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0611/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers, Herr Zimmermann, aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.02.2025, betreffend Bodendenkmalpflege

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 26.02.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.03.2025, TOP 1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2963 Zeichen

Gez. Greitemann 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
VI/48 
 
Vorlagen-Nummer 26.02.2025 
 0611/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers, Herr Zimmermann, 
aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.02.2025, betreffend 
Bodendenkmalpflege 
Frage: 
Herr Zimmermann möchte vom Stadtkonservator, Herrn Dr. Werner, wissen, bei welchen Bau-
stellen (Bodenaushub!) die Bodendenkmalpflege hinzugezogen wird. Er fragt, ob die Boden-
denkmalpflege nur bei „Römerfunden“, oder auch bei möglichen Funden etwa aus dem späten 
19. Jahrhundert gilt und bittet um schriftliche Beantwortung seiner Frage.  
Antwort der Verwaltung: (Römisch-Germanisches Museum / Archäologische Boden-
denkmalpflege) 
Der Boden im Kölner Stadtgebiet birgt archäologische Zeugnisse aus allen vorgeschichtlichen 
und geschichtlichen Zeitepochen, für die die Anwesenheit des Menschen im Rheinland nach-
zuweisen ist. Der Zeitraum, aus dem archäologisch relevante und somit das Aufgabenfeld der 
Bodendenkmalpflege betreffende Funde und Befunde vorkommen, reicht von der Altsteinzeit 
(ca. 100.000 Jahre vor heute) bis in die jüngere Vergangenheit des 20. Jahrhunderts. 
Das nordrheinwestfälische Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) legt den Rahmen für diese 
Bodendenkmäler fest (§ 2 Abs. 1, 2 DSchG NRW). Der Denkmalwert ergibt sich aus ihrer Be-
deutung für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturge-
schichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsver-
hältnisse, wobei auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher 
Zeit eingeschlossen sind. 
Das für Köln zuständige Fachamt für Bodendenkmalpflege, das Römisch-Germanische Mu-
seum/ Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz der Stadt Köln, Tel. 0221 / 
221-22305, ist immer hinzuzuziehen, wenn im Rahmen von Bodeneingriffen archäologische 
Befunde (z.B. Mauern, Estriche, Pflasterungen/ Fußböden und sonstige Oberflächenbefesti-
gungen, Planierschichten, Brunnen, Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bo-
denbeschaffenheit etc.) oder Funde (z.B. Keramikscherben und -gefäße, Metallgegenstände, 
Knochen, Steinartefakte, Architekturteile, bearbeitetes Holz, Leder etc.) freigelegt werden. Die 
Fundstelle ist bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige der Entdeckung unverändert 
zu belassen (vgl. §16 DSchG NRW). 
Es gibt keine Beschränkung auf Bodenfunde einzelner Zeitepochen. Neben den archäologi-
schen Befunden und Funden aus der römischen Zeit sind auch alle älteren (vorgeschichtli-
chen), sowie nachrömischen Zeitepochen relevant. Letztere umfassen neben dem Mittelalter 
auch die Neuzeit, so dass auch archäologische Zeugnisse aus dem späten 19. Jahrhundert 
sowie aus noch jüngerer Zeit von entsprechender Bedeutung sein können.

Beratungsverlauf (1)

27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0611/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
26.02.2025
Erstellt
25.02.2025 11:14