Mandari Insight

1753/2020

Notwendige Dreispurigkeit der Rheinuferstraße

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 10.06.2020, TOP 4.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4034 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66 
 
Vorlagen-Nummer  10.06.2020 
 1753/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 10.06.2020 
 
Notwendige Dreispurigkeit der Rheinuferstraße 
Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2020, TOP 4.2 
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„1. Wie haben sich die realen und für 2030 bzw. 2040 prognostizierten MIV-Belastungszahlen für die-
sen Abschnitt der Rheinuferstraße aus den Gutachten von 2002, 2006 und 2020 bezogen auf die 
Spitzenstunde verändert?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
In der Tabelle sind die Prognosewerte des Verkehrsgutachtens zum Bebauungsplan und Verkehrser-
hebungen nach Fertigstellung der Baumaßnahme aufgeführt. 
 
      Prognose 2001      Spitzenstunde 
Abschnitt  
Rheinuferstraße  Knoten   Vormittag Nachmittag    
Datum der 
Zählung  Vormittag Nachmittag  
Agrippinaufer  Ubierring Nord    2.548 1.959   Mai 12  2.755 1.530 
  
       
  
Bayenstraße/  
 Holzmarkt  Mechtildisstr.  
 1.965 1.809  
Apr 09 1.985 1.246 
Bayenstraße/  
 Holzmarkt  Mechtildisstr.      Jan 20  1.887 1.102 
  
       
  
Am Leystapel Filzengraben/  
Nord   1.753 1.487   Feb 20  1.838 1.001 
  
       
  
Am Leystapel Heumarkt   1.749 1.634   Apr 09 1.833 1.186 
 
Die Umwandlung der dritten Fahrspur in einen Zweirichtungsradweg im Abschnitt Heumarkt bis Mala-
koffturm betrifft den Abschnitt Am Leystapel. Die Messungen der Verkehrsstärke lässt eine Spurre-
duktion zu, ohne dass Rückstauerscheinungen wahrscheinlich sind.  
 
Für den Busverkehr ergibt sich keine Einschränkung, da das Buskap südlich des Malakoffturms ver-
legt wird. Somit wird die Einfädelstrecke auf die Linksabbiegespur in den Filzengraben länger und 
ermöglicht ein flüssigeres Spurwechseln.   
 
Prognosezahlen für 2030 ff. für die Hauptverkehrsstraßen werden nach der Erarbeitung des SUMP 
vorliegen.

2 
 
„2. Inwieweit widerspricht die aktuelle Planung den Vorgaben des Bebauungsplanes für den Rhein-
auhafen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Umwandlung der dritten Fahrspur in einen Zweirichtungsradweg im Abschnitt Heumarkt bis Malk-
offturm widerspricht nicht den Vorgaben des Bebauungplanes, da der Bereich nicht im Geltungsbe-
reich des Bebauungsplanes liegt. Die verkehrlichen Auswirkungen in den Bebauungsplanbereich 
werden als nicht erheblich prognostiziert.   
 
 
„3. Inwieweit sind Zuschüsse z. B. des Landes in den dreispurigen Ausbau der Rheinuferstraße ge-
flossen, die nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für die Zuschussmaßnahme Rheinuferstraße (OM 02310) wurde der Verwendungsnachweis im März 
2020 eingereicht. Der Zuwendungsbereich geht bis zum Ende des Linksabbiegers in Richtung Filzen-
graben. Dem Zuwendungsgeber wird die Änderung angezeigt. Da die verkehrlichen Auswirkungen 
der Umwandlung der dritten Fahrspur in einen Zweirichtungsradweg als nicht erheblich prognostiziert 
wird, das Buskap erhalten bleibt und der Ausbau des Zweirichtungsradweges auch förderfähig ist, 
geht die Verwaltung davon aus, dass die Änderung keine Auswirkungen haben wird. 
 
 
„4. Inwieweit sind private Gelder z.B. der für die Umwandlung des Rheinauhafens verantwortlichen 
Stadtentwicklungsgesellschaft Modernes Köln oder von Investoren im Rheinauhafen in den dreispuri-
gen Ausbau der Rheinuferstraße geflossen, die nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Umbau im Bauabschnitt von nördlich des Art-Hotels bis Filzengraben wurde ohne finanzielle Be-
teiligung von privaten Dritten umgesetzt. 
 
 
„5. Wie beurteilt die Bezirksregierung die geplante Leistungseinschränkung dieser Bundestraße, 
nachdem die Planung von 2006 durch sie verhindert wurde?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung geht von einer Zustimmung des Zuwendungsgebers aus, da die verkehrlichen Aus-
wirkungen in den Bebauungsplanbereich als nicht erheblich prognostiziert werden. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

10.06.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1753/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.06.2020
Erstellt
08.06.2020 11:23