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2472/2023

Eintrittsgelder der KölnBäder für Studierende - 113/2023

Beschlussvorlage Ausschuss 21.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 04.09.2023, TOP 2.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage: Anliegen der Petentin

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Beschlussvorlage Ausschuss

2498 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2472/2023 
Freigabedatum 
 21.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eintrittsgelder der KölnBäder für Studierende 113/2023  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für 
ihre Eingabe und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Die Petentin bittet, sich für eine deutliche Reduzierung der Eintrittspreise für Studierende in 
den Bädern der KölnBäder GmbH einzusetzen. 
 
Die Verwaltung hat hierzu die KölnBäder GmbH um Stellungnahme gebeten, die wie folgt ge-
antwortet hat: 
 
„Die Eintrittspreise für einen Badbesuch liegen zwischen 4,90 € und 6,80 € für den Tagestarif 
je nach Bad. Es gibt keine Zeitkarten und keine speziellen Rabatte für bestimmte Zielgruppen 
bei den KölnBädern. Daher gibt es auch keine Ermäßigung für Studierende. Das Tarifsystem 
der KölnBäder ist so aufgestellt, dass es für möglichst viele Nutzergruppe greift und keine 
speziellen Nutzergruppen bevorzugt. 
 
Allerdings partizipieren die KölnBäder an dem von der Stadt Köln eingeführten KölnPass. 
Erwachsene Inhaber*innen des KölnPasses erhalten auf alle regulären, unrabattierten Bad-
einzeleintrittstarife 25 % Ermäßigung, Jugendliche KölnPass-Inhaber*innen 50 %. Dieses 
Angebot wird von einigen Studierenden, die entsprechende Voraussetzungen erfüllen, 
genutzt. Möglicherweise wäre das eine Alternative für die Beschwerdeführerin. 
 
Ansonsten bieten sich für Gäste, die die Einrichtungen regelmäßig besuchen, die beliebten 
KölnBäder-Vorteilskarten an. Diese gelten für alle Zielgruppen, z.B. auch für Studierende, 
Rentner und alle aktiven Kölner*innen gleichermaßen. 
 
Für eine Guthabenkarte in Höhe von 60 bis 360 € erhalten die Gäste auf jeden Eintritt in Bad, 
Sauna, Eis zwischen 10 und 20 % Rabatt. Die Vorteilskarten sind unbegrenzt gültig, voll 
übertragbar und wiederaufladbar. Aktuell bietet die Digitale Jubiläums-Vorteilskarte 15 % auf 
100 € Guthaben für E-Tickets. Die Karten können im Online-Shop oder an den Kassen der 
Bäder erworben werden.“ 
 
 
Anlage : Anregung der Petentin

Anlage: Anliegen der Petentin

1447 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
hiermit richte ich mich mit einer Bitte an Sie. Als Studentin suche ich oft nach 
Ausgleich und einer Möglichkeit mich auslasten zu können. Dafür gehe ich gerne 
schwimmen. Da die Köln Bäder sehr viele Standorte hat ist dies auch sehr gut 
realisierbar. Jedoch muss ich diese Ablenkung jetzt einschränken, da ich jedes Mal 
6,80 Euro für 2,5 Stunden zahlen muss und mir dies auf Dauer zu teuer ist. In den 
meisten anderen Bädern gibt es Studentenpreise, die bei rund 2,50 Euro liegen. Also 
somit meine Bitte, dass die Stadt, mit gerade so viel Student:innen, auch in den 
Freizeitbereichen diese Förderungen von Studierenden wahrnimmt. Ich würde mich 
sehr freuen, wenn ich meinem Hobby wieder nachgehen kann. Vielen Dank im 
Voraus. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Grundsätzlich habe ich mich auf die Bäder in der Innenstadt bezogen, weil ich in dem 
innerstädtischen Gebiet wohne und ich zwischen oder vor den einzelnen 
Vorlesungen schwimmen gehen möchte. Nach Chorweiler zu fahren, ist daher keine 
Option.  
Die Bäder in der Innenstadt unterscheiden sich größtenteils um 1 Euro Eintrittspreis. 
Auf Dauer kann man sich als Student*in weder 6,80 Euro noch 5,80 Euro leisten. 
Demnach finde ich es schade, dass innerhalb Sport- und Freizeitaktivitäten die 
Student*innen nicht gefördert werden und es ihnen demnach nicht ermöglicht wird, 
dem Schwimmen nicht nachzugehen. Ich freue mich über eine Rückmeldung.

Beratungsverlauf (1)

04.09.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2472/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.08.2023
Erstellt
02.08.2023 14:56