mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Bürgereingabe gem. § 24 GO "Kriegerdenkmal an der Groov" (AZ.: 02-1600-34/16)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1161/2016 vom 11.01.2017

Stand: Am 07.02.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Eingabe

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Eingabe

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dr. Paula Keller Traianstr. 5 50678 Köln Bezirksvertretung Innenstadt Anregungen und Beschwerden Rezirksrathaus Innenstadt Ludwigstr. 8 50667 Köln an Rat und Bezirksvertreter rinsdris 15, lläH 2016 I l'?:'ffi ;y,"g i"'ri-i'är., 1r.03.2016 {- O2 - 4/? Betreff: Kriegerdenkmal an der Groov Sehr geehrte Damen und Herren, In meinem Schreiben an das Amt fiir Denkmalschutz und Denkmalpflege (hier als Anlage beigefligt) hatte ich begründet beantragt, das Kriegerdenkmal in der Groov zu beseitigen' Der Stadtkonservator, Herr Dr. Werner antwortete mir, dass das nicht möglich sei' Ich wende mich nun an Sie mit der Bitte, mich zu beraten, wie ich weiter vorgehen kann, um eine Beseitigung des Denkmals zu erreichen oder diesem Denkmal ein von Künstlern gestaltetes ,,Gegendenkmal" ztx Seite zu stellen. Mit fleundlichen Grüßen .,- :) ,, /','*,'@*-_(* Dr. Paula Keller Trajanstr. 5 50678 Köln Amt fiir Denkmalschutz und Denkmalpflege Willy-Brandt-ülatz2 Postfach l0 35 64 50679 Köln Köln, 10.1 1.2015 Sehr geehrter Dr. Wenrer, lnPorz-Zündorf, An der Groov, steht ein Ehren- und Heldendenkmal fiir die getöteten Soldaten des ,Er'sten und Zweiten Weltklieges. Die Insclirift iautet: TINSEREN HELDEN DIE DANKBARE GEMEINDE zttNDoRF 2. OKT. 1932 ZÜINDORF 4. OKT. 1953 Das Heldendenkmal wurde 1932, ein Vierteljahr vor der offiziellen Machtübernahme durch die Faschisten der N SDAP errichtet. Der Dank der Gemeinde und die Ehrung der getöteten Soldaten 1932 signalisieren deutlich die Absicht, mit der dieses Ehrenmal 14 Jahre nach dem Ende des Ersten Weltkrieges errichtet wurde: Glorifizierung des Soldatentums - Deutsche können stolz sein. Scham, Reue, Trauer oder Nachdenken waren fehl am Platz; ein zweiter Weltkrieg sollte ja vorbereitet werden! Damit nicht genug. 8 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges dankt 1953 die Geneinde Zijndorf zum zweiten Mal ihren Helden. Wofür? Wofür dankte die Gen.reinde Zündorf 1953? Dass diese Soldaten mitgeholfen hatten, 60 Millionen Tote, Millionen Verletzte, vorl der Heimat Vertriebene, Waisenkinder, Zerstörung von Städten und Natur zu ,,schaffen"? Was hat der Krieg der Gemeinde Zündorf gegeben, wofür sie sich bedarikt? Ist irgendetwas vorstellbar, woflir dieser Krieg gut war, außer den Gewinnen der arn Krieg Verdienenclen? Hat die Gemeinde Zündorf ail 'vrrieg verdieüt? Warum und wer veranlasste 1953, acht Jahre nach dern Ende des Zweiten Weltkrieges, diesen Dank auszusprechen? Dieses Denkmal konterkariert alle ethisclien Wefte einer Cemeinschaft von Menschen, deren Staat Mitglied der Vereinten Nationen ist, in deren Verfassung die Er-rtnazifizierungsvorschriften zur .,Befi"eiurrg des deutschen Volkes vor-n Nationalsozialismus und Militarismus" immer noch Gültigkeit haben. Eine solche Verherrlichung von staatlicher Gewalt verstößt gegen das Grundgesetz, gegen das Völkerrecht und gegen die in der UN-Charta deklarierlen Menschenrechte! Ich beantrage die Beseitigung dieses Heldendenkmals, auch weil sie im tiberwiegenden Interesse der BevölkerLurg liegt: etwa 213 der BevölkerLrng sprechen sich gegenwärtig gegen sogenannte Einsätze der Bundeswel.rr im Attslaud ar-rs. Mit fi'eundIichen Grüßen
  • Anlage 2 Foto

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2 Foto

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 2:
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1161/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO "Kriegerdenkmal an der Groov" AZ.: 02-1600-34/16 Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt der Petentin für ihre Eingabe, spricht sich jedoch gegen den Abbau des Kriegerdenkmals an der Groov sowie gegen die Errichtung eines Gegendenkmals in räumlicher Nähe aus. Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Petentin beantragt den Abbau des Kriegerdenkmals an der Groov in Köln-Porz. Das Denkmal stelle eine Verherrlichung staatlicher Gewalt dar und verstoße gegen das Grundgesetz sowie gegen die in der UN-Charta deklarierten Menschenrechte (vgl. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe nicht zu folgen. Aufgrund einer Beschwerde an die Verwaltung wurde der Petentin am 19.02.2016 mitgeteilt, dass ein eingetragenes Denkmal gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes nicht einfach aus dem Denkmalverzeichnis gelöscht werden könne. Ein Kriegerdenkmal stellt zwar ein Geschichtszeugnis dar, das aus heutiger Sicht politisch oder von Tei- len der Gesellschaft nachvollziehbar negativ besetzt sein kann. Mit dem Fortgang der Zeit wandelnde Ansichten oder Erkenntnisse stellen aber gemäß der Rechtsprechung keinen hinreichenden Grund für einen Abriss dar. Solche Denkmäler stellen keine Glorifizierung des Krieges oder eines politischen Regimes dar, sondern erinnern heutzutage an die vielen unschuldig gefallenen Soldaten und die Op- fer der Zivilbevölkerung. Dementsprechend müssten auch unter Denkmalschutz gestellte Bunkeranlagen des II. Weltkrieges und andere architektonische Zeugnisse dieser Zeit abgerissen werden. Vor dem Hintergrund der Be- wahrung des "Negativen Verweises" bzw. des Aspektes der Mahnung für kommende Generationen, sollten solche Geschichtszeugnisse erhalten bleiben. Da sich die Petentin mit der Antwort der Verwaltung nicht zufrieden geben möchte, wendet sie sich nun gemäß § 24 der Gemeindeordnung (GO) an die Bezirksvertretung Porz. Aufgrund der rechtlichen Sachlage verzichtet die Verwaltung in diesem Falle auf Darstellung einer Beschlussalternative. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 07.02.2017

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 2.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz