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1176/2024

Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates zum "Sicherer Schulweg KGS Vietorstraße in Köln-Kalk"

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 04.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.04.2024, TOP 1.1

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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2620 Zeichen

An die Bezirksvertretung Kalk der Stadt Köln 
 
Eingabe einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen der Stadt Köln 
Betreff: Sicherer Schulweg neuer Standort Katholische Grundschule Kalk Vietorstraße 
          Köln, 10.01.24 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
im August 2023 konnte zur Freude aller das neue Schulgebäude der Katholischen 
Grundschule Kalk an der Vietorstraße  in Betrieb gehen. Es handelt sich um wunderschönes 
Gebäude, welches ein Gewinn für die Schüler - und Lehrer schaft sowie dem Stadtteil 
insgesamt bedeutet. Leider wurde aber die Vietorstraße bis heute nicht ausreichend für den 
Schulweg der Kinder gesichert. Es fehlt eine Beschilderung, die die Autofahrer:innen auf das 
dort neu eingeführte Tempo 30 und die Straße querende Schüler:innen aufmerksam macht. 
Viele Autofahrer:innen erkennen zudem nicht, dass es sich um den Eingang einer Schule 
handelt und fahren auc h über den Zebrastreifen ohne zu halten. Auch fahren immer wieder 
schwere Lastwagen die Vietorstraße entlang. Selbstständiges „zur Schule gehen “ ist unter 
diesen Bedingungen für die Schüler:innen sehr gefährlich. Vor dem Hintergrund eines 
tödlichen Unfalls  eines Schülers auf seinen Schulweg in Pulheim im Herbst 2023 
(https://kidicalmasskoeln.org/sichere-schulwege-jetzt/) möchte ich daher folgende Fragen 
stellen.  
1) Wann wird eine Beschilder ung an der Kreuzung Wipperfürther -Str./Vietorstraße 
angebracht, die auf dem Tempo 30 und den Schulweg (vgl. Beispiel Foto in der Anlage) 
hinweist?  
 
2) Welche Schritte müssen erfolgen, um die Vietorstraße für Lastwagen zu sperren? 
 
3) Unter welchen Voraussetzung en könnte an der Vietorstraße ein Tempoanzeiger 
(sogenannte „Smileys“, solarbetrieben) und/oder ein Blitzer zur 
Geschwindigkeitskontrolle angebracht werden? 
 
 
4) Unter welchen Voraussetzungen könnte an der Viet orstraße eine „Schulstraße“ 
eingerichtet werden, die z.B. von 7.45 Uhr bis 08.15Uhr und 14.45 Uhr und 08.15 Uhr 
für Autos/Lastwagen gesperrt wird? 
 
5) Es gibt keine Fußgängerquerung in der Thessaloniki -Allee zum neu angelegten 
Fußweg, der von vielen Schüler:innen genu tzt wird (vgl. Fotos). Welche Schritte 
müssen eingeleitet werden, um hier einen Zebrastreifen mit entsprechender 
Beschilderung einzurichten?

Mit freundlichen Grüßen 
Anlage Bilder: 
Wipperfürther-Str/Vietorstraße, akt. Beschilderung und Thess aloniki-Allee, fehlender 
Zebrastreifen Stand Januar 2024  
 
 
Kreuzung Kurze Straße/Vietorstraße:   
  
Beispielbild für Ausschilderung Schulweg, Smiley und Beschilderung Fussgängerüberweg für 
Thessaloniki-Allee

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

3087 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-8 
 
Vorlagen-Nummer 
 1176/2024 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.04.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage nach § 39 der 
Geschäftsordnung des Rates zum "Sicherer Schulweg KGS Vietorstraße in 
Köln-Kalk" 
Antwort der Verwaltung zu der Einwohneranfrage nach § 39 GO: 
 
1 )Wann wird eine Beschilderung an der Kreuzung Wipperfürther-Str./Vietorstraße an-
gebracht, die auf dem Tempo 30 und den Schulweg (vgl. Beispiel Foto in der Anlage) 
hinweist?  
 
Die Beschilderung wurde am 31.01.2024 in der Örtlichkeit aufgestellt. 
 
2) Welche Schritte müssen erfolgen, um die Vietorstraße für Lastwagen zu sperren? 
 
Die Vietorstraße ist im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln aufgeführt. Im Vorbehaltsnetz 
sind die Straßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie beispiels-
weise der Verkehrsbedeutung und Verkehrsfunktion für den Individualverkehr und öf-
fentlicher Personenverkehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo 30 -Zo-
nen liegen sollen. Von einer weiteren Verkehrsbeschränkung wird daher abgesehen. 
 
Unter welchen Voraussetzungen könnte an der Vietorstraße ein Tempoanzeiger (so-
genannte „Smileys“, solarbetrieben) und/oder ein Blitzer zur Geschwindigkeitskontrolle 
angebracht werden? 
 
Für die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln (sogenannte“ Smileys“) wird 
auf Antrag vom hiesigem Amt eine Duldung der Inanspruchnahme öffentlichen Stra-
ßenlandes erteilt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs liegt grundsätzlich in der 
Zuständigkeit der Polizei. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln kann in be-
stimmten Fällen ebenfalls Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durchführen.  
 
4) Unter welchen Voraussetzungen könnte an der Vietorstraße eine „Schulstraße“ ein-
gerichtet werden, die z.B. von 7.45 Uhr bis 08.15Uhr und 14.45Uhr und 08.15 Uhr für 
Autos/Lastwagen gesperrt wird?  
 
In Köln sind derzeit an vier Schulstandorten Schulstraßen als Pilotprojekt eingerichtet.

2 
 
Eine Erweiterung um die KGS Vietorstraße ist im laufenden Projekt leider nicht mög-
lich. Die Verwaltung sieht einen aktuellen Erlass des Landes jedoch als gute Grund-
lage für die Möglichkeit, in Zukunft weitere Schulstraßen in Köln etablieren zu können. 
Hierzu bedarf es allerdings eines umfassenden Planungskonzeptes, für welches die 
KGS Vietorstraße sich durch die Schulleitung oder Schulpflegschaft formlos vormer-
ken lassen kann. 
 
5) Es gibt keine Fußgängerquerung in der Thessaloniki-Allee zum neu angelegten 
Fußweg, der von vielen Schüler:innen genutzt wird (vgl. Fotos). Welche Schritte müs-
sen eingeleitet werden, um hier einen Zebrastreifen mit entsprechender Beschilderung 
einzurichten? 
 
Die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ) erfolgt nach den Vorschriften der Stra-
ßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von 
Fußgängerüberwegen (R- FGÜ 2001). Die Voraussetzungen für die Anlage eines 
FGÜ in der Thessaloniki-Allee liegen nicht vor.

Beratungsverlauf (1)

25.04.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1176/2024
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
04.04.2024
Erstellt
04.04.2024 13:44