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V/0662/2008

Mobilfunksendeanlagen in Münster

Vorlagen 05.09.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 18.09.2008, TOP 4.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

2458 Zeichen

V/0662/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
neue geplante Standorte im Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Stadt Münster hat die Gelegenheit, sich im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinba-
rung zu den in Münster geplanten neuen Mobilfunksendeanlagen zu äußern. Die allgemeinen 
städtischen Kriterien für die Stellungnahme im  Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind dabei, 
ob es im Umfeld der geplanten Sendeanlage sensible Einrichtungen gibt (Schulen, Kindergärten, 
Kinderheime, Altenheime, Krankenhäuser) und falls ja, ob die dort zu erwartenden Feldstärke-
werte unterhalb des „Schweizer Anlagengrenzwertes“ liegen. Der Schweizer Anlagengrenzwert 
beträgt 10% des in Deutschland geltenden Grenzwertes. Außerdem werden aber auch die Be-
zirksvertretungen über die geplante Errichtung v on Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine Stel-
lungnahme der Bezirksvertretung wird die Verwaltung an den Netzbetreiber weiterleiten. 
 
Im Stadtbezirk Münster-Hiltrup sollen zwei neue Mobilfunkbasisstationen errichtet werden:  
T-Mobile möchte auf dem Gebäude Amelsbürener Straße 23  eine neue Mobilfunksendeanlage 
errichten. Das Gebäude hat einen Abstand von ca. 238 m zur nächstgelegenen Kindertagesein-
richtung. Andere sensible Einrichtungen befinden sich in einem Abstand von 500 bis 600 m von 
der Sendeanlage. Aus diesem Grund ist die Erstellung einer Immissionsprognose entbehrlich. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0662/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Landwehr 
Ruf: 
492-6716 
E-Mail: 
LandwehrW@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.09.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0662/2008 
 
 
 
Auf dem Gebäude Zum Häpper 7  möchte E-Plus eine neue Mobilfunksendeanlage errichten. In 
der Nähe befindet sich in geringer Entfernung (ca. 50 m) eine Kindertagesstätte. Aus diesem 
Grund ist eine Immissionsprognose für diesen Standort erstellt worden. Der gesetzliche Grenz-
wert nach der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz wird danach in der Umge-
bung der Sendeanlage deutlich unterschritten. Die berechnete Feldstärke liegt bei maximal 1,02 
% des gesetzlichen Grenzwertes.  
 
 
 
Die städtischen Kriterien für die Zustimmung zu den v. g. Sendeanlagen im Rahmen der soge-
nannten freiwilligen Vereinbarung sind somit erfüllt. 
 
 
i. V.  
 
 
 
Thomas Paal

3 
V/0662/2008

Beratungsverlauf (1)

18.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Amelsbürener Straße 23
  • Zum Häpper 7m

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0662/2008
Typ
Vorlagen
Datum
05.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37