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1437/2022

Geflüchtete im Stadtbezirk Nippes - Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine

Mitteilung BV 28.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.04.2022

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

20956 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1437/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Geflüchtete im Stadtbezirk Nippes - Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine 
Die im Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde aufgeworfenen Fragen wurden vorab an die 
Fachverwaltungen weitergeleitet. Diese haben folgende Stellungnahme abgegeben. 
 
1. Wie viele registrierte und (schätzungsweise:) nichtregistrierte ukrainische und nichtukrai-
nische Geflüchtete befinden sich im Stadtbezirk Nippes? 
Aktuell hat das Ausländeramt 6.500 Geflüchtete Personen aus der Ukraine erfasst. Um die Pro-
zesse der Erfassung zu beschleunigen hat das Ausländeramt alle Geflüchteten erstmal ohne kon-
krete Wohnsitzanmeldung erfasst. Die Wohnsitzanmeldung kann bis zur Ausgabe des elektroni-
schen Aufenthaltstitels (eAT) nachgewiesen werden. Dieser Prozess der Ausgabe des eAT erfolgt 
rund 6 Wochen nach Antragstellung und  ist in der KW 16 angelaufen. Eine Aufschlüsselung der 
erfassten Personen auf die Bezirke ist daher aktuell noch nicht möglich. 
 
2. Sind unbegleitete Minderjährige komplett registriert (Hintergrund: in einer Ausschussde-
batte des Europäischen Parlaments fiel die Zahl von europaweit mutmaßlich etwa 6000 
nicht auffindbaren Nicht-Volljährigen Geflüchteten). 
Ausländeramt der Stadt Köln:  
 
Alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer, von denen die Verwaltung Kenntnis hat oder erlangt, 
werden durch das Ausländeramt im Ausländerzentralregister erfasst. 
 
Erster Ansprechpartner für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen ist das Jugendamt. Das 
Jugendamt nimmt die unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen zunächst vorläufig in Obhut 
und begleitet sie dann auch bei der Erfassung und Registrierung zum Ausländeramt. Im Auslän-
deramt gibt es wiederum einen eigenen Fachbereich, der sich nur um unbegleitete minderjährige 
Ausländer*innen kümmert. 
 
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln: 
 
Seit Beginn der Fluchtbewegung aus der Ukraine suchen nicht nur Familien – in der Regel Mütter 
mit Kindern – sondern auch allein reisende Minderjährige in Köln Zuflucht. Es handelt sich zum 
Teil um Jugendliche, die sich eigenständig auf den Weg gemacht haben, aber auch um Kinder-
heimgruppen, die zum Teil mit, zum Teil ohne Betreuer*innen aus der Ukraine evakuiert werden.  
 
Stand 13.04.22 befinden sich 151 unbegleitete Minderjährige in der Obhut des Jugendamtes. Pa-
rallel wurden Minderjährige zunächst in Obhut genommen und wieder entlassen, da sich Sorge-
bevollmächtigte meldeten oder Jugendliche wurden in andere Kommunen weitervermittelt. Im 
Ausländeramt der Stadt Köln:

2 
 
Schnitt werden täglich 4-5 Minderjährige aufgenommen. Es gibt zudem noch weitere Anfragen 
von privaten und kirchlichen Initiativen, die um Aufnahme von Kinderheimgruppen bitten.  
 
Zum 01.04.22 wurde mit Zustimmung des Krisenstabes der Stadt Köln die Jugendherberge Path-
point in der Nähe des Breslauer Platzes angemietet. Die Herberge bietet Platz für 160 Personen – 
Kinder, Betreuer*innen und pädagogisches Fachpersonal. Die Herberge dient in erster Linie zur 
Aufnahme und Erstversorgung von neu eingereisten Minderjährigen und Heimgruppen. Die 
zentralisierte Unterbringung ist eine große Arbeitserleichterung für die Fachkräfte des Jugendam-
tes, da in diesem Rahmen eine qualifizierte Einschätzung des pädagogischen Bedarfs der Kinder 
vorgenommen und zudem zu jeder Tages- und Nachtzeit untergebracht werden kann.  
 
Aus der Erstaufnahme heraus wird die weitere Perspektive der Kinder geplant und in die Wege 
geleitet.  Einige der aufgenommenen Kinder weisen verschiedene geistige oder körperliche Beein-
trächtigungen auf, so dass hier besonders sensibel darauf geschaut werden muss, welche Hilfe-
form adäquat ist.  
 
Das Jugendamt befindet sich aktuell in sehr intensiven Gesprächen mit den Trägern der Jugend-
hilfe, die im  Bereich der Hilfen zur Erziehung tätig sind, um die Herausforderungen bestmöglich 
zu bewerkstelligen. Da im Bereich der Sozialen Arbeit  derzeit ein Fachkräftemangel besteht, 
müssen auch geeignete studentische und andere Hilfskräfte hierfür akquiriert werden. 
 
Auch die Akquise von potentiellen Pflege- und Gasteltern läuft auf Hochtouren. Insbesondere 
kleinere Kinder sollten natürlich vorrangig in einem familiären Kontext untergebracht werden.  
 
Inzwischen wurde eine Landeskoordinierungsstelle zur Verteilung der Kinderheimgruppen aus der 
Ukraine etabliert. Dies wird von uns sehr begrüßt, da der Zulauf bisher noch sehr unkoordiniert 
und schwer planbar erfolgt.  
 
Kita-Plätze und Brückenprojekte  
Stand 13.04.22 sind 113 ukrainische Kinder in städtischen Kitas untergebracht worden, die Ten-
denz ist steigend. Drei Kinder wurden in Tagespflege untergebracht.  
Die Mütter wenden sich häufig direkt an die nächstgelegene Kita in dem Stadtbezirk ihrer Unter-
kunft. Es gibt ein abgestimmtes, unbürokratisches Verfahren zwischen Kitas und Familienbüro, 
um die Aufnahme von Kindern unkompliziert zu gewährleisten.  
Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Aufnahme von ukrainischen Kindern nicht zum Nachteil 
anderer Kinder erfolgt, die zum Teil schon länger auf der Warteliste bei Little Bird stehen. 
Von daher sollte grade in den Unterkünften auch die Brückenprojekte genutzt werden, die in den 
bereits vorhandenen Wohnheimen bereits etabliert sind. In den neu eingerichteten Unterkünften 
werden aktuell weitere Brückenprojekte initiiert. Derzeit werden 65 Kinder in Brückenprojekten in 
den Unterkünften betreut. 
 
Spiel- und Sportangebote für geflüchtete Kinder  
In den Unterkünften Boltensternstraße und Hardgenbuscher Kirchweg sind  Freizeitangebote in 
Abstimmung zwischen Jugendamt, dem Deutschen Roten Kreuz als zuständiger Träger der Un-
terkünfte und weiteren Trägern der freien Jugendhilfe gestartet.  
In weiteren Unterkünften im Stadtgebebiet werden Angebote im Rahmen von bezirklichen Netz-
werken, bestehend aus Bezirksjugendpfleger*innen des Jugendamtes, im Bezirk verortete Träger 
der freien Jugendhilfe und anderen bezirklichen Akteuren, wie Kirchengemeinden etc., abge-
stimmt und teilweise schon umgesetzt.  
Finanziert werden die Angebote teilweise durch städtische Fördermittel, aber auch über andere 
Drittmittel, z.B. von Stiftungen. 
 
3. Gibt es noch Probleme, Anmeldetermine bei den städtischen Ämtern zu bekommen und 
finanzielle Soforthilfen ausgezahlt zu bekommen? 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren:

3 
 
Die Ukraine-Krise stellt die Stadtverwaltung insgesamt und das Sozialdezernat im Besonderen vor 
vielfältige Herausforderungen. Diese beziehen sich primär auf die Bereiche Unterkunft und Ver-
sorgung mit Leistungen. 
 
Seit Beginn der Ukraine-Krise vor wenigen Wochen ist es dem Amt für Soziales, Arbeit und Senio-
ren gelungen, über 7.800 Menschen aus mehr als 4.300 Anträgen (Familien) die Leistungsgewäh-
rung nach dem AsylbLG aufzunehmen und damit erst einmal zu finanziell und auch in Bezug auf 
die Leistungen bei Krankheit zu versorgen. Zum Vergleich: Vor der Ukraine-Krise war haben ins-
gesamt etwa 3.300 Familien insgesamt Leistungen nach dem AsylbLG bezogen. D.h. zum jetzi-
gen Zeitpunkt hat sich die Anzahl der Familien und Personen in diesem Leistungsbezug bereits 
mehr als verdoppelt. 
 
Gleichzeitig steht das Amt vor der Herausforderung, aktuell bis zu 2.000 weitere Anträge zu prü-
fen. Dafür werden aktuell weitere personelle Ressourcen hinzugezogen, denn neben den zu prü-
fenden neuen Anträgen entstehen natürlich auch für die bereits erstversorgten Personen Bedarfe. 
Insofern kann es dazu kommen, dass Termine für die Neusser Straße 155 nicht zeitnah verfügbar 
sind. Über das WelcomeCenter am Breslauer Platz versuchen wir dem durch eine Notversorgung 
zu begegnen: Es besteht die Möglichkeit, dort warm zu essen, gleichzeitig ein Carepaket (Sand-
wich, Getränk, Obst, Riegel) sowie eine Grundausstattung mit Hygieneartikeln entgegen zu neh-
men. Darüber werden dort aktuell bei besonderen Notfällen auch Warengutscheine ausgegeben, 
mit denen die Empfänger*innen in einem Geschäft ihrer Wahl Waren einkaufen können (50 EUR 
pro Person / Woche). Diese Gutscheine werden im Folgenden auf eine etwaige Leistungsgewäh-
rung angerechnet. 
 
Ausländeramt der Stadt Köln:  
 
Das Ausländeramt hat am 18. März 2022 auf der Internetseite der Stadt Köln ein Terminbu-
chungssystem zur Beantragung des europäischen Schutzstatus nach § 24 AufenthG eingeführt. 
Durch die Einführung des Terminbuchungssystems wird seitdem vermieden, dass die Geflüchte-
ten im Freien vor dem Ausländeramt über mehrere Stunden anstehen und ggf. unverrichteter Din-
ge wieder gehen müssen. Aktuell übersteigt der Bedarf an Terminen beim Ausländeramt noch die 
angebotenen Kapazitäten. Die Wartezeit auf einen freien Termin kann aktuell mehrere Wochen 
dauern. Unter Bündelung aller Kapazitäten und konsequenter Priorisierung bietet das Ausländer-
amt allein nur für Geflüchtete aus der Ukraine bereits jetzt ca. 500-700 Termine pro Woche an. 
Die Freischaltung neuer Termine erfolgt mehrmals täglich. Auch stornierte Termine können dem 
System wieder zugeführt werden. Alle Nachfragen bzw. Sorgen, die sich für die Geflüchteten aus 
der Wartezeit ergeben und das Ausländeramt per E-Mail erreichen, versucht das Ausländeramt 
zeitnah zu beantworten.  
 
Dabei weist das Ausländeramt insbesondere darauf hin, dass sich durch Verordnung des Bundes-
innenministeriums alle Geflüchteten aus der Ukraine bis zum 23. Mai 2022 legal in Deutschland 
aufhalten. Diese Regelung soll bis zum 31.08.2022 verlängert werden. Zudem wird erklärt, dass 
eine Inanspruchnahme von finanzieller Unterstützung, sowie die Aufnahme in eine Krankenversi-
cherung beim Sozialamt direkt, ohne vorherige Erfassung oder Registrierung beim Ausländeramt, 
beantragt werden kann.  
 
4. Wie koordiniert die Stadt Köln die Unterstützung der Geflüchteten unter den Ämtern und 
mit anderen öffentlichen Institution und mit Verbänden? 
 
Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln: 
 
Die mit der Erfassung, Versorgung und Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten befassten 
Dezernate und Ämter tagen regelmäßig im Krisenstab der Stadt Köln unter Leitung von Stadtdi-
rektorin Frau Blome und fassen hierzu grundsätzliche Beschlüsse. Ämterübergreifende Themen 
bezüglich der künftigen Unterbringung der ukrainischen Geflüchteten werden in einer wöchentli-
chen Online-Konferenz unter der Federführung des besonders betroffenen Dezernats V - Dezer-
nent Herr Dr. Rau - besprochen, die als „Task Force“ auch wesentliche Beschlüsse fassen kann.

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Die „Task-Force“ ist momentan überwiegend damit befasst, eine Stabilisierung und Ausweitung 
der städtischen Unterbringungskapazitäten herbeizuführen. Unabhängig davon, besteht auch ein 
amtsinterner Krisenstab des für die Unterbringung von Geflüchteten zuständigen Amtes für Woh-
nungswesen, der aktuelle dreimal wöchentlich tagt. 
 
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen steht im ständigen Kontakt mit den großen 
sozialen Träger*innen wie zum Beispiel DRK, Caritas und Diakonie. Diese Träger*innen gewähr-
leisten mit Heimleiter*innen und den Sozialarbeiter*innen den Betrieb in den großen Unterkünften 
für Geflüchtete, einschließlich der als Notunterkunft genutzten Messehalle 3. Der Soziale Dienst 
steht auch in enger Kooperation mit dem Team Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes, um die 
gesundheitliche Belange der Geflüchteten - einschließlich der Coronapandemie - und andere an-
steckende Krankheiten im Blick zu behalten.  
 
Das Ausländeramt und die Meldebehörden kümmern sich um die Registrierung der Geflüchteten 
und die Ausstellung von Aufenthaltspapieren. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren*innen 
bewilligt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) entsprechende Leistungen für ukraini-
sche Geflüchtete im Stadtgebiet Köln. Das Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement stellt 
über die sogenannte kaskadierende Einsatzplanung sicher, dass besonders geforderten Ämtern - 
wie z.B. dem Amt für Wohnungswesen - befristet zusätzliches Personal aus anderen Ämtern zur 
Verfügung gestellt wird. 
 
Den Kontakt der Verwaltung zu ehrenamtlich engagierten Flüchtlingshelfer*innen wird über die 9 
Ehrenamtskoordinator*innen aufrechterhalten, welche in den einzelnen Bezirksämtern angesiedelt 
sind. Darüber hinaus existieren weitere 13 Ehrenamtskoordinator*innen, die bei freien Trä-
ger*innen angesiedelt sind und dort ehrenamtliche Helfer*innen zu bestimmten Projekten und 
Aufgaben vernetzen und koordinieren. Die Ehrenamtskoordinatoren sind eng mit dem Amt für In-
tegration und Vielfalt verbunden. Es wird zu Historie und zu Einzelheiten auf den Ratsbeschluss 
zur Vorlage 1491/2021 verwiesen. Ebenso gibt es Online-Konferenzen der Verwaltung mit den 
Mitgliedern des „Runden Tisches für Flüchtlingsfragen“, in dem zivilgesellschaftliche Institutionen 
und Verbände mit vertreten sind. 
Amt für Integration und Vielfalt: 
 
Für die städtisch untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine sind abgestimmte, strukturierte 
Verfahren wie z.B. für die Schulberatung seit Jahren üblich. Die Zugänge zu den privat wohnen-
den Geflüchteten ist schwieriger, aber in vielen Fällen über das Ehrenamt unter anderem mit Hilfe 
des dafür eingerichteten Hauptamtes und den Interkulturellen Dienst in den Stadtbezirken mög-
lich. Die städtische Website wird von den beteiligten Ämtern mit Informationen zu Leistungen, zu-
ständigen Stellen incl. entsprechender Beratungsstellen laufend aktualisiert. Zudem gibt es Flyer 
zu bestimmten Leistungen/Angeboten. Eine Übersetzung in russische und ukrainische Sprache ist 
sowohl über die Website als auch für die Flyer gewährleistet. Sowohl am WillkommensCenter am 
Breslauer Platz als auch in städtischen Unterkünften und über die breiten (Träger-) Netzwerke 
werden Informationen verteilt. 
 
5. Wie versucht die Stadt Köln, die sich unter anderem aus der Möglichkeit der visafreien Ein-
reise ergebenden unterschiedlichen Rechte von Geflüchteten mit ukrainischer und solchen 
mit anderen Nicht-EU-Staatsangehörigkeit zu begegnen? 
Ausländeramt der Stadt Köln:  
 
Nicht-Ukrainische Staatsangehörige, welche internationalen oder gleichwertigen nationalen 
Schutz genießen (vgl. nach dt. Recht Flüchtlingszuerkennung oder anerkannter subsidiärer 
Schutz / Abschiebeverbote) oder nachgewiesene familiäre Bindungen mit einer*m ukrainischen 
Staatsangehörigen oder einer Person mit internationalem oder nationalem Schutzstatus bestehen, 
sind grundsätzlich – ebenso wie Ukrainer*innen –anspruchsberechtigt zur Erteilung einer Aufent-
haltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG (europäischer Schutzstatus).

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Durch Rechtsverordnung des Bundes (Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 
07.03.2022 – UkraineAufenthÜV) sind zudem alle Personen, die am und nach dem 24.02.2022 
aufgrund des Krieges aus der Ukraine vertrieben wurden, zur Einreise und Aufenthalt bis zum 
23.05.2022 berechtigt und gleichzeitig von der Passpflicht nach § 3 AufenthG befreit! Die Verlän-
gerung dieser Verordnung seitens des Bundesministeriums des Innern und Heimat wird in den 
nächsten Tagen erwartet. 
 
Bei Drittstaatsangehörigen, die nicht unter die vorgenannten Regelungen fallen, wäre nach die-
sem Zeitraum nach den derzeit geltenden rechtlichen Regelungen des Bundesministerium des In-
nern und Heimat vorrangig zu prüfen, ob eine sichere und dauerhafte Rückkehr in der Herkunfts-
staat möglich ist.  
 
Die Beurteilung einer sicheren und dauerhaften Rückkehr richtet sich nach der allgemeinen Lage 
des jeweiligen Herkunftsstaats (z. B. offensichtliches Risiko für die Sicherheit d. betroffenen Per-
son, dokumentierte Gefahr der Verfolgung, andere unmenschliche oder erniedrigende Behand-
lung, keine Möglichkeit der Inanspruchnahme aktiver Rechte im Herkunftsland und somit keine 
Perspektiven für die Deckung der Grundbedürfnisse und der Möglichkeit der Reintegration in die 
Gesellschaft) und der jeweiligen individuellen Situation der Menschen (z. B. besteht ein bedeut-
samer Bezug zu Herkunftsland, Berücksichtigung der in der Ukraine verbrachten Zeit oder der 
Familie im Herkunftsland, besondere Bedürfnisse von schutzbedürftigen Menschen und Kindern 
etc.). Ist nach den benannten Kriterien eine dauerhafte und sichere Rückkehr nicht möglich be-
steht ebenso eine Anspruchsberechtigung nach § 24 AufenthG.  
 
Ist eine sichere und dauerhafte Rückkehr ins Herkunftsland möglich, besteht nach aktueller 
Rechtslage kein Anspruch auf Erteilung des § 24 AufenthG. Für diese Personengruppe gibt es 
bislang keine gesonderte Rechtslage, die die Erlangung eines – wenn auch nur vorübergehenden 
– Aufenthaltes in Deutschland erleichtert. Ohne Rechtsgrundlage darf das Ausländeramt keine 
Aufenthaltserlaubnis erteilen.  
 
In jedem Fall ist zumindest die Beantragung anderer Aufenthaltserlaubnisse möglich, wenn die 
allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer solchen erfüllt sind. Hierzu zählt in der Regel 
die Sicherung des Lebensunterhaltes, was für viele Geflüchtete mangels häufig erforderlicher 
Deutschkenntnis eine Hürde darstellt. Darüber hinaus kann auch ein Asylverfahren über das Bun-
desamt für Migration und Flüchtlinge betrieben werden. 
 
Die Verwaltung ist bereits jetzt bestrebt, den Betroffenen die jeweilige individuelle Situation zu er-
örtern und gemeinsam zu schauen, ob ein weiterer Aufenthalt ermöglicht werden kann oder sinn-
voll ins Asylverfahren verwiesen werden muss. Hierzu wurde bei den FAQs für Geflüchtete aus 
der Ukraine auf der Internetseite der Stadt Köln (https://www.stadt-
koeln.de/artikel/71805/index.html) bereits aufgelistet, welche Möglichkeiten für einen weiteren 
Aufenthalt zur Verfügung stehen (Arbeit, Studium, Ausbildung) und welche Voraussetzungen hier-
für erfüllt werden müssen.  
 
Die Verwaltung wird jedenfalls nicht pauschal am 24.05.2022 Rückführungsverfahren einleiten. 
Sofern eine sichere und dauerhafte Rückkehr in den Herkunftsstaat in Betracht gezogen werden 
muss, wird die Verwaltung in jedem Fall eine gestützte und geförderte Rückkehrberatung durch-
führen und eine Rückkehr auf freiwilligem Wege gestalten. 
 
6. Welche Art von Unterstützung der Geflüchteten durch die Einwohnerschaft und ihre Be-
zirksvertretung sowie durch Unternehmen empfiehlt die Stadt Köln? 
 
Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln: 
Diese Unterstützung ist in Köln seit Jahren auch strukturell gut aufgestellt. Die aktuelle Situation 
ist aber alleine quantitativ und der schnellen Dynamik für alle Beteiligten eine nachvollziehbar 
große Herausforderung. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

6 
 
 
Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln: 
 
Die private Aufnahme von Geflüchteten entlastet grundsätzlich die Unterbringung in städtischen 
Unterkünften und wird begrüßt, sollte jedoch nachhaltig angelegt sein und nicht nur auf wenige 
Wochen beschränkt, da die dort Untergebrachten von einem privaten Haushalt eventuell in eine 
größere und unter Umständen qualitativ schlechtere städtische Unterkunft verlegt werden müs-
sen. 
 
Die Stadt Köln sucht laufend geeignete Immobilien zur Unterbringung einer höheren Anzahl von 
Geflüchteten und nicht nur vereinzelte Wohnungen. Angebote können direkt an das E-Mail-
Postfach UnterbringungUkraine@stadt-koeln.de gerichtet werden. 
 
Unternehmen, welche Ausstattungen für Unterkünfte anbieten oder Catering abgestimmt auf ukra-
inische Bedürfnisse anbieten, können der Stadt Köln ebenso entsprechende Angebote unterbrei-
ten. Sachspenden sind nach Absprache mit den zuständigen Heimleiter*innen und/oder den Trä-
ger*innen auch willkommen. 
 
Die zeitweise Betreuung von Kindern und Jugendlichen und die Begleitung als Orientierungshilfe 
im Alltag und bei Behördengängen kann teilweise auch vom Ehrenamt in Abstimmung mit den 
Bedarfen der Geflüchteten geleistet werden.  
 
7. Wie viele Kinder und Jugendliche besuchen aktuell Nippeser Schulen und wie viele müs-
sen noch in hiesigen Schulen aufgenommen werden? 
Amt für Schulentwicklung: 
 
Aktuell besuchen 101 ukrainische Geflüchtete Nippeser Schulen (im Primarbereich 45 Kinder und 
im Sek. I-Bereich  56 Kinder). Die Zahlen für den Sek. II liegen derzeit noch nicht vor, sind jedoch 
bei der Bezirksregierung Köln bereits angefragt und werden nachgereicht. Wie viele Geflüchtete 
noch auf Nippeser Schulen verteilt werden müssen, kann nicht abgeschätzt werden, da zunächst 
eine Beratung der Geflüchteten im Kommunalen Integrationszentrum (KI) vorgenommen wird und 
anschließend das Schulamt für die Stadt Köln eine Verteilung, wenn möglich entsprechend des 
ständigen Aufenthaltsortes, durchführt.  Es wird versucht wohnortnah einen Platz zuzuweisen, 
wenn es die Kapazitäten zulassen. Die Auslastung der Nippeser Schulen wird, genau wie für die 
restlichen Schulen in der Stadt, genau im Blick behalten. In enger Abstimmung mit der Schulauf-
sicht wird laufend versucht die Kapazitäten an Schulen auszubauen.

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1437/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.04.2022
Erstellt
28.04.2022 13:33