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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

50 Prozent sozialer Wohnungsbau im Otto-Langen-Quartier

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0091/2025 vom 22.01.2025

Stand: Am 03.02.2025 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) geändert beschlossen.

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  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle VI/61 Vorlagen-Nummer AN/0091/2025 Freigabedatum 12.03.2025 Stand: 10.03.2025 Sachstandsbericht 50 Prozent sozialer Wohnungsbau im Otto-Langen-Quartier Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 20.01.2025 Beschluss: Die BV 9 fordert den Rat der Stadt Köln auf, im Hinblick auf das von NRW.UR- BAN durchgeführte Vergabeverfahren zu beschließen, dass im NRW.URBAN gehörenden Teil des Otto-Langen-Quartiers 50 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau umgesetzt wird, mindestens aber 30 Prozent zuzüglich 20 Prozent preisgedämpften Wohnungsbaus. Auf Grundlage der Forderung von 400 Wohneinheiten sind 200 Wohneinheiten öffent- lich gefördert Wohnungsbau umzusetzen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Das Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier ist mit der Veröffentlichung der Be- kanntmachung der Ausschreibung am 14.02.2025 gestartet. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 20.06.2025 (Session-Vorlage 3310/2023) die städte- baulichen Entwicklungsziele sowie die Aufgabenstellung zum Grundstücksverkaufsverfahren beschlossen und dem Ablauf des Verfahrens zugestimmt. Die Aufgabenstellung beinhaltet die Verpflichtung aus dem Koop.Baulandmodells der Stadt Köln mindestens 30% der Geschoss- fläche für Wohnzwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Daneben ver- weist die Aufgabenstellung auch darauf, dass vorbehaltlich vom Rat der Stadt Köln beschlos- sener städtischen Vorgaben zum preisgedämpften Wohnungsbau zusätzlich zu den 30% ge- fördertem Wohnungsbau auch 20% als preisgedämpfter Wohnungsbau zu errichten sind. Die Verwaltung prüft im Rahmen der Weiterentwicklung des städtischen Wohnungsbauförder- programms in Richtung preisgedämpfter Wohnungsbau Möglichkeiten zur Stärkung preisge- dämpfter Wohnungsangebote und deren Umsetzung in Köln (1166/2023). Vorgaben wurden bisher allerdings nicht beschlossen. Auch auf Länderebene ist eine Ergänzung der Wohn- raumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen um eine dritte Fördersäule für preisgedämpften Wohnraum bisher nicht erfolgt. Es wird darauf verwiesen, dass die Anzahl der realisierbaren Wohnungen und damit der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen erst am Ende des Qualitätswettbewerbes anhand des konkreten städtebaulichen Entwurfes ermittelt werden kann. Aufgrund der Komplexität der 2 Aufgabe und der umfangreichen Restriktionen und Rahmenbedingungen kann eine konkrete Anzahl von Wohnung zum jetzigen Planungsstand nicht gefordert werden. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Beschluss nicht gefolgt werden, da das Grundstücksver- kaufsverfahren bereits begonnen hat und in diesem nur die Forderungen aus dem Koop.Bau- landmodell. geltend gemacht werden können. Der zukünftige Käufer kann allerdings auf frei- williger Basis einen höheren Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen realisieren. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 01.04.2026
  • OLQ 50 Prozent soz. Wohnungsraum

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    Antrag 20.01.2025 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger der PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Antrag: 50 Prozent sozialer Wohnungsbau im Otto-Langen-Quartier! Die BV 9 fordert den Rat der Stadt Köln auf, im Hinblick auf das von NRW.URBAN durchgeführte Vergabeverfahren zu beschließen, dass im NRW.URBAN gehörenden Teil des Otto-Langen-Quartiers 50 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau umgesetzt wird, mindestens aber 30 Prozent zuzüg- lich 20 Prozent preisgedämpften Wohnungsbaus. Begründung: Der Großteil des Otto -Langen-Quartiers befindet sich zurzeit noch im Besitz der landeseigenen NRW.URBAN GmbH & Co. KG, soll jedoch im Laufe der nächsten Jahre einem Investor zur Entwick- lung und Bebauung veräußert werden. Bislang sehen die Vergabeunterlagen lediglich einen Anteil öffentlich geförderten (d.h. sozialen) Wohnungsbaus von 30 Prozent vor. Das reicht aber nicht aus. Mittlerweile verfügen über 40 Prozent der Kölner Gesamtbevölkerung über einen Wohnberechtigungsschein. Sie sind also aufgrund ihrer Einkommenssituation berechtigt, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen, und durch die steigenden Mietpreise besonders gefährdet. Der Anteil von gefördertem Wohnraum ist deshalb heraufzusetzen. Die Vergabeunterlagen sehen dies als Möglichkeit vor: Auf Seite 8 oben der Anlage 7 der Vorlage 3310/2023 heißt es: Die Stadt Köln erwägt zudem, Vorgaben für weitere 20% der neu entstehenden GF Wohnen zu treffen, die zu einer Dämpfung des Mietpreises führen. Vorbehaltlich dieser vom Rat der Stadt Köln noch zu tref- fenden Vorgaben für den preisgedämpften Wohnungsbau sind diese weiteren 20% im Plangebiet zu re- alisieren. Der Anteil und die Verteilung der Wohnungen sollten möglichst kleinteilig, oder mindestens blockweise gemischt sein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion DIE LINKE - Fraktion DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- Sofern der Ratsbeschluss während des laufenden Grundstücksverkaufsverfahrens gefasst wird, sind die Vorgaben zu beachten und ggf. bei der Preisfindung zu berücksichtigen. Der Rat der Stadt muss diesen Spielraum unbedingt nutzen, um 50 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau, mindestens aber weitere 30 Prozent zuzüglich 20 Prozent preisgedämpften Woh- nungsbau festzulegen. Da die Bezirksvertretung die o.g., mittlerweile im Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Vorlage zum Verkaufsverfahren mehrheitlich abgelehnt hat, hatte sie keine Möglichkeit, sich inhaltlich hierzu zu äußern. Dies wird hiermit in Bezug auf den Anteil geförderten Wohnungsbaus nachgeholt. gez. Jonas Höltig gez. Beate Hane-Knoll gez. Andreas Altefrohne

Beratungsverlauf

  1. 03.02.2025

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.9, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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