Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Widmung der Straße Rudolf-Schmidt-Weg, Beantwortung von Nachfragen zur Vorlage 0282/2020
Mitteilung BV 3002/2020 vom 23.11.2020
Stand: Am 03.12.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 620/2 Vorlagen-Nummer 3002/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 Widmung der Straße Rudolf-Schmidt-Weg, Beantwortung von Nachfragen zur Vorlage 0282/2020 In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 20.08.2020 bat Bezirksvertreter Herr Kleinjans darum, die Beschlussvorlage zu vertagen und zunächst die Frage zu beantworten, ob eine entspre- chende Bürgerinformation stattgefunden hat. Bezirksbürgermeister Herr Zöllner bat zudem um Beantwortung folgender Fragen: - Ob, und wenn ja, welche Sanierungsmaßnahmen sind auf diesem Weg geplant? - Wie sehen die Umlagen aus, die dann auf die Bürger zukommen würden? - Welche weiteren Änderungen ergeben sich für die Anlieger nach der geplanten Widmung? Antwort der Verwaltung: Die Widmung des Rudolf-Schmidt-Weges erfolgt, weil festgestellt wurde, dass hier das in § 6 Straßen und Wegegesetz NRW gesetzlich vorgesehene förmliche Widmungsverfahren noch nicht durchge- führt wurde. Mit der Widmung erhält eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Anbin- dung an eine öffentliche Straße ist der zentrale Faktor bei der Erschließung von Baugrundstücken und ausschlaggebend für eine Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben. Für den Rudolf-Schmidt-Weg werden keine Erschließungsbeträge nach dem Baugesetzbuch mehr erhoben. Sanierungsmaßnahmen und die Abrechnung von Straßenbaukosten nach dem Kommunal- abgabengesetz (KAG) sind derzeit nicht geplant. Es hat daher auch keine Bürgerinformation stattge- funden. Die Widmung ist darüber hinaus Voraussetzung für die Aufnahme in die Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln. Der Rudolf-Schmidt-Weg ist bisher nicht in der aktuellen Satzung aufgeführt. Mit der Widmung wird die Reinigungspflicht den Anliegern ab dem Tag nach Bekanntgabe der Widmung im Amtsblatt der Stadt Köln auferlegt (§ 2 Absatz 1 der Straßenreinigungssatzung). Eine Aufnahme in das Straßenreinigungsverzeichnis kann erst zum 1.1.2022 umgesetzt werden. Ob Reinigungsgebüh- ren für den Rudolf-Schmidt-Weg entstehen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz