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Sachstand geplante Erstaufnahme-Einrichtung des Landes Riehler Straße (ehemalige OFD)

Mitteilung BV 1327/2025 vom 05.05.2025

Stand: Am 08.05.2025 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 1327/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 Sachstand geplante Erstaufnahme-Einrichtung des Landes Riehler Straße (ehemalige OFD) Die Verwaltung nimmt Bezug auf den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 23. November 2023 (AN/1948/2023) und die darin enthaltene Bitte an die Bezirksregierung Köln zum Sachstand der Planungen bezüglich der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Rieh- ler Straße am Standort der ehemaligen Oberfinanzdirektion zu berichten. Die Verwaltung erteilt nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln zum derzeitigen Sach- stand folgende Auskunft: Der von der Bezirksregierung Köln beauftragte Generalplaner hat am 18. Februar 2025 den Bauantrag für den Umbau des Gebäudes der ehemaligen Oberfinanzdirektion beim Bauord- nungsamt der Stadt Köln eingereicht. Einer Aufforderung zur Nachbesserung wurde am 26. März 2025 nachgekommen. Die Erteilung der Baugenehmigung steht jedoch noch aus. Aktuell bereitet der Generalplaner die Vergabeunterlagen für die Ausschreibungen der unter- schiedlichen Einzelgewerke vor (zum Beispiel Trockenbauarbeiten, Elektroinstallationsarbei- ten, Schadstoffsanierung, Arbeiten an den Heizungs- und Sanitäranlagen, Ertüchtigung des Brandschutzes). Es wird seitens der Bezirksregierung derzeit mit einer Fertigstellung der bau- lichen Arbeiten im ersten Quartal 2026 gerechnet. Eine weitere Bürger*inneninformationsveranstaltung wird nach derzeitigem Planungsstand vo- raussichtlich im 4. Quartal 2025 stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt ist der Umbau bereits weit fortgeschritten, so dass bauliche Rückfragen beantwortet werden können. Da die Inbetriebnahme erst einige Monate später erfolgen wird, können noch keine Ansprech- partner*innen vor Ort, wie etwa Umfeldmanager*in oder Einrichtungsleitung, genannt werden. Ein weiteres Fachgespräch des zuständigen Dezernats 20 der Bezirksregierung mit der Be- zirksvertretung Innenstadt sollte sinnvollerweise erst nach Inbetriebnahme der Erstaufnahme- einrichtung erfolgen. Bis dahin können Rückfragen an das Postfach 56-fluechtlingsfragen@stadt-koeln.de gerichtet werden, die dann umgehend an die Bezirksregierung weitergeleitet werden. Was den Schutz der Erstaufnahmeeinrichtung und der dort untergebrachten Geflüchteten an- geht, so wird diese rund um die Uhr durchgehend durch einen Sicherheitsdienstleister be- wacht werden. Neben der Besetzung der Pforte zur Eingangskontrolle sind ständig mindes- tens fünf Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen vor Ort vorgesehen. Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen wird die Polizei hinzugezogen. 2 Auf eine Organisation des gewünschten ehrenamtlichen Engagements zugunsten der unter- gebrachten Geflüchteten kann sinnvoll erst eingegangen werden, wenn der Betreuungsdienst- leister und seine Ansprechpartner*innen sowie die konkreten Bedarfe der untergebrachten Menschen feststehen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die untergebrachten Asyl- bewerber*innen nur zur Registrierung und Antragstellung ein bis zwei Wochen in der EAE ver- weilen, um dann zeitnah in die Zentralen Unterbringungseinrichtungen transferiert zu werden. Es geht daher an dieser Stelle nicht um dauerhafte Begleitung und gesellschaftliche Integra- tion, sondern um eine Klärung des Aufenthaltsrechts. Zur Information über das Aufnahmesys- tem des Landes NRW wird auf die Website des zuständigen Ministeriums verwiesen.

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2025

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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