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2433/2017

Anfrage der FDP-Fraktion nach § 4 AN/0026/2017 Ansiedlung von Bienen-Völkern in städtischen Schulen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 11.09.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3976 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer  28.08.2017 
 2433/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017 
 
Anfrage der FDP-Fraktion nach § 4 AN/0026/2017 Ansiedlung von Bienen-Völkern in 
städtischen Schulen 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellt folgende Anfrage im Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung: 
 
Die Bedeutung von Bienen für unsere Umwelt gerät mehr und mehr ins Bewusstsein der Be-
völkerung. Vor allem die Folgen des seit Jahren anhaltenden Bienensterbens sind inzwi-
schen vielen bekannt. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass immer mehr Hobby-
Imker sich Bienenvölker zugelegt haben.  
Obwohl der „Großstadthonig“ zunehmend beliebter wird (vielfältige Flora, keine Monokultur), 
wird es für Hobby-Imker immer schwieriger, geeignete Aufstellplätze für ihre Bienenvölker zu 
finden. Gleichzeitig ist die Vermittlung der Wichtigkeit von Bienen ein großer pädagogischer 
Auftrag. Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln folgende Fra-
gen. 
  
1. Inwieweit ist es möglich, in Schulgärten Bienenvölker zu beheimaten, um so deren Le-
ben, deren Nutzen etc. in den Schulunterricht einzubinden? 
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Bienenvölker in Schulgärten an-
zusiedeln? 
3. Inwieweit gibt es bereits Schulen, die in ihren Schulgärten Bienenvölker angesiedelt 
haben? 
4. Inwieweit gibt es bereits negative Erfahrungen mit Bienenvölkern in Schulgärten? 
5. Welche Gründe könnte es geben, das Ansiedeln von Bienenvölkern in einem Schul-
garten zu unterbinden? 
 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
 
Grundsätzlich ist es möglich, in Schulgärten Bienenvölker zu beheimaten. Dies liegt in der 
Entscheidung der jeweiligen Schule. Die fach- und tierschutzgerechte Haltung von Bienen 
kann nur dann gewährleistet werden, wenn ausreichend Lehrerinnen und Lehrer zur Verfü-
gung stehen, die sich dauerhaft um die Bienenstöcke kümmern. Außerdem muss das Schul-
grundstück groß genug sein, um ausreichend Abstand zu den Pausenflächen der Schülerin-
nen und Schüler halten zu können, und es muss ein gut funktionierender Schulgarten vor-

2 
 
handen sein, in dem die Bienen ausreichend Nahrung finden. Die Schülerinnen und Schüler 
müssen über den Umgang mit Bienen ausführlich unterrichtet werden, damit es nicht zu Ver-
letzungen durch unsachgerechten Umgang mit den Tieren kommt. 
 
 
Zu 2. 
 
Die Voraussetzungen können interessierte Schulen beim Kölner Imkerverein von 1882 e.V. 
und bei den unter Antwort zu Frage 3 aufgeführten außerschulischen Lernorten erfahren  
 
 
Zu 3. 
 
Es gibt keine zentrale Erfassung, welche Schulen Bienenvölker in ihren Schulgärten ange-
siedelt haben. Bekannt ist aber, dass die städtische GGS Köln-Flittard, Am Feldrain 10, 
51061 Köln seit 2012 imkert. 
 
Außerdem hat das Humboldt-Gymnasium, Kartäuser Wall 40, 50676 Köln eigene Bienenstö-
cke. Die Bienenstöcke befinden sich im Schulgarten auf dem Gelände der Kleingärten „Köln-
Klettenberg e.V.“, also außerhalb des Schulgeländes. 
 
Zudem gibt es folgende außerschulische Lernorte in Köln, die Bienenstöcke haben und die in 
den Unterricht eingebunden werden können:  
 Die FREILUGA in Köln- Müngersdorf verfügt über Bienenstöcke und unterrichtet zum 
Thema  
 
 In Finkens Garten präsentieren regelmäßig die Imker des Kölner Imkervereins von 
1882 e.V. das Bienenleben 
 Gut Leidenhausen  
 Thurner Hof  
 
Zu 4. 
Negative Erfahrungen sind bisher nicht bekannt. 
 
Zu 5. 
Wenn das Schulgelände nicht groß genug ist und kein ausreichend großer Schulgarten zur 
Verfügung steht, in dem die Bienen Nahrung finden, ist dies ein Unterbindungsgrund. Außer-
dem ist ein Team von festen Verantwortlichen mit nachgewiesenem Fachwissen für die An-
siedelung von Bienenstöcken unabdingbar. Sollte dies nicht vorliegen, können Bienenstöcke 
nicht bewilligt werden.  
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Feldrain 10
  • Gut Leidenhausen

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Details

Aktenzeichen
2433/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.08.2017
Erstellt
07.08.2017 14:29