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Notwendige Dreispurigkeit der Rheinuferstraße

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1753/2020 vom 10.06.2020

Stand: Am 10.06.2020 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 Vorlagen-Nummer 10.06.2020 1753/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.06.2020 Notwendige Dreispurigkeit der Rheinuferstraße Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2020, TOP 4.2 Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Wie haben sich die realen und für 2030 bzw. 2040 prognostizierten MIV-Belastungszahlen für die- sen Abschnitt der Rheinuferstraße aus den Gutachten von 2002, 2006 und 2020 bezogen auf die Spitzenstunde verändert?“ Antwort der Verwaltung: In der Tabelle sind die Prognosewerte des Verkehrsgutachtens zum Bebauungsplan und Verkehrser- hebungen nach Fertigstellung der Baumaßnahme aufgeführt. Prognose 2001 Spitzenstunde Abschnitt Rheinuferstraße Knoten Vormittag Nachmittag Datum der Zählung Vormittag Nachmittag Agrippinaufer Ubierring Nord 2.548 1.959 Mai 12 2.755 1.530 Bayenstraße/ Holzmarkt Mechtildisstr. 1.965 1.809 Apr 09 1.985 1.246 Bayenstraße/ Holzmarkt Mechtildisstr. Jan 20 1.887 1.102 Am Leystapel Filzengraben/ Nord 1.753 1.487 Feb 20 1.838 1.001 Am Leystapel Heumarkt 1.749 1.634 Apr 09 1.833 1.186 Die Umwandlung der dritten Fahrspur in einen Zweirichtungsradweg im Abschnitt Heumarkt bis Mala- koffturm betrifft den Abschnitt Am Leystapel. Die Messungen der Verkehrsstärke lässt eine Spurre- duktion zu, ohne dass Rückstauerscheinungen wahrscheinlich sind. Für den Busverkehr ergibt sich keine Einschränkung, da das Buskap südlich des Malakoffturms ver- legt wird. Somit wird die Einfädelstrecke auf die Linksabbiegespur in den Filzengraben länger und ermöglicht ein flüssigeres Spurwechseln. Prognosezahlen für 2030 ff. für die Hauptverkehrsstraßen werden nach der Erarbeitung des SUMP vorliegen. 2 „2. Inwieweit widerspricht die aktuelle Planung den Vorgaben des Bebauungsplanes für den Rhein- auhafen?“ Antwort der Verwaltung: Die Umwandlung der dritten Fahrspur in einen Zweirichtungsradweg im Abschnitt Heumarkt bis Malk- offturm widerspricht nicht den Vorgaben des Bebauungplanes, da der Bereich nicht im Geltungsbe- reich des Bebauungsplanes liegt. Die verkehrlichen Auswirkungen in den Bebauungsplanbereich werden als nicht erheblich prognostiziert. „3. Inwieweit sind Zuschüsse z. B. des Landes in den dreispurigen Ausbau der Rheinuferstraße ge- flossen, die nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssten?“ Antwort der Verwaltung: Für die Zuschussmaßnahme Rheinuferstraße (OM 02310) wurde der Verwendungsnachweis im März 2020 eingereicht. Der Zuwendungsbereich geht bis zum Ende des Linksabbiegers in Richtung Filzen- graben. Dem Zuwendungsgeber wird die Änderung angezeigt. Da die verkehrlichen Auswirkungen der Umwandlung der dritten Fahrspur in einen Zweirichtungsradweg als nicht erheblich prognostiziert wird, das Buskap erhalten bleibt und der Ausbau des Zweirichtungsradweges auch förderfähig ist, geht die Verwaltung davon aus, dass die Änderung keine Auswirkungen haben wird. „4. Inwieweit sind private Gelder z.B. der für die Umwandlung des Rheinauhafens verantwortlichen Stadtentwicklungsgesellschaft Modernes Köln oder von Investoren im Rheinauhafen in den dreispuri- gen Ausbau der Rheinuferstraße geflossen, die nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssten?“ Antwort der Verwaltung: Der Umbau im Bauabschnitt von nördlich des Art-Hotels bis Filzengraben wurde ohne finanzielle Be- teiligung von privaten Dritten umgesetzt. „5. Wie beurteilt die Bezirksregierung die geplante Leistungseinschränkung dieser Bundestraße, nachdem die Planung von 2006 durch sie verhindert wurde?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung geht von einer Zustimmung des Zuwendungsgebers aus, da die verkehrlichen Aus- wirkungen in den Bebauungsplanbereich als nicht erheblich prognostiziert werden. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 10.06.2020

    Verkehrsausschuss

    TOP 4.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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