Mandari Insight

0654/2025

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel Salmstaße in Köln-Poll

Beschlussvorlage Ausschuss 28.03.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.06.2025, TOP 7.3

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2: Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

1153 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan ist eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die 
Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

946 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0654/2025
Stand: 28.08.2025 
Sachstandsbericht  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem 
Arbeitstitel Salmstaße in Köln-Poll 
Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den am 16.10.2003 gefassten und am 
19.11.2003 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfah-
ren für das Gebiet zwischen der Grundstücke Salmstraße 24 bis 36 samt Hinterland, Salm-
straße 70 bis 78 a und Salmstraße 41 bis 67 sowie das Hinterland der Grundstücke Auf dem 
Sandberg 43 bis 49 in Köln-Poll - Arbeitstitel: Salmstraße in Köln-Poll nach § 2 Absatz 1 in 
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss wurde am 27.08.2025 im Amtsblatt der Stadt Köln (Nr. 35) bekanntgemacht. 
Nächste Schritte: 
Der Beschluss ist umgesetzt.

Beschlussvorlage Ausschuss

5308 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 0654/2025 
Freigabedatum 28.03.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem 
Arbeitstitel Salmstaße in Köln-Poll  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den am 16.10.2003 gefassten und am 
19.11.2003 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfah-
ren für das Gebiet zwischen der Grundstücke Salmstraße 24 bis 36 samt Hinterland, Salm-
straße 70 bis 78 a und Salmstraße 41 bis 67 sowie das Hinterland der Grundstücke Auf dem 
Sandberg 43 bis 49 in Köln-Poll - Arbeitstitel: Salmstraße in Köln-Poll nach § 2 Absatz 1 in 
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.05.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Aufhebung  
Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne 
die zum Teil, seit mehreren Jahren ruhend, nicht weiterbearbeitet werden, weil die städtebauli-
che Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und sie für die städtebauliche Entwicklung und Ord-
nung nicht mehr erforderlich sind. Auf Grund der hohen Anzahl laufendender Bebauungsplan-
verfahren erfolgt eine prioritäre Bearbeitung solcher Bebauungspläne, die zwecks Realisie-
rung dringend erforderlichen Wohnungsbaus oder sozialer Infrastruktureinrichtungen oder zur 
Sicherung der Planung mittels einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besitzen. Dies 
führt im Umkehrschluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit geringem „Planungs-
druck“ nicht kontinuierlich bearbeitet werden konnten und können. Davon sind insbesondere 
solche Verfahren betroffen, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass inzwischen nicht 
mehr aktuell ist oder/und der Planinhalt und die Planungsziele überholt sowie erneut pla-
nungsrechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten 
wird für diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, suk-
zessive das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und, sofern 
dieses nicht mehr besteht, das Verfahren eingestellt. 
Verfahren und Auswirkungen 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 16.10.2003 (Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte 
am 19.11.2003) einen Aufstellungsbeschluss für Areale beiderseits der Salmstraße in Köln-
Poll gefasst. Am 14.11.2013 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss ein Beschluss über die 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und ein erneuter Beschluss über die Aufstellung des 
Bebauungsplanes mit geändertem Geltungsbereich sowie der Beschluss über die Durchfüh-
rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt (Vorlagen-Nr. 3244/2013). Die Vor-
lage wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 14.11.2013 jedoch zurück-
gestellt. 
Ziel der ursprünglichen Planung war unter anderem die Ermöglichung einer zwei- bis dreige-
schossigen Wohnbebauung auf der Westseite der Salmstraße, die inzwischen auf Grundlage 
von § 34 BauGB errichtet wurde. Weitere Ziele waren die mindergenutzen bzw. unbebauten 
östlich der Salmstraße gelegenen Grundstücke im Sinne der Rahmenplanung Poll zu entwi-
ckeln. Ebenso sollte eine fußläufige Verbindung zwischen dem Kindergarten Käulchensweg 
und der Grundschule am Schulpfad hergestellt werden.  
Die Einbeziehung privater Wohngrundstücke mit tiefen, dauerhaft entwicklungsfähigen Gar-
tenbereichen in die Planung konnte aufgrund der unterschiedlichen Interessen der Eigentümer 
nicht zu einem Konsens führen. Es bleibt fraglich, ob die Durchsetzbarkeit gemäß den Pla-
nungskonzepten realisierbar ist. Die Ziele der 2013 erarbeiteten Vorlage (Vorlagen-Nr.

3 
3244/2013) sind mittlerweile durch das Geruchsgutachten überholt, welches eine bauliche 
Nutzung an der Straße „Auf dem Sandberg“ ausschließt.   
Weitere Planungsfortschritte konnten über den Aufstellungsbeschluss hinaus daher nicht er-
zielt werden. Seitdem ruht das Verfahren.  
Die ursprüngliche Planung des 2003 initiierten B-Plan-Verfahrens hatte das Ziel planungsrecht 
für das Bauvorhaben Salmstr. 70-72 zu schaffen um qualifizierten Wohnungsbau anstelle der 
extrem konfliktbehafteten Übergangsheime zu verwirklichen. Mit der Genehmigung und Reali-
sierung nach § 34 BauGB ist das ursprüngliche Verfahren jedoch obsolet geworden.  
Eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist auf der planungsrechtlichen Grundlage nach § 
34 BauGB gewährleistet – ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB besteht gegen-
wärtig nicht. 
Aus den vorgenannten Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbeschlusses sowie 
damit einhergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch gegenüber 
der anfragenden Öffentlichkeit (wie Bürger*innen, Grundeigentümer*innen, Investor*innen, Ar-
chitekt*innen und Planer*innen) empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss vom 
16.10.2003 aufzuheben. 
 
Anlagen:  
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Geltungsbereich

Anlage 2: Geltungsbereich

441 Zeichen

l•lstadtKöln MJ 
Stadtplanungsamt Anlage 2 
ü bersichtskarte 
Salmstraße in Köln - Poll 
Geltungsbereich gern. Aufstellungsbeschluss des STEA vom 16.10.2003
Maßstab 1 : 2 500 
1 
■25-•0====50••••■10=0====i150 Meter "E:1:7 
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver­
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Beratungsverlauf (3)

22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0654/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.03.2025
Erstellt
04.03.2025 10:47