2927/2020
Sicherheit auf den Wegen in Dellbrück
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 2927/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sicherheit auf den Wegen in Dellbrück Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt: Es werden keine weiteren Straßenmarkierungen oder Beschilderungen durchgeführt. Der Verkehrsdienst wird weiterhin regelmäßig im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße Kontrollen durchführen; dies gilt für Parkraumkontrollen wie auch mobile Geschwindigkeitskontrollen. Die Instal- lation von stationären Anlagen ist nicht vorgesehen. Alternativen: - Keine – Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.11.2020 2 Bürgereingabe nach § 24 GO – Maßnahmen zur Gewährung der Sicherheit auf den Wegen in Dell- brück“, Aktenzeichen 117/20 B Die Anfrage beinhaltet sowohl bauliche Maßnahmen als auch Kontrollen von Geschwindigkeitsüber- schreitungen sowie von Parkverstößen auf der Bergisch Gladbacher Straße, dem Dellbrücker Maus- pfad, der Hagedornstraße, der Von der Leyen Straße und der Marthastraße. Darüber hinaus wird die Installation von stationären Messstellen, Markierungen auf der Fahrbahn sowie das Aufstellen von reinen Geschwindigkeitsanzeigen („Smileys“) angeregt. Stellungnahme der Verwaltung: Stellungnahme des Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik: Verkehrszeichen dürfen nach § 45 Abs. 9 StVO nur angeordnet werden, wo dies aufgrund besonde- rer Umstände zwingend geboten ist. Das ist nur dann der Fall, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die u. a. das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung des Lebens und der Gesundheit der Verkehrsteilnehmenden erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage ist dann anzunehmen, wenn es ohne verkehrsbehördlichen Eingriff mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Unfällen oder Schäden kommt. Die Unfallstatistik der Polizei ist in den letzten drei Jahren im Tempo 30 Bereich der Bergisch Gladba- cher Straße, innerhalb der Tempo 20-Zone auf der Dellbrücker Hauptstraße und im verkehrsberuhig- ten Bereich auf der Von-der-Leyen-Straße, vollkommen unauffällig. Es besteht keine besondere Ge- fahrenlage. Die zusätzliche Anordnung von Piktogrammen mit den jeweiligen Höchstgeschwindigkeiten ist daher nicht möglich. Stellungnahme des Amtes für öffentliche Ordnung, Verkehrsdienst: Der vom Petenten genannte Bereich wird vom Verkehrsdienst regelmäßig und konsequent berück- sichtigt, es werden Geschwindigkeits- und Parkkontrollen durchgeführt und geahndet. Parkraumkontrollen: Vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 wurden bisher auf der Dellbrücker Hauptstraße 1.736 Parkverstöße geahndet, dazu rd. 1.500 Verstöße in den umliegenden Straßen, z.B. Berg.-Gladbacher Str. (874) und Marthastr. (456). Geschwindigkeitskontrollen: In Dellbrück befinden sich insgesamt 76 Messstellen zur Durchführung von mobilen Geschwindig- keitskontrollen. Auf der Bergischer Gladbacher Straße in Dellbrück befinden sich 12 Messstellen für mobile Ge- schwindigkeitskontrollen, es wurden im Jahr 2020 bisher an acht Messstellen semistationäre Anlagen („Anhänger“) - die in zwei Fahrtrichtungen messen- eingesetzt, darüber hinaus wurden sechs mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die durchschnittliche Verstoßquote auf der Bergisch Gladbacher Straße beim Einsatz der semistatio- nären Anlage betrug 2,5%, bei mobilen Messungen 1% bis 3% Auf dem Dellbrücker Mauspfad befinden sich 8 Messstellen für mobile Geschwindigkeitskontrollen, es wurden rd. 40 mobile Messungen durchgeführt und zwei Mal eine semistationäre Anlage eingesetzt. 3 An zwei Messstellen wurden bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen 10 – 20% Verstöße festgestellt, diese Messstelle befindet sich jedoch Nähe Holweide. Beim Einsatz einer semistationären Anlage auf dem Dellbrücker Mauspfad Höhe „Märchensiedlung“ betrug die Verstoßquote rd. 8%. Die Verstoßquoten sind in der Relation zu vergleichbaren Straßen bzw. Stadtteilen im Stadtgebiet relativ gering und die Anzahl der durchgeführten Kontrollen ist bereits jetzt sehr hoch. Die Bergisch Gladbacher Straße wird darüber hinaus auch in anderen Stadtteilen regelmäßig berücksichtigt. Stationäre Anlagen werden in erster Priorität dort installiert, wo eine Unfallhäufungsstelle festgestellt wurde, um besonders gefährliche Bereiche zu sichern. Unfallschwerpunkte werden von der Unfall- kommission festgestellt, diese besteht aus Mitarbeitenden verschiedener Ämter der Stadt Köln sowie der Polizei Die Installation von stationären Anlagen obliegt der Zuständigkeit des Rates, das Amt für öffentliche Ordnung ist ausführende Verwaltung, wenn ein entsprechender Beschluss gefasst wurde. Der Be- schluss setzt die Finanzierbarkeit voraus und eine Umsetzung erfolgt nach dem Vergaberecht und den Vergaberichtlinien. Eine Geschwindigkeitsanzeige als „Smiley“ bietet die Möglichkeit, entsprechende Aufmerksamkeit zu erzielen, die Anlagen sind jedoch genehmigungspflichtig und werden nicht von der Stadt Köln zur Verfügung gestellt/betrieben. Es ist möglich, als Verein o.ä. einen entsprechenden Antrag zu stellen und eine Geschwindigkeitsanzeige zu beschaffen. Ahndungen sind mit einer solchen Anlage nicht möglich. Die Duldung der Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes durch das Aufstellen von Geschwin- digkeitsanzeigetafeln ohne Werbung kann beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Willy- Brandt Platz 2, 50769 Köln (strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de), beantragt werden.
Eingabe.Dellbrück
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Antrag auf Einleitung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit auf den Wegen in 51069 Dellbrück Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Stadtverwaltung zu beauftragen, zur Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten auf der Dellbrücker Hauptstraße (20 km/h), auf der Bergisch Gladbacher Straße (30 km/h) auf der Von-der-Leyen-Str./Ecke Marthastr. (Verkehrsberühigte Zone, Schrittgeschwindigkeit 7 km/ h) stationäre Messstationen aufzustellen, und in kurzen Abständen Markierungen mit der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit auf die Fahrbahn aufzubringen, und Geschwindigkeits-Kontrollstationen aufzustellen (präventives “traffic controlling”, dem Fahrer wird seine Geschwindigkeit angezeigt verbunden mit einem traurigen oder lachenden Smiley). Begründung Dellbrücker Hauptstraße: Fußgänger sind hier häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Die Gehwege sind so eng, dass Fußgänger während der Geschäftszeiten nicht aneinander vorbei gehen (überholen) können und ein "Fußgänger-Gegenverkehr” mit Mindestabstand wegen Warteschlangen und Falschparkern nicht möglich ist, ohne auf die Fahrbahn auszuweichen. Dies gilt besonders aktuell vor dem Hintergrund der Corona- Abstandsregeln. Fußgänger, die auf den Zebrastreifen die Fahrbahn überqueren, sind gefährdet durch Fahrzeuge, die sich mit überhöhter Geschwindigkeit nähern. Radfahrer werden durch zu schnell fahrende PKW bedrängt und gefährdet. Beides hat bereits zu Unfällen geführt. Die Dellbrücker Hauptstraße und die angrenzenden Nebenstraßen sind während der Geschäftszeiten stark frequentiert. Es handelt sich um einen Bereich, in dem Einzelhändler, Friseure und Gastronomie dicht an dicht angesiedelt sind. Es gibt an der Dellbrücker Hauptstraße ein Altersheim, Kitas und Schulen, weitere im näheren Umkreis. Hier sind täglich viele alte Menschen mit Gehhilfen unterwegs, ebenso Kinder und Eltern mit Kinderwagen und Kindern an der Hand. Diese Personengruppen sind besonders gefährdet. Bergisch Gladbacher Straße: dort sind Geh- und Radwege durch ordnungswidriges Parken meistens zugestellt, besonders die Abschnitte - zwischen Hagedornstraße und Dellbrücker Mauspfad stadtauswärts: dort parken ca. 30 Autos schräg zur Fahrbahn, wo nur Längsparken erlaubt ist. - in Höhe Hausnummer 874 stellen Autofahrer immer wieder ihre Fahrzeuge auf dem Rad- und Gehweg ab, vornehmlich ab 18:00 Uhr. In der Folge müssen Fußgänger auf den Radweg oder die Fahrbahn, Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Wenn dort die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) überschritten wird, was praktisch die Regel ist, bedeutet das eine noch größere Gefahr für die zum Ausweichen gezwungenen Fußgänger, insbesondere für Kinder, Fußgänger mit Rollatoren, Kinderwagen und Kindern an der Hand sowie für Radfahrer. - in Höhe der Hausnr. 789/Ecke Heidestraße Im Übergangsbereich von einer auf zwei Spuren bzw. von zwei auf eine Spur gibt es zum Teil massive Tempoverstöße. Manche Autofahrer wollen noch schnellstmöglich das vor ihnen fahrende Auto überholen (stadteinwärts). Wenn man stadtauswärts die BGS in Holweide mit 30km/h befährt, wird man mit dem Ortseingangsschild Dellbrück (Beginn zwei Spuren) mit deutlich höherer Geschwindigkeit überholt. An der Kreuzung BGS/Heidestraße wird das Rotlicht häufig missachtet. Stadteinwärts im Bereich der Chinesischen Mauer (BGS 789) ist der Rad- und Gehweg so schmal, dass man als Radfahrer mit seinem Lenkrad über der Fahrbahn der Autofahrer hängt, wenn in dem Bereich sich ein Fußgänger befindet. Zudem wird der mit der Geschwindigkeitsbegrenzung bezweckte Lärmschutz nicht erreicht. Von-der-Leyen-Straße: es handelt sich um eine Seitenstraße der Dellbrücker Hauptstraße, die ab der Kurve zur Marthastraße zur verkehrsberuhigten Zone wird. Die Von-der-Leyen-Straße ist zu Geschäftszeiten und während der Öffnungszeiten der gleich hinter der Dellbrücker Hauptstraße befindlichen Kita viel befahren, auch als Abkürzung von der Dellbrücker Hauptstraße. Ab Höhe der Kita gilt hier Tempo 30. Die meisten Autofahrer realisieren nicht, dass mit dem vor der Kurve angebrachten blauen Schild für die verkehrsberuhigte Zone die Geschwindigkeit weiter zu reduzieren ist, nämlich auf 7 km/h = Schrittgeschwindigkeit. Entsprechend brausen die PKW schneidig um die Ecke und durch die verkehrsberuhigte Zone. Das ist umso gefährlicher, als hier viele Fußgänger unterwegs sind - auf dem Weg zum Einkaufen, zu Bus oder Straßenbahn oder mit Kinderwagen/ Kindern an der Hand auf dem Weg zur Kita. Die Situation wird deutlich verschärft dadurch, dass sich der verkehrsberuhigte Bereich zur Lieferzone entwickelt hat. Hier parken und halten Lieferdienste aller Art mit teils großen LKW. Auch parken dort Kunden, die auf der Hauptstraße “nur mal kurz” ihre Einkäufe erledigen, und Patienten der Arztpraxen. Die parkenden LKW und PKW im Bereich der Kurve zur Marthastraße und kurz dahinter verstellen die Sicht in den weiteren Straßenverlauf für den weiteren Verkehr. Für Fußgänger und Kinder besteht dort erhöhte Gefahr der Kollision mit zu schnell fahrenden PKW. Da muss dringend etwas geschehen. Deutliche Tempolimit-Markierungen auf der Fahrbahn und ein Geschwindigkeits-Informationssystem würden an allen drei neuralgischen Punkten das Gefährdungspotential reduzieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2927/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.10.2020
- Erstellt
- 05.10.2020 10:37