1176/2024
Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates zum "Sicherer Schulweg KGS Vietorstraße in Köln-Kalk"
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2620 Zeichen
An die Bezirksvertretung Kalk der Stadt Köln
Eingabe einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen der Stadt Köln
Betreff: Sicherer Schulweg neuer Standort Katholische Grundschule Kalk Vietorstraße
Köln, 10.01.24
Sehr geehrte Damen und Herren,
im August 2023 konnte zur Freude aller das neue Schulgebäude der Katholischen
Grundschule Kalk an der Vietorstraße in Betrieb gehen. Es handelt sich um wunderschönes
Gebäude, welches ein Gewinn für die Schüler - und Lehrer schaft sowie dem Stadtteil
insgesamt bedeutet. Leider wurde aber die Vietorstraße bis heute nicht ausreichend für den
Schulweg der Kinder gesichert. Es fehlt eine Beschilderung, die die Autofahrer:innen auf das
dort neu eingeführte Tempo 30 und die Straße querende Schüler:innen aufmerksam macht.
Viele Autofahrer:innen erkennen zudem nicht, dass es sich um den Eingang einer Schule
handelt und fahren auc h über den Zebrastreifen ohne zu halten. Auch fahren immer wieder
schwere Lastwagen die Vietorstraße entlang. Selbstständiges „zur Schule gehen “ ist unter
diesen Bedingungen für die Schüler:innen sehr gefährlich. Vor dem Hintergrund eines
tödlichen Unfalls eines Schülers auf seinen Schulweg in Pulheim im Herbst 2023
(https://kidicalmasskoeln.org/sichere-schulwege-jetzt/) möchte ich daher folgende Fragen
stellen.
1) Wann wird eine Beschilder ung an der Kreuzung Wipperfürther -Str./Vietorstraße
angebracht, die auf dem Tempo 30 und den Schulweg (vgl. Beispiel Foto in der Anlage)
hinweist?
2) Welche Schritte müssen erfolgen, um die Vietorstraße für Lastwagen zu sperren?
3) Unter welchen Voraussetzung en könnte an der Vietorstraße ein Tempoanzeiger
(sogenannte „Smileys“, solarbetrieben) und/oder ein Blitzer zur
Geschwindigkeitskontrolle angebracht werden?
4) Unter welchen Voraussetzungen könnte an der Viet orstraße eine „Schulstraße“
eingerichtet werden, die z.B. von 7.45 Uhr bis 08.15Uhr und 14.45 Uhr und 08.15 Uhr
für Autos/Lastwagen gesperrt wird?
5) Es gibt keine Fußgängerquerung in der Thessaloniki -Allee zum neu angelegten
Fußweg, der von vielen Schüler:innen genu tzt wird (vgl. Fotos). Welche Schritte
müssen eingeleitet werden, um hier einen Zebrastreifen mit entsprechender
Beschilderung einzurichten?
Mit freundlichen Grüßen
Anlage Bilder:
Wipperfürther-Str/Vietorstraße, akt. Beschilderung und Thess aloniki-Allee, fehlender
Zebrastreifen Stand Januar 2024
Kreuzung Kurze Straße/Vietorstraße:
Beispielbild für Ausschilderung Schulweg, Smiley und Beschilderung Fussgängerüberweg für
Thessaloniki-Allee
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
3087 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 1176/2024 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.04.2024 Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates zum "Sicherer Schulweg KGS Vietorstraße in Köln-Kalk" Antwort der Verwaltung zu der Einwohneranfrage nach § 39 GO: 1 )Wann wird eine Beschilderung an der Kreuzung Wipperfürther-Str./Vietorstraße an- gebracht, die auf dem Tempo 30 und den Schulweg (vgl. Beispiel Foto in der Anlage) hinweist? Die Beschilderung wurde am 31.01.2024 in der Örtlichkeit aufgestellt. 2) Welche Schritte müssen erfolgen, um die Vietorstraße für Lastwagen zu sperren? Die Vietorstraße ist im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln aufgeführt. Im Vorbehaltsnetz sind die Straßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie beispiels- weise der Verkehrsbedeutung und Verkehrsfunktion für den Individualverkehr und öf- fentlicher Personenverkehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo 30 -Zo- nen liegen sollen. Von einer weiteren Verkehrsbeschränkung wird daher abgesehen. Unter welchen Voraussetzungen könnte an der Vietorstraße ein Tempoanzeiger (so- genannte „Smileys“, solarbetrieben) und/oder ein Blitzer zur Geschwindigkeitskontrolle angebracht werden? Für die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln (sogenannte“ Smileys“) wird auf Antrag vom hiesigem Amt eine Duldung der Inanspruchnahme öffentlichen Stra- ßenlandes erteilt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Polizei. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln kann in be- stimmten Fällen ebenfalls Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durchführen. 4) Unter welchen Voraussetzungen könnte an der Vietorstraße eine „Schulstraße“ ein- gerichtet werden, die z.B. von 7.45 Uhr bis 08.15Uhr und 14.45Uhr und 08.15 Uhr für Autos/Lastwagen gesperrt wird? In Köln sind derzeit an vier Schulstandorten Schulstraßen als Pilotprojekt eingerichtet. 2 Eine Erweiterung um die KGS Vietorstraße ist im laufenden Projekt leider nicht mög- lich. Die Verwaltung sieht einen aktuellen Erlass des Landes jedoch als gute Grund- lage für die Möglichkeit, in Zukunft weitere Schulstraßen in Köln etablieren zu können. Hierzu bedarf es allerdings eines umfassenden Planungskonzeptes, für welches die KGS Vietorstraße sich durch die Schulleitung oder Schulpflegschaft formlos vormer- ken lassen kann. 5) Es gibt keine Fußgängerquerung in der Thessaloniki-Allee zum neu angelegten Fußweg, der von vielen Schüler:innen genutzt wird (vgl. Fotos). Welche Schritte müs- sen eingeleitet werden, um hier einen Zebrastreifen mit entsprechender Beschilderung einzurichten? Die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ) erfolgt nach den Vorschriften der Stra- ßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R- FGÜ 2001). Die Voraussetzungen für die Anlage eines FGÜ in der Thessaloniki-Allee liegen nicht vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1176/2024
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 04.04.2024
- Erstellt
- 04.04.2024 13:44