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AN/1526/2024

Top 5.2 - Beschluss des Räumlichen Entwicklungskonzepts für das LiebigQuartier 2088/2024

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 07.11.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.11.2024, TOP 5.2.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2197 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An  
die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses 
Sabine Pakulat 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.11.2024 
 
AN/1526/2024 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 
 
Top 5.2 - Beschluss des Räumlichen Entwicklungskonzepts für das LiebigQuartier 
2088/2024 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Änderungsantrag auf die Tages-
ordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. 
 
 
 
Beschluss: 
 
Das Stadtentwicklungsausschuss beschließt ergänzend: 
 
5. Der Grünraum im Quartier muss deutlich erhöht werden.  
 
a) Die auf Seite 22 beschriebene Verbindung zwischen Blücherpark und Innerem 
Grüngürtel muss fester Bestandteil der Planung werden. Die Verwaltung soll be-
auftragt werden, sicherzustellen, dass diese Grünverbindung auch umgesetzt 
werden kann.  
 
b) Auch bei Vorhaben, für die kein Bebauungsplan erforderlich ist, sollen Grünflä-
chen festgelegt werden, z.B. durch städtebauliche Verträge. 
 
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein geeignetes Format vorzuschlagen, mit dem die 
Information und die Beteiligung von Politik, Öffentlichkeit, Anliegenden, Stakeholdern 
und Eigentümer*innen gewährleistet wird. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Absatz 1 Satz

- 2 - 
 
1 Nr. 2 BauGB für das LiebigQuartier zur Sicherung strategisch wichtiger Grundstü-
cke für eine nachhaltige und sozial gerechte Quartiersentwicklung zu prüfen und im 
gesamten Gebiet eine aktive Grundstückpolitik zu betreiben. 
 
8. Die Interessen der RheinEnergie und der Bedarf des Gewerbes sind zu berücksichti-
gen.  
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Lino Hammer 
GRÜNE- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez.  
Lucas Sickmöller 
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1526/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
07.11.2024
Erstellt
07.11.2024 14:04