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AN/1179/2024

Änderungsantrag zu TOP 3.2 Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz), Änderungsantrag B90/Die Grünen

Änderungsantrag BV1 (Grüne) 04.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.09.2024, TOP 3.2.2

Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Änderungsantrag (Grüne BV1)

2779 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1179/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.2 (0609/2024) Ein neu definiertes Grundnetz für den 
motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz), Änderunsgantrag B90/Die Grünen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0609/2024 Ein neu definier-
tes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz) in die Tagesordnung 
der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 5. September aufzunehmen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung begrüßt das MIV-Grundnetz und ergänzt den folgenden Punkt: 
Der Straßenzug "Erftstraße, Maybachstraße (Teilstück), Kyotostraße, Ursulastraße" soll nicht 
Teil des MIV Grundnetzes werden. Für die Straßen, die nicht Teil des MIV-Grundnetzes sind, 
ist die Zuständigkeit perspektivisch an die Bezirksvertretungen zu übertragen. 
 
Begründung: 
Der Straßenzug “Erftstraße, Maybachstraße (Teilstück), Kyotostraße, Ursulastraße” ist durch 
eine urbane und dichte Bebauung geprägt. Insbesondere im Bereich der Erftstraße bestehen 
zahlreiche Angebote an anliegenden Gastronomien, zudem prägt die Straße den anliegen-
den Mediapark. 
An der Kyotostraße bestehen diverse Bildungseinrichtungen (Kita FröbelBANde, Abendgym-
nasium, Freinet-Schule-Köln, Hansa-Gymnasium, Hauptschule am Rhein, Jugendhaus To-
wer, Realschule am Rhein, Freizeitanlage Klingelpütz) sowie direkt anliegende Sport- und 
Spieleinrichtungen im öffentlichen Raum. Eine Ausweisung als MIV-Grundnetz verträgt sich 
weder mit den Anforderungen sicherer Schulwege noch mit dem notwendigen Lärmschutz 
 
 
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Julie Cazier 
Fraktionsvorsitzende 
Julie.Cazier@stadt-koeln.de  
Dr. Martin Herrndorf 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Martin.Herrndorf@stadt -koeln.de

und der Luftreinhaltung. 
Die Achse ist zudem für die Durchfahrt durch die Innenstadt entbehrlich, da über die Innere 
Kanalstraße eine gute Alternative besteht. 
Die Bewertung ist konsistent mit der Bewertung der entsprechenden Straßen anhand des 
Kriterienkatalogs, die sich jeweils im Grenzbereich befindet. 
Bezüglich der Zuständigkeit kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass bei Stra-
ßen, die sich außerhalb des MIV-Grundnetzes befinden, eine primär lokale, auf den Bezirk 
bezogene Zuständigkeit sich ergibt. 
 
Julie Cazier Dr. Martin Herrndorf 
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1179/2024
Typ
Änderungsantrag BV1 (Grüne)
Datum
04.09.2024
Erstellt
03.09.2024 22:14