V/0639/2014
Freiraumentwicklung Grüner Grund
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Freiraumentwicklungskonzept Plan G173/3 Index A
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19.12.2012Projektnummer:Plan Nr.: $PWIU*UQIOlFKHQXQGUmweltschutz Datum: 0DVWDE Bearbeitet:Gezeichnet: Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiter*UQHU*UXQGFreiraumentwicklungskonzept 2013 J. Hoffmann1:500 J. Hoffmann Plottdatum: 11/19/2014 4:29 'HWDLO(UQHXHUXQJGHV%DXPEHVWDQGHVXQG$XVELOGXQJGHV%|VFKXQJVSURILO 'HWDLO(UQHXHUXQJGHV%DXPEHVWDQGHVXQG$XVELOGXQJGHV%|VFKXQJVSURILO G 173/7 Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldtFachstellenleiter:Koolwaay 'HWDLO(UQHXHUXQJGHV%DXPEHVWDQGHVXQG$XVELOGXQJGHV%|VFKXQJVSURILO3.:/.:)HXHUZHKU0OODEIXKU PKW / PKW gez.gez.gez. gez. Anlage zur Vorlage V/0639/2014 Ho13.10.14AZeitabfolge, Verkehrsablauf
Beschlussvorlage
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V/0639/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Freiraumentwicklung Grüner Grund - Baubeschluss - Beratungsfolge 02.12.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.) Die Maßnahmen des Freiraumentwicklungskonzeptes Grüner Grund werden auf Basis des Planungsbeschlusses V/0966/2012 vom 26.02.2013 durchgeführt. 2.) Die Sanierung der Bordsteine und der Entwässerungseinrichtungen im Grünen Grund wird nach den technischen Vorgaben des Tiefbauamtes durchgeführt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 195.000 € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Die Kosten für die Unterhaltung der Freiflächen, Bordsteine und Entwässerungseinrichtungen bleiben unverändert. Vorlagen-Nr.: V/0639/2014 Auskunft erteilt: Herr Hoffmann Ruf: 492-6732 E-Mail: HoffmannJoerg@stadt-muenster.de Datum: 16.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0639/2014 Zu 1.) Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen Investitionsmaßnah- me 5000 Freiraumentwicklung Grüner Grund Auszahlungen 2015 145.500 Einzahlungen Summe aller Auszahlungen/Saldo 145.000 Zu 2.) Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs - flächen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2015 50.000 Ergebnis 50.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2015 bei den o. g. Produktgruppen veranschlagt. Ein entsprechendes Veränderungsblatt für den Haushaltsplan wurde erstellt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung u nter dem Vorbe- halt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2015 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Zu 1.) Mit der Vorlage V/0966/2012 hat die Bezirksvertretung Münster -Mitte in i hrer Sitzung am 26.02.2013 das Freiraumentwicklungskonzept Grüner Grund beschlossen. Die Baumpflanzungen am Eingangstor Sentmaringer Weg, am ehemaligen Habichtsbrunnen und am Spielplatz wurden 2013 bereits durchgeführt. Auch die Sanierung des Spielplatzes (siehe Vor- lage V/0601/2013) ist abgeschlossen. Die Finanzierung der Umsetzung des Freiraumentwicklungskonzeptes Grüner Grund sollte in meh- reren Abschnitten erfolgen und wurde dementsprechend im Haushaltsplan eingestellt. Die Abfolge der verschiedenen Bauabschnitte wurde anhand der verkehrstechnischen Probleme und der Prog- nose zur Lebensdauer der vorhandenen Bäume festgelegt. Beim Unwetter im Juni sind wider Erwarten vier große Silberahorne im südlichen Bereich des Gr ü- nen Grund umgefallen bzw. massiv besch ädigt worden. Auch die verbleibenden vier Si lberahorne hatten zahlreiche Astbrüche. Aufgrund dieser Umstände sollte der Ersatz der Bäume und die damit im Freiraumentwicklungskonzept verbundenen Maßnahmen bereits im Frühjahr 2015 und nicht erst im Jahr 2016 durchgeführt werden. Die für das Jahr 2014 vorgesehenen Maßnahmen im nörd- - 3 - V/0639/2014 lichen Bereich können ebenfalls auf das Frühjahr 2015 verschoben werden. Somit lässt sich die Baumaßnahme zu einem Zeitpunkt bündeln. Dadurch können die Schäden an der Grünfläche zeit- nah wieder behoben und die verkehrstechnischen Probleme in einem Zuge verbessert werden. Die folgenden Maßnahmen aus dem Freiraumentwicklungskonzept sollen als nächstes umgesetzt werden: Änderung der Parkregelung an der Zufahrt vom Sentmaringer Weg Derzeit besteht an der Zufahrt vom Sentmaringer Weg in den Grünen Grund hinter den beiden Torhäusern freitags ein Halteverbot für die Zeit von 7.00 bis 13.00 Uhr. An den weiteren Tagen wird dort entlang des Gehweges geparkt. Zudem parken weitere Fahrzeuge senk recht an der Kopfseite des Angers. Sowohl Feuerwehr als auch die Müllabfuhr haben Probleme, von dieser Seite in den Grünen Grund zu fahren. Um die Idee des befestigten Seitenstreifens zur einseitigen Befahrung durch Feuerwehr und Müllabfuhr zu optimieren, sollten daher in den inneren Kurvenbe- reichen in denkmalpflegerisch verträglicher Form zwei Grenzflächen markiert werden. Dadurch können die Fahrzeuge von Feuerwehr und Müllabfuhr direkt mit einer Fahrzeugseite auf dem Strei- fen fahren. Das Halteverbot für d en Tag der Müllabfuhr im Außenradius der Kurve kann aufgeh o- ben werden. Ergänzung Gehweg am Spielplatz An der Verbindungsstraße in der Mitte des Grünen Grundes befindet sich derzeit nur auf der nör d- lichen Seite ein Gehweg. Aufgrund der kompletten Verlagerung des Spielplatzes auf den südlichen Teil des Angers ist daher ein zusätzlicher Gehweg auf dieser Seite sinnvoll. Durch den Bau des Gehweges erhalten zudem die Kurven zusätzliche befestigte Fläche. Dies ve r- bessert die Durchfahrmöglichkeit für Feuerwehr un d Müllabfuhr. Die Größe der Kurvenradien und Machbarkeit sind abhängig von einer detaillierten Überprüfung des Verkehrsraumes in diesem Bereich. Der Gehweg wird auf der vorhandenen Grünfläche gebaut, so dass der Straßenraum in diesem Bereich unverändert bleibt. Sanierung und Ergänzung Knieholm im nördlichen Teil, inkl. Befestigung des Seitenstre i- fens 1987 wurden die Robinien im nördlichen Teil des Grünzuges gepflanzt. Dafür wurde der vorha n- dene Böschungskopf auf 4 m verbreitert. Im Abstand von 0,50 m von d er Straße wurde ein Kni e- holm (Typ Clemens -Kirchgarten) gesetzt, um das Parken zwischen den Bäumen zu verhindern. Aufgrund der schmalen Straße im Grünen Grund wird der schmale Rasenstreifen zwischen Straße und Knieholm mittlerweile von größeren Fahrzeugen ( z.B. Müllabfuhr) einseitig befahren. Dadurch hat sich hinter dem Bordstein mittlerweile eine Mulde gebildet und durch die Belastung wurde der Knieholm hochgedrückt. Im Rahmen der Verbesserung der Befahrbarkeit für Feuerwehr und Mül l- abfuhr des Grünen Grundes wird hinter dem Bordstein eine 0,60 m breite, mit einem Rasenfuge n- pflaster befestigte, zusätzliche Spur gebaut. Neben dieser Spur wird der vorhandene Knieholm wieder gesetzt. Die befahrbare Breite der Spur beträgt einschließlich Bordstein ca. 0,75 m. Im Bereich des ehemaligen Habichtsbrunnen wird dieses System bis zum vorhandenen Gehweg fortgesetzt. Entlang des Gehweges wird nur der Knieholm ergänzt. Erneuerung Baumbestand im südlichen Teil, inkl. Befestigung des Seitenstreifens Die beim Unwetter im Juni umgefallenen Bäume im südlichen Bereich des Grünen Grundes we r- den ersetzt. Die beim Unwetter beschädigten noch vorhandenen Bäume werden gefällt und ebe n- falls ersetzt. Als Ersatz für die Silber-Ahorne werden Robinien gepflanzt. Vor der Pflanzung neuer Bäum e wird der vorhandene Böschungskopf auf 4,5 m verbreitert, um einen optimierten Pflanzstandort zu erhalten. Die Robinien werden in einem Abstand von 3,5 m zur Straße gepflanzt. Wie zuvor bereits genannt, wird zur Verbesserung der Befahrbarkeit für Feue r- wehr und Müllabfuhr des Grünen Grundes hinter dem Bordstein eine 0,60 m breite mit einem R a- senfugenpflaster befestigte zusätzliche Spur gebaut. Die befahrbare Breite der Spur beträgt ei n- schließlich Bordstein ca. 0,75 m. Neben dieser Spur wird ein Knieholm (Ty p Clemens-Kirchgarten) gesetzt. Der Böschungskopf und die neue Böschung erhalten eine Rasenansaat. - 4 - V/0639/2014 Zu 2.) Sanierung der Bordsteine und Entwässerungseinrichtungen Durch das ständige Befahren der Bordsteine im Grünen Grund sind diese vor allem an den Läng s- seiten mittlerweile in einem schlechten Zustand. Dies trifft auch auf die vorhandene Entwäss e- rungsrinne am Bordstein zu. Daher ist es sinnvoll im Rahmen der Umsetzung des Freiraumen t- wicklungskonzeptes auch den Bordstein und die Rinne im Bereich der Grünflä che zu sanieren, bevor die schmale Fahrspur (wie oben beschrieben) hergestellt wird. Durch die Verbindung der Maßnahmen lassen sich die Arbeitsabläufe am Rand der Straße optimieren, wodurch kostengün s- tigere Angebote für das Bauvorhaben erwartet werden. An den Längsseiten des Grünen Grundes wird es an mehreren Stellen abgesenkte Borsteine g e- ben, damit bei weiteren Starkregenereignissen das Niederschlagswasser in die Grünfläche abla u- fen kann. Die Baumaßnahme soll im 1. und 2. Quartal 2015 durchgeführt werden. Bei der Durchführung der Arbeiten sollen die Anwohner des Grünen Grundes so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Daher sollen immer nur kleinere Abschnitte bearbeitet werden. Bereits in der Vorlage V/0966/2012 wurde beschrieben, dass aufgrund der exponierten Lage auch die Verwendung von Natursteinpflaster zur Befestigung der Fahrspur empfehlenswert ist. Aufgrund der Mehrkosten von ca. 21.000 € wurde dies aber bereits damals ver worfen und die Finanzmittel entsprechend der reduzierten Variante im Haushaltsplan veranschlagt. Nach Beendigung der Arbeiten wird die Verwaltung prüfen, ob noch Finanzmittel in der Investit i- onsmaßnahme 1301_5000 zur Verfügung stehen. Sind noch ausreiche nd Finanzmittel vorhanden, können zusätzliche Sitzangebote, wie im Antrag lfd. Nr. A-M0004/2013 angeregt, im Grünen Grund errichtet werden. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Freiraumentwicklungskonzept Plan G173/3 Index A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Sentmaringer Weg
- Grüner Grund 19
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Details
- Aktenzeichen
- V/0639/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37