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Begrünung der Dächer öffentlicher Gebäude in Rodenkirchen - zu AN/1474/2018

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 3665/2018 vom 28.11.2018

Stand: Am 17.12.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3665/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 Begrünung der Dächer öffentlicher Gebäude in Rodenkirchen - zu AN/1474/2018 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen hat um die Stellungnahme folgender Anfrage gebeten: Die Verwaltung wird gebeten, im Stadtbezirk städtische Gebäude zu identifizieren, auf denen eine Dachbegrünung möglich wäre. Diese Gebäude werden anschließend sukzessive be- grünt. Dabei wird auch der Neubau des Rathauses berücksichtigt. Die Verwaltung teilt hierzu mit: Das Programm „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ fördert Private, kleine Unternehmen und Interessensgemeinschaften wie Vereine oder Begegnungsstätten. Die Begrünung von öffentli- chen Gebäuden über dieses Programm ist zwar nicht vorgesehen, grundsätzlich ist jedoch auch die Begrünung von öffentlichen Gebäuden im Zusammenhang mit der Anpassung an den Kli- mawandel sinnvoll. Im Zuge des Begrünungsprogrammes ist vorgesehen, eine Übersichtskarte aus den Daten ei- ner Fernerkundung zu erstellen. Mittels dieser Karte sollen potenzielle Flächen für Begrünungen ersichtlich werden. Die Ergebnisse werden grundsätzlich auch für öffentliche Gebäude der Stadt verwertbar sein. In den aktuellen "Energieleitlinien 2017" der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln steht: "4.3 Dachflächen für Solaranlagen Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit zur Installa- tion von Solarstromanlagen (Photovoltaik) einzubeziehen. Die Dachflächen sind statisch so auszulegen, dass eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Zusätzliche Lastreserven und notwendige Schächte/Leerrohre für die Führung von Leitungen sind entsprechend den Vorga- ben der TGA- Planung vorzusehen. Die Möglichkeiten einer Kombination von Solarstrom- anlagen mit Dachbegrünung sind zu prüfen und bei Eignung der Dachflächen umzuset- zen. Aus denkmalpflegerischen Gesichtspunkten kann von den Möglichkeiten zur späteren In- stallation von Solarstromanlagen abgewichen werden." und "8.5 Dach- und Flächenentwässerung Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof- und Wegeflächen möglichst offenporig als Ver- sickerungsflächen auszuführen. Zur Reduzierung der Flächenabwässer sind immer auch die Möglichkeiten einer Dachbegrünung zu prüfen. Die Vorgaben der Stadtentwässerungs- betriebe Köln (STEB) zum Kanalanschluss sind dabei zu beachten und eventuelle Genehmi- gungen im Zuge der Entwurfsplanung einzuholen." 2 Die in fetter Schrift dargestellten Sätze entstammen einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der bei Beschlussfassung der Energieleitlinien am 06.11.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion im Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beschlossen wurde. Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlagen sind politischer Wunsch (und schließen sich auch nicht zwingend aus). Die zur Sanierung anstehenden Dächer auf einem neuen Dachaufbau und sämtliche Neubau- maßnahmen -also auch das Rathaus Rodenkirchen- werden aktuell geprüft. Bestandsdächer, die intakt sind und noch keine oder kleinere Schwachstellen haben, werden zurzeit auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht betrachtet. Im Rahmen der Bewertung wird jeweils ein statisches Gutachten bei den Bestandsdächern eingeholt und die Eignung der jeweilige Dachform und - konstruktion geprüft, da nicht jedes Dach geeignet ist. Eine sofortige Überprüfung aller Dächer ist aus Gründen der vorhandenen prioritären Aufgaben nicht vorgesehen. Im laufenden Betrieb werden die Dächer aufgenommen, die zur Begrünung geeignet sind.

Beratungsverlauf

  1. 17.12.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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