Mandari Insight

V/0123/2017

55. Änderung des FNP - Bebauungsplan Nr. 568 - Aufhebung Bebauungsplan Nr. 183 - Kenntnisnahme der Entwürfe zur Offenlegung

Vorlagen 08.02.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 11.05.2017, TOP 6.2

Berichtsvorlage

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Ansehen

V-0123-2017-Anlage-10-Planverkleinerung-183

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Ansehen

568_Gutachten-Schalltechnischer-Bericht-LL9333.2_01

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V-0123-2017-Anlage-08-Strukturkonzept-2017

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V-0123-2017-Anlage-05-Begruendung-568

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V-0123-2017-Anlage-06-Textliche-Festsetzungen-568

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Ansehen

V-0123-2017-Anlage-04-FNP-Plan

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V-0123-2017-Anlage-09-Begründung-183-Aufhebung

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Ansehen

V-0123-2017-Anlage-07-Planverkleinerung-568

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Ansehen

V-0123-2017-Anlage-02-Protokoll-Buergeranhoerung

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V-0123-2017-Anlage-01-Strukturkonzept-2014

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Ansehen

568_Plan-Offenlegungsentwurf

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Ansehen

V-0123-2017-Anlage-03-FNP-Begruendung

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Ansehen

568_Gutachten-Verkehrsuntersuchung-Preussen-Stadion

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Ansehen

Berichtsvorlage

23089 Zeichen

V/0123/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. 55. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Hiltrup im Stadtteil Berg Fidel  
im Bereich des Sportparks Berg Fidel 
2. Bebauungsplan Nr. 568: Sportpark Berg Fidel 
3. Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 183: Sportpark Berg Fidel 
Kenntnisnahme der Entwürfe zur Offenlegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.04.2017 Sportausschuss Bericht 
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im Bereich „Sportpark Berg Fidel“ sowie den Entwurf zum Be-
bauungsplan Nr. 568 „Sportpark Berg Fidel“ jeweils nebst Begründung und den wesentlichen 
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den Entwurf des Bebauungs-
plans zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 183 „Sportpark Berg Fidel“ nebst Begründung 
öffentlich auszulegen. 
 
Der im Jahr 1982 in Kraft ge setzte Bebauungsplan Nr. 183 „Sportpark Berg Fi del“ genügt den 
Anforderungen der jüngeren Rechtsprechung an die Festsetzung öffentlicher Grünflächen nicht , 
ist infolgedessen rechtsfehlerhaft und als Satzung unwirksam . Hieraus resultiert die städte bauli-
che Erforderlichkeit zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Preußensta-
dions (mit paralleler Änderung des FNP) , um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher-
zustellen und die gegebene Kon fliktsituation zwischen emittierenden Sportanlagen auf der einen 
Seite und schutzbedürftiger Wohnbebauung auf der anderen Seite planerisch soweit wie möglich 
und erfo rderlich zu bewältigen . Begründungskernpunkte  für die Aufhebung sind sowohl die se 
beschriebenen Wirksamkeitsmängel als auch die Präzisierung und Modifizierung der Planungs-
ziele für den Standort durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 568 (vgl. Anlage 9.). 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0123/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause 
Ruf: 
492 61 20 
E-Mail: 
Krause@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.04.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0123/2017 
 
Mit der Vorlage Nr. V/0726/2014 aus Ende 2014 an den Rat erfolgte auf Basis eines ersten 
Strukturkonzeptes (vgl. Anlage 1) zur Optimierung des bestehenden Stadionstandortes samt Um-
feld der Auftrag an die Verwaltung, 
 
 die Inhalte und Zielrichtungen dieses Konzeptes den neuaufzustellenden Bauleitplänen 
(55. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 568) zu Grunde zu le-
gen und 
 im Zuge dieser Neuplanungen den bestehenden aber als unwirksam erkannten Bebau-
ungsplan Nr. 183 – Sportpark Berg Fidel förmlich aufzuheben. 
 
Die Verwaltung hat im März 2015 diese städtischen Planungszielrichtungen und die Inhalte des 
Strukturkonzeptes im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung de r Öffentlichkeit kommuniziert: Ab-
lauf und Inhalt der Veranstaltung ist der Anlage 2 zu dieser Vorlage (Protokoll der Bürgeranh ö-
rung) zu entnehmen. Den in der Veranstaltung vorgebrachten frühzeitigen Anregungen zur Pl a-
nung wurde nachgegangen; sie wurden tei lweise und wo möglich im weiteren Planverfahren b e-
rücksichtigt. 
 
In der Folge wurde diese öffentlich vorgestellte erste Strukturplanung, auch angesichts kritischer 
Stimmen zu den Themen Lärm und Verkehr, überprüft – hierbei wurden insbesondere für diese 
beiden bedeutenden planungszugehörigen Themenbereiche zwei umfassende Fachgutachten 
vergeben und mit Fortschritt der Planung konkretisiert (Schalltechnischer Bericht Nr. LL9333.2/01 
und Verkehrsuntersuchung Preußen-Stadion). 
 
Die Standortbedingungen im Verhä ltnis zu den schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld sind pra k-
tisch wie rechtlich hochkomplex:  In diesem Zusammenhang wurden „puzzleartig“ die sehr eng 
miteinander verflochtenen und einander je bedingenden Beziehungen der Themen  
 
 maximale Stadionkapazität,  
 hiermit in Korrespondenz stehende, mind. erforderliche (münster- und standortspezifi-
sche) Bedarfe an Kfz-, Bus- und Fahrradstellplätzen (in unmittelbarer Stadionnähe) 
 deren verkehrliche Zuordnung und die realistische funktionale Abwickelbarkeit der Ver-
kehre im bestehenden äußeren Erschließungsystem; 
 Sicherheitskonzept (Zuordnung Heim-/Gästefans im Stadion, solitäre Zuordnung und Er-
reichbarkeit der Stellplätze, Entflechtung der Heim- und Gästeverkehre, sicherheitstechni-
sche Abwickelbarkeit, insbesondere bei Risikospielen); 
 hierfür verfügbare Standortgröße- und Flächenverfügbarkeiten unter Berücksichtigung  
 der nach sportlichen Anforderungen zu ergänzenden Trainingsstätten (Jugendleis-
tungszentrum) 
 von baulichen und funktionalen Erweiterungsoptionen für die Sporthalle Berg Fidel 
(Volleyball); 
 des Funktions- und Bestandserhaltes von Skateranlage, Stadtteilhaus Lorenz-Süd 
und Tennisanlage; 
 eines neuen, ergänzenden Flächenangebotes für einen Stadtteil-/Bürgerpark. 
 Gesamtbewertung der hieraus in Summe resultierenden möglichen Lärmemissionen für 
die Bereiche Sport-, Freizeit- und Verkehrslärm;

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V/0123/2017 
 
 Herstellung von weitestmöglicher Verträglichkeit dieser Zielplanung zu den umliegenden 
schützenswerten Nutzungen, insbesonder der Wohnbereiche (merkliche Verbesserung 
der heutigen Situation - mind. Einhaltung eines Mischgebiets-Schutzanspruches); 
analysiert, bewertet, abgewogen und planerisch-funktional so weit als möglich berücksichtigt und 
in ihrem inhaltlichen Zusammenwirken bewältigt. 
 
Diese gesamten Zielanforderungen und sich untereinander in den Anforderungen und Auswi r-
kungen eng bedingenden Rahmenbedingungen zu einem Gesamtbild zusammenführend  (Struk-
turkonzept aktuell – vgl. Anlage 8) ergibt sich eine unter verkehrlichen und lärmtechnischen G e-
sichtspunkten bauleitplanerisch mögliche und zukunftsfähige sowie ebenso stufenweise umset z-
bare wie nutzungs- und umfeldverträgliche Angebotsplanung mit ff. Inhalten, die der Bebauung s-
planentwurf Nr. 568  (vgl. Anlagen 5 -7) nun als Vorschlag und Planentwurf für die Offenlegung 
aufgreift: 
 
 die Erhaltung und bauliche Ertüchtigung des vorhandenen Preußenstadions als Fußball-
stadion für max. 20.000 Zuschauer sowie die hierfür notwendigen Zubehörgebäude (Ge-
schäftsstelle, Clubräume, Kassenbereiche, Kontrollbereiche, Fanprojekträume, etc.) mit 
neuer baulicher Präsenz zum Haupteingangsbereich Hammer Straße; die in diesem Zu-
sammenhang zur Sicherstellung eines verträglichen Lärmschutzniveaus erforderlichen 
Maßnahmen sind im Planverfahren ermittelt worden und müssen im Rahmen der nachfol-
genden Verwaltungsverfahren sichergestellt und umgesetzt werden; 
 die Erfüllung der Anforderungen der DFL an ein Bundesleistungszentrum durch Ergän-
zung weiterer Trainingsplätze; 
 die erforderliche Schaffung eines Angebotes für die Realisierung von in Gesamtsumme 
ca. 3.500 Kfz-Stellplätzen sowie ca. 5.400 Fahrradabstellplätzen in unmittelbarer Stadion-
nähe; 
 die Zuordnung dieser Stellplatzbereiche für Gäste und Heimfans nach den Anforderungen 
des gebotenen Sicherheits- und Ordnungskonzeptes (weitestmögliche Entflechtung der 
Verkehrsströme auf dem Weg zum Stadion und im Stadion zu den Gäste- und Heimfan-
tribünenplätzen) – dies bedeutet im Einzelnen 
 die Orientierung der Gästeparkplätze für Busse (ca. 13 Stellplätze) und Kfz (ca. 
860 Stellplätze - flexibles, wachsendes Palettensystem) unmittelbar an die Ham-
mer Straße südöstlich des Stadionstandortes - primärer Zu- und Abfluss von und 
nach Süden über die Hammer Straße; 
 die Orientierung der Heimparkplätze für Kfz (ca. 1.850 Stellplätze - flexibles, 
wachsendes Palettensystem) nördlich des Stadionstandortes - primärer Zu- und 
Abfluss über den Kreuzungsbereich Siemensstraße/Hammer Straße; 
 die Zuordnung der Abstellplätze für Fahrräder (5.400)  in unmittelbarer Nähe des 
Haupteingangsbereiches des Stadions  – primärer Zu- und Abfluss in/aus Rich-
tung Innenstadt; 
 die Trennung der Gäste-und Heimfans im Stadioninneren mit jeweils kurzen We-
gen von und zu den jeweilig separierten Parkplatzbereichen (s.o.); 
 die Berücksichtigung der notwendigen Optionen für Sicherheits-, Einsatz- und Rettungs-
zonen und -wege nach den Anforderungen des erforderlichen Sicherheitskonzeptes, d.h.  
 ausreichende Einsatzfläche für Sicherung und Rettung nordwestlich des Stadions-
tandortes - direkte Möglichkeit der Erreichbarkeit der Stadioninnenfläche;

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 ausreichende Flächen für die Umfahrbarkeit des Stadions (Rettungswege), u.a. 
auch im Erdgeschossniveau der Parkpalette bzw. der Nordtribüne; 
 direkte Anbindung der Einsatz- und Rettungswege an die Hammer Straße über die 
Straße Am Berg Fidel sowie per separater Binnentrasse nördlich des Stadionstan-
dortes; 
 die Zuordnung alleinig von Kfz-Berechtigtenparkplätzen (ca. 200) im Westen und Süden 
des Stadionstandortes – Zu- und Abfluss von Süden über die Straße Am Berg Fidel 
zwecks Entlastung der Wohngebiete von Durchgangsverkehr; Trennung der Durchfahrt-
beziehung im Kurvenbereich der Straße Am Berg Fidel im Spielfall; 
 die Bestandssicherung bzw. -optimierung der bestehenden Nutzungsbereiche Tennis 
(Vereinsareal an der Hammer Straße), Jugendzentrum und Sporthalle Berg Fidel (USC-
Münster); 
 die Neuschaffung eines Stadtteilparkes für Freizeit- und Erholungszwecke für das an-
grenzende Wohngebiet Berg Fidel im Süden des Plangebietes. 
 
Für dieses eng aufeinander abgestimmte Gesamt -Nutzungskonzept und -geflecht müssen die 
Gutachten und die gesamte Abwägung auf dem ungünstigsten Fall fußen, d.h. auf der Fallgestal-
tung eines vollen Stadions mit komplett besetzten Stellplatzanlagen und den hiermit verbundenen 
maximal möglichen Emissionen bzw. Auswirkungen (sowie der teilweise zeitgleichen Nutzung 
weiterer Sport- und Freizeitnutzungen im direkten Umfeld, allerdings unter Ausschluss der zeitl i-
chen Doppelung eines Fußballspiels mit publikumsintensiven Veranstaltungsnutzungen der 
Sporthalle Berg Fidel). 
 
Die Fachgutachten zu den Themen Lärm und Verkehr kommen, un ter Betrachtung des unter  
realistischen Annahmen ungünstigsten Falls für die betroffenen Schutzgüter bei Beachtung b e-
stimmter Maßgaben und Maßnahmen im Fazit zu einer positiven Verträglichkeitsaussage . Rah-
menbedingungen hierbei sind im Wesentlichen: 
 
 Stadion:   
Auflagen zur Höhenlage, Abschirmung, Schallabsorption, Verbundenheit und Geschlos-
senheit der Tribünenelemente, Maßgaben zur Beschaffenheit, Anordnung und Ausrich-
tung der Lautsprecheranlage sowie technische und zeitliche Begrenzung der Schallleis-
tung; 
 
 Verkehrsabwicklung:   
Veranstaltungsschaltung für den Kreuzungsbereich Siemensstr./Hammer Str., Spurver-
breitung bzw. –verlängerung des bestehenden Rechtsabbiegers in der öffentlichen Ver-
kehrsfläche der Straße Am Berg Fidel im nördlichen Bereich, in Abhängigkeit von den 
unmittelbar angegliederten Parkpalettenkapazitäten und -funktionen (Verkehrsabfluss-
Fall). 
 
Das Lärmgutachten basiert u.a. auf der aktuell geltenden 18.Verordnung zur Durchfü hrung des 
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzv erordnung - 18. BImSchV). Die 
aktuell vom Bundesgesetzgeber beabsichtigte Novellierung dieser Verordnung ist bekannt: Hie r-
nach sollen die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie zusätzlich für die Ruhezeiten an 
Sonn- und Feiertagen von 13:00 bis 15 :00 Uhr um 5 dB erhöht werden. Damit gelten für diese

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Zeiten die gleichen Richtwerte wie tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. Unberührt bleiben sollen 
die morgendlichen Ruhezeiten.  
 
Mit Blick auf die Planungen zum Preußenstadion dürften sich die durch die n eue Verordnung 
eintretenden Verbesserungen in (relativ engen) Grenzen halten: Kernemissionen sind hier die 
Emissionen des Stadions bei Vollauslastung im Regelspielfall. Nach Rücksprache mit dem Lärm-
gutachter berühren die „Erleichterungen“ der Verordnung üb erwiegend nicht die Zeiten des dort 
regulär anzunehmenden Spielbetriebes und könnten perspektivisch lediglich genehmigungsau f-
lagenerleichternd (geringere Auflagen zum Pegel der Lautsprecheranlage o.ä.) in den Aben d-
spielen (nicht der für die Bauleitplanung zu unterstellende Regelfall) wirken. Ggf. sind ergänzend 
intensivere Nutzungsoptionen für die Trainingsstätten in den abendlichen und sonntäglichen R u-
hezeiten möglich. Zudem ist herauszustellen, dass die Besucherkapazität am (optimierten) St a-
dion Hammer St raße auch, jedoch nicht primär durch besucheranzahlbedingte lärmtechnische 
Aspekte (eine rundum geschlossene Stadionausführung voraussetzend) limitiert wird, sondern in 
erster Linie durch die besucheranzahlabhängig notwendige Anzahl an Stellplätzen in dire kter 
Stadionumgebung und hiermit verbunden der Abwickelbarkeit dieser Verkehre im bestehenden 
(leistungsfähigkeitsbegrenzten) Straßensystem (Knoten Hammer Str./  Siemensstr./Am Berg F i-
del). 
 
Es ist davon auszugehen, dass die Novelle der Sportanlagenlärmschu tzverordnung aufgrund 
enger inhaltlicher Bezüge zu den ebenfalls laufenden Novellierungsverfahren zur Baunutzung s-
verordnung und zum Baugesetzbuch nicht vor Inkraftsetzung dieses Gesetzgebungsvorhabens 
verkündet werden wird und kann. Die novellierte Verordn ung wird erst 3 Monate nach ihrer Ve r-
kündung in Kraft treten – bis dato wurde die Verordnung noch nicht bekanntgemacht. Die Offe n-
legung zur aktuellen Bebauungsplanung muss auf der aktuell geltenden Fassung fußen. Neuere 
Erkenntnisse auf Grundlage einer kün ftig geltenden neuen Fassung würden, soweit e rforderlich, 
in das laufende Bebauungsplanverfahren vor dessen Abschluss eingespeist 
 
Der Bebauungsplan als Angebotsplan gibt in diesem Zusammenhang nicht die hochbaulichen 
Lösungen einer im Detail noch nicht be kannten und ggf. in Teilschritten stattfindenden Stadion -
Um- und -Ausbauplanung sowie (mitwachsenden) Stellplatzplanung vor, sondern schichtet die 
konkrete Problemlösung auf die nachfolgende Baugenehmigungsebene ab - dies selbstredend 
auf Basis der Rahmenb edingungen, Erkenntnisse, Abschätzungen und Annahmen der Fachgu t-
achten zur Bauleitplanung (vgl. insbes. Anlage 5., Punkt 3.6) sowie der inhaltlichen Kernauss a-
gen und Festsetzungen des Bebauungsplans im übrigen. Im Baugenehmigungsverfahren ist 
dann sicherzustellen, dass im Zuge der jeweils zur Genehmigung gestellten konkreten Maßna h-
me die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass ein Lär m-
schutzniveau gewährleistet ist, das zumindest den Vorgaben für die Lage von Immissionsorten in 
Mischgebieten entspricht. Dies entspricht den wechselseitig gegebenen Rücksichtnahmepflichten 
der aneinander grenzenden Nutzungen in der gegebenen Gemengelagesituation und gewährleis-
tet einerseits einen noch möglichen Betrieb der Sportanlagen und a ndererseits gesunde Woh n-
verhältnisse.  
 
Die Abwägung zum Bebauungsplan für die Sanierung, funktionale Stärkung und Optimierung des 
bestehenden Stadionstandortes Hammer Straße (Funktionsverbesserungen/ -ergänzungen) b a-
siert insofern auf der Grundannahme, das s es um die planerische Steuerung des gegebenen 
Nutzungskonfliktes zwischen (lärm)emitierenden Sportanlagen und schutzbedürftiger Wohnnu t-

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zung geht und nicht um die Ansiedlung eines Stadions neben vorhandener Wohnbebauung. 
Demzufolge kann für die bestehende  Gemengelagensituation zwischen Sport und Wohnen das 
Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme auch bei Neuaufstellung eines Bebauungsplans b e-
sonders wirken und greifen. Hierauf basierend kann im Zusammenwirken und im sehr komplexen 
Geflecht verschiedenster P lanungsparameter (Stadionkapazität, hierfür notwendige Stellplatzk a-
pazitäten, Erreichbarkeiten/sicherheitstechnische Aspekte, Sportlärm, Verkehrslärm, verkehrliche 
Abwickelbarkeit, …) eine Verbesserung der Situation durch Einhaltung von Mischgebietswerten 
in den umgebenden Wohngebieten erreicht werden. 
 
Dies sind elementare Annahmen und Voraussetzungen, auf denen die Abwägung zum Beba u-
ungsplan fußen muss, um diesen rechtssicher aufzustellen und das Nebeneinander von Wohnen, 
Sport, Gemeinbedarf und Freizeitn utzungen bei der gebotenen Neuaufstellung des Plans in der 
Gesamtabwägung „als verträglich“ zu begründen. Bei einer (wesentlichen) Steigerung der aktuel-
len Kapazität des Stadions von 15tausend über das von der Verwaltung in der Tat angepeilte 
Maß von 20tausend Zuschauern hinaus, wird die Grundannahme, den gegebenen Konflikt nicht 
zu verschärfen sondern zu verbessern und keinen Stadionneubau vorzunehmen, in Frage g e-
stellt. Die vielfach bereits im Vorfeld dieser Vorlage aufgekommene Frage einer Realisierbarke it 
der Erweiterung der Stadionkapazitäten über das Maß von 20tausend Zuschauern hinaus ist b e-
reits aus diesem Grunde als nicht realistisch einzuschätzen. 
 
Es kann ferner festgehalten werden, dass zwar die Besucherkapazität am (optimierten) Stadion 
Hammer Straße nicht primär durch besucheranzahlbedingte lärmtechnische Aspekte (eine run d-
um geschlossene Stadionausführung voraussetzend) limitiert wird, sondern vielmehr – neben 
klaren Ausrichtungsvoraussetzungen und Pegelbegrenzungen für die Stadion -
Beschallungsanlage - durch die besucheranzahlabhängig notwendige Anzahl an Stellplätzen in 
direkter Stadionumgebung und vor allem der Abwickelbarkeit dieser Verkehre im bestehenden 
(leistungsfähigkeitsbegrenzten) Straßensystem (Knoten Hammer Str./Siemensstr./Am Berg F i-
del). Dieses sensible und fragile Abhängigkeitsgeflecht ist derzeit nach diversen Planungs - und 
Gutachtenvarianten analysiert und zu einer Lösung zusammengeführt.  
 
Die Frage einer weitergehenden Erhöhung der Stadionkapazität durch Errichtung eines Bahnha l-
tepunktes oder durch Nutzung von Parkflächenangeboten im weiteren Umfeld und entspreche n-
de Shuttlesysteme würde zwar die Annahmen zum Anteil des ÖPNV im Verkehrsgutachten (da 
bereits hoch eingestellt nur leicht) verbessern - eine deutliche Kapazitätserhöh ung wäre hiermit 
jedoch nicht verbunden, da die gesteigerte Stadionkapazität die Stellplatznotwendigkeiten für Kfz 
und Fahrräder dennoch erhöhen und über das derzeitig ermittelte Limit der Verkehrsabwicklung 
hinaus steigern würde.  Die vielfach bereits im Vorfeld dieser Vorlage aufgekommene Frage einer 
Realisierbarkeit der Erweiterung der Stadionkapazitäten über das Maß von 20tausend Zuscha u-
ern hinaus ist insofern auch aus dieser Betrachtung heraus als nicht realistisch einzuschätzen. 
 
Das Nebeneinander von  Sportnutzungen, insbes. des Stadionbetriebes, und benachbarten 
schutzwürdigen  Wohnnutzungen in der historisch gewachsenen und zu akzeptierenden, nicht 
durch Überplanung oder Verlagerung der konfligierenden Nutzungen auflösbaren Gemengelage 
ist Kulminations- und Kernpunkt der Abwägung:  
 
 auf verbindlicher Bauleitplanungsebene wird – unter diesen Voraussetzungen und unter 
Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen und Schutzansprüche –in ausreichendem

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Maße und plausibel nachgewiesen, dass sowohl eine realistis che Abwickelbarkeit der zu- 
und abfließenden Verkehre als auch die Herstellung von lärmtechnischer Verträglichkeit 
zu den umliegenden Wohnbereichen (Einhaltung mind. von MI-Werten und damit Verbes-
serung des heutigen Status Quo in der Lärmbeeinträchtigung) durch die bauliche For t-
entwicklung und Optimierung des Standortes des Preußenstadions samt Umfeld mit  e r-
gänzenden sportlichen und freizeitlichen Nutzungen möglich ist; 
 damit wird u nter den genannten planerisch schwierigen und hochkomplexen Rahmenb e-
dingungen eine kurz- bis mittelfristige Realisierungsperspektive für eine Fortentwicklung 
des Preußenstadions zu einem zweitligatauglichen Fußballstadion am bestehenden 
Standort an der Hammer Straße eröffnet - hierfür bestehen neben der Langfristperspekti-
ve am St andort Nieberdingstraße derzeit keine alternativen und beschlussgebundenen 
Standortperspektiven im Stadtgebiet, die kurz- oder mittelfristig realisierbar erscheinen. 
 
Die Details der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans im Entwurf  
sowie die auf dieser Abwägung fußende  zugehörige Begründung mit integriertem Umweltbericht 
sind den Anlagen 5-8 zu entnehmen. 
 
Die zeitliche Umsetzungsfähigkeit des Zielkonzeptes bzw. der zur Offenlegung vorgelegten Ziel-
planung als Angebotsplanung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Trinkwassergewin-
nung in diesem Stadtbereich :  Aktuell gilt dort (vgl. auch nachrichtliche Übernahme in der Pla n-
zeichnung des Bebauungsplans) die Wasserschutzgebietsverordnung „Münster -Geist“ vom 
18.06.1990 (geltend bis Ende Juni 2030). Die für künftige Baugenehmigungen stets anzuhalte n-
de aktuelle wasserrechtliche Situation mit ihren Genehmigungsvorbehalten erlaubt die zeitnahe 
Umsetzung des Zielkonzeptes Preußenstadion und Umfeld in der Folge überwiegend nicht kur z-
fristig.  
 
Gleichwohl baut die (Bauleit)Planung mit ihren Zielen nicht „auf Sand“: Die Stadtwerke Münster 
GmbH haben, ursächlich aus anderen übergeordneten funktionalen, wirtschaftlichen und ko n-
zernstrategischen Erwägungen heraus, erklärt, die Trinkwassergewinnu ng u.a. in diesem Stad t-
bereich aufzugeben (Umsetzung des sog. DiPol -Konzeptes). Die Bezirksregierung Münster hat 
im Rahmen der Beteiligung zur Bauleitplanung die grundsätzliche Bereitschaft zur Aufhebung der 
Wasserschutzgebietsverordnung erklärt, wenn die Stadt/die Stadtwerke deren Aufhebung bea n-
tragen (oder alternativ: keine Verlängerung der bis 2020 datierten Trinkwassergewinnungsg e-
nehmigung begehren). Formale Voraussetzung ist also eine durch Aufsichtsrat der Stadtwerke 
Münster GmbH und Rat der Stadt Münster erfolgende Beschlussfassung zur Umsetzung des 
DiPol-Konzeptes, die als wesentliche Grundlage der Abwägung zu diesem Bebauungsplan sp ä-
testens vor Inkrafttreten dieses Bebauungsplans erfolgt sein muss. 
 
Die Ziele des Bebauungsplans sind damit im Verhält nis zur Ebene der wasserrechtlichen Ra h-
menbedingungen absehbar umsetzungsfähig: Die Stadt kann die kurzfristig bestehenden wasser-
rechtlichen Hemmnisse für die Planungsziele des Bebauungsplans aktiv und durch eigenes Ha n-
deln steuernd überwinden.

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V/0123/2017 
 
Die Entwürfe zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlagen 3 und 4), zum Bebauung s-
planentwurf Nr. 568 (Anlagen 5 bis 7) einschließlich Begründungen und der Gutachten (einse h-
bar im Sitzungsdienstprogramm Session) sowie den Entwurf des Bebauungsplans zur Aufhebung 
des Bebauungsplans Nr. 183 „Sportpark Berg Fidel“  nebst Begründung (Anlage 9 und 10) sollen 
im Anschluss an diese Beratungen öffentlich ausgelegt werden. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Strukturkonzept 2014 
2. Protokoll zur Bürgeranhörung 
3. Begründung 55. Änderung FNP 
4. Plan 55. Änderung FNP 
5. Begründung Bebauungsplan Nr. 568 
6. Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 568 
7. Planverkleinerung Bebauungsplan Nr. 568 
8. Strukturkonzept aktuell 
9. Begründung Aufhebung Bebauungsplan Nr. 183 
10. Planverkleinerung aufzuhebender Bebauungsplan Nr. 183

V-0123-2017-Anlage-10-Planverkleinerung-183

249 Zeichen

Anlage 10

- zur Vorlage Nr. V/0123/2017

at Fame) ungen |-——- Veit Am Sonn
en

Flur 196.197 u  Frnnmrmernmnn u

| Gemarkung Münster Art und Maß der baulichen Nutzung,

il

| Maßstab 1:1000

Bebauungsplan Nr. 183 neurassung
Sportpark Berg Fidel

I
|

568_Gutachten-Schalltechnischer-Bericht-LL9333.2_01

152550 Zeichen

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL9333.2/01

Schalltechnische Untersuchung zum Sportanlagenlärm im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
Nr. 568 "Sportpark Berg Fidel" der Stadt Münster

Auftraggeber:

Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48145 Münster

Bearbeiter:

Dipl.-Phys. Ing. Thomas Wihard

Datum:

05.09.2016

ZECHAM

INGENIEURGESELLSCHAFT

ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Lingen e Hessenweg 38 « 49809 Lingen
Tel +49 (05 91-800 16-0 e Fax +49 (0591-800 16-20 e E-Mail Lingen@zechgmbh.de

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ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 2 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

1.) Übersicht zum Untersuchungsgegenstand

Die vorliegend dokumentierten schalltechnischen Untersuchungen wurden im Rahmen des Bau-
leitplanverfahrens Nr. 568 "Sportpark Berg Fidel" der Stadt Münster durchgeführt. Die Stadt Müns-
ter beabsichtigt hierbei, auf der heute schon für Sport und Gemeinbedarf genutzten Fläche zwi-
schen Hammer Straße und der Straße "Am Berg Fidel", die bestehenden Nutzungen planerisch zu
sichern und insbesondere den Standort Preußenstadion mitseinem Umfeld baulich zu optimieren.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens war zu untersuchen, ob eine Verträglichkeit der bestehen-
den und künftigen Nutzungen mit dem benachbarten Wohngebiet Berg Fidel sichergestellt werden
kann. Grundlage hierfür ist ein Strukturkonzept der Stadt Münster für den Sportpark Berg Fidel. Die
Beurteilung der durch den Betrieb der Sportanlagen verursachten Geräuschimmissionen erfolgt
nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Die im Plangebiet gelegenen Frei-
zeitanlagen, deren Geräuschimmissionen getrennt von den Sportanlagen zu betrachten sind, wer-
den nach dem Freizeitlärmerlass Nordrhein-Westfalen beurteilt. Beurteilungsgrundlage sind die in
Kapitel 5 beschriebenen Nutzungen und die in Kapitel 6 zusammengefassten Emissionsgrundla-
gendaten.

Im Vordergrund stand auf Grund der hohen Besucherzahlen die schalltechnische Beurteilung der
Immissionssituation bei Nutzung des Preußenstadions im Rahmen von Meisterschafts- oder Po-
kalspielen der 1. Mannschaft des SC Preußen Münster. Hierbei war zu unterscheiden zwischen
den Spielen am Regelspieltag Samstag in den Nachmittagsstunden und Spielen an anderen Wo-
chentagen in den Abendstunden. Hinsichtlich der Beurteilung der Immissionssituation bei Nutzung
des Preußen-Stadions wird entsprechend der Vorgehensweise im Rahmen einer Machbarkeitsstu-
die der Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB zum Neubau einer überdachten Sitzplatztri-
büne im Bereich der Westkurve des Preußenstadions zunächst die vorliegende Bestandssituation
untersucht. Der Bestandssituation wurde die Immissionssituation gegenübergestellt, die für das
sanierte Stadion einschließlich der erweiterten Parkierungsanlagen und der weiteren am Standort
Berg Fidel vorhandenen und geplanten Sportstätten zu prognostizieren ist. Bei Betrachtung der
Prognosesituation wird neben dem vollständigen Ausbau mit Überdachung sämtlicher Tribünenbe-
reiche auch der Teilausbau mit sanierter und überdachter Westtribüne betrachtet.

Die ausführliche Beurteilung der Sportlärmsituation bei Großereignissen im Preußenstadion ist

dem Kapitel 9.1 zu entnehmen.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 3 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

In weiteren Untersuchungen wurde die Immissionssituation bei Nutzung der Sporthalle Berg Fidel
insbesondere durch die 1. Damenmannschaft des USC Münster im Rahmen von Meisterschafts-
spielen (1. Bundesliga) als Großereignis mit bis zu ca. 2.200 Besuchern betrachtet. Der Spielbe-
trieb der Damenmannschaft findet nach Auskunft des Vereins in der Regel sonntags im Zeitraum
zwischen 14:30 Uhr und 16:00 Uhr statt. Gemäß eines Überlassungsvertrages der Sportvereine
mit der Stadt Münster finden derartige Großereignisse nicht gleichzeitig im Preußen-Stadion und in
der Sporthalle Berg Fidel statt.

Bei diesen Untersuchungen wird die Plansituation entsprechend dem vorliegenden Strukturkon-
zept der Stadt Münster mit erweiterten P arkplatzkapazitäten und die weiteren Nutzungen der im
Geltungsbereich des Bebauungsplans vorhandenen und geplanten Sportanlagen mit zusätzlichen

Spiel- und Trainingsfeldern betrachtet.

Die ausführliche Beurteilung der Sportlärmsituation bei Großereignissen in der Sporthalle Berg

Fidel ist dem Kapitel 9.2 zu entnehmen.

Darüber hinaus wurde dann der allgemeine Spiel- und Trainingsbetrieb außerhalb der Großveran-
staltungen und ohne die Nutzung des Preußen-Stadions schalltechnisch untersucht. Hierbei waren
der übliche Anlagenbetrieb auf den Fußball- und Beachvolleyballfeldern sowie auf den Tennisplät-
zen einschließlich der Nutzung der Stellplatzanlagen entsprechend des Strukturkonzepts der Stadt
Münster zu betrachten.

Die ausführliche Beurteilung der Sportlärmsituation bei allgemeiner Nutzung der Sportanlagen im
Sportpark Berg Fidel ist dem Kapitel 9.3 zu entnehmen.

Getrennt von den Sportanlagen wurden weiterhin die im Bebauungsplangebiet vorhandenen Frei-
zeitnutzungen untersucht. Hierbei handelt es sich um eine kleinräumige, nicht organisierte

Skateanlage und Nutzungen im Umfeld des Stadtteilhauses Lorenz-Süd.

Die ausführliche Beurteilung der Sportlärmsituation bei allgemeiner Nutzung der Sportanlagen im
Sportpark Berg Fidel ist dem Kapitel 9.4 zu entnehmen.

ZECH 24

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Seite 4 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Gemäß dem Anhang zur 18. BImSchV sind auch Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflä-
chen außerhalb der Sportanlage durch das der Anlage zuzuordnende Verkehrsaufkommen bei der
Beurteilung gesondert von den anderen Anlagengeräuschen zu betrachten. Diesbezüglich war zu
prüfen, ob die im Zusammenhang mit der Nutzung der Sportanlagen verursachten Verkehrsgeräu-
sche den vorhandenen Pegel der Verkehrsgeräusche außerhalb von seltenen Ereignissen rechne-
risch um mindestens 3 dB erhöhen. Hierbei ist das Berechnungs- und Beurteilungsverfahren der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) sinngemäß anzuwenden. Bei diesen Untersuchun-
gen wurden entsprechend einer immissionsschutzrechtlichen Einschätzung der Baumeister
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB die Verkehrsgeräusche ausschließlich auf den Straßenver-

kehrswegen betrachtet, die von dem anlagenbezogenen Mehrverkehr betroffen sind.

Grundlage dieser Betrachtungen ist eine Verkehrsuntersuchung der PGT Umwelt und Verkehr
GmbH zum gegenständlichen Bauleitplanverfahren. Für sämtliche Verkehrsdaten wurden Progno-
sedaten für den Zeitraum 2030 verwendet.

Die ausführliche Beurteilung der Verkehrslärmsituation im Umfeld des Sportparks Berg Fidel ist
dem Kapitel 11 zu entnehmen.

Der nachfolgende Bericht wurde nach bestem Wissen und Gewissen mit größter Sorgfalt erstellt.
Dieser Bericht besteht aus 69 Seiten und 14 Anlagen.

Lingen, def ’08.08.2016-YUNDWY Messstelle nach $ 29b BlmSchG für
ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Geräusche, Gerüche, Erschü
und Luftinhaltsstolfe

(Gruppen | (G, P, O), IV (P, O), V und VI)

sellschaft mbH
hutz - Bauph

38 - 49809 Lingen (I )

60 - Fax 0591-800 16 20

ZECH Ingenieurge:

erstellt durch: i. V. Dipl.-Phys. IAg. Thomas Wihard

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Seite 5 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

INHALT
Seite

1.) Übersicht zum Untersuchungsgegenstand ...ueeneenenennennennenennenennenenenneenannennneneenannennnnnnennn 2
2.) Situation und Aufgabenstellung .........unuerseenseenseenneennennnennnennnennnensnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nennen 7
3.) Grundlagen zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen ........ssenenennenneen 8
3.1 Sportanlagen .....uunuerseersseensennsnensnensnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsennnennnennnennnensnnnsnnnnnensnonsnnnsensnnnannnen 8
3.2 Freizeitanlagen ......uunsesrseensenensnensnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnennnennnnennennnennnennnensnensnnsnnsnnsnnnnnnsnnnsnnnann 10
3.3 Gemengelage .....uunseenseersnnsnnsnnsnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnennnnnnennnnnnennennnnnnnsnnsnnnsnnsnnsnnnnnnnsnnnan 12
4.) Beschreibung der betrachteten Nutzungsszenarien ........unseeesseessensnnsnensnennnn nennen nennen 14
5.) Nutzungsbeschreibungen der einzelnen Sportanlagen im Sportpark Berg Fidel................. 19
5.1 Preußen-Stadion........uueseseeenssnssnnennnnsnusnunnnnunnunnnnnnnsnnnnsnsnunnnnnsnnnnnnnnsnnsnnnnsnnsnnnnsansnsnnnnnnanann 19
5.2 Sporthalle Berg Fidel .........urussssseensesnnennnnnnnnnnnnennnennnennnnennennennnnnnnensnensnnnnnnnnnnnnnsnnnsnnnnnnnenn 21
5.3 Trainingsfelder und J] ugend-Stadion SC Preußen Münster.........unsnseserseensennnnnnnnnnnnnennnn nenn 21
5.4 Beach-Volleyballfelder...........useenseenseennensnnennnennnennnennnnennnennennnnnnnennnensnnnnennnnnnnnnnnnnsnnnnennnnnn 22
5.5 Tennisanlage TC Preußen Münster 06 e.V. .....nueesseesseensnensnennnnnnnennnensnnnnennnnnnnnnsnnnnnnnnnnnne 22
5.6 Freizeitanlagen ......uunsesrsersennsnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnennnnnnnennennnennnnnnnennnensnnsnnnsnnsnnnnnnsensnnnnnnn 22
5.7 Parkplätze......nensesseerseensnensnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnennnnennensnennnnsnnsnnsnnsnnnnsnnnsnnnsnnsennnnnnnann 23

6.) Berechnung der Geräuschemissionen...

6.1 Kennzeichnende Emissionsansätze für Fußballsportanlagen ..........urs2srsnsnnneennnnennnnnnne nennen 26
6.2 Geräuschemissionen durch Beschallungsanlagen..........urusrsersnensnnnnnensnnnnnnnnn nenn nennen 28
6.3 Geräuschemissionen durch die Parkplätze ........ueenseenseesseensnensnensnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnenn 28
6.4 Kommunikationsgeräusche von Personen im Freien ......uunsersseesseensnnsnennnnnnnn nennen nennen 30
6.5 Berechnungen der Schallemissionen durch die Tennisanlage.........unnseeneeseensenesnnnnnnennnennnen 32

6.6 Berechnungen der Schallemissionen schallabstrahlende Außenbauteile von Gebäuden .... 32
6.7 Berechnungen der Schallemissionen Skatepark/Streetball.........uneesseseeesneeennennnennnennnennnenn 34
6.8 Berechnungen der Schallemissionen Beachvolleyball .................0u420s4s0sr een nnnnnnnnennnnennnennnen 35

7.) Verfahren zur Berechnung der Geräuschimmissionen .......uuursserssensnensnnnnsnennnnn nennen nennen 36

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Seite 6 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

7.1 Berechnungsverfahren für Sportanlagen........ueneerserseessnennennennnennnennnennnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn 36
7.2 Berechnungsverfahren für Freizeitanlagen........ueensesseenseensnnnnnennnennnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnenn 37
8.) Grundlagen und Voraussetzungen .....unuerseersenensnnsnensnnsnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsnnnnnnnsnnnnennnsennnennnennnennnnon 39
9.) Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Immissionssituationen..........eseeenn 41
9.1 Preußen-Stadion........uuenseseeenessnsennennensnusnunnnnunnnnnnnnsnnnnsnsnunnnnnnnnnnnnnnsnnnnnnsnnsnnnnsnsnnnnnnnannnn al
9.1.1 Spielbetrieb am Regelspieltag .........u.zsrsnrenennnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnennennennennanan 41
8.1.2 Spielbetrieb am Abend.........uurserseerseensnnsnennnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennsennnennnnnnnennnnnnnnnnnnnn 44

9.2 Sporthalle Berg Fidel .........unsesssssessnnesnennnnnnnnnnnnennnennnennnnennennennnnnnnennnennnnnnnnnnnnnnnsnnnsen nennen 45
9.3 Allgemeine Sportnutzung außerhalb der Großereignisse........unssrseensenennnennennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnen 47
9.4 Freizeitanlagen ......uunseerseersenersnensnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnennnennnnennensnnnnnennnennnnnsnnsnnsnensnnnnnnnsnnnsnnnann 48
10.) Ausblicke ....uusesseesesssseessnnnnnnnnnensnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnsnnnnnnnssnsnnnnnnnnnnnnn 49
10.1 Gemeinsame Beurteilung der Sport- und Freizeitanlagen.......ueseenseenseenseenneennnennnnennenne nn 49
10.2 Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung......uunseesssessnsennnennnennnennnennnnnnnnn ern enn 50
11.) Beurteilung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen ............0u.20ssrser ernennen 52
11.1 Berechnungsverfahren Straßenverkehr........uenserseersnnsnnsnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnennnennennnenn nn 53
11.2 Ausgangsdaten zum Straßenverkehr .......uuenseessenrsensnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnne nn ennennnennnnon 54
11.3 Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen der Bauleitplanung ...............enen 59
12.) Vorschläge zu den erforderlichen Regelungen........uunesnseesseesnnennnennneennennennnennnnnnnennnensnnnnn nn 61
13.) Bearbeitungs- und Beurteilungsgrundlagen, Literatur......uusessseenseesseenseennennnennnnnnennnens ernennen 63

14.) Anlagen.......uusssssesseensneennnennnennnennnennnnnnnnennnennnnnnnnnnnnnsnnsnnnnnnnnnnnnnnsennsnnnnnnsnnnsennsennonsnnonsnonnnannn 68

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Seite 7 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

2.) Situation und Aufgabenstellung

Die Stadt Münster beabsichtigt, auf der heute schon für Sport und Gemeinbedarf genutzten Fläche
zwischen Hammer Straße und der Straße "Am Berg Fidel", die bestehenden Nutzungen planerisch
zu sichern und insbesondere den Standort Preußenstadion mit seinem Umfeld baulich zu optimie-
ren. Perspektivisch soll am bestehenden Stadionstandort der Umbau zu einem zweitligatauglichen
Fußballstadion ermöglicht werden, der gemäß den Anforderungen der Deutschen Fußball Liga
(DFL) auch die Ergänzung um weitere Trainingsfelder für Fußball und Beach-Volleyball südlich des

Stadions umfasst. Weiterhin sollen die Parkangebote im Umfeld des Stadions ergänzt werden.

Für die baulichen Entwicklungen soll der neue Bebauungsplan Nr. 568 "Sportpark Berg Fidel" die
rechtliche Grundlage bilden. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist die Verträglichkeit der be-
stehenden und künftigen Nutzungen mit dem benachbarten Wohngebiet Berg Fidel sicherzustel-
len. Zur Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Lärmsituation in der Nachbarschaft des
Plangebietes sind schalltechnische Untersuchungen durchzuführen, die die relevanten vorhande-
nen und geplanten Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans betrachten. Grundlage
hierfür ist ein Strukturkonzept der Stadt Münster für den Sportpark Berg Fidel [13].

Ziel der Bauleitplanung im immissionsschutztechnischen Sinn ist entsprechend einer Machbar-
keitsstudie der Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus dem J ahr 2014 [15], die beste-
hende Immissionssituation zwischen schutzbedürftiger Wohnbebauung einerseits und den lärm-
verursachenden Sportanlagen andererseits, orientiert an den Vorgaben des Gebots der Rück-

sichtnahme, zu verbessern.

Die Beurteilung der durch den Betrieb der Sportanlagen verursachten Geräuschimmissionen er-
folgt nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV [2]). Die im Plangebiet gelegenen
Freizeitanlagen, deren Geräuschimmissionen getrennt von den Sportanlagen zu betrachten sind,

werden nach dem Freizeitlärmerlass Nordrhein-Westfalen [26] beurteilt.

Die Ergebnisse der Untersuchung sind in Form eines schalltechnischen Berichts vorzulegen.

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Seite 8 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

3.) Grundlagen zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen

3.1 Sportanlagen

Die Grundlage zur Ermittlung und zur Beurteilung von Geräuschimmissionen von Sportanlagen ist
die Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanla-
genlärmschutzverordnung - 18. BImSchV [2]). Neben dem Verfahren zur Ermittlung der Geräusch-
belastungen nennt die 18. BImSchV [2] Immissionsrichtwerte. Diese sind abhängig von der Ge-
bietsnutzung und unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen einzuhalten.

Für die Beurteilung der Sportlärmsituationen werden die im Übersichtslageplan der Anlage 1 ge-
kennzeichneten Immissionspunkte im Umfeld des Bebauungsplangebiets "Sportpark Berg Fidel"
herangezogen. Diese Immissionspunkte sind repräsentativ für die nächstgelegene relevante
Wohnbebauung im Einwirkungsbereich der gesamten Sportanlage.

Die Immissionspunkte IP 01, IP 02 und IP 03 an der Straße Am Berg Fidel liegen im Geltungsbe-
reich des Bebauungsplans Nr. 131 "Berg Fidel" [14], der hierfür Gebietsnutzungen als Allgemeines
Wohngebiet (IP 01) bzw. Reines Wohngebiet (IP 02 und IP 03) ausweist. Der Immissionspunkt

IP 04 an der Werlandstraße liegt gemäß Bebauungsplan Nr. 467 [14] in einem Allgemeinen Wohn-
gebiet. Der Immissionspunkt IP 05 an der Hammer Straße liegt in einem Bereich östlich der Ham-
mer Straße, der durch gewerbliche und zu Wohnzwecken dienende Nutzungen geprägt und mit
dem Schutzanspruch entsprechend eines Mischgebietes (MI) bewertet wird.

Der für die Beurteilung maßgebliche Immissionsort liegt nach der 18. BImSchV [2] bei bebauten
Flächen 0,5 m außerhalb, etwa vor der Mitte des geöffneten, vom Geräusch am stärksten betroffe-
nen Fensters eines zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Raumes einer Woh-
nung, eines Krankenhauses, einer Pflegeanstalt oder einer anderen ähnlich schutzbedürftigen Ein-
richtung.

In Tabelle 1 sind die ausgewählten Immissionsorte mit ihrer Bezeichnung, ihrem Schutzanspruch
und den zugehörigen Immissionsrichtwerten gemäß 18. BImSchV [2]tabellarisch aufgeführt. Die
Lage der Immissionsorte ist den Lageplänen der Anlagen 2 bis 9 (jeweils erste Seite) zu entneh-
men.

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Seite 9 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Tabelle 1 Immissionspunkte, Gebietsnutzungen und Immissionsrichtwerte
Immissionspunkte Gebiets- Immissionsrichtwerte gemäß
nutzung 18. BImSchV [2] in dB(A)
tags tags nachts
außerhalb der | innerhalb der
Ruhezeiten Ruhezeiten

P 01: Am Berg Fidel 66 WA 55 50 40
P 02: Am Berg Fidel 62 WA 55 50 40
P 03: Am Berg Fidel 48 WA 55 50 40
P 04: Am Berg Fidel 40 WR 55 50 40
P 05: Am Berg Fidel 53 WR 55 50 40
P 06: Werlandstraße 92 WA 55 50 40
P 07: Hammer Straße 307 M 60 55 45
P 08: Hammer Straße 343 M 60 55 45
P 09: Hammer Straße 353 M 60 55 45
P 10: Hammer Straße 367 M 60 55 45
P 11: Alte Reitbahn 22 M 60 55 45
P 12: Am Berg Fidel 89 WA 55 50 40

an Sonn- und Feiertagen

an Sonn- und Feiertagen

tags: an Werktagen
nachts: an Werktagen
Ruhezeiten: an Werktagen

Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die folgenden Zeiten:

06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
07:00 Uhr bis 22:00 Uhr
22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
22:00 Uhr bis 07:00 Uhr
06:00 Uhr bis 08:00 Uhr

20:00 Uhr bis 22:00 Uhr

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Seite 10 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

an Sonn- und Feiertagen 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

20:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Die Ruhezeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen,
wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis
20:00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt.

Besondere Veranstaltungen, die an nicht mehr als an 18 Kalendertagen eines Jahres stattfinden,
gelten nach Abs. 1.5 des Anhangs der 18. BImSchV [2] als selten. Bei diesen seltenen Ereignissen
soll die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn die Immissi-

onsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB überschritten werden.

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen den Immissionsrichtwert tags um nicht mehr als 30 dB
sowie den Richtwert nachts um nicht mehr als 20 dB überschreiten. Die für seltene Ereignisse gül-
tigen Immissionsrichtwerte dürfen durch kurzzeitige Geräuschspitzen tags um nichtmehr als 20 dB

und nachts um nicht mehr als 10 dB überschritten werden.

Gemäß 8 5, Abs. 4 der 18. BImSchV [2]soll die Behörde bei bestehenden Anlagen von einer Fest-
setzung von Betriebszeiten absehen, wenn die Immissionsrichtwerte jeweils um weniger als 5 dB
überschritten werden. Im vorliegenden Fall erfolgt die Beurteilung ohne Anwendung dieses Altan-

lagenbonus.

3.2 Freizeitanlagen

Freizeitanlagen sind Einrichtungen im Sinne des $ 3 Abs. 5 Nr. 1 oder Nr. 3 des Bundes-Immis-
sionsschutzgesetzes (BImSchG [1]). In Nordrhein-Westfalen ist zur Berechnung und Beurteilung
der durch den Betrieb von Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen der Freizeitlärmer-

lass NRW [25] heranzuziehen.

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Seite 11 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Die von Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen werden demnach grundsätzlich nach
der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm [27]) bewertet. Die Bemessung und
Beurteilung erfolgt dabei allerdings unter Berücksichtigung von Ausnahmen insbesondere in Hin-
blick auf die Immissionsrichtwerte, Beurteilungszeiträume und Regelungen zu seltenen Ereignis-
sen, die im Freizeitlärmerlass [25] benannt sind. Demnach gelten folgende Immissionsrichtwerte,
die durch die Summe aller auf einen Immissionsort einwirkenden Geräusche von Freizeitanlagen
nicht überschritten werden sollten:

in Industriegebieten - tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A),
- tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn-
und Feiertagen 70 dB(A),
- nachts 70 dB(A),

in Gewerbegebieten - tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A),
- tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn-
und Feiertagen 60 dB(A),
- nachts 50 dB(A),

in Kern-, Dorf- und Mischgebieten - tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten 60 dB(A),
- tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn-
und Feiertagen 55 dB(A),
- nachts 45 dB(A),

in allgemeinen Wohngebieten - tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A),
- tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn-
und Feiertagen 50 dB(A),
- nachts 40 dB(A),

in reinen Wohngebieten - tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A),
und Kleinsiedlungsgebieten - tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn-
und Feiertagen 45 dB(A),
- nachts 35 dB(A),

in Kurgebieten, für Kranken- - tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten 45 dB(A),
häuser und Pflegeanstalten - tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn-
und Feiertagen 45 dB(A),
- nachts 35 dB(A).

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Seite 12 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen den Immissionsrichtwert tags um nicht mehr als 30 dB
sowie den Richtwert nachts um nicht mehr als 20 dB überschreiten.

Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf Beurteilungszeiträume, die mit denen der Sportanla-
genlärmschutzverordnung identisch sind (s. Kapitel 3.1).

Seltene Ereignisse

Verursacht eine Anlage trotz Einhaltung des Standes der Lärmminderungstechnik in seltenen Fäl-
len oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als 18 Tagen (24-Stunden-Zeitraum)
eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch nicht an mehr als 2 aufeinander folgenden Wo-
chenenden einen relevanten Beitrag zur Überschreitung der Immissionsrichtwerte, kann eine
Überschreitung der Immissionsrichtwerte von bis zu 10 dB zugelassen werden. Folgende Immissi-
onshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden:

Beurteilungszeitraum Tag 70 dB(A)
Beurteilungszeitraum Ruhezeit am Tag 65 dB(A)
Beurteilungszeitraum Nacht 55 dB(A)

Einzelne Geräuschspitzen dürfen die für seltene Ereignisse geltenden Werte tags um nicht mehr
als 20 dB, nachts um nicht mehr als 10 dB überschreiten.

Im Rahmen der Untersuchungen zu den Geräuschimmissionen durch Freizeitanlagen werden
ebenfalls die in Kapitel 3.1, Tabelle 1 aufgeführten Immissionspunkte betrachtet.

3.3 Gemengelage

Die in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV [2]) bzw. im Freizeitlärmerlass [25]
genannten Richtwerte konkretisieren verbindlich die Zumutbarkeit von Sport- und Freizeitlärm. Die
Verordnungen enthalten baugebietsspezifische Immissionsrichtwerte, die je nach Schutzwürdigkeit
des Gebiets im Einwirkungsbereich der Sportanlage abgestufte Zumutbarkeitsschwellen bilden.

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Seite 13 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Aus den Vorgaben der Verordnungen [2; 25] für die Errichtung und den Betrieb von Sport- und
Freizeitanlagen folgt allerdings nicht, dass die aufgeführten Immissionsrichtwerte für Baugebiete
nach der BauNVO absolute und uneingeschränkte Geltung ohne Rücksicht auf Lage oder konkrete
Empfindlichkeit des Emissionswie des Immissionsorts beanspruchen können.

In planungsrechtlich vorgegebenen oder tatsächlich angetroffenen Gemengelagen, in denen das
Maß zumutbarer Lärmimmissionen und damit die Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft nicht allein
nach dem abstrakten Maßstab der allgemeinen Zweckbestimmung von normierter Baugebiete
festgelegt werden kann, treffen die Verordnungen [2; 25] keine abschließende Regelung, sondern
bleibt offen für Einzelbeurteilungen anhand des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebotes.

Im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes kann eine differenzierte Betrachtung mit einer Ergän-
zung der baugebietsbezogenen Richtwerte durch situationsbezogene Zumutbarkeitskriterien erfol-
gen. Dabei istnach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere ein bereits
bestehendes Nebeneinander von Wohnen und Sportanlage, mithin die gegebene faktische Vorbe-
lastung zu berücksichtigen. Das Ausmaß, in dem sich die Schutzbedürftigkeit in derartigen Fällen
verringert, bestimmt sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls. Die äußerste Grenze
ist bei der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung zu ziehen. Ein Lärmschutzniveau, das dem Im-
missionsrichtwert für Dorf- und Mischgebiete - in denen neben der Unterbringung von (nicht we-
sentlich) störenden Gewerbebetrieben auch dem Wohnen dienen und die hierauf zugeschnittenen
Immissionsrichtwerte für den Regelfall gewährleisten, dass die Anforderungen gesunder Wohnver-
hältnisse gewahrt sind - entspricht, kann zumutbar sein.

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INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 14 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

4.) Beschreibung der betrachteten Nutzungsszenarien

Durch den Bebauungsplan Nr. 568 "Sportpark Berg Fidel" sollen die planerischen und die rechtli-
chen Grundlagen insbesondere für den Umbau des Preußen-Stadions zu einem zweitligataugli-
chen Fußballstadion sowie für die Ergänzung der Sportanlagen um weitere Trainingsfelder für
Fußball und Beach-Volleyball südlich des Stadions geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die
Parkangebote im Umfeld des Stadions ergänzt werden. Die Plansituation ist dem in der Anlage 1.2
enthaltenen Strukturkonzept [13] zu entnehmen.

Im Rahmen der gegenständlichen schalltechnischen Untersuchungen zum Bebauungsplanverfah-
rens werden die von den Sportanlagen im Umfeld verursachten Geräuschimmissionssituationen in
alternativer Form ermittelt und beurteilt.

Großereignis im Preußen-Stadion

Im Vordergrund steht auf Grund der hohen Besucherzahlen die schalltechnische Beurteilung der
Immissionssituation bei Nutzung des Preußenstadions im Rahmen von Meisterschafts- oder Po-
kalspielen der 1. Mannschaft des SC Preußen Münster. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den
Spielen am Regelspieltag Samstag in den Nachmittagsstunden und Spielen an anderen Wochen-
tagen in den Abendstunden. Während erstgenannte den Regelbetrieb darstellen, finden Abend-
spiele an zwei bis vier Tagen pro Saison statt. Beiden Abendspielen, deren spätester Beginn zwi-
schen 20:15 Uhr und 20:30 Uhr liegt, ist mit Parkplatzgeräuschen und Geräuschen von Besuchern
auch nach 22:00 Uhr, d. h. im Nachtzeitraum zu rechnen.

Hinsichtlich der Beurteilung der Immissionssituation bei Nutzung des Preußenstadions wird ent-
sprechend der Vorgehensweise im Rahmen einer Machbarkeitsstudie der Baumeister Rechtsan-
wälte Partnerschaft mbB zum Neubau einer überdachten Sitzplatztribüne im Bereich der Westkur-
ve des Preußenstadions [15] zunächst die vorliegende Bestandssituation bei einer Vollbesetzung
des Stadions mit maximal 20.000 Zuschauern in Verbindung mit den Nutzungsgeräuschen durch
die weiteren am Standort Berg Fidel vorhandenen Sportstätten untersucht. Bei Betrachtung der
Bestandssituation ist zu berücksichtigen, dass die Blöcke G und H in der Westkurve des Stadions
nicht verkehrsfähig und daher dauerhaft gesperrt sind. Dieser Bereich ist derzeit für die Zuschauer
der Gastmannschaften vorgesehen, deren Zu- und Abgang bisher über einen separaten Eingang
im Nordwesten des Stadions sowie über den westlich des Stadions gelegenen Parkplatz P4 er-
folgt.

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Seite 15 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Der Zu- und Abgang der Zuschauer des SC Preußen Münster erfolgt in der Hauptsache über den
östlich gelegenen Stadioneingang an der Hammer Straße. Weitere Eingänge sind im Bereich der
Südtribüne vorhanden, die aber nur von wenigen Zuschauern (VIP-Bereich) genutzt werden.

Der Bestandssituation wird die Immissionssituation gegenübergestellt, die für das sanierte Stadion
einschließlich der erweiterten Parkierungsanlagen und der weiteren am Standort Berg Fidel vor-
handenen und geplanten Sportstätten zu prognostizieren ist. Bei Betrachtung der Prognosesituati-
on wird neben dem vollständigen Ausbau mit Überdachung sämtlicher Tribünenbereiche auch der
Teilausbau mit sanierter und überdachter Westtribüne betrachtet, wobei die Westtribüne entspre-
chend einer Konzeptstudie [23] mit einer an die vorhandene Überdachung der Südtribüne an-
schließenden und im Norden bis in Höhe des Blocks K der Nordtribüne geführten Überdachung
angenommen wird. Im Zuge der Sanierung der Westtribüne werden die vorhandenen Lautspre-
chermasten der Beschallungsanlage im Bereich der Westkurve entfallen und - in gleicher Weise,
wie im Bereich der Südtribüne bereits realisiert - durch Lautsprecher ersetzt, die unterhalb des
Tribünendachs installiert werden. Hinsichtlich der Schallemission dieser Lautsprecher werden die
Bestandswerte übernommen. Auch für die vollständige Sanierung des Stadions wird in Bezug auf
die Lautsprecheranlagen davon ausgegangen, dass diese entsprechend der heutigen Südtribüne
oder in gleichartiger Weise ausgeführt werden. Bei Betrachtung der Prognosesituation ist davon

auszugehen, dass die Kapazität des Stadions zukünftig in etwa gleich bleibt.

Abweichend zur Bestandsituation ist in der Plansituation die im Rahmen der Bebauungsplanung
vorgesehenen Neuordnung und Aufstockung der Stellplatzkapazitäten zu beachten. Hierbei sollen
im Wesentlichen neue Stellplätze in Form eines Parkhauses mitbis zu 1.850 Stellplätzen (P6/P 7)
an der Straße "Am Berg Fidel" realisiert werden. Dieses Parkhaus wird eine Teilfläche des beste-
henden Parkplatzes Pl in Anspruch nehmen. Die nicht überbaute Fläche des Parkplatzes Pl so-
wie der bestehende Parkplatz P2 werden zu einem Fahrrad-Parkplatz umfunktioniert, sodass hier
entsprechend PKW-Stellplätze entfallen. Des Weiteren sollen auf zwei Flächen (P8-Nord und P8-
Süd) an der Hammer Straße weitere PKW- und Bus-Stellplätze auf ebenerdigen Parkplätze bzw. in
einem Parkhaus (nur P8-Süd) entstehen (s. Anlage 1.2). Der nördliche Bereich des Parkplatzes P4
soll für Fahrzeuge der Rettungs- und Sicherheitskräfte dienen.

Insgesamt sollen durch die vorgesehenen Neuordnung und Aufstockung der Stellplatzkapazitäten
zukünftig bis zu 3.010 PKW--Stellplätze und 6.700 Abstellanlagen für Fahrräder für die maximal
20.000 Zuschauer zur Verfügung stehen.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 16 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Die Planungen gehen dabei davon aus, dass in Zukunft die Gäste-Fans diese Parkplätze an der
Hammer Straße nutzen, sodass die gesamte Stellplatzkapazität im Bereich der Straße "Am Berg
Fidel" für die Heim-Fans zur Verfügung steht. Die Gäste-Fans werden dann über einen gesicher-
ten Bereich direkt von den Gästeparkplätzen (P8) zum Gästeblock im südlichen Bereich der Osttri-
büne geführt.

Abgesehen von den geplanten baulichen Änderungen am Preußenstadion, der erweiterten Parkie-
rungsanlagen und dem geänderten Gästezugang wird der Betrieb der weiteren Sportanlagen in
gleicher Weise angenommen wie für die Bestandssituation.

Großereignis in der Sporthalle Berg Fidel

In einem weiteren Schritt findet eine Beurteilung der Immissionssituation bei Nutzung der Sporthal-
le Berg Fidel durch die 1. Damenmannschaft des USC Münster im Rahmen von Meisterschafts-
spielen (1. Bundesliga) statt. An Spitzentagen ist bei diesen Spielen mit bis zu ca. 2.200 Besu-
chern zu rechnen. Die Besucher nutzen dabei in der Regel die Parkplätze P3 bis P5. Im Planungs-
fall können auch die Kapazitäten des Parkhauses P6/P 7 genutzt werden.

Der Spielbetrieb der Damenmannschaft findet nach Auskunft des Vereins [18] in der Regel sonn-
tags im Zeitraum zwischen 14:30 Uhr und 16:00 Uhr statt. In Ausnahmefällen finden Spiele auch
um 19:30 Uhr statt (in der abgelaufenen Saison ein Abendspiel). Gemäß eines Überlassungsver-
trags der Sportvereine mit der Stadt Münster finden derartige Großereignisse nicht gleichzeitig im
Preußen-Stadion und in der Sporthalle Berg Fidel statt.

Bei diesem Szenario wird die Plansituation entsprechend dem Strukturkonzept der Stadt Münster
[13] mit erweiterten Parkplatzkapazitäten und die weiteren Nutzungen der im Geltungsbereich des
Bebauungsplans vorhandenen und geplanten Sportanlagen mit zusätzlichen Spiel- und Trainings-
feldern betrachtet.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 17 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Allgemeiner Spiel- und Trainingsbetrieb auf den Sportanlagen

In einer weiteren Betrachtung wird dann der allgemeine Spiel- und Trainingsbetrieb außerhalb der
Großveranstaltungen und ohne die Nutzung des Preußen-Stadions schalltechnisch untersucht.
Hierbei sind der übliche Anlagenbetrieb auf den Fußball- und Beachvolleyballfeldern sowie auf den
Tennisplätzen einschließlich der Nutzung der Stellplatzanlagen entsprechend des Strukturkon-
zepts der Stadt Münster [13] zu betrachten.

Für den Trainingsbetrieb der Sportarten Tennis, Fußball und Volleyball werden folgende Betriebs-
zeiten berücksichtigt. Der Belegungsplan des Kunstrasenplatzes des SC Preußen 06 sieht das
Training im Zeitbereich zwischen 17:00 Uhr und 20:30 Uhr vor. Lediglich am Montag und am Frei-
tag kann der Trainingsbetrieb bereits um 16:00 Uhr beginnen. Der Verein gehttrotz der Auswei-
tung der Trainingsplätze für den Fußballsport von keiner Intensivierung des Trainingsbetriebes
aus.

Der Hallenbelegungsplan der Sporthalle Berg Fidel weist von Montag bis Freitag eine Belegung
von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr durch den USC Münster auf. Teilweise trainieren drei Gruppen
gleichzeitig. Beim Trainingsbetrieb, der in der Regel ohne oder mit nur wenigen Zuschauern statt-
findet, ist die Geräuschübertragung aus der Halle nicht beurteilungsrelevant.

Geplant ist die Anlage von Beach-Volleyballfeldern. Diese Spielfelder werden ausschließlich in der
warmen ] ahreszeit genutzt. Es wird davon ausgegangen, dass die Beach-Volleyball-Felder über
5 Stunden am Tag jeweils vier Spieler genutzt werden.

Bei der allgemeinen Nutzung der Sportanlagen für den Spiel- und Trainingsbetrieb kann davon
ausgegangen werden, dass im Wesentlichen die den Sportanlagen nächstgelegenen Parkplätze
P1,P3 bis P5 und P8 genutzt werden.

Betrieb der Freizeitanlagen

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt des Weiteren eine Skateanlage sowie Freizeitein-
richtungen im Umfeld des Stadtteilhauses Lorenz-Süd in Form eines Streetball- und eines Beach-
volleyballplatzes, eines J udendtreffs mit Freisitz und eine Gastronomie mit Freisitz.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 18 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Die Nutzung der Skateanlage und des Streetball-Spielfeldes kann hinsichtlich der beteiligten Per-
sonen und der Nutzungsdauer stark schwanken. Das Beach-Volleyball-S pielfeld wird sporadisch
von Freizeitspielern genutzt. Die den Untersuchungen zugrunde gelegten Betriebsweisen sind im
Detail im Kapitel 5.6 zusammengestellt.

Bei der Nutzung der Freizeitanlagen kann davon ausgegangen werden, dass im Wesentlichen der
nächstgelegene Parkplatz P3 genutzt wird.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

5.) Nutzungsbeschreibungen der einzelnen Sportanlagen im Spo

Seite 19 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

ark Be

Fidel

Grundlage der schalltechnischen Untersuchungen sind Angaben der SC Preußen Münster
[17; 20], des USC Münster [18] und des Betreibers des Stadtteilhauses Lorenz [19] zur maßgeb-
lichen Nutzung und zum Betrieb der Sportanlagen. Diese Angaben werden nachfolgend zusam-

mengefasst.

5.1 Preußen-Stadion

Spielbetrieb 1. Mannschaft Herren (SC Preußen Münster) im Stadion

Zuschauer:

außerhalb des Stadions:

Verteilung der Zuschauer
im Stadion:

max. 20.000

Wartebereich Haupteingang
Wartebereich Gästeeingang bis zu ca.
Versorgungsbereich zwischen
Haupteingang und Osttribüne
Zu-/Abgang der Gästefans (P lanungsfall)

Bestand
Westtribüne (Block I, J ):

Nordtribüne (Block K, L; teilw. überdacht):

Osttribüne (Block L teilw., M,N, O):
Südtribüne (Block A - F):

Planung
Westtribüne (Block G, H, I, J ; Planung):

Nordtribüne (Block K, L, teilw. überdacht):

Osttribüne (Block L teilw., M,N, O):
Südtribüne (Block A - F):

ca.

ca.

3.000 Personen!
2.200 Personen?

3.800 Personen!
2.200 Personen?

3.978 Zuschauer
5.158 Zuschauer
7.187 Zuschauer
3.077 Zuschauer

5.429 Zuschauer
6.065 Zuschauer
5.492 Zuschauer
3.077 Zuschauer

Hierbei wird mit einer Belegungsdichte in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 3770 [6] von zwei Personen/m? gerechnet.

2

das entspricht der derzeitigen Kapazität der Gästeblöcke I und]

ZECH 4

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Ablauf:

Beschallungsanlage (ELA):

Seite 20 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Einlass "Normalfall", ca. 1,5 h vor dem Anstoß

Einlass "Brisanzspiel", ca. 2,0 h vor dem Anstoß
Musik-Hintergrundbeschallung ab ca. 0,5 h vor dem Anstoß
Durchsagen Sponsoren / Mannschaftsaufstellung ab ca. 5 Minuten
vor dem Anstoß

Anstoß 14:00 Uhr (samstags) bzw. 20:15 Uhr (z. B. mittwochs)
Musik-Hintergrundbeschallung in der Halbzeitpause (ca. 5 min)
Durchsagen in der Halbzeitpause (ca. 2 - 3 min)

Durchsagen während des Spiels (ca. 5 min)

Musik- Hintergrundbeschallung nach dem Spiel (ca. 5 min)
Durchsagen nach dem Spiel (ca. 2 - 3 min)

Leerung des Stadions ab 16:00 Uhr (samstags) bzw. ab 22:15 Uhr
(z. B. mittwochs)

Bestand:

14 Mastlautsprecher Block I,), L,M, N und 0°’
6 Lautsprecher unter dem Tribünendach Block K und L?
6 Lautsprecher unter dem Tribünendach Block A bis F?

Planung (Teilausbau Westtribüne):
6 Mastlautsprecher Block L, M und N (teilw.)*
3 Mastlautsprecher Block N (teilw.) und 0°
5 Lautsprecher unter dem Tribünendach Block G,H, I und 3
6 Lautsprecher unter dem Tribünendach Block K und L?
6 Lautsprecher unter dem Tribünendach Block A bis F?

Planung (vollständige Sanierung):
5 Lautsprecher unter dem Tribünendach L, M, N und 0°
5 Lautsprecher unter dem Tribünendach Block G,H, I und 3
6 Lautsprecher unter dem Tribünendach Block K und L?
6 Lautsprecher unter dem Tribünendach Block A bis F?

sw

Anordnung "vor" den Zuschauern; Hauptabstrahlung in Richtung der Tribüne
geänderte Anordnung "hinter" den Zuschauern; Hauptabstrahlung in Richtung des Spielfeldes

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Seite 21 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

5.2 Sporthalle Berg Fidel

Spielbetrieb 1. Mannschaft Volleyball Damen (USC Münster) in der Halle

Zuschauer: 2.200

außerhalb der Halle: Wartebereich Kassenbereich Süd max. 300 Personen [18]
innerhalb der Halle: Zuschauertribüne bis zu 2.200 Zuschauer
Ablauf: Einlass "Normalfall", ca. 1,5 h vor dem Spielbeginn

Spielbeginn 14:30 Uhr (sonntags)
Leerung der Halle ab ca. 16:00 Uhr

5.3 Trainingsfelder und J ugend-Stadion SC Preußen Münster

Südlich des Preußen-Stadions, zwischen Hammer Straße und Sporthalle Berg Fidel, liegen das
bestehende J ugendstadion und der Trainingsplatz der 1. Mannschaft des SC Preußen Münster.
Südlich hiervon sind im Strukturkonzept der Stadt Münster [13] zwei weitere Fußball-Trainings-

felder geplant. Hierfür werden folgende Nutzungszeiten angesetzt:

J ugend-Stadion:

Spielzeiten: 11:00 Uhr, 14:00 Uhr
Zuschauer: 30 - 40 je Spiel
außerhalb des Stadions: Zu-/Abgang der Zuschauer im J ugendstadion ca. 40 Personen

Trainingsplätze:
Trainingszeiten: 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr

Zuschauer: 10 nach VDI-Richtlinie 3770 [7]

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Seite 22 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

5.4 Beach-Volleyballfelder

Westlich der im Strukturkonzept [13] geplanten Fußball-Trainingsplätze ist die Anlage von

4 Beach-Volleyballfeldern vorgesehen. Diese Einrichtungen werden ausschließlich in der warmen
J ahreszeit genutzt. Es wird davon ausgegangen, dass die Spielfelder im Mittel über 5 Stunden am
Tag im Zeitraum von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr genutzt werden.

Hinsichtlich der Nutzung der Beach-Volleyballfelder ist davon auszugehen, dass diese vom USC
Münster auch für Spiele mit Zuschauerbeteiligung (ca. 50 Zuschauer) und in der Regel auch mit
Schiedsrichter, allerdings jeweils ohne den Einsatz von Beschallungsanlagen genutzt werden.

5.5 Tennisanlage TC Preußen Münster 06 e.V.

Spielzeiten: 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr (Sommerspielbetrieb)
Anzahl der Spielfelder: 5 (Trainingsbetrieb)
Zuschauer: vernachlässigbar

5.6 Freizeitanlagen

Cafe Lorenz mit Freisitz: werktags 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr gleichzeitig 10 - 30 Personen
Veranstaltungsraum : werktags ab 19:00 Uhr bis zu 200 Personen
J ugendtreff mit Freisitz: sonn- bis freitags 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr 20 - 50 Personen
Schulungs- und

Werkstatträume: werktags 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr 10 - 30 Personen
Skateanlage: werktags 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr 30 - 40 Personen
Streetballfeld: : werktags 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr ca. 10 Personen

Beach-Volleyball: : werktags 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr ca. 4 Personen

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Seite 23 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Die Nutzung der Skateanlage und des Streetball-Spielfeldes kann hinsichtlich der beteiligten Per-
sonen und der Nutzungsdauer stark schwanken. Das Beach-Volleyball-Spielfeld wird sporadisch
von Freizeitspielern genutzt. Für eine realistische Abschätzung der durch die Skateanlage, das
Streetball-Spielfeld und das Beach-Volleyball-S pielfeld verursachten Geräuschimmissionen wird
von den vorgenannten durchschnittlichen Personenzahlen und einer Nutzungsdauer im angege-
benen Zeitraum von kumuliert bis zu 4 Stunden ausgegangen. Nutzungen mit deutlich höheren
Personenzahlen und Nutzungszeiten finden eher selten statt und werden im Rahmen der gegen-
ständlichen Untersuchungen nicht weiter betrachtet. Ebenfalls nicht mit betrachtet werden müssen
die Schulungs- und Werkstatträume, da diese im Gesamtzusammenhang als nicht immissionsrele-
vant angesehen werden können.

5.7 Parkplätze

Als immissionsrelevante Parkplätze werden im Rahmen der vorliegenden Untersuchungen die
PKW-, Bus- und LKW-Parkierungsanlagen betrachtet. Die Stellplatzanlage für Fahrräder ist bei
bestimmungsgemäßer Nutzung emissionsarm und kann gegenüber den KFZ-Parkierungsanlagen
vernachlässigt werden.

Die Stellplatzkapazitäten für die Bestands- und Planungssituation werden nachfolgend angegeben:

Spiel im Preußen-Stadion: Bestandssituation:

P1 (Heim-Fans) 140 Stellplätze

P2 (Heim-Fans) 175 Stellplätze

P3 (Presse /VIP) 100 Stellplätze

P4 (Gäste-Fans) 220 Stellplätze

P5 (Verein / Sponsoren) 30 Stellplätze + 1 Busstellplatz
Gästebusse 10 Busse (nördlich P4)

Ordnungs-/Rettungskräfte/TV 20 LKW ö.ä. (nördlich des Stadions)

je Stellplatz bzw. Bus /LKW 1 Parkbewegung vor / nach dem Spiel

Plansituation:
Pl 1.500 Fahrrad-Einstellplätze
P2 4.000 Fahrrad-Einstellplätze

P3 (Berechtigte) 100 Stellplätze

ZECH 4

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Spiel in der
Sporthalle Berg Fidel:

Allgemeiner Spiel-
und Trainingsbetrieb:

Seite 24 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

P4 (Berechtigte) 170 Stellplätze und Parkplatz für
Sicherheits-/Rettungsfahrzeuge

P5 (VIP) 30 Stellplätze +1 Busstellplatz

P 6/7 (Heim-Fans) 1.850 Stellplätze

P8-Nord (Gäste-Fans) 85 Stellplätze + 10 Busstellplätze

P8-Süd (Gäste-Fans) 775 Stellplätze

je Stellplatz bzw. Bus /LKW 1 Parkbewegung vor / nach dem Spiel
Bei Abendspielen finden nach den Spiel gemäß [16] in der lautesten
Nachtstunde auf den Parkplätzen P3 - P8 etwa 2.407 PKW-Parkbe-
wegungen und 10 Bus-Parkbewegungen (PB) statt.

Bestandsituation:

Pl 140 Stellplätze
P3 100 Stellplätze
PA 220 Stellplätze
Gästebus 1 Bus (auf P4)
Plansituation:

P3 100 Stellplätze
P4 170 Stellplätze
P6/P7 1.850 Stellplätze
Gästebus 1 Bus (auf P4)

je 440 An- und Abfahrten von PKW [16] und 1 Bus Parkbewegung
vor/nach dem Spiel.

Bestandsituation:

Pl 140 Stellplätze
P3 100 Stellplätze
PA 220 Stellplätze
P5 30 Stellplätze

rund je 100 An- und Abfahrten von PKW [16] tags im Wesentlichen
auf den Parkplätzen P3 bis P5 (Pl nur Tennis mit 5 Bewegungen/h);
bei Veranstaltungen im Stadtteilhaus Lorenz-Süd werden in der

ZECH 4

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Allgemeiner Spiel-
und Trainingsbetrieb:

Freizeitanlagen:

Seite 25 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

lautesten Nachtstunde zudem 40 PKW--Abfahrten auf dem Parkplatz
P3 berücksichtigt.

Plansituation:

P3 100 Stellplätze
P4 170 Stellplätze
P5 30 Stellplätze
P8& 860 Stellplätze

rund je 200 An- und Abfahrten von PKW [16] tags im Wesentlichen
auf den Parkplätzen P3 bis P5 und P8

Bestands- und Plansituation identisch
P3 100 Stellplätze

Die Besucherzahl der Freizeitanlagen einschließlich des Stadtteilhau-
ses Lorenz-Süd wird bei vollständiger Nutzung mit täglich bis zu rund
600 Personen abgeschätzt. Bei einem PKW-Anteil von 50 % und ei-
nem Besetzungsgrad von 2,5 ergeben sich hieraus rund 240 PKW-
Bewegungen am Tag.

Bei Veranstaltungen im Stadtteilhaus Lorenz-Süd werden in der lau-
testen Nachtstunde zudem 30 PKW-Abfahrten auf dem Parkplatz P3
berücksichtigt.

ZECH 4

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Seite 26 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

6.) Berechnung der Geräuschemissionen

6.1 Kennzeichnende Emissionsansätze für Fußballsportanlagen

Zur Ermittlung der Geräuschemissionen von Fußballspielfeldern wird das Berechnungsverfahren
der Richtlinie VDI 3770 [7] herangezogen. Dieses Verfahren berücksichtigt als maßgebliche Ge-
räuschquellen die Spieler und die Schiedsrichterpfiffe auf dem Spielfeld und die Kommunikations-

geräusche der Zuschauer am Spielfeldrand bzw. auf der Tribüne.

Wesentliche Einflussgröße bei der Berechnung der Schallemissionswerte ist die Anzahl der Zu-
schauer, da nicht nur deren Kommunikationsgeräusche, sondern auch der Schallleistungspegel
der Schiedsrichterpfiffe aufgrund des ansteigenden Grundgeräuschpegels mit diesem Wert zu-
nimmt. Die Schallleistungspegel für den Fußball-Spielbetrieb werden nach [7] wie folgt berechnet:

Spieler: Lwar =94 dB(A)

S chiedsrichterpfiffe: Lwar=73,0 +20 -log(1+n) dB(A) (fürn < 30)
Lwar =985 +3 -log(1+n) dB(A) (fürn >30)

Zuschauer: Lwar =80 +10 - log (n) dB(A) (fürn < 500)
Lwar =80 +8-10°-n +10 - log (n) dB(A) (fürn >500)

mit

Lwar & der auf die Einwirkzeit T bezogene A-bewertete Schallleistungspegel

n A Anzahl der Zuschauer

Die Spieler und die Schiedsrichterpfiffe werden nach [7] auf dem gesamten Spielfeld verteilt ange-

nommen.

ZECH 4

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Seite 27 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Mit den vorgenannten Emissionsansätzen ergeben sich für die einzelnen Spielstätten (Stadion und

J ugendstadion) folgende Schallleistungspegel:

Spielbetrieb Stadion Bestand (20.000 Zuschauer)

Spieler und Schiedsrichter: Lwar =111,5 dB(A)
Westtribüne (Block I, J ): 3.978 Zuschauer Lwa,r =116,2 dB(A)
Nordtribüne (Block K, L, teilw. überdacht): 5.158 Zuschauer Lwar =117,3 dB(A)
Osttribüne (Block L teilw., M, N, O): 7.187 Zuschauer Lwar =119,2 dB(A)
Südtribüne (Block A - F}: 3.077 Zuschauer Lwar =115,1 dB(A)

Spielbetrieb Stadion Planung (20.000 Zuschauer)

Spieler und Schiedsrichter: Lwar =111,5 dB(A)
Westtribüne (Block I, J ): 5.529 Zuschauer Lwar =117,8 dB(A)
Nordtribüne (Block K, L teilw., überdacht): 6.065 Zuschauer Lwar =118,3 dB(A)
Osttribüne (Block L teilw., M, N, O): 5.429 Zuschauer Lwar =117,8 dB(A)
Südtribüne (Block A - F): 3.077 Zuschauer Lwar =115,1 dB(A)

Spielbetrieb ] ugendstadion (40 Zuschauer)

Spieler und Schiedsrichter: Lwa,r = 103,8 dB(A)

Zuschauerbereich Südseite Lwar = 96,0 dB(A)

Trainingsbetrieb Fußball (10 Zuschauer)

Übunggleiter: Lwar =93,8 dB(A)
Spieler: Lwa,r = 94,0 dB(A)

Zuschauerbereich Südseite Lwar = 90,0 dB(A)

ZECH 4

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Seite 28 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

6.2 Geräuschemissionen durch Beschallungsanlagen

Nach Angaben des SC Preußen 06 e. V. Münster [17] werden bei Meisterschaftsspielen der
1. Mannschaft durch die Beschallungsanlage im Stadion folgende Schalldruckpegel L»ı in dB(A) in
den Zuschauerbereichen erzeugt:

Hintergrundbeschallung (Musik) bis zuca. 75 dB(A)
Durchsagen Spielbetrieb bis zuca. 90 dB(A)
Notfalldurchsagen

(entsprechend den Anforderungen des DFB,

hier nicht betrachtet) bis zu ca. 105 dB(A)

Diese Daten wurden anhand eigener Erfahrungswerte sowie auf der Grundlage einer Fachunter-
nehmerbescheinigung für die Beschallungsanlage [24] geprüft und als plausibel befunden.

Wegen der erhöhten Belästigung beim Mithören ungewünschter Informationen istnach der

18. BImSchV [2]je nach Auffälligkeit in den entsprechenden Teilzeiten T; ein Informationszuschlag
Kınsi von 3 dB oder 6 dB zum Mittelungspegel Lam, bei der Bildung der Beurteilungspegel zu addie-
ren. Der Informationszuschlag ist in der Regel nur bei Lautsprecherdurchsagen oder bei Musikwie-
dergaben anzuwenden. Ein Zuschlag von 6 dB wird für die Durchsagen während des Spiels ange-
setzt, da die Lautsprecherdurchsagen in der nahegelegenen Nachbarschaft gut verständlich sind.
Für die Teilzeiten mit Hintergrundbeschallung wird auf Grund der geringeren Geräuschemission
und mit der damit verbundenen geringeren Hörbarkeit ein Zuschlag von 3 dB berücksichtigt.

6.3 Geräuschemissionen durch die Parkplätze

Die 18. BImSchV [2] gibt zur Berechnung der Schallemissionen von Parkplätzen das Verfahren der
RLS-90 [6] vor, das allerdings ausschließlich die durch die Parkvorgänge verursachten Geräusch-
emissionen betrachtet und des Weiteren nur auf die Beurteilungszeiträume Tag (16 Stunden zwi-
schen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr) sowie Nacht (8 Stunden zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr) ab-
stellt.

ZECH 4

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Seite 29 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Zur ausreichenden Berücksichtigung der auf den Parkplätzen beim Zu- und Abgang der Zuschauer
verursachten Kommunikationsgeräusche und der verschiedenen Beurteilungszeiträume der

18. BImSchV [2] wird von dem hierin angegebenen Verfahren zur Berechnung der Schallemissio-
nen (RLS-90 [6]) abgewichen und das Berechnungsverfahren der Parkplatzlärmstudie des Bayeri-
schen Landesamtes für Umwelt [9] angewendet. Gleiches gilt für die Parkplatzgeräusche im Rah-
men der Nutzung von Freizeitanlagen.

Die Geräuschemissionen von Parkplatzanlagen werden gemäß der Parkplatzlärmstudie [9] des
Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz berechnet. Die Berechnung der Schallleistungspegel
der einzelnen Bereiche erfolgt nach dem so genannten zusammengefassten Verfahren mit folgen-
der Gleichung:

Lw =Lwo +Kpa +Kı +Ko + Kstro +10log (B -N)

mit
Lwo 4 _ Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h
auf einem Besucher- und Mitarbeiterparkplatz: Lwo =63 dB(A)
Kpa A Zuschlag für die Parkplatzart
PKW-Parkplätze (Stadion-Betrieb): Kra = 3 dB
PKW-Parkplätze (Allgemein-/Freizeitnutzung): Krı = O0 dB
Bus-P arkplätze: Kra =10 dB

Parkplatz für TV / Rettungs-/Sicherheitsfahrzeuge Kpı =14 dB

Kı A Zuschlag für die Impulshaltigkeit
PKW-Parkplätze: Kı = AdB
Bus-Parkplätze: Kı = AdB
Parkplatz für TV /Rettungs-/Sicherheitsfahrzeuge Kı = 3dB
Ko A Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs in dB:

Ko=25.lg(f*B-9)
mit: f 4 Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße B

Kon =0 fürf*B < 10 Stellplätze

ZECH 4

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Seite 30 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Kstro A Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen

PKW-Parkplätze Bestand (Asphalt): Kstro = OdB
PKW-Parkplätze Planung P6/P 7 (Asphalt): Kstro = OdB
PKW-Parkplätze P8 (Asphalt): Kstro = OdB
Bus-Parkplätze (Nord; Asphalt): Kstro = OdB
Parkplatz für TV / Rettungs-/Sicherheitsfahrzeuge
(Asphalt) Kstro = OdB
B A Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze)
N A Bewegungshäufigkeitje Stunde und Bezugsgröße

In dieser Formel werden bereits Geräusche wie Türenschlagen, Motorstarten, Beschleunigen etc.
mit berücksichtigt.

6.4 Kommunikationsgeräusche von Personen im Freien

Vor Spielbeginn, in der Halbzeitpause und nach Spielende bewegen sich Personen von den Ein-
gängen zu den Tribünen bzw. halten sich Personen im Freien insbesondere vor dem Hauptein-
gang, vor dem Gästeeingang sowie in den Versorgungsbereichen zwischen Haupteingang und
Osttribüne auf. Hierbei ist mit einer Belegungsdichte in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 3770 [7]
von zwei Personen/m? zu rechnen. Auch bei Spielen in der Sporthalle Berg Fidel - insbesondere
der 1. Damenmannschaft des USC Münster - istim Bereich der Kassen südlich der Halle mit dem
Aufenthalt der Besucher zu rechnen. Diesbezüglich werden Angaben des USC Münster zur maxi-
mal geschätzten Personenzahl im Freien [18] herangezogen.

Weitere Kommunikationsgeräusche werden beim Zu- und Abgang der Zuschauer auf dem Weg zu
den Stellplätzen auf dem S portanlagengelände verursacht.

Darüber hinaus werden Personen im Freien auch im Bereich der Freisitze des Cafe Lorenz und
des J ugendtreffs (Stadtteilhaus Lorenz-Süd) berücksichtigt.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 31 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Für die Berechnung der Geräuschimmissionen wird dabei von folgenden Anzahlen gleichzeitig

anwesender Personen ausgegangen:

Wartebereich vor dem Haupteingang Stadion:

Wartebereich vor dem Gästeeingang Stadion, bis zu
(das entspricht der Kapazität der bestehenden
Gästeblöcke I und J )

Versorgungsbereich zwischen Haupteingang
und Osttribüne des Stadions

Zu-/Abgang der Gäste-Fans zwischen Stadion
und dem geplanten Parkplatz P8 (nur Planfall)

Wartebereich vor den Kassen der Sporthalle Berg Fidel

ca. 3.000 Personen

rd. 2.200 Personen

ca. 3.800 Personen

rd. 2.200 Personen

max. 300 Personen

Zu-/Abgang der Zuschauer im J ugendstadion ca. 40 Personen
Freisitz Cafe Lorenz (Stadtteilhaus Lorenz-Süd) ca. 20 Personen
Freisitz ) ugendtreff (Stadtteilhaus Lorenz-Süd) ca. 35 Personen

Die Berechnung der Geräuschemissionen durch die Kommunikationsgeräusche der Personen in
den 0. g. Bereichen erfolgt gemäß der VDI-Richtlinie 3770 [7]. Für das über den Einwirkzeitraum
und alle Personen durchschnittlich zu erwartende Kommunikationsverhalten wird die Geräusche-
mission von Personen mit "gehobenem Sprechen" angesetzt. Demnach ist pro sprechender Per-

son ein Schallleistungspegel von

anzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass bis zu 50 % der Personen dauerhaft sprechen und
die Geh-Geschwindigkeit beim Zu-/Abgang ca. 4 km/h beträgt.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 32 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

6.5 Berechnungen der Schallemissionen durch die Tennisanlage

Nach Angaben des SC Preußen Münster [17] wird die Tennisanlage des TC Preußen Münster
maximal im Zeitraum von 10:00 Uhrbis 21:00 Uhr durchgängig genutzt. Hierbei wird von einer

100%igen Auslastung der Tennisfelder im Freien ausgegangen.

Für eine Maximalbetrachtung im Sinne einer überschlägigen Berechnung kann gemäß VDI-Richt-

linie 3770 [7]je Aufschlagpunkt eines Tennisfeldes ein Schallleistungspegel von

Lwareg,spieier =90 dB(A)

zugeordnet werden.

6.6 Berechnungen der Schallemissionen schallabstrahlende Außenbauteile von Gebäuden

Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung werden auch die über die Umfassungsbauteile der
Sporthalle Berg Fidel einerseits sowie des Veranstaltungsraums im Stadtteilhaus Lorenz-Süd ge-

planten Betriebsgebäudes abgestrahlten Geräusche betrachtet.

Die Schallabstrahlung von Außenflächen eines Gebäudes ins Freie ist insbesondere vom Raum-
innenpegel L,,n und dem Schalldämm-Maß R’ der Außenfläche in Verbindung mit der Größe der
abstrahlenden Flächen abhängig.

Der Schallleistungspegel Lw einer Ersatzschallquelle für einzelne oder zusammengefasste Bau-
teile einer Gebäudehülle wie Wände, Dach, Fenster, Türen oder Öffnungsflächen berechnet sich in
Anlehnung an die DIN EN 12354-4 " Schallübertragung von Räumen ins Freie" [5] wie folgt:

Lw =Lp,n +Ca-R'+10: log S/So

mit

Lw A Schallleistungspegel der Ersatzschallquelle in dB

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 33 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Lpon & Schalldruckpegel im Abstand von 1 m bis 2 m vor der Innenseite des Außenbau-

teils oder der Bauteilgruppe in dB

Ca A Diffusitätsterm für das Innenschallfeld am Bauteil/an der Bauteilgruppe in dB
R' A Bau-Schalldämm-Maß des jeweiligen Bauteils oder der Bauteilgruppe in dB
S A Fläche des Bauteils oder der Bauteilgruppe in m?

So A Bezugsfläche =1 m?

Der Wert des Diffusitätsterms C. ist abhängig von der Diffusität des Schallfeldes im Gebäude-
inneren und von der raumseitigen Absorption des betrachteten Bauteils oder der Bauteilgruppe in
der Gebäudehülle.

Maßgeblich für die Bildung des Rauminnenpegels in der Sporthalle Berg Fidel sind insbesondere
bei Meisterschaftsspielen der 1. Mannschaft der Damen (Volleyball) des USC Münster die durch
die Zuschauer verursachten Geräusche. Der auf den Veranstaltungszeitraum bezogene mittlere
Rauminnenpegel innerhalb der Halle kann bei bis zu 2.200 Besuchern und einem Emissionsansatz
von Lwa =80 dB(A) pro Person konservativ mit einem Halleninnenpegel von L,,n von 85 dB(A) bis
90 dB(A) abgeschätzt werden.

Im Veranstaltungsraum des Stadtteilhauses Lorenz-Süd können Veranstaltungen für bis zu 200
Personen und mit elektroakustischer Beschallungsanlage durchgeführt werden. Die Beschallungs-
anlage istnach Angaben des Betreibers [19] mit einer Pegelbegrenzeranlage ("Limiter") sowie der
Veranstaltungsraum mit einer mechanischen Lüftungsanlage ausgestattet. Auf der Grundlage von
Erfahrungswerten wird für den Veranstaltungsraum ein Rauminnenpegel von L,,n von 90 dB(A) bis
95 dB(A) angesetzt.

Entsprechend den vor Ort festgestellten Bauausführungen [18; 19] werden die Bau-Schalldämm-
Maße der relevant abstrahlenden Umfassungsbauteile (hier in der Regel Fenster- und teilweise
Dachflächen) für die bestehenden Gebäude auf der Grundlage von uns vorliegenden Prüfzeugnis-
sen und Literaturangaben frequenzabhängig eingesetzt. Die entsprechenden E inzahlwerte der
Schalldämm-Maße sind in den Rechnerausdrucken der Anlagen 7 bis 9 dokumentiert.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 34 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

6.7 Berechnungen der Schallemissionen Skatepark/Streetball

Skateanlage

Die Skateanlage nordöstlich des Stadtteilhauses Lorenz-Süd besteht aus zwei sogenannten Pools
sowie einem Flatland-Bereich. Im Rahmen der gegenständlichen Untersuchungen werden die Ge-
räuschemissionen nach dem technischen Bericht zu Trendsportanlagen [10] mit folgenden Schall-
leistungspegeln für die Zeit der Nutzung der Skateanlage angesetzt:

Pool? Lwa = 101,6 dB(A)

Flatland Lwa = 108,0 dB(A)

Zur Berücksichtigung der Impulshaltigkeit der Skategeräusche istin den vorgenannten Schallleis-
tungspegeln ein entsprechender Zuschlag nach [10] enthalten, der für die Pools bei 10 dB und für
den Flatland-Bereich bei 13 dB liegt.

Streetball

Kennzeichnend für die Geräuschemissionen beim Streetball sind das ständige Auftippen des Balls
auf dem Boden und die Kommunikation zwischen den Spielern. Das Geräusch, das beim Auftref-
fen des Balls am Brett oder Ring des Korbs entsteht, ist mit Blick auf die Ereignishäufigkeit von
untergeordneter Bedeutung. Für die Geräuschemissionen beim Streetballspiel nennt die VDI-
Richtlinie 3770 [7] folgende Berechnungsansätze:

Platz mit zwei Körben (jeweils 3:3 Spieler): Lwa =90 dB(A) +Kı*

(Kı* =6 dB; Impulszuschlag ohne den Anteil der Im-
pulshaltigkeit von Geräuschen durch die menschliche
Stimme, der für eine Beurteilung nach 18. BImSchV [2]
angesetzt wird)

Zusätzliche - nicht anlagenspezifische - soziale Geräusche bzw. mobile Musikanlagen können im
Rahmen der Untersuchung nicht beurteilt werden. Diese Störungen sind durch eine entsprechende
Beordnung der Anlage zu regeln.

’ energetischer Mittelwert für die Nutzung mit Skateboards und Inline-Skates

ZECH 4

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Seite 35 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

6.8 Berechnungen der Schallemissionen Beachvolleyball

Für die Geräuschemissionen beim Beachvolleyballspiel nennt die VDI-Richtlinie 3770 [7] folgende

Berechnungsansätze:
Beachvolleyball ohne Schiedsrichter: Lwa =84 dB(A) +Kı*
Beachvolleyball mit Schiedsrichter: Lwa =88 dB(A) +Kı*

(Kı* =9 dB; Impulszuschlag ohne den Anteil der
Impulshaltigkeit von Geräuschen durch die menschli-
che Stimme, der für eine Beurteilung nach

18. BImSchV [2] angesetzt wird)

Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass auf dem Spielfeld des Stadtteilhauses Lorenz-
Süd Freizeitsport ohne Schiedsrichterbeteiligung, auf den vom USC Münster geplanten Beach-
Volleyball-S pielfeldern hingegen auch Spiele mit Zuschauerbeteiligung und in der Regel auch mit
Schiedsrichter, allerdings jeweils ohne den Einsatz von Beschallungsanlagen stattfinden können.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 36 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

7.) Verfahren zur Berechnung der Geräuschimmissionen

7.1 Berechnungsverfahren für Sportanlagen

Die Immissionspegel, die sich in der Nachbarschaft ergeben, werden entsprechend den Vorgaben
der 18. BImSchV [2]nach der VDI-Richtlinie 2714 [4] mit folgender Gleichung berechnet:

mit

Ls

Lw

D;

Ko

Ds

DL

De

II>

II>

II>

II>

II>

II>

II>

II>

II>

II>

Ls =Lw +D;+Ko-Ds -Dı - Dim -Do -Ds - De in dB(A)

Immissionspegel in dB(A)
Schallleistungspegel in dB(A)
Richtwirkungsmaß in dB

Raumwinkelmaß in dB

Abstandsmaß in dB

Luftabsorptionsmaß in dB

Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß in dB
Bewuchsdämpfungsmaß in dB
Bebauungsdämpfungsmaß in dB

Einfügungsdämpfungsmaß eines Schallschirmes in dB

Der gesamte Immissionspegel aller Einzelschallquellen auf einen Immissionspunkt bezogen ergibt

sich durch die logarithmische Addition der Teilpegel.

ZECH 4

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Seite 37 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

7.2 Berechnungsverfahren für Freizeitanlagen

Die Immissionspegel, die sich in der Nachbarschaft ergeben, werden nach DIN ISO 9613-2
"Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" [28] mit folgender Gleichung berechnet:

Lr (DW) =Lw+Dc-A in dB

mit

Lr(DW) A der im Allgemeinen in Oktavbandbreite berechnete Dauerschalldruckpegel
bei Mitwindbedingungen in dB

Lw A Schallleistungspegel in dB

D- A Richtwirkungskorrektur in dB

A A Dämpfung, die während der Schallausbreitung von der Punktquelle zum

Empfänger vorliegt in dB

Die Dämpfung A wird berechnet mit:

A =Adiv + Aatm +Agr + Apar + Amisc

mit

Adiv A die Dämpfung auf Grund geometrischer Ausbreitung in dB
Aatm A die Dämpfung auf Grund von Luftabsorption in dB

Ayr A die Dämpfung auf Grund des Bodeneffektes in dB

Abar A die Dämpfung auf Grund von Abschirmung in dB

Amisc A die Dämpfung auf Grund verschiedener anderer Effekte in dB

ZECH 4

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Seite 38 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel Lır(LT) im langfristigen Mittel errechnet sich nach Glei-
chung (6) der DIN ISO 9613-2 [6] zu:

Lar(LT) = Lar(DW) - Cmet in dB(A)

Hierbei ist Cmet die meteorologische Korrektur zur Berücksichtigung der für die Schallausbreitung
im J] ahresmittel schwankenden Witterungsbedingungen. Die Konstante C, zur Berechnung von

C met wird hier als Maximalansatz für alle Berechnungen mit Co =0 dB angenommen.

Die relevanten örtlichen Gegebenheiten (Geländetopografie, Gewerbeflächen, Straßen, Immissi-
onspunkte etc.) wurden im Rahmen von Ortsterminen [19; 20; 21] aufgenommen und anschlie-

ßend anhand der Planunterlagen digitalisiert.

Die Beurteilungspegel werden jeweils für die vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster von
Wohn- und Aufenthaltsräumen der Immissionspunkte betrachtet. Die ggf. erforderlichen Zuschläge
für die Impuls-, Ton- oder Informationshaltigkeit wurden bereits bei der Ermittlung der Emissions-
pegel angesetzt. Somit sind den in Kapitel 8 angegebenen Beurteilungspegeln keine weiteren Zu-
und Abschläge mehr anzusetzen.

Bei der Schallausbreitungsberechnung wird das Berechnungsprogramm SoundPLAN [12] verwen-
det.

Lagepläne mit grafischen Darstellungen der verwendeten EDV-Rechenmodelle sowie die tabellari-
schen EDV-Eingabedaten sind in den Datenblättern der Anlagen 2 bis 10 dokumentiert.

ZECH 4

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Seite 39 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

8.) Grundlagen und Voraussetzungen

Grundlage der Schallausbreitungsberechnungen sind die in Kapitel 5 aufgeführten Angaben zur
maßgebenden Betriebsweise sowie die in Kapitel 6 beschriebenen Emissionsansätze. Über die in
Kapitel 5 genannten Angaben zur Betriebsweise hinaus wurden bei der Betrachtung der Plansitua-
tionen als Ergebnis von Optimierungsberechnungen folgende Voraussetzungen berücksichtigt:

Teilsanierung Westtribüne

Bei einer Teilsanierung des Stadions mit einer überdachten Tribüne in der Westkurve wird voraus-
gesetzt, dass die vorhandenen Lautsprecher im Bereich der Blöcke L bis O von der derzeitigen
Position etwa am Fußpunkt der Tribüne an deren oberen Rand verlegt werden und die Abstrahl-
richtung der Lautsprecher um 180°, d. h. in Richtung Spielfeld gedreht werden.

Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass die Wand- und Dachbauteile der Tribünenkonstruktion ein
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß von mindestens Rus =25 dB aufweisen und die Tribüinenwände
innenseitig schallabsorbierend (mittlerer Schallabsorptionsgrad mindestens am = 0,8) auszuführt
werden. Die Nord-, West- und Südseite der geplanten West-Tribüne muss schalltechnisch dicht an
Boden und Tribünendach angeschlossen werden. Das Tribünendach erstreckt sich dabei bis zum
nördlichen Ende der geplanten Westtribüne.

Ebenfalls als geschlossen angenommen wurde der derzeit offene Bereich zwischen dem Funkti-
onsgebäude sowie dem westlichen Bereich der Südtribüne und dem Tribünendach der Südtribüne.
Lediglich zum Durchgang wurde im westlichen Bereich der Südtribüne eine Öffnung mit einer
Höhe von ca. 3 mund einer Breite von ca. 8 m berücksichtigt.

Vollständige Sanierung des Stadions

Bei einer vollständigen Sanierung des Stadions mit Überdachungen in allen Tribünenbereichen
wird vorausgesetzt, dass sämtliche Stadion-Lautsprecher dezentral unterhalb der Tribünendächer
mit einer Hauptabstrahlrichtung in Richtung der Zuschauerbereiche installiert werden. Die Laut-
sprecher müssen dabei eine ausgeprägte Richtcharakteristik aufweisen, bei der der Schallpegel
in 45° zur Hauptabstrahlrichtung (achsensymmetrisch) um mindestens 2 dB, in 90° mindestens
10 dB, in 135° mindestens 15 dB und 180° mindestens 15 dB unter dem Schallpegel in Hauptab-
strahlrichtung (0°) liegt.

ZECH 4

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Seite 40 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Die Lautsprecher dürfen in Hauptabstrahlrichtung folgende Schallleistungspegel (ausgenommen
Notfalldurchsagen, bei denen aus Sicherheitsgründen höhere, den behördlichen Vorgaben ent-
sprechende Schallleistungspegel zulässig sind) nicht überschreiten:

Westtribüne insgesamt max. Lwa =127 dB bei Durchsagen
insgesamt max. Lwa =112 dB für Hintergrundmusik

Osttribüne insgesamt max. Lwa =125 dB bei Durchsagen
insgesamt max. Lwa = 110 dB für Hintergrundmusik

Südtribüne insgesamt max. Lwa =127 dB bei Durchsagen
insgesamt max. Lwa =112 dB für Hintergrundmusik

Nordtribüne insgesamt max. Lwa =118 dB bei Durchsagen
insgesamt max. Lwa =103 dB für Hintergrundmusik

Bei Spielbetrieb im Stadion nach 22:00 Uhr, d. h. im Nachtzeitraum, sind Schallleistungspegel zu-
lässig, die jeweils um mindestens 10 dB unter den vorgenannten Werten liegen. Durchsagen sind
auf das mindesterforderliche Maß zu beschränken.

Sämtliche Lautsprecher sind zur Verminderung von Körperschallanregungen der Tribünendächer
schwingungsentkoppelt zu installieren.

Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass die Wand- und Dachbauteile der Tribünenkonstruktion ein
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß von mindestens R,,s =25 dB aufweisen und die Tribünenwände
innenseitig schallabsorbierend (mittlerer Schallabsorptionsgrad mindestens am = 0,8) ausgeführt
werden. Die Tribüinenwände müssen schalltechnisch dicht an Boden und Tribünendach ange-
schlossen werden.

Ebenfalls als geschlossen angenommen wurde der derzeit offene Bereich zwischen dem Funkti-
onsgebäude sowie dem westlichen Bereich der Südtribüne und dem Tribünendach der Südtribüne.
Lediglich zum Durchgang wurde im westlichen Bereich der Südtribüne eine Öffnung mit einer
Höhe von ca. 3 m und einer Breite von ca. 8 m berücksichtigt. Entsprechende Öffnungen in den
Stadionfassaden der weiteren drei Tribünen können im Bereich der Besucherzugänge eingerichtet
werden.

ZECH 4

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Seite 41 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

9.) Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Immissionssituationen

9.1 Preußen-Stadion

Die Berechnungsergebnisse für die derzeitige bauliche Situation und Nutzung des Stadions mit
einer Vollbesetzung des Stadions mit bis zu 20.000 Zuschauern einschließlich der dazugehörigen
Parkplätze und in Verbindung mit den Nutzungsgeräuschen durch die weiteren am Standort Berg
Fidel vorhandenen Sportstätten sind in der Anlage 11 tabellarisch für den Regelspieltag Samstag
zusammengefasst und den Immissionsrichtwerten an den einzelnen Immissionspunkten gegen-
übergestellt. Grundlage hierfür sind die in Kapitel 5 beschriebenen Nutzungsweisen sowie die in
Kapitel 6 genannten Emissionsdaten.

In dertabellarischen Darstellung der Anlage 11.1 sind die Beurteilungspegel für die Bestandsitua-
tion den Werten gegenübergestellt, die sich für eine Teilausbausituation mit sanierter und über-
dachter Westtribüne sowie für den vollständigen Stadionausbau mit Überdachung sämtlicher
Tribünenbereiche ergibt.

In der Anlage 11.2 isteine weitere Tabelle enthalten, die die Beurteilungspegel für die Bestandsi-
tuation bei Abendspielen in Stadion denen gegenüberstellt, die sich bei vollständigem Stadionaus-
bau und bei vollständiger Nutzung aller geplanter und vorhandener Sportanlagen ergeben. Die
Beurteilungspegel für den Spielbetrieb am Abend finden außerhalb des Regelspielbetriebs an we-
nigen Tagen des J ahres statt und werden daher den Immissionsrichtwerten der 18. BImSchV [2]
für seltene Ereignisse (s. Kapitel 2) gegenübergestellt.

9.1.1 Spielbetrieb am Regelspieltag

Bestandsituation

Die Untersuchungsergebnisse zum derzeitigen Spielbetrieb zeigen, dass in nahezu allen unter-
suchten Immissionsbereichen die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV [2] überschritten werden.

ZECH 4

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Seite 42 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Insbesondere an den Immissionspunkten IP 04 und IP 05 westlich der Straße "Am Berg Fidel", die
nach rechtskräftigen Bebauungsplänen in Reinen Wohngebieten (WR) liegen, ergeben sich bereits
bei dem derzeitig möglichen Spielbetrieb deutliche Überschreitungen des entsprechenden Richt-
wertes. An den Immissionspunkten IP 04 (Am Berg Fidel 40), IP 05 (Am Berg Fidel 53), IP 06
(Werlandstraße 92) sowie IP 08 bis IP 10 (Hammer Straße 307 bis 367) wird auch noch der für
Mischgebiete (MI) geltende Richtwert um 1 dB bis 6 dB überschritten.

Die Schwelle der absoluten Unzumutbarkeit, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwal-
tungsgerichts bei einem Dauerschallpegel von 70 dB(A) am Tag anzusetzen sein dürfte, wird hin-

gegen nicht erreicht.

Die Immissionssituation wird in der Bestandssituation maßgeblich durch den Betrieb der Beschal-
lungsanlagen des Stadions (s. Nutzungsbeschreibung in Kapitel 5.1) - nicht zuletzt auch durch die
nach der 18. BImSchV [2] anzusetzenden Zuschläge für die Informationshaltigkeit der Geräusche -

verursacht.

Kurzzeitige Geräuschspitzen werden z.B. durch die Lautäußerungen der Zuschauer, bei Laut-
sprecherdurchsagen sowie bei Schiedsrichterpfiffen und durch Parkvorgänge auf den Parkplätzen
hervorgerufen. Hierzu durchgeführte Berechnungen zeigen, dass die nach Gebietsnutzung anzu-
setzenden Werte für Spitzenpegel (Immissionsrichtwert +30 dB tags) an vielen Immissionspunkten
tags außerhalb der Ruhezeiten überschritten werden können.

Teilausbausituation mit überdachter Tribüne in der Westkurve

Bei den Untersuchungen für die Teilausbausituation wurde berücksichtigt, dass im Bereich der
geplanten Westtribüne ca. 5.400 Stehplätze - unter Wegfall der in den Blöcken I und J derzeit vor-
handenen ca. 4.000 Stehplätzen - angeordnet werden und sich die übrigen Zuschauer auf die wei-
teren Zuschauerplätze verteilen. Darüber hinaus werden die Änderungen der Lautsprecherausrich-
tung in den Blöcken L bis O sowie die baulichen Maßnahmen an der geplanten Westtribüne ge-
mäß Beschreibung im Kapitel 8 berücksichtigt. Nicht hingegen wurde in dieser ersten Ausbaustufe
die Neuordnung und Erweiterung der Parkplätze sowie die Erweiterung der Trainingsplätze gemäß
Konzeptstudie [13] der Stadt Münster.

ZECH 4

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Seite 43 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Die Untersuchungsergebnisse zur Teilausbausituation (s. Anlage 11.1) zeigen, dass in allen unter-
suchten Immissionsbereichen durch die Errichtung der Westtribüne und unter Beachtung der aus
den Optimierungsberechnungen abgeleiteten Planungshinweisen (s. Kapitel 8) eine Minderung der
Geräuschbelastung zu prognostizieren ist.

Die deutlichste Minderung ergibt sich auf Grund der Abschirmwirkung der geplanten Westtribüne,
durch das Schließen der Rückseite der Südtribüne und durch die Änderung der Lautsprecheraus-
richtung in den Blöcken L bis O für das Reine Wohngebiet westlich des Stadions sowie in Teilbe-

reichen östlich der Hammer Straße um bis zu 8 dB. In den übrigen, betrachteten Immissionsberei-
chen werden Verbesserungen der Immissionssituation um bis zu 4 dB erreicht.

Trotz der Verbesserung der Immissionssituation können in weiten Teilen der untersuchen Immissi-
onsbereichen die geltenden Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV [2] immer noch überschritten
werden. Allerdings wird durch die erreichten Verbesserungen der für Mischgebiete geltende Im-
missionsrichtwert tags außerhalb der Ruhezeiten eingehalten bzw. unterschritten.

Die nach Gebietsnutzung anzusetzenden Werte für Spitzenpegel (Immissionsrichtwert +30 dB
tags) können an den Immissionspunkten im Reinen Wohngebiet westlich der Straße Am Berg Fidel
und teilweise an der Hammer Straße tags außerhalb der Ruhezeiten noch um bis zu 3 dB über-
schritten werden. Die für Mischgebiete geltenden Werte werden hier aber unterschritten. An allen
weiteren Immissionspunkten werden bereits die nach Gebietsnutzung anzusetzenden Richtwerte
für Spitzenpegel eingehalten.

Vollausbausituation mit vollständig überdachten Tribünen

Bei den Untersuchungen für die Vollausbausituation wurde für sämtliche Lautsprecher angenom-
men, dass diese - wie bereits heute im Bereich der Südtribüne - unter dem Tribünendach ange-
ordnet werden und in Richtung der Tribünen abstrahlen (s. Kapitel 8). Weiterhin wurden in dieser
Vollausbaustufe die Neuordnung und Erweiterung der Parkplätze sowie die Erweiterung der Trai-
ningsplätze gemäß Konzeptstudie [13] der Stadt Münster berücksichtigt.

ZECH 4

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Seite 44 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Die Untersuchungsergebnisse zur Vollausbausituation (s. Anlage 11.1) zeigen, dass in allen unter-
suchten Immissionsbereichen eine weitere Minderung der Geräuschbelastung zu prognostizieren
ist. Auf Grund der Planungen und der damit einhergehenden Verbesserung der Immissionssituati-
on können mit Ausnahme der Immissionspunkten IP 04 (Am Berg Fidel 40) und IP 05 (Am Berg
Fidel 53) in allen Immissionsbereichen die den Gebietsnutzungen entsprechenden Immissions-
richtwerte der 18. BImSchV [2] eingehalten werden.

An den Immissionspunkten IP 04 (Am Berg Fidel 40) und IP 05 (Am Berg Fidel 53) werden die den
Gebietsnutzungen entsprechenden Immissionsrichtwerte zwar noch überschritten, die in Mischge-
bieten geltenden Werte werden aber unterschritten.

Die nach Gebietsnutzung anzusetzenden Werte für Spitzenpegel (Immissionsrichtwert +30 dB
tags) können an den Immissionspunkten im Reinen Wohngebiet westlich der Straße Am Berg Fidel
tags außerhalb der Ruhezeiten noch um bis zu 4 dB überschritten werden. Die für Mischgebiete
geltenden Werte werden hier aber unterschritten. An allen weiteren Immissionspunkten werden
bereits die nach Gebietsnutzung anzusetzenden Richtwerte für Spitzenpegel eingehalten.

8.1.2 Spielbetrieb am Abend

Bestandsituation

Der Spielbetrieb am Abend findet innerhalb der abendlichen Ruhezeiten statt. Auch im Nachtzeit-
raum (ungünstigste volle Nachtstunde) werden Geräusche durch die Nutzung des Stadions und
durch die Parkplätze verursacht. Da die Nutzungszeiten im Vergleich mit den Beurteilungszeiträu-
men bei Abendspielen länger sind als am Regelspieltag, ergeben sich bei gleicher Nutzung am
Abend und nachts höhere Beurteilungspegel. Auf der anderen Seite finden Abendspiele relativ
selten statt, sodass für die Beurteilung der Immissionssituation die für seltene Ereignisse nach der
18. BImSchV [2] geltenden Immissionsrichtwerte herangezogen werden können.

Wie der Anlage 11 entnommen werden kann, werden die den Gebietsnutzungen entsprechenden
Immissionsrichtwerte für den Ruhezeitraum Abend als auch die für den Nachtzeitraum an allen
Immissionspunkten überschritten. An den in Reinen und Allgemeinen Wohngebieten liegenden
Immissionspunkten wird auch noch der in Mischgebieten geltende Richtwert überschritten.

ZECH 4

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Seite 45 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Die Schwelle der absoluten Unzumutbarkeit, die bei einem Dauerschallpegel von 70 dB(A) am Tag
und 60 dB(A) nachts beginnen kann, wird abends an mehreren und nachts mit einer Ausnahme an

allen Immissionspunkten überschritten.

Maßgeblich wird bei den Abendspielen die Immissionssituation geprägt durch die Lautsprecheran-
lagen des Stadions.

Vollausbausituation mit vollständig überdachten Tribünen

Durch den geplanten Vollausbau des Stadions ergeben sich unter Berücksichtigung der in Kapitel
8 genannten Voraussetzungen in allen Immissionsbereichen deutliche Verbesserungen der Immis-
sionssituation um bis zu 18 dB je nach Lage und Beurteilungszeitraum. Durch den Stadionausbau
wäre somit erreichbar, dass die Beurteilungspegel für den Ruhezeiträumen am Abend und nachts
in weiten Teilen der Immissionsbereiche die den Gebietsnutzungen entsprechenden Immissions-
richtwerte für seltene Ereignisse eingehalten werden können. An den in Reinen und Allgemeinen
Wohngebieten liegenden Immissionsbereichen könnten die in Mischgebieten geltenden Immissi-
onsrichtwerte für seltene Ereignisse zukünftig unterschritten werden.

Die Schwelle der absoluten Unzumutbarkeit, die bei einem Dauerschallpegel von 70 dB(A) am Tag
und 60 dB(A) nachts beginnen kann, wird jetzt eingehalten.

9.2 Sporthalle Berg Fidel

Die Berechnungsergebnisse für die derzeitige Situation bei einem Meisterschaftsspiel der 1.
Mannschaft Damen des USC Münster mit bis zu 2.200 Zuschauern einschließlich der dazugehöri-
gen Parkplätze und in Verbindung mit den Nutzungsgeräuschen durch die weiteren am Standort
Berg Fidel vorhandenen Sportstätten sind in der Anlage 11.3 tabellarisch für den Regelspieltag
Sonntag zusammengefasst und den Immissionsrichtwerten an den einzelnen Immissionspunkten
gegenübergestellt. Grundlage hierfür sind die in Kapitel 5 beschriebenen Nutzungsweisen sowie
die in Kapitel 6 genannten Emissionsdaten.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 46 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

In dertabellarischen Darstellung der Anlage 11.3 sind die Beurteilungspegel für die Bestandsitua-
tion den Werten gegenübergestellt, die sich für die Planungssituation bei vollständiger Nutzung
aller geplanter und vorhandener Sportanlagen sowie bei Erweiterung des Parkplatzangebotes ent-
sprechend den Strukturkonzept [13] der Stadt Münster ergeben.

Bestandsituation

Die Untersuchungsergebnisse zum derzeitigen Spielbetrieb zeigen, dass an den Immissionspunk-
ten im Bereich der Straße Am Berg Fidel (IP 03 - IP 05) die den Gebietsnutzungen entsprechen-
den Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV [2] im mittäglichen Ruhezeitraum an Sonntagen über-
schritten werden. In allen weiteren Immissionsbereichen werden diese Richtwerte hingegen einge-
halten. Im Beurteilungszeitraum außerhalb der Ruhezeiten werden die gebietsbezogenen Immissi-
onsrichtwerte in allen Bereichen eingehalten.

Kurzzeitige Geräuschspitzen werden z. B. durch die Lautäußerungen der Zuschauer und durch
Parkvorgänge auf den Parkplätzen hervorgerufen. Hierzu durchgeführte Berechnungen zeigen,
dass die nach Gebietsnutzung anzusetzenden Werte für Spitzenpegel (Immissionsrichtwert +30
dB tags) an den Immissionspunkten westlich der Straße Berg Fidel tags innerhalb der Ruhezeiten
überschritten werden können.

Planungssituation

In der Planungssituation mit den erweiterten Trainingsplätzen sowie den neugeordneten und er-
höhten Paarkplatzkapazitäten verändert sich die Immissionssituation bei Spielbetrieb in der Sport-
halle Berg Fidel an den Immissionspunkten IP 03 bis IP 10 nur geringfügig. Verbesserungen in
einzelnen Bereichen um bis zu ca. 1 dB stehen geringfügigen Verschlechterungen um bis zu 3 dB
gegenüber. In den Bereichen, in denen geringfügige Verschlechterungen zu erwarten sind, werden
aber trotzdem noch die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV [2] unterschrit-
ten. Lediglich an den Immissionspunkten IP 05 (Am Berg Fidel 53) führen die geringfügigen Erhö-
hungen zu einer weiteren Erhöhung über den gebietsbezogenen Richtwert für den Ruhezeitraum
hinaus. Der in Mischgebieten geltende Immissionsrichtwert wird hier allerdings eingehalten bzw.
unterschritten.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 47 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

An den Immissionspunkten IP 01 und IP 02 (Am Berg Fidel 62/66) sowie IP 11 (Alte Reitbahn 22)
und IP 12 (Am Berg Fidel 89) wird die bestehende Geräuschbelastung durch die geplanten Fuß-
ball- und Beach-Volleyball-Spielfelder um bis zu 9 dB erhöht. Diese Erhöhung ist lediglich im Beur-
teilungszeitraum Tag außerhalb der Ruhezeiten festzustellen. Trotz der Erhöhung werden die ge-
bietsbezogenen Richtwerte der 18. BImSchV [2]tags außerhalb der Ruhezeiten eingehalten bzw.
unterschritten.

Die Beurteilung hinsichtlich der Spitzenpegel bleibt gegenüber der Bestandssituation unverändert.

9.3 Allgemeine Sportnutzung außerhalb der Großereignisse

Im Rahmen der Betrachtung der allgemeinen Sportnutzung wird der allgemeine Spiel- und Trai-
ningsbetrieb außerhalb der Großveranstaltungen und ohne die Nutzung des Preußen-Stadions
schalltechnisch untersucht. Hierbei werden der übliche Anlagenbetrieb auf den Fußball- und
Beachvolleyballfeldern und auf den Tennisplätzen einschließlich der Nutzung der Stellplatzanlagen
entsprechend des Strukturkonzepts der Stadt Münster [13] betrachtet.

Die Berechnungsergebnisse für diese Planungssituation sind in der Anlage 11.4 tabellarisch zu-
sammengefasst und den Immissionsrichtwerten an den einzelnen Immissionspunkten gegenüber-
gestellt. Grundlage hierfür sind die in Kapitel 5 beschriebenen Nutzungsweisen sowie die in Kapitel

6 genannten Emissionsdaten.

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass mit Ausnahme des Immissionspunktes IP 01 (Am Berg
Fidel 66) in allen Immissionsbereichen die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte der 18. Blm-
SchV [2]in allen Beurteilungszeiträumen bei der hier zu Grunde gelegten Nutzungsweise eingehal-
ten werden. Am Immissionspunkt IP 01 wird der Richtwert für die Ruhezeit am Abend um 1 dB und
damit lediglich geringfügig überschritten. Der in Mischgebieten geltende Richtwert für die Ruhezeit
wie auch der für Allgemeine Wohngebiete wird hier hingegen unterschritten.

Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen am Tag (IRW +30 dB) werden an
allen Immissionspunkten unterschritten.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 48 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

9.4 Freizeitanlagen

Im Rahmen der Betrachtung der Nutzung der im Bebauungsplangebiet vorhandenen Freizeitanla-
gen werden der Skatepark und das Streetball-Feld östlich des Stadtteilhauses Lorenz-Süd sowie

die Nutzungen im Umfeld des Stadtteilhauses Lorenz-Süd (Beachvolleyballplatz, ] udendtreff mit

Freisitz und eine Gastronomie mit Freisitz) schalltechnisch untersucht.

Die Berechnungsergebnisse für diese Planungssituation sind in der Anlage 11.5 tabellarisch zu-
sammengefasst und den Immissionsrichtwerten an den einzelnen Immissionspunkten gegenüber-
gestellt. Grundlage hierfür sind die in Kapitel 5 beschriebenen Nutzungsweisen sowie die in Kapitel
6 genannten Emissionsdaten.

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass mit Ausnahme der Immissionspunkte IP 01 bis IP 04
(Am Berg Fidel 40 - 66) in allen Immissionsbereichen die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte
des Freizeitlärmerlasses NRW [25] in allen Beurteilungszeiträumen bei der hier zu Grunde geleg-
ten Nutzungsweise eingehalten bzw. unterschritten werden.

An den Immissionspunkten IP 01 bis IP 03 werden die Richtwerte um bis zu 5 dB überschritten.
Die in Mischgebieten geltenden Richtwerte werden hier hingegen unterschritten.

Maßgeblich wird hier die Immissionssituation am Tag durch die Nutzungsgeräusche der Skatean-
lage geprägt. Auch die Nutzung des Freisitzes des J] ugendheims (Arena) am Stadtteilhaus Lorenz-
Süd in den Abendstunden (20:00 Uhr bis 22:00 Uhr) wirkt an den ihm nächstgelegenen Wohnhäu-
sern entsprechend ein. Im Nachtzeitraum sind hingegen die Abfahrten von PKW der Besucher des
Veranstaltungsraumes im Stadtteilhaus Lorenz-Süd relevant. Der in Mischgebieten geltende
Richtwert für die Ruhezeit wie auch der für Allgemeine Wohngebiete wird hier hingegen unter-
schritten.

Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen am Tag (IRW +30 dB) werden an

allen Immissionspunkten unterschritten. Nachts können an den den nachts genutzten Parkplätzen
nächstgelegenen Wohnhäusern hingegen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte

(IRW +20 dB) nicht ausgeschlossen werden. Die für Mischgebiete geltenden Werte werden hier
aber unterschritten. An allen weiteren Immissionspunkten werden bereits die nach Gebietsnutzung
anzusetzenden Richtwerte für Spitzenpegel eingehalten.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 49 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

10.) Ausblicke

10.1 Gemeinsame Beurteilung der Sport- und Freizeitanlagen

Die im Plangebiet gelegenen Freizeitanlagen (Skatepark, Streetball und die Nutzungen im Umfeld
des Stadtteilhauses Lorenz-Süd) sind nach der derzeitigen Verordnungslage getrennt von den
Sportanlagen zu betrachten und wurden nach dem Freizeitlärmerlass Nordrhein-Westfalen [25]
beurteilt.

Zur Beantwortung der Fragestellung, wie sich die immissionsschutztechnische Beurteilung des
Sport- und Freizeitlärms bei einer zusammenfassenden Beurteilung nach der Sportanlagenlärm-
schutzverordnung [2] darstellen würde, wurden für die maßgeblichen Nutzungsszenarien des
Sportparks weitergehende Berechnungen durchgeführt, bei denen nicht mehr zwischen Sport- und
Freizeitanlagen unterschieden wird. Hierbei wurden die in Kapitel 5 aufgeführten Nutzungsbe-
schreibungen, die in Kapitel 6 genannten Emissionsdaten sowie die in Kapitel 8 beschriebenen
Grundlagen und Voraussetzungen unverändert herangezogen.

Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind der Anlage 11 für den Spielbetrieb im Preußen-Stadion
am Regelspieltag (Anlage 11.6) sowie für Abendspiele (Anlage 11.7) und für den Spielbetrieb des
USC Münster in der Sporthalle Berg Fidel (Anlage 11.8) tabellarisch zusammengefasst und den in
Kapitel 9 bereits diskutierten Ergebnisse ohne Berücksichtigung der Freizeitanlagen gegenüber
gestellt.

Anhand dieser Ergebnistabellen ist ersichtlich, dass zwar durch die Einbeziehung der Freizeitanla-
gen in die Sportlärmbetrachtungen die Beurteilungspegel je nach Lage und Beurteilungszeitraum
sich gegenüber der getrennten Betrachtung von Sport- und Freizeitanlagen teilweise erhöhen, sich
die immissionsschutztechnische Beurteilung, wie sie in Kapitel 9 vorgenommen wurde, hingegen
nicht abweichend darstellt.

Eine Ausnahme hiervon würde sich unter den zugrunde gelegten Nutzungsbeschreibungen bei
einer gemeinsamen Betrachtungsweise lediglich beim Betrieb der Sport- und Freizeitanlagen an
Sonn- und Feiertagen bei Spielbetrieb in der mittäglichen Ruhezeit ergeben.

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Seite 50 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Hier führen die zusätzlichen Immissionsanteile der Freizeitanlagen - insbesondere der Betrieb des
Skateparks - an den Immissionspunkten IP 02 (Am Berg Fidel 62) und IP 03 (Am Berg Fidel 48) zu
einer Erhöhung der Beurteilungspegel, die zu einer weitergehenden Überschreitung der gebiets-
bezogenen Richtwerte und zu einer Überschreitung auch der in Mischgebieten geltenden Richt-

werte um maximal 1 dB führen.

Um auch bei diesem Nutzungsszenario in der mittäglichen Ruhezeit die Einhaltung der Richtwerte
für Mischgebiete erreichen zu können, wäre z. B. eine Nutzungsbeschränkung der Skateanlage an
Sonn- und Feiertagen im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zielführend.

Im Zusammenhang mit dieser Konfliktsituation verweisen wir auf den Ausblick zur Novellierung der

Sportanlagenlärmschutzverordnung in Kapitel 10.2.

10.2 Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung

Seit dem 31. März 2016 liegt ein Verordnungsentwurf zur Änderung der Sportanlagenlärmschutz-
verordnung (18. BImSchV [2]) vor. Die Novellierung der 18. BImSchV befindet sich derzeit in der
Resortabstimmung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung [29] vom 21.07.2016 auf
eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sportanlagenlärmschutzverordnung hervor.

Ziel der Novellierung ist eine Fortentwicklung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vor dem
Hintergrund der bisherigen Vollzugsverfahren und Anliegen von Ländern, Kommunen und be-
troffenen Verbänden. Hierzu sollen Anpassungen zu folgenden Aspekten vorgenommen werden:

1. Der Lärmschutz soll bei Sportanlagen während der Ruhezeiten am Abend zwischen 20:00 Uhr
und 22:00 Uhr und zusätzlich an Sonn- und Feiertagen mittags zwischen 13:00 Uhr und 15:00
Uhr um 5 dB abgesenkt werden. Die Immissionsrichtwerte während der Ruhezeiten werden
hierdurch den auch sonst tagsüber geltenden Werten angeglichen.

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Seite 51 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

2. Darüber hinaus soll der sogenannte Altanlagenbonus konkretisiert werden, um den Vollzug zu
erleichtern. Der Altanlagenbonus betrifft Sportanlagen, die vor dem Inkrafttreten der 18. Bun-
des-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) im J ahr 1991 rechtmäßig errichtet worden sind.
Bei diesen Anlagen wird der Spielbetrieb erst dann eingeschränkt, wenn die an sich maßge-
benden Immissionsrichtwerte um weitere 5 dB überschritten werden.

3. Schließlich sollen Immissionsrichtwerte für urbane Gebiete geregelt werden. Durch Artikel 2
Nummer 3 des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht
und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt soll in der Baunutzungsverordnung
eine neue Baugebietskategorie „urbanes Gebiet (MU)“ eingeführt werden. Für diese Gebietska-
tegorie enthält die Sportanlagenlärmschutzverordnung bisher keine Immissionsrichtwerte.

Weiterhin sollen Regelungen vorgesehen werden, die klären, wann wegen einer Modernisierung
oder Erweiterung einer Sportanlage eine wesentliche Änderung vorliegt und damit eine neue Ge-
nehmigung erforderlich wird.

Mit der Umsetzung der Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung wird somit eine Er-
leichterung der Nutzung von Sportanlagen angestrebt.

Im Fall des hier betrachteten Sportparks Berg Fidel würde sich die Novellierung auf Grund der we-
niger strengen Anforderungen gegenüber der derzeit rechtsverbindlichen Verordnung positiv ins-
besondere auf den Spielbetrieb im Stadion am Abend und in der Sporthalle Berg Fidel bei Sonn-
tagsspielen in der mittäglichen Ruhezeit auswirken, da die Absenkung des Lärmschutzes in diesen
Zeiträumen erweiterte Betriebsmöglichkeiten ergeben könnten.

Darüber hinaus könnte die Einführung der neuen Gebietskategorie "urbanes Gebiet" bei der vor-
liegenden Gemengelage, die durch Wohnnutzungen auf der einen und Sportanlagennutzungen auf
der anderen Seite geprägt ist, Anwendung finden, um das Maß der gegenseitigen Rücksichtnahme
zu beschreiben. Dabei ist zunächst abzuwarten, wie das Schutzniveau im "urbanen Gebiet" defi-
niert wird.

Eine Verschärfung der Bewertung der Immissionssituation im Umfeld des Bebauungsplangebietes
"Sportpark Berg Fidel" bei Inkrafttreten der Novelle gegenüber der derzeitigen Vorordnungslage ist
derzeit nicht zu erkennen.

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Seite 52 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

11.) Beurteilung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen

Gemäß dem Anhang zur 18. BImSchV [2]sind Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflä-
chen außerhalb der Sportanlage durch das der Anlage zuzuordnende Verkehrsaufkommen bei der
Beurteilung gesondert von den anderen Anlagengeräuschen zu betrachten und nur zu berück-
sichtigen, sofern sie nicht selten auftreten und im Zusammenhang mit der Nutzung der Sportan-
lage den vorhandenen Pegel der Verkehrsgeräusche rechnerisch um mindestens 3 dB erhöhen.

Zur Prüfung, ob die im Zusammenhang mit der Nutzung der Sportanlagen verursachten Verkehrs-
geräusche den vorhandenen Pegel der Verkehrsgeräusche außerhalb von seltenen Ereignissen
rechnerisch um mindestens 3 dB erhöhen, sind entsprechend einer immissionsschutzrechtlichen
Einschätzung der Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB [26] die Verkehrsgeräusche aus-
schließlich auf den Verkehrswegen zu betrachten, die von dem anlagenbezogenen Mehrverkehr
betroffen sind. Eine Gesamtlärmbetrachtung unter Einschluss von Schienenverkehrsgeräuschen
ist demnach im Sinne der 18. BImSchV [2] nicht erforderlich.

Die vorhandenen Verkehrsgeräusche werden im vorliegenden Fall vom Straßenverkehr auf der
Hammer Straße (B 54) zwischen den Knotenpunkten B 51/B 54 und B 54/K 10 Trauttmannsdorff-
straße, der Straße "Am Berg Fidel" zwischen den Knotenpunkten "Am Berg Fidel" /B 54 und „Am
Berg Fidel“ /K 10 Trauttmannsdorffstraße sowie der Trauttmannsdorffstraße (K10) westlich des
Knotens B 54/K 10 bestimmt.

Zur Ermittlung der Beurteilungspegel für die Verkehrsgeräusche ist das Berechnungsverfahren der
16. BImSchV [3] sinngemäß anzuwenden. Die Geräuschemissionen durch den Verkehr auf den
öffentlichen Straßen wird nach der Berechnungsvorschrift RLS-90 [6] ermittelt. Für die Berechnung
des Emissionspegels Lm,r in dB(A) wird die maßgebliche Verkehrsstärke M als Mittelwert über alle
Tage des J ahres zu Grunde gelegt.

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Seite 53 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

11.1 Berechnungsverfahren Straßenverkehr

Die Berechnung der durch den KFZ-Verkehr verursachten Immissionspegel erfolgt nach dem Teil-
stückverfahren der RLS-90 [6]. Danach wird der auf einem Fahrstreifen fließende Verkehr als eine
Linienschallquelle in 0,5 m Höhe über der Mitte des Fahrstreifens betrachtet.

Der Mittelungspegel eines Teilstückes der Linienschallquelle errechnet sich nach der Gleichung:

Lmj = Lme +Dı +D; + Dam +D5

mit

Lmj A Mittelungspegel von einem Teilstück in dB(A)

Lme A Emissionspegel für das Teilstück in dB(A)
Der Emissionspegel Lme ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Straßen-
achse bei freier Schallausbreitung unter Berücksichtigung von Korrekturfaktoren für
unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen, Steigungen und
Gefälle, einfache Reflexionen, maßgebliche stündliche Verkehrsstärke und prozen-
tualen LKW-Anteil

D, A Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge:
D; =10 - Ig (I) in dB

D; A Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der
Luftabsorption in dB

Dun & Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und
Meteorologiedämpfung in dB

D; A Pegeländerung durch topografische und bauliche

Gegebenheiten

Die Pegel der Teilstücke sind energetisch zum Mittelungspegel zusammen zu fassen:

L„)=10-.1g2 10 mi
J

mit

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Seite 54 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Lm

II>

Mittelungspegel von einer Straße in dB(A)

Im;

II>

Mittelungspegel von einem Teilstück in dB(A)

Der Beurteilungspegel von einer Straße ist dann:

L-=1m+K
mit
L- A Beurteilungspegel von einer Straße in dB(A)
Lm A Mittelungspegel von einer Straße in dB(A)
K A Zuschlag für erhöhte Störwirkungen von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und

Einmündungen

Bei der Immissionspegelberechnung zum Verkehrslärm werden zudem die Geländetopografie, die
Abschirmung und die Reflexionen an Gebäudefassaden berücksichtigt. Die Berechnung der Ge-
räuschimmissionen erfolgt mit Hilfe der Immissionsprognose-Software SoundPLAN [12].

11.2 Ausgangsdaten zum Straßenverkehr

Die verwendeten Verkehrsdaten für die Untersuchungen zum Straßenverkehr wurden auf der
Grundlage einer Verkehrsuntersuchung der PGT Umwelt und Verkehr GmbH, Hannover [16] ent-
nommen. Grundlage dieses Verkehrskonzepts sind umfangreiche Verkehrszählungen aus dem

J ahr 2015 angesehen, die sowohl den Verkehr an Normalwerktagen (Dienstag bis Donnerstag) als
auch den an Samstagen und Sonntagen als Spieltage im Profifußball abdeckt.

Ausgehend von der Verkehrsanalyse wurden von der PGT Umwelt und Verkehr GmbH Prognose-
belastungen für das J ahr 2030 erstellt, die die zu erwartenden Verkehrsbelastungen darstellen, die
sich unter Berücksichtigung alleine aus dem allgemeinen öffentlichen Verkehr ergeben (Prognose-
0-Fall). Hierin ist eine zuschauerrelevante Nutzung des Preußen-Stadions und der Sporthalle Berg
Fidel sowie der im Geltungsbereich des Bebauungsplans bestehenden, allgemeinen Sport- und
Freizeitanlagennutzungen (Trainingsfelder, Trainingsbetrieb in der Sporthalle Berg Fidel, Skate-
park, Streetball, Stadtteilhaus Lorenz-Süd, Parkierungsanlagen) nicht berücksichtigt.

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Seite 55 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Dem gegenüber gestellt, wird die im J] ahr 2030 zu erwartende Verkehrssituation, die sich bei voll-
ständiger Nutzung aller vorhandener, geänderter und geplanter Sport- und Freizeitnutzungen
(saniertes Preußenstadion, erweiterte Trainingsfelder, Sporthalle Berg Fidel, Skatepark, Streetball,
Stadtteilhaus Lorenz-Süd, erweiterte Parkierungsanlagen) ergibt (Prognose-1-Fall).

Durch einen Vergleich der durch die Prognoseverkehrsbelastungen (Prognose-O-Fall und Progno-
se-1-Fall) jeweils verursachten Immissionssituationen sind die schalltechnischen Auswirkungen
der gegenständlichen Bauleitplanung auf den öffentlichen Verkehrsraum darstellbar.

Bezüglich der im Rahmen der Bebauungsplanung vorgesehenen Neuordnung und Aufstockung
der Stellplatzkapazitäten sollen im Wesentlichen neue Stellplätze in Form von zwei Parkhäusern
an der Straße "Am Berg Fidel" und an der Hammer Straße sowie weitere Stellplätze an der Ham-
mer Straße realisiert werden (s. Anlage 1.2). Die Planungen gehen davon aus, dass in Zukunft die
Gäste-Fans die Parkplatzplätze an der Hammer Straße nutzen, sodass die gesamte Stellplatzka-
pazität im Bereich der Straße "Am Berg Fidel" für die Heim-Fans zur Verfügung steht.

Die Ausweisung von Stellplätzen an der Hammer Straße (P8-N, siehe Anlage 1.2) hängt von der
Veränderung eines im Plangebiet gelegenen Wassergewinnungsgebietes ab. Auf diesem Areal ist
neben einem Aufstellbereich für die Busse der Gäste-Fans auch ein Teilbereich für PKW-Parken
vorgesehen. Sollten die Einzugsbereiche des Wassergewinnungsgebietes verändert werden und
im nördlichen Bereich ein weiterer Parkplatz realisiert werden, würden die Busabstellplätze auf
diesem Areal errichtet werden. Daneben sind noch weitere PKW- Stellplätze vorgesehen.

Gegenstand der schalltechnischen Untersuchungen ist der geplante Vollausbau der Parkierungs-
anlagen mit folgenden Parklatzkapazitäten:

Stellplatzanlage Pl Abstellanlagen für Fahrräder
Stellplatzanlage P2 Abstellanlagen für Fahrräder
Stellplatzanlage P3 100 Stellplätze
Stellplatzanlage PA 170 Stellplätze
Stellplatzanlage P5 30 Stellplätze

Stellplatzanlage P6/P 7 1.850 Stellplätze

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Seite 56 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Stellplatzanlage P8-N 85 Stellplätze + 10 Busstellplätze

Stellplatzanlage P8-S 775 Stellplätze

Insgesamt ist somit eine Parkplatzkapazität von 3.010 Stellplätzen vorgesehen.

Für die Verkehrslärmbetrachtung wurden folgende Verkehrsbelastungsdaten für die in Abbildung 1
dargestellten Abschnitte berücksichtigt:

\M

\

Han

‚dd

5
E
#
R

in so me

DL Wr
- ug

Abbildung 1: Abschnittseiteilung

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Seite 57 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Tabelle 2 Verkehrsmengen Straßenverkehr (Prognose-O-Fall)
Straße DTV maßgebliche stünd- LKW-Anteil
in liche Verkehrsstärke pin %

KFZ/24h M in KFZ/h
tags nachts tags nachts
1 | Am Berg Fidel 3.799 218,4 38,1 6,27% 7,32%
2 | Hammer Straße 25.193 1.481,9 185,4 6,58% 7,42%
3 | Siemensstraße 6.485 381,6 47,5 4,28% 4,65%
4 | Hammer Straße 28.993 1.705,4 213,3 6,49% 7,31%
5 | Hogenbergstraße 2.378 136,6 24,0 8,82% 9,61%
6 | Am Berg Fidel 1.518 90,2 9,4 3,56% 3,65%
7 | Am Berg Fidel 3.578 205,6 36,0 6,99% 7,57%
8 | Trauttmansdorffstraße 1.465 86,8 9,5 9,38% 14,04%
9 | Am Berg Fidel 401 23,8 2,4 4,48% 3,02%
10 | Trauttmansdorffstraße 2.610 154,8 16,7 6,79% 9,78%
11 | Am Berg Fidel 1.309 77,7 8,1 3,47% 3,56%
12 | Rampe West 5.332 313,4 39,7 7,27% 9,39%
13 | Trauttmansdorffstraße 6.505 382,6 47,9 7,34% 8,33%
14 | Rampe Ost 5.159 303,2 38,5 7,27% 9,40%
15 | Trauttmansdorffstraße 9.064 533,1 66,8 17,33% 8,33%

Tabelle 3 Verkehrsmengen Straßenverkehr (Prognose-1-Fall)

Straße DTV maßgebliche stünd- LKW-Anteil
in liche Verkehrsstärke pin %

KFZ/24h M in KFZ/h
tags nachts tags nachts
1 | Am Berg Fidel 4.236 243,1 43,2 5,89% 6,77%

wird fortgesetzt>

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Seite 58 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Tabelle 3 Verkehrsmengen Straßenverkehr (Prognose-1-Fall) <Fortsetzung>

Straße DTV maßgebliche stünd- LKW-Anteil
in liche Verkehrsstärke pin%
KFZ/24h M in KFZ/h

tags nachts tags nachts
2a | Hammer Straße 26.480 1.557,5 195,0 6,58% 7,41%
2b | Hammer Straße 26.524 1.560,0 195,6 6,58% 7,40%
3 | Siemensstraße 6.837 402,2 50,2 4,27% 4,61%
4 | Hammer Straße 30.623 1.800,8 226,3 6,46% 7,25%
5 | Hogenbergstraße 2.497 143,5 25,2 8,82% 9,61%
6 | Am Berg Fidel 1.621 96,2 10,2 3,50% 3,53%
7a | AmBergFidel 3.784 217,5 38,1 6,94% 7,50%
7b | Am Berg Fidel 3.757 215,9 37,7 6,99% 7,57%
8 | Trauttmansdorffstraße 1.538 91,1 10,0 9,38% 14,04%
9 | Am Berg Fidel 421 25,0 2,6 4,48% 3,02%
10 | Trauttmansdorffstraße 2.768 164,1 17,9 6,72% 9,59%
11 | Am Berg Fidel 1.402 83,2 8,9 3,41% 3,42%
12 | Rampe West 5.607 329,5 41,8 7,28% 9,41%
13 | Trauttmansdorffstraße 6.852 403,0 50,6 7,34% 8,32%
14 | Rampe Ost 5.425 318,8 40,5 7,28% 9,41%
15 | Trauttmansdorffstraße 9.545 561,3 70,5 7,31% 8,29%

Als zulässige Höchstgeschwindigkeit werden die vor Ort festgestellten Geschwindigkeitsbegren-
zungen berücksichtigt. Als Fahrbahnoberfläche wird auf allen Straßen Gussasphalt, Asphaltbeton
oder Splittmastix angenommen. Für diese Oberflächen ist kein Zu- oder Abschlag für die Fahr-
bahnbeschaffenheit zu vergeben.

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Seite 59 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Die erhöhte Störwirkung durch lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen wird für die
vor Ort festgestellten Lichtsignalanlagen durch den Zuschlag K gemäß Tabelle 2 der RLS-90 [6]
berücksichtigt. Für die geplante Lichtsignalanlage an der Hammer Straße im Bereich des Parkhau-
ses P8-S istder Zuschlag K nicht anzuwenden, da diese im Sinne der RLS-90 [6] nicht an einer
Kreuzung oder Einmündung von Straßen mit sich kreuzenden Fahrstreifen liegt und zudem nur im
Bedarfsfall, d. h. an Spieltagen im Stadion betrieben wird.

Die den Berechnungen zu Grunde gelegten Emissionsdaten sind der Anlage 12 zu entnehmen.

11.3 Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen der Bauleitplanung

Die auf der Grundlage der in Kapitel 11.2 beschriebenen Datenbasis ermittelten Beurteilungspegel
für die Verkehrsgeräusche an repräsentativ ausgewählten Immissionspunkten sind in der Anlage
grafisch (Anlagen 13.1 bis 13.4) sowie tabellarisch (Anlage 14) für das jeweils am stärksten beauf-
schlagte Geschoss an den Immissionspunkten dargestellt.

Durch den Vergleich der durch die Verkehrsbelastung, die bei vollständiger Realisierung aller im
Geltungsbereich des Bebauungsplans vorgesehenen S portanlagennutzungen zu prognostizieren
ist (Prognose-1-Fall) mit derjenigen, die sich alleine aus dem allgemeinen Verkehrsaufkommen
ohne die den Sport- und Freizeitanlagen zuzuordnenden Verkehre ergibt (Prognose-O-Fall) werden
die schalltechnischen Auswirkungen der gegenständlichen Bauleitplanung auf den öffentlichen
Verkehrsraum beschrieben.

Anhand der Spalten 11 und 12 der Tabelle in Anlage 14 istzu ersehen, dass sich bei den für die
beiden Fallbetrachtungen ermittelten Beurteilungspegeln für die Verkehrsgeräusche nach den Be-
rechnungsverfahren der 16. BImSchV [3] auf ganze dB aufgerundete Pegel-Differenzen von 1 dB
an allen untersuchten Immissionspunkten ergeben. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Sport-
anlagen im Sportpark Berg Fidel wird der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche somit rechne-
risch nicht um mindestens 3 dB erhöht.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 60 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Insofern sind die Verkehrsgeräusche auf Öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlage
durch das der Anlage zuzuordnende Verkehrsaufkommen bei der Beurteilung gemäß dem Anhang
zur 18. BImSchV [2] sind nicht weiter gesondert von den anderen Anlagengeräuschen zu betrach-
ten.

In Hinblick auf die ermittelten Beurteilungspegel ist ergänzend festzustellen, dass im Umfeld des
Sportparks Berg Fidel bei der zu Grunde gelegten Datenlage in Teilbereichen nicht nur Überschrei-
tungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [3], sondern an den Immissionspunkten an der
Hammer Straße auch Überschreitungen der sogenannten Sanierungswerte von 70 dB(A) tags und
60 dB(A) nachts vorliegen und damit u. U. die dort beginnende Grenze der "absoluten Zumutbar-
keit" überschritten wird. Diese Immissionssituation wird dabei maßgeblich durch die stark befahre-
ne Hammer Straße (B 54) und damit - bezogen auf die nach der 16. BImSchV [3] zu betrachten-
den Verkehrsbelastungen über alle Tage des J ahres - nahezu unabhängig von der Nutzung der
Sportanlagen verursacht.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 61 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

12.) Vorschläge zu den erforderlichen Regelungen

Bei den schalltechnischen Untersuchungen wurden neben Nutzungsbeschreibungen und Emis-
sionsgrundlagen auch weitere Voraussetzungen zu Grunde gelegt, die bei einer Sanierung des
Preußen-Stadions zu beachten sind (s. Kapitel 8). Diese Voraussetzungen werden nachfolgend als
Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan formuliert.

1. Beieiner Teilsanierung des Stadions mit einer überdachten Tribüne in der Westkurve sind die
vorhandenen Lautsprecher im Bereich der Blöcke L bis O von der derzeitigen Position etwa
am Fußpunkt der Tribüne an deren oberen Rand zu verlegen und die Abstrahlrichtung der
Lautsprecher um 180°, d. h. in Richtung Spielfeld zu drehen.

Der derzeit offene Bereich zwischen dem Funktionsgebäude sowie dem westlichen Bereich
der Südtribüne und dem Tribünendach der Südtribüne ist baulich zu schließen. Lediglich zum
Durchgang wurde im westlichen Bereich der Südtribüne eine Öffnung mit einer Höhe von

ca. 3 m und einer Breite von ca. 8 m berücksichtigt. Die Baukonstruktionen zum Schließen
diese Öffnungsflächen müssen ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß von mindestens

Rus =25 dB aufweisen und schalltechnisch dicht an die vorhandenen Bauteile angeschlossen
werden.

Die Nord-, West- und Südseiten der geplanten West-Tribüne sind - mit Ausnahme der Zu-
schauerzugänge - als geschlossene Konstruktionen auszuführen und müssen schalltechnisch
dicht an Boden und Tribünendach angeschlossen werden. Das Tribünendach erstreckt sich
dabei bis zum nördlichen Ende der geplanten Westtribüne. Die Wand- und Dachbauteile der
Tribünenkonstruktion müssen ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß von mindestens

Rus = 25 dB aufweisen. Die Tribünenwände sind innenseitig schallabsorbierend auszuführen.

Der mittlere Schallabsorptionsgrad der Bauteile muss mindestens am = 0,8 betragen.

2. Beider Sanierung des Preußenstadions müssen alle verwendeten Wand- und Dachbauteile
der Tribünenkonstruktion - mit Ausnahme der Zuschauerzugänge - als geschlossenen Kon-
struktionen ausgeführt werden und ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß von mindestens
Rus =25 dB aufweisen. Die Tribünenwände sind innenseitig schallabsorbierend auszuführen.
Der mittlere Schallabsorptionsgrad der Bauteile muss mindestens am = 0,8 betragen. Die Tri-
bünenwände müssen schalltechnisch dicht an Boden, weiteren Bauteilen und an das Tribü-
nendach angeschlossen werden.

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 62 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Im Rahmen der Sanierung des Stadions sind sämtliche Stadion-Lautsprecher dezentral unter-
halb der Tribünendächer mit einer Hauptabstrahlrichtung in Richtung der Zuschauerbereiche
zu installieren. Die Lautsprecher müssen eine ausgeprägte Richtcharakteristik aufweisen, bei
der der Schallpegel in 45° zur Hauptabstrahlrichtung (achsensymmetrisch) um mindestens

2 dB, in 90° mindestens 10 dB, in 135° mindestens 15 dB und 180° mindestens 15 dB unter
dem Schallpegel in Hauptabstrahlrichtung (0°) liegt.

Die Lautsprecher dürfen in Hauptabstrahlrichtung folgende Schallleistungspegel (ausgenom-
men Notfalldurchsagen, bei denen aus Sicherheitsgründen höhere, den behördlichen Vorga-
ben entsprechende Schallleistungspegel zulässig sind) nicht überschreiten:

Westtribüne insgesamt max. Lwa =127 dB bei Durchsagen
insgesamt max. Lwa =112 dB für Hintergrundmusik

Osttribüne insgesamt max. Lwa =125 dB bei Durchsagen
insgesamt max. Lwa =110 dB für Hintergrundmusik

Südtribüne insgesamt max. Lwa =127 dB bei Durchsagen
insgesamt max. Lwı =112 dB für Hintergrundmusik

Nordtribüne insgesamt max. Lwa =118 dB bei Durchsagen
insgesamt max. Lwa =103 dB für Hintergrundmusik

Bei Spielbetrieb im Stadion nach 22:00 Uhr, d. h. im Nachtzeitraum, sind Schallleistungspegel
zulässig, die jeweils um mindestens 10 dB unter den vorgenannten Werten liegen. Durchsa-
gen sind auf das mindesterforderliche Maß zu beschränken.

Sämtliche Lautsprecher sind zur Verminderung von Körperschallanregungen der Tribünendä-
cher schwingungsentkoppelt zu installieren.

ZECH 4

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Seite 63 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

13.) Bearbeitungs- und Beurteilungsgrundlagen, Literatur

Für die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschsituation in der Nachbarschaft werden folgende
Normen, Richtlinien, Verordnungen und Unterlagen herangezogen:

[1] Bundes-Immissionsschutzgesetz in Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir-
der Fassung der Bekanntmachung kungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
vom 17. Mai 2013 (BGBl. IS. 1274), Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

[2] 18. BImSchV Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bun-
vom 18. uli 1991 des-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärm-
schutzverordnung) in der aktuellen Fassung

[3] 16. BImSchV, Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des
Ausgabe J uni 1990 - geänderte Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm-
Fassung vom 18.12.2014 - schutzverordnung) ), geändert durch Art. 1V vom

18.12.2014] 2269 (Schienenlärm)

[4] VDI-Richtlinie 2714 Schallausbreitung im Freien
Ausgabe J anuar 1988

[5] DIN EN 12354, Teil 4 Berechnung der akustischen Eigenschaften von
Ausgabe April 2001 Gebäuden aus den Bauteileigenschaften -
Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie

[6] RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
Ausgabe 1990

[7] VDI-Richtlinie 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport und
Ausgabe September 2012 Freizeitanlagen
[8] Prof. Dr. jur. Gerd Ketteler, 1998 Sportanlagenlärmschutzverordnung, Bedeutung der

18. BImSchV in Hinblick auf das Immissionsschutz-,
Bau- und Zivilrecht einschließlich des Rechtschut-
zes

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 64 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Bayerisches Landesamt für Um-
weltschutz, P arkplatzlärmstudie
6. Auflage, Augsburg, 2007

Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplät-
zen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von

Parkhäusern und Tiefgaragen

[10] Bayerisches Landesamt für Um- Geräusche von Trendsportanlagen
weltschutz, P arkplatzlärmstudie Teil 1: Skateanlagen
Augsburg, 2005
[10] Schriftenreihe der Hessischen Lan- Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW-
desanstalt für Umwelt, und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von
Heft 192 vom 16.05.1995 Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen
[11] Hessisches Landesamt für Umwelt Technischer Bericht zur Untersuchung der Ge-
und Geologie, Lärmschutz in räuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Be-
Hessen, Heft 3, Ausgabe 2005 triebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungs-
lagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie
weitere typische Geräusche, insbesondere von
Verbrauchermärkten
[12] SoundPLAN GmbH, Schallimmissionsprognosesoftware SoundPLAN,
71522 Backnang Version 7.3 vom 07.07.2015
13] Stadt Münster Strukturkonzept "Sportpark Berg Fidel" - Stadion,
vom 26.08.2016 Sporthalle, Sportflächen und öffentliche Einrichtun-
gen, Stand 26.08.2016
[14] Geoportal Stadt Münster - Planen Bebauungsplan Nr. 183 (Neufassung) "Sportpark

und Bauen (http://geo.stadt-
muenster.de)

Berg Fidel"
Bebauungsplan Nr. 131 "Berg Fidel" (5 Blätter)

Bebauungsplan Nr. 129 "Hammer Straße von Fritz-
Pütter-Straße bis Alte Reitbahn" (2 Blätter)

Bebauungsplan Nr. 467 "Werlandstraße / Hammer
Straße"

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

[15]

[16]

[17]

[18]

[19]

[20]

Baumeister Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB, Münster
vom 12.06.2014

PGT Umwelt und Verkehr GmbH,
Hannover
vom 29.08.2016

SC Preußen 06 e. V. Münster

Orts- und Besprechungstermin beim
USC Münster, vertreten durch Herrn
Jürgen Aigner am 23.06.2015

Orts- und Besprechungstermin beim
Stadtteilhaus Lorenz, vertreten
durch Herrn Götte am 23.06.2015

Orts- und Besprechungstermin beim
SC Preußen 06 e. V. Münster am
31.01.2014

Seite 65 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Machbarkeitsstudie zum Neubau einer überdachten
Sitzplatztribüne im Bereich der Westkurve des
Preußenstadions

Verkehrsuntersuchung Preußen-Stadion,
Stadt Münster

Spiel- und Trainingspläne

Angaben zur durchschnittlichen und maximalen
Zuschauerzahlen

Angaben zur Betriebsweise des Tennisclubs TC
Preußen Münster 06 e.V.

Zur Erfassung der Betriebsweise für die Sporthalle
Berg Fidel einschließlich der Verkehrsflächen sowie
zur geplanten Nutzung der Beach-Volleyballfelder

Zur Erfassung der Betriebsweise für das Stadtteil-
haus Lorenz

Zur Aufnahme der örtlichen und topografischen
Gegebenheiten, zur Erfassung der Betriebsweise
für das Stadion einschließlich der Verkehrsflächen
und der Beschallungsanlage und zur Erfassung der
Betriebsweise der weiteren, am Standort Berg Fidel
vorhandenen Vereins-Sportanlagen (] ugendstadi-
on, Trainingsplatz 1. Mannschaft, Tennisanlage)

Angaben zur Kapazität der einzelnen Blöcke des
Stadions

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 66 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

[21] Frank Laudage Büro für Bauwesen, Architektenzeichnungen zum Umbau des Stadions
34414 Warburg vom SC Preußen 06 e. V. Münster (Südtribüne):
- Systemschnitt Funktionsgebäude, Stand 11-2008
- Lageplan, Stand 11-2008
- Schnitte / Ansichten, Stand 11-2008
[22] Landheer Architekten, 48163 Müns- Architektenzeichnungen zum Bestand des Stadions
ter in digitaler Form (.dwg)
[23] Landheer Architekten, 48163 Müns- Konzeptstudie zum Neubau einer überdachten
ter Sitzplatztribüne im Bereich der Westkurve des
E-Mail vom 18.02.2014 Preußenstadions
[24] Udo Erpenstein GmbH, Fachunternehmerbescheinigung nach den Kriterien
48161 Münster der VDE 0828 für die Beschallungsanlage des
Preußenstadions
[25] Ministeriums für Umwelt und Natur- Messung, Beurteilung und Verminderung von Ge-
schutz, Landwirtschaft und Ver- räuschimmissionen bei Freizeitanlagen,
braucherschutz NRW, Stand 17.08.2016
RdErl. vom 23.10.2006
[26] Baumeister Rechtsanwälte Stellungnahme zur Berücksichtigung der Verkehrs-
Partnerschaft mbB, Münster geräusche durch Schienenverkehr in Zusammen-
vom 17.05.2016 hang mit den Ermittlungs- und Beurteilungsverfah-
ren im Anhang der Sportanlagenlärmschutzverord-
nung (18. BImSchV)
[27] TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum

Ausgabe Aug. 1998

Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische An-
leitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)

ZECH 4

[28]

[29]

DIN ISO 9613-2
Ausgabe Okt. 1999

Deutscher Bundestag
Drucksache 18/9244 vom
21.07.2016

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 67 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Akustik
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im
Freien

Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine An-
frage der Fraktion DIE LINKE zur Sportanlagen-
lärmschutzverordnung

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Seite 68 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

14.) Anlagen

Anlage 1.1: Übersichtslageplan

Anlage 1.2: Strukturkonzept "Sportpark Berg Fidel" und Parkplatzkonzept P8 [13]

Anlage 2: Grafische Darstellung des EDV-Rechenmodells und Berechnungsdatenblätter
Spielbetrieb Preußenstadion - Regelspieltag - Bestand

Anlage 3: Grafische Darstellung des EDV-Rechenmodells und Berechnungsdatenblätter
Spielbetrieb Preußenstadion - Regelspieltag - Planung Teilsanierung

Anlage 4: Grafische Darstellung des EDV-Rechenmodells und Berechnungsdatenblätter
Spielbetrieb Preußenstadion - Regelspieltag - Planung Vollausbau

Anlage 5: Grafische Darstellung des EDV-Rechenmodells und Berechnungsdatenblätter
Spielbetrieb Preußenstadion - Abendspiel - Bestand

Anlage 6: Grafische Darstellung des EDV-Rechenmodells und Berechnungsdatenblätter
Spielbetrieb Preußenstadion - Abendspiel - Planung Vollausbau

Anlage 7: Grafische Darstellung des EDV-Rechenmodells und Berechnungsdatenblätter
Spielbetrieb Sporthalle Berg Fidel - Regelspieltag - Bestand

Anlage 8: Grafische Darstellung des EDV-Rechenmodells und Berechnungsdatenblätter
Spielbetrieb Sporthalle Berg Fidel - Regelspieltag - Planung

Anlage 9: Grafische Darstellung des EDV-Rechenmodells und Berechnungsdatenblätter
Allgemeiner Spiel- und Trainingsbetrieb - Planung

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Anlage 10:

Anlage 11:

Anlage 12:

Anlage 13:

Anlage 14:

Seite 69 zum Bericht Nr. LL9333.2/01

Grafische Darstellung des EDV-Rechenmodells und Berechnungsdatenblätter
Betrieb der Freizeitanlagen

Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse

Emissionsdaten Straßenverkehr (Prognose-O-Fall und Prognose-1-Fall)

Vergleich der Geräuschimmissionen durch Straßen- und Schienenverkehr zwischen
Prognose-O-Fall und Prognose-1-Fall

Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse der Verkehrslärmuntersuchung

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Anlage 1.1: Übersichtslageplan

5754200

5754000

5753600

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77

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5754400

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Stadt Münster

®

Schalltechnische Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 568
"Sportpark Berg Fidel" der Stadt Münster

Übersichtslageplan

LL9333.2 / Wi / 02.09.2016

ZECH Ingenieurgesellschaft mbH

A4 Maßstab 1:7500
Hessenweg 38 050 100 ____200 Anlage 1.1
49809 Lingen * Tel.: 0591/80016 - 0 m
INGENIEURGESELLSCHAFT

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Anlage 1.2: Strukturkonzept "Sportpark Berg Fidel" und Parkplatzkonzept P8 [13]

5754400

5754200

4 5754200

5754000

5753800

Schalltechnische Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 568
"Sportpark Berg Fidel" der Stadt Münster

Strukturkonzept "Sportpark Berg Fidel"
LL9333.2 / Wi / 02.09.2016

ZECH Ingenieurgesellschaft mbH A4 Maßstab 1:3333
Hessenweg 38 0 30 6 120] Anlage 1.2
49809 Lingen * Tel.: 0591/80016-0 | mm Tamm m

INGENIEURGESELLSCHAFT

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Anlage 2: Grafische Darstellung des EDV-Rechenmodells und Berechnungsdatenblätter
Spielbetrieb Preußenstadion - Regelspieltag - Bestand

Zeichenerklärung

[7] Hauptgebäude
EJ Nebengebäude

X Schallquelle
—— Linienschallquelle

[DIXJ Flächenschallquelle

—— Beugungskante

5754400

BEE Brücke/Dach

> Immissionsort

>

5754200
5754000
5753800

KL EB) —,
5

>
j\

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d Stadt Münster

5753600

Schalltechnische Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 568
" der Stadt Münster

Regelspieltag - Bestand
LL9333.2 /Wi/ 02.09.2016

"Sportpark Berg Fidel
7 Sportlärmuntersuchung - Spielbetrieb Preußen-Stadion

Trauttmansder -

7
a,
[3
TAN

1

Anlage 2

A3 Maßstab 1:3000
60 90 120
ME I Du

ZECH Ingenieurgesellschaft mbH * Hessenweg 38
49809 Lingen * Tel.: 0591/80016-0

INGENIEURGESELISCHAFT

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Bestand Preußen-Stadion (SA)

NGENIEURGESE

Legende

Immissionsort Name des Immissionsorts
Gebiet Gebietsnutzung
SW Stockwerk
HR Richtung
X-Koordinate
Y-Koordinate
Z-Koordinate
RW,TaR Richtwerttags a.R.
LrTaR Beurteilungspegel tags a.R.
dLrTaR Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrTaR
RW ,TaR ‚max Richtwert Maximalpegel tags a.R.
LTaR ‚max Maximalpegel tags a.R.
dLTaR,max Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LTaR,max

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 / Wi Seite 1 von 3

SoundPLAN 7.4

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Bestand Preußen-Stadion (SA)

NGENIEURGESE

mmissionsort Gebiet RW,TaR dLrTaR |RW,TaR,max LTaR,max | dLTaR,max

dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)

32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2

32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405286,5 | 5753946,6
32405286,5 5753946,6
32405286,5 | 5753946,6

: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
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ı Am Berg Fide

: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
ı Am Berg Fide

: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 / Wi Seite 2 von 3

SoundPLAN 7.4

OU OIOULTOUDTOUDTOUDODOU DIL DTOODTOTOOOTOULODOUODTUOUUOUUUU
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B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Bestand Preußen-Stadion (SA)

INGENIEURGESELISCHAF

mmissionsort Gebiet RW,TaR dLrTaR |RW,TaR,max LTaR,max | dLTaR,max

dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)

3: Am Berg Fidel 48 32405286,5 | 5753946,6 -
3: Am Berg Fidel 48 32405286,5 | 5753946,6 1
3: Am Berg Fidel 48 32405286,5 | 5753946,6 -
4: Am Berg Fidel 40 32405259,0 | 5754047,5
4: Am Berg Fidel 40 32405259,0 | 5754047,5
4: Am Berg Fidel 40 32405259,0 | 5754047,5
5: Am Berg Fidel 53 32405207,8 | 5754132,2
5: Am Berg Fidel 53 32405207,8 | 5754132,2
5: Am Berg Fidel 53 32405207,8 | 5754132,2
6: Werlandstraße 92 32405327,7 | 5754378,9
6: Werlandstraße 92 32405327,7 | 5754378,9
6: Werlandstraße 92 32405327,7 | 5754378,9

ammer$ 32405601,0 | 5754378,9
ammerS . 32405601,0 | 5754378,9

ammer$ 32405672,0 | 5754085,9
ammer$ 32405672,0 | 5754085,9
ammer$ 32405672,0 | 5754085,9

ammer$ 32405698,3 | 5753977,3
ammer$ 32405698,3 | 5753977,3
ammerS 32405698,3 | 5753977,3
11: Alte Reitbahn 22 32405544,4 | 5753714,9
11: Alte Reitbahn 22 32405544,4 | 5753714,9
11: Alte Reitbahn 22 32405544,4 | 5753714,9
12: Am Berg Fidel 89 32405456,7 | 5753686,6
12: Am Berg Fidel 89 32405456,7 | 5753686,6
12: Am Berg Fidel 89 32405456,7 | 5753686,6

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 / Wi Seite 3 von 3

SoundPLAN 7.4

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Bestand Preußen-Stadion (SA)

INGENIEURGESE

Legende

Name Name der Schallquelle

Gruppe Gruppenname

Kommentar

Tagesgang Name des Tagesgangs

Z Z-Koordinate
Größe der Quelle (Länge oder Fläche)
Innenpegel
Bewertetes Schalldämm-Maß als Einzahlwert
Leistung pro m, m?
Anlagenleistung
Spitzenpegel

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 Seite lvon4

SoundPLAN 7.4

J ugendstadion Spielbetrieb

J ugendstadion Zu-/Abgang Zuschauer
J ugendstadion Zuschauer

1 Busstellplatz (P5)

1 Busstellplatz P5 (allg.)

Busparkplatz (P4)

Parkplatz P1

Parkplatz P1 (allg.)

Parkplatz P2
Parkplatz P3
Parkplatz P3 (allg.)
Parkplatz P4
Parkplatz P4 (allg.)
Parkplatz P5
Parkplatz P5 (allg.)
Parkplatz TV/Rettung/sicherl
Zufahrt Busparkplatz P4
Zufahrt Parkplatz P3
Zufahrt Parkplatz P3 (allg.)
Zufahrt Parkplatz P3 ) ugendspiel
Zufahrt Parkplatz P4
Zufahrt Parkplatz P4 allg.
Zufahrt Parkplatz P5
Zufahrt Parkplatz P5 allg.
Zufahrt Parkplatz P5 J ugendspiel
Zufahrt Parkplatz TV/Rettung/Sicherheit
Beschallungsanlage Mast 01
Beschallungsanlage Mast 01
Beschallungsanlage Mast 02
Beschallungsanlage Mast 02
Beschallungsanlage Mast 03
Beschallungsanlage Mast 03

SoundPLAN 7.4

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Bestand Preußen-Stadion (SA)

J ugendstadion

J ugendstadion

J ugendstadion
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Preußen-Stadion
Preußen-Stadion
Preußen-Stadion
Preußen-Stadion
Preußen-Stadion
Preußen-Stadion

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0

Kommentar

Spieler und Schiedsrichterpfiffe
30 - 40 Zuschauer
30 - 40 Zuschauer

10 Bew.vor/nach dem Spiel

1 Bew. je Stpl. vor/nach dem Spiel
08:00 bis 22:00 Uhr 4 Bew./h

40 Bew. vor/nach den Spielen

1 Bew. je Stpl. vor/nach dem Spiel
08:00 bis 22:00 Uhr 7 Bew./h

1 Bew. je Stpl. vor/nach dem Spiel
08:00 Uhr bis 22:00 Uhr 1 Bew./h

1 Bew. je Stpl. vor/nach den Spielen
je 20 LKW-Bew. vor/nach dem Spiel
Block |

Block |

Block |

Block |

Block J

Block J

Tagesgang

J ugendstadion Spielbetrieb

J ugendstadion Zu-/Abgang Zuschauer
J ugendstadion Spielbetrieb

Parkplätze Stadion Spiel SA

J ugendstadion Parkplatz P5
Parkplätze Stadion Spiel SA
Parkplätze Stadion Spiel SA
Parkplätze Tennisanlage
Parkplätze Stadion Spiel SA
Parkplätze Stadion Spiel SA
Parkplätze Allg.-nutzung Bestand (P3)
Parkplätze Stadion Spiel SA
Parkplätze Allg.-nutzung Bestand
Parkplätze Stadion Spiel SA
Parkplätze Allg.-nutzung Bestand
Parkplätze Stadion Spiel SA

Zufahrt Busparkplatz P4 Spiel SA

Zufahrt Parkplatz P3 Spiel SA

Zufahrt Parkplatz allg. Planung 4 P3
Zufahrt] ugendstadion P3 SA

Zufahrt Parkplatz P4 Spiel SA

Zufahrt Parkplatz allg. Planung 4 P4
Zufahrt Parkplatz P5 Spiel SA

Zufahrt Parkplatz allg. Planung 4 P5
Zufahrt] ugendstadion P5 SA

Zufahrt Parkplatz TV/Ordnung SA

ELA - Durchsagen Spiel SA

ELA - Hintergrundbeschallung Spiel SA
ELA - Durchsagen Spiel SA

ELA - Hintergrundbeschallung Spiel SA
ELA - Durchsagen Spiel SA

ELA - Hintergrundbeschallung Spiel SA

loder S

m,m?

INGENIEURG

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Bestand Preußen-Stadion (SA)

INGENIEURG

Kommentar Tagesgang loder S

m,m?

ungsanlage Mast 04 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen Spiel SA

ungsanlage Mast 04 Preußen-Stadi ELA - Hintergrundbeschallung Spie
ungsanlage Mast 05 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen A
ungsanlage Mast 05 Preußen-Stadi ELA - Hintergrundbes ung Spie
ungsanlage Mast 06 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen Spiel SA
ungsanlage Mast 06 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Mast 07 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Mast 07 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Mast 08 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Mast 08 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Mast 09 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Mast 09 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Mast 10 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Mast 10 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Mast 11 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Mast 11 Preußen-Stadi ELA - Hintergrundbes ung Spie

e
Ss
e
Ss
es ung Spie
Spi
e
Ss
e
Ss
e
Ss
e
Ss
e

ungsanlage Mast 12 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen Spiel SA
e
Ss
e
Ss
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Ss
e
Ss
e
Ss
e
Ss
e
Ss

A
Ss ung Spie
iel SA
Ss ung Spie
iel SA
Ss ung Spie
iel SA
Ss ung Spie
iel SA

ungsanlage Mast 12 Preußen-Stadi ELA - Hintergrundbes ung Spie
ungsanlage Mast 13 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen Spiel SA
ungsanlage Mast 13 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Mast 14 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Mast 14 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Nordtribüne 1 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Nordtribüne 1 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Nordtribüne 2 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Nordtribüne 2 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Nordtribüne 3 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Nordtribüne 3 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Nordtribüne 4 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen A
ungsanlage Nordtribüne 4 Preußen-Stadi ELA - Hintergrundbes ung Spie
ungsanlage Nordtribüne 5 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen Spiel SA
ungsanlage Nordtribüne 5 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun ung Spie

Ss ung Spie
iel SA
Ss ung Spie
iel SA
Ss ung Spie
iel SA
Ss ung Spie
iel SA
Ss ung Spie

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0

SoundPLAN 7.4

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Bestand Preußen-Stadion (SA)

INGENIEURG

Kommentar Tagesgang loder S

m,m?

Besc
Besc
Besc
Besc
Besc
Besc
Besc
Besc
Besc
Besc
Besc
Besc

ungsanlage Nordtribüne 6 Preußen-Stadi lock L ELA - Durchsagen Spiel SA
ungsanlage Nordtribüne 6 Preußen-Stadi lock L ELA - Hintergrun ung Spiel SA
ungsanlage Südtribüne 1 Preußen-Stadi lock A ELA - Durchsagen A
ungsanlage Südtribüne 1 Preußen-Stadi lock A ELA - Hintergrun ung Spiel SA
ungsanlage Südtribüne 2 Preußen-Stadi lock B ELA - Durchsagen A
ungsanlage Südtribüne 2 Preußen-Stadi lock B ELA - Hintergrun ung Spiel SA
ungsanlage Südtribüne 3 Preußen-Stadi lock C ELA - Durchsagen A
ungsanlage Südtribüne 3 Preußen-Stadi lock C ELA - Hintergrun ung Spiel SA
ungsanlage Südtribüne 4 Preußen-Stadi lock D ELA - Durchsagen A
ungsanlage Südtribüne 4 Preußen-Stadi lock D ELA - Hintergrun ung Spiel SA
ungsanlage Südtribüne 5 Preußen-Stadi lock E ELA - Durchsagen A
ungsanlage Südtribüne 5 Preußen-Stadi lock E ELA - Hintergrun ung Spiel SA
Beschallungsanlage Südtribüne 6 Preußen-Stadi lock F ELA - Durchsagen A
Beschallungsanlage Südtribüne 6 Preußen-Stadi lock F ELA - Hintergrun ung Spiel SA
Stadion Versorgungsbereich Ost Preußen-Stadi ca. 3800 Personen, 135 min Versorgungsber. Ost +Nord Stadion SA
Stadion Block I Preußen-Stadi 1849 Stehplätze Spiel 1. Mannschaft SA

Stadion Block ] Preußen-Stadi 2128 Stehplätze Spiel 1. Mannschaft SA

Stadion Block K Preußen-Stadi 1853 Stehplätze Spiel 1. Mannschaft SA

Stadion Block L Preußen-Stadi 3305 Stehplätze Spiel 1. Mannschaft SA

Stadion Block M Preußen-Stadi 2913 Stehplätze Spiel 1. Mannschaft SA

Stadion Block N Preußen-Stadi 3689 Stehplätze Spiel 1. Mannschaft SA

Stadion Block O Preußen-Stadi 1185 Stehplätze Spiel 1. Mannschaft SA

Stadion Spielfeld Preußen-Stadi Spieler und Schiedsrichterpfiffe Spiel 1. Mannschaft SA

Stadion Tribüne Block A-F Preußen-Stadi 3077 Sitzplätze Spiel 1. Mannschaft SA

Stadion Versorgungsbereich Nord Preußen-Stadi ca. 1000 Personen, 135 min Versorgungsber. Ost +Nord Stadion SA
Stadion Wartebereich Eingang Gäste Preußen-Stadi ca. 3500 Personen, 30 min Wartebereich Gästeeingang Stadion SA
Stadion Wartebereich Haupteingang Preußen-Stadi ca. 3000 Personen, 90 min Wartebereich Haupteingang Stadion SA
Tennisplatz 1 Tennisplatz 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr Nutzung Tennisplätze

Tennisplatz 2 Tennisplatz 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr Nutzung Tennisplätze

Tennisplatz 3 Tennisplatz 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr Nutzung Tennisplätze

Tennisplatz 4 Tennisplatz 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr Nutzung Tennisplätze

Tennisplatz 5 Tennisplatz 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr Nutzung Tennisplätze

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ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0

SoundPLAN 7.4

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Bestand Preußen-Stadion (SA)

INGENIEURGESE

Legende

Parkplatz Name des Parkplatz

Parkplatzart Parkplatzart

Einheit BO Einheit der Parkplatzgröße BO

KPA dB Zuschlag für Parkplatzart

Kl dB Zuschlag für Impulshaltigkeit

KD dB Zuschlag für Durchfahr- und Parksuchverkehr

KStrO dB Zuschlag für Fahrbahnoberfläche

Größe B Größe B des Parkplatzes

f Faktor für Parkbuchten

Getrenntes Verfahren Zusammengefasstes oder getrenntes Verfahren

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 / Wi Seite 1von 2

SoundPLAN 7.4

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Bestand Preußen-Stadion (SA)

INGENIEURGESELISCHAF

Parkplatzart Einheit BO Getrenntes
Verfahren

1 Busstellplatz (P5) Zentrale Bushaltestellen (Diesel)
1 Busstellplatz P5 (allg.) Zentrale Bushaltestellen (Diesel)
Busparkplatz (P Zentrale Bushaltestellen (Diesel)
Parkplatz Pl Gaststätten

Parkp P1 (allg. Besucher- und Mitarbeiter
Parkp P2 Gaststätten

Parkp P3 Gaststätten

Parkp P3 (allg. Besucher- und Mitarbeiter
Parkp P4 Gaststätten

Parkp P4 (allg.) Besucher- und Mitarbeiter
Parkp P5 Gaststätten

Parkp P5 (allg.) Besucher- und Mitarbeiter
Parkplatz TV/Rettung/sicherheit Autohöfe (Lkws)

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ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 / Wi Seite 2 von 2

SoundPLAN 7.4

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Anlage 3: Grafische Darstellung des EDV-Rechenmodells und Berechnungsdatenblätter
Spielbetrieb Preußenstadion - Regelspieltag - Planung Teilsanierung

Zeichenerklärung

[7] Hauptgebäude
EJ Nebengebäude

X Schallquelle
—— Linienschallquelle

[DIXJ Flächenschallquelle

—— Beugungskante

5754400

BEE Brücke/Dach

> Immissionsort

>

5754200
5754000
5753800

KL EB) —,
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d Stadt Münster

5753600

Schalltechnische Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 568
" der Stadt Münster

Regelspieltag - Teilsanierung (Westtribüne)

LL9333.2 /Wi/ 02.09.2016

"Sportpark Berg Fidel
7 Sportlärmuntersuchung - Spielbetrieb Preußen-Stadion

Trauttmansder -

7
a,
[3
TAN

1

Anlage 3

A3 Maßstab 1:3000
60 90 120
ME I Du

ZECH Ingenieurgesellschaft mbH * Hessenweg 38
49809 Lingen * Tel.: 0591/80016-0

INGENIEURGESELISCHAFT

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Planung Teilausbau Preußen-Stadion (SA)

NGENIEURGESE

Legende

Immissionsort Name des Immissionsorts
Gebiet Gebietsnutzung
SW Stockwerk
HR Richtung
X-Koordinate
Y-Koordinate
Z-Koordinate
RW,TaR Richtwerttags a.R.
LrTaR Beurteilungspegel tags a.R.
dLrTaR Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrTaR
RW ,TaR ‚max Richtwert Maximalpegel tags a.R.
LTaR ‚max Maximalpegel tags a.R.
dLTaR,max Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LTaR,max

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 / Wi Seite 1 von 3

SoundPLAN 7.4

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Planung Teilausbau Preußen-Stadion (SA)

NGENIEURGESE

mmissionsort Gebiet RW,TaR dLrTaR |RW,TaR,max LTaR,max | dLTaR,max

dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)

32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2

32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405286,5 | 5753946,6
32405286,5 5753946,6
32405286,5 | 5753946,6

: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
ı Am Berg Fide

: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
ı Am Berg Fide

: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 / Wi Seite 2 von 3

SoundPLAN 7.4

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B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Planung Teilausbau Preußen-Stadion (SA)

INGENIEURGESELISCHAF

mmissionsort Gebiet RW,TaR dLrTaR |RW,TaR,max LTaR,max | dLTaR,max

dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)

: Am Berg Fidel 48 32405286,5 | 5753946,6
: Am Berg Fidel 48 32405286,5 | 5753946,6
ı Am Berg Fidel 48 32405286,5 | 5753946,6
: Am Berg Fidel 40 32405259,0 | 5754047,5
: Am Berg Fidel 40 32405259,0 | 5754047,5
: Am Berg Fidel 40 32405259,0 | 5754047,5
: Am Berg Fidel 53 32405207,8 | 5754132,2
: Am Berg Fidel 53 32405207,8 | 5754132,2
ı Am Berg Fidel 53 32405207,8 | 5754132,2
: Werlandstraße 92 32405327,7 | 5754378,9
: Werlandstraße 92 32405327,7 | 5754378,9
ı Werlandstraße 92 32405327,7 | 5754378,9

ammer$ 32405601,0 | 5754378,9
ammerS 32405601,0 | 5754378,9
ammer$ 32405631,7 | 5754225,0
ammer$ 32405631,7 | 5754225,0
ammer$ 32405672,0 | 5754085,9
ammer$ 32405672,0 | 5754085,9
ammer$ 32405672,0 | 5754085,9

ammer$ 32405698,3 | 5753977,3
ammer$ 32405698,3 | 5753977,3
ammerS 32405698,3 | 5753977,3
: Alte Reitbahn 22 32405544,4 | 5753714,9
: Alte Reitbahn 22 32405544,4 | 5753714,9
: Alte Reitbahn 22 32405544,4 | 5753714,9
: Am Berg Fidel 89 32405456,7 | 5753686,6
: Am Berg Fidel 89 32405456,7 | 5753686,6
ı Am Berg Fidel 89 32405456,7 | 5753686,6

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 / Wi Seite 3 von 3

SoundPLAN 7.4

ZIJeeeleeio

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Planung Teilausbau Preußen-Stadion (SA)

INGENIEURGESE

Legende

Name Name der Schallquelle

Gruppe Gruppenname

Kommentar

Tagesgang Name des Tagesgangs

Z Z-Koordinate
Größe der Quelle (Länge oder Fläche)
Innenpegel
Bewertetes Schalldämm-Maß als Einzahlwert
Leistung pro m, m?
Anlagenleistung
Spitzenpegel

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 Seite lvon4

SoundPLAN 7.4

J ugendstadion Spielbetrieb

J ugendstadion Zu-/Abgang Zuschauer
J ugendstadion Zuschauer

1 Busstellplatz (P5)

1 Busstellplatz P5 (allg.)

Busparkplatz (P4)

Parkplatz P1

Parkplatz P1 (allg.)

Parkplatz P2
Parkplatz P3
Parkplatz P3 (allg.)
Parkplatz P4
Parkplatz P4 (allg.)
Parkplatz P5
Parkplatz P5 (allg.)
Parkplatz TV/Rettung/sicherl
Zufahrt Busparkplatz P4
Zufahrt Parkplatz P3
Zufahrt Parkplatz P3 (allg.)
Zufahrt Parkplatz P3 ) ugendspiel
Zufahrt Parkplatz P4
Zufahrt Parkplatz P4 allg.
Zufahrt Parkplatz P5
Zufahrt Parkplatz P5 allg.
Zufahrt Parkplatz P5 J ugendspiel
Zufahrt Parkplatz TV/Rettung/Sicherheit
Beschallungsanlage Mast 06
Beschallungsanlage Mast 06
Beschallungsanlage Mast 07
Beschallungsanlage Mast 07
Beschallungsanlage Mast 08
Beschallungsanlage Mast 08

SoundPLAN 7.4

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Planung Teilausbau Preußen-Stadion (SA)

J ugendstadion

J ugendstadion

J ugendstadion
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Preußen-Stadion
Preußen-Stadion
Preußen-Stadion
Preußen-Stadion
Preußen-Stadion
Preußen-Stadion

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0

Kommentar

Spieler und Schiedsrichterpfiffe
30 - 40 Zuschauer
30 - 40 Zuschauer

15 Bew.vor/nach dem Spiel

1 Bew. je Stpl. vor/nach dem Spiel
08:00 bis 22:00 Uhr 4 Bew./h

40 Bew. vor/nach den Spielen

1 Bew. je Stpl. vor/nach dem Spiel
08:00 bis 22:00 Uhr 9 Bew./h

1 Bew. je Stpl. vor/nach dem Spiel
08:00 Uhr bis 22:00 Uhr 1 Bew./h

1 Bew. je Stpl. vor/nach den Spielen
je 20 LKW-Bew. vor/nach dem Spiel
Block L

Block L

Block L

Block L

Block M

Block M

Tagesgang

J ugendstadion Spielbetrieb

J ugendstadion Zu-/Abgang Zuschauer
J ugendstadion Spielbetrieb

Parkplätze Stadion Spiel SA

J ugendstadion Parkplatz P5
Parkplätze Stadion Spiel SA
Parkplätze Stadion Spiel SA
Parkplätze Tennisanlage
Parkplätze Stadion Spiel SA
Parkplätze Stadion Spiel SA
Parkplätze Allg.-nutzung Planung (P 3)
Parkplätze Stadion Spiel SA
Parkplätze Allg.-nutzung Planung
Parkplätze Stadion Spiel SA
Parkplätze Allg.-nutzung Planung
Parkplätze Stadion Spiel SA

Zufahrt Busparkplatz P4 Spiel SA

Zufahrt Parkplatz P3 Spiel SA

Zufahrt Parkplatz allg. P3
Zufahrt] ugendstadion P3 SA
Zufahrt Parkplatz P4 Spiel SA
Zufahrt Parkplatz allg. P4
Zufahrt Parkplatz P5 Spiel SA
Zufahrt Parkplatz allg. P5
Zufahrt] ugendstadion P5 SA
Zufahrt Parkplatz TV/Ordnung SA
ELA - Durchsagen Spiel SA
ELA - Hintergrundbeschallung Spiel SA
ELA - Durchsagen Spiel SA
ELA - Hintergrundbeschallung Spiel SA
ELA - Durchsagen Spiel SA
ELA - Hintergrundbeschallung Spiel SA

loder S

m,m?

INGENIEURG

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Planung Teilausbau Preußen-Stadion (SA)

INGENIEURG

Kommentar Tagesgang loder S

m,m?

ungsanlage Mast 09 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen Spiel SA

ungsanlage Mast 09 Preußen-Stadi ELA - Hintergrundbeschallung Spie
ungsanlage Mast 10 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen A
ungsanlage Mast 10 Preußen-Stadi ELA - Hintergrundbes ung Spie
ungsanlage Mast 11 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen Spiel SA
ungsanlage Mast 11 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Mast 12 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Mast 12 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Mast 13 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Mast 13 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Mast 14 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Mast 14 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Nordtribüne 1 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Nordtribüne 1 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Nordtribüne 2 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Nordtribüne 2 Preußen-Stadi ELA - Hintergrundbes ung Spie

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ungsanlage Nordtribüne 3 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen Spiel SA
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A
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Ss ung Spie
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Ss ung Spie
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Ss ung Spie
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ungsanlage Nordtribüne 3 Preußen-Stadi ELA - Hintergrundbes ung Spie
ungsanlage Nordtribüne 4 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen Spiel SA
ungsanlage Nordtribüne 4 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Nordtribüne 5 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Nordtribüne 5 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Nordtribüne 6 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Nordtribüne 6 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Südtribüne 1 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Südtribüne 1 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Südtribüne 2 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen
ungsanlage Südtribüne 2 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun
ungsanlage Südtribüne 3 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen A
ungsanlage Südtribüne 3 Preußen-Stadi ELA - Hintergrundbes ung Spie
ungsanlage Südtribüne 4 Preußen-Stadi ELA - Durchsagen Spiel SA
ungsanlage Südtribüne 4 Preußen-Stadi ELA - Hintergrun ung Spie

Ss ung Spie
iel SA
Ss ung Spie
iel SA
Ss ung Spie
iel SA
Ss ung Spie
iel SA
Ss ung Spie

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0

SoundPLAN 7.4

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Planung Teilausbau Preußen-Stadion (SA)

INGENIEURG

Kommentar Tagesgang loder S

m,m?

Besc
Besc
Besc
Besc
Besc
Besc

ungsanlage Südtribüne 5 Preußen-Stadi lock E ELA - Durchsagen Spiel SA

ungsanlage Südtribüne 5 Preußen-Stadi lock E ELA - Hintergrun ung Spiel SA
ungsanlage Südtribüne 6 Preußen-Stadi lock F ELA - Durchsagen A
ungsanlage Südtribüne 6 Preußen-Stadi lock F ELA - Hintergrun ung Spiel SA
ungsanlage Westtribüne 1 Preußen-Stadi lock I ELA - Durchsagen A
ungsanlage Westtribüne 1 Preußen-Stadi lock I ELA - Hintergrun ung Spiel SA

ung Spiel SA
A
ung Spiel SA
A

Besc
Besc
Besc
Besc
Besc

ungsanlage Westtribüne 2 Preußen-Stadi lock I ELA - Hintergrun
ungsanlage Westtribüne 3 Preußen-Stadi lock ] ELA - Durchsagen
ungsanlage Westtribüne 3 Preußen-Stadi lock ] ELA - Hintergrun
ungsanlage Westtribüne 4 Preußen-Stadi lock ] ELA - Durchsagen
ungsanlage Westtribüne 4 Preußen-Stadi lock ] ELA - Hintergrun ung Spiel SA
Beschallungsanlage Westtribüne 5 Preußen-Stadi lock ] ELA - Durchsagen A
Beschallungsanlage Westtribüne 5 Preußen-Stadi lock ] ELA - Hintergrun ung Spiel SA
Stadion Versorgungsbereich Ost Preußen-Stadi ca. 3800 Personen, 135 min Versorgungsber. Ost +Nord Stadion SA
Stadion Block K Preußen-Stadi 1853 Stehplätze Spiel 1. Mannschaft SA
Stadion Block L Preußen-Stadi 3305 Stehplätze Spiel 1. Mannschaft SA
Stadion Block M Preußen-Stadi 2913 Stehplätze Spiel 1. Mannschaft SA
Stadion Block N Preußen-Stadi 3689 Stehplätze Spiel 1. Mannschaft SA

1

1

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Beschallungsanlage Westtribüne 2 Preußen-Stadi lock I ELA - Durchsagen Spiel SA

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Stadion Block O Preußen-Stadi 1185 Stehplätze Spiel 1. Mannschaft SA

Stadion Spielfeld Preußen-Stadi Spieler und Schiedsrichterpfiffe Spiel 1. Mannschaft SA

Stadion Tribüne Block A-F Preußen-Stadi 3077 Sitzplätze Spiel 1. Mannschaft SA

Stadion Versorgungsbereich Ost Preußen-Stadi ca. 3800 Personen, 135 min Versorgungsber. Ost +Nord Stadion SA
Stadion Wartebereich Eingang Gäste Preußen-Stadi ca. 3500 Personen, 30 min Wartebereich Gästeeingang Stadion SA
Stadion Wartebereich Haupteingang Preußen-Stadi ca. 3000 Personen, 90 min Wartebereich Haupteingang Stadion SA
Stadion Westtribüne Stehplätze Preußen-Stadi 5429 Stehplätze Spiel 1. Mannschaft SA

Tennisplatz 1 Tennisplatz 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr Nutzung Tennisplätze

Tennisplatz 2 Tennisplatz 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr Nutzung Tennisplätze

Tennisplatz 3 Tennisplatz 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr Nutzung Tennisplätze

Tennisplatz 4 Tennisplatz 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr Nutzung Tennisplätze

Tennisplatz 5 Tennisplatz 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr Nutzung Tennisplätze

a
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a
a
a
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ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0

SoundPLAN 7.4

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Planung Teilausbau Preußen-Stadion (SA)

INGENIEURGESE

Legende

Parkplatz Name des Parkplatz

Parkplatzart Parkplatzart

Einheit BO Einheit der Parkplatzgröße BO

KPA dB Zuschlag für Parkplatzart

Kl dB Zuschlag für Impulshaltigkeit

KD dB Zuschlag für Durchfahr- und Parksuchverkehr

KStrO dB Zuschlag für Fahrbahnoberfläche

Größe B Größe B des Parkplatzes

f Faktor für Parkbuchten

Getrenntes Verfahren Zusammengefasstes oder getrenntes Verfahren

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 / Wi Seite 1von 2

SoundPLAN 7.4

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Planung Teilausbau Preußen-Stadion (SA)

INGENIEURGESELISCHAF

Parkplatzart Einheit BO Getrenntes
Verfahren

1 Busstellplatz (P5) Zentrale Bushaltestellen (Diesel)
1 Busstellplatz P5 (allg.) Zentrale Bushaltestellen (Diesel)
Busparkplatz (P Zentrale Bushaltestellen (Diesel)
Parkplatz Pl Gaststätten

Parkp P1 (allg. Besucher- und Mitarbeiter
Parkp P2 Gaststätten

Parkp P3 Gaststätten

Parkp P3 (allg. Besucher- und Mitarbeiter
Parkp P4 Gaststätten

Parkp P4 (allg.) Besucher- und Mitarbeiter
Parkp P5 Gaststätten

Parkp P5 (allg.) Besucher- und Mitarbeiter
Parkplatz TV/Rettung/sicherheit Autohöfe (Lkws)

[7
NNNNNNNN

oo 05900000 9000070
WPPEPPPPPPP?.PrP?rR
ooooooo00o00000o0

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 / Wi Seite 2 von 2

SoundPLAN 7.4

ZECH 4

INGENIEURGESELLSCHAFT

Anlage 4: Grafische Darstellung des EDV-Rechenmodells und Berechnungsdatenblätter
Spielbetrieb Preußenstadion - Regelspieltag - Planung Vollausbau

5754400
5754200
5754000
5753800
5753600

u
E) :

Zeichenerklärung
—— Linienschallquelle

[DIXJ Flächenschallquelle
—— Beugungskante

EL] Industriehalle

EJ Nebengebäude
X Schallquelle
BEE Brücke/Dach
> Immissionsort

[7] Hauptgebäude
Sportplal PN] Parkplatz

1
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Schalltechnische Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 568

"Sportpark Berg Fidel

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Trauttmansder -

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Anlage 4

A3 Maßstab 1:3000

ZECH Ingenieurgesellschaft mbH * Hessenweg 38
49809 Lingen * Tel.: 0591/80016-0

INGENIEURGESELISCHAFT

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Planung Vollausbau Preußen-Stadion (SA)

NGENIEURGESE

Legende

Immissionsort Name des Immissionsorts
Gebiet Gebietsnutzung
SW Stockwerk
HR Richtung
X-Koordinate
Y-Koordinate
Z-Koordinate
RW,TaR Richtwerttags a.R.
LrTaR Beurteilungspegel tags a.R.
dLrTaR Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrTaR
RW ,TaR ‚max Richtwert Maximalpegel tags a.R.
LTaR ‚max Maximalpegel tags a.R.
dLTaR,max Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LTaR,max

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 / Wi Seite 1 von 3

SoundPLAN 7.4

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Planung Vollausbau Preußen-Stadion (SA)

NGENIEURGESE

mmissionsort Gebiet RW,TaR dLrTaR |RW,TaR,max LTaR,max | dLTaR,max

dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)

32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2
32405373,6 | 5753788,2

32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405347,2 | 5753834,0
32405286,5 | 5753946,6
32405286,5 5753946,6
32405286,5 | 5753946,6

: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
ı Am Berg Fide

: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
ı Am Berg Fide

: Am Berg Fide
: Am Berg Fide
: Am Berg Fide

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 / Wi Seite 2 von 3

SoundPLAN 7.4

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oOOIO0000000000I2E ZZ 22 22222222222 ZZ

B-Plan Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel, Stadt Münster
Sportanlagenlärm - Planung Vollausbau Preußen-Stadion (SA)

INGENIEURGESELISCHAF

mmissionsort Gebiet RW,TaR dLrTaR |RW,TaR,max LTaR,max | dLTaR,max

dB(A) d dB(A) dB(A) )

: Am Berg Fidel 48 32405286,5 | 5753946,6
: Am Berg Fidel 48 32405286,5 | 5753946,6
ı Am Berg Fidel 48 32405286,5 | 5753946,6
: Am Berg Fidel 40 32405259,0 | 5754047,5
: Am Berg Fidel 40 32405259,0 | 5754047,5
: Am Berg Fidel 40 32405259,0 | 5754047,5
: Am Berg Fidel 53 32405207,8 | 5754132,2
: Am Berg Fidel 53 32405207,8 | 5754132,2
ı Am Berg Fidel 53 32405207,8 | 5754132,2
: Werlandstraße 92 32405327,7 | 5754378,9
: Werlandstraße 92 32405327,7 | 5754378,9
ı Werlandstraße 92 32405327,7 | 5754378,9

ammer$ 32405601,0 | 5754378,9
ammerS 32405601,0 | 5754378,9
ammer$ 32405631,7 | 5754225,0
ammer$ 32405631,7 | 5754225,0
ammer$ 32405672,0 | 5754085,9
ammer$ 32405672,0 | 5754085,9
ammer$ 32405672,0 | 5754085,9

ammer$ 32405698,3 | 5753977,3
ammer$ 32405698,3 | 5753977,3
ammerS 32405698,3 | 5753977,3
: Alte Reitbahn 22 32405544,4 | 5753714,9
: Alte Reitbahn 22 32405544,4 | 5753714,9
: Alte Reitbahn 22 32405544,4 | 5753714,9
: Am Berg Fidel 89 32405456,7 | 5753686,6
: Am Berg Fidel 89 32405456,7 | 5753686,6
ı Am Berg Fidel 89 32405456,7 | 5753686,6

ZECH IngenieurgesellschaftmbH Hessenweg 38 49809 Lingen (05 91) 80016-0
LL9333.2 / Wi Seite 3 von 3

SoundPLAN 7.4

ZIJeeeleeio

V-0123-2017-Anlage-08-Strukturkonzept-2017

36 Zeichen

Anlage 8 
zur Vorlage Nr.V/0123/2017

V-0123-2017-Anlage-05-Begruendung-568

149255 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0123/2017 
Begründung   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 568:  
Sportpark Berg Fidel 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungserfordernis ............................................................................................... 2 
2. Geltungsbereich ................................................................................................................................. 5 
3. Planungsrechtliche Situation .............................................................................................................. 6 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................ 6 
3.2 Bestehendes Planungsrecht .................................................................................................... 6 
4. Räumliche und strukturelle Situation .................................................................................................. 6 
5. Planungsziele ..................................................................................................................................... 8 
6. Inhalte des Bebauungsplans .............................................................................................................. 9 
6.1 Grundzüge der Planung ........................................................................................................... 9 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ...................................................................................... 9 
6.2.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................................ 9 
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung und überbaubare Grundstücksflächen ...................... 10 
6.2.3 Bauweise und Bauform .......................................................................................... 12 
6.2.4 Firstrichtung, Dachform .......................................................................................... 12 
6.2.5 Material, Farbgebung ............................................................................................. 12 
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen, sonstige bauliche Anlagen ......................................... 12 
6.2.7 Begrünung .............................................................................................................. 13 
6.2.8 Werbeanlagen ........................................................................................................ 14 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung ............................................................................................. 14 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ..................................................................... 19 
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ...................................................................................... 20 
6.6 Grünflächen / Begrünung ....................................................................................................... 20 
6.6.1 öffentliche Grünflächen ........................................................................................... 20 
6.6.2 Ausgleichsflächen ................................................................................................... 20 
6.7 Immissionsschutz ................................................................................................................... 20 
6.8 Altlasten / Altstandorte ........................................................................................................... 27 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................ 28 
7. Flächenbilanz ................................................................................................................................... 28 
8. A
uswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB .............................................. 28 
8.1. Rahmen der Umweltprüfung .................................................................................................. 28 
8.2 Kurzdarstellung der Planung .................................................................................................. 29 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes .................................................. 29 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ....................................... 30 
8.4.1 Menschen ............................................................................................................... 30 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ................................................................ 34 
8.4.3 Boden ..................................................................................................................... 42 
8.4.4 Wasser .................................................................................................................... 44 
8.4.5 Klima / Luft .............................................................................................................. 46 
8.4.6 Landschaft .............................................................................................................. 47 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ....................................................................... 48 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ....................................................................... 49 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ............... 49 
8.5 Nichtdurchführung der Planung  (Prognose Null-Variante) ................................................... 50 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten .................................................................................... 50 
8.7 Überwachung (Monitoring) ..................................................................................................... 50 
8.8 Zusammenfassung ................................................................................................................ 51 
9. Gesamtabwägung ............................................................................................................................ 52 
10. Realisierung der Planung ................................................................................................................. 53 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
1. Planungsanlass / Planungserfordernis 
Das inzwischen 90 Jahre alte städtische Preußenstadion ist trotz mancher Renovierungen und 
Neubauten in seinem Bestand unter sportlichen, funktionalen und wirtschaftlichen Gesicht s-
punkten nur bedingt zukunftsfähig. In erster Linie sind es die B edingungen für die Zuschauer 
der Spiele, die einen sicheren und guten, den heutigen Anforderungen (u.a. DFL- Auflagen) ge-
nügenden Steh- bzw. Sitzplatz erwarten – und insofern eine Sanierung, Erneuerung, Verbesse-
rung und Optimierung des bestehenden Sportstandortes (Stadion und Umfeld) erfordern. 
Zur angestrebten Verbesserung der Funktionalitäten, Qualitäten und der Immissionssituation 
gehört insbesondere auch die Errichtung von überdachten Tribünen. Zur grundsätzlichen Pr ü-
fung der Realisierbarkeit unter genehmigungsrechtlichen und immissionsschutztechnischen As-
pekten diente eine Machbarkeitsstudie, die der Rat im April 2014 zur Kenntnis genommen hat 
(vgl. Vorlage V/0166/2014):  
 Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie war die Erkenntnis, dass der im Jahr 1982 in Kra ft 
gesetzte Bebauungsplan Nr. 183 - Neufassung „Sportpark Berg Fidel“ der Stadt Münster 
den Anforderungen der jüngeren Rechtsprechung an die Festsetzung öffentlicher Grün-
flächen nicht genügt, infolgedessen rechtsfehlerhaft und als Satzung unwirksam ist. Hie-
raus resultiert die städtebauliche Erforderlichkeit zur Neuaufstellung eines Bebauung s-
planes für den Bereich des Preußenstadions, um eine geordnete städtebauliche Ent-
wicklung in der gegebenen Konfliktsituation zwischen emittierenden Sportanlagen und 
schutzbedürftiger Wohnbebauung sicher zu stellen.  
 Ergänzende Erkenntnis der Machbarkeitsstudie war, dass der Neubau einer überdac h-
ten Sitzplatztribüne im Bereich der Westkurve des Preußenstadions den Immissionskon-
flikt zwischen schutzbedürftiger Wohnbebauung einerseits und emittierender Sportanl a-
ge andererseits, orientiert an den Vorgaben des Gebots der Rücksichtnahme, abmildern 
würde. Dieses soll durch die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes vorbereitet wer-
den.  
Am 10.12.2014 hat der Rat mit der Vorlage V/0726/2014 in der Konsequenz beschlossen, für 
den Bereich „Sportpark Berg Fidel“ einen Bebauungsplan aufzustellen. 
Vorgehende Motive sind hier - vor dem Hintergrund der Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 
183 - Neufassung „Sportpark Berg Fidel“ als bisherige Genehmigungsgrundlage (s.o.) -, 
 die auf Grundlage von § 1 (3) Baugesetzbuch (BauGB) gebotene planerische Steuerung 
durch Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „in die Hand zu nehmen“, 
 damit künftige (Einzel-)Genehmigungen zur Sanierung, Erneuerung und Optim ierung des 
bestehenden Stadionstandortes samt Umfeld auf eine eindeutige Satzungsgrundlage – ge-
rade in der bestehenden und nicht auflösbaren Gemenge- und Konfliktlage zwischen Sport-
standort auf der einen Seite und Schutzbedürftigkeit der angrenzenden Wohnnutzungen auf 
der anderen Seite - zu stellen, 
 dieser Konfliktlage in ihren jeweiligen Entwicklungsansprüchen einerseits und ihren Schut z-
ansprüchen andererseits dezidiert abwägend in besonderem Maße gerecht zu werden. 
Die Neuaufstellung des Bebauungsplans kann und soll in diesem Zusammenhang ebenfalls ei-
ne tragfähige baulich-funktionale Zukunftsentwicklung für den Gesamtbereich des bestehenden 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Stadionstandortes samt Umfeld - in Bausteinen und Einzelschritten - unter besonderer Berück-
sichtigung der bestehenden Lärmschutzanforderungen planungsrechtlich ermöglichen – und 
damit i.S. der Herstellung von struktureller Verträglichkeit – als Grundlage für künftige Bauge-
nehmigungen - klar definiert begrenzen.  
 
 
Abb. zum Aufstellungsbeschluss: Strukturkonzept vom 25.09.2014 
In den Blick genommen wird in diesem Zusammenhang insofern nicht nur der Anlass der E r-
richtung einer neuen Westtribüne,  sondern eine Gesamtkonzeption für den Standort Preu-
ßenstadion und Umfeld i.S. einer planerischen Vorsorge und Umsetzungsmögli chkeit in Bau-
steinen. Diese schafft perspektivisch bauliche und funktionale Optimierungen für den gesamten 
Standort, u.a.  in Punkto Zufahrt- und Parksituation, Parkkapazitäten und -funktionalitäten, Trai-
ningsplatzsituation, Grünflächensituation. Es ist in diesem Zusammenhang auch von Bedeu-
tung, eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs (Parkplätze) und der Erschließung, unter Ver-
minderung der Belastung der westlich angrenzenden Wohnquartiere, zu erreichen. Zu betonen 
ist, dass am Standort des bestehenden  Stadions dieses modernisiert und aufgewertet wird, j e-
doch – standortbedingt - perspektivisch „nur“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein 
zweitligataugliches Stadion geschaffen werden (können).  
  
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Das dem Bebauungsplanverfahren zu G runde liegende, in der Fassung vom 09.09.2014 vom 
Rat zur Kenntnis genommene und im weiteren Verfahren angepasste und fortgeschriebene Ge-
samtkonzept für den Standort Städtisches Preußenstadion und Umfeld als Strukturkonzept 
„Sportpark Berg Fidel“, Stand 26.08.2016, konkretis iert die Zielaussagen für die städtischen 
Flächen südlich des heutigen Sportstandortes. Neben der ergänzenden Errichtung von Beach-
volleyballflächen, von ergänzenden Trainings - und Nebenflächen ist hier vor allem auch die 
Entwicklung einer öffentliche Grünf läche („Bürgergrün“) mit Aufenthalts -, Erholungs - und 
Spielmöglichkeiten für den Stadtteil vorgesehen. Die besonderen Standortbedingungen, wie die 
Bodenbelastungssituation sowie die Anforderungen des Artenschutzes und die aktuelle Trin k-
wasserförderung im und um das Plangebiet werden bei der Entwicklung und Umsetzung der 
Planungsziele berücksichtigt.  
 
 
Abb. zum B.plan-Entwurf: Strukturkonzept vom 26.08.2016 
Zusammengefasst sind hier folgende Ziele des Strukturkonzeptes aggregiert zu benennen:  
 Schaffung der Realisierungsoption für die Sanierung und Erneuerung eines Stadions mit 
bis zu 20.000 Zuschauern (Modernisierung, Optimierung und Aufwertung des bestehen-
den, historisch existenten Stadionstandortes);  
 Sanierungs- und Neuerrichtungsoptionen von überdachten, rückwärtig baulich g e-
schlossenen Sitzplatztribünen - bereits im Bereich der Westkurve des Preußenstadions  
kann dem bestehenden Immissionskonflikt zwischen schutzbedürftiger Wohnbebauung 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
einerseits und emittierender Sport anlage andererseits, orientiert an den Vorgaben des 
Gebots der Rücksichtnahme, durch Neubau einer Westtribüne entgegengewirkt und die-
ser gegenüber dem Status Quo verbessert werden; 
 veränderte An- und Zuordnung der lärmerzeugenden Stellplatzanlagen, besonders die 
der Gäste- Fans, einschließlich der Verlegung lärmerzeugender Zu-  und Abfahrten für 
die Besucher der Fußballspiele - tendenziell weg von den Wohnbereichen Berg Fidels -, 
um zu einer noch höheren Akzeptanz in der Bewohnerschaft des Standortes am Berg 
Fidel beizutragen und die wohngebietsnahen Verkehrsbewegungen gegenüber der heu-
tigen Situation merklich zu reduzieren; 
 Optionen für die Erhöhung der Stellplatzkapazitäten im unmittelbaren Stadionumfeld 
durch „mitwachsende“ Hochgaragen (Parkpaletten/Parkhäuser): 
 eine Stellplatzanlage mit Erweiterungsmöglichkeit durch Parkpaletten unmittelbar 
nördlich des Stadionstandortes mit maximal 1.850 Stellplätzen für die Heimbesucher 
der Fußballspiele, unmittelbar erschlossen von der Straße Am Berg Fidel, zugeführt 
von und abgeführt zur Hauptverkehrsstraße Hammer Straße –  hierfür in der End-
ausbaustufe Erfordernis der Verbreiterung der heutigen öffentlichen Verkehrsfläche 
der Straße Am Berg Fidel; 
 eine neue Stellplatzanlage mit Erweiterungsmöglichkeit durch Parkpaletten mit m a-
ximal 775 Stellplätzen für die Gästebesucher der Fußballspiele, ist von der Hammer 
Straße aus erschlossen, östlich der angestrebten neuen Trainingsfelder vorgesehen  
-  mit einer Stellplatzfläche nördlich davon, speziell für „Gästefanbusse“ und – PKW, 
auf der dann aufgegebenen heutigen Wassergewinnungsfläche, sollen nicht nur per-
spektivisch die bestehenden Stellplatzbedarfe gedeckt und entzerrt sondern auch 
der Konfliktsachverhalt zwischen Gäste-Fans und Heim-Fans entschärft werden; 
 Bestandssicherung für die Bereiche des Tennisclubs „Preußen Münster“ und den B e-
reich „Skater-Park“; 
 erweiterte Bestandssicherung für die Sporthalle Berg Fidel und das Jugendzentrum; 
 Optionen für die Neuerrichtung einer Beachvolleyballfläche mit bis zu 4 Spielfeldern für 
optimierte und flexiblere sportliche Aktivitäten des USC-Münster als Volleyballverein; 
 Entwicklung einer öffentlichen Grünfläche mit Aufenthalts -, Erho lungs- und Spielmög-
lichkeiten für den Stadtteil  -  das Areal soll für die Bewohner des Stadtviertels Berg Fidel 
im Sinne eines „Stadtteilparks“ aufgewertet werden: Der Stadtteil- bzw. Quartiersbezug 
eines frei zugänglichen Stadtteilparks steht dabei im Vordergrund.; 
 Ergänzung der vorhandenen Fußball-Trainingsfelder durch zwei weitere Trainingsplätze, 
u.a. für den Jugendbereich.  
2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 568 beinhaltet die Flächen zwischen der Ham-
mer Straße im Osten, der Straße Am Berg Fidel im Westen und der nördlichen Grenze des 
Mischgebietes und Allgemeinen Wohngebietes an der Straße Alte Reitbahn, im nordwestlichen 
Teil des Bebauungsplanes Nr. 314, - Alte Reitbahn– Am Berg Fidel / Trauttmansdorffstraße / 
Hammer Straße.  
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 568 umfasst die in der Gemarkung Münster, Flur 
196/197 folgenden Flurstücke:  
Flur 196: Flurstücke 215, 216, 187, 188, 
Flur 197: Flurstücke 415, 416, 417, 509, 510, teilw. 511, 513 und 644. 
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist im Plan durch einen 
grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der Regionalplan Münsterland stellt das Plangebiet vollständig als Allgemeinen Siedlungsbe-
reich (ASB) dar, dessen Darstellung durch die Freiraumfunktion „Grundwasser- und Gewässer-
schutz“ überlagert wird. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 568 ist im wirksamen Flächennutzungsplan der  
Stadt Münster als „Grünfläche“ mit den Zweckbestimmungen, Einrichtungen und Anlagen wie 
„Öffentliche Parkfläche“, „Festplatz“ und „Sportplatz“ sowie als „Fläche für Ver- und Entsorgung“ 
ausgewiesen.  
Da die Ziele des Bebauungsplans Nr. 568 nicht mit den Darstellungen des wirksamen Flächen-
nutzungsplans übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfah-
ren erforderlich. Die Darstellungen des geänder ten Flächennutzungsplans weisen ein „Sonder-
gebiet Sportzentrum“, eine „Grünfläche“ und eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ aus. Die für 
die Trinkwassergewinnung aufzugebende Fläche für „Ver - und Entsorgung“ mit der Zweckbe-
stimmung „Wasser“ wird nicht mehr dargestellt (Umsetzung Dipol -Konzept der Stadtwerke 
Münster GmbH, Ausführungen hierzu unter 10).  
Über dieses Parallelverfahren wird die Zielkongruenz zwischen vorbereitender und verbindlicher 
Bauleitplanung hergestellt: Der Bebauungsplan ist insofern absehbar aus den (künftigen) Da r-
stellungen des FNP entwickelt. 
3.2 Bestehendes Planungsrecht 
Für den Bebauungsplan Nr. 183 - Neufassung hat der Rat am 10.12.2014 einen Beschluss zur 
Aufhebung gefasst.  
Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 183 -  Neufassung, als eigenständiges Verfahren, wird 
ebenfalls parallel zur Neuaufstellung dieses Bebauungsplans betrieben. Der Aufhebungsbe-
schluss für den B-Plan Nr. 183 - Neufassung ist zeitgleich mit dem Satzungsbeschluss zum Be-
bauungsplan Nr. 568 vorgesehen. 
Begründung für die Aufhebung sind sowohl die oben beschriebenen Wirksamkeitsmängel als 
auch die Präzisierung der Planungsziele für den Standort durch die Neuaufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 568. 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
Das Plangebiet befindet sich im Süden der Innenstadt, im Stadtteil Berg Fidel, südlich der B 51 
und südlich und östlich der Bahnlinien Hamburg– Wanne Eickel, Münster -Lünen und Hamm -
Emden, und an der Hammer Straße. Im Osten und Süden des Plangebietes befinden sich 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Misch- und Gewerbegebiete, im Norden das Wohngebiet im Stadtteil Düesberg und im Westen 
das  Wohngebiet im Stadtteil Berg Fidel. Das Wohngebiet im Stadtteil Düesberg ist im Süden 
durch die Bahnlinie Hamburg-Wanne Eickel vom Plangebiet getrennt.  
 
Abb. DGK 5 
Lage und visuelle Prägung 
Die visuelle Prägung des Plangebietes ist einerseits bestimmt durch die Grünfläche im Süden, 
der Eingrünung in den Straßenrandbereichen, den Parkplatzflächen im Norden, aber auch 
durch den Vorplatz des Stadions mit Haupteingang und Kassenhaus. Erst aus der Sicht nör d-
lich der Straße Am Berg Fidel ist die Tieflage des Stadions in einer „Mulde“ ersichtlich. Weitere 
Stellplätze, die Sporthalle und das Gemeindehaus „Lorenz Süd“ prägen den Bereich, gegen-
über dem Wohngebiet Berg Fidel. Eine visuelle Prägung ganz  besonderer Art ist das Wohn-
hochhaus an der Straße Am Berg Fidel, gegenüber der Grünfläche des Plangebietes, jedoch 
außerhalb des Geltungsbereiches.   
Nutzungsstruktur im Plangebiet 
Der SC Preußen 06 e.V. Münster, gegründet 1906, bezog, mit der Errichtung des Stadions 
1926, seinen Standort an der heutigen Stelle. Fliegerluftbilder aus den Jahren 1930/31 zeigen 
ein Stadion mit Trainingsfelder nördlich und westlich des Stadions, südlich noch Kleingartenfl ä-
chen und eine Reitbahn, welche bis über die heutige Tr auttmansdorffstraße hinaus, bis zur den 
Bahngleisen der Umgebungsbahn reichte. Auch der Tennisclub Preußen Münster hatte schon 
sein Domizil am Standort Hammer Straße. Auch sind schon Wohngebäude, nördlich des jetz i-
gen Stadion-Vorplatz- Eingangsbereichs, an der Hammer Straße zu sehen. In den 90er Jahren 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
ist das letzte Gebäude abgerissen worden. Den Stadtteil Berg Fidel gab es noch nicht, jedoch 
gab die westliche Zuwegung zu einer alten Hofstelle die Vorgabe für den Bau der Straße Am 
Berg Fidel. In den 80er und 90er Jahren folgten die Errichtung der Sporthalle, des Stadtteilhau-
ses und der zwei Trainingsfelder, im Süden des Stadions. 2009 erfolgte der Neubau der Südtr i-
büne mit Vereinsgebäude und Nebengebäude für die Jugend. Südlich des Sportzentrums ent-
wickelte sich eine „Brachfläche“ mit intensivem Grünbestand, „Wildwuchs“ und „Schleichw e-
gen“.  
Der heutige Zustand des Sportzentrums spiegelt die konsequente Weiterentwicklung eines vor 
90 Jahren eingeleiteten Prozesses wieder. 
 
 
 Abb. Luftbild 1930 Abb. Luftbild 1973 Abb. Luftbild 2014 
5. Planungsziele 
Primäres Planungsziel ist es, einen bauleitplanerischen Rahmen für das Nebeneinander von 
konfliktträchtigen Nutzungen zu schaffen , gegründet auf dem Gebot der gegenseitigen Rüc k-
sichtnahme in historisch gewachsener Gemengelage und einer transparenten Belange-
Abwägung im Rahmen dieses Satzungsgebungsverfahrens  (vgl. Kap. 1 - ausführliche Begrün-
dung von Planungsanlass, -erfordernis, -motivation und –zielrichtung). 
Die sekundären Planungs- (Standortentwicklungs-) ziele sind ebenfalls bereits ausführlich Kapi-
tel 1. dieser Begründung zu entnehmen.  
In den dem Bebauungsplan zu Grunde liegenden Fachg utachten sollen – in Vorabwägung der 
Konfliktbewältigung für die Baugenehmigungsebene - für die künftige Errichtung der sportlichen 
Anlagen (vornehmlich von Stadion mit Tribünen) bauliche und technische Maßnahmen aufge-
zeigt werden, die zur Verbesserung des Immissionsschutzes  getroffen werden müssen und 
durch konkrete Nachweise in den Baugenehmi gungsverfahren zur Milderung des Lärmkonflik-
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Bebauungsplan Nr. 568 
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tes zwischen Sport und Wohnen beitragen. Die Maßnahmen sollen im Einklang mit den best e-
henden und zu erhaltenden Ansprüchen an „Gesundes Wohnen“ stehen und künftig mind. die 
Schutzansprüche des Wohnens in Mischgebieten gewährleisten.  
6. Inhalte des Bebauungsplans 
Der Bebauungsplan setzt überwiegend Flächen für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 
„Sportzentrum“ fest. In diesen Sondergebietsflächen sind Teilbereiche/-flächen gekennzeichnet, 
die in den jeweiligen Nutzungszulässigkeiten baulicher Anlagen differenziert sind. In diesen Flä-
chen sind auch Bauflächen, abgegrenzt durch Baugrenzen (Baufenster), festgesetzt, um eine 
geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Die wesentlichen Bauflächen ermögli-
chen den Bau von Tribünen mit ihren Dächern und PKW -Stellplätzen für das Stadion. Des Wei-
teren sind Baufelder für Parkhäuser/ -paletten und Hochbauten für sportaffine Nutzungen in Z u-
behörgebäuden, wie Geschäftsräume, Clubräume, Kassenbereiche, Kontr ollbereiche, Fanpro-
jekträume, VIP-Bereiche, etc. festgesetzt. Innerhalb des Sondergebietes werden die Flächen für 
die Unterbringung von Stellplätzen nutzungsdifferenziert räumlich verortet. 
Neben den Sondergebietsflächen sind Flächen für den Gemeinbedarf und Grünflächen festg e-
setzt.  
Die bestehende Sporthalle, das Stadtteilhaus, das Vereinsgebäude des Tennisclubs und das 
technische Gebäude des aufzugebenen Wasserwerks, erhalten jeweils ein Baufeld, z.  T. mit 
geringen Bauerweiterungsmöglichkeiten.  
Nachrichtlich sind im Wesentlichen die bestehenden und künftigen Spiel - und Trainingsfelder 
sowie Erschließungswege und Stellplätze im Bebauungsplan dargestellt.  
Die Straße Am Berg Fidel in ihrem nördlichen Bereiche ist als (teilweise auszubauende und die 
Mehrzahl der Stellplatznutzungen erschließende) öffentliche Verkehrsfläche mit in den Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen. 
6.1 Grundzüge der Planung 
Insbes. die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung und zur Verortung der Stellplatzanla-
gen sind die maßgeblichen Festsetzungskategorien zur gesicherten Steuerung und Umsetzung 
der Planungen. 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.2.1 Art der baulichen Nutzung 
Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sportzentrum“ ermöglicht die Bestandssicherung 
und die Entwicklung des Stadionstandortes gleichermaßen. Die Sondergebietsfläche ist stru k-
tur- und zielkonzeptkonform in die Teilflächen TF1-TF3b unterteilt: Die zugehörigen Textlichen 
Festsetzungen (TF) definieren je Teilfläche die dort zulässige Art der baul ichen (sportlichen) 
Nutzung.  
Für das am Bestandsstandort zu optimierende und in Teilschritten aus der Bestandssituation 
heraus zu ertüchtigende Stadion ist die max. Anzahl der Zuschauer auf 20.000 festgesetzt. Dies 
ist begründet durch die Ziel- und Bedarfslage einerseits, jedoch vor allem auch durch die räum-
lichen und baulichen Rahmenbedingungen am Standort einschl. der verkehrs -, stellplatz- und 
lärmtechnischen Auswirkungen i.S. eines Verträglichkeitsmaximums andererseits. Die Zahl ist 
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auch im Verhältnis zur heutigen Zuschauerkapazität von 15-18.000 i.S. der Standortoptimierung 
und –stärkung verhältnismäßig und i.S. eines „erweiterten Bestandsschutzes“ maßvoll, ohne ei-
ne komplette Standort-Neuplanung darzustellen. 
Dieser maximale Zuschauerumfang und seine Auswirkungen sind im Verkehrs - und Lär m-
schutzgutachten berücksichtigt. 
Die räumliche Differenzierung der Zulässigkeiten im Sondergebiet definiert in der Zuordnung 
der Funktionszuweisungen städtebaulich sinnvoll und verträglich das Nebeneinander unte r-
schiedlicher Teilbausteine des Gesamtkonzeptes (vgl. textliche Festsetzung 1.1): 
 TF1: Stadion, Zubehörgebäude, Trainingsplätze 
 TF 2: Bestandssicherung der Tennisanlage 
 TF 3a: Sporthalle 
 TF 3b: Beachvolleyballfelder 
Diese klare Differenzierung ist zudem begründet  und erforderlich, da die Verträglichkeitsaussa-
gen von Verkehrs - und vor allem Lärmgutachten auf der Verortung dieser Nutzungsbereiche 
und der dort maximal entstehenden Emissionen basieren. 
Die Gemeinbedarfsfläche mit der die bestehende Nutzung bestätigend en Zweckbestimmung 
„Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“, die öffentliche Grünfläche sowie die 
Verkehrsflächen sind die anderen, festgesetzten Nutzungskategorien.  
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung und überbaubare Grundstücksflächen 
Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Bauhöhenfestsetzungen und -
begrenzungen, die für die bauliche Entwicklung ausschlaggebend sind. 
Der „Eingangsbereich“, das „Foyer“ des Stadions, erhält eine neue „Adresse“. Da, wo einst Ge-
bäude standen, soll eine städtebauliche Dominante, ein „Kopfbau“ für vereinsaffine Nutzungen, 
wie Geschäftsstelle und Verwaltung, auf das Stadion aufmerksam machen können. Mit einer 
möglichen Gebäudehöhe von in Teilbereichen bis zu ca. 18 m, mit möglichen 6 Normalg e-
schossen, in einer Entfernung von ca. 30 m zur Hammer -Straßen-Mitte, ist die zulässige G e-
bäudehöhe städtebaulich sinnvoll gesetzt und umfeldverträglich. Flachere Gebäude, in der Staf-
felung nach unten, den Eingangsbereich des Stadions umfassend, bilden ein baulich ergänzen-
des neues Entrèe.  
Das Stadion selbst und für sich wird in der Höhe begrenzt, wie es der Bau von Sportstätten di e-
ser Art und Größe, mit seinen nur zum Spielfeld geöffneten Tribünen und die beabsichtigten 
Zuschauerkapazitäten er fordern. Sämtliche Höhenfestsetzungen werden klar definiert auf m 
über NHN bezogen (vgl. textl. Festsetzung 1.2). 
Das Parkhaus nördlich des Stadions berücksichtigt in der Höhenbegrenzung die erforderlichen 
Parkgeschosse. Von der Straße Am Berg Fidel aus gesehen, sind max. 2 Parkgeschosse plus 
einem nicht überdachten Parkdeck mit Brüstung, als sog. Straßenrandbebauung möglich. 
Ebenfalls ist das zweigeschossige Parkhaus (Parkpalette) an der Hammer-Straße, im Südosten 
des Plangebietes, mit seinen 3 Parkdecks, inkl. offenem Parkdeck, auch im Zusammenhang mit 
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der Höhenentwicklung und städtebaulichen Struktur vorhandenen Bebauung gegenüber, au-
ßerhalb des Plangebietes, städtebaulich verträglich.  
Alle anderen Bauflächen, außerhalb des Teilbereiches TF1- Stadion, welche die Bestandsg e-
bäude, wie Sporthalle, Tennisgebäude und Pumpwerk sichern, erhalten Höhenfestsetzungen, 
die den Bestand sichern.  
Die Festsetzung der Grundflächenzahl  von 1,0 im Sondergebiet ist vor dem Hintergrund der 
Addition der versiegelten Flächen, bestehend aus  
 den hochbaulichen Nutzungen (Baufenster) einschl. ihrer Zufahrten, Zuwegungen, Zu-
gangs- und Aufenthaltsbereiche, 
 den Anlagen für Stellplätze einschl. ihrer Zufahrten als Nebenanlagen sowie 
 den Trainings- und Übungsplätzen als sonstige, nicht  abstandflächenrelevante bauliche 
Anlagen 
geboten. In vollständiger Ausnutzung der Angebote des Bebauungsplans wird im Sondergebiet 
Sportzentrum realistisch lediglich untergeordnet Raum für Grün - und Freiraumanteile verblei-
ben, so Baumstandorte, Baum - und Heckenreihen, vereinzelte Grünflächen auf Zwischenfl ä-
chen der Sportstätten.  
Dies ist mit besonderen städtebaulichen Gründen zu rechtfertigen: Bezogen auf den Gesam t-
standort Preußenstadion und Umfeld liegt bereits heute ein erheblicher Versiegelungsgrad vor 
bzw. wäre auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 183 - Neufassung umsetzbar.  
Als ausgleichenden Faktor für diese hohe Versiegelungszulässigkeit mit bis zu 100% der 
Grundstücksfläche sieht der Bebauungsplan zum einen Kompensationen durch entsprechende 
Berücksichtigung bei der Entwicklung von Ausgleichsflächen, wenn auch außerhalb des Plan-
gebietes, vor (vgl. Kapitel 6.6.1 und 8.4.2.1 II). 
Als ausgleichenden Faktor sieht der Bebauungsplan zum anderen und darüber hinaus kompen-
satorisch die Festsetzung einer südlich an das Sondergebiet angrenzenden gut 3 ha großen Öf-
fentlichen Grünfläche vor (vgl. Planzeichnung und Kapitel 6.6.1). 
Somit ist gewähreistet, dass die Überschreitung der GRZ gegenüber der Obergrenze gemäß § 
17 Baunutzungsverordnung (BauNVO – dort 0,8) durch Umstände ausgeglichen wird, durch 
welche sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn-  und Arbeits-
verhältnisse nicht beeinträchtigt werden und auch nachteilige Auswirk ungen auf die Umwelt 
vermieden werden. 
Überbaubare Grundstücksflächen 
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Baugrenzen festgesetzt (sog. Baufenster).  
Die unterschiedlichen Funktionen der Gebäude im Bestand und in der Planung erfordern einer-
seits restriktive Abgrenzungen der Baufelder (Eingrenzung von Entwicklung), andererseits sol-
len die Funktionen in vollem Umfang ihre Wirkung erzielen. D.h., dass z. B. das Stadion in sei-
nen engen Abgrenzungen durch Baugrenzen die erforderliche Zuschauerkapazität erhält, j e-
doch auch in der „Ausdehnung“ nach Außen und Oben den lärmschützenden und städtebaul i-
chen Anforderungen genügt. Nach dem Motto: “ Konzentration mit wenig Spielraum“, gilt das 
Gleiche für die funktionsergänzenden Gebäude, wie die den Eingangsbereic h umfassenden 
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Bebauungsplan Nr. 568 
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Gebäude und die Parkdecks mit max. Entwicklungsmöglichkeit und räumlicher Eingrenzung. 
Die städtebaulich gewünschte Staffelung der Gebäudegruppe im Eingangsbereich des Stadions  
die weitere gewünschte und städtebaulich ebenso gewünschte wie umfeldverträgliche Höhen- 
und Baumassendifferenzierung innerhalb zusammengehöriger Baufelder wird mit der Kombina-
tion aus unterschiedlichen Festsetzungen der Gebäudehöhen in Verbindung mit gegliederten 
Baugrenzenfestsetzungen erreicht. Durchfahrten z.B. für Rettungsfahrzeuge sollen auf die bau-
liche Freihaltung in den Erdgeschossen hinweisen, werden aber nur nachrichtlich dargestellt.  
In der Teilfläche TF1 ist, angrenzend an die Teilfläche TF3a, eine bauliche Entwic k-
lung/Erweiterung für den Jugendbereich mög lich. Die Bauflächen in den Teilflächen TF2 (Ten-
nis) und TF3a (Sporthalle) ermöglichen bauliche Erweiterungen im Bestand, so dass Anbauten 
im Rahmen der Teilflächenbegrenzung gegeben sind.  
Zahl der Vollgeschosse 
Die Festsetzung einer Zahl der Vollgeschosse ist für die beabsichtigten Nutzungsarten im SO 
nicht geeignet, da für diese Arten der baulichen Nutzungen die maximalen Bauhöhen ein klar e-
re Definition bilden (siehe oben).  
6.2.3 Bauweise und Bauform 
Festsetzungen zur Bauweise und zur Baufor m sind für die angestrebten „Sonder -Nutzungen“ 
und die Grundzüge der Planung nicht sinnvoll und zweckdienlich.  
6.2.4 Firstrichtung, Dachform 
Ebenso sind die Festsetzungen von Dachformen, so auch die der Firstrichtungen im Kontext 
dieses solitären, sportlichen Großstandortes städtebaulich nicht erforderlich und entbehrlich.  
6.2.5 Material, Farbgebung 
Die stadtgestalterische Festsetzung zu Material und Farbgebung erübrigt sich bei dieser Nut-
zungsart. Die robuste und uneinheitliche stadträumliche Situation und Umfeldprägung legt es 
zudem nicht nahe, hier Festsetzungen zum gestalterisch -architektonischen Erscheinungsbild 
der neuen Baukörper zu treffen. 
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen, sonstige bauliche Anlagen 
Die für 20.000.Zuschauer qua zugehörigem Verkehrsgutachten münster- und standortspezifisch 
plausibel hergeleiteten und für die Nutzungsfunktionalität erforderlichen Stellplätze für PKW, 
Busse und Fahrräder werden von der Hammer  Straße und der Straße „ Am Berg Fidel “ er-
schlossen. Nur die wenigen Besucher der zeitversetzten Sporthallenereignisse, Besucher des 
Vereinsgebäudes und des Stadtteilhauses befahren die westlichen und südlichen Teilabschnitte 
der Straße Am Berg Fidel.  
Die gebündelte, konzentrierte Art der Stellplatzanlagen/Parkpaletten im Norden und Südosten 
des Stadionstandortes, in möglichst direkter Nähe zum Haupt -Ein-/Ausgang des Stadions, und 
die Bündelung der Zu- und Abfahrten zur und von der Hammer-Straße, entlasten den südlichen 
und westlichen Teilabschnitt Straße Am Berg Fidel und das Wohng ebiet entscheidend. Das 
künftige Verkehrslenkungs- und Sicherheitskonzept (vgl. Verkehrsgutachten) geht von einer Un-
terbrechung der Straße Am Berg Fidel zu den Veranstaltungszeiten eines Fußballspiels aus. 
Die An- und Abfahrbarkeit des Stadions für Rettungskräfte und die dafür notwendigen Aufstel l-
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flächen in unmittelbarer Stadionnähe sind in vollem Umfang nachweisbar und möglich (vgl. 
nachrichtliche Hinweise in der Planzeichnung).  
Basierend auf dem oben beschriebenen städtebaulich sinnvollen Zuordnungsprinz ip und den 
analogen Annahmen des Verkehrsgutachtens zur An-  und Abfahrbarkeit sowie der verkehrl i-
chen Abwickelbarkeit setzt der Bebauungsplan Flächen für Stellplätze mit den je unterschiedl i-
chen Zweckbestimmungen Fahrräder bzw. Pkw/Busse fest. Die Detailanordnung der Stellplätze 
innerhalb der standortbezogenen Fahrrad- Stellplatzanlagen sind im Bebauungsplan nur bei-
spielhaft nachrichtlich dargestellt: Gleiches gilt für die dort und hieraus abgeleitete max. mögl i-
che Anzahl der Fahrradstellplätze, unter Beibehaltung der bestehenden Baumstandorte. Die 
maximale und dauerhafte Belegung der ebenerdigen Stellplatzflächen ist nicht der Normalfall – 
nach wie vor sind Zwischennutzungen auf den Parkflächen, z.B. zu Sonder - und Flohmarktnut-
zungszwecken, grundsätzlich möglich.  
Auf Grundlage des o.g.  städtebaulich sinnvollen Zuordnungsprinzips und den gleichgerichteten 
Annahmen des Verkehrsgutachtens setzt der Bebauungsplan ergänzend Flächen für Stellplätze 
in Tiefgaragen (TGa) und Hochgaragen (HGa) fest (vgl. textl. Festsetzung 1.3). Die Angabe der 
maximalen Stellplatzanzahl in der Planzeichnung erfolgt lediglich hinweislich und entspricht der 
sich aus der Grundstücksgröße ergebenden Kapazität. Die Detailanordnung der Stellplätze 
samt Zu- und Abfahrtrampen innerhalb Parkebenen der standortbezogenen Hochgaragenanl a-
gen sind im Bebauungsplan ebenfalls beispielhaft nachrichtlich dargestellt. 
Umfang und Auswirkungen aller Stellplatzanlagen im Bebauungsplan sind im Verkehrs - und 
Lärmschutzgutachten berücksichtigt. 
Sonstige bauliche Anlagen, wie die Trainings -, Volleyball- und Tennisplätze sind im Sonderg e-
biet nachrichtlich dargestellt. Die sonstigen baulichen Anlagen lösen keine Abstandflächen aus, 
bedürfen insofern keiner Baugrenzen- /Baufensterfestsetzung. Sie sind somit im „Sondergebiet  
Sportzentrum“, außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und außerhalb der für Stel l-
plätze festgesetzten Flächen, für Nebenanlagen zulässig. Die beabsichtigten Neuplanungen der 
zwei Trainingsplätze sind analog nachrichtlich dargestellt. 
Auch ihr Umfang und ihre Auswirkungen sind im Verkehrs - und Lärmschutzgutachten berüc k-
sichtigt. 
6.2.7 Begrünung 
Der Bebauungsplan enthält im Bereich des Sondergebietes keine spezifischen flächigen Fes t-
setzungen zu Freiflächen und Begrünung in Form von privaten Grünflächen.  
Trotz hohem Versiegelungsgrad gibt es gleichwohl Teilbereiche, die entweder vorhandene 
Grünstrukturen, wie Bäume und Hecken oder geplante Ergänzungen durch Baumpflanzungen 
aufweisen. Wichtige, bestehende Bepflanzungen werden insofern durch Er haltungsfestsetzun-
gen (Umgrenzung von Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen) festgelegt.  
Das ergänzende Gebot zur Anpflanzung von Bäumen im Sondergebiet entlang der Straße Am 
Berg Fidel ist bezüglich der Lage bzw. des St andortes der Bäume als Vorschlag gemeint, kom-
pensiert gleichwohl angemessen die durch die Zielplanung der Straßenverbreiterung entfallen-
den baumstandorte im Status Quo. Eine gewisse Flexibi lität der Standortwahl soll in Abhängi g-
keit des geplanten Ausbaus und der Nutzung in Baumstandortnähe möglich sein: Wichtig ist 
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Bebauungsplan Nr. 568 
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städtebauliche Erscheinungsbild durch das Pflanzgebot (Reihung) und nicht die konkrete Lage 
der anzupflanzenden Bäume.  
6.2.8 Werbeanlagen 
Der Bebauungsplan enthält eine einschränkende Festsetzung zur Zulässigkeit von Werbeanl a-
gen (textl. Festsetzung 2.1).  
Die Außenwerbung ist einerseits ein wichtiger Faktor, nicht nur für gewerbliche Nutzungen,  
sondern auch für Sportstätten. Dennoch soll die Außenwerbung dahingehend eingeschränkt 
werden, als das s sie keine störenden Auswirkungen auf das Wohngebiet Berg Fidel entfaltet. 
Daher werden Festsetzungen zur Beschränkung von Lage, Höhe, Ausrichtung und Lichtwirkung 
getroffen. Diese schränken Werbeoptionen für den Sportstandort insofern nur geringfügig ein. 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
Das Plangebiet liegt zwischen dem Stadtteil Berg Fidel im Westen und der Hammer Straße 
(B54) im Osten. Im Norden verläuft die Straße am Berg Fidel als Teil des Plangebietes. Wes t-
lich wird das Plangebiet von der Straße A m Berg Fidel begrenzt. Etwas südlich verläuft die 
Trauttmansdorffstraße. Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes an das Hauptver -
kehrsstraßennetz der Stadt Münster wird nach Norden über die Straße Am Berg Fidel an die 
Hammer Straße sichergestellt. 
Von der Straße Am Berg Fidel werden die im Norden des Plangebietes realisierbaren ca. 5.500 
Fahrradstellplätze erschlossen (4000 auf P2 und 1500 auf P1 ge mäß Strukturkonzept). Die 
Planung ist so ausgelegt, dass die vorhandenen Bäume erhalten bleiben können. Ebenfalls von 
diesem Straßenzug sind die geplante Hochgarage mit ca. 1.850 maximal zu realisierenden Kfz-
Stellplätzen und die ca. 3.100 m² große Fläche für Rettungs - und Polizeikräfte erschlossen. Die 
Sporthalle Berg Fidel sowie die Stellplätze in diesem Teil des Plangebietes werden über den 
außerhalb des Plangebiets verlaufenden Abschnitt der Straße Am Berg Fidel erschlossen.  
Durch dieses Erschließungskonzept kann sichergest ellt werden, dass der durch die Stadion-
besucher verursachte Hauptverkehr schon im nördlichen anbaufreien Teil der Straße Am Berg 
Fidel abgewickelt wird. Für die Zeiten vor und nach einem Fußballspiel wird die Straße Am Berg 
Fidel nördlich der Einmündung H ogenbergstraße gesperrt und ordnungsrechtlich unterbunden. 
Schleichverkehr und Falschfahrer aus Richtung Hogenbergstraße/Am Berg Fidel kommend 
werden ebenfalls an der Durchfahrt gehindert. Die Erschließung für diese kurzen Sperrungszei-
ten in die Hogenbergstraße, von Süden kommend, ist weiterhin gesichert.   
Im Zusammenhang mit der leistungsfähigen verkehrlichen Abwicklung des Stadionverkehrs im 
Kreuzungsbereich Hammer Straße/Am Berg Fidel/Siemensstraße (s.u.), welche über Signal-
technik und dynamische Wegweisung bei Bedarf von der Polizei vor Ort beeinflusst werden 
kann, wird auch die vorgesehene Teilsperrung durch die Ordnungskräfte in Abstimmung mit  
Straßenverkehrsbehörde und Polizei erfolgen und im Spielfall kontrolliert. Somit ist eine Anfahrt 
zu den Stellplätzen im Norden über die Trauttmansdorffstraße/Am Berg Fidel nicht möglich. Le-
diglich die VIP-Stellplätze vor dem Vereinshaus und der Südtribüne sind somit von Süden über 
die Trauttmansdorffstraße/Am Berg Fidel anfahrbar. Zusätzlich sind publikumsintensive Veran-
staltungen in der Sporthalle Berg Fidel (USC) nur zeitversetzt zum Spielbetrieb im Stadion mög-
lich, so dass Überlagerungen der Ziel - und Quellverkehre der Veranstaltungen ausgeschlossen 
sind. Dies wird sichergestellt d urch eine aktive Steuerungs - und Koordinierungsfunktion der 
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 54

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Stadt: Zeitgleiche Spiele im Normalbetrieb beider Vereine werden so vermieden (beiden Sport-
vereinen ist bekannt, dass Parallelveranstaltungen aus den benannten Gründen nicht stattfi n-
den dürfen - deshalb wurden beide Vereine städtischerseits aufgefordert, sich rechtzeitig über 
die Spieltermine abzustimmen).   
Durch die temporäre Sperrung der Straße Am Berg Fidel und die Vermeidung paralleler Ver -
anstaltungen in Stadion und Sporthalle ist auch eine R eduzierung der Schleich-  und Park -
suchverkehrs zu erwarten. Damit wird eine über das heutige Maß hinausgehende verkehrliche 
Belastung des angrenzenden Wohngebietes Berg Fidel vermieden. 
Zur leistungsfähigen verkehrlichen Abwicklung der Stadionverkehrs im K reuzungsbereich 
Hammer Straße/Am Berg Fidel/Siemensstraße ist zu Spielende eine temporäre zweispurige 
Verkehrsführung auf der Straße Am Berg Fidel in Richtung Hammer Straße erforderlich. Zu 
Normalverkehrszeiten bleibt es bei einer Geradeaus - und jeweils ei ner Rechts - und Linksab-
biegespur, sodass für jede Fahrtrichtung aus der Straße Am Berg Fidel heraus eine eigene 
Fahrspur vorhanden ist. Zu Spielschluss wird über eine dynamische Wegweisung über die be-
stehende Rechtsabbiegespur der Geradeaus - und Rechtsabbiegerverkehr sichergestellt, s o-
dass über die übrigen beiden Fahrspuren doppelt nach links in Richtung Innenstadt abge-bogen 
werden kann. Mit dieser Regelung ist eine leistungsfähige Abwicklung insbesondere der nach 
Spielschluss von den Parkierungsanlagen abfließenden Kraftfahrzeugverkehr sichergestellt. Die 
Regelung erfolgt über Signaltechnik und dynamische Wegweisung und kann bei Bedarf von der 
Polizei vor Ort aktiv steuernd beeinflusst werden. 
Zur Erschließung der Stellplätze mit Hochgarage ist vorgesehen , die bestehende rechte Spur 
der Straße Am Berg Fidel nach Westen hin, bis i n den kompletten  Bereich der Ein-  und Aus-
fahrten der Hochgarage zu verlängern. Die bestehende Verkehrsfläche soll dazu nach Süden 
unter Inanspruchnahme des bestehenden Parkplatzes  erweitert werden. Einzelne Baumstand-
orte müssen weichen und sollen kompensatorisch durch neue ersetzt werden (vgl. Festsetzun-
gen im Bebauungsplan und Kapitel 6.2.7 und 8.4.2.1) . Diese Straßenverbreiterung wird im B e-
bauungsplan – ebenso wie die heute vorhandene Straßenverkehrsfläche –  als öffentliche Ver-
kehrsfläche festgesetzt. 
Im südöstlichen Teil des Plangebietes ist eine zusätzliche Stellplatzfläche mit Hochgarage für 
Stadionbesucher festgesetzt. Die Parkplätze können  aber auch außerhalb der Spielzeiten z.B. 
für Besucher der Trainingsplätze genutzt werden. Die Erschließung erfolgt direkt von der Ham-
mer Straße. Zu den Spielzeiten im Stadion mit erhöhtem Besucherverkehr wird eine signalg e-
regelte Ein- bzw. Ausfahrt zu den Stellplätzen aus Sicherheits - und Leistungsfähigkeitsgründen 
eingerichtet. Für die Anfahrt aus Süden wird dazu die bestehende Busspur temporär als Link s-
abbiegespur zu den Stellplätzen genutzt. Die Ausfahrt ist nur nach Süden möglich. Zu den übr i-
gen Zeiten ist auch die Anfahrt nur von Norden, „Rechtsrein“ möglich. 
Die räumliche Trennung von Heim - und Gäste-Fans auf ihrem Weg hin und weg vom Stadion 
ist planerisch gewollt. Diese Verlagerungen der Parkplatzzuordnungen für Stadionbesucher, 
entlasten die Sicherheitskräfte und die Wohnbevölkerung an der Straße Am Berg Fidel durch 
Verringerung des Verkehrslärms und lautstarke Fans. Die „besonderen“ Gäste-Fans (polizeilich 
begleitet) haben den sichersten und kürzesten Weg ins Stadion, in ihren Fan- Block. Daher ist  
die Stellplatzanlage südlich des aufzugebenden Wasserwerkes für Gäste-Fans vorgesehen. 
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Die öffentliche Verkehrsanbindung ist durch den ÖPNV an der Hammer Straße mit den Linien 1 
und 9, und in der Straße Am Berg Fidel mit der Linie 5 gegeben. Im Bereich der Kreuzung Si e-
mensstraße Hammer Straße sind die Haltestellen „Preußenstadion A, B und C“, an der Hammer 
Straße im Südosten des Plangebietes die Haltestellen „Alte Reitbahn“ und an der Straße Berg 
Fidel die Haltestellen „Sporthalle Berg Fidel“. Die Bahnlinie „Lünen-Münster“ begrenzt im Nord-
westen das Plangebiet. Die Möglichkeit einer zukünftigen Bahnhaltestelle im Bereich der Straße 
Am Berg Fidel, außerhalb des Plangebietes wird weiter geprüft und langfristig in Erwägung g e-
zogen.  
Aus der Zusammenfassung des  dem Bebauungsplan zugehörigen Verkehrsgutachtens  (Ver-
kehrsuntersuchung Preußen-Stadion Stadt Münster;  PGT Umwelt und Verkehr GmbH, August 
2016) ist aggregiert Folgendes festzuhalten:  
 Auf der Basis einer detaillierten Verkehrsanalyse wurde für die unters chiedlichen, zu-
sätzlichen Nutzungen das Prognoseverkehrsaufkommen im Straßennetz berechnet. Da-
bei wird u.a. von einer maximalen Besucherkapazität des Stadions von 20.000 Bes u-
chern ausgegangen.  
 Der Besucherkapazität des Stadions muss das Stellplatzangbot i m Bebauungsplan - 
unabhängig von der Anzahl im Status Quo - folgen. Aus sicherheitstechnischen Überle-
gungen wird (Risikospiele) davon ausgegangen, dass die Gäste- Fans und die Heim -
Fans räumlich getrennt werden. Um eine ausreichende Stellplatzkapazität auch bei so-
genannten “Brisanzspielen“ vorzuhalten, wurde der Anteil der Gäste- Fans mit 20 % an-
gesetzt. Bei den Heim -Fans wurde aufgrund der Bevölkerungsverteilung bezogen auf 
die Stadt Münster und dem regionalen Einzugsgebiet von 60 % Besuchern aus Münster 
und 20 % aus dem Umland ausgegangen.  
 Für die Berechnung des Verkehrsaufkommens spielen die Verkehrsmittelwahl und der 
Besetzungsgrad der Fahrzeuge eine entscheidende Rolle. Diese wurden differenziert für 
die Heim-Fans und die Gäste-Fans berechnet.  
 Bei einer Stadionkapazität von 20.000 Besuchern ergibt sich eine erforderliche Stel l-
platzanzahl von knapp 3.000 PKW-Stellplätzen. Darüber hinaus sind rund 5.400 Abstell-
plätze für Fahrräder vorzusehen.  
 
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Abb. aus der Verkehrsuntersuchung 
  
Auf der Basis dieser Vo rgaben wurde ein Strukturkonzept entwickelt, bei dem die derzeitigen 
PKW-Stellplatzanlagen P1 und P2 an der Straße „Am Berg Fidel“ aufgegeben und zu Radab-
stellanlagen umgewandelt werden. PKW -Stellplatzanlagen werden schwerpunktmäßig für die 
Heim-Fans an der Straße „Am Berg Fidel“ P6/P7 mit 1.850 Stellplätzen und an der Hammer 
Straße P8 Süd mit 775 Stellplätzen und P8 Nord mit 85 Stellplätzen sowie 13 Busabstellplätzen 
geplant. Darüber hinaus werden 300 Stellplätze westlich des Stadions vorgesehen, die nur m it 
Berechtigungsausweis genutzt werden können.  
Das Verkehrskonzept geht davon aus, dass an Spieltagen die Straße „Am Berg Fidel“ nördlich 
der Hogenbergstraße gesperrt wird, so dass die Heim - Fans ausschließlich über den Knoten-
punkt Hammer Straße/Siemensstraße/ Am Berg Fidel zum Parkdeck P6/P7 fahren.  
Für die Gästefans ist eine weiträumige Wegweisung geplant. So wird vorgeschlagen, dass 
Fans, die über die B 51 kommen, an der Abfahrt Robert - Bosch-Straße zur Siemensstraße und 
weiter zur Trauttmansdorffstraße und Hammer Straße geleitet werden. Demnach treten die z u-
fahrenden Gäste-Fans an der Hammer Straße zu den geplanten Parkplätzen P8 Süd und Nord 
als Linksabbieger auf.  
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Abb. Verkehrsuntersuchung: Stellplatzkonzept 
Somit sind aus verkehrlicher Sicht folgende Maßnahmen umzusetzen:  
 Stellplätze für die Heim-Fans werden schwerpunktmäßig an der Straße „Am Berg Fidel“ 
in einem Parkdeck P6/P7 errichtet.  
 Stellplätze für die Gäste-Fans werden ausschließlich an der Hammer Straße (Parkplätze 
P 8 Süd und Nord) realisiert  
 Stellplätze für die Fahrräder werden auf den heute noch vorhandenen Pkw -Parkplätzen 
P1 und P2 sowie im Vorplatzbereich des Stadions hergestellt  
 die Straße „Am Berg Fidel“ wird nördlich der Hogenbergstraße an Spieltagen gesperrt  
 am Knotenpunkt Hammer Straße/Siemensstraße/Am Berg Fidel wird nach Spielende ei-
ne sogenannte Veranstaltungsschaltung genutzt. Dabei wird bei einer vierphasigen Si g-
nalschaltung ein zwei-streifiges Linkseinbiegen in Fahrtrichtung Norden ermöglicht. Die 
Veränderung der Fahrstreifenaufteilung wird durch eine freibeschreibbare LED-Tafel den 
Fahrzeugführern angezeigt  
 zur Verbesserung des Abflusses wird an der Straße "Am Berg Fidel“ zwischen dem g e-
planten Parkdeck (P6/P7) und der Hammer Straß e ein zweiter Fahrstreifen angelegt, so 
dass ein zweistreifiges Zufahren in Richtung Knotenpunkt ermöglicht wird  
 für das Linksabbiegen zum Parkdeck P8 Süd wird eine Signalisierung vorgesehen. Di e-
se Signale werden ausschließlich während der Anfahrtzeit ges chaltet und betreffen ne-
ben den Linksabbiegern die Verkehrsströme in Fahrtrichtung Süden sowie die Fußgän-
ger und Radfahrer auf der Westseite der Hammer Straße. Die Ausfahrt aus dem Par k-
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plätzen P8 Süd und Nord erfolgt ausschließlich in Fahrtrichtung Süden, so dass nach 
Spielende keine Regelung erforderlich wird. 
Im Fazit belegt das Verkehrsgutachten, dass die auf den Festsetzungen des Bebauungsplans, 
insbes. in Zuordnung und damit Erreichbarkeit und Kapazität der Stellplatzanlagen für Pkw, ba-
sierenden Annahmen und Berechnungen, im Falle eines vollausgelasteten Stadions anzuneh-
menden Verkehre auf den öffentlichen Verkehrsflächen abwickelbar sind. Der Bebauungsplan 
bietet durch Festsetzung der Flächen für Stellplätze in unterschiedlicher Lage, Kapazität und 
Typik Gewähr für einen stadionkapazitätsangemessenen Stellplatznachweis für Pkw, Busse 
und Fahrräder im unmittelbaren räumlichen Bezug zum Stadion, so dass negative Auswirkun-
gen durch Beparkung des städtebaulichen Umfeldes, insbes. im Wohngebiet Berg Fidel, v er-
mieden werden.  
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
Das Plangebiet ist bereits an die bestehenden Versorgungsnetze angeschlossen. Die Ver - und 
Entsorgung der im Plangebiet vorhandenen und geplanten Nutzungen ist damit sichergestellt. 
Wasserschutz 
Das Plangebiet liegt aktuell innerhalb der Wasserschutzgebietsverordnung „Münster-Geist“ vom 
18.06.1990. Südlich der vorhandenen Tennisplätze befindet sich eine Wassergewinnungsanla-
ge (Schutzzone I), die im wirksamen B-Plan Nr. 183 - Neufassung als Fläche  für Versorgungs-
anlagen gem. § 9(1) Nr. 12 BauGB festgesetzt ist. Das Plangebiet insgesamt liegt innerhalb der 
Wasserschutzzonen I-III. 
Im Bebauungsplan erfolgt nachrichtlich die Übernahme und Darstellung dieser aktuell geltenden 
Wasserschutzgebietsverordnung einschließlich ihrer Zonierung – dies sowohl graphisch in der 
Planzeichnung als auch ergänzend in den textlichen Hinweisen zum Bebauungsplan. 
 
 
Abb. der Wasserschutzzonen I-III 
Im Zuge der Neuordnung der Wasserversorgung durch die Stadtwerke M ünster GmbH ist ab-
sehbar vorgesehen, die Trinkwassergewinnung in diesem Stadtbereich aufzugeben.  
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Vor dem Hintergrund dieser konkreten Absicht zur Aufgabe der Trinkwassergewinnung und –
förderung wird die angesprochene Fläche im Bebauungsplan Nr. 568 mit in das geplante Son-
dergebiet mit der Zweckbestimmung „Sportzentrum“ einbezogen.  
Die Umsetzbarkeit der Planung und Planinhalte ist insofern gesichert und durch die Stadt Müns-
ter herbeiführbar (vgl. hierzu insbes. Ausführungen in Kap. 10). 
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur 
Im Plangebiet befindet sich eine wichtige Gemeinbedarfseinrichtung für den Stadtteil Berg Fidel. 
Es ist das Stadtteilhaus Lorenz Süd, welches überwiegend Angebote für die Jugendarbeit bietet 
und ermöglicht. Diese Fläche wird insofern und folgerichtig als Gemeinbedarfsfläche mit der 
Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt.  
6.6 Grünflächen / Begrünung 
6.6.1 öffentliche Grünflächen 
Der Bebauungsplan erhält einen Teil der heute vorhandenen Frei - und (Sukzessiv-)Grünfläche 
im Südwesten des Plangebietes und setzt diese als öffentliche Grünfläche fest. Ziel ist die 
grünordnerische Verbesserung der „wildgewachsenen“ heutigen Brachfläche m it dem Zweck, 
den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils Berg Fidel künfitg einen neu zu gestaltenden Bür-
gerpark mit parkaffinen Nutzungen, mit Spiel - und Aufenthaltsqualitäten zu bieten. Z.T. vorhan-
dene Wegeverbindungen können aufgewertet werden und die V erbindung zur Hammer Straße 
aufrechterhalten bleiben. Nutzungen wie der „Skaterpark“ bleibt erhalten -  als öffentliche frei-
zeitliche Sport- und Spieleinrichtung mit, wie schon bisher, eingeschränkten Nutzungszeiten.  
6.6.2 Ausgleichsflächen 
Der Eingriff in  die bestehende Grünfläche (Brachfläche) und in andere unversiegelte Flächen 
nebst Baumpflanzungen, erfordert Ausgleichsmaßnahmen, deren Art und Umfang festgelegt 
werden (Umweltbericht, Kap. 8.4.2.1).  
Die Planung geht  
 mit Blick auf die erheblichen Eingri ffe sowohl in die südlichen, heute dort prägenden 
Grün- und Brachflächen sowie den wesentlichen Eingriffen in den Baumbestand, 
 aufgrund der Aussagen der Grünordnung Münster für den Planbereich sowie 
 insbes. aufgrund der notwendigerweise sehr hohen Versiegelungswerte im Sonderg e-
biet,  
begründet von einem 100%igen Ausgleich aus. 
6.7 Immissionsschutz 
Die sportlichen Anlagen, insbesondere die Nutzungen des Fußballstadions und die damit ver-
bundenen Lärmquellen von Zuschauern und Lautsprecheranlagen, die Erschließungen, der 
Verkehrslärm und der Schienenlärm lösen Lärmimmissionen aus, welche zum Schutze der an-
liegenden Bewohner des Stadtteils Berg Fidel und der arbeitenden und wohnenden Menschen 
im Bereich der Hammer Straße bewältigt werden müssen.  
Zur Einschätzung und Prognose der Immissionssituation im Plangebiet wurde ein Schallschut z-
gutachten eingeholt (Zech Ingenieurgesellschaft mbH, Sept. 2016). Es wurden im Rahmen di e-
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
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ses Gutachtens zwei Prognosefälle (Teilausbau Westtribüne sowie Vollausbau aller Anlagen 
gem. Strukturkonzept) mit folgenden Ergebnissen untersucht:  
 Ein Ausbau der Westtribüne (Teilausbaustufe) wird unter Berücksichtigung der Schal l-
schutztechnischen Vorkehrungen und Vorgaben, hinsichtlich der Bauausführung gem. 
Gutachten (vgl. auch  textliche Hinweise 3.6 zum Bebauungsplan), zu einer deutlichen 
Verbesserung der Immissionssituation, insb. für die vorh. Wohnbebauung, westlich der 
Straße „Am Berg Fidel“ führen (siehe unten: Anlage 11.1 des Schalltechnischen Berichts 
Nr. LL9333.2/01). 
 Auch ein Vollausbau entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes (Kapazität 
Stadion: 20.000 Zuschauer, alle Stellplatzanlagen, Trainingsplätze, etc.) wird gegenüber 
dem Status Quo zu einer Verbesserung der Lärmsituation führen (siehe unten: Anlage 
11.1 des Schalltechnischen Berichts Nr. LL9333.2/01).  
 Da der Betrieb der Lautsprecheranlagen maßgeblich zur prognostizierten Gesamtpegel-
belastung beiträgt, sind die v.g. „Verbesserungsw irkungen“ ergänzend nur unter dem 
Vorbehalt der Umsetzung der im Gutachten dargelegten Optimierungsmaßnahmen der 
Lautsprecheranlagen im Stadion erreichbar (vgl. auch textliche Hinweise 3.6 zum B e-
bauungsplan). 
 Die v.g. Verbesserungswirkungen gelten im Grundsatz nicht nur für das Stadion im 
„Normalbetrieb“, sondern auch bei abendlichen Spielbetrieb (als „seltenes Ereignis“ 
gem. 18. BImSchV) sowie unter Einbeziehung des Betriebes bzw. der Nutzung der übr i-
gen im Plangebiet vorhandenen Sport- und Freizeitanlagen.  
 Die zur Schallminderung erforderlichen schallschutztechnischen Vorkehrungen und bau-
lichen Maßnahmen, im Zusammenhang mit der Ertüchtigung des Stadions, sind im 
Rahmen der späteren Bauausführung anzuhalten und umzusetzen (vgl. auch  textliche 
Hinweise 3.6 zum Bebauungsplan). 
 Auch nach Umsetzung aller erforderlichen Schallschutztechnischen Vorkehrungen und 
Maßnahmen, können, sowohl im Prognosefall „Teilausbau“, als auch im Prognosefall 
„Vollausbau“ die Immissionsrichtwerte der 18. BimSchV für allgemeine und reine Wohn-
gebiete nicht eingehalten werden. 
 Das vor dem Hintergrund des „Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme“ sowie des 
„Verbesserungsgebotes“ formulierte Schutzziel, die geltenden Immissionsrichtwerte für 
Mischgebiete nicht zu überschreiten, wird für beide Prognoseszenarien erreicht.  
  
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
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Abb. Anlage 11.1 des Schalltechnischen Berichts Nr. LL9333.2/01 
Erläuterungen zur Anlage 11.1:  
Nutzung WR:  reines Wohngebiet 
Nutzung WA:  allgemeines Wohngebiet 
Nutzung MI: Mischgebiet 
IRW:  Immissionsrichtwert der Sportanlagenlärmschutzverordnung  
(abhängig von der Nutzung) 
RW, TaR:  Richtwert - tags, außerhalb der Ruhezeit ( d.h. von 8 - 20 Uhr) 
LrTaR:  Beurteilungspegel – tags, außerhalb der Ruhezeit  
(Beurteilungspegel wird mit Richtwert verglichen) 
Farbe grün:  Einhaltung des Richtwertes 
Farbe gelb:  Überschreitung des Richtwertes aber  
Einhaltung des Richtwertes für Mischgebiete 
Farbe rot:  Überschreitung des Richtwertes für Mischgebiete 
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
 
Abb. Anlage 14 des Schalltechnischen Berichts Nr. LL9333.2/01 
Die vorstehend und im Übrigen ausführlich im Umweltbericht beschriebene Immissionssituation 
im Bestand einerseits und auf der Grundlage der durch den Plan ermöglichten Baumaßnahmen 
andererseits, ist wie folgt zu bewerten:  
Bauliche Anlagen sind nach §§ 22, 3 BImSchG so zu betreiben, dass keine schädlichen 
Umwelteinwirkungen, d.h. Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, 
Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die 
Nachbarschaft herbeizuführen, entstehen. Für die Errichtung und den Betrieb von Sportanl a-
gen wird der immissionsschutzrechtliche Begriff der erheblichen Belästigungen durch die 
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) konkretisiert. Die in dieser Verordnung 
genannten Richtwerte konkretisieren verbindlich die Zumutbarkeit von Sportlärm. § 2 Abs. 2 
der 18. BImSchV enthält baugebietsspezifische Immissionsrichtwerte, die je nach Schut z-
würdigkeit des Gebiets im Einwirkungsbereich der Sportanlage abgestufte Zumutbarkeit s-
schwellen bilden.  
Nach ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich gilt die 18. BImSchV nur für die Errichtung, 
die Genehmigung und den Betrieb von Sportanlagen. Sie richtet sich unmittelbar nur an den 
Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Betreiber von Sportanlagen, nicht an den Träger der Baul eitplanung (Vgl. Wahlhäuser, in: 
Bönker/Bischopink, BauNVO mit Immissionsschutzrecht, Kommentar, Immissionsschutzrecht 
Rdn. 93.). 
Für die Bauleitplanung hat die 18. BImSchV aber mittelbar rechtliche Bedeutung. Die G e-
meinde darf keinen Bebauungsplan aufstellen, der nicht vollzugsfähig ist, weil seine Verwirk-
lichung an den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der Sportanlagenlärmschutzver-
ordnung scheitern müsste. Bei einer bauleitplanerischen Abwägungsentscheidung nach § 1 
Abs. 7 BauGB muss die Gemeinde daher die Schutzbedürftigkeit des Einwirkungsbereichs 
der Sportanlage entsprechend den Anforderungen der Verordnung zutreffend ermitteln (Vgl. 
BVerwG, Urteil vom 12.08.1999, - 4 CN 4/98 -, NVwZ 2000, 550).  
Aus den Vorgaben der 18. BImSchV für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen 
und mittelbar für die Bauleitplanung folgt allerdings nicht, dass die in § 2 Abs. 2 18.BImSchV 
aufgeführten Immissionsrichtwerte für Baugebiete nach der BauNVO absolute und uneing e-
schränkte Geltung ohne Rücksicht auf Lag e oder konkrete Empfindlichkeit des Emissions - 
wie des Immissionsorts beanspruchen können (Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 03.07.2012, 
- 3 S 321/11 -, BRS 79 Nr. 164, Juris Rdn. 23).  
Im rechtlichen Ausgangspunkt konkretisieren die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte 
der 18. BImSchV zwar verbindlich die Zumutbarkeit von Sportlärm, (Vgl. BVerwG, Beschluss 
vom 08.11.1994, - 7 B 73.94 -, NVwZ 1995, 993 ff.), so dass die Bestimmung des zumutba-
ren Lärmschutzniveaus für Wohnnutzungen in Nachbarschaft zu einer Sportanlage sich „in 
erster Linie“ an den festgelegten Richtwerten zu orientieren hat.  
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte in 
§ 2 Abs. 2 18. BImSchV Ausdruck einer typisierenden Betrachtungsweise des Verordnung s-
gebers sind. Sie beruhen auf einer abstrakt -generellen Abwägung der in einem Baugebiet 
miteinander konkurrierenden Nutzungsinteressen. Daher bestimmen Sie das Maß zumutba-
rer Lärmimmissionen und damit die Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft nur nach dem  abs-
trakten Maßstab der allgemeinen Zweckbestimmung der normierten Baugebiete, wie sie j e-
weils in Abs. 1 der §§ 2 bis 10 BauNVO umschrieben wird und bestimmen nur Inhalt und 
Grenzen der jeweiligen „Gebietsverträglichkeit“ (Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.1999, - 4 C 
6/98 -, NVwZ 2000, 1050 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 03.07.2012, - 3 S 321/11 -, Juris 
Rdn. 23). 
In atypischen Konfliktsituationen, wie sie insbesondere bei planungsrechtlich vorgegebenen 
oder tatsächlich angetroffenen Gemengelagen bestehen, vers agt dieser auf starre und abs-
trakte Gebietsabstufungen zugeschnittene Maßstab des § 2 Abs. 2 18. BImSchV. Für dera r-
tige Sachverhalte trifft § 2 Abs. 2 18. BImSchV keine abschließende Regelung, sondern 
bleibt offen für Einzelbeurteilungen anhand des in § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO konkretisierten 
bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots (Vgl. VGH Mannheim, a.a.O.).  
Das Rücksichtnahmegebot eröffnet die Möglichkeit einer differenzierten Betrachtung mit der 
Folge, dass die baugebietsbezogenen Richtwerte durch si tuationsbezogene Zumutbar-
keitskriterien zu ergänzen sind. Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltung s-
gerichts insbesondere ein bereits bestehendes Nebeneinander von Wohnen und Sportanl a-
ge, mithin die gegebene faktische Vorbelastung zu berücksic htigen. Bedeutsam kann dabei 
auch sein, ob die Wohnnutzung oder der Sportbetrieb zuerst vorhanden war. Das Ausmaß, 
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
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in dem sich die Schutzbedürftigkeit in derartigen Fällen verringert, bestimmt sich nach den 
tatsächlichen Umständen des Einzelfalls. Die äußerste Grenze ist bei der Schwelle zur G e-
sundheitsgefährdung zu ziehen. Ein Lärmschutzniveau, das dem Immissionsrichtwert für 
Dorf- und Mischgebiete entspricht, kann zumutbar sein. Eine Orientierung an diesen Werten 
trägt der gesetzgeberischen Wertung Rechnung, dass auch die genannten Baugebiete ne-
ben der Unterbringung von (nicht wesentlich) störenden Gewerbebetrieben auch dem Woh-
nen dienen und die hierauf zugeschnittenen Immissionsrichtwerte für den Regelfall gewähr-
leisten, dass die Anforderungen gesunder Wo hnverhältnisse gewahrt sind (Vgl. BVerwG, 
a.a.O.). 
Auch das OVG Münster hat in diesem Sinne geurteilt, dass bei einer Gemengelage der Int e-
ressenausgleich zwischen lärmverursachender und lärmempfindlicher Nutzung regelmäßig 
dadurch zu finden ist, dass im jeweiligen Einzelfall unter wertender Berücksichtigung na-
mentlich der Ortsüblichkeit und aller Umstände des Einzelfalls ein „Zwischenwert“ zwischen 
den für die immissionsschutzrechtliche Bewertung einschlägigen, an bestimmte (faktische) 
Baugebiete der BauNVO anknüpfenden Richtwerte bis zur (nächst -)höheren Gebietskatego-
rie ermittelt wird und dass für die Richtwerte nach § 2 Abs. 2 18. BImSchV insoweit keine 
Besonderheiten gelten (Vgl. OVG NW, Urteil vom 19.04.2010, - 7 A 2362/07 -; anderer A n-
sicht: Uechtritz, NVwZ 2000, 106 ff.). 
Die im Nahbereich des Stadions gelegene Wohnbebauung entlang der Straßen Am Berg Fi-
del, Werlandstraße und Alte Reitbahn ist in den hier jeweils geltenden Bebauungsplänen der 
Stadt Münster zum Teil als Allgemeines Wohngebiet (WA) und zum Teil als Reines Wohn-
gebiet (WR) festgesetzt. Die für diese Gebietskategorien in § 2 Abs. 2 18. BImSchV normier-
ten Immissionsrichtwerte sind bei dem heutigen Betrieb des Stadions deutlich überschritten. 
Insoweit kann hier auf die vorstehenden Ausführungen und ergänzend auf den schalltechni-
schen Bericht der Zech Ingenieurgesellschaft verwiesen werden.  
§ 50 BImSchG bestimmt, dass bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für 
eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädl i-
che Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden 
Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Diese der vorbeugenden Vermeidung von 
Immissionskonflikten dienende Planungsdirektive des Immissionsschutzrechts kann hier 
nicht mehr erfüllt werden, da sich hier das immissionsschutzrechtlich problematisch Neben-
einander der emittierenden Sportanlagen einerseits und der schutzbedürftigen Wohnnutzun-
gen andererseits bereits über Jahrzehnte entwickelt hat und als vorgefund ene Bestandssitu-
ation der Planung zugrunde zu legen ist. Das Preußenstadion wurde bereits in den ersten 
Jahrzehnten des letzten Jahrhunderts errichtet und zwar an einem Standort, der damals au-
ßerhalb des bebauten Siedlungszusammenhangs der Stadt Münster gelegen und nur von 
landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben war. Zum Zeitpunkt seiner Errichtung hatte das 
Stadion ein Fassungsvermögen von ca. 40.000 Zuschauern. Heute grenzt der Stadionstand-
ort hingegen mit seinen Stellplatzanlagen im Westen an die Wohnbebauung entlang der 
Straße Am Berg Fidel, im Osten an die Hammer Straße, entlang derer eine gemischte B e-
bauungsstruktur vorzufinden ist und im Norden an eine Bahnlinie. Jenseits der Bahnlinie fi n-
det sich an der Werlandstraße ebenfalls Wohnbebauung. Die Wohnbebauung ist im Laufe 
des letzten Jahrhunderts an den vorhandenen Stadionstandort herangerückt. Dieser ist seit 
seiner Errichtung Austragungsstätte der Fußballspiele der ersten Mannschaft des SC Preu-
Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
ßen Münster mit entsprechenden Lärmimmissionen. Für den S tadionstandort sind im Laufe 
der Jahrzehnte eine Vielzahl von Baugenehmigungen erteilt worden, von deren Darstellung 
im Einzelnen hier abgesehen werden kann. Zuletzt wurde unter dem 24.11.2008 eine Bau-
genehmigung für die Errichtung des Tribünenneubaus an der Südseite des Stadions und die 
Errichtung des dortigen VIP -Gebäudes erteilt. Die Nutzerzahl des Stadions ist heute auf 
15.000 Personen bauaufsichtlich begrenzt.  
Vor diesem Hintergrund ist Intention des Planverfahrens, die baulichen Nutzungsmöglichkei-
ten im Plangebiet einschließlich der Lage der Stellplatzanlagen und deren Anbindung an die 
Erschließungsstraßen vorzugeben und damit gleichzeitig die baulichen Möglichkeiten im 
Plangebiet zu bestimmen und im Verhältnis zum heutigen Baurecht einzuschränken. Bei Re-
alisierung der durch die Planung für das Stadion eröffneten baulichen Möglichkeiten wird es 
zu einer erheblichen Verbesserung der Immissionssituation für die anliegende Wohnbevölke-
rung kommen. Dies beruht insbesondere darauf, dass die durch die Planung  ermöglichten 
Tribünenneubauten eine abschirmende Wirkung der Lärmemissionen des Stadionbetriebs 
entfalten. Im Gutachten werden zahlreiche immissionsmindernde Maßnahmen aufgezeigt, 
die zu einer Verbesserung der bestehenden Immissionssituation führen. Bei einer durch den 
Plan ermöglichten vollständigen Sanierung des Stadions mit Überdachungen in allen Tribü-
nenbereichen und unter Berücksichtigung der weiteren im Gutachten vorgesehenen Immi s-
sionsschutzmaßnahmen, auf die in den Hinweisen auf der Planurkunde eingegangen wird, 
können zukünftig an allen untersuchten Immissionsorten mit Ausnahme der Immissionspunk-
te IP04 (Am Berg Fidel 40) und IP05 (Am Berg Fidel 53) die den Gebietsnutzungen entspr e-
chenden Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV bei einem Spielbetrieb des SC Preußen an 
einem Regelspieltag eingehalten werden. An den Immissionspunkten IP04 und IP05 werden 
die den Gebietsnutzungen entsprechenden Immissionsrichtwerte zwar noch überschritten, 
die in Mischgebieten geltenden Werte aber unterschritten. Konkret werden hier die einschl ä-
gigen Richtwerte für WA-Gebiete nach wie vor um 6 dB(A) überschritten. Der für allgemeine 
Wohngebiete geltende Wert wird damit noch um 1 dB(A) überschritten. Der für Mischgebiete 
anzusetzende Wert wird um 4 dB(A) unterschritten. Bei  einem Spielbetrieb an Abend, der 
sowohl die abendlichen Ruhezeiten als auch den Nachtzeitraum betrifft, können die Immiss i-
onsrichtwerte der 18. BImSchV nicht eingehalten werden. Ein derartiger Spielbetrieb am 
Abend ist daher nur in dem Rahmen zulässig, den die 18. BImSchV für sogenannte seltene 
Ereignisse vorsieht (§ 5 Abs. 5 18. BImSchV). Die für seltene Ereignisse vorgesehenen I m-
missionsrichtwerte können bei einem Ausbau des Stadions mit vollständig überdachten Tr i-
bünen in Teilen der festgesetzten Gebietsnutzung entsprechend eingehalten werden. An de-
nen in reinen und allgemeinen Wohngebieten liegenden Immissionsbereichen können die in 
Mischgebieten geltenden Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse zukünftig unterschri t-
ten werden.  
Unter Berücksichtigung des historisch bedingten unmittelbaren Aneinandergrenzens des 
vorhandenen Fußballstadions und der vorhandenen Wohnbebauung wird die bei Realisi e-
rung der durch den Plan vorbereiteten Baumaßnahmen eintretende Immissionssituation als 
der wechselseitigen Verpflichtung zu gegenseitige r Rücksichtnahme entsprechend anges e-
hen. Die Eigentümer der Wohngebäude in den festgesetzten allgemeinen und reinen Wohn-
gebieten können infolge des gegebenen Nebeneinanders der an sich miteinander unverei n-
baren Nutzungen keinen i mmissionsschutzrechtlichen Schutzanspruch für sich beanspr u-
chen, der in nicht durch Sportlärm vorbelasteten allgemeinen und reinen Wohngebieten zur 
Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Anwendung kommen würde. Da nach den Nutzungsvorgaben der BauNVO auch in Misc h-
gebieten Wohnnutzungen uneinges chränkt zulässig sind, ist es hier der Wohnbevölkerung 
zumutbar, wenn in den im Gutachten beschriebenen Situationen des Spielbetriebs Über-
schreitungen der gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für reine und al l-
gemeine Wohngebiete hingenommen werden müssen.  
Der Bebauungsplan als Angebotsplan gibt in diesem Zusammenhang nicht die hochbaul i-
chen Lösungen einer im Detail noch nicht bekannten und ggf. in Teilschritten stattfi ndenden 
Stadion-Um- und -Ausbauplanung sowie (mitwachsenden) Stellplatzplanung vor, sondern 
schichtet die konkrete Problemlösung auf die nachfolgende Baugenehmi gungsebene ab -  
dies selbstredend auf Basis der Rahmenbedingungen, Erkenntnisse, Abschätzungen und 
Annahmen der Fachgutachten zur Bauleitplanung (vgl. insbes. auch die Präambel der textl . 
Hinweise 3.6 und die weitergehend detaillierten textl. Hinweise 3.6.1 bis 3.6.5 zum Bebau-
ungsplan) sowie der inhaltlichen Kernaussagen und Festsetzungen des Bebauungsplans im 
übrigen. Die Konfliktverlagerung ist hier zulässig, weil ausweislich der Erkenntnisse des 
schalltechnischen Berichts zum Bauleitplanverfahren im Baugenehmigungsverfahren Lär m-
schutzmaßnahmen vorgesehen werden können, die sicherstellen, dass ein mit den Anforde-
rungen des Gebots der Rücksichtnahme zu vereinbarendes  Lärmschutzniveau sichergestellt 
werden kann.  
Das Nebeneinander von Sportnutzungen, insbes. des Stadionbetriebes, und benachbarten 
schutzwürdigen  Wohnnutzungen in der historisch gewachsenen und zu akzeptierenden, nicht 
durch Überplanung oder Verlagerung der konfligierenden Nutzungen auflösbaren Gemengelage 
ist Kernpunkt der Abwägung:  
 auf Bebauungsplanebene wird –  unter diesen Voraussetzungen und unter Einhaltung 
bestimmter Rahmenbedingungen und Schutzansprüche – in ausreichendem Maße und 
plausibel nachgewiesen, dass sowohl eine realistische Abwickelbarkeit der zu-  und ab-
fließenden Verkehre als auch die Herstellung von lärmtechnischer Verträglichkeit zu den 
umliegenden Wohnbereichen (Einhaltung mind. von MI-Werten und damit Verbesserung 
des heutigen Status  Quo in der Lärmbeeinträchtigung) durch die bauliche Fortentwic k-
lung und Optimierung des Standortes des Preußenstadions samt Umfeld mit  ergänzen-
den sportlichen und freizeitlichen Nutzungen möglich ist; 
 damit wird unter den genannten planerisch schwierigen und hochkomplexen Rahmen-
bedingungen eine kurz - bis mittelfristige Realisierungsperspektive für eine Fortentwic k-
lung des Preußenstadions zu einem zweitligatauglichen Fußballstadion am bestehenden 
Standort an der Hammer Straße eröffnet -  hierfür bestehen kurz- und mittelfristig keine 
Standortalternativen im münsterischen Stadtgebiet.  
6.8 Altlasten / Altstandorte 
Altlastverdachtsflächen sind im Plangebiet vorhanden und bekannt. Diese werden und sind in 
der Planzeichnung des Bebauungsplans entsprechend abgegr enzt gekennzeichnet (Umgren-
zung von Flächen, deren Böden erheblich mir umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Al t-
lasten)).  
Die vorliegenden Erkentnisse hierzu lassen keinen Anlass erkennen, die durch den Bebau-
ungsplan dort vorgesehenen Zielnutzungen (S portflächen, Wege, öffentliches Grün, Parken) 
unter Verträglichkeitsgesichtspunkten in Frage zu stellen 
Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau-  oder Bo-
dendenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW.  
7. Flächenbilanz 
Plangebiet gesamt 20.40 ha 100 % 
Öffentliche Verkehrsfläche 0.67 ha 3 % 
Öffentliche Grünfläche 3.06 ha 15 % 
Gemeinbedarfsfläche 0.37 ha 2 % 
Sondergebiet 16.30 ha 80 % 
Tabelle: Flächenbilanz 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
8.1. Rahmen der Umweltprüfung 
Die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des U m-
weltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbericht dargelegt. Maßstab für die Bewertung 
der Umweltauswirkungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen 
und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Für die Belange des Immissionsschutzes und des Artenschutzes fußt der Umweltbericht auf 
den Ergebnissen folgender Fachgutachten: 
 Schalltechnische Untersuchung zum Sportanlagenlärm im Rahmen des Bauleitplanver-
fahrens  Nr. 568 „Sportpark Berg Fidel“ der Stadt Münster; Zech Ingenieurgesellschaft 
mbH, Sept. 2016 
 Verkehrsuntersuchung Preußen- Stadion Stadt Münster;  PGT Umwelt u nd Verkehr 
GmbH, August 2016 
 Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 568 „Sportpark Berg Fidel“, 
öKon GmbH, September 2015 (Nachtrag September 2016) 
 Prüfung der Grundwasserstandsänderungen und ihrer Auswirkungen bei Außerbetrieb-
nahme Hydrogeolo gische Bewertung der Wasserstandsveränderungen bei Außerbe-
triebnahme der Wasserwerke WW Vennheide und WW Kinderhaus ; Schmidt + Partner 
GmbH, Januar 2017 
Im Zuge der Planungen zum sogenannten „Preußen-Park“ wurden in den 1990er Jahren bereits 
umfangreiche Untersuchungen zur Umweltsituation im Plangebiet vorgenommen (vgl. BKR -
Aachen 1994: Umweltverträglichkeitsstudie für das Projekt Preußen -Park in Münster sowie z u-
Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
gehörige Fachgutachten). Die Ergebnisse wurden unter Beachtung der mangelnden  Aktualität 
berücksichtigt.1 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Der Bebauungsplan erstreckt sich auf den bestehenden Bebauungsplan Nr. 183 - Neufassung 
Sportpark Berg Fidel, der bereits eine Nutzung des Areals für sportaffine Nutzungen im Bereich 
des Preußen- Stadions zum Ziel hatte. Der Plan wird begrenzt durch die Bahnlinie Münster -
Lünen im Norden, die Hammer Straße im Osten, die Straße Am Berg Fidel im  Westen und die 
Wohnbebauung nördlich der Straße Alte Reitbahn im Süden. 
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan werden die geplanten Sportanlagen bestätigt bzw. in Tei-
len neu geordnet und ergänzt. Die Festsetzung als Sondergebiet greift die aktuelle Rechtspr e-
chung auf, die bestimmt, dass entsprechende Sportanlagen nicht mehr als Grünflächen ausg e-
wiesen werden dürfen. 
Die Sportflächen werden ergänzt durch eine öffentliche Grünfläche, die im Süden des Bebau-
ungsplanes auf einer heutigen Brachfläche ein neues Naher holungsangebot schafft bzw. die 
Anbindung aus Berg Fidel zur Hammer Straße verbessert. 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich 
unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umweltschutzzielen insbesondere folgende 
fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berücksichtigen.  
 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen / Gesund-
heit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 
- Freizeitlärmerlass Nordrhein Westfalen 
- Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) 
- DIN 18.005, Teil 1, DIN 4109 (technische Regelwerk) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft  
(39. BImSchV) 
- Lichtimmissionsrichtlinie NRW 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH -Richtlinie (Richtlinie 
92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten 
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen 
des BauGB) 
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz (§ 52 WHG i.V.m. der Ordnungsbehördl i-
chen Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für 
1   Mit Blick auf die geänderte Planungskonzeption, die u.a. ein anderes Verkehrskonzept umfasst, sind die Daten vor 
allem mit Blick auf den Immissionsschutz als überholt zu betrachten.  
Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
das Wassergewinnungsgebiet Münster-Geist der Stadtwerke Mün s-
ter GmbH -Wasserschutzgebietsverordnung "Münster -Geist"- vom 
18.6.1990) 
- Landeswassergesetz (§ 51a LWG) 
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schad stoffe in der Luft  
(39. BImSchV) 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen 
des BauGB) 
- Landesnaturschutzgesetz NRW 
Sachgüter / Kulturel-
les Erbe 
- Denkmalschutzgesetz NRW 
Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes im Rah-
men des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern darg e-
legt. 
Der Regionalplan Münsterland stellt das Plangebiet vollständig als Allgemeinen Siedlungsbe-
reich (ASB) dar. Überlagert wir d die Darstellung mit der Freiraumfunktion „Grundwasser - und 
Gewässerschutz“. Der Flächennutzungsplan, der bislang das Gesamtgebiet als Grünfläche dar-
stellt, wird parallel geändert. Entsprechen der Zielsetzung des Bebauungsplanes erfolgt im FNP 
überwiegend die Darstellung eines Sondergebietes Sportzentrum. Durch die Lage im Innenbe-
reich wird ein Landschaftsplan nicht berührt. 
Das Plangebiet ist nicht Bestandteil der Umweltzone Münster und wird nicht von den konkreten 
Zielsetzungen der Lärmaktionsplanung (Entwurf 2016) tangiert. 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
8.4.1 Menschen 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Berg Fidel mit einer wohnberechtigten Bevölkerung 
von 5.785 Einwohnern. Nordwestlich schließt sich der Stadtteil Düesberg mit 7.133 Einwohnern 
an (Stand 31.12.2015).  
Innerhalb des Plangebietes befindet sich keine Wohnnutzung. Als nächstgelegene Wohngebie-
te/Wohngebäude sind zu nennen
2: 
Norden: Werlandstraße (jenseits der Bahnlinie) – WA (B-Plan Nr. 467) 
Westen: Am Berg Fidel – WR/WA (B-Plan Nr. 131) 
Süden:  Alte Reitbahn – WA/MI (B-Plan Nr. 314) 
Osten:  Hammer Straße - MI  (B-Plan Nr. 129 / Verkehrsflächen) 
2   WR = Reines Wohngebiet, WA = Allgemeines Wohngebiet, MI = Gemischtes Baugebiet 
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Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Lärmbelastung (Vorbelastung) 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine lärmempfindlichen Nutzungen, insbesondere 
keine Wohnbebauung. 
Angrenzend an das Plangebiet befinden sich Wohngebäude, die durch die aktuelle Nutzung 
des Preußen-Stadions mit Lärm belastet werden. Die durch den Sportlärm verursachten Immi s-
sionen überschreiten bei dem derzeit möglichen Spielbetrieb bereits die Richtwerte der Spor t-
anlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). An einzelnen Immissionspunkten Am Berg Fidel, 
an der Werlandstraße und an der Hammer Straße wird bei Fußballspielen der 1. Mannschaft im 
Stadion eine Überschreitung der für Mischgebiete (MI -Gebiete) geltendende Richtwerte um 1 
dB bis 6 dB prognostiziert. Bei einem Spielbetrieb am Abend werden die MI -Richtwerte an allen 
Immissionspunkten überschritten.  
Hinsichtlich des Spielbetriebs in der Sporthalle Berg Fidel kommt es lediglich im mittäglichen 
Ruhezeitraum an Sonntagen zu einzelnen Überschreitungen der den Gebietsnutzungen z uge-
ordneten Immissionsrichtwerten im Bereich der Straße Berg Fidel. Kurzzeitige Geräuschspitzen 
liegen westlich der Straße Berg Fidel in den Ruhezeiten über den Richtwerten. 
Im Bereich der Hammer Straße sind aktuell Verkehrsbelastungen vorzufinden, die mit  Immissi-
onswerten von über 60 dB(A) nachts bzw. 70 dB(A) tags im Bereich der verfassungsmäßige n 
Zumutbarkeitsschwelle liegen. 
Lichtimmissionen 
Von der heutigen Sportanlage/Stadion gehen Lichtimmissionen aus, die auf die Nachbarschaft 
einwirken. Die entsprechenden Anlagen sind nach dem Maßstab der Lichtimmissionsrichtlinie 
NRW so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. 
Erholung 
Gemäß der Grünordnung Münster ist das Plangebiet Bestandteil des Grünzuges Vennheide-
Davert. Zudem ist das Gebiet als „vorhandene funktionale Grünfläche“ gekennzeichnet. Als 
Planungsperspektive sieht die Planung einen ortsteilbezogenen Festplatz vor. 
Das Plangebiet dient zum überwiegenden Teil der vereinsgebundenen Erholungsnutzung bzw. 
fungiert als Veranstaltungsstätte für  sportliche Großveranstaltungen. 
Im Süden des Gebietes erfolgt auf der Brache gegenwärtig eine spontane Nutzung für die ort s-
gebundene Erholung. Hiervon zeugen diverse Trampelpfade, die insbesondere den Bewohnern 
der Geschosswohnungsbauten i n Berg Fidel als Verbindungsweg zur Hammer Straße nutzen. 
Die ehemalige Nutzung als „Dirtpark“ für Mountainbiker wurde zwischenzeitlich innerhalb von 
Berg Fidel verlagert. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Sport- und Freizeitlärm: 
Die Prognose der Lärmbelastungen im Zuge der Realisierung des „Sportparks Berg Fidel“ be-
ruhen auf einer Schalltechnischen Untersuchung (ZECH Ingenieurgesellschaft mbH, 2016). Das 
Gutachten konnte dabei auf eine aktuelle Verkehrsuntersuchung (PGT Umwelt und Verkehr  
GmbH, 2016) zurückgreifen. Neben der akustisch dominanten Nutzung des Fußballstadions 
wurden sämtliche sportliche Nutzungen auf den vorhandenen und geplanten Sport -
Begründung zum Entwurf / Seite 31 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Nebenanlagen, der Sporthalle, der Tennisanlage, den vorhandenen und geplanten Parkplätzen 
sowie der planungsbedingte Kfz -Verkehr auf öffentlichen Straßen prognostiziert und beurteilt. 
Als Prognosehorizont wurde das Jahr 2030 gewählt. 
Als Bewertungsgrundlage für Sportanlagen wird die Sportanlagenlärmschutzverordnung 
(18.BImSchV) herangezogen. 
 
Immissionsrichtwerte 
18.BImSchV 
Reines Wohngebiet 
(WR) 
Allgemeines 
Wohngebiet (WA) 
Mischgebiet (MI) 
Tags außerhalb 
Ruhezeit 
50 dB(A) 55 dB(A) 60 dB(A) 
Tags innerhalb der 
Ruhezeit  
 
45 dB(A) 50 dB(A) 55 dB(A) 
Nachts 35 dB(A) 40 dB(A) 45 dB(A) 
Folgende Immissionsszenarien wurden untersucht: 
 Spielbetrieb Preußenstadion – Regelspieltag – Bestand 
 Spielbetrieb Preußenstadion – Regelspieltag – Planung Teilsanierung 
 Spielbetrieb Preußenstadion – Regelspieltag – Planung Vollausbau 
 Spielbetrieb Preußenstadion – Abendspiel – Bestand 
 Spielbetrieb Preußenstadion – Abendspiel – Planung Vollausbau 
 Spielbetrieb Sporthalle Berg Fidel – Regelspieltag – Bestand 
 Spielbetrieb Sporthalle Berg Fidel – Regelspieltag – Planung 
 Allgemeiner Spiel- und Trainingsbetrieb – Planung 
 Verkehrslärmuntersuchung 
Bei einer Teilsanierung des Stadions erfolgt durch den Bau der Westtribüne eine abschirmende 
Wirkung, die in Verbindung mit der Änderung der Lautsprecherausrichtung gegenüber dem B e-
stand zu einer Minderung der Immissionen führt (vgl. insbes. auch  textliche Hinweise 3.6 zum 
Bebauungsplan). Die Immissionsminderung erreicht an einem Regelspieltag an den durch die 
neue Tribüne geschützten Immissionspunkten bis zu 8 dB (A), an den übrigen betrachteten I m-
missionspunkten bis zu 4 dB (A). Trotz der Verbesserung der Immissionssituation werden die 
geltenden Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV immer noch überschritten. Der für MI -Gebiete 
geltende Immissionsrichtwert wird tags außerhalb der Ruhezeit eingehalten bzw. unterschritten. 
Ein Spielbetrieb außerhalb von seltenen Ereignissen ist nicht vorgesehen.  Die Spitzenpegel 
können im Reinen Wohngebiet (WR) westlich der Straße Am Berg Fidel und teilweise an der 
Hammer Straße außerhalb der Ruhezeiten noch um bis zu 3 dB überschritten werden, verble i-
ben aber ebenfalls unter den MI-Richtwerten. 
Bei einem Vollausbau mit vollständig überdachten Tribünen, einer optimierten Anordnung der 
Lautsprecheranlage, der Neuordnung und Erweiterung der Parkplätze sowie  der Trainingsplä t-
ze wird an einem Regelspieltag eine weitere Minderung der Lärmimmissionen erzielt (vgl. in s-
bes. auch  textliche Hinweise 3.6 zum Bebauungsplan). An allen Immissionspunkten mit Aus-
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Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
nahme der Immissionspunkte Am Berg Fidel 40 und 53 werden die Richtwerte der 18.BImSchV 
gemäß festgesetz ter Gebietsnutzung eingehalten, die für Mischgebiete geltenden Richtwerte 
aber an allen Immissionspunkten unterschritten. Die Beurteilungskriterien für kurzzeitigen G e-
räuschspitzen können im WR-Gebiet westlich der Straße Am Berg Fidel außerhalb der Ruhezei-
ten noch um bis zu 4 dB (A) überschritten werden, verbleiben aber ebenfalls unter den MI -
Richtwerten. 
Bei einem Vollausbau kommt es bei einem Abendspiel  in allen Immissionsbereichen zu deutl i-
chen Minderungen der Immissionspegel um bis zu 18 dB(A)  . An den I mmissionsorten können 
überwiegend die Richtwerte gemäß der Gebietsnutzung für „seltene Ereignisse“ eingehalten 
werden. In den WR- und WA-Gebieten können die Richtwerte der „seltenen Ereignisse“ für MI-
Gebiete eingehalten werden. Die Schwelle der Gesundheit sgefährdung/Unzumutbarkeit wird 
nicht mehr erreicht. 
Im Bereich der Sporthalle Berg -Fidel verändert sich die Immissionssituation im Spielbetrieb 
durch Veränderungen der Stellplatzsituation und erweiterte Trainingsplätze nur geringfügig. Le-
diglich am Immissionspunkt „Am Berg Fidel 53“ führen geringfügige Erhöhungen zu einer weite-
ren Erhöhung oberhalb des gebietsbezogenen Richtwertes für den Ruhezeitraum. Der Richt-
wert für MI-Gebiete wird jedoch eingehalten bzw. unterschritten. 
Der planungsbedingte Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen führt an den am stärksten mit Ver-
kehrslärm vorbelasteten Immissionspunkten an der Hammer Straße zu einer maximalen Pegel-
zunahme von 0,3 dB(A) und damit rechnerisch aufgerundet um ein 1 dB(A).  
Nach dem Anhang zur 18. BImSchV sind Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen 
außerhalb des Sportanlage durch das der Anlage zuzuordnende Verkehrsaufkommen bei der 
Beurteilung gesondert von den anderen Anlagengeräuschen zu betrachten und nur zu berüc k-
sichtigen, sofern sie nicht selten auftreten und im Zusammenhang mit der Nutzung der Sportan-
lage den vorhandenen Pegel der Verkehrsgeräusche rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhö-
hen. Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. In der Abwägung muss allerdings be-
rücksichtigt werden, dass bereits eine ganz erhebliche Verkehrslärmbelastung oberhalb der üb-
licherweise für die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung herangezogenen Pegel von 70 dB(A) 
am Tag und 60 dB(A) in der Nacht gegeben ist. Diese Verkehrslärmbelastung wird an den am 
stärksten betroffenen Immissionsorten noch einmal vorhabenbedingt um ein 1 dB(A) gesteigert. 
Die betroffenen Gebäude liegen mit ihrer straßenseitigen Fassade zu einer Hauptverkehrsstr a-
ße der Stadt Münster. Die dortigen Nutzungen sind zur Gewährleistung gesunder Wohn - und 
Arbeitsverhältnisse ohnehin darauf angewiesen, sich passiv gegen den Verkehrslärm abz u-
schirmen. Vor diesem Hintergrund ist die weitere partielle Erhöhung der Verkehrslärmbelastung 
infolge des Spielbetriebs im Stadion noch vertretbar. 
Im allgemeinen Spiel- und Trainingsbetrieb außerhalb von Großereignissen wird nur am Immis-
sionspunkt „Am Berg Fidel 66“ der (gebietsbezogene) Richtwert für die Ruhezeit am Abend g e-
ringfügig um 1 dB überschritten. 
Als Freizeitanlagen wurden die Skateranlage, das Streetball-Feld und das Stadtteilhaus Lorenz-
Süd nach dem Freizeitlärmerlass NRW beurteilt. An den Immissionspunkten „Am Berg Fidel 40-
66“ (IP 01-IP 04) kommt es zu Überschreitungen der gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte, 
jedoch unterhalb der Richtwerte für MI -Gebiete. Nachts können kurzzeitige Geräuschspitzen 
und damit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte von den Parkplätzen an den nächstgel e-
Begründung zum Entwurf / Seite 33 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
genen Wohnhäusern nicht ausgeschlossen werden. Die Werte für MI -Gebiete werden jedoch 
eingehalten.  
Darüber hinaus erfolgt auch eine summative Lärmbetrachtung von Sport - und Freizeitlärm. Um 
der lärmtechnischen Verträglichkeit in der Gesamtbetrachtung aller Lärmquellen im Plangebiet  
zu genügen,  wird unter Berücksichtigung von zeitlichen Restriktionen für  die Skateranlage in 
der Ruhezeit Sonntagsmittag von 13 bis 15 Uhr die Einhaltung des IRW für MI -Gebiete erreicht 
(vgl. insbes. auch  textliche Hinweis 3.6.6 zum Bebauungsplan). Die Stadt kann und wird diesen 
zeitlich begrenzten Nutzungsausschlusss durch entsprechende Beschilderung von zeitlichen 
Nutzungsbeschränkungen (Ausschlusszeiten) vor Ort umsetzen. 
Lichtimmissionen 
Mit der Stadionnutzung, dem Trainingsbetrieb sowie der Stellplatznutzung sind Lichtimmissi o-
nen verbunden, die sich auf immissionsempfindl iche Nutzungen in der Nachbarschaft auswi r-
ken können. Entsprechende Anlagen sind gemäß der Lichtimmissionsrichtlinie NRW im Zuge 
der Genehmigung des Vorhabens  „so zu  errichten  und  zu  betreiben,  dass  schädliche U m-
welteinwirkungen durch Licht verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar 
sind, und dass  nach  dem  Stand  der  Technik  unvermeidbare  schädliche  Umwelteinwirkun-
gen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.“  Liegen  aufgrund  baulicher  Entwicklungen  in  
der  Vergangenheit  Wohngebiete  und lichtemittierende Anlagen eng zusammen, kann eine 
besondere Pflicht zur gegenseitigen  Rücksichtnahme  bestehen.  
Ein Gutachten zu Lichtimmissionen durch die Beleuchtungsanlage liegt für die Bestandssituat i-
on nicht vor. Die Anforderung eines  Gutachtens im Rahmen der Neugestaltung des Stadions 
(und auch der Beleuchtungseinrichtung) ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sin n-
voll. Im Baugenehmigungsverfahren für Teilsanierung oder Sanierung ist durch die Ausgestal-
tung der Beleuchtungsanlage sicherzustellen, dass keine unzumutbare Raumaufhellung in den 
benachbarten Wohngebieten verursacht wird. Dies kann bei Einhaltung des Standes der B e-
leuchtungstechnik vorausgesetzt werden. 
Erholungsnutzung 
Neben der Neuordnung und Erweiterung des Sportpar ks ist vorgesehen, im südlichen Teil des 
Gebietes im Bereich der Brachfläche eine öffentliche Grünfläche einzurichten. Ein Spielbereich 
(Typ A) soll für alle Altersgruppen ein Spielangebot bereitstellen. Die Anbindung an das Frei-
zeitsportareal verspricht dabei Synergieeffekte für die Naherholung. Für die Naherholung ver-
spricht daher die Planung eine positive Entwicklung.  
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Bestandsbeschreibung und –bewertung 
Schutzausweisungen: 
Für das Plangebiet liegen keine naturschutzrechtlichen Schutzausweisungen vor. Insbesondere 
werden keine Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Eu-
ropäische Vogelschutzgebiete tangiert. 
Die Stadtbiotopkartierung weist die im Süden befindliche Brachfläche in einer Größe von 6,7 ha 
als schutzwürdiges Biotop aus (Brache Berg Fidel BK 340500 575500) ; 
Begründung zum Entwurf / Seite 34 von 54

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Sportpark Berg Fidel 
 
Biotop- und Nutzungstypen: 
Das Gebiet des Bebauungsplans wird, abgesehen vom Preußenstadion selbst , durch eine Viel-
zahl weiterer Fußball bezogener Trainingsplätze in Form von Tennen-, Kunstrasen und Rasen-
plätzen charakterisiert. Darüber hinaus sind mehrere Tennisplätze sowie eine Scateranlage 
vorhanden. Auf der ehemaligen wieder aufgefüllten Auskiesungsfläche im südlichen Teil des 
Bebauungsplans, auf der der bisher ige Bebauungsplan Nr. 183 –Neufassung- noch nicht um-
gesetzt wurde, ist ein Mosaik von sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen und offenen Freiflä-
chen mit Hochstauden sowie von Gräsern dominierten Bereichen entstanden. Die relativ jungen 
Gehölzbestände besitzen einen Vorwald ähnlichen Charakter (vgl. schutzwürdiges Biotop g e-
mäß Stadtbiotopkartierung). 
Weitere zusammenhängende, überwiegend heckenartige, standortheimische Gehölzbestände 
aus Bäumen und Sträuchern finden sich im westlichen und nordwestlichen Randbereich des 
Bebauungsplans. Stieleichen, Spitz - und Feldahorn, Kastanien, Hainbuchen, Weißdorn, Süß - 
und Traubenkirschen, Holunder und Hartriegel bilden die wesentlichen Bestände. Die dort st o-
ckenden baumartigen Gehölze aus überwiegend geringem bis mittler en Baumholz schirmen 
das tiefer gelegene Gelände des Preußenstadions, hier in erster Linie Parkplätze, gegenüber 
der westlich der Straße Berg Fidel gelegenen Wohnbebauung ab. Auch zwischen dem Par k-
platz und dem Stadion sind die Böschungsbereiche mit einzel nen der oben genannten Arten 
bestanden. 
Ein weiterer von Gehölzstrukturen geprägter Standort findet sich im Umfeld der ehemaligen 
Trinkwassergewinnungsanlage. Das rd. 4300 m² große, etwa 30 Jahre alte Feldgehölz aus 
Spitzahorn nebst vereinzelten Birken, verfügt über eine einheitliche Altersstruktur. Eine 
Strauchschicht fehlt flächendeckend. Dagegen ist der Boden durchgängig von einer Kraut-
schicht aus Brennnesseln und Gundermann bedeckt, was dort auf nitrophile Standortverhältnis-
se schließen lässt. 
Über die genannten größeren, zusammenhängenden Gehölzbestände hinaus, verfügt das Areal 
über weiteren Baumbestand, der sich insbesondere im Bereich der Parkplätze im Norden und 
Westen (Platanen aus geringem bis mittleren Baumholz), entlang von Zufahrten und Verbi n-
dungswegen sowie im Bereich der Tennisplätze erstreckt. Eine erhaltenswerte alte Platane mit 
einem Kronenumfang von rd. 24 m befindet sich östlich einer Zufahrt im nordwestlichen Plan-
gebiet. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
8.4.2.1 Eingriffsregelung 
I  Eingriffe in Natur und Landschaft 
Die geplante Nutzung des Planungsraumes und die mit der Realis ierung des Bebauungsplans 
Nr. 568 einhergehenden Verluste von Biotopstrukturen, Teillebensräumen, der damit verbunde-
nen Unterbrechung bzw. Einschränkung von Wechselbeziehungen zwischen den verbleibenden 
Biotopen und die Überbauung von bisher versickerungsfähigen und offenporigen Flächen stellt 
einen erheblichen und nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG) dar. 
Zur Vermeidung bzw. Minderung des Eingriffs erfolgen Erhaltungsfestsetzungen für Gehölzbe-
stände im Umfeld der Sportanlagen. Darüber hinaus befindet sich die geplante öffentliche Grün-
Begründung zum Entwurf / Seite 35 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
fläche im Bereich einer zur Zeit relativ wertvollen Brachfläche, die somit im Zuge der Grünfl ä-
chenplanung integriert werden kann. Eine weitere Minderungsmöglichkeit des Eingriffs ist unter 
Berücksichtigung der Planungsziele nicht gegeben. 
Die Bewertung des Eingriffs erfolgt methodisch auf  der Grundlage des Bewertungsverfahrens 
der Stadt Münster. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der plane-
rischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren (§ 1a Abs.3 BauGB ). Grundlage für die 
Eingriffsbewertung ist damit der Vergleich des bislang zulässigen Eingriffs, der durch den bisher 
geltenden Bebauungsplan Nr. 183 – Neufassung-  bestimmt wird , mit dem durch die planungs-
rechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 568 ermöglichten Eingriff. 
Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 183 ist der größte Teil des Bebauungsplans als ö ffentliche 
Grünfläche festgesetzt. Darüber hinaus sind größere Teile des Bebauungsplans als öffentliche 
Verkehrsflächen, Versorgungsflächen und untergeordnet als Flächen für den Gemeinbedarf  
ausgewiesen. Die im Plan festgesetzten Flächen wurden im Rahmen der Eingriffsbilanzierung 
nach ihrem Eingriffspotenzial differenziert bewertet.   
Die mit dem B -Plan Nr. 183 ermöglichten Nutzungen führen in der Summe zu einer angeno m-
menen Flächenversiegelung von insgesamt rd. 12,8 ha. Dies entspricht einer Versiegelung s-
quote von rd. 63 %. 
Im Rahmen der Bewertung nach dem Münsteraner Bewertungsverfahrens ergibt sich für den 
Bestandsbebauungsplan Nr. 183 ein Bewertungsergebnis von 435.401 Werteinheiten. Dies 
entspricht, bezogen auf die Flächengröße des Plangebiets, einer durchschnittlichen Wert stufe 
von 2,13. 
Für den Bebauungsplan Nr. 568 –Sportpark Berg Fidel- wird der größte Teil des Plangebiets als 
Sondergebiet zur Errichtung eines Sportzentrums mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 
festgesetzt. Ausgenommen hiervon sind die  Gehölzflächen im nordwestlichen und westlichen 
Randbereich des Bebauungsplans, südlich und östlich der Tennisanlage sowie weiterer Einzel-
standorte, die mit einer Erhaltungsfestsetzung gesichert werden, sowie die im Süden des B e-
bauungsplans geplante öffentlichen Grünfläche.  Außerhalb der Flächen mit Erhaltungsgebot 
bzw. der öffentlichen Gr ünfläche ist somit im Sinne der Eingriffsbeurteilung der gesamte B e-
reich als vollständig versiegelt einzustufen. Der im Rahmen des bisherigen Bebauungsplans Nr. 
183 bereits zulässige relativ hohe Versiegelungsgrad erhöht sich dadurch deutlich um weitere 
19 %, so dass nun insgesamt 81,9 % bzw. rd. 16,7 ha des Geltungsbereichs des Bebauung s-
plans als versiegelt zu beurteilen sind.  
Der Entwurf erzielt im Rahmen der landschaftsökologischen Bewertung 365.582 Werteinheiten. 
Die Eingriffe führen zu einer weiteren Reduzierung der durchschnittlichen landschaftsökolog i-
schen Qualität um 0,34 Punkte auf nunmehr 1,79 Wertstufen. 
Der Abgleich der landschaftsökologischen Bestandsqualitäten ( bisheriger Bebauungsplan Nr. 
183 - Neufassung - 435.401 Werteinheiten) mit denen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 568 
(365.582 Werteinheiten) führt zu einem Defizit von 69.819 Werteinheiten. Dieses Defizit ist 
durch landschaftspflegerische Maßnahmen an anderer Stelle im Stadtgebiet von Münster aus-
zugleichen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 36 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
II  Ausgleichsmaßnahmen 
Die durc h die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 568 entstehenden Eingriffe in Boden, 
Natur und Landschaft werden auf einer städtischen Fläche im Bereich der Kanalpromenade in 
Hiltrup, in Höhe des Ballonstartplatzes in der Größenordnung von rd. 3,3 ha kompensiert. Diese 
Fläche aus dem Kompensationsflächenkataster (Komkat -Nr.: 1701) umfasst Teilflächen der 
Flurstücke Gemarkung Hiltrup Flur 26 Parzellen 218, 229, 232. Insgesamt beträgt die hier für 
Kompensationszwecke zur Verfügung stehende Fläche rd. 4,9 ha. 
 
Abb. Lageplan für Kompensationsfläche östlich Kanalpromenade (unmaßstäblich) 
Der östliche Teil der Fläche ist vor Jahrzehnten mit Boden unbekannter Herkunft aufgefüllt wor-
den und gilt als Altlastenverdachtsfläche. Allerdings konnten bislang durchgeführte Ramm kern-
sondierungen bis in 2 m Tiefe keine sanierungsbedürftigen Altlasten nachweisen. Gegenwärtig 
ist die Fläche zu landwirtschaftlichen Zwecken (vorwiegend Acker) verpachtet.  
Das landschaftspflegerische Konzept sieht auf dem überwiegenden Teil der Fläche eine Nu t-
zungsextensivierung vor. Die Ackerfläche wird mit einer krautreichen Extensivrasenmischung 
eingesät und soll, zusammen mit dem bereits bestehenden, intensiv genutzten Grünland z u-
künftig extensiv bewirtschaftet werden. So steht die Fläche im Hinblick  auf die Verknappung 
landwirtschaftlicher Nutzflächen auch nach der Realisierung des Ausgleichskonzepts zur exten-
siven Bewirtschaftung zur Verfügung. 
Darüber hinaus sind zur Strukturanreicherung umfangreiche Gehölzpflanzungen in Form von 
Gebüschen, Hecken und Feldgehölzen vorgesehen. Unmittelbar nördlich des Waldgebiets 
„Große Lodden“ übernehmen die Gehölzpflanzungen die Funktion eines Waldmantels, der bis-
lang dort vollständig fehlt. Im Osten schirmen sie die Bestandbebauung gegenüber der Aus-
gleichsfläche ab. Gleiches gilt für die vorgesehenen Pflanzungen entlang der Kanalpromenade. 
Im Randbereich zum Ballonstartplatz erfolgt ausschließlich eine Strauchpflanzung, um eine G e-
Begründung zum Entwurf / Seite 37 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
fährdung bei Ballonstarts auszuschließen. Sowohl innerhalb des Grünlandes als auch im B e-
reich der flächigen Gehölzpflanzungen ist ferner die Anpflanzung von Einzelbäumen bzw. die 
Anlage von Baumgruppen zur weiteren Erhöhung der Strukturvielfalt geplant. Die Gehölzpflan-
zungen sollen in der Summe den umfänglichen Verlust von Gehölzflächen im Geltungsbereich 
des Bebauungsplans 568, insbesondere auf der Brachfläche südlich des Preußenstadions s o-
wie im Bereich der Flächen zur Wasserversorgung kompensieren. 
Im Bereich des bodenfeuchten Grünlandes erfolgt ergänzend die Anlage einer feuchten Mulde 
zur Erhöhung der kleinräumigen Standortvielfalt. Im Frühjahr und Herbst ist hier mit temporärer 
Wasserführung zu rechnen. 
Die vorstehenden landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen wurden im Hinblick auf ihre 
landschaftsökologisch wertsteigernde Wirkung ebenfalls nach dem Münsteraner Verfahren be-
wertet. Demnach erzielt das Plankonzept auf der rd. 4,9 ha großen Gesamtfläche im Vergleich 
zur Bestandssituation eine Aufwertung um 102.392 Werteinheiten. 
III. Eingriffs-/Ausgleichsbilanz 
Die Realisierung des Bebauungsplans Nr. 568 ist mit erheblichen Eingriffen in Boden, Natur 
und Landschaft verbunden. Im Rahmen der Eingriffsermittlung wurde nach dem Bewertung s-
verfahren der Stadt Münster ein zu kompensierendes Defizit von 69.819 Werteinheiten festg e-
stellt. 
Von den im Rahmen der landschaftsökologischen Bewertung ermittelten 102.392 Werteinheiten 
Aufwertung auf der zu Kompensationszwecken zur Verfügung stehenden Gesamtfläche, wer-
den somit nur 69.819 Werteinheiten benötigt. Diese entsprechen bei einer ermittelten Auf wer-
tung von durchschnittlich rd. 2,1 Wertstufen einem Kompensationsflächenbedarf von 33.200 m². 
Durch die Zuordnung der Kompensationsfläche zum Eingriff wird dieser zu 100 % ausgegl i-
chen. Weitere Kompensationsflächen sind nicht erforderlich. 
Begründung zum Entwurf / Seite 38 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
 
Abb. Landschaftspflegerisches Konzept 
Gesamtausgleichsfläche östl. Kanalpromenade (unmaßstäblich) 
8.4.2.2 Artenschutzprüfung 
Im Vorfeld der Planung wurde das Plangebiet einer artenschutzrechtlichen Prüfung im Hinblick 
auf ein Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien und Reptilien unterzogen (ÖKON 
2015/ 2106). 
Vögel: 
Im Rahmen der Untersuchungen konnten 33 Vogelarten, darunter 5 planungsrelevante Arten 
nachgewiesen werden. Mindestens 11 Arten konnten sicher als Brutvogel des Untersuchung s-
gebietes angesprochen werden. 
Als planungsrelevante Vogelarten wurden Feldsperling, Graureiher, Kiebitz, Kormoran und 
Lachmöwe nachgewiesen, allerdings nicht als Brutvögel. Der Feldsperling wurde an einem U n-
tersuchungstermin zwar im Gelände verhört, allerdings fehlt es an geei gneten Brutmöglichkei-
ten. Vermutlich nutzt die Art das Gebiet sporadisch als Nahrungshabitat. Eine essenzielle B e-
deutung für Nahrung suchende Feldsperlinge lässt sich anhand der Untersuchungsergebnisse 
nicht ableiten. 
Die Vorkommen von Kiebitz, Kormoran und Lachmöwe beschränkten sich auf eine jeweils ei n-
malige Sichtbeobachtung in Form eines Überflugs des Plangebietes. Die Struktur des Geländes 
lässt ein Vorkommen als Brutstätte und Nahrungshabitat sicher ausschließen. 
Weiterhin wurde an einem Termin ein einzelner, das Plangebiet überfliegender Graureiher beo-
bachtet. Die im Bereich der Brachfläche vorhandenen gelegentlich Wasser führenden Senken 
bieten bei längerer Wasserführung ggf. Nahrungspotenziale (Wasserinsekten, Würmer o. ä.), 
Begründung zum Entwurf / Seite 39 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
allerdings wird die Fläche z.T. stark von Hundehaltern und Joggern aufgesucht und ist daher 
vor allem am Tage stark störungsbeeinflusst. Insofern kann auch hier eine Beseitigung der Br a-
che für den Graureiher als nicht essenziell eingestuft werden. 
Als Ergebnis der Untersuchung der  planungsrelevanten Arten kann festgehalten werden, dass 
mit der Realisierung der Inhalte des Bebauungsplans keine Gefährdung einhergeht. 
Die im Plangebiet sicher nachgewiesenen Brutvorkommen von Gehölz abhängigen Frei -, Höh-
len- und Bodenbrütern sind von den zu erwartenden Gehölzbeseitigungen betroffen. Allerdings 
lassen sich hier artenschutzrechtliche Konflikte durch den Ausschluss von Gehölzfällungen zur 
Brutzeit zwischen dem 1. März bis 30. September effektiv vermeiden.  Im Übrigen bleiben die 
größeren zusammenhängenden Gehölzflächen im Nordwesten und Westen sowie im Bereich 
der Tennisanlage erhalten. 
Auf der Grundlage des Bebauungsplans kann es zu Abrissen von Bestandsgebäuden kommen. 
Insofern können artenschutzrechtliche Konflikte mit Gebäude bewohnenden Vogelarten nicht 
vollständig ausgeschlossen werden. Lediglich der Feldsperling kommt als Gebäudebrüter und 
planungsrelevante Art in Frage. Ein Nachweis konnte allerdings nur in Form als Nahrungsgast 
erbracht werden. So sind mögliche Individuen- Gefährdungen der sonstigen Brutvögel auf nicht 
in ihrer Population gefährdete Allerweltsvogelarten beschränkt. An den Bestandsgebäuden der 
Versorgungsflächen zur Wassergewinnung konnten im Rahmen der Untersuchung der Gebäu-
debrüter Amseln und Ringeltaube brütend nachg ewiesen werden. Insofern sollte hier ein G e-
bäudeabriss in der Brutzeit zwischen dem 15.03 bis 31.07. ausgeschlossen werden. Unabhän-
gig hiervon ist allgemein durch eine obligatorische Prüfung eines Vorkommens von Gebäude-
brütern unmittelbar vor dem Abriss eine Gefährdung auszuschließen. 
Fledermäuse: 
Ein Vorkommen von fünf planungsrelevanten Fledermausarten (Breiflügelfledermaus, Bartfl e-
dermaus, Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus) konnte im Rahmen 
mehrerer Geländebegehungen und batcorder -Einsätze nachgewiesen werden. Damit ist das 
Plangebiet als mäßig artenreich einzustufen. 
Die in NRW und Deutschland ungefährdete Zwergfledermaus wurde bei den Untersuchungen 
am häufigsten jagend und durchfliegend nachgewiesen. Sie wurde in allen Beobachtungsnäc h-
ten über das Plangebiet verteilt festgestellt. Kleinräumige Jagdreviere wurden an von Laternen 
beleuchteten Straßen und Wegen festgestellt. Von einer Nutzung der Brachfläche im südlichen 
Plangebiet durch einzelne bis wenige Zwergfledermäuse als Teilj agdfläche kann nach den Kar-
tierungsergebnissen ausgegangen werden. 
Als weitere Art wurde die Breitflügelfledermaus mit wenigen Kontakten im Gebiet festgestellt. 
Besondere Hinweise auf intensive Jagdnutzung, auffällige Flugstraßen oder ähnliche bedeu-
tende Funktionen ergaben sich nicht. 
Sowohl Zwerg- als auch Breiflügelfledermäuse nutzen als Sommer- und Wochenstubenquartie-
re überwiegend unauffällige Quartiere an Gebäuden, Zwergfledermäuse nehmen aber auch 
gern Nistkästen und Baumhöhlen als gleichwertige Quart iere an. Als Winterquartiere dienen 
ebenfalls frostfreie Spaltenquartiere in und an Gebäuden, aber auch unterirdische Quartiere, 
wie z.B. Keller, bei der Breitflügelfledermaus auch Baumspalten, Stollen oder Höhlen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 40 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Eine Rufsequenz, die einmalig aufgezeichnet wurde, hat den Nachweis des Vorkommens einer 
Bartfledermaus erbracht. Allerdings lassen sich durch die einzelne Aufnahme keine Rüc k-
schlüsse auf die Bedeutung der großen Brachfläche als Jagdlebensraum ableiten. Die Arten der 
Bartfledermäuse beziehen ähnliche Sommer- und Winterquartiere wie die Breitflügelfledermaus. 
Im Rahmen der Realisierung der bauleitplanerischen Inhalte des Bebauungsplans kommt es zu 
einem Abriss von Bestandsgebäuden im nördlichen Plangebiet. In diesem Zusammenhang g e-
hen potenziell ganzjährige Quartiermöglichkeiten in Form von Rolladenkästen, Dachpfan-
nenzwischenräumen und sonstigen Spaltenstrukturen dieser Gebäude bewohnenden Fleder-
mausarten verloren. Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten ist hier im Rahmen 
von Abbruchgenehmigungen eine detaillierte Prüfung der entsprechenden Gebäude vorzuneh-
men. 
Das Gebäude innerhalb der Teilfläche der Versorgungsfläche zur Wassergewinnung bietet in 
mit Holz abgehängten Traufbereichen, unter Bitumenpappe und an sonstigen Gebäudeübe r-
gängen und Strukturen potenzielle Quartiermöglichkeiten für Gebäude bewohnende Arten. Ein 
Verlust mindestens von Einzelquartieren der Zwergfledermaus ist nicht auszuschließen. 
Gehölz bewohnende Fledermäuse wurden in Form des Kleinen und Großen Abendseglers j e-
weils in fünf Rufsequenzen erfasst. Beide Arten besiedeln sowohl im Sommer als auch im Wi n-
ter Baumhöhlen, Baumspalten sowie Nistkästen. Besondere Hinweise auf intensive, regelmäßi-
ge Jagdnutzung oder ähnliche bedeutende Funktionen des Gebietes ergaben sich nicht. 
Die jungen Gehölze der Brachfläche und des Feldgehölzes im Bereich der Versorgungsfläche 
weisen keine nutzbaren Quartierpotenziale für Baum bewohnende Fledermausarten auf. An 
den Gehölzen mittleren Alters im Randbereich der nordwestlich gelegenen Park plätze konnten 
im belaubten Zustand ebenfalls keine auffälligen Höhlungen oder sonstige für Fledermäuse gut 
geeignete Strukturen festgestellt werden. Diese Strukturen bleiben erhalten und werden im B e-
bauungsplan als zu erhaltender Bestand festgesetzt. 
Ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die im Rahmen der Kartierung nachgewi e-
senen Baum bewohnenden Arten ist durch die Überplanung einzelner mittelalter Gehölze in 
sonstigen Bereichen des Plangebiets nicht zu erwarten. Es ist allerdings nicht aus zuschließen, 
dass an den Gehölzen Kleinstrukturen vorhanden sind oder zukünftig entstehen, die mindes-
tens unregelmäßig nutzbare Einzelhangplätze für Baum bewohnende Fledermausarten in 
Sommer- und Übergangszeiten bieten. 
Zur Vermeidung der Tötung von Fleder mäusen in Sommer- und Übergangsquartieren sind die 
potenziell betroffenen mittelalten Bäume (Brusthöhendurchmesser ab ca. 30 cm) in einem be-
sonders winterkalten Zeitraum zu fällen. Durch einen Fällzeitraum von Anfang Dezember bis 
Ende Februar wird eine Gef ährdung von Fledermäusen gemindert. Der potenzielle Verlust ei n-
zelner Individuen trotz geeigneter Vermeidungsmaßnahmen geht nicht über das allgemeine Le-
bensrisiko hinaus und führt nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lok a-
len Populationen. 
Die überplanten Bereiche werden als Nahrungshabitate genutzt. Die potenziell besonders i n-
sektenreiche Brachfläche im Süden des Plangebietes wird allerdings nur in geringem Maße zur 
Nahrungssuche aufgesucht. Ein essenzieller Verlust von Nahrungshabita ten ist durch die Fl ä-
cheninanspruchnahme nicht zu erwarten. 
Begründung zum Entwurf / Seite 41 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Lichtemissionen können während der Bauphase und im Betrieb potenziell Störungen der Nah-
rungshabitate führen. Aufgrund der geringen Nutzung der Dunkelflächen (Brachfläche) durch 
Baum bewohnende Arten und der bereits vorhandenen Beleuchtung in großen Teilen des Plan-
gebiets, sind keine essenziellen Beeinträchtigungen durch Lichtemissionen zu erwarten. 
Baubedingt ist mit erhöhten Lärmemissionen und Erschütterungen in dem für Baustellen übl i-
chen Maße in den angrenzenden Biotopflächen zu rechnen. Aufgrund der Vorbelastung durch 
die innerstädtische Lage und lärmintensive Flächennutzung ist nicht mit erheblichen Störungen 
zu rechnen. 
Amphibien und Reptilen: 
Hinweise für ein Vorkommen von Amphibien und Repti lien liegen trotz Datenrecherche und 
stichprobenhafter Überprüfung potenziell geeigneter Bereiche nicht vor. Die Eignung aufgrund 
der hohen Frequentierung der Brache durch Hundehalter und Jogger ist zudem allenfalls sub-
optimal. Die Besiedelbarkeit ist zudem stark eingeschränkt. Artenschutzrechtliche Konflikte mit 
Amphibien oder Reptilien sind nicht zu erwarten. 
Fazit der Artenschutzprüfung: 
Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Beachtung der nachst e-
henden, Konflikt vermeidenden Maßnahmen 
• Bauzeitenregelung – Fällung von Gehölzen ab 30 cm Brusthöhendurchmesser zwischen 
1.Dezember und 28./29.Februar, 
• Ausschluss von Gehölzbeseitigung in der Zeit vom 1.März bis 30. September, 
• Erneute/detailliere Prüfung bei späteren Eingriffen an Gebäuden und 
• Bauzeitenregelung „Gebäudebrüter“ (15.3.-31.7.) 
für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 568 „Sportpark Berg Fidel“ artenschutzrechtliche 
Konflikte und somit die Verletzung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sicher ausz u-
schließen sind. Di e vorgenannten Regelungen sind im Zuge des Bauge nehmigungsverfahren 
umzusetzen. 
8.4.3 Boden 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Münsterländer Kiessandzuges, der morphologisch im Gebiet 
als ein „Wallberg“ ausgeprägt ist. Er erreicht im zentralen Bereich (etw a Hammer Straße) H ö-
hen von etwa 70 m ü.NN. Westlich und östlich des Kiessandzuges fällt das Gelände deutlich 
ab.  
Geologisch werden im Untersuchungsgebiet die quartären Elemente des Kiessandzuges von 
Festgesteinen der Oberkreide unterlagert. Die Mächtigkeit des Kiessandzuges erreicht im zent-
ralen Bereich etwa 28 m. Der Kiessandzug setzt sich aus Sanden und Kiesen zusammen, die 
im Plangebiet in der Vergangenheit bis in Tiefen von ca. 53 m ü.NN abgebaut und später mit 
Erdaushub, Bauschutt und anderen Materialien verfüllt wurden (BKR-Aachen).  
Begründung zum Entwurf / Seite 42 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
 
Abb.: Boden- und Grundwassersituation im Plangebiet (schematisch, BKR-Aachen) 
Im Plangebiet ist durch die Vornutzung weitgehend von einer anthropogenen Überformung der 
natürlicherweise vorkommenden Böden auszugehen. Die Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 
spricht den Bereich als „Neuboden“ an. Über die Bodeneigenschaften dieser Stadtböden ist da-
her wenig bekannt. 
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes befinden sich folgende Altlasten-
/Verdachtsflächen: 
Altlast-/Verdachtsfläche 91 
Die ehemalige bis zu 13,70 m tiefe Entsandungsfläche wurde im Anschluss mit Boden, Bau -
schutt und Schlacke verfüllt. Untersuchungen zeigten Kontaminationen mit polycyclischen ar o-
matischen Kohlenwasserstoffen und Schwermetallen.  
Altlast-/Verdachtsfläche 95A 
Bei der Fläche handelt es sich um eine wiederverfüllte Entsandungsfläche. Untersuchungen zur 
Gefährdungsabschätzung zeigten Auffüllungen mit Boden, Bauschutt, Asche, Glas, Schlacke, 
Kohle, punktuell Siedlungsabfälle und Industrieabfälle bis zu einer Tiefe von 2,60 m bis 12,60 m 
Begründung zum Entwurf / Seite 43 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
südlich des Preussenstadions. Analysen zeigten Belastungen mit Mineralölkohlenwassersto f-
fen, aromatischen Kohlenwasserstoffen und Schwermetallen.  
Altlast-/Verdachtsfläche 937 
Zusätzlich zur o.g. Altablagerung befand sich in dem Bereich noch eine Spedition mit Eigenver-
brauchertankanlage. Punktuell wurden Belastungen des Bodens nachgewiesen.  
Altlast-/Verdachtsfläche 95B 
Diese ehemalige Entsandungsfläche wurde bis zu einer Tiefe von 15 m mit Boden, Bauschut t, 
Asche, Schlacke, Glas und Kohle verfüllt. Belastungen mit Mineralölkohlenwasser-stoffen, poly-
cyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Schwermetallen, leichtflüchtigen aromatischen 
Kohlenwasserstoffen und chlorierten Kohlenwasserstoffen wurden nachgewiesen. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Gemäß § 1a Abs.2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen 
werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für baul i-
che Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wi e-
dernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwic k-
lung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Diese 
Grundsätze sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 BauGB zu berücksichtigen.  
Die für eine bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen entsprechen zu großen Teilen Gebi e-
ten, für die bereits eine bauliche Nutzung aufgrund des bestehenden Planungsrechtes möglich 
war. Hinsichtlich der bisherigen Festsetzung als Grünfläche ist anzumerken, dass es sich dabei 
ebenso um Sportanlagen handelte, für die die Rechtsprechung nunmehr eine Festsetzung als 
Sondergebiet fordert. Die Planung entspricht damit  der Zielsetzung des §1a Abs.2 BauGB, mit 
Grund und Boden sparsam umzugehen und Neuversiegelungen zu vermeiden.  
Mit Blick auf die vorhandenen Altlasten- /Verdachtsflächen empfiehlt sich wo nutzungsadäquat 
möglich und auf Teilflächen eine Versiegelung, um mögliche Verunreinigungen des Grundwas-
sers zu vermeiden. 
Die geplanten Nutzungen sind nach Durchführung von Sicherungs - und Sanierungsmaßnah-
men im Bereich der Altlast -/Verdachtsflächen möglich. Die erforderlichen Maßnahmen können 
demnach in den nachfolgenden Verfahren (Baugenehmigungsverfahren etc. ) geregelt werden. 
Im Rahmen der Bebauung und Umnutzung ist mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen.  
Die Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, sind im B e-
bauungsplan gekennzeichnet (§ 9 Abs.5 Nr. 3 BauGB). 
Im Bebauungsplan erfolgt zudem ein textlicher Hinweis, dass „alle Erdarbeiten im Plangebiet in 
Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster fac h-
gutachterlich zu begleiten sind.“ 
8.4.4 Wasser 
Oberflächengewässer 
Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. 
Begründung zum Entwurf / Seite 44 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Grundwasser 
Das Plangebiet befindet sich vollständig innerhalb des Münsterländer Kiessandzuges. Der 
Grundwasserleiter wird charakterisiert durch eine hohe Wasserdurchlässigkeit und hohe Spei-
chervoluminia. Er stellt in der Region einen herausragenden Porengrundwasserleiter dar. Durch 
die innerstädtische Lage und die Vornutzungen sind die natürlichen Deckschichten anthropogen 
verändert. Die Grundwasserschutzfunktion der Deckschichten ist als sehr gering zu bewerten.  
(vgl. Umweltkataster Münster). 
Das Plangebiet befindet sich zurzeit noch innerhalb der Gebietskulisse der Wasserschutzg e-
bietsverordnung „Münster-Geist“ vom 18.06.1990 (vgl. Abbildung)
3. 
 
 
Abb. Auszug Übersichtskarte Wasserschutzgebiete Münster (Bezirksregierung Münster 2013) 
 rot: Zone I, grün: Zone II, gelb Zone III) 
Gemäß dem Regionalplan Münsterland (Stand 2016) liegt der Bebauungsplan innerhalb eines 
Gebietes, für das als Freiraumfunktion der Grundwasser- und Gewässerschutz dargestellt ist. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Der Bebauungsplan Nr. 568 liegt vollständig innerhalb der drei Schutzzonen des Wasse r-
schutzgebietes. Südlich der vorhandenen Tennisplätze befindet sich bislang innerhalb der 
Schutzzone I die eigentliche Wassergewinnungsanlage, die im wirksamen B -Plan Nr. 183 - 
Neufassung als Fläche  für Versorgungsanlage gem. § 9(1) Nr. 12 BauGB festgesetzt ist.  
Die geltende Schutzverordnung steht der Realisierung der mit dem B -Plan Nr. 568 verbunde-
nen Planungen teilweise entgegen. Dies betrifft in besonderem Maße die Schutzzone I. „In  der  
Zone  I  sind  alle  Handlungen  verboten,  die  nicht  dem  ordnungsgemäßen  Betreiben,  Wa r-
ten  oder  Unterhalten  des  Wasserwerks  und seiner Wassergewinnungsanlagen, der behör d-
lichen Überwachung der Wasserversorgung oder dem Ausüben der Gewässeraufsicht dienen.“ 
In der Schutzzone II ist mit Blick auf die Planung „das   Bauen,   Erweitern   oder   wesentliche   
Verändern   von   Wegen,   Straßen,   Bahnanlagen   und   sonstigen   Verkehrsanlagen ein-
schließlich Rastanlagen und Parkplätzen“ verboten. 
3   Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasser-
gewinnungsgebiet Münster-Geist der Stadtwerke Münster GmbH (Wasserschutzgebietsverordnung "Münster-
Geist") vom 18.6.1990 (Abl.  Reg.  Mstr. 1990 S. 164 - 169) 
Begründung zum Entwurf / Seite 45 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Im Zuge der Neuordnung der Wasserversorgung durch die Stadtwerke Münster ist jedoch vor-
gesehen, die Trinkwassergewinnung in Bereich Münster -Geist aufzugeben. Vor diesem Hinte r-
grund nimmt die Planung auch Flächen in Anspruch, die bislang einer derartigen Nutzung nicht 
zugänglich waren. Dies betrifft insbesondere die Inanspruchnahme der bisherigen Schutzzonen 
I und II für die Anlage von Stellplatzanlagen.  
Damit die Bebauungsplanung nicht an mangelnder Vollzugsfähigkeit scheitert, darf diese nach 
der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in der Umsetzung nicht auf  tatsächliche 
oder rechtliche Hindernisse stoßen. Unter der Voraussetzung eines abschließenden Beschlus-
ses der Stadt Münster zur zeitlic h fest terminierten Aufgabe der Trinkwassergewinnung, sind 
keine Umsetzungshindernisse erkennbar, die einem Vollzug des Plans entgegenstehen. Die 
entsprechende Beschlussfassung muss vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgen 
(vgl. auch Kapitel 10.).  
Die Aufgabe der Trinkwassergewinnung stellt keine Auswirkung des Bebauungsplanes dar, 
sondern beruht auf den Planungen des Betreibers Stadtwerke Münster GmbH. Insofern sind die 
damit verbundenen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt nicht als planungsausg elöst, pl a-
nungsbedingt oder „Vorhaben bezogen“ zu bewerten. I m Auftrag der Stadt werke Münster 
GmbH wurde eine „Prüfung der Grundwasserstandsänderungen und ihrer Auswirkungen bei 
Außerbetriebnahme der Wasserwerke WW Vennheide und WW Kinderhaus“ erarbeitet.  
Im Rahmen der o.g. Untersuchungen wurde festgestellt, dass ohne ein dauerhaftes Abpumpen 
von Grundwasser nach Aufgabe der Trinkwassergewinnung mit einem Anstieg des Grundwas-
sers, auch im Plangebiet, zu rechnen ist. Unabhängig von den nicht planungsbedingten Absich-
ten des Abpumpens von Grundwasser zur Regulierung des Grundwasserspeigels stellen die im 
Gutachten prognostizierten Grundwasserflurabstände die Vollziehbarkeit des Bebauungsplans 
nicht in Frage.  
Als Folge des Bebauungsplanes werden die Wassergewinnungsanlage bzw. die engeren 
Schutzzonen durch bauliche Eingriffe maßgeblich verändert, so dass eine Reversibilität bis auf 
weiteres nicht mehr gegeben ist, falls die Ressource erneut genutzt werden soll. Die erhöhte 
Nutzungsintensität im Plangebiet, insbesondere die Anlage von mehreren Stellplatzanlagen, er-
höht darüber hinaus die Verschmutzungsgefährdung der unter hydrogeologischen Gesicht s-
punkten nur gering geschützten natürlichen Ressource. Die erhöhte Versiegelung mindert die 
Grundwasserneubildung, wobei in diesem Kontext die Wechselwirkungen mit den bestehenden 
Altlasten-/Verdachtsflächen zu berücksichtigen sind. 
8.4.5 Klima / Luft 
Klima 
Nach den Darstellungen der Klimaanalyse der Stadt Münster zählt das Plangebiet zum Klim a-
top der „innerstädtischen offenen Grünflächen“. Eine besondere, über den engeren Raum hi n-
auswirkende klimatische Funktion für das Stadtgebiet wird nicht aufgezeigt. Für die Freiflächen, 
insbesondere die Brachflächen, ist eine kleinklimatische Funktion als innerstädtischer Aus-
gleichsraum anzunehmen. Durch die unversiegelten und begrünten Flächen trägt der Raum zu 
einem lokalen Temperaturausgleich bei.  
Begründung zum Entwurf / Seite 46 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Lufthygiene 
Die Hammer Straße zählt zu einer der stark befahrenen Straßen in Münster. Für die Hammer 
Straße ist im Bereich des Plangebietes durch die offene Lage jedoch eine relativ günstige Belüf-
tungssituation gegeben, so dass sich Schadstoffe nicht verstärkt anreichern. Im sonstigen 
Plangebiet ist weitgehend von einer Luftbelastung auszugehen, die sich der allgm einen Hinter-
grundbelastung annähert. 
Die zulässigen Jahresmittelwerte der 39. BImSchV für NO2 von 40 µg/m³ werden mit Werten 
von < 28 µg/m³ an der Hammer Straße unterschritten. Ebenso werden die zulässigen Jahrsmi t-
telwerte der 39. BImSchV für PM10 von 40 µ g/m³ mit Werten von < 28 µg/m³ an der Hammer 
Straße eingehalten. Überschreitungshäufigkeiten der Tagesmittelwerte für PM10 von 50 µg/m³, 
über die zulässigen 35 Überschreitungen hinaus, sind nicht zu erwarten. (vgl. Umweltkastaster 
Münster) 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Klimaschutz 
Gemäß § 1a Abs.5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnah-
men, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den 
Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Dieser Grundsatz ist in der Abwägung nach 
§ 1 Absatz 7 BauGB zu berücksichtigen. 
Durch die vorliegende Planung erhöht sich der Versiegelungsanteil im Plangebiet. Damit einher 
vermindert sich in einem engen Rahmen die positive kleinklimatische Wir kung der Fläche. Auf-
grund der nicht gegebenen großräumigen Relevanz für das Stadtklima und der insgesamt unter 
klimatischem Blickwinkel geringfügigen Veränderung des Raumes, ist nicht von erheblichen 
Auswirkungen auf das Stadtklima auszugehen. 
Eine maßgebliche Relevanz hinsichtlich des Klimawandels ist zur Zeit nicht ersichtlich. Die Fr a-
ge, ob der potenzielle Verlust der Nutzbarkeit natürlicher Trinkwasserressourcen unter dem Ge-
sichtspunkt des Klimawandels langfristig von Bedeutung ist, lässt sich gegenwärt ig noch nicht 
absehen. 
Lufthygiene 
Von der Planung gehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Immissionswirkungen aus, die 
sich auf die Luftbelastung im Einwirkungsbereich der Planung erheblich nachteilig auswirken. 
Eine in geringem Umfang auf das Vorhaben  zurückzuführende verkehrliche Mehrbelastung ist 
mit Blick auf die Luftschadstoffe nach Maßgabe der 39.BImSchV als vernachlässigbar einzustu-
fen. Sonstige relevante Schadstoffparameter sind nicht ersichtlich. 
8.4.6 Landschaft 
Das Plangebiet umfasst im Kern innerstädtische Sport - und Brachflächen und wirkt nicht in die 
freie Landschaft hinein. Innerhalb des Siedlungsgebietes fügt sich das Gesamtareal aus grün-
gestalterischer Hinsicht zurzeit weitgehend gut in das Umfeld ein. Insbesondere zu den angren-
zenden Straßen (Am Berg Fidel, Hammer Straße) hin verfügt das Gebiet zumeist über eine g u-
te Eingrünung mit Straßenbäumen und/oder Baumhecken. Im südlichen Teil schirmt der G e-
hölzbestand der Brachfläche das Gelände ab. Im Bereich der bisherigen, im B -Plan Nr.183 - 
Neufassung festgesetzten Wassergewinnungsanlage findet sich ein kleinerer, waldartiger B e-
Begründung zum Entwurf / Seite 47 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
stand. Positiv für das Erscheinungsbild sind zudem die mit zahlreichen Bäumen überstandenen 
Stellplatzflächen. 
Gemäß der Grünordnung Münster ist das Plangebiet Bestandt eil des Grünzuges Vennheide-
Davert. Zudem ist es als „vorhandene funktionale Grünfläche“ gekennzeichnet.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Durch den notwendigen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur müssen vor allem im Norden an der 
Straße Am Berg Fidel und im Osten, zur Hammer Straße hin, Bäume und Gehölze weichen. 
Durch Pflanzgebote können diese Auswirkungen jedoch gemindert werden. Zur dauerhaften Si-
cherung der Einbindung des Gebietes dienen zudem Erhaltungsgebote für verschiedene G e-
hölzstreifen im Plangebiet (außerhalb der öffentlichen Grünfläche) in einem Umfang von rund 
7.500 m². Nicht erhalten bleibt der waldartige Bestand im Bereich der bisherigen Wassergewi n-
nungsanlage, da an dieser Stelle eine Stellplatzanlage realisiert werden soll. 
Der Bebauungsplan verzichtet teilweise zugunsten einer höheren Flexibilität auf eine Erhal-
tungsfestsetzung für  Einzelbäume. Durch ein Erhaltungsgebot wird jedoch eine solitäre, be-
sonders erhaltenswürdige Platane im nördlichen Plangebiet geschützt. Der Verz icht auf eine 
entsprechende Festsetzung an anderer Stelle ist nicht unmittelbar mit einem Verlust vorhande-
ner Bäume, z.B. auf bestehenden Stellplätzen gleich zu setzen. Hier ist im Zuge der Genehm i-
gungsplanung und Bauabwicklung eine Erhaltung jeweils zu prüfen. 
Die planerische Umwidmung von einer Grünfläche zu einem Sondergebiet Sportzentrum wirkt 
sich auf die in der Grünordnung dargestellte Funktion als „funktionale Grünfläche“ nicht wesent-
lich aus. Die Sportflächen unterliegen wie bisher einer eingeschrän kten Nutzbarkeit und stellten 
auch bisher keine öffentlich nutzbaren Grünflächen im klassischen Sinne dar. Eine maßgebliche 
Auswirkung auf die Zielsetzung der Grünordnung ist nicht erkennbar. 
Die verbleibenden, nicht zu vermeidenden Eingriffe in die Landsc haft werden im Zuge der Ei n-
griffsregelung kompensiert. 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Bodendenkmäler sind im Plangebiet nicht bekannt. Bzgl. etwaiger Funde wird folgender Hi n-
weis in den Bebauungsplan aufgenommen: 
„Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz N ordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung eines 
Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbun-
gen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische 
Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL – Archäologie für West-
falen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG un-
verändert zu erhalten.“ 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau-  oder Bo-
dendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW: 
Als Sachgüter befinden sich innerhalb des Plangebietes das Preußen- Stadion sowie sonstige 
Sport affine Einrichtungen. Die Erneuerung bzw. Sicherung dieser Anlagen ist das erklärte Ziel 
des Bebauungsplans. 
Begründung zum Entwurf / Seite 48 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Maßgebliche nachteiliege Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nicht zu erwarten. 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern werden, sofern relevant, unter den 
jeweiligen Schutzgütern beschrieben. Relevante Wechselwirkungen sind beispielsweise mit 
Blick auf die vorhandenen Altlasten/ -verdachtsflächen gegeben. Hier wird eine Bodenversieg e-
lung bevorzugt, um schädliche Belastungen der Umwelt durch die B odenbelastungen zu mini-
mieren. Dem gegenüber steht eine verminderte Grundwasseranreicherung im Plangebiet. Vor 
dem Hintergrund des Klimawandels ist potenziell auch die Nutzbarkeit der Ressource Grund-
wasser langfristig zu bewahren. 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind solche Wirkungen zu verstehen, die auch 
unter Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und 
zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. 
Die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ist in der nachstellenden T a-
belle zusammengefasst worden. Im Rahmen der Gesamtabwägung sind insbesondere verblei-
bende erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu begründen. 
Schutzgut Umweltauswirkung Erheblichkeit 
Menschen 
 
- Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen im B e-
reich der vorhandenen Bebauung außerhalb des 
Bebauungsplans durch Sportlärm. 
4 
- Beeinträchtigung durch die planungsbedingte E rhö-
hung der Verkehrslärmbelastung auf der Hammer 
Straße oberhalb der potenziellen Schwelle zur G e-
sundheitsgefährdung. 
 
- Veränderung der Erholungslandschaft  - 
Pflanzen und Tiere - Eingriff in Natur und Landschaft,  
Inanspruchnahme schutzwürdiges Biotop (tlw.), 
 
Boden - Erhöhung der Versiegelung  /- 
Wasser - Verminderung der Grundwasserneubildung, E rhö-
hung der Verschmutzungsgefährdung bzw. vermi n-
derte Nutzbarkeit der natürlichen Ressource. 
/ 
Klima / Luft - Verlust klimawirksamer Freiflächen. - 
Landschaft - Verlust einzelner prägender Bäume. /- 
Kultur- und Sac h-
güter 
- Keine relevanten Kulturgüter bekannt. Sachgüter 
werden erneuert bzw. aufgewertet. 
- 
Wechsel- 
wirkungen 
- Wechselwirkungen (z.B. Klimawandel -
Grundwasserressource) werden  
 
 sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / - nicht erheblich bzw. positiv 
4   Mit der Planung ergibt sich eine Verbesserung gegenüber der Bestandssituation. Über die zumutbare Belastung 
innerhalb der Gemengelage ist im Zuge der Abwägung zu bestimmen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 49 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
8.5 Nichtdurchführung der Planung  (Prognose Null-Variante) 
Ein Verzicht auf die Planung hätte zur Folge, dass Bauvorhaben nach den Vorschriften geprüft 
würden, die für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans zur A n-
wendung kommen (vgl. Kap. 1. – anzunehmende Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 183 
– Neufassung).  In der Konsequenz wäre keine grundlegende Verbesserung der vor allem aus 
Immissionsschutzsicht unbefriedigenden Situation erzielbar. Darüber hinaus müsste die B e-
standskraft des bestehenden Bebauungsplans in Frage gestellt werden, da die gegenwärtige 
Festsetzung als Grünfläche planungsrechtlich nach heutigem Ermessen nicht mehr zulässig ist. 
Hinsichtlich des Eingriffs in das Schutzgut Grundwasser könnten Gefährdungen des Grundwas-
serkörpers im Kiessandzug vermieden werden. Die mit der Aufgabe der Wassergewinnung ver-
bundenen Folgewirkungen, z.B. durch Veränderungen der Grundwasserstände sind jedoch un-
abhängig von der Bebauungsplanung. 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Die Planungsziele für diesen Bebauungsplanentwurf sind in den Kapiteln 1. und 5. eingehend 
beschrieben. Zur Erreichung dieser Planungsziele bestehen, neben der Langfristperspektive am 
Standort Nieberdingstraße (FNP -Darstellung), derzeit keine alternati ven Standortperspektiven 
im Stadtgebiet, die kurz- oder mittelfristig realisierbar erscheinen.  
Unter Berücksichtigung der bestehenden Infrastruktur ergibt sich auch innerhalb des Plangebie-
tes kein anderweitiger Planungsansatz, der mit der o.g. Zielsetzung zu vereinbaren wäre. Mit 
der Festlegung dieser Planungsziele kommen auf der Ebene des Bebauungsplanes somit keine 
grundsätzlichen anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht. 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage ver-
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignet e Maßnahmen zur A b-
hilfe zu ergreifen. 
Es ist beabsichtigt, ein Monitoring in folgenden Bereichen durchzuführen: 
 Lärmpegel an maßgeblichen Immissionspunkten im Umfeld des Sportparks Berg Fidel – 
stichprobenartige Messungen. 
 notwendige Lärmschutzmaßnahmen - Kontrolle der Einhaltung im Rahmen der bauau f-
sichtlichen Genehmigungen, Bauabnahmen und Kontrollen. 
 vom Stadionbetrieb ausgehende Lichtimmissionen – Nachweis der Verträglichkeit im 
Baugenehmigungsverfahren im Zuge von baulichen Veränderungen der bestehenden 
Lichtanlage.. 
 erforderliche Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft - Überprüfung 
der Funktionsfähigkeit. 
Mit Blick auf auf den Grundwasser- und Bodenschutz sind in nachfolgenden Genehmigungsver-
fahren ggf. noch Festlegungen zu treffen, die einem Monitoring unterzogen werden sollten.  Mit 
den vorgenannten Überwachungsmaßnahmen wird die Stadt Münster in die Lage versetzt, ggf. 
geeignete Maßnahmen zur Abhilfe von Mängeln zu ergreifen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 50 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
8.8 Zusammenfassung 
Die Stadt Münster beabsichtigt mit dem Bebauungsplan Nr. 568 „Sportpark Berg Fidel“ im S ü-
den des Stadtgebietes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Modernisierung des be-
stehenden Preußenstadions sowie zur Neuordnung des Umfeldes zu schaffen.  
Im Rahmen der Umweltprüf ung, die u.a. auf verschiedenen Fachgutachten, z.B. zum Immiss i-
onsschutz und Artenschutz beruht, wurden die Auswirkungen der Planung auf Natur und U m-
welt untersucht und im vorliegenden Umweltbericht zum Bebauungsplan dargestellt. Die nac h-
folgende Tabelle fasst die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens zusammen:  
 
Tabelle 
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen 
Schutzgut Auswirkungen des Sportparks Berg Fidel auf die Umwelt 
Mensch − Durch die Modernisierung des Preußenstadions erfolgt eine deutli-
che Minimierung der bestehenden Lärmbelastung an den best e-
henden Wohngebäuden im Umfeld. 
− Durch die Lärmschutzmaßnahmen lassen sich durchgängig Lär m-
pegel erzielen, die unter Berücksichtigung der bestehenden G e-
mengelage zumindest die gemäß der Sportanl agenlärmschutzver-
ordnung geltenden Richtwerten für Mischgebiete (zumeist deutlich) 
einhalten. 
− Verkehrlich begründet kommt es an der Hammer Straße zu einer 
weitergehenden, jedoch geringfügigen Erhöhung der Lärmpegel (< 
1 dB) oberhalb der potenziellen Schwel le zur Gesundheitsgefähr-
dung  (60 db(A) nachts/ 70 dB(A) tags).  
− Maßgebliche Auswirkungen hinsichtlich von Luftschadstoff -
immissionen (NO
2 /PM10) sind nicht gegeben. 
− Die Erholungsfunktionen wird durch eine geplante, stadtteilbezog e-
ne Grünfläche mit Spielbereich Typ A aufgewertet. 
 
Tiere,  
Pflanzen, biol o-
gische Vielfalt 
− Naturschutzrechtliche Schutzgebiete werden nicht tangiert. 
− Durch den Bebauungsplan werden teilweise naturnahe Vegetat i-
onsbestände gemäß Stadtbiotopkartierung in Anspruch genommen, 
die z.T. jedoch bereits durch den bislang bestehenden Bebauung s-
plan überplant waren.  
− Die durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 568 entst e-
henden Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft werden auf einer 
städtischen Fläche im Bereich der Kanalpromenade in H iltrup, in 
Höhe des Ballonstartplatzes vollständig kompensiert. 
− Artenschutzrechtliche Belange stehen der Planung unter Berüc k-
sichtigung von Maßnahmen zum Schutz spezieller Arten nicht en t-
gegen. 
Boden − Die in weiten Teilen des Plangebietes vorhandenen Altlasten/-
verdachtsflächen stehen einer Realisierung der Planung nicht ent-
gegen. Durch eine Kennzeichnung der Flächen im Bebauungsplan 
erfolgt eine dauerhafte Warnfunktion. 
− Durch die Modernisierung des Stadions wird dem Grundsatz zum 
sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen. 
Wasser − Mit der Überplanung des ehemaligen Wasserschutzgebietes geht 
die Nutzbarkeit der Ressource Grundwasser an diesem Standort 
Begründung zum Entwurf / Seite 51 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
Tabelle 
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen 
Schutzgut Auswirkungen des Sportparks Berg Fidel auf die Umwelt 
dauerhaft verloren.  
− Die zunehmende Versiegelung führt zu einer verminderten Grund-
wasserneubildung. Die Wechselwirkungen zu bestehenden Boden-
belastungen sind dabei zu beachten.  
− Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. 
 
Klima / (Luft) − Im Plangebiet selber sowie im Umfeld werden sich die lokalklimat i-
schen Verhältnisse nicht maßgeblich verändern. 
− Mit Blick auf den Klimawandel kann sich die verminderte Nutzbar-
keit der Trinkwasseressource langfristig negativ auswirken. 
Landschaft − Das Ortsbild wird durch die Planung nicht maßgeblich beeinträc h-
tigt. 
− Eingrünungsmaßnahmen bewirken - soweit möglich- eine verträgli-
che landschaftliche Einbindung in das Umfeld. 
Sachgüter / Ku l-
turelles Erbe 
− Zu berücksichtigende Kulturgüter sind nicht bekannt. 
− Mit den bestehenden Sachgütern wird vor dem Hintergrund des auf 
Modernisierung ausgerichteten Gesamtkonz eptes ressourcenscho-
nend umgegangen. 
Mit den vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich von 
nachteiligen Umweltfolgen wird die Erheblichkeit der aus der Planung resultierenden nachteil i-
gen Umweltauswirkungen minimiert. Die v erbleibenden Umweltbeeinträchtigungen werden in 
der Abwägung berücksichtigt. 
Anderweitige Planungsalternativen einschließlich ein Verzicht auf die Planung drängten sich 
nicht auf.  Durch Monitoringmaßnahmen wird gewährleistet, dass etwaige unvorhergesehene  
Auswirkungen erkannt und ggf. Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. 
9. Gesamtabwägung 
Ausgangspunkt der Bauleitplanung ist das planerische Erfordernis, die bestehende, historisch 
gewachsene Gemengelage neu zu ordnen. Es geht nicht um eine Neuentwicklung des Stadion-
standortes, sondern um eine Optimierung, Erneuerung und Sanierung und damit Stärkung ei-
nes Bestandsstandortes. Heute bestehendes Konfliktpotenzial zwischen Wohnen und Sport 
wird entschärft. Die heute vorhandenen, immissionsrichtwertigen Überschreitungen gem. 18. 
BIimSchV werden deutlich reduziert.  
Die Konfliktlage in der Nahtstelle der Nutzungen ist allerdings nicht vollständig auflösbar. Ins o-
fern gilt das städtebauliche Ziel, die Herstellung von Verträglichkeit und Angemessenheit  nach 
dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen den auch öffentlichen Interessen und 
Belangen der Optimierung des bestehenden Sportstandortes für zwei wichtige münsterische 
Vereine (Fußball, Volleyball) auf der einen Seite und den vitalen, privat en und auch öffentlichen 
Interessen wohngebietsverträglicher Schallauswirkungen zu erreichen. 
Gestützt durch ein dem Bebauungsplan zugrundeliegendes,  intelligentes Verkehrs -, Stellplatz- 
und Verkehrslenkungskonzeptes werden sowohl verkehrliche als auch lärmtechnische Verbes-
serungen für das angrenzende Wohngebiet erreicht. In jedem Fall wird an allen immissionsrele-
Begründung zum Entwurf / Seite 52 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
vanten Punkten und umgebenden Nutzungen die Einhaltung der Werte für Wohnen im Misc h-
gebiet erzielt. Damit ist eine deutliche und dauerhafte Minderung der bestehenden städtebaul i-
chen Konfliktlage geschaffen.  
Im Fazit ist durch steuernde Bauleitplanung und o.g. Abwägung eine Minderung negativer Aus-
wirkungen für das bestehende Wohnquartier Berg Fidel, vor dem Hintergrund der nicht verän-
derbaren Bestandsnutzungsbereiche erreicht. 
10. Realisierung der Planung  
Die zukünftigen Entwicklungen folgen dem Bausteinprinzip. Vorrangig wird der SC Preußen 06 
e.V. Münster voraussichtlich die maroden Zuschauerplätze sanieren und einem ersten Schritt 
die Option für die Erneuerung der Westtribüne nutzen. Im Zuge dieser Baumaßnahme und den-
jenigen, die folgen würden (Ost - und Nordtribüne, etc.), sind schrittweise  und „erneuerungsan-
gemessen“ auch die notwendigen Stellplätze zur errichten.  
Insgesamt folgt die Realisier ung einem wachsenden Prinzip, gemäß den Erfordernissen und 
Entwicklungen des Vereins: D. h., dass die weitere funktionale und bauliche Entwicklung in A b-
schichtung von Genehmigungsanforderungen und Nachweisen zum Lärmschutz im Baug e-
nehmigungsverfahren, auf Basis der dem Bebauungsplan zugrundeliegenden Schall - und Ver-
kehrsgutachten (vgl. insbes. textl. Hinweise 3.6 zum Bebauungsplan), erfolgen wird. 
Auch die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung der öffentlichen Grün-
fläche, wie in der Bür geranhörung thematisiert, wird absehbar ein wesentlicher Teil der Real i-
sierung und Umsetzung der Planung. 
Die zeitliche Umsetzungsfähigkeit des Zielkonzeptes und der mit ihm verbundenen Angebots - 
und Zielplanung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Trinkwassergewinnung in di e-
sem Stadtbereich: Aktuell gilt dort (vgl. auch nachrichtliche Übernahme in der Planzeichnung 
des Bebauungsplans und Kap. 6.4) die Wasserschutzgebietsverordnung „Münster -Geist“ vom 
18.06.1990 (geltend bis Ende Juni 2030). Die für künftige Baugenehmigungen stets anzuhal-
tende aktuelle wasserrechtliche Situation mit ihren Genehmigungsvorbehalten erlaubt die zei t-
nahe Umsetzung des Zielkonzeptes Preußenstadion und Umfeld in der Folge überwiegend 
nicht kurzfristig.  
Gleichwohl baut die (Bauleit-)Planung mit ihren Zielen nicht „auf Sand“: Die Stadtwerke Münster 
GmbH haben, ursächlich aus anderen übergeordneten funktionalen, wirtschaftlichen und kon-
zernstrategischen Erwägungen heraus, erklärt, die Trinkwassergewinnung u.a. in diesem 
Stadtbereich aufzugeben (Umsetzung des sog. DiPol -Konzeptes). Die Bezirksregierung Müns-
ter hat im Rahmen der Beteiligung zur Bauleitplanung die grundsätzliche Bereitschaft zur Au f-
hebung der Wasserschutzgebietsverordnung erklärt, wenn die Stadt/die Stadtwerke deren Au f-
hebung beantragen (oder alternativ: keine Verlängerung der bis 2020 datierten Trinkwasserg e-
winnungsgenehmigung begehren). Formale Voraussetzung ist also eine durch Aufsichtsrat der 
Stadtwerke Münster GmbH und Rat der Stadt erfolgende Beschlussfassung zur Umsetzung des 
DiPol-Konzeptes, die ebenfalls als Grundlage der Abwägung zu diesem Bebauungsplan spätes-
tens vor Inkrafttreten dieses Bebauungsplans erfolgt sein muss. 
Die Ziele des Bebauungsplans sind damit auch im Verhältnis zur Ebene der wasserrechtli chen 
Rahmenbedingungen jedenfalls absehbar umsetzungsfähig: Die Stadt kann die kurzfristig be-
Begründung zum Entwurf / Seite 53 von 54

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
stehenden wasserrechtlichen Hemmnisse für die Planungsziele des Bebauungsplans insofern 
aktiv und durch eigenes Handeln steuernd überwinden. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 568 - Sportpark Berg Fidel 
Münster,  
Der Oberbürgermeister  
i.V. 
 
Denstorff  
Stadtbaurat 
Begründung zum Entwurf / Seite 54 von 54

V-0123-2017-Anlage-06-Textliche-Festsetzungen-568

10557 Zeichen

Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0123/2017 
Textliche Festsetzungen   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 568:  
Sportpark Berg Fidel 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
1.1 Das Sondergebiet dient vorrangig der Unterbringung eines Fußballstadions und weiterer 
Sportanlagen.  
Im Bereich des sonstigen Sondergebietes (SO) „Sportzentrum“ sind folgende Nutzungen 
zulässig: 
 in Teilfläche TF 1:  
Fußballstadion für max. 20.000 Zuschauer , Zubehörgebäude (Geschäftsräume, Club-
räume, Kassenbereiche, Kontrollbereiche, Fanprojekträume, VIP-Bereiche, etc.) sowie 
Trainingsplätze.  
 in Teilfläche TF 2:  
Tennisplätze mit Vereinsgebäude 
 in Teilfläche TF 3a:  
Sporthalle 
 in Teilfläche TF 3b:  
Beachvolleyballfelder 
(§ 11 Abs. 2 BauNVO). 
1.2  Im Bereich des sonstigen Sondergebietes  (SO) „Sportzentrum“ ist die zulässige Höhe 
baulicher Anlagen als maximale Gebäudehöhe (GH) über Bezugspunkt Normalhöhennull 
in Meter festgesetzt (§ 18 Abs. 1  BauNVO). 
1.3  Die Errichtung von PKW - und Fahrrad-Stellplätzen ist im Bereich des sonstigen Sonde r-
gebietes „Sportzentrum“ nur zulässig: 
 in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen nur innerhalb der mit „ST“ festgeset z-
ten Flächen und innerhalb der überbaubaren Grundstückflächen, 
 in Form von Hochgaragen, z. B. in Form von Parkhäusern oder Parkpaletten, nur i n-
nerhalb der mit „HGa“ festgesetzten Flächen (§ 12 Abs. 6 und § 23 Abs. 5 BauNVO).  
Die Angabe der maximalen Stellplatzanzahl in der Planzeichnung erfolgt lediglich hinweis-
lich und entspricht der sich aus der Grundstücksgröße ergebenden Kapazität.  
2  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 
2.1  Werbeanlagen / Beleuchtung 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes  sind Werbeanlagen mit wechselndem Licht 
(Blinkreklame) / bewegtem, laufendem Licht unzulässig. Lichtw erbeanlagen oberhalb der 
Gebäudeattika sind nur nach Osten und Norden ausgerichtet zulässig. 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 5

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
3  Hinweise 
3.1  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden-
zentrum `Planen - Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 
33, eingesehen werden. 
3.2  Bodendenkmale 
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung ei-
nes Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch 
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / 
Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL - Ar-
chäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle 
ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. 
3.3  Kampfmittel 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich i n einem Kampfmitteleinwir-
kungsbereich aus dem 2. Weltkrieg. Mit Blindgängern ist in diesem  Gebiet zu rechnen. 
Daher ist frühzeitig vor Beginn von Baumaßnahmen ein Antrag auf Kampfmittelüberpr ü-
fung bei der Feuerwehr Münster als zuständige Ordnungsbehörde zu stellen. 
3.4  Altlastenverdachtsflächen / Bodenaushub und Bodenverunreinigungen 
Alle Erdarbeiten im Plangebiet sind in Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit der Stadt Münster fachgutachterlich zu begleiten.  
3.5  Artenschutz 
Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 ff BNatSchG sind zu beac h-
ten (siehe Umweltbericht).  
3.6 Immissionsschutz (Lärmschutz)  
Im Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungsplans und der städtebaulichen Abwägung 
der berührten Belange wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der abschließen-
den Bewältigung des Immissionskonflikts im Planverfahren abzusehen und die abschlie-
ßende Konfliktbewältigung den nachgelagerten Verwaltungsverfahren, insbesondere dem 
Baugenehmigungsverfahren, zu überlas sen. Dies erfolgt insbesondere vor dem Hinter-
grund, dass unterschiedliche Szenarien bei der baulichen Umsetzung des Planungsrechts 
denkbar sind, die jeweils unterschiedliche Maßnahmen zur Bewältigung des Immissions-
konflikts erfordern. Der rechtliche Maßstab für die Bewältigung des Immissionskonflikts 
ergibt sich aus dem wechselseitig Geltung beanspruchenden sogenannten baurechtlichen 
Gebot der Rücksichtnahme in Verbindung mit den Vorgaben der 18. BImSchV. Aus dem 
im Planverfahren eingeholten schalltechnischen Bericht Nr. LL 9333.2/01 der Ingenieur-
gesellschaft Zech ergibt sich die Erkenntnis, dass bei Umsetzung der dort vorgesehen 
Lärmschutzmaßnahmen ein Lärmschutzniveau an den betrof fenen Immissionsorten si-
chergestellt werden kann, dass mindestens den der 18. BImSchV zu entnehmenden Vor-
gaben für Mischgebiete entspricht. In dem Planverfahren nachgelagerten Baugenehm i-
gungsverfahren für Bauvorhaben im Plangebiet  ist jeweils der Nachweis zu führen, dass 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 5

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
die in der 18. BImSchV  für Mischgebiete vorgesehenen Immissi onsrichtwerte an sämtl i-
chen betroffenen Immissionsorten eingehalten bzw. womöglich unterschritten werden. 
Dies kann nach den aus dem im Planverfahren eingeholten schalltechnischen Bericht zu 
gewinnenden Erkenntnissen durch die Umsetzung folgender Maßnahmen erreicht wer-
den:  
3.6.1 Bei einer Teilsanierung des Stadions, die sich auf die Errichtung einer  überdachten West-
Tribüne beschränkt,  
 sind die vorhandenen Lautsprecher im Bereich der  nicht überdachten Osttribüne 
(Blöcke L bis 0) von der derzeitigen Position etwa am Fußpunkt der Tribüne an deren 
oberen Rand zu verlegen und die Abstrahlrichtung der Lautsprecher um 180° in Rich-
tung Spielfeld zu drehen (diese Maßnahme gilt nur für die Teilsanierung der Westtr i-
büne und der nicht geänderten Osttribüne); 
 sind die Lautsprecher im Bereich der geplanten Westtribünenüberdachung (Blöcke A-
F) unter dem Tribünendach mit Hauptabstrahlung in Richtung der Zuschauertribüne 
anzuordnen. 
Der derzeit offene Bereich zwischen Funktionsgebäude sowie westl ichem Bereich der 
Südtribüne und Tribünendach der Südtribüne ist baulich zu schließen. Eine Öffnung als 
Durchgang kann ausschließlich im westlichen Bereich der Südtribüne mit einer  Höhe von 
ca. 3 m und einer Breite von ca. 8 m erfolgen . Die Baukonstruktionen zum Schließen die-
ser Öffnungsflächen müssen ein bewertes Bau-Schalldämm-Maß von mindestens Rw,B = 
25 dB aufweisen und schalltechnisch dicht an die vorhandenen Bauteile angeschlossen 
werden. 
Die Nord-, West- und Südseiten einer geplanten West -Tribüne sind - mit Ausnahme der 
Zuschauerzugänge - als geschlossen Konstruktionen auszuführen und müssen schal l-
technisch dicht an Boden und Tribünendach angeschlossen werden. Das Tribünendach 
erstreckt sich dabei bis zum nördlichen Ende der geplanten Westtribüne. Die Wand- und 
Dachbauteile der Tribünenkonstruktion müssen ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß von 
mindestens Rw,B = 25 dB aufweisen. Die Tribünenwände sind innenseitig schallabsorbie-
rend auszuführen. Der mittlere Schallabsorptionsgrad der Bauteile muss mindestens αm = 
0,8 betragen. 
3.6.2 Im Rahmen jeder Maßnahme zur baulichen Sanierung und Erneuerung des Stadions  
müssen alle verwendeten Wand - und Dachbauteile der Tribünenkonstruktion -  mit Aus-
nahme der Zuschauerzugänge - als geschlossenen Konstruktionen ausgeführt werden 
und ein bewertetes Bau- Schalldämm-Maß von mindestens Rw,B = 25 dB aufweisen. Die 
Tribünenwände sind innenseitig schallabsorbierend auszuführen. Der mittlere 
Schallabsorptionsgrad der Bauteile muss mindestens αm = 0,8 betragen. Die Tribünen-
wände müssen schalltechnisch dicht am Boden, weiteren Bauteilen und an das Tribünen-
dach angeschlossen werden. 
3.6.3 Im Rahmen der Erneuerung  des Stadions sind sämtliche Stadion- Lautsprecher dezentral 
unterhalb der Tribünendächer mit einer Hauptabstrahlrichtung in Richtung der Zuschauer-
bereiche zu installieren. Diese Maßnahmen gelten für die vollständige Sanierung des Sta-
dions: In diesem baulichen Gesamtausbau sind alle Tribünenbereiche zu überdachen und 
die vorhandenen Lautsprechermasten müssen entfallen. 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 5

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
3.6.4 Die Lautsprecher müssen eine ausgeprägte Richtcharakteristik aufweisen, bei der der 
Schallpegel in 45° zur Hauptabstrahlrichtung (achsensymmetrisch) um mindestens 2 dB, 
in 90° mindestens 10 dB, in 135° mindestens 15 dB und 180° mindestens 15 dB unter 
dem Schallpegel in Hauptabstrahlrichtung (0°) liegt. 
Diese Vorgaben zur Hauptabstrahlrichtung gelten sowohl für eine Teilsanierung des St a-
dions (überdachte Westtribüne – Bestandslautsprecher) als auch für eine vollständige 
Sanierung und Erneuerung des Stadions. Die Lautsprecher dürfen in Hauptabstrahlric h-
tung folgende Schallleistungspegel (ausgenommen Notfalldurchsagen, bei denen aus S i-
cherheitsgründen höhere, den behördlichen Vorgaben entsprechende Schallleistungspe-
gel zulässig sind) nicht überschreiten: 
Westtribüne: insgesamt max. LWA = 127 dB bei Durchsagen 
insgesamt max. LWA = 112 dB für Hintergrundmusik 
Osttribüne: insgesamt max. LWA =·125 dB bei Durchsagen  
insgesamt max. LWA = 110 dB für Hintergrundmusik 
Südtribüne: insgesamt max. LWA = 127 dB bei Durchsagen  
insgesamt max. LWA = 112 dB für Hintergrundmusik 
Nordtribüne: insgesamt max. LWA = 118 dB bei Durchsagen  
insgesamt max. LWA = 103 dB für Hintergrundmusik 
Die o.g. Pegel definieren nicht die maximal zulässigen Schallleistungspegel der einzelnen 
Lautsprecher, sondern die maximal zulässige Gesamtschallleistung aller Lautsprecher in 
dem jeweils angegeben Tribünenbereich zusammen. 
Sämtliche Lautsprecher sind zur Verminderung von Körperschallanregungen der Tribü-
nendächer schwingungsentkoppelt zu installieren. 
3.6.5 Ein gleichzeitiger Betrieb von publikumsintensiven Veranstaltungen in der Sporthalle Berg 
Fidel neben einem Fussballspiel im Stadion - und umgekehrt - ist auszuschließen. 
3.6.6 Für die Skateranlage ist die Ruhezeit Sonntagsmittag von 13 bis 15 Uhr einzuhalten.  
3.7  Wasserschutzgebiet 
Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutzzonen I bis III des Wasserschutzgebietes "Müns-
ter-Geist“. Die Gebots - und Verbotstatbestände der Wasserschutzgebietsverordnung 
„Münster-Geist“ vom 18.06.1990 sind zu beachten.  
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 5

Bebauungsplan Nr. 568 
Sportpark Berg Fidel 
 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 5 von 5

V-0123-2017-Anlage-04-FNP-Plan

718 Zeichen

Bisherige Darstellung

Anlage 4
zur Vorlage Nr. V/0123/2017

TBPREENN

Neue Darstellung

VE a a = a =

NS

[7 Änderungsbereich
ee] Sondergebiet Sportzentrum

[KA] Festplatz

Einrichtungen für den Gemeinbedarf
EI Jugendheim

|] Flächen für Ver- und Entsorgung

@) Wasser

BE öffentliche Parkfläche

5 _ Gasfernleitung

E Grünflächen

Sportplatz
[CD] Festplatz
Parkanlage
[8] sSpielbereich A

L__] Wasserschutzgebiet Zone |
pr

I N Wasserschutzgebiet Zone Il

Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha

Altlast- /
Verdachtsfläche < 1 ha

® Bahnhof / Haltepunkt

%

Amt für Stadtentwicklung
u Stadtplanung

Verkehrsplanung

Plan zur 55.Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplanes

N

en Stand: 09.02.2017

M.: 1:15.000

V-0123-2017-Anlage-09-Begründung-183-Aufhebung

26829 Zeichen

Anlage 9 zur Vorlage Nr. V/0123/2017 
Begründung   
zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 183 
Neufassung: Sportpark Berg Fidel 
Inhalt Seite 
1  Planungsanlass ...................................................................................................................................... 1 
2  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ....................................................... 3 
2.1  Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 3 
2.2  Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 3 
2.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 3 
2.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 4 
2.4.1  Menschen .......................................................................................................................... 4 
2.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ........................................................................... 5 
2.4.3  Boden/Fläche .................................................................................................................... 6 
2.4.4  Wasser .............................................................................................................................. 7 
2.4.5  Klima / Luft ........................................................................................................................ 7 
2.4.6  Landschaft ......................................................................................................................... 8 
2.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter .................................................................................. 8 
2.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter .................................................................................. 8 
2.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen .......................... 8 
2.5  Nichtdurchführung der Planung  (Prognose Null-Variante) ......................................................... 8 
2.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten .......................................................................................... 9 
2.7  Überwachung  (Monitoring) ......................................................................................................... 9 
2.8  Zusammenfassung ...................................................................................................................... 9 
1  Planungsanlass  
Der Bebauungsplan Nr. 183 –  Neufassung: Sportpark Berg Fidel, zur geplanten Errichtung ei-
ner Sportanlage, trat am 18.10.1982 in Kraft.  
Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan N r. 568: Sportpark Berg Fidel vom 
10.12.2014, V/0726/2014, ist gleichzeitig ein Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 
183 Neufassung: „Sportpark Berg Fidel“ erfolgt. Wie der Begründung zur Beschlussvorlage 
V/0726/2014 zu entnehmen ist, erfordert die Aufstellung des Bebauungsplanes die Aufhebung 
des Bebauungsplanes Nr. 183 Neufassung: Sportpark Berg Fidel.  
Das inzwischen 90 Jahre alte Preußenstadion ist trotz mancher Renovierungen und Neubauten 
in seinem Bestand unter sportlichen, funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur be-
dingt zukunftsfähig. In erster Linie sind es die Bedingungen für die Zuschauer der Spiele, die 
einen sicheren und guten, den heutigen Anforderungen (u.a. DFL- Auflagen) genügenden Steh- 
bzw. Sitzplatz erwarten. 
Zur angestrebten Verbesserung der Funktionalitäten, Qualitäten und der Immissionssituation 
gehört insbesondere auch die Errichtung von überdachten Tribünen. Zur grundsätzlichen Pr ü-
fung der Realisierbarkeit unter genehmigungsrechtlichen und immissionsschutztechnischen As-
pekten diente eine Machbarkeitsstudie, die der Rat im April 2014 zur Kenntnis genommen hat 
(vgl. Vorlage V/166/23014).  
Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie war die Erkenntnis, dass der im Jahr 1982 in Kraft gesetzte 
Bebauungsplan Nr. 183 – Neufassung: „Sportpark Berg Fidel“ der Stadt Münster den Anforde-
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 9

Bebauungsplan Nr. 183 - Neufassung 
Sportpark Berg Fidel 
Aufhebung 
rungen der jüngeren Rechtsprechung an die Festsetzung öffentlicher Grünflächen nicht genügt, 
infolgedessen rechtsfehlerhaft und als Satzung unwirksam ist. Hieraus resultiert zum Ersten der 
Anlass und die Begründung für die Aufhebung dieses Bebauungsplans. 
Hieraus resultiert zum Zweiten die städtebauliche Erforderlichkeit zur Neuaufstellung eines B e-
bauungsplanes für den Bereich des Preußenstadions samt Umfeld, um eine geordnete städt e-
bauliche Entwicklung in der gegebenen Konfliktsituation zwischen emittierenden Sportanlagen 
und schutzbedürftiger Wohnbebauung sicher zu stellen.  Dies Neuaufstellung wird in ihren Zi e-
len jedoch nicht nur die Neubauten von überdachten Tribünen, wie die schon errichtete Südtr i-
büne, sondern auch eine tragfähige Zukunftsentwicklung für den Gesamtbereich in Bausteinen 
und Einzelschri tten unter besonderer Berücksichtigung der bestehenden Lärmschutzanforde-
rungen planungsrechtlich ermöglichen. 
Dieser parallel zu dieser Aufhebung neuaufzustellende Bebauungsplan Nr. 568: Sportpark Berg 
Fidel deckt den identischen Planungsraum ab wie der Bebauungsplan Nr. 183 – Neufassung: 
Sportpark Berg Fidel. 
Dessen Angebotsplanung weist  ff. Inhalten, die der Bebauungsplanentwurf Nr. 568  (vgl. Anla-
gen 5-7) nun als Vorschlag und Planentwurf für die Offenlegung aufgreift: 
 die Realisierung eines Fußballstadi ons für max. 20.000 Zuschauer sowie die hierfür 
notwendigen Zubehörgebäude (Geschäftsstelle, Clubräume, Kassenbereiche, Kontrol l-
bereiche, Fanprojekträume, etc.) mit neuer baulicher Präsenz zum Haupteingangsbe-
reich Hammer Straße; 
 die Ergänzung weiterer Trainingsplätze um den bestehenden Stadionstandort; 
 die erforderliche Schaffung eines hiermit einhergehenden Angebotes an Kfz-Stellplätzen 
sowie Fahrradabstellplätzen in unmittelbarer Stadionnähe; 
 die Bestandssicherung bzw. -optimierung der bestehenden Nutzung sbereiche Tennis 
(Vereinsareal an der Hammer Straße), Jugendzentrum und Sporthalle Berg Fidel (USC -
Münster); 
 die Neuschaffung eines Stadtteilparkes für Freizeit - und Erholungszwecke für das an-
grenzende Wohngebiet Berg Fidel im Süden des Plangebietes. 
Die zeitlich und verfahrenstechnisch parallele Definition dieser  neuen Planungsziele der S tadt 
im Neuaufstellungsverfahren stellen die ergänzende Begründung für die Aufhebung des  Be-
bauungsplan Nr. 183 – Neufassung: Sportpark Berg Fidel dar. 
Für die Aufhebung des Bebauungsplanes ist ein Umweltbericht erforderlich, da hierfür nach 
dem Baugesetzbuch die gleichen Verfahrensanforderungen gelten wie bei einer Neuaufstellung 
(§ 1 Abs. 8 BauGB). Der Umweltbericht beschränkt sich dabei auf die voraussichtlich erhebl i-
chen Umweltauswirkungen (positiv wie negativ) die aus der Aufhebung des Bebauungsplanes 
resultieren. 
Der erforderliche Umweltbericht kann dabei in wesentlichen Teilen auf den Ergebnissen der 
Umweltprüfung für das Aufstellungsverfahren sowie auf die Stellungnah men aus der frühzeit i-
gen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie auf örtlichen Erhebun-
gen aufbauen. Diese Datenlage ist aus derzeitiger Sicht hinreichend, um die notwendige U m-
weltfolgenabschätzung der Planung vornehmen zu können.  
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 9

Bebauungsplan Nr. 183 - Neufassung 
Sportpark Berg Fidel 
Aufhebung 
2  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
2.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Für die Aufhebung des Bebauungsplanes ist eine Umweltprüfung erforderlich, da hierfür nach 
dem Baugesetzbuch die gleichen Verfahrensanforderungen gelten wie bei einer Neuaufstellung 
(§ 1 Abs.8 BauGB).  
Für die Belange des Immissionsschutzes und des Artenschutzes fußt der Umweltbericht auf 
den Ergebnissen folgender Fachgutachten die im Kontext  des Bauleitplanverfahrens  Nr. 568 
„Sportpark Berg Fidel“ erstellt wurden: 
 Schalltechnische Untersuchung zum Sportanlagenlärm im Rahmen des Bauleitplanver-
fahrens  Nr. 568 „Sportpark Berg Fidel“ der Stadt Münster; Zech Ingenieurgesellschaft 
mbH, Sept. 2016 
 Verkehrsuntersuchung Preußen- Stadion Stadt Münster;  PGT Umwelt und Verkehr  
GmbH, August 2016 
 Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 568 „Sportpark Berg Fidel“, 
öKon GmbH, September 2015 (Nachtrag September 2016) 
2.2  Kurzdarstellung der Planung 
Im Zusammenhang mit dem angestrebten Planaufstellungsverfahren für den B ebauungsplan 
Nr. 568 „Sportpark Berg Fidel“ soll aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. Vorlage 
V/166/23014) parallel ein separates Aufhebungsverfahren für den bisherigen Bebauungsplan 
Nr. 183 -„Sportpark Berg Fidel“- durchgeführt werden. Mit dem Beschluss  des Rates den B e-
bauungsplan Nr. 183 aufzuheben (V/0725/2014), werden die bisherigen Planungsabsichten 
nicht weiter verfolgt. Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 568, der eine Neuordnung 
des Sportparks Berg Fidel vorsieht, richtet sich die Zulässig keit von Bauvorhaben damit nach 
den innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile heran zu ziehenden Maßstäben (vgl. § 
34 BauGB).  
2.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswi rkungen sind insbesondere 
folgende fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berücksichtigen.  
 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen / Gesund-
heit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 
- Freizeitlärmerlass Nordrhein Westfalen 
- Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) 
- DIN 18.005, Teil 1, DIN 4109 (technische Regelwerk) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft  
(39. BImSchV) 
- Lichtimmissionsrichtlinie NRW 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 
92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten 
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelun-
gen des BauGB) 
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 9

Bebauungsplan Nr. 183 - Neufassung 
Sportpark Berg Fidel 
Aufhebung 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz (§ 52 WHG i.V.m. der Ordnungsbehördli-
chen Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes 
für das Wassergewinnungsgebiet Münster-Geist der Stadtwerke 
Münster GmbH -Wasserschutzgebietsverordnung "Münster-
Geist"- vom 18.6.1990) 
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft  
(39. BImSchV) 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelun-
gen des BauGB) 
Sachgüter / Kulturel-
les Erbe 
- Denkmalschutzgesetz NRW 
 
Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes im Rah-
men des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern darg e-
legt. 
2.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
2.4.1  Menschen 
Das Gebiet des aufzuhebenden Bebauungsplanes befindet sich im Stadtteil Berg Fidel mit einer 
wohnberechtigten Bevölkerung von 5.785 Einwohnern. Nordwestlich schließt sich der Stadtteil 
Düesberg mit 7.133 Einwohnern an (Stand 31.12.2015).  
Innerhalb des Plangebietes befindet sich keine Wohnnutzung. Als nächstgelegene Wohngebie-
te/Wohngebäude sind zu nennen1: 
Norden: Werlandstraße (jenseits der Bahnlinie) – WA (B-Plan Nr. 467) 
Westen: Am Berg Fidel – WR/WA (B-Plan Nr. 131) 
Süden: Alte Reitbahn – WA/MI (B-Plan Nr. 314) 
Osten: Hammer Straße - MI  (B-Plan Nr. 129 / Verkehrsflächen) 
Lärmbelastung (Vorbelastung) 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine lärmempfindlichen Nutzungen, insbesondere 
keine Wohnbebauung. 
Angrenzend an das Plangebiet befinden sich Wohngebäude, die durch die aktuelle Nutzung 
des Preußen-Stadions mit Lärm belastet werden. Die durch den Sportlärm verursachten Immi s-
sionen überschreiten bei dem derzeit möglichen Spielbetrieb die Ric htwerte der Sportanlagen-
lärmschutzverordnung (18. BImSchV). An einzelnen Immissionspunkten Am Berg Fidel, an der 
Werlandstraße und an der Hammer Straße wird bei Fußballspielen der 1. Mannschaft im Stadi-
on eine Überschreitung der für Mischgebiete (MI -Gebiete) geltendende Richtwerte um 1 dB bis 
6 dB prognostiziert. Bei einem Spielbetrieb am Abend werden die MI -Richtwerte an allen I m-
missionspunkten überschritten.  
Hinsichtlich des Spielbetriebs in der Sporthalle Berg Fidel kommt es lediglich im mittäglichen 
Ruhezeitraum an Sonntagen zu einzelnen Überschreitungen der den Gebietsnutzungen zug e-
1 WR = Reines Wohngebiet, WA = Allgemeines Wohngebiet, MI = Gemischtes Baugebiet 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 9

Bebauungsplan Nr. 183 - Neufassung 
Sportpark Berg Fidel 
Aufhebung 
ordneten Immissionsrichtwerten im Bereich der Straße Berg Fidel. Kurzzeitige Geräuschspitzen 
liegen westlich der Straße Berg Fidel in den Ruhezeiten über den Richtwerten. 
Im Bereich der Hammer Straße sind aktuell Verkehrsbelastungen vorzufinden, die mit Immiss i-
onswerten von über 60 dB(A) nachts bzw. 70 dB(A) tags im Bereich der verfassungsmäßigen 
Zumutbarkeitsschwelle liegen. 
Lichtimmissionen 
Von der heutigen Sportanlage/Stadion gehen Lichtimmissionen aus, die auf die Nachbarschaft 
einwirken. Die entsprechenden Anlagen sind nach dem Maßstab der Lichtimmissionsrichtlinie 
NRW so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. 
Erholung 
Gemäß der Grünordnung Münster ist das Plangebiet Bestandteil des Grünzuges Vennheide-
Davert. Zudem ist das Gebiet als „vorhandene funktionale Grünfläche“ gekennzeichnet. Das 
Plangebiet dient bislang zum überwiegenden Teil der vereinsgebundenen Erholungsnutzung 
bzw. fungiert als Veranstaltungsstätte für  sportliche Großveranstaltungen. 
Im Süden des Gebietes erfolgt auf der Brache gegenwärtig eine spontane Nutzung für die ort s-
gebundene Erholung. Hiervon zeugen diverse Trampelpfade, die insbesondere den Bewohnern 
der Geschosswohnungsbauten in Berg Fidel als Verbindungsweg zur Hammer Straße nutzen. 
Die ehemalige Nutzung als „Dirtpark“ für Mountainbiker wurde zwischenzeitlich innerhalb von 
Berg Fidel verlagert. 
Auswirkungen der Aufhebung der Planung  
Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes  sind im Hinblick auf den Immissionsschutz bzw. die 
Gesundheit des Menschen keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Status quo zu 
erwarten. Wesentliche Nutzungsänderungen innerhalb des Gebietes sind ohne einen qualifizier-
ten Bebauungsplan nicht zu erwarten bzw. bedürften einer bauordnungsrechtlichen Genehm i-
gung, die auch die Belange des Immissionsschutzes in den Blick zu nehmen hätte.  
Für die aktuelle Erholungsnutzung ergibt sich keine Relevanz. 
2.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Bestandsbeschreibung und –bewertung 
Schutzausweisungen: 
Für das Plangebiet liegen keine naturschutzrechtlichen Schutzausweisungen vor. Insbesondere 
werden keine Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Eu-
ropäische Vogelschutzgebiete tangiert. 
Die Stadtbiotopkartierung weist die im Süden befindliche Brachfläche in einer Größe von 6,7 ha 
als schutzwürdiges Biotop aus (Brache Berg Fidel BK 340500 575500). 
Strukturkartierung nach Biotop-/Nutzungstypen und deren Bewertung: 
Das Gebiet des Bebauungsplans wird neben dem Preußenstadion selbst durch eine Vielzahl 
weiterer Fußball bezogener Trainingsplätze in Form von Tennen -, Kunstrasen und Rasenplät-
zen charakterisiert. Darüber hinaus sind mehrere Tennisplätze sowie eine Scateranlage vor-
handen. Der dem realisierten Sportprogramm zugrunde liegende Bebauungsplan Nr. 183 weist 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 9

Bebauungsplan Nr. 183 - Neufassung 
Sportpark Berg Fidel 
Aufhebung 
im Einzelnen weitere funktionale Sport- und Spielflächen bezüglich ihrer Lage und Dimensionie-
rung nachrichtlich aus, wenngleich diese teilweise nicht 1:1 in der Vergangenheit umgesetzt 
wurden. So sind die südlich der heutigen Fußballtrainingsplätze geplanten großen Sportflächen 
(Hart- und Rasenplatz) nebst Parkplatz bislang nicht entwickelt worden. Stattdessen ist auf der 
ehemaligen wieder aufgefüllten Auskiesungsfläche (Al tlasten/-verdachtsfläche) im südlichen 
Teil des Bebauungsplans ein Mosaik von sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen und offenen 
Freiflächen mit Hochstauden sowie von Gräsern dominierten Bereichen entstanden. Die relativ 
jungen Gehölzbestände besitzen einen Vorwald ähnlichen Charakter. 
Weitere zusammenhängende, überwiegend heckenartige, standortheimische Gehölzbestände 
aus Bäumen und Sträuchern finden sich im westlichen und nordwestlichen Randbereich des 
Bebauungsplans. Auch zwischen dem Parkplatz und dem S tadion sind die Böschungsbereiche 
mit Gehölzen bestanden. Ein weiterer von Gehölzstrukturen geprägter Standort findet sich im 
Umfeld der ehemaligen Trinkwassergewinnungsanlage.  
Über die genannten größeren, zusammenhängenden Gehölzbestände hinaus, verfügt das Areal 
über weiteren Baumbestand, der sich insbesondere im Bereich der Parkplätze im Norden und 
Westen entlang von Zufahrten und Verbindungswegen sowie im Bereich der Tennisplätze e r-
streckt.  
Auswirkungen der Aufhebung der Planung  
Die vorhandene Bestan dsituation bleibt bis auf weiteres erhalten. Etwaige Veränderungen im 
Zuge konkreter Bauprojekte wären im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen. 
Im Falle einer bauplanungsrechtlichen Zuordnung zu §34 BauGB entfiele unter Umständen die 
Verpflichtung, Eingriffen in Natur und Landschaft entsprechend auszugleichen. 
2.4.3  Boden/Fläche 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Münsterländer Kiessandzuges. Im Plangebiet ist durch die 
Vornutzung weitgehend von einer anthropogenen Überformung der natürlicherwei se vorkom-
menden Böden auszugehen. Die Bodenkarte von Nordrhein- Westfalen spricht den Bereich als 
„Neuboden“ an. Über die Bodeneigenschaften dieser Stadtböden ist daher wenig bekannt. 
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes befinden sich die Altl asten-
/Verdachtsflächen Nr. 91, 95A, 95B und 937. Es handelt sich überwiegend um wiederverfüllte 
Entsandungsfläche, deren Auffüllung mit organischen Schadstoffen und Schwermetallen belas-
tet sind. Zusätzlich zu den Altablagerung befand sich in dem Bereich noch eine Spedition mit 
Eigenverbrauchertankanlage. Punktuell wurden hier Belastungen des Bodens nachgewiesen.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Hinsichtlich der Bewertung der Altlastensituation ergeben sich durch die Aufhebung keine Ä n-
derungen. Auch bezogen auf das Schutzgut Fläche ist die Aufhebung zunächst neutral zu be-
trachten. Mit Blick auf den im § 1a BauGB formulierten Leitsatz zur Schonung von Grund und 
Boden die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde  insbesondere durch Wiedernutzbar-
machung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nut-
zen, stellt sich die Aufhebung – ohne weitere planerische Entwicklung - als ungünstiger dar, da 
innerstädtische Flächenpotenziale ungenutzt bleiben. 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 9

Bebauungsplan Nr. 183 - Neufassung 
Sportpark Berg Fidel 
Aufhebung 
2.4.4  Wasser 
Das Plangebiet befindet sich vollständig innerhalb des Münsterländer Kiessandzuges. Der 
Grundwasserleiter wird charakterisiert durch eine hohe Wasserdurchlässigkeit und hohe Spei-
chervolumina. Er stellt in der Region einen herausragenden Porengrundwasserleiter dar. Durch 
die innerstädtische Lage und die Vornutzungen sind die natürlichen Deckschichten anthropogen 
verändert. Die Grundwasserschutzfunktion der Deckschichten ist als sehr gering zu bewerten.  
(vgl. Umweltkataster Münster). 
Das Plangebiet befindet sich zurzeit noch innerhalb der Gebietskulisse der Wasserschutzg e-
bietsverordnung „Münster-Geist“ vom 18.06.1990. Der Bebauungsplan Nr. 183 liegt vollständig 
innerhalb der drei Schutzzonen des Wasserschutzgebietes. Südlich der vorhandenen Tenni s-
plätze befindet sich bislang innerhalb der Schutzzone I die eigentliche Wassergewinnungsanl a-
ge, die im B-Plan Nr. 183 bislang als Fläche  für Versorgungsanlage gem. § 9(1) Nr. 12 BauGB 
festgesetzt ist.  
Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes sind keine Änderungen mit Bezug zum Grundwasser-
schutz verbunden. Künftige Planungen haben sich an der geltenden Schutzgebietsverordnung 
für das Wasserschutzgebiet zu orientieren.  
Die geplante Aufgabe der Trinkwassergewinnung steht nicht  im Zusammenhang mit der Au f-
hebung des Bebauungsplanes, sondern beruht auf den Planungen des Betreibers Stadtwerke 
Münster GmbH. Insofern sind die damit verbundenen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt 
nicht als „Vorhaben bezogen“ zu bewerten.  
2.4.5  Klima / Luft 
Klima 
Nach den Darstellungen der Klimaanalyse der Stadt Münster zählt das Plangebiet zum Klim a-
top der „innerstädtischen offenen Grünflächen“. Eine besondere, über den engeren Raum hi n-
auswirkende klimatische Funktion für das Stadtgebiet wird nicht aufgezeigt. Für die Freiflächen, 
insbesondere die Brachflächen, ist eine kleinklimatische Funktion als innerstädtischer Aus-
gleichsraum anzunehmen. Durch die un versiegelten und begrünten Flächen trägt  der Raum zu 
einem lokalen Temperaturausgleich bei.  
Lufthygiene 
Die Hammer Straße zählt zu einer der stark befahrenen Straßen in Münster. Für die Hammer 
Straße ist im Bereich des Plangebietes durch die offene Lage jedoch eine relativ günstige Belüf-
tungssituation gegeben, so dass sich Schadstoffe nicht verstärkt anreichern. Im sonstigen 
Plangebiet ist weitgehend von einer Luftbelastung auszugehen, die sich der allgmeinen Hinte r-
grundbelastung annähert. 
Die zulässigen Jahresmittelwerte der 39. BImSchV für NO2 und für PM10 werden  an der 
Hammer Straße eingehalten. Unzulässige Überschreitungs häufigkeiten der Tagesmittelwerte 
für PM10 sind nicht zu erwarten. 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 9

Bebauungsplan Nr. 183 - Neufassung 
Sportpark Berg Fidel 
Aufhebung 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Klima und die Lufthygiene sind nicht erkennbar. 
2.4.6  Landschaft 
Das Plangebiet umfasst im Kern innerstädtische Sport - und Brachflächen und wirkt nicht in die 
freie Landschaft hinein. Innerhalb des Siedlungsgebietes fügt sich das Gesamtareal aus grün-
gestalterischer Hinsicht zurzeit weitgehend gut in das Umfeld ein. Insbesondere zu den angren-
zenden Straßen (Am Berg Fidel, Hammer Straße) hin verfügt das Gebiet zumeist über eine g u-
te Eingrünung mit Straßenbäumen und/oder Baumhecken. Im südlichen Teil schirmt der G e-
hölzbestand der Brachfläche das Gelände ab. Im Bereich der bisherigen, im B -Plan Nr.183 
festgesetzten Wassergewinnungsanlage findet sich ein kleinerer, waldartiger Bestand. Positiv 
für das Erscheinungsbild sind zudem die mit zahlreichen Bäumen überstandenen Stellplatzfl ä-
chen. 
Gemäß der Grünordnung Münster ist das Plangebiet Bestandteil des Grünzuges Vennheide-
Davert. Zudem ist es als „vorhandene funktionale Grünfläche“ gekennzeichnet.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Landschaftsbild sind nicht erkennbar. 
2.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau-  oder Bo-
dendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Erhebliche Umweltauswirkungen auf Kulturgüter oder sonstige Sachgüter sind nicht erkennbar. 
2.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind keine bedeutsamen Wechselwirkungen zu berüc k-
sichtigen. 
2.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 183 hat zur Folge, dass die heutige Umweltsituation 
weitgehend unverändert erhalten bleibt. Damit verbunden ist der Fortbestand z.T. hoher Immi s-
sionsbelastungen (Lärmbelastungen), Ein ursächlicher Zusammenhang dieser Belastungen mit 
der Aufhebung des Bebauungsplanes besteht nicht, so dass erheblich nachteilige Umweltaus-
wirkungen, die auf der Aufhebung des Bebauungsplans beruhen, nicht gegeben sind. 
2.5  Nichtdurchführung der Planung  (Prognose Null-Variante) 
Unter Nichtdurchführung der Planung ist der Fall zu verstehen, dass der Bebauungsplan in sei-
ner bisherigen Form erhalten bliebe.  
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bestandskraft des bestehende n Bebauungsplans in 
Frage gestellt werden könnte, da die gegenwärtige Festsetzung als Grünfläche planungsrecht-
lich nach heutigem Ermessen nicht mehr zulässig ist. 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 9

Bebauungsplan Nr. 183 - Neufassung 
Sportpark Berg Fidel 
Aufhebung 
2.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Der Rat der Stadt Münster hat am 10.12.2014 beschloss en, das Verfahren zur Aufhebung des 
Bebauungsplanes einzuleiten, um die Rechtssicherheit für die geplante Neuaufstellung des B e-
bauungsplanes 568 „Sportpark Berg Fidel“ zu erhöhen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
kommen insofern nicht in Betracht.  
2.7  Überwachung  (Monitoring) 
Die Gemeinden haben die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung 
der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen. Konkrete Monitoringmaßnahmen sind zur Zeit nicht 
vorgesehen.  
2.8  Zusammenfassung 
Der Rat der Stadt Münster hat am 10.12.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 183 Spor t-
park Berg Fidel aufzuheben (V/0726/2014). Für die im Rahmen der Umweltprüfung zu betrac h-
tenden Schutzgüter ergibt sich damit zumeist keine Relevanz hinsichtlich zu betrachtender e r-
heblich nachteiliger Umweltauswirkungen. 
Die bereits  hohen aktuellen Immissionsbelastungen (Lärm) bleiben bis auf weiteres auf hohem 
Niveau erhalten. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Aufhebung des Bebauungsplanes 
besteht dabei nicht. Mit Blick auf den im § 1a BauGB formulierten Leitsatz zur Schonung von 
Grund und Boden die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde  insbesondere durch Wi e-
dernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwic k-
lung zu nutzen, stellt sich die Aufhebung –ohne weitere planerische Entwicklung- als ungünsti-
ger dar, da innerstädtische Flächenpotenziale ungenutzt bleiben. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zur 
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 183 Neufassung: Sportpark Berg 
Fidel 
Münster,  
Der Oberbürgermeister 
I.V. 
 
 
Denstorff  
Stadtbaurat 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 9

V-0123-2017-Anlage-07-Planverkleinerung-568

195 Zeichen

STADT ||| MÜNSTER

Amt für
Stadtentwicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung

Anlage 7 zur Vorlage Nr. V/0123/2017

I =

Bebauungsplan Nr. 568: Sportpark Berg Fidel Planverkleinerung / ohne Maßstab

V-0123-2017-Anlage-02-Protokoll-Buergeranhoerung

15758 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 
P r o t o k o l l
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
zu
m Bebauungsplanentwurf Nr. 568 -Berg Fidel-  
„Sportpark Berg Fidel“ 
Stadtbezirk: H iltrup 
Anlass: Aufstellung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 568 
Zeit: 19.03.2015, 18:00 Uhr 
Ort: Vereinshaus des SC Preußen 06 e.V. Münster 
Teilnehmer: ca. 80 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Bezirksbürgermeister Schmidt 
Vertretung der Verwaltung: Herr Krause, Herr Wilsmann, Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Eröffnung 
Herr Schmidt begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter aus der Politik und der 
Verwaltung. Er betont die besondere Stellung des Sports in Münster und bezeichnet den Be-
reich zwischen der Hammer Straße und der Straße Am Berg Fidel, im Stadtteil Berg Fidel, als 
Ort für zwei große Sportvereine der Stadt. Bedeutend für den Stadtteil ist auch das Stadtteil-
haus Lorenz-Süd und über den Stadtteil hinaus, die Skateranlage. Auch der Tennisverein hat 
seinen angestammten Sitz mit Tradition. Dass dieses Sport- und <Freizeitareal zwischen 
Hammer Straße und Berg Fidel so gefestigt und entwickelt werden kann, veranlasst die Stadt, 
auf der Grundlage eines vom Rat der Stadt beschlossenen Neuordnungskonzeptes, einen neu-
en Bebauungsplan aufzustellen. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstal-
tung. Zur Erläuterung der planerischen Ziele übergibt Herr Bezirksbürgermeister Schmidt das 
Wort an Herrn Krause.   
Vorstellung der Planungen 
Herr Krause erläutert die wesentlichen Inhalte der Planung anhand einer Beamer-Präsentation: 
Es ist das Ziel der Stadt, eine Optimierung des Sportstandortes Berg Fidel, in erster Linie für 
den SC Preußen und dem USC-Münster sowie den Bestandsschutz auch des Tennisvereins 
TC Preußen und des Stadtteilhauses Lorenz-Süd zu erreichen. Grundlagen für diese Optimie-
rung sind, bauleitplanerische Voraussetzungen zu schaffen, die Neubauten und bauliche Ver-
änderungen ermöglichen. Die Bauleitplanung schafft die Grundlage für die Zulässigkeit und 
Genehmigungsfähigkeit von in erster Linie Einrichtungen für den Sport.  
Das vom Rat beschlossenen Strukturkonzept ist die „Vorlage“ für den neuen Bebauungsplan. 
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 183 lässt Veränderungen nicht mehr zu und ist rechtsunsi-
cher. Ein neuer B-Plan muss daher her: der jetzige soll aufgehoben werden. Die Verträglichkeit 
des Nebeneinanders von Sport und Wohnen soll gestärkt werden.  
Als wichtigste Maßnahmen werden genannt: 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0123/2017

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplanentwurf Nr. 568  
-Sportpark Berg Fidel-  
____________________________________________________________________________ 
 
 Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 
• Der Bau der Westtribüne soll als erstes Vorhaben d es Vereins Preußen Münster ermög- 
licht werden. Die Optionen für den Bau eines perspe ktivisch geschlossenen Stadions mit 
Tribünendächern soll Verbesserrungen für die Zuscha uer aber – wie bereits durch die 
Westtribüne - auch einen besseren Lärmschutz für di e in der Nähe wohnenden Menschen 
erwirken.  
• Das Angebot von Parkpaletten im Norden des Stadion s soll das Stellplatzangebot für die 
Zuschauer verbessern. Die Gästefans sollen im Nordw esten konzentriert ihr Stellplatzan- 
gebot mit direktem Zugang zu dem „Gästefanblock“ erhalten. Ganz im Süden soll ein neuer 
Parkplatz für die Heimfans Spitzenbedarfe abdecken und als zusätzliches Angebot dienen. 
Eine Mehrfachnutzung der Parkplatzfläche z.B. auch für Inliner und Rollschuhfahrer wird 
angestrebt.  
• Neue Trainingsplätze im Süden und ein neuer Eingan gsbereich für das Stadion sollen er- 
möglicht werden. Das neue Entreè dient der Bildung einer neuen „Adresse“ für den SCP.  
• Die Grünfläche im Süden sollen für das Wohnquartie r aufgewertet und einer attraktiven, öf- 
fentlichen Erholungs- und Freizeitnutzung zugeführt werden. Die schon vorhandene Wege- 
verbindung zur Hammer Straße hin soll weiterhin erhalten bleiben.  
Der USC-Münster hat zudem kürzlich für seine baulic hen Entwicklungen Wünsche geäußert. 
Diese werden von der Stadt geprüft und soweit als möglich im Bebauungsplan berücksichtigt.  
Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Mün ster noch als Öffentliche Grünfläche mit 
Zweckbestimmungen für Sport-, Fest-, Parkplatz und Parkanlage dargestellt. Außerdem sind 
Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmun gen Jugendheim und sportliche Ein-
richtungen, sowie eine Fläche für die Ver- und Ents orgung, sprich für die Wassergewinnung 
ausgewiesen. Für den neuen, aufzustellenden Bebauun gsplan wird auch der Flächennut-
zungsplan geändert. Dieser soll künftig ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sportzent- 
rum“ darstellen. Die Zweckbestimmungen im Detail, d es noch rechtswirksamen FNP, werden 
jedoch weitestgehend übernommen.  
Der im Vorfeld diskutierte Standortwunsch für den „ Dirtpark“ wird an einer anderen Stelle, im 
Südwesten des Stadtteils, erfüllt und findet dort seine neue Adresse.   
 
Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Herr Schmidt die Anwesenden um Anmerkun- 
gen und Fragen zur Planung: 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
• Ein Bürger und Ratsherr für den Stadtteil Berg Fide l erwartet ein hohes Verkehrsaufkom- 
men und sagt, dass ein neuer Schienenhaltepunkt an der Straße Am Berg Fidel angestrebt 
werden sollte. Die Parkplätze sollten öffentliche T oiletten erhalten um das „Wildpinkeln“ zu 
verringern.  
> Herr Krause sagt einer Überprüfung der Anliegen zu.  
• Die Bürgermeisterin Frau Reismann vertritt Position en des USC-Münster als Vorsitzende 
des Beirates und fragt nach der Berücksichtigung de r beantragten Anliegen des USC in 
der vorgestellten Planung. Flächen für bauliche Erw eiterungen und Anlagen für den 
Beachvolleyball sind im Plan nicht zu erkennen. Wo könnten diese Flächen im Plan unter- 
gebracht werden?  
• Herr Aigner, Vizepräsident Spielbetrieb und Marketi ng des USC, betont, dass die anvisier- 
ten Beachvolleyballfelder auch für die Jugend außerhalb des USC genutzt werden können. 
Die im B-Plan gargestellte Teilfläche TF3 könnte Po tenzial für Spielflächen bieten. Um den

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplanentwurf Nr. 568  
-Sportpark Berg Fidel-  
____________________________________________________________________________ 
 
 Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 
Verlust von Grünflächen zu kompensieren, könnte der  südliche Parkplatz in der Teilfläche 
TF1 halbiert werden und auch mit einer Parkpalette bebaut werden.  
> Die im Januar der Stadt genannten Anregungen des US C konnten im hier vorgestell- 
ten Plan noch nicht berücksichtigt werden. Der Auft rag des Rates bestand, das von 
ihm vorgestellte Strukturkonzept Eine Aufnahme in d en Vorentwurf des Bebauungs- 
plans unterstellendwäre eine Flächenbeanspruchung n ur südlich des Stadtteilhauses 
Lorenz-Süd, innerhalb der Grünfläche, denkbar.  Die ser Zielkonflikt müsste dann ge- 
löst werden, um in den B-Plan einfließen zu können.  Es wird angestrebt die geplante 
südliche Parkplatzfläche für Heimfans ebenerdig, mit einer begrünten, jedoch für ande- 
re Freizeitsportarten, wie Inlineskating etc., befe stigten Fläche zu versehen, so das ei- 
ne Alternativ- oder Mehrfachnutzung außerhalb der Heimspielzeiten möglich wäre.   
> Herr Krause sagt zu, dass die Stadt selbstredend in  der näheren Zeit auf den USC zu- 
kommen wird, um die gewünschten Perspektiven zu besprechen. 
• Ein Bürger wünscht sich, dass der SCP und Bürger si ch aufeinander zubewegen sollten. 
Es wäre wünschenswert, wenn im Zusammenhang mit der  Verbesserung für den SCP, für 
die Jugend in Berg Fidel ein Kunstrasenspielfeld im Bereich des ESV gebaut werden könn- 
te. Die Skateranlage ist von großer Bedeutung für d ie Jugend, für den Stadtteil und Über- 
regional. Sie darf auf keinen Fall anderen Entwicklungen zum Opfer fallen.  
> Die Verwaltung wird diesen Belang mit in die weiteren Planungen aufnehmen.  
• Ein Bürger meint, dass der Dirtpark jetzt einen gut en Alternativstandort gefunden hat. Dar- 
über hinaus ist das Stadtteilhaus Lorenz-Süd ein gu tes, erfolgreiches Konzept welches auf 
jeden Fall erhalten bleiben muss.  
• Ein Vertreter des SCP betont, dass es nie die Absic ht des Vereins gewesen ist, Stadttei- 
leinrichtungen zu verdrängen oder infrage zu stelle n. Die Wünsche des Vereins können 
ohne Beeinträchtigungen anderer Ziele umgesetzt wer den. Eine transparentegemeinsame 
Entwicklung mit den Bürgern des Stadtteils ist das Ziel.  
• Ein Bürger des Düesbergweges, ca. 400 m Luftlinie v om Stadion entfernt, fühlt sich von 
der geplanten Westtribüne nicht ausreichend geschüt zt. Er fragt nach der Ausgestaltung 
der Tribüne und nach der zeitlichen Abfolge der anderen Tribünenbauten.  
• Ein anderer Bürger entgegnet, dass alles für die En twicklung des SCP getan werden soll- 
te. Gegner dieser Entwicklung sollten ihre persönlichen Belange zurückstellen.  
> Die schalltechnische Überprüfung wird dazu beitrage n, dass auch die Tribünenbauten 
optimal errichtet werden, so dass die Schallemissio nen aus dem Stadion heraus deut- 
lich zugunsten der anliegenden Bewohner reduziert werden kann. Der Gutachter nennt 
technische Vorgaben zur Schallreduzierung, die im B ebauungsplan berücksichtigt 
werden und im Baugenehmigungsantrag einzuhalten sin d. Daraus erschließt sich die 
Notwendigkeit, die Westtribüne als erstes zu errichten. Ein Verkehrsgutachten wird pa- 
rallel erstellt, um rechtzeitig im neuen Bebauungsplan Berücksichtigung zu finden.  
Heute ist übrigens der erste Termin, der genutzt wi rd, nicht nur die Öffentlichkeit zu in- 
formieren und den aktuellen Sachstand zu vermitteln , sondern auch dazu beiträgt, das 
Verfahren bis zum Ratsbeschluss zu optimieren, natü rlich auch durch Anregungen der 
Bürgerinnen und Bürger.  
• Ein Bürger fragt nach den Zuschauerkapazitäten des  neuen Stadions.  
>   Die Zuschauerzahlen werden bei maximal 15.000 lie gen. Es werden Sitz- und Steh- 
plätze veranschlagt. Die Zahl entspricht in etwa de r Begrenzung für Spiele in den ver- 
gangenen Jahren.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplanentwurf Nr. 568  
-Sportpark Berg Fidel-  
____________________________________________________________________________ 
 
 Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 
• Eine Anwohnerin betont, dass der USC für den Breit ensport in Berg Fidel nicht so wichtig 
ist, wie von manchen behauptet wird. Es muss mehr f ür die Kinder in Berg Fidel geboten 
werden. Sie brauchen „frische Luft“ in grüner Umgebung, zum Spielen und Toben.  
• Eine andere Anwohnerin möchte, dass die Grünfläche  nicht kleiner wird und die Fläche 
vernünftig bepflanzt wird.  
>   Da weitere Sportbedarfe bisher nicht angemeldet w urden, kann die Grünfläche speziell 
für die Bedürfnisse der Kinder optimiert werden.  
> Der Bezirksbürgermeister betont, dass der SC Preuße n und der Breitensport, insbe- 
sondere die Jugend von dieser Neuordnung profitiere n sollen. Dennoch soll der Park 
in der Nutzungden Bürgern zur Verfügung gestellt we rden. Wünsche aus der Anwoh- 
nerschaft werden entgegengenommen.  
 
• „Der Park für Jung und Alt muss kommen“, fordert e in Bürger. Zugänge und Aufenthalts- 
qualität müssen verbessert werden. Der Zaun und nur  zwei Zugänge sollten aber bleiben. 
Er wünscht sich ein offenes, „durchsichtiges“ Grün,  mit Wasserspielen und Treffpunkten. 
Sportgeräte, Ballspielflächen und Grillplätze wären auch wünschenswert.  
 
• Ein Fan des SCP erwartet vom Verein mehr Unterstüt zung hinsichtlich des öffentlichen 
Personen-Nah- und Fernverkehrs, für die aus dem Mün sterland kommenden Fans. Die 
Fahrtkosten sollten mit dem Ticketpreis attraktiv v erknüpft werden und die Erreichbarkeit 
verbessert werden.  
• Ein anderer Fan möchte den Bürgern die für ihn hoh len Räume und Flächen unter den Tri- 
bünenrängen für z.B. Beachvolleyball oder Eislaufen anbieten.  
 
>   Ein Sprecher des SCP erläutert, dass solche Preis vorteile für Fans aus dem Münster- 
land für den Verein nicht zu stemmen und den andere n Fans nicht zu vermitteln sind. 
Fragen nach Erreichbarkeit und Fahrtkostenermäßigun g können eher von den Stadt- 
werken oder dem RVM beantwortet werden.  
>   Aus bautechnischen und wirtschaftlichen Gründen i st eine Nutzung unter den Rängen 
nicht möglich, zumal keine Hohlräume entstehen.  
 
• Ein Bürger fragt, warum zwei zusätzliche Trainings felder notwendig sind?  
 
> Für den Jugend- und Profibereich der anvisierten 2 . Liga reichen die vorhandenen Trai- 
ningsfelder nicht mehr aus. Der SCP plant ein Nachw uchsbildungszentrum mit Trai- 
ningsfeldern unter Flutlicht.  
 
• Ein Bürger findet das Konzept für die Vereine und die Grünfläche gut, betont aber auch, 
dass die Skateranlage geschützt werden muss. Er fragt, ob eine weitere Optimierung durch 
Wettbewerbe erfolgt und wie die weitere Beteiligung der Bürger erfolgt.  
 
> Der Bebauungsplan wird für die angestrebten Nutzun gen in seinen Festsetzungen kaum 
Festsetzungen enthalten, die auf die Ausgestaltung der Flächen ausgerichtet sind. Be- 
stimmte Nutzungs- oder Gestaltungsmöglichkeiten wer den nicht bestimmt oder festge-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplanentwurf Nr. 568  
-Sportpark Berg Fidel-  
____________________________________________________________________________ 
 
 Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 
setzt. Anregungen für die Grünfläche werden aufgeno mmen, können aber auch nach- 
träglich, nach dieser Veranstaltung direkt an das G rünflächenamt geschickt werden. Es 
können zum jetzigen Zeitpunkt nur keine Zusagen zur  Übernahme der Anregungen ge- 
ben werden. Die politische Entscheidung zum Ausbau- und Gestaltungskonzept muss in 
jedem Fall eingeholt werden.  
 
• Ein Bürger, der sich als Mitglied einer Partei zu erkennen gibt, möchte, dass die bestehen- 
de Grünfläche als natürliche Brachfläche entwickelt  werden soll, ohne Parkanlage und 
Wald. „Auch eine Brachfläche benötigt eine Planung und erzeugt Kosten, jedoch weniger 
Kosten, als ein Park“.  
 
> Faktisch kann man heute schon die Grünfläche verän dern, man muss nicht erst den 
Bebauungsplan abwarten. Die Planungshoheit liegt be i der Stadt. Die Belange des SCP 
und des USC dürfen nur nicht konterkariert werden. Der Ausbaustandard wird politisch 
beschlossen.  
> Die Verfahrenszeiten für den Bebauungsplan werden mit ca. 1 1/2 Jahren veranschlagt. 
Die Westtribüne, als erster Bauabschnitt geplant, k ann erst mit Rechtskraft des Bebau- 
ungsplanes gebaut werden. Auch die Finanzierungsent scheidungen mit Verein und 
Stadt werden politisch abgesegnet und kosten Zeit. Die Fläche für das Wasserwerk 
steht noch nicht zur Disposition. Wird sie nicht me hr für die Wassergewinnung benötigt, 
kann sie überplant werden. Die Entscheidung steht n och aus, kann aber im Laufe des 
Planverfahrens getroffen werden. Die z.Zt. durchgef ührten Rodungsarbeiten am östli- 
chen und südlichen Rand der Grünfläche sind fachlic h bedingt und beeinträchtigen die 
zukünftigen Planungen aber nicht.  
Fahrradabstellplätze wird es an mehreren Stellen, b esonders im Bereich der Hauptein- 
gänge der Vereine SCP und USC, in ausreichender Anzahl geben.  
 
Ende der Veranstaltung 
Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, bedankt sich  Herr Bezirksbürgermeister Schmidt bei 
den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung d er Planung sowie für die Anmerkungen und 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger und beendet die Veranstaltung gegen 19:45 Uhr. 
 
gez. 
Herr Bezirksbürgermeister  
Schmidt 
gez. 
Protokollführer  
Herr Wilsmann

V-0123-2017-Anlage-01-Strukturkonzept-2014

36 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr.V/0123/2017

568_Plan-Offenlegungsentwurf

12344 Zeichen

3.6.4  Die Lautsprecher müssen eine ausgeprägte Ric htcharakteristik aufwei- 
sen, bei der der Schallpegel in 45° zur Hauptabstra hlrichtung (achsen- 
symmetrisch) um mindestens 2 dB, in 90° mindestens 10 dB, in 135° 
mindestens 15 dB und 180° mindestens 15 dB unter de m Schallpegel in 
Hauptabstrahlrichtung (0°) liegt. 
Diese Vorgaben zur Hauptabstrahlrichtung gelten sowohl für eine Teilsan- 
ierung des Stadions (überdachte Westtribüne – Bestandslautsprecher) als 
auch für eine vollständige Sanierung und Erneuerung  des Stadions. Die 
Lautsprecher dürfen in Hauptabstrahlrichtung folgen de Schallleistungspe- 
gel (ausgenommen Notfalldurchsagen, bei denen aus S i-
cherheitsgründen höhere, den behördlichen Vorgaben entsprechende 
Schallleistungspegel zulässig sind) nicht überschreiten: 
 
Westtribüne: insgesamt max. LWA = 127 dB bei Durchs agen 
insgesamt max. LWA = 112 dB für Hintergrundmusik 
Osttribüne: insgesamt max. LWA =·125 dB bei Durchsa gen  
insgesamt max. LWA = 110 dB für Hintergrundmusik 
Südtribüne: insgesamt max. LWA = 127 dB bei Durchsa gen  
insgesamt max. LWA = 112 dB für Hintergrundmusik 
Nordtribüne: insgesamt max. LWA = 118 dB bei Durchs agen  
insgesamt max. LWA = 103 dB für Hintergrundmusik 
Die o.g. Pegel definieren nicht die maximal zulässi gen Schallleistungspe- 
gel der einzelnen Lautsprecher, sondern die maximal  zulässige Gesamt- 
schallleistung aller Lautsprecher in dem jeweils an gegeben Tribünenbe- 
reich zusammen. 
Sämtliche Lautsprecher sind zur Verminderung von Kö rperschallanregun- 
gen der Tribünendächer schwingungsentkoppelt zu installieren. 
3.6.5 Ein gleichzeitiger Betrieb von publikumsinten siven Veranstaltungen in der 
Sporthalle Berg Fidel neben einem Fussballspiel im Stadion - und umge- 
kehrt - ist auszuschließen 
3.6.6 Für die Skateranlage ist die Ruhezeit Sonntag smittag von 13 bis 15 Uhr 
einzuhalten. 
3.7  Wasserschutzgebiet 
Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutzzonen I bi s III des Wasser- 
schutzgebietes "Münster-Geist“. Die Gebots- und Verbotstatbestände der 
Wasserschutzgebietsverordnung „Münster-Geist“ vom 18.06.1990 sind zu 
beachten.  
 
3.6.1 Bei einer Teilsanierung des Stadions, die sic h auf die Errichtung einer  
überdachten West-Tribüne beschränkt,  
 sind die vorhandenen Lautsprecher im Bereich der n icht überdachten 
Osttribüne (Blöcke L bis 0) von der derzeitigen Pos ition etwa am 
Fußpunkt der Tribüne an deren oberen Rand zu verlegen und die Ab- 
strahlrichtung der Lautsprecher um 180° in Richtung Spielfeld zu dre- 
hen (diese Maßnahme gilt nur für die Teilsanierung der Westtribüne 
und der nicht geänderten Osttribüne); 
 sind die Lautsprecher im Bereich der geplanten Wes ttribünenüber- 
dachung (Blöcke A-F) unter dem Tribünendach mit Hau ptabstrahlung 
in Richtung der Zuschauertribüne anzuordnen. 
Der derzeit offene Bereich zwischen Funktionsgebäude sowie westlichem 
Bereich der Südtribüne und Tribünendach der Südtrib üne ist baulich zu 
schließen. Eine Öffnung als Durchgang kann ausschließlich im westlichen 
Bereich der Südtribüne mit einer Höhe von ca. 3 m u nd einer Breite von 
ca. 8 m erfolgen. Die Baukonstruktionen zum Schließ en dieser Öffnungs- 
flächen müssen ein bewertes Bau-Schalldämm-Maß von mindestens 
Rw,B = 25 dB aufweisen und schalltechnisch dicht an  die vorhandenen 
Bauteile angeschlossen werden. 
Die Nord-, West- und Südseiten einer geplanten West -Tribüne sind - mit 
Ausnahme der Zuschauerzugänge - als geschlossen Kon struktionen aus- 
zuführen und müssen schalltechnisch dicht an Boden und Tribünendach 
angeschlossen werden. Das Tribünendach erstreckt si ch dabei bis zum 
nördlichen Ende der geplanten Westtribüne. Die Wand - und Dachbauteile 
der Tribünenkonstruktion müssen ein bewertetes Bau- Schalldämm-Maß 
von mindestens Rw,B = 25 dB aufweisen. Die Tribünenwände sind innen- 
seitig schallabsorbierend auszuführen. Der mittlere Schallabsorptionsgrad 
der Bauteile muss mindestens αm = 0,8 betragen. 
3.6.2 Im Rahmen jeder Maßnahme zur baulichen Sanier ung und Erneuerung 
des Stadions müssen alle verwendeten Wand- und Dach bauteile der Tri- 
bünenkonstruktion - mit Ausnahme der Zuschauerzugän ge - als ge- 
schlossenen Konstruktionen ausgeführt werden und ei n bewertetes Bau-
Schalldämm-Maß von mindestens Rw,B = 25 dB aufweise n. Die Tribü- 
nenwände sind innenseitig schallabsorbierend auszuf ühren. Der mittlere 
Schallabsorptionsgrad der Bauteile muss mindestens αm = 0,8 betragen. 
Die Tribünenwände müssen schalltechnisch dicht am B oden, weiteren 
Bauteilen und an das Tribünendach angeschlossen werden. 
3.6.3  Im Rahmen der Erneuerung des Stadions sind s ämtliche Stadion-
Lautsprecher dezentral unterhalb der Tribünendächer  mit einer Hauptab- 
strahlrichtung in Richtung der Zuschauerbereiche zu  installieren. Diese 
Maßnahmen gelten für die vollständige Sanierung des  Stadions: In die- 
sem baulichen Gesamtausbau sind alle Tribünenbereic he zu überdachen 
und die vorhandenen Lautsprechermasten müssen entfallen. 
3.6 Immissionsschutz (Lärmschutz)  
Im Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungsplans und  der städtebauli- 
chen Abwägung der berührten Belange wird von der Mö glichkeit Ge- 
brauch gemacht, von der abschließenden Bewältigung des Immissions- 
konflikts im Planverfahren abzusehen und die abschl ießende Konfliktbe- 
wältigung den nachgelagerten Verwaltungsverfahren, insbesondere dem 
Baugenehmigungsverfahren, zu überlassen. Dies erfol gt insbesondere 
vor dem Hintergrund, dass unterschiedliche Szenarie n bei der baulichen 
Umsetzung des Planungsrechts denkbar sind, die jeweils unterschiedliche 
Maßnahmen zur Bewältigung des Immissionskonflikts e rfordern. Der 
rechtliche Maßstab für die Bewältigung des Immissionskonflikts ergibt sich 
aus dem wechselseitig Geltung beanspruchenden sogenannten baurecht- 
lichen Gebot der Rücksichtnahme in Verbindung mit d en Vorgaben der 
18. BImSchV. Aus dem im Planverfahren eingeholten s challtechnischen 
Bericht Nr. LL 9333.2/01 der Ingenieurgesellschaft Zech ergibt sich die 
Erkenntnis, dass bei Umsetzung der dort vorgesehen Lärmschutzmaß- 
nahmen ein Lärmschutzniveau an den betroffenen Immi ssionsorten si- 
chergestellt werden kann, dass mindestens den der 1 8. BImSchV zu ent- 
nehmenden Vorgaben für Mischgebiete entspricht. In dem Planverfahren 
nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren für Bauvorhaben im Plange- 
biet ist jeweils der Nachweis zu führen, dass die i n der 18. BImSchV für 
Mischgebiete vorgesehenen Immissionsrichtwerte an s ämtlichen betroffe- 
nen Immissionsorten eingehalten bzw. womöglich unte rschritten werden. 
Dies kann nach den aus dem im Planverfahren eingeho lten schalltechni- 
schen Bericht zu gewinnenden Erkenntnissen durch di e Umsetzung fol- 
gender Maßnahmen erreicht werden: 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
1.1 Das Sondergebiet dient vorrangig der Unterbring ung eines Fußballstadi- 
ons und weiterer Sportanlagen.  
Im Bereich des sonstigen Sondergebietes (SO) „Sport zentrum“ sind fol- 
gende Nutzungen zulässig: 
 in Teilfläche TF 1:  
Fußballstadion für max. 20.000 Zuschauern, Zubehörg ebäude (Ge- 
schäftsräume, Clubräume, Kassenbereiche, Kontrollbereiche, Fanpro- 
jekträume, VIP-Bereiche, etc.) sowie Trainingsplätze.  
 in Teilfläche TF 2:  
Tennisplätze mit Vereinsgebäude 
 in Teilfläche TF 3a:  
Sporthalle 
 in Teilfläche TF 3b:  
Beachvolleyballfelder 
(§ 11 Abs. 2 BauNVO). 
1.2  Im Bereich des sonstigen Sondergebietes (SO) „ Sportzentrum“ ist die 
zulässige Höhe baulicher Anlagen als maximale Gebäu dehöhe (GH) über 
Bezugspunkt Normalhöhennull in Meter festgesetzt (§  18 Abs. 1 BauN- 
VO). 
1.3  Die Errichtung von PKW- und Fahrrad-Stellplätz en ist im Bereich des 
sonstigen Sondergebietes „Sportzentrum“ nur zulässig: 
 in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen nur innerhalb der mit 
„ST“ festgesetzten Flächen und innerhalb der überba ubaren Grund- 
stückflächen, 
 in Form von Hochgaragen, z. B. in Form von Parkhäu sern oder Park- 
paletten, nur innerhalb der mit „HGa“ festgesetzten Flächen (§ 12 Abs. 
6 und § 23 Abs. 5 BauNVO). 
Die Angabe der maximalen Stellplatzanzahl in der Pl anzeichnung erfolgt 
lediglich hinweislich und entspricht der sich aus d er Grundstücksgröße 
ergebenden Kapazität. 
2  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 
2.1  Werbeanlagen / Beleuchtung 
 Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind Werbean lagen mit 
wechselndem Licht (Blinkreklame) / bewegtem, laufendem Licht unzu- 
lässig. Lichtwerbeanlagen oberhalb der Gebäudeattik a sind nur nach 
Osten und Norden ausgerichtet zulässig. 
3  Hinweise 
3.1  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Ges etze, Verordnun- 
gen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während d er Dienstzeiten bei 
der Stadt Münster, im Kundenzentrum `Planen - Bauen  - Umwelt‘ im Erd- 
geschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 
3.2  Bodendenkmale 
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die 
Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtlich e Bodenfunde, 
Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der n atürlichen Boden- 
beschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / St ädtische Denkmalbe- 
hörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL - Archäologie 
für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster an zuzeigen. Die 
Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. 
3.3  Kampfmittel 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sic h in einem Kampf- 
mitteleinwirkungsbereich aus dem 2. Weltkrieg. Mit Blindgängern ist in 
diesem Gebiet zu rechnen. Daher ist frühzeitig vor Beginn von Baumaß- 
nahmen ein Antrag auf Kampfmittelüberprüfung bei de r Feuerwehr Müns- 
ter als zuständige Ordnungsbehörde zu stellen. 
3.4  Altlastenverdachtsflächen / Bodenaushub und Bo denverunreinigungen 
Alle Erdarbeiten im Plangebiet sind in Abstimmung mit dem Amt für Grün- 
flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 der Stadt Münster fachgutachterlich 
zu begleiten.  
3.5  Artenschutz 
Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß  § 44 ff BNatSchG 
sind zu beachten (siehe Umweltbericht). 
 Rechtsgrundlagen: 
• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zu- 
letzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) 
• Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I 
S.132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 
• Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 
(GV. NRW. S. 294) 
• Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
14.07.1994 (GV. NRW. S.666), zuletzt geändert durch  Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 
2016 (GV. NRW. S. 966) 
 
Nachdruck und Vervielfältigung 
jeder Art, auch einzelner Teile, 
sowie die Anfertigung von Ver-
größerungen oder Verkleine-
rungen sind verboten und wer-
den aufgrund des Urheber-
schutzgesetzes gerichtlich ver- 
folgt. 
 
Plangrundlage 
Stand 02/2017 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 10.12.2014  gemäß § 2 (1) 
BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauung splans ge- 
fasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt M ünster Nr. 27  
vom 29.12.2014  bekannt gemacht. 
 
 
Münster, __________ 
 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der B ekanntma-
chung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom __________ in 
Kraft getreten. 
 
 
Münster, __________ 
 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
 
Die Richtigkeit der Plangrundlage wird bescheinigt. 
 
 
 
Münster, __________ 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Tegtmeier 
Ltd. Städt. Vermessungsdirektor 
 
Für die städtebauliche Planung. 
 
 
 
Münster, __________ 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Denstorff   Dipl.- Ing. Schowe 
Stadtbaurat   Ltd. Städt. Baudirektor 
 
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________ 
bis zum __________ offengelegen. 
 
 
 
 
Münster, __________ 
 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 i. V. m.  § 11 BauGB 
und §§ 7 und 41 GONW durch den Rat der Stadt am ___ _______ 
als Satzung beschlossen worden. 
 
 
Münster, __________ 
 
 
 
 
Oberbürgermeister   Schriftführer

V-0123-2017-Anlage-03-FNP-Begruendung

40987 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0123/2017 
Begründung   
zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans  
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, im Stadtteil  
Berg Fidel, im Bereich „Sportpark Berg Fidel“ 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass / Planungserfordernis .................................................................................................. 1 
1.1  Änderung des Flächennutzungsplans / Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 568 .................... 1 
1.2  Planungsziele .............................................................................................................................. 2 
2.  Ziele der Raumordnung und Landesplanung ........................................................................................ 4 
3.  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 5 
4.  Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 5 
4.1  Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Sportzentrum (SO SZ) ............................................... 5 
4.2.  Flächen für den Gemeinbedarf .................................................................................................... 5 
4.2.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim ......................... 5 
4.3  Grünflächen ................................................................................................................................. 5 
4.3.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage ........................................................ 5 
4.3.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A ................................................... 5 
4.3.3  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Festplatz ............................................................ 6 
4.4  Verkehrsflächen ........................................................................................................................... 6 
4.4.1  Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche ................................. 6 
5.  Auswirkungen auf die Umwelt  /  Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ..................................................... 6 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 6 
5.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung .................................. 7 
5.3   Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 7 
5.4  Umweltbeschreibung /Umweltbewertung und Wirkungsprognose .............................................. 8 
5.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ........................................................ 11 
5.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 11 
5.7  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 11 
5.8  Zusammenfassung .................................................................................................................... 12 
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke .......................................................... 12 
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ..................................................................................... 12 
6.2  Wasserschutzzonen I und II ...................................................................................................... 12 
1.  Planungsanlass / Planungserfordernis 
1.1  Änderung des Flächennutzungsplans / Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 568 
Am 10.12.2014 hat der Rat mit der Vorlage V/0726/2014 die Verwaltung beauftragt, für den Be-
reich „Sportpark Berg Fidel“ den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 
568 aufzustellen, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein zweitligataugliches St a-
dion für 20.000 Zuschauer schafft. Der Bebauungsplan soll jedoch nicht nur die Neubauten von 
überdachten Tribünen, wie die schon errichtete Südtribüne, sondern auch eine tragfähige Zu-
kunftsentwicklung für den Gesamtbereich in Bausteinen und Einzelschritten unter besonderer 
Berücksichtigung der bestehenden Lärmschutzanforderungen planungsrechtlich ermöglichen.  
Der Bebauungsplan und diese 55. Änderung des FNP sollen unabhängig von der vom Verein 
SC Preußen Münster begonnenen derzeitigen Diskussion um einen größeren Alternativstandort 
zu Ende geführt werden.  
Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 568 ist im wirksamen 
Flächennutzungsplan der Stadt Münster überwiegend als „Grünfläche“ mit den Zweckbestim-
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 13

55. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
im Bereich Sportpark Berg Fidel 
mungen Öffentliche Parkfläche, Festplatz und Sportplatz sowie durch das entsprechende Plan-
zeichen als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim im Bereich 
des bestehenden Jugendzentrums „Stadtteilhaus Lorenz -Süd“ dargestellt. Ergänzend ist eine 
Fläche für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung Wasser im Bereich der noch best e-
henden Trinkwasserförderung des Wasserwerks Geist mit seinem Förderstandort „Preußensta-
dion“ dargestellt. Da die Ziele des Bebauungsplans Nr. 568 nicht mit den Darstellungen des 
wirksamen Flächennutzungsplans übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzung s-
plans erforderlich.  
1.2  Planungsziele 
Das inzwischen 88 Jahre alte städtische Preußenstadion ist trotz mancher Renovierungen und 
Neubauten in seinem Bestand unter sportlichen, funktionalen und wirtschaf tlichen Gesicht s-
punkten nur bedingt zukunftsfähig. In erster Linie sind es die Bedingungen für die Zuschauer 
der Spiele, die einen sicheren und guten, den heutigen Anforderungen (u.a. DFL- Auflagen) ge-
nügenden Steh - bzw. Sitzplatz erwarten –  und insofern ei ne Verbesserung und Optimierung 
des bestehenden Sportstandortes (Stadion und Umfeld) erfordern. 
Zur angestrebten Verbesserung der Funktionalitäten, Qualitäten und der Immissionssituation 
gehört insbesondere auch die Errichtung von überdachten Tribünen. Zur  grundsätzlichen Prü-
fung der Realisierbarkeit unter genehmigungsrechtlichen und immissionsschutztechnischen As-
pekten diente eine Machbarkeitsstudie, die der Rat im April 2014 zur Kenntnis genommen hat 
(vgl. Vorlage V/0166/2014):  
 Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie war die Erkenntnis, dass der im Jahr 1982 in Kraft g e-
setzte Bebauungsplan Nr. 183 „Sportpark Berg Fidel“ der Stadt Münster den Anforderungen 
der jüngeren Rechtsprechung an die Festsetzung öffentlicher Grünflächen nicht genügt, i n-
folgedessen rechtsfehlerhaft und als Satzung unwirksam ist. Hieraus resultiert die städt e-
bauliche Erforderlichkeit zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des 
Preußenstadions, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in der gegebenen Kon-
fliktsituation z wischen emittierenden Sportanlagen und schutzbedürftiger Wohnbebauung 
sicher zu stellen.  
 Ergänzende Erkenntnis war, dass der Neubau einer überdachten Sitzplatztribüne im B e-
reich der Westkurve des Preußenstadions den Immissionskonflikt zwischen schutzbedür fti-
ger Wohnbebauung einerseits und emittierender Sportanlage andererseits verbessern wür-
de, orientiert an den Vorgaben des Gebots der Rücksichtnahme. Dieses soll durch die Neu-
aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 568 vorbereitet werden.  
 In den Blick genommen w erden in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur diese geplante 
Baumaßnahme, sondern eine Gesamtkonzeption für den Standort Preußenstadion und sein 
Umfeld i.S. einer planerischen Vorsorge und Umsetzungsmöglichkeit in Bausteinen. Diese 
schafft perspektivisch bauliche und funktionale Optimierungen für den gesamten Standort, 
u.a. zu den Funktionen Zufahrt - und Parksituation, Parkkapazitäten und -funktionalitäten, 
Trainingsplatzsituation, Grünflächensituation. Es ist in diesem Zusammenhang auch von 
Bedeutung, durch eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs (Parkplät ze) und der Erschli e-
ßung eine Verminderung der Belastung der westlich angrenzenden Wohnquartiere zu errei-
chen. Es ist zu betonen, dass am Standort des bestehenden Stadions dieses zwar moderni-
siert und aufgewertet werden kann, dass dabei jedoch perspektivisch „nur“ die planung s-
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 13

55. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
im Bereich Sportpark Berg Fidel 
rechtlichen Voraussetzungen für ein zweitligataugliches Stadion geschaffen werden können 
und sollen.  
Durch die Bauleitplanung sollen –  auf der Grundlage des fortgeschriebenen Strukturkonzepts 
„Sportpark Berg Fidel“, Stand 26.08.2016, –  die Voraussetzungen zur Umsetzung folgender 
Ziele geschaffen werden:  
 Schaffung der Realisierungsoption für ein zweitligataugliches Stadion mit bis zu 20.000 Zu-
schauern (Modernisierung, Optimierung und Aufwertung des bestehenden Stadionstando r-
tes).  
 Neubau von überdachten, rückwärtig baulich geschlossenen Sitzplatztribünen; durch den 
Neubau einer Westtribüne kann der bestehende Immissionskonflikt zwischen schutzbedür f-
tiger Wohnbebauung und emittierender Sportanlage entschärft und gegenüber dem Status 
Quo verbessert werden.  
 Änderungen bei der An-  und Zuordnung der lärmerzeugenden Stellplat zanlagen und  
Entzerrung bzw. Trennung zwischen Stellplatzflächen für einheimische Fans und Gäste-
Fans; Verlegung lärmerzeugender Zu-  und Abfahrten der Besucher -Parkplätze tendenziell 
weg von den Wohnbereichen Berg Fidels, um zu einer noch höheren Akzeptanz des Stadi-
onstandorts in der Bewohnerschaft am Berg Fidel beizutragen und die wohngebietsnahen 
Verkehrsbewegungen gegenüber der heutigen Situation merklich zu reduzieren.  
 Erhöhung der Stellplatzkapazitäten im unmittelbaren Stadionumfeld durch „mitwachsende“ 
Hochgaragen (Parkpaletten/Parkhäuser). 
 Bestands- und Flächensicherung für den Tennisclub „Preußen Münster“ und den Bereich 
„Skaterpark“. 
 Erweiterte Bestandssicherung für die Sporthalle Berg Fidel und das Jugendzentrum. 
 Neuerrichtung einer Beachvolleyba llfläche mit 4 Spielfeldern für optimierte und flexiblere 
sportliche Aktivitäten des USC-Münster als Volleyballverein.  
 Entwicklung einer öffentlichen Grünfläche mit Aufenthalts -, Erholungs- und Spielmöglichkei-
ten für den Stadtteil  -  das Areal soll für die Bewohner des Stadtviertels Berg Fidel im Sinne 
eines „Stadtteilparks“ aufgewertet werden. Der Stadtteil- bzw. Quartiersbezug eines frei z u-
gänglichen Stadtteilparks steht dabei im Vordergrund.  
 Ergänzung der vorhandenen Trainingsfelder des SCP durch zwei  weitere Trainingsplätze, 
u.a. für den Jugendbereich.  
 Das Wasserversorgungskonzept 2020 (Dipol-Konzept) der Stadtwerke Münster GmbH sieht 
die Konzentration auf die beiden Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide / Haskenau vor. 
Die übrigen Wasserwerke sollen m it der sukzessiven Neustrukturierung der Wasserversor-
gung schrittweise außer Betrieb genommen werden. Dabei wird auch das Wasserwerk 
Geist mit seinem Teil-Standort „Preußen-Stadion“ seinen Betrieb einstellen.  
Um Gewässer und das Grundwasser im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nach-
teiligen Einwirkungen zu schützen, können die zuständigen Wasserbehörden Wasserschutzg e-
biete (WSG) gemäß § 19 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz  
- WHG -) einrichten. In Nordrhein- Westfalen werden die WSG durch die Bezirksregierung als 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 13

55. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
im Bereich Sportpark Berg Fidel 
Obere Wasserbehörde festgelegt. Für jedes WSG wird eine Wasserschutzgebietsverordnung 
(WSG-VO) erlassen. Die Darstellung der Wasserschutzzonen erfolgt im FNP nachrichtlich. 
Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel) 
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 305.000 Einwohnern. Für das Jahr 2020 pro g-
nostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohner-
wachstum auf mindestens ca. 312.000 Einwohnern. Dies führt u.a. - zusammen mit den sinken-
den Haushaltsgrößen -  zum Bedarf von bis zu 2.000 Neubauwohnungen im Jahr und einem 
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen.  
Dieses Einwohnerwachstum führt aber auch zu einem erhöhten Bedarf an Infras truktureinrich-
tungen wie Flächen für die sportliche Betätigung und für Freizeit - und Erholung. Auf bestehen-
den und liegenschaftlich verfügbaren Flächenreserven im Umfeld des historisch gewachsenen 
und in den Stadtteil Berg Fidel integrierten Stadionstandor ts des Vereins SC Preußen sollen 
bestehende Sportflächenbedarfe abgedeckt sowie Freizeit- und Erholungsflächen für das be-
nachbarte Wohnquartier geschaffen werden. Dabei sollen insbesondere auch die bestehenden 
Immissionskonflikte zwischen der benachbarten Wohnnutzung sowie der den Lärm erzeugen-
den Sporteinrichtung und dem damit verbundenen Verkehrsaufkommen durch z. B. Optimi e-
rungen bei der An- und Zuordnung der Stellplatzanlagen sowie durch den Bau von überdachten 
und rückwärtig geschlossenen Tribünen ents chärft werden, damit am Standort ein zweitl i-
gataugliches, den damit verbundenen Anforderungen entsprechendes Stadion betrieben wer-
den kann, dessen Betrieb  zugleich immissionsschutzrechtlich mit der angrenzenden Wohnnu t-
zung vereinbar ist.  
Der historisch gewachsene, anfänglich am südlichen Siedlungsrand von Münster gelegene Sta-
dionstandort liegt inzwischen vergleichsweise zentral im Stadtgebiet und ist mit allen Verkehrs-
mitteln – auch für auswärtige Besucher –  gut erreichbar und verfügt optional sogar über einen 
Bahnanschluss.  
Die Nutzung aktuell bestehender Freiflächen-Reserven (Brachflächen) im unmittelbaren Umfeld 
einschließlich der Flächen der zukünftig auslaufenden Trinkwasserförderung vor Ort können bei 
bestehenden zusätzlichen Flächenbedarfen für die Sportnutzung die optionale Verlagerung an 
einen Außenbereichsstandort, der in der Vergangenheit und aktuell auch zur Diskussion st eht, 
vermeiden. Damit wird eine Inans pruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen i.S. 
des Bodenschutzgebotes des BauGB vermieden bzw. minimiert.   
2.  Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende, fortgeschriebene Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom 
Regionalrat Münster aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nor d-
rhein-Westfalen bekannt gemacht. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münster land wird der 
Änderungsbereich westlich der Hammer Straße vollständig als Allgemeiner Siedlungsbereich 
(ASB) dargestellt, überlagert mit der Freiraumfunktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“.  
Auf eine Anfrage bei der Bezirksregierung Münster  mit der Bitte um Stellungnahme,  ob die be-
absichtigten Darstellungen der 55. Änderung des Flächennutzungsplans m it den Zielen der 
Raumordnung vereinbar sind, hat die Bezirksregierung Münster  mit Schreiben vom 20.11.2015 
mitgeteilt, dass „der geplanten 55. Änderung des FNP der Stadt Münster […] keine raumordne-
rischen Bedenken entgegen“ stehen.  
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 13

55. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
im Bereich Sportpark Berg Fidel 
3.  Änderungsbereich 
Der Änderungsbereich der 55.  Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster für im 
Wesentlichen das geplante Sondergebiet Sportzentrum liegt im Stadtbezirk Münster -Hiltrup im 
Stadtteil Berg Fidel. Der Änderungsbereich wird begrenzt durch die Hammer Straße im Osten, 
die Bahnstrecke Münster – Lünen – Dortmund im Norden, die Straße Am Berg Fidel im Westen 
sowie den Nordrand der im Wesentlichen gemischten Bebauung nördlich der Straße Alte Rei t-
bahn. 
4.  Änderungsinhalte 
4.1  Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Sportzentrum (SO SZ) 
Aufgrund eines Urteils des OVG NRW vom 04.07.2012 können Sporteinrichtungen, die im Si n-
ne von Sportanlagen eine Gesamtheit von funktionell zusammenhängenden baulichen Anlagen 
und Einrichtungen umfassen und die einen regelmäßigen  Sportbetrieb von einigem Umfang er-
lauben und aufweisen, in der Bauleitplanung nicht mehr als Grünflächen mit der Zweckbesti m-
mung Sportplatz dargestellt bzw. festgesetzt werden. Stattdessen sind sie entweder gem. § 9 
Abs. 1 Nr. 5 BauGB als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportanlage 
oder als Sondergebiet mit entsprechender Zweckbestimmung darzustellen bzw. festzusetzen.  
Im vorliegenden Fall sollen die bestehenden bzw. die geplanten Sportanlagen des Sportparks 
Berg Fidel zukünftig als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Sportzentrum  dargestellt werden. 
Diese Darstellung beinhaltet neben dem eigentlichen Stadion die bestehenden Tennisplätze, 
die Sporthalle, eine neue Beachvolleyball -Anlage, bestehende und weitere Trainingsplätze s o-
wie die zugehörigen Stellplatzanlagen und -flächen. 
Durch die Änderung werden bisher dargestellte Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spor t-
platz überplant. 
4.2.  Flächen für den Gemeinbedarf 
4.2.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim 
Das bestehende Jugendheim „Stadtteilhaus Lorenz-Süd“ wird durch das entsprechende Plan-
zeichen als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim innerhalb ei-
ner Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. 
4.3  Grünflächen 
4.3.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage 
Im südwestlich Plangebiet wird eine teilweise bereits bestehende Grünanlage als Grünfläche 
mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Ziel ist die grünordnerische Verbesserung 
der im Wesentlichen wildgewachsenen Brachfläche mit dem Zweck, den Bürgerinnen und Bür-
gern des Stadtteils Berg Fidel einen Bürgerpark mit parkaffinen Nutzungen sowie mit Spielmög-
lichkeiten und Aufenthaltsqualitäten zu bieten. Bereits teilweise vorhandene Wegeverbindungen 
können aufgewertet werden und die Verbindung zur Hammer Straße aufrechterhalten bleiben. 
Nutzungen wie der „Skaterpark“ bleiben erhalten und werden eingebunden. 
4.3.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A 
Wegen des aktuell im Stadtteil Berg Fidel bestehenden und nicht ausreichend abgedeckten 
Spielplatzbedarfs soll innerhalb der geplanten Grünfläche ein Spielplatz der Kategorie „Spiel -
bereich Typ A“ errichtet werden, um insbesondere die Versorgung von älteren Kindern und J u-
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 13

55. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
im Bereich Sportpark Berg Fidel 
gendlichen zu gewährleisten. Entsprechend wird in der Grünfläche zusätzlich das entsprechen-
de Planzeichen für die Zweckbestimmung Spielbereich Typ A eingefügt.  
4.3.3  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Festplatz 
Gemäß der Grünordnung der Stadt Münster fungieren aktuell  die in Ber g Fidel vorhandenen 
und im wirksamen FNP dargestellten Park(platz)flächen im Bereich nördlich bzw. westlich des 
bestehenden Stadions als stadtteilbezogener Festplatz. Der Standort ist im FNP durch das ent-
sprechende Planzeichen dargestellt. 
Zukünftig ist di eser Standort aus Gründen der Rücksichtnahme auf die westlich angrenzende 
Wohnnutzung wegen der mit einer Festplatznutzung verbundenen Lärmentwicklung nicht mö g-
lich.  
Es wird alternativ aber die Möglichkeit gesehen, den im Bereich der jetzigen Wasserschutz zo-
ne I geplanten Busparkplatz an der Hammer Straße zukünftig in Doppelnutzung auch als Fes t-
platz nutzen zu können. Mit dem Busparkplatz werden hier großflächig zusammenhängend ver-
siegelte Flächen ohne Baumpflanzungen geschaffen; eine Nutzung der Fläche ist nur bei Heim-
spielbetrieb erforderlich, kann also langfristig mit einer möglichen (sporadischen) Festplatz -
Nutzung gut abgestimmt werden. Ob dieser Standort zukünftig aber tatsächlich emissions-
schutzrechtlich geeignet ist, alle üblichen Festplatznutzungen im Hinblick auf die östlich der 
Hammer Straße bestehende Wohnnutzung (im FNP gemischte Baufläche (M)) und deren 
Schutzanspruch durchführen zu können, muss später im konkreten Einzelfall geprüft und en t-
schieden werden.  
Wegen der aktuellen Unwägbarkeiten bezüglich des Standortes Busparkplatz (Aufgabe Trin k-
wasserförderung / Aufhebung Wasserschutzzone, Immissionsschutz) erfolgt im FNP -Entwurf 
keine entsprechende Kennzeichnung mit dem Planzeichen Zweckbestimmung Festplatz . Diese 
ist für eine spätere dementsprechende Nutzung allerdings auch nicht erforderlich. Sollte sich im 
konkreten Anwendungsfall der Standort Busparkplatz für eine Festplatznutzung als ungeeignet 
erweisen, muss zu einem späteren Zeitpunkt dann ein geeigneter Ersatzstandort im Stadtteil 
Berg Fidel gesucht werden.  
4.4  Verkehrsflächen 
4.4.1  Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche 
Die umfangreichen bestehenden wie auch geplanten Stellplätze werden in den Bereichen, die 
eine Kapazität von jeweils mindestens 200 öffentlich zugänglichen Stellplätzen überschreiten, 
durch entsprechende Planzeichen als öffentliche Park(platz)flächen gekennzeichnet. Dies be-
trifft die beiden geplanten Parkpaletten im Norden sowie im Südosten des Sondergebiets.  
5.  Auswirkungen auf die Umwelt  /  Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad 
für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans.  
Für die Belange des Immissionsschutzes und des Artenschutzes fußt der Umweltbericht auf 
den Ergebnissen folgender im Zuge des Bauleitplanverfahrens erstellter Fachgutachten: 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 13

55. Änderung des Flächennutzungsplans 
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im Bereich Sportpark Berg Fidel 
 Schalltechnische Untersuchung zum Sportanlagenlärm im Rahmen des Bauleitplanverfah-
rens Nr. 568 „Sportpark Berg Fidel“ der Stadt Münster; Zech Ingenieurgesellschaft mbH, 
Sept. 2016 
 Verkehrsuntersuchung Preußen-Stadion Stadt Münster; PGT Umwelt und Verkehr GmbH, 
August 2016 
 Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 568 „Sportpark Berg Fidel“, öKon 
GmbH, September 2015 (Nachtrag September 2016) 
5.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
Durch die 55. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster -Hiltrup, im Stadtteil 
Berg Fidel, im Bereich des „Sportparks Berg Fidel“ werden die planerischen Voraussetzungen 
zur Realisierung eines zweitligatauglichen Stadions für Preußen Münster geschaffen. Die Ände-
rung umfas st im Kern die Darstellung eines Sondergebiets Sportzentrum anstelle bisheriger 
Grünflächen (Sportplatz) bzw. Flächen für Ver - und Entsorgung. Damit werden die Vorausset-
zungen zur Errichtung eines zweitligatauglichen Stadions mit bis zu 20.000 Zuschauern g e-
schaffen. Innerhalb des Sondergebietes sollen auch die zugehörigen Flächen für Stellplatzanla-
gen und sonstige sportaffine Einrichtungen neu geordnet werden. Im südwestlichen Teil des 
Änderungsbereiches verbleibt eine öffentliche Grünfläche, deren Zweckbes timmung nunmehr 
als Parkanlage festgelegt wird. Hiermit werden die Voraussetzungen für eine geplante Parkan-
lage einschließlich eines Spielplatzes der Kategorie Spielbereich Typ A geschaffen. Die Nut-
zung eines bisher dargestellten Festplatz -Standorts ist aus Gründen des Immissionsschutzes 
an diesem Standort zukünftig nicht mehr möglich. Ein Ersatz -Standort wird optional im Bereich 
des geplanten Busparkplatzes an der Hammer Straße in Doppelfunktion beschrieben, aber vor-
erst nicht durch ein Planzeichen gekennzeichnet.  
Aufgrund der beabsichtigten Aufgabe der Wasserförderung am Standort Berg Fidel ist das bi s-
herige Wasserschutzgebiet nicht mehr dargestellt. Der Änderungsbereich ist wie bislang fl ä-
chendeckend als Altlasten-/Verdachtsflächen dargestellt.  
5.3   Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Der Änderungsbereich ist i m fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland vollständig als Al l-
gemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Überlagert wird die Darstellung mit der Freiraum-
funktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“. Durch die Lage im Innenbereich wird ein  Land-
schaftsplan nicht berührt.  
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bun-
desimmissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG / 18.BImSchV / 39. 
BImSchV), dem Bundesbodenschutzgesetz (Altlasten- /Verdachtsflächen), dem Baugesetzbuch 
in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  im Hinblick auf Eingriffe in Natur 
und Landschaft sowie dem Artenschutz (BNatSchG). 
Das bislang bestehende Wasserschutzgebiet „Münster Geist“ (Wasserschutzgebietsverordnung 
"Münster-Geist" vom 18.6.1990) soll im Zuge des Wasserversorgungskonzeptes 2020 (Dipol -
Konzept) aufgegeben werden und stellt dann keine zu berücksichtigende , fachgesetzliche Ziel-
setzung mehr dar. 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 13

55. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
im Bereich Sportpark Berg Fidel 
5.4  Umweltbeschreibung /Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im U m-
weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die zu 
betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben hat, 
wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl. Tabelle 1). Belan-
ge mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert. 
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung 
Umweltbelang Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umweltauswir-
kungen 
Bewer-
tung * 
Mensch / 
menschliche 
Gesundheit 
- Bestehende Stadion- / Sport-
nutzung mit Überschreitung 
der Immissionsrichtwerte der 
Sportanlagenlärmschutzver-
ordnung (18. BImSchG) in an-
grenzenden Wohngebieten.  
- Hohe Lärmvorbelastung durch 
Verkehrsbelastung im Bereich 
der Hammer Straße. 
- Keine relevante Luftvorbelas-
tung. 
- Vereinsgebundene Erholungs-
nutzung sowie spontane Nut-
zung der vorhandenen Brach-
flächen 
- Minderung der Lärmimmissio-
nen auf Werte unterhalb der 
Richtwerte für MI-Gebiete. 
Richtwerte für Wohngebiete 
können vielfach nicht erreicht 
werden. 
- Geringfügige Steigerung der 
Verkehrslärmimmissionen. 
 
 
 
- Aufwertung der Erholungsnut-
zung durch geplante Parkanla-
ge. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
_ 
Tiere /  
Pflanzen / 
biologische 
Vielfalt 
 
 
 
- Zum Teil Brachflächen mit ru-
deralem Gehölzaufwuchs und 
offenen Ruderalflächen. 
- Z.T. Schutzwürdiges Biotop 
gemäß Stadtbiotopkartierung. 
- Kein Vorkommen verfahrens-
kritischer Tier- und Pflanzenar-
ten. 
- Verlust der Biotopfunktion  
(Brachen)  
- Vertiefte Artenschutzprüfung 
erfolgt im weiteren Verfahren. 
- Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder 
europäische Vogelschutz-
gebiete werden nicht berührt. 
/ 
Boden - Keine schutzwürdigen oder 
besonders empfindlichen Bö-
den. 
- Überwiegend antropogen ver-
änderte Böden.   
- Weitreichende Altlasten-/ Ver-
dachtsflächen im Änderungs-
bereich. 
- Neuversiegelung von Teilflä-
chen durch beabsichtigte in-
tensivere Flächenausnutzung.  
- Freiraumschonung durch Maß-
nahme der Innenentwicklung. 
- Für die Altlasten-/ Verdachts-
flächen erfolgt im weiteren Ver-
fahren eine Gefährdungsab-
schätzung und ggf. Sanierung. 
 
Wasser 
 
- Schutzwürdiges Grundwasser-
vorkommen im Bereich des 
Kiessandzuges (bislang Was-
sergewinnungsanlage und 
Verminderung der Grundwas-
serneubildung bzw. verminder-
te Nutzbarkeit der natürlichen 
Ressource. 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 13

55. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
im Bereich Sportpark Berg Fidel 
Umweltbelang Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umweltauswir-
kungen 
Bewer-
tung * 
Wasserschutzgebiet). 
- Keine Oberflächengewässer. 
 
 
Klima / Luft - Gemäß Klimaanalyse der 
Stadt Münster zählt das Plan-
gebiet zum Klimatop der „in-
nerstädtischen offenen Grün-
flächen“. 
- Keine Luftbelastung oberhalb 
geltender Grenzwerte. 
- Die vorhandene Klimatop-
funktion wird durch eine Erhö-
hung der Versiegelung leicht 
gemindert. 
- Belange des Klimaschutzes 
bzw. Klimawandels sind auf 
der Planungsebene des FNP 
nicht in erheblichem Maße be-
rührt. 
 
Landschaft - Innerörtliche Lage mit vorhan-
dener Sportnutzung sowie 
Brachflächen. 
- In Teilbereichen Verlust von 
raumprägenden Gehölzen. 
/- 
Sach- und  
Kulturgüter  
- Keine bekannten Denkmale im 
Plangebiet. 
- nicht erkennbar  _ 
Wechselwir-
kungen  
- Keine maßgeblichen Wechsel-
wirkungen erkennbar. 
- nicht erkennbar _ 
* Bewertung:  sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / - nicht erheblich (ggf. positiv) 
 
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit 
Die bestehende Wohnnutzung im Umfeld des Preußenstadions wird bei Spielen der 1.  Fuß-
ballmannschaft in erheblichem Maße durch Lärmimmissionen belastet. Die Immissionsrichtwer-
te der Sportanlagenlärmschutzverordnung für Wohngebiete werden nicht eingehalten. Überwie-
gend werden selbst die Richtwerte für MI-Gebiete überschritten. Im Zuge eines Stadionneubaus 
ist eine Minderung der Lärmimmis sionen derart möglich, dass zumindest die Richtwerte für MI -
Gebiete eingehalten werden können. Unter der Prämisse der gegenseitigen Rücksichtnahme 
innerhalb der gewachsenen Gemengelage wird somit eine zumutbare Lärmbelastung ang e-
strebt. Die Immissionsrichtwerte für Wohngebiete können verbreitet nicht eingehalten werden.  
Die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr auf der Hammer Straße wird infolge der Planung 
leicht erhöht. Die Immissionswerte verbleiben mit Werten über 60 dB(A) nachts bzw. 70 dB(A) 
tags im Bereich der verfassungsmäßigen Zumutbarkeitsschwelle. 
Die konkreten Anforderungen an den Lärmschutz werden im Zuge eines Schalltechnischen 
Gutachtens zum Bebauungsplan ermittelt und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (B -
Plan Nr. 568) konkretisiert. 
Schutzgüter Tiere/Pflanzen, Biologische Vielfalt  
Gebiete von gemei nschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiete) oder europäische Vogelschutz -
gebiete werden nicht berührt. 
Mit der Planung sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden (§ 18 BNatSchG). Die kon-
krete Bilanzierung der Eingriffe mit Blick auf mögliche Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im Rah-
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 13

55. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
im Bereich Sportpark Berg Fidel 
men der verbindlichen Bauleitplanung. Dabei wird in der Bilanzierung die bisherige planung s-
rechtlich Situation der neuen Planung gegenübergestellt. Mit Blick auf die erwartete Erhöhung 
des Eingriffs stehen mögliche Ausgleichsflächen innerhalb des Stadtgebietes bereit. Entstehen-
de Beeinträchtigungen für Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt werden damit kompen-
siert. 
Artenschutz 
Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Verfahrenskritische 
Arten wurden nicht angetroffen. Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, 
dass bei Beachtung Konflikt e vermeidender Maßnahmen im weiteren Genehmigungsverfahren 
artenschutzrechtliche Konflikte und somit die Verletzung der Verbotstatbestände des § 44 
BNatSchG sicher auszuschließen sind. Auf der Ebene des FNP stehen artenschutzrechtliche 
Belange der Planung somit nicht entgegen. 
Boden 
Gemäß § 1a Abs.2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen 
werden; dabei sind zur Verringerung der zus ätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für baul i-
che Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wi e-
dernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwic k-
lung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen a uf das notwendige Maß zu begrenzen. Diese 
Grundsätze sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 BauGB zu berücksichtigen.  
Die für eine bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen entsprechen zu großen Teilen Gebi e-
ten, für die bereits eine bauliche Nutzung aufgr und des bestehenden Planungsrecht s möglich 
war. Hinsichtlich der bisherigen Festsetzung als Grünflächen  ist anzumerken, dass es sich da-
bei ebenso um Sportanlagen handelt , für die die Rechtsprechung nunmehr eine Festsetzung 
als Sondergebiet fordert. Die Planung entspricht damit der Zielsetzung des §1a Abs.2 BauGB, 
mit Grund und Boden sparsam umzugehen und Neuversiegelungen zu vermeiden. 
Das Plangebiet ist in weiten Bestandteilen durch Bodenverunreinigungen gekennzeichnet. Die 
Altlasten-/Verdachtsflächen sind mit dem Ziel einer frühzeitigen Hinweis - und Warnfunktion im 
Flächennutzungsplan gekennzeichnet (§ 5 Abs.3 Nr.3 BauGB). Die geplanten Nutzungen st e-
hen gemäß einer Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde nach Durchführung von S i-
cherungs- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Altlast-/Verdachts-flächen einer Realisie-
rung der Planung nicht entgegen. Die erforderlichen Maßnahmen können demnach in den 
nachfolgenden Planungs-/genehmigungsverfahren geregelt werden.  
Wasser 
Das Plangebiet befindet sich zurzeit noch innerhalb der Gebietskulisse der Wasserschutzg e-
bietsverordnung „Münster-Geist“ vom 18.06.1990. Südlich der vorhandenen Tennisplätze befin-
det sich bislang eine Wassergewinnungsanlage (Schutzzone I). Im Zuge der Neuordnung der 
Wasserversorgung durch die Stadtwerke Münster ist vorgesehen, die Trinkwassergewinnung in 
diesem Bereich aufzugeben. Vor diesem Hintergrund wird die nachrichtliche Darstellung einer 
Ver- und Entsorgungsfläche im Flächennutzungsplan aufgegeben. Die Aufhebung stellt keine 
Auswirkung des Bauleitplans dar, sondern beruht auf den Planungen des Betreibers. Bei U m-
setzung des Bebauungsplanes wird das ehemalige Schutzgebiet zukünftig durch bauliche Ei n-
griffe maßgeblich verändert, so dass eine Reversibilität nicht mehr gegeben ist, falls die Re s-
source erneut genutzt werden soll. 
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 13

55. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
im Bereich Sportpark Berg Fidel 
5.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) 
Ein Verzicht auf die Planung hätte zur Folge, dass die Zielsetzung des Rates der Stadt Münster 
(Vorlage V/0726/2014), die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein zweitliga- taugliches 
Stadion zu schaffen, nicht realisiert werden könnte. Darüber hinaus wäre die wünschenswerte 
Umsetzung der Gesamtkonzeption zur funktionalen Optimierung des gesamten Standortes 
nicht möglich. Insbesondere mit Blick auf den Immissionsschutz verbliebe es bei der heutigen 
Belastungssituation.  
Die gegenwärtige Festsetzung von Grünflächen im Bebauungsplan Nr. 183 entspricht nach jün-
gerer Rechtsprechung nicht der ursprünglichen Zielsetzung eines Sportparks. Daraus resultiert 
zur Vermeidung einer unwirksamen Satzung ein Erfordernis zur Neuaufstellung des Bebau-
ungsplanes und somit auch zur Änderung des Flächennutzungsplans. 
5.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Der geltende Flächennutzungsplan stellt im Bereich der Nieberdings traße ein Sondergebiet mit 
der Zweckbestimmung Stadion dar (vgl. Planausschnitt). Auf den im Plangebiet dargestellten 
Flächen an der Nieberdingstraße ist aufgrund der bestehenden liegenschaftlichen Verhältniss e 
und aktuellen Nutzungen im angestrebten Zeith orizont ein S tadionneubau nicht möglich. Die 
Realisierung des Stadionausbaus wird daher auf den bestehenden Standort an der Hammer 
Straße fokussiert. Sonstige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in 
Betracht gezogen werden müssten, drängen sich daher nicht auf.  
 
5.7  Überwachung (Monitoring) 
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes sind hinsichtlich des konkreten Änderungsbereichs 
keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vorgesehen bzw. erforderlich. Im Rahmen ihrer Mitwir-
kungspflicht unt errichten die zuständigen Behörden die Stadt Münster, sofern sie im Zusam-
menhang mit der Durchführung des Bauleitplans Erkenntnisse über erheblich nachteilige U m-
weltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB).  
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuier-
lich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels geeigneter 
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 13

55. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
im Bereich Sportpark Berg Fidel 
Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards 
nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädti-
schen Monitoring der Umweltentwicklungen. 
5.8  Zusammenfassung 
Durch die 55. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster -Hiltrup, im Stadtteil 
Berg Fidel, im Bereich des „Sportparks Berg Fidel“ werden die planerischen Voraussetzungen 
zur Realisierung eines zweitligatauglichen Stadions für den Verein Preußen Münster gescha f-
fen. Darüber hinaus dient die Änderung der funktionalen Neuordnung des Gesamtareals.  
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter im 
Planänderungsbereich untersucht. Durch die geplante Modernisierung bzw. Neuordnung des 
Stadions und des sportaffinen Umfeldes sollen die immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedi n-
gungen für die Anwohner  nachhaltig verbessert werden. Ziel ist die Einhaltung der geltenden 
Richtwerte für MI -Gebiete für die innerhalb der gewachsenen Gemengelage befindlichen 
Wohngebiete. Zu berücksichtigende Umweltfolgen ergeben sich zudem im Hinblick auf zu er-
wartende Eingriffe in Natur und Landschaft, für die ein Ausgleich zu schaffen ist. Belange des 
Artenschutzes stehen der Änderung nicht entgegen. Die Umsetzung der vorgesehenen Ände-
rungen des Flächennutzungsplans setzt eine Aufgabe der Wasserförderung am Standort Müns-
ter-Geist voraus. Die geplante Darstellung als Sondergebiet im Bereich des bisherigen Versor-
gungsstandorts greift dauerhaft in die Nutzbarkeit der natürlichen Ressource Trinkwasser ein.  
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 568) werden die konkretisier-
ten Rahmenbedingungen ermittelt, um erheblich nachteilige Umweltauswirkungen soweit mö g-
lich zu vermeiden oder auszugleichen.  
Anderweitige Planungsmöglichkeiten oder ein Verzicht auf die Planung kommen vor dem Hi n-
tergrund, die planerischen Rahmenbedingungen für ein zweitligataugliches Stadion am best e-
henden Standort zu errichten, nicht in Betracht. Eine konkrete, über die Erfassung der städt i-
schen Umweltdaten hinausgehende Überwachung von Umweltfolgen im Kontext der Planung 
ist auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich. 
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke 
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen  
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw. 
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis - und Warnfunktion. Im Flächen-
nutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorgesehene Fl ä-
chen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, gekennzeic hnet 
werden.  
Innerhalb des Änderungsbereichs sind Altlastverdachtsflächen vorhanden. Diese werden im 
Laufe des Verfahrens bewertet und wenn notwendig behandelt. 
6.2  Wasserschutzzonen I und II 
Das Wasserversorgungskonzept 2020 (Dipol-Konzept) der Stadtwerke Münster GmbH sieht die 
Konzentration auf die beiden Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide / Haskenau vor. Die üb-
rigen Wasserwerke sollen mit der sukzessiven Neustrukturierung der Wasserversorgung 
schrittweise außer Betrieb genommen werden. Dabei wird auch das Wasserwerk Geist mit sei-
nem Teil-Standort „Preußen-Stadion“ seinen Betrieb einstellen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 13

55. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
im Bereich Sportpark Berg Fidel 
Mit der Einstellung der Wasserförderung entfällt voraussichtlich auch die Festsetzung von Wa s-
serschutzzonen, die aktuell im wirksamen FNP innerhalb des Änderungsbereichs (noch) nac h-
richtlich dargestellt sind. Die hierzu notwendige Genehmigung des Antrags auf Entlassung aus 
dem Wasserrecht und zur Aufhebung der entsprechenden Schutzzonen durch die Bezirksregie-
rung als Obere Wasserbehörde bleibt abzuwarten.  
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im Stadtteil Berg Fidel für 
den Bereich „Sportpark Berg Fidel“.  
Münster, den __________  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 13

568_Gutachten-Verkehrsuntersuchung-Preussen-Stadion

79055 Zeichen

VERKEHRSUNTERSUCHUNG  
PREUSSEN - STADION  
STADT MÜNSTER 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
AUFTRAGGEBER: STADT MÜNSTER, ALBERSLOHER WEG 33,  
   48145 MÜNSTER 
 
AUFTRAGNEHMER: PGT UMWELT UND VERKEHR GMBH 
   SEDANSTRASSE 48,  30161  HANNOVER 
   TELEFON: 0511/38 39 40  
   TELEFAX: 0511/33 22 82 
   EMAIL: POST@PGT-HANNOVER.DE 
 
BEARBEITUNG: DIPL.-ING.  R. LOSERT 
   B. HAASLER B. SC. 
DIPL.-GEOGR.  R. WAACK 
GRAFIK:     M. DERR  
TYPOSCRIPT:     M. HEINE-MENKE  
 
Hannover, 29. August 2016 
 
P2710_160823_T_Münster-Stadion.docx

I 
P G TP G T
  INHALTSVERZEICHNIS 
INHALTSVERZEICHNIS 
1. Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ............. 1 
2. Bestandsanalyse ................................ ................................ ................................ ......... 2 
2.1 Verkehrserhebung ................................ ................................ ................................ ...... 2 
2.1.1 Umfang der Erhebung ................................ ................................ ................................ . 2 
2.1.2 Umrechnung der Erhebungsergebnisse auf 
Jahresmittelwerte ................................ ................................ ................................ ........ 4 
2.2 Vergleich der Ergebnisse der Verkehrszählung ................................ ......................... 11 
3. Planung................................ ................................ ................................ ..................... 12 
3.1 Nutzungen ................................ ................................ ................................ ................ 12 
3.2 Nutzungsspezifisches Verkehrsaufkommen ................................ ..............................  14 
3.2.1 Preußen-Stadion ................................ ................................ ................................ ....... 14 
3.2.2 Trainingsbetrieb ................................ ................................ ................................ ........ 33 
3.2.3 Sporthalle Berg Fidel und angrenzende Nutzungen ................................ .................. 33 
3.3.4 Beach-Volleyball ................................ ................................ ................................ ....... 34 
3.3.5 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ... 34 
4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes ................................ ................................ ...... 36 
4.1 Grundlagen ................................ ................................ ................................ ............... 36 
4.2 Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes vor dem Spiel ................................ ............... 37 
4.3 Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes nach Spielende ................................ ............. 41 
4.4 Anbindung der Parkplätze P 8 Süd und Nord ................................ ............................ 49 
5. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung ................................ ...................... 52 
6. Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ... 61

II 
P G TP G T
  INHALTSVERZEICHNIS 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS: 
 
Abb. 1.1: Lage des Pangebietes in der Stadt Münster....................... 1 
Abb. 2.1: Übersicht der Erhebungsstellen ................................ ......... 3 
Abb. 2.2: Baustellensituation Siemensstraße ................................ .... 3 
Abb. 2.3: Knotenströme Normalwerktag – Schwerverkehr (Lkw/24 h)
 ................................ ................................ .......................... 4 
Abb. 2.4: Knotenströme Normalwerktag – Gesamtverkehr (Kfz/24 h) 5 
Abb. 2.5: Verkehrsmengen Normalwerktag – Analyse 
(baustellenbereinigt) (Kfz/24 h) ................................ .......... 7 
Abb. 2.6: Verkehrsmengen Samstag – Analyse (Kfz/24 h) ................ 7 
Abb. 2.7: Verkehrsmengen Sonntag – Analyse (Kfz/24 h) ................. 8 
Abb. 2.8: Tagesganglinie der Hammer Straße - Normalwerktag ....... 8 
Abb. 2.9: Tagesganglinie der Trauttmansdorffstraße - Normalwerktag
 ................................ ................................ .......................... 9 
Abb. 2.10: Tagesganglinie Am Berg Fiedel – Normalwerktag ............. 9 
Abb. 2.11: Tagesganglinie Am Berg Fiedel – Samstag mit Spielbetrieb
 ................................ ................................ ........................ 10 
Abb. 2.12: Richtungsbelastung Am Berg Fiedel vor Spielbeginn ....... 10 
Abb. 2.13: Richtungsbelastung Am Berg Fiedel nach Spielende ....... 11 
Abb. 3.1: Strukturkonzept Sportpark Berg Fidel ..............................  12 
Abb. 3.2: Herkunftsbereiche der Fans ................................ ............. 15 
Abb. 3.3: Verkehrsmittelwahl in der Stadt Münster /11/ ................... 16 
Abb. 3.4: Entfernungsradien zum Preußen - Stadion ...................... 16 
Abb. 3.5: Buslinien ................................ ................................ .......... 17 
Abb. 3.6: Herkunftsrichtungen der Heim-Fans ................................  27 
Abb. 3.7: Lage und Anfahrbarkeit der Stellplatzanlagen .................. 28 
Abb. 3.8: Wegweisung für Gäste-Fans ................................ ............ 29 
Abb. 3.9: Signalisierung des Parkdecks P 8 Süd ............................. 30 
Abb. 4.1: Knotenströme Spieltag - vor dem Spiel [Kfz/h] ................. 38 
Abb. 4.2: Knotenpunkt Hammer Straße/Siemensstraße/Am Berg 
Fidel: Phaseneinteilung ................................ .................... 39 
Abb. 4.3: Signalzeitenplan Spitzenstunde vor Spielbeginn .............. 40 
Abb. 4.4: Knotenpunkt: Phaseneinteilung – 4-Phasigkeit ................ 43 
Abb. 4.5: Durchgangsverkehr Am Berg Fidel während des Spiels 
(Kfz/1,5 h) ................................ ................................ ........ 44 
Abb. 4.6: Durchgangsverkehr Am Berg Fidel nach Spielende 
(Kfz/1,25 h) ................................ ................................ ...... 44 
Abb. 4.7: Verkehrsströme nach Spielende ................................ ...... 45

III 
P G TP G T
  INHALTSVERZEICHNIS 
Abb. 4.8: Knotenströme Spieltag - nach Spielende [Kfz/h] .............. 46 
Abb. 4.9: Signalzeitenplan – nachmittägliche Spitzenstunde 
(samstags nach Spielende) mit 4 -phasiger-Signalisierung
 ................................ ................................ ........................ 47 
Abb. 4.10: Beispiel einer mobilen (frei beschreibbaren) LED -
Informationstafel ................................ ..............................  48 
Abb. 4.11: Verkehrsregelung an den Zufahrten des P 8 (S + N) ....... 51 
Abb. 5.1: Tonnageklassen der Lkw (Stand 2014) (Quelle: /9/) ........ 52 
Abb. 5.2: Anteil der Fahrzeugklassen mit einer Gesamttonnage von 
2,8 t bis 3,5 t (Stand 2014) (Quelle: /9/) ........................... 53 
Abb. 5.3: Abschnittseinteilung ................................ ......................... 54 
Abb. 6.1: Maßnahmenkonzept ................................ ........................ 63

IV 
P G TP G T
  INHALTSVERZEICHNIS 
TABELLENSVERZEICHNIS: 
Tab. 2.1: Erhebungstage der Knotenpunkte ................................ ...... 2 
Tab. 2.2: Faktoren zur Umrechnung auf DTV w-Werte bzw. DT V-
Werte ................................ ................................ ................. 6 
Tab. 2.3: Umrechnungsergebnisse auf DTVw - und DTV -Werte 
(Kfz/24 h) ................................ ................................ ........... 6 
Tab. 3.1: Stadtteilhaus Lorenz – Süd ................................ .............. 13 
Tab. 3.2: Bevölkerungsverteilung ................................ .................... 14 
Tab. 3.3:  Verkehrsmittelwahl nach Herkunftsbereichen der Fans ... 18 
Tab. 3.4:  Ermittlung des durchschnittlichen Besetzungsgrades der 
Pkw (Heim-Fans) ................................ ............................. 19 
Tab. 3.5: Verkehrsaufkommen 15.000 Besucher ............................ 20 
Tab. 3.6: Stellplatzbedarf 15.000 Besucher ................................ .... 20 
Tab. 3.7:  Verkehrsaufkommen 20.000 Besucher ............................ 21 
Tab. 3.8: Stellplatzbedarf 20.000 Besucher ................................ .... 21 
Tab. 3.9: Stellplatzkapazitäten - Planung ................................ ........ 22 
Tab. 3.10: Vergleich der Stadiongrößen und  Stellplatzkapazitäten .. 24 
Tab. 3.11: Vergleich der Stadiongrößen Fahrrad-Abstellanlagen ...... 26 
Tab. 3.12a: Fahrtenaufkommen Stadion (Jahreswerte bei 
Vollauslastung) ................................ ..............................  32 
Tab. 3.12b: Fahrtenaufkommen Stadion (Jahreswerte bei 
Teilauslastung) ................................ ..............................  32 
Tab. 3.12c: Gesamtsumme Fahrtenaufkommen Stadion 
(Jahreswerte) ................................ ................................ . 32 
Tab. 3.13: Fahrtenaufkommen im Trainingsbetrieb (Jahreswerte) .... 33 
Tab. 3.14: Besucheraufkommen verschiedene Veranstaltungen 
(Jahreswerte) ................................ ................................ ... 34 
Tab. 3.15: Fahrtenaufkommen verschiedene Veranstaltungen 
(Jahreswerte) ................................ ................................ ... 34 
Tab. 3.16: Häufigkeit der Veranstaltungen ................................ ........ 35 
Tab. 3.17: Fahrtenaufkommen je Veranstaltung ...............................  35 
Tab. 4.1: Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (Quelle: HBS 2015) 36 
Tab. 4.2: Qualität des Verkehrsablaufes (QSV) – vor Spielbeginn .. 40 
Tab. 4.3: abfließende Pkw in der ersten Stunde nach Spielende .... 45 
Tab. 4.4: Qualität des  Verkehrsablaufes (QSV) – nachmittägliche 
Spitzenstunde (samstags nach Spielende) mit 4 -phasiger-
Signalisierung ................................ ................................ .. 47 
Tab. 4.5: Zeitlücken 12:00 bis 13:00 Uhr Hammer Straße in südliche 
Richtung ................................ ................................ .......... 50

V 
P G TP G T
  INHALTSVERZEICHNIS 
Tab. 5.1: verkehrliche Kennwerte Analyse 2015 ohne Sportstätten 55 
Tab. 5.2: verkehrliche Kennwerte - Analyse 2015 mit Sportstätten . 56 
Tab. 5.3: verkehrliche Kennwerte – Prognosenullfall 2030 -  ohne 
Sportstätten ................................ ................................ ..... 56 
Tab. 5.4: verkehrliche Kennwerte – Prognosenullfall 2030 -  mit 
Sportstätten ................................ ................................ ..... 57 
Tab. 5.5: verkehrliche Kennwerte – Prognose 2030 mit 
Stadionsanierung ................................ ............................. 58 
Tab. 5.6: zeitliche Verteilung der Fahrten -Fußballspiele am Abend 59 
Tab. 5.7: zeitliche Verteilung der Fahrten – Volleyballspiel (Frauen  
maximale Besucherzahl) am Abend ................................ . 59 
Tab. 5.8: zeitliche Verteilung der Fahrten – Volleyballspiel (Männer 
maximale Besucherzahl) am Abend ................................ . 60

VI 
P G TP G T
  INHALTSVERZEICHNIS 
LITERATURVERZEICHNIS 
 
1 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV):  
Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS – Köln, 2015 
 
2 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV):  
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), Köln 2006 
 
3 Kraftfahrtbundesamt : Statistische Mitteilungen, Flensburg, 01.Januar 2012 
 
4 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV):  
Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Köln 1990 
 
5 SHELL Deutschland Oil GmbH:  
Shell Pkw-Szenarien bis 2030: Fakts, Trends und Handlungsoptionen für eine 
nachhaltige Automobilität - 25. Ausgabe, Hamburg 2009 
 
6 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV):  
Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA), Köln 2015 
 
7 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): 
Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren – Köln, 2006 
 
8 BPS GmbH: Programm KNOSIMO, Version 5, Karlsruhe 2003 
 
9 BPS GmbH: Programm KNOBEL, Version 5, Karlsruhe 2004 
 
10 BPS GmbH: Signalprogramm AMPEL, Version 6.1, Karlsruhe 2016 
 
11 Verkehrsverhalten und Verkehrsmittelwahl der Münsteraner, Beiträge zur 
Stadtforschung Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Heft 1,2014, 
Amt für Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Münster 
 
12 Stadion Inside Heft Nr 1 / 2016 / 
 
13 Stadion Inside Heft Nr 2 / 2016 / 
 
11 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV):  
Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, Köln 
2008

1 
P G TP G T
  1. Ausgangslage 
1. Ausgangslage 
 
In der Stadt Münster bestehen Planungen, das Preußen-Stadion zu sanie-
ren und die Besucherkapazität von derzeit 15.000 auf 20.000 Plätze zu 
erhöhen. Gleichzeitig sollen die Kfz-Stellplätze neu geordnet und die An-
zahl ergänzt werden. 
 
Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen eines B-Planverfahrens das zukünf-
tige Verkehrsaufkommen des Preußen -Stadions in Münster zu ermitteln. 
Grundlage hierfür ist eine Analyse des Bestandes und eine Prognose des 
Verkehrsaufkommens und der Verteilung (entsprechend der geplanten 
Stellplatzanlagen) in Variantenform. 
 
Das Untersuchungsgebiet wird wie folgt abgegrenzt:  
 Hammer Straße (B 54) zwischen den Knotenpunkten B 51/B 54 und 
B 54/K 10 Trauttmansdorffstraße,  
 Straße „Am Berg Fidel“ zwischen den Knotenpunkten „Am Berg Fi-
del“ /B 54 und „Am Berg Fidel“ /K 10 Trauttmansdorffstraße sowie  
 Trauttmansdorffstraße (K10) westlich des Knotens B 54/K 10. 
 
 
 
Abb. 1.1: Lage des Pangebietes in der Stadt Münster

2 
P G TP G T
  2. Bestandsanalyse 
2. Bestandsanalyse 
2.1 Verkehrserhebung 
2.1.1 Umfang der Erhebung 
 
Aufgrund der Aufgabenstellung wurde eine sehr umfangreiche Verkehr s-
analyse als erforderlich angesehen , die sowohl den Verkehr an Norma l-
werktagen (Dienstag bis Donnerstag) als auch a n Samstagen und Sonnta-
gen als Spieltage im Profifußball abdeckt.  
 
Zur Erfassung der Ver kehrsmengen wurden daher Knotenstromzählungen 
an den verschiedenen Wochentagen an folgenden Knotenpunkten durc h-
geführt:  
 
Donnerstag 
28.05.2015 
K 3 Hammer Straße / Am Berg Fidel / Siemensstraße 
K 4 Am Berg Fidel / Trauttmansdorffstraße 
 
Samstag 
23.05.2015 
K 1 Hammer Straße / Rampe K 10 (West) 
K 2 Hammer Straße / Rampe K 10 (Ost) 
K 3 Hammer Straße / Am Berg Fidel / Siemensstraße 
K 4 Am Berg Fidel / Trauttmansdorffstraße 
K 5 Am Berg Fidel / Hogenbergstraße 
 
Sonntag 
24.05.2015 
K 1 Hammer Straße / Rampe K 10 (West) 
K 2 Hammer Straße / Rampe K 10 (Ost) 
K 3 Hammer Straße / Am Berg Fidel / Siemensstraße 
K 4 Am Berg Fidel / Trauttmansdorffstraße 
K 5 Am Berg Fidel / Hogenbergstraße 
 
Tab. 2.1: Erhebungstage der Knotenpunkte 
 
Die Erfassung der Verkehrsströme erfolgt jeweils im Zeitraum von 00.00 bis 
24.00 Uhr mittels Videokameras. Bei der Auswertung wurden die Fahrzeu-
ge in Zeitintervallen von 15 Minuten getrennt dokumentiert. Folgende Fah r-
zeugarten wurden dabei unterschieden: 
LV Motorrad, Pkw, Kombinationskraftwagen, Lieferfahrzeuge 
BUS Omnibus 
LKW Lastkraftwagen 
LZ Lastzug, Lastkraftwagen mit Hänger 
 
Eine Übersicht über die Lage der ist der Abbildungen 2.1 zu entnehmen. 
Bei der Interpretation der Erhebungsergebnisse ist zu beacht en, dass an 
den Erhebungstagen die Siemensstraße aufgrund einer Baustelle als Ei n-
bahnstraße in Fahrtrichtung Süden beschildert war (vgl. Abbildung2.2).

3 
P G TP G T
  2. Bestandsanalyse 
 
 
Abb. 2.1: Übersicht der Erhebungsstellen  
 
 
 
Abb. 2.2: Baustellensituation Siemensstraße

4 
P G TP G T
  2. Bestandsanalyse 
2.1.2 Umrechnung der Erhebungsergebnisse auf Jahresmitte l-
werte 
 
Aufgrund der Baustellensituation in der Siemensstraße treten am Knote n-
punkt K 3 die Rechtsabbieger verstärkt auf. 
 
Beim Schwerverkehr biegen infolge der Busumleitung 40 Fahrzeuge/24 h 
mehr rechts ab als linke ein. 
 
Beim Gesamtverkehr biegen 1.582 Kfz/24 h von der Hammer Straße in die 
Siemensstraße rechts ab und lediglich 940 Kfz/24h in der Gegenrichtung 
links ein (vgl. Abbildung 2.4). Diese Fahrten wurden für die Berechnung 
des DTVw-Wertes ausgeglichen. 
 
 
 
Abb. 2.3: Knotenströme Normalwerktag – Schwerverkehr (Lkw/24 h)

5 
P G TP G T
  2. Bestandsanalyse 
 
 
 
Abb. 2.4: Knotenströme Normalwerktag – Gesamtverkehr (Kfz/24 h) 
 
 
Bei der Umrechnung auf DTV W-Werte1 bzw. DTV -Werte2 werden die B e-
rechnungsalgorithmen gemäß des „Handbuches für die Bemessung  von 
Straßenverkehrsanlagen HBS“ /1/ berücksichtigt. (Anmerkung: Das „Hand-
buch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015“ beinha l-
tet keine Berechnungsalgorithmen für die Umrechnung auf DTV W-Werte 
bzw. DTV-Werte. Daher wird auf das Vorgehen des HBS 2009 zurückg e-
griffen) Dabei werden folgende Faktoren herangezogen: 
  
                                                
1  DTVW = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Werktage des Jahres 
2  DTV = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Tage des Jahres

6 
P G TP G T
  2. Bestandsanalyse 
 
Faktor gewählt 
Sonntagsfaktor bso 0,7 
Tag-/Wochen-Faktor Zähltag: Donnerstag 
Pkw: 0,924 
Lkw: 0,740 
Halbmonatsfaktor 2. Maihälfte 
Pkw: 1,034 
Lkw: 1,077 
Umrechnung werktäglicher DTVw 
auf DTV 
Pkw: 1,069 
Lkw: 1,230 
 
Tab. 2.2: Faktoren zur Umrechnung auf DTVw-Werte bzw. DTV-Werte 
 
 
Straße Erhebung DTVw DTV 
Donnerstag 28.05.2015   
Kfz Pkw Lkw Kfz Pkw Lkw Kfz Pkw Lkw 
Hammer Str. (N) 34.673 33.037 1.636 32.942 31.559 1.383 30.646 29.522 1.124 
Siemensstr. 7.724 7.568 156 7.362 7.230 132 6.870 6.763 107 
Hammer Str. (S) 30.196 28.741 1.455 28.686 27.456 1.230 26.683 25.683 1.000 
Am Berg Fidel (N) 4.445 4.238 207 4.223 4.048 175 3.929 3.787 142 
Am Berg Fidel (S) 1.545 1.529 16 1.475 1.461 14 1.377 1.366 11 
Trauttmansdorffstr. 3.118 2.955 163 2.961 2.823 138 2.753 2.641 112 
Am Berg Fidel 478 468 10 455 447 8 425 418 7 
Trauttmansdorffstr. 1.769 1.620 149 1.674 1.548 126 1.550 1.448 102 
 
Tab. 2.3: Umrechnungsergebnisse auf DTVw- und DTV-Werte (Kfz/24 h)

7 
P G TP G T
  2. Bestandsanalyse 
 
 
Abb. 2.5: Verkehrsmengen Normalwerktag – Analyse (baustellenbe-
reinigt) (Kfz/24 h) 
 
 
 
Abb. 2.6: Verkehrsmengen Samstag – Analyse (Kfz/24 h)

8 
P G TP G T
  2. Bestandsanalyse 
 
 
Abb. 2.7: Verkehrsmengen Sonntag – Analyse (Kfz/24 h) 
 
Im Folgenden werden die Tagesganglinien vom Querschnitt Hammer Stra-
ße und Trauttmansdorffstraße für den Normalwerktag dargestellt. 
 
 
 
Abb. 2.8: Tagesganglinie der Hammer Straße - Normalwerktag

9 
P G TP G T
  2. Bestandsanalyse 
 
 
Abb. 2.9: Tagesganglinie der Trauttmansdorffstraße - Normalwerktag  
 
Für die Bewertung der zukünftigen Situation ist der Vergleich der Tage s-
ganglinien des Nordquerschnitts der Straße „Am Berg Fidel“  von einem 
Normalwerktag und im Vergleich dazu von einem Samstag mit Ligaspiel 
von Interesse. 
 
 
 
Abb. 2.10: Tagesganglinie Am Berg Fiedel – Normalwerktag

10 
P G TP G T
  2. Bestandsanalyse 
 
 
 
Abb. 2.11: Tagesganglinie Am Berg Fiedel – Samstag mit Spielbetrieb  
 
Die Spitzenbelastungen kommen d eutlich zum Ausdruck. Da der Spielb e-
ginn des letzten Ligaspieles am Samstag, den 23. Mai 2015 um 13.30 Uhr 
war, findet der Zufluss der Besucher zwischen 11:30 und 13:30 Uhr statt. 
 
 
 
Abb. 2.12: Richtungsbelastung Am Berg Fiedel vor Spielbeginn

11 
P G TP G T
  2. Bestandsanalyse 
Nach Ende des Spieles ist ein konzentrierter Abfluss der Besucherströme 
in wenigen 15-Minuten-Intervallen festzustellen. 
 
 
 
Abb. 2.13: Richtungsbelastung Am Berg Fiedel nach Spielende

12 
P G TP G T
  3. Planung 
3. Planung 
3.1 Nutzungen 
 
Im Rahmen der Aufstellung des B -Planes 568 Sportpark Berg -Fidel sind 
die bestehenden und geplante Nutzungen zu berücksichtigen. 
 
 
 
Abb. 3.1: Strukturkonzept Sportpark Berg Fidel  
(Quelle: Stadt Münster)

13 
P G TP G T
  3. Planung 
Im Einzelnen werden hinsichtlich der Verkehrserzeugung folgende Nutzun-
gen bewertet:  
 
‒ Sanierung Preußen-Stadion 
‒ Erweiterung Trainingsgelände 
‒ Sporthalle Berg Fidel 
‒ Beach-Volleyball-Felder 
‒ Outdoor- Aktivitäten (Streetball, Skater Park) 
‒ Stadtteilhaus Lorenz - Süd. 
 
Im Rahmen der Sanierung des Preußenstadions ist eine Neuordnung und 
Aufstockung der Stellplatzkapazitäten geplant. Wesentlicher Ansatzpunkt 
ist, neue Stellplätze in Form von zwei Parkde cks an der Straße „Am Berg 
Fidel“ (nördlich Stadion) sowie an der Hammer Straße zu realisieren. Die 
Planungen gehen davon aus, dass in Zukunft die Gäste -Fans die Par k-
platzplätze an der Hammer Straße nutzen, so dass die gesamte Stellplat z-
kapazität im Bereich der Straße „Am Berg Fidel“ für die Heim-Fans zur Ver-
fügung steht.  
 
Südlich des Stadions  sind weitere Trainingsplätze sowie die Anlage von 
Beach-Volleyballfeldern vorgesehen. Der Verein geht davon aus, dass ke i-
ne Intensivierung des Sportbetriebes durch die zusätzlichen Trainingsplä t-
ze eintreten wird. 
 
Im Januar 2016 wurde das Stadtteilhaus Lorenz -Süd wieder eröffnet. Die 
Öffnungszeiten sind nachmittags von 14:30 bis 18:30 Uhr, wobei verschi e-
dene Veranstaltungen täglich bzw. eingeschränkt angeboten werden. 
 
Veranstaltung Öffnungszeit Mo bis Fr 
Café 14.30 bis 18.30 h 
Jugend-Treff  Täglich Mo bis Fr 
Kindertreff einzelne Nachmittage 
diverse Veranstaltungen nachmittags 
 
Tab. 3.1: Stadtteilhaus Lorenz – Süd

14 
P G TP G T
  3. Planung 
3.2 Nutzungsspezifisches Verkehrsaufkommen 
3.2.1 Preußen-Stadion 
Bei der Berechnung des Verkehrsaufkommens infolge der Zuschauer von 
Fußballspielen müssen die Heim -Fans und die Gäste -Fans getrennt b e-
trachtet werden. Aus sicherheitsrelevanten Überlegungen wurde im Vorfeld 
der Untersuchung von der Polizei eine möglichst strikte Trennung zwischen 
diesen Fangruppen gefordert, damit die Gefahr von Auseinandersetzungen 
minimiert wird. Vor diesem Hintergrund ist eine ausreichend große Stel l-
platzanlage für die Gäste-Fans vorzusehen, so dass auch bei sogenannten 
"Brisanzspielen" mit einem erhöhten Gäste -Fan-Aufkommen diese gefo r-
derte Trennung erfolgen kann. Aufgrund dieser Stellplatzanforderung wu r-
de der Anteil der Gäste-Fans mit 20 % angenommen. 
 
Der Ausgangspunkt für die Abschätzung der Besucherzahlen der Heim-
Fans basiert auf der Bevölkerungsverteilung in der Region Münster.  Neben 
der Stadt Münster sind die Kreise Steinfurt, Warendorf und Coesfeld im 
Einzugsgebiet des Stadions zu betrachten. Während bei der Stadt Münster 
das gesamte Stadtgebiet als Einzug sbereich herangezogen wird, werden 
bei den drei Kreisen die Bevölkerungsanteile in den Gemeinden, die im 
Umfeld der Stadt Münster liegen, betrachtet. Insofern sind im relevanten 
Einzugsbereich knapp 750.000 Einwohner angesiedelt. 40 % hiervon wo h-
nen in der Stadt Münster. 
 
 Einwohner (EW) EW im 
Einzugsbereich Anteil  
Stadt Münster 300.000 300.000 40% 
Kreis Steinfurt 437.000 153.000 21% 
Kreis Warendorf 273.500 134.300 18% 
Kreis Coesfeld 216.000 158.300 21% 
Summe 1.226.500 745.600   
 
Tab. 3.2: Bevölkerungsverteilung 
 
Erfahrungsgemäß kommt a ufgrund der Identifikation mit der eigenen 
Mannschaft – insbesondere bei einem Traditionsverein wie Preußen Müns-
ter - ein sehr großer Anteil der Besucher aus der eigenen Stadt. Für die 
Aufteilung der Heim-Fans, die aus der Stadt Münster bzw. aus dem regio-
nalen Einzugsbereich kommen, ist die Einwohnerzahl der Stadt M ünster mit 
einem Faktor von 1,5 bis 2,0 zu gewichten. Vor diesem Hintergrund sind 60

15 
P G TP G T
  3. Planung 
bis 80 % der Besucher aus der Stadt Münster zu erwarten. Bei der weiteren 
Betrachtung wird der untere Ansatz mit 60 % angenommen.  
 
 
 
Abb. 3.2: Herkunftsbereiche der Fans  
 
Zur Abschätzung der Verkehrsmittelwahl ist hinsichtlich der Herkunftsrä u-
me der Besucher zu differenzieren. Die Hinweise zur Schätzung des Ve r-
kehrsaufkommens von Gebietstypen  /14/ sagen aus, dass bei Arenen 
selbst in dezentraler Lage bis zu 30 % der Besucher mit dem ÖPNV bzw. 
nicht mit mot orisierten Verkehrsmitteln kommt. D er Anteil steigt bei int e-
grierten Lagen auf 50 bis 90 % an. Dabei spielen die jeweiligen Besonde r-
heiten der Städte wie zum Beispiel das Vorhandensein einer Straßen - oder 
Stadtbahn, die Ausprägung des Radverkehrsnetzes etc. eine ausschlagg e-
bende Rolle.  
 
Für die Stadt Münster liegen die Ergebnisse eine r aktuellen Haushaltsb e-
fragung /11/ vor. Danach wird im Freizeitverkehr lediglich zu 30 % das Auto 
genutzt.  
 
Vor allem das Fahrrad spielt bei der Verkehrsmittelwahl in der Stadt Mün s-
ter im Alltagsverkehr eine sehr dominante Rolle. Vor diesem Hintergrund ist 
davon auszugehen, dass die Fahrradnutzung beim Besuch eines Fußbal l-
spiels noch über den ermittelten Anteilen des Freizeitverkehrs liegen wird.

16 
P G TP G T
  3. Planung 
 
 
Abb. 3.3: Verkehrsmittelwahl in der Stadt Münster /11/  
 
Bei der Abschätzung des Anteils der Zuschauer, die zu Fuß bzw. mit dem 
Fahrrad ins Stadion kommen, ist die Entfernung zwischen den Wohngebie-
ten und dem Stadion auschlaggebend.  
 
 
 
Abb. 3.4: Entfernungsradien zum Preußen - Stadion

17 
P G TP G T
  3. Planung 
Aus der Abbildung 3.4 wird deutlich, dass eine günstige Erreichbarkeit des 
Stadions mit dem Fahrrad gegeben ist und auch in fußläufiger Entfernung 
(Einzugsradius 2,5 km) größere Wohngebiete liegen. Die Erreichbarkeit im 
Radverkehr ist somit als sehr gut zu  bezeichnen. Innerhalb eines Radius 
von 5 km (entspricht einer Fahrzeit von weniger als 30 Minuten) liegen die 
Stadteile der Kernstadt sowie Hiltrup.  
 
Die Hammer Straße wird im ÖPNV sowohl von Stadtbus - als auch von Re-
gionalbuslinien bedient. Zusätzlich werden an Spieltagen Einsatzbusse, die 
direkt das Stadion mit dem Hauptbahnhof verbinden, in ausreichendem 
Umfang eingesetzt. Insofern ist die Verbindung vom Hauptbahnhof zum 
Stadion für Besucher, die mit den Zügen ankommen, als sehr gut zu b e-
zeichnen. Die Busse halten bei der Hinfahrt direkt vor dem Stadion. Nach 
dem Spiel werden die Einsatzbusse auf der Busspur im Zuge der Hammer 
Straße bereitgestellt und in Abhängigkeit des Fahrgastaufkommens zur 
Bushaltestelle, die nördlich der Siemensstraße liegt, vorge zogen. Somit 
können ausreichend viele Busse bereitgestellt werden, ohne den Verkehr s-
fluss zu behindern. 
 
 
 
Abb. 3.5: Buslinien

18 
P G TP G T
  3. Planung 
Diese Rahmenbedingungen führen zu der Annahme, dass der überwi e-
gende Anteil der Besucher aus der Stadt Münster nicht mit dem Pkw zum 
Stadion fahren wird. 
 
Demgegenüber wird für die Besucher aus der Region Münster trotz des 
guten SPNV/ÖPNV-Angebotes ein Pkw-Anteil von 70 % unterstellt.  Da die 
Umlandgemeinden in einer Entfernung von mehr als 15 km zum Stadion 
liegen, werden keine Besucher, die mit dem Fahrrad kommen, angesetzt. 
 
Die Gäste-Fans kommen sowohl mit dem eigenen Pkw wie auch  mit Reis-
bussen bzw. dem SPNV/ÖPNV.  
 
Bei der Anreise der Gäste-Fans wird ein Anteil von 60 % angenommen, die 
mit dem PKW, 15 % mit dem Reisebus sowie 25 % mit dem SPNV/ÖPNV. 
 
In der Tab. 3.3 ist für die unterschiedlichen Herkunftsbereiche die Ve r-
kehrsmittelwahl der Fans dokumentiert. 
 
Verkehrsmittel Stadt Münster Region Münster Gäste-Fans 
Anteil Anteil Anteil 
Pkw 25% 70% 60% 
Reisebus 0% 0% 15% 
ÖPNV 15% 30% 25% 
Rad 45% 0% 0% 
zu Fuß 15% 0% 0% 
 
Tab. 3.3:  Verkehrsmittelwahl nach Herkunftsbereichen der Fans 
 
Neben der Verkehrsmittelwahl ist der durchschnittliche Besetzungsgrad der 
Pkw eine wesentliche Einflussgröße bei der Ermittlung des Pkw-
Aufkommens der Besucher.  In der Literatur schwanken die Angaben b e-
züglich der PKW -Besetzungsgrade im Besucherverkehr in der Marge zw i-
schen 1,5 bis 3,0 Personen pro Pkw , wobei bei Fußballspielen Werte unter 
2,50 Personen pro Pkw eher selten angenommen werden.  
 
Für die weiteren Berechnungen wird zwischen VIPs sowie Nutzer der 
Parkplätz mit Berechtigungsschein  und den Heim -Fans differenziert. Für

19 
P G TP G T
  3. Planung 
die einzelnen Gruppen werden unterschiedliche Besatzungsgrade der Pkw 
unterstellt, die zwischen 1,80 und 2,80 Pers./Pkw variieren. 
 
Parkplätze Kapazität Besetzungsgrad  Personen 
P 3  
Berechtigte 100 2,20 220 
P 4  
Berechtigte 170 2,20 374 
P 5 VIP   30 1,80   54 
P 6 / P 7 1.850 2,80 5.180 
Gesamt 2.150  5.828 
durchschnittlicher Besetzungsgrad  (Pers. je Pkw) 2,71 
 
Tab. 3.4:  Ermittlung des durchschnittlichen Besetzungsgrades der 
Pkw (Heim-Fans) 
 
Der Besetzungsgrad der Pkw für Heim -Fans wird im Mittel mit 2,71 Pers. 
pro Pkw angesetzt. 
 
Bei den Gäste -Fans wird der Besetzungsgrad der Pkw mit 2,80 Pers. pro 
Pkw gewählt, der als Untergrenze anzusehen ist, da aufgrund der Entfe r-
nungen zwischen Heimatort und Spielort vielfach Fahrgemeinschaften von 
drei und mehr Personen gebildet werden.

20 
P G TP G T
  3. Planung 
Anzahl Besucher: 15.000  
 
 
Stadt Münster Region Münster Gäste Fans 
 
Anteil Pers Anteil Pers Anteil Pers 
Pkw 19,9% 1.791 70% 2.100 60% 1.8000 
Pkw Berechtigte 4,6% 414  0   
Pkw VIP  0,5% 45  0   
Reisebus 0% 0 0% 0 15% 450 
ÖPNV 15% 1.350 30% 900 25% 750 
Rad 45% 4.050 0% 0 0% 0 
zu Fuß 15% 1.350 0% 0 0% 0 
  100% 9.000 100% 3.000 100% 3.000 
 
Tab. 3.5: Verkehrsaufkommen 15.000 Besucher  
 
 
Stadt Münster Region Münster Gäste Fans 
 
Besgra StP Besgra StP Besgra StP 
Pkw 2,8 630 2,8 750 2,8 643 
Pkw Berechtigte 2,2 205     
Pkw VIP  1,8 21     
Summe   856  750  643 
 
Tab. 3.6: Stellplatzbedarf 15.000 Besucher  
 
Gesamtanzahl an erforderlichen Stellplätzen: 2.249 
davon  
für Heim-Fans      1.606 
für Gäste-Fans        643 
 
ÖPNV 100 Pers/Bus 
Nutzer 3.000 Pers. 
Anzahl Linienbusse 30 Busse 
  
Reisebus 50 Pers/Bus 
Nutzer 450 Pers. 
Anzahl Reisebusse 9 Busse 
  
Fahrrad 4.050

21 
P G TP G T
  3. Planung 
Anzahl Besucher: 20.000  
 
 
Stadt  Münster Region  Münster Gäste Fans 
 
Anteil Pers Anteil Pers Anteil Pers 
Pkw 19,60% 2.352 70% 2.800 60% 2.400 
Pkw Berechtigte 5,00% 600  0   
Pkw VIP  0,40% 48  0   
Reisebus 0% 0 0% 0 15% 600 
ÖPNV 15% 1.800 30% 1.200 25% 1.000 
Rad 45% 5.400 0% 0 0% 0 
zu Fuß 15% 1.800 0% 0 0% 0 
  100% 12.000 100% 4.000 100% 4.000 
 
Tab. 3.7:  Verkehrsaufkommen 20.000 Besucher  
 
 
Stadt Münster Region Münster Gäste Fans 
 
Besgra StP Besgra StP Besgra StP 
Pkw 2,8 840 2,8 1.000 2,8 857 
Pkw Berechtigte 2,2 273     
Pkw VIP  1,8 27     
Summe   1.140  1.000  857 
 
Tab. 3.8: Stellplatzbedarf 20.000 Besucher  
 
Gesamtanzahl an erforderlichen Stellplätzen: 2.997 
davon  
für Heim-Fans      2.140 
für Gäste-Fans        857 
 
ÖPNV 100 Pers/Bus 
Nutzer 4.000 Pers. 
Anzahl Linienbusse 40 Busse 
  
Reisebus 50 Pers/Bus 
Nutzer 600 Pers. 
Anzahl Reisebusse 12 Busse 
  
Fahrrad 5.400

22 
P G TP G T
  3. Planung 
Stellplatzkonzept 
Das vorliegende Strukturkonzept (Stand August 2016) sieht vor, neue 
Stellplätze in einem Parkdeck an der Straße „Am Berg Fidel“ (nördlich des 
Stadions) sowie in einem Parkdeck an der Hammer Straße zu realisieren.  
Basierend auf dem Stellplatzbedarf für 20.000 Besucher erfolgt die Vertei-
lung der Stellplatzkapazitäten.  
 
Dabei wird von einer Konzentration der Stellplätze nördlich des Stadions im 
Bereich der Straße “Am Berg Fidel  mit einer Stellplatzkapazität von 1.8 50 
Stellplätzen ausgegangen. 
 
Darüber hinaus ist im Bereich der Hammer Straße ein weiteres Parkdeck 
(P8 Süd) geplant, dass eine Kapazität von 7 75 Stellplätzen aufweist. Die-
ses soll von den Gäste-Fans genutzt werden.  
 
Nördlich dieses Parkdecks ist ein weiterer Parkplatz (P8 Nord) vorgesehen, 
der neben 85 Ste llplätzen für Gäste -Fans auch 1 3 Stellplätze für Fan -
Busse aufweist. 
 
Stellplatzanlage Kapazität 
Gesamt 
Kapazität 
Heim-Fans 
P1 Abstellanlagen für Fahrräder 
P2 Abstellanlagen für Fahrräder 
P3 Berechtigte  100 100 
P4 Berechtigte 170 170 
P5 VIP 30 30 
P 6 / P7 1.850 1.850 
P8 (S) Gäste-Fans 775  
P8 (N) Gäste-Fans 85  
Summe: 3.010 2.150 
 
Tab. 3.9: Stellplatzkapazitäten - Planung 
 
In der Zeitschrift Stadionwelt-Inside (Ausgabe Nummer 1/2016 /12/) sind für 
die Stadien der ersten und zweiten Bundesliga die Kapazitäten der Stadien 
und die Anzahl der vorhandenen Stellplätze angegeben. Daraus werden 
als Index die Stellplätze pro 1.000 Besucher berechnet.

23 
P G TP G T
  3. Planung 
Zu erkennen ist, dass eine sehr große Schwanku ngsbreite vorhanden ist, 
wobei das Stadion in Freiburg mit lediglich 17 Stellplätzen pro 1.000 Bes u-
cher den niedrigsten Ind ex aufweist. Den größten Wert erreicht Düsseldorf 
mit einer Stellplatzkapazität von 20.000 Fahrzeugen bei einer Stadionkapa-
zität von 54.600.  
 
Die geplanten 3.010 Stellplätze beim Preußen Stadion Münster ergeben 
einen Indikator von 151 Stellplätzen pro 1.000 Besucher. Damit würde das 
Stadion Münster im oberen Drittel des Rankings liegen.

24 
P G TP G T
  3. Planung 
 
Stadion Ort 
Kapazität 
Station 
Stellplätze 
Kfz 
StP/1.000 
Besucher 
Esprit Arena Düsseldorf 54.600 20.000 364 
Benteler Arena Paderborn 15.000 4.742 316 
Mercedes Benz Arena Stuttgart 60.449 17.600 293 
Audi Sportpark Ingolstadt 15.690 4.500 281 
Grundig Arena Nürnberg 50.000 12.000 240 
BayArena Leverkusen 30.210 7.000 233 
Veltins Arena Schalke 62.271 14.000 226 
Borussia Park Mönchengladbach 54.010 10.000 185 
RheinEnergieStadion Köln 49.968 8.200 164 
Hardtwaldstadion Sandhausen 15.400 2.406 160 
Preußen Stadion Münster 20.000 3.010 151 
Volksparkstadion Hamburg 57.376 8.500 149 
Allianz Arena München 75.000 11.000 147 
Wirsol Rhein Neckar Arena  Hoffenheim 30.164 4.300 143 
Coface Arena Mainz 34.000 4.500-5.000 132 
Signal Iduna Park Dortmund 81.359 10.000 123 
Commerzbank Arena Frankfurt 51.500 6.366 122 
Volkswagen Arena Wolfsburg 30.000 3.646 122 
Volksbank Stadion Frankfurt 12.542 1.500 115 
Schauinsland Reisen Arena Duisburg 31.514 3.500 109 
WWK Arena Augsburg 30.660 3.000 97 
HDI Arena Hannover 49.000 4.400 90 
RewirpowerStadion Bochum 29.299 2.228 77 
Red Bull Arena  Leipzig 42.959 3.000 70 
Voith Arena Heidenheim 13.000 800 62 
Merck-Stadion am Böllenfalltor Darmstadt 16.500 1.000 59 
Olympiastadion Berlin 74.475 3.500 47 
Eintracht Stadion Braunschweig 23.325 1.080 47 
Stadion an der alten Försterei Berlin 22.012 810 37 
Sportpark Ronhof Fürth 18.000 510 28 
Fritz Walter Stadion Kaiserslautern 49.780 1.247 25 
Schwarzwald Stadion Freiburg 24.000 405 17 
 
Tab. 3.10: Vergleich der Stadiongrößen und der Stellplatzkapazitäten  
Quelle: Stadion Inside Heft Nr 1 / 2016 /

25 
P G TP G T
  3. Planung 
Neben den Stellplatzanlagen für die PKW sind auch ausreichende Rada b-
stellanlagen vorzusehen.  
 
Diese Zahl wurde mit 5.400 Abstellplätzen berechnet (vgl. Tab. 3.7). Da die 
derzeitigen Pkw-Stellplatzanlagen P1 und P 2 im Strukturkonzept aufgeg e-
ben werden, können in diesem Bereich bis zu 5.500 Abstell plätze für Fahr-
räder hergestellt werden. Weitere 1.200 Stellplätze sind im Bereich des 
Vorplatzes zu realisieren, so dass ausreichend Platz für die Fahrradabstel l-
anlagen vorhanden ist.  
 
Im Heft 2 der Stadion -Inside /13/ wurden die Fahrradabstellplätze im Ve r-
gleich zu den Besucherkapazitäten der Stadien gegenübergestellt.  
 
Bezieht man auch in diesem Fall die Stellplätze auf 1.000 Besucher so 
zeigt sich, dass nahezu alle St adien weniger als 100 Radabstellplätze pro 
1.000 Besucher aufweisen.  
 
Mit den geplanten 5.400 Fahrradabstellplätzen (Mindestanzahl) würde das 
Preußen-Stadion die Spitzenposition im Vergleich der deutschen Stadien 
einnehmen.

26 
P G TP G T
  3. Planung 
 
Stadion Ort 
Kapazität 
Station 
Stellplätze 
Fahrrad 
StP/1.000 
Besucher 
Preußen Stadion Münster 20.000 5.400 270 
Coface Arena Mainz 34.000 4.000 132 
Benteler Arena Paderborn 15.000 1.900 127 
RheinEnergieStadion Köln 49.968 3.500 70 
BayArena Leverkusen 30.210 1.500 50 
Audi Sportpark Ingolstadt 15.690 500 31 
Volkswagen Arena Wolfsburg 30.000 650 22 
Grundig Arena Nürnberg 50.000 1.000 20 
Eintracht Stadion Braunschweig 23.325 450 20 
Borussia Park Mönchengladbach 54.010 1.000 19 
Hardtwaldstadion Sandhausen 15.400 265 18 
Signal Iduna Parl Dortmund 81.359 1.200 15 
Sportpark Ronhof Fürth 18.000 250 14 
Commerzbank Arena Frankfurt 51.500 650 13 
Veltins Arena Schalke 62.271 600 10 
HDI Arena Hannover 49.000 500 10 
Espirt Arena Düsseldorf 54.600 560 10 
Volksparkstadion Hamburg 57.376 500 9 
Wirsol Rhein Neckar Arena  Hoffenheim 30.164 240 8 
Stadion an der alten Försterei Berlin 22.012 180 8 
Millerntor Stadion Hamburg  29.546 200 7 
Schauinsland Reisen Arena Duisburg 31.514 200 6 
Red Bull Arena  Leipzig 42.959 200 5 
Allianz Arena München 75.000 200 3 
Olympiastadion Berlin 74.475 200 3 
Merck-Stadion am Böllenfalltor Darmstadt 16.500 50 3 
Allianz Arena München 75.000 200 3 
 
Tab. 3.11: Vergleich der Stadiongrößen und Fahrrad-Abstellanlagen  
Quelle: Stadion Inside Heft Nr 2 / 2016 /

27 
P G TP G T
  3. Planung 
Zu- und Abfahrouten der Fans 
Die Herkunftsrichtung der Heim -Fans wird aus den Analyseergebnissen 
wie folgt abgeleitet: 
 70 % kommen über die Hammer Straße aus Richtung Norden 
 10 % kommen über die Siemensstraße aus Richtung Osten 
 25 % kommen über die Hammer Straße aus Richtung Süden. 
 
Nach Spielende kann es  aufgrund der Verkehrsbelastung im Zuge der 
Hammer Straße dazu kommen, dass Besucher , die über die Trauttman s-
dorffstraße in Fahrtrichtung Osten abfahren wollen , nicht als Rechtseinbi e-
gender über die Hammer Straße sondern geradeaus über Siemensstraße 
zur Trauttmansdorffstraße fahren.  
 
 
 
Abb. 3.6: Herkunftsrichtungen der Heim-Fans 
 
Das Verkehrskonzept sieht vor, dass an Spieltagen die Straße „Am Berg 
Fidel“ nördlich der Hogenbergstraße temporär gesperrt wird.  
 
Die Parkplätze P3, P4 und P5 werden lediglich von VIPs und berechtigten 
Besuchern genutzt, die über die Trauttmanstorffstraße / Am Berg Fidel 
(Süd) kommen.

28 
P G TP G T
  3. Planung 
Die Stellplatzanlage P6 / P7 wird ausschließlich von der Hammer Straße 
kommend über die Straße „Am Berg Fidel“ (Ost) bedient. 
 
 
 
Abb. 3.7: Lage und Anfahrbarkeit der Stellplatzanlagen 
 
Zufahrt 
Bei den beiden geplanten Parkdecks sind einerseits die Anfahrbarkeit und 
andererseits die erforderlichen Kapazitäten der Schrankenanlagen und der 
Rampen zu betrachten. 
 
Beim Einsatz von Chipkarten-Lesegeräten an den Einfahrschranken ist von 
einer maximalen Kapazität von 3 40 bis 3 60 Kfz/h pro Schranke auszug e-
hen. Dies bedeutet, dass beim Parkdeck P6 /  P7 mindestens vier Schran-
kenanlagen und beim Parkdeck P8 Süd zwei Schrankenanlagen vorzus e-
hen sind. 
 
Die Besucher werden bei der Zufahrt innerhalb von zwei Stunden die Park-
decks ansteuern. Geht man davon aus, dass das Gros der Besucher 30 
Minuten vor Spie lbeginn die Stellplatzanlagen erreicht haben, so werden 
2,5 Stunden bis 1,5 Stunden vor Spielbeginn rund 40 % und in der darau f-
folgenden Stunde rund 60 % aller Besucher die Stellplatzanlage aufsuchen.

29 
P G TP G T
  3. Planung 
Vor diesem Hintergrund ist die gewählte Anzahl an Abfer tigungsschranken 
(P6/P7 4 Schranken und P8 Süd 2 Schranken) ausreichend, da das erfor-
derliche stündliche Aufkommen mit ca. 275 Pkw/h und Schranke unter der 
Kapazität liegt. 
 
Des Weiteren ist auf einen rückstaufreien Zustand in Richtung Hammer 
Straße zu achten. Beim Parkdeck P6 / P7 ist der Abstand zwischen den 
geplanten Zufahrten zum Parkdeck und dem Knotenpunkt mit der Hammer 
Straße ausreichend lang, so dass keine Überstauung des Knotenpunktes 
zu erwarten ist. 
 
Die Führung der Gäste -Fans zu dem geplante n Parkdeck an der Hammer 
Straße bedarf einer weiträumigen Wegweisung. Diese muss auf den nach 
Münster zuführenden Straßen (B 51, B 54 und K 10) beginnen. Gäste -
Fans, die über die A1 anfahren, werden auf die B 51 gelenkt. Wichtig ist, 
dass die Fans nicht au f die B 54 (Hammer Straße) abbiegen, sondern an 
der nächsten Abfahrt über die Robert -Bosch-Straße/Siemensstraße zur 
Trauttmansdorffstraße geleitet werden. Von dort aus können diese, wie 
auch die Fahrzeugführer die aus Richtung Westen kommen, auf die Ha m-
mer Straße und zur Stellplatzanlage geführt werden. 
 
 
 
Abb. 3.8: Wegweisung für Gäste-Fans

30 
P G TP G T
  3. Planung 
Aufgrund dieser Verkehrslenkung werden beim Parkdeck P8 Süd die mei s-
ten Besucher als Linksabbieger auftreten. Diese müssen die Busspur als 
Linksabbiegefahrstreifen nutzen. Zu prüfen ist, ob eine Verlängerung der 
Busspur erforderlich ist.  
 
Um einen ausreichenden Abstand zur Hammer Straße realisieren zu kö n-
nen, wird vorgeschlagen, die Zufahrt zum Parkdeck an der nordwestlichen 
Ecke des Gebäudes zu realisieren. 
 
Infolge der zu erwartenden Verkehrsmengen (Linksabbieger) wird empfoh-
len, d as Abbiegen signaltechnisch zu sichern . Diese Signalanlage ist als 
temporäre Anlage ledigli ch für die Zufahrt erforderlich. Vor diesem Hinte r-
grund müssen die Fahrstreifen in Fahrtrichtung Norden nicht in die Signa l-
anlage integriert werden. Demgegenüber erhält der Linksabbieger ein 
Linksabbiegesignal.  
 
 
 
Abb. 3.9: Signalisierung des Parkdecks P 8 Süd 
 
Auf der Westseite der Hammer Straße erhält der Verkehr in Fahrtrichtung 
Süden ein Signal als Vollscheibe. Ergänzend müssen die Fußgänger und 
Radfahrer auf dem westlichen Fußweg in die Signalisierung einbezogen 
werden.

31 
P G TP G T
  3. Planung 
Beim Parkplatz P8 Nord handel t es sich um eine Stellplatzanlage, die au s-
schließlich von Gäste -Fans genutzt werden. Aufgrund der relativ geringen 
Anzahl von Stellplätzen als auch der durch die Polizei geleiteten Zufahrt 
der Gäste-Fans, ist für diesen Bereich keine Signalanlage erforder lich (vgl. 
auch Kapitel 4). 
 
Abfahrt  
Das Parkdeck P6 / P7 wird vollständig über den Knotenpunkt Am Berg F i-
del/Hammer Straße/Siemensstraße entleert. Da sich die zeitliche Verte i-
lung bei der Abfahrt auf einen kürzeren Zeitraum beschränkt, wird vorg e-
schlagen, mindestens eine zusätzliche Ausfahrmöglichkeit zu schaffen. Zur 
besseren Verteilung der Verkehre auf d ie einzelnen Zu- und Ausfahrtberei-
che ist ein zusätzlicher Fahrstreifen im Zuge der Straße „Am Berg Fidel“ 
zwischen dem Parkdeck P6 / P7 und dem Knotenpunkt herzustellen, so 
dass in Richtung Hammer Straße ein zweistreifiger Abfluss gewährleistet 
ist. 
 
Bei den Stellplatzanlagen P8 Süd und P8 Nord wird davon ausgegangen, 
dass der Abfluss ausschließlich in Fahrtrichtung Süden erfolgt. Daher tritt 
kein Kreuzen der Verkehrsströme im Zuge der Hammer Straße auf. Bei der 
Ausfahrt aus dem P8 Süd sind drei Ausfahrten ausreichend.  
 
 
Verkehrsaufkommen 
Infolge der Realisierung der zusätzlichen Stellplätze ist mit einem erhöhten 
Verkehrsaufkommen im Bereich der Straße „Am Berg Fidel“ und der Ham-
mer Straße zu rechnen. Auszugehen ist von maximal 20 Fußballspielen pro 
Saison (Liga- und Pokalspiele).  
 
Wird bei zwölf Spielen eine Vollauslastung der Stellplatzkapazitäten und 
bei weiteren acht Spielen eine Teilauslastung unterstellt, so ist pro Saison 
mit rund 108.560 Fahrten im Ziel- und Quellverkehr zu rechnen.

32 
P G TP G T
  3. Planung 
Parkplätze Kapazität Vollständige 
Auslastung 
Anzahl  
Spieltage  
Quell-/ Zielver-
kehr 
P 1 Abstellanlagen für Fahrräder 
P 2 Abstellanlagen für Fahrräder 
P 3 100 100% 12 2.400 
P 4 170 100% 12 4.080 
P 5 30 100% 12 720 
P 6 / P 7 1.850 100% 12 44.400 
P 8 S Heim 775 100% 12 18.600 
P 8 N Gäste 85 100% 12 2.040 
Summe: 3.010   72.240 
 
Tab. 3.12a: Fahrtenaufkommen Stadion (Jahreswerte bei Vollausla s-
tung) 
 
Parkplätze Kapazität Vollständige 
Auslastung 
Anzahl  
Spieltage  
Quell-/ Zielver-
kehr 
P 1 Abstellanlagen für Fahrräder 
P 2 Abstellanlagen für Fahrräder 
P 3 100 80% 8 1.280 
P 4 170 80% 8 2.176 
P 5 30 80% 8 384 
P 6 / P 7 1.850 80% 8 23.680 
P 8 S Gäste 775 60% 8 7.440 
P 8 N Gäste 85 100% 8 1.360 
Summe: 3.010   36.320 
 
Tab. 3.12b: Fahrtenaufkommen Stadion (Jahreswerte bei Teilausla s-
tung) 
 
Parkplätze Kapazität Quell-/ Zielverkehr  
P 1 Abstellanlagen für Fahrräder 
P 2 Abstellanlagen für Fahrräder 
P 3 100 3.680 
P 4 170 6.256 
P 5 30 1.104 
P 6 / P 7 1.850 68.080 
P 8 S Gäste 775 26.040 
P 8 N Gäste 85 3.400 
Summe: 3.010 108.560 
 
Tab. 3.12c: Gesamtsumme Fahrtenaufkommen Stadion (Jahreswerte)

33 
P G TP G T
  3. Planung 
3.2.2 Trainingsbetrieb 
Für den Trainingsbetrieb der Sparten Tennis, Fußball und Volleyball wer-
den die Fahrten über die Termine pro Tag und die Sportler abgeschätzt.  
 
Der Belegungsplan des Kunstrasenplatzes des SC Preußen 06  sieht das 
Training im Zeitbereich zwischen 17:00 und 20:30 Uhr vor. Lediglich am 
Montag und am Freitag kann der Trainingsbetrieb bereits um 16:00 Uhr 
beginnen. 
Der Hallenbelegungsplan der Sporthalle  Berg Fidel weist von Montag bis 
Freitag eine Belegung von 16:00 bis 22:00 Uhr durch den USC Münster 
auf. Teilweise trainieren drei Gruppen gleichzeitig. 
 
Der Verein geht trotz der Ausweitung der Trainingsplätze für die Fußbal l-
sparte von keiner Intensivier ung des Trainingsbetriebes aus. Daher müs-
sen diese Zahlen im Gesamtverkehrsaufkommen nicht zusätzlich berüc k-
sichtigt werden, da diese bei der Verkehrserhebung bereits mit erfasst wur-
den. Insgesamt ist mit einem Verkehrsaufkommen von 60.800 Fahrten im 
Jahr zu rechnen. 
 
Training Termine 
pro Tag 
Sportler  
pro Termin 
Quell-/ Ziel-
verkehr 
Tennis 3 10 7.980 
Fußball 5 20 39.900 
Sporthalle Berg Fidel 4 12 12.920 
   60.800 
 
Tab. 3.13: Fahrtenaufkommen im Trainingsbetrieb (Jahreswerte) 
 
 
3.2.3 Sporthalle Berg Fidel und angrenzende Nutzungen  
In der Sporthalle Berg Fidel und den angrenzenden Nutzungen finden ve r-
schiedene Veranstaltungen im Jahr statt, für die die Besucher und das Ver-
kehrsaufkommen abgeschätzt werden.  
 
Die besucherstärksten Sportveranstaltungen sind die Volleyball spiele des 
USC Münster mit insgesamt 24.600 Besuchern pro Jahr. Bei den Hei m-
spielen der Volleyballmannschaft des USC Münster (Damenmannschaft) 
wird zwischen einem Spitzenspiel und einem gut ausgelasteten Spiel u n-
terschieden. In der abgelaufenen Saison waren beim Spitzenspiel 2.200

34 
P G TP G T
  3. Planung 
Besucher anwesend. Bei gut ausgelasteten Spielen (ca. 4 bis 6 Spiele pro 
Saison) liegt die Zuschauerzahl bei 1.500. 
 
Veranstaltung Anzahl 
pro Jahr 
Besucher 
pro Jahr 
verschiedene Veranstalter 4 2.500 
Berg Fidel Skate 1 1.500 
USC Münster - Volleyball 38 24.600 
SV Borussia Tischtennis 1 1.400 
 
Tab. 3.14: Besucheraufkommen verschiedene Veranstaltungen (Ja h-
reswerte) 
Unter Berücksichtigung eines PKW -Anteils von 50 % und einem Bese t-
zungsgrad von 2,5 Personen pro Pkw ist jährlich mit knapp 12.000 PKW 
Fahrten zu rechnen. 
 
Veranstaltung Pkw Anteil Besetzungs- 
grad 
Quell-/ Ziel-
verkehr 
verschiedene Veranstalter 50 % 2,5 1.000 
Berg Fidel Skate 50 % 2,5 600 
USC Münster - Volleyball 50 % 2,5 9.800 
Borussia Tischtennis 50 % 2,5 560 
Summe  
 
11.960 
 
Tab. 3.15: Fahrtenaufkommen verschiedene Veranstaltungen (Jahre s-
werte) 
 
 
3.3.4 Beach-Volleyball 
Geplant ist die Anlage von Beach -Volleyballfeldern. Diese Einrichtungen 
werden ausschließlich in der warmen Jahreszeit genutzt.  Es wird davon 
ausgegangen, dass 50 % der Spieler mit dem Auto kommen , wobei ein 
Besetzungsgrad von 1,4 Personen unterstellt wird.  
 
Im Mittel werden über 5 Stunden am Tag jeweils vier Spieler angenommen. 
Die Anzahl der Besuchstage wird aufgrund der saisonalen Bedingungen 
auf 150 Tage festgelegt. Das Jahresaufkommen im Ziel-/ und Quellverkehr 
liegt demnach bei 2.150 Kfz. 
 
 
3.3.5 Zusammenfassung 
Die Fahrzeugbewegungen verteilen sich über das Jahr und finden zu u n-
terschiedlichen Tageszeiten statt.

35 
P G TP G T
  3. Planung 
 
Veranstaltung Anmerkung Häufigkeit 
pro Jahr Termin 
Verschiedene 
  4 nachmittags 
Berg Fidel Skate 
  1 nachmittags 
Volleyball  
Damen 
sehr hohe 
Auslastung 1 nachmittags 
Volleyball  
Damen 
mittlere  
Auslastung 
10 
1 
nachmittags 
ab 19.30 h 
Volleyball  
Männer 
mittlere  
Auslastung 
6 
4 
nachmittags 
ab 20.00 h 
SV Borussia  
Tischtennis  1 nachmittags 
 
Tab. 3.16: Häufigkeit der Veranstaltungen 
 
Veranstaltung Besucher Pkw-Anteil 
Besetzungs- 
grad 
Quell-/ Ziel-
verkehr 
Verschiedene 
 625 50 % 2,5 250 
Berg Fidel Skate 
 1.500 50 % 2,5 600 
Volleyball  
Damen 2.200 50 % 2,5 880 
Volleyball  
Damen 1.500 50 % 2,5 600 
Volleyball  
Männer 500 50 % 2,5 200 
SV Borussia  
Tischtennis 1.400 50 % 2,5 560 
 
Tab. 3.17: Fahrtenaufkommen je Veranstaltung

36 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
4.1 Grundlagen 
Verkehrsqualität 
Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit erfolgt in Abhängigkeit der mittleren 
Wartezeit, ausgedrückt durch die Qualitätsstufen des Verkehrsablaufes 
(QSV) (vgl. Tab. 4.1). Dabei werden die Anforderungen des „Handbuches 
für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS 2015  /1/) berüc k-
sichtigt. Grundsätzlich ist eine ausreichende Qualität des Verkehrsablaufs 
an Knotenpunkten zu erreichen, d.h. die QSV muss für alle Ströme mi n-
destens D sein.  
 
 
 
Tab. 4.1: Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (Quelle: HBS 2015) 
 
Für die Berechnungen zur Leistungsfähigkeit sind die spitzenstündlichen 
Verkehrsmengen heranzuziehen. Nach den heute gültigen Richtlinien ist 
die Leistungsfähigkeitsberechnung von Knotenpunkten gem. RiLSA /6/ 
bzw. nach dem HBS 2015 /1 / durchzuführen. Die ses Berechnungsverfah-
ren geht von der sogenannten Sättigungsverkehrsstärke aus. Diese gibt die 
Verkehrsstärke an, die ein Verkehrsstrom bei einer Lichtsignalanlage auf 
einem Fahrstreifen mit ungehindertem Abfluss bezogen auf die zu einer 
Stunde summierten Freigabezeiten (Grünstunde) beim Befahren der Hal t-
elinie erreichen kann. 
 
Die Sättigungsverkehrsstärke q S (ausgedrückt in Fahrzeugen pro Stunde) 
wird unter Heranziehung des Zeitbedarfs t B (ausgedrückt in Sekunden pro 
Fahrzeug) ermittelt. Auswirkungen auf d ie Sättigungsverkehrsstärke haben 
folgende Faktoren:

37 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
 Lastfahrzeuge (SV-Anteil), 
 Fahrstreifenbreite, 
 Fahrtrichtung (Abbieger bzw. Geradeausverkehr), 
 Neigungsverhältnis, 
 Fußgängerverkehr, 
 Witterungsverhältnisse, 
 örtliche Besonderheiten. 
 
Das HBS gibt vor, dass zur Anpassung der Sättigungsverkehrsstärke an 
die tatsächlichen Verhältnisse höchstens zwei Angleichungsfaktoren, die 
multiplikativ miteinander verknüpft werden, in Ansatz zu bringen sind. 
 
Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Hammer Straße/Am Ber g F i-
del/Siemensstraße wird vor und nach einem Ligaspiel an einem Samstag 
berechnet. Das Besucheraufkommen von 20.000 wird nur in seltenen Fä l-
len erreicht werden. Dennoch muss die Stellplatzkapazität und die Lei s-
tungsfähigkeit des Verkehrsnetzes diese hohen  Besucherzahlen abwickeln 
können. Vor diesem Hintergrund wird bei den weiteren Betrachtungen die 
maximale Besucherzahl von 20.000 angesetzt. 
 
 
4.2 Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes vor dem Spiel 
 
Während der Zufahrt der Besucher wird die Straße „Am Berg  Fidel“ g e-
sperrt sein, so dass sehr wenige Fahrzeuge aus Richtung Westen in den 
Knoten einfahren (beispielsweise Taxen oder Bringverkehre, etc.).  
 
Die Knotenpunktbelastung als Summe aller zufließenden Fahrten liegt in 
der betrachteten Stunde bei 3.445 Kfz/h.  
 
Der Knotenpunkt Hammer Straße/Siemensstraße/Am Berg Fidel weist eine 
dreiphasige Signalschaltung auf. Dabei werden die Hauptströme im Zuge 
der Hammer Straße in einer Phase, die Linksabbieger in einer zweiten und 
die Nebenströme aus der Siemensstraße und der Straße „Am Berg Fidel“ 
gleichzeitig in einer dritten Phase geführt. Dies hat zur Folge, dass die 
Linkseinbieger von der Straße „Am Berg Fidel“ bedingt verträglich geführt 
werden und gegenüber dem Geradeausverkehr, dem  Rechtseinbieger aus 
der Siemensstraße und den Fußgänger wartepflichtig ist.

38 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
 
 
 
1: Am Berg Fidel 2: Hammer Straße 3: Siemensstraße 4: Hammer Straße 
 
Abb. 4.1: Knotenströme Spieltag - vor dem Spiel [Kfz/h] 
 
 
Phase I

39 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
 
 
 
 
Abb. 4.2: Knotenpunkt Hammer Straße/Siemensstraße/Am Berg Fidel: 
Phaseneinteilung  
 
Die Umlaufzeit tU wird mit 90 Sekunden gewählt.  
 
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Phaseneinteilung wird eine ausre i-
chende Verkehrsqualität (Stufe D) erreicht. 
 
Phase III 
Phase II

40 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
 
 
Tab. 4.2: Qualität des Verkehrsablaufes (QSV) – vor Spielbeginn 
 
 
 
Abb. 4.3: Signalzeitenplan Spitzenstunde vor Spielbeginn

41 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
4.3 Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes nach Spielende 
Nach Spielende von Ligaspielen wird zur Verbesserung des Abflusses der 
starken Verkehrsströme aus der Straße „Am Berg Fidel“ zurzeit die 3 -
phasige Signalschaltung beibehalten und die Grünphase für die Nebe n-
ströme verlängert. Die örtlichen Beobachtungen hab en gezeigt, dass dem 
Verkehrsstrom aus der Straße „Am Berg Fidel“ aufgrund der bedingt ve r-
träglichen Verkehrsführung eine zu geringe Kapazität zugewiesen wird. 
Auch die Verlängerung der Grünphase nach Spielende durch die Polizei 
behebt dieses Manko nicht.  
 
Vor diesem Hintergrund wird ein zweistreifiges Linkseinbiegen aus der 
Straße „Am Berg Fidel“ vorgeschlagen, um eine wesentliche Kapazitätse r-
höhung zu erreichen. Dabei ist eine gesicherte Führung dieser Linkseinbie-
geströme erforderlich , so dass eine Umste llung der Signalschaltung auf 
eine Vierphasigkeit erfolgen muss, wobei die Ströme aus der Siemensstr a-
ße und der Straße „Am Berg Fidel“ in jeweils separaten Phasen geführt  
werden. Die Verkehrsströme aus der Straße „Am Berg Fidel“ (Signalgruppe 
FV 22) fließe n dabei unabhängig von den übrigen Kfz -Strömen ab. Das 
Verkehrskonzept sieht vor, dass die Straße „Am Berg Fidel“ an Spieltagen 
westlich der geplanten Parkdecks gesperrt wird. Dies hat zur Folge, dass 
nach Spielende nahezu keine Fahrzeuge in die Straße „Am  Berg Fidel“ 
einfahren und somit diese Ströme bei der Leistungsfähigkeitsberechnung 
nicht zu betrachten sind. 
 
 
 
Infolge der Sperrung der Straße „Am Berg Fidel“ sind die Fahrstreifen in  
Richtung Westen modellbedingt nicht dargestellt 
Phase I

42 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
 
 
 
 
Infolge der Sperrung der Straße „Am Berg Fidel“ sind die Fahrstreifen in  
Richtung Westen modellbedingt nicht dargestellt 
 
 
 
Infolge der Sperrung der Straße „Am Berg Fidel“ sind die Fahrstreifen in  
Richtung Westen modellbedingt nicht dargestellt 
 
Phase II 
Phase III

43 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
 
 
Infolge der Sperrung der Straße „Am Berg Fidel“ sind die Fahrstreifen in  
Richtung Westen modellbedingt nicht dargestellt 
 
Abb. 4.4: Knotenpunkt: Phaseneinteilung – 4-Phasigkeit 
 
Infolge der temporären Sperrung der Straße „Am Berg Fidel“  wird ein Teil 
der heutigen Analysebelastung andere Routen wählen oder die Fahrten 
zeitlich verschieben. Während eines Spiels wurden rund 370 Kfz/1,5 h (vgl. 
Abbildung 4.5) und in der Zeit des abfließenden Stadionverkehrs rund 250 
Kfz/1,25 h (vgl. Abbildung 4.6) im Querschnitt analysiert. 
 
Phase IV

44 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
 
 
Abb. 4.5: Durchgangsverkehr Am Berg Fidel während des Spiels 
(Kfz/1,5 h) 
 
 
 
Abb. 4.6: Durchgangsverkehr Am Berg Fidel nach Spielende (Kfz/1,25 
h)

45 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
Für die Betrachtung der abfließenden Verkehre nach Spielende wird davon 
ausgegangen, dass 80 % der Besucher innerhalb einer Stunde das Stadion 
bzw. die Parkplätze verlassen. Dies ist ein vergleichsweise hoher Standard, 
da in der Literatur mittlere Abflussraten von 60 bis 70 % genannt werden. 
 
Parkplätze Stellplatzkapazität Abflussrate  Pkw 
P 6 / P 7 1.850 80 % 1.480 
P 8 Süd    775 80 %    620 
Gesamt 2.625  2.100 
 
Tab. 4.3: abfließende Pkw in der ersten Stunde nach Spielende 
 
Damit ergeben sich für die erste Stunde 1. 480 abfließende Pkw, die am 
Knotenpunkt Hammer Straße/ Am Berg Fidel / Siemensstraße  zum über-
wiegenden Teil in Fahrtrichtung Norden einbiegen.  
 
 
 
Abb. 4.7: Verkehrsströme nach Spielende  
 
Wird eine zweistreifige Verkehrsführung für d ie Linkseinbieger in der Str a-
ße „Am Berg Fidel“ und somit die vierphasige Signalschaltung umgesetzt, 
so ist für die Kfz-Ströme eine ausreichende Leistungsfähigkeit gegeben.

46 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
 
 
1: Am Berg Fidel 2: Hammer Straße 3: Siemensstraße 4: Hammer Straße 
 
Abb. 4.8: Knotenströme Spieltag - nach Spielende [Kfz/h] 
 
Aufgrund der zum Teil sehr geringen Nebenströme sind die entsprechen-
den Grünzeiten auf ein Minimum beschränkt. In der Realität kann davon 
ausgegangen werden, dass einzelne Phasen aufgrund des sehr geringen 
Bedarfs übersprungen werden, so dass sich für die anderen Verkehrsstr ö-
me bzw. für die querenden Fußgänger ein etwas günstigerer Abfluss ei n-
stellen wird. 
 
Die optimale, rechnerische Umlaufzeit dabei 102 Sekunden. Die rechner i-
sche Verkehrsqualität wird mit d er Stufe D berechnet. Grundlegend ist zu 
beachten, dass bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit bzw. der Wart e-
zeiten gemäß dem HBS von mittleren, stündlichen Maximalwerten ausg e-
gangen wird. Da der Besucherabfluss sich nicht gleichmäßig auf die Stu n-
de ver teilen, sondern innerhalb von einer halben Stunde stärker ballen 
wird, werden in der Realität die Wartezeiten etwas schlechter sein. 
 
Die Grünzeiten für die Fußgängerquerungen der Hammer Straße (Signa l-
gruppen FG 31 und FG 32) werden zumindest mit 26 Sekunden bemessen. 
Sollten diese Grünzeiten aufgrund des erhöhten Querungsbedarfes verlän-

47 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
gert werden, ginge dies zulasten der Kfz -Ströme entweder im Zuge der 
Hammer Straße bzw. in der Straße „Am Berg Fidel“. 
 
 
 
Tab. 4.4: Qualität des Verkehrsablaufes (QSV) – nachmittägliche Spit-
zenstunde (samstags nach Spielende) mit 4 -phasiger-
Signalisierung 
 
 
 
Abb. 4.9: Signalzeitenplan – nachmittägliche Spitzenstunde (samstags 
nach Spielende) mit 4-phasiger-Signalisierung

48 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
Die Veränderungen der Phaseneinteilung und der Fahrstreifenaufteilung im 
Zuge der Straße „Am Berg Fidel “ wird als soge nannte „ Veranstaltungs-
Schaltung" eingerichtet . Dies hat zur Folge, dass den Fahrzeugführern 
durch eine frei beschreibbare LED -Anzeige die geänderte Fahrstreifenau f-
teilung verdeutlicht werden muss. Die Veranstaltungsschaltung sollte ca. 30 
bis 45 Minuten vor Spielende beginnen. Dieser Wechsel im Signalpr o-
gramm ist unkritisch, da die Abwicklung der Nebenströme von einer bedingt 
verträglichen in eine gesicherte Führung überführt wird. 
 
Die Veranstaltungsschaltung wird in Abhängigkeit der Verkehrslage von der 
Polizei beendet. 
 
 
 
Abb. 4.10: Beispiel einer mobilen (frei beschreibbaren) LED-
Informationstafel

49 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
Aufgrund der hohen Abflussmengen nach Spielende wird empfohlen in der 
Straße „Am Berg Fidel“ baulich einen zusätzlichen Fahrstreifen im A b-
schnitt zwischen dem geplanten Parkhaus und der Hammer Straße her zu-
stellen, so da ss ein zweistreifiger Zufluss in Richtung Knotenpunkt ermög-
licht wird. 
 
4.4 Anbindung der Parkplätze P 8 Süd und Nord 
 
Die Anbindung der Parkplätze P 8 Süd und Nord erfolgt ausschließlich von 
der Hammer Straße. Dabei wird davon ausgegangen , dass die Zufahrt s o-
wohl aus Fahrtrichtung Süden als auch aus Fahrtrichtung Norden erfolgen 
kann. Demgegenüber wird die Abfahrt lediglich in Richtung Süden erfolgen. 
Eine Wendemöglichkeit besteht an der Anbindung der Trauttmansdorff-
straße. 
 
Fahrten, die im Zufluss als Rechtsabbieger von der Hammer Straße zu den 
Parkplätzen auftreten, sind bei der Betrachtung der Leistungsfähigkeit nicht 
bemessungsrelevant. Aus verkehrstechnischer Sicht ist eine Verkehrssitua-
tion zu beurteilen, bei denen die Fans von Süden kommen und somit als 
Linksabbieger an den Zufahrten der Parkplätze auftreten. 
 
Für das Linksabbiegen aus Richtung Süden ist die Nutzung der Busspur zu 
erlauben, wobei zu prüfen ist, ob dies verlängert werden muss.  
 
Der Fahrzeugstrom tritt an Spieltagen nur temporär über ca. 90 Minuten  
auf. Daher wurde untersucht, welche Zeitlückenverteilung am Samstag vor 
Spielbeginn im Verkehrsstrom der  Hammer Straße (Fahrtrichtung Süden) 
vorhanden ist. Der Spielbeginn war am Analysetag um 13:30 Uhr. Vor di e-
sem Hintergrund wurden die Längen der Zeitlücken im Zeitraum von 12:00 
bis 13:00 Uhr ermittelt. 
 
Zeitlücken von 12 bis 13 Uhr       
  in mm:ss 
12:01:20 - 12:01:30 Uhr 00:10 
12:01:51 - 12:02:40 Uhr 00:49 
12:02:42 - 12:03:00 Uhr 00:18 
12:05:07 - 12:05:42 Uhr 00:35 
12:07:55 - 12:08:45 Uhr 00:50 
12:09:21 - 12:10:12 Uhr 00:51 
12:10:50 - 12:11:40 Uhr 00:50

50 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
 
 
Tab. 4.5: Zeitlücken 12:00 bis 13:00 Uhr Hammer Straße in südliche 
Richtung 
 
Die sogenannten Grenzzeitlücken für das Linksabbiegen von Hauptstraßen 
liegen nach dem HBS 2015 bei 5,5 sec und die Folgezeitlücke bei 2,2 sec.  
 
In der Tabelle 4. 4 wurden Zeitlücken dokumentiert, die eine Mindestlänge 
von 10 sec. aufweisen.  
Zeitlücken von 12 bis 13 Uhr       
  in mm:ss 
12:12:37 - 12:13:30 Uhr 00:53 
12:14:05 - 12:15:00 Uhr 00:55 
12:15:25 - 12:16:10 Uhr 00:45 
12:17:03 - 12:18:03 Uhr 01:00 
12:18:35 - 12:19:30 Uhr 00:55 
12:19:56 - 12:21:02 Uhr 01:06 
12:22:30 - 12:22:50 Uhr 00:20 
12:23:20 - 12:24:03 Uhr 00:43 
12:24:55 - 12:25:30 Uhr 00:35 
12:26:15 - 12:26:50 Uhr 00:35 
12:27:50 - 12:28:20 Uhr 00:30 
12:29:00 - 12:30:00 Uhr 01:00 
12:30:40 - 12:31:45 Uhr 01:05 
12:32:40 - 12:33:00 Uhr 00:20 
12:33:45 - 12:34:15 Uhr 00:30 
12:35:15 - 12:35:50 Uhr 00:35 
12:36:50 - 12:37:45 Uhr 00:55 
12:38:15 - 12:39:00 Uhr 00:45 
12:39:25 - 12:40:35 Uhr 01:10 
12:41:10 - 12:41:45 Uhr 00:35 
12:42:45 - 12:43:35 Uhr 00:50 
12:45:45 - 12:46:20 Uhr 00:35 
12:47:15 - 12:48:00 Uhr 00:45 
12:48:45 - 12:49:35 Uhr 00:50 
12:49:55 - 12:51:05 Uhr 01:10 
12:51:35 - 12:52:32 Uhr 00:57 
12:53:00 - 12:54:00 Uhr 01:00 
12:54:40 - 12:55:10 Uhr 00:30 
12:56:10 - 12:57:05 Uhr 00:55 
12:57:48 - 12:58:17 Uhr 00:29 
12:59:13 - 13:00:04 Uhr 00:51 
Summe 0:28:27 
Anteil an der vollen Stunde 47,4%

51 
P G TP G T
  4. Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 
Durch die nördlich am Knotenpunkt Hammer Straße / Am Berg Fidel / Si e-
mensstraße gelegene Lichtsignalanlage treten sehr viele, relativ lange Zeit-
lücken auf. In der ausgewerteten Stunde wurden Zeitlücken von einer G e-
samtlänge von 28 Minuten analysiert.  
 
Infolge des unterschiedlichen Verkehrsaufkommens an den Parkplätzen P8 
Süd und P8 Nord ist die verkehrstechnische Beurteilung differenziert zu 
sehen.  
 
Bei der nördlichen Zufahrt i st aufgrund der geringen Anzahl von PKW -
Stellplätzen eine Signalisierung nicht erforderlich.  
 
Demgegenüber wird für die südliche Anbindung eine temporäre Signalisi e-
rung empfohlen. 
 
 
 
für den Parkplatz P 8 Nord ist 
eine Signalisierung nicht 
erforderlich 
 
 
 
 
beim Parkplatz P 8 Süd wird 
eine temporäre Signalisie-
rung empfohlen 
 
 
Abb. 4.11: Verkehrsregelung an den Zufahrten des P 8 (S + N)

52 
P G TP G T
  5. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung 
5. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung 
 
Für die akustische Bewertung der Erweiterungsplanung der Einzelhandels-
einrichtungen sind die verkehrlichen Kennwerte im Tagesbeurteilungszei t-
raum (6.00 – 22.00 Uhr) und im Nachtbeurteilungszeitraum (22.00 bis 6.00 
Uhr) differenziert nach dem Gesamtverkehrs - und dem Schwerverkehrsan-
teil heranzuziehen.  
 
Die Angaben der verkehrlichen Kennwerte erfolgen für die einzelnen Str e-
ckenabschnitte, wobei folgende verkehrlichen Kennwerte ausgewertet wu r-
den: 
 
- DTV      Gesamtverkehr (als Mittelwert über alle Tage des Jahres) 
- Mt: maßgebende stündliche Verkehrsbelastung im Tages beurteilungszeit-
raum (in Kfz/h) 
- Pt: Lkw-Anteil (Lkw > 2,8 t) im Tagesbeurteilungszeitraum (in %) 
- Mn: maßgebende stündliche Verkehrsbelastung im Nachtbeurteilungszei t-
raum (in Kfz/h) 
- Pn: Lkw-Anteil (Lkw > 2,8 t) im Nachtbeurteilungszeitraum (in %) 
 
 
 
Abb. 5.1: Tonnageklassen der Lkw (Stand 2014) (Quelle: /3/)

53 
P G TP G T
  5. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung 
Die Umrechnung der DTV w-Werte auf DTV -Werte erfolgt gemäß dem HBS  
/1/. (Anmerkung: Das „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehr s-
anlagen HBS 2015“ beinhaltet keine Berechnungsalgorithmen für die Um-
rechnung auf DTV W-Werte bzw. DTV-Werte. Daher wird auf das Vorgehen 
des HBS 2009 zurückgegriffen)  Infolge der EU -Harmonisierung wurde im 
Jahr 1995 die Abgrenzung der Fahrzeuge bezüglich des zulässigen G e-
samtgewichtes (zul. GG) für Lkw von 2,8 auf 3,5  t angehoben. Daher wer-
den bei den Erhebungen der Schwerverkehr (SV) als Fahrzeuge >  3,5 t 
definiert. In den Berechnungen nach der RLS 90 /4/ sind beim Lkw-Verkehr 
jedoch Fahrzeuge ab 2,8 t zu berücksichtigen  
 
Aus der Abbildung 5.2 wird deutlich, dass bei den  Fahrzeugen mit einem 
zul. Gesamtgewicht von 2,8 bis 3,5 t Güterfahrzeuge und Wohnmobile 
überwiegen.  
 
 
 
Abb. 5.2: Anteil der Fahrzeugklassen mit einer Gesamttonnage von 
2,8 t bis 3,5 t (Stand 2014) (Quelle: /3/) 
 
Anteil der Fahrzeuge von 2,8 bis 3,5 t an allen Fahrzeugen (Stand: 2014) 
 
 Kfz2,8-3,5 t = (Pkw2,8-3,5 t + Lkw2,8-3,5 t) / (Pkwgesamt + Lkwgesamt ) 
   = (1.263.246 + 976.139) / (43.851.230 + 2.629.209)  
   = 4,82 %

54 
P G TP G T
  5. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung 
Nach der Grundklassifizierung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 
werden als  Lieferwagen die Güterfahrzeuge und Wohnmobile mit einem 
zul. Gesamtgewicht von max. 3,5 t definiert.  
 
Der Anteil der Lkw2,8-3,5 t  ergibt sich somit: 
 
 Lkw2,8-3,5 t = (Wohnmobile2,8-3,5 t + Lkw2,8-3,5 t) / (Pkwgesamt + Lkwge-
samt ) 
   =  (262.399 + 976.139) / (43.851.230 + 2.629.209) 
   = 2,66 % 
Da bei den Lärmberechnungen lediglich Lkw > 2,8  t zu berücksichtigen 
sind, ist dieser Anteil bei der Ermittlung anzusetzen: 
 
 Lkw> 2,8 t = SV> 3,5 t + DTVKfz * 0,0266  
mit  
DTVKfz  = Gesamtverkehrsstärke [Kfz/24 h] 
SV> 3,5 t = Schwerverkehrsstärke > 3,5 t [Fz/24 h] 
 
 
 
Abb. 5.3: Abschnittseinteilung

55 
P G TP G T
  5. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung 
Bei der Zusammenstellung der verkehrlichen Kennwerte wird unterschi e-
den zwischen 
 Analyseverkehr 2015 – ohne Sportstätten 
 Analyseverkehr 2015 – mit Sportstätten 
 Prognoseverkehr ohne Sanierung des Preußenstadions (Prognos e-
nullfall 2030) – ohne Sportstätten 
 Prognoseverkehr ohne Sanierung des Preußenstadions (Prognos e-
nullfall 2030) – mit Sportstätten 
 Prognoseverkehr mit Sanierung  des Preußenstadions (Prognose 
2030) 
 
Abschnitt DTV DTVsv Mt pt Mn pn 
Kfz/24 h 
Lkw/24 h 
(Lkw>2,8t) Kfz/h % Kfz/h % 
1 Am Berg Fidel 3.799 241 218,4 6,27% 38,1 7,32% 
2 Hammer Str. 25.193 1.671 1.481,9 6,58% 185,4 7,42% 
3 Siemensstr. 6.485 279 381,6 4,28% 47,5 4,65% 
4 Hammer Str. 28.993 1.895 1.705,4 6,49% 213,3 7,31% 
5 Hogenbergstraße 2.378 211 136,6 8,82% 24,0 9,61% 
6 Am Berg Fidel 1.518 54 90,2 3,56% 9,4 3,65% 
7 Am Berg Fidel 3.578 252 205,6 6,99% 36,0 7,57% 
8 Trauttmansdorffstr. 1.465 141 86,8 9,38% 9,5 14,04% 
9 Am Berg Fidel 401 18 23,8 4,48% 2,4 3,02% 
10 Trauttmansdorffstr. 2.610 181 154,8 6,79% 16,7 9,78% 
11 Am Berg Fidel 1.309 46 77,7 3,47% 8,1 3,56% 
12 Rampe West 5.332 394 313,4 7,27% 39,7 9,39% 
13 Trauttmansdorffstr. 6.505 481 382,6 7,34% 47,9 8,33% 
14 Rampe Ost 5.159 382 303,2 7,27% 38,5 9,40% 
15 Trauttmansdorffstr. 9.064 670 533,1 7,33% 66,8 8,33% 
 
Tab. 5.1: verkehrliche Kennwerte - Analyse 2015 - ohne Sportstätten

56 
P G TP G T
  5. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung 
Abschnitt DTV DTVsv Mt pt Mn pn 
Kfz/24 h 
Lkw/24 h 
(Lkw>2,8t) Kfz/h % Kfz/h % 
1 Am Berg Fidel 3.799 241 218,4 6,27% 38,1 7,32% 
2 Hammer Str. 25.193 1.671 1.481,9 6,58% 185,4 7,42% 
3 Siemensstr. 6.485 279 381,6 4,28% 47,5 4,65% 
4 Hammer Str. 28.993 1.895 1.705,4 6,49% 213,3 7,31% 
5 Hogenbergstraße 2.378 211 136,6 8,82% 24,0 9,61% 
6 Am Berg Fidel 1.518 54 90,2 3,56% 9,4 3,65% 
7 Am Berg Fidel 3.578 252 205,6 6,99% 36,0 7,57% 
8 Trauttmansdorffstr. 1.465 141 86,8 9,38% 9,5 14,04% 
9 Am Berg Fidel 401 18 23,8 4,48% 2,4 3,02% 
10 Trauttmansdorffstr. 2.610 181 154,8 6,79% 16,7 9,78% 
11 Am Berg Fidel 1.309 46 77,7 3,47% 8,1 3,56% 
12 Rampe West 5.332 394 313,4 7,27% 39,7 9,39% 
13 Trauttmansdorffstr. 6.505 481 382,6 7,34% 47,9 8,33% 
14 Rampe Ost 5.159 382 303,2 7,27% 38,5 9,40% 
15 Trauttmansdorffstr. 9.064 670 533,1 7,33% 66,8 8,33% 
 
Tab. 5.2: verkehrliche Kennwerte - Analyse 2015 – mit Sportstätten 
 
Abschnitt DTV DTVsv Mt pt Mn pn 
Kfz/24 h 
Lkw/24 h 
(Lkw>2,8t) Kfz/h % Kfz/h % 
1 Am Berg Fidel 3.799 241 218,4 6,27% 38,1 7,32% 
2 Hammer Str. 25.193 1.671 1.481,9 6,58% 185,4 7,42% 
3 Siemensstr. 6.485 279 381,6 4,28% 47,5 4,65% 
4 Hammer Str. 28.993 1.895 1.705,4 6,49% 213,3 7,31% 
5 Hogenbergstraße 2.378 211 136,6 8,82% 24,0 9,61% 
6 Am Berg Fidel 1.518 54 90,2 3,56% 9,4 3,65% 
7 Am Berg Fidel 3.578 252 205,6 6,99% 36,0 7,57% 
8 Trauttmansdorffstr. 1.465 141 86,8 9,38% 9,5 14,04% 
9 Am Berg Fidel 401 18 23,8 4,48% 2,4 3,02% 
10 Trauttmansdorffstr. 2.610 181 154,8 6,79% 16,7 9,78% 
11 Am Berg Fidel 1.309 46 77,7 3,47% 8,1 3,56% 
12 Rampe West 5.332 394 313,4 7,27% 39,7 9,39% 
13 Trauttmansdorffstr. 6.505 481 382,6 7,34% 47,9 8,33% 
14 Rampe Ost 5.159 382 303,2 7,27% 38,5 9,40% 
15 Trauttmansdorffstr. 9.064 670 533,1 7,33% 66,8 8,33% 
 
Tab. 5.3: verkehrliche Kennwerte – Prognosenullfall 2030 -  ohne Sportstätten

57 
P G TP G T
  5. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung 
Abschnitt DTV DTVsv Mt pt Mn pn 
Kfz/24 h 
Lkw/24 h 
(Lkw>2,8t) Kfz/h % Kfz/h % 
1 Am Berg Fidel 3.989 254 229,3 6,27% 40,0 7,32% 
2 Hammer Str. 26.453 1.754 1.556,0 6,58% 194,6 7,42% 
3 Siemensstr. 6.809 293 400,7 4,28% 49,9 4,65% 
4 Hammer Str. 30.442 1.990 1.790,7 6,49% 224,0 7,31% 
5 Hogenbergstraße 2.497 222 143,5 8,82% 25,2 9,61% 
6 Am Berg Fidel 1.594 57 94,7 3,56% 9,9 3,65% 
7 Am Berg Fidel 3.757 264 215,9 6,99% 37,7 7,57% 
8 Trauttmansdorffstr. 1.538 148 91,1 9,38% 10,0 14,04% 
9 Am Berg Fidel 421 19 25,0 4,48% 2,6 3,02% 
10 Trauttmansdorffstr. 2.740 190 162,5 6,79% 17,5 9,78% 
11 Am Berg Fidel 1.374 48 81,6 3,47% 8,5 3,56% 
12 Rampe West 5.598 414 329,0 7,27% 41,7 9,39% 
13 Trauttmansdorffstr. 6.830 505 401,7 7,34% 50,3 8,33% 
14 Rampe Ost 5.417 401 318,4 7,27% 40,4 9,40% 
15 Trauttmansdorffstr. 9.517 703 559,8 7,33% 70,1 8,33% 
 
Tab. 5.4: verkehrliche Kennwerte – Prognosenullfall 2030 -  mit Sportstätten

58 
P G TP G T
  5. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung 
Abschnitt DTV DTVsv Mt pt Mn pn 
Kfz/24 h 
Lkw/24 h 
(Lkw>2,8t) Kfz/h % Kfz/h % 
1 Am Berg Fidel 4.236 253 243,1 5,89% 43,2 6,77% 
2a Hammer Str. 26.480 1.754 1.557,5 6,58% 195,0 7,41% 
2b Hammer Str. 26.524 1.757 1.560,0 6,58% 195,6 7,40% 
3 Siemensstr. 6.837 293 402,2 4,27% 50,2 4,61% 
4 Hammer Str. 30.623 1.992 1.800,8 6,46% 226,3 7,25% 
5 Hogenbergstraße 2.497 222 143,5 8,82% 25,2 9,61% 
6 Am Berg Fidel 1.621 57 96,2 3,50% 10,2 3,53% 
7a Am Berg Fidel 3.784 264 217,5 6,94% 38,1 7,50% 
7b Am Berg Fidel 3.757 264 215,9 6,99% 37,7 7,57% 
8 Trauttmansdorffstr. 1.538 148 91,1 9,38% 10,0 14,04% 
9 Am Berg Fidel 421 19 25,0 4,48% 2,6 3,02% 
10 Trauttmansdorffstr. 2.768 190 164,1 6,72% 17,9 9,59% 
11 Am Berg Fidel 1.402 48 83,2 3,41% 8,9 3,42% 
12 Rampe West 5.607 415 329,5 7,28% 41,8 9,41% 
13 Trauttmansdorffstr. 6.852 507 403,0 7,34% 50,6 8,32% 
14 Rampe Ost 5.425 402 318,8 7,28% 40,5 9,41% 
15 Trauttmansdorffstr. 9.545 703 561,3 7,31% 70,5 8,29% 
 
Tab. 5.5: verkehrliche Kennwerte – Prognose 2030 mit Stadionsanierung 
 
 
Neben der Berechnung der verkehrlichen Kennwerte für die öffentlichen 
Straßen sind in Abhängigkeit der unterschiedlichen Nutzungen die Par k-
platzüberlegungen zu bestimmen. Für die akustische Bewertung ist vor 
allem die lauteste Nachtstunde von Bedeutung. Insofern sind für relevante 
Veranstaltungen die Anzahl der Fahrzeugbewegungen na ch 22:00 Uhr 
abzuleiten. 
 
Die Anzahl der Abendspiele im Preußen Stadion wird zwischen zwei und 
vier Spiele pro Saison liegen. Bei Heimspielen wird für die Lärmbetrachtung 
davon ausgegangen, dass die Kapazitäten der Stellplatzanlagen ausg e-
nutzt werden, so dass insgesamt 3.010 Fahrzeuge die Stellplätze nutzen.  
 
Bei einem Heimspiel im Preußen Stadion ist der späteste Beginn zwischen 
20:15 Uhr und 20:30 Uhr. Dies bedeutet, dass das Spielende nach 22:00 
Uhr liegt. Es ist aber davon auszugehen, dass in der Stunde von 22:00 bis

59 
P G TP G T
  5. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung 
23:00 Uhr 70 bis 85 % der Heim-Fans die Parkplätze verlassen . Lediglich 
der VIP Parkplatz wird mit einer noch geringeren Abflussrate belegt. 
Zusätzlich werden 10 Fan -Busse vom Parkplatz P 8  Nord in der Zeit zw i-
schen 22:00 und 23:00 Uhr abfahren. 
 
Parkplätze Kapazität Anteil Abfluss 
bis 23:00 Uhr 
Fahrten 22:00 
bis 23:00 Uhr 
Fahrten nach 
23:00 Uhr 
P1 Abstellanlagen für Fahrräder 
P2 Abstellanlagen für Fahrräder 
P3 100 85% 85 15 
P4 170 85% 145 25 
P5 30 50% 15 15 
P 6 / P 7 1.850 75% 1.388 463 
P 8 Süd  775 90% 697 77 
P 8 Nord 85 90% 77 8 
Summe: 3.010   2.407 603 
 
Tab. 5.6: zeitliche Verteilung der Fahrten - Fußballspiele am Abend  
 
Die Frauen des USC Münsters spielen in Ausnahmefällen ab 19:30 Uhr (in 
der abgelaufenen Saison ein Abendspiel). Bei einer Spieldauer von 2 Stun-
den ist davon auszugehen, dass bei den Frauenspielen die Stellplätze na-
hezu vollständig im Zeitraum vor 22:00 Uhr geleert sind. 
 
Parkplätze Kapazität Fahrten bis 
22:00 Uhr 
Fahrten nach 
22:00 Uhr 
P 1 Abstellanlagen für Fahrräder 
P 2 Abstellanlagen für Fahrräder 
P 3 100 90 10 
P 4 170 125 13 
P 5 30 27 3 
P 6 / P 7 1.850 165 17 
P 8 Süd 775 0 0 
P 8 Nord 85 0 0 
Summe: 3.010 407 43 
 
Tab. 5.7: zeitliche Verteilung der Fahrten – Volleyballspiel (Frauen 
maximale Besucherzahl) am Abend

60 
P G TP G T
  5. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung 
Bei einem Spielbeginn um 20:00 Uhr (vier Abendspiele der Männerman n-
schaft) wird ein wesentlicher Anteil der Besucher zwischen 22:00 und 23:00 
Uhr die Stellplätze verlassen.  
 
Parkplätze Kapazität Fahrten bis 
22:00 Uhr 
Fahrten nach 
22:00 Uhr 
P 1 Abstellanlagen für Fahrräder 
P 2 Abstellanlagen für Fahrräder 
P 3 100 90 10 
P 4 170 153 17 
P 5 30 27 3 
P 6 / P 7 1.850  0  0 
P 8 Süd 775 0 0 
P 8 Nord 85 0 0 
Summe: 3.010 270 30 
 
Tab. 5.8: zeitliche Verteilung der Fahrten – Volleyballspiel (Männer 
maximale Besucherzahl) am Abend

61 
P G TP G T
  6. Zusammenfassung 
6. Zusammenfassung 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die Sanierung des Preußen -
Stadions in der Stadt Münster ist ein verkehrlicher Fachbeitrag zu erarbe i-
ten. 
 
Auf der Basis einer detaillierten Verkehrsanalyse wurde für die unterschied-
lichen, zusätzlichen Nutzungen das Prognoseverkehrsaufkommen im Str a-
ßennetz berechnet. Dabei wird u.a. von einer maximalen Besucherkapaz i-
tät des Stadions von 20.000 Besuchern ausgegangen. 
 
Mit der Erweiterung der Besucherkapazität des Stadions muss das Stel l-
platzangebot angepasst werden. Aus sicherheitstechnischen Überlegungen 
wurde davon ausgegangen, dass die Gäste-Fans und die Heim-Fans räum-
lich getrennt werden. Um eine ausreichende Stellplatzkapazität auch bei 
sogenannten “Brisanzspielen“ vorzuhalten, wurde der Anteil der Gäste -
Fans mit 20 % angesetzt. Bei den Heim-Fans wurde aufgrund der Bevölke-
rungsverteilung bezogen auf die  Stadt Münster und dem regionalen Ei n-
zugsgebiet von 60 % Besuchern aus Münster und 20 % aus dem Umland 
ausgegangen. 
 
Für die Berechnung des Verkehrsaufkommens spielen die Verkehrsmitte l-
wahl und der Besetzungsgrad der Fahrzeuge eine entscheidende Rolle. 
Diese wurden differenziert für die Heim -Fans und die Gäste -Fans berech-
net. 
 
Bei einer Stadionkapazität von 20.000 Besuchern erg ibt sich eine erforder-
liche Stellplatzanzahl von knapp 3.000 PKW -Stellplätzen. Darüber hinaus 
sind rund 5.400 Abstellplätze für Fahrräder vorzusehen.  
 
Auf der Basis dieser Vorgaben wurde ein Strukturkonzept entwick elt, bei 
dem die derzeitigen PKW-Stellplatzanlagen P1 und P2 an der Stra ße „Am 
Berg Fidel“ aufgegeben und zu Radabstellanlagen umgewandelt werden. 
PKW-Stellplatzanlagen werden schwerpunktmäßig für die Heim -Fans an 
der Straße „Am Berg Fidel“ P6/P7 mit 1.850 Stellplätzen und an der Ha m-
mer Straße P8 Süd mit 775 Stellplätzen und P8 Nord mit 85 Stellplätzen 
sowie 13 Busabstellplätzen geplant. Darüber hinaus werden 300 Stellplätze

62 
P G TP G T
  6. Zusammenfassung 
westlich des Stadions vorgesehen, die nur mit Berechtigungsausweis g e-
nutzt werden können. 
 
Das Verkehrskonzept geht davon aus, dass an Spieltagen die Straße „Am 
Berg Fidel“ nördlich der Hogenbergstraße gesperrt wird, so dass die Heim -
Fans ausschließlich über den Knotenpunkt Hammer Straße/Siemens -
straße/ Am Berg Fidel zum Parkdeck P6/P7 fahren.  
 
Für die Gästefans ist eine weiträumige Wegweisung geplant. So wird vo r-
geschlagen, dass Fans, die über die B 51 kommen , an der Abfahrt Robert-
Bosch-Straße zur Siemensstraße und weiter zur Trauttmansdorffstraße und 
Hammer Straße geleitet werden. Demnach treten die zufahrenden Gäste -
Fans an der Hammer Straße zu den geplanten Parkplätzen P8 Süd und 
Nord als Linksabbieger auf. 
 
Somit sind aus verkehrlicher Sicht folgende Maßnahmen umzusetzen: 
 
 Stellplätze für die Heim -Fans werden schwerpunktmäßig an der  
Straße „Am Berg Fidel“ in einem Parkdeck P6/P7 errichtet. 
 Stellplätze für die Gäste -Fans werden ausschließlich an der Ha m-
mer Straße (Parkplätze P 8 Süd und Nord) realisiert 
 Stellplätze für die Fahrräder werden auf den heute noch vorhand e-
nen Pkw-Parkplätzen P1 und P2 sowie im Vorplatzbereich des  Sta-
dions hergestellt 
 die Straße „Am Berg Fidel“ wird nördlich der Hogenbergstraße an 
Spieltagen gesperrt 
 am Knotenpunkt Hammer Straße/Siemensstraße/Am Berg Fidel 
wird nach Spielende eine sogenannte Veranstaltungssch altung ge-
nutzt. Dabei wird bei einer vierphasigen Signalschaltung ein zwe i-
streifiges Linkseinbiegen in Fahrtrichtung Norden ermöglicht. Die 
Veränderung der Fahrstreifenaufteilung wird durch eine freib e-
schreibbare LED-Tafel den Fahrzeugführern angezeigt 
 zur Verbesserung des Abflusses wird an der Straße "Am Berg Fidel“ 
zwischen dem geplanten Parkdeck (P6/P7) und der Hammer Straße 
ein zweiter Fahrstreifen angelegt, so dass ein zweistreifiges  Zufah-
ren in Richtung Knotenpunkt ermöglicht wird 
 für das Linksabbiege n zum Parkdeck P8 Süd wird eine Signalisie-
rung vorgesehen. Diese Signale werden ausschließlich während der

63 
P G TP G T
  6. Zusammenfassung 
Anfahrtzeit geschaltet und betreffen neben den Linksabb iegern die 
Verkehrsströme in Fahrtrichtung Süden sowie die Fußgänger und 
Radfahrer auf der Westseite der Hammer Straße. Die Ausfahrt aus 
dem Parkplätzen P8 Süd und Nord erfolgt ausschließlich in Fahr t-
richtung Süden, so dass nach Spielende keine Regelung erforde r-
lich wird. 
 
 
 
Abb. 6.1: Maßnahmenkonzept 
 
 
 
Hannover, 29. August 2016 
 
Dipl.-Ing. Ralf Losert 
    - Geschäftsführer - 
PGT Umwelt und Verkehr GmbH

Beratungsverlauf (3)

27.04.2017 Sportausschuss
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Hammer Straße 3
  • Trauttmansdorffstraße 3
  • Siemensstraße 7
  • Hogenbergstraße 2
  • Nieberdingstraße
  • Werlandstraße 92W
  • Hessenweg 38
  • Albersloher Weg 33
  • Am Berg Fidel 478
  • Robert-Bosch-Straße
  • An den Speichern 7
  • Preußenstadion
  • Kanalpromenade
  • Alte Reitbahn 22m
  • Kinderhaus
  • Hohe Ward
  • Düesberg
  • Asche

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Details

Aktenzeichen
V/0123/2017
Typ
Vorlagen
Datum
08.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37