0654/2025
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel Salmstaße in Köln-Poll
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Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
0654/2025
Stand: 28.08.2025
Sachstandsbericht
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem
Arbeitstitel Salmstaße in Köln-Poll
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den am 16.10.2003 gefassten und am
19.11.2003 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfah-
ren für das Gebiet zwischen der Grundstücke Salmstraße 24 bis 36 samt Hinterland, Salm-
straße 70 bis 78 a und Salmstraße 41 bis 67 sowie das Hinterland der Grundstücke Auf dem
Sandberg 43 bis 49 in Köln-Poll - Arbeitstitel: Salmstraße in Köln-Poll nach § 2 Absatz 1 in
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde am 27.08.2025 im Amtsblatt der Stadt Köln (Nr. 35) bekanntgemacht.
Nächste Schritte:
Der Beschluss ist umgesetzt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 0654/2025 Freigabedatum 28.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel Salmstaße in Köln-Poll Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den am 16.10.2003 gefassten und am 19.11.2003 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfah- ren für das Gebiet zwischen der Grundstücke Salmstraße 24 bis 36 samt Hinterland, Salm- straße 70 bis 78 a und Salmstraße 41 bis 67 sowie das Hinterland der Grundstücke Auf dem Sandberg 43 bis 49 in Köln-Poll - Arbeitstitel: Salmstraße in Köln-Poll nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben. Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Aufhebung Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne die zum Teil, seit mehreren Jahren ruhend, nicht weiterbearbeitet werden, weil die städtebauli- che Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und sie für die städtebauliche Entwicklung und Ord- nung nicht mehr erforderlich sind. Auf Grund der hohen Anzahl laufendender Bebauungsplan- verfahren erfolgt eine prioritäre Bearbeitung solcher Bebauungspläne, die zwecks Realisie- rung dringend erforderlichen Wohnungsbaus oder sozialer Infrastruktureinrichtungen oder zur Sicherung der Planung mittels einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besitzen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit geringem „Planungs- druck“ nicht kontinuierlich bearbeitet werden konnten und können. Davon sind insbesondere solche Verfahren betroffen, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass inzwischen nicht mehr aktuell ist oder/und der Planinhalt und die Planungsziele überholt sowie erneut pla- nungsrechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten wird für diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, suk- zessive das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und, sofern dieses nicht mehr besteht, das Verfahren eingestellt. Verfahren und Auswirkungen Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 16.10.2003 (Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 19.11.2003) einen Aufstellungsbeschluss für Areale beiderseits der Salmstraße in Köln- Poll gefasst. Am 14.11.2013 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss ein Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und ein erneuter Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes mit geändertem Geltungsbereich sowie der Beschluss über die Durchfüh- rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt (Vorlagen-Nr. 3244/2013). Die Vor- lage wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 14.11.2013 jedoch zurück- gestellt. Ziel der ursprünglichen Planung war unter anderem die Ermöglichung einer zwei- bis dreige- schossigen Wohnbebauung auf der Westseite der Salmstraße, die inzwischen auf Grundlage von § 34 BauGB errichtet wurde. Weitere Ziele waren die mindergenutzen bzw. unbebauten östlich der Salmstraße gelegenen Grundstücke im Sinne der Rahmenplanung Poll zu entwi- ckeln. Ebenso sollte eine fußläufige Verbindung zwischen dem Kindergarten Käulchensweg und der Grundschule am Schulpfad hergestellt werden. Die Einbeziehung privater Wohngrundstücke mit tiefen, dauerhaft entwicklungsfähigen Gar- tenbereichen in die Planung konnte aufgrund der unterschiedlichen Interessen der Eigentümer nicht zu einem Konsens führen. Es bleibt fraglich, ob die Durchsetzbarkeit gemäß den Pla- nungskonzepten realisierbar ist. Die Ziele der 2013 erarbeiteten Vorlage (Vorlagen-Nr. 3 3244/2013) sind mittlerweile durch das Geruchsgutachten überholt, welches eine bauliche Nutzung an der Straße „Auf dem Sandberg“ ausschließt. Weitere Planungsfortschritte konnten über den Aufstellungsbeschluss hinaus daher nicht er- zielt werden. Seitdem ruht das Verfahren. Die ursprüngliche Planung des 2003 initiierten B-Plan-Verfahrens hatte das Ziel planungsrecht für das Bauvorhaben Salmstr. 70-72 zu schaffen um qualifizierten Wohnungsbau anstelle der extrem konfliktbehafteten Übergangsheime zu verwirklichen. Mit der Genehmigung und Reali- sierung nach § 34 BauGB ist das ursprüngliche Verfahren jedoch obsolet geworden. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist auf der planungsrechtlichen Grundlage nach § 34 BauGB gewährleistet – ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB besteht gegen- wärtig nicht. Aus den vorgenannten Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbeschlusses sowie damit einhergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch gegenüber der anfragenden Öffentlichkeit (wie Bürger*innen, Grundeigentümer*innen, Investor*innen, Ar- chitekt*innen und Planer*innen) empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2003 aufzuheben. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 2: Geltungsbereich
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l•lstadtKöln MJ Stadtplanungsamt Anlage 2 ü bersichtskarte Salmstraße in Köln - Poll Geltungsbereich gern. Aufstellungsbeschluss des STEA vom 16.10.2003 Maßstab 1 : 2 500 1 ■25-•0====50••••■10=0====i150 Meter "E:1:7 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0654/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.03.2025
- Erstellt
- 04.03.2025 10:47