0024/2025
Festlegung der Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Auflistung der in den Wahlperioden 2014 - 2020 und 2020 - 2025 gebildeten Ausschüsse
1303 Zeichen
Auflistung der in den Wahlperioden 2014 -2020 und 2020 - 2025 gebildeten Ausschüsse Anlage 1 Lfd. Nr. Ausschüsse WP 2014 - 2020 WP 2020 - 2025 1 Hauptausschuss x x 2 Finanzausschuss angegliedert: BetriebsA Veranstaltungszentrum Köln x x 3 Jugendhilfeausschuss x x 4 Rechnungsprüfungsausschuss x x 5 Wahlausschuss x x 6 Wahlprüfungsausschuss x x 7 Kreiswahlausschuss x x 8 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales x x 9 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden x x 10 Bauausschuss angegliedert: BetriebsA Gebäudewirtschaft x x 11 Digitalisierungsausschuss --- NEU 12 Gesundheitsausschuss x x 13 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern --- NEU 14 Ausschuss Kunst und Kultur zugleich: Denkmalausschuss angegliedert: BetriebsA Bühnen BetriebsA des Gürzenich-Orchesters BetriebsA Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud x x 15 Liegenschaftsausschuss x x 16 Ausschuss Schule und Weiterbildung x x 17 Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren x x 18 Sportausschuss x x 19 Stadtentwicklungsausschuss x x 20 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün angegliedert: BetriebsA Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln x x 21 Verkehrsausschuss x x 22 Wirtschaftsausschuss x x
Anlage 2 Städtevergleich
1361 Zeichen
Anlage 2 Vergleich der Anzahl freiwilliger Ausschüsse und Bündelung von Aufgabenbereichen KÖLN 15 freiwillige Ausschüsse DÜSSELDORF 14 freiwillige Ausschüsse Zusammenlegung von Haupt- und Finanzausschuss DORTMUND 10 freiwillige Ausschüsse Bündelung von Aufgabenbereichen zum Beispiel im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit , Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. ESSEN 10 freiwillige Ausschüsse Bündelung von Aufgabenbereichen zum Beispiel im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen DUISBURG 11 freiwillige Ausschüsse Bündelung von Aufgabenbereichen zum Beispiel im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr BOCHUM 11 freiwillige Ausschüsse Bündelung von Aufgabenbereichen zum Beispiel im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ausschuss für Planung und Grundstücke, Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa WUPPERTAL 10 freiwillige Ausschüsse Bündelung von Aufgabenbereichen zum Beispiel im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen, Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
Beschlussvorlage Rat
5542 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0024/2025 Freigabedatum 28.10.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Festlegung der Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat bildet folgende Pflichtausschüsse: Hauptausschuss Finanzausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Jugendhilfeausschuss Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW Wahlausschuss für die Kommunalwahl gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW Kreiswahlausschuss gemäß § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz NRW 2. Der Rat bildet gemäß § 57 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW folgende weitere Ausschüsse: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) 3. (Sofern der Rat unter 2. Änderungen für Ausschüsse beschließt, denen Betriebsaus- schüsse für Eigenbetriebe/eigenbetriebsähnliche Einrichtungen angegliedert sind, sind die entsprechenden Betriebssatzungen anzupassen. Andernfalls entfällt der Beschluss- punkt.) Entsprechend dem Beschluss zu 2. beschließt der Rat, die folgenden Betriebssatzungen zu ändern: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) Rat 06.11.2025 2 Begründung: Die in den beiden vorherigen Wahlperioden (2014 - 2020 und 2020 - 2025) gebildeten Aus- schüsse sind in Anlage 1 aufgelistet. Der Rat ist grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, Ausschüsse zu bilden. Er muss lediglich die sogenannten Pflichtausschüsse nach Gemeindeordnung NRW und die Ausschüsse nach besonderen gesetzlichen Bestimmungen einrichten. Pflichtausschüsse gemäß § 57 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW Hauptausschuss Finanzausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Gemäß § 57 Absatz 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW können die Aufgaben des Finanz- ausschusses durch den Hauptausschuss wahrgenommen werden Pflichtausschüsse nach anderen gesetzlichen Bestimmungen Denkmalausschuss (§ 30 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz NRW) Jugendhilfeausschuss (§§ 70 Absatz 1 und 71 Absatz 1 Sozialgesetzbuch-VIII) Wahlausschuss (§§ 2 Absatz 1 und 3 Kommunalwahlgesetz NRW und § 2 Kommunalwahlordnung NRW) Wahlprüfungsausschuss (§ 40 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW) Kreiswahlausschuss (§ 10 Absatz 3 Landeswahlgesetz NRW) Betriebsausschüsse für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (§ 114 Gemeinde- ordnung NRW i.V.m. § 5 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW) Freiwillige Ausschüsse Aus Gründen einer effektiveren Ausschussarbeit sowie unter Kostengesichtspunkten kann bei der Bildung der freiwilligen Ausschüsse eine Bündelung von Aufgabenbereichen erwogen werden. Anlage 2 gibt einen Überblick über die Anzahl freiwilliger Ausschüsse der größten Städte Nordrhein-Westfalens und die Bündelung von Themen in Ausschüssen. Bei einer Bündelung von Zuständigkeiten ist zu berücksichtigen: Die Bündelung der Zuständigkeiten freiwilliger Ausschüsse ist ohne Einschränkungen möglich. Die Zuständigkeitsordnung ist entsprechend anzupassen. Bei der Zusammenlegung von einem Pflichtausschuss mit einem freiwilligen Ausschuss müssen die speziellen gesetzlichen Regelungen des Pflichtausschusses beachtet werden. Insbesondere verfügen einzelne Pflichtausschüsse über besondere Zuständigkeiten oder sind mit Personen besetzt, deren Legitimation auf ihrer besonderen Sachkenntnis beruht. Deshalb wird eine vollständige oder teilweise Verlagerung gesetzlicher Aufgaben und Befugnisse fol- gender Pflichtausschüsse auf freiwillige Ausschüsse für unzulässig erachtet: Wahlausschuss und Wahlprüfungsausschuss Jugendhilfeausschuss. Zulässig ist die Übertragung von Aufgaben freiwilliger Ausschüsse auf den Hauptausschuss, den Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss unter Beachtung der besonde- ren Regelugen zur Zusammensetzung und der Bezeichnung dieser Ausschüsse. Besondere Vorschriften zu weiteren Ausschüssen Schulausschuss (§ 85 Schulgesetz NRW) Die Aufgaben des Schulausschusses können gemäß § 85 Schulgesetz NRW ebenfalls einem 3 gemeinsamen Ausschuss übertragen werden. Die Mitwirkung der im § 85 Absatz 3 Schulge- setz NRW genannten beratenden Vertreter bleibt auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt. Ausschuss Anregungen und Beschwerden (§ 24 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 14 Hauptsatzung der Stadt Köln) Der Rat kann die Erledigung von Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern einem Ausschuss übertragen, § 24 Gemeindeordnung NRW. Nach der Hauptsat- zung der Stadt Köln ist dies der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer- den. Sofern diese Aufgabe einem anderen Ausschuss übertragen werden soll, ist eine Ände- rung der Hauptsatzung erforderlich. Weitere Anmerkungen Aus organisatorischen Gründen empfiehlt die Verwaltung, Betriebsausschüsse 1. personengleich zu den entsprechenden Fachausschüssen zu besetzen und 2. deren Sitzungen zeitgleich mit dem entsprechenden Fachausschuss zu terminieren. Die Anbindung der Betriebsausschüsse an die entsprechenden Fachausschüsse ist in den je- weiligen Betriebssatzungen der Einrichtungen geregelt. Soweit diesbezüglich eine andere Re- gelung beschlossen wird, muss zuvor die entsprechende Betriebssatzung geändert werden. Der vom Rat beschlossene Haushaltsplan geht für 2026 von einer Reduzierung der Ausgaben für Aufwandentschädigungen um 140.000 € aus. Dies könnte z. B. durch eine Reduzierung der Anzahl oder Größe der Fachausschüsse erreicht werden. Anlagen Anlage 1 - Auflistung der in den letzten beiden Wahlperioden gebildeten Ausschüsse Anlage 2 - Städtevergleich
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0024/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.10.2025
- Erstellt
- 07.01.2025 09:09