Mandari Insight

KRhR 7/2022

Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Ökologische Folgenutzung der Restseen und ihrer Umgebung''

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier 23.09.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Kommission Rheinisches Revier, Sitzung am 23.09.2022, TOP 7.1

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (2022.08.08 Anfrage zur ökologischen Folgenutzung der Restseen)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Ökologische Folgenutzung der Restseen und ihrer Umgebung'')

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (2022.08.08 Anfrage zur ökologischen Folgenutzung der Restseen)

4137 Zeichen

Anfrage zur 5. Sitzung der Kommission Rheinisches Revier am 23.09.2022 
Sehr geehrter Herr Spinrath, 
bitte setzen Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 23. September 
2022: 
Ökologische Folgenutzung der Restseen und ihrer Umgebung 
Im Bereich der Ville gibt es eine ganze Reihe von Restseen, die im Zuge der Braunkohle -
abgrabung seit Lan gem rekultiviert und der Erholungsnutzung sowie dem Naturschutz 
zugeführt wurden. Im Vergleich zu den zukünftigen Restseen der Tagebaue Inden, 
Hambach und Garzweiler sind die bisherigen Restseen trotz ihrer Größe dennoch eher als 
klein zu bezeichnen.  
Die zukünftigen Restseen im Rheinischen Revier werden zumindest dem Volumen nach zu 
den größten Binnenseen Deutschlands gehören und umspannen mit den sie umgebenden 
Uferbereichen sowie den Einzugsgebieten der natürlichen Zu - und Abflüsse nahezu den 
gesamten Be reich des Rheinischen Braunkohlereviers . Damit wird gesamtheitlich 
betrachtet eine künstliche Seenlandschaft geschaffen, wie es sie in Deut schland bisher so 
noch nicht gab und die bereits jetzt als „Rheinische Seenplatte“ bezeichnet wird (indeland 
Meilensteine). 
Die Folgenutzung für den Restsee Inden wird durch die indeland GmbH geplant und bereits 
jetzt ist deutlich zu erkennen, dass der Fokus hier auf einer durchaus als intensiv zu 
bezeichnenden Freizeit- und Erholungsnutzung liegen wird. 
Die Gesellschaft  NEULAND HAMBACH begleitet die Folgenutzungsplanungen für den 
Restsee Hambach, die zumin dest auf den ersten Blick Natur  und Umwelt einen etwas 
größeren Raum bieten. 
Für den Garzweiler See gibt es unserer Erkenntnisse nach noch keine detaillierteren 
Planungen für eine Folgenutzung; genauso wenig ist für uns eine gesamtheitliche, das 
gesamte Gebiet der „Rheinischen Seenplatte“ umfassende Betrachtung im Sinne des Natur- 
und Umweltschutzes erkennbar. 
Damit sind für uns in Bezug auf die ö kologische Folgen utzung an und in den neuen 
Binnenseen noch eine Vielzahl von Fragen offen um deren schriftliche und mündliche 
Beantwortung in der kommenden Sitzung wir hiermit bitten. 
 
GRÜNE im Regionalrat 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 08.08.2022 
An den 
 
Vorsitzenden der 
Kommission Rheinisches Revier  
Herrn N. Spinrath 
Bezirksregierung Köln 
Geschäftsstelle Regionalrat 
 
50667 Köln

Aufgeschlüsselt nach den einzelnen Restseen fragen wir: 
  
Wieviel Prozent der Fläche im Gesamtbereich des Sees sind für den Naturschutz vorgese-
hen? 
  
Welche Arten werden hierbei besonders berücksichtigt? 
  
Wieviel Prozent des direkten Seeufers sind ausschließlich dem Natur- und Gewässer-
schutz gewidmet? 
  
Wie hoch ist der geplante Bewaldungsanteil? 
  
Ist die Anlegung von Waldflächen mit Überflutungspotential geplant, wenn ja, wieviel und 
wo? 
  
Sind naturbelassene große Wiesenflächen in direkter Ufernähe geplant, wenn ja, wieviel 
und wo? 
  
Sind größere zusammenhängende Schilf- und Röhrichtzonen geplant, wenn ja, wo? 
  
Ist ein künstlicher Besatz mit Flora und Fauna im Gewässer geplant, wenn ja, mit was und 
in welcher Form? 
 
Ist angedacht, den geplanten Kanal zwischen Inde- und Hambachsee, der ja vornehmlich 
einer intensiven Freizeitnutzung gewidmet sein soll, auch unter naturschutzfachlichen Ge-
sichtspunkten zu konzipieren (Stichwort Biotopverbund am aber auch im Gewässer)? 
Wenn ja in welcher Form, wenn nein, warum nicht? 
 
  
Zum Gesamtgebiet der „Rheinischen Seenplatte“ fragen wir weiterhin: 
  
Wieviel Fläche ist zukünftig im Gesamtgebiet der drei Seen dem Naturschutz gewidmet? 
  
Wieviel Biotopverbundflächen- bzw. Korridore sind geplant und wo? 
  
Ist damit ein Biotopverbund zwischen allen drei Gewässern hergestellt, wenn nein, warum 
nicht? 
  
Wurde über eine Anpassung der Planungskonzepte in Hinblick auf den Klimawandel und 
den damit verbundenen Problemen nachgedacht und wenn ja, in welcher Form? 
  
Wenn nein, warum nicht? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender     
 
f.d.R. Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Ökologische Folgenutzung der Restseen und ihrer Umgebung'')

13970 Zeichen

Seite 1 von 7 
Sitzungsvorlage Kommission 
Rheinisches Revier 
- öffentlich - 
KRhR 7/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Gerit Ulmen 
Telefon 0221-147-2397 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 09.09.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission Rheinisches Revier 23.09.2022 7.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Ökologische Folgenutzung der Restseen und ihrer 
Umgebung'' 
 
Vorschlag: 
Die Kommission Rheinisches Revier nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Wieviel Prozent der Fläche im Gesamtbereich des Sees sind für den Naturschutz vorgese-
hen? 
Wieviel Prozent des direkten Seeufers sind ausschließlich dem Natur- und Gewässer-schutz 
gewidmet?  
 
Welche Arten werden hierbei besonders berücksichtigt?  
 
Wie hoch ist der geplante Bewaldungsanteil?  
 
Die Fragen werden gebündelt beantwortet: 
 
Die nach Landesplanungsgesetz aufgestellten Braunkohlenpläne müssen nach § 26 Abs. 2 
LPlG insbesondere Angaben über die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wieder -
nutzbarmachung in Abbau- und Aufschüttungsgebieten einschließlich der im Rahmen der 
Rekultivierung angestrebten Landschaftsentwicklung sowie über sachliche, räumliche und 
zeitliche Abhängigkeiten enthalten. 
Weitere Grundlage für die ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung der im Rheinischen 
Braunkohlenrevier in Anspruch genommenen Fläche sind weiterhin die nachgeordneten 
bergrechtlichen Betriebsplanverfahren. In den von der Bergbehörde zu genehmigenden 
bergrechtlichen Rahmenbetriebsplänen werden die Grundzüge der Oberflächengestaltung 
und Wiedernutzbarmachung der Braunkohlenpläne verbindlich umgesetzt. Eine detaillierte 
Festlegung der Wiedernutzbarmachung und Oberflächengestaltung erfolgt dann in bergbe-
hördlich genehmigten Abschlussbetriebsplänen.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2022 Seite 2 von 7 
 
Aufgrund der derzeit laufenden Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II, Ham -
bach und Rheinwassertransportleitung sind noch keine verbindlichen Aussagen über eine 
detaillierte Folgenutzungsplanung möglich. 
 
In den rechtsverbindlichen Braunkohlenplänen finden sich in diesem Bereich folgende Nut-
zungen:  
 
 
Garzweiler II 
 
In dem aktuell rechtsverbindlichen Braunkohlenplan Garzweiler II (Genehmigung                     
31.03.1995) wurde festgelegt, dass der östliche Bereich des Sees mit Uferzone einschließ-
lich des Gebiets um den Niersabfluss dem Naturschutz vorbehalten ist. Die Entwicklung der 
Seeufer wird zur sinnvollen Biotopvernetzung im Sinne des "regionalen Biotopverbundes" 
im direkten Anschluss an die Niersaue erfolgen. Die Erschließung für die stille Erholung soll 
sich in den östlichen und nordöstlichen Uferbereichen den Naturschutzzielen unterordnen 
(vgl. Kap. 8.3, S.254, Ziel 1). 
 
Es wurde bestimmt, dass ca. 600 ha (ca. 13 %) Waldflächen insbesondere in den Hangbe-
reichen des Restsees entstehen werden, einschließlich 100 ha Sukzessions- und Wiesen -
flächen und sonstige Biotope innerhalb des Waldes. 
 
Die Anlage eines ca. 40 ha umfassenden Tales (Köhmtal) wird sowohl das Nierstal als auch 
die neugeschaffenen Waldbereiche mit den landschaftsgestaltenden Anlagen und den na -
turnah ausgebauten Gewässern innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen vernetzen.  
Durch die Anbindung der vorgesehenen Grünzüge an die erhaltenen Feuchtgebiete der 
Niers soll das dort vorhandene Regenerationspotential genutzt und ein funktioneller Biotop-
verbund hergestellt werden (vgl. Kap. 8.2, S.248 f., Ziel 1). 
 
Durch die Leitentscheidung 2016 des Landes NRW haben sich die Grundannahmen für das 
Braunkohlenplangebiet wesentlich verändert. Dies hat der Braunkohlenausschuss im März 
2017 festgestellt und ein Änderungsverfahren eingeleitet. Die Wiedernutzbarmachung ori -
entiert sich so weit wie möglich an den Vorgaben des geltenden Braunkohlenplans (vgl. 
Vorhabenbeschreibung Garzweiler II). 
 
 
Inden, Räumlicher Teilabschnitt II 
Für den Tagebau Inden kommt es aufgrund der neuen Leitentscheidung 2021 „Neue Per -
spektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ zu keinen wesentlichen Veränderungen der 
Grundannahmen, so dass der rechtsgültige Braunkohlenplan Inden II, Räumlicher Teilab -
schnitt II (Genehmigung 19.06.2009) nicht neu angepasst werden muss. 
 
In dem aktuell rechtsverbindlichen Braunkohlenplan ist festgelegt, dass bei der Oberflächen-
gestaltung und Wiedernutzbarmachung sowohl die landwirtschaftliche Nutzung als auch die

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2022 Seite 3 von 7 
Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung zu berücksichtigen 
sind. Dabei ist darauf zu achten, dass der ökologische Wert der Landschaft und möglichst 
deren Funktionen wiederhergestellt werden. 
 
So ist im nördlichen Seebereich frühzeitig die Anlegung einer Flachwasserzone mit einer 
Größe von ca. 6 ha, einer Neigung von teilweise nur 0,5 % und einzelnen Vertiefungen 
vorzusehen. Diese Flachwasserzone bewirkt eine Erhöhung der strukturellen Vielfalt und 
damit eine Aufwertung des Ökosystems und sollte nur Naturschutzzwecken vorbehalten 
bleiben. 
 
Weiterhin ist festgelegt, dass ca. 115 ha (ca. 7 %) Waldflächen einschließlich Freiflächen 
und Feuchtbiotope entstehen sollen. Davon entfallen ca. 75 ha auf Aufforstung im Bereich 
der endgültigen Seeböschung, ca. 10 ha auf Aufforstung außerhalb der endgültigen Seebö-
schung und ca. 30 ha auf Freiflächen im Bereich der endgültigen Seeböschung. 
 
Ebenso ist die Anlage einer ca. 50 m breiten, talartig ausgebildeten Gehölzstruktur zwischen 
Restsee und Kirchberg, die dem Verlauf der alten Inde folgt und den späteren Überlauf aus 
dem See aufnimmt sowie um eine lineare Struktur, vorgesehen. Diese Gehölzstruktur 
schließt vom Restsee in Richtung Westen über einen im dann wiedernutzbar gemachten 
Abbaugebiet Inden I bestehenden Grünzug an die Indeaue an (insgesamt rd. 10 ha). Durch 
diese Grünzüge wird ein funktioneller Biotopverbund hergestellt.  
 
Die Bepflanzung der Flächen erfolgt je nach Standort mit heimischen Gehölzarten in Anleh-
nung an die potenzielle natürliche Vegetation. Der Gehölzanteil steigt nach Abschluss der 
Wiedernutzbarmachung im Vergleich zu heute erheblich an (vgl. Kap. 5,1, S. 138, Ziel 1). 
Die rechtsverbindlichen Braunkohlenpläne können unter folgendem Link eingesehen wer -
den: 
 
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/braunkohlenpla-
nung/aktuelle_braunkohlenplaene/index.html  
 
 
Tagebau Hambach 
Die RWE Power AG hat auf Basis der Leitentscheidung 2021 „Neue Perspektiven für das 
Rheinische Braunkohlerevier“ eine angepasste Planung für den Tagebau Hambach erarbei-
tet. Schwerpunkt dieser Planung ist eine ordnungsgemäße und dauerhafte Wiedernutzbar-
machung des Tagebaus. 
 
So werden durch eine forstliche Wiedernutzbarmachung auf einer Fläche von über 2.750 
ha (einschließlich Sophienhöhe) und den Erhalt von Waldbereichen auf einer Fläche von 
über 760 ha (insbesondere Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und Bestand westlich 
der Steinheide) rund 3.510 ha Forstflächen im heutigen Abbaufeld entstehen bzw. verblei -
ben.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2022 Seite 4 von 7 
Als Bestandteil der überwiegend forstlichen Rekultivierung auf der Sophienhöhe soll die be-
reits bestehende „Goldene Aue“ (Wiesenlandschaft mit wechselfeuchten Standorten) in 
Richtung Tagebausee verlagert werden. 
 
In der Leitentscheidung 2021 wird zur Waldvernetzung des Hambacher Forstes festgelegt, 
dass diese umzusetzen ist, „um die Waldfunktion des Hambacher Forstes langfristig zu ent-
wickeln und zu sichern. Dazu sollen insbesondere Verbindungsflächen bzw. ökologische 
Trittsteine zwischen Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und der Steinheide hergestellt 
werden“. Eine Konnektivität zwischen dem Hambacher Forst und insbesondere den Altwald-
beständen im Umfeld des Tagebaus ist durch die Flächen des Artenschutzkonzeptes gege-
ben bzw. wird entsprechend den Vorgaben des Entscheidungssatzes 6 der Leitentschei -
dung durch Grünstrukturen, wie bspw. Entlang der Seeböschungen ersetzt. 
 
Weiterhin wird der gesamte Böschungsbereich, der den See oberhalb seines Wasserspie -
gels umfasst, vielfältig gestaltet. Es werden standortgerechte Gehölzarten gepflanzt, 
Strauchzonen angelegt und Sonderbiotope eingerichtet. 
 
 
Ist die Anlegung von Waldflächen mit Überflutungspotential geplant, wenn ja, wieviel und 
wo?  
 
Diese sind zurzeit nicht geplant.  
 
 
Sind naturbelassene große Wiesenflächen in direkter Ufernähe geplant, wenn ja, wieviel 
und wo?  
 
Dies ist zurzeit in den Grundzügen der Wiedernutzbarmachung noch nicht enthalten. 
 
 
Sind größere zusammenhängende Schilf- und Röhrichtzonen geplant, wenn ja, wo?  
 
Der Braunkohlenplan Inden, Räumlicher Teilabschnitt II stellt heraus, dass insbesondere 
die Übergangszone zwischen Wasser und Land, die so genannte Röhrichtzone, besondere 
ökologische Potenziale hat. Hier kann sich eine vielfältige Vegetation mit Röhrichten, 
Feuchthochstauden und Ufergehölzen ausbilden. Der Restsee bietet mit seinen im Verhält-
nis 1:20 geneigten Uferböschungen im Wechselwasserbereich und der frühzeitig anzule -
genden rund 6 ha großen und mit einer Neigung von 1:25 bis 1:150 flach geneigten Flach -
wasserzone im nördlichen Auslaufbereich hierfür eine gute Chance (vgl. Kap. 5,1, S. 138, 
Ziel 1). 
Für die Tagebaurestseen Hambach und Garzweiler liegen noch keine verbindlichen Planun-
gen vor. In der Leitentscheidung 2021 wird darauf hingewiesen, dass ausgewählte Uferbe -
reiche der Restseen als naturnahe Sekundärbiotope ausgestaltet werden können (u. a. 
Flachwasser- und Röhrichtzonen) und dort intensive Freizeitnutzungen ausgeschlossen 
werden.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2022 Seite 5 von 7 
 
 
Ist ein künstlicher Besatz mit Flora und Fauna im Gewässer geplant, wenn ja, mit was und 
in welcher Form?  
 
Der Braunkohlenplan Inden II führt dazu aus, dass im Hinblick auf die biologische Entwick -
lung festzustellen ist, dass in allen Phasen der Seeentwicklung in der Freiwasserzone ein 
artenreiches Phyto- und Zooplankton erwartet werden kann. Fische werden sich aufgrund 
der nährstoffarmen Verhältnisses des Sees nur in niedriger Besiedlungsdichte einstellen.  
Wenn wenig Nährstoffe vorhanden sind, wird eine geringe Phyto- und Zooplanktondichte 
die Fischentwicklung limitieren. 
 
Die fischereiliche Entwicklung des Restsees entspricht dem Felchen- oder Maränensee, wo 
die kleine Maräne die Leitfischart darstellt. Daneben können als Begleitfischarten Barsch, 
Plötze, Zander und Schleie vorkommen. 
 
 
Ist angedacht, den geplanten Kanal zwischen Inde- und Hambachsee, der ja vornehmlich 
einer intensiven Freizeitnutzung gewidmet sein soll, auch unter naturschutzfachlichen Ge -
sichtspunkten zu konzipieren (Stichwort Biotopverbund am aber auch im Gewässer)? Wenn 
ja in welcher Form, wenn nein, warum nicht? 
 
Der angeführte Kanal ist nicht Teil einer Braunkohlenplanung und nicht Gegenstand der 
geltenden und geplanten (Neuaufstellung) Festlegungen der Regionalplanung. 
 
 
Zum Gesamtgebiet der "Rheinischen Seenplatte"  
 
Wieviel Fläche ist zukünftig im Gesamtgebiet der drei Seen dem Naturschutz gewidmet?  
 
Die konkrete Ausgestaltung und Nutzungswidmung der drei Seen ist noch nicht festgelegt, 
da es für die Restseen noch keine verbindlichen Planungen gibt. In Bezug auf das Gesamt-
gebiet im Umfeld der Seen wird auf die nachfolgende Frage verwiesen. 
  
 
Wieviel Biotopverbundflächen- bzw. Korridore sind geplant und wo?  
 
Der Entwurf für einen neuen Regionalplan sieht für den Bereich zwischen den Seen die 
Sicherung von Freiraumfunktionen vor. Biotopverbundfunktionen werden entweder als Vor-
ranggebiete durch Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) oder Regionale Grünzüge oder 
als Vorbehaltsgebiete durch Bereiche für den Schutz der Landschaft .. (BSLE) fest -
gelegt.  Grundlage für die Biotopverbundplanung ist gem. § 8 LNatschG NRW der Fachbei-
trag Naturschutz und Landschaftspflege des LANUV NRW.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2022 Seite 6 von 7 
Die nachfolgende Karte (Abb. 1) zeigt, dass zwischen den drei künftigen Seenbereichen 
eine Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene entsprechend dem v. g. Fachbeitrag an -
gelegt ist. Im Rahmen der kürzlich beendeten öffentlichen Auslegung zur Neuaufstellung 
des Regionalplans bestand für die fachlich betroffenen Stellen und die Öffentlichkeit Gele -
genheit sich zu diesem Vorschlag zu äußern. Im weiteren Verfahren kann auf dieser Basis 
ggf. eine Weiterentwicklung erfolgen. 
 
 
 
 
 
Abbildung 1: Biotopverbundfunktionen gemäß Festlegungen des Regionalplan-Entwurfs  
(2021). 
Quelle: Regionalplanungsbehörde  Köln. 
 
 
Ist damit ein Biotopverbund zwischen allen drei Gewässern hergestellt, wenn nein, warum 
nicht?  
 
Ein Biotopverbund, der eine räumlich-funktionale Vernetzung der drei Tagebaurestseen er-
möglicht (s. o.), ist im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans vorgesehen. 
 
 
Wurde über eine Anpassung der Planungskonzepte in Hinblick auf den Klimawandel und 
den damit verbundenen Problemen nachgedacht und wenn ja, in welcher Form?  
Wenn nein, warum nicht? 
 
Bei der dem Entwurf des Regionalplans zugrundeliegenden Biotopverbundplanung des 
Fachbeitrags Naturschutz und Landschaftspflege wurden die Aspekte des Klimawandels 
einbezogen. Nachfolgende Abbildung (Abb. 2) des v. g. Fachbeitrags zeigt, dass klimasen-

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2022 Seite 7 von 7 
sitive Biotope gesondert betrachtet wurden und im Rahmen des angewandten Zielartenkon-
zepts eine besondere Berücksichtigung klimasensitiver Arten erfolgte. 
 
Abbildung 1: Teilaspekte der Biotopverbundplanung.   Quelle: Fachbeitrag Naturschutz u. Landschaftspflege (LANUV NRW, Abb. 27) 
 
 
 
 
Anlage(n): 
1. 2022.08.08 Anfrage zur ökologischen Folgenutzung der Restseen

Beratungsverlauf (1)

23.09.2022 Kommission Rheinisches Revier
TOP 7.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KRhR 7/2022
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
Datum
23.09.2022
Erstellt
09.09.2022 08:45