Mandari Insight

V/0451/2019

Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2018

Vorlagen 16.05.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 25.09.2019, TOP 8

GB_2018_Session

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

GB_2018_Session

358748 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
 Zahlen · Daten · Fakten   
   Kinder- und 
Jugendhilfereport 2018

Präventionsmaxime
der Stadt Münster
In unserer familienfreundlichen Stadt sorgen wir alle dafür,
dass Kinder sich wohlfühlen. Hierfür fördern wir die Vernetzung,
die Strukturen und die verbindliche Kooperation der
unterschiedlichen Institutionen und Personen.
Unser Handeln ist vom Kind her gedacht und
ist geprägt von diesen Grundsätzen:
> Jedes Kind ist willkommen.
> Wir sind für jedes Kind mitverantwortlich.
> Wir möchten, dass jedes Kind eine frühzeitige
und gezielte Unterstützung erhält.
> Wir stärken die Erziehungskompetenz der Eltern und
nehmen sie in die Verantwortung.
> Wir schauen auf die Bedürfnisse und Stärken jedes Kindes.
> Wir nehmen den Bedarf jedes Kindes wahr und
begleiten eine passgenaue Unterstützung.
> Wir fördern ein gesundes Aufwachsen für jedes Kind.
> Wir garantieren jedem Kind die Möglichkeit zur Teilhabe
am münsteraner Leben und dieses aktiv mitzugestalten.
> Wir ermöglichen alltagsbegleitendes Lernen für jedes Kind.
Als Verantwortliche der Ressorts Jugend, Schule,
Gesundheit, Soziales und Politik etablieren wir
dieses einheitliche gesamtstädtische Präventions-
verständnis als stadtstrategische Ausrichtung.
Wir werden die Maxime als Basis aller Handlungs-
programme in der Stadt Münster ausrichten.
Publication name: Präventionsmaxime 2017 - KOPIE generated:
2017-06-06T13:31:31+02:00

Inhalt 
1. Vorwort 5 
2. Amtszielreport 6 
3. Sozialraumreport 19 
Stadt Münster insgesamt 19 
Bezirk Mitte 20 
Bezirk West 21 
Bezirk Nord 22 
Bezirk Ost und Südost 23 
Bezirk Hiltrup 25 
4. Produktüberblicke 27 
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 29 
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 36 
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 41 
060202 – Jugendverbandsarbeit 47 
060301 – Jugendsozialarbeit 49 
060302 – Jugendhilfe an Schulen 52 
060303 – Drogenhilfe 55 
060401 – Angebote für Familien 60 
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 67 
060501 – Bezirklische Sozialarbeit und Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung 70 
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 78 
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 86 
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 90 
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 94 
060506 – Eingliederungshilfe 97 
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 99 
5. Jugendhilfeetat 101 
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 116 
7. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 123 
8. Jugendrat 132 
9. Stellenplan 135 
10. Organisation 146 
11. Organigramme 149 
12. Generaldatenblatt 151 
13. Detailübersicht HzE-Jahresdaten 153

Vorwort 
 
5 
1. Vorwort 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen 
und Leser,  
vor Ihnen liegt der Kinder- und Jugendhilfereport 
mit vielen Zahlen, Daten und Fakten aus dem Jahr 
2018. Wir wünschen uns, dass Ihnen dieser Be-
richt deutlich macht, welch hohen Stellenwert die 
Kinder- und Jugendhilfe in Münster hat. Dies zeigt 
sich in allen Produktüberblicken und, neben der 
Höhe der Kosten, vor allem in der praktischen 
Auswirkung für das Leben von Kindern, Jugendli-
chen und Familien in dieser Stadt. 
Unsere Arbeit richtet sich vornehmlich an die Al-
tersgruppe der 0 bis 27-Jährigen, also an diejeni-
gen, die in den nächsten Jahrzehnten das Ge-
schehen und die Lebenswirklichkeit in unserer 
Stadt maßgeblich prägen werden. Diese Zielgrup-
pe bestmöglich zu fördern, Bildungschancen zu 
ermöglichen – zusammen mit den Schulen, aber 
auch außerhalb von Schulen –, Notlagen zu ver-
hindern und den Blick auf das gesunde Aufwach-
sen in einer kinder- und familienfreundlichen Um-
welt zu richten, ist unser gemeinsames Anliegen. 
Prävention beginnt in Münster bereits vor der Ge-
burt des Kindes. Mit dem Familienbesuch für Neu-
geborene besucht das „Präventionsteam Familien-
besuche“ Familien mit Neugeborenen und infor-
miert Eltern über das umfassende Unterstützungs-
angebot für Familien in Münster. Seit 2008 gibt es 
das Begrüßungsteam. Es konnte 2018 auf eine 
zehnjährige Erfolgsbilanz zurückblicken.  
Die Präventionskonferenz 2018 ist bereits die vier-
te Präventionskonferenz in Münster. Das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien unterstreicht mit 
dieser Maßnahme die Bedeutung der Frühen Hil-
fen und ermöglicht eine nachhaltige Vernetzung 
der Fachkräfte.  
Dieses und weitere wichtige Themen finden Sie in 
unserem Amtszielreport.  
Ein besonderer Dank gilt den vielen Mitarbeitern/-
innen vor Ort, sowohl den freien als auch den öf-
fentlichen Trägern für das große Engagement. Nur 
dank ihres täglichen Einsatzes ist es möglich, die 
hier dargestellte Vielzahl an Aufgaben wahrzu-
nehmen, die unterschiedlichsten Angebote vorzu-
halten und durchzuführen.  
Unser Dank gilt auch den Damen und Herren des 
Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien 
für die aktive, wohlwollende und hilfreiche Unter-
stützung. Erst das gelungene Zusammenspiel von 
Politik, freien Trägern und Verwaltung ermöglicht 
qualitative Angebote für Kinder, Jugendliche und 
Familien.  
Wenn Sie im Report etwas vermissen, wenn Sie 
Vorschläge und Anregungen für weitere Verbesse-
rungen haben, dann lassen Sie es uns wissen. Der 
Report ist für Sie als Leser/-innen geschrieben. Ihr 
Feedback hilft, den Report ggf. noch besser auf 
Ihre Erwartungen auszurichten. Die Kontaktadres-
se finden Sie im Impressum.  
Wir wünschen uns weiterhin dieses vielfältige En-
gagement für die Zukunft unserer Stadt Münster 
und wünschen Ihnen nun viel Spaß beim Lesen 
unseres Kinder-und Jugendhilfereports 2018. 
 
 
 
 
 
 
 
Thomas Paal Anna Pohl
  
Stadtdirektor Leiterin des Amtes für Kinder, 
 Jugendliche und Familien

Amtszielreport 
 
6 
2. Amtszielreport 
Unsere Amtsziele sind eine strategische und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster; 
zum einen für die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum anderen als 
Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Kooperation mit den freien Trägern. 
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen 
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden. 
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ 
Amtsziel 2 – Vernetzung als Erfolgsfaktor 
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch verstärkte Kooperation und verbindliche Absprachen mit unseren 
Partnern. Dabei sind die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII von besonderer 
Bedeutung.“ 
Amtsziel 3 – Prävention 
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anzubieten. 
Wir wollen Prävention statt Reaktion.“ 
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 
„Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker vor schädli-
chen Einwirkungen bewahren.“ 
Amtsziel 5 – Partizipation 
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege beschreiten, um sie stärker mit ihren Wünschen und Interessen 
in die Ausgestaltung von Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“ 
Amtsziel 6 – Chancengleichheit 
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integration von benach-
teiligten Kindern und Jugendlichen fördern.“  
Amtsziel 7 – Geschlechterdifferenzierung/Gender 
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren unterschiedlichen Interessen und gehen durch differenzierte Ange-
bote in unserer Arbeit auf sie ein.“ 
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen 
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information und Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue Angebo-
te. Dabei greifen wir gesellschaftliche Trends und Herausforderungen auf.“ 
Amtsziel 9 – Bildung ermöglichen - Leben lernen 
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie 
frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der 
Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung 
sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.“ 
Amtsziel 10 – Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement 
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und unsere Arbeit einer 
ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen.“

Amtszielreport 
 
7 
Der Report 
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische 
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die 
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden. 
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in 
Münster wohl fühlen 
Qualitätsstandards der offenen Ganztagschu-
len in Münster  
Im Rahmen der kommunalen Qualitätszirkelarbeit 
2018 sind die Qualitätsstandards für die offenen 
Ganztagsschulen entwickelt worden. Sie sind in 
intensiven Fachdialogen mit der Schulaufsicht, den 
Schulleitungen, den Koordinationskräften der offe-
nen Ganztagschulen sowie den freien Trägern der 
Jugendhilfe diskutiert worden. Die formulierten 
Standards stellen ein integriertes Arbeitsergebnis 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, 
des Schulamtes für die Stadt Münster und des 
Amtes für Schule und Weiterbildung dar. Sie be-
schreiben einen verlässlichen Rahmen für alle 
Lehrkräfte, Mitarbeiter/-innen, Eltern, Kinder und 
alle weiteren Kooperationspartner der offenen 
Ganztagsschulen. Die Standards dienen darüber 
hinaus gleichfalls als Grundlage zur Sicherung und 
Weiterentwicklung der Qualität der pädagogischen 
Arbeit.  
Alle fachlichen Bemühungen im Rahmen der Qua-
litätsdebatte sind darauf ausgerichtet, Bildungs-
potentiale zu entfalten und Kinder in ihrer Bil-
dungsbiografie individuell und inklusiv zu begleiten 
und zu unterstützen. Die offenen Ganztagsschulen 
in Münster leben ein erweitertes Bildungsverständ-
nis und ermöglichen damit jedem Kind formale, 
informelle und soziale Formen des Lernens. 
Ziele und Standards im Überblick: 
Die offenen Ganztagschulen in Münster bieten 
• Ganztagsstrukturen und -zeiten durch eine ver-
lässliche pädagogische Betreuung,  
• eine professionelle, pädagogische Erziehung, 
Bildung und Betreuung durch fachlich qualifizier-
tes Personal,  
• eine professionelle, pädagogische Erziehung, 
Bildung und Betreuung durch multiprofessionelle 
Kooperation, 
• Raumressourcen für die Umsetzung der offenen 
Ganztagsschule, 
• soziales Lernen und ganzheitliche Förderung 
durch „Freispiel“ und Interaktion in Gruppen, 
• individuelle Förderung durch Sprachbildung, 
ganztägige Umsetzung der Förderpläne, Förder-
inseln, Sachmittel und das Förderbudget, 
• eine Hausaufgabenbetreuung und individuelle 
Lernzeit zu definierten Rahmenbedingungen 
und mit festgelegten Personalressourcen, 
• eine Erziehungspartnerschaft mit Eltern/Erzie-
hungsberechtigten durch verlässliche Formen 
der Zusammenarbeit, 
• eine gemeinsame Mittagsverpflegung als päda-
gogischer Bestandteil der offenen Ganztags-
schule, 
• Partizipation durch eine Kultur der Beteiligung 
von Kindern, 
• Teilhabe an kulturellen, musischen, sportiven 
und gemeinwohlorientierten Angeboten durch 
die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, 
• den Schutz von Kindern durch ein abgestimmtes 
Verfahren, 
• eine stetige, fachliche Weiterentwicklung durch 
implementierte Qualitätssicherung und Quali-
tätsentwicklung. 
In gemeinsamen Gesprächsrunden mit Mitgliedern 
des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien, des Ausschusses für Schule und Weiterbil-
dung sowie der Stadtelternschaft wurden die Quali-
tätsstandards für die offenen Ganztagschulen vor-
gestellt und ausführlich diskutiert. Mit den Vorlagen 
V/0766/2018 und V/0766/2018/1 sind die „Quali-
tätsstandards der offenen Ganztagsschulen in 
Münster“ den politischen Gremien zur Entschei-
dung vorgelegt worden. 
Orientierung für Eltern zu Qualitätsmerkmalen 
in der Kindertagespflege 
Rund ein Drittel der unter dreijährigen Kinder wer-
den in Münster in der Kindertagespflege betreut, 
rund 60 % der Tageskinder bei Tageseltern im 
eigenen Haushalt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass 
Eltern, die zum ersten Mal ein Kind in die Betreu-
ung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater 
"abgeben", unsicher sind, worauf sie achten soll-
ten, wenn sie die Betreuung aussuchen. Daher

Amtszielreport 
 
8 
wurden nun entsprechende Hinweise für Eltern in 
dem Faltblatt "In guten Händen…" zusammeng e-
fasst. 
Was ist eine gute Tagespflegestelle? Worauf muss 
ich achten? Welche Qualitätsmerkmale kann ich 
erwarten? Hier kann der Flyer eine erste Orientie-
rung geben. Dort werden Stichworte genannt mit 
Blick auf die Räumlichkeiten, die pädagogische 
Kompetenz der Tagespflegeperson, aber auch auf 
die schriftliche Vereinbarung, die die Eltern mit der 
Tagespflegeperson abschließen. Das Wichtigste 
aber bleibt der erste Eindruck. Das Kind soll sich 
wohl fühlen und Eltern eine vertrauensvolle Bezie-
hung zur Tagespflegeperson aufbauen können.  
Nähere Informationen sind zu finden unter: 
https://www.stadt-muenster.de/jugendamt/kinder-
tagesbetreuung/kindertagespflege/ 
qualitaetsmerkmale.html 
Amtsziel 2 - Vernetzung als Erfolgsfak-
tor 
Übergang Kita und Grundschule am Beispiel 
der städtischen Kita Wielerort 
Die städtische Kita Wielerort hat im Zeitraum von 
April 2017 bis Juli 2018 an dem Projekt „Erzie-
hungs- und Bildungspartnerschaften - Bildung 
gemeinsam gestalten“ (EBP) des kommunalen 
Integrationszentrums Münster teilgenommen. Es 
handelt sich um ein Kooperationsprojekt mit der 
städtischen Kita Wielerort, dem evangelischen 
Kindergarten Hiltrup und der Paul-Gerhardt-
Grundschule mit dem offenen Ganztag. Ziel des 
Projektes ist es, die Bildungschancen von Kindern 
mit Migrationsvorgeschichte zu erhöhen, indem die 
Eltern in ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag 
gestärkt und begleitet werden. Dabei wird der Ent-
wicklungsprozess der migrationssensiblen Öffnung 
sowie die sozialräumliche Arbeit der Bildungsinsti-
tutionen unterstützt. Die Projektbeteiligten haben 
gemeinsam intensiv zum Thema „Übergang von 
der Kita in die Grundschule“ gearbeitet. 
Folgende Maßnahmen wurden geplant und durch-
geführt: 
• Elterncafé während der Hospitationen der Vor-
schulkinder im Unterricht. Dabei wurden Eltern-
fragen zum Thema „Übergang von der Kita in 
die Grundschule“ erhoben. 
• Hospitationen der Vorschulkinder an drei Vor-
mittagen. 
• Elternnachmittag für die Vorschuleltern. Dabei 
ging es vor allem um die Berücksichtigung der 
migrationssensiblen Arbeit. Die Gestaltung des 
Nachmittags ergab sich aus den erhobenen El-
ternfragen. 
• Die Präsentationen waren visualisiert und in 
einfacher Sprache. Die Fragen der Eltern wur-
den beantwortet. Außerdem waren ehrenamtli-
che Übersetzer/-innen eingebunden. Die Durch-
führung dieser Maßnahmen findet einmal im 
Schuljahr zwischen den Oster- und Sommerferi-
en verbindlich statt. 
Fachtag zur Umsetzung des § 16h SGB II in 
Kooperation mit dem Jobcenter 
Mit der Einführung des § 16h SGB II „Förderung 
schwer zu erreichender junger Menschen“ im Jahr 
2016 wurde für bis 25-jährige Leistungsberechtigte 
eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, Sozialleis-
tungen zu beantragen oder anzunehmen bzw. eine 
schulische oder vergleichbare Qualifikation anzu-
streben und abzuschließen. Zum Aufgabengebiet 
des Jobcenters zählt hierbei, die hierfür erforderli-
chen zusätzlichen Unterstützungsangebote zur 
Überwindung schwieriger Lebenslagen zu eruieren 
und entsprechende Angebote vorzuhalten. Weiter 
regelt das Gesetz, dass hierbei eine Abstimmung 
mit der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen muss. 
Mit der Vorlage V/0597/2017 initiierte das Jobcen-
ter Münster den entsprechenden kommunalen 
Umsetzungsprozess. In der Folge wurde das 
Handlungsspektrum des §16h SGBII verschiede-
nen Fachgremien der Jugendsozialarbeit vorge-
stellt und mögliche Bedarfslagen bzw. Versor-
gungslücken abgefragt. Dies erfolgte in Kooperati-
on mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster - Abteilung Kinder- und 
Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit und dem Fachli-
chen Controlling.  
Dieser erste Prozess mündete in einer Fachveran-
staltung am 13.04.2018 gemeinsam mit den je-
weils zuständigen Ansprechpersonen des Jobcen-
ters Münster, der gesamtstädtischen aufsuchen-
den Jugendsozialarbeit, des Fachlichen Control-
lings des Amtes 51 sowie der Abteilung Kinder- 
und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit.

Amtszielreport 
 
9 
Versorgungslücken im Rahmen des §16h SGB II 
konnten derzeit nicht identifiziert werden. Ein wei-
teres Ergebnis der Fachveranstaltung war, dass 
Jobcoaches und Mitarbeitende der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit auch zukünftig einen regelmä-
ßigen fachlichen Austausch praktizieren, zum Bei-
spiel über die Verankerung des Arbeitsgebiets in 
den stadtteilorientierten Arbeitskreisen oder auch 
in entsprechend ausgewiesenen bezirksbezoge-
nen Fachveranstaltungen. 
Amtsziel 3 - Prävention 
Präventionskonferenz 2018  
„Kleiner Wechsel, große Wirkung! Sensible Le-
bensphasen von 0 bis 6 Jahren. Zugänge – Über-
gänge gemeinsam gestalten!“ lautete der Titel der 
vierten Präventionskonferenz in Münster, die am 
21.11.2018 in der Bezirksregierung stattfand. Die 
Konferenz widmete sich im Schwerpunkt den früh-
kindlichen Übergängen von der Familie in eine 
erste institutionelle Betreuung sowie von der Kita in 
die Grundschule und richtete sich an alle Fachkräf-
te aus der Jugend- und Gesundheitshilfe, insbe-
sondere der Kindertagesbetreuung und Schule 
sowie an die Politik. Am Vormittag referierten Herr 
Wilfried Griebel vom Staatsinstitut für Frühpädago-
gik in München und Frau Dr. Katharina Hein mit 
Herrn Henrik vom Institut für Erziehungswissen-
schaften der Universität Münster. Am Nachmittag 
erfolgte in fünf Fachforen ein intensiver, fachlicher 
Austausch zu den sensiblen Übergangssituationen 
sowie zur Unterstützung und Begleitung der Fami-
lien in diesen Lebensphasen. Die Fachvorträge 
und Ergebnisse aus den Foren werden in einer 
Dokumentation zusammengefasst. Diese ist über 
die Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien einsehbar. 
In 2020 wird die fünfte Präventionskonferenz in 
Münster unter der Federführung der „Netzwerkko-
ordination Frühe Hilfen“ des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien durchgeführt. 
 
Erweiterung des Maßnahmenprogramms einer 
kind- und jugendbezogenen Armutsprävention 
in Münster 
Im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer 
kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in 
Münster erstellte die Netzwerkkoordination einen 
Bericht zur Verstetigung bestehender Maßnahmen 
sowie einen Finanzierungsvorschlag zur Erweite-
rung des Maßnahmenprogramms. Auf der Grund-
lage dieses Berichtes hat die Politik im Mai 2018 
sowohl den Erhalt einiger präventiver Maßnahmen 
als auch eine strukturelle Erweiterung beschlos-
sen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatung im 
November 2017 wurde ein „Innovationsfond“ zur 
Entwicklung neuer Maßnahmen und präventiver 
Projekte für die Zielgruppe „ältere Kinder und Ju-
gendliche“ beschlossen und ab 2018 ff eingerich-
tet. Unter Federführung der Netzwerkkoordination 
wurden abteilungsübergreifende Förderkriterien 
erarbeitet. Die Vergabe der Mittel erfolgt in Ab-
stimmung mit den Arbeitsgemeinschaften nach  
§ 78 SGB VIII - Kinder- und Jugendarbeit und Ju-
gendsozialarbeit. 
Im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Familie, 
Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-
Westfalen erfolgte die Evaluation des Modellpro-
jektes „Kommunale Präventionsketten“. Aufgrund 
des vorgelegten Abschlussberichts hat die Landes-
regierung entschieden, das Modellprojekt zu-
nächst bis 2020 fortzuführen. Darüber hinaus 
konnten über eine einmalig bereitgestellte Förde-
rung weitere präventive Maßnahmen für ein Jahr 
finanziell unterstützt werden.  
Amtsziel 4 - Schutz von Kindern und 
Jugendlichen 
Familienfreundliche Zone beim Rosenmon-
tagszug - Kooperationsprojekt mit dem Bürger-
ausschuss Karneval 
Karneval als fröhliches Fest für Groß und Klein 
wird gerade auch am Rosenmontagsumzug von 
vielen Familien gefeiert. Betrunkene, die unkontrol-
liert mit glimmenden Zigaretten hantieren, her-
umliegende Flaschen und Scherben – auch das 
gehört leider nicht selten zum Karneval, wird aber, 
besonders von jungen Familien, häufig als sehr 
störend empfunden. Damit vor allem Eltern mit

Amtszielreport 
 
10 
kleinen Kindern den Rosenmontagsumzug unbe-
schwert genießen können, richtete das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der 
Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ und mit 
Unterstützung des Bürgerausschusses münster-
scher Karneval erstmals eine rund 100 Meter lange 
„Familienfreundliche Zone“ zwischen der Bushalte-
stelle Engelenschanze und dem Abzweig Enge-
lenschanze/Schorlemerstraße ein: rauchfrei, E-
Zigaretten-frei und alkoholfrei. Mit Bannern und 
Luftballons wurde der Straßenabschnitt entlang 
der Zugstrecke gut erkennbar gekennzeichnet.  
Die Resonanz auf das Angebot war groß, die 
Rückmeldungen ausgesprochen positiv. Hunderte 
Kinder mit ihren Eltern, aber auch Jugendliche 
standen an der Engelenschanze, ohne dass es für 
sie zu eng wurde. Zitat aus den Westfälischen 
Nachrichten vom 13. Februar 2018: „Mit der Ein-
richtung einer familienfreundlichen Zone an der 
Engelenschanze haben das Jugendamt und der 
BMK einen Volltreffer gelandet. Viele Eltern steuer-
ten den Bereich gezielt an, damit sie und ihre Kin-
der den Rosenmontagszug in vollen Zügen genie-
ßen können. Statt aufzupassen, dass die Kleinen 
nicht von glimmenden Zigaretten oder Flaschen 
getroffen werden, konnten sich Groß und Klein auf 
das konzentrieren, was beim Rosenmontagszug im 
Mittelpunkt steht: Frohsinn – und Kamelle sam-
meln…“  
Die erfolgreiche Aktion setzte ein weiteres Zeichen 
für einen reflektierten Umgang mit Alkohol und 
Nikotin und ergänzte damit die vielfältigen Aktivitä-
ten der Kampagne am Rosenmontag in idealer 
Weise: Wie in den Vorjahren waren die Teams der 
städtischen Präventionskampagne am Rosen-
montag auch an anderen Stellen in der Stadt prä-
sent. Das „Voll ist out“-Zelt stand im Rathausin-
nenhof wie gewohnt neben dem DRK-Zelt, wo sich 
in bewährter Kooperation Rotes Kreuz und „Voll ist 
out“-Helfer um alkoholische Notfälle und besorgte 
Angehörige kümmerten. Die mobilen „Voll ist out“-
Teams mischten sich unter die feiernden Karneva-
listen und sensibilisierten für maßvollen Alkohol-
konsum. Eine Wiederholung in 2019 ist sicher.
  
Umsetzung des Konzeptes zur Verselbständi-
gung von unbegleiteten minderjährigen Aus-
ländern 
Der Schutz von jungen minderjährigen Geflüchte-
ten ist der Jugendhilfe ein besonderes Anliegen. 
Im letzten Jahr nahm die Anzahl der jungen Flücht-
linge, die in Münster in Obhut genommen wurden, 
zwar erneut ab, aber ihr Anteil (Anzahl der umA, 
die Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch neh-
men) ist immer noch von besonderer Bedeutung. 
Bei der ggf. notwendigen Umverteilung von Min-
derjährigen in andere Städte, Kreise oder Gemein-
den orientieren wir uns am individuellen Kindes-
wohl.  
Unabhängig von der Bleibeperspektive stimmen 
wir mit Schul-, Jugend-, und Bildungsberatung 
schulische und/oder berufliche Qualifizierungs-
maßnahmen ab. Dieses Verfahren wurde etabliert 
und weiterentwickelt. Im Rahmen der Hilfeplanung 
erfahren nun junge Flüchtlinge, dass sie bei der 
Planung ihres zukünftigen Lebens aktiv beteiligt 
werden und sie „ihre“ Jugendhilfe mitgestalten 
können. Dies ist für viele junge Menschen eine 
vollständig neue Erfahrung. Zur Verbesserung der 
Kommunikation stehen sog. „Selbsteinschät-
zungsbögen“ in verschiedensten Sprachen zur 
Verfügung. Angebote der Jugendberufshilfe stehen 
auch jungen Heranwachsenden / volljährigen jun-
gen Menschen offen. Zu Gunsten berufstätiger 
junger Menschen wurden die rechtlichen Grundla-
gen der Heranziehung und Beteiligung bei den 
Kosten modifiziert. Im letzten Jahr konnten erneut 
Angebote nach § 13 Abs. 3 SGB VIII der Jugend-
berufshilfe ausgebaut werden. Nun stehen jungen 
Volljährigen Apartments zur Verfügung, in denen 
sie selbstständig leben, aber auf individuelle Bera-
tungsunterstützung zurückgreifen können. Eine 
berufliche Qualifizierung bietet jungen Menschen 
die Chance, sich selbst zu unterhalten und damit 
eine persönlich zufriedenstellende Lebensperspek-
tive zu entwickeln.

Amtszielreport 
 
11 
Die konstruktive Zusammenarbeit der freien und 
öffentlichen Jugendhilfeträger hat es möglich ge-
macht, ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten 
und flexibel anzupassen. 
Amtsziel 5 - Partizipation 
Partizipation in der offenen Jugendarbeit am 
Beispiel: „Jugendtreff Toppheide (Fachwerk)“ 
Im Fachwerk - Jugendtreff Toppheide werden die 
Jugendlichen zu Beginn der Treffzeit in wichtige 
Entscheidungsprozesse einbezogen. In der ersten 
Öffnungsstunde liegt der Fokus auf den Wünschen 
der Jugendlichen für die Tagesgestaltung. Eigene 
Bedürfnisse und Interessen zu äußern und Pro-
zesse der Planung und Organisation anzustoßen, 
prägt den Beginn der offenen Jugendtreffzeit. Dar-
über hinaus bezieht das Team des Jugendtreffs 
bereits im Vorfeld möglichst viele potenzielle Gäste 
per E-Partizipation in die Entscheidungsprozesse 
ein. E-Partizipation beschreibt die Beteiligung bzw. 
Teilhabe von Dritten mit Hilfe von digitalen Kom-
munikationsmitteln. Durch die gezielt eingesetzten 
Medien können sich alle Jugendlichen orts- und 
zeitunabhängig an entscheidenden Prozessen 
beteiligen. Mit Hilfe der Umfragefunktion der be-
liebten App „Instagram“ stellen die Fachkräfte zum 
Beispiel gezielt mögliche Projekte oder Aktionen 
vor. Die Jugendlichen stimmen anschließend per 
Voting ab. Vor allem die Geschwindigkeit der 
Rückmeldungen macht diese Art der Partizipation 
interessant. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass 
die Kommunikation via Social Media auf professio-
nellen Richtlinien („Guidelines“) basieren muss. 
Zum Schutz der Jugendlichen und der Mitarbeiten-
den setzt die Arbeit mit E-Partizipation voraus, 
dass das gesamte Team geschult wird. 
THX-Party 2018  
Zum neunten Mal stieg am Freitag, 14.09.2018 die 
THX-Party, dieses Mal im Jovel Club. Mit der Party 
soll allen Ehrenamtlichen in der Kinder- und Ju-
gendarbeit "Dankeschön" / „thanks“ für ihr Enga-
gement gesagt werden. In der jugendsprachlichen 
Kurzform reicht da ein "THX" völlig aus. Die enga-
gierten jungen Menschen stehen bei der Party im 
Mittelpunkt; sie sind waschechte VIP-Gäste. 
Stadtdirektor Thomas Paal begrüßte als Dezernent 
für Bildung, Jugend und Familie gemeinsam mit 
Vertretern des Jugendrats der Stadt Münster die 
Jugendlichen, ehe diese von den mitreißenden 
Sounds auf die Tanzfläche gezogen wurden. Im 
Laufe des Abends spielten die „Groove Onkels“ 
und der Zauberer Stefan Lammen beeindruckte mit 
seinen Tricks. Als ein Highlight stellten sich erneut 
die „Candy Bar“ und die Spezialitäten vom elbén 
Food-Truck heraus. Sehr gut kam zudem eine 
kreative Leinwand-Aktion des Jugendrats an; ins-
gesamt eine bunte und ansprechende Mischung, 
die für Begeisterung auch im Organisationsteam 
sorgte. Rund 450 Besuchende tummelten sich im 
Club und auf dem Außengelände. Die Musik von 
DJ Klaus Hamachers sorgte für tolle Party-
Stimmung, aber auch die Möglichkeit, sich in Ruhe 
zu unterhalten und zu vernetzen, nutzten die Ju-
gendlichen gerne.  
Seit 2001 steigt, alle zwei Jahre, diese trägerüber-
greifende Veranstaltung. Sie wird aktuell vom Ju-
gendrat der Stadt Münster, dem Jugendreferat im 
evangelischen Kirchenkreis Münster, der Kinder- 
und Jugendseelsorge im Regionalbüro Ost des 
Bistums Münster, der Freiwilligen Agentur Münster 
/ Stiftung Siverdes, dem Kinder und Jugendzent-
rum Paulushof (St. Anna), dem Kinder- und Ju-
gendzentrum Wuddi und dem Team der Kinder- 
und Jugendförderung des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien sowie von der Sportjugend 
Münster gemeinschaftlich organisiert.  
2020 dürfen sich die jungen Ehrenamtlichen auf 
die zehnte Auflage der THX-Party freuen. 
Amtsziel 6 - Chancengleichheit 
10 Jahre Familienbesuche der Stadt Münster. 
„Einen guten Start ins Leben ermöglichen“  
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wer-
den nunmehr seit zehn Jahren alle Familien mit 
einem Neugeborenen zwischen der 8. und 16. 
Lebenswoche durch den Präventionsdienst Fami-
lienbesuche besucht. Die Inanspruchnahme des 
Familienbesuchs ist hoch. In nur 21,9 % der Fälle 
wurde der Besuch im vergangen Jahr abgesagt 
oder die Familie wurde nicht angetroffen. In vielen 
Fällen sind dann schon Geschwisterkinder vorhan-
den und die Eltern sind bereits gut über Hilfsange-
bote informiert.

Amtszielreport 
 
12 
Durch die langjährige Erfahrung und Evaluation 
des Angebotes konnte festgestellt werden, dass 
die Tendenz zur Hebammenbetreuung nach der 
Geburt leicht abnimmt. Dies korrespondiert mit der 
Versorgungslage. Es stehen zu wenige Hebam-
men zur Verfügung. In 5 % der Fälle konnte noch 
eine Hebammenberatung vermittelt werden, z. B. 
durch den Kontakt mit der begleitenden Tandem-
hebamme oder durch den Verweis an die Hebam-
mensprechstunden in einigen Familienzentren. Der 
Willkommensbesuch rückte durch einen Beitrag für 
das Lokalfernsehen in der „WDR Lokalzeit“ und 
einen Presseartikel in 2018 noch einmal stark in 
das öffentliche Interesse. Es kam zu positiven 
Rückmeldungen von Eltern und Fachleuten, die 
besonders das Willkommensgeschenk lobten, 
sowie auch großes Interesse an dem Gutschein 
der Familienbildungsstätten bekundeten. Die Fami-
lien geben im Besuch an, dass sie es schätzen, 
viele Informationen rund um die Kleinkindphase 
und zu gezielten Angeboten (Elterncafé, Spiel-
gruppen) zu erhalten. Das Thema Kinderbetreuung 
nimmt in der Regel einen wichtigen Part im Ge-
spräch ein, vor allem, wenn Eltern schon früh ei-
nen Kinderbetreuungsplatz zur Vereinbarkeit von 
Familie und Beruf brauchen. Über 60 % der Eltern 
in Münster benötigen derzeit einen Platz, bevor ihr 
Kind zwei Jahre alt ist. Aufgrund der Situation, 
dass das Gespräch in der Wohnung der Familie 
geführt wird, entsteht schnell eine vertrauensvolle 
Gesprächsatmosphäre, die es den Eltern ermög-
licht, auch Probleme und Sorgen anzusprechen. In 
5,5 % der Fälle stellte sich im Gespräch ein wei-
tergehender Hilfebedarf dar, der durch die Vermitt-
lung an die Stadtteilkoordination der Frühen Hilfen 
aufgefangen wurde. In weiteren 13 % der Besuche 
wurden spezielle Fragen erörtert. In diesen Fällen 
wurde an Maßnahmen der Frühen Hilfen sowie in 
niederschwellige Angebote vermittelt. Darüber 
hinaus wurden Mitarbeiter/-innen der Frühen Hilfen 
des Gesundheitsamtes und in Einzelfällen der 
Kommunale Sozialdienst einbezogen. 
Das Präventionsteam Familienbesuche entwickelte 
im Jahr 2018 einen Flyer für Eltern und Fach-
kräfte, um bereits im Vorfeld über das Angebot zu 
informieren und den präventiven Charakter des 
Informationsangebotes herauszustellen. Ziel ist es, 
noch mehr Eltern zu erreichen. 
Inklusive Hilfeplanung Eingliederungshilfen in 
der Schnittmenge Sozialhilfe/Jugendhilfe 
Junge Menschen mit seelischen Störungen sind 
insbesondere bei der Gewährleistung einer be-
darfsorientierten Schulausbildung auf inklusiv ge-
staltete Eingliederungshilfen an Schulen angewie-
sen, um individuelle Lern- und Leistungsprobleme 
zu überwinden. Die Ausgestaltung der Hilfeleistun-
gen orientiert sich dabei an den konkreten örtli-
chen Rahmenbedingungen. Neben individuellen 
Eingliederungshilfen werden modellhaft strukturelle 
Förderangebote geschaffen bzw. entwickelt, um 
der UN-Menschenrechtskonvention fachlich ge-
recht zu werden. Das neue Bundesteilhabegesetz 
bietet zukünftig noch bessere Möglichkeiten, struk-
turelle Unterstützungsleistungen vorzuhalten. Ziel 
aller individuellen und strukturellen Angebote ist, 
eine angemessene Förderung der schulischen 
Bildung zu gewährleisten. Dabei sollen unter Betei-
ligung der Leistungsberechtigten in einem dialogi-
schen Verfahren system- und trägerübergreifend, 
interdisziplinär individuelle und lebensweltbezogen 
Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer in einer 
„Gesamtplanungskonferenz“ abgestimmt werden. 
In verschiedensten Projektkonferenzen unter Be-
teiligung des Gesundheits- und Sozialamtes wur-
den Möglichkeiten einer neuen Kooperation in der 
Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabege-
setz ausgelotet. Ebenso zeigt die Entwicklung der 
Fallzahlen und die Inanspruchnahme von schuli-
schen Integrationshilfen (Schulassistenz/Integrati-
onshilfen) das Erfordernis einer Neuausrichtung 
der derzeitigen Aufgabenwahrnehmung insbeson-
dere im Kontext schulischer Teilhabe und Förde-
rung. Zukünftig gilt es, individuelle und strukturelle 
Integrationshilfen fachlich und ökonomisch neu zu 
konzeptionieren. Das Bundesteilhabegesetz bietet 
dafür ab 2020 neue gesetzliche Möglichkeiten. 
Amtsziel 7 - Geschlechterdifferenzie-
rung/Gender 
Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt 
Die AG 1 nach § 78 SGB VIII hat im Jahr 2018 
ihren Themenschwerpunkt auf sexuelle und ge-
schlechtliche Vielfalt gesetzt. Ziel des Diskurses ist 
es, eine Erweiterung des Wissens bei Fachkräften 
sowie eine fachliche Auseinandersetzung mit dem 
Thema zu ermöglichen. Dies soll der Entwicklung

Amtszielreport 
 
13 
einer professionellen Haltung sowie eines Metho-
denrepertoires für die bedarfsgerechte Arbeit in der 
Jugendhilfe unterstützen. Die Fachstelle für Sexua-
lität und Gesundheit und das Jugendzentrum 
Track e. V. sowie Herr Dr. Iseke vom Landeszent-
rum Gesundheit NRW haben der AG 1 zusätzlich 
zu Fachliteratur und Filmmaterial als Referenten/-
innen das Thema lebensnah illustriert.  
Bedarfsgerechte Arbeit heißt lebensweltorientierte 
Arbeit; dazu müssen Fachkräfte Lebenswelten von 
jungen Menschen kennen und offen gegenüber-
stehen. Die Jugendphase ist durch das Aus-
probieren, das Entdecken der Identitätsbildung, die 
Entwicklung eigener Werte und den Entwurf des 
eigenen Lebensweges gekennzeichnet. In Zeiten 
der gesellschaftlichen Pluralisierung kein leichtes 
Unterfangen, da die Möglichkeiten schier unbe-
grenzt sein können. Gleichzeitig wirken parallel 
Normierungszwänge, die besonders in Bezug auf 
geschlechtliche Zugehörigkeit und sexuelle Orien-
tierung bestehen bleiben. Junge Menschen leben 
in einem Spannungsfeld zwischen dem Muss zur 
individuellen Entfaltung und gleichzeitigem Zwang 
zur Einordnung in ein noch immer stark ausge-
prägtes hetero-normatives System. 
Queere junge Menschen, die nicht in das hetero-
normative System passen, sehen sich besonderen 
Herausforderungen ausgesetzt. Das Spannungs-
feld ist noch schwerer auszuhalten, die Gefahr der 
Diskriminierung und/oder verringerter Partizipati-
onschancen größer. In der LSBTI* Jugendeinrich-
tung Track e. V. können Jugendliche in geschütz-
ten Räumen offen als queer auftreten und er-
leben, dass Queer sein nicht trennender, sondern 
verbindender Faktor ist. Der Bedarf von den Besu-
chenden nach Austausch unter Gleichgesinnten ist 
ausgeprägt sowie das persönlich erlebte Leid 
auch. Als besonders belastend werden häufig ein 
fremdbestimmtes Outing, Angst über negative 
Reaktionen von anderen beim äußeren Coming-
Out und schwierige Situationen in der Schule er-
lebt. Suizidale Gedanken und Selbstverletzungen 
sind zu oft die Folge davon. 
Doch sollen in allen Einrichtungen der Jugendhilfe 
alle jungen Menschen den Raum zur freien Identi-
tätsfindung und -auslebung erhalten. Queere Ju-
gendliche sind in erster Linie Jugendliche wie an-
dere auch. Sie müssen die gleichen alterstypi-
schen Entwicklungsaufgaben meistern. Sie müs-
sen ein Aufwachsen erleben können, in dem ihre 
sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche 
Zugehörigkeit nicht problematisiert, sondern 
selbstverständlich als ein Teil ihrer Identität, ihrer 
Lebenswelt verstanden wird. Die Begleitung auf 
dem Weg zur Beantwortung der Frage „wer bin 
ich?“ ist eine klassische Aufgabe der Jugendhilfe, 
unabhängig davon, wie die Antwort ausfallen mag. 
Einrichtungen der Jugendhilfe können vor allem 
durch Wissen und Aufklärung sowie klare Signale 
der Akzeptanz dazu beitragen, den Weg für alle 
jungen Menschen in ihre Einrichtung zu ebnen und 
eine lebensweltorientierte Begleitung darin zu er-
möglichen.  
Regenbogenkompetenz als unerlässliche professi-
onelle Fachkompetenz sollte nicht nur eine Zu-
kunftsvision sein, sondern eine reelle Anforderung 
an die Gegenwart. Der Bedeutung dieses Themas 
wird in der AG 1 nach § 78 SGB VIII Rechnung 
getragen, indem Transidentität in der Kinder- und 
Jugendarbeit im Arbeitsprogramm 2019 Eingang 
gefunden hat. 
„Fachtag Gender“ für die städtischen Kinder-
tageseinrichtungen 
Für die Leitungskräfte der städtischen Kitas fand 
am 27.11.2018 ein Fachtag zum Thema „Gender - 
Geschlechterbewusste Pädagogik“ statt. Hinter-
grund war, dass mit der Einführung der Bildungs-
grundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren im Jahr 
2016 das Genderthema als wichtige Querschnitts-
aufgabe formuliert wurde.  
Im Rahmen der Qualitätsentwicklungsarbeit für die 
städtischen Kitas entschied sich die Fachberatung 
aus der Fachstelle städtische Tageseinrichtungen 
für Kinder, das Thema aufzugreifen. Die gültigen 
und seit Jahren in der Praxis geltenden Träger-
standards zum Thema „Geschlechterdifferenzierte 
Erziehung“ wurden auf den Prüfstand gestellt und 
es wurde ein Fachdiskurs mit den Leitungskräften 
eingeleitet.  
Ergebnis dieser fachlichen Auseinandersetzung 
sind ein überarbeiteter Trägerstandard, verschie-
dene Arbeitsmaterialien für die pädagogische Ar-
beit und ein Fachtag in Zusammenarbeit mit dem 
Frauenbüro der Stadt Münster. Der thematische 
Einstieg in den Fachtag wurde von den Mitarbeite-

Amtszielreport 
 
14 
rinnen des Frauenbüros unter der Fragestellung 
„Alles gleich oder alles anders? – Die eigene Hal-
tung und die Praxis“ gewählt. Darauf folgte ein 
Kurzreferat zum Thema „Müssen sich Kitas heute 
noch mit der Gender-Frage beschäftigen?“ mit 
einer anschließenden fachintensiven Diskussion. 
Im Anschluss folgte die Präsentation und Erläute-
rung des Trägerstandards und der Arbeits-
materialien. Als Fazit des Fachtages lässt sich 
festhalten, dass „Geschlechterbewusste Pädago-
gik“ nach wie vor relevant für die Chancengleich-
heit von Mädchen und Jungen ist und bis ins Er-
wachsenenalter wirkt. Kitas leisten somit einen 
wertvollen Beitrag für die Gleichberechtigung von 
Frauen und Männern. 
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen 
Bündnis für „system-herausfordernde“ Ju-
gendliche 
Im Rahmen des Qualitätszirkels stationäre Hilfen 
wurde festgehalten, dass die Jugendhilfe zuneh-
mend mit Jugendlichen konfrontiert wird, die durch 
Delinquenz, selbst- und fremdgefährdendes Ver-
halten sowie Drogenkonsum auffallen und durch 
die klassischen Angebote der Hilfen zur Erziehung 
nicht mehr zu erreichen sind. Selbst über das Fa-
miliengericht genehmigte und angeordnete frei-
heitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und 
Jugendpsychiatrie oder bei einem darauf speziali-
sierten Träger können nicht immer so umgesetzt 
werden wie gewünscht. Die Konsequenz war, dass 
diese schwierigen system-herausfordernden Kin-
der und Jugendlichen vermehrt in unseren Inob-
hutnahmeeinrichtungen oder dem Sleep-In auf-
schlugen und dort im Zweifel durch pädagogische 
Angebote kaum noch erreicht werden konnten. 
Nichtsdestotrotz oder gerade deswegen beschäf-
tigten uns diese Kinder und Jugendlichen durch ihr 
Verhalten weiterhin auf allen Ebenen, sei es im 
Bereich der Justiz, der Gesundheit oder im Bereich 
des Kommunalen Sozialdienstes und der Freien 
Träger. Die Aufgabe, wieder Perspektiven für diese 
besonders herausfordernden Kinder und Jugendli-
chen herzustellen, kann nur als Verantwortungs-
gemeinschaft bestehend aus freier und öffentlicher 
Jugendhilfe, dem LWL, der Kinder- und Jugend-
medizin, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dem 
Gesundheitsamt, der Polizei, der Staatsanwalt-
schaft und dem Gericht in der Stadt Münster an-
gegangen werden und ist nur zu schultern, indem 
die vorhandenen Möglichkeiten und potenziellen 
Synergien in Abstimmung miteinander zur Verfü-
gung gestellt werden. 
Unter der Überschrift „Bündnis für system-
herausfordernde Kinder und Jugendliche“ haben 
sich unter Federführung des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien und der Kinder- und 
Jugendpsychiatrie Vertretungen unterschiedlichs-
ter Einrichtungen und Dienste zu zwei Bündnistref-
fen zusammengefunden. Diese wurden jeweils 
durch den LWL moderiert. In einem gemeinsamen 
und dialogischen Prozess wurden mit den Bünd-
nispartnern das Ziel des Bündnisses sowie die 
konkrete Zielgruppe definiert. Ausgehend davon, 
bildeten sich drei Arbeitsgruppen zu folgenden 
Schwerpunktthemen: 
1. „AG 1 Fallclearing für system-herausfordernde 
Kinder- und Jugendliche“. Eine „Fallkonsultati-
on“ über die jeweilige Institutionsgrenze (Freie 
Träger, Polizei, Schule, Psychiatrie) hinaus ist 
dabei ein zentraler Baustein, um ein gemein-
sames Konzeptverständnis im Umgang mit 
Kindern und Jugendlichen zu entwickeln, die in 
den bestehenden Angebotsstrukturen nur un-
zureichend betreut und gefördert werden kön-
nen. 
2. „AG 2 Verfahrensabsprachen zwischen öffent-
licher/freier Jugendhilfe und KJP/Umgang mit 
herausfordernden dissozialen Grenzverletzun-
gen durch Minderjährige“. 
3. „AG 3 Individualmaßnahmen“. Entwicklung von 
trägerübergreifenden Ideen und Konzepten, 
um auf die system-herausfordernden Bedürf-
nisse der Klientel adäquat reagieren zu kön-
nen. 
Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgemeinschaf-
ten werden im Frühjahr 2019 in einem weiteren 
Bündnistreffen zusammengetragen und darauf 
aufbauend das weitere Vorgehen geplant. 
„Die Hilflosigkeit überwinden“ - Elterncoaching 
in der Drogenhilfe  
Eltern von Kindern, die regelmäßig Drogen kon-
sumieren, sind oftmals hilflos und geraten an ihre 
Grenzen. Sie machen sich große Sorgen, da die 
Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Canna-

Amtszielreport 
 
15 
bis, Partydrogen wie Amphetamine und Ecstasy 
oder Alkohol konsumieren. Oftmals sind sie mit der 
Situation völlig überfordert. Mit einem neu konzi-
pierten Coaching-Angebot unterstützt die Drogen-
hilfe des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien seit dem Herbst letzten Jahres betroffene El-
tern, in dieser Situation einen klaren Kopf zu be-
wahren, ihr Elternverhalten zu reflektieren sowie 
neue Handlungsmöglichkeiten zu entdecken und 
umzusetzen. Das Angebot richtete sich an Mütter 
und Väter bzw. andere Bezugspersonen, deren 
Kinder im eigenen Haushalt leben und die ihre die 
Elternrolle aktiv wahrnehmen wollen und basiert im 
Wesentlichen auf dem Konzept des gewaltlosen 
Widerstands (Haim Omer).  
Der Kurs mit aufeinander aufbauendem Curriculum 
startete Anfang November vergangenen Jahres mit 
neun Eltern und umfasst ein Vorgespräch, sieben 
Abende sowie einen Folgetermin, die bis in den 
März 2019 gehen. Neben grundlegenden Informa-
tionen (Substanzkunde, Stadien der Veränderung, 
Familienzyklen) erhielten die Mütter und Väter 
konkrete und praxisorientierte Tipps zu Deeskala-
tionsstrategien und gewaltfreien Interventionen. Im 
Rahmen des Kurses lernten sie, Elternpräsenz 
aufzubauen, sich nicht in Machtkämpfe zu verwi-
ckeln, auch in akuten Krisensituationen einen kla-
ren Kopf zu behalten, ihr eigenes Verhalten zu 
reflektieren, neue Wege des Handelns zu entde-
cken und sie dann auch konsequent umzusetzen. 
In einer vertrauensvollen Atmosphäre mit Rückhalt 
und Ermutigung durch den Austausch mit anderen 
Müttern und Vätern erweiterten konkrete Anregun-
gen und alltagsnahe Übungen und Rollenspiele 
das Handlungsrepertoire der Teilnehmenden. Re-
gelmäßige „Hausaufgaben“ und Thematisierung in 
der darauffolgenden Kurseinheit erhöhten die 
Nachhaltigkeit. Begleitend zu den Gruppenaben-
den wurden Einzelgespräche angeboten, um auf 
individuelle Fragestellungen adäquat eingehen zu 
können. In einer ausführlichen Evaluation bewerte-
ten die Teilnehmenden das Coaching als sehr 
zufriedenstellend, zeitlich angemessen, praxisori-
entiert und hilfreich.  
Das erfolgreiche Coaching-Angebot wird anhand 
der Erfahrungen des ersten Durchlaufs konzeptio-
nell weiterentwickelt und soll im Herbst 2019 er-
neut ausgeschrieben werden. 
Amtsziel 9 - Bildung ermöglichen -  
Leben lernen 
Bildungsindex zum „Übergang Kindertagesein-
richtung - Grundschule“ - Startbedingungen 
von Kindern zu Beginn der Schullaufbahn 
(BiMo) 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und 
das Amt für Schule und Weiterbildung haben im 
Rahmen des Projektes „Bildung Integriert“ in äm-
ter- und fachübergreifender Zusammenarbeit Da-
ten zur frühkindlichen Bildungsbeteiligung aufbe-
reitet. Ergänzend wurden im Rahmen eines steue-
rungsunterstützenden Bildungsmonitorings für das 
Handlungsfeld „Übergang Kindertageseinrichtung -
Grundschule“ weitere, spezifische Daten erhoben 
und zu einer Indexbildung verschmolzen. 
Es wurde geprüft, inwiefern die Entwicklung und 
der Aufbau eines steuerungsunterstützenden Bil-
dungsmonitorings den zentralen Übergang „Kin-
dertageseinrichtung - Grundschule“ flankieren 
kann. Unter Berücksichtigung von regionalen und 
überregionalen Erkenntnissen, wissenschaftlichen 
Begleitforschungen und Handlungsempfehlungen 
wurde ein Bildungsindex für Münster entwickelt. 
Der Bildungsindex besteht aus den vier folgenden 
Teilindizes: 
• Wirtschaftliche Lage 
• Institutionelle Förderung 
• Sprache 
• Elterliche Förderung 
Für die vier Teilindizes wurden unterschiedliche 
Datenquellen aus der Stadtverwaltung genutzt und 
passende Kennzahlen ausgewählt und verrechnet. 
Datenbasis ist die „Anmeldedatenbank Primar-
stufe“ des Amtes für Schule und Weiterbildung. 
Diese Daten werden im Rahmen der Schulein-
gangsuntersuchung des Gesundheits- und Veteri-
näramtes mit Daten zur frühkindlichen Förderung - 
institutionelle Förderung, Sprache, elterliche För-
derung - angereichert. In einem weiteren Schritt 
wurden die Daten in der abgeschotteten Statistik-
stelle der Stadt Münster mit Daten zur wirtschaftli-
chen Situation der einzuschulenden Kinder ver-
schnitten.

Amtszielreport 
 
16 
Als Ergebnis liegt ein Bildungsindex vor, der die 
wichtigsten Teilindizes, die die Bildungschancen 
von Kindern maßgeblich beeinflussen, in einen 
Gesamtkontext stellt. Der Indikator gibt Aufschluss 
über die Verteilung von Kindern mit ihren Bil-
dungschancen im Übergang Kindertageseinrich-
tung - Grundschule und lässt Rückschlüsse darauf 
zu, mit welchen Startbedingungen Kinder ihre 
Schullaufbahn beginnen.   
Der Bildungsindex liefert hinsichtlich einer Maß-
nahmeplanung konkrete Ansatzpunkte zur Förde-
rung und Unterstützung von Kindern und Eltern. 
Ein entsprechendes Handlungskonzept sowie die 
dazugehörige Maßnahmeplanung werden den 
Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Münster 
im Juni 2019 vorgelegt. 
„Überarbeitung der Bildungsdokumentationen“ 
in den städtischen Kindertageseinrichtungen 
Grundlage der Bildungsdokumentation in Kinder-
tageseinrichtungen ist das Gesetz zur frühen Bil-
dung und Förderung von Kindern (Kinderbildungs-
gesetz - KiBiz). 
In diesem Gesetz heißt es: „Kitas haben die Auf-
gabe, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und 
Bildungsprozesse zu dokumentieren“. In den städ-
tischen Kindertageseinrichtungen wird diese Auf-
gabe seit 2008 durch ein systematisches Beobach-
tungs- und Dokumentationssystem umgesetzt mit 
dem Ziel, die individuelle Förderung auf die Kinder 
abzustimmen, Anhaltspunkte für besonderen För-
derbedarf zu ermitteln, Eltern zu beraten und die 
eigene Arbeit zu reflektieren.  
Die Dokumentation des individuellen Bildungspro-
zesses erfolgt in Form eines „Bildungsbuches“ für 
jedes Kind.  
Mit dem in 2014 in Kraft getretenen KiBiz-
Änderungsgesetz kamen durch die Neuausrich-
tung der „Alltagsintegrierten Sprachbildung und 
Beobachtung im Elementarbereich“ neue Anforde-
rungen auf die Kitas zu: 
• Sprachbildung ist erfolgreich, wenn sie auf den 
individuellen Fähigkeiten der Kinder aufbaut und 
authentische, sprachanregende Situationen als 
Grundlage für Kommunikation und Interaktion 
nutzt (= alltagsintegriert, im Gegensatz zu addi-
tiven, punktuellen Sprachfördermaßnahmen). 
• Alle Kinder werden von Beginn an in der Ent-
wicklung ihrer sprachlichen Kompetenzen be-
gleitet und unterstützt. 
• Die Sprachentwicklung der Kinder wird beo-
bachtet, dokumentiert und gefördert. 
• Zur Beurteilung der kindlichen Sprachkompe-
tenzen wird das Beobachtungsverfahren „Ba-
SIK“ - Begleitende alltagsintegrierte Sprachent-
wicklungsbeobachtung eingesetzt. 
• Die Beobachtungsverfahren zur Alltagsintegrier-
ten Sprachbildung lösen das bisherige Verfah-
ren zur Sprachförderung Delphin 4 ab. 
• Sprachbildung und Sprachförderung sind in der 
Konzeption der Einrichtung fest verankert. 
Um die Kitas bei der Neuausrichtung dieses Hand-
lungsfeldes zu unterstützen und zu begleiten, ent-
wickelte die Fachberatung in der Fachstelle städti-
sche Tageseinrichtungen für Kinder Maßnahmen 
zu folgenden Bausteinen: 
Qualifizierung 
• Fortbildungsveranstaltungen als Einführung in 
das Beobachtungsverfahren „BaSiK“ 
• Erfahrungsaustausch zur Umsetzung des  
BaSiK-Bogens in der Praxis 
• Fachtage für Leitungsteams „Gestaltung und 
Umsetzung der Bildungsdokumentation“ 
Überarbeitung der Bildungsdokumentation 
• Weiterentwicklung des Beobachtungs- und Do-
kumentationssystems unter Berücksichtigung 
des Beobachtungsverfahrens „BaSik“ und der 
Rückmeldungen aus der Praxis  
• Konzeptentwicklung „Bildungsdokumentation in 
städtischen Kitas“ 
• Präsentation des neuen Konzeptes in der ganz-
tägigen Leitungskonferenz der städtischen Kin-
dertageseinrichtungen 
Qualitätsentwicklungsarbeit 
• „Weiterentwicklung der einrichtungsspezifischen 
Form der Bildungsbücher unter Berücksichti-
gung des Trägerkonzeptes und der Fortbil-
dungsinhalte aus den diversen Veranstaltungen“ 
als Schwerpunktthemensetzung für die Quali-
tätsentwicklungsarbeit in den Kitas im Planungs-
jahr 2018

Amtszielreport 
 
17 
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung/  
Qualitätsmanagement 
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung 
Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung und 
Neuverteilung der kommunalen Personalres-
sourcen für die Schuljahre 2018/2019 und 
2019/2020  
Am 14.12.2016 hat der Rat der Stadt Münster be-
schlossen, dass im Rahmen der Neuausrichtung 
der Schulsozialarbeit das kommunal steuerbare 
Personal indikatorengestützt und bedarfsorientiert 
innerhalb der bestehenden Personalressourcen 
und Schulstufen verteilt wird (V/0741/2016/1). 
Im Rahmen einer Modellphase wurde die Bedarfs-
bemessung und Umverteilung der kommunalen 
Schulsozialarbeit gemeinsam vom Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien und dem Amt für Schule 
und Weiterbildung zunächst für die Dauer von 
einem Jahr zum Schuljahr 2017/2018 vorgenom-
men.  
Eine Bestandsaufnahme über das kommunale 
Personal der Schulsozialarbeit sowie ein ämter-
übergreifend entwickeltes Indikatorentableau und 
gemeinsam definierte Grundsätze für die Vertei-
lung der Personalressourcen bildeten dabei die 
Basis für die Neuausrichtung der steuerbaren Per-
sonalressourcen. Zum Schuljahr 2018/2019 wurde 
per Ratsbeschluss vom 04.07.2018 die Er-
weiterung und Neuverteilung der kommunalen 
Personalressourcen der Schulsozialarbeit und 
Förderinseln für zwei Schuljahre vorgenommen 
(V/0204/2018/1).  
Auf Basis der in der Modellphase erarbeiteten 
Grundlagen und den hierzu erfolgten Rückmel-
dungen der verschiedenen Akteure hat die Verwal-
tung für die Neuverteilung der Personalressourcen 
das Indikatorentableau geprüft und weiterentwi-
ckelt sowie zusätzlich 5,25 Stellen für die kommu-
nale Schulsozialarbeit und Förderinseln aus Mitteln 
der Inklusionspauschale geschaffen. Darüber hin-
aus wurden zusätzlich vier weitere Förderinseln mit 
jeweils einer halben Stelle im Primarbereich ange-
siedelt. Ermöglicht wurde dies durch frei gesetzte 
Mittel des Vereins „Projekt Lernhilfe im Ostviertel 
e. V.“, der seine Tätigkeit als freier Träger der Ju-
gendhilfe Ende Dezember 2018 eingestellt hat 
(V/0204/2018/1). Die Bedarfsbemessung und Neu-
verteilung der kommunalen Personalressourcen 
der Schulsozialarbeit erfolgt ab dem Schuljahr 
2020/2021 in einem zweijährigen Turnus. 
Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungs-
förderung der offenen Kinder- und Jugendar-
beit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
in Münster 
Am 10.10.2018 hat der Rat der Stadt Münster das 
„Bedarfsorientierte Konzept der Zuwendungs-
förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in 
Münster“ (V/0739/2018) politisch beschlossen. In 
dieser Vorlage geht es um die bedarfsgerechte 
Verteilung der Fördermittel nach einheitlichen Kri-
terien.  
Besonders die Bemessung der Programmmittel 
und der Betriebskostenzuschüsse für die Einrich-
tungen freier Träger hatte sich in der Vergangen-
heit in weiten Teilen aus einer Summe von politi-
schen Einzelfallbeschlüssen entwickelt. Es existier-
te keine einheitliche Berechnungsgrundlage.  
Handlungsleitend für die Neuausrichtung der För-
derung ist eine bedarfsgerechte Verteilung der 
finanziellen Zuwendungen. Die fachliche Neuaus-
richtung des bedarfsorientierten Förderkonzeptes 
implementiert folgende Ziele: 
• Planungssicherheit und Verbindlichkeit für die 
Jugendhilfeträger und dadurch die Absicherung 
des Pluralen Trägerangebotes, 
• Erstellung einer Berechnungsgrundlage/Formel 
für die Verteilung der Zuwendungsgelder, 
• Transparente Förderkriterien für die Träger der 
Jugendhilfe, 
• Anpassung der Zuwendungen bei den Pro-
gramm- und Betriebskosten aufgrund von ver-
änderten allgemeinen Kostenentwicklungen, 
• Prüfung und Harmonisierung der Trägeranteile 
im Personalkostenbereich.  
Die Verwaltung hat gemeinsam in einer Arbeits-
gruppe mit freien Trägern der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozi-
alarbeit in Münster ein neues bedarfsorientiertes 
Konzept der Zuwendungsförderung entwickelt.

Amtszielreport 
 
18 
Eckpunkte der neuen Förderung sind:  
• Die Programmmittelförderung für die offene 
Kinder- und Jugendarbeit und die Aufsuchende 
Jugendsozialarbeit ist mit einer allgemein gülti-
gen Berechnungsformel hinterlegt.  
• Eine Eigenleistung durch den Träger muss bei 
den Programmmitteln zukünftig nicht mehr er-
bracht werden.  
• Die aktuellen, vertraglich festgesetzten Be-
triebskostenzuschüsse werden aufgrund gestie-
gener Kosten erhöht und als Pauschalfördersatz 
fortgeschrieben. 
• Die Mietzahlungen werden zu 100 % bezu-
schusst und fortgeschrieben. 
• Bei den Personalkosten ist zukünftig von allen 
Trägern ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu 
erbringen.  
Das „Bedarfsorientierte Konzept der Zuwendungs-
förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in 
Münster“ mit dem implizierten Ziel einer Kriterien 
geleiteten Ressourcenverteilung ist eine zeitgemä-
ße Antwort auf eine bedarfsbezogene und pro-
zessorientierte Steuerung im Bereich der Förde-
rung der außerschulischen Kinder- und Jugendar-
beit in Münster. 
Das neue Förderkonzept wird ab Januar 2019 von 
der Verwaltung umgesetzt. 
Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien zur Förderung der 
außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, 
Angebote in den Ferien 
Am 12.12.2018 hat der Rat der Stadt Münster die 
„Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur 
Förderung der außerschulischen Kinder- und Ju-
gendarbeit freier Träger“ (V/0910/2018) politisch 
beschlossen. In dieser Vorlage geht es um die 
Änderung der derzeit gültigen Fassung der Richtli-
nie. 
Besonders die Erhöhung der finanziellen Zuwen-
dungsförderung der Angebote in den Ferien hat in 
der Änderung neben dem Wegfall der Eigenanteile 
Einlass gefunden. 
Handlungsleitend für eine Änderung und Neuaus-
richtung der Richtlinie ist der steigende und verän-
derte Bedarf im Bereich der Betreuungsangebote 
in den Ferien sowohl finanziell als auch organisato-
risch und pädagogisch.  
Die fachliche Neuausrichtung der Änderung der 
Richtlinie beinhaltet folgende Ziele: 
• Bedarfsbezogene Sicherstellung von OGS-
Betreuungsplätzen in den Ferien 
• Planungssicherheit und Verbindlichkeit für die 
Jugendhilfeträger 
• Absicherung des pluralen Trägerangebotes 
• Stärkung der Strukturförderung der Jugendhilfe-
träger 
• Prüfung und Harmonisierung der Trägeranteile/ 
Eigenanteile  
• Verwaltungsvereinfachung 
Die verlässlichen Ferienangebote für Grundschul-
kinder aus dem offenen Ganztag sowie weitere 
ganztägige als auch offene Ferienangebote/Feri-
enprogramme werden von den freien Trägern und 
vom öffentlichen Träger durchgeführt. Diese bilden 
unter anderem eine „Arbeitsgemeinschaft Ferien-
betreuung“.  
Die Anregungen aus der Arbeitsgruppe sowie auch 
Ergebnisse aus einem veranstalteten Fachtag 
wurden mit der Beschlussvorlage V/0910/2018 in 
Teilen aufgegriffen und umgesetzt. 
Veränderungen in der neuen Richtlinie sind: 
• Erhöhung der finanziellen Zuwendung bei der 
OGS-Ferienbetreuung gegenüber den Trägern 
der Kinder- und Jugendhilfe, 
• Erhöhung der finanziellen Zuwendung bei der 
GTB-Ferienbetreuung gegenüber den Trägern 
der Kinder- und Jugendhilfe, 
• Umwandlung der Förderung bei Ferienpro-
grammen auf einen wochenbezogenen Förder-
satz, 
• keine Eigenanteile an den Förderpositionen, 
• die neue Richtlinie gilt für die freien und  auch  
für den kommunalen Träger. 
Diese Änderungen der „Richtlinien zur Förderung 
der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit 
freier Träger“ werden entsprechend der neuen 
Fördermodalitäten redaktionell angepasst.  
Die neue Richtlinie wird ab Januar 2019 von der 
Verwaltung umgesetzt.

Sozialraumreport 
 
19 
3. Sozialraumreport 
Stadt Münster insgesamt 
Für die Bedarfsfeststellungen und Maßnahmen-
planungen in den Leistungsbereichen der Kinder- 
und Jugendhilfe bilden kleinräumige Sozialraumda-
ten sowie gesellschaftliche Entwicklungen wichtige 
Grundlagen und dienen als unverzichtbare Pla-
nungsinstrumente. 
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2025 wird 
u. a. auf Grundlage des Baulandprogramms bis 
2025 und unter Einbeziehung der Entwicklung 
durch die Zuzüge der Flüchtlinge in 2018 fortge-
schrieben. Sie dient als feste Orientierungsgröße  
für die mittelfristigen sozialen Infrastrukturplanun-
gen in der Stadt Münster.   
Auf den folgenden Seiten werden ausgewählte 
Bevölkerungsdaten, Infrastrukturmaßnahmen so-
wie die Inanspruchnahme von Kinder- und Ju-
gendhilfeleistungen in Münster sowohl auf ge-
samtstädtischer Ebene als auch auf Stadtbezirks-
ebene abgebildet. Dabei sind jeweils die Zeiträume 
von zwei Jahren dargestellt, um entsprechende 
Entwicklungen und Veränderungen nachvollzieh-
barer zu machen. 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2017 2018 
Gesamtbevölkerung 309.429 310.610 
davon unter 18 Jahren 46.882 47.002 
Haushalte mit Kindern 27.173 27.250 
Ausländeranteil         32.422 
(10,5 %) 
33.110 
(10,7 %) 
Migranten 71.665 
(23,2 %) 
71.862   
(23,1 %) 
Geburten 3.125 3.147 
Die Stadt Münster ist auf Wachstumskurs. Die 
wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2018 ist 
im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 1.181 
Einwohner gestiegen.  
Die deutlichsten Einwohnergewinne in absoluten 
Zahlen entfallen auf die Stadtbezirke Mitte mit 
einem Zugewinn von 852 Einwohnern und Nord  
mit einem Plus von 360 Einwohnern. Diese Bevöl-
kerungsentwicklung ist unter anderem - wie in der 
kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 - 2025 
ausgewiesen - auf die Erhöhung der Geburtenzah-
len, die erhöhte Zuwanderung Zuflucht suchender 
Menschen, den Anstieg der Studierenden und den 
Anstieg der Beschäftigungszahlen zurückzuführen.  
Die Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen verzeich-
net eine Zunahme von insgesamt 120 Kindern und 
Jugendlichen in der Stadt Münster. Bezogen auf 
die Gesamtbevölkerung beträgt der Anteil der Kin-
der und Jugendlichen im Alter von 0-18 Jahren im 
Jahr 2018 in Münster 15,1 %. 
Im Vergleich zum Vorjahr sind in Münster im Jahr 
2018 mehr Kinder geboren worden. Im Jahr 2018 
waren es 3.147 Geburten, das sind 22 mehr als im 
Vorjahr. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2017 2018 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 11.868 12.182 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 43,1 % 45,0 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 104,4 % 104,7 % 
Anzahl Familienzentren 33 35 
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  5.561 
(58,9 %) 
5.814 
(61,5 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  40 42 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 1.550 1.671 
 davon ambulant 802 863 
 davon stationär 748 808 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 2.972 2.951

Sozialraumreport 
 
20 
Die Altersgruppe der 0- bis 10-Jährigen ist im Ver-
gleich zum Vorjahr stadtweit um 250 Kinder ge-
stiegen. Das hat im Besonderen Auswirkungen auf 
die Kitabedarfsplanung und den Ausbau der offe-
nen Ganztagsschulen nach sich gezogen.   
Im Berichtszeitraum liegt die Versorgungsquote für 
u3-Kinder insgesamt bei 45,0 %. Davon werden 
30,6 % der Kinder in Kindertageseinrichtungen und 
14,4 % in der Kindertagespflege betreut. Die Ver-
sorgungsquote für ü3-Kinder beträgt 104,7 %. 
Trotz Erhöhung der Kinderzahlen stieg die Versor-
gungsquote bei den u3-Kindern auf 45,0 %. Die 
Zahl der Plätze im u3-Bereich konnte um insge-
samt 215 Plätze erhöht werden. Diese Verände-
rung ergibt sich aus dem Ausbau der Kitaplätze um 
106 Plätze und der Erhöhung der Platzzahl in der 
Kindertagespflege um 109 Plätze.  
Die Zahl der ü3-Plätze wurde durch Schaffen neu-
er Plätze und erforderliche Umstrukturierungen in 
den Einrichtungen zum Verbleib der hoch wach-
senden u3-Kinder um insgesamt 99 Plätze erhöht. 
Damit konnte, trotz Steigerung der Kinderzahlen im 
ü3-Bereich, eine Erhöhung der Versorgungsquote 
von 104,4 % auf 104,7 % erreicht werden. 
Zum Schuljahr 2018/2019 lag die Inanspruchnah-
me der offenen Ganztagsangebote im Primarbe-
reich bei rund 61,5 %. Das bedeutet, dass insge-
samt 5.814 Schüler/-innen das Angebot der offe-
nen Ganztagsschule besuchten. Um die wachsen-
den Bedarfe zu decken, wurden stadtweit insge-
samt vier zusätzliche OGS-Gruppen eingerichtet. 
Bezirk Mitte 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2017 2018 
Gesamtbevölkerung 126.657 127.509 
davon unter 18 Jahren 13.538 13.713 
Haushalte mit Kindern 8.578 8.684 
Ausländeranteil        10.357 
(8,2 %) 
10.819 
(8,5 %) 
Migranten 21.280 
(16,8 %) 
21.574 
(16,9 %) 
Geburten 1.251 1.338 
Mit einer Zunahme von 852 Einwohnern verzeich-
net der Stadtbezirk Mitte den höchsten Zuwachs in 
der gesamten Stadt Münster. 
Die gesamte Stadt Münster ist um 1.181 Einwoh-
ner angewachsen. Im Berichtsjahr lebten 41,1 % 
der Gesamtbevölkerung im Bezirk Mitte. Nicht 
zuletzt auch vor dem Hintergrund der Fertigstel-
lung von neuem Wohnraum und der Entwicklung 
des Fortzugsverhaltens von Familien im vergange-
nen Jahr ist dieser Bevölkerungszuwachs zu be-
gründen.   
Die Bevölkerungsentwicklung in Teilgebieten der 
Innenstadt bestätigt diesen Wachstumstrend. So 
entfallen die höchsten Einwohnergewinne mit einer 
Zunahme von insgesamt 760 Einwohnern auf die 
Stadtteile Mitte-Innenstadtring und Mitte-Nordost. 
Das bedeutet, dass 64,4 % des gesamtstädtischen 
Bevölkerungswachstums in diesen beiden Stadttei-
len zu verzeichnen sind.  
Aus fachplanerischer Sicht lag auf der Altersgrup-
pe der 6- bis 10-Jährigen ein besonderes Augen-
merk. In dieser Altersgruppe verzeichnete der Be-
zirk Mitte eine Steigerung um 122 Kinder.

Sozialraumreport 
 
21 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2017 2018 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 3.620 3.834 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 39,1 % 43,5 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 103,2 % 105,6 % 
Anzahl Familienzentren 6 6 
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  2.261  
(70,6 %) 
2.243 
(71,4 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  11 12 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 313 317 
 davon ambulant 153 166 
 davon stationär 160 151 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 2.033 2.038 
Der Bezirk Mitte hat große planerische Herausfor-
derungen sowohl aktuell als auch in Zukunft prog-
nostiziert zu bewältigen. Die Versorgungsquote im 
u3-Bereich liegt mit 43,5 % weiterhin unter dem 
gesamtstädtischen Durchschnitt von derzeit 45 %. 
Durch die Inbetriebnahme der Kita Hermannschule 
und die Erweiterung der Elterninitiative „Die Maul-
würfe“ konnten die Platzzahlen in Mitte erhöht wer-
den. Für die 3- bis 6-jährigen Kinder liegt die Ver-
sorgungsquote bei 105,6 %.  
Die weiteren bedarfsgerechten Ausbauplanungen 
für den Kitabereich im Stadtbezirk Mitte stehen in 
enger Abhängigkeit zu geeigneten Flächen und 
Immobilien. Insbesondere im Bereich der Innen-
stadt fehlen realistische Flächen oder Gebäude, 
die zu KiBiz-konformen Mieten als Kita hergerichtet 
werden können, um dem prognostizierten, stei-
genden Bedarf an Kindertagesbetreuungseinrich-
tungen gerecht zu werden. 
Erste Ansätze sind hier die geplante, dauerhafte 
Realisierung der Kita an der ehemaligen Wart-
burghauptschule, an der Sonnenstraße und am 
Dahlweg, sowie Kitas in den Randbereichen zur 
Innenstadt, die die Versorgung der Innenstadt 
verbessern sollen wie die Kita am Ermlandweg und 
am Nordkirchenweg. 
Zum Schuljahr 2018/2019 lag die Inanspruchnah-
me der offenen Ganztagsangebote im Primarbe-
reich im Stadtbezirk Mitte bei rund 71,4 %. Auf-
grund der konkreten Verteilung der Teilnehmer/-
innen auf die einzelnen Schulen hat sich die Zahl 
der OGS-Gruppen um zwei reduziert. 
Im Rahmen der Vorlage V/0886/2017 „Bedarfsori-
entiertes Konzept der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
inklusive der sozialen Gruppenarbeit“ wurden im 
Bezirk Mitte Standortoptimierungen bzw. Standort-
bündelungen vorgenommen. Hierdurch hat sich die 
Anzahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugend-
arbeit verändert. Als neue Standorte lassen sich 
die Kirchengemeinde St. Gottfried sowie die Kir-
chengemeinde St. Franziskus am Kirchort 
Thomas-Morus benennen. 
Bezirk West 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2017 2018 
Gesamtbevölkerung 61.222 61.165 
davon unter 18 Jahren 10.523 10.498 
Haushalte mit Kindern 5.913 5.854 
Ausländeranteil 6.669 
(10,9 %) 
6.821 
(11,2 %) 
Migranten 15.430 
(25,2 %) 
15.448 
(25,3 %) 
Geburten 597 541 
Die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung im 
Bezirk West ist im vergangenen Jahr um insge-
samt 57 Einwohner gesunken. Im Berichtsjahr 
lebten 19,7 % der Gesamtbevölkerung im Bezirk

Sozialraumreport 
 
22 
West. Während im gesamten Bezirk ein Rückgang 
der Bevölkerung zu verzeichnen war, sieht es auf 
Stadtteilebene unterschiedlich aus. Der Stadtteile 
Mecklenbeck, Roxel und Nienberge verzeichnen 
8,9 % des gesamtstädtischen Bevölkerungszu-
wachses.  
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter 
von 0-18 Jahren liegt bei 17,2 % der im Bezirk 
West lebenden Bevölkerung und hat sich demnach 
im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2017 2018 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.753 3.701 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 52,8 % 54,8 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 107,5 % 110,6 % 
Anzahl Familienzentren 6 6 
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen     856 
(45,2 %) 
929 
(49,3 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  8 9 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 314 348 
 davon ambulant 172 186 
 davon stationär 142 162 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 279 254 
Im Jahr 2018 lag die Versorgungsquote für unter 
3-jährige Kinder bei 54,8 % und für 3- bis 6-jährige 
Kinder bei 110,6 %. Durch die Inbetriebnahme des 
Pavillons in Albachten wurde die Platzzahl für die 
Kindertagesbetreuungsangebote im u3- und ü3- 
Bereich erhöht.  
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk West zum 
Schuljahr 2018/2019 auf insgesamt 49,3 % gestie-
gen. Im Ergebnis wurde eine weitere OGS-Gruppe 
eingerichtet. 
Im Rahmen der Vorlage V/0886/2017 wurden im 
Bezirk West insgesamt Standortoptimierungen 
bzw. Standortbündelungen vorgenommen. Hier-
durch hat sich die Anzahl der Einrichtungen der 
Kinder- und Jugendarbeit verändert. Als neuer 
Standort ist der Verein Schule Jugend Kids &Co.  
e. V. für die offene Kinder- und Jugendarbeit zu 
benennen. 
Bezirk Nord 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2017 2018 
Gesamtbevölkerung 30.171 30.531 
davon unter 18 Jahren 6.146 6.301 
Haushalte mit Kindern 3.282 3.359 
Ausländeranteil      5.326 
(17,7 %) 
5.701 
(18,7 %) 
Migranten 12.252 
(40,6 %) 
12.501 
(40,9 %) 
Geburten 373 354 
Der Bezirk Nord verzeichnet im Jahr 2018 steigen-
de Bevölkerungszahlen. 30,5 % des gesamtstädti-
schen Bevölkerungsgewinns entfallen auf den 
Bezirk Nord. Alle vier Stadtteile im Bezirk Nord 
weisen steigende Bevölkerungszahlen auf. Der 
Bezirk Nord verzeichnet im Jahr 2018 den zweit-
höchsten Bevölkerungsgewinn in Münster. 
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen von 0-18 
Jahren im Bezirk Nord ist im Jahresvergleich von 
20,4 % auf 20,6 % gestiegen.

Sozialraumreport 
 
23 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2017 2018 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.578 1.615 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 41,4 % 39,5 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 111,3 % 110,5 % 
Anzahl Familienzentren 9 10 
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  653 
(61,5 %) 
716 
(64,9 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  7 6 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 378 407 
 davon ambulant 184 189 
 davon stationär 194 218 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 320 334 
Sowohl die Versorgungsquote für unter 3-jährige 
Kinder wie auch für 3- bis 6-jährige Kinder ist im 
Jahresvergleich im Bezirk Nord gesunken. Im Jahr 
2018 liegt sie für unter 3-jährige Kinder bei 39,5 % 
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 110,5 %. Dieses 
ist durch den nicht prognostizierten Anstieg der 
Kinderzahl in Coerde begründet. Die in der klein-
räumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2015 -
2025 errechneten rückläufigen Bevölkerungszah-
len für 2016 und 2017 sind aufgrund veränderter 
Rahmenbedingungen nicht eingetreten. Insbeson-
dere in den Altersgruppen bis 10 Jahren sind im 
Stadtteil real mehr Kinder vorhanden, als in der 
KBP 2015 - 2025 errechnet wurden. Daher hat das 
Stadtplanungsamt eine Modellrechnung für den 
Stadtteil Coerde erstellt, in der die Bevölkerungs-
entwicklung der Jahre 2015 - 2017 berücksichtigt 
ist und in die gegenüber den Annahmen der KBP 
2015 - 2025 zusätzliche geplante Wohneinheiten 
im B-Plangebiet Nr. 134 Kiesekampweg aufge-
nommen wurden.  
Die nun vorliegende Modellrechnung ergibt, dass 
die Kinderzahlen bis zum Jahr 2025 unter den 
zugrunde gelegten Annahmen gleichbleiben sowie 
in einigen Altersgruppen ansteigen würden. 
Auf der Grundlage der aktualisierten Berechnun-
gen entstehen in Coerde langfristig Betreuungsbe-
darfe, die nicht wie geplant durch Umstrukturierun-
gen in den bestehenden Einrichtungen, inklusive 
der Pavillongruppen, gedeckt werden können. 
Die Verwaltung plant Maßnahmen zum weiteren 
bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze in 
Coerde. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote ist von 61,5 % auf 64,9 % gestiegen. Im Er-
gebnis wurde eine weitere OGS-Gruppe eingerich-
tet. 
Im Rahmen der Vorlage V/0886/2017 wurden 
strukturelle Veränderungen im Bereich der Einrich-
tungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor-
genommen. Hierdurch hat sich die Anzahl der 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im 
Bezirk Nord verändert. Die Einrichtung „Die Hütte“, 
Westfalia Kinderhaus e. V. wird nicht mehr in der 
Strukturförderung geführt. 
Bezirk Ost und Südost 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Ost 
Demografie 2017 2018 
Gesamtbevölkerung 22.759 22.983 
davon unter 18 Jahren 4.183 4.242 
Haushalte mit Kindern 2.311 2.329 
Ausländeranteil       1.798 
(7,9 %) 
1.971 
(8,6 %) 
Migranten 4.068 
(17,9 %) 
4.248  
(18,5 %) 
Geburten 204 230

Sozialraumreport 
 
24 
Die wohnberechtigte Bevölkerung im Stadtbezirk 
Ost hat im Berichtszeitraum zugenommen. Der 
Bezirk Ost verzeichnet 19,0 % des gesamtstädti-
schen Bevölkerungszuwachses.  
Auf Stadtteilebene gibt es unterschiedliche Ent-
wicklungen. Die Stadtteile Mauritz-Ost und Gel-
mer-Dyckburg sind beide gewachsen, während der 
Stadtteil Handorf an Bevölkerung verloren hat. 
Die Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2018 hat 
dazu geführt, dass der Anteil der Kinder und Ju-
gendlichen von 0-18 Jahren im Bezirk Ost bei  
18,5 % liegt. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Ost 
Daten und Fakten 2017 2018 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 994 1.114 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 44,3 % 50,8 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 94,9 % 93,8 % 
Anzahl Familienzentren 2 2 
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  511 
(57,8 %) 
541 
(59,9 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 103 121 
 davon ambulant 52 47 
 davon stationär 51 74 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 95 100 
Im Jahr 2018 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 50,8 % 
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 93,8 %. In Mau-
ritz-Ost fehlen auch perspektivisch geeignete 
Grundstücke zur Errichtung weiterer Kitas, um 
insbesondere die Versorgung der ü3-Kinder lang-
fristig sicher zu stellen. In Mauritz-Ost ist die Ver-
sorgungsquote der ü3-Kinder auf 83,1 % gesun-
ken.  
Durch die Inbetriebnahme des Pavillons Willingrott 
in Handorf konnte die Versorgungsquote in Han-
dorf im u3- und ü3-Bereich erhöht werden. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Bezirk Ost ist auf insgesamt 59,9 % ge-
stiegen. 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Südost 
Demografie 2017 2018 
Gesamtbevölkerung 30.426 30.117 
davon unter 18 Jahren 5.797 5.569 
Haushalte mit Kindern 3.200 3.157 
Ausländeranteil        4.160 
 (13,7 %) 
3.614 
(12,0 %) 
Migranten 8.156 
(26,8 %) 
7.592  
(25,2 %) 
Geburten 331 324 
Die wohnberechtigte Bevölkerung ist im Stadtteil 
Südost im Berichtsjahr gesunken. Der Stadtteil hat 
ein Minus von 309 Einwohnern zu verzeichnen.  
Der Stadtteil Gremmendorf-West hat das größte 
Minus zu verzeichnen. Die Stadtteile Gremmen-
dorf-Ost, Angelmodde und Wolbeck verzeichnen 
insgesamt einen Zugewinn von 406 Einwohnern.    
Die Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2018 hat 
dazu geführt, dass der Anteil der Kinder und Ju-
gendlichen von 0-18 Jahren im Bezirk Südost bei 
18,5 % liegt.

Sozialraumreport 
 
25 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Südost 
Daten und Fakten 2017 2018 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.249 1.294 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 39,8 % 38,8 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 97,5 % 92,2 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen     662 
(58,0 %) 
728 
(62,5 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  4 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 194 202 
 davon ambulant 82 96 
 davon stationär 112 106 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 101 111 
Im Jahr 2018 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 38,8 % 
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 92,2 %. Auf 
Grund der hohen Zunahme der Kinderzahl sanken 
beide Quoten. Für das Kitajahr 2018/2019 beste-
hen Ausbauplanungen im Bezirk Südost. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsbe-
treuung im Primarbereich ist im Bezirk Südost auf 
insgesamt 62,5 % gestiegen. Im Ergebnis wurden 
drei weitere OGS-Gruppen eingerichtet. 
Die Anzahl der Einrichtungen der Kinder- und Ju-
gendarbeit hat sich verändert. Die Jugendarbeit 
am Standort St. Ida durch die Kirchengemeinde St. 
Nikolaus wurde gestärkt. Im Bezirk Südost sind im 
Jahr 2018 insgesamt 5 Einrichtungen der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit verortet. 
Bezirk Hiltrup 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur  
Demografie 2017 2018 
Gesamtbevölkerung 38.194 38.305 
davon unter 18 Jahren 6.695 6.679 
Haushalte mit Kindern 3.889 3.867 
Ausländeranteil      4.112 
(10,8 %) 
4.184 
(10,9 %) 
Migranten 10.479 
(27,4 %) 
10.499 
(27,4 %) 
Geburten 369 360 
Der Bezirk Hiltrup ist im Jahresvergleich um 111 
Einwohner gewachsen. Bis auf den Stadtteil Berg 
Fidel haben alle Stadtteile einen Bevölkerungszu-
wachs im Jahr 2018 zu verzeichnen.   
Der Anteil von Kindern und Jugendlichen bezogen 
auf die Gesamtbevölkerung im Bezirk Hiltrup be-
trägt im Berichtsjahr 17,4 %.

Sozialraumreport 
 
26 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2017 2018 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.674 1.624 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 44,1 % 42,7 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 107,8 % 106,1 % 
Anzahl Familienzentren 5 6 
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  618 
(48,9 %) 
657 
(52,1 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 248 258 
 davon ambulant 159 161 
 davon stationär 89 97 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 144 114 
Im Jahr 2018 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 42,7 % 
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 106,1 %. Hierin 
ist die Kita an der Hansestraße (Hiltruper Strolche), 
deren geplante Inbetriebnahme sich verzögert 
hatte, enthalten. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk Hiltrup auf  
52,1 % gestiegen. Um dem gewachsenen Bedarf 
zu entsprechen, wurde eine weitere OGS-Gruppe 
eingerichtet.

Produktüberblicke 
 
27 
4. Produktüberblicke 
Produktplan des Amtes für Kinder,  
Jugendliche und Familien 
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit wird der Systematik des 
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) 
gefolgt. Dadurch, dass wesentliche Inhalte der 
früheren Berichte, insbesondere die Darstellung 
von fachlichen Zielen, aufgegriffen werden, bietet 
der Report jedoch einen deutlichen „Mehrwert“ 
gegenüber dem Haushaltsplan mit seinen Pro-
duktgruppen- und Produktbeschreibungen. 
Insbesondere die Rubrik „Arbeitsbericht“ bietet 
qualitative Informationen zu den Produkten, wäh-
rend der Haushaltsplan lediglich quantitative Er-
gebnisse zu Finanz- und Produktzielen liefert. 
Hier folgt die Übersicht über den Produktplan des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: 
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe 
(auch Budgetebene) Nr. Produkt 
06 Kinder-, Jugend-  
und Familienhilfe 
0601 Förderung von Kindern  
in Tagesbetreuung 
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen 
        060102 Förderung von Kindern in  
Tagespflege  
    0602 Kinder- und  
Jugendarbeit 
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit 
und Durchführung von  
OGS-Aufgaben 
       060202 Jugendverbandsarbeit 
    0603 Förderung von  
benachteiligten  
jungen Menschen 
060301 Jugendsozialarbeit 
   060302 Jugendhilfe an Schulen 
      060303 Drogenhilfe 
    0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien 
        060402 Besondere familienpolitische  
Maßnahmen 
    0605 Erzieherische und  
wirtschaftliche Hilfen  
für Familien 
060501 Bezirkliche Sozialarbeit und Hilfen 
zur Erziehung in der Familie und 
eigenen Wohnung 
      060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen 
        060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG 
        060504 Schutz von Kindern und  
Jugendlichen 
        060505 Mitwirkung bei Familien- und  
Jugendgericht 
        060506 Eingliederungshilfe

Produktüberblicke 
 
28 
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen 
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen 
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts wie Ziele, Zielkennzahlen 
und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet. 
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwen-
dungen des Jahres 2018 handelt es sich jeweils 
um vorläufige Rechnungsergebnisse. 
In seiner Sitzung am 06.03.2013 wurde durch den 
AKJF der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, 
die Verwaltung möge um Prüfung gebeten werden, 
inwieweit die bisher im Geschäftsbericht des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien enthalte-
nen Informationen den Mitgliedern des Ausschus-
ses auch nach 2013 weiterhin in übersichtlicher 
Form zur Verfügung gestellt werden können, um 
• den Bericht als ganz wesentliche Arbeitsgrund-
lage für die Ausschussmitglieder, um eine sach-
gerechte Einschätzung insbesondere für die je-
weiligen Haushaltsberatungen und die entspre-
chenden Vorlagen im laufenden Sitzungsjahr 
leisten zu können, auch in Zukunft zu erhalten, 
enthält er doch systematisch detaillierte Informa-
tionen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Res-
sourcenverbrauche und Kennzahlen des Amtes, 
• zumindest in finanzieller Hinsicht den Konsoli-
dierungserfordernissen aus der Einzelmaßnah-
me 3 (Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik; 
V/0702/2012/1. Erg.; Anlage 1) Rechnung zu 
tragen.  
Ein wesentlicher Punkt der auf dieser Basis ange-
stellten amtsinternen Überlegungen stellte dabei 
die strukturelle Überarbeitung und Straffung der 
Produktüberblicke dar. Die dargestellten Zahlen, 
Daten, Fakten, Grafiken sowie die bereitgestellten 
Informationen sollen sich zukünftig noch mehr in 
die gesamte, für das Amt relevante Berichtsstruk-
tur, d. h. Haushaltsplan (verwaltungsweiter An-
satz), Kinder- und Jugendhilfereport (amtsbezoge-
ner Ansatz) und Fachberichte (fachbezogener 
Ansatz), einbetten. 
Im Ergebnis orientieren sich die Produktüberblicke  
seit 2013 an folgenden Punkten: 
• Die Kurzdarstellungen sind identisch mit den 
Produktgruppen- bzw. Produktbeschreibungen 
aus dem Haushalt und knüpfen damit an diesen 
an. 
• Der Datenteil wird gebündelt dargestellt. Somit 
werden Doppelungen vermieden. Über die ein-
gefügte „thematische“ Bündelung von Daten 
sind Übergänge für den Leser besser erkenn-
bar.  
• Der Unterschied zwischen Haushaltsplandaten 
und „weiteren Daten“ wird optisch unterstützt. 
Haushaltsplandaten sind weiß hinterlegt, die 
„weiteren Daten“ verfügen über eine graue Hin-
terlegung. Darüber hinaus verfügen lediglich die 
Haushaltsplandaten über Ansatzwerte. 
• Der Arbeitsbericht zu den Schwerpunkten des 
Jahres sowie der Bericht zu den Zielen aus dem 
NKF-Haushalt sind zusammengefasst und be-
stehen aus zwei Elementen. 
Fachlich-inhaltlicher Schwerpunkt: 
Er knüpft an den Ausblick des vorherigen Re-
ports an und gibt nähere Einblicke in die thema-
tischen Schwerpunkte des Jahres. 
Analytischer Schwerpunkt: 
Hier wird auf wichtige und/oder auffällige und 
damit erläuterungsbedürftige Entwicklungen im 
Zahlen- und Datenmaterial eingegangen (Analy-
se und Bewertung). 
• Der Ausblick auf das Folgejahr orientiert sich im 
Wesentlichen an den Arbeits- und Beratungs-
schwerpunkten (siehe Vorlage „Ergänzungen 
zum Geschäftsbericht“). 
Weiterhin wird für die Jugendhilfeplanung ein „Pro-
duktüberblick“ angeboten. Zwar ist sie nicht in der 
Produktstruktur abgebildet, jedoch als so genann-
tes Teilprodukt in vielen anderen Produkten des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien be-
rücksichtigt und trägt damit wesentlich zur fachli-
chen Aufgabenerfüllung bei.

Produktüberblicke  
 
29 
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
Kurzdarstellung 
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII/Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, u3-Ausbaupro-
gramm) sowie über das jeweilig gültige Landesrecht gefördert werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förde-
rung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlasten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstüt-
zen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren. 
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen 
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
• Erneut ist die Zahl der u3- und ü3-Kinder im Berichtszeitraum angestiegen. So erhöhte sich die Zahl der u3-
Kinder um 112 und die Zahl der ü3-Kinder um 77. Damit wurde die prognostizierte Kinderzahl für 2018 er-
neut übertroffen. 
• Die Zahl der Plätze im u3-Bereich konnte um insgesamt 215 Plätze erhöht werden (in Kindertageseinrich-
tungen: + 106 Plätze; in Kindertagespflege: + 109 Plätze). Trotz stark steigender Kinderzahlen wurde 
dadurch die Versorgungsquote von 43,1 % auf 45,0 % erhöht. 
Die Zahl der ü3-Plätze wurde durch Schaffung neuer Plätze sowie erforderliche Umstrukturierungen in den 
bestehenden Einrichtungen zum Verbleib der aus dem u3-Bereich herauswachsenden Kinder um insge-
samt 99 Plätze erhöht. Damit konnte trotz Anstiegs der Kinderzahlen im ü3-Bereich ebenfalls eine Erhö-
hung der Versorgungsquote von 104,4 % auf 104,7 % erreicht werden. 
• Die kontinuierlich steigenden Kinderzahlen in Münster machten weiterhin einen Platzausbau erforderlich. 
Insbesondere in der Innenstadt wurde intensiv nach Grundstücken und Gebäuden gesucht.  
• Mit den Errichtungsbeschlüssen für die Kitas Interim Beckstraße, Sonnenstraße, Nordkirchenweg (Versor-
gung Mitte Süd), Ermlandweg (Versorgung Mitte Nord) und Neubrückenstraße konnten Beschlüsse für fünf 
neue Einrichtungen gefasst werden, die perspektivisch die Platzzahl in der Innenstadt erhöhen werden, da 
sie nicht maßnahmenbedingt zur Versorgung neuer Bedarfe durch Wohnbebauung geplant wurden. 
• Zum Kitajahr 2018/2019 konnten die neuen Kitas DRK Kita Wartburg-Interim, Pavillon Albachten-Ost, Kita 
Willingrott, Kita Hermannschule in Betrieb gehen. Die Elterninitiativen Die Maulwürfe und Die Hiltruper 
Strolche zogen in die neuen Gebäude ein und erweiterten ihr bestehendes Angebot. 
• Das Trägerauswahlverfahren wurde evaluiert und mit Vorlage V/0089/2018 erneut zur Beschlussfassung 
vorgelegt. Für die Kitas Landsberger Straße, Petersheide, Dahlweg, Zentrum Nord und Beckstraße wurden 
die Trägerschaften vergeben. 
• Die Beratung der in Münster ansässigen Unternehmen zur betrieblichen Kindertagesbetreuung und zum 
Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuungsplätze wurde weiterhin als wichtiger Baustein zur Verein-
barkeit von Familie und Beruf in der Stadt Münster verfolgt. Die AG Betriebskitas tagte halbjährlich unter 
Federführung der Abteilung „Tagesbetreuung für Kinder“. 
• Mit der städtischen Kita Am Edelbach, der Outlawkita Marie-Curie-Straße und der Verbunderweiterung 
Toppheide um die Outlaw-Kita Gronowskistraße konnte die Zahl der Familienzentren auf insgesamt 35 er-
höht werden.

Produktüberblicke 
 
30 
• Im Qualitätszirkel der Familienzentren wurde das Thema „Armutssensibles Handeln“ in Kooperation mit 
dem Institut für Soziale Arbeit e. V. (ISA) erörtert. Die Kriterien der Zertifizierung zum Familienzentrum wur-
den aus diesem Blickwinkel hinterfragt und das Ergebnis für die Weiterentwicklung des Gütesiegels der 
Familienzentren dem ISA in Absprache zur Verfügung gestellt.  
• Mit den beiden flexiblen Betreuungsmodellen der Stadt Münster „ExtraZeit“ (individuelle Erweiterung von 
Betreuungszeiten) und „FlexiZeit“ (verlängerte Öffnungszeit) konnten Eltern der beteiligten Kindertagesein-
richtungen die Betreuungszeit ihrer Kinder auch in 2018 flexibel und sicher gestalten. Das Angebot  
„ExtraZeit“ wurde um einen Angebotsstandort in Hiltrup ausgeweitet, so dass sich stadtweit nun 14 Einrich-
tungen beteiligen. Der Baustein „FlexiZeit“ wird kontinuierlich in vier Stadtbezirken (Mitte, West, Südost und 
Hiltrup) angeboten.  
• Niedrigschwellige Betreuungsangebote für geflüchtete Eltern und ihre noch nicht sechsjährigen Kinder bil-
den einen wichtigen Baustein für die Integration geflüchteter Familien. In Münster werden diese sog. Brü-
ckenprojekte, die mit Mitteln des Landes finanziert werden, in Form von Eltern-Kind-Gruppen umgesetzt. Im 
Jahr 2018 wurden in Münster sechs Brückenprojekte mit Plätzen für 54 in der Regel unter dreijährige Kinder 
bewilligt.  
• Die Quote der in Flüchtlingseinrichtungen lebenden ü3-Kinder, die mit Kitaplätzen versorgt wurden, konnte  
auf 97 % gesteigert werden. Die Gründe für die Nichtversorgung einzelner Kinder liegen im familiär indivi-
duellen Bereich (z. B. Umzug, Aufenthaltsperspektive u. ä.) 
• Die konzeptionellen Eckpunkte und organisatorischen Voraussetzungen für eine Integrationskurs begleiten-
de Kinderbetreuung wurden abschließend geprüft, so dass den Trägern der Integrationskurse die Umset-
zung entsprechender Projekte in Münster ermöglicht wurde. Hierzu wurde eine Arbeitshilfe entwickelt, die 
die wesentlichen Kriterien und einen Vorschlag für das Verfahren zur Umsetzung privater Integrationskurs 
begleitender Kinderbetreuungsangebote enthält. Ein erstes Angebot wurde 2018 umgesetzt. 
• Die Sprach- und Kulturmittlerinnen hatten im Berichtsjahr 68 Einsätze in 23 Kitas mit steigender Tendenz.  
Das Angebot, das in Kooperation mit dem Haus der Familie vorgehalten wird, erfährt eine hohe Wertschät-
zung und wird im Rahmen der Armutsprävention auch im kommenden Jahr fortgesetzt. 
• Im Rahmen der AG „Inklusive Erziehung“ (Unter-AG der AG 78/5 „Tagesbetreuung für Kinder“) fand ein 
fachlicher Austausch zur Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Schule für Kinder mit Förderbedar-
fen zwischen Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Schulamtsdirektorin für Grund- und Förder-
schulen statt. 
• Zur Konkretisierung von Rolle und Aufgaben der zusätzlichen Fachkräfte in der inklusiven Förderung in 
Regeleinrichtungen wurde in der AG „Inklusive Erziehung“ eine Arbeitshilfe entwickelt, welche von der AG 
78/5 verabschiedet wurde und allen Trägern und Einrichtungen zuging. 
• Zur Weiterentwicklung von Strategien und Handlungsoptionen gegen einen drohenden Fachkräftemangel 
wurden die vielfältigen Ergebnisse der Arbeitsgruppen und der Abstimmungsgespräche zusammengetragen 
und ausgewertet. Die sich daraus ableitenden weiteren Handlungsschritte wurden in der AG 78/5 „Tagesbe-
treuung für Kinder“ abgestimmt. 
Um den Auswirkungen eines Fachkräftemangels entgegenzuwirken, fanden Gespräche mit den Fachschu-
len zur Erweiterung der Ausbildungskapazitäten, insbesondere für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) 
statt. In der AG 5 nach § 78 SGB VIII „Tagesbetreuung für Kinder“ wurden Strategien und Handlungsoptio-
nen erarbeitet. Einige Aspekte zum Personaleinsatz nach der Personalvereinbarung wurden mit dem Lan-
desjugendamt abgeklärt. In Kooperation mit den Fachschulen (sozialpädagogische Ausbildungsstätten) 
wurde darüber hinaus die Bedeutung der Praxisanleitung im Rahmen der PiA-Ausbildung erörtert.

Produktüberblicke 
 
31 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
• Die Ende 2016 vorgelegte Bevölkerungsprognose der Stadt Münster weist bis 2020 einen kontinuierlichen 
Anstieg der u3- und ü3-Kinder aus. Zur Versorgung dieser neu entstehenden Bedarfe und zur stadtweiten 
Versorgung mit Plätzen in allen Wohnbereichen entsprechend der gesetzten Ausbauziele sind weitere Aus-
bauplanungen notwendig. Die Planungen hierzu werden auf der Grundlage der aktualisierten Prognosen 
unter Berücksichtigung der Entwicklung demographischer Faktoren angepasst und bedarfsorientiert fortge-
setzt.  
Derzeit sind weiterhin über 3.000 Plätze in der Planung. Sobald die Planungen für neue Kitas entschei-
dungsreif sind, werden sie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
• Zur langfristigen bedarfsorientierten Versorgung mit Betreuungsplätzen werden die kommunalen Ausbau-
strategien weiter verfolgt: 
- Bei allen neuen Wohngebieten werden maßnahmenbedingt Infrastrukturbedarfe entsprechend der neu 
entstehenden Wohneinheiten angemeldet. Sofern im Wohnbereich erforderlich und möglich werden dort 
weitere neue Gruppen verortet, um die angestrebten Ausbauziele langfristig in allen Wohnbereichen zu 
erreichen. 
- Geeignete Flächen und Gebäude werden gesucht und für Kitazwecke umgenutzt. 
• Im Rahmen der Entwicklungen auf den Konversionsflächen werden die Beschlüsse für die erforderlichen 
Kitas vorbereitet und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
• Im ersten Quartal 2019 werden die Trägerschaften für insgesamt 6 Kitas ausgeschrieben: Neubrückenstra-
ße, Sonnenstraße, Meckmannweg, Nordkirchenweg, Nottulner Landweg, Holunderweg. Weitere Ausschrei-
bungen werden folgen. 
• Die Leistungsbeschreibung für Investoren im Kitabau wird weiterentwickelt und neu aufgelegt. 
• Um die Kindertagesbetreuung zukunftsorientiert weiterzuentwickeln, werden die dafür notwendigen Anpas-
sungen auch bei den bereits vorhandenen Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht umgesetzt. 
• Die städtischen Projekte „ExtraZeit“ und „FlexiZeit“ werden in Abstimmung mit den Anbietern bedarfsge-
recht ausgebaut, so dass weiterhin Standorte in allen Stadtbezirken vorgehalten werden können. 
• Für das Jahr 2019 wurden sechs Eltern-Kind-Gruppen als niedrigschwellige Brückenangebote mit Plätzen 
für 51 Kinder bewilligt. Der quantitative Rückgang der Angebote entspricht der derzeitigen Entwicklung  
(z. B. Schließung von Flüchtlingseinrichtungen). Über die Bewilligung entscheidet der Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe. 
• Der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen in Kitas wird entsprechend der steigenden Nachfrage inten-
siviert. Um eine möglichst hohe Qualität des Angebotes zu sichern, werden in den regelmäßigen Coaching-
terminen für die Kulturmittlerinnen Fallberatungen angeboten. 
• Aspekte der Fachkräfteentwicklung wie Ausbildungskapazitäten, Weiterbildungsmöglichkeiten, Praxisanlei-
tung u. a. werden weitergehend bearbeitet. 
Ressourcen 
• Stellen: 456,90 
• Aufwendungen:  124.421.420 € 
• Erträge:  77.666.488 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt. 
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2021 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 34,5 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut.

Produktüberblicke 
 
32 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kinderta-
geseinrichtungsplatz für Kinder von 3 - 6 Jahren (in %) 
103,4 104,4 100 104,7 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von 
Kindern unter drei Jahren (in %) 
29,4 29,8 33,1 30,6 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von 
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung insge-
samt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %) 
(nachrichtlich: aus PG 0601) 
42,4 43,1 48,0 45,0 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Einrichtungsstruktur     
Anzahl der Familienzentren 31 33 33 35 
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 179 183 185 186 
davon:     
 Einrichtungen katholischer Träger 49 47 48 47 
 Einrichtungen evangelischer Träger 16 16 15 16 
 Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 50 51 50 51 
 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 29 29 29 29 
 Einrichtungen sonstiger Träger 35 35 43 43 
Gruppenstruktur     
Anzahl der Gruppen 547,5 580 548 598 
davon:     
 Gruppen in Einrichtungen katholischer Träger 158 158 151 156 
 Gruppen in Einrichtungen evangelischer Träger 57,5 56 49 57 
 Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von  
 Elterninitiativen 
70,5 72 65 78 
 Gruppen in Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 125 126 113 129 
Gruppen in Einrichtungen sonstiger Träger 136,5 149 171 179 
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“     
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
8.555 8.763 8.742 8.875 
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.676 7.744 7.875 7.821

Produktüberblicke 
 
33 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter 
dreijährige Kinder 
2.515 2.610 2.894 2.716 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder 
im Alter von 3 bis unter 6 Jahren 
7.936 8.087 7.875 8.186 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 
(0 bis unter 6 Jahren) 
10.451 10.697 10.769 10.902 
davon:     
 Plätze in Gruppen für Kinder von 2 - 6 Jahren (G I) 
  25 Stunden (G I a) 
  35 Stunden (G I b) 
  45 Stunden (G I c) 
3.659 
18 
1.080 
2.561 
3.782 
11 
1.106 
2.665 
2.200 
10 
700 
1.490 
4.063 
14 
1.063 
2.986 
 Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II) 
  25 Stunden (G II a) 
  35 Stunden (G II b) 
  45 Stunden (G II c) 
1.547 
17 
276 
1.254 
1.628 
12 
278 
1.338 
2.228 
10 
1.342 
876 
1.668 
12 
245 
1.411 
 Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren (G III) 
  25 Stunden (G III a) 
  35 Stunden (G III b) 
  45 Stunden (G III c) 
5.245 
91 
2.247 
2.907 
5.287 
105 
2.068 
3.114 
6.341 
110 
3.513 
2.718 
5.171 
87 
1.934 
3.150 
Betriebliche Kindertagesbetreuung: 
 Anzahl der betriebseigenen Plätze 
 Anzahl der Belegplätze 
 
255 
70 
 
270 
71 
  
280 
71 
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behin-
derter Kinder (Einzelintegration)  
349 375  365 
Weitere Daten     
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für 
Eltern, deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen 
24 23  25 
Anzahl der Kinder in Spielgruppen 296 178  118

Produktüberblicke 
 
34

Produktüberblicke 
 
35

Produktüberblicke 
 
36 
 
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 
Kurzdarstellung 
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu ande-
ren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der 
Betreuungsperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen statt. In der Betreuung in Fa-
milien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagespflegeperson oder mit bis zu vier 
weiteren Tageskindern betreut. 
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster berät, vermittelt und begleitet stadtteilorientiert 
Eltern und Tagespflegepersonen. Des Weiteren plant und organisiert sie das Leistungsfeld „Kindertagespfle-
ge“. Der Verein Münsteraner Tageseltern e. V. ist als Interessensvertretung der Tagespflegepersonen in 
Münster tätig. Eine zentrale Aufgabe ist die Stärkung und Weiterentwicklung des Berufsbildes Kindertages-
pflege. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
Betreuungsformen und Qualifizierung der Tagespflegepersonen: 
In 2018 stellte die Kindertagespflege 1.280 u3-Plätze bereit. Davon waren 63 % bei Tagespflegepersonen im 
eigenen Haushalt und 37 % in Großtagespflegestellen. Die Betreuung durch Kinderfrauen spielt aktuell keine 
Rolle mehr, da die Regeln der Kindertagespflege für diesen Bereich zu unattraktiv sind. 
Von den 284 Tagespflegepersonen in Münster sind 58 % nach DJI-Standard qualifiziert und 42 % ausgebilde-
te sozialpädagogische Fachkräfte gemäß KiBiz. Hier handelt es sich somit um Personen, die als Gruppenlei-
tung in einer Einrichtung arbeiten könnten. Die Quote der sozialpädagogischen Fachkräfte variiert jedoch zwi-
schen den Formen der Kindertagespflege. In der Großtagespflegestelle sind ca. 50 % aller Tagespflegeperso-
nen sozialpädagogische Fachkräfte, im eigenen Haushalt sind es ca. 33 %. 
Die durchschnittlich vorgehaltene Anzahl an Plätzen pro Tagespflegeperson hat sich von vier in 2015 auf 4,6 
in 2018 erhöht. Mit dieser Entwicklung steht Münster nicht alleine dar, sondern spiegelt sich im Landestrend 
wider. 
Großtagespflegestellen: 
Die Anzahl der Großtagespflegestellen hat sich in 2018 um acht auf 53 erhöht. Ursprünglich war der Aufbau 
von voraussichtlich 14 Großtagespflegestellen in 2018 angedacht. Es konnten jedoch nicht alle geplanten 
Großtagespflegestellen eröffnet werden. Aufgrund baulicher Verzögerungen verschiebt sich bei sechs Groß-
tagespflegestellen die Eröffnung in das Jahr 2019. In 2019 werden nun voraussichtlich zwölf Großtagespfle-
gestellen neu eröffnet.  
Mit der Vorlage V/0454/2017 beschloss der Rat in 2017, die erfolgreiche Ausbaustrategie von Großtagespfle-
gestellen mit selbstständigen Tagespflegepersonen fortzusetzen. Unter Berücksichtigung der Prämissen unter 
Punkt 4 der Vorlage wurde des Weiteren der Erweiterung der Ausbaustrategie über die Möglichkeit, Groß-
tagespflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben, zugestimmt. In 2019 werden die ersten

Produktüberblicke 
 
37 
Großtagespflegestellen in Trägerschaft eröffnet. Hierfür wurde in 2018 ein umfassender Kooperationsvertrag 
entwickelt, der als Basis für dieses neue Modell dienen soll. 
Ende 2018 gab es insgesamt 15 Großtagespflegestellen im betrieblichen Kontext. In 2019 werden voraus-
sichtlich zwei weitere hinzukommen. 
Pädagogische Reihe „Frühkindliche Bildung in guten Händen“: 
Zur bundesweiten „Woche der Kindertagespflege“ vom 05. bis 12.05. initiierte das städtische Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien den Start der pädagogischen Reihe „Frühkindliche Bildung in guten Händen“. Ge-
plant ist, im Laufe der nächsten drei Jahre Tagespflegepersonen mit digitalen Infobriefen jeweils ein Fachthe-
ma pro Quartal mit unterschiedlichen Ideen näher zu bringen. Die zehn Bildungsbereiche aus den Bildungs-
grundsätzen NRW werden nach und nach Thema sein. Dazu gehören beispielsweise musikalische Früherzie-
hung, Natur, Bewegung oder Sprache und Kommunikation. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
• Das strukturelle Zusammenspiel zwischen den Leistungsbereichen Kindertageseinrichtung und Kinderta-
gespflege (Stichworte: Aufnahmeverfahren, Versorgung mit u3-Plätzen) wird abgestimmt. 
• Die Realisierung einer städtischen Internetplattform im Zusammenspiel mit dem Kita-Navigator, auf der sich 
Tagespflegestellen präsentieren können, wird geprüft. 
• Im Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege wird das Qualifizierungssystem geplant, organi-
siert und weiterentwickelt. 
• Das Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis (Stichwort: Kompetenzorientierung) wird weiterentwickelt. 
• Die Software für die Fachberatung (Logo-Data) soll insbesondere in Bezug auf das Auswertungsmodul und 
die Verwaltung des Verleihmaterials optimiert werden. 
• Die Auseinandersetzung mit dem Thema Sprachförderung, insbesondere mit den Beobachtungsverfahren, 
steht weiterhin auf der Agenda. 
• Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit Qualitätssicherungssystemen im Rahmen der Strategie des qualita-
tiven Umbaus und der Weiterentwicklung des Leistungsfeldes. 
• Ein Leitfaden mit Standards für die Erstellung einer Bildungsdokumentation soll erarbeitet werden. 
• Die pädagogische Reihe für die Kindertagespflege (orientiert an den Bildungsgrundsätzen NRW) wird wei-
tergeführt. 
• Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll im Leistungsfeld umgesetzt werden. 
• Die Verträge für das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Tagespflegeperson werden überarbeitet. 
• Sowohl der Aufbau neuer Großtagespflegestellen mit selbständigen Tagespflegepersonen als auch mit 
angestellten Tagespflegepersonen - in Zusammenarbeit mit Trägern von Kindertageseinrichtungen - ist vor-
gesehen. 
• Die Betriebliche Kindertagespflege wird weiter ausgebaut. 
• Mit dem Ziel der Reduzierung des Verwaltungsaufwands werden die Geschäftsprozesse optimiert. 
• Das Handbuch für die Fachberatung wird mit dem Ziel einheitlicher Verfahrensabläufe weiterentwickelt. 
Ressourcen 
• Stellen: 20,31 
• Aufwendungen:  10.094.489 € 
• Erträge:  6.569.719 €

Produktüberblicke 
 
38 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2021 mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 15,5 % ausgebaut. 
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieher/-in bzw. Sozialpädagoge/-
in) soll, gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege, auf dem bisherigen Niveau 
beibehalten werden. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. 
Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %) 
13,0 13,4 14,9 14,4 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von 
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ins-
gesamt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %) 
(nachrichtlich: aus PG 0601) 
42,4 43,1 48,0 45,0 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3 
(höchste Qualifikationsstufe mit 160/190 USt.) an den 
Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
95,5 98 86 97 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“     
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/ 
prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
8.555 8.763 8.742 8.875 
Kinder in Tagespflege insgesamt 1.196 1.258 1.413 1.367 
davon:     
 Kinder von 0 - 3 Jahren 1.109 1.171 1.303 1.280 
 Kinder von 3 - 6 Jahren 33 33 50 33 
 Kinder von 6 - 10 Jahren 54 54 60 54 
Großtagespflege / Betriebliche Kindertagespflege     
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) – 
Anzahl 
43 45  53 
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) - 
Plätze 
383 397  475 
davon:     
Großtagespflegestellen im Sozialraum - Anzahl 27 30  38 
Großtagespflegestellen im Sozialraum - Plätze 240 266  340 
 Betriebliche Großtagespflege - Anzahl 16 15  15 
 Betriebliche Großtagespflege - Plätze 143 135  135

Produktüberblicke 
 
39 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Weitere Daten     
Neuvermittlungen 741 670  849 
Anzahl Tagespflegepersonen 290 277  284 
Begleitete Vernetzungstreffen der Tagespflegepersonen 207 189  143 
Kooperationen mit Familienzentren 31 33  35 
Teilnehmer/-innen an Qualifizierungsmaßnahmen 485 565  427 
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 346 372  370 
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifi-
zierung 
595 447  220 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2 
(mittlere Qualifikationsstufe mit 42 USt.) an den Ge-
samtbetreuungsstunden (in %) 
4 2 14 3 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an 
den Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
0,5 0 2 0

Produktüberblicke 
 
40

Produktüberblicke 
 
41 
 
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 
Kurzdarstellung 
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfassen neben den offenen Treffangeboten die Jugendbil-
dung, Freizeitangebote, die Jugendberatung und die Durchführung von Ferienmaßnahmen und Ganztagsbe-
treuungsmaßnahmen in den Ferien. Die Angebote finden in den Einrichtungen und als aufsuchende Arbeit 
statt und richten sich insbesondere an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren. Der offene Ganztag 
einschließlich der Ferienbetreuung wird an 45 Grund- und Förderschulen durchgeführt. 
Gesetzliche Grundlage: § 11 SGB VIII, § 9 SchulG (BASS 12 - 63 Nr. 2) 
Hinweis: Hinsichtlich des offenen Ganztags wird auch auf die Produktgruppe 0301 - Produkte 030101 und 
030105 - verwiesen. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
Offene Kinder- und Jugendarbeit: 
• Die Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Müns-
ter“ wurde ab dem 01.01.2018 umgesetzt. Mit dem Ziel der Initiierung von Trägerverbünden bzw. der 
Standortoptimierung konnte der Bedarf in weiteren Stadtteilen durch die offene Kinder- und Jugendarbeit 
gesichert werden. Die Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit sowie die soziale Gruppenarbeit sind 
mit dem Ziel der Qualitätssicherung dauerhaft in die Förderstruktur überführt worden. Bei allen Angeboten 
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit ist die Personalförderung ab einer 0,5 Personalstelle eingeführt wor-
den.  
• Die Umsetzung der Handlungsempfehlung „Weiterentwicklung des Wirksamkeitsdialogs“ war in 2018 auch 
weiterhin fest in einer Unterarbeitsgruppe der AG 78/2 „Kinder- und Jugendarbeit“ verankert. Die Unter-AG 
hat gemeinsam mit dem fachlichen Controlling, dem Team Kinder- und Jugendförderung und Vertretungen 
der freien Träger die einzelnen Bausteine des Wirksamkeitsdialoges evaluiert und weiterentwickelt. 
• Das neue und eigens auf die aufsuchende Jugendsozialarbeit (AJSA) ausgerichtete Berichtswesen wurde 
erstmalig ausgewertet. Zur Evaluation und Weiterentwicklung hat ein Dialog mit den freien Trägern stattge-
funden. Die Ergebnisse dieser ersten Auswertung fließen in die kontinuierliche Qualitätsentwicklung ein.   
• Der Jugendrat der Stadt Münster hat im Januar 2018 mit einer konstituierenden Sitzung seine Arbeit aufge-
nommen und sich seitdem mit den unterschiedlichsten Themen auseinandergesetzt. 
• Eine neue Datenbank der Förderstruktur der Kinder- und Jugendförderung wurde in 2018 installiert. Dem-
entsprechend können erstmalig Auswertungen nach den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
und nach den Angeboten der aufsuchenden Jugendsozialarbeit ausgewertet werden.  
• Die Koordination der freizeitpädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtun-
gen ist seit dem 01.01.2018 im Team Kinder- und Jugendförderung verortet. Diesbezüglich wurde das Be-
richtswesen für die Angebote angepasst und mit einer Datenbank hinterlegt. 
• Die aufsuchende Jugendsozialarbeit ist ab 2018 bzgl. der Trägerförderung fest im Team Kinder- und Ju-
gendförderung verankert. 
• Die soziale Gruppenarbeit ist seit dem 01.01.2018 neu im Team Kinder- und Jugendförderung angesiedelt. 
In 2018 haben diesbezüglich zwei Fachtagungen zu den Themenkomplexen der sozialen Gruppenarbeit 
stattgefunden. Ebenfalls herrscht ein enger Austausch mit der Jugendhilfe im Strafverfahren. Die Übersicht

Produktüberblicke 
 
42 
über die einzelnen Angebote wird regelmäßig aktualisiert. In 2018 gab es insgesamt 13 soziale Gruppenar-
beiten in Münster. 
• Ein eigens auf die Soziale Gruppenarbeit ausgerichtetes Berichtswesen wurde erarbeitet und erstmalig in 
2018 durch die freien und kommunalen Träger ausgefüllt. 
• Eine Fachtagung in Kooperation mit dem Jobcenter und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit zur Be-
schlussvorlage V/0597/2017 „Umsetzung des §16h SGB II im Jobcenter der Stadt Münster“ wurde erfolg-
reich durchgeführt. 
• In Münster werden flächendeckend und sozialraumbezogen ganztägige Ferienbetreuungsmaßnahmen für 
Grundschulkinder angeboten. Dort, wo Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht für eine 
Ferienbetreuung zur Verfügung stehen, werden die Angebote in den offenen Ganztagsschulen durch zwei 
freie Träger durchgeführt. Die Angebote erfüllen die nach den Richtlinien der außerschulischen Kinder- und 
Jugendarbeit vorgegebenen Qualitätsstandards. 
• Die Beschlussvorlage V/0739/2018 „Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungsförderung der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster“ wurde in einem dialogi-
schen Prozess mit den freien Trägern in 2018 erarbeitet und im Oktober 2018 politisch beschlossen. 
• Die Beschlussvorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger“ wurde 
in einem dialogischen Prozess mit freien Trägern in 2018 erarbeitet und Ende 2018 politisch beschlossen. 
• Die Beschlussvorlage V/0925/2018 „Errichtungsbeschluss für eine Einrichtung der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit am Wiegandweg / ehemalige York Kaserne – in der Kombieinrichtung – „Kindertageseinrichtung 
und Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach““ wurde in 2018 gemeinsam mit 
der Jugendhilfeplanung erarbeitet und Ende 2018 politisch beschlossen. 
Offene Ganztagsschule (OGS): 
• Die Weiterentwicklung von Raumstandards und Verpflegungskonzepten in der OGS sowie der, dafür be-
darfsgerechte, weitere Ausbau des Raumangebots sind fortgeführt worden. 
• Die personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag wurden kontinuierlich ausgebaut. Mit dem Be-
schluss über den Haushalts-/Stellenplan 2018 entschied der Rat, die Anzahl der freigestellten Koordinati-
onskräfte zu erhöhen. Damit sind nunmehr Koordinationskräfte ab der fünften Gruppe freigestellt.  
• Im Jahr 2018 wurden die „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster“ im Rahmen einer 
Vorlage auf den Weg gebracht.  
• Die erweiterten Betreuungszeiten sind weiter ausgebaut worden. Die Nachfrage der Eltern ist so stark, dass 
einige Anträge aufgrund fehlender Mittel abgelehnt werden mussten. Für das Jahr 2019 ff. sind zusätzliche 
Mittel bei der Politik angefordert worden. Probleme bereitet die Personalgewinnung für die Betreuung vor 
dem Unterricht, die zu leistenden Zeiten und die Bezahlung sind zu unattraktiv. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
Offene Kinder- und Jugendarbeit: 
• Der Wirksamkeitsdialog als Element der Qualitätsentwicklung nach § 79 a SGB VIII wird auch in 2019 unter 
der Beteiligung von freien Trägern bearbeitet. 
• Das neue Berichtswesen für die freizeitpädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche aus Flücht-
lingseinrichtungen wird erstmalig ausgewertet, evaluiert und weiterentwickelt. 
• Die Datenbank wird auch in 2019 bzgl. der Themenschwerpunkte im Team Kinder- und Jugendförderung 
überarbeitet. 
• In 2019 wird die soziale Gruppenarbeit erstmalig Bestandteil der Jahresgespräche sein.

Produktüberblicke 
 
43 
• Das neue Berichtswesen für die soziale Gruppenarbeit wird erstmalig ausgewertet, evaluiert und weiterent-
wickelt.  
• Eine Datenbank für die soziale Gruppenarbeit wird mit Unterstützung vom Team Kinder- und Jugendförde-
rung entwickelt. 
• Im Zuge der Beschlussvorlagen V/0886/2017, V/0739/2018 und V/0910/2018 werden neue Leistungsver-
einbarungen im Dialog mit den freien und kommunalen Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie 
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit entwickelt und abgeschlossen.  
• Die Beschlussvorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger“ wird ab 
2019 umgesetzt und durch eine redaktionell überarbeitete, neue Richtlinie abgelöst, welche unter der Fe-
derführung des Teams Verwaltung fertiggestellt wird. 
• Ein erneuter Durchlauf der Fortbildungsreihe „Beratung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ startet im 
Februar 2019. 
• Die ganztägigen Ferienangebote für Kinder, welche eine offene Ganztagsschule besuchen, werden in die 
Förderstruktur überführt. Diesbezüglich werden das Antragsverfahren und das Berichtswesen umgestellt. 
• Die Arbeit zum vierten Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2020-2024 wird aufgenommen. 
• Der Prozess der neuen Kinder- und Jugendeinrichtung am Wiegandweg / ehemalige York Kaserne unter 
Beteiligung der Jugendhilfeplanung wird konzeptionell begleitet. 
Das Trägerausschreibungsverfahren unter Beteiligung der Jugendhilfeplanung inklusive Durchführung der 
Bewerbungsgespräche ist vorgesehen. 
Offene Ganztagsschule (OGS): 
• Im Jahr 2019 sollen die „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster“ durch den Rat ver-
abschiedet werden. Für die Jugendhilfeträger und die Schulen sowie alle Kooperationspartner sollen sie 
das Fundament der jeweiligen pädagogischen Konzepte sein. Darüber hinaus bieten sie Eltern und ihren 
Kindern eine Orientierungshilfe. 
• Der Qualitätszirkel der offenen Ganztagsschulen wird ab dem Jahr 2019 neu konstituiert. Das Gremium 
setzt sich aus Fachkräften der Verwaltung, der Schulaufsicht und der Schulen zusammen. Vorrangiges Ziel 
ist die Umsetzung der neuen Qualitätsstandards. 
• Die Stadtelternschaft wird an der Weiterentwicklung der Qualitätsstandards beteiligt. 
• In Wolbeck Nord wird eine neue Grundschule eröffnet. Die Trägerschaft ist ausgeschrieben und wird im 
Frühjahr an einen freien Träger vergeben. Der Anteil der OGS in freier Trägerschaft erhöht sich dadurch auf 
19,6 %. 
• Der Anstieg neuer OGS-Gruppen ist für das Schuljahr 2019/2020 bisher weniger stark als in den letzten 
Jahren (Schulanmeldungen Herbst 2018). Für das kommende Schuljahr werden voraussichtlich fünf neue 
Gruppen gebildet. 
• Die erweiterten Betreuungszeiten (vor dem Unterricht und nach der OGS) werden weiter, möglichst be-
darfsgerecht ausgebaut. 
• Weitere Verbesserungen der personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag werden kontinuierlich 
angestrebt:  
- Zum Schuljahr 2019/2020 werden weitere Koordinationskräfte bereits ab der vierten Gruppe freigestellt 
(Beschluss des Rates am 12.12.2018).  
- Ab 2019 wird es eine Vertretungsregelung für die OGS in freier Trägerschaft geben. Der Rat hat hierzu 
in 2019 94.300 € pauschal zur Verfügung gestellt. Der Betrag wird ab 2020 mit jährlichen Steigerungs-
raten (Dynamisierung) fortgeschrieben. 
• Der bedarfsgerechte, weitere Ausbau des Raum- und Personalangebotes ist vorgesehen. Dieser erfolgt vor 
dem Hintergrund der Machbarkeitsstudien zu den Schulausbauten der Grundschulen.

Produktüberblicke 
 
44 
Ressourcen 
• Stellen: 311,83 (davon für OGS*: 260,29) 
• Aufwendungen:  26.097.232 € (davon für OGS*: 16.722.832 €) 
• Erträge:  12.577.414 € (davon für OGS:  10.838.508 €) 
* Personalaufwendungen und Planstellen ohne Overhead- bzw. Verwaltungsanteile 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 75 % der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit haben regelmäßige Öffnungszeiten 
am Wochenende. 
Der Umfang der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ wird erhalten (= 20 % 
der Angebotsstunden der Einrichtungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach Leistungsvereinba-
rung). 
Der Anteil der Stammbesucher/-innen in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit soll auf dem 
Niveau von mindestens 13 % gehalten werden. 
Der offene Ganztag wird bedarfsgerecht ausgebaut. Als Bedarf wird eine jährliche Zunahme des Anteils der 
Teilnehmenden von 4 % angenommen. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anteil der Einrichtungen mit hauptamtlichem Personal 
mit regelmäßiger Wochenendöffnung (in %) 
85 91 75 81 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und 
Kommunikation“ (nach Leistungsvereinbarung) 
9.210 9.210 10.152 9.317 
Anteil der Stammbesucher/-innen in Einrichtungen an 
Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 20 Jahren 
des Stadtgebietes 
10,01 13,70 13 10,32 
Anteil der Teilnehmenden am offenen Ganztag an der 
Gesamtschülerzahl der Grund- und Förderschulen (in 
%) 
 54,20 56 61,50 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Strukturdaten der Kinder- und Jugendarbeit     
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit 
hauptamtlichem Personal 
40 34 34 42 
 in Trägerschaft der Stadt Münster 9 9 9 9 
 von freien Trägern 31 25 25 33 
 davon:      
 katholisch 11 8 8 13 
 evangelisch 6 5 5 5 
  sonstige 14 12 12 15

Produktüberblicke 
 
45 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit  
Wochenendöffnungszeit 
34 31 26 34 
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und 
Kommunikation“ erreichen 
40 34 34 42 
Einrichtungen der aufsuchenden Arbeit 10 10 10 13 
Offene Ganztagsschulen     
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit offenem 
Ganztag 
45 45 45 45 
davon:      
 Anzahl der Grundschulen mit offenem Ganztag 42 42 42 42 
 Anzahl der Förderschulen mit offenem Ganztag 3 3 3 3 
Anzahl der Schüler/-innen an Grund- und Förderschulen 10.227 10.269 10.640 9.458 
Anzahl der Teilnehmenden am offenen Ganztag 5.322 5.561 5.958 5.814 
davon:     
 Anzahl der Teilnehmenden an Grundschulen 5.255 5.497 5.888 5.748 
 Anzahl der Teilnehmenden an Förderschulen 67 64 70 66 
Teilnehmende an Grund- und Förderschulen für die Bis-
Mittag-Betreuung 
2.189 2.158 2.436 2.068 
Anzahl der OGS-Gruppen an Grund- und Förderschulen 202 214  218 
FINANZfairTEILUNG     
Angebotsstunden in den Einrichtungen der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit (ohne aufsuchende Arbeit) 
46.050 46.050 45.480 46.584 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „geschlechterspezifi-
sche Angebote“ 
2.303 2.303 2.274 2.329 
Anzahl der Stammbesucher im Alter von 6 - 20 Jahren 
insgesamt 
5.114 5.973 5.674 4.525 
Anteil der weiblichen Stammbesucher im Alter von  
6 - 20 Jahren (in %) 
42,3 42,4 50 39,4 
Anteil der männlichen Stammbesucher im Alter von  
6 - 20 Jahren (in %) 
57,7 57,6 50 60,6

Produktüberblicke 
 
46

Produktüberblicke 
 
47 
 
060202 – Jugendverbandsarbeit 
Kurzdarstellung 
Jugendverbände engagieren sich u. a. in den Bereichen Religion, Sport, Kultur, Umwelt und Bildung. Die Ar-
beit wird freiwillig, ehrenamtlich und gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet. Damit trägt Jugendver-
bandsarbeit wesentlich zur Identitätsbildung junger Menschen bei. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe un-
terstützt die Jugendverbandsarbeit beratend und durch Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen und 
Aktionen. 
Gesetzliche Grundlage: § 12 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
• Die THX-Party, die Dankesparty für die in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich tätigen, hat auch in 
2018 unter der Federführung der Jugendverbände, der freien Träger sowie des Jugendrates erfolgreich 
stattgefunden.  
• Unter der Federführung des Teams Verwaltung der Abteilung Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit 
ist die Arbeit an einem neuen Berichtswesen für die Jugendverbandsarbeit in 2018 fortgesetzt worden. 
• Die Beschlussvorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger“ wurde 
in einem dialogischen Prozess mit freien Trägern in 2018 erarbeitet und Ende 2018 politisch beschlossen. 
• Das Team Kinder- und Jugendförderung hat gemeinsam mit den Vertretern/-innen der katholischen und 
evangelischen Kirche den Punkt zur „Grundschulung Gruppenleitung“ von Mitarbeitern/-innen in der Kinder- 
und Jugendarbeit“ überarbeitet. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
• Die Beschlussvorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger“ wird ab 
2019 umgesetzt und durch eine redaktionell überarbeitete, neue Richtlinie abgelöst, welche unter der Fe-
derführung des Teams Verwaltung fertiggestellt wird. 
• Die Erarbeitung eines neuen Berichtswesens für die Jugendverbandsarbeit wird fortgesetzt. 
• Mit den Vorbereitungen für die nächste THX-Party im Jahr 2020 wird in 2019 gestartet. 
• Die Arbeit zum vierten Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2020-2024 wird aufgenommen. 
Ressourcen 
• Stellen: 0,48 
• Aufwendungen:  288.584 € 
• Erträge:  344 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Es werden mindestens 45 Qualifizierungsmaßnahmen (Tages-, Wochenend- und Wochenmaßnahmen) für 
Gruppenleiter/-innen mit mindestens 400 Teilnehmenden durchgeführt. 
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll mindestens 70 erreichen.

Produktüberblicke 
 
48 
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenlei-
tungen 
39 58 45 13 
Anzahl der Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnah-
men für Gruppenleitungen 
338 418 400 70 
Anzahl der Firmenvergünstigungen 74 71 70 72 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Strukturdaten der Jugendverbandsarbeit     
Jugendverbände in Münster 23 23 23 23 
davon:      
 Katholische Jugendverbände 7 7 7 7 
 Evangelische Jugendverbände 3 3 3 3 
 Sonstige Jugendverbände 13 13 13 13 
Angebotsdaten der Jugendverbandsarbeit     
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 59 83 50 45 
Anzahl der Tagesqualifizierungsmaßnahmen  9 22 10 6 
Teilnehmende an Tagesqualifizierungsmaßnahmen 50 97 65 24 
Anzahl der Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 22 24 25 17 
Teilnehmende an Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 244 278 300 242 
Anzahl der Wochenqualifizierungsmaßnahmen 8 12 10 3 
Teilnehmende an Wochenqualifizierungsmaßnahmen 44 43 35 18

Produktüberblicke 
 
49 
 
060301 – Jugendsozialarbeit 
Kurzdarstellung 
Die Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen u. a. Hilfen bei Schul- und Lernschwierigkeiten, unzureichen-
der Ausbildungsfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schwieriger familiärer Situation, Migrationserfahrung oder Woh-
nungslosigkeit. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt und befähigt, eigenstän-
dig und eigenverantwortlich ihr Leben zu organisieren. 
Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
• Wie in den vergangenen Jahren blieben Wohnungslosigkeit und zunehmende psychische Auffälligkeiten  
auch im Jahr 2018 die bestimmenden Themen in der Arbeit der Streetwork. Der Bereich vor dem Lackmu-
seum, die Engelenschanze und die Windthorststraße waren weiterhin bevorzugte Treffpunkte der Zielgrup-
pe. Auffällig war, dass die Szene immer heterogener wird, was u. a. auf die Umbauarbeiten am Bremer 
Platz zurück zu führen ist. 
• Im Jahr 2018 konnte sich das Team der Streetwork nach den Personalwechseln im Vorjahr wieder gut etab-
lieren. Die Kontaktzahlen stiegen im Berichtsjahr auf 229 namentlich bekannte Adressaten/-innen und nä-
herten sich somit wieder an die Zahlen der Vorjahre an. Vor allem die Zahl der intensiven Kontakte ver-
zeichnete einen hohen Anstieg. Außerdem kam es im Jahr 2018 insgesamt zu einer Verjüngung durch die 
neuen Kontakte. 
• Die tagesstrukturierenden Angebote in der Anlaufstelle an der Hafenstraße wurden durchschnittlich von 15 
Besuchern/-innen pro Angebot weiterhin gut angenommen wie auch das wöchentliche Frauenfrühstück mit 
drei bis elf Teilnehmerinnen, das durch die regelmäßigen Besuche einer Ärztin des Gesundheitsamts the-
matisch ergänzt wurde. 
• Seit Juni 2018 bietet die Streetwork die Soziale Gruppenarbeit in der Innenstadt an. Das Angebot findet 
dienstags abends im KSJ-Schülerforum Café Lenz mit bis zu fünf Teilnehmern/-innen im Alter von 16 bis 21 
Jahren und wechselnden thematischen Schwerpunkten statt. 
• An drei Tagen in der Woche war die Streetwork im Umfeld des Paul-Gerhardt-Hauses aufsuchend tätig. 
Insgesamt hat sich die Situation weiter beruhigt. In Kooperation mit dem Paul-Gerhardt-Haus wurde erneut 
ein sportlicher Event in Form eines Soccer Cages organisiert, an dem sowohl Besucher/-innen des Hauses 
wie auch solche mit Hausverbot oder ohne Anbindung an das Haus teilnehmen durften. In Kooperation mit 
dem Jobcenter konnte ein Beratungsangebot mit den Jobcoaches vor Ort im Rahmen des § 16h SGB II 
eingerichtet werden. 
Der Aufbau einer tragfähigen Beziehung zu den Jugendlichen erwies sich als schwierig und gelang nur in 
Einzelfällen. Hier konnte bei einigen Kontakten eine Überleitung in die Einzelhilfe der Streetwork stattfinden. 
• Der Verein „Projekt Lernhilfe e. V.“ hat seine Arbeit zum 31.12.2018 eingestellt. Eine wesentliche Leistung 
des Vereins waren die pädagogischen Lernhilfen. Diese werden über den 31.12.2018 nicht mehr angebo-
ten. Mit den Mitteln für dieses Angebot wurden vier neue Förderinseln eingerichtet. Der Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien wurde hierüber informiert. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
• Die soziale Gruppenarbeit und die aufsuchende Jugendsozialarbeit im Stadtbezirk Mitte werden überprüft 
und weiterentwickelt.

Produktüberblicke 
 
50 
• Auf Szeneverlagerungen und die daraus resultierenden Auswirkungen aufgrund der Umbauarbeiten am 
Bremer Platz ist zu reagieren. 
• Zugänge in die Hilfeangebote für psychisch Kranke in Münster für die Klientel der Streetwork sollen ge-
schaffen werden. 
Ressourcen 
• Stellen: 6,11 
• Aufwendungen:  2.170.001 € 
• Erträge:  54.589 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Angebote in den Bereichen pädagogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten, Teilhabe-
leistungen sind zu mindestens 90 % ausgelastet. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Auslastungsgrad der Angebote der Jugendsozialarbeit  
(in %) 
98 98 90 86 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der Jugendsozi-
alarbeit 
30 35 21 30 
davon:     
 Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5  5 
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 19 19  14 
Anzahl der öffentlichen Träger der Migrationshilfen 1 1  1 
Anzahl der freien Träger der Jugendberufshilfe 1 1  1 
 Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 3 3  3 
 Anzahl der öffentlichen Träger der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit 
1 1  1 
 Anzahl der weiteren freien Träger der Jugendsozial-
arbeit 
0 5  5 
Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III 
SGB VIII bei den freien Trägern der Wohnhilfen 
46 48 46 50 
Angebotsdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Angebotsstunden in den Bereichen pädagogi-
sche Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten, 
Teilhabeleistungen  
7.080 7.080 6.880 7.080

Produktüberblicke 
 
51 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anzahl der Auslastungsstunden in den Bereichen päda-
gogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches 
Reiten, Teilhabeleistungen 
6.938 6.930 6.190 6.110 
Anzahl der geförderten Kinder in den pädagogischen 
Lernhilfen 
46 52 50 33 
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot der Motothe-
rapie 
56 42 50 46 
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot des heilpäda-
gogischen Reitens 
71 90 65 85 
Anzahl der geförderten Kinder in den Angeboten der 
Teilhabeleistungen 
148 135 130 154 
Jährliche Angebotsstunden für Kinder u. Jugendliche mit 
Flüchtlingsstatus bei Trägern (öffentliche und freie) der 
Jugendsozialarbeit 
12.803 10.780 17.615 11.580 
Anzahl der von der Jugendförderung/Jugendsozialarbeit 
betreuten Kinder und Jugendlichen in Flüchtlingseinrich-
tungen 
1.125 827 1.300 1.300 
Anzahl der durch die Streetwork erreichten Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen 
279 185  230

Produktüberblicke 
 
52 
 
060302 – Jugendhilfe an Schulen 
Kurzdarstellung 
Die Jugendhilfe engagiert sich mit einem eigenständigen Profil an Schulen mit Angeboten zur Beratung, Be-
treuung und Förderung von Schülern/-innen. Dazu gehören Jugendhilfeangebote an Grund-, Haupt-, Real-, 
Sekundar- und an städtischen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie Angebote für Schul-
verweigerung an allen Schulen.  
Grundsätzliche Zielrichtung ist die frühzeitige Unterstützung im Vorfeld erzieherischer Hilfen sowie die Früher-
kennung von schulvermeidenden Tendenzen. Die Angebote der Jugendhilfe sind kein direkter Bestandteil des 
Schulbetriebs, somit kann der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe gezielt umgesetzt werden. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
Zum zweiten Mal nach 2017 sind die kommunalen Stellen der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2018/2019 neu 
verteilt worden. Die Indikatoren für die Verteilung der Stellen sind vorab weiterentwickelt worden. Die Indikato-
renwerte für die einzelnen Schulen wurden damit noch aussagekräftiger. Im Zuge der Neuverteilung waren 
hierzu viele Gespräche mit allen Beteiligten (Schulen, Ämter 40 und 51, freie Träger der Jugendhilfe, Mitarbei-
ter/-innen) erforderlich.  
In diesem Zusammenhang wurden die Kooperationsvereinbarungen zur Schulsozialarbeit mit den Schulen 
und freien Trägern der Jugendhilfe, bei denen sich Veränderungen ergeben haben, neu abgeschlossen. 
Gleichfalls kam es zu einer Neuverteilung der heilpädagogischen Förderinseln. Diese wurden nach denselben 
Indikatoren wie bei der Schulsozialarbeit verteilt.  
Um Benachteiligungen bei der Neuverteilung der Schulsozialarbeit und Förderinseln auszugleichen, wurden 
Projekte der Jugendhilfe für einen bestimmten Zeitraum fortgeführt.  
Das Kooperationsprojekt von Jugendhilfe, Schulamt für die Stadt Münster und der städtischen Schulpsycholo-
gie (mobiles Team) für die Sekundarstufe, das multiprofessionelle Unterstützung anbietet und bereits positiv in 
der Primarstufe angeboten wird, hat nun seine Arbeit aufgenommen. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
In 2019 sollen zehn neue Stellen für Schulsozialarbeit an Grund- und weiterführenden Schulen eingerichtet 
werden. Die Verteilung erfolgt anhand der bekannten Indikatoren. Ein entsprechender Antrag von CDU und 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien im 
November beschlossen.  
Derzeit werden Leistungsvereinbarungen zur kommunalen Schulsozialarbeit zwischen dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien und freien Trägern der Jugendhilfe erarbeitet. Diese Leistungsvereinbarungen sol-
len im Laufe des Jahres mit allen freien Trägern in der kommunalen Schulsozialarbeit abgeschlossen werden.   
In Kooperation mit dem Netzwerk Schulverweigerung wird weiter daran gearbeitet, einen neuen Ablaufplan für 
die Grund-, Real-, Sekundarschulen und die Gymnasien zu erstellen, die Hilfe und Struktur zum Umgang mit 
Schulabsentismus bietet.

Produktüberblicke 
 
53 
Ressourcen 
• Stellen: 23,96 
• Aufwendungen:  3.157.910 € 
• Erträge:  48.346 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 20 % der Schüler/-innen aller Kooperationsschulen (Hauptschulen: Coerde, Waldschule, Roxel, 
Hiltrup, Wolbeck, Geistschule; Sekundarschule Roxel, Realschule Hiltrup, Realschule Münster im Ostviertel, 
Primus Schule, Albert-Schweitzer-Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“) werden durch die Fachkräfte 
„Jugendhilfe an Grundschulen und weiterführenden Schulen" betreut. 
Mindestens 90 % der durch die Fachberatung Schulverweigerung betreuten Schüler/-innen werden in das 
Schul- und Bildungssystem reintegriert bzw. in passgenaue Hilfen vermittelt. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anteil der betreuten Schüler/-innen an der Gesamtschü-
lerzahl in Kooperationsschulen (in %) 
20 15 20 19 
Anteil der reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen ver-
mittelten Schulverweigerer (in %) 
83 92 90 92 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der schulbezo-
genen Jugendhilfeleistungen 
6 7 7 7 
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1 1  1 
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1 1  1 
Hauptschulen     
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 1.431 1.217 3.213 2.553 
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 267 214 643 408 
PRIMUS Schule     
Schüler/-innen der PRIMUS Schule - ab 5. Jahrgang 195 235  283 
Betreute Schüler/-innen der PRIMUS Schule - ab 5. 
Jahrgang 
22 16  16 
Fürstin-von-Gallitzin Realschule     
Schüler/-innen der Fürstin-von-Gallitzin Realschule 206 142  69 
Betreute Schüler/-innen der Fürstin-von-Gallitzin Real-
schule 
30 8  4

Produktüberblicke 
 
54 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Förderinseln     
Anzahl der Förderinseln in freier und öffentlicher Träger-
schaft 
19 24 24 29 
Fachberatung Schulverweigerung     
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung 
beratenen Schüler/-innen 
52 48 45 49 
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung 
reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten 
Schulverweigerer 
43 44 40 45 
Anteil der beratenen Schüler/-innen, die zu Beratungs-
beginn keinen Kontakt zum KSD haben (in %) 
88 71 75 34 
Villa Interim     
Anzahl der Plätze in der Villa Interim  12 12  12 
 durchschnittliche Belegung übers Jahr 6 8  7

Produktüberblicke 
 
55 
 
060303 – Drogenhilfe 
Kurzdarstellung 
Zu den Aufgaben der Drogenhilfe zählen die Suchtvorbeugung, niedrigschwellige und suchtbegleitende Hilfen 
für Drogengebraucher/-innen, das Angebot einer Drogentherapeutischen Ambulanz (DTA) und eines Konsum-
raums, ausstiegsorientierte Hilfen und Nachsorge in der Beratung wie auch die Begleitung und Unterstützung 
von Selbsthilfe für Einzelne und Gruppen. Zielgruppe sind suchtgefährdete, drogenkonsumierende und -ab-
hängige Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen und Multiplikatoren/-innen in Münster. 
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und junge Erwach-
sene. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; § 14 Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ hat mit dem thematischen Schwerpunkt „Alkohol und Soziale 
Medien“ den Aktionsradius erneut erweitert und war zum ersten Mal mit einem selbst produzierten Videoclip 
in den sozialen Medien im Internet vertreten. Mit der Botschaft „Betrunken gepostet. Nüchtern geschämt.“ 
wurde für die besondere Brisanz, Selbstportraits in angetrunkenem Zustand in den sozialen Netzwerken zu 
veröffentlichen, sensibilisiert. Erstmalig richtete „Voll ist out“ mit Unterstützung des Bürgerausschusses 
münsterscher Karneval eine „Familienfreundliche Zone“ an der Engelenschanze ein: rauch- und alkoholfrei. 
• Das Anfang 2015 gestartete Präventionsprojekt HaLT (Hart am Limit), ein Angebot für junge Menschen, die 
mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden, und deren Eltern, hat sich in den Münster-
aner Krankenhäusern etabliert. Ungefähr die Hälfte aller Fälle wurde gemeldet (53), von denen wiederum 
gut die Hälfte das Gesprächsangebot der Suchtprävention annahm. Mit 24 Eltern und deren Kindern wur-
den im vergangenen Jahr intensive Informations- und Reflexionsgespräche geführt, drei Familien wurden in 
angrenzende Kreise vermittelt.  
• In der Jugendberatung machten sich die intensive Bewerbung der Angebote sowie die umfassende Netz-
werkarbeit mit dem Kommunalen Sozialdienst und Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugend-
hilfe bezahlt. 127 junge Menschen unter 21 Jahren suchten 2018 erstmals die Drogenhilfe auf, oft in Beglei-
tung ihrer Eltern oder Betreuer. Knapp 90 % suchten wegen ihres Cannabiskonsums die Beratung, die an-
deren ca. 10 % wegen des Konsums sogenannter Partydrogen oder Alkohol.  
• Mit einem neu konzipierten Coaching-Angebot „Hilflosigkeit überwinden – Handlungsmöglichkeiten entde-
cken“ unterstützte die Drogenhilfe Eltern, deren Kinder Cannabis, Partydrogen wie Amphetamine und Ecs-
tasy oder Alkohol konsumieren. In einem Kurs mit acht Einheiten lernten die Eltern, in dieser häufig überfor-
dernden Situation einen klaren Kopf zu bewahren, ihr Elternverhalten zu reflektieren, neue Handlungsmög-
lichkeiten zu entdecken und diese auch umzusetzen.  
• Die Zahl der Stammklienten/-innen in der Drogenberatung lag mit 590 Personen auf dem hohen Level der 
Vorjahre; davon waren 134 Angehörige, was eine nochmalige Steigerung zum Vorjahr um 19 % bedeutet 
und im systemischen Beratungsansatz in der Jugendberatung begründet ist. Die Anzahl der Beratungsge-
spräche lag mit 3.036 fast 10 % unter dem Vorjahr, was an der hohen Anzahl des Vorjahres und an Rück-
gängen im Erwachsenenbereich lag. So lag die Zahl der insgesamt geführten Erstgespräche (485) in der 
Drogenberatung 14 % unter dem Niveau des Vorjahres, während die Erstgespräche in der Jugendberatung 
im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 9 % gestiegen sind. Erstmalig seit Bestehen der Drogenhilfe suchte 
mehr als die Hälfte der Klienten/-innen wegen ihres Cannabiskonsums die Drogenberatung auf (51 %),

Produktüberblicke 
 
56 
während die Opioidkonsumenten/-innen nur noch ein gutes Viertel der Stammklientel ausmachten (27 %). 
Fast jeder Fünfte ist inzwischen wegen des Konsums von Kokain und chemischen Stimulanzien in der Be-
ratung (17 %).      
• 89 % aller geführten Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mündeten in einen kontinuierlichen Hilfeprozess, 
was die hohe Qualität der Jugendberatung widerspiegelt (Ansatz: 85 %). 69 % aller Beratungsprozesse 
wurden planmäßig beendet (Ansatz 66 %). Bei 67 % aller beendeten Beratungsprozesse hatte sich in deren 
Verlauf der Konsumstatus verbessert (Ansatz 66 %). Die NKF-Ansätze wurden damit sämtlich erreicht bzw. 
übertroffen. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ wird mit dem Schwerpunkt „Alkohol und soziale Netzwerke“ 
fortgeführt und eine Überprüfung zeitgemäßer Zugangswege vorgenommen. 
• Ein Coaching-Angebot der Jugendberatung für Fachkräfte der ambulanten und stationären Jugendhilfe zum 
Umgang mit suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen ist geplant. 
• Das Gruppenangebot „Elterncoaching zum Umgang mit ihren suchtmittelkonsumierenden Kindern“ soll 
konzeptionell fortgeschrieben werden. 
Ressourcen 
• Stellen: 9,17 
• Aufwendungen:  1.206.231 € 
• Erträge:  257.094 € 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 85 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen unter 21 Jahren mit einem vorher ver-
einbarten Folgetermin münden in einen Hilfeprozess. 
Bei mindestens zwei Drittel (66 %) der beendeten Beratungsprozesse der unter 27-jährigen hat sich der Kon-
sumstatus verbessert. 
Mindestens zwei Drittel (66 %) aller Beratungsprozesse werden planmäßig beendet. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anteil aller geführten Erstgespräche unter 21-Jähriger, 
die in kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in %) 
85 93 85 89 
Anteil beendeter Beratungsprozesse unter 27-Jähriger, 
bei denen sich der Konsumstatus verbessert hat (in %) 
67 70 66 67 
Anteil aller Beratungsprozesse, die planmäßig beendet 
werden (in %) 
64 71 66 69 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Stammklienten     
Anzahl der Stammklienten in der Drogenberatung 579 583 500 590

Produktüberblicke 
 
57 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
davon:     
 männlich 406 389  372 
 weiblich 88 81  84 
 Angehörige 85 113  134 
Klientenkontakte     
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.370 4.890  4.831 
Klientenkontakte in der Beratung 3.283 3.359  3.036 
davon:     
 männlich 2.361 2.438  2.157 
 weiblich 922 921  879 
Klientenkontakte insgesamt 8.653 8.249  7.867 
Erstgespräche     
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 524 564 500 485 
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen 130 117 110 127 
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit 
vereinbartem Folgetermin 
87 82 80 91 
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen mit vorher verein-
bartem Folgetermin  
74 76 68 81 
Beratungen     
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen mit verbessertem Konsumstatus 
89 68 66 84 
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen 
133 97 100 125 
Anzahl aller planmäßig beendeten Beratungsprozesse 191 181 200 241 
Anzahl aller beendeten Beratungsprozesse 298 254 300 349 
Gruppenangebote     
Gruppenangebotstage 120 120  120 
davon:     
 „Cleangruppe“ 48 48  48 
 „ECKI-Gruppe“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Gruppe) 41 40  39 
 „Elternkreis“ (drogengefährdeter und -abhängiger 
 Kinder) 
19 16  19 
 FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogen-
konsumenten 
12 12  12

Produktüberblicke 
 
58 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
 FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol-
konsumenten 
0 4  2 
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangebo-
ten 
643 554  608 
Offene Angebote     
Offene Sprechstunden 245 245  245 
davon:     
 Offene Sprechstunde 151 151  151 
 Frauensprechstunde 47 47  47 
 Jugendsprechstunde 47 47  47 
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 88  100 
Weitere Daten     
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 66 63  60 
Präventionsberatungen 52 49  47 
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 57 56  61 
Durchgeführte Fortbildungstage 43 51  43

Produktüberblicke 
 
59

Produktüberblicke 
 
60 
 
060401 – Angebote für Familien 
Kurzdarstellung 
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes. 
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Das 
Elterngeld soll verhindern helfen, dass die persönliche Verantwortungsübernahme für ein Kind zum Verlust der 
ökonomischen Selbständigkeit führt. 
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der 
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen. 
In den Aufgabenbereichen "Familienbildung", "Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Perso-
nensorge" und "Schwangerschaftsberatung" sind bei den Angeboten für Familien sowohl der öffentliche Trä-
ger als auch freie Träger beteiligt. 
Die Kommunale Schwangerschaftsberatung arbeitet mit den vier freien Trägern in einem regelmäßig stattfin-
denden Arbeitskreis eng zusammen. 
Die Frühen Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern frühzeitig und nachhaltig zu ver-
bessern und leisten einen präventiven Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von 
(werdenden) Müttern und Vätern. 
Mit dem präventiven Angebot "Familienbesuche" können junge Familien frühzeitige Unterstützung und Bera-
tung erhalten. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 16 - 18 SGB VIII, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Gesetz zur 
Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
Elterngeld: 
• Die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung bei den Elterngeldanträgen ist im Jahr 2018 angestiegen. Dies 
lag an längeren Personalausfällen und den erneut gestiegenen Antragszahlen.  
• Die Erreichbarkeit der Elterngeldstelle wurde dadurch verbessert, dass ein Infotelefon mit einer Sammelruf-
nummer geschaltet wurde.  
• Der Anteil der Väter, die in Münster Elterngeld beantragt haben ist weiterhin hoch. Die Zahlen belegen, 
dass mehr als jeder zweite Vater „Elternzeit“ für sein Kind nimmt. 
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Prävention: 
• Die vierte Präventionskonferenz mit dem Titel „Kleiner Wechsel, große Wirkung! Sensible Lebensphasen 
von 0 bis 6 Jahren. Zugänge - Übergänge gemeinsam gestalten!“ wurde im November 2018 unter der Fe-
derführung der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen durchgeführt.  
• Im Kontext des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster er-
stellte die Netzwerkkoordination einen Bericht und einen Finanzierungsvorschlag zur Erweiterung des Maß-
nahmenprogramms. Die Politik hat im Mai 2018 auf Grundlage des Berichts die Verstetigung weiterer prä-
ventiver Maßnahmen beschlossen.

Produktüberblicke 
 
61 
• Im Rahmen der Etatberatungen wurde beschlossen, ab 2018 ff. einen „Innovationsfonds“ zur Entwicklung 
neuer Maßnahmen und präventiver Projekte für die Zielgruppe „ältere Kinder und Jugendliche“ einzurichten. 
Unter Federführung der Netzwerkkoordination wurden abteilungsübergreifend Förderkriterien erarbeitet und 
die Vergabe für 2018 mit den Arbeitsgemeinschaften 2 und 3 nach § 78 festgelegt. 
• Die Evaluation des Modellprojektes „Kommunale Präventionsketten“ wurde im Auftrag des Ministeriums für 
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen durch ein externes Institut 
durchgeführt. Aufgrund des vorgelegten Abschlussberichts hat die Landesregierung entschieden, das Mo-
dellprojekt zunächst bis 2020 fortzuführen. 
Schwangerschafts(konflikt)beratung: 
• Das Land NRW stellt seit 2017 eine Zusatzförderung für Familien- und Schwangerschaftsberatungsstellen 
für Angebote für Flüchtlinge bereit. Die kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle hat 2018 erneut Mittel 
für den Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen sowie Sachkosten für Hilfen zur Familienplanung bean-
tragt. 
• Die Richtlinien zur Vergabe der Mittel aus der Stiftung Siverdes für Hilfen zur Familienplanung wurden von 
der Kommunalen Schwangerschaftsberatung in Kooperation mit dem Gesundheits- und Veterinäramt neu 
gefasst.  
• Der Antrag der Ratsgruppe AfD A-R/0077/2017 „Sonderfonds für Schwangere - Höchstbeträge für Einzel-
leistungen aufstocken“ wurde mit der Vorlage V/0270/2018 bearbeitet und erledigt. 
• Um auf das unzureichende ärztliche Angebot in Münster zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrü-
chen aufmerksam zu machen, haben die Beratungsstellen von Pro Familia, der Diakonie, von Donum vitae 
und der Stadt Münster im März 2018 eine Veranstaltung / einen Kinoabend mit dem Film „Nicht Mutter“ und 
anschließender Podiumsdiskussion durchgeführt. Es nahmen rund 400 Personen an der Veranstaltung teil. 
• Von der Kommunalen Schwangerschaftsberatungsstelle wurde das erste Verfahren zur vertraulichen Ge-
burt (§§ 2/2a SchKG) in Münster begleitet und durchgeführt. 
• Mit insgesamt 413 liegt die Gesamtzahl aller Fälle (davon 326 allgemeine Schwangerschaftsberatungen 
und 87 Schwangerschaftskonfliktberatungen) auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Es ist aber ein deutli-
cher Rückgang von insgesamt 41 Fällen im Bereich der sog. Erstberatungen, also der Fälle, die im Erhe-
bungsjahr begonnen wurden, zu verzeichnen. Der Rückgang korrespondiert mit den aktuell konstanten Ge-
burtenzahlen und den zurückgegangenen Zuweisungen von Flüchtlingsfamilien. Im Bereich der Schwan-
gerschaftskonfliktberatungen nach §§ 5/6 SchKG sind die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr um ca. 38 % 
von 63 auf 87 Fälle gestiegen. 
• Im Bereich der Leistungsgewährung aus dem Sonderfonds sowie der Bundesstiftung sind die Antragszah-
len im Jahr 2018 etwas zurückgegangen. Insgesamt wurden 1.219 Anträge für Leistungen aus dem Sonder-
fonds aufgenommen und bearbeitet.123 Auszahlungen wurden aus der Bundesstiftung vorgenommen. 
• Rund 45 % der Antragstellerinnen, die Leistungen aus der Bundesstiftung und 70 % der Schwangeren, die 
Hilfen aus dem Sonderfonds beantragen, erhalten Leistungen nach den SGB II/III/XII und dem AsylbLG. 
• Der Anteil der Ratsuchenden mit Migrationshintergrund bzw. Zuwanderungsgeschichte ist unverändert hoch 
und macht ca. 50 % der Fälle im Bereich der allgemeinen Schwangerschaftsberatung und ca. 25 % im Be-
reich der Konfliktberatungen aus. 
Familienbesuche: 
• Im Jahr 2018 wurde zu 3.156 Familien Kontakt aufgenommen. Die Rückstände aus dem Vorjahr konnten 
zeitnah aufgearbeitet werden, da offene Stellen ab Jahresbeginn durchgängig besetzt waren. Vom Sozial-
dienst für Flüchtlinge wurden 47 Besuche in Einrichtungen durchgeführt. Bei 22 % aller Familien kam kein 
Besuch zustande. Davon haben 12,7 % der Familien den Termin vor dem Besuch abgesagt. In 9,3 % der

Produktüberblicke 
 
62 
Fälle kam es zum Fehlbesuch. Bei den Tandembesuchen mit einer Hebamme kam es bei insgesamt 334 
Besuchen in 28,5 % der Fälle zu Fehlbesuchen. 
• Bei den durchgeführten Besuchen wurde in 5 % der Fälle an die Stadtteilkoordination weiter vermittelt. 
Ebenso hoch fiel auch die Vermittlung an eine Hebammenberatung aus. 87 % der Familien gaben an, eine 
Hebammenbetreuung nach der Geburt in Anspruch genommen zu haben. Bei 13 % der Fälle wurde an wei-
tere niederschwellige Hilfen und Maßnahmen der Frühen Hilfen vermittelt („wellcome“, „Starthilfe“, usw.). 
Zum Kommunalen Sozialdienst wurden 9 Familien vermittelt (0,37 %). 
• Das Thema Kinderbetreuung ist für Familien ein wichtiges Anliegen im Familienbesuch. Zum Betreuungs-
wunsch gaben 59 % der Eltern an, eine Betreuung ab dem ersten Lebensjahr zu benötigen. 4 % der Befrag-
ten äußerten einen Betreuungsbedarf für ihr Kind bereits vor dem ersten Lebensjahr. 
• Im Zuge des 10-jährigen Jubiläums wurde ein Flyer entwickelt, der sich an Eltern richtet, die noch keinen 
Familienbesuch in Anspruch genommen haben. Der Flyer wurde an Kinderarzt- sowie gynäkologische Pra-
xen und weitere Fachleute versandt, die als Vertrauenspersonen für Familien gelten. 
• Es wurde ein Beitrag für das Lokalfernsehen (WDR) gedreht und zusätzlich in den Printmedien (Moritz/WN/ 
MZ) die Arbeit des Präventionsteams ausführlich dargestellt. Damit rückte das Angebot stark ins öffentliche 
Interesse. Von Eltern und Fachleuten gab es positive Rückmeldungen. Hervorgehoben wurden dabei ins-
besondere das Willkommensgeschenk und der Gutschein der Familienbildungsstätten sowie die vielen ak-
tuellen und stadtteilbezogenen Informationen. 
• Gemeinsam mit den Kooperationspartnerinnen aus der Gesundheitshilfe wurde eine Fortbildung zum The-
ma „suchterkrankte Mütter“ durchgeführt. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
Elterngeld: 
• Die Rückstände in der Bearbeitung der Elterngeldanträge werden durch eine Personalverstärkung abge-
baut. Des Weiteren ist es das Ziel, die Bearbeitungszeiten - nach dem Anstieg in 2018 - wieder zu verrin-
gern. 
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Prävention: 
• In Kooperation von Jugendhilfeplanung und Netzwerkkoordination Frühe Hilfen sowie weiteren Beteiligten 
soll ein Konzept für eine Familienkonferenz entwickelt und umgesetzt werden. 
• Das Modellprojekt „Kommunale Präventionsketten“ wird vom Land NRW fortgeführt. Die Landesregierung 
hat angedeutet, dass die bisherigen Modellkommunen für Kommunen, die zukünftig am Projekt „Kommuna-
le Präventionsketten“ teilnehmen werden, die Funktion von Multiplikatoren übernehmen sollen. 
Schwangerschafts(konflikt)beratung: 
• Turnusmäßig wird 2019 der Bericht zu den Entwicklungen in der Schwangerschafts- und Schwanger-
schaftskonfliktberatung, verbunden mit dem Bericht zum Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und 
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster, erstellt. 
• Von den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (Pro Familia, Beratungs- und Bildungscentrum der Dia-
konie, Donum vitae und Stadt Münster) erfolgt auf der Basis der neuen Datenschutzgrundverordnung aktu-
ell eine Anfrage bei verschiedenen Arztpraxen und Kliniken in Münster und im Umland, die einen Schwan-
gerschaftsabbruch durchführen. Es wird konkret abgefragt, ob die Kontaktdaten der Ärzte an Klientinnen, 
die gem. §§ 5/6 SchKG von den Beratungsstellen beraten werden, weitergegeben werden können. Dadurch 
wäre es den Klientinnen möglich, unkompliziert eine wohnortnahe Praxis oder Klinik zu kontaktieren.  
• Die Kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle wird den Arbeitskreis der Unionbürger über Angebote 
der Frühen Hilfen (Schwangerschaftsberatung, Familienbesuche und Stadtteilkoordination) informieren. Im

Produktüberblicke 
 
63 
Rahmen des Projektes „Europa-Brücke-Münster-plus“ sollen besonders schutzbedürftige Personengruppen, 
wie z. B. Alleinstehende/Familien mit Kindern sowie Frauen, die der Armutsprostitution nachgehen, nieder-
schwellig beraten und begleitet werden. Ziel ist die Heranführung an das reguläre Hilfesystem. 
Familienbesuche: 
• Das Präventionsteam Familienbesuche wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit den Internetauftritt und  
verschiedene Arbeitsmaterialien überarbeiten. Ziel ist es, dass Eltern mit unterschiedlichen Erfahrungs- und 
Sprachhintergründen noch gezielter angesprochen und für die Inanspruchnahme des Angebots gewonnen 
werden können.  
• Aufgrund der Neustrukturierung erfolgt mit den Einrichtungsleitungen der Obdachloseneinrichtungen ein 
Kooperationsgespräch, um Vereinbarungen/Absprachen zu treffen, wie und durch wen die Familienbesuche 
in den Einrichtungen zukünftig durchgeführt werden sollen.  
• In Kooperation mit dem Hebammennetzwerk wird der Flyer „Stillen, Füttern und Wickeln in Münster“ aktua-
lisiert und zur Neuauflage vorbereitet. 
Ressourcen 
• Stellen: 17,43 
• Aufwendungen:  3.360.996 €  (ohne Elterngeld) 
• Erträge:  194.791 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen abschließend bearbeitet 
werden, wird gehalten. 
Der Anteil der Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung auf 40 % gesteigert und 
anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden. 
Eltern sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu diesem Zweck sollen jährlich 
mindestens zwei Informationsveranstaltungen für Eltern stattfinden. 
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung beträgt mindestens 30,5 %. 
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert 
(§§ 16 - 18 SGB VIII; in %). 
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden 
innerhalb von 3 Tagen erfüllt. 
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung umfassend beraten und aus der Bun-
desstiftung "Mutter und Kind" sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie unter erschwer-
ten wirtschaftlichen Bedingungen leben.  
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wo-
chen abschließend bearbeitet werden (in %) 
20 14 25 17 
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 46 51 40 53 
Informationsveranstaltungen für Eltern 2 2 2 2 
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der 
Familienbildung (in %) 
30,5 31,6 30,5 31,0

Produktüberblicke 
 
64 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment 
der Erziehungsberatungsstellen (in %) 
33 33 35 28 
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familien-
besuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in %) 
100 100 100 100 
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus dem 
Sonderfonds der Stadt Münster erhielten 
98 100 115 89 
Anzahl der Anträge, die von der kommunalen Schwan-
gerschaftsberatung aufgenommen wurden und Mittel aus 
der Bundesstiftung erhielten 
95 105 90 81 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Familienbildung     
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4 4 
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/-innen der Fami-
lienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
15,73 15,73  17,22 
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/-innen der 
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
10,73 10,73  11,43 
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 740 740  760 
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €) 3,25 3,35  3,40 
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 2.970 2.972 3.100 2.951 
 im Stadtteil Mitte 2.085 2.033 2.135 2.038 
in den Außenbezirken 885 939 965 913 
davon:     
 im Stadtteil West 276 279  254 
 im Stadtteil Nord 260 320  334 
 im Stadtteil Ost 111 95  100 
 im Stadtteil Südost 91 101  111 
 im Stadtteil Hiltrup 147 144  114 
Förderung der Erziehung     
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich  
Erziehungsberatung) 
7 7 7 7 
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 18 18  18

Produktüberblicke 
 
65 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen ins-
gesamt (abzüglich Leitungsanteil) 
24.705 24.726 23.500 24.100 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im 
präventiven Leistungssegment (§§ 16-18 SGB VIII) 
7.983 9.071 8.200 9.521 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und 
Personensorge durch den Kommunalen Sozialdienst 
399 354  295 
davon:     
gem. § 17 SGB VIII (Partnerschaft, Trennung und 
Scheidung) 
171 138  81 
 gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII (Umgangsrecht) 228 216  214 
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für  
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf ver-
säumte Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen 
wurde 
1.311 1.353  1.584 
Kommunale Schwangerschafts(konkflikt)beratung     
Anzahl der kommunalen allgemeinen Schwangerschafts-
beratungen (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
367 360 400 326 
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen  
(§§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
70 63 75 87 
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstif-
tung (Anzahl) 
142 159  123 
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 1.124 1.328  1.219 
davon:     
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsbe-
ratung 
98 100  89 
Elterngeld     
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 4.472 4.609 4.500 4.659 
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen ab-
schließend bearbeitet werden 
720 642 900 801 
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 2.640 3.168 2.900 2.743 
 davon Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 1.223 1.626 1.300 1.467 
Anzahl der Teilnehmer/-innen pro Informationsveranstal-
tung für Eltern 
25 22 25 23 
Präventionsteam Familienbesuche     
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbe-
such“ erhalten (in %) 
100 100  100

Produktüberblicke 
 
66 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.423 2.041 2.500 2.462 
davon:     
Besuche von Neugeborenen in Flüchtlingseinrichtun-
gen 
134 51  47 
 Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 176 300  239 
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme, 
Erziehungsberatung, Familienbildung etc.) 
369 539 450 608 
davon:     
 Vermittlung von Hebammenberatung 114 185  131 
 Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 2 7  9 
 Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder  
 Beratungsstellen 
253 330  468 
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer, 
Adresslisten) 
140 89 150 158 
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Fa-
milienbesuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden 
509 628 450 766

Produktüberblicke 
 
67 
 
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 
Kurzdarstellung 
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen erhält das Leitbild 
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen und Unternehmen besondere Bedeu-
tung. Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind 
Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.  
Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten 
Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Beschluss des 
Rates vom 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
Gemeinsam mit vielen Partnern ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass die Lebensräume in unserer Stadt 
kinder- und familienfreundlich gestaltet werden, Eltern bei ihrer wichtigen Erziehungsaufgabe von Anfang an 
umfassende Unterstützungsangebote erhalten und Familien die Rahmenbedingungen vorfinden, die zu einem 
gelingenden Aufwachsen von Kindern beitragen.  
• Zunehmende Bevölkerungszahlen und steigende Betreuungsbedarfe erforderten im Interesse einer fami-
lienfreundlichen Stadtentwicklung auch im vergangenen Berichtsjahr den weiteren Ausbau von Kinderta-
gesbetreuungsangeboten im gesamten Stadtgebiet. Zum Kitajahr 2018/2019 konnten stadtweit insgesamt 
314 zusätzliche Kindertagesbetreuungsplätze vorgehalten werden. Die Versorgungsquote für Kinder unter 
drei Jahren stieg damit von 43,1 % auf 45,0 %; die der drei- bis sechsjährigen lag insgesamt bei 104,7 %. 
Parallel zu der Realisierung neuer Kindertagesbetreuungsangebote lag ein weiterer Arbeitsschwerpunkt in 
dem Ausbau der Übermittagsbetreuungsangebote, um auch hier den zunehmenden Bedarfen von berufstä-
tigen Eltern entsprechen zu können.  
• Im Rahmen der NRW-weiten Zuteilung erhielt die Stadt Münster für das Kindergartenjahr 2018/2019 eine 
Förderzusage für den Ausbau von drei weiteren Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren.                   
Mit Beschluss der Vorlage V/0728/2018 halten in Münster insgesamt 35 Familienzentren stadtteil- und be-
darfsorientierte Angebote mit den Schwerpunkten frühkindlicher Bildung und Förderung elterlicher Kompe-
tenzen vor.  
• Im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt die betriebliche Kindertagesbetreuung eine 
wichtige Rolle ein. Im letzten Berichtsjahr wurden 10 neue betriebliche Kindertagesplätze in Kitas geschaf-
fen. Da im gleichen Zeitraum acht betriebliche Plätze innerhalb der Kindertagespflege abgebaut wurden, 
konnten 2018 insgesamt zwei zusätzliche betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze vorgehalten werden. 
Stadtweit verfügt Münster damit über 486 betriebliche Plätze. 
• Die im Berichtsjahr 2017 neu gegründete AG „Betriebskitas“ hat halbjährlich, davon einmal jährlich unter 
Beteiligung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, getagt. Neben der Vernetzung und dem fachli-
chen Austausch im Hinblick auf die spezifischen Themen und Anliegen der Betriebskitas hat sich die AG  
u. a. mit den Themen Fachkräftegewinnung und Datenschutz beschäftigt. 
• Im Rahmen der Betreuungsangebote innerhalb der offenen Ganztagsschule im Primarbereich wurden zum 
Schuljahr 2018/2019 stadtweit insgesamt vier weitere Gruppen geschaffen. Die Inanspruchnahme stieg 
damit innerhalb des vergangenen Schuljahres von 58,9 % auf insgesamt 61,5 %. 
• Die Vortragsreihe für Eltern "Was Kinder heute brauchen" richtet sich mit vielfältigen Themen rund um den 
Erziehungsalltag an alle Eltern in Münster, um sie bei ihrer wichtigen Erziehungsaufgabe gut zu informieren

Produktüberblicke 
 
68 
und darin zu stärken, die Lebenswelten der Kinder besser zu verstehen. Die kontinuierlich hohe Inan-
spruchnahme zeigt, dass die Vortragsreihe auf die Fragen und  Bedürfnisse von Eltern zugeschnitten ist.   
In 2018 wurden in neun Vorträgen insgesamt knapp 850 Teilnehmer/-innen erreicht. Auf besonderes Inte-
resse stießen bei den Eltern Vorträge rund um die Themen Mediennutzung, Lernschwierigkeiten und die 
Großveranstaltung mit dem Thema „die Wiederentdeckung der Kindheit“.   
• Damit Eltern mit Kindern den Rosenmontagszug unbeschwert genießen können, hat das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien unter dem Kampagnendach von „Voll ist out“ und mit Unterstützung des Bürger-
ausschusses münsterscher Karneval im vergangenen Jahr erstmals eine rund 100 Meter lange familien-
freundliche Zone eingerichtet mit einem rauchfreien, E-Zigaretten-freien und alkoholfreien Straßenabschnitt.   
• Das Kurzzeitbetreuungsangebot „Maxi-Turm“ und der überdimensionale Sandkasten „Maxi-Sand“ sind feste 
Institutionen in Münster und stehen für eine kinder- und familienfreundliche Innenstadt. Im Vergleich zum 
Vorjahr hat sich die Inanspruchnahme der Kurzzeitbetreuung im Maxi-Turm von rund 3.100 auf 3.242 Kin-
der gesteigert. Nach internen Erhebungen kommen 25 % der im Maxi-Turm betreuten Kinder aus dem Um-
land von Münster. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
• Parallel zur demografischen Entwicklung in der Stadt Münster wird der Ausbau und die Weiterentwicklung 
von Angeboten zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege ein aktuelles Thema 
und Erfordernis der Kinder- und Jugendhilfe bleiben. Eine zentrale Herausforderung bilden hierbei nicht nur 
die Gewinnung innenstadtnaher Flächen bzw. Immobilien sondern auch die Gewinnung von Fachkräften.   
• Die steigende Inanspruchnahme der Bildungs- und Betreuungsangebote setzt sich bei der Altersgruppe der 
Kinder im Grundschulalter fort. Vor diesem Hintergrund werden die Entwicklungen innerhalb der offenen 
Ganztagsschulen eng begleitet und analysiert, um frühzeitig und bedarfsgerecht weitere Plätze vorhalten zu 
können. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2019 zusätzliche Mittel für die 
Ausweitung von Randzeitenbetreuungsangeboten innerhalb der offenen Ganztagsschulen bereitgestellt.  
• Um den wachsenden Herausforderungen im Familienalltag besser zu begegnen, trägt das Land Nordrhein-
Westfalen mit der Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren zu einer erweiterten 
Unterstützungsstruktur für Kinder und Eltern vor Ort bei. Die Auswahl zusätzlicher vom Land zugewiesener 
Kontingente ist bis Juni 2019 vorzunehmen und beschließen zu lassen. 
• Die von der Stadt Münster entwickelte Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel "Was Kinder heute brauchen" 
wird 2019 ihr 10-jähriges Jubiläum feiern. Einen besonderen Schwerpunkt bilden aufgrund des hohen Inte-
resses von Eltern verschiedene Themen rund um die vielbesagte Mediennutzung. Besondere Highlights im 
Jubiläumsjahr sind zwei Großveranstaltungen. 
• Mit dem Haushaltsbegleitantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL wurde die 
Verwaltung beauftragt, ein Veranstaltungskonzept für die Einrichtung einer Familienkonferenz für Münster 
zu erstellen. Auf Grundlage der Vorlage „Familienkonferenz für Münster“ (V/0818/2018) wird die Kinder- und 
Jugendhilfe mit weiteren Akteuren ein Veranstaltungsformat entwickeln. 
• „Maxi-Sand“ hat sich am Harsewinkelplatz bewährt und bleibt auch in 2019 an diesem Standort bestehen. 
Der Umzug zum Syndikatsplatz steht in Abhängigkeit zu den Sanierungen am Stadthaus I.  
• Die in 2018 ins Leben gerufene und von vielen Familien in Anspruch genommene familienfreundliche Zone 
wird zum Karneval 2019 erneut vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unter dem Kampagnendach 
von „Voll ist out“ und mit Unterstützung des Bürgerausschusses münsterscher Karneval eingerichtet. Für 
Kinder, die von ihren Eltern im Karnevalsgeschehen getrennt werden, wird im „Maxi-Turm“ eine zentrale 
Auffangstelle eingerichtet, die von pädagogischen Mitarbeitern/-innen betreut wird.

Produktüberblicke 
 
69 
Ressourcen 
• Stellen: 2,77 
• Aufwendungen:  696.625 € 
• Erträge:  212.508 € 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt 
werden durch: 
a.) Vortragsreihen für Mütter und Väter unter dem Motto "Was Kinder heute brauchen" 
b.) das Familienbüro 
c.) regelmäßige Beiträge in den Sonderbeilagen der örtlichen Presse 
Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten werden. Die 
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert werden. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anzahl der Teilnehmer/-innen bei der Vortragsreihe für 
Mütter und Väter „Was Kinder heute brauchen“ 
386 383 650 847 
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Famili-
enbüros 
4 2 4 2 
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu be-
trieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten 
werden 
7 7 10 7 
Anzahl der Beiträge in den Sonderbeilagen der örtlichen 
Presse 
 12 12 12 
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kinder-
tagesbetreuungsplätze 
24 6 25 2 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreu-
ung insgesamt 
468 484 503 486 
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/-innen im Fa-
milienbüro pro Jahr 
12.922 16.268 9.000 16.752 
Anzahl der Notinseln 279 279 295 284 
Anzahl der betreuten Kinder im Maxi-Turm 3.298 3.116 3.500 3.242

Produktüberblicke 
 
70 
 
060501 – Bezirkl. Sozialarbeit und Hilfen z. Erziehung in der Familie und eig. Wohnung 
Kurzdarstellung 
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten: 
• Informieren und zur Selbsthilfe anregen und befähigen, 
• Gemeinwesenbezogene Anliegen und Ressourcen fördern, 
• Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sozialangelegenheiten beteiligen. 
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene 
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung. 
Hilfen zur Erziehung (HzE) sichern das Recht junger Menschen bis 18 Jahren auf Erziehung in ihrer Familie, 
wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte (nachfolgend Eltern genannt) diese Aufgabe nicht aus eigener 
Kraft ganz oder teilweise leisten können. Sie unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsauf-
gaben und dienen der Förderung und Stabilisierung der psycho-sozialen und schulischen Entwicklung des 
Kindes oder Jugendlichen. Vorrangiges Ziel der sozialpädagogischen Beratung und Unterstützung ist die Hilfe 
zur Selbsthilfe. Ambulante und teilstationäre Hilfen tragen dazu bei, die Situation in den Familien oder bei den 
einzelnen jungen Menschen so zu verändern, dass die Betroffenen ihr Leben trotz schwieriger Bedingungen 
wieder selbständig führen können. Der Erhalt des familiären Zusammenlebens und die weitgehende Vermei-
dung stationärer Erziehungshilfe sind grundlegende Zielrichtungen der Hilfen. Die Hilfen sind grundsätzlich 
zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge Volljährige. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 27 - 32, 35, 41 SGB VIII 
Folgende ambulante Hilfen zur Erziehung werden bewilligt und begleitet: 
• Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII), 
• Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Fälle aufsuchender Familientherapie (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), 
• Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII), 
• Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII), 
• Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), 
• Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII), 
• Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII), 
• Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und 
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII). 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018:  
In der Regel geht jeder Hilfe ein Beratungsprozess voraus, da zu Beginn nicht immer feststeht, ob und welche 
Hilfe (auch Hilfe zur Erziehung) im weiteren Verlauf erforderlich und geeignet ist. Diese „allgemeine Bera-
tungsleistung“ ist in der sogenannten Falleingangsphase zu leisten und entscheidet auch wesentlich darüber, 
ob ein Fall als Leistungsfall gemäß § 27 ff. SGB VIII bewilligt wird oder ob es bei einer Beratungsleistung im

Produktüberblicke 
 
71 
Sinne des § 16 SGB VIII verbleibt.  
Das Wesen der bezirklichen Sozialarbeit in den ASD, wie auch im KSD Münster, ist die Grundzuständigkeit als 
niedrigschwelliger Ansprechpartner in den Sozialräumen/Bezirken. Damit unterscheidet sich die Bezirkssozial-
arbeit wesentlich von der sonstigen Jugendhilfelandschaft im Bereich der erzieherischen Hilfen, die durch 
spezielle Träger für unterschiedliche Zielgruppen und Angebotsformen gekennzeichnet ist. 
Der Schwerpunkt des Kommunalen Sozialdienstes liegt inzwischen eindeutig im Bereich der Jugendhilfe und 
wird nur durch wenige Teilleistungen im Gebiet des Sozialen und die Kooperation mit dem Gesundheitswesen 
ergänzt. 
Beratung ist integraler Bestandteil jeder Leistung, d. h. auch eine Hilfe zur Erziehung hat sowohl im Vorgang 
als auch im weiteren Verlauf einen gewichtigen Beratungsanteil, da sich ohne eine stabile helfende Beziehung 
zwischen dem professionellen Berater und den Kindern, Jugendlichen und Familien keine sinnvollen Hilfear-
rangements finden lassen. Dies berührt auch den Steuerungsanteil der Hilfen zur Erziehung, der im Einzelfall 
in Koordination mit den unterschiedlichsten Beteiligten (z. B. Heimeinrichtungen) zu bewältigen ist. Über die 
Hilfeplanung entscheidet sich die Auswahl spezieller Dienste und Einrichtungen, die detaillierte Ausgestaltung 
der Hilfe, die Definition von Hilfeplanzielen usw. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kooperationsaufwand angesichts einer vielfältigen Trägerlandschaft 
enorm gestiegen ist und auch die Ansprüche der Adressaten der Hilfen mit den Jahren erheblich gewachsen 
sind. Betroffene wollen mehr verstehen, was das Jugendamt leistet, wie eine Beteiligung aussieht, was erwar-
tet wird und mit welchen Perspektiven die weitere Hilfeplanung ablaufen soll. 
Ein stabiles Netzwerk in den fünf Sozialbezirken des Kommunalen Sozialdienstes Münster ist die Vorausset-
zung für ein geeignetes und sinnvolles Hilfekonzept in jedem Einzelfall, weil die verfügbaren Ressourcen sei-
tens freier Träger, der Familien und der Regeleinrichtung im Sozialraum in die Hilfeplangestaltung einfließen. 
Die Pflege und Aktualisierung dieser Netzwerke ist die Vorableistung, die ein Kommunaler Sozialdienst erbrin-
gen muss, damit für den Einzelfall entsprechende Möglichkeiten bereitstehen. 
Im Rahmen des o. g. Anforderungsspektrums verteilt sich die Fallarbeit in den jeweiligen Bezirken. Aus der 
Fülle der Aktivitäten können nur ausschnittweise exemplarische Hinweise darauf gegeben werden, was die 
Bezirkssozialarbeit praktisch ausmacht.  
• In allen Bezirken haben die bezirksübergreifenden Fachdienste (Heimfachdienst, Eingliederungshilfen, 
Pflegekinderdienst und die Kinderschutzfachkraft) intensive fallbezogene Fachberatung geleistet, die den 
Wirkungsgrad geplanter Hilfen verbessern soll.  
Bezirk Mitte: 
• Im Rahmen der Vernetzung zwischen Grundschulen, offenem Ganztag und Bezirkssozialarbeit im Bezirk 
Mitte wurden die Bemühungen um eine Kooperation vertieft, um aktiv im Sinne einer „Verantwortungsge-
meinschaft“ die Kinder und Jugendlichen in schwierigen Lern- und Lebenssituationen zu unterstützen und 
zu fördern. 
• Es fanden Kooperationsgespräche mit der Leitung Frauenhaus, der Fachkoordination des SKF, der Abtei-
lungsleitung des Kommunalen Sozialdienstes und drei Mitarbeitern des Bezirks Mitte statt. Darüber hinaus  
fanden zwei Arbeits-/Kooperationsgespräche zu den Themen Kinderschutz und erzieherische Hilfen als 
auch niederschwellige Hilfen im Sozialraum statt. Zusätzlich zum Thema Kinderschutz (Verfahrensfragen, 
Örtliche Richtlinien und Standards für die Durchführung des Kinderschutzauftrages) führte der Fachdienst 
Kinderschutz des Kommunalen Sozialdienstes in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Mitte eine Informations-
/Schulungsveranstaltung durch. 
Bezirk West: 
• Der Vernetzungskreis Jugendhilfe – Schule, an dem die Grundschulen Roxel, Nienberge, Mecklenbeck und 
Albachten, die OGS, die Caritas-Beratungsstelle und der KSD West teilnehmen, hat seine Arbeit aufge-
nommen. Themen waren bisher die Vorstellung der Arbeit des KSD inklusive der Verfahrensabläufe im Be-

Produktüberblicke 
 
72 
reich des Kinderschutzes, Informationen der Caritas-Beratungsstelle über ihre Beratungstätigkeit und die 
Vorstellung der Arbeit der Fachstelle „Jugendhilfe in der Primarstufe“ des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien. 
Bezirk Nord: 
• Im Rahmen des Projektes „Bildung integriert“ wurde im Stadtteil Coerde der Übergang von Kindern aus den 
Kindertageseinrichtungen in die Grundschulen in den Blick genommen. Hier gelingende Übergänge zu 
schaffen, ist das Anliegen aller Beteiligten. Ein erweiterter Leitungskreis der Schul- und Kitaleitungen, unter 
Beteiligung der Stadtteilkoordinatoren, des Gesundheitsamtes und des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien arbeitet schon seit über drei Jahren an dem Thema. 
• In Kinderhaus-Ost wurde eine dezentrale Flüchtlingseinrichtung am Wangeroogeweg fertiggestellt und be-
zogen. 
Bezirk Ost: 
• Nachdem in der ersten Jahreshälfte 2018 in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) verstärkt Versorgung in 
medizinischen Notsituationen geleistet wurde, konnte dieser Bedarf ab der zweiten Jahreshälfte mit der 
Umstellung der Einrichtung auf eine Zentrale Aufnahmeeinrichtung (ZAE) nicht mehr wahrgenommen wer-
den. Dies steht im Wesentlichen mit der nun längeren Aufenthaltsdauer der Bewohner im Zusammenhang, 
wodurch auch unterstützende Netzwerke innerhalb der Bewohnerschaft greifen können.  
• Eine verstärkte Cliquenbildung im Stadtteil wurde zuletzt nicht mehr wahrgenommen. Es besteht mit vielen 
Akteuren im Stadtteil eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Über regelmäßige Netzwerktreffen 
hinaus ließe sich eine enge projekthafte Zusammenarbeit zeitnah realisieren, sofern hinsichtlich einer neu 
aufkommenden Cliquenbildung die Notwendigkeit besteht. 
• Hinsichtlich der Zunahme von Kindeswohlgefährdungen (KWG) und entsprechenden Anrufungen gem. § 8a 
SGB VIII im Jahr 2018 konnte kein Schwerpunkt in einem spezifischen Stadtteil / einer Stadtzelle ausge-
macht werden.  
Eine Häufung einzelner Gefährdungskategorien konnte ebenfalls nicht wahrgenommen werden. Es war je-
doch eine verstärkte Aufmerksamkeit und Sensibilität von Nachbarn, Familienangehörigen und Institutionen, 
die auf Missstände aufmerksam machten, festzustellen. Ein weiteres Indiz für die Zunahme der Gefähr-
dungsfälle könnte die steigende Bevölkerungszahl in Südost sein. 
Bezirk Hiltrup: 
Die Obdachloseneinrichtung in der Trauttmansdorffstraße wird, wie im letzten Jahr geplant, mit wenig Verzö-
gerung abgewickelt. Sie konnte im Jahr 2018 nicht vollständig geschlossen werden. Jedoch sind die ersten 
Häuser durch bauliche Maßnahmen geschlossen worden. Die Familien werden zum Teil in der Trauttmans-
dorffstraße umgesetzt, um die ersten Häuser ganz leer zu ziehen. Für jede Familie wird individuell geschaut, 
wohin sie verlegt werden kann. Wenige Familien haben die Veränderungen genutzt und sich Wohnungen auf 
dem freien Wohnungsmarkt gesucht. Die vollständige Schließung der Trauttmansdorffstraße ist für März/April 
2019 geplant. Die Kita auf dem Gelände soll erhalten bleiben. 
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung: 
• Auch im Jahr 2018 konnte die Wirksamkeit von heilpädagogischen Tagesgruppen gem. § 32 SGB VIII 
durch das ELS-Institut im Rahmen der WIMES-Auswertung belegt werden. Insbesondere konnten mit die-
sen teilstationären Maßnahmen intensivere Hilfen abgewendet werden. Das Ziel, die Anzahl solcher Hilfen 
weiter zu erhöhen, wurde in 2018 erreicht. 
• Die Fallzahlentwicklung ist im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung unspektakulär. Trends setzen 
sich auch dieses Jahr fort.

Produktüberblicke 
 
73 
• Seit 2014 bewegen sich die die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen. In der Kombination der Fallzahlen von 
Erziehungsbeistandschaft (EB) und sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) hat sich dieses Jahr die 
Schwankungsbreite unmerklich (unter 2 %) nach oben erweitert. 
• Die Fallzahl in der sozialpädagogischen Familienhilfe ist mit 403 in 2018 beendeten oder am 31.12.2018 
laufenden Fällen leicht um 8 % gestiegen. Wie in den vergangenen Jahren schwächt die Erziehungsbei-
standschaft den Fallanstieg der SPFH wieder etwas ab. Dieses Jahr verzeichnet die EB einen leichten 
Rückgang von 4 % auf 177 Fälle. 
• Das Ziel, dass der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen dauerhaft mindestens 56 % 
beträgt, ist dieses Jahr, ebenso wie in den Jahren davor, nicht erreicht worden. Er liegt ohne die Kostener-
stattungsfälle auf einem Niveau von 53 % zu 47 %  
• Die Zielkennzahl, dass zumindest 80 % der laufenden ambulanten Erziehungshilfen nach spätestens 18 
Monaten beendet sind, wird auch im Jahr 2018 deutlich übertroffen (SPFH 96 %, Erziehungsbeistandschaft 
93 %). 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
Bezirk Mitte: 
• Im Zusammenhang mit der Schließung der Obdachloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße und der damit 
einhergehenden dezentralen Unterbringung der Bewohner/-innen auf verschiedene Standorte sind derzeit 
drei Standorte mit insgesamt ca. 130 Plätzen im Bezirk Mitte geplant. Die Umsetzungen erfordern eine enge 
Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen und Fachkräften in Bezug auf die Integration und Ver-
mittlung in Wohnungen auf den freien Wohnungsmarkt sowie die Unterstützung der Familien durch erziehe-
rische Hilfen als auch die Sicherstellung des Kinderschutzes.    
• Die Kooperationsgespräche zwischen dem Bezirk Mitte und dem Frauenhaus des SKF werden auch in 
2019 weiter geführt. 
Bezirk West: 
• Die Sitzungen des Vernetzungskreises Jugendhilfe – Schule werden in 2019 fortgeführt. 
Bezirk Nord: 
• Thema ist die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Stadtteil Coerde, speziell am Hamannplatz. 
Hier wird sich auch die Kinder- und Jugendhilfe intensiv einbringen. 
Bezirk Ost: 
• Insbesondere hinsichtlich des Kinderschutzes wird eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwi-
schen der ZUE und dem KSD angestrebt. Dazu gehört die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit hinsicht-
lich der möglichen Kinderschutzfälle und die konsequente Umsetzung einer solchen Vereinbarung sowie die 
entsprechende Schulung, Begleitung und Unterstützung der Mitarbeiter der ZUE durch den KSD. 
Bezirk Hiltrup: 
• Die vollständige Schließung der Obdachloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße ist für Anfang 2019 geplant. 
Die Häuser sollen alle baulich verschlossen werden. Im Rahmen des sozialen Arbeitskreises werden die 
Akteure im Stadtteil auf die Veränderung reagieren müssen. Durch die Schließung befinden sich rund 100 
Kinder weniger im Stadtteil, auf die im Vorfeld immer ein besonderes Augenmerk gelegt wurde. Die Kita auf 
dem Gelände soll erhalten bleiben. Auch in den letzten Jahren wurde sie stark aus dem Umfeld des Stadt-
teils belegt. 
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung: 
• Mit dem Qualitätszirkel der Beratungsstellen wird in diesem Jahr das Thema „Beratung für Klienten mit 
Fremdmotivation“, also vom KSD geschickte Klienten, bearbeitet. Hier soll die Falleingangsphase als be-
sonderer Prozess in der Hilfegewährung betrachtet werden.

Produktüberblicke 
 
74 
Ressourcen 
• Stellen: 22,99 
• Aufwendungen:  12.181.571 € 
• Erträge:  1.132.471 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der KSD führt sein bezirkliches Sprechstundenangebot (insbesondere an Grund- und Förderschulen) bedarfs- 
und zielgruppengerecht fort. 
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft mindestens 56 % betragen. 
Innerhalb von 18 Monaten sollen 80 % (Standard) der Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne weitere 
ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewälti-
gen. 
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe 
von 75.000 Stunden (Umstellung von Brutto- auf Netto-Fachleistungsstunden) werden als Standardvolumen 
eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließ-
lich Schulen) 
500 500 500 500 
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden 
sind (in %) 
93 92 80 93 
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18 
Monaten beendet worden sind (in %) 
90 93 80 96 
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen 
(in %) 
49 50 56 60 
Anzahl max. verbrauchter Stunden 73.188 74.882 75.000 80.841 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Bezirkliche Sozialarbeit     
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53 53 52 
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des 
KSD 
22 22 22 22 
Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2; 41 SGB 
VIII) gesamt 
1.744 1.802 1.615 1.864 
Ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung - 
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII) 
ambulant 
863 902 900 935

Produktüberblicke 
 
75 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 
SGB VIII) - Anzahl der Fälle 
2 3  6 
Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII):   
Anzahl der Fälle 20 21  39 
 davon junge Volljährige 19 19  38 
Aufsuchende Familientherapie § 27 Abs. 2 SGB VIII -  
Anzahl der Fälle  
10 17  11 
Heilpädagogische Horte (§ 27 Abs. 2 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
36 31  40 
Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12.) - laufende und beendete 
Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 
84 95  100 
Anzahl der Fälle am 31.12. (Stichtag) 39 46  42 
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
1.228 1.191  1.339 
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
38 78  53 
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 191 184 220 177 
davon:     
 junge Volljährige 15 23  27 
Anzahl der beendeten Fälle 92 105 110 85 
davon Anzahl der Fälle, die nach 18 Monaten been-
det worden sind 
83 98 88 79 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 84 88  73 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 99 79  92 
 davon junge Volljährige 4 8  8 
Jahresstundenkontingent (max.) 20.079 20.348 24.000 18.969 
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 380 374 350 403 
davon:     
 Anzahl der beendeten Fälle 176 190 180 201 
davon Anzahl der Fälle, die nach max. 18 Monaten 
beendet worden sind 
164 174 144 192

Produktüberblicke 
 
76 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
davon Anzahl beendeter Fälle mit über 18 Monaten 
Dauer 
12 16  9 
davon Anteil beendeter Fälle, die nach max. 18 
Monaten beendet worden sind (in %) 
93 92  96 
davon Anteil beendeter Fälle mit über 18 Monaten 
Dauer (in %) 
7 8  4 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 180 173  202 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 204 184  202 
Jahresstundenkontingent (max.) 53.109 54.534 51.000 61.872 
Heilpädagogische Tagesgruppe (HTG) (§ 32 SGB 
VIII) - Anzahl der Fälle am 31.12. (lfd. u. beendete Fälle) 
90 82 90 92 
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII):    
Anzahl der Fälle § 35 SGB VIII 3 7  10 
 davon junge Volljährige 3 4  0 
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten 
(Basis: Transferzahlungen, Personal- und Sachkosten):

Produktüberblicke 
 
77 
 
 
 *Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl

Produktüberblicke 
 
78 
 
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 
Kurzdarstellung 
Hilfen zur Erziehung (HzE) in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung 
von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Ju-
gendhilfe. Voraussetzung ist, dass das Wohl und/oder die Erziehung in der Herkunftsfamilie allein oder durch 
ambulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten, 
dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder 
dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit 
der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.  
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerbern/-innen mit 
dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII 
Diesem Produkt sind folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses zugeordnet: 
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII) 
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII) 
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII) 
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) 
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII) 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
• Die Anzahl der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) ist auch im Jahr 2018 
zurückgegangen. Mit der Vorlage V/0033/2019 hat das Jugendamt über die Entwicklung in den letzten Jah-
ren ausführlich berichtet. Zwischenzeitlich liegen auch (erste) statistische Auswertungen der Fallzahlent-
wicklung im Bereich der Heimerziehung vor. 
Im Bereich Heimerziehung (§ 34) ist der Bestand an Fällen zum Stichtag 31.12. in den letzten drei Jahren 
gestiegen, obwohl die Inanspruchnahme der stationären Jugendhilfe durch junge Geflüchtete abgenommen 
hat. Dieser Entwicklungstrend konnte auch in anderen Kommunen beobachtet werden. 
Im Zusammenwirken der jungen Menschen und der freien Jugendhilfeträger, die für die originäre Betreuung 
und Versorgung zuständig sind, konnten 62 % aller Jugendhilfeleistungen mit einer positiven Bewertung 
beendet werden. Berücksichtigt man dabei die recht kurze Verweildauer der jungen Menschen in den jewei-
ligen Hilfen, so kommt der o. g. Feststellung große Bedeutung zu. In kurzer Zeit konnte viel erreicht werden. 
• Der Praxis- und Qualitätsdialog mit den stationären Jugendhilfeeinrichtungen wurde auch in 2018  fortge-
setzt. Es erfolgte ein vertiefter Austausch zum Thema „Beteiligungs- und Beschwerdemanagement“ von 
Kindern und Jugendlichen in stationärer Jugendhilfe. Die beteiligten Träger der Jugendhilfe (AG 78/3) stell-
ten ihre - zum Teil neu überarbeiteten - Konzepte vor. Als neuer sog. Schlüsselprozess wurde der Aus-
tausch zum Thema „Aufnahmeverfahren“ fortgesetzt. Auch hier ist es Ziel, fachliche Standards im gemein-
samen Diskussionsprozess abzustimmen, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei der Vermittlung

Produktüberblicke 
 
79 
von stationären Jugendhilfeleistungen noch besser gewährleisten zu können. Ebenso gilt es auszuloten, ob 
vorhandene Angebotsstrukturen noch den Betreuungsbedarfen der jungen Menschen entsprechen. 
• Im Rahmen des Qualitätszirkels stationäre Hilfen wurde festgehalten, dass wir zunehmend mit Jugendli-
chen konfrontiert sind, die durch Delinquenz, selbst- und fremdgefährdendes Verhalten sowie Drogenkon-
sum auffallen und durch die klassischen Angebote der Hilfen zur Erziehung nicht mehr zu erreichen sind. 
Selbst über das Familiengericht genehmigte und angeordnete freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kin-
der- und Jugendpsychiatrie oder bei einem darauf spezialisierten Träger können nicht immer so umgesetzt 
werden wie gewünscht.  
Die Konsequenz war, dass diese schwierigen system-herausfordernden Kinder und Jugendlichen vermehrt 
in unseren Inobhutnahmeeinrichtungen oder dem Sleep-In aufschlugen und dort im Zweifel durch pädago-
gische Angebote kaum noch erreicht werden konnten. Nichtsdestotrotz oder gerade deswegen beschäftig-
ten uns diese Kinder und Jugendlichen durch ihr Verhalten weiterhin auf allen Ebenen, sei es im Bereich 
der Justiz, der Gesundheit oder im Bereich des Kommunalen Sozialdienstes und der Freien Träger. 
Die Aufgabe, wieder Perspektiven für diese besonders herausfordernden Kinder und Jugendlichen herzu-
stellen, kann nur als Verantwortungsgemeinschaft (bestehend aus freier und öffentlicher Jugendhilfe, LWL, 
Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gesundheitsamt, Polizei, Staatsanwaltschaft, 
Gericht) in der Stadt Münster angegangen werden und ist nur zu schultern, indem die vorhandenen Mög-
lichkeiten und potenziellen Synergien zur Verfügung und in Abstimmung miteinander gestellt werden. 
Unter der Überschrift „Bündnis für system-herausfordernde Kinder und Jugendliche“ haben sich unter Fe-
derführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und der Kinder- und Jugendpsychiatrie Vertre-
ter/-innen unterschiedlichster Einrichtungen und Dienste - bestehend aus freier und öffentlicher Jugendhilfe, 
LWL, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gesundheitsamt, Polizei, Staatsanwalt-
schaft, Gericht - zu zwei Bündnistreffen zusammengefunden. Diese Bündnistreffen wurden jeweils durch 
den LWL moderiert. In einem gemeinsamen und dialogischen Prozess wurden mit den Bündnispartnern/-
innen das Ziel des Bündnisses sowie die konkrete Zielgruppe definiert. Ausgehend davon bildeten sich drei 
Arbeitsgruppen zu folgenden Schwerpunktthemen: 
1. „AG 1 Fallclearing für system-herausfordernde Kinder- und Jugendliche“  
2. „AG 2 Verfahrensabsprachen zwischen öffentlicher/freier Jugendhilfe und KJP/Umgang mit herausfor-
dernden dissozialen Grenzverletzungen durch Minderjährige“ 
3. „AG 3 Individualmaßnahmen“ - Entwicklung von trägerübergreifenden Ideen und Konzepten, um auf die 
system-herausfordernden Bedürfnisse der Klientel adäquat reagieren zu können. 
• Mit dem Bundesteilhabegesetz verfolgt der Gesetzgeber das übergeordnete Ziel, die Lebenssituation von 
Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern und 
die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Im Rahmen eines Modellpro-
jektes wurde die Durchführung einer Hilfeplanung für Familien mit behinderten Kindern erprobt. Auch Pfle-
geltern mit behinderten (Pflege-)Kindern konnten auf Unterstützung der Hilfeplanerinnen zurückgreifen. 
Nach Verabschiedung der Ausführungsbestimmungen am 01.07.2019 (AG-BTHG - NRW) wird diese Auf-
gabe ab 2020 vom Landesjugendamt übernommen. Die Durchführung des Gesamt- und Teilhabeverfah-
rens, z. B. im Rahmen der ambulanten heilpädagogischen Familienhilfe für Kinder und Jugendliche, wird 
zukünftig in einer Fachstelle des Sozialamtes angesiedelt. 
• Im Bereich der Vollzeitpflegen nach § 33 SGB VIII war im abgelaufenen Jahr eine geringe Steigerung von 
knapp 1 % festzustellen. Weiterhin ist aber der Anteil von Pflegefamilien aus dem familiären Umfeld (Ver-
wandtenpflegen) gestiegen. Hier werden Großeltern, Geschwister oder andere Verwandte finanziell und 
durch Beratung unterstützt. Im Gegensatz zu den durch das Jugendamt geschulten Pflegeeltern werden 
aus Geschwistern oder Großeltern „erziehende Verwandte“, die sich aufgrund der familiären Umstände der 
Erziehung der (Enkel-)Kinder nicht entziehen können oder nicht entziehen wollen. Die Fachkräfte der Ju-
gendhilfe haben auch hier die Aufgabe, die Eignung festzustellen und eine kontinuierliche Beratung sicher-
zustellen.

Produktüberblicke 
 
80 
• Für die Inanspruchnahme von stationären Jugendhilfeleistungen sind immer noch häufig prekäre Lebensla-
gen und damit fehlende ideelle und materielle Ressourcen verantwortlich. Überwiegend kommen Kinder 
und Jugendliche aus Haushalten mit einem Elternteil. Oft sind Alleinerziehende mit der Versorgung, Betreu-
ung und insbesondere mit der Förderung ihrer Kinder überfordert. Ihnen fällt es häufig schwer, im notwen-
digen Umfang auf öffentliche Unterstützungsstrukturen zurückgreifen. Ambulante Hilfeleistungen reichen zu 
einer nachhaltigen Verbesserung der Lebens- und Erziehungsbedingungen (allein) nicht aus. Das Jugend-
amt setzt hier auf die (neu) geschaffenen Angebote und Strukturen unter dem Stichwort „Frühe Hilfen“. Die-
se Präventivangebote müssen zukünftig noch besser mit den individuellen Jugendhilfeleistungen im Sozial-
raum abgestimmt und lebensweltorientiert vernetzt werden. 
• Die Arbeit der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes konzentriert sich derzeit auf sog. Stiefel-
ternadoptionen. Für 20 Kinder und Jugendliche konnten Stiefelternadoptionen abgeschlossen werden. In 
vier Einzelfällen konnte in 2018 eine (Fremd-)Adoptionspflege erfolgreich abgeschlossen werden. Nach den 
gesetzlichen Vorgaben des AdVermiG haben Adoptiveltern Anspruch auf eine nachgehende Beratung, die-
se wird - sowohl durch den SkF e. V. Münster, als auch durch den städtischen Pflegekinderdienst - gewähr-
leistet. 
In der Beratungsarbeit werden auch aktuelle (gesellschaftliche) Themen einer Elternschaft durch adopti-
onswillige (junge) Paare/Einzelpersonen nachgefragt. Ein wichtiges Thema für adoptierte Kinder und Ju-
gendliche wird - früher oder später - die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft sein. Mit 16 Jahren 
haben adoptierte Jugendliche Anspruch auf Einsicht in die Adoptionsakte. Dieser Wunsch wird bei Bedarf  
fachlich gut begleitet. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
• Der Praxis- und Qualitätsdialog mit den freien Trägern der (stationären) Jugendhilfe wird zum Thema „Auf-
nahmeverfahren“ und „bedarfsgerechte Angebote“ fortgesetzt, um die Qualität der Kooperation im Interesse 
der Kinder, Jugendlichen und Familien zu verbessern. 
• Das beteiligungsorientierte „Bündnis für system-herausfordernde Kinder und Jugendliche“ wird weiter fort-
gesetzt. 
Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen werden im Frühjahr 2019 in einem weiteren Bündnistreffen 
zusammengetragen und darauf aufbauend Konzeptbausteine und neue Formen einer „einrichtungsüber-
greifenden Kooperation“ erprobt. 
In 2019 ist damit zu rechnen, dass eine sog. „Clearingstelle“ als neues Beratungs- und Entscheidungsgre-
mium unter Beteiligung der Bündnisteilnehmer/-innen (bestehend aus freier und öffentlicher Jugendhilfe, 
Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gesundheitsamt, Polizei, Staatsanwaltschaft, 
Gericht) starten kann. 
Ressourcen 
• Stellen: 26,89 
• Aufwendungen:  30.513.210 € 
• Erträge:  5.430.961 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll auf 44 % reduziert und anschließend auf diesem 
Niveau beibehalten werden. 
Eine Rückkehr der/des Minderjährigen wird in 45 % der Fälle erreicht. 
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster 
untergebracht werden. 
Mindestens 40 % aller Empfänger/-innen von stationären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut werden.

Produktüberblicke 
 
81 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre 
Herkunftsfamilie zurückgeführt werden (in %) 
56 32 45 28 
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen  
(in %) 
51 50 44 50 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Müns-
ter untergebracht werden (in %) 
96 85 75  81 
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen sta-
tionären Hilfen mit Ausnahme der Kostenerstattungsfälle 
(§§ 33,34 SGB VIII) (in %) 
46 45 40 43 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2; 29 bis 35; 41 SGB 
VIII) gesamt 
1.744 1.802 1.615 1.864 
Stationäre Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 881 900 715 929 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär  
(ohne Kostenerstattungsfälle) 
765 793 615 832 
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder 
(§ 19 SGB VIII) - Anzahl der Fälle 
14 19  18 
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)     
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 350 354 245 357 
davon:     
 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 30 29  23 
 junge Volljährige 26 39  54 
 im Berichtsjahr beendete Fälle 66 51  58 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 264 291  301 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 284 303  299 
  davon junge Volljährige 15 25  29 
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 189 186  194 
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 161 168  163 
 davon junge Volljährige 13 39  32 
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)     
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 61 52  62

Produktüberblicke 
 
82 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 415 439 370 475 
davon:     
 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 129 157  155 
 junge Volljährige 105 150  172 
 im Berichtsjahr beendete Fälle 177 154  183 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 223 261  283 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 238 285  292 
  davon junge Volljährige 54 79  90 
 Neufälle* in eigener Zuständigkeit 109 82  66 
 davon in Münster untergebracht 105 70  58 
 entspricht an Neufällen in % 96 85  88 
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Her-
kunftsfamilie 
58 49 55 51 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 109 82 130 118 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in 
Münster 
105 70 98 95 
* In der LDS-Statistik gibt es keine generelle Definition von Neufällen, deshalb wird für Münster in analoger Anwendung der statistischen Zählweise der Leistungen 
der Erziehungsberatungsstellen festgelegt: Jede Hilfe wird als Neufall gezählt, für die in den letzten 6 Monaten keine HzE-Leistung (§§ 19, 20, 27, 30, 31, 32, 
33, 34, 35 SGB VIII) durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster bewilligt worden ist. 
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
stationären Hilfen zur Erziehung und über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten (Basis: Transferzah-
lungen, Personal- und Sachkosten) sowie über die Fallzahlentwicklung im Bereich umA:

Produktüberblicke 
 
83

Produktüberblicke 
 
84 
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl

Produktüberblicke 
 
85

Produktüberblicke 
 
86 
 
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 
Kurzdarstellung 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerli-
che Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Fällen. Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Antrag, per Gesetz oder 
durch Bestellung des zuständigen Amtsgerichts. Je nach Aufgabenfeld sind alle Teile der elterlichen Sorge 
oder Teilbereiche hieraus durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wahrzunehmen. Die wesentli-
chen Aufgabenfelder des Beistandes beziehen sich auf die Vaterschaftsfeststellung, die Verfolgung der Unter-
haltsansprüche und die Beurkundungen. Alleinstehende Elternteile (Mütter oder Väter) können Unterhaltsvor-
schussleistungen für ein Kind unter 12 Jahren erhalten, um ihnen übergangsweise finanzielle Hilfe in einer 
schwierigen Lebens- und Erziehungssituation zu bieten. Wenn ein unterhaltsberechtigter Elternteil Unterhalts-
vorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zeitgleich der Unterhalt 
vom unterhaltsverpflichteten Elternteil nachdrücklich eingefordert. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 18, 52a, 55, 58a, 59, 60 SGB VIII, §§ 1712 BGB, Unterhaltsvorschussgesetz 
(UVG) 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
• Da weniger junge Flüchtlinge nach Deutschland kamen, reduzierte sich die Gesamtzahl der Vormund-
schaften und Pflegschaften in Münster erheblich.  
Waren im Jahr 2017 604 (lfd. und beendete) Vormundschaften und Pflegschaften zu führen, wurden in 
2018 488 Vormundschaften und Pflegschaften erfasst. Dementsprechend konnten überplanmäßig bereitge-
stellte personelle Ressourcen abgebaut werden. Auch der Bestand an Vormundschaften und Pflegschaften 
zum Stichtag 31.12.2018 mit 366 zeigt eine Reduzierung um 43 Vormundschaften.   
• In 2018 kam die in 2017 neu vereinbarte Kennzahl von 40 Vormundschaften pro Vollzeitstelle zum Tragen. 
Die Kennzahl hat lediglich für Vereins- und Amtsvormünder Bedeutung. In der Regel kümmern sich ehren-
amtliche Vormünder „nur“ um ein bis zwei Mündel. Da die Berufsvormünder ihren tatsächlichen Aufwand mit 
der Landeskasse abrechnen, sind bei ihnen keine Fallobergrenzen vorgegeben. 
• In örtlichen und überörtlichen Arbeitskreisen, an denen auch städtische Vormünder mitwirken, wurden fach-
liche Standards weiterentwickelt und Sach- und Rechtsfragen ausgetauscht. Der Austausch trägt wesentlich 
zur Qualifizierung des Vormundschaftswesens bei. 
• Durch die im Jahr 2017 erfolgte Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und die damit verbundene 
Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten hat sich die Fallzahl im Jahr 2018 im Vergleich zur Zeit 
vor der Gesetzesänderung nahezu verdoppelt.  
• Trotz der ebenfalls durch die Gesetzesreform bedingten, mehr als verdoppelten Ausgaben im Unterhalts-
vorschussbereich konnten die Einnahmen nicht im gleichen Maße gesteigert werden. Dies lag zum einen 
daran, dass auf der Ausgabenseite ein Großteil der Neufälle Kinder über 12 Jahre betrifft, bei denen im 
Vergleich zu jüngeren Kindern die Unterhaltsvorschusssätze entsprechend höher sind. Zum anderen be-
zieht auf der Einnahmeseite ein bedeutender Teil der Unterhaltspflichtigen Leistungen nach dem SGB II, so 
dass keine oder nur geringe Einnahmen verbucht werden können. 
• Die Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder und die Unterhaltsvorschusssätze wurden auf Grund einer 
Änderung des gesetzlichen Mindestunterhaltes zum 01.01.2018 erneut angehoben. Dadurch konnten – 
wenn auch geringfügig – höhere Einnahmen bei den vereinnahmten Unterhaltsgeldern erzielt werden.

Produktüberblicke 
 
87 
• Die Anzahl der im Fachbereich Beistandschaften vorgenommenen Beurkundungen hat sich auf hohem 
Niveau (derzeit 2.115 Beurkundungen) stabilisiert. Auch im Jahr 2018 musste bei zahlreichen Beurkun-
dungsvorgängen ein Übersetzer hinzugezogen werden, da mindestens ein Beteiligter der deutschen Spra-
che nicht mächtig war. Dies war in rund 15 % der Beurkundungsvorgänge der Fall. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
• Da die grundlegende Reform des Vormundschaftsrechts – noch immer nicht – abzusehen ist, kommt den 
bestehenden Schnittstellen im Vormundschaftswesen (Familiengericht, Kommunaler Sozialdienst, sowie 
Adoptiv- und Pflegekinderdienste) besondere Bedeutung zu. Entsprechend werden bestehende Kooperati-
onsvereinbarungen überprüft und ggf. aktualisiert. 
• Die Unterhaltsbeträge und die Unterhaltsvorschusssätze werden zum 01.01.2019 erneut angehoben. 
• Zum 01.07.2019 werden die Kindergeldsätze angehoben. Dies hat unmittelbar Auswirkungen sowohl auf 
die von den Unterhaltspflichtigen zu zahlenden Unterhaltssätze, als auch auf die Unterhaltsvorschussbeträ-
ge. Durch die hälftige bzw. vollständige Anrechnung des Kindergeldes werden diese erstmals seit Jahren 
sinken.  
• Ebenfalls zum 01.07.2019 wird durch eine entsprechende Gesetzesänderung die Verantwortung für die 
Heranziehung des unterhaltspflichtigen Elternteils zur Erstattung des geleisteten Unterhaltsvorschusses von 
den Kommunen auf das Land NRW übertragen. Dies gilt jedoch nur für die Fälle, in denen ein Kind ab dem 
01.07.2019 erstmals Unterhaltsvorschussleistungen bezieht. Die Verantwortung für die Altfälle verbleibt bei 
den Kommunen. Dadurch wird es hier auf absehbare Zeit nicht zu einer signifikanten Verringerung der Fall-
zahlen bei der Heranziehung kommen. 
Der genaue Ablauf der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen als Bewilligungsbehörde 
und dem Land NRW als Heranziehungsstelle ist durch die verantwortlichen Stellen noch im Detail festzule-
gen. 
Ressourcen 
• Stellen: 19,56 
• Aufwendungen:  10.283.687 € 
• Erträge:  6.010.629 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt. 
Es werden jährlich laufend 75 Vormundschaften/Pflegschaften durch den freien Träger geführt. 
Rechtzeitige und mindestens 25-prozentige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG). 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-
Wochen-Frist erledigt wurden (in %) 
90 90 90 95 
Anzahl der laufenden Vormundschaften/Pflegschaften 
der freien Träger (Stichtag: 31.12.) 
100 75 75  113 
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis 
zur Höhe der bewilligten Leistung (in %) 
20 17 25 12

Produktüberblicke 
 
88 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Beistandschaften     
Anzahl der Beistandschaften 994 1.000 1.000 889 
Anzahl der Beurkundungen 1.948 2.041 2.000 2.115 
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 1.085 936  1.047 
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 851 885  923 
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 868 903  940 
Anzahl der schriftlichen Beratungen gem. § 18 Abs. 4 
SGB VIII (Beratungen junger Volljähriger) 
44 52  50 
Vaterschaftsklagen 14 16  11 
Unterhaltsklagen 13 6  12 
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio. €) 1,12 1,10  1,12 
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unter-
haltsleistungen (in Mio. €) 
0,90 0,90  0,92 
Amtsvormundschaften und -pflegschaften     
Jahresgesamtzahlen (lfd. und beendet) 538 604  488 
davon:     
Anzahl der Amtsvormundschaften und  
Amtspflegschaften 
238 151 180 208 
auf freie Träger übertragen 114 128  113 
durch Berufsvormünder geführt 142 181  130 
 Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 44 41  36 
Bestandszahlen am Stichtag 31.12. 440 379  336 
davon:     
Anzahl der Amtsvormundschaften und  
Amtspflegschaften 
178 151  143 
 auf freie Träger übertragen 100 74  80 
 durch Berufsvormünder geführt 122 121  90 
 Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 40 25  36 
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften 
an ehrenamtliche Vormünder und freie Träger 
140 99 125 149 
Unterhaltsvorschussgesetz     
Laufende UVG-Fälle 1.608 2.180 3.000 2.952 
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio. €) 3,26 4,21  7,85

Produktüberblicke 
 
89 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio. €) 0,66 0,69  0,93 
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 730 1.905  1.048 
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 658 1.222  1.455 
Klagen Unterhaltsvorschuss 0 1  0 
Widerspruchsverfahren Unterhaltsvorschuss 3 4  13

Produktüberblicke 
 
90 
 
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Kurzdarstellung 
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwick-
lung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien oder Peer-Groups, als auch für 
sich direkt auf den/die Minderjährige/n beziehende Handlungen wie Vernachlässigung, Misshandlung und 
Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situationen über 
die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen gefährdender 
Situationen verhindern sollen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag ge-
mäß § 8a SGB VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus. Reichen Hilfen im Einzelfall nicht 
aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen. 
Minderjährige werden entweder als Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut 
genommen bzw. von anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen nicht zur Gefahrenabwendung 
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) mit komplexem Beratungsbedarf wer-
den im multiprofessionellen Team der Clearingstelle (ärztliche Kinderschutzambulanz) beraten. 
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII 
Das Produkt gliedert sich in 3 Teilprodukte: „Maßnahmen des Kinderschutzes“, „Inobhutnahmen“ und „Erzie-
herischer Kinder- und Jugendschutz“. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
• In der Reihe der wissenschaftlichen Weiterbildungen für Sozialberufe wurde vom Fachdienst Kinder-
schutz, wie in den Vorjahren, auf der Fortbildung der Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, 
„Jenseits von Fernsehkrimis der Beitrag der Rechtsmedizin in Fällen von Kindeswohlgefährdung“ die Ko-
operation zwischen dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster und dem Kommuna-
len Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien vorgestellt. 
• Die in § 8a Abs. 4 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (Kinderschutzfachkräfte) freier 
Träger trafen sich in zwei Arbeitssitzungen zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der 
Qualitätssicherung. In den Arbeitssitzungen wurde das Thema  „Rituelle Gewalt / Satanismus / Okkultis-
mus“ mit einer eingeladenen Expertin der Fachstelle für Sekten- und Weltanschauungsfragen des Bistums 
Münster näher beleuchtet. 
• Fallakten von Kindeswohlgefährdung wurden auch 2018 stichprobenartig evaluiert, um aus (problemati-
schen) Kinderschutzverläufen zu lernen und durch Risiko- und Fehlermanagement den Kinderschutz zu 
verbessern. 
• Die vorjährigen Anrufungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 2 SGB 
VIII wurden als Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet. Ihre Zahl ist in 2018 im Vergleich zum Vor-
jahr von 56 auf 47 gesunken. 
• Der Fachdienst Kinderschutz des Kommunalen Sozialdienstes wurde insgesamt zu 18 Veranstaltungen 
innerhalb und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der Verwaltung zur Information/Schu-
lung/Fortbildung zum gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung eingeladen. Zum 
einen ging es darum, Fachkräfte und/oder mögliche Kooperationspartner gemäß § 8a Abs. 4 zu bestehen-
den und verabredeten Standards zu schulen und zum anderen Transparenz im Kinderschutzauftrag des

Produktüberblicke 
 
91 
Jugendamtes herzustellen bzw. Rolle und Auftrag des Jugendamtes und die damit verbundenen Möglich-
keiten und Grenzen der gesetzlichen Kinderschutzarbeit zu verdeutlichen. 
• Die Rufbereitschaftseinsätze des KSD befassen sich überwiegend mit akuten Krisen und kindesgefähr-
denden Situationen außerhalb der üblichen Dienstzeit. Eine kontinuierliche Zunahme der Rufbereitschafts-
einsätze des KSD wird über die Jahre hinweg beobachtet. Zwar hat sich der höchste Anstieg von 2015 auf 
2016 (+ 18 %) nicht in dem Maße fortgesetzt. Dennoch ist festzustellen, dass sich seit 2010 die Einsätze 
nahezu jährlich erhöht haben. Nach dem Höchststand mit 331 Einsätzen der Rufbereitschaft im Jahr 2017 
(zum Vergleich 2010: 187) sank die Zahl der Einsätze in 2018 auf 295.  
• Die Anzahl der Inobhutnahmen reduzierte sich um 32 % von 362 in 2017 auf 247 in 2018. Von den 247 
Inobhutnahmen entfielen 118 auf unbegleitete minderjährige Asylsuchende, dies entspricht in etwa dem Ni-
veau von 2014. 
• Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (KJS) im Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib) 
ist Gründungsmitglied (1999) und weiterhin aktives Mitglied des Netzwerks Gewaltprävention und Konflikt-
regelung Münster und nahm an vier Sitzungen im Jahr 2018 teil. Des Weiteren plante und führte er Sonder-
veranstaltungen und Tagungen als Mitglied mit durch oder koordinierte diese. 
• Neben der Mitgliedschaft im Beirat des Kommunalen Integrationszentrums (KI) der Stadt Münster seit Mitte 
2016 ist der erzieherische Kinder- und Jugendschutz seit 2017 auch Mitglied im Fachbeirat „Wegweiser“, 
lokale Beratungsstelle zum Thema extremistischer Salafismus, ein Programm des Landes NRW.  
• Im September 2017 wurde ein Netzwerk Rassismuskritik von der Koordinierungsstelle für Migration und 
Interkulturelle Angelegenheiten gegründet. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz vertritt hier das Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien. 
• Aufgrund der weiterhin starken Nachfrage wurden auch in 2018 zwei sog. „Argumentationstrainings gegen 
Stammtischparolen“ im dritten Jahr in Kooperation mit mobin - mobile Beratung im Regierungsbezirk Müns-
ter - Villa ten Hompel durchgeführt. Die Angebote waren jeweils ausgebucht. Das Konzept soll in 2019 ge-
prüft und in Kooperation mit mobin fortgeschrieben werden.  
• In 2018 wurden erneut zwei NOTEINGANG-Schulungen angeboten. Ein Stadtplan mit verzeichneten Fotos 
von Noteingängen in Münster wurde 2018 digital veröffentlicht. Zudem beteiligte sich die Aktion Noteingang 
an der „Woche gegen Rassismus“. Um vermehrt Jugendliche und junge Erwachsene für das Thema Zivil-
courage zu sensibilisieren, wurden die Schulungen für städtitsche Freiwillige (FSJ/BFD) im Herbst 2018 
erstmalig angeboten. Künftig wird dieser Zielgruppe einmal jährlich das Angebot unterbreitet werden. Die 
Koordinierungsstelle befindet sich im Jib. 
• Im Rahmen des Schuldenpräventionsprojekts „SCHULDEN? NEIN DANKE!“ wurden in 2018 insgesamt 285 
Schüler/-innen in 16 Doppelstunden informiert. Schwerpunktthemen waren „Meine erste Wohnung“ und „Hil-
fe, ich habe Schulden“. Neben dem Erklärfilm „Meine erste eigene Wohnung“, dieser verzeichnet mittlerwei-
le über 20.000 Zugriffe auf YouTube, wurde Ende 2018 ein zweiter Erklärfilm zum Thema: „Der gerichtliche 
Mahnbescheid“ online gestellt. 
• Im Bereich Jugendmedienschutz wurde neben einem Webvideoworkshop auch ein halbtägiger Fachtag 
zum Thema WhatsApp-Nutzung in der Jugendarbeit für die Einrichtungen der Jugendhilfe in Münster 
durchgeführt. Gerade vor dem Hintergrund der Neuerungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 
war dieser Fachtag sehr interessant für die berufliche Nutzung von WhatsApp. 
Im Nachgang dieser Veranstaltung wurden die Social-Media-Guidelines des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien aktualisiert und den Nutzern von WhatsApp in der Jugendhilfe „10 Bedingungen für die Kom-
munikation mit Jugendlichen in der Jugendarbeit per WhatsApp“ als Handout zur Verfügung gestellt. 
• Eine weitere Qualifizierung von Medien Scouts in Münster konnte in 2018 nicht stattfinden, weil die Finan-
zierung nicht gesichert war.

Produktüberblicke 
 
92 
• Die Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen!?“ ist weiterhin ein Publikumsmagnet. Beim zweiten von 
neun Vorträgen der neunten Auflage konnte die 5.000ste Besucherin begrüßt werden. Am Ende der Vor-
tragsreihe 2018 lag die Zahl bei 5.846 Besuchern/-innen. 
• Die Broschüre „Alles klar? - Paragrapheninfos für Jugendliche und junge Erwachsene“ wurde Anfang 2018 
aktualisiert und neu aufgelegt. Es wurden neue Themen aufgenommen und auch das „Medien-Special“ an 
die aktuellen Begebenheiten angepasst. 
Im neuen Layout wurden im Laufe des Jahres 6.000 Exemplare an interessierte Schulen, Jugendeinrich-
tungen, Polizeidienststellen und andere Institutionen verteilt. Auch die Online-Version der Broschüre wurde 
umfassend aktualisiert. Mittlerweile findet die Broschüre bundesweit Beachtung, positive Rückmeldungen 
und Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet gingen ein. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
• Die 2008 erarbeitete Vereinbarung zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Sozi-
alamt der Stadt Münster zum Kinderschutz für Personen, die in Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge le-
ben soll überarbeitet werden und dann für alle Fachkräfte der sozialen Arbeit des Sozialamtes gelten. 
• Für die am 01.07.2018 geschaffene Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in der York-Kaserne 
soll in Absprache mit der Bezirksregierung Münster eine Vereinbarung zum Kinderschutz erarbeitet werden. 
• Das Netzwerk Gewaltprävention und Konfliktregelung Münster feiert sein 20-jähriges Bestehen. 
• Das „Argumentationstraining gegen Stammtischparolen“ wird konzeptionell fortgeschrieben.  
• Jugendliche und junge Erwachsene sollen für das Thema Zivilcourage im Rahmen der Aktion Noteingang 
sensibilisiert werden. 
• Die Erstellung eines weiteren Erklärfims im Rahmen des Schuldenpräventionsprojektes ist geplant. 
• Die Broschüre „Alles klar? - Paragrapheninfos für Jugendliche und junge Erwachsene“ wird in die arabische 
und englische Sprache übersetzt. 
• Es ist eine Qualifizierungsmaßnahme Medienscouts geplant. 
• Ein neues Format von Elternabenden zu „medienpädagogischen Themen“ soll entwickelt werden. 
Ressourcen 
• Stellen: 10,10 
• Aufwendungen:  4.182.911 € 
• Erträge:  12.367.285 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 75 % der Fälle längstens 14 Tage. 
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr), in denen sich das Kind im Haushalt der Eltern aufhält, findet noch am Tag der Meldung eine persönliche 
Kontaktaufnahme statt.

Produktüberblicke 
 
93 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 14 Tage dauer-
ten (in %)* 
93 79 75 88 
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe (bei Auf-
enthalt des Kindes im elterlichen Haushalt), mit Hausbe-
such / direktem Kontakt am Tag der Meldung (in %) 
100 100 100  100 
* für 2016 ohne umA, da diese konzeptionell bis zu 3 Monaten in der Inobhutnahme inkl. Clearingphase verbleiben 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8a Abs. 2 
SGB VIII  
41 56  47 
Anzahl der Inobhutnahmen 345 362 200 247 
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 296 331  295 
Elternbriefversand 36.810 36.458  37.156

Produktüberblicke 
 
94 
 
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
Kurzdarstellung 
An gerichtlichen Verfahren, die Minderjährige und Heranwachsende betreffen, ist das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien zur Unterstützung der Gerichte beteiligt. Ferner hat es die Aufgabe, die Interessen und 
erzieherischen Belange von Minderjährigen und Heranwachsenden aufzuzeigen und in das Verfahren einzu-
bringen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien richtet seine Mitwirkung zeitnah und beteiligungsorien-
tiert aus. Hierdurch sollen die elterliche Verantwortung gefördert und kindzentrierte Regelungen ermöglicht 
werden. Soweit sinnvoll, macht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Verlauf des Verfahrens auch 
Hilfeangebote. Es ruft seinerseits das Gericht an, wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet, aber eine erzie-
herische Hilfe nicht oder nur unzureichend möglich ist. Die Grundsätze des Hilfevorrangs und des geringst-
möglichen Sorgerechtseingriffs sind zu beachten. Durch die Jugendhilfe im Strafverfahren ist die Beratung 
und Betreuung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen/ Heranwachsenden im Kontext des Verfahrens 
vor dem Jugendgericht gesichert. In regelmäßigen Absprachen mit den Familiengerichten wird die Berichter-
stattung in mündlicher bzw. schriftlicher Form erörtert. Wesentliches Ziel ist die Vermeidung von Verfahrens-
eskalationen. In Umgangsangelegenheiten sind in wesentlichen Anteilen freie Träger beteiligt. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 50 und 52 SGB VIII, §§ 155 ff. FamFG 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
• Im Jahr 2018 fand ein Arbeitstreffen „Runder Tisch“ statt. In diesem wurde das Thema Aufgabenstellung 
und Finanzierung des Umgangspflegers in Abgrenzung zu einem begleiteten Umgang ausgiebig erörtert. 
Der Austausch fokussierte sich auf die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes eines Umgangspflegers 
und/oder der Durchführung eines begleiteten Umgangs. Ferner wurde das Thema Miterleben von häusli-
cher Gewalt von Kindern in Familien im Kontext der Durchführung eines begleiteten Umgangs erörtert. Es 
bestand insoweit Einvernehmen zwischen allen Gesprächsteilnehmern, dass die Fragen des Umgangs in 
Fällen häuslicher Gewalt im Interesse der Kinder den intensiven fachlichen Dialog der beteiligten Institutio-
nen erfordern. Es bedarf der stetigen Sensibilisierung für das Thema. Im Ergebnis wurde bezogen auf den 
begleiteten Umgang herausgestellt, dass die Eltern Verantwortung für ihr Handeln übernehmen müssen, in-
dem sie vor dem ersten begleiteten Umgang die stattgefundene Gewalt mit den Fachkräften thematisieren 
und unter Anleitung mit dem Kind darüber sprechen. 
• Wie bereits in den vergangenen Jahren ist und bleibt es den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes 
ein besonderes Anliegen, die Belange der Kinder als Träger eigener Rechte zu achten und zu würdigen, 
ihnen über den persönlichen Kontakt Gehör zu verschaffen und sie am gerichtlichen Verfahren zu beteili-
gen. 
• Mit allen beteiligten Institutionen, mit Justiz, Polizei und den Trägern der Jugendhilfe, die ambulante Maß-
nahmen für straffällige und gefährdete Jugendliche und Heranwachsende durchführen, werden regelmäßige 
Gespräche über die Entwicklung der Jugendkriminalität und die sich daraus entwickelnden Bedarfe geführt. 
Die vielfältigen ambulanten Maßnahmen und Präventionsangebote und die fachliche Vernetzung aller betei-
ligten Akteure und Institutionen unterstützen die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren in der Arbeit mit 
straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden.  
• Die Anzahl der Intensivtäter ist sehr gering. Bei diesen besteht eine enge Kooperation mit dem Kommuna-
len Sozialdienst, den Trägern, die ambulante Maßnahmen vorhalten, und der Drogenhilfe Münster sowie mit 
dem Jugendgericht und den Einrichtungen, die Plätze für Untersuchungshaftvermeidung vorhalten. Einige 
jugendliche Intensivtäter sind erheblich suchtgefährdet, zeigen vielfältige Symptome wie z. B. Schulabsti-

Produktüberblicke 
 
95 
nenz und haben in vielen Fällen ambulante oder stationäre therapeutische Hilfen in Anspruch genommen. 
Ganzheitliche, systemische Ansätze, eine enge Vernetzung der beteiligten Institutionen im Sinne einer Ver-
antwortungsgemeinschaft und der Aufbau tragfähiger Beziehungen sowie eine intensive begleitende Eltern-
arbeit sind notwendig.  
• Unbegleitete minderjährige Ausländer sind in der Regel strafrechtlich nicht stärker belastet als Jugendliche 
und Heranwachsende, die hier geboren und aufgewachsen sind. Sie fallen durch Straftaten im Bagatellbe-
reich auf, u. a. durch die illegale Einreise, Beförderungserschleichung und kleinere Diebstähle. Als minder-
jährige Intensivtäter sind sie der Jugendhilfe im Strafverfahren bisher weitgehend nicht bekannt.  
• Die Inanspruchnahme gruppenpädagogischer ambulanter Maßnahmen ist in Münster rückläufig. Dieser 
Trend ist auch bundesweit zu verzeichnen. Hiervon ausgenommen ist die Inanspruchnahme des Anti-
Gewalt-Trainings des Vereins sozial-integrativer Projekte e. V. Diese hat sich im Jahr 2018 gegenüber dem 
Vorjahr verdoppelt. Es nahmen bei drei Kursen 29 Jugendliche teil. Präventionsprogramme und sozial-
integrative Angebote für gefährdete und straffällige Jugendliche und insbesondere Heranwachsende sind 
weiter fortzuschreiben und fortlaufend an die Lebenslagen und Bedarfe der Jugendlichen anzupassen.  
Ebenso ist die Vernetzung der beteiligten Institutionen fortzuschreiben. Je früher abweichendes Verhalten 
erkannt wird, desto erfolgreicher kann dieses Verhalten mit möglichst niederschwelligen Angeboten der Ju-
gendhilfe und der Justiz mit dem Ziel der Legalbewährung und Förderung der Entwicklung erfolgreich bear-
beitet werden. Dieses Ziel wird durch die Einrichtung des geplanten Hauses des Jugendrechts in Münster 
zeitnah umgesetzt.   
• Der Täter-Opfer-Ausgleich als sozialfriedenstiftende Maßnahme und die Betreuungsweisung wurden im 
Berichtsjahr verstärkt in Anspruch genommen, ebenso die Begleitung und Unterstützung gefährdeter Ju-
gendlicher.   
• Die Anzahl der Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist 2018 in Münster um 0,4 % zurück-
gegangen. Die Anzahl der Verfahren vor dem Jugendgericht ging um 4 % zurück. Die Anzahl der Diversi-
onsverfahren ist um 7 % angestiegen. Die Veränderungen sind auf eine gestiegene Anzahl von Verfahren 
im Bagatellbereich zurück zu führen. Die Anzahl der Mehrfachtäter ist unverändert. 
Die Veränderungen bleiben in der üblichen jährlichen Schwankungsbreite und lassen keinen Schluss auf 
bedeutsame Veränderungen im Bereich der Jugendkriminalität in Münster zu. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
• Geplant ist, dem Thema „Kindeswohl“ in Sorgerechts- und Umgangsverfahren unter dem Aspekt „hoches-
kalierende Elternkonflikte“ Raum zu geben. Der entsprechende Input erfolgt über einen Referenten. 
• 2018 hat die Stadt Münster in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei ihr Interesse für die 
Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts beim Justizministerium NWR bekundet. 
Erste Gespräche zur konzeptionellen Umsetzung und zur Kooperation der beteiligten Institutionen werden 
seit Dezember 2018 geführt. Eine geeignete Immobilie wird zurzeit gesucht.  
• Bereits im Vorfeld des Hauses des Jugendrechts in Münster wird die Zusammenarbeit mit den an den Ver-
fahren beteiligten Institutionen, der Polizei, der Justiz und den Einrichtungen der Jugendhilfe bei Mehrfach- 
bzw. Intensivtätern weiterentwickelt. 
• Die Weiterentwicklung der ambulanten Maßnahmen, die Zusammenarbeit mit den Justizvollzugsanstalten 
und den dort inhaftierten Jugendlichen wird fortgeschrieben. 
• Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.05.2016 
über die Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in 
Strafverfahren sind, wird weitere Veränderungen in der Arbeit mit straffälligen Kindern und Jugendlichen 
auslösen. Diese Richtlinie ist zum 11.06.2019 umzusetzen. Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfah-
ren wird nicht rechtzeitig umgesetzt sein. Die konkreten neuen Erfordernisse zur Umsetzung in Deutschland 
sind daher noch nicht abzusehen.

Produktüberblicke 
 
96 
Ressourcen 
• Stellen: 12,43 
• Aufwendungen:  1.594.875 € 
• Erträge:  1.375 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familiengerichtlichen Verfahren der/die Minderjährige 
im Beratungsprozess persönlich beteiligt. 
In mindestens 85 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal 
ein Kontakt hergestellt wurde (in %) 
74 76 75 75 
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in 
max. 3 Monaten nach Anklagerhebung erfolgten (in %) 
90 90 85 90 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Familiengericht     
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII 
i.V.m. § 1666 BGB 
41 56  47 
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen 
Verfahren) 
495 476 450 324 
Jugendgericht     
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversions-
verfahren) 
1.329 1.398 1.300 1.392 
davon:     
Verfahren vor dem Jugendgericht (ab 2010 Anklage-
schriften) 
751 862  827 
 Diversionsverfahren 578 536  565 
Sozialpädagogische Maßnahmen     
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Grup-
penarbeit  
6 6  13 
 mit Teilnehmern/-innen insgesamt 211 163  189 
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/-
innen 
16 28  23 
Anzahl bearbeiteter Betreuungsweisungen (ViP) 56 88  72

Produktüberblicke 
 
97 
 
060506 – Eingliederungshilfe 
Kurzdarstellung 
Eingliederungshilfen sind Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu gewähren, wenn ihre seelische 
Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll die Selbstbestimmung 
und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen am gesellschaft-
lichen Leben gefördert, Benachteiligungen vermieden oder entgegengewirkt werden. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
• Weiterhin sind erhebliche Steigerungsraten in den ambulanten Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII im 
Bereich der Schulbegleitung zu verzeichnen. Während die Fallzahlen der sonstigen ambulanten oder stati-
onären Hilfen konstant bleiben, sind im Bereich der Schulbegleitung seit 2012 durchschnittlich jährliche 
Steigerungen von über 30 % zu verzeichnen.  
Dies ist in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass die Jugendhilfe als Ausfallbürge für die schulische 
Inklusion genutzt wird. Hierbei werden die strukturellen Defizite in der personellen Ausstattung der Schulen, 
an denen sowohl Lehrpersonal aber vorrangig Sonderpädagogen fehlen, mit über die Jugendhilfe finanzier-
ten Schulbegleitern aufgefangen. Um sich dieses Mittels der Jugendhilfe gem. §35a SGB VIII bedienen zu 
können, wird bei einer Vielzahl von Kindern (vorrangig) in der Grundschule eine seelische Störung diagnos-
tiziert und sozialrechtlich in der Folge eine Behinderung festgestellt; ein Stigma, was unter Umständen den 
gesamten weiteren Entwicklungsprozess der Kinder bis ins Erwachsenalter begleiten könnte, z. B. auch im 
Hinblick auf mögliche Einschränkungen bei zukünftigen privaten Krankenversicherungen oder Erwerbsun-
fähigkeitsversicherungen etc. 
• Der im Jahr 2016 mit der Gesamtschule Mitte begonnene Weg des schulweiten schulbezogenen Poolens 
wurde in der Gesamtschule Mitte in 2018 weiter fortgesetzt. Das Modell sieht vor, dass mit dem Träger auf 
Grundlage der Einzelbedarfe der Schule nach Bedarfsprüfung ein prospektiver Kostenrahmen vereinbart 
und für ein Jahr festgelegt wird und in Absprache mit allen Beteiligten die tätigen Schulbegleitungen flexibel 
eingesetzt werden können. 
Neben dem schulbezogenen Poolen wurde das klassenbezogene Poolen als Regelfall der Leistungsgewäh-
rung in fachlichen Weisungen festgeschrieben. Diese sehen vor, dass regelmäßig geprüft wird, ob schon in 
der Klasse eingesetzte Schulbegleitungen die Aufgabe für weitere Kinder ohne Qualitätsverlust mit über-
nehmen können. 
• Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes führte in 2018 zu großer Verunsicherung. Nach umfangreichen 
Klärungsprozessen im Rahmen der bundesweiten Einführung erscheinen die Auswirkungen auf die Ju-
gendhilfe nicht so gravierend, wie zu Anfang des Jahres von vielen Akteuren angekündigt und befürchtet. 
Weiterhin sind jedoch erweiterte verpflichtende Kooperations- und Koordinierungsaufgaben und Fristen mit 
Blick auf ggf. mögliche Kostenerstattungsansprüche zu beachten. Durch städtische, landes- und bundes-
weite Dialogprozesse und die Mitwirkung an der Arbeitshilfe zum § 35a SGB VIII der Landschaftsverbände 
LWL und LVR konnten die Aufgabenstellungen des SGB IX erfasst und realistisch beurteilt werden. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
• Die Vorgaben aus dem Bundesteilhabegesetz werden auch in 2019 in die Praxis eingearbeitet werden. Es 
gilt, bestehende Arbeitsvorgänge weiter anzupassen und Absprachen mit lokalen Rehabilitationsträgern zu 
treffen. Weiterhin sind Vorbereitungen für die Einführung der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes zum 
01.01.2020 zu treffen.

Produktüberblicke 
 
98 
• Die weiter wachsenden Zahlen der Schulbegleitungen, der Ausweitung des Leistungsanspruchs durch Ein-
führung einen Anspruchs auf Schulbegleitung auch im OGS-Bereich sowie die gesetzliche Verankerung des 
Poolens dieser Hilfen erfordern neue Konzepte zur Wahrnehmung dieser Aufgabe. 
Ressourcen 
• Stellen: 17,26 
• Aufwendungen:  9.966.186 € 
• Erträge:  118.317 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen 
(in %) 
89 89 86 89 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2016 
Ist 
2017 
Ist 
2018 
Ansatz 
2018 
Ist 
Eingliederungshilfen     
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII  372 437 278 527 
davon:     
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 
ambulant 
332 385 238 470 
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 
stationär 
40 52 40 57 
 für junge Volljährige 94 103  112

Produktüberblicke 
 
99 
 
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 
Kurzdarstellung 
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderem die Kommunen, alles Notwendige zu planen 
und vorzuhalten, das dazu beiträgt, den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien 
Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei, 
geeignete Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und 
bereitzustellen mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen. 
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers als verpflichtendes Instrument 
ist in §§ 79, 79 a, 80, 81 SGB VIII festgelegt.  
Jugendhilfeplanung bezieht sich als Querschnittsaufgabe grundsätzlich auf alle Handlungsfelder der Jugend-
hilfe, so dass sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten 
der jeweiligen Fachabteilungen widerspiegeln. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2018: 
• Der Rat der Stadt Münster hat am 04.07.2018 die indikatorengestützte „Erweiterung und Neuverteilung der 
kommunalen Personalressourcen der Schulsozialarbeit und Förderinseln“ (V/0204/2018/1) für die Schuljah-
re 2018/2019 und 2019/2020 beschlossen. Im Zuge der Erweiterung und Neuverteilung wurden zusätzlich 
5,25 Stellen aus Mitteln der Inklusionspauschale geschaffen. Darüber hinaus konnten vier weitere Förderin-
seln im Primarbereich mit jeweils 0,5 Stellen durch frei gesetzte Mittel eines freien Trägers, der seine Tätig-
keit zum Jahresende eingestellt hat, eingerichtet werden. 
• Im Zuge der Erarbeitung eines integrierten Entwicklungskonzepts für den Stadtteil Coerde hat das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien den Prozess aktiv begleitet und sich abteilungsübergreifend mit den in 
den jeweiligen Handlungsfeldern hinterlegten Maßnahmen beschäftigt, diese kommentiert und weitere An-
regungen bzw. Maßnahmen aufgezeigt. 
• Am 10.10.2018 hat der Rat der Stadt Münster das „Bedarfsorientierte Konzept der Zuwendungsförderung 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster“ (V/0739/2018) 
beschlossen. Diese Vorlage sichert die bedarfsgerechte Verteilung der Fördermittel nach einheitlichen Krite-
rien. In einem dialogischen Prozess mit Vertretungen der freien Träger und des öffentlichen Trägers wurde 
eine transparente Berechnungsformel für die Verteilung der Zuwendungsgelder der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit erstellt. Das Konzept inkludiert zudem die Anpassung 
der Zuwendungen bei den Programm- und Betriebskosten aufgrund von veränderten allgemeinen Kosten-
entwicklungen und die Harmonisierung der Trägeranteile im Personalkostenbereich. 
• Die bedarfsbezogene Infrastrukturmaßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Südost auf 
dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne in Gremmendorf-West wurde im Jahr 2018 planerisch konkre-
tisiert. Am 12.12.2018 hat der Rat der Stadt Münster die Errichtung einer Einrichtung der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit am Wiegandweg in der Kombieinrichtung „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der of-
fenen Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ (V/0925/2018) beschlossen.  
• Im Rahmen der kommunalen Qualitätszirkelarbeit 2018 sind die Qualitätsstandards für die offenen Ganz-
tagsschulen entwickelt worden. Die formulierten Standards stellen ein integriertes Arbeitsergebnis des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Schulamtes für die Stadt Münster, des Amtes für Schule und 
Weiterbildung, der freien Träger der Jugendhilfe sowie der Stadtelternschaft Münster dar und dienen als 
Grundlage für alle offenen Ganztagsschulen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der pädago-

Produktüberblicke 
 
100 
gischen Arbeit. Mit den Vorlagen V/0766/2018 und V/0766/2018/1 sind die „Qualitätsstandards der Offenen 
Ganztagsschulen in Münster“ den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt worden.   
• Mit der Vorlage V/0818/2018 „Familienkonferenz für Münster – Entwicklung eines Veranstaltungskonzeptes“ 
hat die Verwaltung die erforderlichen Planungsschritte und das weitere Vorgehen beschrieben.  
• Im Zuge des in 2018 durchgeführten fortlaufenden Integrationsmonitorings zum Migrationsleitbild der Stadt 
Münster wurden für die in den jeweiligen Handlungsfeldern hinterlegten Teilziele entsprechende Daten er-
hoben. Darüber hinaus wurde speziell für diesen Zweck eine Geburtscodierung zur Identifizierung der Kita-
kinder mit Migrationshintergrund durchgeführt. 
Ausblick auf das Jahr 2019: 
• Im Rahmen der Etatberatungen 2018 wurden auf Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL im Ausschuss für Schule und Weiterbildung insgesamt 630.000 Euro für die Einrichtung von zehn 
zusätzlichen Vollzeitstellen innerhalb der Schulsozialarbeit in den Jahren 2019 bis 2022 bereitgestellt. Die 
Verteilung dieser zusätzlichen Stellen wird im Rahmen der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung auf Grundlage der mit der Neuverteilung der Schulsozialarbeiterstellen für die Schuljahre 
2018/2019 und 2019/2020 erhobenen Indikatoren bzw. Stellenwerte im ersten Quartal 2019 erfolgen. 
• Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe wird sich weiterhin aktiv in dem Prozess des Integrierten Entwick-
lungskonzeptes Coerde einbringen und das Stadtplanungsamt in dem Vorhaben unterstützen, ein integrier-
tes Gesamtkonzept als Grundlage für die Beantragung einer städtebaulichen Förderung zu entwickeln.   
• Im Zuge der Realisierung der Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Wiegandweg / ehemali-
ge York-Kaserne in der Kombieinrichtung „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit unter einem Dach“ (V/0925/2018) wird das Trägerauswahlverfahren durchgeführt bzw. die 
Entscheidung über die Trägerschaft der Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit herbeigeführt.  
• Um den steigenden und veränderten Bedarfen im Bereich der Betreuungsangebote in den Ferien, sowohl 
finanziell als auch organisatorisch und pädagogisch, gerecht zu werden, sollen die Richtlinien des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Ju-
gendarbeit angepasst und neu ausgerichtet werden. Mit der Vorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen 
Kinder- und Jugendarbeit zum 01.01.2019“ werden dementsprechend die ganztägigen Ferienbetreuungen 
für Kinder in den Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
festgeschrieben und in die Strukturförderung überführt.  
• Die dritte Überarbeitung des Leitbildes „Migration und Integration Münster“ soll in einem breit angelegten 
partizipativen Prozess im ersten Quartal 2019 abgeschlossen werden. Schwerpunkte der Kinder- und Ju-
gendhilfe sind in den Integrationsleitzielen „Bildung und Sprache“ und „Kinder- und Jugendhilfe, soziale 
Leistungen und Dienste“ hinterlegt.

Jugendhilfeetat 
 
101 
5. Jugendhilfeetat 
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)  
Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt 
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien seit 
2008 auf der Grundlage des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements (NKF), welches die kamerale 
Haushaltssystematik abgelöst hat. Seither werden 
nicht mehr nur die reinen Finanzströme dargestellt. 
Vielmehr beinhalten Ansätze und Rechnungser-
gebnisse das vollständige Ressourcenaufkommen 
und den -verbrauch. Die Stadt Münster verwendet 
dazu ein SAP-basiertes Verfahren. 
In diesem Kapitel soll es nun um den „Finanzteil“ 
des Haushalts, d. h. um die Finanzdaten (Teiler-
gebnisplanung/-rechnung und Teilfinanzplanung/  
-rechnung) für den Produktbereich 06 - Kinder-, 
Jugend- und Familienhilfe gehen. Die Planung 
enthält die Ansätze in der Vorausschau, das 
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar. 
Darüber hinaus ist eine Steuerung anhand von 
transparenten Zielsetzungen möglich. Dazu sei auf 
das Kapitel „Produktüberblicke“ verwiesen, in dem 
auf den Produktplan des Produktbereichs 06 - 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die darin ent-
haltenen Ziele und Zielkennzahlen und die dazu-
gehörigen Ergebnisse eingegangen wird. 
 
Teilergebnisplan 
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
vor: 
 Ansatz 2017 Ansatz 2018 
 Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge 
Kindertagesbetreuung 117.950.330 € 68.736.760 €  126.940.730 € 69.920.190 €  
Kinder- und Jugendarbeit 24.849.990 € 10.170.230 € 26.696.710 € 11.690.580 € 
Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
6.007.590 € 363.990 €  6.733.410 € 364.000 €  
Familienförderung 4.613.190 € 327.200 €  4.488.180 € 327.200 €  
Erzieherische und wirtschaftliche 
Hilfen für Familien 
49.570.230 € 8.874.530 € 64.293.430 € 21.668.730 € 
Gesamt 202.991.330 € 88.472.710 € 228.929.270 € 103.970.700 € 
Bei den dargestellten Ansätzen handelt es sich um die Werte aus der vom Rat der Stadt Münster beschlosse-
nen Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr (Sitzung des Rates am 14.12.2016 für das Haushalts-
jahr 2017 / Sitzung des Rates am 13.12.2017 für das Haushaltsjahr 2018).

Jugendhilfeetat 
 
102 
Teilergebnisrechnung 
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die 
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2018 jeweils 
vorläufig):

Jugendhilfeetat 
 
103 
Augenfällig ist die Verringerung der Erträge im Bereich der Kindertagesbetreuung, die zugleich zu einer 
Erhöhung des Gesamtzuschusses führt. 
Diese Entwicklung wurde bereits im Kinder- und Jugendhilfereport 2017 angekündigt und begründet sich wie 
folgt: 
Die Stadt Münster erhielt aufgrund des Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt in Kindertageseinrichtungen in 
Nordrhein-Westfalen und des Erlasses des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des 
Landes NRW im Dezember 2017 weitere Landesmittel in Höhe von rund 9,8 Mio. EUR. Es handelte sich um 
einen einmaligen pauschalierten Zuschuss zu den Betriebskosten zum Erhalt von vorhandenen Kindertages-
einrichtungen, so dass sich daraus keine Tendenz für die Folgejahre ergab, sondern lediglich ein Einmaleffekt 
erzielt wurde. Der Betrag war vollständig an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiterzugeben und 
wurde nun im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung des Jahres 2018 bei den Aufwendungen erkennbar. 
Planbar war die Entwicklung für die Stadt Münster nicht, da das Gesetz nach der Landtagswahl 2017 in NRW 
und nach Bildung der neuen Landesregierung im November 2017 verabschiedet worden ist. 
Schwerpunkte 2018 
Der Bereich der Kindertagesbetreuung bindet nach wie vor aufgrund der notwendigen Rechtsanspruchserfül-
lung und des großen finanziellen Volumens erhebliche Ressourcen. 
Besonders im Fokus steht zudem die Entwicklung und Steuerung des Bereichs „Erzieherische und wirtschaft-
liche Hilfen“. 
Bei den genannten Daten handelt es sich jeweils um vorläufige Ergebnisse.

Jugendhilfeetat 
 
104 
Kindertagesbetreuung 
Die gesetzliche Verpflichtung, sowohl den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für Kinder 
über 3 Jahre als auch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsplatz/Kinder-
tagespflege) für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (seit 01.08.2013) zu gewährleisten, macht weiterhin erhebli-
che Anstrengungen erforderlich. Dies zeigt sich im Teilergebnisplan sowohl bei den steigenden Aufwendun-
gen (u. a. Betriebskostenzuschüsse) als auch bei den steigenden Erträgen (u. a. Landeszuweisungen, Eltern-
beiträge) in der Produktgruppe 0601 „Kindertagesbetreuung“. 
So stiegen die Aufwendungen um 10,3 Mio. EUR (Vorjahr: + 13,8 Mio. EUR) von 124,2 Mio. EUR auf 134,5 
Mio. EUR. Die Erträge verringerten sich um 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: + 20,9 Mio. EUR), so dass sich der städti-
sche Zuschuss insgesamt um 12,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr erhöhte. Zu berücksichtigen ist dabei 
allerdings, dass - wie bereits dargestellt - aufgrund des Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt in Kinderta-
geseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen und des Erlasses des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge 
und Integration des Landes NRW im Dezember 2017 zusätzliche Landesmittel in Höhe von rund 9,8 Mio. EUR 
eingegangen sind, die im Jahr 2018 vollständig an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiterzugeben 
waren. Dadurch erhöhten sich die Aufwendungen im Jahr 2018 entsprechend. 
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung war im Jahr 2018 keine Bereitstellung überplanmäßiger Mittel er-
forderlich. 
Verwiesen sei auf die Vielzahl der im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien behandelten Vorlagen, 
die Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung enthalten (vgl. Kapitel 
„Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“ / Beratungsprogramm 2018). 
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
Die erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des 
Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) gewährt. Es besteht insoweit ein 
Rechtsanspruch. 
Seit 2015/2016 stiegen die Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) erheblich an. Auch 
im Jahr 2018 waren die Aufwendungen für diesen Personenkreis sehr hoch, überstiegen aber erstmals nicht 
mehr den Vorjahreswert. Gestiegen sind dagegen die Aufwendungen für Personen, die nicht dem Kreis der 
umA zuzurechnen waren. 
Daher hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 10.10.2018 wiederum der Bereitstellung überplan-
mäßiger Mittel zugestimmt (Vorlage V/0875/2018 – „Überplanmäßige Mittelbereitstellung durch den Rat der 
Stadt Münster in der Produktgruppe 0605“). Der Mehrbedarf in Höhe von 5,7 Mio. EUR wurde durch Gewer-
besteuermehrerträge gedeckt. 
Über die Entwicklung wurde dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen des regelmäßi-
gen Finanzcontrolling-Berichts transparent berichtet. 
Weitere Ausführungen und Grafiken zu diesem Bereich folgen unter „Abweichungen von Plan- und Ist-
Ansätzen“; darauf sei an dieser Stelle verwiesen. 
Aufgrund der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 war die Ansatzplanung für Unter-
haltsvorschusszahlungen für das Jahr 2018 zunächst schwierig. 
Seither wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt und die bisherige Höchstbe-
zugsdauer von 72 Monaten für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres gilt 
dies, sofern sie nicht selbst auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen 
sind oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 EUR brutto monatlich verdient.  
Erste Steigerungen bei den Aufwendungen hatten sich bereits im Jahr 2017 gezeigt, die weitere Entwicklung 
war abzuwarten.

Jugendhilfeetat 
 
105 
Die regelmäßigen Zahlungen haben sich im Jahr 2018 nun auf dem erwarteten, höheren Niveau stabilisiert - 
siehe nachfolgende Grafik - und ermöglichen somit für die Folgejahre wieder eine bessere Planbarkeit. 
 
Produktbereich 06 - insgesamt 
Auch wenn sich die prozentuale Verteilung der Aufwendungen für die einzelnen Produkte nicht oder nur un-
wesentlich verändert hat, so sind die nominalen Beträge doch erheblich gestiegen. Wie im Vorjahr ist im Er-
gebnis der größte Teil der notwendigen Aufwendungen der Kindertagesbetreuung zuzurechnen (56,0 %, wie 
Vorjahr), gefolgt vom Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien (28,6 %, Vorjahr: 28,3 
%). Der Anteil der Kinder- und Jugendarbeit beläuft sich auf 11,0 % (wie Vorjahr). Des Weiteren beträgt der 
Aufwendungsanteil der Förderung benachteiligter junger Menschen 2,7 % (Vorjahr: 2,8 %) und der Anteil der 
Familienförderung 1,7 % (Vorjahr 1,8 %), jeweils gemessen am Gesamtvolumen des Produktbereichs. 
Zu den Produktgruppen mit dem größten Finanzvolumen wird auch auf die vom Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien erstellten, vertiefenden Berichte hingewiesen. So erscheint jährlich der Kindertagesbetreuungs-
bericht, dem detaillierte Erläuterungen und Darstellungen zu entnehmen sind. Darüber hinaus gibt es weitere 
Berichte in regelmäßigen Zeitabständen, u. a. den Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in Münster. 
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Aufwendungsarten stellt sich innerhalb 
der Teilergebnisrechnung wie folgt dar:

Jugendhilfeetat 
 
106 
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2018 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben sind weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche Kos-
tenart. 
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2018 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen:

Jugendhilfeetat 
 
107 
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen 
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt. Als bedeutsame Position hinzugekommen sind 
die Kostenerstattungen und Kostenumlagen, deren prozentualer Anteil sich nochmals gesteigert hat (2018: 
17,9 %, 2017: 13,9 %, 2016: 6,3 %). Ursache sind die Kostenerstattungen des Landes NRW für die Unterbrin-
gung, Betreuung und Begleitung der hohen Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA). 
Die folgende Grafik stellt dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die einzelnen 
Produkte aufteilen. 
Legende: 
Produkt 060101  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
Produkt 060102  Förderung von Kindern in Tagespflege 
Produkt 060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 
Produkt 060202 Jugendverbandsarbeit 
Produkt 060301 Jugendsozialarbeit 
Produkt 060302 Jugendhilfe an den Schulen 
Produkt 060303 Drogenhilfe 
Produkt 060401 Angebote für Familien 
Produkt 060402 Besondere familienpolitische Maßnahmen 
Produkt 060501 Bezirkliche Sozialarbeit und Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 
Produkt 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien / Adoptionen 
Produkt 060503 Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 
Produkt 060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Produkt 060505 Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
Produkt 060506 Eingliederungshilfe 
Besonders auffällig ist, dass der ausgewiesene Zuschussbetrag beim Produkt 060504 – Schutz von Kindern 
und Jugendlichen wiederum einen negativen Wert aufweist, so dass vermeintlich davon auszugehen ist, es sei 
ein finanzieller Überschuss in diesem Produkt erzielt worden. Tatsächlich ist festzuhalten, dass die Kosten-
erstattungen des Landes NRW für unbegleitete minderjährige Ausländer (= Erträge) aus unterschiedlichen 
Überlegungen heraus (buchungs- und verwaltungstechnische Gründe) insgesamt diesem Produkt zugeordnet 
sind. Die dementsprechenden Aufwendungen können und werden maßnahmenspezifisch zugeordnet (z. B. 
ambulante Hilfen = i. d. R. Produkt 060501, stationäre Hilfen = i. d. R. Produkt 060502 usw.). Daraus erklärt 
sich weitgehend auch der im Vergleich zum Vorjahr in den anderen Produkten entstandene höhere Zuschuss-
bedarf. Bei den weiteren Darstellungen und Grafiken ergeben sich hieraus keine Auswirkungen auf den Vor-
jahresvergleich.

Jugendhilfeetat 
 
108

Jugendhilfeetat 
 
109 
Abweichungen von Plan- und Ist-Ansätzen im Teilergebnisplan 
Die Haushaltsplanung und -steuerung war auch im Jahr 2018 sehr stark geprägt durch die Entwicklung im 
Bereich der Hilfen zur Erziehung (Produktgruppe 0605 – Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien). 
Ein gesamtstädtischer Nachtragshaushaltplan wurde für das Jahr 2018 nicht aufgestellt. Für den Produktbe-
reich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe war in der genannten Produktgruppe jedoch wiederum die Be-
reitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich (vgl. Vorlage V/0875/2018 „Überplanmäßige Mittelbereitstel-
lung durch den Rat der Stadt Münster in der Produktgruppe 0605“, Sitzung des Rates der Stadt Münster am 
10.10.2018). 
Auf Basis dieser Daten kann die Entwicklung des Jahres 2018 in vergleichbarer Weise veranschaulicht wer-
den. Danach stellen sich die Plan-/Ist-Abweichungen für das Jahr 2018 wie folgt dar:

Jugendhilfeetat 
 
110 
 
Wie bereits unter „Teilergebnisrechnung“ bei der Darstellung der Rechnungsergebnisse beschrieben, ist die 
Verringerung der Erträge im Bereich der Kindertagesbetreuung besonders auffällig. Dazu sei nochmals auf die 
einmalige pauschalierte Zusatzzahlung des Landes NRW in Höhe von rund 9,8 Mio EUR an die Stadt Münster 
verwiesen, die aufgrund des Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt in Kindertageseinrichtungen in Nord-
rhein-Westfalen Ende des Jahres 2017 eingegangen ist und im Jahr 2018 vollständig an die Träger der 
Kindertageseinrichtungen weiterzugeben war. Dies zeigte sich im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung des 
Jahres 2018 bei den entsprechenden Aufwendungen. 
Besondere Entwicklung im Jahresverlauf und deren finanzielle Auswirkungen 
Im Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wurde seit dem Jahr 2016 
jeweils eingehend die finanzielle Entwicklung der Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hil-
fen für Familien“ dargestellt, die sich durch die notwendige Unterstützung der Zuflucht suchenden Menschen 
wesentlich verändert hatte. Auch im Haushaltsjahr 2018 musste das Fach- und Finanzcontrolling weiterhin 
den Fokus auf diesen Bereich legen. So hat sich die Entwicklung, dass die Aufwendungen für die Hilfen zur 
Erziehung für Personen, die nicht dem Kreis der umA zuzurechnen sind, steigen, in erheblicher Weise fortge-
setzt. 
LogoData-Zahlungen (HzE) 
Die folgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der mittels der jugendamtsspezifischen Software „LogoData“ 
monatlich für Hilfen zur Erziehung ausgezahlten Beträge (in EUR) im Jahresvergleich, die als aussagekräftiger 
Indikator zu sehen waren:

Jugendhilfeetat 
 
111 
Die Aufwendungen des Jahres 2018 lagen insgesamt noch einmal deutlich über den Beträgen des Vorjahres. 
Die Verteilung der einzelfallbezogenen Aufwendungen für umA im Jahr 2018 stellte sich wie folgt dar:

Jugendhilfeetat 
 
112 
Nicht enthalten sind Aufwendungen, die nicht einzelfallbezogen zugeordnet werden können. 
Dass sich der Anstieg der Aufwendungen nicht nur durch die Hilfen zur Erziehung für umA ergeben hat, zeigt 
die folgende Grafik:

Jugendhilfeetat 
 
113 
Verursacht wurde diese Entwicklung insbesondere durch Aufwandssteigerungen bei 
• Sozialpädagogischen Familienhilfen nach § 31 SGB VIII, 
• Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII, 
• Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII – Reguläre Heimerziehung, 
• Hilfen nach § 33 Satz 1 und 2 SGB VIII – Vollzeitpflege und 
• Einzelfallübergreifenden Aufwendungen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung. 
Die Mehrbedarfe haben sich somit nicht durch Kostensteigerungen nur bei einzelnen Hilfearten ergeben.  
Vielmehr sind die Ursachen in verschiedenen Zusammenhängen zu sehen: 
• Die Heimträger haben im Zuge der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) ihre 
Kapazitäten ausgeweitet und nahezu vollständig erschöpft. Dadurch wurden zum Teil notwendige stationäre 
Hilfen zur Erziehung in anderer Form erbracht, z. B. durch ambulante Hilfen und/oder teilstationäre Hilfen. 
• Die Steigerung der Aufwendungen für die Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII basiert auf den zu er-
bringenden Leistungen für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Ju-
gendliche an Schulen. Der Bedarf nimmt trotz Steuerungsanstrengungen und klassenbezogenen Pool-
modellen weiter zu. 
• Die Anzahl der überdurchschnittlich aufwendigen und kostenintensiven Fälle ist erheblich gestiegen (sog. 
„Systemsprenger“). Diese Entwicklung ist kein münsterspezifisches Phänomen, sondern belastet auch an-
dere Kommunen in vergleichbarer Weise. Eine Steuerung dieser Entwicklung im Rahmen des Finanz- und 
Fachcontrollings ist nur bedingt möglich. 
• Darüber hinaus können Kostensteigerungen durch jährliche Entgeltverhandlungen und Zuschusserhöhun-
gen, die im Rahmen von Etatberatungen beschlossen wurden, nicht mehr budgetneutral erbracht werden. 
• Bei den einzelfallübergreifenden Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Kosten, die nicht 
grundsätzlich einem Einzelfall zugerechnet werden können. Hierunter fallen u. a. Kosten für das Vorhalten 
von Plätzen für Inobhutnahmen, Leistungen im Bereich Vormundschaften, Jugendhilfe im Strafverfahren, 
Abrechnung von Gesundheitskarten, Aufwendungen für den Einsatz von städtischen Integrationshelfern an 
offenen Ganztagsschulen. 
Den Aufwendungen in den Hilfen zur Erziehung für Personen, die nicht umA sind, stehen in der Regel keine 
Erträge gegenüber.

Jugendhilfeetat 
 
114 
Unterhaltsvorschuss 
Im Kinder- und Jugendhilfereport 2017 wurde berichtet, dass die finanziellen Auswirkungen durch das geän-
derte Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in der zweiten Jahreshälfte 2017 zwar bereits erkennbar, aber erst im 
Jahr 2018 mit stetigem Anstieg wirksam werden. Diese Einschätzung unterstreicht die folgende Grafik: 
 
Das UVG war zum 01.07.2017 geändert worden. Seither wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit 
des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde für alle Kinder aufgehoben. Für 
Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist nun zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leis-
tungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende 
Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 EUR brutto monatlich verdient. 
Wie bereits unter „Schwerpunkte 2018“ dargestellt, haben sich die regelmäßigen Zahlungen inzwischen auf 
dem erwarteten, höheren Niveau stabilisiert und sind für die Folgejahre besser planbar.

Jugendhilfeetat 
 
115 
Teilfinanzplan 
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und 
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung 
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt. 
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe waren 2018 ins-
gesamt keine Einzahlungen sowie Auszahlungen 
in Höhe von 15.670.440 € veranschlagt. 
15.501.500 € der Auszahlungen waren allein der 
Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung zuzuordnen. 
Teilfinanzrechnung 
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung 
Auszahlungen in Höhe von 7.418.040 € getätigt. 
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von 
1.573.480 € erzielt werden. Wesentliche Schwer-
punkte waren wie im Vorjahr der Ausbau der Be-
treuungsplätze sowohl für Kinder unter 3 Jahren 
als auch für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren in 
Kindertageseinrichtungen. 
Finanzberichterstattung im Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien 
Um die finanziellen Entwicklungen im Bereich der 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auch unterjährig 
zu veranschaulichen, legt die Verwaltung dem 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
seit 2015 regelmäßig einen Finanzbericht auf 
Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmana-
gements vor. So wurde für den Ausschuss sowohl 
nach dem II. als auch nach dem III. Quartal ein 
Finanzcontrolling-Bericht erstellt. Er beinhaltete 
den jeweils zum Ende des Quartals aktuellen 
Stand der 
• Gesamtsummen der Erträge (Zeile 10) 
• Gesamtsummen der Aufwendungen für 
- Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) 
- Transferaufwendungen (Zeile 15) 
- Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Hierbei handelt es sich um die vom Fachamt be-
wirtschafteten Zeilen im Teilergebnisplan des städ-
tischen Haushalts. 
Der Bericht enthält des Weiteren eine Prognose 
über die Entwicklung bis zum Ende des Haushalts-
jahres. Grundlage für die Prognosedaten ist jeweils 
eine lineare Hochrechnung, die zum Teil unter 
Berücksichtigung von fachlich relevanten Einfluss- 
und Entwicklungsgrößen angepasst ist. 
Ausblick 
Auch in den kommenden Jahren bleiben die The-
menschwerpunkte „Kindertagesbetreuung“ und 
„Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Fami-
lien“. Ziel ist es, die Aufgaben mit möglichst opti-
maler Finanz- und Ressourcenverwendung zu 
erfüllen. Damit stehen alle beteiligten Akteure wei-
terhin vor großen Herausforderungen. Zur Steue-
rungsunterstützung ist dazu weiterhin ein intensi-
ves Finanz- und Fachcontrolling erforderlich. Eine 
strenge Ausgabendisziplin bleibt unerlässlich.

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
116 
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammensetzung und Aufgaben 
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch 
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt. 
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“. 
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, 
insbesondere mit 
• der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, 
• der Jugendhilfeplanung und 
• der Förderung der freien Jugendhilfe. 
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und 
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der 
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster. 
Am 31.12.2018 gehörten dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Personen an: 
Stimmberechtigte Mitglieder 
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr) 
von der CDU 
1. RH Jens Christian Heinemann 
Vertreter: RH Richard Michael Halberstadt 
2. Teresa Küppers 
Vertreter: RH Bruno Kleine Borgmann 
3. Jolanta Vogelberg 
Vertreter: RF Astrid Bühl 
von der SPD 
4. RF Anne Schulze Wintzler (stv. Vorsitzende) 
Vertreter: RH Mathias Kersting 
5. RF Katharina Köhnke 
Vertreterin: RF Doris Feldmann 
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
6. RF Jutta Möllers (Ausschussvorsitzende) 
Vertreter: RH Raimund Köhn 
7. Jörg Nathaus 
Vertreter: Karl-Heinz Neubert 
 
 
von der FDP 
8. Maximilian Kemler 
Vertreter: RH Jörg Berens 
von DIE LINKE. 
9. RF Fatma Kirgil 
Vertreterin: Birgit Schmiedeshoff 
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe 
10. Pfarrer Ulrich Messing 
Vertreter: Jan-Christoph Horn 
11. Stephan Degen 
Vertreter: Andreas Czarske 
12. Ernst Cluse 
Vertreter: Felix Braun 
13. Gerhard Dworok 
Vertreterin: Marion Kahn 
14. Wilfried Stein 
Vertreter: Friedhelm Gerhard 
15. Johannes Schmanck 
Vertreter: Heiko Philippski

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
117 
Beratende Mitglieder 
Stadt Münster 
1. Stadtdirektor Thomas Paal 
(Dezernent für Bildung, Jugend und Familie) 
2. Anna Pohl 
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien) 
Präsident des Landgerichts Münster 
3. Richterin am Amtsgericht Astrid Schulte im Busch 
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Petra Pheiler-Cox 
Direktor der Agentur für Arbeit 
4. Wolfgang Abeln 
Vertreter: Matthias Matysiak 
Bezirksregierung Münster als obere 
Schulaufsichtsbehörde 
5. Norbert Hartmann 
Vertreter: Thomas Terhaer 
Polizeipräsident Münster 
6. Peter Scheffzik 
Vertreter: Ralf Stienemann 
Stadtdechant von Münster 
7. Sebastian Reimann 
Vertreter: Christian Fraune 
Superintendent des Kirchenkreises Müns-
ter 
8. Rolf Grieskamp 
Vertretung: N.N. 
Jüdische Gemeinde Münster 
9. Margarita Voloj 
Vertreterin: Ruth Frankenthal 
Integrationsrat der Stadt Münster 
10. Natalie Eichner 
Vertreterin: Beata Arabasz 
Sachkundige Einwohner/innen 
auf Vorschlag der Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
11. Maria Pinke 
Vertreter: Michael Geuckler 
Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-
verband - Kreisgruppe Münster 
12. Beate Heeg 
Vertreterin: Gabriele Markerth 
 
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband 
Münster 
13. Gudrun Sturm 
Vertreterin: Anne Westendorf 
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
14. Dr. Ralf Kaisen 
Vertreterin: Sarah Biermann 
Diakonie Münster 
15. Uwe Wellmann 
Vertreterin: Heike Liebrecht 
Stadtsportbund Münster e.V./ Sportjugend 
16. Thomas Lammers 
Vertreterin: Vanessa Prange 
Jugendrat der Stadt Münster 
17. Luka Taya Landheer 
Vertreter: Cyber Maria Steinbach 
Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster 
18. Judith Haase 
Vertretung: N.N. 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
AG 1 – Mädchen und Jungen/ Gender 
19. Susanne Decker 
Vertreter: Martin Thonemann 
AG 2 – Kinder- und Jugendarbeit 
20. Stefan Bommes 
Vertreter: Sebastian Geeraedts 
AG 3 - Jugendsozialarbeit 
21. Klaus Fröse 
Vertreterin: Lisa Leifheit 
AG 4 - Familienförderung 
22. Astrid-Maria Kreyerhoff 
Vertreterin: Anne Becker 
AG 5 – Tagesbetreuung für Kinder 
23. Sabine Busch 
Vertreterin: Felizitas Schulte 
AG 6 – Hilfen zur Erziehung 
24. Michael Kaiser 
Vertreter: Dr. Friedhelm Höfener

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
118 
Beratungsprogramm 2018 
Im Jahr 2018 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in sieben öffentlichen Sitzungen und 
in drei nichtöffentlichen Sitzungen. Darüber hinaus fand eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung statt. In der folgenden Liste sind die einzelnen öffentlichen Beratungsvorlagen des 
Berichtsjahres zusammengestellt: 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0827/2017 Maßnahmeprogramm Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide: Jahresbericht 2016 24.01.2018 
V/1059/2017 Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule 
Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule zum Oberstufenhaus und zur Kindertagesein-
richtung, Freianlagen zweiter Baubabschnitt 
- Zustimmung zur Vorentwurfsplanung 
 
24.01.2018 
V/1079/2017 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Landsberger Straße 
in Amelsbüren 
24.01.2018 
V/0010/2018 Nutzung der ehemaligen Wartburg-Hauptschule in Sentrup als Kindertageseinrichtung 24.01.2018 
V/0018/2018 Aufnahmekriterien in städtischen Kindertageseinrichtungen 24.01.2018 
V/0900/2017 Antrag A-R/0040/2017 der SPD-Fraktion vom 21.06.2017  
„Ein selbstverwaltetes Jugendzentrum für Münster“ 
24.01.2018/ 
28.02.2018 
V/1046/2017 Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtu n-
gen - Entwicklung des Standortes Trauttmansdorffstraße 
24.01.2018/ 
28.02.2018 
V/0906/2017 Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ für 
die Stadt Münster  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die 
Grünen/ GAL, der FDP-Fraktion, der DIE LINKE. Ratsfraktion Münster und der Rats-
gruppe Piraten/ ÖDP an den Rat, A-R-/0047/2017 
28.02.2018 
V/0003/2018 Genehmigung der Pauschalmeldung gem. § 19 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) für 
das Kindergartenjahr 2018/2019 
28.02.2018 
V/0042/2018 Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien zu Beginn des Jahres 2018 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Per-
sonalsituation) 
28.02.2018 
V/0043/2018 Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Pastorsesch in Kinderhaus 28.02.2018 
V/0045/2018 Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Martin in Hiltrup 28.02.2018 
V/0046/2018 Sanierung der kath. Kindertageseinrichtung St. Anna in Mecklenbeck 28.02.2018 
V/0072/2018 Schulentwicklungsplanung - Bericht zur Elternumfrage 2017 28.02.2018 
V/0082/2018 A-R/0050/2017 Antrag der SPD - Fraktion: Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung-
Bedarfe jetzt decken 
28.02.2018

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
119 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0085/2018 Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für 
die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die 
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und 
offenen Ganztagsschulen“ 
28.02.2018 
V/0089/2018 Evaluation des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt 
Münster 
28.02.2018 
V/0111/2018 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - 
Errichtungs- und Baubeschluss für einen 1-Gruppen-Pavillon an der Heidestraße, An-
gelmodde 
28.02.2018 
V/0038/2018 Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen; 
Ergebnisse des Verfahrens 2016-2018 
02.05.2018 
V/0080/2018 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung 
Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2-Gruppen-Pavillon an der Beckstraße, Aasee-
stadt 
02.05.2018 
V/0179/2018 Bundesprojekt "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 
- Sport, Sprache, Integration" 
Zwischenbericht nach dem ersten Projektjahr 
02.05.2018 
V/0202/2018 Errichtung der "Städtischen Grundschule Wolbeck-Nord" im Sinne des § 81 Absatz 2 
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) 
02.05.2018 
V/0210/2018 Familienbüro - Jahresbericht 2017 02.05.2018 
V/0217/2018 Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2018/2019 02.05.2018 
V/0224/2018 Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen 
V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 
hier: weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (2. Tranche) und Errichtungsbe-
schluss zur Erweiterung der Mosaik-Schule 
02.05.2018 
V/0257/2018 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung 
Errichtungs- und Baubeschluss für einen 1-Gruppen-Pavillon, Westerheide, Gelmer 
02.05.2018 
V/0264/2018 Nutzung des ehemaligen Hauptzollamtes und des ehemaligen Teilbereiches des Bu n-
desvermögensamtes Sonnenstraße 85-89 als Kindertageseinrichtung 
02.05.2018 
V/0274/2018 Dauerhafte Maßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreu-
ung - Errichtungs- und Baubeschluss für eine 4-Gruppen Einrichtung im Erdgeschoss 
der ehemaligen Flüchtlingseinrichtung am Dahlweg 118, Schützenhof 
02.05.2018 
V/0279/2018 Erweiterung des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen Armutsprä-
vention in Münster 
02.05.2018 
V/0204/2018 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung und Neuverteilung der kommunalen Personal-
ressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 
13.06.2018 
V/0225/2018 Kindertagesbetreuungsbericht 2018 13.06.2018

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
120 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0350/2018 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung in Amelsbüren an der Landsberger Straße  13.06.2018 
V/0351/2018 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung in Wolbeck an der Petersheide 13.06.2018 
V/0418/2018 Neubau 3-Gruppen-Kindertagesstätte Alt Angelmodde 15 
- Zustimmung zur Planung und Baubeschluss - 
13.06.2018 
V/0421/2018 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Zentrum Nord, Münster -
Mitte 
13.06.2018 
V/0339/2018 Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das 
Jahr 2017 
13.06.2018/ 
05.09.2018 
V/0283/2018 Sprechstunde für geflüchtete Kinder und Jugendliche im Gesundheits- und Veterinäramt 
der Stadt Münster 
05.09.2018 
V/0454/2018 Erweiterung der evangelischen Matthias-Claudius-Kindertagesstätte in Münster-
Albachten 
- Zustimmung zur Planung und Baubeschluss - 
05.09.2018 
V/0591/2018 Verlängerung des Projektes "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Ne u-
zugewanderte - Sport, Sprache, Integration" 
05.09.2018 
V/0608/2018 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Nordkirchenweg in 
Münster-Hiltrup zur Versorgung von Bedarfen in Hiltrup und Mitte 
05.09.2018 
V/0613/2018 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung südlich des Nottulner 
Landwegs in Münster Roxel 
05.09.2018 
V/0679/2018 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Ermlandweg in Kinder-
haus zur Versorgung von Bedarfen in Kinderhaus und Mitte 
05.09.2018 
V/0680/2018 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Meckmannweg in 
Mecklenbeck 
05.09.2018 
V/0699/2018 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung: 
Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2 - Gruppen - Pavillon am Holunderweg in 
Sprakel 
05.09.2018 
V/0770/2018 Einrichtung einer betrieblichen Großtagespflege 05.09.2018 
V/0588/2018 Erweiterung des Kommunalen Integrationszentrums Münster 26.09.2018 
V/0609/2018 Integrationsmonitoring 2017 26.09.2018 
V/0654/2018 Antrag A-R/0016/2018 der Ratsgruppe der AfD vom 14.03.2018 „Sanierungsbedarf der 
Kindertageseinrichtungen in Münster ermitteln" 
26.09.2018 
V/0692/2018 Räumliche Erweiterung  und erweitertes Leistungsangebot  des  Drogenhilfezentrums 
INDRO e.V. - Errichtungsbeschluss - 
26.09.2018 
V/0739/2018 Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster 
26.09.2018

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
121 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0782/2018 Errichtungsbeschluss: Umnutzung eines Gebäudes zur Kindertageseinrichtung an der 
Neubrückenstraße im Stadtbezirk Mitte 
26.09.2018 
V/0807/2018 Qualitätsoffensive "Offene Ganztagsschulen" (V/0366/2017) 
Prüfauftrag zum städtischen Vertretungspool 
26.09.2018 
V/0818/2018 Familienkonferenz für Münster  
- Entwicklung eines Veranstaltungskonzeptes - 
26.09.2018 
V/0515/2018 "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" 
- Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - Teil 2: "Operative Ziele" 
05.09.2018/ 
28.11.2018 
V/0766/2018 Qualitätsstandards der offenen Ganztagsschulen in Münster - 2018 26.09.2018/ 
28.11.2018 
V/0792/2018 Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales  26.09.2018/ 
28.11.2018 
V/0627/2018 Anpassung der Unterstützungssysteme für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüle r 28.11.2018 
V/0652/2018 Antrag A-R/0059/2017 der FDP-Fraktion vom 11.09.2017  
„KiTa-Platzvergabe - bestmögliche Unterstützung der Eltern sicherstellen“ + Antrag A-
R/0062/2017 der SPD-Fraktion vom 12.09.2017  
„Kita-Navigator verbessern und für Eltern verständlicher gestalten“ 
28.11.2018 
V/0705/2018/1 
V/0705/2018 
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen 
V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 
hier: weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (3. Tranche) und Errichtungsbe-
schlüsse zur Erweiterung von Schulgebäuden 
28.11.2018 
V/0733/2018 "Familiensprechstunde", Zwischenbericht des vom Land geförderten Präventionsproje k-
tes für Kinder und Jugendliche mit psychisch erkrankten oder suchterkrankten Eltern 
28.11.2018 
V/0896/2018 Projekt "Einwanderung gestalten NRW" - Zwischenbericht 28.11.2018 
V/0903/2018 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters der Stadt Münster 28.11.2018 
V/0907/2018 Verlängerung des Projektes "Bildung integriert" vom 01.08.2019 bis zum 30.06.2021  28.11.2018 
V/0910/2018 Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt 
Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger 
28.11.2018 
V/0914/2018 Trägervergabe für die Interimsmaßnahme an der Beckstraße und die dauerhafte Kinder-
tageseinrichtung in Mitte-Süd 
28.11.2018 
V/0915/2018 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung am Dahlweg 118 im Stadtteil Schützenhof  28.11.2018 
V/0916/2018 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung im Zentrum Nord im Stadtteil Rumphorst 28.11.2018 
V/0923/2018 Familienfreundliche Kommune - Familienfreundliche Tarife 
hier: Haushaltsbegleitantrag der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL vom 20.11.2017 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien  
28.11.2018

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
122 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0925/2018 Errichtungsbeschluss für eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit am 
Wiegandweg/ ehem. York Kaserne - in der Kombieinrichtung - "Kindertageseinrichtung 
und Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit  unter einem Dach" 
28.11.2018 
V/0932/2018 Errichtung der Mathilde-Anneke-Gesamtschule  
(2. Städtische Gesamtschule) 
- Baubeschluss - 
28.11.2018 
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im 
Internet abrufbar unter: 
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=22

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
123 
7. Arbeitsgemeinschaften nach 
§ 78 SGB VIII 
Aufgaben und Bildung 
§ 78 SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die 
Bildung von Arbeitsgemeinschaften dar. Darin 
heißt es: 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die 
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in 
denen neben ihnen die anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter 
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die 
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt 
werden und sich gegenseitig ergänzen.“ 
Bereits seit 1995 gibt es in Münster sechs Arbeits-
gemeinschaften. Wesentliche Besonderheit in 
Münster ist seither, dass der Rat der Stadt Münster 
beschlossen hat, die Sprecher/-innen zu beraten-
den Mitgliedern in den Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien zu bestellen. Darüber hin-
aus zeichnen sich die Aufgabenfelder der Arbeits-
gemeinschaften durch ihre hohe Differenzierung 
aus. 
In der Historie der Arbeitsgemeinschaften gab es 
einige Veränderungen. Aktuell gibt es in der Stadt 
Münster folgende Arbeitsgemeinschaften nach  
§ 78 SGB VIII (Stand: 31.12.2018): 
• AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender 
• AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
• AG 3 - Jugendsozialarbeit 
• AG 4 - Familienförderung 
• AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
• AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften 
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen 
Jahren im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfere-
ports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien ihre Arbeit vor. An dieser Stelle sind zunächst 
einige Daten zu jeder Arbeitsgemeinschaft aufge-
listet (Stand: 31.12.2018). Es folgt eine kurze Ei-
gendarstellung, in der die Themen des abgelaufe-
nen Jahres dargestellt und ein Ausblick auf das 
Folgejahr gegeben werden.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
124 
 
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII  
Mädchen und Jungen / Gender 
Sprecher Susanne Decker 
Stellvertretung Martin Thornemann 
Geschäftsführung Karin Weinlich 
 02 51/ 4 92 – 5157 
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2018 
4 
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3, 
ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der 
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der 
AG 1 ist es, darauf hinzuwirken, dass Mädchen 
und Jungen unter Berücksichtigung ihres biolo-
gischen, kulturellen und sozialen Geschlechts 
sowie ihrer sexuellen Identität individuell gefördert 
und in ihren unterschiedlichen Interessen gestärkt 
werden. 
Die Teilnehmer/-innen der AG 1 haben sich 2018 
vier Mal getroffen. Darüber hinaus fanden weitere 
Sitzungen in der Unter-AG Mädchen und der 
Unter-AG Jungen statt, die sich mit geschlechts-
spezifischen Themen und Angeboten ausein-
andersetzen. 
Die AG 1 beschäftigte sich an den vier vorgesehe-
nen Terminen im Jahr 2018 weiter mit dem Doing-
Gender unter Einbezug des Themenfeldes „ge-
schlechtliche und sexuelle Vielfalt“ und der Bedeu-
tung für die Kinder- und Jugendarbeit. Die Fach-
stelle für Sexualität und Gesundheit und das Ju-
gendzentrum Track haben hierbei aktiv mitgewirkt. 
Herr Dr. Iseke vom Landeszentrum Gesundheit 
NRW hat mit seinem Vortrag und der anschließen-
den Diskussion zum Thema Transidentität und 
Gesundheit viele Denkanstöße gegeben. Im Ar-
beitskreis Mädchen wurde im Rahmen des interna-
tionalen Mädchentages am 11.10. der Fokus auf 
die kulturelle, nationale und soziale, aber auch die 
geschlechtliche und sexuelle Vielfalt von Mädchen 
gelegt. An dem gemeinsamen Aktionstag boten 
Pädagoginnen und Mädchen auf dem Stubengas-
senplatz Tanz, Gesang, Live-Cooking, ein The-
menquiz und vieles mehr rund um das Thema 
„Vielfalt von Mädchen“ an. Im Arbeitskreis Jungen 
fand eine Auseinandersetzung mit dem Bild des 
Mannes bei Youtube statt. 
Im Jahr 2019 sind vier Termine und folgende The-
menschwerpunkte vorgesehen: 
• Trans*identität in der Kinder- und Jugendarbeit, 
Auseinandersetzung mit dem Thema und Arbeit 
an einer Informations- und Netzwerkbildung 
• Intersektionale Betrachtung des Themas im 
Kontext von Geschlecht, Ethnizität, Klasse, Ein-
kommen, Nationalität, Sexualität 
• Planung einer Fortbildung im Arbeitskreis Mäd-
chen 
• Themenschwerpunkt „Transidentität im schuli-
schen Kontext und in Klassenverbänden“ im Ar-
beitskreis Jungen 
• Gender und Sprache in Angeboten der Kinder- 
und Jugendarbeit

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
125 
 
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII 
Kinder- und Jugendarbeit 
Sprecher Stefan Bommes 
Stellvertretung Sebastian Geeraedts 
Geschäftsführung Bernhard Paschert 
 02 51/ 4 92 – 58 90 
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte 
aus der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit, Fachkräfte 
der freien Träger und des 
kommunalen Jugendhilfe-
trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2018 
6 
Im Jahr 2018 fanden insgesamt sechs Sitzungen 
statt. Die Sitzungen wurden überwiegend von 
Fachkräften aus der Kinder- und Jugendarbeit, die 
als Trägervertreter benannt sind, genutzt. Die Mit-
arbeit in der AG 2 ist von großem Interesse durch 
die teilnehmenden Trägervertreter/-innen gekenn-
zeichnet. So beteiligten sich im Jahr 2018 ca. 25 - 
30 Fachkräfte der freien Träger und des kommuna-
len Jugendhilfeträgers an der Arbeit in der AG 2. 
Die inhaltliche Struktur der AG 2 besteht im We-
sentlichen aus der Bearbeitung eines Schwer-
punktthemas, gegenseitigem Informationsaus-
tausch und Berichten aus den Sozialräumen. Des 
Weiteren dient die AG 2 als Vernetzungsgremium 
der Fachkräfte und der jugendrelevanten Fach-
dienste. 
Zur Vor- und Aufbereitung von Themen und Pro-
jekten wurden Unter-Arbeitsgruppen gebildet, die 
ihre jeweiligen Ergebnisse in die AG einbrachten. 
Im Jahr 2018 tagten Unterarbeitsgruppen zu fol-
genden Themen: 
• Unter-AG Controlling/Wirksamkeitsdialog 
• Unter-AG Inklusion  
• AG Ferienbetreuung 
• Unter-AG Jugendpartys in Münster 
Im Jahr 2018 beschäftigte sich die AG 2 mit fol-
genden Themen: 
• Umsetzung der Handlungsempfehlungen des 
Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans 
• Wahl des Sprechers der AG 2 und dessen Stell-
vertretung 
• Umsetzung der Vorlage: Bedarfsorientiertes 
Konzept der Zuwendungsförderung der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und der auf-
suchenden Jugendsozialarbeit (AJSA) in Müns-
ter (V/0739/2018) 
• Weitere Entwicklung des fachlichen Controlling - 
Schlüsselprozesse als Instrument des Wirksam-
keitsdialogs 
• Vorstellung Social Media Guidelines des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien und Vor-
stellung der Richtlinien „Nutzung von Messen-
ger“ in der öffentlichen Jugendhilfe „10 Bedin-
gungen der WhatsApp-Nutzung“  
• Jugendrat - Austausch mit dem neuen Vorstand 
(Herr Börnhorst) 
• Fachlicher Diskurs zum AKJF-Antrag „Ein 
selbstverwaltetes Jugendzentrum in Münster“ 
• Vorstellung Track Münster - der Jugendtreff für 
LSBTI 
• Auswertung der Ferienprogramme/Ganztagsbe-
treuungen 
• Vorstellung des Jugendportals „kanello.net“ 
• THX-Party 9 - Münsters „Danke!“ an alle Aktiven 
und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugend-
arbeit am 14.09.2018 
Für das Jahr 2019 sind folgende Themen in Pla-
nung: 
• Partizipation: Entwicklung von Standards und 
Leitlinien in der OKJA 
• Offene Kinder- und Jugendarbeit und Schule 
• Pädagogische Arbeit für geflüchtete Kinder und 
Jugendliche - Perspektiven und Fortbildungen

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
126 
• Diversity - Toleranz und Akzeptanz in der OKJA, 
u. a. Umgang mit Stammtischparolen 
• Inklusion - Richtlinien - Ferienbetreuung, OKJA - 
Konzepte und Finanzen 
• Vorstellung von Projekten und Einrichtungen der 
OKJA - Best Practice 
• Umsetzung der Handlungsempfehlungen des 
dritten Münsteraner Kinder- und Jugendförder-
plans und Vorbereitung des vierten Kinder- und 
Jugendförderplans 
• Weiterarbeit „Fachliches Controlling OKJA -
Weitere Entwicklung“ 
• Leistungsvereinbarungen der OKJA und der 
AJSA - Anpassung 
• Fördermöglichkeiten - als fester TO in der AG 2 
Sitzung 
• Jugendrat 
 
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII 
Jugendsozialarbeit 
Sprecher Klaus Fröse 
Stellvertretung Lisa Leifheit 
Geschäftsführung Bernhard Paschert 
 02 51/ 4 92 – 58 90 
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe, der Träger von 
geförderten Maßnahmen, 
dem öffentlichen Träger 
und der Arbeitsverwaltung 
Anzahl der 
Sitzungen 2018 
4 
Die AG hat sich vier Mal im vergangenen Jahr 
getroffen. Insgesamt fanden in den vergangenen 
Jahren 102 Treffen statt. An den Sitzungen nah-
men in der Regel zwischen 20 und 25 Personen 
teil. 
Inhalt jeder Sitzung ist ein Bericht aus dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien. Die 
Treffen finden immer abwechselnd bei den Mitglie-
dern der AG statt. 
Themen des Jahres 2018 waren: 
• Vorstellung des Gesamtkonzepts „Qualitäts-
entwicklung in der Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe“ (Herr Werk, Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien der Stadt Münster) 
• Bericht über die aktuelle Situation der Jugendhil-
fe im Strafverfahren (Frau Mols, Caritasverband 
für die Stadt Münster, Frau Tewes-Herting, ViP, 
Herr Gleitz, Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien der Stadt Münster) 
• jährliches Treffen mit der Agentur für Arbeit: 
Zahlen, Daten, Informationen sowie Diskussion 
über die Situation geflüchteter Jugendlicher und 
junger Erwachsener sowie Vorstellung eines 
(nicht gut angenommenen) Projektes, das Ju-
gendliche aus strukturell schwächeren Gegen-
den motivieren sollte, an einem anderen Ort ei-
ne Ausbildung zu machen (Ursachen: fehlende 
soziale Bezüge, unbefriedigende Bus- und 
Bahnanbindung in den frühen Morgenstunden)

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
127 
(Herr Wübbels, Agentur für Arbeit, Herr Debus, 
Jobcenter der Stadt Münster) 
• Vorstellung der Vorlage zur Neuverteilung der 
Schulsozialarbeit und Bericht über den aktuellen 
Stand der Umsetzung (V/0204/2018 und 
V/0204/2018/1 - Integrierte Jugendhilfe- und 
Schulentwicklungsplanung 
Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung und 
Neuverteilung der kommunalen Personal-
ressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und 
2019/2020) 
(Herr Paschert, Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien, Frau Grosse, Amt für Schule und Wei-
terbildung, beide Stadt Münster)  
• Vorstellung des Jugendportals / des Jugendka-
nals Kanello.net 
(Frau Holthaus, Frauen und neue Medien e. V.) 
• Bundesprojekt „Kommunale Koordinierung der 
Bildungsangebote - Sport, Sprache, Integration“ 
• Bericht über den Kinder- und jugendpsychiatri-
schen Dienst und den Aufbau und Aufgabenum-
fang der Abteilung Psychische Gesundheit des 
Gesundheits- und Veterinäramtes der Stadt 
Münster 
(Frau Dr. Siemer-Eikelmann, Gesundheits- und 
Veterinäramt der Stadt Münster) 
• Bericht über das Arbeitsmarkt- und Integrations-
programm 2019 des Jobcenters der Stadt Müns-
ter (Frau Jürgensmeier, Jobcenter der Stadt 
Münster) 
• Vorstellung des Projekts Limit (Frau Hürten, 
Herr Abbas, beide ViP) 
Hingewiesen sei auf die sehr gute und vertrauens-
volle Zusammenarbeit untereinander, mit der Ver-
waltung und der Geschäftsführung. 
Diese harmonische und konstruktive Zusammen-
arbeit aller in der AG soll im Jahr 2019 zu den 
folgenden Themen weiter fortgeführt werden: 
• Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Müns-
ter: Umsetzung des dritten KJFP 2015 - 2019 
und Vorbereitung des vierten KJFP 2020 - 2025  
• Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungs-
planung: Schulsozialarbeit, Perspektiven För-
derschulen 
• Jahresabstimmung mit der Agentur für Arbeit  
und dem Jobcenter Münster;  Schwerpunkt:  
Inklusion/Schwerbehinderung  
• Schulabsentismus: Darstellung der Verfahrens-
abläufe; Bisher nicht erreichbare Schüler/-innen  
• Kommunales Integrationszentrum: Leistungen 
für Jugendliche 
• Maßnahmenprogramm „Kinder- und Jugendar-
mutsprävention“: Innovationsfonds  
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe  
• § 16h SGB II - Auswertungen der bisherigen 
Aktivitäten von Jobcenter/Jugendhilfe  
• Übergang Schule Beruf - Aktueller Stand KAOA   
• Bildungsberatung - Erreichbarkeit/Beratung für 
benachteiligte Jugendliche

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
128 
 
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII  
Familienförderung 
Sprecherin Astrid-Maria Kreyerhoff 
Stellvertretung Anna Becker 
Geschäftsführung Heiner Vogt 
 02 51/ 4 92 – 51 75 
Zusammensetzung 16 Vertreter/-innen freier 
Träger aus den Bereichen 
„ambulante Beratung“ und 
„Familienbildung“,  
4 Mitarbeiter/-innen des 
Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien 
Anzahl der 
Sitzungen 2018 
4 
Im Einzelnen nehmen Vertreter/-innen folgender 
Träger an den Terminen teil: 
• Haus der Familie Münster e. V. 
• Familienverband Junge Gemeinschaft 
• Ev. Familienbildungsstätte Münster e. V. 
• Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e. V. 
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster Reck-
linghausen 
• Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie 
• Anna-Krückmann-Haus e. V. 
• Beratungsstelle Südviertel e. V. 
• Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum 
Münster 
• Zartbitter Münster e. V. 
• Trialog e. V. 
• Caritasverband Münster e. V. 
• Verband allein erziehender Mütter und Väter 
e. V. 
• Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband 
Münster e. V. 
• Pro Familia 
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte des Jahres 
2018 waren: 
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe - Vorla-
ge V/0906/2017 an den Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien 
• Häusliche und sexuelle Gewalt 
• Kultursensibles Arbeiten 
• Neue Datenschutzgrundverordnung der EU zum 
25.05.2018 
• Vorstellung des digitalen Jugendportals „kanel-
lo.net“ 
Die geplanten Themen für das Jahr 2019 sind: 
• Familienkonferenz für Münster 
• Kultursensibles Arbeiten (best practice) 
• Zusammenarbeit mit Dolmetschern 
• Datenschutz 
• Digitalisierung der Arbeit 
• Änderung des SGB VIII

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
129 
 
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII 
Tagesbetreuung für Kinder 
Sprecherin Sabine Busch 
Stellvertretung Felizitas Schulte 
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti 
 02 51/ 4 92 – 51 30 
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers 
Anzahl der 
Sitzungen 2018 
7 
In Münster werden auch weiterhin Kita-Plätze ge-
schaffen und neue Einrichtungen eröffnet. In der 
ersten Sitzung der AG 5 im Jahr 2018 stand die 
Evaluation des Trägerauswahlverfahrens auf der 
Tagesordnung. Die AG stimmte dem Verfahren 
grundsätzlich zu und sprach vor dem Hintergrund 
der geplanten „Neuausrichtung der Finanzierung 
der Kindertageseinrichtungen in NRW“ aber die 
Empfehlung aus, das Konzept im Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien nach zwei Jah-
ren erneut vorzulegen. 
Die Vertreter/-innen der neuen Träger in Münster 
sind Mitglied in der AG 5. 
Eine hohe Abstimmung erfordert das Anmelde- 
und Aufnahmeverfahren. Hier wurde auf der 
Grundlage der Aufnahmekriterien für die städti-
schen Kindertageseinrichtungen eine Orientie-
rungshilfe für alle Einrichtungen und Träger erar-
beitet. Diese berücksichtigt den Anspruch, dass die 
Kriterien für alle eindeutig, transparent und nach-
vollziehbar sind, nimmt aber auch trägerspezifi-
sche Aspekte auf. 
Strategien gegen den Fachkräftemangel beschäf-
tigten die AG 5 in mehreren Unterarbeitsgruppen. 
Dabei rückte insbesondere die Kindertageseinrich-
tung als Ausbildungsbetrieb in den Blick. Mit Ver-
tretern/-innen des Anne-Frank-Berufskollegs wur-
den Chancen und Herausforderungen der Praxis-
anleitung thematisiert. 
Die AG 5 Kindertagesbetreuung tagt regelmäßig 
eine Woche vor den Sitzungen des Ausschusses 
für Kinder, Jugendliche und Familien. Im Jahr 2018 
fanden insgesamt sieben Sitzungen statt. Neben 
den für den Arbeitsbereich Kindertagesbetreuung 
relevanten Inhalten der Sitzungen des Ausschus-
ses werden aktuelle fachliche und politische 
Schwerpunktthemen bearbeitet. Die AG 5 bildet 
Unterarbeitsgruppen und pflegt Kooperationen mit 
weiteren Qualitätszirkeln und Arbeitskreisen. Durch 
diese Vernetzung leistet sie einen Beitrag zur Ab-
stimmung zwischen Trägern und Verwaltung und 
setzt sich für eine bedarfsgerechte und fachlich 
verantwortete Kindertagesbetreuung in Münster 
ein. 
Themen der Beratungen im Jahr 2018 waren: 
• Konzeptionelle Anregungen zur Rolle und zu 
Aufgaben der Fachkraft für Inklusion (Stellung-
nahme der UAG Inklusion) 
• Vorstellung des Rahmenkonzeptes „Qualitäts-
entwicklung in Kinder-, Jugend- und Familienhil-
fe für die Stadt Münster“ gemäß § 79a SGB VIII 
(Sven Werk, Stadt Münster) 
• Fachpolitischer Austausch und Erwartungen der 
Träger in Münster an die Revision des Kinder-
bildungsgesetzes NRW (MdL Dr. Stefan Nacke, 
Fabian Mönneke) 
• Kunst und Spiel - Kinder im LWL-Museum für 
Kunst und Kultur (Frau Avenarius, Projektkoor-
dinatorin des LWL-Museums, Frau Titze, Kath. 
Kindergarten St. Lamberti) 
• Bedeutung der Praxisanleitung im Rahmen der 
PiA-Ausbildung (Herr Heitjans, Herr Göttker, 
Anne-Frank-Berufskolleg) 
• Strategien gegen den Fachkräftemangel - Be-
richte aus den Ergebnissen der Unterarbeits-
gruppen  
• Bericht zum Gespräch der AG-Vertreterinnen 
mit dem Langdesjugendamt zum Personalein-
satz nach der PVE 
• Vorstellung des Konzeptes Rucksack-Kita - Ein 
Konzept zur Sprachförderung und Elternbildung 
im Elementarbereich (Herr Scholten, Kommuna-
les Integrationszentrum)

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
130 
• Vorstellung einer Kita-WhatsApp 
(Frau Gedenk, ASB) 
• Sachstandsberichte zur aktuellen Kindertages-
betreuungsplanung und zum Ausbauprogramm  
• Kindertagesbetreuungsbericht 2019 
• Aktuelle Entwicklungen in der Fachpolitik 
Im Jahr 2019 sollen folgende Arbeitsschwerpunkte 
gesetzt bzw. fortgeführt werden: 
• Entwicklung des Fachkräftebedarfs / Strategien 
zur Abfederung des Fachkräftemangels 
• Qualität der Kindertagesbetreuung / Qualitäts-
entwicklung in der Jugendhilfe nach § 79 SGB 
VIII 
• Anmelde- und Aufnahmeverfahren / For-
schungsprojekt der ZEW 
• Weiterentwicklung der Kooperation zwischen 
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen / 
Übergang Kita und Schule 
• Zwischenergebnispräsentation des WEGE-
Projektes 
• Weiterentwicklung der Kooperation Kinderta-
geseinrichtung und Kindertagespflege 
• Tagesbetreuung von Kindern aus Flüchtlings- 
und Migrationsfamilien 
• „Frühe Hilfen“, Prävention / Zusammenarbeit mit 
den Kinderärzten 
• Inklusion 
• Novellierung des Kinderbildungsgesetzes 
(KiBiz) / Das Gute-KiTa-Gesetz  
 
 
 
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII 
Hilfen zur Erziehung 
Sprecher Michael Kaiser 
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener 
Geschäftsführung Heiner Vogt 
 02 51/ 4 92 – 51 75 
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe und des öffentli-
chen Trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2018 
4 
Die AG 6 - Hilfen zur Erziehung nach § 78 SGB 
VIII hat auch im Jahr 2018 die kooperative Zu-
sammenarbeit zwischen dem öffentlichen Träger 
und den freien Trägern der Jugendhilfe fortgesetzt. 
Das gemeinsame Ziel, die Qualität der erzieheri-
schen Hilfen zu sichern und weiter zu entwickeln, 
stand in insgesamt vier Arbeitstreffen - bei aller 
Unterschiedlichkeit der Träger und Themen - im 
Mittelpunkt. 
Die inhaltlichen Schwerpunkte waren im Einzelnen: 
• Hilfebedarfe für Care-Leaver und junge Men-
schen in der Kinder- und Jugendhilfe 
• 15. Kinder- und Jugendhilfebericht 
• Schnittstelle Jugendhilfe-Schule - Umgang mit 
system-herausfordernden Kindern und Jugend-
lichen und deren Beschulung 
• Hilfebedarfe von Flüchtlingsfamilien mit Kindern 
• Umgang mit dem Datenschutz - neue DSGVO 
• Rahmenvertrag 
• Reform des SGB VIII  
Das Arbeitsprogramm für 2019 umfasst folgende 
Themen: 
• Veränderte Anforderungen an die Mitarbeiter/-
innen der Jugendhilfe und die Jugendhilfe 
insgesamt (grenzverletzendes Verhalten,

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
131 
Schutzkonzepte, therapeutische Qualifikationen, 
Fachkräftemangel, usw.) 
• Digitalisierung der Arbeits- oder Teilhabe-
bereiche - stationär/ambulant/Beratungsstellen 
(Versorgung, Zugang, Online-Beratung, 
Umgang der Fachkräfte damit, usw.) 
• Bildungschancen (auch außerhalb von Schule) 
• Datenschutz (Workshop) 
• Schnittstellen zu Gesetzen: 
Bundesteilhabegesetz (BTHG), SGB VIII - 
Auswirkungen auf die Hilfen zur Erziehung 
• Qualitätsentwicklung (ambulanter und 
stationärer Bereich) 
• HzE-Bericht

Jugendrat 
 
132 
8. Jugendrat 
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom  
18.06.2008, den Jugendrat als dauerhaftes Ange-
bot in Münster einzurichten, bietet die Stadt Müns-
ter den Kindern und Jugendlichen in ihrer Stadt die 
Chance der institutionalisierten Beteiligung und der 
aktiven Mitwirkung an kommunalpolitischen Pro-
zessen. 
Ziele für die Einrichtung des Jugendrates 
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem 
Handlungsprinzip, Kinder und Jugendliche an allen 
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen 
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus den §§ 8 
und 11 SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonven-
tion resultiert. Das Kinder- und Jugendfördergesetz 
NRW vom 01.01.2005 konkretisiert diese Forde-
rung. 
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform 
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster: 
• Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die 
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendli-
chen in Münster. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die 
Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen 
auf kommunalpolitische Prozesse. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv 
mitgestalten. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben. 
Verstetigung der neuen Struktur des Jugendra-
tes der Stadt Münster 
Die am 22.03.2017 durch den Rat der Stadt Müns-
ter beschlossenen Änderungen (Vorlage 
V/0071/2017 „Änderung der Satzung, der Wahl-
ordnung und Aufstockung der pädagogischen Be-
gleitung des Jugendrates“) führten im Wahljahr 
2017 zu einer Wiedereinführung der stadtweiten 
Urnenwahl an allen weiterführenden Schulen. 
Ebenfalls wurde durch den Rat der Stadt Münster 
beschlossen, die Amtszeit des sechsten Jugendra-
tes auf drei Jahre auszuweiten, ein Sitzungsgeld 
auszuzahlen sowie Informationen, Termine und 
Niederschriften im Ratsinformationssystem der 
Stadt zu veröffentlichen. Auch dem Wunsch des 
Jugendrates, den Oberbürgermeister der Stadt 
Münster als Wahlleiter einzusetzen, wurde von 
Seiten des Rates entsprochen. 
Im November 2017 wurde somit der Jugendrat der 
Stadt Münster in einer stadtweiten Urnenwahl an 
allen weiterführenden Schulen Münsters gewählt.  
Struktur des Jugendrates 
Der Jugendrat unterliegt entsprechend der sich 
stetig im Wandel befindenden Jugendkultur einem 
permanenten Wandlungs- und Weiterentwick-
lungsprozess. Die Umsetzung dieser Prozesse 
sichert langfristig die erfolgreiche und jugendge-
rechte Beteiligung des Jugendrates auf kommuna-
ler Ebene. 
Der aus 30 Mitgliedern bestehende stadtweite 
Jugendrat setzt sich im Zuge dessen aus jeweils 
fünf Vertretern/-innen aus den sechs Stadtbezirken 
zusammen, welche sich in diversen Arbeitsge-
meinschaften unterschiedlichsten Themen widme-
ten. Für seine Arbeit steht jährlich ein Budget von 
5.000 € zur Verfügung. 
Weiterhin besetzte der Jugendrat folgende Ämter: 
• Vorstand des Jugendrates (bestehend aus drei 
gewählten Mitgliedern) 
• Vertreter/-innen und Stellvertreter/-innen für den 
Rat, den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien, den Sportausschuss sowie den Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung 
• Bezirksvertretungsvertreter/-innen und ihre 
Stellvertreter/-innen für alle sechs Bezirke

Jugendrat 
 
133 
Unterstützung des Jugendrates 
Seit März 2015 wird der Jugendrat mit einer 0,5 
Stelle durch das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien, Team Jugendförderung, in seiner Arbeit 
begleitet und unterstützt. Mit dem Ratsbeschluss 
zur Vorlage V/0071/2017 vom 22.03.2017 wurde 
der Sperrvermerk zur Aufstockung der pädagogi-
schen Begleitung aufgehoben, so dass der Ju-
gendrat seit April 2017 mit einem Stundenkontin-
gent von 30 Stunden begleitet wird. 
Der Jugendrat wird von der Jugendförderung in 
seiner Arbeit folgendermaßen begleitet und unter-
stützt: 
• Erster Ansprechpartner in allen Belangen des 
Jugendrates 
• Anfertigung und Versand von Einladung, Ta-
gesordnung, Niederschriften 
• Organisation von Sitzungsräumen 
• Koordination und Organisation von Terminen 
• Kontaktaufnahme zu städtischen Ämtern und 
Einrichtungen im Bedarfsfall 
• Bearbeitung von Anfragen der Delegierten des 
Jugendrates 
• Unterstützung der Jugendrat-Kontaktstellen im 
Bedarfsfall 
• Organisation von Vernetzungstreffen 
• Verwaltungstechnische Unterstützung von Pro-
jekten 
• Betreuung der Social-Media Accounts des Ju-
gendrates 
• Verwaltung des Budgets des Jugendrates 
Aktivitäten des Jugendrates 2018 
Der amtierende Jugendrat der Stadt Münster tagte 
im Jahr 2018 an insgesamt elf Sitzungsterminen 
(bis November 2018). Über die regelmäßigen Sit-
zungen hinaus war er folgendermaßen aktiv: 
• 2018 feierte der Jugendrat sein elfjähriges Jubi-
läum. Er organisierte eine Podiumsdiskussion 
mit der Thematik der kommunalen Jugendparti-
zipation.  
• Thematisch arbeitete der Jugendrat in den Ar-
beitsgemeinschaften AG Schule und Weiterbil-
dung, AG Sport, AG Jubiläum, AG Öffentlich-
keitsarbeit, AG Logo/Messestand, AG Jipa, AG 
Toleranz, AG Umwelt, AG Merchandise, AG Ju-
biläum und AG Rat. 
• Die AG Jipa (Jugendliche inklusiv politisch aktiv) 
wurde in Zusammenarbeit mit SeHT Münster  
e. V. - einer gemeinsamen Arbeitsgruppe für 
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinde-
rung - weitergeführt. 
• Der Jugendrat engagierte sich bei den Münster-
aner Wochen gegen Rassismus mit seiner Akti-
on „Farbenfroh gegen Rassismus“ und organi-
sierte eine Wanderausstellung im Anschluss. 
• Es wurden Anregungen gemäß § 24 GO NW 
(SV-Räume in den Schulen, sicherer Schulweg, 
ausreichende Beleuchtung, Beteiligungsrechte 
stärken, Pfandregale, Sanierung von Straßen) 
verfasst. 
• Die Jugendratsmitglieder erstellten Stellung-
nahmen zu unterschiedlichen Themen (Wasser-
versorgung der Stadt Münster, Vorfahrt für Rad-
fahrer, Preußenstadion). 
• Es wurden Kommentierungen zu aktuellen Ge-
schehnissen in Münster verfasst (z. B. Ortsge-
staltung in Gievenbeck). 
• Der Jugendrat traf sich mit den Bezirksbürger-
meistern Herrn Schmidt, Herrn Schönlau und 
Herrn Brinktrine. 
• Der Jugendrat beteiligte sich an der THX-Party, 
eine Dankeschön-Party für alle ehrenamtlich tä-
tigen Jugendlichen in Münster. 
• Die Arbeit des Jugendrates der Stadt Münster 
wurde in verschiedenen Kontexten, z. B. an 
Münsteraner Schulen, vorgestellt. 
• Es erfolgte ein Austausch mit aktiven Jugendrä-
ten aus anderen Städten. 
• Die Fortbildung „Jugendrat goes Jugendhil-
feausschuss“ wurde besucht. 
• Bei der Ehrenamtsmesse „Kinderhaus macht’s“ 
informierte der Jugendrat über seine Arbeit.

Jugendrat 
 
134 
• Bei der Infomesse in der Marienschule infor-
mierten die Mitglieder des Jugendrates über ihre  
Arbeit. 
• Der Jugendrat veranstaltete ein Planungstreffen 
sowie eine Extra-Sitzung zum Thema „Selbst-
verwaltetes Jugendzentrum“. 
• Die Mitglieder des Jugendrates haben am 
„Workshop unter Palmen“ (Landestreffen der 
NRW-Jugendräte in Herne) teilgenommen. 
Kontaktstellen des Jugendrates: 
In jedem Stadtbezirk gibt es eine Jugendrat-
Kontaktstelle in einer bestehenden Einrichtung der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Jugendrat- 
Kontaktstellen dienen als Anlaufstellen für Jugend-
liche in den Stadtbezirken und unterstützen Ju-
gendratsmitglieder bei der Durchführung von Pro-
jekten in den Bezirken bzw. Stadtteilen. 
• Mitte: Paul-Gerhardt-Haus 
• West: Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck   
• Nord: Jugendzentrum Sprakel 
• Ost: Jugendzentrum Drei Eichen 
• Südost: Bahnhof Wolbeck   
• Hiltrup: Stadtteilhaus 37°

Stellenplan 
 
135 
9. Stellenplan 
Im Stellenplan werden alle Stellen für die Beschäf-
tigten unabhängig von ihrer tatsächlichen Beset-
zung und untergliedert nach Beschäftigungsver-
hältnissen ausgewiesen. Er enthält die Stellen der 
Beamten/-innen und der nicht nur vorübergehend 
tariflich Beschäftigten. 
Seit 2011 werden in Bezug auf den Vergleich der 
gesamtstädtischen Stellenplanentwicklung mit der 
Entwicklung der Anzahl der Stellen im Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien die Zahlen be-
rücksichtigt, die vom Personal- und Organisations-
amt im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan in der 
Rubrik „Stellenentwicklung“ veröffentlicht werden. 
Hierdurch ist sichergestellt, dass sämtliche im ge-
samten Stellenplanverfahren getroffenen Ent-
scheidungen (Vermehrungen, Einsparungen) auch 
tatsächlich in die Betrachtung mit einfließen und 
damit als Bezugsgröße zur Verfügung stehen. 
Die Zahl der Stellen im gesamten Stellenplan der 
Stadt Münster ist im Jahr 2018 um 2,16 % auf 
nunmehr 4.821,02 gestiegen. Damit hat sich der 
seit 2010 bestehende Trend fortgesetzt. Die Ent-
wicklung der Anzahl der Stellen des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien hat diesen An-
stieg im Betrachtungszeitraum dabei mit beein-
flusst. So entfielen in 2018 25,92 % aller Stellen-
vermehrungen auf den Bereich der Kinder-, Ju-
gend- und Familienhilfe. Die Anzahl der Stellen im 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Pro-
duktbereich 06) ist in 2018 insgesamt auf nunmehr 
958,19 angestiegen. Dieses entspricht einem Zu-
wachs von 2,83 % gegenüber 2017. Der Anteil der 
Stellen im Bereich der Kinder, Jugend- und Famili-
enhilfe an den Gesamtstellen der Stadt beträgt 
insgesamt 19,88 %. 
Auf der Basis der einschlägigen Beschlüsse des 
Rates und seiner Gremien haben sich neben zeit-
lich befristeten Ressourcenausweitungen die dau-
erhaften Stellenzuwächse wie folgt ergeben: 
• Zum Kindergartenjahr 2018/2019 wurde das 
bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesbe-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 
215 u3-Plätzen und 99 ü3-Plätzen in mehreren 
Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertages-
pflege weiterentwickelt. Nachdem bereits zum 
Stellenplan 2017 im Zusammenhang mit dem 
weiteren, perspektivischen Ausbau 5,00 Stellen 
für Kindertageseinrichtungen in städtischer Trä-
gerschaft eingerichtet wurden, die bis zum kon-
kreten Bedarfsfall gesperrt bleiben, konnte auf 
die Einrichtung von weiteren Planstellen verzich-
tet werden.  
Um jedoch der bestehenden Aufsichtspflicht bei 
Ausfall der hauptamtlichen Kräfte unter Berück-
sichtigung des weiter gestiegenen Personalkör-
pers auch in Zukunft nachkommen zu können, 
wurde die Zahl der vorhandenen Springerstellen 
um 4,00 auf nunmehr 12,00 aufgestockt.  
Trotz des weiterhin zu verzeichnenden Anstiegs 
der Zahl von in Münster lebenden Kindern unter 
drei Jahren konnte im u3-Bereich die Versor-
gungsquote deutlich auf aktuell 45,0 % nach 
43,1 % im Vorjahr erhöht werden. Im ü3-Bereich 
beträgt sie nunmehr 104,7 % (Vorjahr: 104,4 %). 
Auch in Zukunft ist stadtweit mit einem stetigen 
Anstieg der Kinderzahlen zu rechnen. Der weite-
re Ausbau der Kindertagesbetreuung wird daher 
auch in den kommenden Jahren ein bestim-
mendes Thema bleiben. Dem entsprechend ha-
ben Verwaltung und Politik auch in 2018 weitere 
wichtige Beschlüsse zur bedarfsgerechten Si-
cherung und Umsetzung der Rechtsansprüche 
für u3- und ü3-Kinder gefasst. 
• Die zunächst befristet für drei Jahre eingerichte-
te 1,0 Projektstelle „Hausmeister/-in Arbeits- 
und Gesundheitsschutz städtische Kinderta-
geseinrichtungen“ wurde aufgrund des dauer-
haft bestehenden Bedarfs, Mängel und Gefah-
ren in den insgesamt 29 städtischen Kitas zu 
beseitigen, im Stellenplan 2018 abgesichert. 
• Der weiter bestehende Bedarf an neuen Betreu-
ungsplätzen macht auch zukünftig erhebliche 
Anstrengungen im Bereich „Planung und Fi-
nanzierung von Kindertageseinrichtungen“ 
erforderlich. Da ein Ende dieser Entwicklung 
nicht in Sicht ist, wurden die mittlerweile seit 
sieben Jahren befristet eingerichteten Ressour-

Stellenplan 
 
136 
cen im Umfang einer 1,0 Stelle im Stellenplan 
verstetigt. 
• Erhöhte inhaltliche Anforderungen bei der 
Vergabe von Aufträgen für die Mittagsverpfle-
gung haben ebenfalls den Verwaltungsaufwand 
erhöht. Aus diesem Grund wurde im Bereich 
„Verwaltung Kindertageseinrichtungen“ eine 
0,5 Stelle zusätzlich eingerichtet. 
• Die zunächst befristet bis zum 31.12.2017 ein-
gerichtete 0,75 Projektstelle „Koordination 
Kita-Navigator“ wurde aufgrund der auch in 
Zukunft dauerhaft anfallenden Aufgaben (u. a. 
Beratung, Begleitung und Unterstützung interner 
und externer Anwender; Wahrnehmung von 
Administrationsaufgaben; Weiterentwicklung 
des Systems) im Rahmen des Stellenplans 
2018 verstetigt. 
• Der Bereich „Elternbeiträge“ wurde aufgrund 
weiter steigender Fallzahlen um eine 1,0 Stelle 
verstärkt. 
• Mit der Einrichtung einer weiteren 0,5 Stelle zum 
Stellenplan 2018 für die Fachberatung Kinder-
tagespflege wurde der weiter steigenden Zahl 
an Tagespflegeplätzen Rechnung getragen. Die 
Kindertagespflege stellt in Münster nach wie vor 
eine wichtige Säule in der Betreuung, insbeson-
dere von Kindern bis zu drei Jahren, dar. Die 
Zahl der Kinder in Tagespflege hat sich seit 
2005 mehr als verdoppelt und liegt mittlerweile 
über 1.200. Die Einrichtung der Stelle orientiert 
sich an dem nach wie vor angewandten Fachbe-
ratungsschlüssel von 1:100. 
• Die Betreuungsangebote an offenen Ganz-
tagsschulen wurden im Rahmen eines be-
darfsgerechten Ausbaus zum 01.08.2018 durch 
Einrichtung von 4 weiteren Gruppen ausgewei-
tet. Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl von 
214 auf jetzt 218 Gruppen erhöht, in denen der-
zeit 5.814 OGS-Kinder betreut werden (Offizielle 
Oktoberstatistik). Für das Schuljahr 2018/2019 
wird somit eine Versorgungsquote von 61,5 % 
an Grund- und Förderschulen (Primarstufe) er-
reicht. Im Rahmen des Stellenplans 2018 wur-
den hierfür insgesamt 8,64 Stellen für Erzieher/-
innen (7,56 Stellen für Gruppenleitungen und 
1,08 Stellen für Springer/-innen) neu eingerich-
tet. Entsprechend dem Vorschlag der Verwal-
tung sind die Stellen bis zur konkreten Einrich-
tung der Gruppen gesperrt und werden durch 
Beschluss des Ausschusses für Personal, Or-
ganisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government freigegeben. Mit der Vorlage 
V/0501/2018 wurden die Stellen zum Schuljahr 
2018/2019 zur Besetzung frei gegeben, die zur 
Deckung der sich aus der Einrichtung der weite-
ren Gruppen ergebenden Personalbedarfe er-
forderlich sind. 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 
wurde vom Rat beschlossen, den Anteil der 
freien Träger im Bereich OGS bis zum Jahr 
2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung setzt 
voraus, dass es an vorhandenen OGS-
Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hier-
durch würden sich auch Auswirkungen auf das 
vorzuhaltende städtische Personal ergeben.  
Mit der Vorlage V/0202/2018 wurde vom Rat die 
Errichtung einer zweizügigen Grundschule am 
Standort Grenkuhlenweg 21 (Städtische Grund-
schule Wolbeck-Nord) zum Beginn des Schul-
jahres 2019/2020 beschlossen. Festgelegt wur-
de ferner, dass die Durchführung des offenen 
Ganztags von einem freien Träger der Jugend-
hilfe übernommen wird. 
Darüber hinaus ist die Verwaltung weiterhin be-
müht, die Trägerschaft der Ganztagsbetreuung 
an weiteren Bestandsschulen auf freie Träger 
der Jugendhilfe zu übertragen. 
• Um den in den letzten Jahren stetig gestiegenen 
Anmeldezahlen im OGS-Bereich und damit dem 
auch in den Bereichen „Verwaltung OGS“ so-
wie „Fachberatung OGS“ erheblich gestiege-
nen Arbeitsaufwand Rechnung zu tragen, wur-
den diese um eine 0,7 Stelle (Verwaltung) sowie 
um eine 0,24 Stelle (Fachberatung) verstärkt.  
• Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrags 
der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL „Qualitätsoffensive: Die gu-
te (offene) Ganztagsschule“ wurde beschlossen, 
zukünftig auch die Koordinationskräfte an 
OGS-Schulen mit fünf und sechs Gruppen 
freizustellen und dieses als zukünftigen Stan-
dard festzuschreiben. Zum Stellenplan 2018 
wurden daher zur Umsetzung des Antrags 7,02 
Stellen für Erzieher/-innen (Gruppenleitungen) 
eingerichtet. 
• Im Rahmen der Etatberatungen wurde die An-
regung des Jugendrates nach § 24 GO aufge-

Stellenplan 
 
137 
griffen, das aktuelle Stundenniveau von 30 
Stunden/Woche für die pädagogische Beglei-
tung und Betreuung des Jugendrates der 
Stadt Münster im Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien beizubehalten. Dem entsprechend 
wurde die bereits bestehende 0,5 Stelle um ei-
nen 0,27 Anteil unbefristet aufgestockt. 
• Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvor-
schussgesetz (UVG) reformiert. Wesentliche 
Änderungen waren 
- die Verlängerung der Bezugsberechtigung 
(nunmehr bis zur Vollendung des 18. Le-
bensjahres anstatt bis zum 12. Lebensjahr) 
sowie  
- der Wegfall der Höchstbezugsdauer von 72 
Monaten. 
Aufgrund der damit verbundenen, erheblichen 
Fallzahlsteigerungen wurden die zunächst über-
planmäßig eingerichteten 2,0 Stellen in der 
Sachbearbeitung über den Stellenplan 2018 
nunmehr dauerhaft abgesichert. 
• Das Land NRW fördert aktuell den Einsatz von 
insgesamt 1,5 Stellen in der Schwanger-
schaftsberatungsstelle der Stadt Münster. Hie-
raus leitet sich eine Finanzierungsbeteiligung 
des Landes an der Abwicklung der notwendigen 
Verwaltungstätigkeiten gemäß § 10 Abs. 3 der 
Verordnung zum Schwangerschaftskonfliktge-
setz-Ausführungsgesetz ab. Danach wird je 
Vollzeit-Beratungsstelle eine 0,5 Verwaltungs-
stelle gefördert. Zum Stellenplan 2018 konnte 
dem entsprechend eine weitere 0,27 Verwal-
tungsstelle eingerichtet werden, die vom Land 
NRW finanziert wird. 
• Aufgrund des bestehenden Bedarfs, das Thema 
„Arbeits- und Gesundheitsschutz“ im Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien mit all seinen 
Facetten dauerhaft, nachhaltig und für alle Ab-
teilungen einheitlich unter Berücksichtigung der 
unterschiedlichsten Aufgaben und Professionen 
zu implementieren, zu pflegen und weiter zu 
entwickeln sowie sämtliche Informationen ge-
bündelt und vor allem einheitlich für das gesam-
te Amt aufzubereiten, wurde die bisher befristet 
eingerichtete 1,0 Stelle verstetigt. 
• Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
ist in den vergangenen Jahren stetig gewach-
sen. So hat sich die Zahl der hauptamtlich Be-
schäftigten seit 2008 fast verdoppelt. Aufgrund 
der hierdurch u. a. stark gestiegenen Anforde-
rungen an den First-Level-Support, der Vielzahl 
an eingesetzten Fachverfahren sowie der mas-
siven Veränderung der Technisierung in den 
Kindertageseinrichtungen und den offenen 
Ganztagsschulen wurde die amtsinterne Quer-
schnittsaufgabe der IT-Koordination um eine 
1,0 Stelle dauerhaft aufgestockt.

Stellenplan 
 
138 
Die Beschäftigten 
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen 
sowie Niedrig-Teilzeitbeschäftigten ist weiter ge-
stiegen. So arbeiteten zum Jahresende 2018 
(Stand: 09.11.2018) insgesamt 1.860 Personen im 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Das 
entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe von 
1,58 %. Hiervon entfielen 1.169 auf den Bereich 
der hauptamtlich Beschäftigten sowie 691 auf den 
Bereich der niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbei-
ter/-innen. 
Hauptamtlich Beschäftigte 
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich 
festhalten: 
• Der Anteil der weiblichen hauptamtlichen Be-
schäftigten liegt aktuell bei 86,14 % (Vorjahr:  
85,98 %). 
• Der Anteil der männlichen hauptamtlichen Be-
schäftigten in den Bereichen ohne Kindertages-
einrichtungen und OGS liegt aktuell bei 26,76 % 
nach 25,82 % im Vorjahr. Damit war, nach Jah-
ren einer Konstanz dieses Wertes im Bereich 
um 25 %, wieder ein deutlicherer Anstieg zu 
verzeichnen. 
In den städtischen Kindertageseinrichtungen 
und im Bereich „OGS“ zusammen hat sich der 
Trend des Anstiegs nicht weiter fortgesetzt. Hier 
beträgt der Anteil aktuell 7,88 % nach 8,36 % im 
Vorjahr, bewegt sich insgesamt damit nach wie 
vor auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Da-
bei trägt der OGS-Bereich mit einem Anteil an 
männlichen hauptamtlichen Beschäftigten in 
Höhe von 11,15 % überproportional bei. In städ-
tischen Kindertageseinrichtungen liegt er ledig-
lich bei 5,77 %. 
• Der Anteil aller hauptamtlich Beschäftigten, die 
teilzeitbeschäftigt sind, hat sich mit 57,74 % im 
Vergleich zum Vorjahr (55,91 %) deutlich erhöht 
und stellt den höchsten Wert seit Beginn der 
Auswertunge im Jahr 2011 dar.  
• Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in den 
Bereichen ohne Kindertageseinrichtungen und 
OGS ist im Vergleich zum Vorjahr (45,11 %) 
wieder leicht gestiegen und liegt aktuell bei 
45,68 %.  
In den städtischen Kindertageseinrichtungen 
und in der OGS zusammen beträgt er aktuell 
63,33 % (Vorjahr: 61,10 %). Damit wird hier ein

Stellenplan 
 
139 
neuer Höchststand seit Beginn der Auswertun-
gen 2011 markiert. Wesentlichen Einfluss hie-
rauf hat - neben dem weiteren bedarfsgerechten 
Ausbau - die Einrichtung der sog. Unterstüt-
zungskräfte im OGS-Bereich, die ebenfalls alle-
samt in Teilzeit arbeiten. Dem gegenüber be-
trägt der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in 
den städtischen Kindertageseinrichtungen  
40,41 % nach 39,92 % im Vorjahr, ist damit aber 
wieder über die Marke von 40 % gestiegen. 
• 91,56 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind 
Frauen (Vorjahr: 91,48 %). 
• 68,35 % der hauptamtlich beschäftigten Kräfte 
sind entweder in städtischen Kindertageseinrich-
tungen oder in der OGS tätig (41,49 % Kita; 
26,86 % OGS), was im Vergleich zum Vorjahr 
(67,55 %) eine nochmalige Steigerung bedeutet. 
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der 
hauptamtlich Beschäftigten nach Geschlecht und 
Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung als Übersicht dar: 
Jugendamt 
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen  
und OGS 
Beschäftigte  
370 
Männlich 
99 
Vollzeit 
81 
Teilzeit 
18 
Weiblich 
271 
Vollzeit 
120 
Teilzeit 
151 
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und 
OGS 
Beschäftigte 
799 
Männlich 
63 
Vollzeit 
24 
Teilzeit 
39 
Weiblich 
736 
Vollzeit 
269 
Teilzeit 
467 
Summen Beschäftigte 
1.169 
Männlich 
162 
(13,86 %) 
Vollzeit 
494 
(42,26 %) 
Weiblich 
1.007 
(86,14 %) 
Teilzeit 
675 
(57,74 %) 
Nach wie vor bietet sich im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien aufgrund der Vielzahl an 
Aufgaben ein vielfältiges Beschäftigungsspektrum, 
was sich in den unterschiedlichsten Professionen 
widerspiegelt, die im Amt vorzufinden sind. Den 
größten Anteil macht dabei weiterhin die Gruppe 
der Erzieher/-innen mit insgesamt 49,02 % (Vor-
jahr: 48,59 %) aus, die in den Bereichen „Kinderta-
gesbetreuung“ und „OGS“ tätig sind. Dieser Trend 
ist damit nach wie vor ungebrochen und wird sich 
aufgrund des weiterhin notwendigen Ausbaus der 
Betreuung für Kinder unter drei Jahren sowie des 
weiteren Ausbaus der offenen Ganztagsschulen in 
den kommenden Jahren fortsetzen. An dem drin-
genden Erfordernis, im Bereich der Personalge-
winnung erhebliche Anstrengungen über unter-
schiedliche Wege (z. B. Rückkehrkonzept, Erhö-
hung von Ausbildungskapazitäten, attraktivere 
Gestaltung der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsitua-
tion) zu unternehmen, um dem bestehenden Fach-
kräftemangel entgegen zu wirken, hat sich damit 
nichts geändert. 
Darüber hinaus hat die Gruppe der „Kinderpfleger/-
innen“ seit Ende 2015 weiter deutlich an Gewicht 
gewonnen. Ihr Anteil beträgt mittlerweile 17,02 % 
und hat damit die Profession „Sozialarbeiter/-in“ als 
zweitstärkste Gruppe abgelöst. Wesentlicher 
Grund hierfür ist die mit der Vorlage V/0569/2015 
beschlossene Reduzierung der Zahl der geringfü-
gigen Beschäftigungsverhältnisse (Niedrigteilzeit-
kräfte – NTK) im OGS-Bereich bei gleichzeitiger 
Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Be-
schäftigungsverhältnisse (siehe hierzu auch S. 
144). Abhängig von der jeweiligen Qualifikation 
erhalten die Unterstützungskräfte hier eine Vergü-
tung in der Tätigkeit von Kinderpflegern/-innen 
bzw. als Kinderpfleger/-in / sonstige Beschäftigte 
mit entsprechenden Tätigkeiten.  
Die Gesamtübersicht über die im Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien vertretenen Professio-
nen kann der nachfolgenden Grafik entnommen 
werden.

Stellenplan 
 
140 
Ende 2018 waren 49,02 % aller im Amt beschäftig-
ten Personen älter als 45 Jahre. Damit ist dieser 
Wert im Vergleich zum Vorjahr (47,71 %) weiter 
angestiegen und stellt einen neuen Höchstwert seit 
Beginn der Auswertungen dar. Auch das Durch-
schnittsalter aller hauptamtlich Beschäftigten hat 
sich mit 43,60 Jahren auf einen Wert erhöht, den 
es bisher noch nicht gegeben hat. Betrachtet man 
einzelne Bereiche, so sind nach wie vor deutliche 
Schwankungsbreiten festzustellen.  
So beträgt der Anteil der Personen, die älter als 45 
Jahre sind, im Amt 51 ohne Kitas und OGS, 
58,38 %, und liegt damit deutlich über dem Durch-
schnitt des Amtes. Auch das Durchschnittsalter 
weist hier mit 46,90 Jahren die gleiche Tendenz 
auf, wobei festzuhalten ist, dass es seit 2013 nur 
geringen Schwankungen unterliegt und sich viel-
mehr stetig im Bereich von 46 Jahren bewegt. 
Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre 
sind, ist im Bereich „OGS“ erneut auf nunmehr 
50,00 % (Vorjahr: 49,09 %) gestiegen und hat 
damit erstmals die Marke von 50 % erreicht. Dem 
gegenüber hat sich das Durchschnittsalter mit 
aktuell 43,30 Jahren (Vorjahr: 42,75 Jahre) weiter 
an den Amtsdurchschnitt angenähert, liegt aber 
noch unter diesem. Beide Werte stellen neue 
Höchstwerte seit Beginn der Auswertungen dar. 
Weiterhin wesentlich beeinflusst wird diese 
Entwicklung durch die Gruppe der Unterstützungs-
kräfte. Über 70 % sind hier älter als 45 Jahre. Mit 
Stand 09.11.2018 waren 87 Unterstützungskräfte 
tätig. Damit sind in ca. 40 % der eingerichteten 
Gruppen Unterstützungskräfte tätig. Deutlich wird 
diese Entwicklung bei der Betrachtung der Perso-
nalverteilung auf die einzelnen Altersgruppen. So 
ist die Zahl der 51-55-Jährigen noch einmal sehr 
deutlich gestiegen. 
Besonders auffällig ist ferner, dass im Bereich 
„OGS“ einzig die Gruppe der 21-25-Jährigen im 
vergangenen Jahr nicht am Personalwachstum 
partizipiert hat.  
Im Gegensatz zum für das gesamte Amt auszu-
machenden Trend weisen die städtischen 
Kindertageseinrichtungen nach wie vor eine 
insgesamt ausgewogene Altersstruktur auf. 
Auffällig sind hier insbesondere die folgenden 
Punkte: 
• Machte sich im vergangenen Jahr insbesondere 
im Bereich der 31-40-Jährigen die persönliche 
Familienplanung in Verbindung mit der Inan-
spruchnahme von Elternzeit bemerkbar, so hat

Stellenplan 
 
141 
sich diese Tatsache in 2018 auf die Gruppe der 
36-40-Jährigen beschränkt. Dem Personal-
zuwachs bei den 31-35-Jährigen steht ein 
Rückgang bei der Gruppe der 26-30-Jährigen in 
gleicher Höhe gegenüber.  
• Die Altersgruppe „26 bis 30 Jahre“ hat durch 
den dargestellten Personalrückgang die 
Spitzenposition als zahlenmäßig stärkste 
zugunsten der Gruppe der 41-45-Jährigen zwar 
verloren, bewegt sich aber nahezu auf dem 
gleichen Niveau. 
• Nach Jahren signifikanter Zuwächse bei der 
Altersgruppe „56 bis 60 Jahre“ hat sich hier 
erstmals eine Stagnation der Zahlen gezeigt. 
Auswirkungen auf die sich vollzogene 
Annäherung an die amtsweite Struktur hat diese 
jedoch nicht, sie ist vielmehr nach wie vor intakt. 
Sank die Beschäftigtenzahl im Bereich Kita vor 
einigen Jahren bereits ab einem Alter von 56 
Jahren deutlich ab, ist ein derartiger Rückgang 
nunmehr auch hier erst in der darauffolgenden 
Altersgruppe (über 60) festzustellen. 
• Nach einer Stagnation bei der Zahl der über 60-
Jährigen im vorigen Jahr ist hier ein erneuter 
Anstieg auf einen neuen Höchststand seit 
Beginn der Auswertungen festzustellen. Mit 
einem Anteil von 3,92 % ist diese Gruppe aber 
nach wie vor die zahlenmäßig schwächste.  
• Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre 
sind, bewegt sich in städtischen Kindertagesein-
richtungen mit aktuell 41,24 % nach 39,92 % in 
2017 zwar weiterhin recht deutlich unter dem 
Durchschnitt für das gesamte Amt. Er liegt 
jedoch wieder über der 40 %-Marke und stellt 
den Höchstwert für diese Gruppe seit Beginn 
der Auswertungen dar. Das Durchschnittsalter in 
städtischen Kindertageseinrichtungen weist mit 
41,68 Jahren (Vorjahr: 41,36 Jahre) weiterhin 
den niedrigsten Wert aller Bereiche des Amtes 
auf. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
befindet sich weiterhin mitten in einem „Konkur-
renzkampf“ mit anderen Anstellungsträgern bei der 
Gewinnung von Fachpersonal. Dieses zeigt sich 
daran, dass es immer schwieriger wird, Stellen mit 
geeignetem Personal und auch zeitnah zu 
besetzen. Der allgemein steigende Bedarf an 
pädagogischem/erzieherischen Fachpersonal 
verstärkt diese Situation. 
Aber auch in den Verwaltungsberufen ist diese 
Tendenz festzustellen. Insbesondere für frei 
gewordene Stellen im mittleren (Laufbahngruppe 
1.2) und gehobenen (Laufbahngruppe 2.1) 
nichttechnischen Verwaltungsdienst ist kaum eine 
zeitnahe, adäquate Besetzung zu realisieren. 
Die Situation wird sich - bezogen auf alle 
Professionen - in den kommenden Jahren durch 
eine stetig steigende Zahl an regulär ausschei-
denden Kräften (Rente, Pensionierung) noch 
verschärfen. Dabei kommt dem Bereich „Kinder-
tagesbetreuung“ seine aktuell ausgewogene 
Altersstruktur momentan noch zugute. 
Erfreulich ist, dass die Entwicklung aus 2015, als 
erstmals eine deutliche Reduzierung der befriste-
ten Beschäftigungen erreicht wurde, nicht nur 
bestätigt werden konnte, sondern sich sogar im 
Vergleich zum Vorjahr (13,02 %) auf 11,42 % 
verringert hat. Dies stellt den niedrigsten Stand seit 
Beginn der Auswertungen dar. Im Ergebnis lässt 
sich festhalten, dass die hier gemeinsam mit dem 
Personal- und Organisationsamt vereinbarten 
Schritte weiterhin die angestrebte Wirkung 
erzielen. 
Die nachfolgenden Grafiken belegen die Aussagen 
für die 
a) insgesamt im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien,  
b) im Bereich des Amtes exklusive städtische 
Kindertageseinrichtungen und OGS,  
c) im Bereich „städtische Kindertageseinrichtun-
gen“ sowie  
d) im OGS-Bereich  
tätigen hauptamtlich Beschäftigten auf anschau-
liche Weise.

Stellenplan 
 
142

Stellenplan 
 
143

Stellenplan 
 
144 
Niedrig-teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/-
innen 
Auch im Jahr 2018 spielte der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern/-innen in sozial-
versicherungsrechtlich geringfügigen Beschäfti-
gungsverhältnissen (früher: geringfügig Beschäftig-
te) in den Bereichen „OGS“ sowie „Kinder- und 
Jugendarbeit“ eine wichtige Rolle bei der Aufga-
benerledigung. Während der Einsatz in den städti-
schen Stadtteileinrichtungen ein wichtiger Perso-
nalbestandteil bei der pädagogischen Arbeit sowie 
bei der Aufgabenerledigung der Cafébetriebe ist, 
ist der Einsatz in offenen Ganztagsschulen fest in 
der für die Personalausstattung gültigen Finanz-
formel verankert.  
Die Beschäftigten leisten in ihren Teilzeitarbeits-
verhältnissen i. d. R. bis zu 12 Stunden/Woche. 
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich 
festhalten: 
• Mit der Vorlage V/0569/2015 wurde die Verwal-
tung vom Rat beauftragt,  
die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsver-
hältnisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit 
organisatorisch umsetzbar – zu reduzieren und 
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-
verhältnisse umzuwandeln. Die erforderlichen 
Vollzeitäquivalente werden im Stellenplan 2016 
ausgewiesen, mit der Umwandlung wird zum 
1.8.2016 begonnen.  
Um das für den OGS-Bereich erarbeitete Kon-
zept umsetzen zu können, wurden die dafür 
notwendigen Planstellen (93,81) über den Stel-
lenplan 2016 eingerichtet. Zum Stellenplan 2017 
kamen 5,30 Planstellen im Rahmen des be-
darfsgerechten Ausbaus hinzu. 
Hierdurch wird die Intention des SPD-Antrages 
Nr. A-R/0051/2014 „Abbau geringfügiger Be-
schäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster“ 
entsprechend aufgegriffen. 
• Tatsächlich hat sich die Zahl der niedrig-teilzeit-
beschäftigten Mitarbeiter/-innen in der OGS mit 
einer Zahl von 514 auf dem Niveau des Vorjah-
res stabilisiert. Ursächlich für die nach wie vor 
recht hohe Anzahl ist einerseits, dass aktuell in 
ca. 40 % der eingerichteten Gruppen Unterstüt-
zungskräften tätig sind. Des Weiteren ist die 
Zahl der eingesetzten niedrig-teilzeitbeschäf-
tigten Mitarbeiter/-innen abhängig von den kon-
kreten Anmeldezahlen. So erhält jede Schule für 
jedes Kind bis zum Erreichen der nächsten 
Gruppe (26.-49. Kind; 51.-74. Kind; 76.-99. Kind; 
usw.) ein Budget von 2 Wochenstunden für den 
Einsatz von niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitar-
beiter/-innen. 
Um nachhaltig die angestrebte Verringerung ge-
ringfügiger Beschäftigungen erreichen zu kön-
nen, ist es unerlässlich, die Bemühungen in Be-
zug auf den Einsatz weiterer Unterstützungs-
kräfte fortzusetzen. 
• Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist leicht 
von 71,74 % in 2017 auf nunmehr 70,33 % zu-
rückgegangen. 
• Im Bereich „OGS“ hat der Anteil der weiblichen 
Beschäftigten mit 74,12 % weiter abgenommen 
(Vorjahr: 76,80 %), liegt aber nach wie vor über 
dem amtsweiten Anteil.  
• 74,38 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig 
(Vorjahr: 73,60 %). 
• 38,35 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als 
acht Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt 
der Anteil bei überdurchschnittlichen 48,44 %. 
Beide Werte sind weiter rückläufig. 
• Nach wie vor stellen die 21- bis 25-Jährigen mit 
36,03 % die mit deutlichem Abstand stärkste 
Gruppe.  
• 51,81 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren nach 49,35 % im Vor-
jahr. Während dieser Anteil im Bereich „OGS“ 
bei 47,86 % liegt, beträgt er im Bereich „Kinder- 
und Jugendarbeit“ sogar 62,78 %. Sämtliche 
Werte stellen Höchstwerte seit Beginn der Aus-
wertungen im Jahr 2011 dar. Bezogen auf das 
gesamte Amt wird hier erstmals die 50 %-Marke 
überschritten. 
• Nach wie vor scheint ein Arbeitseinsatz im 
OGS-Bereich mit einer eher überschaubaren 
wöchentlichen Arbeitszeit (max. 12 Wochen-
stunden) und mit der Gewissheit, in den Ferien 
arbeitsfrei zu haben, gerade für Mütter beson-
ders attraktiv. Der Anteil der weiblichen Be-
schäftigten im Bereich der 41- bis 60-Jährigen 
beträgt hier überdurchschnittliche 96,55 %. 
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick 
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge 
sowie über die Altersstrukturen.

Stellenplan 
 
145

Organisation 
 
146 
10. Organisation 
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien sind in der als Anlage beigefügten 
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt, 
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen an der Bereitstellung der Leistungen des 
Amtes mitwirkten (Aufbauorganisation). 
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle 
Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr 
2018 ergeben: 
• Im Rahmen der 2. Förderwelle 2017-2020 des 
Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil 
Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ haben 
zwei weitere städtischen Kindertageseinrichtun-
gen (Kita Berg Fidel und Kita Albachten) die 
Bewilligung für eine Aufnahme in das Förder-
programm erhalten. Damit ist die Zahl der teil-
nehmenden städtischen Kindertageseinrichtun-
gen auf nunmehr 13 gestiegen. 
• Aufgrund des ständig steigenden Verwaltungs- 
und Organisationsaufwandes bei größeren of-
fenen Ganztagsschulen hat sich die Notwen-
digkeit ergeben, den Stundenumfang der Koor-
dinatoren/-innen ab einer Gruppengröße von 
sieben und mehr Gruppen entsprechend aufzu-
stocken. Im Ergebnis wurde die Arbeitszeit der 
Koordinatoren/-innen mit Beginn des Schuljah-
res 2018/2019 in den Schulen mit sieben, acht 
und neun Gruppen zunächst befristet bis zum 
31.12.2019 um jeweils 0,12 Vollzeitäquivalente 
(VZÄ) und in Schulen mit 10 Gruppen um 0,23 
VZÄ erhöht. Insgesamt ergeben sich so für ins-
gesamt 10 Schulen zusätzliche Stellenanteile im 
Umfang von 1,19 überplanmäßigen VZÄ. Ziel ist 
es, diese Stellenanteile zum Stellenplanentwurf 
2020 anzumelden. 
• Mit den Vorlagen V/0741/2016 und 
V/0741/2016/1 hat der Rat der Stadt Münster 
die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit be-
schlossen. Städtische Erzieher/-innen und Sozi-
alpädagogen/-innen sollen innerhalb des Be-
standes an den Schulen bedarfsorientiert (neu) 
eingesetzt werden. Diese Neuverteilung galt zu-
nächst für ein Schuljahr.  
Im Rahmen der Umverteilung der Schulsozi-
alarbeit haben sich zusätzliche Stellenbedarfe 
an der Peter-Wust-Schule, der Michaelschule 
sowie an der Hauptschule Coerde ergeben, die 
über die Inklusionspauschale finanziert werden. 
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, 
mit den sechs bisherigen GU-Schulen und den 
sechs Grundschulen, die aufgrund der Neukon-
zeption der Schulsozialarbeit künftig über kein 
Förderangebot mehr verfügen, im Rahmen der 
Jugendhilfe zeitlich befristete Fördermaßnah-
men für Kinder mit besonderem Unterstüt-
zungsbedarf zu erarbeiten. Die in diesem Zu-
sammenhang eingerichteten überplanmäßigen 
4,70 Stellen waren zunächst befristet bis zum 
Ende des Schuljahres 2017/2018. Aufgrund des 
weiterhin an vier Schulen bestehenden Bedarfs 
wurde hier der überplanmäßige Einsatz im Um-
fang von insgesamt 2,25 Stellen für die Schul-
jahre 2018/2019 und 2019/2020 verlängert. 
• Mit der Vorlage V/0204/2018/1 wurde vom Rat 
u.a. beschlossen, dass 
- die im Zuge des Rückzugs des Vereins Pro-
jekt Lernhilfe im Ostviertel e. V. zum 
31.12.2018 frei gesetzten Mittel für die päda-
gogischen Lernhilfen in Höhe von jährlich 
133.000 Euro ab August 2018 für die Einrich-
tung von vier zusätzlichen Förderinseln für 
die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 ein-
gesetzt werden, 
- der Zeitraum von August 2018 bis zum 
31.12.2018 budgetneutral aus Mehreinnah-
men des offenen Ganztags finanziert wird, 
- die Trägerschaft mit den derzeitigen Trägern 
von Förderinseln sozialraumorientiert aufge-
teilt wird, 
- die Förderinseln entsprechend der Vorlage 
V/0204/2018 indikatorengestützt und bedarfs-
orientiert an Grundschulen eingerichtet wer-
den. 
Dem entsprechend wurden für die Schuljahre 
2018/2019 und 2019/2020 an der Idaschule An-
gelmodde (Bezirk Ost), Grundschule Sprakel 
(Bezirk Nord), Gottfried-von-Cappenberg-Schule 
(Bezirk Mitte) sowie Ludgerusschule Albachten 
(Bezirk West) neue Förderinseln eingerichtet. 
Drei dieser Förderinseln wurden von freien Trä-
gern übernommen. 
Zusätzlich konnte an der Overbergschule eine 
Förderinsel eingerichtet werden, die über die In-
klusionspauschale finanziert wird.

Organisation 
 
147 
• Aktuell besteht für die Stadt Münster eine Auf-
nahmeverpflichtung von rund 165 unbegleite-
ten minderjährigen Ausländern (umA). Im 
Vergleich zum Jahresbeginn ist die Zahl damit 
leicht gesunken. Aus diesem Grund konnte die 
Zahl der befristet eingerichteten, zusätzlichen 
Stellen zum Ende des Jahres 2018 um eine 1,0 
Stelle reduziert werden. Der Einsatz der weiter-
hin erforderlichen Personalressourcen (in den 
Bereichen „Betreuung, vorläufige Inobhutnah-
me“, „Bezirkssozialarbeit“, „Vormundschaften“, 
„Adoptions- und Pflegekinderdienst“ und „wirt-
schaftliche Jugendhilfe“) wurde im Rahmen der 
Beratungen zum Stellenplan 2019 befristet bis 
zum 31.12.2022 verlängert.  
Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Aus-
länder (umA) in Münster wird der Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien durch die 
Verwaltung weiterhin regelmäßig informiert. 
• Die Abteilung 51.5 „Controlling und zentraler 
Service“ ist unter anderem verantwortlich für die 
fachamtsbezogenen Aufgaben zu den Themen 
„Organisation“, „Personal“, „Stellenplan“ und „IT-
Koordination“. Im Zuge der angestrebten Bün-
delung und konzeptionellen Weiterentwick-
lung von Querschnittsaufgaben wurde zum 
01.07.2018 die Personalverwaltung für die offe-
nen Ganztagsschulen (OGS) aus dem Team 
„Verwaltung OGS“ der Abteilung 51.2 in die Ab-
teilung 51.5 verlagert. Hiermit wurde dem 
grundsätzlichen Ziel Rechnung getragen, durch 
eine optimierte Aufbau- und Ablauforganisation 
die Personalverwaltung zu bündeln und so wei-
tere Synergien zu erzielen. Inhaltlich erfolgt da-
mit die Wahrnehmung der Personalverwaltung 
für das hauptamtliche Personal und die Nied-
rigteilzeitkräfte für die offenen Ganztagsschulen 
in der Abteilung 51.5 als Querschnittsfunktion, 
während die fachliche Betreuung für das laufen-
de Geschäft weiterhin in der Abteilung 51.2 ver-
bleibt. Aufbauorganisatorisch basiert die Abtei-
lung 51.5 damit im Wesentlichen auf den vier 
Sachgebieten „Finanzmanagement und -
controlling, Ausschussangelegenheiten“, „Per-
sonalverwaltung“, „IT- und Gebäudemanage-
ment, zentrale Verwaltung“ sowie „Informations- 
und Bürgerservice“.

Organisation des Jugendamtes 
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) 
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die 
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien". 
15 Mitglieder 
(mit Stimmrecht)
24 beratende Mitglieder 
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin 
5 Abteilungen 
29 Kindertageseinrichtungen 
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender 
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit 
AG 3: Jugendsozialarbeit 
AG 4: Familienförderung 
AG 5: Kindertagesbetreuung 
AG 6: Erziehungshilfen 
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen

Amtsleiterin 
Anna Pohl 
(Stellvertretung: Bernhard Paschert, Heiner Vogt)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat 
Petra Karger   
Abteilung 51.2
Kinder- und 
Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit 
Leitung: Bernhard Paschert 
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für 
Kinder 
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti 
(Monika Reuter-Humpohl,
Oliver Heintze)
Fachstelle 
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder 
Leitung: Monika Reuter-Humpohl 
Fachstelle 
Finanzierung und 
Förderung von 
Kindertageseinrichtungen 
Leitung: Oliver Braun 
Fachstelle 
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen 
Leitung: Silvia Siewert 
Fachstelle 
Beratungsstelle 
für Kindertagespflege 
Leitung: Oliver Heintze 
Fachstelle 
Jugendhilfe an 
weiterführenden 
Schulen 
Leitung: Heike Nees 
Fachstelle 
OGS 
Leitung: Sven Kentrup 
Fachstelle 
Kinderpädagogik 
Leitung: Andreas Garske 
Telefon 0251 / 492 5101        
Telefax 0251 / 492 7730 
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de 
internet: www.stadt-muenster.de/jugendamt 
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen 
Fachstelle 
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib 
Leitung: Michael Geringhoff 
Jugendhilfeplanung  
Birgit Herdes, 
Nadja Rengshausen, 
Inga Fähmel 
Finanzmanagement 
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten 
1. SB: Heike Dierks 
Team Verwaltung 
1. SB: Jochen Detering 
Fachstelle 
Kinder- und 
Jugendeinrichtung 
WUDDI 
Leitung: Dieter Schmitz 
Fachstelle 
Stadtteilhaus 
Fachwerk 
Gievenbeck / La Vie 
Leitung: Alfons Egbert 
Fachstelle 
Drogenhilfe 
Leitung: Georg Piepel 
Abteilung 51.4
Familien- und 
Erziehungshilfen 
Leitung: Heiner Vogt 
(Karin Weinlich)
Fachstelle 
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeld 
Leitung: Manfred Julitz 
Fachstelle 
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle 
Leitung: Ralf Neuhaus 
Geschäftsstelle Örtliche 
Kommission nach 
§§ 78a ff. SGB VIII, 
Heimaufsicht 
Karin Weinlich, 
Sigrid Schmeddes 
Stabstelle 
Planung von 
Kindertageseinrichtungen 
und konzeptionelle Grund-
satzangelegenheiten 
1. SB: Manuela Eschert 
Abteilung 51.5
Controlling und 
zentraler Service 
Leitung: Chris Hagel 
(Heike Dierks) 
IuK- und 
Gebäudemanagement, 
zentrale Verwaltung, 
Beschaffungen 
Informations- und 
Bürgerservice, 
Familienbüro 
Fachstelle 
Stadtteilhaus  
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte 
Fachstelle 
Jugendhilfe in der 
Primarstufe 
Leitung: Edgar Brey 
Fachcontrolling 
Nadja Rengshausen 
Sven Werk 
Zentrale Trägerförderung 
Jörg Dartmann 
Abteilung 51.3
Kommunaler 
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Benedikt Lütke Glanemann 
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk 
West 
Leitung:
Heike Fernholz 
KSD-Bezirk 
Nord 
Leitung:
Hans Tillack 
KSD-Bezirk 
Ost/Südost 
Leitung:
Matthias Gehlmann 
KSD-Bezirk 
Hiltrup 
Leitung:
Ralf Geller 
Fachstelle 
Prävention, Netzwerk-
koordination Frühe Hilfen, 
Schwangerschaftsberatung 
Leitung:
Brigitte Berghoff 
Bezirksüber-
greifende 
Fachdienste 
Leitung:
Hermann Sandknop 
Adoptiv- und 
Pflegekinder 
Annette Tenhumberg 
Heimfachdienst 
Felizitas Gola 
Vormund-
schaften / 
Pflegschaften 
Frank Museler 
Koordination 
JGH 
Bernhard Gleitz 
Eingliederungs-
hilfen 
Reinhold Kauling 
KSD-Bezirk 
Mitte 
Leitung: 
Jutta Echelmeyer 
Kinderschutz 
Udo Hartmann 
Betreuung des 
Offenen Ganztags 
an 45 Schulen 
Stand: 01.01.2019 
„Bundesstiftung Frühe 
Hilfen“ 
Netzwerkkoordination*
Britta Paarmann 
Heike Knippers 
Modellvorhaben 
„Kommunale 
Präventionsketten“*
Heike Knippers 
Koordination 
Arbeits- und 
Gesundheitsschutz 
Iris Bäumker 
Personalverwaltung 
1. SB: Stefanie Mentrup 
Bildungsmonitoring  
Silke Thesing 
Team 
Kinder- und 
Jugendförderung 
1. SB: Maike Talhoff 
Betreuung 
unbegleitete 
minderjährige 
Flüchtlinge*
Alexander Milic 
*Projektstellen/ üp-Stellen

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt 
männlich
weiblich
Ausländer
mit Migrationsvorgeschichte 
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
Familien 
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
5.570
8.246
20,5 %
17,6 %
2.022
248.883
118.089
130.794
51.293
27.173
46.882
21.603
4.708
3.838
10.224
5.228
4.996
3.594
13.664
6.184
7.480
70.608 71.862
149.211
161.399
309.429
148.424
161.005
32.422
71.655
3.535
5.004
13.438
247.686
1.831
117.365
130.321
8.321 8.302
20,8 % 20,6 %
118.988
5.661
17,8 % 17,7 %
2016 2017 2018
307.842
5.034
8.763
310.610
4.732
8.926
147.511
160.331
31.198 33.110
5.125
4.569
4.194
5.178
4.614
4.312
4.227
3.911
8.1387.821
4.034
3.787
3.201
10.208
5.272
4.936
8.875
4.569
4.306
3.512
131.280
250.268
5.619
4.882
4.100
7.744
10.353
3.979
3.765
5.210
5.349
1.903
5.984
7.356
6.005
7.433
50.828 51.769
3.583
27.165 27.250
46.718 47.002
38.397 38.700
21.504 21.631
38.636
3.432 3.334
4.720
5.095
4.908
3.899
10.003
10.092
9.766
3.123
3.759
9.845
10.090
4.912
3.261
4.1134.205
9.754
5.046
13.340

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2016 2017 2018
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 42,4 43,1 45,0
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 29,4 29,8 30,6
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 103,4 104,4 104,7
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 10.451 10.697 10.902
für unter dreijährige Kinder 2.515 2.610 2.716
für drei- bis sechsjährige Kinder  7.936 8.087 8.186
Anzahl der Familienzentren 31 33 35
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 1.196 1.258 1.367
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 13,0 13,4 14,4
für unter dreijährige Kinder 1.109 1.171 1.280
für drei- bis sechsjährigen Kinder 33 33 33
für sechs- bis zehnjährige Kinder 54 54 54
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 346 372 370
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifizierung 595 447 220
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 9.210 9.210 9.317
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 34 31 34
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 7 17 k.A
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 267 214 408
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus 1.125 827 1.300
Drogenhilfe 
Klientenkontakte in der Beratung 3.238 3.359 3.036
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.370 4.890 4.831
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 579 583 590
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 66 63 60
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.423 2.041 2.462
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 4.472 4.609 4.659
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 367 360 326
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 399 354 295
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 12.922 16.268 16.752
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.744 1.802 1.864
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 30 39 44
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 5 6 6
Erziehungsbeistandschaft 99 79 92
Sozialpädagogische Familienhilfe 204 184 202
Erziehung in einer Tagesgruppe 58 51 61
Heilpädagogische Horte 23 17 28
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 153 170 174
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 131 133 125
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 238 285 292
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 1 4 1
Leistungen der Eingliederungshilfe 252 331 369
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 2 3 6
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 61 52 62
Inobhutnahme 345 362 247
Gesetzliche Amtsvormundschaft  23 23 11
Bestellte Amtsvormundschaft 136 76 71
Bestellte Amtspflegschaften 72 96 59
Beistandschaften 994 1.000 888
Sorgerechtsentzüge  41 56 47
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 495 476 324
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.329 1.398 1.392
Anmerkung: 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige

HzE Jahresdaten 2018
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§ 13 Abs 3 8 1 36 24 9 60 44 25 69 39 21 60
§19 6 11 0 1 17 1 6 12 18 6 13 19
§20 1 5 0 0 6 0 1 5 6 13,4% 1 2 3
93 113% 82
§27 VAR.1 1 0 23 15 1 38 24 15 39 11 10 21
§27 VAR.2 4 7 0 0 11 0 4 7 11 6 11 17
§27 VAR.3 28 12 0 0 40 0 28 12 40 17 14 31
§27 VAR.4 1 4 0 2 5 2 1 6 7 1 4 5
§27 VAR.5 42 57 0 1 99 1 42 58 100 46 49 95
§27 VAR.7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 5
§27 VAR.9 2 1 0 0 3 0 2 1 3 1 2 3
78 81 23 18 159 41 101 99 200 13,0% 82 95 177
113%
§ 29 6 47 0 0 53 0 6 47 53 8 70 78
§ 30 84 66 8 19 150 27 92 85 177 79 105 184
§ 31 202 195 0 6 397 6 202 201 403 184 190 374
§ 32 61 31 0 0 92 0 61 31 92 51 31 82
§ 35 1 9 0 0 10 0 1 9 10 4 3 7
354 348 8 25 702 33 362 373 735 1,4% 326 399 725
101%
§33 SATZ 1 162 10 12 10 172 22 174 20 194 170 16 186
§33 SATZ 2 108 23 17 15 131 32 125 38 163 133 35 168
270 33 29 25 303 54 299 58 357 0,8% 303 51 354
101%
§34 VAR.1 182 48 87 75 230 162 269 123 392 264 103 367
§34 VAR.2 10 50 0 2 60 2 10 52 62 6 46 52
§34 VAR.4 10 3 3 5 13 8 13 8 21 15 5 20
202 101 90 82 303 172 292 183 475 8,2% 285 154 439
108%
Summe amb. 861 74 463 472 935 3,7% 408 494 902
104%
Summe stat. 606 226 591 241 832 4,9% 588 205 793
105%
Summe amb. + stat. 1.467 300 1.054 713 1.767 4,2% 996 699 1.695
104%
§ 33 S 1 57 5 5 8 62 13 62 13 75 64 20 84
§ 33 S 2 15 1 6 0 16 6 21 1 22 17 6 23
72 6 11 8 78 19 83 14 97 -9,3% 81 26 107
91%
674 255 929 3,2% 669 231 900
103%
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
1.137 727 1.864 3,4% 1.077 725 1.802
309 103% 298pro 10.000 U21 Jahre
HZE Inanspruchnahme-QuoteHZE Inanspruchnahme-Quote
stationär Gesamt stationär Gesamt
Detaildaten Summen Summen 2017
Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt
Veränderung 
zum Vorjahr
Kostenerstattung § 33 (KE-Fälle)
2018 Bestand Ende Gesamt

HzE Jahresdaten 2018
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
ambulant 31 43 74 21 30 51
stationär 130 115 245 16,1% 109 102 211
116%
2018 2017 2016 2015
247 362 345 292
118 219 215 204
§ 42a nachrichtlich 55 84
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 295 331 296 251
306 300 354 268
28 9% 10% 5% 9%
110 36% 38% 33% 45% 60.342
94 31% 32% 39% 20%
74 24% 20% 23% 27%
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§35a amb. / 88 % 311 92 26 41 403 67 337 133 470 296 89 385
§35a stat. /  12 % 10 2 22 23 12 45 32 25 57 11% 35 17 52
321 94 48 64 415 112 369 158 527 20,6% 331 106 437
121%
HzE- Quote in % incl KE-Fälle ohne KE-
Fälle 2018 2017
amb. HzE 50,16 50% 53% 50% 49%
stat. HzE 49,84 50% 47% 50% 51%
in % Fälle
18 Monate §30 93% 79 93% 90%
18 Monate §31 96% 192 96% 93%
amb. HzE 
stat. HzE 
18 Monate §30
18 Monate §31
amb. HzE 
stat. HzE 
18 Monate §30
18 Monate §31
Gefährdungseinschätzungen §8a:
KWG
Latent KWG
Keine KWG/Unterstützung
davon UMA
Inobhutnahmen § 42: 
Hilfen für junge Volljährige (§ 41)
Leistungen § 35a Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
Keine KWG
Veränderung 
zum Vorjahr
Summen 2018 Summen 2017Veränderung 
zum Vorjahr

Impressum 
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammenstellung 
Iris Bäumker 
Heike Dierks 
Chris Hagel 
Anna Pohl 
Nadja Rengshausen 
Helmut Schnermann 
Sven Werk 
Fotos 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Mai 2019, 450

Info unter:   www.stadt-muenster.de/jugendamt
begleiten
fördern
schützen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de

Anlage A

2237 Zeichen

Anlage A zur V/0451/2019 
Kurzüberblick 
Die Vorlage weist in groben Zügen (quasi einleitend) auf die Inhalte des als Anlage beigefügten 
Kinder- und Jugendhilfereports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2018 
hin. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Berichtsvorlage - insbesondere der als Anlage beigefügte Kinder- und Jugendhilfereport - 
informiert umfassend über die vielfältigen Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe 
für die Familien in der Stadt Münster im Berichtsjahr und verdeutlicht die wichtigsten Entwicklun-
gen in diesem Zeitraum. Grundlage hierfür sind die zu den jeweiligen Produktgruppen und Pro-
dukten des Produktbereichs 06 festgelegten Ziele. 
 
Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0601 bis 0605  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Mit der Berichtsvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Die dargestellten Leistungen und Angebote des Produktbereichs 06 verteilen sind auf sämtliche 
Pflichtigkeitsgrade. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit den beschriebenen Leistungen und Angeboten des Produktbereichs 06 werden Beiträge zu 
den stadtweiten Querschnittsthemen Demographie, Gender, Migration, Inklusion sowie zu fach-
spezifischen Querschnittsthemen Kinderschutz und Prävention geleistet.

Berichtsvorlage

2469 Zeichen

V/0451/2019 
V/0451/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.06.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Einbringung 
   25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
 
 
Bericht: 
 
 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen jährlichen Kinder- und 
Jugendhilfereport vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: 
 Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur 
eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern enthält Informatio-
nen über die auf gesetzlichen Vorgaben sowie Vorgaben des Rates beruhenden wesentlichen 
Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breite Öffentlichkeit und 
interessierte Fachleute. 
 Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster werden von freien Trä-
gern vorgehalten. Hierdurch ergibt sich eine enge Verzahnung und eine intensive Zusammenarbeit 
zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dieses zeigt der Bericht 
auf. 
 Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Kinder- und Jugendhilfereport diffe-
renzierte Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand von 
Grundinformationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar und enthält damit über den Haushalt hin-
aus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen. Diese 
können Anregungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse geben. 
Insgesamt bietet der Kinder- und Jugendhilfereport somit Orientierungs- und Überblicksperspektiven. 
Er ersetzt jedoch nicht die Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtungen und 
Fachdienste des Amtes, sondern wird durch diese ergänzt und vertieft. Weiterhin kommen die teilwei-
se auf gesetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Berichte an den Ausschuss für Kinder, Ju-
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
23.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Hagel 
Telefon: 492-5102 
HagelC@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0451/2019 
gendliche und Familien und weitere Gremien hinzu, die zu aktuellen Fragestellungen für die Gremi-
enarbeit erstellt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: Kinder- und Jugendhilfereport 2018

Beratungsverlauf (2)

26.06.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Einbringung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung
25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (36)

  • Sonnenstraße 85
  • Hansestraße
  • Neubrückenstraße
  • Windthorststraße
  • Hafenstraße 30
  • Trauttmansdorffstraße 24
  • Landsberger Straße 13
  • Heidestraße
  • Beckstraße
  • Dahlweg 118
  • Ermlandweg
  • Nordkirchenweg
  • Kiesekampweg
  • Meckmannweg
  • Nottulner Landweg
  • Holunderweg
  • Wiegandweg
  • Bremer Platz
  • Harsewinkelplatz
  • Wangeroogeweg
  • Schorlemerstraße
  • Marie-Curie-Straße
  • Engelenschanze
  • Gronowskistraße
  • Alt Angelmodde 15
  • Preußenstadion
  • Willingrott
  • Brüningheide
  • Pastorsesch
  • Grenkuhlenweg 21
  • Wielerort
  • Kinderhaus 28
  • Petersheide 13
  • Edelbach
  • Westerheide
  • Drei Eichen

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0451/2019
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37