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2733/2021

Einrichtungsbeschluss für den Neubau der EGS (Evangelische Grundschule) - Ernst-Moritz-Arndt-Schule - Sürther Str. 201 in 50999 Köln-Rodenkirchen

Beschlussvorlage Ausschuss 16.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.10.2021, TOP 4.6

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - Zusammenstellung der Einrichtungs- und Ausstattungskosten

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Beschlussvorlage Ausschuss

5614 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 2733/2021 
Freigabedatum 16.08.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtungsbeschluss für den Neubau der EGS (Evangelische Grundschule) - Ernst-Moritz-
Arndt-Schule - Sürther Str. 201 in 50999 Köln-Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Neubaus der EGS 
Sürther Str. 201, 50999 Köln-Rodenkirchen mit Gesamtkosten in Höhe von rund 650.000,00 € brutto 
(investiver Anteil: 195.000,00 €, konsumtiver Anteil: 455.000,00 €). 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 455.000,00 
Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im 
Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehen. 
 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 195.000,00 Euro erfolgt zum 
Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplan 
0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4010-0301-2-2725 – GS Mainstr. 75 – Neubau-. 
 
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   195.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  455.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   13.000  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Durch die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für den Erweiterungsbau ergeben sich 
Auswirkungen auf das Klima. Die Anlieferung ist nicht klimaneutral, auch können 
Herstellungsprozesse für die zur schulischen Nutzung erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht 
klimaneutral sein. Bei elektrisch betriebenen Einrichtungsgegenständen wird bei der Ausschreibung 
und Beschaffung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. 
 
Begründung: 
 
In seiner Sitzung am 09.07.2019 hat der Rat das TU/GU-Schulbaumaßnahmenpaket aus der Vorlage 
1503/2019 beschlossen. Hierzu gehört auch der Neubau der EGS Sürther Str. 201 in 50999 Köln-
Rodenkirchen. 
 
Das Projekt wird in der Schulbaumaßnahmenliste 2019 unter der laufenden Nummer: 56 in Priorität 0 
geführt.

3 
Der Erweiterungsbau umfasst 20 Klassenräume, 5 Mehrzweckräume, den Bereich des offenen Ganz-
tags inkl. Küche und Mensa, einen psychomotorischen Bereich mit 3 Räumen, eine Bibliothek, einen 
Verwaltungsbereich sowie einer Zweifachsporthalle. 
 
Der Neubau soll zum Schuljahr 2022/23, beginnend am 09.08.2022 eingerichtet an die Schule über-
geben werden. 
 
Die Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt 650.000,00 Euro brutto. Davon entfallen 
auf investive Kosten 195.000,00 Euro und 455.000,00 Euro auf konsumtive Kosten. Eine Zusammen-
stellung, der auf Erfahrungswerte aufbauenden Schätzkosten, ist der Anlage 1 zu entnehmen. 
 
Das RPA hat zur Bedarfsprüfung mit beigefügtem Schreiben Stellung genommen  
(siehe Anlage 2). 
 
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 455.000,00 
Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haus-
haltsplanentwurf 2022 vorgesehen. 
 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 195.000,00 Euro erfolgt zum 
Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagever-
mögen bei Finanzstelle 4010-0301-2-2725 – GS Mainstr. 75 – Neubau. 
 
Sachaufwendungen: 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten in Höhe von rund 13.000,00 
€/a erfolgt voraussichtlich ab 2023 aus im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzei-
le 14, bilanzielle Abschreibungen vorgesehenen Mitteln. 
 
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. innerhalb des dann 
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von 
II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. 
 
 
Anlagen:  
 
01 - Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung 
02 – Bericht des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 - Zusammenstellung der Einrichtungs- und Ausstattungskosten

1932 Zeichen

Neubau für EGS Sürther Str. 201 Anlage 1
Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung
Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten
Klassenräume Tische, Stühle, Langwandtafel, Schränke 20 7.500,00 €            150.000,00 €     
Mehrzweckräume Tische, Stühle, Langwandtafel 5 8.000,00 €            40.000,00 €       
OGS Räume Tische, Stühle, Schränke 6 7.500,00 €            45.000,00 €       
Lehrmittelräume Aufbewahrungs- und Papierschränke, Regale 4 2.000,00 €            8.000,00 €          
Psychomotorik, Therapie, Krankengymnastik Liegen, Matten 3 15.000,00 €          45.000,00 €       
Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, diverse Verwaltungsräume 1 50.000,00 €          50.000,00 €       
Mensa Stühle, Tische etc. 1 15.000,00 €          15.000,00 €       
Bibliothek Tische, Stühle, Bücherregale, 1 20.000,00 €          20.000,00 €       
Aula Stühle 1 15.000,00 €          15.000,00 €       
Abstellräume Regale, Schränke 2 1.500,00 €            3.000,00 €          
Putzmittel Schränke 3 1.000,00 €            3.000,00 €          
Umkleide Hausreinigung Tische, Stühle, Schränke 1 2.500,00 €            2.500,00 €          
Müllraum 1 5.000,00 €            5.000,00 €          
PC Lager Regale, Schränke 1 1.500,00 €            1.500,00 €          
Server 1 1.000,00 €            1.000,00 €          
Zweifachsporthalle
Mobile Ausstattung (Kästen, Sprungbretter, Bälle, 
Schränke etc.) 46.000,00 €       
Zwischensumme 450.000,00 €     
Technische Ausstattung
PC´s für SLZ feste Stationen mit Drucker 6 1.500,00 €            9.000,00 €          
Verwaltungsbereich PC, Drucker etc 8 1.500,00 €            12.000,00 €       
Telefonanlage 1 30.000,00 €          30.000,00 €       
Touchpanels 20 4.500,00 €            90.000,00 €       
Zwischensumme Technik 141.000,00 €     
Gesamtsumme Einrichtung 591.000,00 €     
zuzüglich Unvorhergesehenes rd. 59.000,00 €       
Gesamtsumme 650.000,00 €

Beratungsverlauf (3)

06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.10.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2733/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.08.2021
Erstellt
02.08.2021 15:39