KRhR 7/2022
Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Ökologische Folgenutzung der Restseen und ihrer Umgebung''
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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (2022.08.08 Anfrage zur ökologischen Folgenutzung der Restseen)
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Anfrage zur 5. Sitzung der Kommission Rheinisches Revier am 23.09.2022 Sehr geehrter Herr Spinrath, bitte setzen Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 23. September 2022: Ökologische Folgenutzung der Restseen und ihrer Umgebung Im Bereich der Ville gibt es eine ganze Reihe von Restseen, die im Zuge der Braunkohle - abgrabung seit Lan gem rekultiviert und der Erholungsnutzung sowie dem Naturschutz zugeführt wurden. Im Vergleich zu den zukünftigen Restseen der Tagebaue Inden, Hambach und Garzweiler sind die bisherigen Restseen trotz ihrer Größe dennoch eher als klein zu bezeichnen. Die zukünftigen Restseen im Rheinischen Revier werden zumindest dem Volumen nach zu den größten Binnenseen Deutschlands gehören und umspannen mit den sie umgebenden Uferbereichen sowie den Einzugsgebieten der natürlichen Zu - und Abflüsse nahezu den gesamten Be reich des Rheinischen Braunkohlereviers . Damit wird gesamtheitlich betrachtet eine künstliche Seenlandschaft geschaffen, wie es sie in Deut schland bisher so noch nicht gab und die bereits jetzt als „Rheinische Seenplatte“ bezeichnet wird (indeland Meilensteine). Die Folgenutzung für den Restsee Inden wird durch die indeland GmbH geplant und bereits jetzt ist deutlich zu erkennen, dass der Fokus hier auf einer durchaus als intensiv zu bezeichnenden Freizeit- und Erholungsnutzung liegen wird. Die Gesellschaft NEULAND HAMBACH begleitet die Folgenutzungsplanungen für den Restsee Hambach, die zumin dest auf den ersten Blick Natur und Umwelt einen etwas größeren Raum bieten. Für den Garzweiler See gibt es unserer Erkenntnisse nach noch keine detaillierteren Planungen für eine Folgenutzung; genauso wenig ist für uns eine gesamtheitliche, das gesamte Gebiet der „Rheinischen Seenplatte“ umfassende Betrachtung im Sinne des Natur- und Umweltschutzes erkennbar. Damit sind für uns in Bezug auf die ö kologische Folgen utzung an und in den neuen Binnenseen noch eine Vielzahl von Fragen offen um deren schriftliche und mündliche Beantwortung in der kommenden Sitzung wir hiermit bitten. GRÜNE im Regionalrat Bezirksregierung, Raum H 455 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln 0172-6431213 gruene.regionalrat-koeln@gmx.de www.gruene-regionalrat-koeln.de Köln, den 08.08.2022 An den Vorsitzenden der Kommission Rheinisches Revier Herrn N. Spinrath Bezirksregierung Köln Geschäftsstelle Regionalrat 50667 Köln Aufgeschlüsselt nach den einzelnen Restseen fragen wir: Wieviel Prozent der Fläche im Gesamtbereich des Sees sind für den Naturschutz vorgese- hen? Welche Arten werden hierbei besonders berücksichtigt? Wieviel Prozent des direkten Seeufers sind ausschließlich dem Natur- und Gewässer- schutz gewidmet? Wie hoch ist der geplante Bewaldungsanteil? Ist die Anlegung von Waldflächen mit Überflutungspotential geplant, wenn ja, wieviel und wo? Sind naturbelassene große Wiesenflächen in direkter Ufernähe geplant, wenn ja, wieviel und wo? Sind größere zusammenhängende Schilf- und Röhrichtzonen geplant, wenn ja, wo? Ist ein künstlicher Besatz mit Flora und Fauna im Gewässer geplant, wenn ja, mit was und in welcher Form? Ist angedacht, den geplanten Kanal zwischen Inde- und Hambachsee, der ja vornehmlich einer intensiven Freizeitnutzung gewidmet sein soll, auch unter naturschutzfachlichen Ge- sichtspunkten zu konzipieren (Stichwort Biotopverbund am aber auch im Gewässer)? Wenn ja in welcher Form, wenn nein, warum nicht? Zum Gesamtgebiet der „Rheinischen Seenplatte“ fragen wir weiterhin: Wieviel Fläche ist zukünftig im Gesamtgebiet der drei Seen dem Naturschutz gewidmet? Wieviel Biotopverbundflächen- bzw. Korridore sind geplant und wo? Ist damit ein Biotopverbund zwischen allen drei Gewässern hergestellt, wenn nein, warum nicht? Wurde über eine Anpassung der Planungskonzepte in Hinblick auf den Klimawandel und den damit verbundenen Problemen nachgedacht und wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Mit freundlichen Grüßen Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender f.d.R. Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Ökologische Folgenutzung der Restseen und ihrer Umgebung'')
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Seite 1 von 7 Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier - öffentlich - KRhR 7/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Gerit Ulmen Telefon 0221-147-2397 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 09.09.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission Rheinisches Revier 23.09.2022 7.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Ökologische Folgenutzung der Restseen und ihrer Umgebung'' Vorschlag: Die Kommission Rheinisches Revier nimmt die Antwort zur Kenntnis. Erläuterungen: Wieviel Prozent der Fläche im Gesamtbereich des Sees sind für den Naturschutz vorgese- hen? Wieviel Prozent des direkten Seeufers sind ausschließlich dem Natur- und Gewässer-schutz gewidmet? Welche Arten werden hierbei besonders berücksichtigt? Wie hoch ist der geplante Bewaldungsanteil? Die Fragen werden gebündelt beantwortet: Die nach Landesplanungsgesetz aufgestellten Braunkohlenpläne müssen nach § 26 Abs. 2 LPlG insbesondere Angaben über die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wieder - nutzbarmachung in Abbau- und Aufschüttungsgebieten einschließlich der im Rahmen der Rekultivierung angestrebten Landschaftsentwicklung sowie über sachliche, räumliche und zeitliche Abhängigkeiten enthalten. Weitere Grundlage für die ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung der im Rheinischen Braunkohlenrevier in Anspruch genommenen Fläche sind weiterhin die nachgeordneten bergrechtlichen Betriebsplanverfahren. In den von der Bergbehörde zu genehmigenden bergrechtlichen Rahmenbetriebsplänen werden die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung der Braunkohlenpläne verbindlich umgesetzt. Eine detaillierte Festlegung der Wiedernutzbarmachung und Oberflächengestaltung erfolgt dann in bergbe- hördlich genehmigten Abschlussbetriebsplänen. Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2022 Seite 2 von 7 Aufgrund der derzeit laufenden Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II, Ham - bach und Rheinwassertransportleitung sind noch keine verbindlichen Aussagen über eine detaillierte Folgenutzungsplanung möglich. In den rechtsverbindlichen Braunkohlenplänen finden sich in diesem Bereich folgende Nut- zungen: Garzweiler II In dem aktuell rechtsverbindlichen Braunkohlenplan Garzweiler II (Genehmigung 31.03.1995) wurde festgelegt, dass der östliche Bereich des Sees mit Uferzone einschließ- lich des Gebiets um den Niersabfluss dem Naturschutz vorbehalten ist. Die Entwicklung der Seeufer wird zur sinnvollen Biotopvernetzung im Sinne des "regionalen Biotopverbundes" im direkten Anschluss an die Niersaue erfolgen. Die Erschließung für die stille Erholung soll sich in den östlichen und nordöstlichen Uferbereichen den Naturschutzzielen unterordnen (vgl. Kap. 8.3, S.254, Ziel 1). Es wurde bestimmt, dass ca. 600 ha (ca. 13 %) Waldflächen insbesondere in den Hangbe- reichen des Restsees entstehen werden, einschließlich 100 ha Sukzessions- und Wiesen - flächen und sonstige Biotope innerhalb des Waldes. Die Anlage eines ca. 40 ha umfassenden Tales (Köhmtal) wird sowohl das Nierstal als auch die neugeschaffenen Waldbereiche mit den landschaftsgestaltenden Anlagen und den na - turnah ausgebauten Gewässern innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen vernetzen. Durch die Anbindung der vorgesehenen Grünzüge an die erhaltenen Feuchtgebiete der Niers soll das dort vorhandene Regenerationspotential genutzt und ein funktioneller Biotop- verbund hergestellt werden (vgl. Kap. 8.2, S.248 f., Ziel 1). Durch die Leitentscheidung 2016 des Landes NRW haben sich die Grundannahmen für das Braunkohlenplangebiet wesentlich verändert. Dies hat der Braunkohlenausschuss im März 2017 festgestellt und ein Änderungsverfahren eingeleitet. Die Wiedernutzbarmachung ori - entiert sich so weit wie möglich an den Vorgaben des geltenden Braunkohlenplans (vgl. Vorhabenbeschreibung Garzweiler II). Inden, Räumlicher Teilabschnitt II Für den Tagebau Inden kommt es aufgrund der neuen Leitentscheidung 2021 „Neue Per - spektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ zu keinen wesentlichen Veränderungen der Grundannahmen, so dass der rechtsgültige Braunkohlenplan Inden II, Räumlicher Teilab - schnitt II (Genehmigung 19.06.2009) nicht neu angepasst werden muss. In dem aktuell rechtsverbindlichen Braunkohlenplan ist festgelegt, dass bei der Oberflächen- gestaltung und Wiedernutzbarmachung sowohl die landwirtschaftliche Nutzung als auch die Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2022 Seite 3 von 7 Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung zu berücksichtigen sind. Dabei ist darauf zu achten, dass der ökologische Wert der Landschaft und möglichst deren Funktionen wiederhergestellt werden. So ist im nördlichen Seebereich frühzeitig die Anlegung einer Flachwasserzone mit einer Größe von ca. 6 ha, einer Neigung von teilweise nur 0,5 % und einzelnen Vertiefungen vorzusehen. Diese Flachwasserzone bewirkt eine Erhöhung der strukturellen Vielfalt und damit eine Aufwertung des Ökosystems und sollte nur Naturschutzzwecken vorbehalten bleiben. Weiterhin ist festgelegt, dass ca. 115 ha (ca. 7 %) Waldflächen einschließlich Freiflächen und Feuchtbiotope entstehen sollen. Davon entfallen ca. 75 ha auf Aufforstung im Bereich der endgültigen Seeböschung, ca. 10 ha auf Aufforstung außerhalb der endgültigen Seebö- schung und ca. 30 ha auf Freiflächen im Bereich der endgültigen Seeböschung. Ebenso ist die Anlage einer ca. 50 m breiten, talartig ausgebildeten Gehölzstruktur zwischen Restsee und Kirchberg, die dem Verlauf der alten Inde folgt und den späteren Überlauf aus dem See aufnimmt sowie um eine lineare Struktur, vorgesehen. Diese Gehölzstruktur schließt vom Restsee in Richtung Westen über einen im dann wiedernutzbar gemachten Abbaugebiet Inden I bestehenden Grünzug an die Indeaue an (insgesamt rd. 10 ha). Durch diese Grünzüge wird ein funktioneller Biotopverbund hergestellt. Die Bepflanzung der Flächen erfolgt je nach Standort mit heimischen Gehölzarten in Anleh- nung an die potenzielle natürliche Vegetation. Der Gehölzanteil steigt nach Abschluss der Wiedernutzbarmachung im Vergleich zu heute erheblich an (vgl. Kap. 5,1, S. 138, Ziel 1). Die rechtsverbindlichen Braunkohlenpläne können unter folgendem Link eingesehen wer - den: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/braunkohlenpla- nung/aktuelle_braunkohlenplaene/index.html Tagebau Hambach Die RWE Power AG hat auf Basis der Leitentscheidung 2021 „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ eine angepasste Planung für den Tagebau Hambach erarbei- tet. Schwerpunkt dieser Planung ist eine ordnungsgemäße und dauerhafte Wiedernutzbar- machung des Tagebaus. So werden durch eine forstliche Wiedernutzbarmachung auf einer Fläche von über 2.750 ha (einschließlich Sophienhöhe) und den Erhalt von Waldbereichen auf einer Fläche von über 760 ha (insbesondere Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und Bestand westlich der Steinheide) rund 3.510 ha Forstflächen im heutigen Abbaufeld entstehen bzw. verblei - ben. Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2022 Seite 4 von 7 Als Bestandteil der überwiegend forstlichen Rekultivierung auf der Sophienhöhe soll die be- reits bestehende „Goldene Aue“ (Wiesenlandschaft mit wechselfeuchten Standorten) in Richtung Tagebausee verlagert werden. In der Leitentscheidung 2021 wird zur Waldvernetzung des Hambacher Forstes festgelegt, dass diese umzusetzen ist, „um die Waldfunktion des Hambacher Forstes langfristig zu ent- wickeln und zu sichern. Dazu sollen insbesondere Verbindungsflächen bzw. ökologische Trittsteine zwischen Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und der Steinheide hergestellt werden“. Eine Konnektivität zwischen dem Hambacher Forst und insbesondere den Altwald- beständen im Umfeld des Tagebaus ist durch die Flächen des Artenschutzkonzeptes gege- ben bzw. wird entsprechend den Vorgaben des Entscheidungssatzes 6 der Leitentschei - dung durch Grünstrukturen, wie bspw. Entlang der Seeböschungen ersetzt. Weiterhin wird der gesamte Böschungsbereich, der den See oberhalb seines Wasserspie - gels umfasst, vielfältig gestaltet. Es werden standortgerechte Gehölzarten gepflanzt, Strauchzonen angelegt und Sonderbiotope eingerichtet. Ist die Anlegung von Waldflächen mit Überflutungspotential geplant, wenn ja, wieviel und wo? Diese sind zurzeit nicht geplant. Sind naturbelassene große Wiesenflächen in direkter Ufernähe geplant, wenn ja, wieviel und wo? Dies ist zurzeit in den Grundzügen der Wiedernutzbarmachung noch nicht enthalten. Sind größere zusammenhängende Schilf- und Röhrichtzonen geplant, wenn ja, wo? Der Braunkohlenplan Inden, Räumlicher Teilabschnitt II stellt heraus, dass insbesondere die Übergangszone zwischen Wasser und Land, die so genannte Röhrichtzone, besondere ökologische Potenziale hat. Hier kann sich eine vielfältige Vegetation mit Röhrichten, Feuchthochstauden und Ufergehölzen ausbilden. Der Restsee bietet mit seinen im Verhält- nis 1:20 geneigten Uferböschungen im Wechselwasserbereich und der frühzeitig anzule - genden rund 6 ha großen und mit einer Neigung von 1:25 bis 1:150 flach geneigten Flach - wasserzone im nördlichen Auslaufbereich hierfür eine gute Chance (vgl. Kap. 5,1, S. 138, Ziel 1). Für die Tagebaurestseen Hambach und Garzweiler liegen noch keine verbindlichen Planun- gen vor. In der Leitentscheidung 2021 wird darauf hingewiesen, dass ausgewählte Uferbe - reiche der Restseen als naturnahe Sekundärbiotope ausgestaltet werden können (u. a. Flachwasser- und Röhrichtzonen) und dort intensive Freizeitnutzungen ausgeschlossen werden. Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2022 Seite 5 von 7 Ist ein künstlicher Besatz mit Flora und Fauna im Gewässer geplant, wenn ja, mit was und in welcher Form? Der Braunkohlenplan Inden II führt dazu aus, dass im Hinblick auf die biologische Entwick - lung festzustellen ist, dass in allen Phasen der Seeentwicklung in der Freiwasserzone ein artenreiches Phyto- und Zooplankton erwartet werden kann. Fische werden sich aufgrund der nährstoffarmen Verhältnisses des Sees nur in niedriger Besiedlungsdichte einstellen. Wenn wenig Nährstoffe vorhanden sind, wird eine geringe Phyto- und Zooplanktondichte die Fischentwicklung limitieren. Die fischereiliche Entwicklung des Restsees entspricht dem Felchen- oder Maränensee, wo die kleine Maräne die Leitfischart darstellt. Daneben können als Begleitfischarten Barsch, Plötze, Zander und Schleie vorkommen. Ist angedacht, den geplanten Kanal zwischen Inde- und Hambachsee, der ja vornehmlich einer intensiven Freizeitnutzung gewidmet sein soll, auch unter naturschutzfachlichen Ge - sichtspunkten zu konzipieren (Stichwort Biotopverbund am aber auch im Gewässer)? Wenn ja in welcher Form, wenn nein, warum nicht? Der angeführte Kanal ist nicht Teil einer Braunkohlenplanung und nicht Gegenstand der geltenden und geplanten (Neuaufstellung) Festlegungen der Regionalplanung. Zum Gesamtgebiet der "Rheinischen Seenplatte" Wieviel Fläche ist zukünftig im Gesamtgebiet der drei Seen dem Naturschutz gewidmet? Die konkrete Ausgestaltung und Nutzungswidmung der drei Seen ist noch nicht festgelegt, da es für die Restseen noch keine verbindlichen Planungen gibt. In Bezug auf das Gesamt- gebiet im Umfeld der Seen wird auf die nachfolgende Frage verwiesen. Wieviel Biotopverbundflächen- bzw. Korridore sind geplant und wo? Der Entwurf für einen neuen Regionalplan sieht für den Bereich zwischen den Seen die Sicherung von Freiraumfunktionen vor. Biotopverbundfunktionen werden entweder als Vor- ranggebiete durch Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) oder Regionale Grünzüge oder als Vorbehaltsgebiete durch Bereiche für den Schutz der Landschaft .. (BSLE) fest - gelegt. Grundlage für die Biotopverbundplanung ist gem. § 8 LNatschG NRW der Fachbei- trag Naturschutz und Landschaftspflege des LANUV NRW. Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2022 Seite 6 von 7 Die nachfolgende Karte (Abb. 1) zeigt, dass zwischen den drei künftigen Seenbereichen eine Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene entsprechend dem v. g. Fachbeitrag an - gelegt ist. Im Rahmen der kürzlich beendeten öffentlichen Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans bestand für die fachlich betroffenen Stellen und die Öffentlichkeit Gele - genheit sich zu diesem Vorschlag zu äußern. Im weiteren Verfahren kann auf dieser Basis ggf. eine Weiterentwicklung erfolgen. Abbildung 1: Biotopverbundfunktionen gemäß Festlegungen des Regionalplan-Entwurfs (2021). Quelle: Regionalplanungsbehörde Köln. Ist damit ein Biotopverbund zwischen allen drei Gewässern hergestellt, wenn nein, warum nicht? Ein Biotopverbund, der eine räumlich-funktionale Vernetzung der drei Tagebaurestseen er- möglicht (s. o.), ist im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans vorgesehen. Wurde über eine Anpassung der Planungskonzepte in Hinblick auf den Klimawandel und den damit verbundenen Problemen nachgedacht und wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Bei der dem Entwurf des Regionalplans zugrundeliegenden Biotopverbundplanung des Fachbeitrags Naturschutz und Landschaftspflege wurden die Aspekte des Klimawandels einbezogen. Nachfolgende Abbildung (Abb. 2) des v. g. Fachbeitrags zeigt, dass klimasen- Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2022 Seite 7 von 7 sitive Biotope gesondert betrachtet wurden und im Rahmen des angewandten Zielartenkon- zepts eine besondere Berücksichtigung klimasensitiver Arten erfolgte. Abbildung 1: Teilaspekte der Biotopverbundplanung. Quelle: Fachbeitrag Naturschutz u. Landschaftspflege (LANUV NRW, Abb. 27) Anlage(n): 1. 2022.08.08 Anfrage zur ökologischen Folgenutzung der Restseen
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KRhR 7/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
- Datum
- 23.09.2022
- Erstellt
- 09.09.2022 08:45