1753/2020
Notwendige Dreispurigkeit der Rheinuferstraße
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4034 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66
Vorlagen-Nummer 10.06.2020
1753/2020
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Verkehrsausschuss 10.06.2020
Notwendige Dreispurigkeit der Rheinuferstraße
Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2020, TOP 4.2
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
„1. Wie haben sich die realen und für 2030 bzw. 2040 prognostizierten MIV-Belastungszahlen für die-
sen Abschnitt der Rheinuferstraße aus den Gutachten von 2002, 2006 und 2020 bezogen auf die
Spitzenstunde verändert?“
Antwort der Verwaltung:
In der Tabelle sind die Prognosewerte des Verkehrsgutachtens zum Bebauungsplan und Verkehrser-
hebungen nach Fertigstellung der Baumaßnahme aufgeführt.
Prognose 2001 Spitzenstunde
Abschnitt
Rheinuferstraße Knoten Vormittag Nachmittag
Datum der
Zählung Vormittag Nachmittag
Agrippinaufer Ubierring Nord 2.548 1.959 Mai 12 2.755 1.530
Bayenstraße/
Holzmarkt Mechtildisstr.
1.965 1.809
Apr 09 1.985 1.246
Bayenstraße/
Holzmarkt Mechtildisstr. Jan 20 1.887 1.102
Am Leystapel Filzengraben/
Nord 1.753 1.487 Feb 20 1.838 1.001
Am Leystapel Heumarkt 1.749 1.634 Apr 09 1.833 1.186
Die Umwandlung der dritten Fahrspur in einen Zweirichtungsradweg im Abschnitt Heumarkt bis Mala-
koffturm betrifft den Abschnitt Am Leystapel. Die Messungen der Verkehrsstärke lässt eine Spurre-
duktion zu, ohne dass Rückstauerscheinungen wahrscheinlich sind.
Für den Busverkehr ergibt sich keine Einschränkung, da das Buskap südlich des Malakoffturms ver-
legt wird. Somit wird die Einfädelstrecke auf die Linksabbiegespur in den Filzengraben länger und
ermöglicht ein flüssigeres Spurwechseln.
Prognosezahlen für 2030 ff. für die Hauptverkehrsstraßen werden nach der Erarbeitung des SUMP
vorliegen.
2
„2. Inwieweit widerspricht die aktuelle Planung den Vorgaben des Bebauungsplanes für den Rhein-
auhafen?“
Antwort der Verwaltung:
Die Umwandlung der dritten Fahrspur in einen Zweirichtungsradweg im Abschnitt Heumarkt bis Malk-
offturm widerspricht nicht den Vorgaben des Bebauungplanes, da der Bereich nicht im Geltungsbe-
reich des Bebauungsplanes liegt. Die verkehrlichen Auswirkungen in den Bebauungsplanbereich
werden als nicht erheblich prognostiziert.
„3. Inwieweit sind Zuschüsse z. B. des Landes in den dreispurigen Ausbau der Rheinuferstraße ge-
flossen, die nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssten?“
Antwort der Verwaltung:
Für die Zuschussmaßnahme Rheinuferstraße (OM 02310) wurde der Verwendungsnachweis im März
2020 eingereicht. Der Zuwendungsbereich geht bis zum Ende des Linksabbiegers in Richtung Filzen-
graben. Dem Zuwendungsgeber wird die Änderung angezeigt. Da die verkehrlichen Auswirkungen
der Umwandlung der dritten Fahrspur in einen Zweirichtungsradweg als nicht erheblich prognostiziert
wird, das Buskap erhalten bleibt und der Ausbau des Zweirichtungsradweges auch förderfähig ist,
geht die Verwaltung davon aus, dass die Änderung keine Auswirkungen haben wird.
„4. Inwieweit sind private Gelder z.B. der für die Umwandlung des Rheinauhafens verantwortlichen
Stadtentwicklungsgesellschaft Modernes Köln oder von Investoren im Rheinauhafen in den dreispuri-
gen Ausbau der Rheinuferstraße geflossen, die nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssten?“
Antwort der Verwaltung:
Der Umbau im Bauabschnitt von nördlich des Art-Hotels bis Filzengraben wurde ohne finanzielle Be-
teiligung von privaten Dritten umgesetzt.
„5. Wie beurteilt die Bezirksregierung die geplante Leistungseinschränkung dieser Bundestraße,
nachdem die Planung von 2006 durch sie verhindert wurde?“
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung geht von einer Zustimmung des Zuwendungsgebers aus, da die verkehrlichen Aus-
wirkungen in den Bebauungsplanbereich als nicht erheblich prognostiziert werden.
Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1753/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.06.2020
- Erstellt
- 08.06.2020 11:23