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0314/2024

Beantwortung der Einwohneranfrage zur Sitzung der BV 5 am 25.01.2024 (0218/2024) betreffend Johannes-Giesberts-Park

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 24.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.01.2024

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Anlage 1 Allgemeine Antwort

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

5274 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 0314/2024 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 
 
Beantwortung der Einwohneranfrage zur Sitzung der BV 5 am 25.01.2024 (0218/2024) 
betreffend Johannes-Giesberts-Park 
Die Verwaltung beantwortet die Mitteilung 0218/2024 wie folgt. 
 
Wie wird vermieden, dass mein Hund zB nicht aus Angst auf die stark befahrene Amsterda-
mer Straße rennt und womöglich einen Unfall verursacht? 
 
Antwort: Gemäß §1 und 2 Tierschutzgesetz ist der Mensch verantwortlich, für das Tier als 
Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu gehört auch, dass der Tier-
besitzer für die Vorsorge von Gefahren durch oder für sein Tier verantwortlich ist.  
 
Wie wird vermieden dass Fahrräder die den Berg runterrasen nicht so dicht an die Fläche 
kommen und eben auch solches verursachen? 
 
Antwort: Gemäß §24 Abs. 5 ist „beim Befahren der Wege in öffentlichen Grünflächen mit ein-
spurigen Fahrrädern, (…) auf andere Personen in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen. 
Es ist verboten, abseits der Wege, wie z. B. auf Wiesen, Treppen oder Gartenanlagen zu fah-
ren.“ 
Ferner dienen gem. §28 Abs. 1 KSO: „Hundefreilaufflächen (…) neben allgemeinen Erho-
lungszwecken dem unangeleinten Auslauf von Hunden (…)“  Außerhalb der Hundefreilaufflä-
chen sind gem. §27 Abs. 1 der KSO Hunde „(…) in öffentlichen Grünflächen und Wildparks an 
der Leine zu führen. Andere Personen dürfen nicht gefährdet oder mehr als den Umständen 
nach unvermeidbar beeinträchtigt werden.“  
Darüber hinaus ist gem. §27 Abs. 2 KSO „das Mitführen von Hunden – mit Ausnahme von 
Blindenführhunden und Behindertenbegleithunden – (…) auf öffentlichen Spiel- und Bolzplät-
zen“ verboten. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. 
 
Wie wird eine Trennung zu dem jetzigen Bolzplatz gewährleistet so dass keine Konfrontation 
mit den Spielern etc besteht? 
 
Antwort: Ergänzend zu unter Frage 2 aufgeführten Antwort und Verweis auf §§28 und 27 der 
KSO gilt §27 KSO Abs. 1. Dieser regelt wie folgt: „Hunde sind in öffentlichen Grünflächen und 
Wildparks an der Leine zu führen. Andere Personen dürfen nicht gefährdet oder mehr als den 
Umständen nach unvermeidbar beeinträchtigt werden.“  
Insofern ist eine bauliche Trennung eines Bolzplatzes von z.B. einer Hundefreilauffläche nicht 
erforderlich. Eine Trennung von Flächen kann durch Wege und Abstände zwischen den Flä-
chen erfolgen. Eine Verpflichtung der Stadt Köln besteht hierzu nicht.

2 
 
 
In den Gebüschen hausen Hasen- mein Hund rennt evtl aus Neugier hin und ist bei einem 
schreckhaften Geräusch auch schnell auf der Straße. Wie wird dies gelöst? 
 
Antwort: § 1 und 2 des Tierschutzgesetzes bezieht sich auch auf die Jagd von Hasen oder 
Kaninchen. Ein Hund darf nicht jagen, es sei denn, er wird von einem Jäger abgerichtet und 
zur Jagd gezielt eingesetzt. 
 
Zusatzfragen 
 
Zudem möchte ich noch hinzufügen, dass der Park nachts vor allem im Sommer eine Oase 
für jugendlich ist die Müll auf den Wiesen dalassen, Alkohol konsumieren, Kiffen etc.. Da ich 
im Clouth Viertel dahinter wohne sehe ich dies TÄGLICH bei meinen abendlichen Hunde-
Gassi-Runden. 
Die Jugendlichen halten sich vor allem an der einzigen Tischtennisplatte auf. 
Wir die Wiese umgestalten und zwar so dass mehr Sport und Verweilmöglichkeiten geschaf-
fen werden führt dies demzufolge zu vermehrtem ‚Abhängen‘ solcher Gruppen inklusive Müll 
bei. Der Müll wird vor allem am Wochenende von UNS Hundebesitzer weggemacht das diese 
Leute nicht die Mülleimer daneben nutzen. 
 
Wie wird sowas gelöst? 
 
Antwort: Im Rahmen der Personalkapazitäten kann durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln 
die Örtlichkeit aufgesucht und ordnungsbehördlich überwacht werden. In den Sommermona-
ten erfolgt dies auf Grund der Aufgabenschwerpunkte intensiver, sodass eine stetige Präsenz 
erfolgt.  
Eine verstärkte Vermüllung konnte durch die Einsatzkräfte in den letzten Jahren allerdings 
nicht festgestellt werden. Im Ergebnis kann der Ordnungsdienst nur Einschreiten, wenn diese 
zum Zeitpunkt der Kontrolle Störer*innen bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten ermit-
teln. Hinzu erfolgen regelmäßig präventive Ansprachen als auch eine Informationsweitergabe 
an die AWB. 
Zusätzlich kann der Ordnungsdienst bei akuten Situationen über die Leitstelle (Rufnummer: 
0221/221-32000) kontaktiert werden.  
 
Werden Putzkolonen Samstag früh und Sonntag früh den Park säubern? Wer macht den Müll 
weg? 
 
Antwort: Der Johannes- Giesberts-Park wird regulär 1 x in der Woche von der AWB angefah-
ren. Hierbei werden die Papierkörbe geleert und auch die Grünflächen von Streumüll befreit. 
In den Sommermonaten fährt die AWB den Park mehrfach in der Woche zur sogenannten Be-
darfsreinigung an, da der Bedarf durch die vielen Menschen die im Park verweilen erhöht ist. 
Dies findet in der Regel an einem Werktag statt.  
 
Wird das Ordnungsamt Freitag Abend und Samstag Abend den Park aufsuchen? 
 
Antwort: Im Rahmen der möglichen Kapazitäten wird die Ordnungsbehörde den Johannes-
Giesberts-Park verstärkt kontrollieren. Im Bedarfsfall können Einsatzkräfte über die Leitstelle 
des Ordnungsdienstes hinzugezogen werden.

Anlage 1 Allgemeine Antwort

1850 Zeichen

Anlage 1 – Allgemeine Antwort zur Bürger*innenanfrage 
 
Am 03.11.2022 beschloss die Bezirksvertretung Nippes die Beschlussvorlage mit 
dem Titel „Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park“ ( 
3020/2022 ). Mit diesem 
Beschluss beauftragte die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung mit der 
Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Park gemäß einem skizzenhaften 
Gesamtkonzept. „Anhand einer durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung, sollen 
die Wünsche und Anregungen der Bürger*innen in die Umgestaltung miteinbezogen 
werden.“ Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in 2023 durchgeführt worden. 
 
„Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die darauf beruhende Planung 
sind der Bezirksvertretung zur Abstimmung vorzulegen. Davon ausgenommen sind 
die vorgezogenen Maßnahmen der Pflanzung der Obstbäume und das Anlegen der 
Wildblumenwiese sein.“ 
 
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche der Beschlussvorlage 
(
0117/2024 ) beigefügt ist, wird der Politik hiermit vorgestellt und das daraus 
resultierende Ergebnis der Grundsatzfrage der Flächennutzung/ -aufteilung als 
Entscheidungsgrundlage vorgelegt.  
 
Bisher gibt es noch keine Entwurfsplanung. Diese wird erst erarbeitet, wenn seitens 
Politik eine Entscheidung zur Flächennutzung getroffen wurde. Der Entwurf wird der 
Politik dann wieder zur Entscheidung vorgelegt.  
 
Das vorgestellte skizzenhafte Gesamtkonzept, welches Bestandteil der 
Beschlussvorlage zur „Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks“ (
3020/2022 ) 
ist, diente dem Grundsatzbeschluss als Basis für die Beauftragung der Verwaltung 
mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umgestaltung des Parks.  
 
Das skizzenhafte Gesamtkonzept, welches auf 
https://meinungfuer.koeln/Johannes-
Giesberts-Park  dargestellt ist diente als Basis für die durchgeführte 
Öffentlichkeitsbeteiligung.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Im Park

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Details

Aktenzeichen
0314/2024
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
24.01.2024
Erstellt
19.01.2024 14:39