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Erweiterungsbau Humboldt-Gymnasium, Kartäuserwall 40, 50676 Köln, Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-1-2540

Beschlussvorlage Ausschuss 3666/2018 vom 02.01.2019

Stand: Am 11.02.2019 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/22 Vorlagen-Nummer 3666/2018 Freigabedatum 02.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterungsbau Humboldt-Gymnasium, Kartäuserwall 40, 50676 Köln, Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-1-2540 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2019 im Haushaltsjahr 2019 eine Mittelfreigabe in Höhe von 677.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträger- aufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Fi- nanzstelle 4013-0301-1-2540 für die Einrichtung des Erweiterungsbaues des Gy. Kartäuserwall 40, 50676 Köln. Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 677.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 45.100 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Planungsbeschluss vom 15.05.2007 (Vorlagen-Nr. 2728/2006) sowie Baubeschluss vom 05.09.2013 (Vorlagen-Nr. 1426/2013/1) hat der Rat den Bau und die Einrichtung des Erweiterungs- baues am Gy. Kartäuserwall 40 mit Einrichtungskosten in Höhe von 677.000 € beschlossen. Der Erweiterungsbau wird im März 2019 fertig gestellt sein. Es werden daher für das Jahr 2019 die beschlossenen investiven Einrichtungskosten in Höhe von 677.000 € benötigt. Die Mittel sind im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Er- werb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4013-0301-1-2540 im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt. Gemäß §79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

Beratungsverlauf

  1. 28.01.2019

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 11.02.2019 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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