2433/2017
Anfrage der FDP-Fraktion nach § 4 AN/0026/2017 Ansiedlung von Bienen-Völkern in städtischen Schulen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3976 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 28.08.2017 2433/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017 Anfrage der FDP-Fraktion nach § 4 AN/0026/2017 Ansiedlung von Bienen-Völkern in städtischen Schulen Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellt folgende Anfrage im Ausschuss für Schule und Weiterbildung: Die Bedeutung von Bienen für unsere Umwelt gerät mehr und mehr ins Bewusstsein der Be- völkerung. Vor allem die Folgen des seit Jahren anhaltenden Bienensterbens sind inzwi- schen vielen bekannt. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass immer mehr Hobby- Imker sich Bienenvölker zugelegt haben. Obwohl der „Großstadthonig“ zunehmend beliebter wird (vielfältige Flora, keine Monokultur), wird es für Hobby-Imker immer schwieriger, geeignete Aufstellplätze für ihre Bienenvölker zu finden. Gleichzeitig ist die Vermittlung der Wichtigkeit von Bienen ein großer pädagogischer Auftrag. Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln folgende Fra- gen. 1. Inwieweit ist es möglich, in Schulgärten Bienenvölker zu beheimaten, um so deren Le- ben, deren Nutzen etc. in den Schulunterricht einzubinden? 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Bienenvölker in Schulgärten an- zusiedeln? 3. Inwieweit gibt es bereits Schulen, die in ihren Schulgärten Bienenvölker angesiedelt haben? 4. Inwieweit gibt es bereits negative Erfahrungen mit Bienenvölkern in Schulgärten? 5. Welche Gründe könnte es geben, das Ansiedeln von Bienenvölkern in einem Schul- garten zu unterbinden? Antwort der Verwaltung: Zu 1. Grundsätzlich ist es möglich, in Schulgärten Bienenvölker zu beheimaten. Dies liegt in der Entscheidung der jeweiligen Schule. Die fach- und tierschutzgerechte Haltung von Bienen kann nur dann gewährleistet werden, wenn ausreichend Lehrerinnen und Lehrer zur Verfü- gung stehen, die sich dauerhaft um die Bienenstöcke kümmern. Außerdem muss das Schul- grundstück groß genug sein, um ausreichend Abstand zu den Pausenflächen der Schülerin- nen und Schüler halten zu können, und es muss ein gut funktionierender Schulgarten vor- 2 handen sein, in dem die Bienen ausreichend Nahrung finden. Die Schülerinnen und Schüler müssen über den Umgang mit Bienen ausführlich unterrichtet werden, damit es nicht zu Ver- letzungen durch unsachgerechten Umgang mit den Tieren kommt. Zu 2. Die Voraussetzungen können interessierte Schulen beim Kölner Imkerverein von 1882 e.V. und bei den unter Antwort zu Frage 3 aufgeführten außerschulischen Lernorten erfahren Zu 3. Es gibt keine zentrale Erfassung, welche Schulen Bienenvölker in ihren Schulgärten ange- siedelt haben. Bekannt ist aber, dass die städtische GGS Köln-Flittard, Am Feldrain 10, 51061 Köln seit 2012 imkert. Außerdem hat das Humboldt-Gymnasium, Kartäuser Wall 40, 50676 Köln eigene Bienenstö- cke. Die Bienenstöcke befinden sich im Schulgarten auf dem Gelände der Kleingärten „Köln- Klettenberg e.V.“, also außerhalb des Schulgeländes. Zudem gibt es folgende außerschulische Lernorte in Köln, die Bienenstöcke haben und die in den Unterricht eingebunden werden können: Die FREILUGA in Köln- Müngersdorf verfügt über Bienenstöcke und unterrichtet zum Thema In Finkens Garten präsentieren regelmäßig die Imker des Kölner Imkervereins von 1882 e.V. das Bienenleben Gut Leidenhausen Thurner Hof Zu 4. Negative Erfahrungen sind bisher nicht bekannt. Zu 5. Wenn das Schulgelände nicht groß genug ist und kein ausreichend großer Schulgarten zur Verfügung steht, in dem die Bienen Nahrung finden, ist dies ein Unterbindungsgrund. Außer- dem ist ein Team von festen Verantwortlichen mit nachgewiesenem Fachwissen für die An- siedelung von Bienenstöcken unabdingbar. Sollte dies nicht vorliegen, können Bienenstöcke nicht bewilligt werden. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Am Feldrain 10
- Gut Leidenhausen
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2433/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.08.2017
- Erstellt
- 07.08.2017 14:29