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3002/2020

Widmung der Straße Rudolf-Schmidt-Weg, Beantwortung von Nachfragen zur Vorlage 0282/2020

Mitteilung BV 23.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 03.12.2020

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2210 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer 
 3002/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 
 
Widmung der Straße Rudolf-Schmidt-Weg, Beantwortung von Nachfragen zur Vorlage 
0282/2020 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 20.08.2020 bat Bezirksvertreter Herr Kleinjans 
darum, die Beschlussvorlage zu vertagen und zunächst die Frage zu beantworten, ob eine entspre-
chende Bürgerinformation stattgefunden hat. 
 
Bezirksbürgermeister Herr Zöllner bat zudem um Beantwortung folgender Fragen: 
 
- Ob, und wenn ja, welche Sanierungsmaßnahmen sind auf diesem Weg geplant? 
- Wie sehen die Umlagen aus, die dann auf die Bürger zukommen würden? 
- Welche weiteren Änderungen ergeben sich für die Anlieger nach der geplanten Widmung? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Widmung des Rudolf-Schmidt-Weges erfolgt, weil festgestellt wurde, dass hier das in § 6 Straßen 
und Wegegesetz NRW gesetzlich vorgesehene förmliche Widmungsverfahren noch nicht durchge-
führt wurde. Mit der Widmung erhält eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Anbin-
dung an eine öffentliche Straße ist der zentrale Faktor bei der Erschließung von Baugrundstücken 
und ausschlaggebend für eine Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben.  
 
Für den Rudolf-Schmidt-Weg werden keine Erschließungsbeträge nach dem Baugesetzbuch mehr 
erhoben. Sanierungsmaßnahmen und die Abrechnung von Straßenbaukosten nach dem Kommunal-
abgabengesetz (KAG) sind derzeit nicht geplant. Es hat daher auch keine Bürgerinformation stattge-
funden. 
 
Die Widmung ist darüber hinaus Voraussetzung für die Aufnahme in die Straßenreinigungssatzung 
der Stadt Köln. Der Rudolf-Schmidt-Weg ist bisher nicht in der aktuellen Satzung aufgeführt. Mit der 
Widmung wird die Reinigungspflicht den Anliegern ab dem Tag nach Bekanntgabe der Widmung im 
Amtsblatt der Stadt Köln auferlegt (§ 2 Absatz 1 der Straßenreinigungssatzung). Eine Aufnahme in 
das Straßenreinigungsverzeichnis kann erst zum 1.1.2022 umgesetzt werden. Ob Reinigungsgebüh-
ren für den Rudolf-Schmidt-Weg entstehen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt 
werden.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3002/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
23.11.2020
Erstellt
14.10.2020 10:38