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0883/2023

Landstromversorgung der in Mülheim anlegenden Schiffe

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.04.2023, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2985 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 0883/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 
 
Landstromversorgung der in Mülheim anlegenden Schiffe 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim 
(AN/0448/2023) 
1) Welche Schritte hat die Verwaltung seit Januar 2021 zur Einrichtung von Landstrom-
versorgungsstellen in Mülheim unternommen? 
 
2) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand bezüglich der Einrichtung von Landstromversor-
gungsstellen für die Anlegestellen auf städtischen Grundstücken in Mülheim? 
 
3) Wann kann mit einer Fertigstellung der ersten Versorgungsanlagen gerechnet wer-
den? 
 
4) Sind weitere Verhandlungen mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des 
Bundes geplant, um auch eine Landstromversorgung für den Mülheimer Hafen zu er-
reichen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
 
Antwort zu Frage 1: 
 
Auf fachlicher Ebene gab es seit Januar 2021 weitere Abstimmungsgespräche mit Rheinener-
gie und WSA, um die Möglichkeiten zur Umsetzung von Landstromversorgungsanlagen zu 
klären. 
 
 
Antwort zu Frage 2: 
 
Die bisherigen Abstimmungen ergaben, dass an den Anlegestellen Schiffe unterschiedlichster 
Art anlegen und in der Regel nur kurz verweilen. Hieraus ergeben sich differenzierte Anforde-
rungen bezüglich der Bereitstellung von Landstromanlagen. Frachtschiffe und Fahrgastschiffe 
haben dabei aus technischer Sicht völlig unterschiedliche Anforderungen und benötigen un-
terschiedliche Anlagen. Während die Kosten für eine Landstromversorgung von Frachtschiffen 
nach Kostenstand von 2021 bei 250.000 Euro pro Anlage liegen dürften, ist eine Landstrom-
versorgung von Fahrgastschiffen mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden, da ggf. 
zusätzliche Trafostationen erforderlich sind. 
 
In Mülheim ist nur eine geringere Auslastung der potentiellen Anlegestellen vorhanden und es 
gibt auch keine klar definierten Anlegepositionen für Frachtschiffe.

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Für die nach Linienverkehr verkehrende Personenschifffahrt sind Landstromversorgungen 
wegen der sehr geringen Verweilzeit betrieblich nicht sinnvoll. Für Hotelschiffe mit längerer 
Verweildauer liegen keine Zahlen vor, die eine höhere Auslastung der möglichen Anlegestel-
len belegen. 
 
Obgleich die Erstellung der Anlagen aus umweltpolitischen Gründen sicherlich wünschens-
wert ist, ist die Verhältnismäßigkeit auch unter dem Aspekt der haushaltskonformen Verwen-
dung möglicher Fördermittel zu bewerten. Abschließende Entscheidungen sind hierzu inner-
halb der Verwaltung noch zu treffen. 
 
 
Antwort zu Frage 3: 
 
Eine Prognose ist derzeit noch nicht möglich, sondern abhängig von den weiteren Entschei-
dungsprozessen. 
 
 
Antwort zu Frage 4: 
 
Die bisherigen Verhandlungen haben ergeben, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsver-
waltung die Landstromversorgung des Mülheimer Hafens derzeit aus wirtschaftlichen Grün-
den ablehnt.

Beratungsverlauf (1)

17.04.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0883/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.03.2023
Erstellt
09.03.2023 10:32