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2008/0352

Rotlichtüberwachung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1. Sachstandsbericht 2. Bau und Finanzierung neuer Anlagen

Magistratsvorlage 29.07.2008

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2008/0352

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2008/0352

9034 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.08.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  
Beschluss in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
II  VI 
32  66 
15  20 
100 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0352 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Rotlichtüberwachung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
1. Sachstandsbericht 
2. Bau und Finanzierung neuer Anlagen 
 
Vorlage vom: 29.07.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Bericht des Bürger- und Ordnungsamtes vom 29.07.2008 zur Rotlichtüberwachung in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zur Kenntnis genommen. 
2. Die Rotlichtüberwachung wird zum frühest möglichen Zeitpunkt wieder aufgenommen. 
3. Die investiven Kosten für den Aufbau der Rotlichtüberwachung in Höhe von 500.000 € werden im 
Nachtragshaushalt 2008 etatisiert. Die Finanzierung erfolgt aus dem für das Straßenver-kehrs- und 
Tiefbauamt vorgesehenen Anteil der Sondermittel aus den Veräußerungserlösen 2008 im Bereicht 
der Stadtwirtschaft. 
 
Die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 35.000 €/Jahr werden im 
Haushaltsplan 2009 bei der Kostenstelle 032-005-1000 etatisiert. Die haushaltsneutrale 
Gegenfinanzierung erfolgt durch die Etatisierung der Kostenerstattung durch das Land in Höhe von 
35.000 €. Die erforderliche personelle Betreuung erfolgt durch das vorhandene Personal. 
 
4. Das Bürger- und Ordnungsamt wird beauftragt, die verwaltungsmäßigen und technischen 
Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme der Rotlichtüberwachung an den vorgeschlagenen 12 
Standorten zu schaffen, sobald die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben 
sind.

2 
... 
 
5. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Übernahme dieser neuen freiwilli gen Leistung im Sinne 
der Ziffer 8 der Auflagen zum Haushaltsplan 2008 ist einzuholen. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.07.2008 
 
Das Bürger- und Ordnungsamt musste im Jahre 2002 die Rotlichtüberwachung in der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt einstellen, da die vorhandenen Überwachungsanlagen technisch derart 
veraltet waren, dass eine gerichtsverwertbare Feststellung von Rotlichtverstößen nicht mehr 
möglich war. Bereits im Jahre 1996 hatte das Bürger- und Ordnungsamt eine Magis-tratsvorlage 
über Investitionen zur Aufrechterhaltung und Erweiterung der Rotlichtüberwa-chung an 10 
Standorten im Umfang von 662.642,00 DM sowie der Schaffung einer Plan-stelle (A 7) erstellt. Der 
Magistrat hatte am 2.9.1996 beschlossen, die Vorlage so lange zurückzustellen, bis 
Verhandlungsergebnisse der Kommunalen Spitzenverbände über eine höhere finanzielle 
Beteiligung des Landes Hessen vorliegen. 
 
Durch Beschluss vom 19.4.2006 hat der Magistrat festgestellt, dass es zur Aufrechterhal-tung der 
Verkehrssicherheit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwingend erforderlich ist, an 12 
zwischenzeitlich von der AG Verkehrssicherheit überprüften, un-ten im einzelnen benannten 
Standorten Rotlichtüberwachung durchzuführen. Die insoweit erforderlichen personellen und 
investiven Maßnahmen sollten kurzfristig umgesetzt werden, sobald das Land Hessen eine 
angemessene Refinanzierung zusichert oder gewährt. 
 
Gemäß § 3 Verordnung zur Bestimmung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 
12.11.2007 (GVBl. 2007, Seite 800) ist in Hessen das Regierungspräsidium Kassel als Be-
zirksordnungsbehörde für die Durchführung von Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungs-
widrigkeiten zuständig. Lediglich der Stadt Frankfurt wird für deren Stadtgebiet ebenfalls eine 
entsprechende Zuständigkeit eingeräumt. Mit den anderen Städten und Gemeinden schloss das 
Land Hessen Erstattungsvereinbarungen über den Betrieb und die Unterhaltung von 
Rotlichtüberwachungsanlagen. Nach der mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ge-schlossenen, 
aus dem Jahre 1990 stammenden Vereinbarung, werden der Wissenschafts-stadt Darmstadt für 
jeden fest gestellten Rotlichtverstoß 30,00 DM = 15,35 € erstattet. Ferner wird für jede eingesetzte 
Rotlichtüberwachungskamera eine Jahrespauschale von 4.000,00 DM gezahlt. Diese Zahlungen 
sind nicht ausreichend, um die materiellen und per-sonellen Kosten für den laufenden Betrieb und 
die Unterhaltung der Rotlichtüberwachung abzudecken. Gleichzeitig fließen dem Land Hessen die 
gesamten Bußgeld- und Gebühren-einnahmen aus der Rotlichtüberwachung zu. 
 
Das Land Hessen hat es trotz wiederholter massiver Vorstöße der Wissenschaftsstadt Darm-stadt, 
des Hessischen Städtetags sowie zahlreicher anderer hessischer Kommunen bislang abgelehnt, an 
der ungerechten und kontraproduktiven Kosten-/Lastenverteilung bei der Rot-lichtüberwachung 
etwas zu verändern. Eine Übertragung der Bußgeldzuständigkeit für Ver-kehrsordnungswidrigkeiten 
auch auf andere Kommunen lehnt die Hessisch e Landesregierung vehement ab. Ausschlaggebend 
hierfür sind letztlich ausschließlich rein fiskalische Gründe. Eine Anhebung der oben beschriebenen 
Fallpauschalen wird im Hessischen Innenministerium auf erneute Intervention des Hessischen 
Städtetags seit Monaten geprüft, ohne dass ein Er-gebnis absehbar wäre. 
 
Aus Sicht des Verkehrsdezernenten und der zuständigen städtischen Ämter ist die gegenwär-tige 
Situation nicht mehr vertretbar. Rotlichtverstöße beinhalten ein enormes Gefährdungs-potential für 
alle Verkehrsteilnehmer. Hierdurch können sich jederzeit Verkehrsunfälle mit schwerwiegendsten 
Konsequenzen ereignen. In der Bevölkerung ist es zwischenzeitlich durch entsprechende 
Presseartikel bekannt, dass in der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Rot-lichtüberwachung mehr 
praktiziert wird. Die Verkehrsmoral in diesem Bereich nimmt immer mehr ab. Rücksichtslose 
Kraftfahrer fahren immer öfter auch vorsätzlich bei Rot über ein-zelne Kreuzungen oder 
Fußgängerüberwege, zum Teil mit Schulwegbeziehungen. Besorgte Bürger/innen haben sich

4 
... 
deshalb auch schon an das Bürger- und Ordnungsamt gewandt. Niemand hat und kann Verständnis 
dafür haben, dass dringend erforderliche Verkehrssicher-heitsmaßnahmen aus finanziellen 
Erwägungen unterbleiben bzw. immer weiter zurückgestellt werden. Dass dies letztlich auf nicht 
nachvollziehbaren politischen Entscheidungen der Hes-sischen La ndesregierung beruht, muss die 
besorgten Bürgerinnen und Bürger nicht interes-sieren. Menschenleben können nicht gegen Geld 
aufgerechnet werden. Im Falle von Unfällen können auch Amtshaftungsansprüche und 
Strafverfahren gegen die verantwortlichen Perso-nen nicht ausgeschlossen werden. 
 
An folgenden Standorten hält die AG Verkehrssicherheit eine Rotlicht-überwachung für dringend 
erforderlich: 
 
1. Kreuzung Rheinstraße/Kavalleriesand, östliche Fahrtrichtung 
2. Kreuzung Heinrichtstraße/Inselstraße, westliche Fahrtrichtung 
3. Kreuzung Donnersbergring/ehemalige Zulassungsbehörde, südliche Fahrtrichtung 
4. Kreuzung Karlsruher Straße/Rüdesheimer Straße, nördliche Fahrtrichtung 
5. Kreuzung Frankfurter Straße/Landwehrstraße, nördliche Fahrtrichtung 
6. Kreuzung Frankfurter Straße/Alicestraße, nördliche Fahrtrichtung 
7. Kreuzung Frankfurter Landstraße/Messeler Parkstraße, in beiden Fahrtrichtungen 
8. Kreuzung Kasinostraße/Bleichstraße, in beiden Fahrtrichtungen 
9. Kreuzung B26/Aschaffenburger Straße, stadteinwärts 
10. Kreuzung Rüdesheimer Straße/Schiebelhuthweg, östliche Fahrtrichtung 
11. Kreuzung FSA Zeughausstraße/Landesmuseum, westliche Fahrtrichtung 
12. Kreuzung Karlsruher Straße/Pfungstädter Straßen, in beiden Fahrtrichtungen 
 
Die zu beschaffenden Rotlichtüberwachungskameras sollen gleichzeitig technisch in der Lage sein, 
die Geschwindigkeiten der an der jeweiligen Kreuzung durchfahrenden Kraftfahrzeuge zu erfassen. 
Diese Daten werden im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung benötigt. 
 
Die Gesamtinvestitionskosten zur Wiederaufnahme der Rotlichtüberwachung an den aufge-führten 
Standorten, einschließlich der Anschaffung von drei Kameras und der erforderlichen 
Tiefbauarbeiten würden sich nach unverbindlichen Kostenschätzungen auf ca. 500.000 € be-laufen. 
Hinzu kämen Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € jährlich für Unterhaltung und Re-paratur der 
Gerätschaften, Sach- und Verbrauchskosten von ca. 15.000,00 € jährlich sowie Personalkosten im 
Umfang einer Stelle (A7 BBesG). Dem stünden Einnahmen in Höhe der vom Land Hessen 
gewährten Pauschalen gegenüber. Geht man von ca. 2000 Rotlichtver-stößen im Jahr aus, was 
realistisch erscheint, ergäbe sich nach derzeitiger Sachlage ein Er-stattungsbetrag von ca. 
35.000,00 € pro Jahr. 
 
Darmstadt, 29.07.2008 
 
Der Dezernent II       Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz       Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister        Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

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  • Landwehrstraße
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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0352
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.07.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00