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3080/2020

Deutzer Brücke; Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Vergabe von Fachplanungsleistungen und einer Machbarkeitsstudie zur Bauwerksertüchtigung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Beschlussvorlage Ausschuss 23.03.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 20.04.2021, TOP 3.3

Sachstandsbericht 03/2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage - Stellungnahme RPA

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Sachstandsbericht 03/2023

924 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/691/11 
691-11-04-2020-30-2.99-01 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 3080/2020 
 Stand: 30.03.2023 
Sachstandsbericht  
Deutzer Brücke;  
Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Vergabe von Fachplanungsleistungen und einer 
Machbarkeitsstudie zur Bauwerksertüchtigung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf von Fachplanungsleistungen für die Nachrechnung 
der Deutzer Brücke nach der „Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung von Straßenbrücken 
im Bestand“ in Höhe von rund 1.343.525 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durch-
führung des erforderlichen Vergabeverfahrens. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Leistungen zur Nachrechnung wurden im Februar 2023 vergeben. 
Nächste Schritte: 
-- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Beschlussvorlage Ausschuss

5073 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/691/11 
691-11-04-2020-30-2.99-01 
Vorlagen-Nummer 
 3080/2020 
Freigabedatum 
 23.03.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Deutzer Brücke;  
Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Vergabe von Fachplanungsleistungen und einer 
Machbarkeitsstudie zur Bauwerksertüchtigung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf von Fachplanungsleistungen für die Nachrechnung der 
Deutzer Brücke nach der „Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“ 
in Höhe von rund 1.343.525 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erforderli-
chen Vergabeverfahrens. 
 
 
Verkehrsausschuss 20.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.343.525 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln obliegt nach dem Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die hoheitliche Aufgabe, Brückenbauwerke 
und sonstige Ingenieurbauwerke im öffentlichen Straßenland den anerkannten Regeln der Technik 
entsprechend (u. a. nach DIN 1076) instand zu halten (§ 9 und §9a (1) StrWG NRW) und die Ver-
kehrssicherheit dieser Bauwerke zu gewährleisten. 
Die Vorbereitung der Gesamtinstandsetzung des Brückenzuges „Deutzer Brücke“ bedarf der Ermitt-
lung einer Vielzahl von Grundlagen. Eine Grundlage, aus der aber auch Grundsätzliches hinsichtlich 
zukünftiger Einstufung, Machbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit abgeleitet werden wird, ist die Nachrech-
nung nach der Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrech-
nungsrichtlinie). Infolge der geplanten Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse durch eine Drei-
fachtraktion soll als Zwischenschritt die Nachrechnung der Deutzer Brücke in der bisherigen Pla-
nungsfolge vorgezogen durchgeführt werden. 
Aufgrund der besonderen Fragestellungen und komplexen Nachweisführungen benötigt die Verwal-
tung hierbei externe Unterstützung. 
Diese Leistungen sollen deshalb, nach einem der Kostenhöhe entsprechenden Vergabeverfahren, an 
ein externes Ingenieurbüro vergeben werden.

3 
Im Vorlauf zu den erforderlichen Nachrechnungsleistungen wurde seitens der Verwaltung Ende 2020 
die Bauwerkshauptprüfung nach DIN 1076 durchgeführt. Die Ergebnisse hieraus wiederum bilden 
ebenso eine wichtige Grundlage für die Nachrechnung, wie u. U. auch für die zukünftige, eigentliche 
Gesamtinstandsetzungsplanung. Der hierfür erforderliche Bedarfsfeststellungsbeschluss ist nicht Ge-
genstand dieser Vorlage. 
 
Kosten und Vergabe 
 
Die durch die Nachrechnung entstehenden Kosten wurden auf Grundlage der geschätzten, anre-
chenbaren Kosten anhand der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und der AHO-
Schriftreihe Nr.1 „HOAI – Planen und Bauen im Bestand“ ermittelt. 
Zusätzlich zur Nachrechnung fallen weitere Leistungen aus der Kategorie „Service“ an, wie z. B. 
Prüfingenieurleistungen, materialtechnische Untersuchungen, Gutachten, Vermessung, Monitoring, 
etc. 
Das Honorar für die Prüfingenieurleistungen wurde gemäß der Richtlinie für die „Vergütung für die 
statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen sowie die Prüfung 
des baulichen Brandschutzes für Personenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes“ (RVP), 
Ausgabe 04/2019 bestimmt.  
 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert beläuft sich dabei auf rund 1.345.525 € und setzt sich 
wie folgt zusammen: 
 
Fachplanung – Tragwerksplanung 835.013 € 
Service-Leistungen 294.000 € 
Summe netto: 1.129.013 € 
zzgl. 19% MWSt.: 214.512 € 
Summe brutto:  1.343.525 € 
 
 
Rechnungsprüfungsamt 
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf zur Beauftragung dieser Leistungen bestätigt; die Stel-
lungnahme ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
Finanzierung 
 
Die Aufwendungen in Höhe von rund 1.343.525 € brutto zur Realisierung der Maßnahme sind im 
Rahmen des städtischen Doppelhaushalts 2020/2021 inklusive der Finanzplanung 2022 bis 2024 im 
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsjahr 2021, berücksichtigt. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: RPA-Stellungnahme

Anlage - Stellungnahme RPA

6 Zeichen

Anlage

Beratungsverlauf (1)

20.04.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Deutzer Brücke

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Details

Aktenzeichen
3080/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.03.2021
Erstellt
21.10.2020 10:02