V/0451/2019
Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2018
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GB_2018_Session
358748 Zeichen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Zahlen · Daten · Fakten
Kinder- und
Jugendhilfereport 2018
Präventionsmaxime
der Stadt Münster
In unserer familienfreundlichen Stadt sorgen wir alle dafür,
dass Kinder sich wohlfühlen. Hierfür fördern wir die Vernetzung,
die Strukturen und die verbindliche Kooperation der
unterschiedlichen Institutionen und Personen.
Unser Handeln ist vom Kind her gedacht und
ist geprägt von diesen Grundsätzen:
> Jedes Kind ist willkommen.
> Wir sind für jedes Kind mitverantwortlich.
> Wir möchten, dass jedes Kind eine frühzeitige
und gezielte Unterstützung erhält.
> Wir stärken die Erziehungskompetenz der Eltern und
nehmen sie in die Verantwortung.
> Wir schauen auf die Bedürfnisse und Stärken jedes Kindes.
> Wir nehmen den Bedarf jedes Kindes wahr und
begleiten eine passgenaue Unterstützung.
> Wir fördern ein gesundes Aufwachsen für jedes Kind.
> Wir garantieren jedem Kind die Möglichkeit zur Teilhabe
am münsteraner Leben und dieses aktiv mitzugestalten.
> Wir ermöglichen alltagsbegleitendes Lernen für jedes Kind.
Als Verantwortliche der Ressorts Jugend, Schule,
Gesundheit, Soziales und Politik etablieren wir
dieses einheitliche gesamtstädtische Präventions-
verständnis als stadtstrategische Ausrichtung.
Wir werden die Maxime als Basis aller Handlungs-
programme in der Stadt Münster ausrichten.
Publication name: Präventionsmaxime 2017 - KOPIE generated:
2017-06-06T13:31:31+02:00
Inhalt
1. Vorwort 5
2. Amtszielreport 6
3. Sozialraumreport 19
Stadt Münster insgesamt 19
Bezirk Mitte 20
Bezirk West 21
Bezirk Nord 22
Bezirk Ost und Südost 23
Bezirk Hiltrup 25
4. Produktüberblicke 27
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 29
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 36
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 41
060202 – Jugendverbandsarbeit 47
060301 – Jugendsozialarbeit 49
060302 – Jugendhilfe an Schulen 52
060303 – Drogenhilfe 55
060401 – Angebote für Familien 60
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 67
060501 – Bezirklische Sozialarbeit und Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung 70
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 78
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 86
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 90
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 94
060506 – Eingliederungshilfe 97
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 99
5. Jugendhilfeetat 101
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 116
7. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 123
8. Jugendrat 132
9. Stellenplan 135
10. Organisation 146
11. Organigramme 149
12. Generaldatenblatt 151
13. Detailübersicht HzE-Jahresdaten 153
Vorwort
5
1. Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen
und Leser,
vor Ihnen liegt der Kinder- und Jugendhilfereport
mit vielen Zahlen, Daten und Fakten aus dem Jahr
2018. Wir wünschen uns, dass Ihnen dieser Be-
richt deutlich macht, welch hohen Stellenwert die
Kinder- und Jugendhilfe in Münster hat. Dies zeigt
sich in allen Produktüberblicken und, neben der
Höhe der Kosten, vor allem in der praktischen
Auswirkung für das Leben von Kindern, Jugendli-
chen und Familien in dieser Stadt.
Unsere Arbeit richtet sich vornehmlich an die Al-
tersgruppe der 0 bis 27-Jährigen, also an diejeni-
gen, die in den nächsten Jahrzehnten das Ge-
schehen und die Lebenswirklichkeit in unserer
Stadt maßgeblich prägen werden. Diese Zielgrup-
pe bestmöglich zu fördern, Bildungschancen zu
ermöglichen – zusammen mit den Schulen, aber
auch außerhalb von Schulen –, Notlagen zu ver-
hindern und den Blick auf das gesunde Aufwach-
sen in einer kinder- und familienfreundlichen Um-
welt zu richten, ist unser gemeinsames Anliegen.
Prävention beginnt in Münster bereits vor der Ge-
burt des Kindes. Mit dem Familienbesuch für Neu-
geborene besucht das „Präventionsteam Familien-
besuche“ Familien mit Neugeborenen und infor-
miert Eltern über das umfassende Unterstützungs-
angebot für Familien in Münster. Seit 2008 gibt es
das Begrüßungsteam. Es konnte 2018 auf eine
zehnjährige Erfolgsbilanz zurückblicken.
Die Präventionskonferenz 2018 ist bereits die vier-
te Präventionskonferenz in Münster. Das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien unterstreicht mit
dieser Maßnahme die Bedeutung der Frühen Hil-
fen und ermöglicht eine nachhaltige Vernetzung
der Fachkräfte.
Dieses und weitere wichtige Themen finden Sie in
unserem Amtszielreport.
Ein besonderer Dank gilt den vielen Mitarbeitern/-
innen vor Ort, sowohl den freien als auch den öf-
fentlichen Trägern für das große Engagement. Nur
dank ihres täglichen Einsatzes ist es möglich, die
hier dargestellte Vielzahl an Aufgaben wahrzu-
nehmen, die unterschiedlichsten Angebote vorzu-
halten und durchzuführen.
Unser Dank gilt auch den Damen und Herren des
Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien
für die aktive, wohlwollende und hilfreiche Unter-
stützung. Erst das gelungene Zusammenspiel von
Politik, freien Trägern und Verwaltung ermöglicht
qualitative Angebote für Kinder, Jugendliche und
Familien.
Wenn Sie im Report etwas vermissen, wenn Sie
Vorschläge und Anregungen für weitere Verbesse-
rungen haben, dann lassen Sie es uns wissen. Der
Report ist für Sie als Leser/-innen geschrieben. Ihr
Feedback hilft, den Report ggf. noch besser auf
Ihre Erwartungen auszurichten. Die Kontaktadres-
se finden Sie im Impressum.
Wir wünschen uns weiterhin dieses vielfältige En-
gagement für die Zukunft unserer Stadt Münster
und wünschen Ihnen nun viel Spaß beim Lesen
unseres Kinder-und Jugendhilfereports 2018.
Thomas Paal Anna Pohl
Stadtdirektor Leiterin des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Amtszielreport
6
2. Amtszielreport
Unsere Amtsziele sind eine strategische und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster;
zum einen für die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum anderen als
Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Kooperation mit den freien Trägern.
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden.
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“
Amtsziel 2 – Vernetzung als Erfolgsfaktor
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch verstärkte Kooperation und verbindliche Absprachen mit unseren
Partnern. Dabei sind die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII von besonderer
Bedeutung.“
Amtsziel 3 – Prävention
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anzubieten.
Wir wollen Prävention statt Reaktion.“
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen
„Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker vor schädli-
chen Einwirkungen bewahren.“
Amtsziel 5 – Partizipation
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege beschreiten, um sie stärker mit ihren Wünschen und Interessen
in die Ausgestaltung von Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“
Amtsziel 6 – Chancengleichheit
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integration von benach-
teiligten Kindern und Jugendlichen fördern.“
Amtsziel 7 – Geschlechterdifferenzierung/Gender
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren unterschiedlichen Interessen und gehen durch differenzierte Ange-
bote in unserer Arbeit auf sie ein.“
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information und Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue Angebo-
te. Dabei greifen wir gesellschaftliche Trends und Herausforderungen auf.“
Amtsziel 9 – Bildung ermöglichen - Leben lernen
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie
frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der
Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung
sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.“
Amtsziel 10 – Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und unsere Arbeit einer
ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen.“
Amtszielreport
7
Der Report
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden.
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in
Münster wohl fühlen
Qualitätsstandards der offenen Ganztagschu-
len in Münster
Im Rahmen der kommunalen Qualitätszirkelarbeit
2018 sind die Qualitätsstandards für die offenen
Ganztagsschulen entwickelt worden. Sie sind in
intensiven Fachdialogen mit der Schulaufsicht, den
Schulleitungen, den Koordinationskräften der offe-
nen Ganztagschulen sowie den freien Trägern der
Jugendhilfe diskutiert worden. Die formulierten
Standards stellen ein integriertes Arbeitsergebnis
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien,
des Schulamtes für die Stadt Münster und des
Amtes für Schule und Weiterbildung dar. Sie be-
schreiben einen verlässlichen Rahmen für alle
Lehrkräfte, Mitarbeiter/-innen, Eltern, Kinder und
alle weiteren Kooperationspartner der offenen
Ganztagsschulen. Die Standards dienen darüber
hinaus gleichfalls als Grundlage zur Sicherung und
Weiterentwicklung der Qualität der pädagogischen
Arbeit.
Alle fachlichen Bemühungen im Rahmen der Qua-
litätsdebatte sind darauf ausgerichtet, Bildungs-
potentiale zu entfalten und Kinder in ihrer Bil-
dungsbiografie individuell und inklusiv zu begleiten
und zu unterstützen. Die offenen Ganztagsschulen
in Münster leben ein erweitertes Bildungsverständ-
nis und ermöglichen damit jedem Kind formale,
informelle und soziale Formen des Lernens.
Ziele und Standards im Überblick:
Die offenen Ganztagschulen in Münster bieten
• Ganztagsstrukturen und -zeiten durch eine ver-
lässliche pädagogische Betreuung,
• eine professionelle, pädagogische Erziehung,
Bildung und Betreuung durch fachlich qualifizier-
tes Personal,
• eine professionelle, pädagogische Erziehung,
Bildung und Betreuung durch multiprofessionelle
Kooperation,
• Raumressourcen für die Umsetzung der offenen
Ganztagsschule,
• soziales Lernen und ganzheitliche Förderung
durch „Freispiel“ und Interaktion in Gruppen,
• individuelle Förderung durch Sprachbildung,
ganztägige Umsetzung der Förderpläne, Förder-
inseln, Sachmittel und das Förderbudget,
• eine Hausaufgabenbetreuung und individuelle
Lernzeit zu definierten Rahmenbedingungen
und mit festgelegten Personalressourcen,
• eine Erziehungspartnerschaft mit Eltern/Erzie-
hungsberechtigten durch verlässliche Formen
der Zusammenarbeit,
• eine gemeinsame Mittagsverpflegung als päda-
gogischer Bestandteil der offenen Ganztags-
schule,
• Partizipation durch eine Kultur der Beteiligung
von Kindern,
• Teilhabe an kulturellen, musischen, sportiven
und gemeinwohlorientierten Angeboten durch
die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen,
• den Schutz von Kindern durch ein abgestimmtes
Verfahren,
• eine stetige, fachliche Weiterentwicklung durch
implementierte Qualitätssicherung und Quali-
tätsentwicklung.
In gemeinsamen Gesprächsrunden mit Mitgliedern
des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien, des Ausschusses für Schule und Weiterbil-
dung sowie der Stadtelternschaft wurden die Quali-
tätsstandards für die offenen Ganztagschulen vor-
gestellt und ausführlich diskutiert. Mit den Vorlagen
V/0766/2018 und V/0766/2018/1 sind die „Quali-
tätsstandards der offenen Ganztagsschulen in
Münster“ den politischen Gremien zur Entschei-
dung vorgelegt worden.
Orientierung für Eltern zu Qualitätsmerkmalen
in der Kindertagespflege
Rund ein Drittel der unter dreijährigen Kinder wer-
den in Münster in der Kindertagespflege betreut,
rund 60 % der Tageskinder bei Tageseltern im
eigenen Haushalt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass
Eltern, die zum ersten Mal ein Kind in die Betreu-
ung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater
"abgeben", unsicher sind, worauf sie achten soll-
ten, wenn sie die Betreuung aussuchen. Daher
Amtszielreport
8
wurden nun entsprechende Hinweise für Eltern in
dem Faltblatt "In guten Händen…" zusammeng e-
fasst.
Was ist eine gute Tagespflegestelle? Worauf muss
ich achten? Welche Qualitätsmerkmale kann ich
erwarten? Hier kann der Flyer eine erste Orientie-
rung geben. Dort werden Stichworte genannt mit
Blick auf die Räumlichkeiten, die pädagogische
Kompetenz der Tagespflegeperson, aber auch auf
die schriftliche Vereinbarung, die die Eltern mit der
Tagespflegeperson abschließen. Das Wichtigste
aber bleibt der erste Eindruck. Das Kind soll sich
wohl fühlen und Eltern eine vertrauensvolle Bezie-
hung zur Tagespflegeperson aufbauen können.
Nähere Informationen sind zu finden unter:
https://www.stadt-muenster.de/jugendamt/kinder-
tagesbetreuung/kindertagespflege/
qualitaetsmerkmale.html
Amtsziel 2 - Vernetzung als Erfolgsfak-
tor
Übergang Kita und Grundschule am Beispiel
der städtischen Kita Wielerort
Die städtische Kita Wielerort hat im Zeitraum von
April 2017 bis Juli 2018 an dem Projekt „Erzie-
hungs- und Bildungspartnerschaften - Bildung
gemeinsam gestalten“ (EBP) des kommunalen
Integrationszentrums Münster teilgenommen. Es
handelt sich um ein Kooperationsprojekt mit der
städtischen Kita Wielerort, dem evangelischen
Kindergarten Hiltrup und der Paul-Gerhardt-
Grundschule mit dem offenen Ganztag. Ziel des
Projektes ist es, die Bildungschancen von Kindern
mit Migrationsvorgeschichte zu erhöhen, indem die
Eltern in ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag
gestärkt und begleitet werden. Dabei wird der Ent-
wicklungsprozess der migrationssensiblen Öffnung
sowie die sozialräumliche Arbeit der Bildungsinsti-
tutionen unterstützt. Die Projektbeteiligten haben
gemeinsam intensiv zum Thema „Übergang von
der Kita in die Grundschule“ gearbeitet.
Folgende Maßnahmen wurden geplant und durch-
geführt:
• Elterncafé während der Hospitationen der Vor-
schulkinder im Unterricht. Dabei wurden Eltern-
fragen zum Thema „Übergang von der Kita in
die Grundschule“ erhoben.
• Hospitationen der Vorschulkinder an drei Vor-
mittagen.
• Elternnachmittag für die Vorschuleltern. Dabei
ging es vor allem um die Berücksichtigung der
migrationssensiblen Arbeit. Die Gestaltung des
Nachmittags ergab sich aus den erhobenen El-
ternfragen.
• Die Präsentationen waren visualisiert und in
einfacher Sprache. Die Fragen der Eltern wur-
den beantwortet. Außerdem waren ehrenamtli-
che Übersetzer/-innen eingebunden. Die Durch-
führung dieser Maßnahmen findet einmal im
Schuljahr zwischen den Oster- und Sommerferi-
en verbindlich statt.
Fachtag zur Umsetzung des § 16h SGB II in
Kooperation mit dem Jobcenter
Mit der Einführung des § 16h SGB II „Förderung
schwer zu erreichender junger Menschen“ im Jahr
2016 wurde für bis 25-jährige Leistungsberechtigte
eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, Sozialleis-
tungen zu beantragen oder anzunehmen bzw. eine
schulische oder vergleichbare Qualifikation anzu-
streben und abzuschließen. Zum Aufgabengebiet
des Jobcenters zählt hierbei, die hierfür erforderli-
chen zusätzlichen Unterstützungsangebote zur
Überwindung schwieriger Lebenslagen zu eruieren
und entsprechende Angebote vorzuhalten. Weiter
regelt das Gesetz, dass hierbei eine Abstimmung
mit der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen muss.
Mit der Vorlage V/0597/2017 initiierte das Jobcen-
ter Münster den entsprechenden kommunalen
Umsetzungsprozess. In der Folge wurde das
Handlungsspektrum des §16h SGBII verschiede-
nen Fachgremien der Jugendsozialarbeit vorge-
stellt und mögliche Bedarfslagen bzw. Versor-
gungslücken abgefragt. Dies erfolgte in Kooperati-
on mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster - Abteilung Kinder- und
Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit und dem Fachli-
chen Controlling.
Dieser erste Prozess mündete in einer Fachveran-
staltung am 13.04.2018 gemeinsam mit den je-
weils zuständigen Ansprechpersonen des Jobcen-
ters Münster, der gesamtstädtischen aufsuchen-
den Jugendsozialarbeit, des Fachlichen Control-
lings des Amtes 51 sowie der Abteilung Kinder-
und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit.
Amtszielreport
9
Versorgungslücken im Rahmen des §16h SGB II
konnten derzeit nicht identifiziert werden. Ein wei-
teres Ergebnis der Fachveranstaltung war, dass
Jobcoaches und Mitarbeitende der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit auch zukünftig einen regelmä-
ßigen fachlichen Austausch praktizieren, zum Bei-
spiel über die Verankerung des Arbeitsgebiets in
den stadtteilorientierten Arbeitskreisen oder auch
in entsprechend ausgewiesenen bezirksbezoge-
nen Fachveranstaltungen.
Amtsziel 3 - Prävention
Präventionskonferenz 2018
„Kleiner Wechsel, große Wirkung! Sensible Le-
bensphasen von 0 bis 6 Jahren. Zugänge – Über-
gänge gemeinsam gestalten!“ lautete der Titel der
vierten Präventionskonferenz in Münster, die am
21.11.2018 in der Bezirksregierung stattfand. Die
Konferenz widmete sich im Schwerpunkt den früh-
kindlichen Übergängen von der Familie in eine
erste institutionelle Betreuung sowie von der Kita in
die Grundschule und richtete sich an alle Fachkräf-
te aus der Jugend- und Gesundheitshilfe, insbe-
sondere der Kindertagesbetreuung und Schule
sowie an die Politik. Am Vormittag referierten Herr
Wilfried Griebel vom Staatsinstitut für Frühpädago-
gik in München und Frau Dr. Katharina Hein mit
Herrn Henrik vom Institut für Erziehungswissen-
schaften der Universität Münster. Am Nachmittag
erfolgte in fünf Fachforen ein intensiver, fachlicher
Austausch zu den sensiblen Übergangssituationen
sowie zur Unterstützung und Begleitung der Fami-
lien in diesen Lebensphasen. Die Fachvorträge
und Ergebnisse aus den Foren werden in einer
Dokumentation zusammengefasst. Diese ist über
die Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien einsehbar.
In 2020 wird die fünfte Präventionskonferenz in
Münster unter der Federführung der „Netzwerkko-
ordination Frühe Hilfen“ des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien durchgeführt.
Erweiterung des Maßnahmenprogramms einer
kind- und jugendbezogenen Armutsprävention
in Münster
Im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer
kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in
Münster erstellte die Netzwerkkoordination einen
Bericht zur Verstetigung bestehender Maßnahmen
sowie einen Finanzierungsvorschlag zur Erweite-
rung des Maßnahmenprogramms. Auf der Grund-
lage dieses Berichtes hat die Politik im Mai 2018
sowohl den Erhalt einiger präventiver Maßnahmen
als auch eine strukturelle Erweiterung beschlos-
sen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatung im
November 2017 wurde ein „Innovationsfond“ zur
Entwicklung neuer Maßnahmen und präventiver
Projekte für die Zielgruppe „ältere Kinder und Ju-
gendliche“ beschlossen und ab 2018 ff eingerich-
tet. Unter Federführung der Netzwerkkoordination
wurden abteilungsübergreifende Förderkriterien
erarbeitet. Die Vergabe der Mittel erfolgt in Ab-
stimmung mit den Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII - Kinder- und Jugendarbeit und Ju-
gendsozialarbeit.
Im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-
Westfalen erfolgte die Evaluation des Modellpro-
jektes „Kommunale Präventionsketten“. Aufgrund
des vorgelegten Abschlussberichts hat die Landes-
regierung entschieden, das Modellprojekt zu-
nächst bis 2020 fortzuführen. Darüber hinaus
konnten über eine einmalig bereitgestellte Förde-
rung weitere präventive Maßnahmen für ein Jahr
finanziell unterstützt werden.
Amtsziel 4 - Schutz von Kindern und
Jugendlichen
Familienfreundliche Zone beim Rosenmon-
tagszug - Kooperationsprojekt mit dem Bürger-
ausschuss Karneval
Karneval als fröhliches Fest für Groß und Klein
wird gerade auch am Rosenmontagsumzug von
vielen Familien gefeiert. Betrunkene, die unkontrol-
liert mit glimmenden Zigaretten hantieren, her-
umliegende Flaschen und Scherben – auch das
gehört leider nicht selten zum Karneval, wird aber,
besonders von jungen Familien, häufig als sehr
störend empfunden. Damit vor allem Eltern mit
Amtszielreport
10
kleinen Kindern den Rosenmontagsumzug unbe-
schwert genießen können, richtete das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der
Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ und mit
Unterstützung des Bürgerausschusses münster-
scher Karneval erstmals eine rund 100 Meter lange
„Familienfreundliche Zone“ zwischen der Bushalte-
stelle Engelenschanze und dem Abzweig Enge-
lenschanze/Schorlemerstraße ein: rauchfrei, E-
Zigaretten-frei und alkoholfrei. Mit Bannern und
Luftballons wurde der Straßenabschnitt entlang
der Zugstrecke gut erkennbar gekennzeichnet.
Die Resonanz auf das Angebot war groß, die
Rückmeldungen ausgesprochen positiv. Hunderte
Kinder mit ihren Eltern, aber auch Jugendliche
standen an der Engelenschanze, ohne dass es für
sie zu eng wurde. Zitat aus den Westfälischen
Nachrichten vom 13. Februar 2018: „Mit der Ein-
richtung einer familienfreundlichen Zone an der
Engelenschanze haben das Jugendamt und der
BMK einen Volltreffer gelandet. Viele Eltern steuer-
ten den Bereich gezielt an, damit sie und ihre Kin-
der den Rosenmontagszug in vollen Zügen genie-
ßen können. Statt aufzupassen, dass die Kleinen
nicht von glimmenden Zigaretten oder Flaschen
getroffen werden, konnten sich Groß und Klein auf
das konzentrieren, was beim Rosenmontagszug im
Mittelpunkt steht: Frohsinn – und Kamelle sam-
meln…“
Die erfolgreiche Aktion setzte ein weiteres Zeichen
für einen reflektierten Umgang mit Alkohol und
Nikotin und ergänzte damit die vielfältigen Aktivitä-
ten der Kampagne am Rosenmontag in idealer
Weise: Wie in den Vorjahren waren die Teams der
städtischen Präventionskampagne am Rosen-
montag auch an anderen Stellen in der Stadt prä-
sent. Das „Voll ist out“-Zelt stand im Rathausin-
nenhof wie gewohnt neben dem DRK-Zelt, wo sich
in bewährter Kooperation Rotes Kreuz und „Voll ist
out“-Helfer um alkoholische Notfälle und besorgte
Angehörige kümmerten. Die mobilen „Voll ist out“-
Teams mischten sich unter die feiernden Karneva-
listen und sensibilisierten für maßvollen Alkohol-
konsum. Eine Wiederholung in 2019 ist sicher.
Umsetzung des Konzeptes zur Verselbständi-
gung von unbegleiteten minderjährigen Aus-
ländern
Der Schutz von jungen minderjährigen Geflüchte-
ten ist der Jugendhilfe ein besonderes Anliegen.
Im letzten Jahr nahm die Anzahl der jungen Flücht-
linge, die in Münster in Obhut genommen wurden,
zwar erneut ab, aber ihr Anteil (Anzahl der umA,
die Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch neh-
men) ist immer noch von besonderer Bedeutung.
Bei der ggf. notwendigen Umverteilung von Min-
derjährigen in andere Städte, Kreise oder Gemein-
den orientieren wir uns am individuellen Kindes-
wohl.
Unabhängig von der Bleibeperspektive stimmen
wir mit Schul-, Jugend-, und Bildungsberatung
schulische und/oder berufliche Qualifizierungs-
maßnahmen ab. Dieses Verfahren wurde etabliert
und weiterentwickelt. Im Rahmen der Hilfeplanung
erfahren nun junge Flüchtlinge, dass sie bei der
Planung ihres zukünftigen Lebens aktiv beteiligt
werden und sie „ihre“ Jugendhilfe mitgestalten
können. Dies ist für viele junge Menschen eine
vollständig neue Erfahrung. Zur Verbesserung der
Kommunikation stehen sog. „Selbsteinschät-
zungsbögen“ in verschiedensten Sprachen zur
Verfügung. Angebote der Jugendberufshilfe stehen
auch jungen Heranwachsenden / volljährigen jun-
gen Menschen offen. Zu Gunsten berufstätiger
junger Menschen wurden die rechtlichen Grundla-
gen der Heranziehung und Beteiligung bei den
Kosten modifiziert. Im letzten Jahr konnten erneut
Angebote nach § 13 Abs. 3 SGB VIII der Jugend-
berufshilfe ausgebaut werden. Nun stehen jungen
Volljährigen Apartments zur Verfügung, in denen
sie selbstständig leben, aber auf individuelle Bera-
tungsunterstützung zurückgreifen können. Eine
berufliche Qualifizierung bietet jungen Menschen
die Chance, sich selbst zu unterhalten und damit
eine persönlich zufriedenstellende Lebensperspek-
tive zu entwickeln.
Amtszielreport
11
Die konstruktive Zusammenarbeit der freien und
öffentlichen Jugendhilfeträger hat es möglich ge-
macht, ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten
und flexibel anzupassen.
Amtsziel 5 - Partizipation
Partizipation in der offenen Jugendarbeit am
Beispiel: „Jugendtreff Toppheide (Fachwerk)“
Im Fachwerk - Jugendtreff Toppheide werden die
Jugendlichen zu Beginn der Treffzeit in wichtige
Entscheidungsprozesse einbezogen. In der ersten
Öffnungsstunde liegt der Fokus auf den Wünschen
der Jugendlichen für die Tagesgestaltung. Eigene
Bedürfnisse und Interessen zu äußern und Pro-
zesse der Planung und Organisation anzustoßen,
prägt den Beginn der offenen Jugendtreffzeit. Dar-
über hinaus bezieht das Team des Jugendtreffs
bereits im Vorfeld möglichst viele potenzielle Gäste
per E-Partizipation in die Entscheidungsprozesse
ein. E-Partizipation beschreibt die Beteiligung bzw.
Teilhabe von Dritten mit Hilfe von digitalen Kom-
munikationsmitteln. Durch die gezielt eingesetzten
Medien können sich alle Jugendlichen orts- und
zeitunabhängig an entscheidenden Prozessen
beteiligen. Mit Hilfe der Umfragefunktion der be-
liebten App „Instagram“ stellen die Fachkräfte zum
Beispiel gezielt mögliche Projekte oder Aktionen
vor. Die Jugendlichen stimmen anschließend per
Voting ab. Vor allem die Geschwindigkeit der
Rückmeldungen macht diese Art der Partizipation
interessant. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass
die Kommunikation via Social Media auf professio-
nellen Richtlinien („Guidelines“) basieren muss.
Zum Schutz der Jugendlichen und der Mitarbeiten-
den setzt die Arbeit mit E-Partizipation voraus,
dass das gesamte Team geschult wird.
THX-Party 2018
Zum neunten Mal stieg am Freitag, 14.09.2018 die
THX-Party, dieses Mal im Jovel Club. Mit der Party
soll allen Ehrenamtlichen in der Kinder- und Ju-
gendarbeit "Dankeschön" / „thanks“ für ihr Enga-
gement gesagt werden. In der jugendsprachlichen
Kurzform reicht da ein "THX" völlig aus. Die enga-
gierten jungen Menschen stehen bei der Party im
Mittelpunkt; sie sind waschechte VIP-Gäste.
Stadtdirektor Thomas Paal begrüßte als Dezernent
für Bildung, Jugend und Familie gemeinsam mit
Vertretern des Jugendrats der Stadt Münster die
Jugendlichen, ehe diese von den mitreißenden
Sounds auf die Tanzfläche gezogen wurden. Im
Laufe des Abends spielten die „Groove Onkels“
und der Zauberer Stefan Lammen beeindruckte mit
seinen Tricks. Als ein Highlight stellten sich erneut
die „Candy Bar“ und die Spezialitäten vom elbén
Food-Truck heraus. Sehr gut kam zudem eine
kreative Leinwand-Aktion des Jugendrats an; ins-
gesamt eine bunte und ansprechende Mischung,
die für Begeisterung auch im Organisationsteam
sorgte. Rund 450 Besuchende tummelten sich im
Club und auf dem Außengelände. Die Musik von
DJ Klaus Hamachers sorgte für tolle Party-
Stimmung, aber auch die Möglichkeit, sich in Ruhe
zu unterhalten und zu vernetzen, nutzten die Ju-
gendlichen gerne.
Seit 2001 steigt, alle zwei Jahre, diese trägerüber-
greifende Veranstaltung. Sie wird aktuell vom Ju-
gendrat der Stadt Münster, dem Jugendreferat im
evangelischen Kirchenkreis Münster, der Kinder-
und Jugendseelsorge im Regionalbüro Ost des
Bistums Münster, der Freiwilligen Agentur Münster
/ Stiftung Siverdes, dem Kinder und Jugendzent-
rum Paulushof (St. Anna), dem Kinder- und Ju-
gendzentrum Wuddi und dem Team der Kinder-
und Jugendförderung des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien sowie von der Sportjugend
Münster gemeinschaftlich organisiert.
2020 dürfen sich die jungen Ehrenamtlichen auf
die zehnte Auflage der THX-Party freuen.
Amtsziel 6 - Chancengleichheit
10 Jahre Familienbesuche der Stadt Münster.
„Einen guten Start ins Leben ermöglichen“
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wer-
den nunmehr seit zehn Jahren alle Familien mit
einem Neugeborenen zwischen der 8. und 16.
Lebenswoche durch den Präventionsdienst Fami-
lienbesuche besucht. Die Inanspruchnahme des
Familienbesuchs ist hoch. In nur 21,9 % der Fälle
wurde der Besuch im vergangen Jahr abgesagt
oder die Familie wurde nicht angetroffen. In vielen
Fällen sind dann schon Geschwisterkinder vorhan-
den und die Eltern sind bereits gut über Hilfsange-
bote informiert.
Amtszielreport
12
Durch die langjährige Erfahrung und Evaluation
des Angebotes konnte festgestellt werden, dass
die Tendenz zur Hebammenbetreuung nach der
Geburt leicht abnimmt. Dies korrespondiert mit der
Versorgungslage. Es stehen zu wenige Hebam-
men zur Verfügung. In 5 % der Fälle konnte noch
eine Hebammenberatung vermittelt werden, z. B.
durch den Kontakt mit der begleitenden Tandem-
hebamme oder durch den Verweis an die Hebam-
mensprechstunden in einigen Familienzentren. Der
Willkommensbesuch rückte durch einen Beitrag für
das Lokalfernsehen in der „WDR Lokalzeit“ und
einen Presseartikel in 2018 noch einmal stark in
das öffentliche Interesse. Es kam zu positiven
Rückmeldungen von Eltern und Fachleuten, die
besonders das Willkommensgeschenk lobten,
sowie auch großes Interesse an dem Gutschein
der Familienbildungsstätten bekundeten. Die Fami-
lien geben im Besuch an, dass sie es schätzen,
viele Informationen rund um die Kleinkindphase
und zu gezielten Angeboten (Elterncafé, Spiel-
gruppen) zu erhalten. Das Thema Kinderbetreuung
nimmt in der Regel einen wichtigen Part im Ge-
spräch ein, vor allem, wenn Eltern schon früh ei-
nen Kinderbetreuungsplatz zur Vereinbarkeit von
Familie und Beruf brauchen. Über 60 % der Eltern
in Münster benötigen derzeit einen Platz, bevor ihr
Kind zwei Jahre alt ist. Aufgrund der Situation,
dass das Gespräch in der Wohnung der Familie
geführt wird, entsteht schnell eine vertrauensvolle
Gesprächsatmosphäre, die es den Eltern ermög-
licht, auch Probleme und Sorgen anzusprechen. In
5,5 % der Fälle stellte sich im Gespräch ein wei-
tergehender Hilfebedarf dar, der durch die Vermitt-
lung an die Stadtteilkoordination der Frühen Hilfen
aufgefangen wurde. In weiteren 13 % der Besuche
wurden spezielle Fragen erörtert. In diesen Fällen
wurde an Maßnahmen der Frühen Hilfen sowie in
niederschwellige Angebote vermittelt. Darüber
hinaus wurden Mitarbeiter/-innen der Frühen Hilfen
des Gesundheitsamtes und in Einzelfällen der
Kommunale Sozialdienst einbezogen.
Das Präventionsteam Familienbesuche entwickelte
im Jahr 2018 einen Flyer für Eltern und Fach-
kräfte, um bereits im Vorfeld über das Angebot zu
informieren und den präventiven Charakter des
Informationsangebotes herauszustellen. Ziel ist es,
noch mehr Eltern zu erreichen.
Inklusive Hilfeplanung Eingliederungshilfen in
der Schnittmenge Sozialhilfe/Jugendhilfe
Junge Menschen mit seelischen Störungen sind
insbesondere bei der Gewährleistung einer be-
darfsorientierten Schulausbildung auf inklusiv ge-
staltete Eingliederungshilfen an Schulen angewie-
sen, um individuelle Lern- und Leistungsprobleme
zu überwinden. Die Ausgestaltung der Hilfeleistun-
gen orientiert sich dabei an den konkreten örtli-
chen Rahmenbedingungen. Neben individuellen
Eingliederungshilfen werden modellhaft strukturelle
Förderangebote geschaffen bzw. entwickelt, um
der UN-Menschenrechtskonvention fachlich ge-
recht zu werden. Das neue Bundesteilhabegesetz
bietet zukünftig noch bessere Möglichkeiten, struk-
turelle Unterstützungsleistungen vorzuhalten. Ziel
aller individuellen und strukturellen Angebote ist,
eine angemessene Förderung der schulischen
Bildung zu gewährleisten. Dabei sollen unter Betei-
ligung der Leistungsberechtigten in einem dialogi-
schen Verfahren system- und trägerübergreifend,
interdisziplinär individuelle und lebensweltbezogen
Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer in einer
„Gesamtplanungskonferenz“ abgestimmt werden.
In verschiedensten Projektkonferenzen unter Be-
teiligung des Gesundheits- und Sozialamtes wur-
den Möglichkeiten einer neuen Kooperation in der
Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabege-
setz ausgelotet. Ebenso zeigt die Entwicklung der
Fallzahlen und die Inanspruchnahme von schuli-
schen Integrationshilfen (Schulassistenz/Integrati-
onshilfen) das Erfordernis einer Neuausrichtung
der derzeitigen Aufgabenwahrnehmung insbeson-
dere im Kontext schulischer Teilhabe und Förde-
rung. Zukünftig gilt es, individuelle und strukturelle
Integrationshilfen fachlich und ökonomisch neu zu
konzeptionieren. Das Bundesteilhabegesetz bietet
dafür ab 2020 neue gesetzliche Möglichkeiten.
Amtsziel 7 - Geschlechterdifferenzie-
rung/Gender
Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt
Die AG 1 nach § 78 SGB VIII hat im Jahr 2018
ihren Themenschwerpunkt auf sexuelle und ge-
schlechtliche Vielfalt gesetzt. Ziel des Diskurses ist
es, eine Erweiterung des Wissens bei Fachkräften
sowie eine fachliche Auseinandersetzung mit dem
Thema zu ermöglichen. Dies soll der Entwicklung
Amtszielreport
13
einer professionellen Haltung sowie eines Metho-
denrepertoires für die bedarfsgerechte Arbeit in der
Jugendhilfe unterstützen. Die Fachstelle für Sexua-
lität und Gesundheit und das Jugendzentrum
Track e. V. sowie Herr Dr. Iseke vom Landeszent-
rum Gesundheit NRW haben der AG 1 zusätzlich
zu Fachliteratur und Filmmaterial als Referenten/-
innen das Thema lebensnah illustriert.
Bedarfsgerechte Arbeit heißt lebensweltorientierte
Arbeit; dazu müssen Fachkräfte Lebenswelten von
jungen Menschen kennen und offen gegenüber-
stehen. Die Jugendphase ist durch das Aus-
probieren, das Entdecken der Identitätsbildung, die
Entwicklung eigener Werte und den Entwurf des
eigenen Lebensweges gekennzeichnet. In Zeiten
der gesellschaftlichen Pluralisierung kein leichtes
Unterfangen, da die Möglichkeiten schier unbe-
grenzt sein können. Gleichzeitig wirken parallel
Normierungszwänge, die besonders in Bezug auf
geschlechtliche Zugehörigkeit und sexuelle Orien-
tierung bestehen bleiben. Junge Menschen leben
in einem Spannungsfeld zwischen dem Muss zur
individuellen Entfaltung und gleichzeitigem Zwang
zur Einordnung in ein noch immer stark ausge-
prägtes hetero-normatives System.
Queere junge Menschen, die nicht in das hetero-
normative System passen, sehen sich besonderen
Herausforderungen ausgesetzt. Das Spannungs-
feld ist noch schwerer auszuhalten, die Gefahr der
Diskriminierung und/oder verringerter Partizipati-
onschancen größer. In der LSBTI* Jugendeinrich-
tung Track e. V. können Jugendliche in geschütz-
ten Räumen offen als queer auftreten und er-
leben, dass Queer sein nicht trennender, sondern
verbindender Faktor ist. Der Bedarf von den Besu-
chenden nach Austausch unter Gleichgesinnten ist
ausgeprägt sowie das persönlich erlebte Leid
auch. Als besonders belastend werden häufig ein
fremdbestimmtes Outing, Angst über negative
Reaktionen von anderen beim äußeren Coming-
Out und schwierige Situationen in der Schule er-
lebt. Suizidale Gedanken und Selbstverletzungen
sind zu oft die Folge davon.
Doch sollen in allen Einrichtungen der Jugendhilfe
alle jungen Menschen den Raum zur freien Identi-
tätsfindung und -auslebung erhalten. Queere Ju-
gendliche sind in erster Linie Jugendliche wie an-
dere auch. Sie müssen die gleichen alterstypi-
schen Entwicklungsaufgaben meistern. Sie müs-
sen ein Aufwachsen erleben können, in dem ihre
sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche
Zugehörigkeit nicht problematisiert, sondern
selbstverständlich als ein Teil ihrer Identität, ihrer
Lebenswelt verstanden wird. Die Begleitung auf
dem Weg zur Beantwortung der Frage „wer bin
ich?“ ist eine klassische Aufgabe der Jugendhilfe,
unabhängig davon, wie die Antwort ausfallen mag.
Einrichtungen der Jugendhilfe können vor allem
durch Wissen und Aufklärung sowie klare Signale
der Akzeptanz dazu beitragen, den Weg für alle
jungen Menschen in ihre Einrichtung zu ebnen und
eine lebensweltorientierte Begleitung darin zu er-
möglichen.
Regenbogenkompetenz als unerlässliche professi-
onelle Fachkompetenz sollte nicht nur eine Zu-
kunftsvision sein, sondern eine reelle Anforderung
an die Gegenwart. Der Bedeutung dieses Themas
wird in der AG 1 nach § 78 SGB VIII Rechnung
getragen, indem Transidentität in der Kinder- und
Jugendarbeit im Arbeitsprogramm 2019 Eingang
gefunden hat.
„Fachtag Gender“ für die städtischen Kinder-
tageseinrichtungen
Für die Leitungskräfte der städtischen Kitas fand
am 27.11.2018 ein Fachtag zum Thema „Gender -
Geschlechterbewusste Pädagogik“ statt. Hinter-
grund war, dass mit der Einführung der Bildungs-
grundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren im Jahr
2016 das Genderthema als wichtige Querschnitts-
aufgabe formuliert wurde.
Im Rahmen der Qualitätsentwicklungsarbeit für die
städtischen Kitas entschied sich die Fachberatung
aus der Fachstelle städtische Tageseinrichtungen
für Kinder, das Thema aufzugreifen. Die gültigen
und seit Jahren in der Praxis geltenden Träger-
standards zum Thema „Geschlechterdifferenzierte
Erziehung“ wurden auf den Prüfstand gestellt und
es wurde ein Fachdiskurs mit den Leitungskräften
eingeleitet.
Ergebnis dieser fachlichen Auseinandersetzung
sind ein überarbeiteter Trägerstandard, verschie-
dene Arbeitsmaterialien für die pädagogische Ar-
beit und ein Fachtag in Zusammenarbeit mit dem
Frauenbüro der Stadt Münster. Der thematische
Einstieg in den Fachtag wurde von den Mitarbeite-
Amtszielreport
14
rinnen des Frauenbüros unter der Fragestellung
„Alles gleich oder alles anders? – Die eigene Hal-
tung und die Praxis“ gewählt. Darauf folgte ein
Kurzreferat zum Thema „Müssen sich Kitas heute
noch mit der Gender-Frage beschäftigen?“ mit
einer anschließenden fachintensiven Diskussion.
Im Anschluss folgte die Präsentation und Erläute-
rung des Trägerstandards und der Arbeits-
materialien. Als Fazit des Fachtages lässt sich
festhalten, dass „Geschlechterbewusste Pädago-
gik“ nach wie vor relevant für die Chancengleich-
heit von Mädchen und Jungen ist und bis ins Er-
wachsenenalter wirkt. Kitas leisten somit einen
wertvollen Beitrag für die Gleichberechtigung von
Frauen und Männern.
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen
Bündnis für „system-herausfordernde“ Ju-
gendliche
Im Rahmen des Qualitätszirkels stationäre Hilfen
wurde festgehalten, dass die Jugendhilfe zuneh-
mend mit Jugendlichen konfrontiert wird, die durch
Delinquenz, selbst- und fremdgefährdendes Ver-
halten sowie Drogenkonsum auffallen und durch
die klassischen Angebote der Hilfen zur Erziehung
nicht mehr zu erreichen sind. Selbst über das Fa-
miliengericht genehmigte und angeordnete frei-
heitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und
Jugendpsychiatrie oder bei einem darauf speziali-
sierten Träger können nicht immer so umgesetzt
werden wie gewünscht. Die Konsequenz war, dass
diese schwierigen system-herausfordernden Kin-
der und Jugendlichen vermehrt in unseren Inob-
hutnahmeeinrichtungen oder dem Sleep-In auf-
schlugen und dort im Zweifel durch pädagogische
Angebote kaum noch erreicht werden konnten.
Nichtsdestotrotz oder gerade deswegen beschäf-
tigten uns diese Kinder und Jugendlichen durch ihr
Verhalten weiterhin auf allen Ebenen, sei es im
Bereich der Justiz, der Gesundheit oder im Bereich
des Kommunalen Sozialdienstes und der Freien
Träger. Die Aufgabe, wieder Perspektiven für diese
besonders herausfordernden Kinder und Jugendli-
chen herzustellen, kann nur als Verantwortungs-
gemeinschaft bestehend aus freier und öffentlicher
Jugendhilfe, dem LWL, der Kinder- und Jugend-
medizin, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dem
Gesundheitsamt, der Polizei, der Staatsanwalt-
schaft und dem Gericht in der Stadt Münster an-
gegangen werden und ist nur zu schultern, indem
die vorhandenen Möglichkeiten und potenziellen
Synergien in Abstimmung miteinander zur Verfü-
gung gestellt werden.
Unter der Überschrift „Bündnis für system-
herausfordernde Kinder und Jugendliche“ haben
sich unter Federführung des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien und der Kinder- und
Jugendpsychiatrie Vertretungen unterschiedlichs-
ter Einrichtungen und Dienste zu zwei Bündnistref-
fen zusammengefunden. Diese wurden jeweils
durch den LWL moderiert. In einem gemeinsamen
und dialogischen Prozess wurden mit den Bünd-
nispartnern das Ziel des Bündnisses sowie die
konkrete Zielgruppe definiert. Ausgehend davon,
bildeten sich drei Arbeitsgruppen zu folgenden
Schwerpunktthemen:
1. „AG 1 Fallclearing für system-herausfordernde
Kinder- und Jugendliche“. Eine „Fallkonsultati-
on“ über die jeweilige Institutionsgrenze (Freie
Träger, Polizei, Schule, Psychiatrie) hinaus ist
dabei ein zentraler Baustein, um ein gemein-
sames Konzeptverständnis im Umgang mit
Kindern und Jugendlichen zu entwickeln, die in
den bestehenden Angebotsstrukturen nur un-
zureichend betreut und gefördert werden kön-
nen.
2. „AG 2 Verfahrensabsprachen zwischen öffent-
licher/freier Jugendhilfe und KJP/Umgang mit
herausfordernden dissozialen Grenzverletzun-
gen durch Minderjährige“.
3. „AG 3 Individualmaßnahmen“. Entwicklung von
trägerübergreifenden Ideen und Konzepten,
um auf die system-herausfordernden Bedürf-
nisse der Klientel adäquat reagieren zu kön-
nen.
Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgemeinschaf-
ten werden im Frühjahr 2019 in einem weiteren
Bündnistreffen zusammengetragen und darauf
aufbauend das weitere Vorgehen geplant.
„Die Hilflosigkeit überwinden“ - Elterncoaching
in der Drogenhilfe
Eltern von Kindern, die regelmäßig Drogen kon-
sumieren, sind oftmals hilflos und geraten an ihre
Grenzen. Sie machen sich große Sorgen, da die
Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Canna-
Amtszielreport
15
bis, Partydrogen wie Amphetamine und Ecstasy
oder Alkohol konsumieren. Oftmals sind sie mit der
Situation völlig überfordert. Mit einem neu konzi-
pierten Coaching-Angebot unterstützt die Drogen-
hilfe des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien seit dem Herbst letzten Jahres betroffene El-
tern, in dieser Situation einen klaren Kopf zu be-
wahren, ihr Elternverhalten zu reflektieren sowie
neue Handlungsmöglichkeiten zu entdecken und
umzusetzen. Das Angebot richtete sich an Mütter
und Väter bzw. andere Bezugspersonen, deren
Kinder im eigenen Haushalt leben und die ihre die
Elternrolle aktiv wahrnehmen wollen und basiert im
Wesentlichen auf dem Konzept des gewaltlosen
Widerstands (Haim Omer).
Der Kurs mit aufeinander aufbauendem Curriculum
startete Anfang November vergangenen Jahres mit
neun Eltern und umfasst ein Vorgespräch, sieben
Abende sowie einen Folgetermin, die bis in den
März 2019 gehen. Neben grundlegenden Informa-
tionen (Substanzkunde, Stadien der Veränderung,
Familienzyklen) erhielten die Mütter und Väter
konkrete und praxisorientierte Tipps zu Deeskala-
tionsstrategien und gewaltfreien Interventionen. Im
Rahmen des Kurses lernten sie, Elternpräsenz
aufzubauen, sich nicht in Machtkämpfe zu verwi-
ckeln, auch in akuten Krisensituationen einen kla-
ren Kopf zu behalten, ihr eigenes Verhalten zu
reflektieren, neue Wege des Handelns zu entde-
cken und sie dann auch konsequent umzusetzen.
In einer vertrauensvollen Atmosphäre mit Rückhalt
und Ermutigung durch den Austausch mit anderen
Müttern und Vätern erweiterten konkrete Anregun-
gen und alltagsnahe Übungen und Rollenspiele
das Handlungsrepertoire der Teilnehmenden. Re-
gelmäßige „Hausaufgaben“ und Thematisierung in
der darauffolgenden Kurseinheit erhöhten die
Nachhaltigkeit. Begleitend zu den Gruppenaben-
den wurden Einzelgespräche angeboten, um auf
individuelle Fragestellungen adäquat eingehen zu
können. In einer ausführlichen Evaluation bewerte-
ten die Teilnehmenden das Coaching als sehr
zufriedenstellend, zeitlich angemessen, praxisori-
entiert und hilfreich.
Das erfolgreiche Coaching-Angebot wird anhand
der Erfahrungen des ersten Durchlaufs konzeptio-
nell weiterentwickelt und soll im Herbst 2019 er-
neut ausgeschrieben werden.
Amtsziel 9 - Bildung ermöglichen -
Leben lernen
Bildungsindex zum „Übergang Kindertagesein-
richtung - Grundschule“ - Startbedingungen
von Kindern zu Beginn der Schullaufbahn
(BiMo)
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und
das Amt für Schule und Weiterbildung haben im
Rahmen des Projektes „Bildung Integriert“ in äm-
ter- und fachübergreifender Zusammenarbeit Da-
ten zur frühkindlichen Bildungsbeteiligung aufbe-
reitet. Ergänzend wurden im Rahmen eines steue-
rungsunterstützenden Bildungsmonitorings für das
Handlungsfeld „Übergang Kindertageseinrichtung -
Grundschule“ weitere, spezifische Daten erhoben
und zu einer Indexbildung verschmolzen.
Es wurde geprüft, inwiefern die Entwicklung und
der Aufbau eines steuerungsunterstützenden Bil-
dungsmonitorings den zentralen Übergang „Kin-
dertageseinrichtung - Grundschule“ flankieren
kann. Unter Berücksichtigung von regionalen und
überregionalen Erkenntnissen, wissenschaftlichen
Begleitforschungen und Handlungsempfehlungen
wurde ein Bildungsindex für Münster entwickelt.
Der Bildungsindex besteht aus den vier folgenden
Teilindizes:
• Wirtschaftliche Lage
• Institutionelle Förderung
• Sprache
• Elterliche Förderung
Für die vier Teilindizes wurden unterschiedliche
Datenquellen aus der Stadtverwaltung genutzt und
passende Kennzahlen ausgewählt und verrechnet.
Datenbasis ist die „Anmeldedatenbank Primar-
stufe“ des Amtes für Schule und Weiterbildung.
Diese Daten werden im Rahmen der Schulein-
gangsuntersuchung des Gesundheits- und Veteri-
näramtes mit Daten zur frühkindlichen Förderung -
institutionelle Förderung, Sprache, elterliche För-
derung - angereichert. In einem weiteren Schritt
wurden die Daten in der abgeschotteten Statistik-
stelle der Stadt Münster mit Daten zur wirtschaftli-
chen Situation der einzuschulenden Kinder ver-
schnitten.
Amtszielreport
16
Als Ergebnis liegt ein Bildungsindex vor, der die
wichtigsten Teilindizes, die die Bildungschancen
von Kindern maßgeblich beeinflussen, in einen
Gesamtkontext stellt. Der Indikator gibt Aufschluss
über die Verteilung von Kindern mit ihren Bil-
dungschancen im Übergang Kindertageseinrich-
tung - Grundschule und lässt Rückschlüsse darauf
zu, mit welchen Startbedingungen Kinder ihre
Schullaufbahn beginnen.
Der Bildungsindex liefert hinsichtlich einer Maß-
nahmeplanung konkrete Ansatzpunkte zur Förde-
rung und Unterstützung von Kindern und Eltern.
Ein entsprechendes Handlungskonzept sowie die
dazugehörige Maßnahmeplanung werden den
Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Münster
im Juni 2019 vorgelegt.
„Überarbeitung der Bildungsdokumentationen“
in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Grundlage der Bildungsdokumentation in Kinder-
tageseinrichtungen ist das Gesetz zur frühen Bil-
dung und Förderung von Kindern (Kinderbildungs-
gesetz - KiBiz).
In diesem Gesetz heißt es: „Kitas haben die Auf-
gabe, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und
Bildungsprozesse zu dokumentieren“. In den städ-
tischen Kindertageseinrichtungen wird diese Auf-
gabe seit 2008 durch ein systematisches Beobach-
tungs- und Dokumentationssystem umgesetzt mit
dem Ziel, die individuelle Förderung auf die Kinder
abzustimmen, Anhaltspunkte für besonderen För-
derbedarf zu ermitteln, Eltern zu beraten und die
eigene Arbeit zu reflektieren.
Die Dokumentation des individuellen Bildungspro-
zesses erfolgt in Form eines „Bildungsbuches“ für
jedes Kind.
Mit dem in 2014 in Kraft getretenen KiBiz-
Änderungsgesetz kamen durch die Neuausrich-
tung der „Alltagsintegrierten Sprachbildung und
Beobachtung im Elementarbereich“ neue Anforde-
rungen auf die Kitas zu:
• Sprachbildung ist erfolgreich, wenn sie auf den
individuellen Fähigkeiten der Kinder aufbaut und
authentische, sprachanregende Situationen als
Grundlage für Kommunikation und Interaktion
nutzt (= alltagsintegriert, im Gegensatz zu addi-
tiven, punktuellen Sprachfördermaßnahmen).
• Alle Kinder werden von Beginn an in der Ent-
wicklung ihrer sprachlichen Kompetenzen be-
gleitet und unterstützt.
• Die Sprachentwicklung der Kinder wird beo-
bachtet, dokumentiert und gefördert.
• Zur Beurteilung der kindlichen Sprachkompe-
tenzen wird das Beobachtungsverfahren „Ba-
SIK“ - Begleitende alltagsintegrierte Sprachent-
wicklungsbeobachtung eingesetzt.
• Die Beobachtungsverfahren zur Alltagsintegrier-
ten Sprachbildung lösen das bisherige Verfah-
ren zur Sprachförderung Delphin 4 ab.
• Sprachbildung und Sprachförderung sind in der
Konzeption der Einrichtung fest verankert.
Um die Kitas bei der Neuausrichtung dieses Hand-
lungsfeldes zu unterstützen und zu begleiten, ent-
wickelte die Fachberatung in der Fachstelle städti-
sche Tageseinrichtungen für Kinder Maßnahmen
zu folgenden Bausteinen:
Qualifizierung
• Fortbildungsveranstaltungen als Einführung in
das Beobachtungsverfahren „BaSiK“
• Erfahrungsaustausch zur Umsetzung des
BaSiK-Bogens in der Praxis
• Fachtage für Leitungsteams „Gestaltung und
Umsetzung der Bildungsdokumentation“
Überarbeitung der Bildungsdokumentation
• Weiterentwicklung des Beobachtungs- und Do-
kumentationssystems unter Berücksichtigung
des Beobachtungsverfahrens „BaSik“ und der
Rückmeldungen aus der Praxis
• Konzeptentwicklung „Bildungsdokumentation in
städtischen Kitas“
• Präsentation des neuen Konzeptes in der ganz-
tägigen Leitungskonferenz der städtischen Kin-
dertageseinrichtungen
Qualitätsentwicklungsarbeit
• „Weiterentwicklung der einrichtungsspezifischen
Form der Bildungsbücher unter Berücksichti-
gung des Trägerkonzeptes und der Fortbil-
dungsinhalte aus den diversen Veranstaltungen“
als Schwerpunktthemensetzung für die Quali-
tätsentwicklungsarbeit in den Kitas im Planungs-
jahr 2018
Amtszielreport
17
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung/
Qualitätsmanagement
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung
Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung und
Neuverteilung der kommunalen Personalres-
sourcen für die Schuljahre 2018/2019 und
2019/2020
Am 14.12.2016 hat der Rat der Stadt Münster be-
schlossen, dass im Rahmen der Neuausrichtung
der Schulsozialarbeit das kommunal steuerbare
Personal indikatorengestützt und bedarfsorientiert
innerhalb der bestehenden Personalressourcen
und Schulstufen verteilt wird (V/0741/2016/1).
Im Rahmen einer Modellphase wurde die Bedarfs-
bemessung und Umverteilung der kommunalen
Schulsozialarbeit gemeinsam vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien und dem Amt für Schule
und Weiterbildung zunächst für die Dauer von
einem Jahr zum Schuljahr 2017/2018 vorgenom-
men.
Eine Bestandsaufnahme über das kommunale
Personal der Schulsozialarbeit sowie ein ämter-
übergreifend entwickeltes Indikatorentableau und
gemeinsam definierte Grundsätze für die Vertei-
lung der Personalressourcen bildeten dabei die
Basis für die Neuausrichtung der steuerbaren Per-
sonalressourcen. Zum Schuljahr 2018/2019 wurde
per Ratsbeschluss vom 04.07.2018 die Er-
weiterung und Neuverteilung der kommunalen
Personalressourcen der Schulsozialarbeit und
Förderinseln für zwei Schuljahre vorgenommen
(V/0204/2018/1).
Auf Basis der in der Modellphase erarbeiteten
Grundlagen und den hierzu erfolgten Rückmel-
dungen der verschiedenen Akteure hat die Verwal-
tung für die Neuverteilung der Personalressourcen
das Indikatorentableau geprüft und weiterentwi-
ckelt sowie zusätzlich 5,25 Stellen für die kommu-
nale Schulsozialarbeit und Förderinseln aus Mitteln
der Inklusionspauschale geschaffen. Darüber hin-
aus wurden zusätzlich vier weitere Förderinseln mit
jeweils einer halben Stelle im Primarbereich ange-
siedelt. Ermöglicht wurde dies durch frei gesetzte
Mittel des Vereins „Projekt Lernhilfe im Ostviertel
e. V.“, der seine Tätigkeit als freier Träger der Ju-
gendhilfe Ende Dezember 2018 eingestellt hat
(V/0204/2018/1). Die Bedarfsbemessung und Neu-
verteilung der kommunalen Personalressourcen
der Schulsozialarbeit erfolgt ab dem Schuljahr
2020/2021 in einem zweijährigen Turnus.
Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungs-
förderung der offenen Kinder- und Jugendar-
beit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit
in Münster
Am 10.10.2018 hat der Rat der Stadt Münster das
„Bedarfsorientierte Konzept der Zuwendungs-
förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in
Münster“ (V/0739/2018) politisch beschlossen. In
dieser Vorlage geht es um die bedarfsgerechte
Verteilung der Fördermittel nach einheitlichen Kri-
terien.
Besonders die Bemessung der Programmmittel
und der Betriebskostenzuschüsse für die Einrich-
tungen freier Träger hatte sich in der Vergangen-
heit in weiten Teilen aus einer Summe von politi-
schen Einzelfallbeschlüssen entwickelt. Es existier-
te keine einheitliche Berechnungsgrundlage.
Handlungsleitend für die Neuausrichtung der För-
derung ist eine bedarfsgerechte Verteilung der
finanziellen Zuwendungen. Die fachliche Neuaus-
richtung des bedarfsorientierten Förderkonzeptes
implementiert folgende Ziele:
• Planungssicherheit und Verbindlichkeit für die
Jugendhilfeträger und dadurch die Absicherung
des Pluralen Trägerangebotes,
• Erstellung einer Berechnungsgrundlage/Formel
für die Verteilung der Zuwendungsgelder,
• Transparente Förderkriterien für die Träger der
Jugendhilfe,
• Anpassung der Zuwendungen bei den Pro-
gramm- und Betriebskosten aufgrund von ver-
änderten allgemeinen Kostenentwicklungen,
• Prüfung und Harmonisierung der Trägeranteile
im Personalkostenbereich.
Die Verwaltung hat gemeinsam in einer Arbeits-
gruppe mit freien Trägern der offenen Kinder- und
Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozi-
alarbeit in Münster ein neues bedarfsorientiertes
Konzept der Zuwendungsförderung entwickelt.
Amtszielreport
18
Eckpunkte der neuen Förderung sind:
• Die Programmmittelförderung für die offene
Kinder- und Jugendarbeit und die Aufsuchende
Jugendsozialarbeit ist mit einer allgemein gülti-
gen Berechnungsformel hinterlegt.
• Eine Eigenleistung durch den Träger muss bei
den Programmmitteln zukünftig nicht mehr er-
bracht werden.
• Die aktuellen, vertraglich festgesetzten Be-
triebskostenzuschüsse werden aufgrund gestie-
gener Kosten erhöht und als Pauschalfördersatz
fortgeschrieben.
• Die Mietzahlungen werden zu 100 % bezu-
schusst und fortgeschrieben.
• Bei den Personalkosten ist zukünftig von allen
Trägern ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu
erbringen.
Das „Bedarfsorientierte Konzept der Zuwendungs-
förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in
Münster“ mit dem implizierten Ziel einer Kriterien
geleiteten Ressourcenverteilung ist eine zeitgemä-
ße Antwort auf eine bedarfsbezogene und pro-
zessorientierte Steuerung im Bereich der Förde-
rung der außerschulischen Kinder- und Jugendar-
beit in Münster.
Das neue Förderkonzept wird ab Januar 2019 von
der Verwaltung umgesetzt.
Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien zur Förderung der
außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit,
Angebote in den Ferien
Am 12.12.2018 hat der Rat der Stadt Münster die
„Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur
Förderung der außerschulischen Kinder- und Ju-
gendarbeit freier Träger“ (V/0910/2018) politisch
beschlossen. In dieser Vorlage geht es um die
Änderung der derzeit gültigen Fassung der Richtli-
nie.
Besonders die Erhöhung der finanziellen Zuwen-
dungsförderung der Angebote in den Ferien hat in
der Änderung neben dem Wegfall der Eigenanteile
Einlass gefunden.
Handlungsleitend für eine Änderung und Neuaus-
richtung der Richtlinie ist der steigende und verän-
derte Bedarf im Bereich der Betreuungsangebote
in den Ferien sowohl finanziell als auch organisato-
risch und pädagogisch.
Die fachliche Neuausrichtung der Änderung der
Richtlinie beinhaltet folgende Ziele:
• Bedarfsbezogene Sicherstellung von OGS-
Betreuungsplätzen in den Ferien
• Planungssicherheit und Verbindlichkeit für die
Jugendhilfeträger
• Absicherung des pluralen Trägerangebotes
• Stärkung der Strukturförderung der Jugendhilfe-
träger
• Prüfung und Harmonisierung der Trägeranteile/
Eigenanteile
• Verwaltungsvereinfachung
Die verlässlichen Ferienangebote für Grundschul-
kinder aus dem offenen Ganztag sowie weitere
ganztägige als auch offene Ferienangebote/Feri-
enprogramme werden von den freien Trägern und
vom öffentlichen Träger durchgeführt. Diese bilden
unter anderem eine „Arbeitsgemeinschaft Ferien-
betreuung“.
Die Anregungen aus der Arbeitsgruppe sowie auch
Ergebnisse aus einem veranstalteten Fachtag
wurden mit der Beschlussvorlage V/0910/2018 in
Teilen aufgegriffen und umgesetzt.
Veränderungen in der neuen Richtlinie sind:
• Erhöhung der finanziellen Zuwendung bei der
OGS-Ferienbetreuung gegenüber den Trägern
der Kinder- und Jugendhilfe,
• Erhöhung der finanziellen Zuwendung bei der
GTB-Ferienbetreuung gegenüber den Trägern
der Kinder- und Jugendhilfe,
• Umwandlung der Förderung bei Ferienpro-
grammen auf einen wochenbezogenen Förder-
satz,
• keine Eigenanteile an den Förderpositionen,
• die neue Richtlinie gilt für die freien und auch
für den kommunalen Träger.
Diese Änderungen der „Richtlinien zur Förderung
der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
freier Träger“ werden entsprechend der neuen
Fördermodalitäten redaktionell angepasst.
Die neue Richtlinie wird ab Januar 2019 von der
Verwaltung umgesetzt.
Sozialraumreport
19
3. Sozialraumreport
Stadt Münster insgesamt
Für die Bedarfsfeststellungen und Maßnahmen-
planungen in den Leistungsbereichen der Kinder-
und Jugendhilfe bilden kleinräumige Sozialraumda-
ten sowie gesellschaftliche Entwicklungen wichtige
Grundlagen und dienen als unverzichtbare Pla-
nungsinstrumente.
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2025 wird
u. a. auf Grundlage des Baulandprogramms bis
2025 und unter Einbeziehung der Entwicklung
durch die Zuzüge der Flüchtlinge in 2018 fortge-
schrieben. Sie dient als feste Orientierungsgröße
für die mittelfristigen sozialen Infrastrukturplanun-
gen in der Stadt Münster.
Auf den folgenden Seiten werden ausgewählte
Bevölkerungsdaten, Infrastrukturmaßnahmen so-
wie die Inanspruchnahme von Kinder- und Ju-
gendhilfeleistungen in Münster sowohl auf ge-
samtstädtischer Ebene als auch auf Stadtbezirks-
ebene abgebildet. Dabei sind jeweils die Zeiträume
von zwei Jahren dargestellt, um entsprechende
Entwicklungen und Veränderungen nachvollzieh-
barer zu machen.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2017 2018
Gesamtbevölkerung 309.429 310.610
davon unter 18 Jahren 46.882 47.002
Haushalte mit Kindern 27.173 27.250
Ausländeranteil 32.422
(10,5 %)
33.110
(10,7 %)
Migranten 71.665
(23,2 %)
71.862
(23,1 %)
Geburten 3.125 3.147
Die Stadt Münster ist auf Wachstumskurs. Die
wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2018 ist
im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 1.181
Einwohner gestiegen.
Die deutlichsten Einwohnergewinne in absoluten
Zahlen entfallen auf die Stadtbezirke Mitte mit
einem Zugewinn von 852 Einwohnern und Nord
mit einem Plus von 360 Einwohnern. Diese Bevöl-
kerungsentwicklung ist unter anderem - wie in der
kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 - 2025
ausgewiesen - auf die Erhöhung der Geburtenzah-
len, die erhöhte Zuwanderung Zuflucht suchender
Menschen, den Anstieg der Studierenden und den
Anstieg der Beschäftigungszahlen zurückzuführen.
Die Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen verzeich-
net eine Zunahme von insgesamt 120 Kindern und
Jugendlichen in der Stadt Münster. Bezogen auf
die Gesamtbevölkerung beträgt der Anteil der Kin-
der und Jugendlichen im Alter von 0-18 Jahren im
Jahr 2018 in Münster 15,1 %.
Im Vergleich zum Vorjahr sind in Münster im Jahr
2018 mehr Kinder geboren worden. Im Jahr 2018
waren es 3.147 Geburten, das sind 22 mehr als im
Vorjahr.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2017 2018
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 11.868 12.182
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 43,1 % 45,0 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 104,4 % 104,7 %
Anzahl Familienzentren 33 35
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 5.561
(58,9 %)
5.814
(61,5 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 40 42
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 1.550 1.671
davon ambulant 802 863
davon stationär 748 808
Angebote der Familienbildung
Anzahl 2.972 2.951
Sozialraumreport
20
Die Altersgruppe der 0- bis 10-Jährigen ist im Ver-
gleich zum Vorjahr stadtweit um 250 Kinder ge-
stiegen. Das hat im Besonderen Auswirkungen auf
die Kitabedarfsplanung und den Ausbau der offe-
nen Ganztagsschulen nach sich gezogen.
Im Berichtszeitraum liegt die Versorgungsquote für
u3-Kinder insgesamt bei 45,0 %. Davon werden
30,6 % der Kinder in Kindertageseinrichtungen und
14,4 % in der Kindertagespflege betreut. Die Ver-
sorgungsquote für ü3-Kinder beträgt 104,7 %.
Trotz Erhöhung der Kinderzahlen stieg die Versor-
gungsquote bei den u3-Kindern auf 45,0 %. Die
Zahl der Plätze im u3-Bereich konnte um insge-
samt 215 Plätze erhöht werden. Diese Verände-
rung ergibt sich aus dem Ausbau der Kitaplätze um
106 Plätze und der Erhöhung der Platzzahl in der
Kindertagespflege um 109 Plätze.
Die Zahl der ü3-Plätze wurde durch Schaffen neu-
er Plätze und erforderliche Umstrukturierungen in
den Einrichtungen zum Verbleib der hoch wach-
senden u3-Kinder um insgesamt 99 Plätze erhöht.
Damit konnte, trotz Steigerung der Kinderzahlen im
ü3-Bereich, eine Erhöhung der Versorgungsquote
von 104,4 % auf 104,7 % erreicht werden.
Zum Schuljahr 2018/2019 lag die Inanspruchnah-
me der offenen Ganztagsangebote im Primarbe-
reich bei rund 61,5 %. Das bedeutet, dass insge-
samt 5.814 Schüler/-innen das Angebot der offe-
nen Ganztagsschule besuchten. Um die wachsen-
den Bedarfe zu decken, wurden stadtweit insge-
samt vier zusätzliche OGS-Gruppen eingerichtet.
Bezirk Mitte
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2017 2018
Gesamtbevölkerung 126.657 127.509
davon unter 18 Jahren 13.538 13.713
Haushalte mit Kindern 8.578 8.684
Ausländeranteil 10.357
(8,2 %)
10.819
(8,5 %)
Migranten 21.280
(16,8 %)
21.574
(16,9 %)
Geburten 1.251 1.338
Mit einer Zunahme von 852 Einwohnern verzeich-
net der Stadtbezirk Mitte den höchsten Zuwachs in
der gesamten Stadt Münster.
Die gesamte Stadt Münster ist um 1.181 Einwoh-
ner angewachsen. Im Berichtsjahr lebten 41,1 %
der Gesamtbevölkerung im Bezirk Mitte. Nicht
zuletzt auch vor dem Hintergrund der Fertigstel-
lung von neuem Wohnraum und der Entwicklung
des Fortzugsverhaltens von Familien im vergange-
nen Jahr ist dieser Bevölkerungszuwachs zu be-
gründen.
Die Bevölkerungsentwicklung in Teilgebieten der
Innenstadt bestätigt diesen Wachstumstrend. So
entfallen die höchsten Einwohnergewinne mit einer
Zunahme von insgesamt 760 Einwohnern auf die
Stadtteile Mitte-Innenstadtring und Mitte-Nordost.
Das bedeutet, dass 64,4 % des gesamtstädtischen
Bevölkerungswachstums in diesen beiden Stadttei-
len zu verzeichnen sind.
Aus fachplanerischer Sicht lag auf der Altersgrup-
pe der 6- bis 10-Jährigen ein besonderes Augen-
merk. In dieser Altersgruppe verzeichnete der Be-
zirk Mitte eine Steigerung um 122 Kinder.
Sozialraumreport
21
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2017 2018
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 3.620 3.834
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 39,1 % 43,5 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 103,2 % 105,6 %
Anzahl Familienzentren 6 6
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 2.261
(70,6 %)
2.243
(71,4 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 11 12
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 313 317
davon ambulant 153 166
davon stationär 160 151
Angebote der Familienbildung
Anzahl 2.033 2.038
Der Bezirk Mitte hat große planerische Herausfor-
derungen sowohl aktuell als auch in Zukunft prog-
nostiziert zu bewältigen. Die Versorgungsquote im
u3-Bereich liegt mit 43,5 % weiterhin unter dem
gesamtstädtischen Durchschnitt von derzeit 45 %.
Durch die Inbetriebnahme der Kita Hermannschule
und die Erweiterung der Elterninitiative „Die Maul-
würfe“ konnten die Platzzahlen in Mitte erhöht wer-
den. Für die 3- bis 6-jährigen Kinder liegt die Ver-
sorgungsquote bei 105,6 %.
Die weiteren bedarfsgerechten Ausbauplanungen
für den Kitabereich im Stadtbezirk Mitte stehen in
enger Abhängigkeit zu geeigneten Flächen und
Immobilien. Insbesondere im Bereich der Innen-
stadt fehlen realistische Flächen oder Gebäude,
die zu KiBiz-konformen Mieten als Kita hergerichtet
werden können, um dem prognostizierten, stei-
genden Bedarf an Kindertagesbetreuungseinrich-
tungen gerecht zu werden.
Erste Ansätze sind hier die geplante, dauerhafte
Realisierung der Kita an der ehemaligen Wart-
burghauptschule, an der Sonnenstraße und am
Dahlweg, sowie Kitas in den Randbereichen zur
Innenstadt, die die Versorgung der Innenstadt
verbessern sollen wie die Kita am Ermlandweg und
am Nordkirchenweg.
Zum Schuljahr 2018/2019 lag die Inanspruchnah-
me der offenen Ganztagsangebote im Primarbe-
reich im Stadtbezirk Mitte bei rund 71,4 %. Auf-
grund der konkreten Verteilung der Teilnehmer/-
innen auf die einzelnen Schulen hat sich die Zahl
der OGS-Gruppen um zwei reduziert.
Im Rahmen der Vorlage V/0886/2017 „Bedarfsori-
entiertes Konzept der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit
inklusive der sozialen Gruppenarbeit“ wurden im
Bezirk Mitte Standortoptimierungen bzw. Standort-
bündelungen vorgenommen. Hierdurch hat sich die
Anzahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugend-
arbeit verändert. Als neue Standorte lassen sich
die Kirchengemeinde St. Gottfried sowie die Kir-
chengemeinde St. Franziskus am Kirchort
Thomas-Morus benennen.
Bezirk West
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2017 2018
Gesamtbevölkerung 61.222 61.165
davon unter 18 Jahren 10.523 10.498
Haushalte mit Kindern 5.913 5.854
Ausländeranteil 6.669
(10,9 %)
6.821
(11,2 %)
Migranten 15.430
(25,2 %)
15.448
(25,3 %)
Geburten 597 541
Die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung im
Bezirk West ist im vergangenen Jahr um insge-
samt 57 Einwohner gesunken. Im Berichtsjahr
lebten 19,7 % der Gesamtbevölkerung im Bezirk
Sozialraumreport
22
West. Während im gesamten Bezirk ein Rückgang
der Bevölkerung zu verzeichnen war, sieht es auf
Stadtteilebene unterschiedlich aus. Der Stadtteile
Mecklenbeck, Roxel und Nienberge verzeichnen
8,9 % des gesamtstädtischen Bevölkerungszu-
wachses.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter
von 0-18 Jahren liegt bei 17,2 % der im Bezirk
West lebenden Bevölkerung und hat sich demnach
im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2017 2018
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.753 3.701
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 52,8 % 54,8 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 107,5 % 110,6 %
Anzahl Familienzentren 6 6
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 856
(45,2 %)
929
(49,3 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 8 9
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 314 348
davon ambulant 172 186
davon stationär 142 162
Angebote der Familienbildung
Anzahl 279 254
Im Jahr 2018 lag die Versorgungsquote für unter
3-jährige Kinder bei 54,8 % und für 3- bis 6-jährige
Kinder bei 110,6 %. Durch die Inbetriebnahme des
Pavillons in Albachten wurde die Platzzahl für die
Kindertagesbetreuungsangebote im u3- und ü3-
Bereich erhöht.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk West zum
Schuljahr 2018/2019 auf insgesamt 49,3 % gestie-
gen. Im Ergebnis wurde eine weitere OGS-Gruppe
eingerichtet.
Im Rahmen der Vorlage V/0886/2017 wurden im
Bezirk West insgesamt Standortoptimierungen
bzw. Standortbündelungen vorgenommen. Hier-
durch hat sich die Anzahl der Einrichtungen der
Kinder- und Jugendarbeit verändert. Als neuer
Standort ist der Verein Schule Jugend Kids &Co.
e. V. für die offene Kinder- und Jugendarbeit zu
benennen.
Bezirk Nord
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2017 2018
Gesamtbevölkerung 30.171 30.531
davon unter 18 Jahren 6.146 6.301
Haushalte mit Kindern 3.282 3.359
Ausländeranteil 5.326
(17,7 %)
5.701
(18,7 %)
Migranten 12.252
(40,6 %)
12.501
(40,9 %)
Geburten 373 354
Der Bezirk Nord verzeichnet im Jahr 2018 steigen-
de Bevölkerungszahlen. 30,5 % des gesamtstädti-
schen Bevölkerungsgewinns entfallen auf den
Bezirk Nord. Alle vier Stadtteile im Bezirk Nord
weisen steigende Bevölkerungszahlen auf. Der
Bezirk Nord verzeichnet im Jahr 2018 den zweit-
höchsten Bevölkerungsgewinn in Münster.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen von 0-18
Jahren im Bezirk Nord ist im Jahresvergleich von
20,4 % auf 20,6 % gestiegen.
Sozialraumreport
23
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2017 2018
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.578 1.615
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 41,4 % 39,5 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 111,3 % 110,5 %
Anzahl Familienzentren 9 10
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 653
(61,5 %)
716
(64,9 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 7 6
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 378 407
davon ambulant 184 189
davon stationär 194 218
Angebote der Familienbildung
Anzahl 320 334
Sowohl die Versorgungsquote für unter 3-jährige
Kinder wie auch für 3- bis 6-jährige Kinder ist im
Jahresvergleich im Bezirk Nord gesunken. Im Jahr
2018 liegt sie für unter 3-jährige Kinder bei 39,5 %
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 110,5 %. Dieses
ist durch den nicht prognostizierten Anstieg der
Kinderzahl in Coerde begründet. Die in der klein-
räumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2015 -
2025 errechneten rückläufigen Bevölkerungszah-
len für 2016 und 2017 sind aufgrund veränderter
Rahmenbedingungen nicht eingetreten. Insbeson-
dere in den Altersgruppen bis 10 Jahren sind im
Stadtteil real mehr Kinder vorhanden, als in der
KBP 2015 - 2025 errechnet wurden. Daher hat das
Stadtplanungsamt eine Modellrechnung für den
Stadtteil Coerde erstellt, in der die Bevölkerungs-
entwicklung der Jahre 2015 - 2017 berücksichtigt
ist und in die gegenüber den Annahmen der KBP
2015 - 2025 zusätzliche geplante Wohneinheiten
im B-Plangebiet Nr. 134 Kiesekampweg aufge-
nommen wurden.
Die nun vorliegende Modellrechnung ergibt, dass
die Kinderzahlen bis zum Jahr 2025 unter den
zugrunde gelegten Annahmen gleichbleiben sowie
in einigen Altersgruppen ansteigen würden.
Auf der Grundlage der aktualisierten Berechnun-
gen entstehen in Coerde langfristig Betreuungsbe-
darfe, die nicht wie geplant durch Umstrukturierun-
gen in den bestehenden Einrichtungen, inklusive
der Pavillongruppen, gedeckt werden können.
Die Verwaltung plant Maßnahmen zum weiteren
bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze in
Coerde.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote ist von 61,5 % auf 64,9 % gestiegen. Im Er-
gebnis wurde eine weitere OGS-Gruppe eingerich-
tet.
Im Rahmen der Vorlage V/0886/2017 wurden
strukturelle Veränderungen im Bereich der Einrich-
tungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor-
genommen. Hierdurch hat sich die Anzahl der
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im
Bezirk Nord verändert. Die Einrichtung „Die Hütte“,
Westfalia Kinderhaus e. V. wird nicht mehr in der
Strukturförderung geführt.
Bezirk Ost und Südost
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Ost
Demografie 2017 2018
Gesamtbevölkerung 22.759 22.983
davon unter 18 Jahren 4.183 4.242
Haushalte mit Kindern 2.311 2.329
Ausländeranteil 1.798
(7,9 %)
1.971
(8,6 %)
Migranten 4.068
(17,9 %)
4.248
(18,5 %)
Geburten 204 230
Sozialraumreport
24
Die wohnberechtigte Bevölkerung im Stadtbezirk
Ost hat im Berichtszeitraum zugenommen. Der
Bezirk Ost verzeichnet 19,0 % des gesamtstädti-
schen Bevölkerungszuwachses.
Auf Stadtteilebene gibt es unterschiedliche Ent-
wicklungen. Die Stadtteile Mauritz-Ost und Gel-
mer-Dyckburg sind beide gewachsen, während der
Stadtteil Handorf an Bevölkerung verloren hat.
Die Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2018 hat
dazu geführt, dass der Anteil der Kinder und Ju-
gendlichen von 0-18 Jahren im Bezirk Ost bei
18,5 % liegt.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Ost
Daten und Fakten 2017 2018
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 994 1.114
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 44,3 % 50,8 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 94,9 % 93,8 %
Anzahl Familienzentren 2 2
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 511
(57,8 %)
541
(59,9 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 103 121
davon ambulant 52 47
davon stationär 51 74
Angebote der Familienbildung
Anzahl 95 100
Im Jahr 2018 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 50,8 %
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 93,8 %. In Mau-
ritz-Ost fehlen auch perspektivisch geeignete
Grundstücke zur Errichtung weiterer Kitas, um
insbesondere die Versorgung der ü3-Kinder lang-
fristig sicher zu stellen. In Mauritz-Ost ist die Ver-
sorgungsquote der ü3-Kinder auf 83,1 % gesun-
ken.
Durch die Inbetriebnahme des Pavillons Willingrott
in Handorf konnte die Versorgungsquote in Han-
dorf im u3- und ü3-Bereich erhöht werden.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Bezirk Ost ist auf insgesamt 59,9 % ge-
stiegen.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Südost
Demografie 2017 2018
Gesamtbevölkerung 30.426 30.117
davon unter 18 Jahren 5.797 5.569
Haushalte mit Kindern 3.200 3.157
Ausländeranteil 4.160
(13,7 %)
3.614
(12,0 %)
Migranten 8.156
(26,8 %)
7.592
(25,2 %)
Geburten 331 324
Die wohnberechtigte Bevölkerung ist im Stadtteil
Südost im Berichtsjahr gesunken. Der Stadtteil hat
ein Minus von 309 Einwohnern zu verzeichnen.
Der Stadtteil Gremmendorf-West hat das größte
Minus zu verzeichnen. Die Stadtteile Gremmen-
dorf-Ost, Angelmodde und Wolbeck verzeichnen
insgesamt einen Zugewinn von 406 Einwohnern.
Die Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2018 hat
dazu geführt, dass der Anteil der Kinder und Ju-
gendlichen von 0-18 Jahren im Bezirk Südost bei
18,5 % liegt.
Sozialraumreport
25
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Südost
Daten und Fakten 2017 2018
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.249 1.294
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 39,8 % 38,8 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 97,5 % 92,2 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 662
(58,0 %)
728
(62,5 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 4 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 194 202
davon ambulant 82 96
davon stationär 112 106
Angebote der Familienbildung
Anzahl 101 111
Im Jahr 2018 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 38,8 %
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 92,2 %. Auf
Grund der hohen Zunahme der Kinderzahl sanken
beide Quoten. Für das Kitajahr 2018/2019 beste-
hen Ausbauplanungen im Bezirk Südost.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsbe-
treuung im Primarbereich ist im Bezirk Südost auf
insgesamt 62,5 % gestiegen. Im Ergebnis wurden
drei weitere OGS-Gruppen eingerichtet.
Die Anzahl der Einrichtungen der Kinder- und Ju-
gendarbeit hat sich verändert. Die Jugendarbeit
am Standort St. Ida durch die Kirchengemeinde St.
Nikolaus wurde gestärkt. Im Bezirk Südost sind im
Jahr 2018 insgesamt 5 Einrichtungen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit verortet.
Bezirk Hiltrup
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2017 2018
Gesamtbevölkerung 38.194 38.305
davon unter 18 Jahren 6.695 6.679
Haushalte mit Kindern 3.889 3.867
Ausländeranteil 4.112
(10,8 %)
4.184
(10,9 %)
Migranten 10.479
(27,4 %)
10.499
(27,4 %)
Geburten 369 360
Der Bezirk Hiltrup ist im Jahresvergleich um 111
Einwohner gewachsen. Bis auf den Stadtteil Berg
Fidel haben alle Stadtteile einen Bevölkerungszu-
wachs im Jahr 2018 zu verzeichnen.
Der Anteil von Kindern und Jugendlichen bezogen
auf die Gesamtbevölkerung im Bezirk Hiltrup be-
trägt im Berichtsjahr 17,4 %.
Sozialraumreport
26
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2017 2018
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.674 1.624
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 44,1 % 42,7 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 107,8 % 106,1 %
Anzahl Familienzentren 5 6
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 618
(48,9 %)
657
(52,1 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 248 258
davon ambulant 159 161
davon stationär 89 97
Angebote der Familienbildung
Anzahl 144 114
Im Jahr 2018 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 42,7 %
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 106,1 %. Hierin
ist die Kita an der Hansestraße (Hiltruper Strolche),
deren geplante Inbetriebnahme sich verzögert
hatte, enthalten.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk Hiltrup auf
52,1 % gestiegen. Um dem gewachsenen Bedarf
zu entsprechen, wurde eine weitere OGS-Gruppe
eingerichtet.
Produktüberblicke
27
4. Produktüberblicke
Produktplan des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit wird der Systematik des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
gefolgt. Dadurch, dass wesentliche Inhalte der
früheren Berichte, insbesondere die Darstellung
von fachlichen Zielen, aufgegriffen werden, bietet
der Report jedoch einen deutlichen „Mehrwert“
gegenüber dem Haushaltsplan mit seinen Pro-
duktgruppen- und Produktbeschreibungen.
Insbesondere die Rubrik „Arbeitsbericht“ bietet
qualitative Informationen zu den Produkten, wäh-
rend der Haushaltsplan lediglich quantitative Er-
gebnisse zu Finanz- und Produktzielen liefert.
Hier folgt die Übersicht über den Produktplan des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien:
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe
(auch Budgetebene) Nr. Produkt
06 Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe
0601 Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen
060102 Förderung von Kindern in
Tagespflege
0602 Kinder- und
Jugendarbeit
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit
und Durchführung von
OGS-Aufgaben
060202 Jugendverbandsarbeit
0603 Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
060301 Jugendsozialarbeit
060302 Jugendhilfe an Schulen
060303 Drogenhilfe
0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien
060402 Besondere familienpolitische
Maßnahmen
0605 Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen
für Familien
060501 Bezirkliche Sozialarbeit und Hilfen
zur Erziehung in der Familie und
eigenen Wohnung
060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen
060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG
060504 Schutz von Kindern und
Jugendlichen
060505 Mitwirkung bei Familien- und
Jugendgericht
060506 Eingliederungshilfe
Produktüberblicke
28
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts wie Ziele, Zielkennzahlen
und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet.
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwen-
dungen des Jahres 2018 handelt es sich jeweils
um vorläufige Rechnungsergebnisse.
In seiner Sitzung am 06.03.2013 wurde durch den
AKJF der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen,
die Verwaltung möge um Prüfung gebeten werden,
inwieweit die bisher im Geschäftsbericht des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien enthalte-
nen Informationen den Mitgliedern des Ausschus-
ses auch nach 2013 weiterhin in übersichtlicher
Form zur Verfügung gestellt werden können, um
• den Bericht als ganz wesentliche Arbeitsgrund-
lage für die Ausschussmitglieder, um eine sach-
gerechte Einschätzung insbesondere für die je-
weiligen Haushaltsberatungen und die entspre-
chenden Vorlagen im laufenden Sitzungsjahr
leisten zu können, auch in Zukunft zu erhalten,
enthält er doch systematisch detaillierte Informa-
tionen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Res-
sourcenverbrauche und Kennzahlen des Amtes,
• zumindest in finanzieller Hinsicht den Konsoli-
dierungserfordernissen aus der Einzelmaßnah-
me 3 (Handlungsprogramm 2012 bis 2017 -
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik;
V/0702/2012/1. Erg.; Anlage 1) Rechnung zu
tragen.
Ein wesentlicher Punkt der auf dieser Basis ange-
stellten amtsinternen Überlegungen stellte dabei
die strukturelle Überarbeitung und Straffung der
Produktüberblicke dar. Die dargestellten Zahlen,
Daten, Fakten, Grafiken sowie die bereitgestellten
Informationen sollen sich zukünftig noch mehr in
die gesamte, für das Amt relevante Berichtsstruk-
tur, d. h. Haushaltsplan (verwaltungsweiter An-
satz), Kinder- und Jugendhilfereport (amtsbezoge-
ner Ansatz) und Fachberichte (fachbezogener
Ansatz), einbetten.
Im Ergebnis orientieren sich die Produktüberblicke
seit 2013 an folgenden Punkten:
• Die Kurzdarstellungen sind identisch mit den
Produktgruppen- bzw. Produktbeschreibungen
aus dem Haushalt und knüpfen damit an diesen
an.
• Der Datenteil wird gebündelt dargestellt. Somit
werden Doppelungen vermieden. Über die ein-
gefügte „thematische“ Bündelung von Daten
sind Übergänge für den Leser besser erkenn-
bar.
• Der Unterschied zwischen Haushaltsplandaten
und „weiteren Daten“ wird optisch unterstützt.
Haushaltsplandaten sind weiß hinterlegt, die
„weiteren Daten“ verfügen über eine graue Hin-
terlegung. Darüber hinaus verfügen lediglich die
Haushaltsplandaten über Ansatzwerte.
• Der Arbeitsbericht zu den Schwerpunkten des
Jahres sowie der Bericht zu den Zielen aus dem
NKF-Haushalt sind zusammengefasst und be-
stehen aus zwei Elementen.
Fachlich-inhaltlicher Schwerpunkt:
Er knüpft an den Ausblick des vorherigen Re-
ports an und gibt nähere Einblicke in die thema-
tischen Schwerpunkte des Jahres.
Analytischer Schwerpunkt:
Hier wird auf wichtige und/oder auffällige und
damit erläuterungsbedürftige Entwicklungen im
Zahlen- und Datenmaterial eingegangen (Analy-
se und Bewertung).
• Der Ausblick auf das Folgejahr orientiert sich im
Wesentlichen an den Arbeits- und Beratungs-
schwerpunkten (siehe Vorlage „Ergänzungen
zum Geschäftsbericht“).
Weiterhin wird für die Jugendhilfeplanung ein „Pro-
duktüberblick“ angeboten. Zwar ist sie nicht in der
Produktstruktur abgebildet, jedoch als so genann-
tes Teilprodukt in vielen anderen Produkten des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien be-
rücksichtigt und trägt damit wesentlich zur fachli-
chen Aufgabenerfüllung bei.
Produktüberblicke
29
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Kurzdarstellung
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII/Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, u3-Ausbaupro-
gramm) sowie über das jeweilig gültige Landesrecht gefördert werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förde-
rung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlasten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstüt-
zen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
• Erneut ist die Zahl der u3- und ü3-Kinder im Berichtszeitraum angestiegen. So erhöhte sich die Zahl der u3-
Kinder um 112 und die Zahl der ü3-Kinder um 77. Damit wurde die prognostizierte Kinderzahl für 2018 er-
neut übertroffen.
• Die Zahl der Plätze im u3-Bereich konnte um insgesamt 215 Plätze erhöht werden (in Kindertageseinrich-
tungen: + 106 Plätze; in Kindertagespflege: + 109 Plätze). Trotz stark steigender Kinderzahlen wurde
dadurch die Versorgungsquote von 43,1 % auf 45,0 % erhöht.
Die Zahl der ü3-Plätze wurde durch Schaffung neuer Plätze sowie erforderliche Umstrukturierungen in den
bestehenden Einrichtungen zum Verbleib der aus dem u3-Bereich herauswachsenden Kinder um insge-
samt 99 Plätze erhöht. Damit konnte trotz Anstiegs der Kinderzahlen im ü3-Bereich ebenfalls eine Erhö-
hung der Versorgungsquote von 104,4 % auf 104,7 % erreicht werden.
• Die kontinuierlich steigenden Kinderzahlen in Münster machten weiterhin einen Platzausbau erforderlich.
Insbesondere in der Innenstadt wurde intensiv nach Grundstücken und Gebäuden gesucht.
• Mit den Errichtungsbeschlüssen für die Kitas Interim Beckstraße, Sonnenstraße, Nordkirchenweg (Versor-
gung Mitte Süd), Ermlandweg (Versorgung Mitte Nord) und Neubrückenstraße konnten Beschlüsse für fünf
neue Einrichtungen gefasst werden, die perspektivisch die Platzzahl in der Innenstadt erhöhen werden, da
sie nicht maßnahmenbedingt zur Versorgung neuer Bedarfe durch Wohnbebauung geplant wurden.
• Zum Kitajahr 2018/2019 konnten die neuen Kitas DRK Kita Wartburg-Interim, Pavillon Albachten-Ost, Kita
Willingrott, Kita Hermannschule in Betrieb gehen. Die Elterninitiativen Die Maulwürfe und Die Hiltruper
Strolche zogen in die neuen Gebäude ein und erweiterten ihr bestehendes Angebot.
• Das Trägerauswahlverfahren wurde evaluiert und mit Vorlage V/0089/2018 erneut zur Beschlussfassung
vorgelegt. Für die Kitas Landsberger Straße, Petersheide, Dahlweg, Zentrum Nord und Beckstraße wurden
die Trägerschaften vergeben.
• Die Beratung der in Münster ansässigen Unternehmen zur betrieblichen Kindertagesbetreuung und zum
Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuungsplätze wurde weiterhin als wichtiger Baustein zur Verein-
barkeit von Familie und Beruf in der Stadt Münster verfolgt. Die AG Betriebskitas tagte halbjährlich unter
Federführung der Abteilung „Tagesbetreuung für Kinder“.
• Mit der städtischen Kita Am Edelbach, der Outlawkita Marie-Curie-Straße und der Verbunderweiterung
Toppheide um die Outlaw-Kita Gronowskistraße konnte die Zahl der Familienzentren auf insgesamt 35 er-
höht werden.
Produktüberblicke
30
• Im Qualitätszirkel der Familienzentren wurde das Thema „Armutssensibles Handeln“ in Kooperation mit
dem Institut für Soziale Arbeit e. V. (ISA) erörtert. Die Kriterien der Zertifizierung zum Familienzentrum wur-
den aus diesem Blickwinkel hinterfragt und das Ergebnis für die Weiterentwicklung des Gütesiegels der
Familienzentren dem ISA in Absprache zur Verfügung gestellt.
• Mit den beiden flexiblen Betreuungsmodellen der Stadt Münster „ExtraZeit“ (individuelle Erweiterung von
Betreuungszeiten) und „FlexiZeit“ (verlängerte Öffnungszeit) konnten Eltern der beteiligten Kindertagesein-
richtungen die Betreuungszeit ihrer Kinder auch in 2018 flexibel und sicher gestalten. Das Angebot
„ExtraZeit“ wurde um einen Angebotsstandort in Hiltrup ausgeweitet, so dass sich stadtweit nun 14 Einrich-
tungen beteiligen. Der Baustein „FlexiZeit“ wird kontinuierlich in vier Stadtbezirken (Mitte, West, Südost und
Hiltrup) angeboten.
• Niedrigschwellige Betreuungsangebote für geflüchtete Eltern und ihre noch nicht sechsjährigen Kinder bil-
den einen wichtigen Baustein für die Integration geflüchteter Familien. In Münster werden diese sog. Brü-
ckenprojekte, die mit Mitteln des Landes finanziert werden, in Form von Eltern-Kind-Gruppen umgesetzt. Im
Jahr 2018 wurden in Münster sechs Brückenprojekte mit Plätzen für 54 in der Regel unter dreijährige Kinder
bewilligt.
• Die Quote der in Flüchtlingseinrichtungen lebenden ü3-Kinder, die mit Kitaplätzen versorgt wurden, konnte
auf 97 % gesteigert werden. Die Gründe für die Nichtversorgung einzelner Kinder liegen im familiär indivi-
duellen Bereich (z. B. Umzug, Aufenthaltsperspektive u. ä.)
• Die konzeptionellen Eckpunkte und organisatorischen Voraussetzungen für eine Integrationskurs begleiten-
de Kinderbetreuung wurden abschließend geprüft, so dass den Trägern der Integrationskurse die Umset-
zung entsprechender Projekte in Münster ermöglicht wurde. Hierzu wurde eine Arbeitshilfe entwickelt, die
die wesentlichen Kriterien und einen Vorschlag für das Verfahren zur Umsetzung privater Integrationskurs
begleitender Kinderbetreuungsangebote enthält. Ein erstes Angebot wurde 2018 umgesetzt.
• Die Sprach- und Kulturmittlerinnen hatten im Berichtsjahr 68 Einsätze in 23 Kitas mit steigender Tendenz.
Das Angebot, das in Kooperation mit dem Haus der Familie vorgehalten wird, erfährt eine hohe Wertschät-
zung und wird im Rahmen der Armutsprävention auch im kommenden Jahr fortgesetzt.
• Im Rahmen der AG „Inklusive Erziehung“ (Unter-AG der AG 78/5 „Tagesbetreuung für Kinder“) fand ein
fachlicher Austausch zur Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Schule für Kinder mit Förderbedar-
fen zwischen Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Schulamtsdirektorin für Grund- und Förder-
schulen statt.
• Zur Konkretisierung von Rolle und Aufgaben der zusätzlichen Fachkräfte in der inklusiven Förderung in
Regeleinrichtungen wurde in der AG „Inklusive Erziehung“ eine Arbeitshilfe entwickelt, welche von der AG
78/5 verabschiedet wurde und allen Trägern und Einrichtungen zuging.
• Zur Weiterentwicklung von Strategien und Handlungsoptionen gegen einen drohenden Fachkräftemangel
wurden die vielfältigen Ergebnisse der Arbeitsgruppen und der Abstimmungsgespräche zusammengetragen
und ausgewertet. Die sich daraus ableitenden weiteren Handlungsschritte wurden in der AG 78/5 „Tagesbe-
treuung für Kinder“ abgestimmt.
Um den Auswirkungen eines Fachkräftemangels entgegenzuwirken, fanden Gespräche mit den Fachschu-
len zur Erweiterung der Ausbildungskapazitäten, insbesondere für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA)
statt. In der AG 5 nach § 78 SGB VIII „Tagesbetreuung für Kinder“ wurden Strategien und Handlungsoptio-
nen erarbeitet. Einige Aspekte zum Personaleinsatz nach der Personalvereinbarung wurden mit dem Lan-
desjugendamt abgeklärt. In Kooperation mit den Fachschulen (sozialpädagogische Ausbildungsstätten)
wurde darüber hinaus die Bedeutung der Praxisanleitung im Rahmen der PiA-Ausbildung erörtert.
Produktüberblicke
31
Ausblick auf das Jahr 2019:
• Die Ende 2016 vorgelegte Bevölkerungsprognose der Stadt Münster weist bis 2020 einen kontinuierlichen
Anstieg der u3- und ü3-Kinder aus. Zur Versorgung dieser neu entstehenden Bedarfe und zur stadtweiten
Versorgung mit Plätzen in allen Wohnbereichen entsprechend der gesetzten Ausbauziele sind weitere Aus-
bauplanungen notwendig. Die Planungen hierzu werden auf der Grundlage der aktualisierten Prognosen
unter Berücksichtigung der Entwicklung demographischer Faktoren angepasst und bedarfsorientiert fortge-
setzt.
Derzeit sind weiterhin über 3.000 Plätze in der Planung. Sobald die Planungen für neue Kitas entschei-
dungsreif sind, werden sie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
• Zur langfristigen bedarfsorientierten Versorgung mit Betreuungsplätzen werden die kommunalen Ausbau-
strategien weiter verfolgt:
- Bei allen neuen Wohngebieten werden maßnahmenbedingt Infrastrukturbedarfe entsprechend der neu
entstehenden Wohneinheiten angemeldet. Sofern im Wohnbereich erforderlich und möglich werden dort
weitere neue Gruppen verortet, um die angestrebten Ausbauziele langfristig in allen Wohnbereichen zu
erreichen.
- Geeignete Flächen und Gebäude werden gesucht und für Kitazwecke umgenutzt.
• Im Rahmen der Entwicklungen auf den Konversionsflächen werden die Beschlüsse für die erforderlichen
Kitas vorbereitet und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
• Im ersten Quartal 2019 werden die Trägerschaften für insgesamt 6 Kitas ausgeschrieben: Neubrückenstra-
ße, Sonnenstraße, Meckmannweg, Nordkirchenweg, Nottulner Landweg, Holunderweg. Weitere Ausschrei-
bungen werden folgen.
• Die Leistungsbeschreibung für Investoren im Kitabau wird weiterentwickelt und neu aufgelegt.
• Um die Kindertagesbetreuung zukunftsorientiert weiterzuentwickeln, werden die dafür notwendigen Anpas-
sungen auch bei den bereits vorhandenen Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht umgesetzt.
• Die städtischen Projekte „ExtraZeit“ und „FlexiZeit“ werden in Abstimmung mit den Anbietern bedarfsge-
recht ausgebaut, so dass weiterhin Standorte in allen Stadtbezirken vorgehalten werden können.
• Für das Jahr 2019 wurden sechs Eltern-Kind-Gruppen als niedrigschwellige Brückenangebote mit Plätzen
für 51 Kinder bewilligt. Der quantitative Rückgang der Angebote entspricht der derzeitigen Entwicklung
(z. B. Schließung von Flüchtlingseinrichtungen). Über die Bewilligung entscheidet der Landschaftsverband
Westfalen-Lippe.
• Der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen in Kitas wird entsprechend der steigenden Nachfrage inten-
siviert. Um eine möglichst hohe Qualität des Angebotes zu sichern, werden in den regelmäßigen Coaching-
terminen für die Kulturmittlerinnen Fallberatungen angeboten.
• Aspekte der Fachkräfteentwicklung wie Ausbildungskapazitäten, Weiterbildungsmöglichkeiten, Praxisanlei-
tung u. a. werden weitergehend bearbeitet.
Ressourcen
• Stellen: 456,90
• Aufwendungen: 124.421.420 €
• Erträge: 77.666.488 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt.
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2021
mit einer Versorgungsquote von bis zu 34,5 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut.
Produktüberblicke
32
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kinderta-
geseinrichtungsplatz für Kinder von 3 - 6 Jahren (in %)
103,4 104,4 100 104,7
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von
Kindern unter drei Jahren (in %)
29,4 29,8 33,1 30,6
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung insge-
samt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %)
(nachrichtlich: aus PG 0601)
42,4 43,1 48,0 45,0
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Einrichtungsstruktur
Anzahl der Familienzentren 31 33 33 35
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 179 183 185 186
davon:
Einrichtungen katholischer Träger 49 47 48 47
Einrichtungen evangelischer Träger 16 16 15 16
Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 50 51 50 51
Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 29 29 29 29
Einrichtungen sonstiger Träger 35 35 43 43
Gruppenstruktur
Anzahl der Gruppen 547,5 580 548 598
davon:
Gruppen in Einrichtungen katholischer Träger 158 158 151 156
Gruppen in Einrichtungen evangelischer Träger 57,5 56 49 57
Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von
Elterninitiativen
70,5 72 65 78
Gruppen in Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 125 126 113 129
Gruppen in Einrichtungen sonstiger Träger 136,5 149 171 179
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
8.555 8.763 8.742 8.875
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
7.676 7.744 7.875 7.821
Produktüberblicke
33
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter
dreijährige Kinder
2.515 2.610 2.894 2.716
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder
im Alter von 3 bis unter 6 Jahren
7.936 8.087 7.875 8.186
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt
(0 bis unter 6 Jahren)
10.451 10.697 10.769 10.902
davon:
Plätze in Gruppen für Kinder von 2 - 6 Jahren (G I)
25 Stunden (G I a)
35 Stunden (G I b)
45 Stunden (G I c)
3.659
18
1.080
2.561
3.782
11
1.106
2.665
2.200
10
700
1.490
4.063
14
1.063
2.986
Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II)
25 Stunden (G II a)
35 Stunden (G II b)
45 Stunden (G II c)
1.547
17
276
1.254
1.628
12
278
1.338
2.228
10
1.342
876
1.668
12
245
1.411
Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren (G III)
25 Stunden (G III a)
35 Stunden (G III b)
45 Stunden (G III c)
5.245
91
2.247
2.907
5.287
105
2.068
3.114
6.341
110
3.513
2.718
5.171
87
1.934
3.150
Betriebliche Kindertagesbetreuung:
Anzahl der betriebseigenen Plätze
Anzahl der Belegplätze
255
70
270
71
280
71
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behin-
derter Kinder (Einzelintegration)
349 375 365
Weitere Daten
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für
Eltern, deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen
24 23 25
Anzahl der Kinder in Spielgruppen 296 178 118
Produktüberblicke
34
Produktüberblicke
35
Produktüberblicke
36
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege
Kurzdarstellung
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu ande-
ren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der
Betreuungsperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen statt. In der Betreuung in Fa-
milien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagespflegeperson oder mit bis zu vier
weiteren Tageskindern betreut.
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster berät, vermittelt und begleitet stadtteilorientiert
Eltern und Tagespflegepersonen. Des Weiteren plant und organisiert sie das Leistungsfeld „Kindertagespfle-
ge“. Der Verein Münsteraner Tageseltern e. V. ist als Interessensvertretung der Tagespflegepersonen in
Münster tätig. Eine zentrale Aufgabe ist die Stärkung und Weiterentwicklung des Berufsbildes Kindertages-
pflege.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
Betreuungsformen und Qualifizierung der Tagespflegepersonen:
In 2018 stellte die Kindertagespflege 1.280 u3-Plätze bereit. Davon waren 63 % bei Tagespflegepersonen im
eigenen Haushalt und 37 % in Großtagespflegestellen. Die Betreuung durch Kinderfrauen spielt aktuell keine
Rolle mehr, da die Regeln der Kindertagespflege für diesen Bereich zu unattraktiv sind.
Von den 284 Tagespflegepersonen in Münster sind 58 % nach DJI-Standard qualifiziert und 42 % ausgebilde-
te sozialpädagogische Fachkräfte gemäß KiBiz. Hier handelt es sich somit um Personen, die als Gruppenlei-
tung in einer Einrichtung arbeiten könnten. Die Quote der sozialpädagogischen Fachkräfte variiert jedoch zwi-
schen den Formen der Kindertagespflege. In der Großtagespflegestelle sind ca. 50 % aller Tagespflegeperso-
nen sozialpädagogische Fachkräfte, im eigenen Haushalt sind es ca. 33 %.
Die durchschnittlich vorgehaltene Anzahl an Plätzen pro Tagespflegeperson hat sich von vier in 2015 auf 4,6
in 2018 erhöht. Mit dieser Entwicklung steht Münster nicht alleine dar, sondern spiegelt sich im Landestrend
wider.
Großtagespflegestellen:
Die Anzahl der Großtagespflegestellen hat sich in 2018 um acht auf 53 erhöht. Ursprünglich war der Aufbau
von voraussichtlich 14 Großtagespflegestellen in 2018 angedacht. Es konnten jedoch nicht alle geplanten
Großtagespflegestellen eröffnet werden. Aufgrund baulicher Verzögerungen verschiebt sich bei sechs Groß-
tagespflegestellen die Eröffnung in das Jahr 2019. In 2019 werden nun voraussichtlich zwölf Großtagespfle-
gestellen neu eröffnet.
Mit der Vorlage V/0454/2017 beschloss der Rat in 2017, die erfolgreiche Ausbaustrategie von Großtagespfle-
gestellen mit selbstständigen Tagespflegepersonen fortzusetzen. Unter Berücksichtigung der Prämissen unter
Punkt 4 der Vorlage wurde des Weiteren der Erweiterung der Ausbaustrategie über die Möglichkeit, Groß-
tagespflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben, zugestimmt. In 2019 werden die ersten
Produktüberblicke
37
Großtagespflegestellen in Trägerschaft eröffnet. Hierfür wurde in 2018 ein umfassender Kooperationsvertrag
entwickelt, der als Basis für dieses neue Modell dienen soll.
Ende 2018 gab es insgesamt 15 Großtagespflegestellen im betrieblichen Kontext. In 2019 werden voraus-
sichtlich zwei weitere hinzukommen.
Pädagogische Reihe „Frühkindliche Bildung in guten Händen“:
Zur bundesweiten „Woche der Kindertagespflege“ vom 05. bis 12.05. initiierte das städtische Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien den Start der pädagogischen Reihe „Frühkindliche Bildung in guten Händen“. Ge-
plant ist, im Laufe der nächsten drei Jahre Tagespflegepersonen mit digitalen Infobriefen jeweils ein Fachthe-
ma pro Quartal mit unterschiedlichen Ideen näher zu bringen. Die zehn Bildungsbereiche aus den Bildungs-
grundsätzen NRW werden nach und nach Thema sein. Dazu gehören beispielsweise musikalische Früherzie-
hung, Natur, Bewegung oder Sprache und Kommunikation.
Ausblick auf das Jahr 2019:
• Das strukturelle Zusammenspiel zwischen den Leistungsbereichen Kindertageseinrichtung und Kinderta-
gespflege (Stichworte: Aufnahmeverfahren, Versorgung mit u3-Plätzen) wird abgestimmt.
• Die Realisierung einer städtischen Internetplattform im Zusammenspiel mit dem Kita-Navigator, auf der sich
Tagespflegestellen präsentieren können, wird geprüft.
• Im Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege wird das Qualifizierungssystem geplant, organi-
siert und weiterentwickelt.
• Das Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis (Stichwort: Kompetenzorientierung) wird weiterentwickelt.
• Die Software für die Fachberatung (Logo-Data) soll insbesondere in Bezug auf das Auswertungsmodul und
die Verwaltung des Verleihmaterials optimiert werden.
• Die Auseinandersetzung mit dem Thema Sprachförderung, insbesondere mit den Beobachtungsverfahren,
steht weiterhin auf der Agenda.
• Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit Qualitätssicherungssystemen im Rahmen der Strategie des qualita-
tiven Umbaus und der Weiterentwicklung des Leistungsfeldes.
• Ein Leitfaden mit Standards für die Erstellung einer Bildungsdokumentation soll erarbeitet werden.
• Die pädagogische Reihe für die Kindertagespflege (orientiert an den Bildungsgrundsätzen NRW) wird wei-
tergeführt.
• Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll im Leistungsfeld umgesetzt werden.
• Die Verträge für das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Tagespflegeperson werden überarbeitet.
• Sowohl der Aufbau neuer Großtagespflegestellen mit selbständigen Tagespflegepersonen als auch mit
angestellten Tagespflegepersonen - in Zusammenarbeit mit Trägern von Kindertageseinrichtungen - ist vor-
gesehen.
• Die Betriebliche Kindertagespflege wird weiter ausgebaut.
• Mit dem Ziel der Reduzierung des Verwaltungsaufwands werden die Geschäftsprozesse optimiert.
• Das Handbuch für die Fachberatung wird mit dem Ziel einheitlicher Verfahrensabläufe weiterentwickelt.
Ressourcen
• Stellen: 20,31
• Aufwendungen: 10.094.489 €
• Erträge: 6.569.719 €
Produktüberblicke
38
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2021 mit
einer Versorgungsquote von bis zu 15,5 % ausgebaut.
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieher/-in bzw. Sozialpädagoge/-
in) soll, gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege, auf dem bisherigen Niveau
beibehalten werden.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v.
Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %)
13,0 13,4 14,9 14,4
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ins-
gesamt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %)
(nachrichtlich: aus PG 0601)
42,4 43,1 48,0 45,0
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3
(höchste Qualifikationsstufe mit 160/190 USt.) an den
Gesamtbetreuungsstunden (in %)
95,5 98 86 97
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/
prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
8.555 8.763 8.742 8.875
Kinder in Tagespflege insgesamt 1.196 1.258 1.413 1.367
davon:
Kinder von 0 - 3 Jahren 1.109 1.171 1.303 1.280
Kinder von 3 - 6 Jahren 33 33 50 33
Kinder von 6 - 10 Jahren 54 54 60 54
Großtagespflege / Betriebliche Kindertagespflege
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) –
Anzahl
43 45 53
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) -
Plätze
383 397 475
davon:
Großtagespflegestellen im Sozialraum - Anzahl 27 30 38
Großtagespflegestellen im Sozialraum - Plätze 240 266 340
Betriebliche Großtagespflege - Anzahl 16 15 15
Betriebliche Großtagespflege - Plätze 143 135 135
Produktüberblicke
39
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Weitere Daten
Neuvermittlungen 741 670 849
Anzahl Tagespflegepersonen 290 277 284
Begleitete Vernetzungstreffen der Tagespflegepersonen 207 189 143
Kooperationen mit Familienzentren 31 33 35
Teilnehmer/-innen an Qualifizierungsmaßnahmen 485 565 427
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 346 372 370
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifi-
zierung
595 447 220
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2
(mittlere Qualifikationsstufe mit 42 USt.) an den Ge-
samtbetreuungsstunden (in %)
4 2 14 3
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an
den Gesamtbetreuungsstunden (in %)
0,5 0 2 0
Produktüberblicke
40
Produktüberblicke
41
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben
Kurzdarstellung
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfassen neben den offenen Treffangeboten die Jugendbil-
dung, Freizeitangebote, die Jugendberatung und die Durchführung von Ferienmaßnahmen und Ganztagsbe-
treuungsmaßnahmen in den Ferien. Die Angebote finden in den Einrichtungen und als aufsuchende Arbeit
statt und richten sich insbesondere an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren. Der offene Ganztag
einschließlich der Ferienbetreuung wird an 45 Grund- und Förderschulen durchgeführt.
Gesetzliche Grundlage: § 11 SGB VIII, § 9 SchulG (BASS 12 - 63 Nr. 2)
Hinweis: Hinsichtlich des offenen Ganztags wird auch auf die Produktgruppe 0301 - Produkte 030101 und
030105 - verwiesen.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
Offene Kinder- und Jugendarbeit:
• Die Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder-
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Müns-
ter“ wurde ab dem 01.01.2018 umgesetzt. Mit dem Ziel der Initiierung von Trägerverbünden bzw. der
Standortoptimierung konnte der Bedarf in weiteren Stadtteilen durch die offene Kinder- und Jugendarbeit
gesichert werden. Die Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit sowie die soziale Gruppenarbeit sind
mit dem Ziel der Qualitätssicherung dauerhaft in die Förderstruktur überführt worden. Bei allen Angeboten
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit ist die Personalförderung ab einer 0,5 Personalstelle eingeführt wor-
den.
• Die Umsetzung der Handlungsempfehlung „Weiterentwicklung des Wirksamkeitsdialogs“ war in 2018 auch
weiterhin fest in einer Unterarbeitsgruppe der AG 78/2 „Kinder- und Jugendarbeit“ verankert. Die Unter-AG
hat gemeinsam mit dem fachlichen Controlling, dem Team Kinder- und Jugendförderung und Vertretungen
der freien Träger die einzelnen Bausteine des Wirksamkeitsdialoges evaluiert und weiterentwickelt.
• Das neue und eigens auf die aufsuchende Jugendsozialarbeit (AJSA) ausgerichtete Berichtswesen wurde
erstmalig ausgewertet. Zur Evaluation und Weiterentwicklung hat ein Dialog mit den freien Trägern stattge-
funden. Die Ergebnisse dieser ersten Auswertung fließen in die kontinuierliche Qualitätsentwicklung ein.
• Der Jugendrat der Stadt Münster hat im Januar 2018 mit einer konstituierenden Sitzung seine Arbeit aufge-
nommen und sich seitdem mit den unterschiedlichsten Themen auseinandergesetzt.
• Eine neue Datenbank der Förderstruktur der Kinder- und Jugendförderung wurde in 2018 installiert. Dem-
entsprechend können erstmalig Auswertungen nach den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit
und nach den Angeboten der aufsuchenden Jugendsozialarbeit ausgewertet werden.
• Die Koordination der freizeitpädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtun-
gen ist seit dem 01.01.2018 im Team Kinder- und Jugendförderung verortet. Diesbezüglich wurde das Be-
richtswesen für die Angebote angepasst und mit einer Datenbank hinterlegt.
• Die aufsuchende Jugendsozialarbeit ist ab 2018 bzgl. der Trägerförderung fest im Team Kinder- und Ju-
gendförderung verankert.
• Die soziale Gruppenarbeit ist seit dem 01.01.2018 neu im Team Kinder- und Jugendförderung angesiedelt.
In 2018 haben diesbezüglich zwei Fachtagungen zu den Themenkomplexen der sozialen Gruppenarbeit
stattgefunden. Ebenfalls herrscht ein enger Austausch mit der Jugendhilfe im Strafverfahren. Die Übersicht
Produktüberblicke
42
über die einzelnen Angebote wird regelmäßig aktualisiert. In 2018 gab es insgesamt 13 soziale Gruppenar-
beiten in Münster.
• Ein eigens auf die Soziale Gruppenarbeit ausgerichtetes Berichtswesen wurde erarbeitet und erstmalig in
2018 durch die freien und kommunalen Träger ausgefüllt.
• Eine Fachtagung in Kooperation mit dem Jobcenter und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit zur Be-
schlussvorlage V/0597/2017 „Umsetzung des §16h SGB II im Jobcenter der Stadt Münster“ wurde erfolg-
reich durchgeführt.
• In Münster werden flächendeckend und sozialraumbezogen ganztägige Ferienbetreuungsmaßnahmen für
Grundschulkinder angeboten. Dort, wo Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht für eine
Ferienbetreuung zur Verfügung stehen, werden die Angebote in den offenen Ganztagsschulen durch zwei
freie Träger durchgeführt. Die Angebote erfüllen die nach den Richtlinien der außerschulischen Kinder- und
Jugendarbeit vorgegebenen Qualitätsstandards.
• Die Beschlussvorlage V/0739/2018 „Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungsförderung der offenen
Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster“ wurde in einem dialogi-
schen Prozess mit den freien Trägern in 2018 erarbeitet und im Oktober 2018 politisch beschlossen.
• Die Beschlussvorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger“ wurde
in einem dialogischen Prozess mit freien Trägern in 2018 erarbeitet und Ende 2018 politisch beschlossen.
• Die Beschlussvorlage V/0925/2018 „Errichtungsbeschluss für eine Einrichtung der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit am Wiegandweg / ehemalige York Kaserne – in der Kombieinrichtung – „Kindertageseinrichtung
und Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach““ wurde in 2018 gemeinsam mit
der Jugendhilfeplanung erarbeitet und Ende 2018 politisch beschlossen.
Offene Ganztagsschule (OGS):
• Die Weiterentwicklung von Raumstandards und Verpflegungskonzepten in der OGS sowie der, dafür be-
darfsgerechte, weitere Ausbau des Raumangebots sind fortgeführt worden.
• Die personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag wurden kontinuierlich ausgebaut. Mit dem Be-
schluss über den Haushalts-/Stellenplan 2018 entschied der Rat, die Anzahl der freigestellten Koordinati-
onskräfte zu erhöhen. Damit sind nunmehr Koordinationskräfte ab der fünften Gruppe freigestellt.
• Im Jahr 2018 wurden die „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster“ im Rahmen einer
Vorlage auf den Weg gebracht.
• Die erweiterten Betreuungszeiten sind weiter ausgebaut worden. Die Nachfrage der Eltern ist so stark, dass
einige Anträge aufgrund fehlender Mittel abgelehnt werden mussten. Für das Jahr 2019 ff. sind zusätzliche
Mittel bei der Politik angefordert worden. Probleme bereitet die Personalgewinnung für die Betreuung vor
dem Unterricht, die zu leistenden Zeiten und die Bezahlung sind zu unattraktiv.
Ausblick auf das Jahr 2019:
Offene Kinder- und Jugendarbeit:
• Der Wirksamkeitsdialog als Element der Qualitätsentwicklung nach § 79 a SGB VIII wird auch in 2019 unter
der Beteiligung von freien Trägern bearbeitet.
• Das neue Berichtswesen für die freizeitpädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche aus Flücht-
lingseinrichtungen wird erstmalig ausgewertet, evaluiert und weiterentwickelt.
• Die Datenbank wird auch in 2019 bzgl. der Themenschwerpunkte im Team Kinder- und Jugendförderung
überarbeitet.
• In 2019 wird die soziale Gruppenarbeit erstmalig Bestandteil der Jahresgespräche sein.
Produktüberblicke
43
• Das neue Berichtswesen für die soziale Gruppenarbeit wird erstmalig ausgewertet, evaluiert und weiterent-
wickelt.
• Eine Datenbank für die soziale Gruppenarbeit wird mit Unterstützung vom Team Kinder- und Jugendförde-
rung entwickelt.
• Im Zuge der Beschlussvorlagen V/0886/2017, V/0739/2018 und V/0910/2018 werden neue Leistungsver-
einbarungen im Dialog mit den freien und kommunalen Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit entwickelt und abgeschlossen.
• Die Beschlussvorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger“ wird ab
2019 umgesetzt und durch eine redaktionell überarbeitete, neue Richtlinie abgelöst, welche unter der Fe-
derführung des Teams Verwaltung fertiggestellt wird.
• Ein erneuter Durchlauf der Fortbildungsreihe „Beratung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ startet im
Februar 2019.
• Die ganztägigen Ferienangebote für Kinder, welche eine offene Ganztagsschule besuchen, werden in die
Förderstruktur überführt. Diesbezüglich werden das Antragsverfahren und das Berichtswesen umgestellt.
• Die Arbeit zum vierten Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2020-2024 wird aufgenommen.
• Der Prozess der neuen Kinder- und Jugendeinrichtung am Wiegandweg / ehemalige York Kaserne unter
Beteiligung der Jugendhilfeplanung wird konzeptionell begleitet.
Das Trägerausschreibungsverfahren unter Beteiligung der Jugendhilfeplanung inklusive Durchführung der
Bewerbungsgespräche ist vorgesehen.
Offene Ganztagsschule (OGS):
• Im Jahr 2019 sollen die „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster“ durch den Rat ver-
abschiedet werden. Für die Jugendhilfeträger und die Schulen sowie alle Kooperationspartner sollen sie
das Fundament der jeweiligen pädagogischen Konzepte sein. Darüber hinaus bieten sie Eltern und ihren
Kindern eine Orientierungshilfe.
• Der Qualitätszirkel der offenen Ganztagsschulen wird ab dem Jahr 2019 neu konstituiert. Das Gremium
setzt sich aus Fachkräften der Verwaltung, der Schulaufsicht und der Schulen zusammen. Vorrangiges Ziel
ist die Umsetzung der neuen Qualitätsstandards.
• Die Stadtelternschaft wird an der Weiterentwicklung der Qualitätsstandards beteiligt.
• In Wolbeck Nord wird eine neue Grundschule eröffnet. Die Trägerschaft ist ausgeschrieben und wird im
Frühjahr an einen freien Träger vergeben. Der Anteil der OGS in freier Trägerschaft erhöht sich dadurch auf
19,6 %.
• Der Anstieg neuer OGS-Gruppen ist für das Schuljahr 2019/2020 bisher weniger stark als in den letzten
Jahren (Schulanmeldungen Herbst 2018). Für das kommende Schuljahr werden voraussichtlich fünf neue
Gruppen gebildet.
• Die erweiterten Betreuungszeiten (vor dem Unterricht und nach der OGS) werden weiter, möglichst be-
darfsgerecht ausgebaut.
• Weitere Verbesserungen der personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag werden kontinuierlich
angestrebt:
- Zum Schuljahr 2019/2020 werden weitere Koordinationskräfte bereits ab der vierten Gruppe freigestellt
(Beschluss des Rates am 12.12.2018).
- Ab 2019 wird es eine Vertretungsregelung für die OGS in freier Trägerschaft geben. Der Rat hat hierzu
in 2019 94.300 € pauschal zur Verfügung gestellt. Der Betrag wird ab 2020 mit jährlichen Steigerungs-
raten (Dynamisierung) fortgeschrieben.
• Der bedarfsgerechte, weitere Ausbau des Raum- und Personalangebotes ist vorgesehen. Dieser erfolgt vor
dem Hintergrund der Machbarkeitsstudien zu den Schulausbauten der Grundschulen.
Produktüberblicke
44
Ressourcen
• Stellen: 311,83 (davon für OGS*: 260,29)
• Aufwendungen: 26.097.232 € (davon für OGS*: 16.722.832 €)
• Erträge: 12.577.414 € (davon für OGS: 10.838.508 €)
* Personalaufwendungen und Planstellen ohne Overhead- bzw. Verwaltungsanteile
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Mindestens 75 % der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit haben regelmäßige Öffnungszeiten
am Wochenende.
Der Umfang der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ wird erhalten (= 20 %
der Angebotsstunden der Einrichtungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach Leistungsvereinba-
rung).
Der Anteil der Stammbesucher/-innen in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit soll auf dem
Niveau von mindestens 13 % gehalten werden.
Der offene Ganztag wird bedarfsgerecht ausgebaut. Als Bedarf wird eine jährliche Zunahme des Anteils der
Teilnehmenden von 4 % angenommen.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anteil der Einrichtungen mit hauptamtlichem Personal
mit regelmäßiger Wochenendöffnung (in %)
85 91 75 81
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und
Kommunikation“ (nach Leistungsvereinbarung)
9.210 9.210 10.152 9.317
Anteil der Stammbesucher/-innen in Einrichtungen an
Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 20 Jahren
des Stadtgebietes
10,01 13,70 13 10,32
Anteil der Teilnehmenden am offenen Ganztag an der
Gesamtschülerzahl der Grund- und Förderschulen (in
%)
54,20 56 61,50
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Strukturdaten der Kinder- und Jugendarbeit
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit
hauptamtlichem Personal
40 34 34 42
in Trägerschaft der Stadt Münster 9 9 9 9
von freien Trägern 31 25 25 33
davon:
katholisch 11 8 8 13
evangelisch 6 5 5 5
sonstige 14 12 12 15
Produktüberblicke
45
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit
Wochenendöffnungszeit
34 31 26 34
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und
Kommunikation“ erreichen
40 34 34 42
Einrichtungen der aufsuchenden Arbeit 10 10 10 13
Offene Ganztagsschulen
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit offenem
Ganztag
45 45 45 45
davon:
Anzahl der Grundschulen mit offenem Ganztag 42 42 42 42
Anzahl der Förderschulen mit offenem Ganztag 3 3 3 3
Anzahl der Schüler/-innen an Grund- und Förderschulen 10.227 10.269 10.640 9.458
Anzahl der Teilnehmenden am offenen Ganztag 5.322 5.561 5.958 5.814
davon:
Anzahl der Teilnehmenden an Grundschulen 5.255 5.497 5.888 5.748
Anzahl der Teilnehmenden an Förderschulen 67 64 70 66
Teilnehmende an Grund- und Förderschulen für die Bis-
Mittag-Betreuung
2.189 2.158 2.436 2.068
Anzahl der OGS-Gruppen an Grund- und Förderschulen 202 214 218
FINANZfairTEILUNG
Angebotsstunden in den Einrichtungen der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit (ohne aufsuchende Arbeit)
46.050 46.050 45.480 46.584
Angebotsstunden im Angebotsfeld „geschlechterspezifi-
sche Angebote“
2.303 2.303 2.274 2.329
Anzahl der Stammbesucher im Alter von 6 - 20 Jahren
insgesamt
5.114 5.973 5.674 4.525
Anteil der weiblichen Stammbesucher im Alter von
6 - 20 Jahren (in %)
42,3 42,4 50 39,4
Anteil der männlichen Stammbesucher im Alter von
6 - 20 Jahren (in %)
57,7 57,6 50 60,6
Produktüberblicke
46
Produktüberblicke
47
060202 – Jugendverbandsarbeit
Kurzdarstellung
Jugendverbände engagieren sich u. a. in den Bereichen Religion, Sport, Kultur, Umwelt und Bildung. Die Ar-
beit wird freiwillig, ehrenamtlich und gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet. Damit trägt Jugendver-
bandsarbeit wesentlich zur Identitätsbildung junger Menschen bei. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe un-
terstützt die Jugendverbandsarbeit beratend und durch Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen und
Aktionen.
Gesetzliche Grundlage: § 12 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
• Die THX-Party, die Dankesparty für die in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich tätigen, hat auch in
2018 unter der Federführung der Jugendverbände, der freien Träger sowie des Jugendrates erfolgreich
stattgefunden.
• Unter der Federführung des Teams Verwaltung der Abteilung Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
ist die Arbeit an einem neuen Berichtswesen für die Jugendverbandsarbeit in 2018 fortgesetzt worden.
• Die Beschlussvorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger“ wurde
in einem dialogischen Prozess mit freien Trägern in 2018 erarbeitet und Ende 2018 politisch beschlossen.
• Das Team Kinder- und Jugendförderung hat gemeinsam mit den Vertretern/-innen der katholischen und
evangelischen Kirche den Punkt zur „Grundschulung Gruppenleitung“ von Mitarbeitern/-innen in der Kinder-
und Jugendarbeit“ überarbeitet.
Ausblick auf das Jahr 2019:
• Die Beschlussvorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger“ wird ab
2019 umgesetzt und durch eine redaktionell überarbeitete, neue Richtlinie abgelöst, welche unter der Fe-
derführung des Teams Verwaltung fertiggestellt wird.
• Die Erarbeitung eines neuen Berichtswesens für die Jugendverbandsarbeit wird fortgesetzt.
• Mit den Vorbereitungen für die nächste THX-Party im Jahr 2020 wird in 2019 gestartet.
• Die Arbeit zum vierten Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2020-2024 wird aufgenommen.
Ressourcen
• Stellen: 0,48
• Aufwendungen: 288.584 €
• Erträge: 344 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Es werden mindestens 45 Qualifizierungsmaßnahmen (Tages-, Wochenend- und Wochenmaßnahmen) für
Gruppenleiter/-innen mit mindestens 400 Teilnehmenden durchgeführt.
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll mindestens 70 erreichen.
Produktüberblicke
48
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenlei-
tungen
39 58 45 13
Anzahl der Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnah-
men für Gruppenleitungen
338 418 400 70
Anzahl der Firmenvergünstigungen 74 71 70 72
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Strukturdaten der Jugendverbandsarbeit
Jugendverbände in Münster 23 23 23 23
davon:
Katholische Jugendverbände 7 7 7 7
Evangelische Jugendverbände 3 3 3 3
Sonstige Jugendverbände 13 13 13 13
Angebotsdaten der Jugendverbandsarbeit
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 59 83 50 45
Anzahl der Tagesqualifizierungsmaßnahmen 9 22 10 6
Teilnehmende an Tagesqualifizierungsmaßnahmen 50 97 65 24
Anzahl der Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 22 24 25 17
Teilnehmende an Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 244 278 300 242
Anzahl der Wochenqualifizierungsmaßnahmen 8 12 10 3
Teilnehmende an Wochenqualifizierungsmaßnahmen 44 43 35 18
Produktüberblicke
49
060301 – Jugendsozialarbeit
Kurzdarstellung
Die Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen u. a. Hilfen bei Schul- und Lernschwierigkeiten, unzureichen-
der Ausbildungsfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schwieriger familiärer Situation, Migrationserfahrung oder Woh-
nungslosigkeit. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt und befähigt, eigenstän-
dig und eigenverantwortlich ihr Leben zu organisieren.
Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
• Wie in den vergangenen Jahren blieben Wohnungslosigkeit und zunehmende psychische Auffälligkeiten
auch im Jahr 2018 die bestimmenden Themen in der Arbeit der Streetwork. Der Bereich vor dem Lackmu-
seum, die Engelenschanze und die Windthorststraße waren weiterhin bevorzugte Treffpunkte der Zielgrup-
pe. Auffällig war, dass die Szene immer heterogener wird, was u. a. auf die Umbauarbeiten am Bremer
Platz zurück zu führen ist.
• Im Jahr 2018 konnte sich das Team der Streetwork nach den Personalwechseln im Vorjahr wieder gut etab-
lieren. Die Kontaktzahlen stiegen im Berichtsjahr auf 229 namentlich bekannte Adressaten/-innen und nä-
herten sich somit wieder an die Zahlen der Vorjahre an. Vor allem die Zahl der intensiven Kontakte ver-
zeichnete einen hohen Anstieg. Außerdem kam es im Jahr 2018 insgesamt zu einer Verjüngung durch die
neuen Kontakte.
• Die tagesstrukturierenden Angebote in der Anlaufstelle an der Hafenstraße wurden durchschnittlich von 15
Besuchern/-innen pro Angebot weiterhin gut angenommen wie auch das wöchentliche Frauenfrühstück mit
drei bis elf Teilnehmerinnen, das durch die regelmäßigen Besuche einer Ärztin des Gesundheitsamts the-
matisch ergänzt wurde.
• Seit Juni 2018 bietet die Streetwork die Soziale Gruppenarbeit in der Innenstadt an. Das Angebot findet
dienstags abends im KSJ-Schülerforum Café Lenz mit bis zu fünf Teilnehmern/-innen im Alter von 16 bis 21
Jahren und wechselnden thematischen Schwerpunkten statt.
• An drei Tagen in der Woche war die Streetwork im Umfeld des Paul-Gerhardt-Hauses aufsuchend tätig.
Insgesamt hat sich die Situation weiter beruhigt. In Kooperation mit dem Paul-Gerhardt-Haus wurde erneut
ein sportlicher Event in Form eines Soccer Cages organisiert, an dem sowohl Besucher/-innen des Hauses
wie auch solche mit Hausverbot oder ohne Anbindung an das Haus teilnehmen durften. In Kooperation mit
dem Jobcenter konnte ein Beratungsangebot mit den Jobcoaches vor Ort im Rahmen des § 16h SGB II
eingerichtet werden.
Der Aufbau einer tragfähigen Beziehung zu den Jugendlichen erwies sich als schwierig und gelang nur in
Einzelfällen. Hier konnte bei einigen Kontakten eine Überleitung in die Einzelhilfe der Streetwork stattfinden.
• Der Verein „Projekt Lernhilfe e. V.“ hat seine Arbeit zum 31.12.2018 eingestellt. Eine wesentliche Leistung
des Vereins waren die pädagogischen Lernhilfen. Diese werden über den 31.12.2018 nicht mehr angebo-
ten. Mit den Mitteln für dieses Angebot wurden vier neue Förderinseln eingerichtet. Der Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien wurde hierüber informiert.
Ausblick auf das Jahr 2019:
• Die soziale Gruppenarbeit und die aufsuchende Jugendsozialarbeit im Stadtbezirk Mitte werden überprüft
und weiterentwickelt.
Produktüberblicke
50
• Auf Szeneverlagerungen und die daraus resultierenden Auswirkungen aufgrund der Umbauarbeiten am
Bremer Platz ist zu reagieren.
• Zugänge in die Hilfeangebote für psychisch Kranke in Münster für die Klientel der Streetwork sollen ge-
schaffen werden.
Ressourcen
• Stellen: 6,11
• Aufwendungen: 2.170.001 €
• Erträge: 54.589 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Angebote in den Bereichen pädagogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten, Teilhabe-
leistungen sind zu mindestens 90 % ausgelastet.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Auslastungsgrad der Angebote der Jugendsozialarbeit
(in %)
98 98 90 86
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der Jugendsozi-
alarbeit
30 35 21 30
davon:
Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5 5
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 19 19 14
Anzahl der öffentlichen Träger der Migrationshilfen 1 1 1
Anzahl der freien Träger der Jugendberufshilfe 1 1 1
Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 3 3 3
Anzahl der öffentlichen Träger der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit
1 1 1
Anzahl der weiteren freien Träger der Jugendsozial-
arbeit
0 5 5
Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III
SGB VIII bei den freien Trägern der Wohnhilfen
46 48 46 50
Angebotsdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Angebotsstunden in den Bereichen pädagogi-
sche Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten,
Teilhabeleistungen
7.080 7.080 6.880 7.080
Produktüberblicke
51
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anzahl der Auslastungsstunden in den Bereichen päda-
gogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches
Reiten, Teilhabeleistungen
6.938 6.930 6.190 6.110
Anzahl der geförderten Kinder in den pädagogischen
Lernhilfen
46 52 50 33
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot der Motothe-
rapie
56 42 50 46
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot des heilpäda-
gogischen Reitens
71 90 65 85
Anzahl der geförderten Kinder in den Angeboten der
Teilhabeleistungen
148 135 130 154
Jährliche Angebotsstunden für Kinder u. Jugendliche mit
Flüchtlingsstatus bei Trägern (öffentliche und freie) der
Jugendsozialarbeit
12.803 10.780 17.615 11.580
Anzahl der von der Jugendförderung/Jugendsozialarbeit
betreuten Kinder und Jugendlichen in Flüchtlingseinrich-
tungen
1.125 827 1.300 1.300
Anzahl der durch die Streetwork erreichten Jugendlichen
und jungen Erwachsenen
279 185 230
Produktüberblicke
52
060302 – Jugendhilfe an Schulen
Kurzdarstellung
Die Jugendhilfe engagiert sich mit einem eigenständigen Profil an Schulen mit Angeboten zur Beratung, Be-
treuung und Förderung von Schülern/-innen. Dazu gehören Jugendhilfeangebote an Grund-, Haupt-, Real-,
Sekundar- und an städtischen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie Angebote für Schul-
verweigerung an allen Schulen.
Grundsätzliche Zielrichtung ist die frühzeitige Unterstützung im Vorfeld erzieherischer Hilfen sowie die Früher-
kennung von schulvermeidenden Tendenzen. Die Angebote der Jugendhilfe sind kein direkter Bestandteil des
Schulbetriebs, somit kann der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe gezielt umgesetzt werden.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
Zum zweiten Mal nach 2017 sind die kommunalen Stellen der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2018/2019 neu
verteilt worden. Die Indikatoren für die Verteilung der Stellen sind vorab weiterentwickelt worden. Die Indikato-
renwerte für die einzelnen Schulen wurden damit noch aussagekräftiger. Im Zuge der Neuverteilung waren
hierzu viele Gespräche mit allen Beteiligten (Schulen, Ämter 40 und 51, freie Träger der Jugendhilfe, Mitarbei-
ter/-innen) erforderlich.
In diesem Zusammenhang wurden die Kooperationsvereinbarungen zur Schulsozialarbeit mit den Schulen
und freien Trägern der Jugendhilfe, bei denen sich Veränderungen ergeben haben, neu abgeschlossen.
Gleichfalls kam es zu einer Neuverteilung der heilpädagogischen Förderinseln. Diese wurden nach denselben
Indikatoren wie bei der Schulsozialarbeit verteilt.
Um Benachteiligungen bei der Neuverteilung der Schulsozialarbeit und Förderinseln auszugleichen, wurden
Projekte der Jugendhilfe für einen bestimmten Zeitraum fortgeführt.
Das Kooperationsprojekt von Jugendhilfe, Schulamt für die Stadt Münster und der städtischen Schulpsycholo-
gie (mobiles Team) für die Sekundarstufe, das multiprofessionelle Unterstützung anbietet und bereits positiv in
der Primarstufe angeboten wird, hat nun seine Arbeit aufgenommen.
Ausblick auf das Jahr 2019:
In 2019 sollen zehn neue Stellen für Schulsozialarbeit an Grund- und weiterführenden Schulen eingerichtet
werden. Die Verteilung erfolgt anhand der bekannten Indikatoren. Ein entsprechender Antrag von CDU und
Bündnis 90/Die Grünen/GAL wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien im
November beschlossen.
Derzeit werden Leistungsvereinbarungen zur kommunalen Schulsozialarbeit zwischen dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien und freien Trägern der Jugendhilfe erarbeitet. Diese Leistungsvereinbarungen sol-
len im Laufe des Jahres mit allen freien Trägern in der kommunalen Schulsozialarbeit abgeschlossen werden.
In Kooperation mit dem Netzwerk Schulverweigerung wird weiter daran gearbeitet, einen neuen Ablaufplan für
die Grund-, Real-, Sekundarschulen und die Gymnasien zu erstellen, die Hilfe und Struktur zum Umgang mit
Schulabsentismus bietet.
Produktüberblicke
53
Ressourcen
• Stellen: 23,96
• Aufwendungen: 3.157.910 €
• Erträge: 48.346 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Mindestens 20 % der Schüler/-innen aller Kooperationsschulen (Hauptschulen: Coerde, Waldschule, Roxel,
Hiltrup, Wolbeck, Geistschule; Sekundarschule Roxel, Realschule Hiltrup, Realschule Münster im Ostviertel,
Primus Schule, Albert-Schweitzer-Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“) werden durch die Fachkräfte
„Jugendhilfe an Grundschulen und weiterführenden Schulen" betreut.
Mindestens 90 % der durch die Fachberatung Schulverweigerung betreuten Schüler/-innen werden in das
Schul- und Bildungssystem reintegriert bzw. in passgenaue Hilfen vermittelt.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anteil der betreuten Schüler/-innen an der Gesamtschü-
lerzahl in Kooperationsschulen (in %)
20 15 20 19
Anteil der reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen ver-
mittelten Schulverweigerer (in %)
83 92 90 92
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der schulbezo-
genen Jugendhilfeleistungen
6 7 7 7
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1 1 1
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1 1 1
Hauptschulen
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 1.431 1.217 3.213 2.553
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 267 214 643 408
PRIMUS Schule
Schüler/-innen der PRIMUS Schule - ab 5. Jahrgang 195 235 283
Betreute Schüler/-innen der PRIMUS Schule - ab 5.
Jahrgang
22 16 16
Fürstin-von-Gallitzin Realschule
Schüler/-innen der Fürstin-von-Gallitzin Realschule 206 142 69
Betreute Schüler/-innen der Fürstin-von-Gallitzin Real-
schule
30 8 4
Produktüberblicke
54
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Förderinseln
Anzahl der Förderinseln in freier und öffentlicher Träger-
schaft
19 24 24 29
Fachberatung Schulverweigerung
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung
beratenen Schüler/-innen
52 48 45 49
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung
reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten
Schulverweigerer
43 44 40 45
Anteil der beratenen Schüler/-innen, die zu Beratungs-
beginn keinen Kontakt zum KSD haben (in %)
88 71 75 34
Villa Interim
Anzahl der Plätze in der Villa Interim 12 12 12
durchschnittliche Belegung übers Jahr 6 8 7
Produktüberblicke
55
060303 – Drogenhilfe
Kurzdarstellung
Zu den Aufgaben der Drogenhilfe zählen die Suchtvorbeugung, niedrigschwellige und suchtbegleitende Hilfen
für Drogengebraucher/-innen, das Angebot einer Drogentherapeutischen Ambulanz (DTA) und eines Konsum-
raums, ausstiegsorientierte Hilfen und Nachsorge in der Beratung wie auch die Begleitung und Unterstützung
von Selbsthilfe für Einzelne und Gruppen. Zielgruppe sind suchtgefährdete, drogenkonsumierende und -ab-
hängige Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen und Multiplikatoren/-innen in Münster.
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und junge Erwach-
sene.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; § 14 Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ hat mit dem thematischen Schwerpunkt „Alkohol und Soziale
Medien“ den Aktionsradius erneut erweitert und war zum ersten Mal mit einem selbst produzierten Videoclip
in den sozialen Medien im Internet vertreten. Mit der Botschaft „Betrunken gepostet. Nüchtern geschämt.“
wurde für die besondere Brisanz, Selbstportraits in angetrunkenem Zustand in den sozialen Netzwerken zu
veröffentlichen, sensibilisiert. Erstmalig richtete „Voll ist out“ mit Unterstützung des Bürgerausschusses
münsterscher Karneval eine „Familienfreundliche Zone“ an der Engelenschanze ein: rauch- und alkoholfrei.
• Das Anfang 2015 gestartete Präventionsprojekt HaLT (Hart am Limit), ein Angebot für junge Menschen, die
mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden, und deren Eltern, hat sich in den Münster-
aner Krankenhäusern etabliert. Ungefähr die Hälfte aller Fälle wurde gemeldet (53), von denen wiederum
gut die Hälfte das Gesprächsangebot der Suchtprävention annahm. Mit 24 Eltern und deren Kindern wur-
den im vergangenen Jahr intensive Informations- und Reflexionsgespräche geführt, drei Familien wurden in
angrenzende Kreise vermittelt.
• In der Jugendberatung machten sich die intensive Bewerbung der Angebote sowie die umfassende Netz-
werkarbeit mit dem Kommunalen Sozialdienst und Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugend-
hilfe bezahlt. 127 junge Menschen unter 21 Jahren suchten 2018 erstmals die Drogenhilfe auf, oft in Beglei-
tung ihrer Eltern oder Betreuer. Knapp 90 % suchten wegen ihres Cannabiskonsums die Beratung, die an-
deren ca. 10 % wegen des Konsums sogenannter Partydrogen oder Alkohol.
• Mit einem neu konzipierten Coaching-Angebot „Hilflosigkeit überwinden – Handlungsmöglichkeiten entde-
cken“ unterstützte die Drogenhilfe Eltern, deren Kinder Cannabis, Partydrogen wie Amphetamine und Ecs-
tasy oder Alkohol konsumieren. In einem Kurs mit acht Einheiten lernten die Eltern, in dieser häufig überfor-
dernden Situation einen klaren Kopf zu bewahren, ihr Elternverhalten zu reflektieren, neue Handlungsmög-
lichkeiten zu entdecken und diese auch umzusetzen.
• Die Zahl der Stammklienten/-innen in der Drogenberatung lag mit 590 Personen auf dem hohen Level der
Vorjahre; davon waren 134 Angehörige, was eine nochmalige Steigerung zum Vorjahr um 19 % bedeutet
und im systemischen Beratungsansatz in der Jugendberatung begründet ist. Die Anzahl der Beratungsge-
spräche lag mit 3.036 fast 10 % unter dem Vorjahr, was an der hohen Anzahl des Vorjahres und an Rück-
gängen im Erwachsenenbereich lag. So lag die Zahl der insgesamt geführten Erstgespräche (485) in der
Drogenberatung 14 % unter dem Niveau des Vorjahres, während die Erstgespräche in der Jugendberatung
im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 9 % gestiegen sind. Erstmalig seit Bestehen der Drogenhilfe suchte
mehr als die Hälfte der Klienten/-innen wegen ihres Cannabiskonsums die Drogenberatung auf (51 %),
Produktüberblicke
56
während die Opioidkonsumenten/-innen nur noch ein gutes Viertel der Stammklientel ausmachten (27 %).
Fast jeder Fünfte ist inzwischen wegen des Konsums von Kokain und chemischen Stimulanzien in der Be-
ratung (17 %).
• 89 % aller geführten Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mündeten in einen kontinuierlichen Hilfeprozess,
was die hohe Qualität der Jugendberatung widerspiegelt (Ansatz: 85 %). 69 % aller Beratungsprozesse
wurden planmäßig beendet (Ansatz 66 %). Bei 67 % aller beendeten Beratungsprozesse hatte sich in deren
Verlauf der Konsumstatus verbessert (Ansatz 66 %). Die NKF-Ansätze wurden damit sämtlich erreicht bzw.
übertroffen.
Ausblick auf das Jahr 2019:
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ wird mit dem Schwerpunkt „Alkohol und soziale Netzwerke“
fortgeführt und eine Überprüfung zeitgemäßer Zugangswege vorgenommen.
• Ein Coaching-Angebot der Jugendberatung für Fachkräfte der ambulanten und stationären Jugendhilfe zum
Umgang mit suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen ist geplant.
• Das Gruppenangebot „Elterncoaching zum Umgang mit ihren suchtmittelkonsumierenden Kindern“ soll
konzeptionell fortgeschrieben werden.
Ressourcen
• Stellen: 9,17
• Aufwendungen: 1.206.231 €
• Erträge: 257.094 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Mindestens 85 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen unter 21 Jahren mit einem vorher ver-
einbarten Folgetermin münden in einen Hilfeprozess.
Bei mindestens zwei Drittel (66 %) der beendeten Beratungsprozesse der unter 27-jährigen hat sich der Kon-
sumstatus verbessert.
Mindestens zwei Drittel (66 %) aller Beratungsprozesse werden planmäßig beendet.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anteil aller geführten Erstgespräche unter 21-Jähriger,
die in kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in %)
85 93 85 89
Anteil beendeter Beratungsprozesse unter 27-Jähriger,
bei denen sich der Konsumstatus verbessert hat (in %)
67 70 66 67
Anteil aller Beratungsprozesse, die planmäßig beendet
werden (in %)
64 71 66 69
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Stammklienten
Anzahl der Stammklienten in der Drogenberatung 579 583 500 590
Produktüberblicke
57
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
davon:
männlich 406 389 372
weiblich 88 81 84
Angehörige 85 113 134
Klientenkontakte
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.370 4.890 4.831
Klientenkontakte in der Beratung 3.283 3.359 3.036
davon:
männlich 2.361 2.438 2.157
weiblich 922 921 879
Klientenkontakte insgesamt 8.653 8.249 7.867
Erstgespräche
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 524 564 500 485
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen 130 117 110 127
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit
vereinbartem Folgetermin
87 82 80 91
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen mit vorher verein-
bartem Folgetermin
74 76 68 81
Beratungen
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen mit verbessertem Konsumstatus
89 68 66 84
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen
133 97 100 125
Anzahl aller planmäßig beendeten Beratungsprozesse 191 181 200 241
Anzahl aller beendeten Beratungsprozesse 298 254 300 349
Gruppenangebote
Gruppenangebotstage 120 120 120
davon:
„Cleangruppe“ 48 48 48
„ECKI-Gruppe“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Gruppe) 41 40 39
„Elternkreis“ (drogengefährdeter und -abhängiger
Kinder)
19 16 19
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogen-
konsumenten
12 12 12
Produktüberblicke
58
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol-
konsumenten
0 4 2
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangebo-
ten
643 554 608
Offene Angebote
Offene Sprechstunden 245 245 245
davon:
Offene Sprechstunde 151 151 151
Frauensprechstunde 47 47 47
Jugendsprechstunde 47 47 47
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 88 100
Weitere Daten
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 66 63 60
Präventionsberatungen 52 49 47
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 57 56 61
Durchgeführte Fortbildungstage 43 51 43
Produktüberblicke
59
Produktüberblicke
60
060401 – Angebote für Familien
Kurzdarstellung
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes.
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Das
Elterngeld soll verhindern helfen, dass die persönliche Verantwortungsübernahme für ein Kind zum Verlust der
ökonomischen Selbständigkeit führt.
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen.
In den Aufgabenbereichen "Familienbildung", "Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Perso-
nensorge" und "Schwangerschaftsberatung" sind bei den Angeboten für Familien sowohl der öffentliche Trä-
ger als auch freie Träger beteiligt.
Die Kommunale Schwangerschaftsberatung arbeitet mit den vier freien Trägern in einem regelmäßig stattfin-
denden Arbeitskreis eng zusammen.
Die Frühen Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern frühzeitig und nachhaltig zu ver-
bessern und leisten einen präventiven Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von
(werdenden) Müttern und Vätern.
Mit dem präventiven Angebot "Familienbesuche" können junge Familien frühzeitige Unterstützung und Bera-
tung erhalten.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 16 - 18 SGB VIII, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Gesetz zur
Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
Elterngeld:
• Die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung bei den Elterngeldanträgen ist im Jahr 2018 angestiegen. Dies
lag an längeren Personalausfällen und den erneut gestiegenen Antragszahlen.
• Die Erreichbarkeit der Elterngeldstelle wurde dadurch verbessert, dass ein Infotelefon mit einer Sammelruf-
nummer geschaltet wurde.
• Der Anteil der Väter, die in Münster Elterngeld beantragt haben ist weiterhin hoch. Die Zahlen belegen,
dass mehr als jeder zweite Vater „Elternzeit“ für sein Kind nimmt.
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Prävention:
• Die vierte Präventionskonferenz mit dem Titel „Kleiner Wechsel, große Wirkung! Sensible Lebensphasen
von 0 bis 6 Jahren. Zugänge - Übergänge gemeinsam gestalten!“ wurde im November 2018 unter der Fe-
derführung der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen durchgeführt.
• Im Kontext des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster er-
stellte die Netzwerkkoordination einen Bericht und einen Finanzierungsvorschlag zur Erweiterung des Maß-
nahmenprogramms. Die Politik hat im Mai 2018 auf Grundlage des Berichts die Verstetigung weiterer prä-
ventiver Maßnahmen beschlossen.
Produktüberblicke
61
• Im Rahmen der Etatberatungen wurde beschlossen, ab 2018 ff. einen „Innovationsfonds“ zur Entwicklung
neuer Maßnahmen und präventiver Projekte für die Zielgruppe „ältere Kinder und Jugendliche“ einzurichten.
Unter Federführung der Netzwerkkoordination wurden abteilungsübergreifend Förderkriterien erarbeitet und
die Vergabe für 2018 mit den Arbeitsgemeinschaften 2 und 3 nach § 78 festgelegt.
• Die Evaluation des Modellprojektes „Kommunale Präventionsketten“ wurde im Auftrag des Ministeriums für
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen durch ein externes Institut
durchgeführt. Aufgrund des vorgelegten Abschlussberichts hat die Landesregierung entschieden, das Mo-
dellprojekt zunächst bis 2020 fortzuführen.
Schwangerschafts(konflikt)beratung:
• Das Land NRW stellt seit 2017 eine Zusatzförderung für Familien- und Schwangerschaftsberatungsstellen
für Angebote für Flüchtlinge bereit. Die kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle hat 2018 erneut Mittel
für den Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen sowie Sachkosten für Hilfen zur Familienplanung bean-
tragt.
• Die Richtlinien zur Vergabe der Mittel aus der Stiftung Siverdes für Hilfen zur Familienplanung wurden von
der Kommunalen Schwangerschaftsberatung in Kooperation mit dem Gesundheits- und Veterinäramt neu
gefasst.
• Der Antrag der Ratsgruppe AfD A-R/0077/2017 „Sonderfonds für Schwangere - Höchstbeträge für Einzel-
leistungen aufstocken“ wurde mit der Vorlage V/0270/2018 bearbeitet und erledigt.
• Um auf das unzureichende ärztliche Angebot in Münster zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrü-
chen aufmerksam zu machen, haben die Beratungsstellen von Pro Familia, der Diakonie, von Donum vitae
und der Stadt Münster im März 2018 eine Veranstaltung / einen Kinoabend mit dem Film „Nicht Mutter“ und
anschließender Podiumsdiskussion durchgeführt. Es nahmen rund 400 Personen an der Veranstaltung teil.
• Von der Kommunalen Schwangerschaftsberatungsstelle wurde das erste Verfahren zur vertraulichen Ge-
burt (§§ 2/2a SchKG) in Münster begleitet und durchgeführt.
• Mit insgesamt 413 liegt die Gesamtzahl aller Fälle (davon 326 allgemeine Schwangerschaftsberatungen
und 87 Schwangerschaftskonfliktberatungen) auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Es ist aber ein deutli-
cher Rückgang von insgesamt 41 Fällen im Bereich der sog. Erstberatungen, also der Fälle, die im Erhe-
bungsjahr begonnen wurden, zu verzeichnen. Der Rückgang korrespondiert mit den aktuell konstanten Ge-
burtenzahlen und den zurückgegangenen Zuweisungen von Flüchtlingsfamilien. Im Bereich der Schwan-
gerschaftskonfliktberatungen nach §§ 5/6 SchKG sind die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr um ca. 38 %
von 63 auf 87 Fälle gestiegen.
• Im Bereich der Leistungsgewährung aus dem Sonderfonds sowie der Bundesstiftung sind die Antragszah-
len im Jahr 2018 etwas zurückgegangen. Insgesamt wurden 1.219 Anträge für Leistungen aus dem Sonder-
fonds aufgenommen und bearbeitet.123 Auszahlungen wurden aus der Bundesstiftung vorgenommen.
• Rund 45 % der Antragstellerinnen, die Leistungen aus der Bundesstiftung und 70 % der Schwangeren, die
Hilfen aus dem Sonderfonds beantragen, erhalten Leistungen nach den SGB II/III/XII und dem AsylbLG.
• Der Anteil der Ratsuchenden mit Migrationshintergrund bzw. Zuwanderungsgeschichte ist unverändert hoch
und macht ca. 50 % der Fälle im Bereich der allgemeinen Schwangerschaftsberatung und ca. 25 % im Be-
reich der Konfliktberatungen aus.
Familienbesuche:
• Im Jahr 2018 wurde zu 3.156 Familien Kontakt aufgenommen. Die Rückstände aus dem Vorjahr konnten
zeitnah aufgearbeitet werden, da offene Stellen ab Jahresbeginn durchgängig besetzt waren. Vom Sozial-
dienst für Flüchtlinge wurden 47 Besuche in Einrichtungen durchgeführt. Bei 22 % aller Familien kam kein
Besuch zustande. Davon haben 12,7 % der Familien den Termin vor dem Besuch abgesagt. In 9,3 % der
Produktüberblicke
62
Fälle kam es zum Fehlbesuch. Bei den Tandembesuchen mit einer Hebamme kam es bei insgesamt 334
Besuchen in 28,5 % der Fälle zu Fehlbesuchen.
• Bei den durchgeführten Besuchen wurde in 5 % der Fälle an die Stadtteilkoordination weiter vermittelt.
Ebenso hoch fiel auch die Vermittlung an eine Hebammenberatung aus. 87 % der Familien gaben an, eine
Hebammenbetreuung nach der Geburt in Anspruch genommen zu haben. Bei 13 % der Fälle wurde an wei-
tere niederschwellige Hilfen und Maßnahmen der Frühen Hilfen vermittelt („wellcome“, „Starthilfe“, usw.).
Zum Kommunalen Sozialdienst wurden 9 Familien vermittelt (0,37 %).
• Das Thema Kinderbetreuung ist für Familien ein wichtiges Anliegen im Familienbesuch. Zum Betreuungs-
wunsch gaben 59 % der Eltern an, eine Betreuung ab dem ersten Lebensjahr zu benötigen. 4 % der Befrag-
ten äußerten einen Betreuungsbedarf für ihr Kind bereits vor dem ersten Lebensjahr.
• Im Zuge des 10-jährigen Jubiläums wurde ein Flyer entwickelt, der sich an Eltern richtet, die noch keinen
Familienbesuch in Anspruch genommen haben. Der Flyer wurde an Kinderarzt- sowie gynäkologische Pra-
xen und weitere Fachleute versandt, die als Vertrauenspersonen für Familien gelten.
• Es wurde ein Beitrag für das Lokalfernsehen (WDR) gedreht und zusätzlich in den Printmedien (Moritz/WN/
MZ) die Arbeit des Präventionsteams ausführlich dargestellt. Damit rückte das Angebot stark ins öffentliche
Interesse. Von Eltern und Fachleuten gab es positive Rückmeldungen. Hervorgehoben wurden dabei ins-
besondere das Willkommensgeschenk und der Gutschein der Familienbildungsstätten sowie die vielen ak-
tuellen und stadtteilbezogenen Informationen.
• Gemeinsam mit den Kooperationspartnerinnen aus der Gesundheitshilfe wurde eine Fortbildung zum The-
ma „suchterkrankte Mütter“ durchgeführt.
Ausblick auf das Jahr 2019:
Elterngeld:
• Die Rückstände in der Bearbeitung der Elterngeldanträge werden durch eine Personalverstärkung abge-
baut. Des Weiteren ist es das Ziel, die Bearbeitungszeiten - nach dem Anstieg in 2018 - wieder zu verrin-
gern.
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Prävention:
• In Kooperation von Jugendhilfeplanung und Netzwerkkoordination Frühe Hilfen sowie weiteren Beteiligten
soll ein Konzept für eine Familienkonferenz entwickelt und umgesetzt werden.
• Das Modellprojekt „Kommunale Präventionsketten“ wird vom Land NRW fortgeführt. Die Landesregierung
hat angedeutet, dass die bisherigen Modellkommunen für Kommunen, die zukünftig am Projekt „Kommuna-
le Präventionsketten“ teilnehmen werden, die Funktion von Multiplikatoren übernehmen sollen.
Schwangerschafts(konflikt)beratung:
• Turnusmäßig wird 2019 der Bericht zu den Entwicklungen in der Schwangerschafts- und Schwanger-
schaftskonfliktberatung, verbunden mit dem Bericht zum Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster, erstellt.
• Von den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (Pro Familia, Beratungs- und Bildungscentrum der Dia-
konie, Donum vitae und Stadt Münster) erfolgt auf der Basis der neuen Datenschutzgrundverordnung aktu-
ell eine Anfrage bei verschiedenen Arztpraxen und Kliniken in Münster und im Umland, die einen Schwan-
gerschaftsabbruch durchführen. Es wird konkret abgefragt, ob die Kontaktdaten der Ärzte an Klientinnen,
die gem. §§ 5/6 SchKG von den Beratungsstellen beraten werden, weitergegeben werden können. Dadurch
wäre es den Klientinnen möglich, unkompliziert eine wohnortnahe Praxis oder Klinik zu kontaktieren.
• Die Kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle wird den Arbeitskreis der Unionbürger über Angebote
der Frühen Hilfen (Schwangerschaftsberatung, Familienbesuche und Stadtteilkoordination) informieren. Im
Produktüberblicke
63
Rahmen des Projektes „Europa-Brücke-Münster-plus“ sollen besonders schutzbedürftige Personengruppen,
wie z. B. Alleinstehende/Familien mit Kindern sowie Frauen, die der Armutsprostitution nachgehen, nieder-
schwellig beraten und begleitet werden. Ziel ist die Heranführung an das reguläre Hilfesystem.
Familienbesuche:
• Das Präventionsteam Familienbesuche wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit den Internetauftritt und
verschiedene Arbeitsmaterialien überarbeiten. Ziel ist es, dass Eltern mit unterschiedlichen Erfahrungs- und
Sprachhintergründen noch gezielter angesprochen und für die Inanspruchnahme des Angebots gewonnen
werden können.
• Aufgrund der Neustrukturierung erfolgt mit den Einrichtungsleitungen der Obdachloseneinrichtungen ein
Kooperationsgespräch, um Vereinbarungen/Absprachen zu treffen, wie und durch wen die Familienbesuche
in den Einrichtungen zukünftig durchgeführt werden sollen.
• In Kooperation mit dem Hebammennetzwerk wird der Flyer „Stillen, Füttern und Wickeln in Münster“ aktua-
lisiert und zur Neuauflage vorbereitet.
Ressourcen
• Stellen: 17,43
• Aufwendungen: 3.360.996 € (ohne Elterngeld)
• Erträge: 194.791 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen abschließend bearbeitet
werden, wird gehalten.
Der Anteil der Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung auf 40 % gesteigert und
anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden.
Eltern sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu diesem Zweck sollen jährlich
mindestens zwei Informationsveranstaltungen für Eltern stattfinden.
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung beträgt mindestens 30,5 %.
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert
(§§ 16 - 18 SGB VIII; in %).
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden
innerhalb von 3 Tagen erfüllt.
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung umfassend beraten und aus der Bun-
desstiftung "Mutter und Kind" sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie unter erschwer-
ten wirtschaftlichen Bedingungen leben.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wo-
chen abschließend bearbeitet werden (in %)
20 14 25 17
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 46 51 40 53
Informationsveranstaltungen für Eltern 2 2 2 2
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der
Familienbildung (in %)
30,5 31,6 30,5 31,0
Produktüberblicke
64
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment
der Erziehungsberatungsstellen (in %)
33 33 35 28
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familien-
besuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in %)
100 100 100 100
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus dem
Sonderfonds der Stadt Münster erhielten
98 100 115 89
Anzahl der Anträge, die von der kommunalen Schwan-
gerschaftsberatung aufgenommen wurden und Mittel aus
der Bundesstiftung erhielten
95 105 90 81
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Familienbildung
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4 4
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/-innen der Fami-
lienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
15,73 15,73 17,22
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/-innen der
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
10,73 10,73 11,43
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 740 740 760
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €) 3,25 3,35 3,40
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 2.970 2.972 3.100 2.951
im Stadtteil Mitte 2.085 2.033 2.135 2.038
in den Außenbezirken 885 939 965 913
davon:
im Stadtteil West 276 279 254
im Stadtteil Nord 260 320 334
im Stadtteil Ost 111 95 100
im Stadtteil Südost 91 101 111
im Stadtteil Hiltrup 147 144 114
Förderung der Erziehung
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich
Erziehungsberatung)
7 7 7 7
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 18 18 18
Produktüberblicke
65
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen ins-
gesamt (abzüglich Leitungsanteil)
24.705 24.726 23.500 24.100
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im
präventiven Leistungssegment (§§ 16-18 SGB VIII)
7.983 9.071 8.200 9.521
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und
Personensorge durch den Kommunalen Sozialdienst
399 354 295
davon:
gem. § 17 SGB VIII (Partnerschaft, Trennung und
Scheidung)
171 138 81
gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII (Umgangsrecht) 228 216 214
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf ver-
säumte Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen
wurde
1.311 1.353 1.584
Kommunale Schwangerschafts(konkflikt)beratung
Anzahl der kommunalen allgemeinen Schwangerschafts-
beratungen (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
367 360 400 326
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen
(§§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
70 63 75 87
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstif-
tung (Anzahl)
142 159 123
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 1.124 1.328 1.219
davon:
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsbe-
ratung
98 100 89
Elterngeld
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 4.472 4.609 4.500 4.659
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen ab-
schließend bearbeitet werden
720 642 900 801
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 2.640 3.168 2.900 2.743
davon Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 1.223 1.626 1.300 1.467
Anzahl der Teilnehmer/-innen pro Informationsveranstal-
tung für Eltern
25 22 25 23
Präventionsteam Familienbesuche
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbe-
such“ erhalten (in %)
100 100 100
Produktüberblicke
66
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.423 2.041 2.500 2.462
davon:
Besuche von Neugeborenen in Flüchtlingseinrichtun-
gen
134 51 47
Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 176 300 239
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme,
Erziehungsberatung, Familienbildung etc.)
369 539 450 608
davon:
Vermittlung von Hebammenberatung 114 185 131
Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 2 7 9
Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder
Beratungsstellen
253 330 468
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer,
Adresslisten)
140 89 150 158
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Fa-
milienbesuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden
509 628 450 766
Produktüberblicke
67
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen
Kurzdarstellung
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen erhält das Leitbild
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen und Unternehmen besondere Bedeu-
tung. Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind
Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.
Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten
Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Beschluss des
Rates vom 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
Gemeinsam mit vielen Partnern ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass die Lebensräume in unserer Stadt
kinder- und familienfreundlich gestaltet werden, Eltern bei ihrer wichtigen Erziehungsaufgabe von Anfang an
umfassende Unterstützungsangebote erhalten und Familien die Rahmenbedingungen vorfinden, die zu einem
gelingenden Aufwachsen von Kindern beitragen.
• Zunehmende Bevölkerungszahlen und steigende Betreuungsbedarfe erforderten im Interesse einer fami-
lienfreundlichen Stadtentwicklung auch im vergangenen Berichtsjahr den weiteren Ausbau von Kinderta-
gesbetreuungsangeboten im gesamten Stadtgebiet. Zum Kitajahr 2018/2019 konnten stadtweit insgesamt
314 zusätzliche Kindertagesbetreuungsplätze vorgehalten werden. Die Versorgungsquote für Kinder unter
drei Jahren stieg damit von 43,1 % auf 45,0 %; die der drei- bis sechsjährigen lag insgesamt bei 104,7 %.
Parallel zu der Realisierung neuer Kindertagesbetreuungsangebote lag ein weiterer Arbeitsschwerpunkt in
dem Ausbau der Übermittagsbetreuungsangebote, um auch hier den zunehmenden Bedarfen von berufstä-
tigen Eltern entsprechen zu können.
• Im Rahmen der NRW-weiten Zuteilung erhielt die Stadt Münster für das Kindergartenjahr 2018/2019 eine
Förderzusage für den Ausbau von drei weiteren Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren.
Mit Beschluss der Vorlage V/0728/2018 halten in Münster insgesamt 35 Familienzentren stadtteil- und be-
darfsorientierte Angebote mit den Schwerpunkten frühkindlicher Bildung und Förderung elterlicher Kompe-
tenzen vor.
• Im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt die betriebliche Kindertagesbetreuung eine
wichtige Rolle ein. Im letzten Berichtsjahr wurden 10 neue betriebliche Kindertagesplätze in Kitas geschaf-
fen. Da im gleichen Zeitraum acht betriebliche Plätze innerhalb der Kindertagespflege abgebaut wurden,
konnten 2018 insgesamt zwei zusätzliche betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze vorgehalten werden.
Stadtweit verfügt Münster damit über 486 betriebliche Plätze.
• Die im Berichtsjahr 2017 neu gegründete AG „Betriebskitas“ hat halbjährlich, davon einmal jährlich unter
Beteiligung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, getagt. Neben der Vernetzung und dem fachli-
chen Austausch im Hinblick auf die spezifischen Themen und Anliegen der Betriebskitas hat sich die AG
u. a. mit den Themen Fachkräftegewinnung und Datenschutz beschäftigt.
• Im Rahmen der Betreuungsangebote innerhalb der offenen Ganztagsschule im Primarbereich wurden zum
Schuljahr 2018/2019 stadtweit insgesamt vier weitere Gruppen geschaffen. Die Inanspruchnahme stieg
damit innerhalb des vergangenen Schuljahres von 58,9 % auf insgesamt 61,5 %.
• Die Vortragsreihe für Eltern "Was Kinder heute brauchen" richtet sich mit vielfältigen Themen rund um den
Erziehungsalltag an alle Eltern in Münster, um sie bei ihrer wichtigen Erziehungsaufgabe gut zu informieren
Produktüberblicke
68
und darin zu stärken, die Lebenswelten der Kinder besser zu verstehen. Die kontinuierlich hohe Inan-
spruchnahme zeigt, dass die Vortragsreihe auf die Fragen und Bedürfnisse von Eltern zugeschnitten ist.
In 2018 wurden in neun Vorträgen insgesamt knapp 850 Teilnehmer/-innen erreicht. Auf besonderes Inte-
resse stießen bei den Eltern Vorträge rund um die Themen Mediennutzung, Lernschwierigkeiten und die
Großveranstaltung mit dem Thema „die Wiederentdeckung der Kindheit“.
• Damit Eltern mit Kindern den Rosenmontagszug unbeschwert genießen können, hat das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien unter dem Kampagnendach von „Voll ist out“ und mit Unterstützung des Bürger-
ausschusses münsterscher Karneval im vergangenen Jahr erstmals eine rund 100 Meter lange familien-
freundliche Zone eingerichtet mit einem rauchfreien, E-Zigaretten-freien und alkoholfreien Straßenabschnitt.
• Das Kurzzeitbetreuungsangebot „Maxi-Turm“ und der überdimensionale Sandkasten „Maxi-Sand“ sind feste
Institutionen in Münster und stehen für eine kinder- und familienfreundliche Innenstadt. Im Vergleich zum
Vorjahr hat sich die Inanspruchnahme der Kurzzeitbetreuung im Maxi-Turm von rund 3.100 auf 3.242 Kin-
der gesteigert. Nach internen Erhebungen kommen 25 % der im Maxi-Turm betreuten Kinder aus dem Um-
land von Münster.
Ausblick auf das Jahr 2019:
• Parallel zur demografischen Entwicklung in der Stadt Münster wird der Ausbau und die Weiterentwicklung
von Angeboten zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege ein aktuelles Thema
und Erfordernis der Kinder- und Jugendhilfe bleiben. Eine zentrale Herausforderung bilden hierbei nicht nur
die Gewinnung innenstadtnaher Flächen bzw. Immobilien sondern auch die Gewinnung von Fachkräften.
• Die steigende Inanspruchnahme der Bildungs- und Betreuungsangebote setzt sich bei der Altersgruppe der
Kinder im Grundschulalter fort. Vor diesem Hintergrund werden die Entwicklungen innerhalb der offenen
Ganztagsschulen eng begleitet und analysiert, um frühzeitig und bedarfsgerecht weitere Plätze vorhalten zu
können. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2019 zusätzliche Mittel für die
Ausweitung von Randzeitenbetreuungsangeboten innerhalb der offenen Ganztagsschulen bereitgestellt.
• Um den wachsenden Herausforderungen im Familienalltag besser zu begegnen, trägt das Land Nordrhein-
Westfalen mit der Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren zu einer erweiterten
Unterstützungsstruktur für Kinder und Eltern vor Ort bei. Die Auswahl zusätzlicher vom Land zugewiesener
Kontingente ist bis Juni 2019 vorzunehmen und beschließen zu lassen.
• Die von der Stadt Münster entwickelte Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel "Was Kinder heute brauchen"
wird 2019 ihr 10-jähriges Jubiläum feiern. Einen besonderen Schwerpunkt bilden aufgrund des hohen Inte-
resses von Eltern verschiedene Themen rund um die vielbesagte Mediennutzung. Besondere Highlights im
Jubiläumsjahr sind zwei Großveranstaltungen.
• Mit dem Haushaltsbegleitantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL wurde die
Verwaltung beauftragt, ein Veranstaltungskonzept für die Einrichtung einer Familienkonferenz für Münster
zu erstellen. Auf Grundlage der Vorlage „Familienkonferenz für Münster“ (V/0818/2018) wird die Kinder- und
Jugendhilfe mit weiteren Akteuren ein Veranstaltungsformat entwickeln.
• „Maxi-Sand“ hat sich am Harsewinkelplatz bewährt und bleibt auch in 2019 an diesem Standort bestehen.
Der Umzug zum Syndikatsplatz steht in Abhängigkeit zu den Sanierungen am Stadthaus I.
• Die in 2018 ins Leben gerufene und von vielen Familien in Anspruch genommene familienfreundliche Zone
wird zum Karneval 2019 erneut vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unter dem Kampagnendach
von „Voll ist out“ und mit Unterstützung des Bürgerausschusses münsterscher Karneval eingerichtet. Für
Kinder, die von ihren Eltern im Karnevalsgeschehen getrennt werden, wird im „Maxi-Turm“ eine zentrale
Auffangstelle eingerichtet, die von pädagogischen Mitarbeitern/-innen betreut wird.
Produktüberblicke
69
Ressourcen
• Stellen: 2,77
• Aufwendungen: 696.625 €
• Erträge: 212.508 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt
werden durch:
a.) Vortragsreihen für Mütter und Väter unter dem Motto "Was Kinder heute brauchen"
b.) das Familienbüro
c.) regelmäßige Beiträge in den Sonderbeilagen der örtlichen Presse
Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten werden. Die
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert werden.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anzahl der Teilnehmer/-innen bei der Vortragsreihe für
Mütter und Väter „Was Kinder heute brauchen“
386 383 650 847
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Famili-
enbüros
4 2 4 2
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu be-
trieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten
werden
7 7 10 7
Anzahl der Beiträge in den Sonderbeilagen der örtlichen
Presse
12 12 12
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kinder-
tagesbetreuungsplätze
24 6 25 2
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreu-
ung insgesamt
468 484 503 486
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/-innen im Fa-
milienbüro pro Jahr
12.922 16.268 9.000 16.752
Anzahl der Notinseln 279 279 295 284
Anzahl der betreuten Kinder im Maxi-Turm 3.298 3.116 3.500 3.242
Produktüberblicke
70
060501 – Bezirkl. Sozialarbeit und Hilfen z. Erziehung in der Familie und eig. Wohnung
Kurzdarstellung
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten:
• Informieren und zur Selbsthilfe anregen und befähigen,
• Gemeinwesenbezogene Anliegen und Ressourcen fördern,
• Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sozialangelegenheiten beteiligen.
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung.
Hilfen zur Erziehung (HzE) sichern das Recht junger Menschen bis 18 Jahren auf Erziehung in ihrer Familie,
wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte (nachfolgend Eltern genannt) diese Aufgabe nicht aus eigener
Kraft ganz oder teilweise leisten können. Sie unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsauf-
gaben und dienen der Förderung und Stabilisierung der psycho-sozialen und schulischen Entwicklung des
Kindes oder Jugendlichen. Vorrangiges Ziel der sozialpädagogischen Beratung und Unterstützung ist die Hilfe
zur Selbsthilfe. Ambulante und teilstationäre Hilfen tragen dazu bei, die Situation in den Familien oder bei den
einzelnen jungen Menschen so zu verändern, dass die Betroffenen ihr Leben trotz schwieriger Bedingungen
wieder selbständig führen können. Der Erhalt des familiären Zusammenlebens und die weitgehende Vermei-
dung stationärer Erziehungshilfe sind grundlegende Zielrichtungen der Hilfen. Die Hilfen sind grundsätzlich
zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge Volljährige.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 27 - 32, 35, 41 SGB VIII
Folgende ambulante Hilfen zur Erziehung werden bewilligt und begleitet:
• Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII),
• Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Fälle aufsuchender Familientherapie (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII),
• Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
• Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII),
• Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
• Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII),
• Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII),
• Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII).
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
In der Regel geht jeder Hilfe ein Beratungsprozess voraus, da zu Beginn nicht immer feststeht, ob und welche
Hilfe (auch Hilfe zur Erziehung) im weiteren Verlauf erforderlich und geeignet ist. Diese „allgemeine Bera-
tungsleistung“ ist in der sogenannten Falleingangsphase zu leisten und entscheidet auch wesentlich darüber,
ob ein Fall als Leistungsfall gemäß § 27 ff. SGB VIII bewilligt wird oder ob es bei einer Beratungsleistung im
Produktüberblicke
71
Sinne des § 16 SGB VIII verbleibt.
Das Wesen der bezirklichen Sozialarbeit in den ASD, wie auch im KSD Münster, ist die Grundzuständigkeit als
niedrigschwelliger Ansprechpartner in den Sozialräumen/Bezirken. Damit unterscheidet sich die Bezirkssozial-
arbeit wesentlich von der sonstigen Jugendhilfelandschaft im Bereich der erzieherischen Hilfen, die durch
spezielle Träger für unterschiedliche Zielgruppen und Angebotsformen gekennzeichnet ist.
Der Schwerpunkt des Kommunalen Sozialdienstes liegt inzwischen eindeutig im Bereich der Jugendhilfe und
wird nur durch wenige Teilleistungen im Gebiet des Sozialen und die Kooperation mit dem Gesundheitswesen
ergänzt.
Beratung ist integraler Bestandteil jeder Leistung, d. h. auch eine Hilfe zur Erziehung hat sowohl im Vorgang
als auch im weiteren Verlauf einen gewichtigen Beratungsanteil, da sich ohne eine stabile helfende Beziehung
zwischen dem professionellen Berater und den Kindern, Jugendlichen und Familien keine sinnvollen Hilfear-
rangements finden lassen. Dies berührt auch den Steuerungsanteil der Hilfen zur Erziehung, der im Einzelfall
in Koordination mit den unterschiedlichsten Beteiligten (z. B. Heimeinrichtungen) zu bewältigen ist. Über die
Hilfeplanung entscheidet sich die Auswahl spezieller Dienste und Einrichtungen, die detaillierte Ausgestaltung
der Hilfe, die Definition von Hilfeplanzielen usw.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kooperationsaufwand angesichts einer vielfältigen Trägerlandschaft
enorm gestiegen ist und auch die Ansprüche der Adressaten der Hilfen mit den Jahren erheblich gewachsen
sind. Betroffene wollen mehr verstehen, was das Jugendamt leistet, wie eine Beteiligung aussieht, was erwar-
tet wird und mit welchen Perspektiven die weitere Hilfeplanung ablaufen soll.
Ein stabiles Netzwerk in den fünf Sozialbezirken des Kommunalen Sozialdienstes Münster ist die Vorausset-
zung für ein geeignetes und sinnvolles Hilfekonzept in jedem Einzelfall, weil die verfügbaren Ressourcen sei-
tens freier Träger, der Familien und der Regeleinrichtung im Sozialraum in die Hilfeplangestaltung einfließen.
Die Pflege und Aktualisierung dieser Netzwerke ist die Vorableistung, die ein Kommunaler Sozialdienst erbrin-
gen muss, damit für den Einzelfall entsprechende Möglichkeiten bereitstehen.
Im Rahmen des o. g. Anforderungsspektrums verteilt sich die Fallarbeit in den jeweiligen Bezirken. Aus der
Fülle der Aktivitäten können nur ausschnittweise exemplarische Hinweise darauf gegeben werden, was die
Bezirkssozialarbeit praktisch ausmacht.
• In allen Bezirken haben die bezirksübergreifenden Fachdienste (Heimfachdienst, Eingliederungshilfen,
Pflegekinderdienst und die Kinderschutzfachkraft) intensive fallbezogene Fachberatung geleistet, die den
Wirkungsgrad geplanter Hilfen verbessern soll.
Bezirk Mitte:
• Im Rahmen der Vernetzung zwischen Grundschulen, offenem Ganztag und Bezirkssozialarbeit im Bezirk
Mitte wurden die Bemühungen um eine Kooperation vertieft, um aktiv im Sinne einer „Verantwortungsge-
meinschaft“ die Kinder und Jugendlichen in schwierigen Lern- und Lebenssituationen zu unterstützen und
zu fördern.
• Es fanden Kooperationsgespräche mit der Leitung Frauenhaus, der Fachkoordination des SKF, der Abtei-
lungsleitung des Kommunalen Sozialdienstes und drei Mitarbeitern des Bezirks Mitte statt. Darüber hinaus
fanden zwei Arbeits-/Kooperationsgespräche zu den Themen Kinderschutz und erzieherische Hilfen als
auch niederschwellige Hilfen im Sozialraum statt. Zusätzlich zum Thema Kinderschutz (Verfahrensfragen,
Örtliche Richtlinien und Standards für die Durchführung des Kinderschutzauftrages) führte der Fachdienst
Kinderschutz des Kommunalen Sozialdienstes in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Mitte eine Informations-
/Schulungsveranstaltung durch.
Bezirk West:
• Der Vernetzungskreis Jugendhilfe – Schule, an dem die Grundschulen Roxel, Nienberge, Mecklenbeck und
Albachten, die OGS, die Caritas-Beratungsstelle und der KSD West teilnehmen, hat seine Arbeit aufge-
nommen. Themen waren bisher die Vorstellung der Arbeit des KSD inklusive der Verfahrensabläufe im Be-
Produktüberblicke
72
reich des Kinderschutzes, Informationen der Caritas-Beratungsstelle über ihre Beratungstätigkeit und die
Vorstellung der Arbeit der Fachstelle „Jugendhilfe in der Primarstufe“ des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien.
Bezirk Nord:
• Im Rahmen des Projektes „Bildung integriert“ wurde im Stadtteil Coerde der Übergang von Kindern aus den
Kindertageseinrichtungen in die Grundschulen in den Blick genommen. Hier gelingende Übergänge zu
schaffen, ist das Anliegen aller Beteiligten. Ein erweiterter Leitungskreis der Schul- und Kitaleitungen, unter
Beteiligung der Stadtteilkoordinatoren, des Gesundheitsamtes und des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien arbeitet schon seit über drei Jahren an dem Thema.
• In Kinderhaus-Ost wurde eine dezentrale Flüchtlingseinrichtung am Wangeroogeweg fertiggestellt und be-
zogen.
Bezirk Ost:
• Nachdem in der ersten Jahreshälfte 2018 in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) verstärkt Versorgung in
medizinischen Notsituationen geleistet wurde, konnte dieser Bedarf ab der zweiten Jahreshälfte mit der
Umstellung der Einrichtung auf eine Zentrale Aufnahmeeinrichtung (ZAE) nicht mehr wahrgenommen wer-
den. Dies steht im Wesentlichen mit der nun längeren Aufenthaltsdauer der Bewohner im Zusammenhang,
wodurch auch unterstützende Netzwerke innerhalb der Bewohnerschaft greifen können.
• Eine verstärkte Cliquenbildung im Stadtteil wurde zuletzt nicht mehr wahrgenommen. Es besteht mit vielen
Akteuren im Stadtteil eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Über regelmäßige Netzwerktreffen
hinaus ließe sich eine enge projekthafte Zusammenarbeit zeitnah realisieren, sofern hinsichtlich einer neu
aufkommenden Cliquenbildung die Notwendigkeit besteht.
• Hinsichtlich der Zunahme von Kindeswohlgefährdungen (KWG) und entsprechenden Anrufungen gem. § 8a
SGB VIII im Jahr 2018 konnte kein Schwerpunkt in einem spezifischen Stadtteil / einer Stadtzelle ausge-
macht werden.
Eine Häufung einzelner Gefährdungskategorien konnte ebenfalls nicht wahrgenommen werden. Es war je-
doch eine verstärkte Aufmerksamkeit und Sensibilität von Nachbarn, Familienangehörigen und Institutionen,
die auf Missstände aufmerksam machten, festzustellen. Ein weiteres Indiz für die Zunahme der Gefähr-
dungsfälle könnte die steigende Bevölkerungszahl in Südost sein.
Bezirk Hiltrup:
Die Obdachloseneinrichtung in der Trauttmansdorffstraße wird, wie im letzten Jahr geplant, mit wenig Verzö-
gerung abgewickelt. Sie konnte im Jahr 2018 nicht vollständig geschlossen werden. Jedoch sind die ersten
Häuser durch bauliche Maßnahmen geschlossen worden. Die Familien werden zum Teil in der Trauttmans-
dorffstraße umgesetzt, um die ersten Häuser ganz leer zu ziehen. Für jede Familie wird individuell geschaut,
wohin sie verlegt werden kann. Wenige Familien haben die Veränderungen genutzt und sich Wohnungen auf
dem freien Wohnungsmarkt gesucht. Die vollständige Schließung der Trauttmansdorffstraße ist für März/April
2019 geplant. Die Kita auf dem Gelände soll erhalten bleiben.
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung:
• Auch im Jahr 2018 konnte die Wirksamkeit von heilpädagogischen Tagesgruppen gem. § 32 SGB VIII
durch das ELS-Institut im Rahmen der WIMES-Auswertung belegt werden. Insbesondere konnten mit die-
sen teilstationären Maßnahmen intensivere Hilfen abgewendet werden. Das Ziel, die Anzahl solcher Hilfen
weiter zu erhöhen, wurde in 2018 erreicht.
• Die Fallzahlentwicklung ist im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung unspektakulär. Trends setzen
sich auch dieses Jahr fort.
Produktüberblicke
73
• Seit 2014 bewegen sich die die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen. In der Kombination der Fallzahlen von
Erziehungsbeistandschaft (EB) und sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) hat sich dieses Jahr die
Schwankungsbreite unmerklich (unter 2 %) nach oben erweitert.
• Die Fallzahl in der sozialpädagogischen Familienhilfe ist mit 403 in 2018 beendeten oder am 31.12.2018
laufenden Fällen leicht um 8 % gestiegen. Wie in den vergangenen Jahren schwächt die Erziehungsbei-
standschaft den Fallanstieg der SPFH wieder etwas ab. Dieses Jahr verzeichnet die EB einen leichten
Rückgang von 4 % auf 177 Fälle.
• Das Ziel, dass der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen dauerhaft mindestens 56 %
beträgt, ist dieses Jahr, ebenso wie in den Jahren davor, nicht erreicht worden. Er liegt ohne die Kostener-
stattungsfälle auf einem Niveau von 53 % zu 47 %
• Die Zielkennzahl, dass zumindest 80 % der laufenden ambulanten Erziehungshilfen nach spätestens 18
Monaten beendet sind, wird auch im Jahr 2018 deutlich übertroffen (SPFH 96 %, Erziehungsbeistandschaft
93 %).
Ausblick auf das Jahr 2019:
Bezirk Mitte:
• Im Zusammenhang mit der Schließung der Obdachloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße und der damit
einhergehenden dezentralen Unterbringung der Bewohner/-innen auf verschiedene Standorte sind derzeit
drei Standorte mit insgesamt ca. 130 Plätzen im Bezirk Mitte geplant. Die Umsetzungen erfordern eine enge
Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen und Fachkräften in Bezug auf die Integration und Ver-
mittlung in Wohnungen auf den freien Wohnungsmarkt sowie die Unterstützung der Familien durch erziehe-
rische Hilfen als auch die Sicherstellung des Kinderschutzes.
• Die Kooperationsgespräche zwischen dem Bezirk Mitte und dem Frauenhaus des SKF werden auch in
2019 weiter geführt.
Bezirk West:
• Die Sitzungen des Vernetzungskreises Jugendhilfe – Schule werden in 2019 fortgeführt.
Bezirk Nord:
• Thema ist die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Stadtteil Coerde, speziell am Hamannplatz.
Hier wird sich auch die Kinder- und Jugendhilfe intensiv einbringen.
Bezirk Ost:
• Insbesondere hinsichtlich des Kinderschutzes wird eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwi-
schen der ZUE und dem KSD angestrebt. Dazu gehört die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit hinsicht-
lich der möglichen Kinderschutzfälle und die konsequente Umsetzung einer solchen Vereinbarung sowie die
entsprechende Schulung, Begleitung und Unterstützung der Mitarbeiter der ZUE durch den KSD.
Bezirk Hiltrup:
• Die vollständige Schließung der Obdachloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße ist für Anfang 2019 geplant.
Die Häuser sollen alle baulich verschlossen werden. Im Rahmen des sozialen Arbeitskreises werden die
Akteure im Stadtteil auf die Veränderung reagieren müssen. Durch die Schließung befinden sich rund 100
Kinder weniger im Stadtteil, auf die im Vorfeld immer ein besonderes Augenmerk gelegt wurde. Die Kita auf
dem Gelände soll erhalten bleiben. Auch in den letzten Jahren wurde sie stark aus dem Umfeld des Stadt-
teils belegt.
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung:
• Mit dem Qualitätszirkel der Beratungsstellen wird in diesem Jahr das Thema „Beratung für Klienten mit
Fremdmotivation“, also vom KSD geschickte Klienten, bearbeitet. Hier soll die Falleingangsphase als be-
sonderer Prozess in der Hilfegewährung betrachtet werden.
Produktüberblicke
74
Ressourcen
• Stellen: 22,99
• Aufwendungen: 12.181.571 €
• Erträge: 1.132.471 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der KSD führt sein bezirkliches Sprechstundenangebot (insbesondere an Grund- und Förderschulen) bedarfs-
und zielgruppengerecht fort.
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft mindestens 56 % betragen.
Innerhalb von 18 Monaten sollen 80 % (Standard) der Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne weitere
ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewälti-
gen.
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe
von 75.000 Stunden (Umstellung von Brutto- auf Netto-Fachleistungsstunden) werden als Standardvolumen
eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließ-
lich Schulen)
500 500 500 500
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden
sind (in %)
93 92 80 93
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18
Monaten beendet worden sind (in %)
90 93 80 96
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen
(in %)
49 50 56 60
Anzahl max. verbrauchter Stunden 73.188 74.882 75.000 80.841
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Bezirkliche Sozialarbeit
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53 53 52
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des
KSD
22 22 22 22
Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2; 41 SGB
VIII) gesamt
1.744 1.802 1.615 1.864
Ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung -
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII)
ambulant
863 902 900 935
Produktüberblicke
75
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20
SGB VIII) - Anzahl der Fälle
2 3 6
Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII):
Anzahl der Fälle 20 21 39
davon junge Volljährige 19 19 38
Aufsuchende Familientherapie § 27 Abs. 2 SGB VIII -
Anzahl der Fälle
10 17 11
Heilpädagogische Horte (§ 27 Abs. 2 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
36 31 40
Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12.) - laufende und beendete
Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO)
84 95 100
Anzahl der Fälle am 31.12. (Stichtag) 39 46 42
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
1.228 1.191 1.339
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
38 78 53
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 191 184 220 177
davon:
junge Volljährige 15 23 27
Anzahl der beendeten Fälle 92 105 110 85
davon Anzahl der Fälle, die nach 18 Monaten been-
det worden sind
83 98 88 79
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 84 88 73
Fälle am 31.12. (Stichtag) 99 79 92
davon junge Volljährige 4 8 8
Jahresstundenkontingent (max.) 20.079 20.348 24.000 18.969
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 380 374 350 403
davon:
Anzahl der beendeten Fälle 176 190 180 201
davon Anzahl der Fälle, die nach max. 18 Monaten
beendet worden sind
164 174 144 192
Produktüberblicke
76
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
davon Anzahl beendeter Fälle mit über 18 Monaten
Dauer
12 16 9
davon Anteil beendeter Fälle, die nach max. 18
Monaten beendet worden sind (in %)
93 92 96
davon Anteil beendeter Fälle mit über 18 Monaten
Dauer (in %)
7 8 4
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 180 173 202
Fälle am 31.12. (Stichtag) 204 184 202
Jahresstundenkontingent (max.) 53.109 54.534 51.000 61.872
Heilpädagogische Tagesgruppe (HTG) (§ 32 SGB
VIII) - Anzahl der Fälle am 31.12. (lfd. u. beendete Fälle)
90 82 90 92
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII):
Anzahl der Fälle § 35 SGB VIII 3 7 10
davon junge Volljährige 3 4 0
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten
(Basis: Transferzahlungen, Personal- und Sachkosten):
Produktüberblicke
77
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl
Produktüberblicke
78
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Kurzdarstellung
Hilfen zur Erziehung (HzE) in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung
von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Ju-
gendhilfe. Voraussetzung ist, dass das Wohl und/oder die Erziehung in der Herkunftsfamilie allein oder durch
ambulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten,
dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder
dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit
der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerbern/-innen mit
dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII
Diesem Produkt sind folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses zugeordnet:
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII)
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
• Die Anzahl der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) ist auch im Jahr 2018
zurückgegangen. Mit der Vorlage V/0033/2019 hat das Jugendamt über die Entwicklung in den letzten Jah-
ren ausführlich berichtet. Zwischenzeitlich liegen auch (erste) statistische Auswertungen der Fallzahlent-
wicklung im Bereich der Heimerziehung vor.
Im Bereich Heimerziehung (§ 34) ist der Bestand an Fällen zum Stichtag 31.12. in den letzten drei Jahren
gestiegen, obwohl die Inanspruchnahme der stationären Jugendhilfe durch junge Geflüchtete abgenommen
hat. Dieser Entwicklungstrend konnte auch in anderen Kommunen beobachtet werden.
Im Zusammenwirken der jungen Menschen und der freien Jugendhilfeträger, die für die originäre Betreuung
und Versorgung zuständig sind, konnten 62 % aller Jugendhilfeleistungen mit einer positiven Bewertung
beendet werden. Berücksichtigt man dabei die recht kurze Verweildauer der jungen Menschen in den jewei-
ligen Hilfen, so kommt der o. g. Feststellung große Bedeutung zu. In kurzer Zeit konnte viel erreicht werden.
• Der Praxis- und Qualitätsdialog mit den stationären Jugendhilfeeinrichtungen wurde auch in 2018 fortge-
setzt. Es erfolgte ein vertiefter Austausch zum Thema „Beteiligungs- und Beschwerdemanagement“ von
Kindern und Jugendlichen in stationärer Jugendhilfe. Die beteiligten Träger der Jugendhilfe (AG 78/3) stell-
ten ihre - zum Teil neu überarbeiteten - Konzepte vor. Als neuer sog. Schlüsselprozess wurde der Aus-
tausch zum Thema „Aufnahmeverfahren“ fortgesetzt. Auch hier ist es Ziel, fachliche Standards im gemein-
samen Diskussionsprozess abzustimmen, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei der Vermittlung
Produktüberblicke
79
von stationären Jugendhilfeleistungen noch besser gewährleisten zu können. Ebenso gilt es auszuloten, ob
vorhandene Angebotsstrukturen noch den Betreuungsbedarfen der jungen Menschen entsprechen.
• Im Rahmen des Qualitätszirkels stationäre Hilfen wurde festgehalten, dass wir zunehmend mit Jugendli-
chen konfrontiert sind, die durch Delinquenz, selbst- und fremdgefährdendes Verhalten sowie Drogenkon-
sum auffallen und durch die klassischen Angebote der Hilfen zur Erziehung nicht mehr zu erreichen sind.
Selbst über das Familiengericht genehmigte und angeordnete freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kin-
der- und Jugendpsychiatrie oder bei einem darauf spezialisierten Träger können nicht immer so umgesetzt
werden wie gewünscht.
Die Konsequenz war, dass diese schwierigen system-herausfordernden Kinder und Jugendlichen vermehrt
in unseren Inobhutnahmeeinrichtungen oder dem Sleep-In aufschlugen und dort im Zweifel durch pädago-
gische Angebote kaum noch erreicht werden konnten. Nichtsdestotrotz oder gerade deswegen beschäftig-
ten uns diese Kinder und Jugendlichen durch ihr Verhalten weiterhin auf allen Ebenen, sei es im Bereich
der Justiz, der Gesundheit oder im Bereich des Kommunalen Sozialdienstes und der Freien Träger.
Die Aufgabe, wieder Perspektiven für diese besonders herausfordernden Kinder und Jugendlichen herzu-
stellen, kann nur als Verantwortungsgemeinschaft (bestehend aus freier und öffentlicher Jugendhilfe, LWL,
Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gesundheitsamt, Polizei, Staatsanwaltschaft,
Gericht) in der Stadt Münster angegangen werden und ist nur zu schultern, indem die vorhandenen Mög-
lichkeiten und potenziellen Synergien zur Verfügung und in Abstimmung miteinander gestellt werden.
Unter der Überschrift „Bündnis für system-herausfordernde Kinder und Jugendliche“ haben sich unter Fe-
derführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und der Kinder- und Jugendpsychiatrie Vertre-
ter/-innen unterschiedlichster Einrichtungen und Dienste - bestehend aus freier und öffentlicher Jugendhilfe,
LWL, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gesundheitsamt, Polizei, Staatsanwalt-
schaft, Gericht - zu zwei Bündnistreffen zusammengefunden. Diese Bündnistreffen wurden jeweils durch
den LWL moderiert. In einem gemeinsamen und dialogischen Prozess wurden mit den Bündnispartnern/-
innen das Ziel des Bündnisses sowie die konkrete Zielgruppe definiert. Ausgehend davon bildeten sich drei
Arbeitsgruppen zu folgenden Schwerpunktthemen:
1. „AG 1 Fallclearing für system-herausfordernde Kinder- und Jugendliche“
2. „AG 2 Verfahrensabsprachen zwischen öffentlicher/freier Jugendhilfe und KJP/Umgang mit herausfor-
dernden dissozialen Grenzverletzungen durch Minderjährige“
3. „AG 3 Individualmaßnahmen“ - Entwicklung von trägerübergreifenden Ideen und Konzepten, um auf die
system-herausfordernden Bedürfnisse der Klientel adäquat reagieren zu können.
• Mit dem Bundesteilhabegesetz verfolgt der Gesetzgeber das übergeordnete Ziel, die Lebenssituation von
Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern und
die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Im Rahmen eines Modellpro-
jektes wurde die Durchführung einer Hilfeplanung für Familien mit behinderten Kindern erprobt. Auch Pfle-
geltern mit behinderten (Pflege-)Kindern konnten auf Unterstützung der Hilfeplanerinnen zurückgreifen.
Nach Verabschiedung der Ausführungsbestimmungen am 01.07.2019 (AG-BTHG - NRW) wird diese Auf-
gabe ab 2020 vom Landesjugendamt übernommen. Die Durchführung des Gesamt- und Teilhabeverfah-
rens, z. B. im Rahmen der ambulanten heilpädagogischen Familienhilfe für Kinder und Jugendliche, wird
zukünftig in einer Fachstelle des Sozialamtes angesiedelt.
• Im Bereich der Vollzeitpflegen nach § 33 SGB VIII war im abgelaufenen Jahr eine geringe Steigerung von
knapp 1 % festzustellen. Weiterhin ist aber der Anteil von Pflegefamilien aus dem familiären Umfeld (Ver-
wandtenpflegen) gestiegen. Hier werden Großeltern, Geschwister oder andere Verwandte finanziell und
durch Beratung unterstützt. Im Gegensatz zu den durch das Jugendamt geschulten Pflegeeltern werden
aus Geschwistern oder Großeltern „erziehende Verwandte“, die sich aufgrund der familiären Umstände der
Erziehung der (Enkel-)Kinder nicht entziehen können oder nicht entziehen wollen. Die Fachkräfte der Ju-
gendhilfe haben auch hier die Aufgabe, die Eignung festzustellen und eine kontinuierliche Beratung sicher-
zustellen.
Produktüberblicke
80
• Für die Inanspruchnahme von stationären Jugendhilfeleistungen sind immer noch häufig prekäre Lebensla-
gen und damit fehlende ideelle und materielle Ressourcen verantwortlich. Überwiegend kommen Kinder
und Jugendliche aus Haushalten mit einem Elternteil. Oft sind Alleinerziehende mit der Versorgung, Betreu-
ung und insbesondere mit der Förderung ihrer Kinder überfordert. Ihnen fällt es häufig schwer, im notwen-
digen Umfang auf öffentliche Unterstützungsstrukturen zurückgreifen. Ambulante Hilfeleistungen reichen zu
einer nachhaltigen Verbesserung der Lebens- und Erziehungsbedingungen (allein) nicht aus. Das Jugend-
amt setzt hier auf die (neu) geschaffenen Angebote und Strukturen unter dem Stichwort „Frühe Hilfen“. Die-
se Präventivangebote müssen zukünftig noch besser mit den individuellen Jugendhilfeleistungen im Sozial-
raum abgestimmt und lebensweltorientiert vernetzt werden.
• Die Arbeit der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes konzentriert sich derzeit auf sog. Stiefel-
ternadoptionen. Für 20 Kinder und Jugendliche konnten Stiefelternadoptionen abgeschlossen werden. In
vier Einzelfällen konnte in 2018 eine (Fremd-)Adoptionspflege erfolgreich abgeschlossen werden. Nach den
gesetzlichen Vorgaben des AdVermiG haben Adoptiveltern Anspruch auf eine nachgehende Beratung, die-
se wird - sowohl durch den SkF e. V. Münster, als auch durch den städtischen Pflegekinderdienst - gewähr-
leistet.
In der Beratungsarbeit werden auch aktuelle (gesellschaftliche) Themen einer Elternschaft durch adopti-
onswillige (junge) Paare/Einzelpersonen nachgefragt. Ein wichtiges Thema für adoptierte Kinder und Ju-
gendliche wird - früher oder später - die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft sein. Mit 16 Jahren
haben adoptierte Jugendliche Anspruch auf Einsicht in die Adoptionsakte. Dieser Wunsch wird bei Bedarf
fachlich gut begleitet.
Ausblick auf das Jahr 2019:
• Der Praxis- und Qualitätsdialog mit den freien Trägern der (stationären) Jugendhilfe wird zum Thema „Auf-
nahmeverfahren“ und „bedarfsgerechte Angebote“ fortgesetzt, um die Qualität der Kooperation im Interesse
der Kinder, Jugendlichen und Familien zu verbessern.
• Das beteiligungsorientierte „Bündnis für system-herausfordernde Kinder und Jugendliche“ wird weiter fort-
gesetzt.
Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen werden im Frühjahr 2019 in einem weiteren Bündnistreffen
zusammengetragen und darauf aufbauend Konzeptbausteine und neue Formen einer „einrichtungsüber-
greifenden Kooperation“ erprobt.
In 2019 ist damit zu rechnen, dass eine sog. „Clearingstelle“ als neues Beratungs- und Entscheidungsgre-
mium unter Beteiligung der Bündnisteilnehmer/-innen (bestehend aus freier und öffentlicher Jugendhilfe,
Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gesundheitsamt, Polizei, Staatsanwaltschaft,
Gericht) starten kann.
Ressourcen
• Stellen: 26,89
• Aufwendungen: 30.513.210 €
• Erträge: 5.430.961 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll auf 44 % reduziert und anschließend auf diesem
Niveau beibehalten werden.
Eine Rückkehr der/des Minderjährigen wird in 45 % der Fälle erreicht.
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster
untergebracht werden.
Mindestens 40 % aller Empfänger/-innen von stationären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut werden.
Produktüberblicke
81
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre
Herkunftsfamilie zurückgeführt werden (in %)
56 32 45 28
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen
(in %)
51 50 44 50
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Müns-
ter untergebracht werden (in %)
96 85 75 81
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen sta-
tionären Hilfen mit Ausnahme der Kostenerstattungsfälle
(§§ 33,34 SGB VIII) (in %)
46 45 40 43
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2; 29 bis 35; 41 SGB
VIII) gesamt
1.744 1.802 1.615 1.864
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 881 900 715 929
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär
(ohne Kostenerstattungsfälle)
765 793 615 832
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder
(§ 19 SGB VIII) - Anzahl der Fälle
14 19 18
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 350 354 245 357
davon:
unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 30 29 23
junge Volljährige 26 39 54
im Berichtsjahr beendete Fälle 66 51 58
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 264 291 301
Fälle am 31.12. (Stichtag) 284 303 299
davon junge Volljährige 15 25 29
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 189 186 194
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 161 168 163
davon junge Volljährige 13 39 32
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 61 52 62
Produktüberblicke
82
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 415 439 370 475
davon:
unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 129 157 155
junge Volljährige 105 150 172
im Berichtsjahr beendete Fälle 177 154 183
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 223 261 283
Fälle am 31.12. (Stichtag) 238 285 292
davon junge Volljährige 54 79 90
Neufälle* in eigener Zuständigkeit 109 82 66
davon in Münster untergebracht 105 70 58
entspricht an Neufällen in % 96 85 88
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Her-
kunftsfamilie
58 49 55 51
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 109 82 130 118
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in
Münster
105 70 98 95
* In der LDS-Statistik gibt es keine generelle Definition von Neufällen, deshalb wird für Münster in analoger Anwendung der statistischen Zählweise der Leistungen
der Erziehungsberatungsstellen festgelegt: Jede Hilfe wird als Neufall gezählt, für die in den letzten 6 Monaten keine HzE-Leistung (§§ 19, 20, 27, 30, 31, 32,
33, 34, 35 SGB VIII) durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster bewilligt worden ist.
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
stationären Hilfen zur Erziehung und über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten (Basis: Transferzah-
lungen, Personal- und Sachkosten) sowie über die Fallzahlentwicklung im Bereich umA:
Produktüberblicke
83
Produktüberblicke
84
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl
Produktüberblicke
85
Produktüberblicke
86
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG
Kurzdarstellung
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerli-
che Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Fällen. Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Antrag, per Gesetz oder
durch Bestellung des zuständigen Amtsgerichts. Je nach Aufgabenfeld sind alle Teile der elterlichen Sorge
oder Teilbereiche hieraus durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wahrzunehmen. Die wesentli-
chen Aufgabenfelder des Beistandes beziehen sich auf die Vaterschaftsfeststellung, die Verfolgung der Unter-
haltsansprüche und die Beurkundungen. Alleinstehende Elternteile (Mütter oder Väter) können Unterhaltsvor-
schussleistungen für ein Kind unter 12 Jahren erhalten, um ihnen übergangsweise finanzielle Hilfe in einer
schwierigen Lebens- und Erziehungssituation zu bieten. Wenn ein unterhaltsberechtigter Elternteil Unterhalts-
vorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zeitgleich der Unterhalt
vom unterhaltsverpflichteten Elternteil nachdrücklich eingefordert.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 18, 52a, 55, 58a, 59, 60 SGB VIII, §§ 1712 BGB, Unterhaltsvorschussgesetz
(UVG)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
• Da weniger junge Flüchtlinge nach Deutschland kamen, reduzierte sich die Gesamtzahl der Vormund-
schaften und Pflegschaften in Münster erheblich.
Waren im Jahr 2017 604 (lfd. und beendete) Vormundschaften und Pflegschaften zu führen, wurden in
2018 488 Vormundschaften und Pflegschaften erfasst. Dementsprechend konnten überplanmäßig bereitge-
stellte personelle Ressourcen abgebaut werden. Auch der Bestand an Vormundschaften und Pflegschaften
zum Stichtag 31.12.2018 mit 366 zeigt eine Reduzierung um 43 Vormundschaften.
• In 2018 kam die in 2017 neu vereinbarte Kennzahl von 40 Vormundschaften pro Vollzeitstelle zum Tragen.
Die Kennzahl hat lediglich für Vereins- und Amtsvormünder Bedeutung. In der Regel kümmern sich ehren-
amtliche Vormünder „nur“ um ein bis zwei Mündel. Da die Berufsvormünder ihren tatsächlichen Aufwand mit
der Landeskasse abrechnen, sind bei ihnen keine Fallobergrenzen vorgegeben.
• In örtlichen und überörtlichen Arbeitskreisen, an denen auch städtische Vormünder mitwirken, wurden fach-
liche Standards weiterentwickelt und Sach- und Rechtsfragen ausgetauscht. Der Austausch trägt wesentlich
zur Qualifizierung des Vormundschaftswesens bei.
• Durch die im Jahr 2017 erfolgte Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und die damit verbundene
Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten hat sich die Fallzahl im Jahr 2018 im Vergleich zur Zeit
vor der Gesetzesänderung nahezu verdoppelt.
• Trotz der ebenfalls durch die Gesetzesreform bedingten, mehr als verdoppelten Ausgaben im Unterhalts-
vorschussbereich konnten die Einnahmen nicht im gleichen Maße gesteigert werden. Dies lag zum einen
daran, dass auf der Ausgabenseite ein Großteil der Neufälle Kinder über 12 Jahre betrifft, bei denen im
Vergleich zu jüngeren Kindern die Unterhaltsvorschusssätze entsprechend höher sind. Zum anderen be-
zieht auf der Einnahmeseite ein bedeutender Teil der Unterhaltspflichtigen Leistungen nach dem SGB II, so
dass keine oder nur geringe Einnahmen verbucht werden können.
• Die Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder und die Unterhaltsvorschusssätze wurden auf Grund einer
Änderung des gesetzlichen Mindestunterhaltes zum 01.01.2018 erneut angehoben. Dadurch konnten –
wenn auch geringfügig – höhere Einnahmen bei den vereinnahmten Unterhaltsgeldern erzielt werden.
Produktüberblicke
87
• Die Anzahl der im Fachbereich Beistandschaften vorgenommenen Beurkundungen hat sich auf hohem
Niveau (derzeit 2.115 Beurkundungen) stabilisiert. Auch im Jahr 2018 musste bei zahlreichen Beurkun-
dungsvorgängen ein Übersetzer hinzugezogen werden, da mindestens ein Beteiligter der deutschen Spra-
che nicht mächtig war. Dies war in rund 15 % der Beurkundungsvorgänge der Fall.
Ausblick auf das Jahr 2019:
• Da die grundlegende Reform des Vormundschaftsrechts – noch immer nicht – abzusehen ist, kommt den
bestehenden Schnittstellen im Vormundschaftswesen (Familiengericht, Kommunaler Sozialdienst, sowie
Adoptiv- und Pflegekinderdienste) besondere Bedeutung zu. Entsprechend werden bestehende Kooperati-
onsvereinbarungen überprüft und ggf. aktualisiert.
• Die Unterhaltsbeträge und die Unterhaltsvorschusssätze werden zum 01.01.2019 erneut angehoben.
• Zum 01.07.2019 werden die Kindergeldsätze angehoben. Dies hat unmittelbar Auswirkungen sowohl auf
die von den Unterhaltspflichtigen zu zahlenden Unterhaltssätze, als auch auf die Unterhaltsvorschussbeträ-
ge. Durch die hälftige bzw. vollständige Anrechnung des Kindergeldes werden diese erstmals seit Jahren
sinken.
• Ebenfalls zum 01.07.2019 wird durch eine entsprechende Gesetzesänderung die Verantwortung für die
Heranziehung des unterhaltspflichtigen Elternteils zur Erstattung des geleisteten Unterhaltsvorschusses von
den Kommunen auf das Land NRW übertragen. Dies gilt jedoch nur für die Fälle, in denen ein Kind ab dem
01.07.2019 erstmals Unterhaltsvorschussleistungen bezieht. Die Verantwortung für die Altfälle verbleibt bei
den Kommunen. Dadurch wird es hier auf absehbare Zeit nicht zu einer signifikanten Verringerung der Fall-
zahlen bei der Heranziehung kommen.
Der genaue Ablauf der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen als Bewilligungsbehörde
und dem Land NRW als Heranziehungsstelle ist durch die verantwortlichen Stellen noch im Detail festzule-
gen.
Ressourcen
• Stellen: 19,56
• Aufwendungen: 10.283.687 €
• Erträge: 6.010.629 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt.
Es werden jährlich laufend 75 Vormundschaften/Pflegschaften durch den freien Träger geführt.
Rechtzeitige und mindestens 25-prozentige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG).
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-
Wochen-Frist erledigt wurden (in %)
90 90 90 95
Anzahl der laufenden Vormundschaften/Pflegschaften
der freien Träger (Stichtag: 31.12.)
100 75 75 113
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis
zur Höhe der bewilligten Leistung (in %)
20 17 25 12
Produktüberblicke
88
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Beistandschaften
Anzahl der Beistandschaften 994 1.000 1.000 889
Anzahl der Beurkundungen 1.948 2.041 2.000 2.115
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 1.085 936 1.047
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 851 885 923
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 868 903 940
Anzahl der schriftlichen Beratungen gem. § 18 Abs. 4
SGB VIII (Beratungen junger Volljähriger)
44 52 50
Vaterschaftsklagen 14 16 11
Unterhaltsklagen 13 6 12
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio. €) 1,12 1,10 1,12
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unter-
haltsleistungen (in Mio. €)
0,90 0,90 0,92
Amtsvormundschaften und -pflegschaften
Jahresgesamtzahlen (lfd. und beendet) 538 604 488
davon:
Anzahl der Amtsvormundschaften und
Amtspflegschaften
238 151 180 208
auf freie Träger übertragen 114 128 113
durch Berufsvormünder geführt 142 181 130
Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 44 41 36
Bestandszahlen am Stichtag 31.12. 440 379 336
davon:
Anzahl der Amtsvormundschaften und
Amtspflegschaften
178 151 143
auf freie Träger übertragen 100 74 80
durch Berufsvormünder geführt 122 121 90
Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 40 25 36
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften
an ehrenamtliche Vormünder und freie Träger
140 99 125 149
Unterhaltsvorschussgesetz
Laufende UVG-Fälle 1.608 2.180 3.000 2.952
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio. €) 3,26 4,21 7,85
Produktüberblicke
89
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio. €) 0,66 0,69 0,93
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 730 1.905 1.048
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 658 1.222 1.455
Klagen Unterhaltsvorschuss 0 1 0
Widerspruchsverfahren Unterhaltsvorschuss 3 4 13
Produktüberblicke
90
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kurzdarstellung
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwick-
lung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien oder Peer-Groups, als auch für
sich direkt auf den/die Minderjährige/n beziehende Handlungen wie Vernachlässigung, Misshandlung und
Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situationen über
die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen gefährdender
Situationen verhindern sollen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag ge-
mäß § 8a SGB VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus. Reichen Hilfen im Einzelfall nicht
aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen.
Minderjährige werden entweder als Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut
genommen bzw. von anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen nicht zur Gefahrenabwendung
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) mit komplexem Beratungsbedarf wer-
den im multiprofessionellen Team der Clearingstelle (ärztliche Kinderschutzambulanz) beraten.
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII
Das Produkt gliedert sich in 3 Teilprodukte: „Maßnahmen des Kinderschutzes“, „Inobhutnahmen“ und „Erzie-
herischer Kinder- und Jugendschutz“.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
• In der Reihe der wissenschaftlichen Weiterbildungen für Sozialberufe wurde vom Fachdienst Kinder-
schutz, wie in den Vorjahren, auf der Fortbildung der Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen,
„Jenseits von Fernsehkrimis der Beitrag der Rechtsmedizin in Fällen von Kindeswohlgefährdung“ die Ko-
operation zwischen dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster und dem Kommuna-
len Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien vorgestellt.
• Die in § 8a Abs. 4 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (Kinderschutzfachkräfte) freier
Träger trafen sich in zwei Arbeitssitzungen zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der
Qualitätssicherung. In den Arbeitssitzungen wurde das Thema „Rituelle Gewalt / Satanismus / Okkultis-
mus“ mit einer eingeladenen Expertin der Fachstelle für Sekten- und Weltanschauungsfragen des Bistums
Münster näher beleuchtet.
• Fallakten von Kindeswohlgefährdung wurden auch 2018 stichprobenartig evaluiert, um aus (problemati-
schen) Kinderschutzverläufen zu lernen und durch Risiko- und Fehlermanagement den Kinderschutz zu
verbessern.
• Die vorjährigen Anrufungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 2 SGB
VIII wurden als Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet. Ihre Zahl ist in 2018 im Vergleich zum Vor-
jahr von 56 auf 47 gesunken.
• Der Fachdienst Kinderschutz des Kommunalen Sozialdienstes wurde insgesamt zu 18 Veranstaltungen
innerhalb und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der Verwaltung zur Information/Schu-
lung/Fortbildung zum gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung eingeladen. Zum
einen ging es darum, Fachkräfte und/oder mögliche Kooperationspartner gemäß § 8a Abs. 4 zu bestehen-
den und verabredeten Standards zu schulen und zum anderen Transparenz im Kinderschutzauftrag des
Produktüberblicke
91
Jugendamtes herzustellen bzw. Rolle und Auftrag des Jugendamtes und die damit verbundenen Möglich-
keiten und Grenzen der gesetzlichen Kinderschutzarbeit zu verdeutlichen.
• Die Rufbereitschaftseinsätze des KSD befassen sich überwiegend mit akuten Krisen und kindesgefähr-
denden Situationen außerhalb der üblichen Dienstzeit. Eine kontinuierliche Zunahme der Rufbereitschafts-
einsätze des KSD wird über die Jahre hinweg beobachtet. Zwar hat sich der höchste Anstieg von 2015 auf
2016 (+ 18 %) nicht in dem Maße fortgesetzt. Dennoch ist festzustellen, dass sich seit 2010 die Einsätze
nahezu jährlich erhöht haben. Nach dem Höchststand mit 331 Einsätzen der Rufbereitschaft im Jahr 2017
(zum Vergleich 2010: 187) sank die Zahl der Einsätze in 2018 auf 295.
• Die Anzahl der Inobhutnahmen reduzierte sich um 32 % von 362 in 2017 auf 247 in 2018. Von den 247
Inobhutnahmen entfielen 118 auf unbegleitete minderjährige Asylsuchende, dies entspricht in etwa dem Ni-
veau von 2014.
• Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (KJS) im Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib)
ist Gründungsmitglied (1999) und weiterhin aktives Mitglied des Netzwerks Gewaltprävention und Konflikt-
regelung Münster und nahm an vier Sitzungen im Jahr 2018 teil. Des Weiteren plante und führte er Sonder-
veranstaltungen und Tagungen als Mitglied mit durch oder koordinierte diese.
• Neben der Mitgliedschaft im Beirat des Kommunalen Integrationszentrums (KI) der Stadt Münster seit Mitte
2016 ist der erzieherische Kinder- und Jugendschutz seit 2017 auch Mitglied im Fachbeirat „Wegweiser“,
lokale Beratungsstelle zum Thema extremistischer Salafismus, ein Programm des Landes NRW.
• Im September 2017 wurde ein Netzwerk Rassismuskritik von der Koordinierungsstelle für Migration und
Interkulturelle Angelegenheiten gegründet. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz vertritt hier das Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien.
• Aufgrund der weiterhin starken Nachfrage wurden auch in 2018 zwei sog. „Argumentationstrainings gegen
Stammtischparolen“ im dritten Jahr in Kooperation mit mobin - mobile Beratung im Regierungsbezirk Müns-
ter - Villa ten Hompel durchgeführt. Die Angebote waren jeweils ausgebucht. Das Konzept soll in 2019 ge-
prüft und in Kooperation mit mobin fortgeschrieben werden.
• In 2018 wurden erneut zwei NOTEINGANG-Schulungen angeboten. Ein Stadtplan mit verzeichneten Fotos
von Noteingängen in Münster wurde 2018 digital veröffentlicht. Zudem beteiligte sich die Aktion Noteingang
an der „Woche gegen Rassismus“. Um vermehrt Jugendliche und junge Erwachsene für das Thema Zivil-
courage zu sensibilisieren, wurden die Schulungen für städtitsche Freiwillige (FSJ/BFD) im Herbst 2018
erstmalig angeboten. Künftig wird dieser Zielgruppe einmal jährlich das Angebot unterbreitet werden. Die
Koordinierungsstelle befindet sich im Jib.
• Im Rahmen des Schuldenpräventionsprojekts „SCHULDEN? NEIN DANKE!“ wurden in 2018 insgesamt 285
Schüler/-innen in 16 Doppelstunden informiert. Schwerpunktthemen waren „Meine erste Wohnung“ und „Hil-
fe, ich habe Schulden“. Neben dem Erklärfilm „Meine erste eigene Wohnung“, dieser verzeichnet mittlerwei-
le über 20.000 Zugriffe auf YouTube, wurde Ende 2018 ein zweiter Erklärfilm zum Thema: „Der gerichtliche
Mahnbescheid“ online gestellt.
• Im Bereich Jugendmedienschutz wurde neben einem Webvideoworkshop auch ein halbtägiger Fachtag
zum Thema WhatsApp-Nutzung in der Jugendarbeit für die Einrichtungen der Jugendhilfe in Münster
durchgeführt. Gerade vor dem Hintergrund der Neuerungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
war dieser Fachtag sehr interessant für die berufliche Nutzung von WhatsApp.
Im Nachgang dieser Veranstaltung wurden die Social-Media-Guidelines des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien aktualisiert und den Nutzern von WhatsApp in der Jugendhilfe „10 Bedingungen für die Kom-
munikation mit Jugendlichen in der Jugendarbeit per WhatsApp“ als Handout zur Verfügung gestellt.
• Eine weitere Qualifizierung von Medien Scouts in Münster konnte in 2018 nicht stattfinden, weil die Finan-
zierung nicht gesichert war.
Produktüberblicke
92
• Die Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen!?“ ist weiterhin ein Publikumsmagnet. Beim zweiten von
neun Vorträgen der neunten Auflage konnte die 5.000ste Besucherin begrüßt werden. Am Ende der Vor-
tragsreihe 2018 lag die Zahl bei 5.846 Besuchern/-innen.
• Die Broschüre „Alles klar? - Paragrapheninfos für Jugendliche und junge Erwachsene“ wurde Anfang 2018
aktualisiert und neu aufgelegt. Es wurden neue Themen aufgenommen und auch das „Medien-Special“ an
die aktuellen Begebenheiten angepasst.
Im neuen Layout wurden im Laufe des Jahres 6.000 Exemplare an interessierte Schulen, Jugendeinrich-
tungen, Polizeidienststellen und andere Institutionen verteilt. Auch die Online-Version der Broschüre wurde
umfassend aktualisiert. Mittlerweile findet die Broschüre bundesweit Beachtung, positive Rückmeldungen
und Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet gingen ein.
Ausblick auf das Jahr 2019:
• Die 2008 erarbeitete Vereinbarung zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Sozi-
alamt der Stadt Münster zum Kinderschutz für Personen, die in Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge le-
ben soll überarbeitet werden und dann für alle Fachkräfte der sozialen Arbeit des Sozialamtes gelten.
• Für die am 01.07.2018 geschaffene Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in der York-Kaserne
soll in Absprache mit der Bezirksregierung Münster eine Vereinbarung zum Kinderschutz erarbeitet werden.
• Das Netzwerk Gewaltprävention und Konfliktregelung Münster feiert sein 20-jähriges Bestehen.
• Das „Argumentationstraining gegen Stammtischparolen“ wird konzeptionell fortgeschrieben.
• Jugendliche und junge Erwachsene sollen für das Thema Zivilcourage im Rahmen der Aktion Noteingang
sensibilisiert werden.
• Die Erstellung eines weiteren Erklärfims im Rahmen des Schuldenpräventionsprojektes ist geplant.
• Die Broschüre „Alles klar? - Paragrapheninfos für Jugendliche und junge Erwachsene“ wird in die arabische
und englische Sprache übersetzt.
• Es ist eine Qualifizierungsmaßnahme Medienscouts geplant.
• Ein neues Format von Elternabenden zu „medienpädagogischen Themen“ soll entwickelt werden.
Ressourcen
• Stellen: 10,10
• Aufwendungen: 4.182.911 €
• Erträge: 12.367.285 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 75 % der Fälle längstens 14 Tage.
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr), in denen sich das Kind im Haushalt der Eltern aufhält, findet noch am Tag der Meldung eine persönliche
Kontaktaufnahme statt.
Produktüberblicke
93
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 14 Tage dauer-
ten (in %)*
93 79 75 88
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe (bei Auf-
enthalt des Kindes im elterlichen Haushalt), mit Hausbe-
such / direktem Kontakt am Tag der Meldung (in %)
100 100 100 100
* für 2016 ohne umA, da diese konzeptionell bis zu 3 Monaten in der Inobhutnahme inkl. Clearingphase verbleiben
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8a Abs. 2
SGB VIII
41 56 47
Anzahl der Inobhutnahmen 345 362 200 247
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 296 331 295
Elternbriefversand 36.810 36.458 37.156
Produktüberblicke
94
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Kurzdarstellung
An gerichtlichen Verfahren, die Minderjährige und Heranwachsende betreffen, ist das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien zur Unterstützung der Gerichte beteiligt. Ferner hat es die Aufgabe, die Interessen und
erzieherischen Belange von Minderjährigen und Heranwachsenden aufzuzeigen und in das Verfahren einzu-
bringen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien richtet seine Mitwirkung zeitnah und beteiligungsorien-
tiert aus. Hierdurch sollen die elterliche Verantwortung gefördert und kindzentrierte Regelungen ermöglicht
werden. Soweit sinnvoll, macht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Verlauf des Verfahrens auch
Hilfeangebote. Es ruft seinerseits das Gericht an, wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet, aber eine erzie-
herische Hilfe nicht oder nur unzureichend möglich ist. Die Grundsätze des Hilfevorrangs und des geringst-
möglichen Sorgerechtseingriffs sind zu beachten. Durch die Jugendhilfe im Strafverfahren ist die Beratung
und Betreuung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen/ Heranwachsenden im Kontext des Verfahrens
vor dem Jugendgericht gesichert. In regelmäßigen Absprachen mit den Familiengerichten wird die Berichter-
stattung in mündlicher bzw. schriftlicher Form erörtert. Wesentliches Ziel ist die Vermeidung von Verfahrens-
eskalationen. In Umgangsangelegenheiten sind in wesentlichen Anteilen freie Träger beteiligt.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 50 und 52 SGB VIII, §§ 155 ff. FamFG
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
• Im Jahr 2018 fand ein Arbeitstreffen „Runder Tisch“ statt. In diesem wurde das Thema Aufgabenstellung
und Finanzierung des Umgangspflegers in Abgrenzung zu einem begleiteten Umgang ausgiebig erörtert.
Der Austausch fokussierte sich auf die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes eines Umgangspflegers
und/oder der Durchführung eines begleiteten Umgangs. Ferner wurde das Thema Miterleben von häusli-
cher Gewalt von Kindern in Familien im Kontext der Durchführung eines begleiteten Umgangs erörtert. Es
bestand insoweit Einvernehmen zwischen allen Gesprächsteilnehmern, dass die Fragen des Umgangs in
Fällen häuslicher Gewalt im Interesse der Kinder den intensiven fachlichen Dialog der beteiligten Institutio-
nen erfordern. Es bedarf der stetigen Sensibilisierung für das Thema. Im Ergebnis wurde bezogen auf den
begleiteten Umgang herausgestellt, dass die Eltern Verantwortung für ihr Handeln übernehmen müssen, in-
dem sie vor dem ersten begleiteten Umgang die stattgefundene Gewalt mit den Fachkräften thematisieren
und unter Anleitung mit dem Kind darüber sprechen.
• Wie bereits in den vergangenen Jahren ist und bleibt es den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes
ein besonderes Anliegen, die Belange der Kinder als Träger eigener Rechte zu achten und zu würdigen,
ihnen über den persönlichen Kontakt Gehör zu verschaffen und sie am gerichtlichen Verfahren zu beteili-
gen.
• Mit allen beteiligten Institutionen, mit Justiz, Polizei und den Trägern der Jugendhilfe, die ambulante Maß-
nahmen für straffällige und gefährdete Jugendliche und Heranwachsende durchführen, werden regelmäßige
Gespräche über die Entwicklung der Jugendkriminalität und die sich daraus entwickelnden Bedarfe geführt.
Die vielfältigen ambulanten Maßnahmen und Präventionsangebote und die fachliche Vernetzung aller betei-
ligten Akteure und Institutionen unterstützen die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren in der Arbeit mit
straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden.
• Die Anzahl der Intensivtäter ist sehr gering. Bei diesen besteht eine enge Kooperation mit dem Kommuna-
len Sozialdienst, den Trägern, die ambulante Maßnahmen vorhalten, und der Drogenhilfe Münster sowie mit
dem Jugendgericht und den Einrichtungen, die Plätze für Untersuchungshaftvermeidung vorhalten. Einige
jugendliche Intensivtäter sind erheblich suchtgefährdet, zeigen vielfältige Symptome wie z. B. Schulabsti-
Produktüberblicke
95
nenz und haben in vielen Fällen ambulante oder stationäre therapeutische Hilfen in Anspruch genommen.
Ganzheitliche, systemische Ansätze, eine enge Vernetzung der beteiligten Institutionen im Sinne einer Ver-
antwortungsgemeinschaft und der Aufbau tragfähiger Beziehungen sowie eine intensive begleitende Eltern-
arbeit sind notwendig.
• Unbegleitete minderjährige Ausländer sind in der Regel strafrechtlich nicht stärker belastet als Jugendliche
und Heranwachsende, die hier geboren und aufgewachsen sind. Sie fallen durch Straftaten im Bagatellbe-
reich auf, u. a. durch die illegale Einreise, Beförderungserschleichung und kleinere Diebstähle. Als minder-
jährige Intensivtäter sind sie der Jugendhilfe im Strafverfahren bisher weitgehend nicht bekannt.
• Die Inanspruchnahme gruppenpädagogischer ambulanter Maßnahmen ist in Münster rückläufig. Dieser
Trend ist auch bundesweit zu verzeichnen. Hiervon ausgenommen ist die Inanspruchnahme des Anti-
Gewalt-Trainings des Vereins sozial-integrativer Projekte e. V. Diese hat sich im Jahr 2018 gegenüber dem
Vorjahr verdoppelt. Es nahmen bei drei Kursen 29 Jugendliche teil. Präventionsprogramme und sozial-
integrative Angebote für gefährdete und straffällige Jugendliche und insbesondere Heranwachsende sind
weiter fortzuschreiben und fortlaufend an die Lebenslagen und Bedarfe der Jugendlichen anzupassen.
Ebenso ist die Vernetzung der beteiligten Institutionen fortzuschreiben. Je früher abweichendes Verhalten
erkannt wird, desto erfolgreicher kann dieses Verhalten mit möglichst niederschwelligen Angeboten der Ju-
gendhilfe und der Justiz mit dem Ziel der Legalbewährung und Förderung der Entwicklung erfolgreich bear-
beitet werden. Dieses Ziel wird durch die Einrichtung des geplanten Hauses des Jugendrechts in Münster
zeitnah umgesetzt.
• Der Täter-Opfer-Ausgleich als sozialfriedenstiftende Maßnahme und die Betreuungsweisung wurden im
Berichtsjahr verstärkt in Anspruch genommen, ebenso die Begleitung und Unterstützung gefährdeter Ju-
gendlicher.
• Die Anzahl der Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist 2018 in Münster um 0,4 % zurück-
gegangen. Die Anzahl der Verfahren vor dem Jugendgericht ging um 4 % zurück. Die Anzahl der Diversi-
onsverfahren ist um 7 % angestiegen. Die Veränderungen sind auf eine gestiegene Anzahl von Verfahren
im Bagatellbereich zurück zu führen. Die Anzahl der Mehrfachtäter ist unverändert.
Die Veränderungen bleiben in der üblichen jährlichen Schwankungsbreite und lassen keinen Schluss auf
bedeutsame Veränderungen im Bereich der Jugendkriminalität in Münster zu.
Ausblick auf das Jahr 2019:
• Geplant ist, dem Thema „Kindeswohl“ in Sorgerechts- und Umgangsverfahren unter dem Aspekt „hoches-
kalierende Elternkonflikte“ Raum zu geben. Der entsprechende Input erfolgt über einen Referenten.
• 2018 hat die Stadt Münster in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei ihr Interesse für die
Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts beim Justizministerium NWR bekundet.
Erste Gespräche zur konzeptionellen Umsetzung und zur Kooperation der beteiligten Institutionen werden
seit Dezember 2018 geführt. Eine geeignete Immobilie wird zurzeit gesucht.
• Bereits im Vorfeld des Hauses des Jugendrechts in Münster wird die Zusammenarbeit mit den an den Ver-
fahren beteiligten Institutionen, der Polizei, der Justiz und den Einrichtungen der Jugendhilfe bei Mehrfach-
bzw. Intensivtätern weiterentwickelt.
• Die Weiterentwicklung der ambulanten Maßnahmen, die Zusammenarbeit mit den Justizvollzugsanstalten
und den dort inhaftierten Jugendlichen wird fortgeschrieben.
• Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.05.2016
über die Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in
Strafverfahren sind, wird weitere Veränderungen in der Arbeit mit straffälligen Kindern und Jugendlichen
auslösen. Diese Richtlinie ist zum 11.06.2019 umzusetzen. Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfah-
ren wird nicht rechtzeitig umgesetzt sein. Die konkreten neuen Erfordernisse zur Umsetzung in Deutschland
sind daher noch nicht abzusehen.
Produktüberblicke
96
Ressourcen
• Stellen: 12,43
• Aufwendungen: 1.594.875 €
• Erträge: 1.375 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familiengerichtlichen Verfahren der/die Minderjährige
im Beratungsprozess persönlich beteiligt.
In mindestens 85 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal
ein Kontakt hergestellt wurde (in %)
74 76 75 75
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in
max. 3 Monaten nach Anklagerhebung erfolgten (in %)
90 90 85 90
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Familiengericht
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII
i.V.m. § 1666 BGB
41 56 47
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen
Verfahren)
495 476 450 324
Jugendgericht
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversions-
verfahren)
1.329 1.398 1.300 1.392
davon:
Verfahren vor dem Jugendgericht (ab 2010 Anklage-
schriften)
751 862 827
Diversionsverfahren 578 536 565
Sozialpädagogische Maßnahmen
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Grup-
penarbeit
6 6 13
mit Teilnehmern/-innen insgesamt 211 163 189
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/-
innen
16 28 23
Anzahl bearbeiteter Betreuungsweisungen (ViP) 56 88 72
Produktüberblicke
97
060506 – Eingliederungshilfe
Kurzdarstellung
Eingliederungshilfen sind Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu gewähren, wenn ihre seelische
Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll die Selbstbestimmung
und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen am gesellschaft-
lichen Leben gefördert, Benachteiligungen vermieden oder entgegengewirkt werden.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
• Weiterhin sind erhebliche Steigerungsraten in den ambulanten Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII im
Bereich der Schulbegleitung zu verzeichnen. Während die Fallzahlen der sonstigen ambulanten oder stati-
onären Hilfen konstant bleiben, sind im Bereich der Schulbegleitung seit 2012 durchschnittlich jährliche
Steigerungen von über 30 % zu verzeichnen.
Dies ist in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass die Jugendhilfe als Ausfallbürge für die schulische
Inklusion genutzt wird. Hierbei werden die strukturellen Defizite in der personellen Ausstattung der Schulen,
an denen sowohl Lehrpersonal aber vorrangig Sonderpädagogen fehlen, mit über die Jugendhilfe finanzier-
ten Schulbegleitern aufgefangen. Um sich dieses Mittels der Jugendhilfe gem. §35a SGB VIII bedienen zu
können, wird bei einer Vielzahl von Kindern (vorrangig) in der Grundschule eine seelische Störung diagnos-
tiziert und sozialrechtlich in der Folge eine Behinderung festgestellt; ein Stigma, was unter Umständen den
gesamten weiteren Entwicklungsprozess der Kinder bis ins Erwachsenalter begleiten könnte, z. B. auch im
Hinblick auf mögliche Einschränkungen bei zukünftigen privaten Krankenversicherungen oder Erwerbsun-
fähigkeitsversicherungen etc.
• Der im Jahr 2016 mit der Gesamtschule Mitte begonnene Weg des schulweiten schulbezogenen Poolens
wurde in der Gesamtschule Mitte in 2018 weiter fortgesetzt. Das Modell sieht vor, dass mit dem Träger auf
Grundlage der Einzelbedarfe der Schule nach Bedarfsprüfung ein prospektiver Kostenrahmen vereinbart
und für ein Jahr festgelegt wird und in Absprache mit allen Beteiligten die tätigen Schulbegleitungen flexibel
eingesetzt werden können.
Neben dem schulbezogenen Poolen wurde das klassenbezogene Poolen als Regelfall der Leistungsgewäh-
rung in fachlichen Weisungen festgeschrieben. Diese sehen vor, dass regelmäßig geprüft wird, ob schon in
der Klasse eingesetzte Schulbegleitungen die Aufgabe für weitere Kinder ohne Qualitätsverlust mit über-
nehmen können.
• Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes führte in 2018 zu großer Verunsicherung. Nach umfangreichen
Klärungsprozessen im Rahmen der bundesweiten Einführung erscheinen die Auswirkungen auf die Ju-
gendhilfe nicht so gravierend, wie zu Anfang des Jahres von vielen Akteuren angekündigt und befürchtet.
Weiterhin sind jedoch erweiterte verpflichtende Kooperations- und Koordinierungsaufgaben und Fristen mit
Blick auf ggf. mögliche Kostenerstattungsansprüche zu beachten. Durch städtische, landes- und bundes-
weite Dialogprozesse und die Mitwirkung an der Arbeitshilfe zum § 35a SGB VIII der Landschaftsverbände
LWL und LVR konnten die Aufgabenstellungen des SGB IX erfasst und realistisch beurteilt werden.
Ausblick auf das Jahr 2019:
• Die Vorgaben aus dem Bundesteilhabegesetz werden auch in 2019 in die Praxis eingearbeitet werden. Es
gilt, bestehende Arbeitsvorgänge weiter anzupassen und Absprachen mit lokalen Rehabilitationsträgern zu
treffen. Weiterhin sind Vorbereitungen für die Einführung der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes zum
01.01.2020 zu treffen.
Produktüberblicke
98
• Die weiter wachsenden Zahlen der Schulbegleitungen, der Ausweitung des Leistungsanspruchs durch Ein-
führung einen Anspruchs auf Schulbegleitung auch im OGS-Bereich sowie die gesetzliche Verankerung des
Poolens dieser Hilfen erfordern neue Konzepte zur Wahrnehmung dieser Aufgabe.
Ressourcen
• Stellen: 17,26
• Aufwendungen: 9.966.186 €
• Erträge: 118.317 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen
(in %)
89 89 86 89
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ansatz
2018
Ist
Eingliederungshilfen
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 372 437 278 527
davon:
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
ambulant
332 385 238 470
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
stationär
40 52 40 57
für junge Volljährige 94 103 112
Produktüberblicke
99
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung
Kurzdarstellung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderem die Kommunen, alles Notwendige zu planen
und vorzuhalten, das dazu beiträgt, den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien
Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei,
geeignete Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und
bereitzustellen mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen.
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers als verpflichtendes Instrument
ist in §§ 79, 79 a, 80, 81 SGB VIII festgelegt.
Jugendhilfeplanung bezieht sich als Querschnittsaufgabe grundsätzlich auf alle Handlungsfelder der Jugend-
hilfe, so dass sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten
der jeweiligen Fachabteilungen widerspiegeln.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2018:
• Der Rat der Stadt Münster hat am 04.07.2018 die indikatorengestützte „Erweiterung und Neuverteilung der
kommunalen Personalressourcen der Schulsozialarbeit und Förderinseln“ (V/0204/2018/1) für die Schuljah-
re 2018/2019 und 2019/2020 beschlossen. Im Zuge der Erweiterung und Neuverteilung wurden zusätzlich
5,25 Stellen aus Mitteln der Inklusionspauschale geschaffen. Darüber hinaus konnten vier weitere Förderin-
seln im Primarbereich mit jeweils 0,5 Stellen durch frei gesetzte Mittel eines freien Trägers, der seine Tätig-
keit zum Jahresende eingestellt hat, eingerichtet werden.
• Im Zuge der Erarbeitung eines integrierten Entwicklungskonzepts für den Stadtteil Coerde hat das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien den Prozess aktiv begleitet und sich abteilungsübergreifend mit den in
den jeweiligen Handlungsfeldern hinterlegten Maßnahmen beschäftigt, diese kommentiert und weitere An-
regungen bzw. Maßnahmen aufgezeigt.
• Am 10.10.2018 hat der Rat der Stadt Münster das „Bedarfsorientierte Konzept der Zuwendungsförderung
der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster“ (V/0739/2018)
beschlossen. Diese Vorlage sichert die bedarfsgerechte Verteilung der Fördermittel nach einheitlichen Krite-
rien. In einem dialogischen Prozess mit Vertretungen der freien Träger und des öffentlichen Trägers wurde
eine transparente Berechnungsformel für die Verteilung der Zuwendungsgelder der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit erstellt. Das Konzept inkludiert zudem die Anpassung
der Zuwendungen bei den Programm- und Betriebskosten aufgrund von veränderten allgemeinen Kosten-
entwicklungen und die Harmonisierung der Trägeranteile im Personalkostenbereich.
• Die bedarfsbezogene Infrastrukturmaßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Südost auf
dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne in Gremmendorf-West wurde im Jahr 2018 planerisch konkre-
tisiert. Am 12.12.2018 hat der Rat der Stadt Münster die Errichtung einer Einrichtung der offenen Kinder-
und Jugendarbeit am Wiegandweg in der Kombieinrichtung „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der of-
fenen Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ (V/0925/2018) beschlossen.
• Im Rahmen der kommunalen Qualitätszirkelarbeit 2018 sind die Qualitätsstandards für die offenen Ganz-
tagsschulen entwickelt worden. Die formulierten Standards stellen ein integriertes Arbeitsergebnis des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Schulamtes für die Stadt Münster, des Amtes für Schule und
Weiterbildung, der freien Träger der Jugendhilfe sowie der Stadtelternschaft Münster dar und dienen als
Grundlage für alle offenen Ganztagsschulen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der pädago-
Produktüberblicke
100
gischen Arbeit. Mit den Vorlagen V/0766/2018 und V/0766/2018/1 sind die „Qualitätsstandards der Offenen
Ganztagsschulen in Münster“ den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt worden.
• Mit der Vorlage V/0818/2018 „Familienkonferenz für Münster – Entwicklung eines Veranstaltungskonzeptes“
hat die Verwaltung die erforderlichen Planungsschritte und das weitere Vorgehen beschrieben.
• Im Zuge des in 2018 durchgeführten fortlaufenden Integrationsmonitorings zum Migrationsleitbild der Stadt
Münster wurden für die in den jeweiligen Handlungsfeldern hinterlegten Teilziele entsprechende Daten er-
hoben. Darüber hinaus wurde speziell für diesen Zweck eine Geburtscodierung zur Identifizierung der Kita-
kinder mit Migrationshintergrund durchgeführt.
Ausblick auf das Jahr 2019:
• Im Rahmen der Etatberatungen 2018 wurden auf Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL im Ausschuss für Schule und Weiterbildung insgesamt 630.000 Euro für die Einrichtung von zehn
zusätzlichen Vollzeitstellen innerhalb der Schulsozialarbeit in den Jahren 2019 bis 2022 bereitgestellt. Die
Verteilung dieser zusätzlichen Stellen wird im Rahmen der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung auf Grundlage der mit der Neuverteilung der Schulsozialarbeiterstellen für die Schuljahre
2018/2019 und 2019/2020 erhobenen Indikatoren bzw. Stellenwerte im ersten Quartal 2019 erfolgen.
• Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe wird sich weiterhin aktiv in dem Prozess des Integrierten Entwick-
lungskonzeptes Coerde einbringen und das Stadtplanungsamt in dem Vorhaben unterstützen, ein integrier-
tes Gesamtkonzept als Grundlage für die Beantragung einer städtebaulichen Förderung zu entwickeln.
• Im Zuge der Realisierung der Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Wiegandweg / ehemali-
ge York-Kaserne in der Kombieinrichtung „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen Kinder- und
Jugendarbeit unter einem Dach“ (V/0925/2018) wird das Trägerauswahlverfahren durchgeführt bzw. die
Entscheidung über die Trägerschaft der Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit herbeigeführt.
• Um den steigenden und veränderten Bedarfen im Bereich der Betreuungsangebote in den Ferien, sowohl
finanziell als auch organisatorisch und pädagogisch, gerecht zu werden, sollen die Richtlinien des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Ju-
gendarbeit angepasst und neu ausgerichtet werden. Mit der Vorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen
Kinder- und Jugendarbeit zum 01.01.2019“ werden dementsprechend die ganztägigen Ferienbetreuungen
für Kinder in den Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit
festgeschrieben und in die Strukturförderung überführt.
• Die dritte Überarbeitung des Leitbildes „Migration und Integration Münster“ soll in einem breit angelegten
partizipativen Prozess im ersten Quartal 2019 abgeschlossen werden. Schwerpunkte der Kinder- und Ju-
gendhilfe sind in den Integrationsleitzielen „Bildung und Sprache“ und „Kinder- und Jugendhilfe, soziale
Leistungen und Dienste“ hinterlegt.
Jugendhilfeetat
101
5. Jugendhilfeetat
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien seit
2008 auf der Grundlage des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF), welches die kamerale
Haushaltssystematik abgelöst hat. Seither werden
nicht mehr nur die reinen Finanzströme dargestellt.
Vielmehr beinhalten Ansätze und Rechnungser-
gebnisse das vollständige Ressourcenaufkommen
und den -verbrauch. Die Stadt Münster verwendet
dazu ein SAP-basiertes Verfahren.
In diesem Kapitel soll es nun um den „Finanzteil“
des Haushalts, d. h. um die Finanzdaten (Teiler-
gebnisplanung/-rechnung und Teilfinanzplanung/
-rechnung) für den Produktbereich 06 - Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe gehen. Die Planung
enthält die Ansätze in der Vorausschau, das
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar.
Darüber hinaus ist eine Steuerung anhand von
transparenten Zielsetzungen möglich. Dazu sei auf
das Kapitel „Produktüberblicke“ verwiesen, in dem
auf den Produktplan des Produktbereichs 06 -
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die darin ent-
haltenen Ziele und Zielkennzahlen und die dazu-
gehörigen Ergebnisse eingegangen wird.
Teilergebnisplan
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
vor:
Ansatz 2017 Ansatz 2018
Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge
Kindertagesbetreuung 117.950.330 € 68.736.760 € 126.940.730 € 69.920.190 €
Kinder- und Jugendarbeit 24.849.990 € 10.170.230 € 26.696.710 € 11.690.580 €
Förderung von benachteiligten
jungen Menschen
6.007.590 € 363.990 € 6.733.410 € 364.000 €
Familienförderung 4.613.190 € 327.200 € 4.488.180 € 327.200 €
Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien
49.570.230 € 8.874.530 € 64.293.430 € 21.668.730 €
Gesamt 202.991.330 € 88.472.710 € 228.929.270 € 103.970.700 €
Bei den dargestellten Ansätzen handelt es sich um die Werte aus der vom Rat der Stadt Münster beschlosse-
nen Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr (Sitzung des Rates am 14.12.2016 für das Haushalts-
jahr 2017 / Sitzung des Rates am 13.12.2017 für das Haushaltsjahr 2018).
Jugendhilfeetat
102
Teilergebnisrechnung
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2018 jeweils
vorläufig):
Jugendhilfeetat
103
Augenfällig ist die Verringerung der Erträge im Bereich der Kindertagesbetreuung, die zugleich zu einer
Erhöhung des Gesamtzuschusses führt.
Diese Entwicklung wurde bereits im Kinder- und Jugendhilfereport 2017 angekündigt und begründet sich wie
folgt:
Die Stadt Münster erhielt aufgrund des Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt in Kindertageseinrichtungen in
Nordrhein-Westfalen und des Erlasses des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des
Landes NRW im Dezember 2017 weitere Landesmittel in Höhe von rund 9,8 Mio. EUR. Es handelte sich um
einen einmaligen pauschalierten Zuschuss zu den Betriebskosten zum Erhalt von vorhandenen Kindertages-
einrichtungen, so dass sich daraus keine Tendenz für die Folgejahre ergab, sondern lediglich ein Einmaleffekt
erzielt wurde. Der Betrag war vollständig an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiterzugeben und
wurde nun im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung des Jahres 2018 bei den Aufwendungen erkennbar.
Planbar war die Entwicklung für die Stadt Münster nicht, da das Gesetz nach der Landtagswahl 2017 in NRW
und nach Bildung der neuen Landesregierung im November 2017 verabschiedet worden ist.
Schwerpunkte 2018
Der Bereich der Kindertagesbetreuung bindet nach wie vor aufgrund der notwendigen Rechtsanspruchserfül-
lung und des großen finanziellen Volumens erhebliche Ressourcen.
Besonders im Fokus steht zudem die Entwicklung und Steuerung des Bereichs „Erzieherische und wirtschaft-
liche Hilfen“.
Bei den genannten Daten handelt es sich jeweils um vorläufige Ergebnisse.
Jugendhilfeetat
104
Kindertagesbetreuung
Die gesetzliche Verpflichtung, sowohl den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für Kinder
über 3 Jahre als auch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsplatz/Kinder-
tagespflege) für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (seit 01.08.2013) zu gewährleisten, macht weiterhin erhebli-
che Anstrengungen erforderlich. Dies zeigt sich im Teilergebnisplan sowohl bei den steigenden Aufwendun-
gen (u. a. Betriebskostenzuschüsse) als auch bei den steigenden Erträgen (u. a. Landeszuweisungen, Eltern-
beiträge) in der Produktgruppe 0601 „Kindertagesbetreuung“.
So stiegen die Aufwendungen um 10,3 Mio. EUR (Vorjahr: + 13,8 Mio. EUR) von 124,2 Mio. EUR auf 134,5
Mio. EUR. Die Erträge verringerten sich um 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: + 20,9 Mio. EUR), so dass sich der städti-
sche Zuschuss insgesamt um 12,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr erhöhte. Zu berücksichtigen ist dabei
allerdings, dass - wie bereits dargestellt - aufgrund des Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt in Kinderta-
geseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen und des Erlasses des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge
und Integration des Landes NRW im Dezember 2017 zusätzliche Landesmittel in Höhe von rund 9,8 Mio. EUR
eingegangen sind, die im Jahr 2018 vollständig an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiterzugeben
waren. Dadurch erhöhten sich die Aufwendungen im Jahr 2018 entsprechend.
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung war im Jahr 2018 keine Bereitstellung überplanmäßiger Mittel er-
forderlich.
Verwiesen sei auf die Vielzahl der im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien behandelten Vorlagen,
die Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung enthalten (vgl. Kapitel
„Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“ / Beratungsprogramm 2018).
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien
Die erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des
Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) gewährt. Es besteht insoweit ein
Rechtsanspruch.
Seit 2015/2016 stiegen die Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) erheblich an. Auch
im Jahr 2018 waren die Aufwendungen für diesen Personenkreis sehr hoch, überstiegen aber erstmals nicht
mehr den Vorjahreswert. Gestiegen sind dagegen die Aufwendungen für Personen, die nicht dem Kreis der
umA zuzurechnen waren.
Daher hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 10.10.2018 wiederum der Bereitstellung überplan-
mäßiger Mittel zugestimmt (Vorlage V/0875/2018 – „Überplanmäßige Mittelbereitstellung durch den Rat der
Stadt Münster in der Produktgruppe 0605“). Der Mehrbedarf in Höhe von 5,7 Mio. EUR wurde durch Gewer-
besteuermehrerträge gedeckt.
Über die Entwicklung wurde dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen des regelmäßi-
gen Finanzcontrolling-Berichts transparent berichtet.
Weitere Ausführungen und Grafiken zu diesem Bereich folgen unter „Abweichungen von Plan- und Ist-
Ansätzen“; darauf sei an dieser Stelle verwiesen.
Aufgrund der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 war die Ansatzplanung für Unter-
haltsvorschusszahlungen für das Jahr 2018 zunächst schwierig.
Seither wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt und die bisherige Höchstbe-
zugsdauer von 72 Monaten für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres gilt
dies, sofern sie nicht selbst auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen
sind oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 EUR brutto monatlich verdient.
Erste Steigerungen bei den Aufwendungen hatten sich bereits im Jahr 2017 gezeigt, die weitere Entwicklung
war abzuwarten.
Jugendhilfeetat
105
Die regelmäßigen Zahlungen haben sich im Jahr 2018 nun auf dem erwarteten, höheren Niveau stabilisiert -
siehe nachfolgende Grafik - und ermöglichen somit für die Folgejahre wieder eine bessere Planbarkeit.
Produktbereich 06 - insgesamt
Auch wenn sich die prozentuale Verteilung der Aufwendungen für die einzelnen Produkte nicht oder nur un-
wesentlich verändert hat, so sind die nominalen Beträge doch erheblich gestiegen. Wie im Vorjahr ist im Er-
gebnis der größte Teil der notwendigen Aufwendungen der Kindertagesbetreuung zuzurechnen (56,0 %, wie
Vorjahr), gefolgt vom Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien (28,6 %, Vorjahr: 28,3
%). Der Anteil der Kinder- und Jugendarbeit beläuft sich auf 11,0 % (wie Vorjahr). Des Weiteren beträgt der
Aufwendungsanteil der Förderung benachteiligter junger Menschen 2,7 % (Vorjahr: 2,8 %) und der Anteil der
Familienförderung 1,7 % (Vorjahr 1,8 %), jeweils gemessen am Gesamtvolumen des Produktbereichs.
Zu den Produktgruppen mit dem größten Finanzvolumen wird auch auf die vom Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien erstellten, vertiefenden Berichte hingewiesen. So erscheint jährlich der Kindertagesbetreuungs-
bericht, dem detaillierte Erläuterungen und Darstellungen zu entnehmen sind. Darüber hinaus gibt es weitere
Berichte in regelmäßigen Zeitabständen, u. a. den Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in Münster.
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Aufwendungsarten stellt sich innerhalb
der Teilergebnisrechnung wie folgt dar:
Jugendhilfeetat
106
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2018 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben sind weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche Kos-
tenart.
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2018 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen:
Jugendhilfeetat
107
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt. Als bedeutsame Position hinzugekommen sind
die Kostenerstattungen und Kostenumlagen, deren prozentualer Anteil sich nochmals gesteigert hat (2018:
17,9 %, 2017: 13,9 %, 2016: 6,3 %). Ursache sind die Kostenerstattungen des Landes NRW für die Unterbrin-
gung, Betreuung und Begleitung der hohen Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA).
Die folgende Grafik stellt dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die einzelnen
Produkte aufteilen.
Legende:
Produkt 060101 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Produkt 060102 Förderung von Kindern in Tagespflege
Produkt 060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben
Produkt 060202 Jugendverbandsarbeit
Produkt 060301 Jugendsozialarbeit
Produkt 060302 Jugendhilfe an den Schulen
Produkt 060303 Drogenhilfe
Produkt 060401 Angebote für Familien
Produkt 060402 Besondere familienpolitische Maßnahmen
Produkt 060501 Bezirkliche Sozialarbeit und Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Produkt 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien / Adoptionen
Produkt 060503 Beistandschaften, Vormundschaften, UVG
Produkt 060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen
Produkt 060505 Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Produkt 060506 Eingliederungshilfe
Besonders auffällig ist, dass der ausgewiesene Zuschussbetrag beim Produkt 060504 – Schutz von Kindern
und Jugendlichen wiederum einen negativen Wert aufweist, so dass vermeintlich davon auszugehen ist, es sei
ein finanzieller Überschuss in diesem Produkt erzielt worden. Tatsächlich ist festzuhalten, dass die Kosten-
erstattungen des Landes NRW für unbegleitete minderjährige Ausländer (= Erträge) aus unterschiedlichen
Überlegungen heraus (buchungs- und verwaltungstechnische Gründe) insgesamt diesem Produkt zugeordnet
sind. Die dementsprechenden Aufwendungen können und werden maßnahmenspezifisch zugeordnet (z. B.
ambulante Hilfen = i. d. R. Produkt 060501, stationäre Hilfen = i. d. R. Produkt 060502 usw.). Daraus erklärt
sich weitgehend auch der im Vergleich zum Vorjahr in den anderen Produkten entstandene höhere Zuschuss-
bedarf. Bei den weiteren Darstellungen und Grafiken ergeben sich hieraus keine Auswirkungen auf den Vor-
jahresvergleich.
Jugendhilfeetat
108
Jugendhilfeetat
109
Abweichungen von Plan- und Ist-Ansätzen im Teilergebnisplan
Die Haushaltsplanung und -steuerung war auch im Jahr 2018 sehr stark geprägt durch die Entwicklung im
Bereich der Hilfen zur Erziehung (Produktgruppe 0605 – Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien).
Ein gesamtstädtischer Nachtragshaushaltplan wurde für das Jahr 2018 nicht aufgestellt. Für den Produktbe-
reich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe war in der genannten Produktgruppe jedoch wiederum die Be-
reitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich (vgl. Vorlage V/0875/2018 „Überplanmäßige Mittelbereitstel-
lung durch den Rat der Stadt Münster in der Produktgruppe 0605“, Sitzung des Rates der Stadt Münster am
10.10.2018).
Auf Basis dieser Daten kann die Entwicklung des Jahres 2018 in vergleichbarer Weise veranschaulicht wer-
den. Danach stellen sich die Plan-/Ist-Abweichungen für das Jahr 2018 wie folgt dar:
Jugendhilfeetat
110
Wie bereits unter „Teilergebnisrechnung“ bei der Darstellung der Rechnungsergebnisse beschrieben, ist die
Verringerung der Erträge im Bereich der Kindertagesbetreuung besonders auffällig. Dazu sei nochmals auf die
einmalige pauschalierte Zusatzzahlung des Landes NRW in Höhe von rund 9,8 Mio EUR an die Stadt Münster
verwiesen, die aufgrund des Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt in Kindertageseinrichtungen in Nord-
rhein-Westfalen Ende des Jahres 2017 eingegangen ist und im Jahr 2018 vollständig an die Träger der
Kindertageseinrichtungen weiterzugeben war. Dies zeigte sich im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung des
Jahres 2018 bei den entsprechenden Aufwendungen.
Besondere Entwicklung im Jahresverlauf und deren finanzielle Auswirkungen
Im Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wurde seit dem Jahr 2016
jeweils eingehend die finanzielle Entwicklung der Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hil-
fen für Familien“ dargestellt, die sich durch die notwendige Unterstützung der Zuflucht suchenden Menschen
wesentlich verändert hatte. Auch im Haushaltsjahr 2018 musste das Fach- und Finanzcontrolling weiterhin
den Fokus auf diesen Bereich legen. So hat sich die Entwicklung, dass die Aufwendungen für die Hilfen zur
Erziehung für Personen, die nicht dem Kreis der umA zuzurechnen sind, steigen, in erheblicher Weise fortge-
setzt.
LogoData-Zahlungen (HzE)
Die folgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der mittels der jugendamtsspezifischen Software „LogoData“
monatlich für Hilfen zur Erziehung ausgezahlten Beträge (in EUR) im Jahresvergleich, die als aussagekräftiger
Indikator zu sehen waren:
Jugendhilfeetat
111
Die Aufwendungen des Jahres 2018 lagen insgesamt noch einmal deutlich über den Beträgen des Vorjahres.
Die Verteilung der einzelfallbezogenen Aufwendungen für umA im Jahr 2018 stellte sich wie folgt dar:
Jugendhilfeetat
112
Nicht enthalten sind Aufwendungen, die nicht einzelfallbezogen zugeordnet werden können.
Dass sich der Anstieg der Aufwendungen nicht nur durch die Hilfen zur Erziehung für umA ergeben hat, zeigt
die folgende Grafik:
Jugendhilfeetat
113
Verursacht wurde diese Entwicklung insbesondere durch Aufwandssteigerungen bei
• Sozialpädagogischen Familienhilfen nach § 31 SGB VIII,
• Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII,
• Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII – Reguläre Heimerziehung,
• Hilfen nach § 33 Satz 1 und 2 SGB VIII – Vollzeitpflege und
• Einzelfallübergreifenden Aufwendungen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung.
Die Mehrbedarfe haben sich somit nicht durch Kostensteigerungen nur bei einzelnen Hilfearten ergeben.
Vielmehr sind die Ursachen in verschiedenen Zusammenhängen zu sehen:
• Die Heimträger haben im Zuge der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) ihre
Kapazitäten ausgeweitet und nahezu vollständig erschöpft. Dadurch wurden zum Teil notwendige stationäre
Hilfen zur Erziehung in anderer Form erbracht, z. B. durch ambulante Hilfen und/oder teilstationäre Hilfen.
• Die Steigerung der Aufwendungen für die Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII basiert auf den zu er-
bringenden Leistungen für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Ju-
gendliche an Schulen. Der Bedarf nimmt trotz Steuerungsanstrengungen und klassenbezogenen Pool-
modellen weiter zu.
• Die Anzahl der überdurchschnittlich aufwendigen und kostenintensiven Fälle ist erheblich gestiegen (sog.
„Systemsprenger“). Diese Entwicklung ist kein münsterspezifisches Phänomen, sondern belastet auch an-
dere Kommunen in vergleichbarer Weise. Eine Steuerung dieser Entwicklung im Rahmen des Finanz- und
Fachcontrollings ist nur bedingt möglich.
• Darüber hinaus können Kostensteigerungen durch jährliche Entgeltverhandlungen und Zuschusserhöhun-
gen, die im Rahmen von Etatberatungen beschlossen wurden, nicht mehr budgetneutral erbracht werden.
• Bei den einzelfallübergreifenden Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Kosten, die nicht
grundsätzlich einem Einzelfall zugerechnet werden können. Hierunter fallen u. a. Kosten für das Vorhalten
von Plätzen für Inobhutnahmen, Leistungen im Bereich Vormundschaften, Jugendhilfe im Strafverfahren,
Abrechnung von Gesundheitskarten, Aufwendungen für den Einsatz von städtischen Integrationshelfern an
offenen Ganztagsschulen.
Den Aufwendungen in den Hilfen zur Erziehung für Personen, die nicht umA sind, stehen in der Regel keine
Erträge gegenüber.
Jugendhilfeetat
114
Unterhaltsvorschuss
Im Kinder- und Jugendhilfereport 2017 wurde berichtet, dass die finanziellen Auswirkungen durch das geän-
derte Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in der zweiten Jahreshälfte 2017 zwar bereits erkennbar, aber erst im
Jahr 2018 mit stetigem Anstieg wirksam werden. Diese Einschätzung unterstreicht die folgende Grafik:
Das UVG war zum 01.07.2017 geändert worden. Seither wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit
des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde für alle Kinder aufgehoben. Für
Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist nun zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leis-
tungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende
Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 EUR brutto monatlich verdient.
Wie bereits unter „Schwerpunkte 2018“ dargestellt, haben sich die regelmäßigen Zahlungen inzwischen auf
dem erwarteten, höheren Niveau stabilisiert und sind für die Folgejahre besser planbar.
Jugendhilfeetat
115
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt.
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe waren 2018 ins-
gesamt keine Einzahlungen sowie Auszahlungen
in Höhe von 15.670.440 € veranschlagt.
15.501.500 € der Auszahlungen waren allein der
Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung zuzuordnen.
Teilfinanzrechnung
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung
Auszahlungen in Höhe von 7.418.040 € getätigt.
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von
1.573.480 € erzielt werden. Wesentliche Schwer-
punkte waren wie im Vorjahr der Ausbau der Be-
treuungsplätze sowohl für Kinder unter 3 Jahren
als auch für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren in
Kindertageseinrichtungen.
Finanzberichterstattung im Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien
Um die finanziellen Entwicklungen im Bereich der
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auch unterjährig
zu veranschaulichen, legt die Verwaltung dem
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
seit 2015 regelmäßig einen Finanzbericht auf
Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmana-
gements vor. So wurde für den Ausschuss sowohl
nach dem II. als auch nach dem III. Quartal ein
Finanzcontrolling-Bericht erstellt. Er beinhaltete
den jeweils zum Ende des Quartals aktuellen
Stand der
• Gesamtsummen der Erträge (Zeile 10)
• Gesamtsummen der Aufwendungen für
- Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)
- Transferaufwendungen (Zeile 15)
- Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16)
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Hierbei handelt es sich um die vom Fachamt be-
wirtschafteten Zeilen im Teilergebnisplan des städ-
tischen Haushalts.
Der Bericht enthält des Weiteren eine Prognose
über die Entwicklung bis zum Ende des Haushalts-
jahres. Grundlage für die Prognosedaten ist jeweils
eine lineare Hochrechnung, die zum Teil unter
Berücksichtigung von fachlich relevanten Einfluss-
und Entwicklungsgrößen angepasst ist.
Ausblick
Auch in den kommenden Jahren bleiben die The-
menschwerpunkte „Kindertagesbetreuung“ und
„Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Fami-
lien“. Ziel ist es, die Aufgaben mit möglichst opti-
maler Finanz- und Ressourcenverwendung zu
erfüllen. Damit stehen alle beteiligten Akteure wei-
terhin vor großen Herausforderungen. Zur Steue-
rungsunterstützung ist dazu weiterhin ein intensi-
ves Finanz- und Fachcontrolling erforderlich. Eine
strenge Ausgabendisziplin bleibt unerlässlich.
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
116
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt.
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“.
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe,
insbesondere mit
• der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
• der Jugendhilfeplanung und
• der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster.
Am 31.12.2018 gehörten dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Personen an:
Stimmberechtigte Mitglieder
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr)
von der CDU
1. RH Jens Christian Heinemann
Vertreter: RH Richard Michael Halberstadt
2. Teresa Küppers
Vertreter: RH Bruno Kleine Borgmann
3. Jolanta Vogelberg
Vertreter: RF Astrid Bühl
von der SPD
4. RF Anne Schulze Wintzler (stv. Vorsitzende)
Vertreter: RH Mathias Kersting
5. RF Katharina Köhnke
Vertreterin: RF Doris Feldmann
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL
6. RF Jutta Möllers (Ausschussvorsitzende)
Vertreter: RH Raimund Köhn
7. Jörg Nathaus
Vertreter: Karl-Heinz Neubert
von der FDP
8. Maximilian Kemler
Vertreter: RH Jörg Berens
von DIE LINKE.
9. RF Fatma Kirgil
Vertreterin: Birgit Schmiedeshoff
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe
10. Pfarrer Ulrich Messing
Vertreter: Jan-Christoph Horn
11. Stephan Degen
Vertreter: Andreas Czarske
12. Ernst Cluse
Vertreter: Felix Braun
13. Gerhard Dworok
Vertreterin: Marion Kahn
14. Wilfried Stein
Vertreter: Friedhelm Gerhard
15. Johannes Schmanck
Vertreter: Heiko Philippski
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
117
Beratende Mitglieder
Stadt Münster
1. Stadtdirektor Thomas Paal
(Dezernent für Bildung, Jugend und Familie)
2. Anna Pohl
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien)
Präsident des Landgerichts Münster
3. Richterin am Amtsgericht Astrid Schulte im Busch
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Petra Pheiler-Cox
Direktor der Agentur für Arbeit
4. Wolfgang Abeln
Vertreter: Matthias Matysiak
Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde
5. Norbert Hartmann
Vertreter: Thomas Terhaer
Polizeipräsident Münster
6. Peter Scheffzik
Vertreter: Ralf Stienemann
Stadtdechant von Münster
7. Sebastian Reimann
Vertreter: Christian Fraune
Superintendent des Kirchenkreises Müns-
ter
8. Rolf Grieskamp
Vertretung: N.N.
Jüdische Gemeinde Münster
9. Margarita Voloj
Vertreterin: Ruth Frankenthal
Integrationsrat der Stadt Münster
10. Natalie Eichner
Vertreterin: Beata Arabasz
Sachkundige Einwohner/innen
auf Vorschlag der Kommission zur Förderung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen
11. Maria Pinke
Vertreter: Michael Geuckler
Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-
verband - Kreisgruppe Münster
12. Beate Heeg
Vertreterin: Gabriele Markerth
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband
Münster
13. Gudrun Sturm
Vertreterin: Anne Westendorf
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
14. Dr. Ralf Kaisen
Vertreterin: Sarah Biermann
Diakonie Münster
15. Uwe Wellmann
Vertreterin: Heike Liebrecht
Stadtsportbund Münster e.V./ Sportjugend
16. Thomas Lammers
Vertreterin: Vanessa Prange
Jugendrat der Stadt Münster
17. Luka Taya Landheer
Vertreter: Cyber Maria Steinbach
Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster
18. Judith Haase
Vertretung: N.N.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
AG 1 – Mädchen und Jungen/ Gender
19. Susanne Decker
Vertreter: Martin Thonemann
AG 2 – Kinder- und Jugendarbeit
20. Stefan Bommes
Vertreter: Sebastian Geeraedts
AG 3 - Jugendsozialarbeit
21. Klaus Fröse
Vertreterin: Lisa Leifheit
AG 4 - Familienförderung
22. Astrid-Maria Kreyerhoff
Vertreterin: Anne Becker
AG 5 – Tagesbetreuung für Kinder
23. Sabine Busch
Vertreterin: Felizitas Schulte
AG 6 – Hilfen zur Erziehung
24. Michael Kaiser
Vertreter: Dr. Friedhelm Höfener
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
118
Beratungsprogramm 2018
Im Jahr 2018 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in sieben öffentlichen Sitzungen und
in drei nichtöffentlichen Sitzungen. Darüber hinaus fand eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für
Schule und Weiterbildung statt. In der folgenden Liste sind die einzelnen öffentlichen Beratungsvorlagen des
Berichtsjahres zusammengestellt:
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0827/2017 Maßnahmeprogramm Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide: Jahresbericht 2016 24.01.2018
V/1059/2017 Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule
Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule zum Oberstufenhaus und zur Kindertagesein-
richtung, Freianlagen zweiter Baubabschnitt
- Zustimmung zur Vorentwurfsplanung
24.01.2018
V/1079/2017 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Landsberger Straße
in Amelsbüren
24.01.2018
V/0010/2018 Nutzung der ehemaligen Wartburg-Hauptschule in Sentrup als Kindertageseinrichtung 24.01.2018
V/0018/2018 Aufnahmekriterien in städtischen Kindertageseinrichtungen 24.01.2018
V/0900/2017 Antrag A-R/0040/2017 der SPD-Fraktion vom 21.06.2017
„Ein selbstverwaltetes Jugendzentrum für Münster“
24.01.2018/
28.02.2018
V/1046/2017 Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtu n-
gen - Entwicklung des Standortes Trauttmansdorffstraße
24.01.2018/
28.02.2018
V/0906/2017 Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ für
die Stadt Münster
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen/ GAL, der FDP-Fraktion, der DIE LINKE. Ratsfraktion Münster und der Rats-
gruppe Piraten/ ÖDP an den Rat, A-R-/0047/2017
28.02.2018
V/0003/2018 Genehmigung der Pauschalmeldung gem. § 19 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) für
das Kindergartenjahr 2018/2019
28.02.2018
V/0042/2018 Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien zu Beginn des Jahres 2018 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Per-
sonalsituation)
28.02.2018
V/0043/2018 Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Pastorsesch in Kinderhaus 28.02.2018
V/0045/2018 Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Martin in Hiltrup 28.02.2018
V/0046/2018 Sanierung der kath. Kindertageseinrichtung St. Anna in Mecklenbeck 28.02.2018
V/0072/2018 Schulentwicklungsplanung - Bericht zur Elternumfrage 2017 28.02.2018
V/0082/2018 A-R/0050/2017 Antrag der SPD - Fraktion: Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung-
Bedarfe jetzt decken
28.02.2018
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
119
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0085/2018 Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für
die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und
offenen Ganztagsschulen“
28.02.2018
V/0089/2018 Evaluation des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt
Münster
28.02.2018
V/0111/2018 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung -
Errichtungs- und Baubeschluss für einen 1-Gruppen-Pavillon an der Heidestraße, An-
gelmodde
28.02.2018
V/0038/2018 Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen;
Ergebnisse des Verfahrens 2016-2018
02.05.2018
V/0080/2018 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2-Gruppen-Pavillon an der Beckstraße, Aasee-
stadt
02.05.2018
V/0179/2018 Bundesprojekt "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
- Sport, Sprache, Integration"
Zwischenbericht nach dem ersten Projektjahr
02.05.2018
V/0202/2018 Errichtung der "Städtischen Grundschule Wolbeck-Nord" im Sinne des § 81 Absatz 2
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
02.05.2018
V/0210/2018 Familienbüro - Jahresbericht 2017 02.05.2018
V/0217/2018 Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2018/2019 02.05.2018
V/0224/2018 Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen
V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1
hier: weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (2. Tranche) und Errichtungsbe-
schluss zur Erweiterung der Mosaik-Schule
02.05.2018
V/0257/2018 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
Errichtungs- und Baubeschluss für einen 1-Gruppen-Pavillon, Westerheide, Gelmer
02.05.2018
V/0264/2018 Nutzung des ehemaligen Hauptzollamtes und des ehemaligen Teilbereiches des Bu n-
desvermögensamtes Sonnenstraße 85-89 als Kindertageseinrichtung
02.05.2018
V/0274/2018 Dauerhafte Maßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreu-
ung - Errichtungs- und Baubeschluss für eine 4-Gruppen Einrichtung im Erdgeschoss
der ehemaligen Flüchtlingseinrichtung am Dahlweg 118, Schützenhof
02.05.2018
V/0279/2018 Erweiterung des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen Armutsprä-
vention in Münster
02.05.2018
V/0204/2018 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung und Neuverteilung der kommunalen Personal-
ressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020
13.06.2018
V/0225/2018 Kindertagesbetreuungsbericht 2018 13.06.2018
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
120
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0350/2018 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung in Amelsbüren an der Landsberger Straße 13.06.2018
V/0351/2018 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung in Wolbeck an der Petersheide 13.06.2018
V/0418/2018 Neubau 3-Gruppen-Kindertagesstätte Alt Angelmodde 15
- Zustimmung zur Planung und Baubeschluss -
13.06.2018
V/0421/2018 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Zentrum Nord, Münster -
Mitte
13.06.2018
V/0339/2018 Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das
Jahr 2017
13.06.2018/
05.09.2018
V/0283/2018 Sprechstunde für geflüchtete Kinder und Jugendliche im Gesundheits- und Veterinäramt
der Stadt Münster
05.09.2018
V/0454/2018 Erweiterung der evangelischen Matthias-Claudius-Kindertagesstätte in Münster-
Albachten
- Zustimmung zur Planung und Baubeschluss -
05.09.2018
V/0591/2018 Verlängerung des Projektes "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Ne u-
zugewanderte - Sport, Sprache, Integration"
05.09.2018
V/0608/2018 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Nordkirchenweg in
Münster-Hiltrup zur Versorgung von Bedarfen in Hiltrup und Mitte
05.09.2018
V/0613/2018 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung südlich des Nottulner
Landwegs in Münster Roxel
05.09.2018
V/0679/2018 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Ermlandweg in Kinder-
haus zur Versorgung von Bedarfen in Kinderhaus und Mitte
05.09.2018
V/0680/2018 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Meckmannweg in
Mecklenbeck
05.09.2018
V/0699/2018 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung:
Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2 - Gruppen - Pavillon am Holunderweg in
Sprakel
05.09.2018
V/0770/2018 Einrichtung einer betrieblichen Großtagespflege 05.09.2018
V/0588/2018 Erweiterung des Kommunalen Integrationszentrums Münster 26.09.2018
V/0609/2018 Integrationsmonitoring 2017 26.09.2018
V/0654/2018 Antrag A-R/0016/2018 der Ratsgruppe der AfD vom 14.03.2018 „Sanierungsbedarf der
Kindertageseinrichtungen in Münster ermitteln"
26.09.2018
V/0692/2018 Räumliche Erweiterung und erweitertes Leistungsangebot des Drogenhilfezentrums
INDRO e.V. - Errichtungsbeschluss -
26.09.2018
V/0739/2018 Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster
26.09.2018
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
121
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0782/2018 Errichtungsbeschluss: Umnutzung eines Gebäudes zur Kindertageseinrichtung an der
Neubrückenstraße im Stadtbezirk Mitte
26.09.2018
V/0807/2018 Qualitätsoffensive "Offene Ganztagsschulen" (V/0366/2017)
Prüfauftrag zum städtischen Vertretungspool
26.09.2018
V/0818/2018 Familienkonferenz für Münster
- Entwicklung eines Veranstaltungskonzeptes -
26.09.2018
V/0515/2018 "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)"
- Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - Teil 2: "Operative Ziele"
05.09.2018/
28.11.2018
V/0766/2018 Qualitätsstandards der offenen Ganztagsschulen in Münster - 2018 26.09.2018/
28.11.2018
V/0792/2018 Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales 26.09.2018/
28.11.2018
V/0627/2018 Anpassung der Unterstützungssysteme für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüle r 28.11.2018
V/0652/2018 Antrag A-R/0059/2017 der FDP-Fraktion vom 11.09.2017
„KiTa-Platzvergabe - bestmögliche Unterstützung der Eltern sicherstellen“ + Antrag A-
R/0062/2017 der SPD-Fraktion vom 12.09.2017
„Kita-Navigator verbessern und für Eltern verständlicher gestalten“
28.11.2018
V/0705/2018/1
V/0705/2018
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen
V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1
hier: weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (3. Tranche) und Errichtungsbe-
schlüsse zur Erweiterung von Schulgebäuden
28.11.2018
V/0733/2018 "Familiensprechstunde", Zwischenbericht des vom Land geförderten Präventionsproje k-
tes für Kinder und Jugendliche mit psychisch erkrankten oder suchterkrankten Eltern
28.11.2018
V/0896/2018 Projekt "Einwanderung gestalten NRW" - Zwischenbericht 28.11.2018
V/0903/2018 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters der Stadt Münster 28.11.2018
V/0907/2018 Verlängerung des Projektes "Bildung integriert" vom 01.08.2019 bis zum 30.06.2021 28.11.2018
V/0910/2018 Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt
Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
28.11.2018
V/0914/2018 Trägervergabe für die Interimsmaßnahme an der Beckstraße und die dauerhafte Kinder-
tageseinrichtung in Mitte-Süd
28.11.2018
V/0915/2018 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung am Dahlweg 118 im Stadtteil Schützenhof 28.11.2018
V/0916/2018 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung im Zentrum Nord im Stadtteil Rumphorst 28.11.2018
V/0923/2018 Familienfreundliche Kommune - Familienfreundliche Tarife
hier: Haushaltsbegleitantrag der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL vom 20.11.2017 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
28.11.2018
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
122
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0925/2018 Errichtungsbeschluss für eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit am
Wiegandweg/ ehem. York Kaserne - in der Kombieinrichtung - "Kindertageseinrichtung
und Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach"
28.11.2018
V/0932/2018 Errichtung der Mathilde-Anneke-Gesamtschule
(2. Städtische Gesamtschule)
- Baubeschluss -
28.11.2018
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im
Internet abrufbar unter:
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=22
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
123
7. Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII
Aufgaben und Bildung
§ 78 SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften dar. Darin
heißt es:
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in
denen neben ihnen die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt
werden und sich gegenseitig ergänzen.“
Bereits seit 1995 gibt es in Münster sechs Arbeits-
gemeinschaften. Wesentliche Besonderheit in
Münster ist seither, dass der Rat der Stadt Münster
beschlossen hat, die Sprecher/-innen zu beraten-
den Mitgliedern in den Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien zu bestellen. Darüber hin-
aus zeichnen sich die Aufgabenfelder der Arbeits-
gemeinschaften durch ihre hohe Differenzierung
aus.
In der Historie der Arbeitsgemeinschaften gab es
einige Veränderungen. Aktuell gibt es in der Stadt
Münster folgende Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII (Stand: 31.12.2018):
• AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
• AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
• AG 3 - Jugendsozialarbeit
• AG 4 - Familienförderung
• AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
• AG 6 - Hilfen zur Erziehung
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen
Jahren im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfere-
ports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien ihre Arbeit vor. An dieser Stelle sind zunächst
einige Daten zu jeder Arbeitsgemeinschaft aufge-
listet (Stand: 31.12.2018). Es folgt eine kurze Ei-
gendarstellung, in der die Themen des abgelaufe-
nen Jahres dargestellt und ein Ausblick auf das
Folgejahr gegeben werden.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
124
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII
Mädchen und Jungen / Gender
Sprecher Susanne Decker
Stellvertretung Martin Thornemann
Geschäftsführung Karin Weinlich
02 51/ 4 92 – 5157
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2018
4
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3,
ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der
AG 1 ist es, darauf hinzuwirken, dass Mädchen
und Jungen unter Berücksichtigung ihres biolo-
gischen, kulturellen und sozialen Geschlechts
sowie ihrer sexuellen Identität individuell gefördert
und in ihren unterschiedlichen Interessen gestärkt
werden.
Die Teilnehmer/-innen der AG 1 haben sich 2018
vier Mal getroffen. Darüber hinaus fanden weitere
Sitzungen in der Unter-AG Mädchen und der
Unter-AG Jungen statt, die sich mit geschlechts-
spezifischen Themen und Angeboten ausein-
andersetzen.
Die AG 1 beschäftigte sich an den vier vorgesehe-
nen Terminen im Jahr 2018 weiter mit dem Doing-
Gender unter Einbezug des Themenfeldes „ge-
schlechtliche und sexuelle Vielfalt“ und der Bedeu-
tung für die Kinder- und Jugendarbeit. Die Fach-
stelle für Sexualität und Gesundheit und das Ju-
gendzentrum Track haben hierbei aktiv mitgewirkt.
Herr Dr. Iseke vom Landeszentrum Gesundheit
NRW hat mit seinem Vortrag und der anschließen-
den Diskussion zum Thema Transidentität und
Gesundheit viele Denkanstöße gegeben. Im Ar-
beitskreis Mädchen wurde im Rahmen des interna-
tionalen Mädchentages am 11.10. der Fokus auf
die kulturelle, nationale und soziale, aber auch die
geschlechtliche und sexuelle Vielfalt von Mädchen
gelegt. An dem gemeinsamen Aktionstag boten
Pädagoginnen und Mädchen auf dem Stubengas-
senplatz Tanz, Gesang, Live-Cooking, ein The-
menquiz und vieles mehr rund um das Thema
„Vielfalt von Mädchen“ an. Im Arbeitskreis Jungen
fand eine Auseinandersetzung mit dem Bild des
Mannes bei Youtube statt.
Im Jahr 2019 sind vier Termine und folgende The-
menschwerpunkte vorgesehen:
• Trans*identität in der Kinder- und Jugendarbeit,
Auseinandersetzung mit dem Thema und Arbeit
an einer Informations- und Netzwerkbildung
• Intersektionale Betrachtung des Themas im
Kontext von Geschlecht, Ethnizität, Klasse, Ein-
kommen, Nationalität, Sexualität
• Planung einer Fortbildung im Arbeitskreis Mäd-
chen
• Themenschwerpunkt „Transidentität im schuli-
schen Kontext und in Klassenverbänden“ im Ar-
beitskreis Jungen
• Gender und Sprache in Angeboten der Kinder-
und Jugendarbeit
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
125
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII
Kinder- und Jugendarbeit
Sprecher Stefan Bommes
Stellvertretung Sebastian Geeraedts
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte
aus der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit, Fachkräfte
der freien Träger und des
kommunalen Jugendhilfe-
trägers
Anzahl der
Sitzungen 2018
6
Im Jahr 2018 fanden insgesamt sechs Sitzungen
statt. Die Sitzungen wurden überwiegend von
Fachkräften aus der Kinder- und Jugendarbeit, die
als Trägervertreter benannt sind, genutzt. Die Mit-
arbeit in der AG 2 ist von großem Interesse durch
die teilnehmenden Trägervertreter/-innen gekenn-
zeichnet. So beteiligten sich im Jahr 2018 ca. 25 -
30 Fachkräfte der freien Träger und des kommuna-
len Jugendhilfeträgers an der Arbeit in der AG 2.
Die inhaltliche Struktur der AG 2 besteht im We-
sentlichen aus der Bearbeitung eines Schwer-
punktthemas, gegenseitigem Informationsaus-
tausch und Berichten aus den Sozialräumen. Des
Weiteren dient die AG 2 als Vernetzungsgremium
der Fachkräfte und der jugendrelevanten Fach-
dienste.
Zur Vor- und Aufbereitung von Themen und Pro-
jekten wurden Unter-Arbeitsgruppen gebildet, die
ihre jeweiligen Ergebnisse in die AG einbrachten.
Im Jahr 2018 tagten Unterarbeitsgruppen zu fol-
genden Themen:
• Unter-AG Controlling/Wirksamkeitsdialog
• Unter-AG Inklusion
• AG Ferienbetreuung
• Unter-AG Jugendpartys in Münster
Im Jahr 2018 beschäftigte sich die AG 2 mit fol-
genden Themen:
• Umsetzung der Handlungsempfehlungen des
Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans
• Wahl des Sprechers der AG 2 und dessen Stell-
vertretung
• Umsetzung der Vorlage: Bedarfsorientiertes
Konzept der Zuwendungsförderung der offenen
Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und der auf-
suchenden Jugendsozialarbeit (AJSA) in Müns-
ter (V/0739/2018)
• Weitere Entwicklung des fachlichen Controlling -
Schlüsselprozesse als Instrument des Wirksam-
keitsdialogs
• Vorstellung Social Media Guidelines des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien und Vor-
stellung der Richtlinien „Nutzung von Messen-
ger“ in der öffentlichen Jugendhilfe „10 Bedin-
gungen der WhatsApp-Nutzung“
• Jugendrat - Austausch mit dem neuen Vorstand
(Herr Börnhorst)
• Fachlicher Diskurs zum AKJF-Antrag „Ein
selbstverwaltetes Jugendzentrum in Münster“
• Vorstellung Track Münster - der Jugendtreff für
LSBTI
• Auswertung der Ferienprogramme/Ganztagsbe-
treuungen
• Vorstellung des Jugendportals „kanello.net“
• THX-Party 9 - Münsters „Danke!“ an alle Aktiven
und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugend-
arbeit am 14.09.2018
Für das Jahr 2019 sind folgende Themen in Pla-
nung:
• Partizipation: Entwicklung von Standards und
Leitlinien in der OKJA
• Offene Kinder- und Jugendarbeit und Schule
• Pädagogische Arbeit für geflüchtete Kinder und
Jugendliche - Perspektiven und Fortbildungen
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
126
• Diversity - Toleranz und Akzeptanz in der OKJA,
u. a. Umgang mit Stammtischparolen
• Inklusion - Richtlinien - Ferienbetreuung, OKJA -
Konzepte und Finanzen
• Vorstellung von Projekten und Einrichtungen der
OKJA - Best Practice
• Umsetzung der Handlungsempfehlungen des
dritten Münsteraner Kinder- und Jugendförder-
plans und Vorbereitung des vierten Kinder- und
Jugendförderplans
• Weiterarbeit „Fachliches Controlling OKJA -
Weitere Entwicklung“
• Leistungsvereinbarungen der OKJA und der
AJSA - Anpassung
• Fördermöglichkeiten - als fester TO in der AG 2
Sitzung
• Jugendrat
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII
Jugendsozialarbeit
Sprecher Klaus Fröse
Stellvertretung Lisa Leifheit
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe, der Träger von
geförderten Maßnahmen,
dem öffentlichen Träger
und der Arbeitsverwaltung
Anzahl der
Sitzungen 2018
4
Die AG hat sich vier Mal im vergangenen Jahr
getroffen. Insgesamt fanden in den vergangenen
Jahren 102 Treffen statt. An den Sitzungen nah-
men in der Regel zwischen 20 und 25 Personen
teil.
Inhalt jeder Sitzung ist ein Bericht aus dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien. Die
Treffen finden immer abwechselnd bei den Mitglie-
dern der AG statt.
Themen des Jahres 2018 waren:
• Vorstellung des Gesamtkonzepts „Qualitäts-
entwicklung in der Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe“ (Herr Werk, Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien der Stadt Münster)
• Bericht über die aktuelle Situation der Jugendhil-
fe im Strafverfahren (Frau Mols, Caritasverband
für die Stadt Münster, Frau Tewes-Herting, ViP,
Herr Gleitz, Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien der Stadt Münster)
• jährliches Treffen mit der Agentur für Arbeit:
Zahlen, Daten, Informationen sowie Diskussion
über die Situation geflüchteter Jugendlicher und
junger Erwachsener sowie Vorstellung eines
(nicht gut angenommenen) Projektes, das Ju-
gendliche aus strukturell schwächeren Gegen-
den motivieren sollte, an einem anderen Ort ei-
ne Ausbildung zu machen (Ursachen: fehlende
soziale Bezüge, unbefriedigende Bus- und
Bahnanbindung in den frühen Morgenstunden)
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
127
(Herr Wübbels, Agentur für Arbeit, Herr Debus,
Jobcenter der Stadt Münster)
• Vorstellung der Vorlage zur Neuverteilung der
Schulsozialarbeit und Bericht über den aktuellen
Stand der Umsetzung (V/0204/2018 und
V/0204/2018/1 - Integrierte Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung
Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung und
Neuverteilung der kommunalen Personal-
ressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und
2019/2020)
(Herr Paschert, Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien, Frau Grosse, Amt für Schule und Wei-
terbildung, beide Stadt Münster)
• Vorstellung des Jugendportals / des Jugendka-
nals Kanello.net
(Frau Holthaus, Frauen und neue Medien e. V.)
• Bundesprojekt „Kommunale Koordinierung der
Bildungsangebote - Sport, Sprache, Integration“
• Bericht über den Kinder- und jugendpsychiatri-
schen Dienst und den Aufbau und Aufgabenum-
fang der Abteilung Psychische Gesundheit des
Gesundheits- und Veterinäramtes der Stadt
Münster
(Frau Dr. Siemer-Eikelmann, Gesundheits- und
Veterinäramt der Stadt Münster)
• Bericht über das Arbeitsmarkt- und Integrations-
programm 2019 des Jobcenters der Stadt Müns-
ter (Frau Jürgensmeier, Jobcenter der Stadt
Münster)
• Vorstellung des Projekts Limit (Frau Hürten,
Herr Abbas, beide ViP)
Hingewiesen sei auf die sehr gute und vertrauens-
volle Zusammenarbeit untereinander, mit der Ver-
waltung und der Geschäftsführung.
Diese harmonische und konstruktive Zusammen-
arbeit aller in der AG soll im Jahr 2019 zu den
folgenden Themen weiter fortgeführt werden:
• Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Müns-
ter: Umsetzung des dritten KJFP 2015 - 2019
und Vorbereitung des vierten KJFP 2020 - 2025
• Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungs-
planung: Schulsozialarbeit, Perspektiven För-
derschulen
• Jahresabstimmung mit der Agentur für Arbeit
und dem Jobcenter Münster; Schwerpunkt:
Inklusion/Schwerbehinderung
• Schulabsentismus: Darstellung der Verfahrens-
abläufe; Bisher nicht erreichbare Schüler/-innen
• Kommunales Integrationszentrum: Leistungen
für Jugendliche
• Maßnahmenprogramm „Kinder- und Jugendar-
mutsprävention“: Innovationsfonds
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe
• § 16h SGB II - Auswertungen der bisherigen
Aktivitäten von Jobcenter/Jugendhilfe
• Übergang Schule Beruf - Aktueller Stand KAOA
• Bildungsberatung - Erreichbarkeit/Beratung für
benachteiligte Jugendliche
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
128
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII
Familienförderung
Sprecherin Astrid-Maria Kreyerhoff
Stellvertretung Anna Becker
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 51 75
Zusammensetzung 16 Vertreter/-innen freier
Träger aus den Bereichen
„ambulante Beratung“ und
„Familienbildung“,
4 Mitarbeiter/-innen des
Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien
Anzahl der
Sitzungen 2018
4
Im Einzelnen nehmen Vertreter/-innen folgender
Träger an den Terminen teil:
• Haus der Familie Münster e. V.
• Familienverband Junge Gemeinschaft
• Ev. Familienbildungsstätte Münster e. V.
• Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e. V.
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster Reck-
linghausen
• Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie
• Anna-Krückmann-Haus e. V.
• Beratungsstelle Südviertel e. V.
• Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum
Münster
• Zartbitter Münster e. V.
• Trialog e. V.
• Caritasverband Münster e. V.
• Verband allein erziehender Mütter und Väter
e. V.
• Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband
Münster e. V.
• Pro Familia
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte des Jahres
2018 waren:
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe - Vorla-
ge V/0906/2017 an den Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien
• Häusliche und sexuelle Gewalt
• Kultursensibles Arbeiten
• Neue Datenschutzgrundverordnung der EU zum
25.05.2018
• Vorstellung des digitalen Jugendportals „kanel-
lo.net“
Die geplanten Themen für das Jahr 2019 sind:
• Familienkonferenz für Münster
• Kultursensibles Arbeiten (best practice)
• Zusammenarbeit mit Dolmetschern
• Datenschutz
• Digitalisierung der Arbeit
• Änderung des SGB VIII
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
129
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII
Tagesbetreuung für Kinder
Sprecherin Sabine Busch
Stellvertretung Felizitas Schulte
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti
02 51/ 4 92 – 51 30
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2018
7
In Münster werden auch weiterhin Kita-Plätze ge-
schaffen und neue Einrichtungen eröffnet. In der
ersten Sitzung der AG 5 im Jahr 2018 stand die
Evaluation des Trägerauswahlverfahrens auf der
Tagesordnung. Die AG stimmte dem Verfahren
grundsätzlich zu und sprach vor dem Hintergrund
der geplanten „Neuausrichtung der Finanzierung
der Kindertageseinrichtungen in NRW“ aber die
Empfehlung aus, das Konzept im Ausschuss für
Kinder, Jugendliche und Familien nach zwei Jah-
ren erneut vorzulegen.
Die Vertreter/-innen der neuen Träger in Münster
sind Mitglied in der AG 5.
Eine hohe Abstimmung erfordert das Anmelde-
und Aufnahmeverfahren. Hier wurde auf der
Grundlage der Aufnahmekriterien für die städti-
schen Kindertageseinrichtungen eine Orientie-
rungshilfe für alle Einrichtungen und Träger erar-
beitet. Diese berücksichtigt den Anspruch, dass die
Kriterien für alle eindeutig, transparent und nach-
vollziehbar sind, nimmt aber auch trägerspezifi-
sche Aspekte auf.
Strategien gegen den Fachkräftemangel beschäf-
tigten die AG 5 in mehreren Unterarbeitsgruppen.
Dabei rückte insbesondere die Kindertageseinrich-
tung als Ausbildungsbetrieb in den Blick. Mit Ver-
tretern/-innen des Anne-Frank-Berufskollegs wur-
den Chancen und Herausforderungen der Praxis-
anleitung thematisiert.
Die AG 5 Kindertagesbetreuung tagt regelmäßig
eine Woche vor den Sitzungen des Ausschusses
für Kinder, Jugendliche und Familien. Im Jahr 2018
fanden insgesamt sieben Sitzungen statt. Neben
den für den Arbeitsbereich Kindertagesbetreuung
relevanten Inhalten der Sitzungen des Ausschus-
ses werden aktuelle fachliche und politische
Schwerpunktthemen bearbeitet. Die AG 5 bildet
Unterarbeitsgruppen und pflegt Kooperationen mit
weiteren Qualitätszirkeln und Arbeitskreisen. Durch
diese Vernetzung leistet sie einen Beitrag zur Ab-
stimmung zwischen Trägern und Verwaltung und
setzt sich für eine bedarfsgerechte und fachlich
verantwortete Kindertagesbetreuung in Münster
ein.
Themen der Beratungen im Jahr 2018 waren:
• Konzeptionelle Anregungen zur Rolle und zu
Aufgaben der Fachkraft für Inklusion (Stellung-
nahme der UAG Inklusion)
• Vorstellung des Rahmenkonzeptes „Qualitäts-
entwicklung in Kinder-, Jugend- und Familienhil-
fe für die Stadt Münster“ gemäß § 79a SGB VIII
(Sven Werk, Stadt Münster)
• Fachpolitischer Austausch und Erwartungen der
Träger in Münster an die Revision des Kinder-
bildungsgesetzes NRW (MdL Dr. Stefan Nacke,
Fabian Mönneke)
• Kunst und Spiel - Kinder im LWL-Museum für
Kunst und Kultur (Frau Avenarius, Projektkoor-
dinatorin des LWL-Museums, Frau Titze, Kath.
Kindergarten St. Lamberti)
• Bedeutung der Praxisanleitung im Rahmen der
PiA-Ausbildung (Herr Heitjans, Herr Göttker,
Anne-Frank-Berufskolleg)
• Strategien gegen den Fachkräftemangel - Be-
richte aus den Ergebnissen der Unterarbeits-
gruppen
• Bericht zum Gespräch der AG-Vertreterinnen
mit dem Langdesjugendamt zum Personalein-
satz nach der PVE
• Vorstellung des Konzeptes Rucksack-Kita - Ein
Konzept zur Sprachförderung und Elternbildung
im Elementarbereich (Herr Scholten, Kommuna-
les Integrationszentrum)
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
130
• Vorstellung einer Kita-WhatsApp
(Frau Gedenk, ASB)
• Sachstandsberichte zur aktuellen Kindertages-
betreuungsplanung und zum Ausbauprogramm
• Kindertagesbetreuungsbericht 2019
• Aktuelle Entwicklungen in der Fachpolitik
Im Jahr 2019 sollen folgende Arbeitsschwerpunkte
gesetzt bzw. fortgeführt werden:
• Entwicklung des Fachkräftebedarfs / Strategien
zur Abfederung des Fachkräftemangels
• Qualität der Kindertagesbetreuung / Qualitäts-
entwicklung in der Jugendhilfe nach § 79 SGB
VIII
• Anmelde- und Aufnahmeverfahren / For-
schungsprojekt der ZEW
• Weiterentwicklung der Kooperation zwischen
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen /
Übergang Kita und Schule
• Zwischenergebnispräsentation des WEGE-
Projektes
• Weiterentwicklung der Kooperation Kinderta-
geseinrichtung und Kindertagespflege
• Tagesbetreuung von Kindern aus Flüchtlings-
und Migrationsfamilien
• „Frühe Hilfen“, Prävention / Zusammenarbeit mit
den Kinderärzten
• Inklusion
• Novellierung des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) / Das Gute-KiTa-Gesetz
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII
Hilfen zur Erziehung
Sprecher Michael Kaiser
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 51 75
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe und des öffentli-
chen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2018
4
Die AG 6 - Hilfen zur Erziehung nach § 78 SGB
VIII hat auch im Jahr 2018 die kooperative Zu-
sammenarbeit zwischen dem öffentlichen Träger
und den freien Trägern der Jugendhilfe fortgesetzt.
Das gemeinsame Ziel, die Qualität der erzieheri-
schen Hilfen zu sichern und weiter zu entwickeln,
stand in insgesamt vier Arbeitstreffen - bei aller
Unterschiedlichkeit der Träger und Themen - im
Mittelpunkt.
Die inhaltlichen Schwerpunkte waren im Einzelnen:
• Hilfebedarfe für Care-Leaver und junge Men-
schen in der Kinder- und Jugendhilfe
• 15. Kinder- und Jugendhilfebericht
• Schnittstelle Jugendhilfe-Schule - Umgang mit
system-herausfordernden Kindern und Jugend-
lichen und deren Beschulung
• Hilfebedarfe von Flüchtlingsfamilien mit Kindern
• Umgang mit dem Datenschutz - neue DSGVO
• Rahmenvertrag
• Reform des SGB VIII
Das Arbeitsprogramm für 2019 umfasst folgende
Themen:
• Veränderte Anforderungen an die Mitarbeiter/-
innen der Jugendhilfe und die Jugendhilfe
insgesamt (grenzverletzendes Verhalten,
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
131
Schutzkonzepte, therapeutische Qualifikationen,
Fachkräftemangel, usw.)
• Digitalisierung der Arbeits- oder Teilhabe-
bereiche - stationär/ambulant/Beratungsstellen
(Versorgung, Zugang, Online-Beratung,
Umgang der Fachkräfte damit, usw.)
• Bildungschancen (auch außerhalb von Schule)
• Datenschutz (Workshop)
• Schnittstellen zu Gesetzen:
Bundesteilhabegesetz (BTHG), SGB VIII -
Auswirkungen auf die Hilfen zur Erziehung
• Qualitätsentwicklung (ambulanter und
stationärer Bereich)
• HzE-Bericht
Jugendrat
132
8. Jugendrat
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom
18.06.2008, den Jugendrat als dauerhaftes Ange-
bot in Münster einzurichten, bietet die Stadt Müns-
ter den Kindern und Jugendlichen in ihrer Stadt die
Chance der institutionalisierten Beteiligung und der
aktiven Mitwirkung an kommunalpolitischen Pro-
zessen.
Ziele für die Einrichtung des Jugendrates
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem
Handlungsprinzip, Kinder und Jugendliche an allen
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus den §§ 8
und 11 SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonven-
tion resultiert. Das Kinder- und Jugendfördergesetz
NRW vom 01.01.2005 konkretisiert diese Forde-
rung.
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster:
• Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendli-
chen in Münster.
• Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die
Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen
auf kommunalpolitische Prozesse.
• Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv
mitgestalten.
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung.
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben.
Verstetigung der neuen Struktur des Jugendra-
tes der Stadt Münster
Die am 22.03.2017 durch den Rat der Stadt Müns-
ter beschlossenen Änderungen (Vorlage
V/0071/2017 „Änderung der Satzung, der Wahl-
ordnung und Aufstockung der pädagogischen Be-
gleitung des Jugendrates“) führten im Wahljahr
2017 zu einer Wiedereinführung der stadtweiten
Urnenwahl an allen weiterführenden Schulen.
Ebenfalls wurde durch den Rat der Stadt Münster
beschlossen, die Amtszeit des sechsten Jugendra-
tes auf drei Jahre auszuweiten, ein Sitzungsgeld
auszuzahlen sowie Informationen, Termine und
Niederschriften im Ratsinformationssystem der
Stadt zu veröffentlichen. Auch dem Wunsch des
Jugendrates, den Oberbürgermeister der Stadt
Münster als Wahlleiter einzusetzen, wurde von
Seiten des Rates entsprochen.
Im November 2017 wurde somit der Jugendrat der
Stadt Münster in einer stadtweiten Urnenwahl an
allen weiterführenden Schulen Münsters gewählt.
Struktur des Jugendrates
Der Jugendrat unterliegt entsprechend der sich
stetig im Wandel befindenden Jugendkultur einem
permanenten Wandlungs- und Weiterentwick-
lungsprozess. Die Umsetzung dieser Prozesse
sichert langfristig die erfolgreiche und jugendge-
rechte Beteiligung des Jugendrates auf kommuna-
ler Ebene.
Der aus 30 Mitgliedern bestehende stadtweite
Jugendrat setzt sich im Zuge dessen aus jeweils
fünf Vertretern/-innen aus den sechs Stadtbezirken
zusammen, welche sich in diversen Arbeitsge-
meinschaften unterschiedlichsten Themen widme-
ten. Für seine Arbeit steht jährlich ein Budget von
5.000 € zur Verfügung.
Weiterhin besetzte der Jugendrat folgende Ämter:
• Vorstand des Jugendrates (bestehend aus drei
gewählten Mitgliedern)
• Vertreter/-innen und Stellvertreter/-innen für den
Rat, den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien, den Sportausschuss sowie den Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung
• Bezirksvertretungsvertreter/-innen und ihre
Stellvertreter/-innen für alle sechs Bezirke
Jugendrat
133
Unterstützung des Jugendrates
Seit März 2015 wird der Jugendrat mit einer 0,5
Stelle durch das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien, Team Jugendförderung, in seiner Arbeit
begleitet und unterstützt. Mit dem Ratsbeschluss
zur Vorlage V/0071/2017 vom 22.03.2017 wurde
der Sperrvermerk zur Aufstockung der pädagogi-
schen Begleitung aufgehoben, so dass der Ju-
gendrat seit April 2017 mit einem Stundenkontin-
gent von 30 Stunden begleitet wird.
Der Jugendrat wird von der Jugendförderung in
seiner Arbeit folgendermaßen begleitet und unter-
stützt:
• Erster Ansprechpartner in allen Belangen des
Jugendrates
• Anfertigung und Versand von Einladung, Ta-
gesordnung, Niederschriften
• Organisation von Sitzungsräumen
• Koordination und Organisation von Terminen
• Kontaktaufnahme zu städtischen Ämtern und
Einrichtungen im Bedarfsfall
• Bearbeitung von Anfragen der Delegierten des
Jugendrates
• Unterstützung der Jugendrat-Kontaktstellen im
Bedarfsfall
• Organisation von Vernetzungstreffen
• Verwaltungstechnische Unterstützung von Pro-
jekten
• Betreuung der Social-Media Accounts des Ju-
gendrates
• Verwaltung des Budgets des Jugendrates
Aktivitäten des Jugendrates 2018
Der amtierende Jugendrat der Stadt Münster tagte
im Jahr 2018 an insgesamt elf Sitzungsterminen
(bis November 2018). Über die regelmäßigen Sit-
zungen hinaus war er folgendermaßen aktiv:
• 2018 feierte der Jugendrat sein elfjähriges Jubi-
läum. Er organisierte eine Podiumsdiskussion
mit der Thematik der kommunalen Jugendparti-
zipation.
• Thematisch arbeitete der Jugendrat in den Ar-
beitsgemeinschaften AG Schule und Weiterbil-
dung, AG Sport, AG Jubiläum, AG Öffentlich-
keitsarbeit, AG Logo/Messestand, AG Jipa, AG
Toleranz, AG Umwelt, AG Merchandise, AG Ju-
biläum und AG Rat.
• Die AG Jipa (Jugendliche inklusiv politisch aktiv)
wurde in Zusammenarbeit mit SeHT Münster
e. V. - einer gemeinsamen Arbeitsgruppe für
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinde-
rung - weitergeführt.
• Der Jugendrat engagierte sich bei den Münster-
aner Wochen gegen Rassismus mit seiner Akti-
on „Farbenfroh gegen Rassismus“ und organi-
sierte eine Wanderausstellung im Anschluss.
• Es wurden Anregungen gemäß § 24 GO NW
(SV-Räume in den Schulen, sicherer Schulweg,
ausreichende Beleuchtung, Beteiligungsrechte
stärken, Pfandregale, Sanierung von Straßen)
verfasst.
• Die Jugendratsmitglieder erstellten Stellung-
nahmen zu unterschiedlichen Themen (Wasser-
versorgung der Stadt Münster, Vorfahrt für Rad-
fahrer, Preußenstadion).
• Es wurden Kommentierungen zu aktuellen Ge-
schehnissen in Münster verfasst (z. B. Ortsge-
staltung in Gievenbeck).
• Der Jugendrat traf sich mit den Bezirksbürger-
meistern Herrn Schmidt, Herrn Schönlau und
Herrn Brinktrine.
• Der Jugendrat beteiligte sich an der THX-Party,
eine Dankeschön-Party für alle ehrenamtlich tä-
tigen Jugendlichen in Münster.
• Die Arbeit des Jugendrates der Stadt Münster
wurde in verschiedenen Kontexten, z. B. an
Münsteraner Schulen, vorgestellt.
• Es erfolgte ein Austausch mit aktiven Jugendrä-
ten aus anderen Städten.
• Die Fortbildung „Jugendrat goes Jugendhil-
feausschuss“ wurde besucht.
• Bei der Ehrenamtsmesse „Kinderhaus macht’s“
informierte der Jugendrat über seine Arbeit.
Jugendrat
134
• Bei der Infomesse in der Marienschule infor-
mierten die Mitglieder des Jugendrates über ihre
Arbeit.
• Der Jugendrat veranstaltete ein Planungstreffen
sowie eine Extra-Sitzung zum Thema „Selbst-
verwaltetes Jugendzentrum“.
• Die Mitglieder des Jugendrates haben am
„Workshop unter Palmen“ (Landestreffen der
NRW-Jugendräte in Herne) teilgenommen.
Kontaktstellen des Jugendrates:
In jedem Stadtbezirk gibt es eine Jugendrat-
Kontaktstelle in einer bestehenden Einrichtung der
offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Jugendrat-
Kontaktstellen dienen als Anlaufstellen für Jugend-
liche in den Stadtbezirken und unterstützen Ju-
gendratsmitglieder bei der Durchführung von Pro-
jekten in den Bezirken bzw. Stadtteilen.
• Mitte: Paul-Gerhardt-Haus
• West: Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck
• Nord: Jugendzentrum Sprakel
• Ost: Jugendzentrum Drei Eichen
• Südost: Bahnhof Wolbeck
• Hiltrup: Stadtteilhaus 37°
Stellenplan
135
9. Stellenplan
Im Stellenplan werden alle Stellen für die Beschäf-
tigten unabhängig von ihrer tatsächlichen Beset-
zung und untergliedert nach Beschäftigungsver-
hältnissen ausgewiesen. Er enthält die Stellen der
Beamten/-innen und der nicht nur vorübergehend
tariflich Beschäftigten.
Seit 2011 werden in Bezug auf den Vergleich der
gesamtstädtischen Stellenplanentwicklung mit der
Entwicklung der Anzahl der Stellen im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien die Zahlen be-
rücksichtigt, die vom Personal- und Organisations-
amt im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan in der
Rubrik „Stellenentwicklung“ veröffentlicht werden.
Hierdurch ist sichergestellt, dass sämtliche im ge-
samten Stellenplanverfahren getroffenen Ent-
scheidungen (Vermehrungen, Einsparungen) auch
tatsächlich in die Betrachtung mit einfließen und
damit als Bezugsgröße zur Verfügung stehen.
Die Zahl der Stellen im gesamten Stellenplan der
Stadt Münster ist im Jahr 2018 um 2,16 % auf
nunmehr 4.821,02 gestiegen. Damit hat sich der
seit 2010 bestehende Trend fortgesetzt. Die Ent-
wicklung der Anzahl der Stellen des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien hat diesen An-
stieg im Betrachtungszeitraum dabei mit beein-
flusst. So entfielen in 2018 25,92 % aller Stellen-
vermehrungen auf den Bereich der Kinder-, Ju-
gend- und Familienhilfe. Die Anzahl der Stellen im
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Pro-
duktbereich 06) ist in 2018 insgesamt auf nunmehr
958,19 angestiegen. Dieses entspricht einem Zu-
wachs von 2,83 % gegenüber 2017. Der Anteil der
Stellen im Bereich der Kinder, Jugend- und Famili-
enhilfe an den Gesamtstellen der Stadt beträgt
insgesamt 19,88 %.
Auf der Basis der einschlägigen Beschlüsse des
Rates und seiner Gremien haben sich neben zeit-
lich befristeten Ressourcenausweitungen die dau-
erhaften Stellenzuwächse wie folgt ergeben:
• Zum Kindergartenjahr 2018/2019 wurde das
bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesbe-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von
215 u3-Plätzen und 99 ü3-Plätzen in mehreren
Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertages-
pflege weiterentwickelt. Nachdem bereits zum
Stellenplan 2017 im Zusammenhang mit dem
weiteren, perspektivischen Ausbau 5,00 Stellen
für Kindertageseinrichtungen in städtischer Trä-
gerschaft eingerichtet wurden, die bis zum kon-
kreten Bedarfsfall gesperrt bleiben, konnte auf
die Einrichtung von weiteren Planstellen verzich-
tet werden.
Um jedoch der bestehenden Aufsichtspflicht bei
Ausfall der hauptamtlichen Kräfte unter Berück-
sichtigung des weiter gestiegenen Personalkör-
pers auch in Zukunft nachkommen zu können,
wurde die Zahl der vorhandenen Springerstellen
um 4,00 auf nunmehr 12,00 aufgestockt.
Trotz des weiterhin zu verzeichnenden Anstiegs
der Zahl von in Münster lebenden Kindern unter
drei Jahren konnte im u3-Bereich die Versor-
gungsquote deutlich auf aktuell 45,0 % nach
43,1 % im Vorjahr erhöht werden. Im ü3-Bereich
beträgt sie nunmehr 104,7 % (Vorjahr: 104,4 %).
Auch in Zukunft ist stadtweit mit einem stetigen
Anstieg der Kinderzahlen zu rechnen. Der weite-
re Ausbau der Kindertagesbetreuung wird daher
auch in den kommenden Jahren ein bestim-
mendes Thema bleiben. Dem entsprechend ha-
ben Verwaltung und Politik auch in 2018 weitere
wichtige Beschlüsse zur bedarfsgerechten Si-
cherung und Umsetzung der Rechtsansprüche
für u3- und ü3-Kinder gefasst.
• Die zunächst befristet für drei Jahre eingerichte-
te 1,0 Projektstelle „Hausmeister/-in Arbeits-
und Gesundheitsschutz städtische Kinderta-
geseinrichtungen“ wurde aufgrund des dauer-
haft bestehenden Bedarfs, Mängel und Gefah-
ren in den insgesamt 29 städtischen Kitas zu
beseitigen, im Stellenplan 2018 abgesichert.
• Der weiter bestehende Bedarf an neuen Betreu-
ungsplätzen macht auch zukünftig erhebliche
Anstrengungen im Bereich „Planung und Fi-
nanzierung von Kindertageseinrichtungen“
erforderlich. Da ein Ende dieser Entwicklung
nicht in Sicht ist, wurden die mittlerweile seit
sieben Jahren befristet eingerichteten Ressour-
Stellenplan
136
cen im Umfang einer 1,0 Stelle im Stellenplan
verstetigt.
• Erhöhte inhaltliche Anforderungen bei der
Vergabe von Aufträgen für die Mittagsverpfle-
gung haben ebenfalls den Verwaltungsaufwand
erhöht. Aus diesem Grund wurde im Bereich
„Verwaltung Kindertageseinrichtungen“ eine
0,5 Stelle zusätzlich eingerichtet.
• Die zunächst befristet bis zum 31.12.2017 ein-
gerichtete 0,75 Projektstelle „Koordination
Kita-Navigator“ wurde aufgrund der auch in
Zukunft dauerhaft anfallenden Aufgaben (u. a.
Beratung, Begleitung und Unterstützung interner
und externer Anwender; Wahrnehmung von
Administrationsaufgaben; Weiterentwicklung
des Systems) im Rahmen des Stellenplans
2018 verstetigt.
• Der Bereich „Elternbeiträge“ wurde aufgrund
weiter steigender Fallzahlen um eine 1,0 Stelle
verstärkt.
• Mit der Einrichtung einer weiteren 0,5 Stelle zum
Stellenplan 2018 für die Fachberatung Kinder-
tagespflege wurde der weiter steigenden Zahl
an Tagespflegeplätzen Rechnung getragen. Die
Kindertagespflege stellt in Münster nach wie vor
eine wichtige Säule in der Betreuung, insbeson-
dere von Kindern bis zu drei Jahren, dar. Die
Zahl der Kinder in Tagespflege hat sich seit
2005 mehr als verdoppelt und liegt mittlerweile
über 1.200. Die Einrichtung der Stelle orientiert
sich an dem nach wie vor angewandten Fachbe-
ratungsschlüssel von 1:100.
• Die Betreuungsangebote an offenen Ganz-
tagsschulen wurden im Rahmen eines be-
darfsgerechten Ausbaus zum 01.08.2018 durch
Einrichtung von 4 weiteren Gruppen ausgewei-
tet. Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl von
214 auf jetzt 218 Gruppen erhöht, in denen der-
zeit 5.814 OGS-Kinder betreut werden (Offizielle
Oktoberstatistik). Für das Schuljahr 2018/2019
wird somit eine Versorgungsquote von 61,5 %
an Grund- und Förderschulen (Primarstufe) er-
reicht. Im Rahmen des Stellenplans 2018 wur-
den hierfür insgesamt 8,64 Stellen für Erzieher/-
innen (7,56 Stellen für Gruppenleitungen und
1,08 Stellen für Springer/-innen) neu eingerich-
tet. Entsprechend dem Vorschlag der Verwal-
tung sind die Stellen bis zur konkreten Einrich-
tung der Gruppen gesperrt und werden durch
Beschluss des Ausschusses für Personal, Or-
ganisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government freigegeben. Mit der Vorlage
V/0501/2018 wurden die Stellen zum Schuljahr
2018/2019 zur Besetzung frei gegeben, die zur
Deckung der sich aus der Einrichtung der weite-
ren Gruppen ergebenden Personalbedarfe er-
forderlich sind.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014
wurde vom Rat beschlossen, den Anteil der
freien Träger im Bereich OGS bis zum Jahr
2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung setzt
voraus, dass es an vorhandenen OGS-
Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hier-
durch würden sich auch Auswirkungen auf das
vorzuhaltende städtische Personal ergeben.
Mit der Vorlage V/0202/2018 wurde vom Rat die
Errichtung einer zweizügigen Grundschule am
Standort Grenkuhlenweg 21 (Städtische Grund-
schule Wolbeck-Nord) zum Beginn des Schul-
jahres 2019/2020 beschlossen. Festgelegt wur-
de ferner, dass die Durchführung des offenen
Ganztags von einem freien Träger der Jugend-
hilfe übernommen wird.
Darüber hinaus ist die Verwaltung weiterhin be-
müht, die Trägerschaft der Ganztagsbetreuung
an weiteren Bestandsschulen auf freie Träger
der Jugendhilfe zu übertragen.
• Um den in den letzten Jahren stetig gestiegenen
Anmeldezahlen im OGS-Bereich und damit dem
auch in den Bereichen „Verwaltung OGS“ so-
wie „Fachberatung OGS“ erheblich gestiege-
nen Arbeitsaufwand Rechnung zu tragen, wur-
den diese um eine 0,7 Stelle (Verwaltung) sowie
um eine 0,24 Stelle (Fachberatung) verstärkt.
• Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrags
der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/GAL „Qualitätsoffensive: Die gu-
te (offene) Ganztagsschule“ wurde beschlossen,
zukünftig auch die Koordinationskräfte an
OGS-Schulen mit fünf und sechs Gruppen
freizustellen und dieses als zukünftigen Stan-
dard festzuschreiben. Zum Stellenplan 2018
wurden daher zur Umsetzung des Antrags 7,02
Stellen für Erzieher/-innen (Gruppenleitungen)
eingerichtet.
• Im Rahmen der Etatberatungen wurde die An-
regung des Jugendrates nach § 24 GO aufge-
Stellenplan
137
griffen, das aktuelle Stundenniveau von 30
Stunden/Woche für die pädagogische Beglei-
tung und Betreuung des Jugendrates der
Stadt Münster im Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien beizubehalten. Dem entsprechend
wurde die bereits bestehende 0,5 Stelle um ei-
nen 0,27 Anteil unbefristet aufgestockt.
• Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvor-
schussgesetz (UVG) reformiert. Wesentliche
Änderungen waren
- die Verlängerung der Bezugsberechtigung
(nunmehr bis zur Vollendung des 18. Le-
bensjahres anstatt bis zum 12. Lebensjahr)
sowie
- der Wegfall der Höchstbezugsdauer von 72
Monaten.
Aufgrund der damit verbundenen, erheblichen
Fallzahlsteigerungen wurden die zunächst über-
planmäßig eingerichteten 2,0 Stellen in der
Sachbearbeitung über den Stellenplan 2018
nunmehr dauerhaft abgesichert.
• Das Land NRW fördert aktuell den Einsatz von
insgesamt 1,5 Stellen in der Schwanger-
schaftsberatungsstelle der Stadt Münster. Hie-
raus leitet sich eine Finanzierungsbeteiligung
des Landes an der Abwicklung der notwendigen
Verwaltungstätigkeiten gemäß § 10 Abs. 3 der
Verordnung zum Schwangerschaftskonfliktge-
setz-Ausführungsgesetz ab. Danach wird je
Vollzeit-Beratungsstelle eine 0,5 Verwaltungs-
stelle gefördert. Zum Stellenplan 2018 konnte
dem entsprechend eine weitere 0,27 Verwal-
tungsstelle eingerichtet werden, die vom Land
NRW finanziert wird.
• Aufgrund des bestehenden Bedarfs, das Thema
„Arbeits- und Gesundheitsschutz“ im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien mit all seinen
Facetten dauerhaft, nachhaltig und für alle Ab-
teilungen einheitlich unter Berücksichtigung der
unterschiedlichsten Aufgaben und Professionen
zu implementieren, zu pflegen und weiter zu
entwickeln sowie sämtliche Informationen ge-
bündelt und vor allem einheitlich für das gesam-
te Amt aufzubereiten, wurde die bisher befristet
eingerichtete 1,0 Stelle verstetigt.
• Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
ist in den vergangenen Jahren stetig gewach-
sen. So hat sich die Zahl der hauptamtlich Be-
schäftigten seit 2008 fast verdoppelt. Aufgrund
der hierdurch u. a. stark gestiegenen Anforde-
rungen an den First-Level-Support, der Vielzahl
an eingesetzten Fachverfahren sowie der mas-
siven Veränderung der Technisierung in den
Kindertageseinrichtungen und den offenen
Ganztagsschulen wurde die amtsinterne Quer-
schnittsaufgabe der IT-Koordination um eine
1,0 Stelle dauerhaft aufgestockt.
Stellenplan
138
Die Beschäftigten
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen
sowie Niedrig-Teilzeitbeschäftigten ist weiter ge-
stiegen. So arbeiteten zum Jahresende 2018
(Stand: 09.11.2018) insgesamt 1.860 Personen im
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Das
entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe von
1,58 %. Hiervon entfielen 1.169 auf den Bereich
der hauptamtlich Beschäftigten sowie 691 auf den
Bereich der niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbei-
ter/-innen.
Hauptamtlich Beschäftigte
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich
festhalten:
• Der Anteil der weiblichen hauptamtlichen Be-
schäftigten liegt aktuell bei 86,14 % (Vorjahr:
85,98 %).
• Der Anteil der männlichen hauptamtlichen Be-
schäftigten in den Bereichen ohne Kindertages-
einrichtungen und OGS liegt aktuell bei 26,76 %
nach 25,82 % im Vorjahr. Damit war, nach Jah-
ren einer Konstanz dieses Wertes im Bereich
um 25 %, wieder ein deutlicherer Anstieg zu
verzeichnen.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen
und im Bereich „OGS“ zusammen hat sich der
Trend des Anstiegs nicht weiter fortgesetzt. Hier
beträgt der Anteil aktuell 7,88 % nach 8,36 % im
Vorjahr, bewegt sich insgesamt damit nach wie
vor auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Da-
bei trägt der OGS-Bereich mit einem Anteil an
männlichen hauptamtlichen Beschäftigten in
Höhe von 11,15 % überproportional bei. In städ-
tischen Kindertageseinrichtungen liegt er ledig-
lich bei 5,77 %.
• Der Anteil aller hauptamtlich Beschäftigten, die
teilzeitbeschäftigt sind, hat sich mit 57,74 % im
Vergleich zum Vorjahr (55,91 %) deutlich erhöht
und stellt den höchsten Wert seit Beginn der
Auswertunge im Jahr 2011 dar.
• Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in den
Bereichen ohne Kindertageseinrichtungen und
OGS ist im Vergleich zum Vorjahr (45,11 %)
wieder leicht gestiegen und liegt aktuell bei
45,68 %.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen
und in der OGS zusammen beträgt er aktuell
63,33 % (Vorjahr: 61,10 %). Damit wird hier ein
Stellenplan
139
neuer Höchststand seit Beginn der Auswertun-
gen 2011 markiert. Wesentlichen Einfluss hie-
rauf hat - neben dem weiteren bedarfsgerechten
Ausbau - die Einrichtung der sog. Unterstüt-
zungskräfte im OGS-Bereich, die ebenfalls alle-
samt in Teilzeit arbeiten. Dem gegenüber be-
trägt der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in
den städtischen Kindertageseinrichtungen
40,41 % nach 39,92 % im Vorjahr, ist damit aber
wieder über die Marke von 40 % gestiegen.
• 91,56 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind
Frauen (Vorjahr: 91,48 %).
• 68,35 % der hauptamtlich beschäftigten Kräfte
sind entweder in städtischen Kindertageseinrich-
tungen oder in der OGS tätig (41,49 % Kita;
26,86 % OGS), was im Vergleich zum Vorjahr
(67,55 %) eine nochmalige Steigerung bedeutet.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der
hauptamtlich Beschäftigten nach Geschlecht und
Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung als Übersicht dar:
Jugendamt
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen
und OGS
Beschäftigte
370
Männlich
99
Vollzeit
81
Teilzeit
18
Weiblich
271
Vollzeit
120
Teilzeit
151
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und
OGS
Beschäftigte
799
Männlich
63
Vollzeit
24
Teilzeit
39
Weiblich
736
Vollzeit
269
Teilzeit
467
Summen Beschäftigte
1.169
Männlich
162
(13,86 %)
Vollzeit
494
(42,26 %)
Weiblich
1.007
(86,14 %)
Teilzeit
675
(57,74 %)
Nach wie vor bietet sich im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien aufgrund der Vielzahl an
Aufgaben ein vielfältiges Beschäftigungsspektrum,
was sich in den unterschiedlichsten Professionen
widerspiegelt, die im Amt vorzufinden sind. Den
größten Anteil macht dabei weiterhin die Gruppe
der Erzieher/-innen mit insgesamt 49,02 % (Vor-
jahr: 48,59 %) aus, die in den Bereichen „Kinderta-
gesbetreuung“ und „OGS“ tätig sind. Dieser Trend
ist damit nach wie vor ungebrochen und wird sich
aufgrund des weiterhin notwendigen Ausbaus der
Betreuung für Kinder unter drei Jahren sowie des
weiteren Ausbaus der offenen Ganztagsschulen in
den kommenden Jahren fortsetzen. An dem drin-
genden Erfordernis, im Bereich der Personalge-
winnung erhebliche Anstrengungen über unter-
schiedliche Wege (z. B. Rückkehrkonzept, Erhö-
hung von Ausbildungskapazitäten, attraktivere
Gestaltung der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsitua-
tion) zu unternehmen, um dem bestehenden Fach-
kräftemangel entgegen zu wirken, hat sich damit
nichts geändert.
Darüber hinaus hat die Gruppe der „Kinderpfleger/-
innen“ seit Ende 2015 weiter deutlich an Gewicht
gewonnen. Ihr Anteil beträgt mittlerweile 17,02 %
und hat damit die Profession „Sozialarbeiter/-in“ als
zweitstärkste Gruppe abgelöst. Wesentlicher
Grund hierfür ist die mit der Vorlage V/0569/2015
beschlossene Reduzierung der Zahl der geringfü-
gigen Beschäftigungsverhältnisse (Niedrigteilzeit-
kräfte – NTK) im OGS-Bereich bei gleichzeitiger
Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Be-
schäftigungsverhältnisse (siehe hierzu auch S.
144). Abhängig von der jeweiligen Qualifikation
erhalten die Unterstützungskräfte hier eine Vergü-
tung in der Tätigkeit von Kinderpflegern/-innen
bzw. als Kinderpfleger/-in / sonstige Beschäftigte
mit entsprechenden Tätigkeiten.
Die Gesamtübersicht über die im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien vertretenen Professio-
nen kann der nachfolgenden Grafik entnommen
werden.
Stellenplan
140
Ende 2018 waren 49,02 % aller im Amt beschäftig-
ten Personen älter als 45 Jahre. Damit ist dieser
Wert im Vergleich zum Vorjahr (47,71 %) weiter
angestiegen und stellt einen neuen Höchstwert seit
Beginn der Auswertungen dar. Auch das Durch-
schnittsalter aller hauptamtlich Beschäftigten hat
sich mit 43,60 Jahren auf einen Wert erhöht, den
es bisher noch nicht gegeben hat. Betrachtet man
einzelne Bereiche, so sind nach wie vor deutliche
Schwankungsbreiten festzustellen.
So beträgt der Anteil der Personen, die älter als 45
Jahre sind, im Amt 51 ohne Kitas und OGS,
58,38 %, und liegt damit deutlich über dem Durch-
schnitt des Amtes. Auch das Durchschnittsalter
weist hier mit 46,90 Jahren die gleiche Tendenz
auf, wobei festzuhalten ist, dass es seit 2013 nur
geringen Schwankungen unterliegt und sich viel-
mehr stetig im Bereich von 46 Jahren bewegt.
Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre
sind, ist im Bereich „OGS“ erneut auf nunmehr
50,00 % (Vorjahr: 49,09 %) gestiegen und hat
damit erstmals die Marke von 50 % erreicht. Dem
gegenüber hat sich das Durchschnittsalter mit
aktuell 43,30 Jahren (Vorjahr: 42,75 Jahre) weiter
an den Amtsdurchschnitt angenähert, liegt aber
noch unter diesem. Beide Werte stellen neue
Höchstwerte seit Beginn der Auswertungen dar.
Weiterhin wesentlich beeinflusst wird diese
Entwicklung durch die Gruppe der Unterstützungs-
kräfte. Über 70 % sind hier älter als 45 Jahre. Mit
Stand 09.11.2018 waren 87 Unterstützungskräfte
tätig. Damit sind in ca. 40 % der eingerichteten
Gruppen Unterstützungskräfte tätig. Deutlich wird
diese Entwicklung bei der Betrachtung der Perso-
nalverteilung auf die einzelnen Altersgruppen. So
ist die Zahl der 51-55-Jährigen noch einmal sehr
deutlich gestiegen.
Besonders auffällig ist ferner, dass im Bereich
„OGS“ einzig die Gruppe der 21-25-Jährigen im
vergangenen Jahr nicht am Personalwachstum
partizipiert hat.
Im Gegensatz zum für das gesamte Amt auszu-
machenden Trend weisen die städtischen
Kindertageseinrichtungen nach wie vor eine
insgesamt ausgewogene Altersstruktur auf.
Auffällig sind hier insbesondere die folgenden
Punkte:
• Machte sich im vergangenen Jahr insbesondere
im Bereich der 31-40-Jährigen die persönliche
Familienplanung in Verbindung mit der Inan-
spruchnahme von Elternzeit bemerkbar, so hat
Stellenplan
141
sich diese Tatsache in 2018 auf die Gruppe der
36-40-Jährigen beschränkt. Dem Personal-
zuwachs bei den 31-35-Jährigen steht ein
Rückgang bei der Gruppe der 26-30-Jährigen in
gleicher Höhe gegenüber.
• Die Altersgruppe „26 bis 30 Jahre“ hat durch
den dargestellten Personalrückgang die
Spitzenposition als zahlenmäßig stärkste
zugunsten der Gruppe der 41-45-Jährigen zwar
verloren, bewegt sich aber nahezu auf dem
gleichen Niveau.
• Nach Jahren signifikanter Zuwächse bei der
Altersgruppe „56 bis 60 Jahre“ hat sich hier
erstmals eine Stagnation der Zahlen gezeigt.
Auswirkungen auf die sich vollzogene
Annäherung an die amtsweite Struktur hat diese
jedoch nicht, sie ist vielmehr nach wie vor intakt.
Sank die Beschäftigtenzahl im Bereich Kita vor
einigen Jahren bereits ab einem Alter von 56
Jahren deutlich ab, ist ein derartiger Rückgang
nunmehr auch hier erst in der darauffolgenden
Altersgruppe (über 60) festzustellen.
• Nach einer Stagnation bei der Zahl der über 60-
Jährigen im vorigen Jahr ist hier ein erneuter
Anstieg auf einen neuen Höchststand seit
Beginn der Auswertungen festzustellen. Mit
einem Anteil von 3,92 % ist diese Gruppe aber
nach wie vor die zahlenmäßig schwächste.
• Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre
sind, bewegt sich in städtischen Kindertagesein-
richtungen mit aktuell 41,24 % nach 39,92 % in
2017 zwar weiterhin recht deutlich unter dem
Durchschnitt für das gesamte Amt. Er liegt
jedoch wieder über der 40 %-Marke und stellt
den Höchstwert für diese Gruppe seit Beginn
der Auswertungen dar. Das Durchschnittsalter in
städtischen Kindertageseinrichtungen weist mit
41,68 Jahren (Vorjahr: 41,36 Jahre) weiterhin
den niedrigsten Wert aller Bereiche des Amtes
auf.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
befindet sich weiterhin mitten in einem „Konkur-
renzkampf“ mit anderen Anstellungsträgern bei der
Gewinnung von Fachpersonal. Dieses zeigt sich
daran, dass es immer schwieriger wird, Stellen mit
geeignetem Personal und auch zeitnah zu
besetzen. Der allgemein steigende Bedarf an
pädagogischem/erzieherischen Fachpersonal
verstärkt diese Situation.
Aber auch in den Verwaltungsberufen ist diese
Tendenz festzustellen. Insbesondere für frei
gewordene Stellen im mittleren (Laufbahngruppe
1.2) und gehobenen (Laufbahngruppe 2.1)
nichttechnischen Verwaltungsdienst ist kaum eine
zeitnahe, adäquate Besetzung zu realisieren.
Die Situation wird sich - bezogen auf alle
Professionen - in den kommenden Jahren durch
eine stetig steigende Zahl an regulär ausschei-
denden Kräften (Rente, Pensionierung) noch
verschärfen. Dabei kommt dem Bereich „Kinder-
tagesbetreuung“ seine aktuell ausgewogene
Altersstruktur momentan noch zugute.
Erfreulich ist, dass die Entwicklung aus 2015, als
erstmals eine deutliche Reduzierung der befriste-
ten Beschäftigungen erreicht wurde, nicht nur
bestätigt werden konnte, sondern sich sogar im
Vergleich zum Vorjahr (13,02 %) auf 11,42 %
verringert hat. Dies stellt den niedrigsten Stand seit
Beginn der Auswertungen dar. Im Ergebnis lässt
sich festhalten, dass die hier gemeinsam mit dem
Personal- und Organisationsamt vereinbarten
Schritte weiterhin die angestrebte Wirkung
erzielen.
Die nachfolgenden Grafiken belegen die Aussagen
für die
a) insgesamt im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien,
b) im Bereich des Amtes exklusive städtische
Kindertageseinrichtungen und OGS,
c) im Bereich „städtische Kindertageseinrichtun-
gen“ sowie
d) im OGS-Bereich
tätigen hauptamtlich Beschäftigten auf anschau-
liche Weise.
Stellenplan
142
Stellenplan
143
Stellenplan
144
Niedrig-teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/-
innen
Auch im Jahr 2018 spielte der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern/-innen in sozial-
versicherungsrechtlich geringfügigen Beschäfti-
gungsverhältnissen (früher: geringfügig Beschäftig-
te) in den Bereichen „OGS“ sowie „Kinder- und
Jugendarbeit“ eine wichtige Rolle bei der Aufga-
benerledigung. Während der Einsatz in den städti-
schen Stadtteileinrichtungen ein wichtiger Perso-
nalbestandteil bei der pädagogischen Arbeit sowie
bei der Aufgabenerledigung der Cafébetriebe ist,
ist der Einsatz in offenen Ganztagsschulen fest in
der für die Personalausstattung gültigen Finanz-
formel verankert.
Die Beschäftigten leisten in ihren Teilzeitarbeits-
verhältnissen i. d. R. bis zu 12 Stunden/Woche.
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich
festhalten:
• Mit der Vorlage V/0569/2015 wurde die Verwal-
tung vom Rat beauftragt,
die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsver-
hältnisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit
organisatorisch umsetzbar – zu reduzieren und
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-
verhältnisse umzuwandeln. Die erforderlichen
Vollzeitäquivalente werden im Stellenplan 2016
ausgewiesen, mit der Umwandlung wird zum
1.8.2016 begonnen.
Um das für den OGS-Bereich erarbeitete Kon-
zept umsetzen zu können, wurden die dafür
notwendigen Planstellen (93,81) über den Stel-
lenplan 2016 eingerichtet. Zum Stellenplan 2017
kamen 5,30 Planstellen im Rahmen des be-
darfsgerechten Ausbaus hinzu.
Hierdurch wird die Intention des SPD-Antrages
Nr. A-R/0051/2014 „Abbau geringfügiger Be-
schäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster“
entsprechend aufgegriffen.
• Tatsächlich hat sich die Zahl der niedrig-teilzeit-
beschäftigten Mitarbeiter/-innen in der OGS mit
einer Zahl von 514 auf dem Niveau des Vorjah-
res stabilisiert. Ursächlich für die nach wie vor
recht hohe Anzahl ist einerseits, dass aktuell in
ca. 40 % der eingerichteten Gruppen Unterstüt-
zungskräften tätig sind. Des Weiteren ist die
Zahl der eingesetzten niedrig-teilzeitbeschäf-
tigten Mitarbeiter/-innen abhängig von den kon-
kreten Anmeldezahlen. So erhält jede Schule für
jedes Kind bis zum Erreichen der nächsten
Gruppe (26.-49. Kind; 51.-74. Kind; 76.-99. Kind;
usw.) ein Budget von 2 Wochenstunden für den
Einsatz von niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitar-
beiter/-innen.
Um nachhaltig die angestrebte Verringerung ge-
ringfügiger Beschäftigungen erreichen zu kön-
nen, ist es unerlässlich, die Bemühungen in Be-
zug auf den Einsatz weiterer Unterstützungs-
kräfte fortzusetzen.
• Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist leicht
von 71,74 % in 2017 auf nunmehr 70,33 % zu-
rückgegangen.
• Im Bereich „OGS“ hat der Anteil der weiblichen
Beschäftigten mit 74,12 % weiter abgenommen
(Vorjahr: 76,80 %), liegt aber nach wie vor über
dem amtsweiten Anteil.
• 74,38 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig
(Vorjahr: 73,60 %).
• 38,35 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als
acht Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt
der Anteil bei überdurchschnittlichen 48,44 %.
Beide Werte sind weiter rückläufig.
• Nach wie vor stellen die 21- bis 25-Jährigen mit
36,03 % die mit deutlichem Abstand stärkste
Gruppe.
• 51,81 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren nach 49,35 % im Vor-
jahr. Während dieser Anteil im Bereich „OGS“
bei 47,86 % liegt, beträgt er im Bereich „Kinder-
und Jugendarbeit“ sogar 62,78 %. Sämtliche
Werte stellen Höchstwerte seit Beginn der Aus-
wertungen im Jahr 2011 dar. Bezogen auf das
gesamte Amt wird hier erstmals die 50 %-Marke
überschritten.
• Nach wie vor scheint ein Arbeitseinsatz im
OGS-Bereich mit einer eher überschaubaren
wöchentlichen Arbeitszeit (max. 12 Wochen-
stunden) und mit der Gewissheit, in den Ferien
arbeitsfrei zu haben, gerade für Mütter beson-
ders attraktiv. Der Anteil der weiblichen Be-
schäftigten im Bereich der 41- bis 60-Jährigen
beträgt hier überdurchschnittliche 96,55 %.
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge
sowie über die Altersstrukturen.
Stellenplan
145
Organisation
146
10. Organisation
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien sind in der als Anlage beigefügten
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt,
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen an der Bereitstellung der Leistungen des
Amtes mitwirkten (Aufbauorganisation).
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle
Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr
2018 ergeben:
• Im Rahmen der 2. Förderwelle 2017-2020 des
Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil
Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ haben
zwei weitere städtischen Kindertageseinrichtun-
gen (Kita Berg Fidel und Kita Albachten) die
Bewilligung für eine Aufnahme in das Förder-
programm erhalten. Damit ist die Zahl der teil-
nehmenden städtischen Kindertageseinrichtun-
gen auf nunmehr 13 gestiegen.
• Aufgrund des ständig steigenden Verwaltungs-
und Organisationsaufwandes bei größeren of-
fenen Ganztagsschulen hat sich die Notwen-
digkeit ergeben, den Stundenumfang der Koor-
dinatoren/-innen ab einer Gruppengröße von
sieben und mehr Gruppen entsprechend aufzu-
stocken. Im Ergebnis wurde die Arbeitszeit der
Koordinatoren/-innen mit Beginn des Schuljah-
res 2018/2019 in den Schulen mit sieben, acht
und neun Gruppen zunächst befristet bis zum
31.12.2019 um jeweils 0,12 Vollzeitäquivalente
(VZÄ) und in Schulen mit 10 Gruppen um 0,23
VZÄ erhöht. Insgesamt ergeben sich so für ins-
gesamt 10 Schulen zusätzliche Stellenanteile im
Umfang von 1,19 überplanmäßigen VZÄ. Ziel ist
es, diese Stellenanteile zum Stellenplanentwurf
2020 anzumelden.
• Mit den Vorlagen V/0741/2016 und
V/0741/2016/1 hat der Rat der Stadt Münster
die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit be-
schlossen. Städtische Erzieher/-innen und Sozi-
alpädagogen/-innen sollen innerhalb des Be-
standes an den Schulen bedarfsorientiert (neu)
eingesetzt werden. Diese Neuverteilung galt zu-
nächst für ein Schuljahr.
Im Rahmen der Umverteilung der Schulsozi-
alarbeit haben sich zusätzliche Stellenbedarfe
an der Peter-Wust-Schule, der Michaelschule
sowie an der Hauptschule Coerde ergeben, die
über die Inklusionspauschale finanziert werden.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt,
mit den sechs bisherigen GU-Schulen und den
sechs Grundschulen, die aufgrund der Neukon-
zeption der Schulsozialarbeit künftig über kein
Förderangebot mehr verfügen, im Rahmen der
Jugendhilfe zeitlich befristete Fördermaßnah-
men für Kinder mit besonderem Unterstüt-
zungsbedarf zu erarbeiten. Die in diesem Zu-
sammenhang eingerichteten überplanmäßigen
4,70 Stellen waren zunächst befristet bis zum
Ende des Schuljahres 2017/2018. Aufgrund des
weiterhin an vier Schulen bestehenden Bedarfs
wurde hier der überplanmäßige Einsatz im Um-
fang von insgesamt 2,25 Stellen für die Schul-
jahre 2018/2019 und 2019/2020 verlängert.
• Mit der Vorlage V/0204/2018/1 wurde vom Rat
u.a. beschlossen, dass
- die im Zuge des Rückzugs des Vereins Pro-
jekt Lernhilfe im Ostviertel e. V. zum
31.12.2018 frei gesetzten Mittel für die päda-
gogischen Lernhilfen in Höhe von jährlich
133.000 Euro ab August 2018 für die Einrich-
tung von vier zusätzlichen Förderinseln für
die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 ein-
gesetzt werden,
- der Zeitraum von August 2018 bis zum
31.12.2018 budgetneutral aus Mehreinnah-
men des offenen Ganztags finanziert wird,
- die Trägerschaft mit den derzeitigen Trägern
von Förderinseln sozialraumorientiert aufge-
teilt wird,
- die Förderinseln entsprechend der Vorlage
V/0204/2018 indikatorengestützt und bedarfs-
orientiert an Grundschulen eingerichtet wer-
den.
Dem entsprechend wurden für die Schuljahre
2018/2019 und 2019/2020 an der Idaschule An-
gelmodde (Bezirk Ost), Grundschule Sprakel
(Bezirk Nord), Gottfried-von-Cappenberg-Schule
(Bezirk Mitte) sowie Ludgerusschule Albachten
(Bezirk West) neue Förderinseln eingerichtet.
Drei dieser Förderinseln wurden von freien Trä-
gern übernommen.
Zusätzlich konnte an der Overbergschule eine
Förderinsel eingerichtet werden, die über die In-
klusionspauschale finanziert wird.
Organisation
147
• Aktuell besteht für die Stadt Münster eine Auf-
nahmeverpflichtung von rund 165 unbegleite-
ten minderjährigen Ausländern (umA). Im
Vergleich zum Jahresbeginn ist die Zahl damit
leicht gesunken. Aus diesem Grund konnte die
Zahl der befristet eingerichteten, zusätzlichen
Stellen zum Ende des Jahres 2018 um eine 1,0
Stelle reduziert werden. Der Einsatz der weiter-
hin erforderlichen Personalressourcen (in den
Bereichen „Betreuung, vorläufige Inobhutnah-
me“, „Bezirkssozialarbeit“, „Vormundschaften“,
„Adoptions- und Pflegekinderdienst“ und „wirt-
schaftliche Jugendhilfe“) wurde im Rahmen der
Beratungen zum Stellenplan 2019 befristet bis
zum 31.12.2022 verlängert.
Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Aus-
länder (umA) in Münster wird der Ausschuss für
Kinder, Jugendliche und Familien durch die
Verwaltung weiterhin regelmäßig informiert.
• Die Abteilung 51.5 „Controlling und zentraler
Service“ ist unter anderem verantwortlich für die
fachamtsbezogenen Aufgaben zu den Themen
„Organisation“, „Personal“, „Stellenplan“ und „IT-
Koordination“. Im Zuge der angestrebten Bün-
delung und konzeptionellen Weiterentwick-
lung von Querschnittsaufgaben wurde zum
01.07.2018 die Personalverwaltung für die offe-
nen Ganztagsschulen (OGS) aus dem Team
„Verwaltung OGS“ der Abteilung 51.2 in die Ab-
teilung 51.5 verlagert. Hiermit wurde dem
grundsätzlichen Ziel Rechnung getragen, durch
eine optimierte Aufbau- und Ablauforganisation
die Personalverwaltung zu bündeln und so wei-
tere Synergien zu erzielen. Inhaltlich erfolgt da-
mit die Wahrnehmung der Personalverwaltung
für das hauptamtliche Personal und die Nied-
rigteilzeitkräfte für die offenen Ganztagsschulen
in der Abteilung 51.5 als Querschnittsfunktion,
während die fachliche Betreuung für das laufen-
de Geschäft weiterhin in der Abteilung 51.2 ver-
bleibt. Aufbauorganisatorisch basiert die Abtei-
lung 51.5 damit im Wesentlichen auf den vier
Sachgebieten „Finanzmanagement und -
controlling, Ausschussangelegenheiten“, „Per-
sonalverwaltung“, „IT- und Gebäudemanage-
ment, zentrale Verwaltung“ sowie „Informations-
und Bürgerservice“.
Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil)
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder
(mit Stimmrecht)
24 beratende Mitglieder
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
29 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen
Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Bernhard Paschert, Heiner Vogt)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger
Abteilung 51.2
Kinder- und
Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für
Kinder
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Oliver Heintze)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle
Finanzierung und
Förderung von
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Oliver Braun
Fachstelle
Elternbeiträge und
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Silvia Siewert
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
Jugendhilfe an
weiterführenden
Schulen
Leitung: Heike Nees
Fachstelle
OGS
Leitung: Sven Kentrup
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.stadt-muenster.de/jugendamt
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen
Fachstelle
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung
Birgit Herdes,
Nadja Rengshausen,
Inga Fähmel
Finanzmanagement
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
1. SB: Heike Dierks
Team Verwaltung
1. SB: Jochen Detering
Fachstelle
Kinder- und
Jugendeinrichtung
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz
Fachstelle
Stadtteilhaus
Fachwerk
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenhilfe
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Karin Weinlich)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeld
Leitung: Manfred Julitz
Fachstelle
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle
Leitung: Ralf Neuhaus
Geschäftsstelle Örtliche
Kommission nach
§§ 78a ff. SGB VIII,
Heimaufsicht
Karin Weinlich,
Sigrid Schmeddes
Stabstelle
Planung von
Kindertageseinrichtungen
und konzeptionelle Grund-
satzangelegenheiten
1. SB: Manuela Eschert
Abteilung 51.5
Controlling und
zentraler Service
Leitung: Chris Hagel
(Heike Dierks)
IuK- und
Gebäudemanagement,
zentrale Verwaltung,
Beschaffungen
Informations- und
Bürgerservice,
Familienbüro
Fachstelle
Stadtteilhaus
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendhilfe in der
Primarstufe
Leitung: Edgar Brey
Fachcontrolling
Nadja Rengshausen
Sven Werk
Zentrale Trägerförderung
Jörg Dartmann
Abteilung 51.3
Kommunaler
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Benedikt Lütke Glanemann
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Matthias Gehlmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Ralf Geller
Fachstelle
Prävention, Netzwerk-
koordination Frühe Hilfen,
Schwangerschaftsberatung
Leitung:
Brigitte Berghoff
Bezirksüber-
greifende
Fachdienste
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimfachdienst
Felizitas Gola
Vormund-
schaften /
Pflegschaften
Frank Museler
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz
Eingliederungs-
hilfen
Reinhold Kauling
KSD-Bezirk
Mitte
Leitung:
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Udo Hartmann
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 45 Schulen
Stand: 01.01.2019
„Bundesstiftung Frühe
Hilfen“
Netzwerkkoordination*
Britta Paarmann
Heike Knippers
Modellvorhaben
„Kommunale
Präventionsketten“*
Heike Knippers
Koordination
Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Iris Bäumker
Personalverwaltung
1. SB: Stefanie Mentrup
Bildungsmonitoring
Silke Thesing
Team
Kinder- und
Jugendförderung
1. SB: Maike Talhoff
Betreuung
unbegleitete
minderjährige
Flüchtlinge*
Alexander Milic
*Projektstellen/ üp-Stellen
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt
männlich
weiblich
Ausländer
mit Migrationsvorgeschichte
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
Familien
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
5.570
8.246
20,5 %
17,6 %
2.022
248.883
118.089
130.794
51.293
27.173
46.882
21.603
4.708
3.838
10.224
5.228
4.996
3.594
13.664
6.184
7.480
70.608 71.862
149.211
161.399
309.429
148.424
161.005
32.422
71.655
3.535
5.004
13.438
247.686
1.831
117.365
130.321
8.321 8.302
20,8 % 20,6 %
118.988
5.661
17,8 % 17,7 %
2016 2017 2018
307.842
5.034
8.763
310.610
4.732
8.926
147.511
160.331
31.198 33.110
5.125
4.569
4.194
5.178
4.614
4.312
4.227
3.911
8.1387.821
4.034
3.787
3.201
10.208
5.272
4.936
8.875
4.569
4.306
3.512
131.280
250.268
5.619
4.882
4.100
7.744
10.353
3.979
3.765
5.210
5.349
1.903
5.984
7.356
6.005
7.433
50.828 51.769
3.583
27.165 27.250
46.718 47.002
38.397 38.700
21.504 21.631
38.636
3.432 3.334
4.720
5.095
4.908
3.899
10.003
10.092
9.766
3.123
3.759
9.845
10.090
4.912
3.261
4.1134.205
9.754
5.046
13.340
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2016 2017 2018
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 42,4 43,1 45,0
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 29,4 29,8 30,6
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 103,4 104,4 104,7
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 10.451 10.697 10.902
für unter dreijährige Kinder 2.515 2.610 2.716
für drei- bis sechsjährige Kinder 7.936 8.087 8.186
Anzahl der Familienzentren 31 33 35
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 1.196 1.258 1.367
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 13,0 13,4 14,4
für unter dreijährige Kinder 1.109 1.171 1.280
für drei- bis sechsjährigen Kinder 33 33 33
für sechs- bis zehnjährige Kinder 54 54 54
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 346 372 370
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifizierung 595 447 220
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 9.210 9.210 9.317
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 34 31 34
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 7 17 k.A
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 267 214 408
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus 1.125 827 1.300
Drogenhilfe
Klientenkontakte in der Beratung 3.238 3.359 3.036
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.370 4.890 4.831
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 579 583 590
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 66 63 60
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.423 2.041 2.462
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 4.472 4.609 4.659
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 367 360 326
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 399 354 295
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 12.922 16.268 16.752
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.744 1.802 1.864
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 30 39 44
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 5 6 6
Erziehungsbeistandschaft 99 79 92
Sozialpädagogische Familienhilfe 204 184 202
Erziehung in einer Tagesgruppe 58 51 61
Heilpädagogische Horte 23 17 28
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 153 170 174
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 131 133 125
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 238 285 292
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 1 4 1
Leistungen der Eingliederungshilfe 252 331 369
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 2 3 6
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 61 52 62
Inobhutnahme 345 362 247
Gesetzliche Amtsvormundschaft 23 23 11
Bestellte Amtsvormundschaft 136 76 71
Bestellte Amtspflegschaften 72 96 59
Beistandschaften 994 1.000 888
Sorgerechtsentzüge 41 56 47
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 495 476 324
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.329 1.398 1.392
Anmerkung:
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige
HzE Jahresdaten 2018
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§ 13 Abs 3 8 1 36 24 9 60 44 25 69 39 21 60
§19 6 11 0 1 17 1 6 12 18 6 13 19
§20 1 5 0 0 6 0 1 5 6 13,4% 1 2 3
93 113% 82
§27 VAR.1 1 0 23 15 1 38 24 15 39 11 10 21
§27 VAR.2 4 7 0 0 11 0 4 7 11 6 11 17
§27 VAR.3 28 12 0 0 40 0 28 12 40 17 14 31
§27 VAR.4 1 4 0 2 5 2 1 6 7 1 4 5
§27 VAR.5 42 57 0 1 99 1 42 58 100 46 49 95
§27 VAR.7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 5
§27 VAR.9 2 1 0 0 3 0 2 1 3 1 2 3
78 81 23 18 159 41 101 99 200 13,0% 82 95 177
113%
§ 29 6 47 0 0 53 0 6 47 53 8 70 78
§ 30 84 66 8 19 150 27 92 85 177 79 105 184
§ 31 202 195 0 6 397 6 202 201 403 184 190 374
§ 32 61 31 0 0 92 0 61 31 92 51 31 82
§ 35 1 9 0 0 10 0 1 9 10 4 3 7
354 348 8 25 702 33 362 373 735 1,4% 326 399 725
101%
§33 SATZ 1 162 10 12 10 172 22 174 20 194 170 16 186
§33 SATZ 2 108 23 17 15 131 32 125 38 163 133 35 168
270 33 29 25 303 54 299 58 357 0,8% 303 51 354
101%
§34 VAR.1 182 48 87 75 230 162 269 123 392 264 103 367
§34 VAR.2 10 50 0 2 60 2 10 52 62 6 46 52
§34 VAR.4 10 3 3 5 13 8 13 8 21 15 5 20
202 101 90 82 303 172 292 183 475 8,2% 285 154 439
108%
Summe amb. 861 74 463 472 935 3,7% 408 494 902
104%
Summe stat. 606 226 591 241 832 4,9% 588 205 793
105%
Summe amb. + stat. 1.467 300 1.054 713 1.767 4,2% 996 699 1.695
104%
§ 33 S 1 57 5 5 8 62 13 62 13 75 64 20 84
§ 33 S 2 15 1 6 0 16 6 21 1 22 17 6 23
72 6 11 8 78 19 83 14 97 -9,3% 81 26 107
91%
674 255 929 3,2% 669 231 900
103%
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
1.137 727 1.864 3,4% 1.077 725 1.802
309 103% 298pro 10.000 U21 Jahre
HZE Inanspruchnahme-QuoteHZE Inanspruchnahme-Quote
stationär Gesamt stationär Gesamt
Detaildaten Summen Summen 2017
Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt
Veränderung
zum Vorjahr
Kostenerstattung § 33 (KE-Fälle)
2018 Bestand Ende Gesamt
HzE Jahresdaten 2018
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
ambulant 31 43 74 21 30 51
stationär 130 115 245 16,1% 109 102 211
116%
2018 2017 2016 2015
247 362 345 292
118 219 215 204
§ 42a nachrichtlich 55 84
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 295 331 296 251
306 300 354 268
28 9% 10% 5% 9%
110 36% 38% 33% 45% 60.342
94 31% 32% 39% 20%
74 24% 20% 23% 27%
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§35a amb. / 88 % 311 92 26 41 403 67 337 133 470 296 89 385
§35a stat. / 12 % 10 2 22 23 12 45 32 25 57 11% 35 17 52
321 94 48 64 415 112 369 158 527 20,6% 331 106 437
121%
HzE- Quote in % incl KE-Fälle ohne KE-
Fälle 2018 2017
amb. HzE 50,16 50% 53% 50% 49%
stat. HzE 49,84 50% 47% 50% 51%
in % Fälle
18 Monate §30 93% 79 93% 90%
18 Monate §31 96% 192 96% 93%
amb. HzE
stat. HzE
18 Monate §30
18 Monate §31
amb. HzE
stat. HzE
18 Monate §30
18 Monate §31
Gefährdungseinschätzungen §8a:
KWG
Latent KWG
Keine KWG/Unterstützung
davon UMA
Inobhutnahmen § 42:
Hilfen für junge Volljährige (§ 41)
Leistungen § 35a Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
Keine KWG
Veränderung
zum Vorjahr
Summen 2018 Summen 2017Veränderung
zum Vorjahr
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammenstellung
Iris Bäumker
Heike Dierks
Chris Hagel
Anna Pohl
Nadja Rengshausen
Helmut Schnermann
Sven Werk
Fotos
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Mai 2019, 450
Info unter: www.stadt-muenster.de/jugendamt
begleiten
fördern
schützen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Anlage A
2237 Zeichen
Anlage A zur V/0451/2019 Kurzüberblick Die Vorlage weist in groben Zügen (quasi einleitend) auf die Inhalte des als Anlage beigefügten Kinder- und Jugendhilfereports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2018 hin. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Berichtsvorlage - insbesondere der als Anlage beigefügte Kinder- und Jugendhilfereport - informiert umfassend über die vielfältigen Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für die Familien in der Stadt Münster im Berichtsjahr und verdeutlicht die wichtigsten Entwicklun- gen in diesem Zeitraum. Grundlage hierfür sind die zu den jeweiligen Produktgruppen und Pro- dukten des Produktbereichs 06 festgelegten Ziele. Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: PG 0601 bis 0605 Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Mit der Berichtsvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Die dargestellten Leistungen und Angebote des Produktbereichs 06 verteilen sind auf sämtliche Pflichtigkeitsgrade. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit den beschriebenen Leistungen und Angeboten des Produktbereichs 06 werden Beiträge zu den stadtweiten Querschnittsthemen Demographie, Gender, Migration, Inklusion sowie zu fach- spezifischen Querschnittsthemen Kinderschutz und Prävention geleistet.
Berichtsvorlage
2469 Zeichen
V/0451/2019 V/0451/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2018 Beratungsfolge 26.06.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Einbringung 25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen jährlichen Kinder- und Jugendhilfereport vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern enthält Informatio- nen über die auf gesetzlichen Vorgaben sowie Vorgaben des Rates beruhenden wesentlichen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breite Öffentlichkeit und interessierte Fachleute. Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster werden von freien Trä- gern vorgehalten. Hierdurch ergibt sich eine enge Verzahnung und eine intensive Zusammenarbeit zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dieses zeigt der Bericht auf. Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Kinder- und Jugendhilfereport diffe- renzierte Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand von Grundinformationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar und enthält damit über den Haushalt hin- aus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen. Diese können Anregungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse geben. Insgesamt bietet der Kinder- und Jugendhilfereport somit Orientierungs- und Überblicksperspektiven. Er ersetzt jedoch nicht die Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtungen und Fachdienste des Amtes, sondern wird durch diese ergänzt und vertieft. Weiterhin kommen die teilwei- se auf gesetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Berichte an den Ausschuss für Kinder, Ju- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 23.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hagel Telefon: 492-5102 HagelC@stadt-muenster.de - 2 - V/0451/2019 gendliche und Familien und weitere Gremien hinzu, die zu aktuellen Fragestellungen für die Gremi- enarbeit erstellt werden. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Kinder- und Jugendhilfereport 2018
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (36)
- Sonnenstraße 85
- Hansestraße
- Neubrückenstraße
- Windthorststraße
- Hafenstraße 30
- Trauttmansdorffstraße 24
- Landsberger Straße 13
- Heidestraße
- Beckstraße
- Dahlweg 118
- Ermlandweg
- Nordkirchenweg
- Kiesekampweg
- Meckmannweg
- Nottulner Landweg
- Holunderweg
- Wiegandweg
- Bremer Platz
- Harsewinkelplatz
- Wangeroogeweg
- Schorlemerstraße
- Marie-Curie-Straße
- Engelenschanze
- Gronowskistraße
- Alt Angelmodde 15
- Preußenstadion
- Willingrott
- Brüningheide
- Pastorsesch
- Grenkuhlenweg 21
- Wielerort
- Kinderhaus 28
- Petersheide 13
- Edelbach
- Westerheide
- Drei Eichen
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Details
- Aktenzeichen
- V/0451/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37