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Rahmenvertrag über die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2252/2022 vom 21.10.2022

Stand: Am 08.12.2022 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 2252/2022 Freigabedatum 21.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Rahmenvertrag über die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat erkennt den Bedarf eines Abrufvertrages mit einem voraussichtlichen Gesamtauftragsvolumen von 5.400.000,00 Euro für drei Jahre ab Mai 2023 bis April 2026 zur Beschaffung von Spielgeräten, Er- satzteilen und Zubehör für das Amt Kinder, Jugend und Familie, der Kinder-und Jugendpädagogischen Einrichtung, das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen an und beauftragt die Verwaltung, ein Vergabeverfahren durchzuführen. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022 Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 Rat 08.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 5.400.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der aktuelle Rahmenvertrag über die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör wurde durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung für Kinderinteressen und Jugendförderung, im offe- nen Verfahren ausgeschrieben und ist gültig von Mai 2020 bis April 2023. Der Abschluss des Rahmenvertrages erfolgte mit insgesamt 31 Firmen ohne Abnahmeverpflichtung sei- tens der Stadtverwaltung. Es ist beabsichtigt, ab Mai 2023 für die anschließenden 36 Monate ein neues Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Das Verfahren hat sich sehr bewährt, da die Möglichkeit besteht, per Abrufauftrag flexibel auf den kon- kreten Bedarf zu reagieren und zum festgelegten Rabattsatz Spielgeräte bei den Herstellern abzurufen. An die zu liefernden Geräte sind höchste Ansprüche in Bezug auf Belastbarkeit und Qualität sowie den pädagogischen Spielwert und Umweltverträglichkeit zu stellen. Darüber hinaus müssen alle Geräte in Material und Verarbeitung haltbar, normgerecht sowie TÜV-geprüft sein. Das im letzten Rahmenliefervertrag genannte voraussichtliche Gesamtauftragsvolumen von insgesamt 5.400.000,00 Euro brutto kann auch für die ab Mai 2023 geplante Bereitstellungsvereinbarung bestehen bleiben. Dies entspricht einem voraussichtlichen jährlichen Durchschnittswert von 1.800.000,00 EUR. Diese Summe wurde ermittelt auf Basis der Ausgaben der vergangenen Jahre unter der Annahme, dass der Bedarf in Zukunft gleich bleiben wird, dies selbstverständlich in Abhängigkeit von der jeweiligen 3 Haushaltssituation. Das voraussichtliche Gesamtauftragsvolumen des neuen Abrufvertrages setzt sich zusammen aus ei- nem Bedarf von: 2.600.000,00 Euro beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung für Kinderinteressen und Ju- gendförderung, Spielplatzangelegenheiten -512/10- (Gerätebeschaffung), 18.000,00 Euro beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Kita Bau -514/2-, 100.000,00 Euro bei der Kinder-und Jugendpädagogischen Einrichtung Ki d S Abt. Baukoordination -5111/3 -, 600.000,00 Euro beim Amt für Wohnungswesen, Abt. Neubau, Umbau, Sanierung und Flächenakquise - 562/4- und 2.082.000,00 Euro beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Abteilung Stadtgrün -673 –. Die ab dem Haushaltsjahr 2023 ff. erforderlich werdenden Mittel sind bei allen genannten Dienststellen für die Jahre 2023 und 2024 im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 in den jeweiligen Teilfinanzplänen berücksichtigt. Gleiches gilt für die dann anfallenden bilanziellen Abschreibungen in den jeweiligen Teil- ergebnisplänen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Die ab 2025 anfallenden Kosten werden die Dezernate Dez. IV (Dezernat für Bildung, Ju- gend und Sport), Dez. V (Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen) und Dez. VIII (Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften) innerhalb ihrer dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Mit- telumschichtungen, finanzieren.
  • Anlage 1: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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    14 .11.2022 141/3 Dez. IV/51 Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Spielgeräten, Ersatz- teilen und Zubehör hier: Ihre Beschlussvorlage 2252/2022 Voraussichtliche Auftragssumme: 5.400.000,-€ EUR brutto / 4.537.815,13 EUR netto (RPA Nr.: 141/35/03/22) Sehr geehrter Herr Voigtsberger, sehr geehrte Damen und Herren, mit o. g. Schreiben legen Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zum Abschluss ei- nes Rahmenvertrages für die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör mit einer dreijährigen Laufzeit ab Mai 2023 vor. Der im aktuell noch gültigen Rahmenvertrag kalkulierte Auftragswert in Höhe von 5.400.000 EUR brutto wird auch für den neuen Rahmenvertrag eingeplant. Ihre Kal- kulation beruht auf einer Prognose der Fachgebiete in den Dienststellen 67, 56, 5111 und 51, welche auf den Rahmenvertrag zugreifen werden. Die in den Haushaltsjah- ren 2023 und 2024 erforderlich werdenden Mittel sowie entsprechende bilanzielle Abschreibungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 in den jeweiligen Teilfi- nanzplänen berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2025 sind die Dezernate Dez. IV, Dez. V und Dez. VIII aufgefordert, die Finanzierung innerhalb ihrer Budgets sicher zu stellen. Der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Spielgeräten, Ersatztei- len und Zubehör bietet sich nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen hinsichtlich der Rabattierung der Produkte an. Zu berücksichtigen ist ferner, dass nach Vertragsab- schluss das Einleiten separater Vergabeverfahren für die einzelnen Abrufe entfällt und gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Artikel sorgfältig ausgewählt wurden und den Anforderungen an die Gesundheit und Arbeitssicherheit entsprechen. Im Weite- ren sind die gesetzlichen Anforderungen aus dem Tarifvertrags- und Treuegesetz NRW umgesetzt. Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung schließe ich mich daher vorbehaltlich des Inkraft- tretens der Haushaltssatzung 2023/2024 an. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich 08

Beratungsverlauf

  1. 24.11.2022

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.1.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 29.11.2022

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 08.12.2022 zuletzt

    Rat

    TOP 10.28, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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