V/0662/2008
Mobilfunksendeanlagen in Münster
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Berichtsvorlage
2458 Zeichen
V/0662/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Mobilfunksendeanlagen in Münster; neue geplante Standorte im Stadtbezirk Münster-Hiltrup Beratungsfolge 18.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht Bericht: Die Stadt Münster hat die Gelegenheit, sich im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinba- rung zu den in Münster geplanten neuen Mobilfunksendeanlagen zu äußern. Die allgemeinen städtischen Kriterien für die Stellungnahme im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind dabei, ob es im Umfeld der geplanten Sendeanlage sensible Einrichtungen gibt (Schulen, Kindergärten, Kinderheime, Altenheime, Krankenhäuser) und falls ja, ob die dort zu erwartenden Feldstärke- werte unterhalb des „Schweizer Anlagengrenzwertes“ liegen. Der Schweizer Anlagengrenzwert beträgt 10% des in Deutschland geltenden Grenzwertes. Außerdem werden aber auch die Be- zirksvertretungen über die geplante Errichtung v on Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine Stel- lungnahme der Bezirksvertretung wird die Verwaltung an den Netzbetreiber weiterleiten. Im Stadtbezirk Münster-Hiltrup sollen zwei neue Mobilfunkbasisstationen errichtet werden: T-Mobile möchte auf dem Gebäude Amelsbürener Straße 23 eine neue Mobilfunksendeanlage errichten. Das Gebäude hat einen Abstand von ca. 238 m zur nächstgelegenen Kindertagesein- richtung. Andere sensible Einrichtungen befinden sich in einem Abstand von 500 bis 600 m von der Sendeanlage. Aus diesem Grund ist die Erstellung einer Immissionsprognose entbehrlich. Vorlagen-Nr.: V/0662/2008 Auskunft erteilt: Herr Landwehr Ruf: 492-6716 E-Mail: LandwehrW@stadt-muenster.de Datum: 02.09.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0662/2008 Auf dem Gebäude Zum Häpper 7 möchte E-Plus eine neue Mobilfunksendeanlage errichten. In der Nähe befindet sich in geringer Entfernung (ca. 50 m) eine Kindertagesstätte. Aus diesem Grund ist eine Immissionsprognose für diesen Standort erstellt worden. Der gesetzliche Grenz- wert nach der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz wird danach in der Umge- bung der Sendeanlage deutlich unterschritten. Die berechnete Feldstärke liegt bei maximal 1,02 % des gesetzlichen Grenzwertes. Die städtischen Kriterien für die Zustimmung zu den v. g. Sendeanlagen im Rahmen der soge- nannten freiwilligen Vereinbarung sind somit erfüllt. i. V. Thomas Paal 3 V/0662/2008
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Amelsbürener Straße 23
- Zum Häpper 7m
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0662/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37