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V/0639/2014

Freiraumentwicklung Grüner Grund

Vorlagen 13.10.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 02.12.2014, TOP 4.1

Freiraumentwicklungskonzept Plan G173/3 Index A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Freiraumentwicklungskonzept Plan G173/3 Index A

677 Zeichen

19.12.2012Projektnummer:Plan Nr.:
$PWIU*UQIOlFKHQXQGUmweltschutz
Datum:
0D‰VWDE
Bearbeitet:Gezeichnet:
Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiter*UQHU*UXQGFreiraumentwicklungskonzept 2013
J. Hoffmann1:500
J. Hoffmann
Plottdatum: 11/19/2014 4:29
'HWDLO(UQHXHUXQJGHV%DXPEHVWDQGHVXQG$XVELOGXQJGHV%|VFKXQJVSURILO
'HWDLO(UQHXHUXQJGHV%DXPEHVWDQGHVXQG$XVELOGXQJGHV%|VFKXQJVSURILO
G 173/7
Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldtFachstellenleiter:Koolwaay
'HWDLO(UQHXHUXQJGHV%DXPEHVWDQGHVXQG$XVELOGXQJGHV%|VFKXQJVSURILO3.:/.:)HXHUZHKU0OODEIXKU
PKW / PKW
gez.gez.gez.
gez.
Anlage zur Vorlage V/0639/2014
Ho13.10.14AZeitabfolge, Verkehrsablauf

Beschlussvorlage

9473 Zeichen

V/0639/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Freiraumentwicklung Grüner Grund 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.12.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1.) Die Maßnahmen des Freiraumentwicklungskonzeptes Grüner Grund werden auf Basis 
des Planungsbeschlusses V/0966/2012 vom 26.02.2013 durchgeführt. 
 
2.) Die Sanierung der Bordsteine und der Entwässerungseinrichtungen im Grünen Grund 
wird nach den technischen Vorgaben des Tiefbauamtes durchgeführt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis  genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 195.000 € 
entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
Die Kosten für die Unterhaltung der Freiflächen, Bordsteine und Entwässerungseinrichtungen 
bleiben unverändert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0639/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Hoffmann 
Ruf: 
492-6732 
E-Mail: 
HoffmannJoerg@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0639/2014 
Zu 1.) 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Investitionsmaßnah-
me 
5000 Freiraumentwicklung Grüner 
Grund 
   
Auszahlungen   2015 145.500  
Einzahlungen      
Summe aller Auszahlungen/Saldo  145.000  
 
Zu 2.) 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs -
flächen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
2015  50.000  
Ergebnis  50.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2015 bei den  
o. g. Produktgruppen veranschlagt. Ein entsprechendes Veränderungsblatt für den Haushaltsplan 
wurde erstellt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung u nter dem Vorbe-
halt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2015 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - 
und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.) 
 
Mit der Vorlage V/0966/2012 hat die Bezirksvertretung Münster -Mitte in i hrer Sitzung am 
26.02.2013 das Freiraumentwicklungskonzept Grüner Grund beschlossen. 
 
Die Baumpflanzungen am Eingangstor Sentmaringer Weg, am ehemaligen Habichtsbrunnen und 
am Spielplatz wurden 2013 bereits durchgeführt. Auch die Sanierung des Spielplatzes  (siehe Vor-
lage V/0601/2013) ist abgeschlossen. 
 
Die Finanzierung der Umsetzung des Freiraumentwicklungskonzeptes Grüner Grund sollte in meh-
reren Abschnitten erfolgen und wurde dementsprechend im Haushaltsplan eingestellt. Die Abfolge 
der verschiedenen Bauabschnitte wurde anhand der verkehrstechnischen Probleme und der Prog-
nose zur Lebensdauer der vorhandenen Bäume festgelegt. 
Beim Unwetter im Juni sind wider Erwarten vier große Silberahorne im südlichen Bereich des Gr ü-
nen Grund umgefallen bzw. massiv besch ädigt worden. Auch die verbleibenden vier Si lberahorne 
hatten zahlreiche Astbrüche. Aufgrund dieser Umstände sollte der Ersatz der Bäume und die damit 
im Freiraumentwicklungskonzept verbundenen Maßnahmen bereits im Frühjahr 2015 und nicht 
erst im Jahr 2016 durchgeführt werden. Die für das Jahr 2014 vorgesehenen Maßnahmen im nörd-

- 3 - 
V/0639/2014 
lichen Bereich können ebenfalls auf das Frühjahr 2015 verschoben werden. Somit lässt sich die 
Baumaßnahme zu einem Zeitpunkt bündeln. Dadurch können die Schäden an der Grünfläche zeit-
nah wieder behoben und die verkehrstechnischen Probleme in einem Zuge verbessert werden. 
 
Die folgenden Maßnahmen aus dem Freiraumentwicklungskonzept sollen als nächstes umgesetzt 
werden: 
 
Änderung der Parkregelung an der Zufahrt vom Sentmaringer Weg 
Derzeit besteht an der Zufahrt vom Sentmaringer Weg in den Grünen Grund hinter den beiden 
Torhäusern freitags ein Halteverbot für die Zeit von 7.00 bis 13.00 Uhr. An den weiteren Tagen 
wird dort entlang des Gehweges geparkt. Zudem parken weitere Fahrzeuge senk recht an der 
Kopfseite des Angers. Sowohl Feuerwehr als auch die Müllabfuhr haben Probleme, von dieser 
Seite in den Grünen Grund zu fahren. Um die Idee des befestigten Seitenstreifens zur einseitigen 
Befahrung durch Feuerwehr und Müllabfuhr zu optimieren, sollten daher in den inneren Kurvenbe-
reichen in denkmalpflegerisch verträglicher Form zwei Grenzflächen markiert werden. Dadurch 
können die Fahrzeuge von Feuerwehr und Müllabfuhr direkt mit einer Fahrzeugseite auf dem Strei-
fen fahren. Das Halteverbot für d en Tag der Müllabfuhr im Außenradius der Kurve kann aufgeh o-
ben werden. 
 
Ergänzung Gehweg am Spielplatz 
An der Verbindungsstraße in der Mitte des Grünen Grundes befindet sich derzeit nur auf der nör d-
lichen Seite ein Gehweg. Aufgrund der kompletten Verlagerung des Spielplatzes auf den südlichen 
Teil des Angers ist daher ein zusätzlicher Gehweg auf dieser Seite sinnvoll. 
Durch den Bau des Gehweges erhalten zudem die Kurven zusätzliche befestigte Fläche. Dies ve r-
bessert die Durchfahrmöglichkeit für Feuerwehr un d Müllabfuhr. Die Größe der Kurvenradien und 
Machbarkeit sind abhängig von einer detaillierten Überprüfung des Verkehrsraumes in diesem 
Bereich. Der Gehweg wird auf der vorhandenen Grünfläche gebaut, so dass der Straßenraum in 
diesem Bereich unverändert bleibt. 
 
Sanierung und Ergänzung Knieholm im nördlichen Teil, inkl. Befestigung des Seitenstre i-
fens 
1987 wurden die Robinien im nördlichen Teil des Grünzuges gepflanzt. Dafür wurde der vorha n-
dene Böschungskopf auf 4 m verbreitert. Im Abstand von 0,50 m von d er Straße wurde ein Kni e-
holm (Typ Clemens -Kirchgarten) gesetzt, um das Parken zwischen den Bäumen zu verhindern. 
Aufgrund der schmalen Straße im Grünen Grund wird der schmale Rasenstreifen zwischen Straße 
und Knieholm mittlerweile von größeren Fahrzeugen ( z.B. Müllabfuhr) einseitig befahren. Dadurch 
hat sich hinter dem Bordstein mittlerweile eine Mulde gebildet und durch die Belastung wurde der 
Knieholm hochgedrückt. Im Rahmen der Verbesserung der Befahrbarkeit für Feuerwehr und Mül l-
abfuhr des Grünen Grundes wird hinter dem Bordstein eine 0,60 m breite, mit einem Rasenfuge n-
pflaster befestigte, zusätzliche Spur gebaut. Neben dieser Spur wird der vorhandene Knieholm 
wieder gesetzt. Die befahrbare Breite der Spur beträgt einschließlich Bordstein ca. 0,75 m. 
Im Bereich des ehemaligen Habichtsbrunnen wird dieses System bis zum vorhandenen Gehweg 
fortgesetzt. Entlang des Gehweges wird nur der Knieholm ergänzt. 
 
Erneuerung Baumbestand im südlichen Teil, inkl. Befestigung des Seitenstreifens 
Die beim Unwetter im Juni  umgefallenen Bäume im südlichen Bereich des Grünen Grundes we r-
den ersetzt. Die beim Unwetter beschädigten noch vorhandenen Bäume werden gefällt und ebe n-
falls ersetzt. Als Ersatz für die Silber-Ahorne werden Robinien gepflanzt. 
Vor der Pflanzung neuer Bäum e wird der vorhandene Böschungskopf auf 4,5 m verbreitert, um 
einen optimierten Pflanzstandort zu erhalten. Die Robinien werden in einem Abstand von 3,5 m zur 
Straße gepflanzt. Wie zuvor bereits genannt, wird zur Verbesserung der Befahrbarkeit für Feue r-
wehr und Müllabfuhr des Grünen Grundes hinter dem Bordstein eine 0,60 m breite mit einem R a-
senfugenpflaster befestigte zusätzliche Spur gebaut. Die befahrbare Breite der Spur beträgt ei n-
schließlich Bordstein ca. 0,75 m. Neben dieser Spur wird ein Knieholm (Ty p Clemens-Kirchgarten) 
gesetzt. Der Böschungskopf und die neue Böschung erhalten eine Rasenansaat.

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V/0639/2014 
Zu 2.) 
 
Sanierung der Bordsteine und Entwässerungseinrichtungen 
Durch das ständige Befahren der Bordsteine im Grünen Grund sind diese vor allem an den Läng s-
seiten mittlerweile in einem schlechten Zustand. Dies trifft auch auf die vorhandene Entwäss e-
rungsrinne am Bordstein zu. Daher ist es sinnvoll im Rahmen der Umsetzung des Freiraumen t-
wicklungskonzeptes auch den Bordstein und die Rinne im Bereich der Grünflä che zu sanieren, 
bevor die schmale Fahrspur (wie oben beschrieben) hergestellt wird. Durch die Verbindung der 
Maßnahmen lassen sich die Arbeitsabläufe am Rand der Straße optimieren, wodurch kostengün s-
tigere Angebote für das Bauvorhaben erwartet werden.  
 
An den Längsseiten des Grünen Grundes wird es an mehreren Stellen abgesenkte Borsteine g e-
ben, damit bei weiteren Starkregenereignissen das Niederschlagswasser in die Grünfläche abla u-
fen kann.     
 
 
Die Baumaßnahme soll im 1. und 2. Quartal 2015 durchgeführt  werden. Bei der Durchführung der 
Arbeiten sollen die Anwohner des Grünen Grundes so wenig wie möglich eingeschränkt werden. 
Daher sollen immer nur kleinere Abschnitte bearbeitet werden. 
 
Bereits in der Vorlage V/0966/2012 wurde beschrieben, dass aufgrund der exponierten Lage auch 
die Verwendung von Natursteinpflaster zur Befestigung der Fahrspur empfehlenswert ist. Aufgrund 
der Mehrkosten von ca. 21.000 € wurde dies aber bereits damals ver worfen und die Finanzmittel 
entsprechend der reduzierten Variante im Haushaltsplan veranschlagt.  
 
Nach Beendigung der Arbeiten wird die Verwaltung prüfen, ob noch Finanzmittel in der Investit i-
onsmaßnahme 1301_5000 zur Verfügung stehen. Sind noch ausreiche nd Finanzmittel vorhanden, 
können zusätzliche Sitzangebote, wie im Antrag lfd. Nr. A-M0004/2013 angeregt, im Grünen Grund 
errichtet werden. 
 
 
i.V.  
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
Freiraumentwicklungskonzept Plan G173/3 Index A

Beratungsverlauf (1)

02.12.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sentmaringer Weg
  • Grüner Grund 19

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Details

Aktenzeichen
V/0639/2014
Typ
Vorlagen
Datum
13.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37