Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates zum "Sicherer Schulweg KGS Vietorstraße in Köln-Kalk"
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 1176/2024 vom 04.04.2024
Stand: Am 25.04.2024 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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An die Bezirksvertretung Kalk der Stadt Köln Eingabe einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Betreff: Sicherer Schulweg neuer Standort Katholische Grundschule Kalk Vietorstraße Köln, 10.01.24 Sehr geehrte Damen und Herren, im August 2023 konnte zur Freude aller das neue Schulgebäude der Katholischen Grundschule Kalk an der Vietorstraße in Betrieb gehen. Es handelt sich um wunderschönes Gebäude, welches ein Gewinn für die Schüler - und Lehrer schaft sowie dem Stadtteil insgesamt bedeutet. Leider wurde aber die Vietorstraße bis heute nicht ausreichend für den Schulweg der Kinder gesichert. Es fehlt eine Beschilderung, die die Autofahrer:innen auf das dort neu eingeführte Tempo 30 und die Straße querende Schüler:innen aufmerksam macht. Viele Autofahrer:innen erkennen zudem nicht, dass es sich um den Eingang einer Schule handelt und fahren auc h über den Zebrastreifen ohne zu halten. Auch fahren immer wieder schwere Lastwagen die Vietorstraße entlang. Selbstständiges „zur Schule gehen “ ist unter diesen Bedingungen für die Schüler:innen sehr gefährlich. Vor dem Hintergrund eines tödlichen Unfalls eines Schülers auf seinen Schulweg in Pulheim im Herbst 2023 (https://kidicalmasskoeln.org/sichere-schulwege-jetzt/) möchte ich daher folgende Fragen stellen. 1) Wann wird eine Beschilder ung an der Kreuzung Wipperfürther -Str./Vietorstraße angebracht, die auf dem Tempo 30 und den Schulweg (vgl. Beispiel Foto in der Anlage) hinweist? 2) Welche Schritte müssen erfolgen, um die Vietorstraße für Lastwagen zu sperren? 3) Unter welchen Voraussetzung en könnte an der Vietorstraße ein Tempoanzeiger (sogenannte „Smileys“, solarbetrieben) und/oder ein Blitzer zur Geschwindigkeitskontrolle angebracht werden? 4) Unter welchen Voraussetzungen könnte an der Viet orstraße eine „Schulstraße“ eingerichtet werden, die z.B. von 7.45 Uhr bis 08.15Uhr und 14.45 Uhr und 08.15 Uhr für Autos/Lastwagen gesperrt wird? 5) Es gibt keine Fußgängerquerung in der Thessaloniki -Allee zum neu angelegten Fußweg, der von vielen Schüler:innen genu tzt wird (vgl. Fotos). Welche Schritte müssen eingeleitet werden, um hier einen Zebrastreifen mit entsprechender Beschilderung einzurichten? Mit freundlichen Grüßen Anlage Bilder: Wipperfürther-Str/Vietorstraße, akt. Beschilderung und Thess aloniki-Allee, fehlender Zebrastreifen Stand Januar 2024 Kreuzung Kurze Straße/Vietorstraße: Beispielbild für Ausschilderung Schulweg, Smiley und Beschilderung Fussgängerüberweg für Thessaloniki-Allee -
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 1176/2024 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.04.2024 Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates zum "Sicherer Schulweg KGS Vietorstraße in Köln-Kalk" Antwort der Verwaltung zu der Einwohneranfrage nach § 39 GO: 1 )Wann wird eine Beschilderung an der Kreuzung Wipperfürther-Str./Vietorstraße an- gebracht, die auf dem Tempo 30 und den Schulweg (vgl. Beispiel Foto in der Anlage) hinweist? Die Beschilderung wurde am 31.01.2024 in der Örtlichkeit aufgestellt. 2) Welche Schritte müssen erfolgen, um die Vietorstraße für Lastwagen zu sperren? Die Vietorstraße ist im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln aufgeführt. Im Vorbehaltsnetz sind die Straßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie beispiels- weise der Verkehrsbedeutung und Verkehrsfunktion für den Individualverkehr und öf- fentlicher Personenverkehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo 30 -Zo- nen liegen sollen. Von einer weiteren Verkehrsbeschränkung wird daher abgesehen. Unter welchen Voraussetzungen könnte an der Vietorstraße ein Tempoanzeiger (so- genannte „Smileys“, solarbetrieben) und/oder ein Blitzer zur Geschwindigkeitskontrolle angebracht werden? Für die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln (sogenannte“ Smileys“) wird auf Antrag vom hiesigem Amt eine Duldung der Inanspruchnahme öffentlichen Stra- ßenlandes erteilt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Polizei. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln kann in be- stimmten Fällen ebenfalls Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durchführen. 4) Unter welchen Voraussetzungen könnte an der Vietorstraße eine „Schulstraße“ ein- gerichtet werden, die z.B. von 7.45 Uhr bis 08.15Uhr und 14.45Uhr und 08.15 Uhr für Autos/Lastwagen gesperrt wird? In Köln sind derzeit an vier Schulstandorten Schulstraßen als Pilotprojekt eingerichtet. 2 Eine Erweiterung um die KGS Vietorstraße ist im laufenden Projekt leider nicht mög- lich. Die Verwaltung sieht einen aktuellen Erlass des Landes jedoch als gute Grund- lage für die Möglichkeit, in Zukunft weitere Schulstraßen in Köln etablieren zu können. Hierzu bedarf es allerdings eines umfassenden Planungskonzeptes, für welches die KGS Vietorstraße sich durch die Schulleitung oder Schulpflegschaft formlos vormer- ken lassen kann. 5) Es gibt keine Fußgängerquerung in der Thessaloniki-Allee zum neu angelegten Fußweg, der von vielen Schüler:innen genutzt wird (vgl. Fotos). Welche Schritte müs- sen eingeleitet werden, um hier einen Zebrastreifen mit entsprechender Beschilderung einzurichten? Die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ) erfolgt nach den Vorschriften der Stra- ßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R- FGÜ 2001). Die Voraussetzungen für die Anlage eines FGÜ in der Thessaloniki-Allee liegen nicht vor.
Beratungsverlauf
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25.04.2024
TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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