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2369/2018

Bau der Jugendeinrichtung im Sürther Feld Köln Rodenkirchen Investor "Offene Schule Köln"

Beschlussvorlage Ausschuss 22.08.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 13.09.2018, TOP 2.2.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4360 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2369/2018 
Freigabedatum 
22.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bau der Jugendeinrichtung im Sürther Feld Köln Rodenkirchen, Investor "Offene Schule Köln" 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss -Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt entsprechend der 
„Richtlinie zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ die Betriebskostenbezuschussung 
einer inklusiven Jugendeinrichtung im „Sürther Feld“ zum Haushaltsjahr 2021 im Umfang von voraus-
sichtlich 210.000,00 € p.a.  
Die Förderung wird unter dem ausdrücklichen Verweis auf einen Haushaltsvorbehalt in Aussicht ge-
stellt. 
 
Die Fertigstellung der Jugendeinrichtung ist für 2021 geplant. 
 
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, entsprechende Mittel in den Haushaltsplan 
2021 ff., Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) 
einzustellen. 
 
Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Auszahlung im beschlossenen Umfang erst 
nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 erfolgen kann.  
 
Jugendhilfeausschuss 13.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  rd. 210.000,00€ jähr-
lich  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    rd. 210.000,0 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Planungsauftrag für eine Jugendeinrichtung im Bezirk Rodenkirchen im Baugebiet „Sürther Feld“ 
wurde am 10.09.2009 (Vorlagen-Nr. 2032/2009) vom Rat der Stadt Köln beschlossen. 
 
Die „Offene Schule Köln gGmbH“ wird im „Sürther Feld“ als Investor eine inklusive weiterführende 
Schule bauen. Neben der geplanten angrenzenden Sporthalle entstehen auch Räumlichkeiten mit 
eigenem Zugang für eine inklusive Jugendeinrichtung in einer Größe von 300 m². 
Der Schulhof kann als Außengelände für die Jugendeinrichtung genutzt werden.  
 
Die Offene Schule Köln (OSK) wird am Standort „Sürther Feld“ voraussichtlich im Jahr 2021 ihren 
Schulbetrieb aufnehmen. 
 
Für die dort geplante Jugendeinrichtung entstehen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Betriebs-
kosten in Höhe von ca. 210.000,00 € jährlich. 
Veranschlagt sind Kosten für die Kaltmiete in Höhe von 14,50 Euro pro m² = jährlich 52.200,00 €. 
Für zwei Vollzeitpersonalstellen werden entsprechend der aktuellen Richtlinie zur Förderung der Of-
fenen Kinder- und Jugendarbeit (Ratsbeschluss vom 23.06.2015, Vorlagen-Nr. 1814/2015) 
112.000,00 € zuzüglich künftiger Tarifkostensteigerungen benötigt.  
An die zwei Planstellen gekoppelt sind in Abhängigkeit vom zukünftigen Träger 11.000,00 € jährlich 
(2x 5.500.00 €) oder 15.000,00 € jährlich (2x 7.500,00 €) für Overheadkosten sowie 10.000,00 € jähr-
lich (2x 5.000.00 €) oder 15.000,00 € jährlich (2x 7.500,00 €) Kosten für Ergänzungskräfte und päda-
gogisches Material.  
Objektbezogene Nebenkosten für Energie, Reinigung, Reparaturen, etc., die sich aus Betrieb und 
Unterhaltung der Einrichtung ergeben, weiterhin künftige Tarifkostensteigerungen im Personalbe-
reich, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht näher beziffert werden. 
Für diese Positionen wird ein Betrag -trägerabhängig- zwischen rund 16.000,00 € und rund 25.000,00

3 
€ jährlich in Ansatz gebracht. 
 
In der Bedarfsanalyse zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017-2021 befindet 
sich der Stadtteil Rodenkirchen auf Rangplatz 31. 
Da es sich um eine bezirksübergreifende, inklusive Ausrichtung der Einrichtung handelt, geht der Ein-
zugsbereich über den Stadtbezirk Rodenkirchen hinaus. 
 
Der Investor erbittet für seinen Planungs- und Durchführungsstart zum September 2018 eine Zusage 
über die zukünftige Förderung der Jugendeinrichtung.

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2369/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.08.2018
Erstellt
18.07.2018 10:06