2008/0352
Rotlichtüberwachung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1. Sachstandsbericht 2. Bau und Finanzierung neuer Anlagen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2008/0352
9034 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 07.08.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Bürger- und Ordnungsamt Beschluss in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: II VI 32 66 15 20 100 Vorlage-Nr. 2008/0352 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Rotlichtüberwachung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1. Sachstandsbericht 2. Bau und Finanzierung neuer Anlagen Vorlage vom: 29.07.2008 Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht des Bürger- und Ordnungsamtes vom 29.07.2008 zur Rotlichtüberwachung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Rotlichtüberwachung wird zum frühest möglichen Zeitpunkt wieder aufgenommen. 3. Die investiven Kosten für den Aufbau der Rotlichtüberwachung in Höhe von 500.000 € werden im Nachtragshaushalt 2008 etatisiert. Die Finanzierung erfolgt aus dem für das Straßenver-kehrs- und Tiefbauamt vorgesehenen Anteil der Sondermittel aus den Veräußerungserlösen 2008 im Bereicht der Stadtwirtschaft. Die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 35.000 €/Jahr werden im Haushaltsplan 2009 bei der Kostenstelle 032-005-1000 etatisiert. Die haushaltsneutrale Gegenfinanzierung erfolgt durch die Etatisierung der Kostenerstattung durch das Land in Höhe von 35.000 €. Die erforderliche personelle Betreuung erfolgt durch das vorhandene Personal. 4. Das Bürger- und Ordnungsamt wird beauftragt, die verwaltungsmäßigen und technischen Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme der Rotlichtüberwachung an den vorgeschlagenen 12 Standorten zu schaffen, sobald die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. 2 ... 5. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Übernahme dieser neuen freiwilli gen Leistung im Sinne der Ziffer 8 der Auflagen zum Haushaltsplan 2008 ist einzuholen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.07.2008 Das Bürger- und Ordnungsamt musste im Jahre 2002 die Rotlichtüberwachung in der Wis- senschaftsstadt Darmstadt einstellen, da die vorhandenen Überwachungsanlagen technisch derart veraltet waren, dass eine gerichtsverwertbare Feststellung von Rotlichtverstößen nicht mehr möglich war. Bereits im Jahre 1996 hatte das Bürger- und Ordnungsamt eine Magis-tratsvorlage über Investitionen zur Aufrechterhaltung und Erweiterung der Rotlichtüberwa-chung an 10 Standorten im Umfang von 662.642,00 DM sowie der Schaffung einer Plan-stelle (A 7) erstellt. Der Magistrat hatte am 2.9.1996 beschlossen, die Vorlage so lange zurückzustellen, bis Verhandlungsergebnisse der Kommunalen Spitzenverbände über eine höhere finanzielle Beteiligung des Landes Hessen vorliegen. Durch Beschluss vom 19.4.2006 hat der Magistrat festgestellt, dass es zur Aufrechterhal-tung der Verkehrssicherheit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwingend erforderlich ist, an 12 zwischenzeitlich von der AG Verkehrssicherheit überprüften, un-ten im einzelnen benannten Standorten Rotlichtüberwachung durchzuführen. Die insoweit erforderlichen personellen und investiven Maßnahmen sollten kurzfristig umgesetzt werden, sobald das Land Hessen eine angemessene Refinanzierung zusichert oder gewährt. Gemäß § 3 Verordnung zur Bestimmung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 12.11.2007 (GVBl. 2007, Seite 800) ist in Hessen das Regierungspräsidium Kassel als Be- zirksordnungsbehörde für die Durchführung von Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungs- widrigkeiten zuständig. Lediglich der Stadt Frankfurt wird für deren Stadtgebiet ebenfalls eine entsprechende Zuständigkeit eingeräumt. Mit den anderen Städten und Gemeinden schloss das Land Hessen Erstattungsvereinbarungen über den Betrieb und die Unterhaltung von Rotlichtüberwachungsanlagen. Nach der mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ge-schlossenen, aus dem Jahre 1990 stammenden Vereinbarung, werden der Wissenschafts-stadt Darmstadt für jeden fest gestellten Rotlichtverstoß 30,00 DM = 15,35 € erstattet. Ferner wird für jede eingesetzte Rotlichtüberwachungskamera eine Jahrespauschale von 4.000,00 DM gezahlt. Diese Zahlungen sind nicht ausreichend, um die materiellen und per-sonellen Kosten für den laufenden Betrieb und die Unterhaltung der Rotlichtüberwachung abzudecken. Gleichzeitig fließen dem Land Hessen die gesamten Bußgeld- und Gebühren-einnahmen aus der Rotlichtüberwachung zu. Das Land Hessen hat es trotz wiederholter massiver Vorstöße der Wissenschaftsstadt Darm-stadt, des Hessischen Städtetags sowie zahlreicher anderer hessischer Kommunen bislang abgelehnt, an der ungerechten und kontraproduktiven Kosten-/Lastenverteilung bei der Rot-lichtüberwachung etwas zu verändern. Eine Übertragung der Bußgeldzuständigkeit für Ver-kehrsordnungswidrigkeiten auch auf andere Kommunen lehnt die Hessisch e Landesregierung vehement ab. Ausschlaggebend hierfür sind letztlich ausschließlich rein fiskalische Gründe. Eine Anhebung der oben beschriebenen Fallpauschalen wird im Hessischen Innenministerium auf erneute Intervention des Hessischen Städtetags seit Monaten geprüft, ohne dass ein Er-gebnis absehbar wäre. Aus Sicht des Verkehrsdezernenten und der zuständigen städtischen Ämter ist die gegenwär-tige Situation nicht mehr vertretbar. Rotlichtverstöße beinhalten ein enormes Gefährdungs-potential für alle Verkehrsteilnehmer. Hierdurch können sich jederzeit Verkehrsunfälle mit schwerwiegendsten Konsequenzen ereignen. In der Bevölkerung ist es zwischenzeitlich durch entsprechende Presseartikel bekannt, dass in der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Rot-lichtüberwachung mehr praktiziert wird. Die Verkehrsmoral in diesem Bereich nimmt immer mehr ab. Rücksichtslose Kraftfahrer fahren immer öfter auch vorsätzlich bei Rot über ein-zelne Kreuzungen oder Fußgängerüberwege, zum Teil mit Schulwegbeziehungen. Besorgte Bürger/innen haben sich 4 ... deshalb auch schon an das Bürger- und Ordnungsamt gewandt. Niemand hat und kann Verständnis dafür haben, dass dringend erforderliche Verkehrssicher-heitsmaßnahmen aus finanziellen Erwägungen unterbleiben bzw. immer weiter zurückgestellt werden. Dass dies letztlich auf nicht nachvollziehbaren politischen Entscheidungen der Hes-sischen La ndesregierung beruht, muss die besorgten Bürgerinnen und Bürger nicht interes-sieren. Menschenleben können nicht gegen Geld aufgerechnet werden. Im Falle von Unfällen können auch Amtshaftungsansprüche und Strafverfahren gegen die verantwortlichen Perso-nen nicht ausgeschlossen werden. An folgenden Standorten hält die AG Verkehrssicherheit eine Rotlicht-überwachung für dringend erforderlich: 1. Kreuzung Rheinstraße/Kavalleriesand, östliche Fahrtrichtung 2. Kreuzung Heinrichtstraße/Inselstraße, westliche Fahrtrichtung 3. Kreuzung Donnersbergring/ehemalige Zulassungsbehörde, südliche Fahrtrichtung 4. Kreuzung Karlsruher Straße/Rüdesheimer Straße, nördliche Fahrtrichtung 5. Kreuzung Frankfurter Straße/Landwehrstraße, nördliche Fahrtrichtung 6. Kreuzung Frankfurter Straße/Alicestraße, nördliche Fahrtrichtung 7. Kreuzung Frankfurter Landstraße/Messeler Parkstraße, in beiden Fahrtrichtungen 8. Kreuzung Kasinostraße/Bleichstraße, in beiden Fahrtrichtungen 9. Kreuzung B26/Aschaffenburger Straße, stadteinwärts 10. Kreuzung Rüdesheimer Straße/Schiebelhuthweg, östliche Fahrtrichtung 11. Kreuzung FSA Zeughausstraße/Landesmuseum, westliche Fahrtrichtung 12. Kreuzung Karlsruher Straße/Pfungstädter Straßen, in beiden Fahrtrichtungen Die zu beschaffenden Rotlichtüberwachungskameras sollen gleichzeitig technisch in der Lage sein, die Geschwindigkeiten der an der jeweiligen Kreuzung durchfahrenden Kraftfahrzeuge zu erfassen. Diese Daten werden im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung benötigt. Die Gesamtinvestitionskosten zur Wiederaufnahme der Rotlichtüberwachung an den aufge-führten Standorten, einschließlich der Anschaffung von drei Kameras und der erforderlichen Tiefbauarbeiten würden sich nach unverbindlichen Kostenschätzungen auf ca. 500.000 € be-laufen. Hinzu kämen Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € jährlich für Unterhaltung und Re-paratur der Gerätschaften, Sach- und Verbrauchskosten von ca. 15.000,00 € jährlich sowie Personalkosten im Umfang einer Stelle (A7 BBesG). Dem stünden Einnahmen in Höhe der vom Land Hessen gewährten Pauschalen gegenüber. Geht man von ca. 2000 Rotlichtver-stößen im Jahr aus, was realistisch erscheint, ergäbe sich nach derzeitiger Sachlage ein Er-stattungsbetrag von ca. 35.000,00 € pro Jahr. Darmstadt, 29.07.2008 Der Dezernent II Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (14)
- Parkstraße
- Zeughausstraße
- Karlsruher Straße
- Rüdesheimer Straße
- Frankfurter Straße
- Frankfurter Landstraße
- Aschaffenburger Straße
- Rheinstraße
- Inselstraße
- Donnersbergring
- Landwehrstraße
- Kasinostraße
- Bleichstraße
- Schiebelhuthweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0352
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.07.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00