AN/0091/2025
50 Prozent sozialer Wohnungsbau im Otto-Langen-Quartier
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Sachstandsbericht BV
3064 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61
Vorlagen-Nummer
AN/0091/2025
Freigabedatum 12.03.2025
Stand: 10.03.2025
Sachstandsbericht
50 Prozent sozialer Wohnungsbau im Otto-Langen-Quartier
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. der Fraktion DIE LINKE und
des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 20.01.2025
Beschluss: Die BV 9 fordert den Rat der Stadt Köln auf, im Hinblick auf das von NRW.UR-
BAN durchgeführte Vergabeverfahren zu beschließen, dass im NRW.URBAN gehörenden Teil
des Otto-Langen-Quartiers 50 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau umgesetzt wird,
mindestens aber 30 Prozent zuzüglich 20 Prozent preisgedämpften Wohnungsbaus.
Auf Grundlage der Forderung von 400 Wohneinheiten sind 200 Wohneinheiten öffent-
lich gefördert Wohnungsbau umzusetzen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier ist mit der Veröffentlichung der Be-
kanntmachung der Ausschreibung am 14.02.2025 gestartet.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 20.06.2025 (Session-Vorlage 3310/2023) die städte-
baulichen Entwicklungsziele sowie die Aufgabenstellung zum Grundstücksverkaufsverfahren
beschlossen und dem Ablauf des Verfahrens zugestimmt. Die Aufgabenstellung beinhaltet die
Verpflichtung aus dem Koop.Baulandmodells der Stadt Köln mindestens 30% der Geschoss-
fläche für Wohnzwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Daneben ver-
weist die Aufgabenstellung auch darauf, dass vorbehaltlich vom Rat der Stadt Köln beschlos-
sener städtischen Vorgaben zum preisgedämpften Wohnungsbau zusätzlich zu den 30% ge-
fördertem Wohnungsbau auch 20% als preisgedämpfter Wohnungsbau zu errichten sind.
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Weiterentwicklung des städtischen Wohnungsbauförder-
programms in Richtung preisgedämpfter Wohnungsbau Möglichkeiten zur Stärkung preisge-
dämpfter Wohnungsangebote und deren Umsetzung in Köln (1166/2023). Vorgaben wurden
bisher allerdings nicht beschlossen. Auch auf Länderebene ist eine Ergänzung der Wohn-
raumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen um eine dritte Fördersäule für
preisgedämpften Wohnraum bisher nicht erfolgt.
Es wird darauf verwiesen, dass die Anzahl der realisierbaren Wohnungen und damit der Anteil
an öffentlich geförderten Wohnungen erst am Ende des Qualitätswettbewerbes anhand des
konkreten städtebaulichen Entwurfes ermittelt werden kann. Aufgrund der Komplexität der
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Aufgabe und der umfangreichen Restriktionen und Rahmenbedingungen kann eine konkrete
Anzahl von Wohnung zum jetzigen Planungsstand nicht gefordert werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Beschluss nicht gefolgt werden, da das Grundstücksver-
kaufsverfahren bereits begonnen hat und in diesem nur die Forderungen aus dem Koop.Bau-
landmodell. geltend gemacht werden können. Der zukünftige Käufer kann allerdings auf frei-
williger Basis einen höheren Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen realisieren.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 01.04.2026
OLQ 50 Prozent soz. Wohnungsraum
3175 Zeichen
Antrag
20.01.2025
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger der PARTEI in der
Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten
Sitzung aufzunehmen.
Antrag: 50 Prozent sozialer Wohnungsbau im Otto-Langen-Quartier!
Die BV 9 fordert den Rat der Stadt Köln auf, im Hinblick auf das von NRW.URBAN durchgeführte
Vergabeverfahren zu beschließen, dass im NRW.URBAN gehörenden Teil des Otto-Langen-Quartiers
50 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau umgesetzt wird, mindestens aber 30 Prozent zuzüg-
lich 20 Prozent preisgedämpften Wohnungsbaus.
Begründung:
Der Großteil des Otto -Langen-Quartiers befindet sich zurzeit noch im Besitz der landeseigenen
NRW.URBAN GmbH & Co. KG, soll jedoch im Laufe der nächsten Jahre einem Investor zur Entwick-
lung und Bebauung veräußert werden.
Bislang sehen die Vergabeunterlagen lediglich einen Anteil öffentlich geförderten (d.h. sozialen)
Wohnungsbaus von 30 Prozent vor. Das reicht aber nicht aus. Mittlerweile verfügen über 40 Prozent
der Kölner Gesamtbevölkerung über einen Wohnberechtigungsschein. Sie sind also aufgrund ihrer
Einkommenssituation berechtigt, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen, und durch die
steigenden Mietpreise besonders gefährdet.
Der Anteil von gefördertem Wohnraum ist deshalb heraufzusetzen. Die Vergabeunterlagen sehen
dies als Möglichkeit vor: Auf Seite 8 oben der Anlage 7 der Vorlage 3310/2023 heißt es:
Die Stadt Köln erwägt zudem, Vorgaben für weitere 20% der neu entstehenden GF Wohnen zu treffen,
die zu einer Dämpfung des Mietpreises führen. Vorbehaltlich dieser vom Rat der Stadt Köln noch zu tref-
fenden Vorgaben für den preisgedämpften Wohnungsbau sind diese weiteren 20% im Plangebiet zu re-
alisieren. Der Anteil und die Verteilung der Wohnungen sollten möglichst kleinteilig, oder mindestens
blockweise gemischt sein.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion
DIE LINKE - Fraktion
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Wiener Platz 2 a
51065 Köln
Gleichlautend an:
Herrn Bezirksbürgermeister
Norbert Fuchs
- Stadtbezirk Mülheim-
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
-Rathaus-
Sofern der Ratsbeschluss während des laufenden Grundstücksverkaufsverfahrens gefasst wird, sind die
Vorgaben zu beachten und ggf. bei der Preisfindung zu berücksichtigen.
Der Rat der Stadt muss diesen Spielraum unbedingt nutzen, um 50 Prozent öffentlich geförderten
Wohnungsbau, mindestens aber weitere 30 Prozent zuzüglich 20 Prozent preisgedämpften Woh-
nungsbau festzulegen.
Da die Bezirksvertretung die o.g., mittlerweile im Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Vorlage
zum Verkaufsverfahren mehrheitlich abgelehnt hat, hatte sie keine Möglichkeit, sich inhaltlich hierzu
zu äußern. Dies wird hiermit in Bezug auf den Anteil geförderten Wohnungsbaus nachgeholt.
gez. Jonas Höltig gez. Beate Hane-Knoll gez. Andreas Altefrohne
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Wiener Platz 2a
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0091/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 22.01.2025
- Erstellt
- 21.01.2025 10:56