3666/2018
Erweiterungsbau Humboldt-Gymnasium, Kartäuserwall 40, 50676 Köln, Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-1-2540
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Beschlussvorlage Ausschuss
2491 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/22 Vorlagen-Nummer 3666/2018 Freigabedatum 02.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterungsbau Humboldt-Gymnasium, Kartäuserwall 40, 50676 Köln, Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-1-2540 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2019 im Haushaltsjahr 2019 eine Mittelfreigabe in Höhe von 677.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträger- aufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Fi- nanzstelle 4013-0301-1-2540 für die Einrichtung des Erweiterungsbaues des Gy. Kartäuserwall 40, 50676 Köln. Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 677.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 45.100 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Planungsbeschluss vom 15.05.2007 (Vorlagen-Nr. 2728/2006) sowie Baubeschluss vom 05.09.2013 (Vorlagen-Nr. 1426/2013/1) hat der Rat den Bau und die Einrichtung des Erweiterungs- baues am Gy. Kartäuserwall 40 mit Einrichtungskosten in Höhe von 677.000 € beschlossen. Der Erweiterungsbau wird im März 2019 fertig gestellt sein. Es werden daher für das Jahr 2019 die beschlossenen investiven Einrichtungskosten in Höhe von 677.000 € benötigt. Die Mittel sind im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Er- werb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4013-0301-1-2540 im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt. Gemäß §79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3666/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.01.2019
- Erstellt
- 07.11.2018 08:38