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2252/2022

Rahmenvertrag über die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.10.2022

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Anlage 1: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2031 Zeichen

14     .11.2022 
141/3  
  
  
 
Dez. IV/51 
 
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Spielgeräten, Ersatz-
teilen und Zubehör 
hier: Ihre Beschlussvorlage 2252/2022 
 
Voraussichtliche Auftragssumme: 5.400.000,-€ EUR brutto / 4.537.815,13 EUR 
netto  
(RPA Nr.: 141/35/03/22) 
 
Sehr geehrter Herr Voigtsberger,  
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit o. g. Schreiben legen Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zum Abschluss ei-
nes Rahmenvertrages für die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör 
mit einer dreijährigen Laufzeit ab Mai 2023 vor.  
 
Der im aktuell noch gültigen Rahmenvertrag kalkulierte Auftragswert in Höhe von 
5.400.000 EUR brutto wird auch für den neuen Rahmenvertrag eingeplant. Ihre Kal-
kulation beruht auf einer Prognose der Fachgebiete in den Dienststellen 67, 56, 5111 
und 51, welche auf den Rahmenvertrag zugreifen werden. Die in den Haushaltsjah-
ren 2023 und 2024 erforderlich werdenden Mittel sowie entsprechende bilanzielle 
Abschreibungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 in den jeweiligen Teilfi-
nanzplänen berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2025 sind die Dezernate Dez. IV, 
Dez. V und Dez. VIII aufgefordert, die Finanzierung innerhalb ihrer Budgets sicher zu 
stellen.  
 
Der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Spielgeräten, Ersatztei-
len und Zubehör bietet sich nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen hinsichtlich der 
Rabattierung der Produkte an. Zu berücksichtigen ist ferner, dass nach Vertragsab-
schluss das Einleiten separater Vergabeverfahren für die einzelnen Abrufe entfällt 
und gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Artikel sorgfältig ausgewählt wurden und 
den Anforderungen an die Gesundheit und Arbeitssicherheit entsprechen. Im Weite-
ren sind die gesetzlichen Anforderungen aus dem Tarifvertrags- und Treuegesetz 
NRW umgesetzt. 
 
Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung schließe ich mich daher vorbehaltlich des Inkraft-
tretens der Haushaltssatzung 2023/2024 an.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Ralf Jülich  
08

Beschlussvorlage Rat

4676 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 2252/2022 
Freigabedatum 
21.10.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Rahmenvertrag über die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat erkennt den Bedarf eines Abrufvertrages mit einem voraussichtlichen Gesamtauftragsvolumen 
von 5.400.000,00 Euro für drei Jahre ab Mai 2023 bis April 2026 zur Beschaffung von Spielgeräten, Er-
satzteilen und Zubehör für das Amt Kinder, Jugend und Familie, der Kinder-und Jugendpädagogischen 
Einrichtung, das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen an und 
beauftragt die Verwaltung, ein Vergabeverfahren durchzuführen. 
 
 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022 
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 
Rat 08.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   5.400.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Der aktuelle Rahmenvertrag über die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör wurde durch 
das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung für Kinderinteressen und Jugendförderung, im offe-
nen Verfahren ausgeschrieben und ist gültig von Mai 2020 bis April 2023. 
Der Abschluss des Rahmenvertrages erfolgte mit insgesamt 31 Firmen ohne Abnahmeverpflichtung sei-
tens der Stadtverwaltung. 
 
Es ist beabsichtigt, ab Mai 2023 für die anschließenden 36 Monate ein neues Ausschreibungsverfahren 
durchzuführen. 
Das Verfahren hat sich sehr bewährt, da die Möglichkeit besteht, per Abrufauftrag flexibel auf den kon-
kreten Bedarf zu reagieren und zum festgelegten Rabattsatz Spielgeräte bei den Herstellern abzurufen. 
An die zu liefernden Geräte sind höchste Ansprüche in Bezug auf Belastbarkeit und Qualität sowie den 
pädagogischen Spielwert und Umweltverträglichkeit zu stellen. Darüber hinaus müssen alle Geräte in 
Material und Verarbeitung haltbar, normgerecht sowie TÜV-geprüft sein. 
Das im letzten Rahmenliefervertrag genannte voraussichtliche Gesamtauftragsvolumen von insgesamt 
5.400.000,00 Euro brutto kann auch für die ab Mai 2023 geplante Bereitstellungsvereinbarung bestehen 
bleiben. Dies entspricht einem voraussichtlichen jährlichen Durchschnittswert von 1.800.000,00 EUR. 
Diese Summe wurde ermittelt auf Basis der Ausgaben der vergangenen Jahre unter der Annahme, dass 
der Bedarf in Zukunft gleich bleiben wird, dies selbstverständlich in Abhängigkeit von der jeweiligen

3 
Haushaltssituation. 
 
Das voraussichtliche Gesamtauftragsvolumen des neuen Abrufvertrages setzt sich zusammen aus ei-
nem Bedarf von: 
 
2.600.000,00 Euro beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung für Kinderinteressen und Ju-
gendförderung, Spielplatzangelegenheiten -512/10- (Gerätebeschaffung), 
 
18.000,00 Euro beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Kita Bau -514/2-, 
 
100.000,00 Euro bei der Kinder-und Jugendpädagogischen Einrichtung Ki d S  
Abt. Baukoordination -5111/3 -, 
 
600.000,00 Euro beim Amt für Wohnungswesen, Abt. Neubau, Umbau, Sanierung und Flächenakquise -
562/4- und 
 
2.082.000,00 Euro beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Abteilung Stadtgrün -673 –. 
 
Die ab dem Haushaltsjahr 2023 ff. erforderlich werdenden Mittel sind bei allen genannten Dienststellen 
für die Jahre 2023 und 2024 im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 in den jeweiligen Teilfinanzplänen 
berücksichtigt. Gleiches gilt für die dann anfallenden bilanziellen Abschreibungen in den jeweiligen Teil-
ergebnisplänen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2023/2024. Die ab 2025 anfallenden Kosten werden die Dezernate Dez. IV (Dezernat für Bildung, Ju-
gend und Sport), Dez. V (Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen) und Dez. VIII (Dezernat für 
Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften) innerhalb ihrer dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Mit-
telumschichtungen, finanzieren.

Beratungsverlauf (3)

24.11.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.11.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2252/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.10.2022
Erstellt
14.07.2022 12:09