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Änderungsantrag zu TOP 3.2 Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz), Änderungsantrag B90/Die Grünen

Änderungsantrag BV1 (Grüne) AN/1179/2024 vom 04.09.2024

Stand: Am 05.09.2024 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Änderungsantrag (Grüne BV1)

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    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1179/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Änderungsantrag zu TOP 3.2 (0609/2024) Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz), Änderunsgantrag B90/Die Grünen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0609/2024 Ein neu definier- tes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz) in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 5. September aufzunehmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung begrüßt das MIV-Grundnetz und ergänzt den folgenden Punkt: Der Straßenzug "Erftstraße, Maybachstraße (Teilstück), Kyotostraße, Ursulastraße" soll nicht Teil des MIV Grundnetzes werden. Für die Straßen, die nicht Teil des MIV-Grundnetzes sind, ist die Zuständigkeit perspektivisch an die Bezirksvertretungen zu übertragen. Begründung: Der Straßenzug “Erftstraße, Maybachstraße (Teilstück), Kyotostraße, Ursulastraße” ist durch eine urbane und dichte Bebauung geprägt. Insbesondere im Bereich der Erftstraße bestehen zahlreiche Angebote an anliegenden Gastronomien, zudem prägt die Straße den anliegen- den Mediapark. An der Kyotostraße bestehen diverse Bildungseinrichtungen (Kita FröbelBANde, Abendgym- nasium, Freinet-Schule-Köln, Hansa-Gymnasium, Hauptschule am Rhein, Jugendhaus To- wer, Realschule am Rhein, Freizeitanlage Klingelpütz) sowie direkt anliegende Sport- und Spieleinrichtungen im öffentlichen Raum. Eine Ausweisung als MIV-Grundnetz verträgt sich weder mit den Anforderungen sicherer Schulwege noch mit dem notwendigen Lärmschutz Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Julie Cazier Fraktionsvorsitzende Julie.Cazier@stadt-koeln.de Dr. Martin Herrndorf stellv. Fraktionsvorsitzender Martin.Herrndorf@stadt -koeln.de und der Luftreinhaltung. Die Achse ist zudem für die Durchfahrt durch die Innenstadt entbehrlich, da über die Innere Kanalstraße eine gute Alternative besteht. Die Bewertung ist konsistent mit der Bewertung der entsprechenden Straßen anhand des Kriterienkatalogs, die sich jeweils im Grenzbereich befindet. Bezüglich der Zuständigkeit kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass bei Stra- ßen, die sich außerhalb des MIV-Grundnetzes befinden, eine primär lokale, auf den Bezirk bezogene Zuständigkeit sich ergibt. Julie Cazier Dr. Martin Herrndorf Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 05.09.2024

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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