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Besetzung des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1119/2020 vom 19.11.2020

Stand: Am 10.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/203 Vorlagen-Nummer 1119/2020 Freigabedatum 14.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Besetzung des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Zu Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti wählt der Rat aus seinen Rei- hen 1. _________________________________ 2. _________________________________ 3. _________________________________ 4. _________________________________ 5. _________________________________. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zuge- hörigkeit zum Rat. II. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreterinnen und Vertreter an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat hat am 23.10.1980 eine Neuordnung der Stiftung beschlossen, die seither die Stiftungserträ- ge für die Einzelförderung Behinderter und die Unterstützung von Projekten für Behinderte insbeson- dere im Städtischen Behindertenzentrum Dr. Dormagen-Guffanti in Köln-Longerich verwendet. Dem Kuratorium, das über die Ausschüttung der Stiftungsmittel befindet, gehören an: - als Vorsitzender bzw. Vorsitzendem die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister o- der eine bzw. ein von ihr bzw. ihm zu bestimmende Beigeordnete bzw. Beigeordneter (derzeit Herr Beigeordneter Dr. Harald Rau), - den drei jeweils ältesten geschäftsfähigen Abkömmlingen des Stifters Dr. Hubert Dormagen (derzeit Nicola Dormagen, Christiane Fichtner und Hanno Dormagen), - fünf für die Dauer der Wahlperiode zu wählende Ratsmitglieder. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und den Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln dahingehend zu ergänzen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien sich ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Gover- nance Kodex Köln verhalten sowie sich für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 einstimmig gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch be- setzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf

  1. 10.12.2020

    Rat

    TOP 2.5.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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