2513/2017
Unbefristete Weiterführung des Projekts "Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung"
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 19.10.2017 2513/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 07.11.2017 Jugendhilfeausschuss 07.11.2017 Unbefristete Weiterführung des Projekts "Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung" Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 04.04.2017, Vorlagen-Nummer 0216/2017, beschlos- sen, dass das Projekt „Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung“ weitergeführt werden soll. Aufgrund von noch zu klärenden organisatorischen und finanziellen Fragen wurde die Fortsetzung des Projektes zunächst bis zum 31.12.2017 beschlossen, inkl. einer Prüfung der Möglichkeit der Fortführung über das Jahr 2017 hinaus. Aufgrund der Dringlichkeit der ursprünglichen Vorlage konnte diese nicht im Gesundheitsausschuss und im Jugendhilfeausschuss vorberaten werden. Aus diesem Grund ist der Text der Vorlage als An- lage beigefügt. Mittlerweile wurden die organisatorischen und finanziellen Fragen verwaltungsintern geklärt, so dass eine Fortführung des Projektes über das Jahr 2017 hinaus - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2018 durch den Rat der Stadt Köln und der Genehmigung des Haushalts durch die Be- zirksregierung - unbefristet gewährleistet werden kann. gez. Dr. Rau
Anlage Beschlussvorlage 0216/2017
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 0216/2017 Freigabedatum 21.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterführung des Projekts "Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung" und Anpassung der benötigten Stellenressourcen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, das bis zum 31.05.2017 vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) geförderte Projekt "Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung" (Modul 1) befristet bis zum 31.12.2017 fortzuführen und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eine Finanzierung über das Jahr 2017 hinaus im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungen 2018 ff sichergestellt werden kann. Zur Fortführung des Projektes über das Jahr 2017 hinaus, wird dem Rat eine neue Vorlage zur Entschei- dung vorgelegt. Es handelt sich dabei um folgende Stellen: Neubefristungen: 1,0 Stelle Facharzt/-ärztin E 15, Fg. 1 TVöD G 1,0 Stelle Sozialarbeiter/in/-pädagog/e/in S 12 TVöD S 1,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r E 5, Fg. 1 TVöD VKA Neubewertung und Neubefristung: 1,0 Stelle Facharzt/-ärztin E 15, Fg. 1 TVöD G in 1,0 Stelle Sozialarbeiter/in/-pädagog/e/in S 12 TVöD S Der Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von rd. 215.600 € wird finanziert durch Einsparungen innerhalb desselben Teilergebnisplans 0701 -Gesundheitsdienste-, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen- bei der noch nicht umgesetzten Maßnahme „Drogenhilfeangebot mit Dro- genkonsumraum um den Neumarkt“. Alternative: Der Rat beschließt, dass das Projekt "Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung" mit dem Förderende am 31.05.2017 eingestellt wird. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Finanzausschuss 03.04.2017 Rat 04.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 22.929 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 215.568 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Angebot der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle des Gesundheitsamtes besteht seit dem Jahr 2008 und wird außergewöhnlich gut angenommen. Die Kombination aus psychiatri- scher Beratung und der Möglichkeit einer aktiven Begleitung durch sozialpädagogische Fachkräfte bewährt sich. Der tatsächliche Kölner Bedarf an aufsuchender sozialpsychiatrischer Beratung und Begleitung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle ist abhängig von der niedrigschwelligen Erreich- barkeit und der Kooperation mit der Jugendhilfe und den Schulen. Daher hat das Gesundheitsamt Köln im Rahmen der Landesinitiative zur Stärkung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch das Land in 2013 Fördergelder beantragt. Das Teil- projekt (Modul 1) „Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Men- schen mit Zeichen einer psychischen Störung“ wurde aufgrund der schwierigen Personalaquise und dem dadurch verzögerten Projektstart für die Zeit vom 01.06.2014 bis zum 31.05.2017 als förderwür- dig anerkannt. Die Zusetzung der notwendigen Stellen (2,0 Stellen Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie E 15 TVöD, 1,0 Stelle Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in S 12 TVöD – SuE, 1,5 Stel- len Arzthelfer/in E 5 TVöD) hat der Rat in seiner Sitzung am 11.02.2014 (4105/2013) beschlossen. Unter der Federführung des Gesundheitsamtes wird dieses Teilprojekt nun seit der Besetzung der Stellen in Köln durchgeführt. In diesem Rahmen wurde unter Berücksichtigung des höchsten Bedarfs in den Stadtbezirken Mülheim und Kalk jeweils ein Team des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes mit Anbindung an das jeweilige Bezirksamt eingerichtet. Diese Stadtbezirke weisen sowohl einen hohen Anteil an sozial benachteiligten Menschen als auch einen hohen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund auf. Für ein zweites Teilprojekt, die „Koordinierung von Hilfen für junge Menschen auf dem Weg ins Er- wachsenenalter“, hat das Gesundheitsamt die Alexianer Köln GmbH als Anstellungsträger der bean- tragten Fachkraftstelle gewinnen können. Zum 01.04.2014 wurde die Stelle mit einer Diplom- Sozialpädagogin besetzt. Da die Projektmitarbeiterin aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen die Er- wachsenpsychiatrie und die Jugendhilfe in Köln gleichermaßen kannte, ist es ihr bis zum Projektende 3 (31.03.2017) gelungen, konkrete Kooperationsstrukturen mit psychiatrischen und nicht- psychiatrischen Einrichtungen und Diensten im Kölner Stadtgebiet zu entwickeln. Zudem konnte 2016 mit den „Proberaum“ ein Angebot für junge psychisch kranke Menschen im SPZ – Rodenkirchen fest etabliert werden. Die bisherige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen und deren Familien im ersten Teilprojekt, das am 31.05.2017 endet, hat gezeigt, dass ein hoher Bedarf an kinder- und jugendpsychiatrischer Beratung in Form eines interdisziplinären Teams mit unterschiedlichen Fach- kompetenzen im sozialpsychiatrischen Bereich (Fachärzte, Psychologen, Sozialpädagogen und Me- dizinischen Fachangestellten) besteht. Auch wenn die aktuellen Auswertungen (siehe Anlage) zeigen, dass allein durch den Ausbau im Rahmen des laufenden Landesprojektes die Erreichbarkeit von psychisch belasteten Kindern und Jugendlichen und deren Familien bedarfsgerecht verbessert werden konnte, erweist sich aus fachli- cher Sicht eine Weiterentwicklung der Aktivitäten insbesondere in folgenden Bereichen als sinnvoll und notwendig: Früh einsetzende Hilfen in Kindertagesstätten und Grundschulen Bislang wird der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst nur in Einzelfällen von Kindertages- stätten und Grundschulen in den Einrichtungen vor Ort tätig. Besonders der Übergang vom Kindergarten zur Schule ist aus fachlicher Sicht vulnerabel. Ein gelungener Übergang stellt die Grundlage für eine gelungene Schullaufbahn dar. Kinder- und jugendpsychiatrischer Bedarf sollte daher frühzeitig erkannt werden, Interventionen frühzeitig installiert werden. Bei einer Anzahl von 621 Kölner Kindertagesstätten (220 davon städtisch, der Rest sind freie Träger) spricht die bisherige (geringe) Anzahl der Fälle aus diesen Einrichtungen dafür, dass dieses Feld unterrepräsentiert ist. Zusammenarbeit mit allen Schulformen der weiterführenden Schulen Die Kooperationen mit den Kölner Förderschulen der Schwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Lernen“ sind etabliert. Eine Intensivierung der Kooperationen mit allen Schulformen ist aus fachlicher Sicht sinnvoll, da durch die Inklusion eine Verlagerung aus den Förderschulen in die inkludierenden Schulen erfolgt. Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratung in inkludierenden Schulen Im Rahmen vom gemeinsamen Unterricht wächst der Beratungsbedarf an diesen inklusiv ar- beitenden Schulen. Kinder- und jugendpsychiatrische Fachkompetenz wird durch die Lehrer als individuelle Beratung vor Ort zur weiteren Planung angefragt. Durch die veränderte Unter- richtssituation ist eine große Unsicherheit der Lehrer im Umgang mit Kindern im inklusiven Un- terricht zu beobachten. Gesundheitsförderung an Schulen für den Bereich der seelischen Gesundheit Durch Vorträge und Workshops für pädagogische Fachkräfte sollte das Bewusstsein und das Engagement für gesundes psychisches und körperliches Leben und Arbeiten gefördert wer- den. Sensibilisierung der pädagogischen Fachwelt für den Bedarf der „stillen“ Jungen und Mädchen Jugendliche neigen dazu, vieles mit sich alleine auszumachen. Mit Hilfe von Fachtagen z.B. für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter/-innen, pädagogischen Fachkräften in den Regionalgruppen soll mit Schwerpunktthemen wie „Ängsten und Depressionen“, „Kritische Phasen wie schuli- sche Übergänge“ das frühzeitige Erkennen und Handeln bei Hinweisen auf psychische Auffäl- ligkeiten verbessert werden. 4 Bessere Übergänge für Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen Problemen Im ambulanten Therapiesektor fehlen niedergelassene Psychotherapeuten mit der Doppelqua- lifikation zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und („Erwachsenen“-) Psychothe- rapeuten, die sich speziell dieser jungen Klientel annehmen. Die Weichen für junge Menschen auf dem Weg ins Erwachsenenalter bedürfen einer besonderen Betreuung und Unterstützung. Auf Grundlage der bislang gewonnen Ergebnisse wird es aus fachlicher Sicht nicht nur als wün- schenswert, sondern als notwendig und sinnvoll erachtet, den im Rahmen des Landesprojektes er- zielten Ausbau des bestehenden Regelangebots „Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst“ nach Projektende auf Dauer weiterzuführen. Nur so kann in der Millionenstadt Köln gemäß den gesetzli- chen Grundlagen nach §§ 1-9, 27 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) und §§12, 16 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) eine nachhaltige Versorgung mit niederschwelliger kinder- und jugendpsychiatrischer Beratung sowie eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung dieses Angebotes gewährleistet werden. Der Abschlussbericht zum Modul 1 des vom Land NRW geförderten Projektes liegt als Anlage bei. Die Erfahrungen aus über 2,5 Jahren Projektarbeit haben gezeigt, dass es abweichend von der ur- sprünglichen Stellenausstattung auskömmlich ist, wenn die zwei Stadtbezirksteams jeweils mit 0,5 Stelle Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie E 15, Fg. 1 TVöD G, 1,0 Stelle Sozialarbei- ter/in / -pädagog/e/in S 12 TVöD S sowie einer 0,5 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r E 5 TVöD VKA ausgestattet werden. Bereits im Rahmen der Projektplanung wurde der Bedarf für eine 0,5 Stelle Arzthelfer/in E 5 TVöD (neu: nach der neuen EGO 0,5 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r E 5, Fg. 1 TVöD VKA) für die not- wendigen zentralen und koordinierenden Tätigkeiten kalkuliert. Es hat sich gezeigt, dass dieser Be- darf zwingend erforderlich und auskömmlich ist. Dies bedeutet für die Fortführung des Projektes, dass 1,0 Stelle Facharzt/-ärztin für Kinder- und Ju- gendpsychiatrie E 15, Fg. 1 TVöD G, 2,0 Stellen Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in S 12 TVöD S und 1,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r E 5 TVöD VKA unbefristet eingerichtet werden müssen (Ver- sorgungsregionen Kalk, Mülheim, übrige Bezirke). Der flächendeckende Ausbau dieses Angebotes in den übrigen Stadtbezirken ist als strategisches Projekt des Dezernates V – Soziales, Integration und Umwelt – ab dem Jahr 2018 geplant und steht insoweit unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung (zur Zeit nicht gesichert). Deckung Zur Wiederbeschaffung der derzeit vorhandenen Arbeitsplatzausstattungen werden für Investitions- auszahlungen bei Finanzstelle 0000-0701-0701-0-0001 -Beschaffung beweglichen Anlagevermö- gens- rd. 22.929 € veranschlagt, die ab den Haushalten 2018 ff. sukzessive für entsprechende Er- satzbeschaffungen auszahlungswirksam werden. Für die Durchführung des Projektes werden im Haushalt 2017 ergebniswirksame Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rd. 215.600 € benötigt, die sich wie folgt aufteilen: Teilplanzeile 11 -Personalaufwendungen- in Höhe von 178.307 € Teilplanzeile 13 -Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen- in Höhe von 35.293 € Teilplanzeile 15 -Aufwendungen für Abschreibungen- in Höhe von 1.968 € Der Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von rd. 215.600 € wird finanziert durch Einsparungen innerhalb desselben Teilergebnisplans 0701 -Gesundheitsdienste-, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen- bei der noch nicht umgesetzten Maßnahme „Drogenhilfeangebot mit Dro- genkonsumraum um den Neumarkt“. 5 Begründung der Dringlichkeit Das landesfinanzierte Projekt läuft am 31.05.2017 aus. Schon aus fachlicher Sicht ist es notwendig, dass das bisherige Projekt nahtlos im Regelbetrieb weitergeführt wird und die dort tätigen Mitarbeite- rinnen so früh wie möglich über ihre berufliche Zukunft Bescheid wissen. Hinzu kommt, dass im Pro- jekt auch eine befristet beschäftigte Mitarbeiterin tätig ist, die sich im Falle der Einstellung des Projek- tes frühzeitig um eine andere Stelle bemühen muss. Aufgrund der schwierigen Personalgewinnung ist für eine rechtzeitige Vertragsverlängerung eine Rechtssicherheit durch einen gefassten Ratsbeschluss zwingend erforderlich. Der Beratungszyklus mit einer Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 18.05.2017 ist hierfür zu spät. Im aktuellen Beratungszyklus können nicht alle vorberatenden Ausschüsse erreicht werden. Eine frühzeitigere Vorlage war vor dem Hintergrund der Haushaltssituation und daraus resultierender Abstimmungsbedarfe nicht möglich. Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2513/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.10.2017
- Erstellt
- 14.08.2017 13:46