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0024/2025

Festlegung der Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.11.2025, TOP 8.1

Anlage 1 Auflistung der in den Wahlperioden 2014 - 2020 und 2020 - 2025 gebildeten Ausschüsse

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Anlage 2 Städtevergleich

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Auflistung der in den Wahlperioden 2014 - 2020 und 2020 - 2025 gebildeten Ausschüsse

1303 Zeichen

Auflistung der in den Wahlperioden 2014 -2020  
und 2020 - 2025 gebildeten Ausschüsse Anlage 1 
 
Lfd. 
Nr. Ausschüsse WP 2014 
- 2020 
WP 2020 
- 2025 
1  Hauptausschuss x x 
2  Finanzausschuss  
angegliedert: BetriebsA Veranstaltungszentrum Köln x x 
3  Jugendhilfeausschuss x x 
4  Rechnungsprüfungsausschuss  x x 
5  Wahlausschuss  x x 
6  Wahlprüfungsausschuss  x x 
7  Kreiswahlausschuss  x x 
8  Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales x x 
9  Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden x x 
10  Bauausschuss 
angegliedert: BetriebsA Gebäudewirtschaft x x 
11  Digitalisierungsausschuss --- NEU 
12  Gesundheitsausschuss x x 
13  Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern  --- NEU 
14  Ausschuss Kunst und Kultur 
zugleich: Denkmalausschuss 
angegliedert: 
BetriebsA Bühnen  
BetriebsA des Gürzenich-Orchesters  
BetriebsA Wallraf-Richartz-Museum & Fondation 
Corboud 
x x 
15  Liegenschaftsausschuss x x 
16  Ausschuss Schule und Weiterbildung x x 
17  Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren x x 
18  Sportausschuss x x 
19  Stadtentwicklungsausschuss x x 
20  Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
angegliedert:  
BetriebsA Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
x x 
21  Verkehrsausschuss x x 
22  Wirtschaftsausschuss x x

Anlage 2 Städtevergleich

1361 Zeichen

Anlage 2 
Vergleich der Anzahl freiwilliger Ausschüsse und  
Bündelung von Aufgabenbereichen 
 
KÖLN   15 freiwillige Ausschüsse  
 
DÜSSELDORF  14 freiwillige Ausschüsse  
Zusammenlegung von Haupt- und Finanzausschuss 
 
DORTMUND  10 freiwillige Ausschüsse  
Bündelung von Aufgabenbereichen zum Beispiel im  
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,  
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, 
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit , 
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.   
 
ESSEN   10 freiwillige Ausschüsse  
Bündelung von Aufgabenbereichen zum Beispiel im  
Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus 
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, 
Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen  
 
DUISBURG   11 freiwillige Ausschüsse  
Bündelung von Aufgabenbereichen zum Beispiel im  
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr  
 
BOCHUM   11 freiwillige Ausschüsse  
Bündelung von Aufgabenbereichen zum Beispiel im  
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 
Ausschuss für Planung und Grundstücke,  
Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa  
 
WUPPERTAL  10 freiwillige Ausschüsse  
Bündelung von Aufgabenbereichen zum Beispiel im  
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen,  
Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit

Beschlussvorlage Rat

5542 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 0024/2025 
Freigabedatum 
 28.10.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Festlegung der Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat bildet folgende Pflichtausschüsse: 
 Hauptausschuss 
 Finanzausschuss 
 Rechnungsprüfungsausschuss 
 Jugendhilfeausschuss 
 Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW 
 Wahlausschuss für die Kommunalwahl gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW 
 Kreiswahlausschuss gemäß § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz NRW 
2. Der Rat bildet gemäß § 57 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW folgende weitere Ausschüsse: 
(Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) 
3. (Sofern der Rat unter 2. Änderungen für Ausschüsse beschließt, denen Betriebsaus-
schüsse für Eigenbetriebe/eigenbetriebsähnliche Einrichtungen angegliedert sind, sind 
die entsprechenden Betriebssatzungen anzupassen. Andernfalls entfällt der Beschluss-
punkt.)  
 
Entsprechend dem Beschluss zu 2. beschließt der Rat, die folgenden Betriebssatzungen 
zu ändern:  
(Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) 
  
Rat 06.11.2025

2 
Begründung: 
Die in den beiden vorherigen Wahlperioden (2014 - 2020 und 2020 - 2025) gebildeten Aus-
schüsse sind in Anlage 1 aufgelistet. 
Der Rat ist grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, Ausschüsse zu bilden. Er muss lediglich 
die sogenannten Pflichtausschüsse nach Gemeindeordnung NRW und die Ausschüsse nach 
besonderen gesetzlichen Bestimmungen einrichten. 
Pflichtausschüsse gemäß § 57 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW 
 Hauptausschuss 
 Finanzausschuss 
 Rechnungsprüfungsausschuss 
Gemäß § 57 Absatz 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW können die Aufgaben des Finanz-
ausschusses durch den Hauptausschuss wahrgenommen werden 
Pflichtausschüsse nach anderen gesetzlichen Bestimmungen 
 Denkmalausschuss (§ 30 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz NRW) 
 Jugendhilfeausschuss (§§ 70 Absatz 1 und 71 Absatz 1 Sozialgesetzbuch-VIII) 
 Wahlausschuss (§§ 2 Absatz 1 und 3 Kommunalwahlgesetz NRW und 
§ 2 Kommunalwahlordnung NRW) 
 Wahlprüfungsausschuss (§ 40 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW) 
 Kreiswahlausschuss (§ 10 Absatz 3 Landeswahlgesetz NRW) 
 Betriebsausschüsse für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (§ 114 Gemeinde-
ordnung NRW i.V.m. § 5 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW) 
Freiwillige Ausschüsse 
Aus Gründen einer effektiveren Ausschussarbeit sowie unter Kostengesichtspunkten kann bei 
der Bildung der freiwilligen Ausschüsse eine Bündelung von Aufgabenbereichen erwogen 
werden. Anlage 2 gibt einen Überblick über die Anzahl freiwilliger Ausschüsse der größten 
Städte Nordrhein-Westfalens und die Bündelung von Themen in Ausschüssen. 
Bei einer Bündelung von Zuständigkeiten ist zu berücksichtigen: 
Die Bündelung der Zuständigkeiten freiwilliger Ausschüsse ist ohne Einschränkungen 
möglich. Die Zuständigkeitsordnung ist entsprechend anzupassen.  
Bei der Zusammenlegung von einem Pflichtausschuss mit einem freiwilligen Ausschuss 
müssen die speziellen gesetzlichen Regelungen des Pflichtausschusses beachtet werden. 
Insbesondere verfügen einzelne Pflichtausschüsse über besondere Zuständigkeiten oder sind 
mit Personen besetzt, deren Legitimation auf ihrer besonderen Sachkenntnis beruht. Deshalb 
wird eine vollständige oder teilweise Verlagerung gesetzlicher Aufgaben und Befugnisse fol-
gender Pflichtausschüsse auf freiwillige Ausschüsse für unzulässig erachtet: 
 Wahlausschuss und Wahlprüfungsausschuss  
 Jugendhilfeausschuss.  
Zulässig ist die Übertragung von Aufgaben freiwilliger Ausschüsse auf den Hauptausschuss, 
den Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss unter Beachtung der besonde-
ren Regelugen zur Zusammensetzung und der Bezeichnung dieser Ausschüsse. 
Besondere Vorschriften zu weiteren Ausschüssen 
Schulausschuss (§ 85 Schulgesetz NRW) 
Die Aufgaben des Schulausschusses können gemäß § 85 Schulgesetz NRW ebenfalls einem

3 
gemeinsamen Ausschuss übertragen werden. Die Mitwirkung der im § 85 Absatz 3 Schulge-
setz NRW genannten beratenden Vertreter bleibt auf die Gegenstände des Schulausschusses 
beschränkt. 
Ausschuss Anregungen und Beschwerden (§ 24 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW i.V.m. 
§ 14 Hauptsatzung der Stadt Köln) 
Der Rat kann die Erledigung von Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und 
Einwohnern einem Ausschuss übertragen, § 24 Gemeindeordnung NRW. Nach der Hauptsat-
zung der Stadt Köln ist dies der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer-
den. Sofern diese Aufgabe einem anderen Ausschuss übertragen werden soll, ist eine Ände-
rung der Hauptsatzung erforderlich.  
Weitere Anmerkungen 
Aus organisatorischen Gründen empfiehlt die Verwaltung, Betriebsausschüsse 
1. personengleich zu den entsprechenden Fachausschüssen zu besetzen und  
2. deren Sitzungen zeitgleich mit dem entsprechenden Fachausschuss zu terminieren. 
Die Anbindung der Betriebsausschüsse an die entsprechenden Fachausschüsse ist in den je-
weiligen Betriebssatzungen der Einrichtungen geregelt. Soweit diesbezüglich eine andere Re-
gelung beschlossen wird, muss zuvor die entsprechende Betriebssatzung geändert werden. 
Der vom Rat beschlossene Haushaltsplan geht für 2026 von einer Reduzierung der Ausgaben 
für Aufwandentschädigungen um 140.000 € aus. Dies könnte z. B. durch eine Reduzierung 
der Anzahl oder Größe der Fachausschüsse erreicht werden.  
Anlagen 
Anlage 1 - Auflistung der in den letzten beiden Wahlperioden gebildeten Ausschüsse 
Anlage 2 - Städtevergleich

Beratungsverlauf (1)

06.11.2025 Rat
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0024/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.10.2025
Erstellt
07.01.2025 09:09