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Top 5.2 - Beschluss des Räumlichen Entwicklungskonzepts für das LiebigQuartier 2088/2024
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1526/2024 vom 07.11.2024
Stand: Am 07.11.2024 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.11.2024 AN/1526/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 Top 5.2 - Beschluss des Räumlichen Entwicklungskonzepts für das LiebigQuartier 2088/2024 Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Änderungsantrag auf die Tages- ordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. Beschluss: Das Stadtentwicklungsausschuss beschließt ergänzend: 5. Der Grünraum im Quartier muss deutlich erhöht werden. a) Die auf Seite 22 beschriebene Verbindung zwischen Blücherpark und Innerem Grüngürtel muss fester Bestandteil der Planung werden. Die Verwaltung soll be- auftragt werden, sicherzustellen, dass diese Grünverbindung auch umgesetzt werden kann. b) Auch bei Vorhaben, für die kein Bebauungsplan erforderlich ist, sollen Grünflä- chen festgelegt werden, z.B. durch städtebauliche Verträge. 6. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein geeignetes Format vorzuschlagen, mit dem die Information und die Beteiligung von Politik, Öffentlichkeit, Anliegenden, Stakeholdern und Eigentümer*innen gewährleistet wird. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Absatz 1 Satz - 2 - 1 Nr. 2 BauGB für das LiebigQuartier zur Sicherung strategisch wichtiger Grundstü- cke für eine nachhaltige und sozial gerechte Quartiersentwicklung zu prüfen und im gesamten Gebiet eine aktive Grundstückpolitik zu betreiben. 8. Die Interessen der RheinEnergie und der Bedarf des Gewerbes sind zu berücksichti- gen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer gez. Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
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