0063/2024
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024
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Anlage 6 - mittelfristige Erfolgsplanung 2023-2027
2683 Zeichen
Anlage 6
Wirtschaftsplan 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln
Mittelfristiger Erfolgsplan 2023-2027
2023 2024 2025 2026 2027
Euro Euro Euro Euro Euro
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.152.277 3.601.633 3.635.798 3.650.907 3.834.843
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000
1.062.703 1.028.152 993.402 958.448 923.288
635.900 1.016.000 963.000 910.000 855.400
0 0 260.000 325.000 312.500
Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.929 .400 5.929.400 5.929.400 5.929.400 5.929.000
Sonstige Erträge 8.640 16.560 17.400 18.240 19.200
Summe 10.636.643 10.990.112 11.163.202 11.141.088 11.039.388
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 2.450.000 2.350.000 2.700.000 3.100.000 3.500.000
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Grünpflege Tanzbrunnen 72.000 138.000 145.000 152.000 160.000
Bewachung Heinrich-Böll-Platz 318.000 348.000 360.000 375.000 390.000
Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.600.000 900.000 800.000 800.000 800.000
Instandhaltung technische Anlagen 350.000 450.000 350.000 350.000 350.000
Anteil Energiekosten Philharmonie 700.000 700.000 700.000 700.000 700.000
Versicherungen 98.400 110.000 110.000 120.000 120.000
Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 18.800 19.500 20.500 21.000 22.000
Leistungsentgelte Personalgestellung 58.000 65.000 67.000 69.000 72.000
Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000
Sonstige 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000
Summe 3.466.200 2.981.500 2.803.500 2.838.000 2.985.151
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0
Festgeldzinsen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.407.600 6.241.900 6.354.900 6.545.400 6.755.500
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Darlehenszinsen 3.020.000 3.600.000 4.720.000 5.490.000 5.730.000
Sonstige Zinsen 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000
Summe 3.140.000 3.720.000 4.840.000 5.610.000 5.850.000
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit -1.674.881 -701.655 -1.899.400 -3.301.405 -4.216.421
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 0 0
Sonstige Steuern 3.235 3.235 3.235 3.235 3.235
Jahresergebnis -1.678.115 -704.890 -1.902.635 -3.304.640 -4.219.656
Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse
b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora
c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Tanzbrunnen
Anlage 3a - Vermögensplan 2024
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Wirtschaftsplan 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Anlage 3
Vermögensplan
Mittelbedarf
A Betriebsteil Gürzenich
Erneuerung Klimatechnik 1.000.000
Punktzuganlage 160.000
Summe 1.160.000
B Betriebsteil Philharmonie
Sanierung Klimaanlage/Gebäudeleittechnik 400.000
Erneuerung Elektronische Schließanlage 800.000
Beleuchtung Konzertsaaldecke 400.000
Erneuerung Steuerungstechnik 260.000
Anschluss Wärmepumpenanlage 32.200
Austausch Universelle Gefahrenmeldeanlage 54.120
Optimierung Abwassersystem 43.200
Anschaffung Fernsteuerung fahrbare Bühnenpodien 38.700
Anschaffung Stahlschränke 22.500
Summe 2.050.720
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen
Sanierung Open Air-Bühne & Schirme 4.000.000
Summe 4.000.000
D Betriebsteil Flora
Summe 0
E Betriebsteil Bastei
Generalsanierung Bastei (Planungskosten Lph 1-3) 2.000.000
Summe 2.000.000
F Allgemeine Finanzwirtschaft
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 10.960.000
Jahresverlust 704.890
Summe 11.664.890
Gesamtmittelbedarf 20.875.610
Mittelherkunft
Liquide Mittel zum 01.01.2024 -9.067.378
A Eigenmittel
Abschreibungen 2.350.000
Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.281.786
b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 1.625.000
Summe 7.256.786
B Neukreditaufnahmen
Allgemein 23.000.000
Summe 23.000.000
Gesamtmittelherkunft 21.189.408
Liquide Mittel zum 31.12.2024 313.799
Die Ausgaben für die Investitionsaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig.
- 2-
Anlage 5 - Erläuterungen zur Mifrifi 2024ff
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Anlage 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Planung 2023-2027 Gemäß § 12 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist zusammen mit dem Wirtschaftsplan eine 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen. Die mittelfristige Planung basiert unter Berücksichtigung moderater Kostenzuwächse wei- testgehend auf den Ansätzen für das Wirtschaftsjahr 2024. Die städtischen Betriebskosten- zuschüsse für die KölnMusik GmbH für die Jahre 2025 und 2026 hat der Rat der Stadt Köln mit seinen Beschlüssen vom 03.02.2022 (Vorlagen-Nr. 4464/2021) und 09.02.2023 (Vorla- gen-Nr. 4175/2022) auf 5.929.400 Euro festgelegt. Der Ansatz für das Jahr 2027 wurde ent- sprechend der Veranschlagung im Haushaltsplan in dieser Höhe fortgeschrieben. Ein Rats- beschluss zur Festlegung des städt. Zuschusses 2027 soll in gleicher Sitzung eingeholt wer- den (siehe Vorlagen-Nr. 0062/2024). Hinsichtlich der mittelfristigen Vermögensplanung beschränken sich die veranschlagten Maßnahmen angesichts der strukturell bedingten dauerdefizitären Lage der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung weiterhin auf unabweisbare Investitionen in den einzelnen Betriebstei- len. Die Mittelfristplanung sieht im Wesentlichen bereits laufende, mehrjährige Sanierungs- maßnahmen, wie z.B. die Sanierung der Klimaanlage und die Erneuerung der Beleuchtung der Konzertsaaldecke in der Philharmonie vor. Ferner werden die Ertüchtigung der Open-Air- Bühne und der Schirme im Tanzbrunnen in 2025 abgeschlossen. Darüber hinaus sind im Tanzbrunnen in 2026 die Erneuerung des Sternwellenzeltes (250 Tsd. €) und in 2027 die Erneuerung des Eingangszeltes (250 Tsd. Euro) geplant.
Anlage 1 - Vorbemerkungen Wirtschaftsplan 2024
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Anlage 1 Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2024 Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln betreibt im Wege von Vermietungen und Verpachtungen an die nachfolgend aufgeführten Betriebsgesellschaften folgende städtische Einrichtungen: Betriebsteil des Veranstaltun gs zen trums : Philharmonie Gürzenich Rheinterrassen/Tanzbrunnen Flora Betriebsg esellschaft KölnMusik GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Die Beteiligungen der Stadt Köln an der KölnMusik GmbH und der Koelnmesse GmbH sind in das Vermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln eingelegt und begründen aus steuerlicher Sicht einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). Am Stammkapital der KölnMusik GmbH ist die Stadt Köln mit 89,93%, der WDR mit 10,07% betei- ligt. Gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrages der KölnMusik GmbH ist jedoch nur die Gesellschafte- rin Stadt Köln (Veranstaltungszentrum der Stadt Köln) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Mittel für den städtischen Betriebskostenzuschuss (BKZ) werden wegen der fehlenden Finanzkraft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung seit 2005 wieder im städtischen Haushalt bereitgestellt und über das Veranstaltungszentrum an das Unternehmen weitergeleitet. Der städtische BKZ wird im Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums dabei unter den sonstigen betrieblichen Erträgen aus- gewiesen, während der Verlust der KölnMusik GmbH zu einer Abschreibung auf Finanzanlagen führt. Der Ansatz zum Betriebskostenzuschuss enthält darüber hinaus einen anteiligen Ausgleich der Abschreibung des Philharmonie-Vordaches in Höhe von 10 Tsd. Euro. Die KölnMusik GmbH als Betreiberin der Kölner Philharmonie wurde von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen. Die Geschäftsführung der KölnMusik GmbH geht in ihren Planungen für das Jahr 2024 weiterhin von einem zurückhaltenden Besucherverhalten aus. Sie prognostiziert ein nach Abzug des städt. Zuschusses verbleibendes Defizit von rd. 313 Tsd. Eu- ro, das die Gesellschaft allerdings durch vorhandene Rücklagen decken kann. Auf Seiten der ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung führt die Rücklagenentnahme aber zu einer entsprechenden Ab- wertung der Finanzanlage. Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1995 wurde auch die städtische Beteiligung an der Koelnmesse GmbH in Höhe von seinerzeit 79,02 % als sogenanntes „gewillkürtes Betriebsvermögen“ in das Sondervermögen des Eigenbetriebes eingebracht. In 2008 hat die Stadt Köln/Veranstaltungs- zentrum zur Eigenkapitalstärkung der Gesellschaft eine Bareinlage von 22,7 Mio. Euro getätigt, die die eigenbetriebsähnliche Einrichtung über eine entsprechende Fremdmittelaufnahme finan- zieren musste. In 2018 wurden drei der zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Koelnmesse GmbH bestehenden Erbbaurechtsverträge, die Ende 2022 ausgelaufen wären, vorzeitig verlän- gert und zusammengefasst. Die Neuregelung der Erbbaurechte sieht im Gegensatz zu den Alt- verträgen einen nunmehr marktkonformen Erbbauzins vor, der mit 2,45 Mio. Euro um mehr als 2,0 Mio. Euro über den bisherigen Pachtentgelten liegt und zu einer Entlastung der dauerdefizitä- ren Einrichtung führt. Ferner wurden zum 01.01.2020 die städtischen Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH, die bis dahin in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehalten wurden, an die Koelnmesse GmbH veräußert. In dem Zuge wurde die KölnKongress GmbH auf die Koelnmesse Ausstellun- gen GmbH, eine weitere 100%-Tochter der Koelnmesse GmbH verschmolzen. Die verschmolze- ne Gesellschaft firmiert nunmehr unter dem Namen Koelncongress GmbH und hat alle Aufgaben der KölnKongress GmbH übernommen. Die mit der KölnKongress GmbH abgeschlossenen Pachtverträge über die Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen und Flora sind gleichfalls auf die neue Gesellschaft übergegangen. Das Veranstaltungszentrum wird seitdem von den Verlusten der de- fizitären Bereiche der KölnKongress GmbH, zu deren Ausgleich sie aufgrund des bis dahin be- stehenden Organschaftsvertrages verpflichtet war, dauerhaft entlastet. Auch die Messe- und Kongresswirtschaft wurde von den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit besonderer Härte getroffen. Die Corona-bedingten Verluste der Koelnmesse GmbH führten zu ei- nem so hohen Eigenkapitalverzehr, dass die Gesellschaft zur Weiterführung des Investitionspro- gramms Koelnmesse 3.0, hier insbesondere der Neubaumaßnahme der sog. Confex-Halle, von Sei- ten der beiden Hauptgesellschafter Stadt Köln und Land NRW in 2021 eine Eigenkapitalstärkung in Höhe von 120 Mio. Euro erhalten hat. Die Stadt Köln/Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat ent- sprechend der Kapitalanteile einen Anteil von 96 Mio. Euro übernommen. Das Veranstaltungszent- rum hat die Kapitalzuführung über eine Darlehensaufnahme finanziert, erhält hierfür jedoch, da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht über die erforderliche Finanzkraft zur Bedienung des Darle- hens verfügt, eine Schuldendiensthilfe aus dem städtischen Haushalt. Die Koelnmesse geht auch für das Jahr 2024 noch von einem Verlust aus, die weitere Prognose weist jedoch eine deutlich po- sitive Entwicklung aus. Trotz der Schuldendiensthilfe, der Anhebung der Erbbauzinsen und dem Wegfall der Ver- lustübernahme der KölnKongress GmbH ist das Veranstaltungszentrum auch weiterhin auf Zu- schüsse aus dem städtischen Haushalt angewiesen. Durch den städtischen Zuschuss wird eine – wenn auch nicht auskömmliche – Verbesserung der Ertragskraft der eigenbetriebsähnlichen Ein- richtung erzielt. Entsprechend den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung können nach Ab- lauf von fünf Jahren nicht ausgeglichene Verluste des Eigenbetriebes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Anlage 3b - Erläuterungen zum Vermögensplan 2024
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2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2024 Die über den Vermögensplan des Veranstaltungszentrums im Jahr 2024 zu finanzierenden Maßnahmen beschränken sich angesichts der finanziellen Lage der Einrichtung auf unab- weisbare Investitionen in den einzelnen Betriebsteilen. Die Investitionssumme für den Betriebsteil Philharmonie von 2.051 Tsd. Euro berücksichtigt im Wesentlichen mehrjährig andauernde oder fortgeschriebene Maßnahmen, die bereits in der Vorjahresplanung berücksichtigt waren. Im Wesentlichen betrifft dies die Erneuerung der Elektronischen Schließanlage (800 Tsd. Euro), die Sanierung der Klimaanlage/ Gebäudeleit- technik (400 Tsd. Euro) sowie die Umsetzung eines neues Beleuchtungskonzeptes für den Konzertsaal (400 Tsd. Euro). Im Betriebsteil Gürzenich sind in 2024 die Erneuerung der Klimatechnik und der Einbau einer neuen Punktzuganlage notwendig. Hierfür wurden insgesamt 1.160 Tsd. Euro veranschlagt. Im Tanzbrunnen wird nach Abschluss der Sommersaison 2024 mit der Sanierung der denk- malgeschützten Schirmaufbauten und der Ertüchtigung der Open-Air-Bühne begonnen. Die Investitionssumme beläuft sich auf insgesamt 8.000 Tsd. Euro, in 2024 sind hierfür Mittel in Höhe von 4.000 Tsd. Euro vorgesehen. Mit Beschluss vom 07.09.2020 hat der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln die Betriebsleitung mit der Planung und der Erstellung einer Kostenberechnung für die Gene- ralinstandsetzung der denkmalgeschützten Bastei beauftragt. Ferner hat er die Betriebslei- tung beauftragt, verschiedene mit dem Denkmalschutz abgestimmte Varianten zur Realisie- rung eines an diesem Standort angemessenen öffentlich zugänglichen Gastronomieangebo- tes zu ermitteln und darzustellen. Dabei sollen besondere Schwerpunkte auf die Realisierung von Außengastronomie-Flächen, die baulichen Erfordernisse für einen wirtschaftlichen Gast- ronomiebetrieb, funktionale Raumkonzepte sowie auf die haustechnischen Modernisierungs- bedarfe gelegt werden. Die Ergebnisse des Planungsauftrags sollen dem Ausschuss im Rahmen eines Workshops mit dem Ziel dargestellt werden, einen Baubeschluss vorzuberei- ten. Hierfür hat der Ausschuss die Betriebsleitung ermächtigt, Planungsleistungen bis zu einer Höhe von 600 Tsd. Euro in Anspruch zu nehmen. Dem Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Bastei wurde eine grobe Kostenprog- nose von rd. 9.900 Tsd. Euro zugrunde gelegt. Die kostenintensiven Maßnahmen zur Bau- werkserkundung, die durchgeführten Arbeiten zur Schadstoffbeseitigung sowie die erforderli- chen Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Bauwerks führten zu einer überschlägi- gen Fortschreibung der Prognose auf nunmehr rd. 11.200 Tsd. Euro. Davon sind für die vg. zwingend notwendigen Maßnahmen und erste Planungsüberlegungen bisher Mittel in Höhe von rd. 1.600 Tsd. Euro abgeflossen. Nach Abschluss aller statischen Messungen und Berechnungen ist zu konstatieren, dass die Bestandskonstruktion der Decke oberhalb des preußischen Unterbaus, die den Boden des Veranstaltungsbereichs bildet, eindeutige Defizite in allen tragenden Teilen aufweist. Auf- grund dessen ist nach derzeitigem Kenntnisstand ein Rückbau des Gebäudes bis zur Ka- ponniere und ein denkmalgerechter Wiederaufbau erforderlich. Derzeit wird ein Konzept erarbeitet, wie die Sanierung und der spätere Restaurantbetrieb der Bastei, bestenfalls aus einer Hand, organisiert werden kann. Hierfür werden aktuell Gesprä- che mit potentiellen Partnern geführt, die bis zur Vorlage des Wirtschaftsplans noch nicht abgeschlossen werden konnten. Daher sieht der Vermögensplan noch auf Basis des bishe- rigen groben Kostenrahmens zur Weiterführung der Maßnahme für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 2.000 Tsd. Euro und für die Jahre 2025 bis 2027 insgesamt weitere 7.600 Tsd. Euro vor.
Anlage 7 - mittelfristige Vermögensplanung 2024-2027
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Anlage 7
Wirtschaftsplan 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln
Mittelfristiger Vermögensplan 2024-2027
Mittelbedarf 2024 2025 2026 2027
A Betriebsteil Gürzenich
Gesamtinvestitionen 1.160.000 1.080.000 0 180.000
B Betriebsteil Philharmonie
Gesamtinvestitionen 2.050.720 2.740.000 2.990.000 670.000
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen
Gesamtinvestitionen 4.000.000 4.000.000 250.000 250.000
D Betriebsteil Flora
Gesamtinvestitionen 0 0 0 50.000
E Betriebsteil Bastei
Generalsanierung Bastei 2.000.000 2.100.000 3.000.000 2.500.000
F Allgemeine Finanzwirtschaft
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 10.960.000 11.460.000 11.830.000 12.250.000
Jahresverlust 704.890 1.902.635 3.304.640 4.219.656
Summe 11.664.890 13.362.635 15.134.640 16.469.656
Gesamtmittelbedarf 20.875.610 23.282.635 21.374.640 20. 119.656
Mittelherkunft
Liquide Mittel zum 01.01. -9.067.378 313.798 -122.661 -174.130
A Eigenmittel
Abschreibungen 2.350.000 2.700.000 3.100.000 3.500.000
Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.281.786 3.295.176 3.308.770 3.322.570
b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora 1.625.000 1.631.000 1.637.400 1.643.900
c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Tanzbrunnen 0 220.000 277.000 289.000
Summe 7.256.786 7.846.176 8.323.170 8.755.470
B Neukreditaufnahmen
Allgemein 23.000.000 15.000.000 13.000.000 10.000.000
Summe 23.000.000 15.000.000 13.000.000 10.000.000
Gesamtmittelbereitstellung 21.189.408 23.159.974 21.20 0.509 18.581.340
Liquide Mittel zum 31.12. 313.798 -122.661 -174.130 -1.538.316
Die Ausgaben für die Investitionsmaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich untereinander deckungsfähig.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 0063/2024 Freigabedatum 19.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2024 in der zu diesem Be- schluss paraphierten Fassung fest. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 20,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermö- gensplans erforderlich ist, wird auf 23,0 Mio. Euro festgesetzt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 05.02.2024 Rat 06.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 4.906.786 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.973.552 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres ei- nen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellen- übersicht - aufzustellen, der gemäß § 4 der Satzung durch den Rat festgestellt wird. Neben der Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 durch den Rat bedarf die Betriebsleitung einer besonderen Ermächtigung gemäß § 97 Abs. 3 i.V.m. § 86 GO NRW für die Aufnahme von Kassenkrediten sowie für die Finanzierung der für Investitionsmaßnahmen notwendigen Kredite. Dieser Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigefügt: 1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2024 2. Erfolgsplan 2024 mit Erläuterungen 3. Vermögensplan 2024 mit Erläuterungen 4. Stellenübersicht 2024 5. Erläuterung mittelfristige Planung 6. Mittelfristiger Erfolgsplan 2023 -2027 7. Mittelfristiger Vermögensplan 2024 -2027
Anlage 4 - Stellenübersicht 2024
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Anlage 4 Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Gemäß § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus zwei Personen. Ein Mitglied der Betriebsleitung wird vom Rat zum Ersten Betriebsleiter/zur ersten Be- triebsleiterin bestellt. Ist ein Beigeordneter/eine Beigeordnete Mitglied der Betriebslei- tung, so ist er/sie Erster Betriebsleiter/Erste Betriebsleiterin. Mit Beschluss des Rates vom 14.02.2019 ist für die Dauer ihrer Wahlzeit als Beigeord- nete der Stadt Köln Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Dörte Diemert zur Ersten Be- triebsleiterin bestellt worden. Als geschäftsführender Betriebsleiter wurde mit Be- schluss des Rates vom 15.11.2012 Herr Frank Höller bestellt. Die organisatorische Anbindung ist seinerzeit entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses am 29.06.1992 beim Finanzdezernat erfolgt. Durch die Einbrin- gung der Betriebsteile Kölner Philharmonie zum 01.01.1997 und Rheinterrassen/Tanz- brunnen zum 01.01.1999 sowie die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen der Be- triebssatzung ergaben sich hier keine Änderungen. Die Abwicklung der laufenden Geschäfte der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird durch Personal des Finanzdezernates sichergestellt. Im Übrigen werden - soweit er- forderlich - auch Leistungen anderer städtischer Fachdienststellen gegen entspre- chende Betriebskostenerstattungen in Anspruch genommen. Somit sind für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln keine Stellen auszuweisen.
Anlage 2a - Erfolgsplan 2024
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Anlage 2
Wirtschaftsplan 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln
Erfolgsplan
Ansatz 2024 Ansatz 2023 Ergebnis 2022 Ergebnis 2021 Erg ebnis 2020
Euro Euro Euro Euro Euro
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.601.633 3.152.277 3.121.377 3.096.155 2.989.453
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000 .000 3.000.000 2.300.000 2.300.000
1.028.152 1.062.703 1.097.056 708.933 285.281
1.016.000 635.900 720.701 743.876 766.698
Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 0 0 2 89.537 386.058 386.058
Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.929 .400 5.929.400 5.817.300 5.697.400 5.649.600
Sonstige Erträge 16.560 8.640 42.100 23.540 31.099
Summe 10.990.112 10.636.643 10.966.694 9.859.806 9.418.736
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 2.350.000 2.450.000 3.364.177 3.686.449 3.671.093
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Grünpflege Tanzbrunnen 138.000 72.000 72.000 72.000 72.000
Bewachung Heinrich-Böll-Platz 348.000 318.000 271.283 201.903 146.689
Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 900.000 1.600.000 767.384 593.411 817.428
Instandhaltung Bauten, technische Anlagen 450.000 350.000 243.165 302.120 799.070
Anteil Energiekosten Philharmonie 700.000 700.000 576.673 512.981 532.543
Versicherungen 110.000 98.400 98.400 90.411 91.311
Baubetreuungsentgelte 0 0 120.151 177.547 172.001
Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 19.500 18. 800 18.800 17.900 17.900
Leistungsentgelte Personalgestellung 65.000 58.0 00 54.521 31.182 24.120
Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 45.214 84.454 108.228
Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 735 14.784 700
Sonstige 150.000 150.000 139.874 125.783 187.379
Summe 2.981.500 3.466.200 2.408.199 2.224.476 2.969.370
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Bankzinsen, etc. 0 0 2.231 957 0
Zinsertrag aus Abzinsung von Rückstellungen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 2.231 957 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.241.900 6.407.6 00 5.849.265 6.633.987 5.428.117
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Darlehenszinsen 3.600.000 3.020.000 2.847.773 2.860.127 2.701.636
Sonstige Zinsen 120.000 120.000 11.756 59.319 127.697
Summe 3.720.000 3.140.000 2.859.529 2.919.446 2.829.333
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit -701.655 -1.674.881 -390.870 -2.507.440 -2.489.723
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 54 -2 150.000
Sonstige Steuern 3.235 3.235 3.235 3.235 3.235
Jahresergebnis -704.890 -1.678.115 -394.158 -2.510.673 -2.642.958
- 2 -
Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse
b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung
Anlage 2b - Erläuterungen zum Erfolgsplan 2024
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2 Erläuterungen zum Erfolgsplan 2024 Allgemeines Nach § 15 Abs. 2 EigVO sind im Erfolgsplan zum Vergleich neben den aktuellen Veran- schlagungen auch die Vorjahresplanansätze sowie die Ist-Werte des letzten Jahresab- schlusses auszuweisen. Umsatzerlöse Ausgewiesen sind hier die von den Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und Koeln- congress GmbH an das Veranstaltungszentrum zu zahlenden Pachtentgelte. Ferner be- rücksichtigt der Ansatz die in den Vorbemerkungen dargestellte Neuregelung der Erbbau- rechte der Koelnmesse über das südliche Messegelände mit einem Erbbauzins nach In- dexanpassungen von nunmehr rd. 2,9 Mio. Euro und über das Parkhausgelände mit ei- nem Erbbauzins von rd. 300 Tsd. Euro. Darüber hinaus besteht noch ein Erbbaurechts- vertrag aus dem Jahre 1998 für das Rheinterrassengelände mit einem Erbbauzins von rd. 80 Tsd. Euro. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für den Um- und Erweiterungsbau Gürzenich in Höhe des insgesamt bewilligten Zuschusses von 20.000.000,00 DM (10.225.837,62 Euro) sind seinerzeit in einen Sonderposten eingestellt worden. Die Aktivierung der Maßnahmen im Anlagevermögen erfolgte dementsprechend mit den vollen, nicht um die Zuschüsse gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Den Abschreibungen auf diesen Anlagegütern steht eine anteilige Auflösung des Sonder- postens für den Landeszuschuss gegenüber, der über den gleichen Zeitraum wie die Ab- schreibungen auf das bezuschusste Anlagevermögen verteilt wird und somit den Ab- schreibungsaufwand per Saldo vermindert. In 2022 wurde der Sonderposten mit letztma- liger Rate in Höhe von rd. 290 Tsd. Euro vollständig aufgelöst, so dass dieser Ertragspos- ten ab 2023 entfällt. Zugleich sind in 2022 auch letztmalig Abschreibungen für das Ge- bäude Gürzenich angefallen. Zuschuss der Stadt Köln Korrespondierend zu der Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2024 ist im Erfolgsplan ein Liquiditätszuschuss in Höhe von 3,0 Mio. Euro veranschlagt. Darüber hinaus erhält das Veranstaltungszentrum eine Schuldendiensthilfe für Darlehen, die das Veranstaltungszentrum im Rahmen von Kapitalzuführungen an die Koelnmesse GmbH (in 2008: 22,7 Mio. Euro und in 2021: 96,0 Mio. Euro) und für die Generalsanierung der Flora (40 Mio. Euro) aufgenommen hat. Drei Alt-Darlehen in einer Gesamthöhe von 23,0 Mio. Euro mussten in 2023 zu einem deutlich höheren Zins als veranschlagt umgeschuldet werden. Der im Erfolgsplan abzubildende Zinsanteil der Schuldendiensthilfe liegt mit 2,0 Mio. Euro damit um 0,4 Mio. Euro über dem Hpl.-Ansatz 2024. Zum Ausgleich der Unter- deckung ist eine überplanmäßige Bereitstellung der Mittel erforderlich. Der Tilgungsanteil der Schuldendiensthilfe (rd. 4,9 Mio. Euro) wurde im Vermögensplan ausgewiesen und entspricht dem für 2024 vorgesehenen Hpl-Ansatz. 3 Abschreibungen Ausgewiesen sind die für die Kölner Philharmonie sowie die auf das Sachanlagevermö- gen im Rheinpark entfallenden Abschreibungen. Mit Abschluss der Generalsanierung der Flora sind seit 2015 zusätzliche Abschreibungswerte von rd. 1,4 Mio. Euro p.a. anzuset- zen. Wie oben dargestellt entfällt seit 2023 die Gebäude-Abschreibung des Gürzenichs. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden weitestgehend bestimmt von den In- standhaltungsaufwendungen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Philharmonie inkl. Baubetreuungsentgelte, den Energiekosten Philharmonie (700 Tsd. Euro) sowie die Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes (348 Tsd. Euro). Hervorzuheben sind bei den In- standhaltungen u.a. die Instandsetzung der Treppen in der Philharmonie (200 Tsd. Euro), die Sanierung von Kanal- und Wasserleitungen (67 Tsd. Euro) sowie die Neuintonation der Orgel (150 Tsd. Euro). Ferner wurden für eine Sanierung der Abwasserkänale im Zu- ge der Erneuerung der Schirme im Tanzbrunnen vorsorglich 200 Tsd. Euro berücksichtigt. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Der Betrag betrifft die Abdeckung des Planverlustes 2024 der KölnMusik. Der in der Ge- sellschafterversammlung der KölnMusik GmbH am 14.12.2023 genehmigte Wirtschafts- plan der KölnMusik GmbH für das Geschäftsjahr 2024 geht von einem Jahresfehlbetrag von 6.242 Tsd. Euro aus. Dies führt zu einer entsprechenden Abschreibung des Beteili- gungswertes. Der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesene Betriebskos- tenzuschuss für die KölnMusik GmbH für das Jahr 2024, der mit Ratsbeschluss vom 23.03.2021 auf 5.929 Tsd. Euro festgelegt wurde (Vorlage Nr. 0531/2021), wird damit um 313 Tsd. Euro überschritten. Aufwendungen aus der Verlustübernahme Nach Veräußerung der städt. Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH entfallen die Aufwendungen aus Verlustübernahme. Jahresergebnis Trotz der Zuschüsse der Stadt Köln (allgemeiner Betriebskostenzuschuss und Schulden- diensthilfen) sowie der Übernahme des Verlustes der KölnMusik GmbH durch den allge- meinen Haushalt ergibt sich der ausgewiesene Planverlust, der vor allem auf die hohen Abschreibungen und die starke Zinsbelastung als Folge der mit Fremdmitteln finanzierten Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Betriebsteilen zurückzu- führen ist. Die Anhebung des Erbbauzinses durch die Neuregelung der Erbbaurechte der Koelnmesse GmbH sowie der Wegfall der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH führen im Vergleich zu den Vorjahren immerhin zu einer Entlastung des Ergebnisses. Gemäß § 10 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein etwaiger Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rech- nung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde aus- zugleichen. Vor dem Hintergrund der erkennbaren Rahmendaten ist eine grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Situation des Veranstaltungszentrums nicht zu erwarten.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Heinrich-Böll-Platz 348
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Details
- Aktenzeichen
- 0063/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.01.2024
- Erstellt
- 04.01.2024 14:17