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0063/2024

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.01.2024

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Anlage 6 - mittelfristige Erfolgsplanung 2023-2027

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Ansehen

Anlage 3a - Vermögensplan 2024

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Anlage 5 - Erläuterungen zur Mifrifi 2024ff

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Anlage 1 - Vorbemerkungen Wirtschaftsplan 2024

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Anlage 3b - Erläuterungen zum Vermögensplan 2024

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Anlage 7 - mittelfristige Vermögensplanung 2024-2027

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 - Stellenübersicht 2024

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Anlage 2a - Erfolgsplan 2024

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Anlage 2b - Erläuterungen zum Erfolgsplan 2024

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Anlage 6 - mittelfristige Erfolgsplanung 2023-2027

2683 Zeichen

Anlage 6 
Wirtschaftsplan 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
Mittelfristiger Erfolgsplan 2023-2027 
2023 2024 2025 2026 2027 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.152.277 3.601.633 3.635.798 3.650.907 3.834.843 
Sonstige betriebliche Erträge 
    Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 
1.062.703 1.028.152 993.402 958.448 923.288 
635.900 1.016.000 963.000 910.000 855.400 
0 0 260.000 325.000 312.500 
    Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.929 .400 5.929.400 5.929.400 5.929.400 5.929.000 
    Sonstige Erträge 8.640 16.560 17.400 18.240 19.200 
Summe 10.636.643 10.990.112 11.163.202 11.141.088 11.039.388 
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 2.450.000 2.350.000 2.700.000 3.100.000 3.500.000 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
     Grünpflege Tanzbrunnen 72.000 138.000 145.000 152.000 160.000 
     Bewachung Heinrich-Böll-Platz 318.000 348.000 360.000 375.000 390.000 
     Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.600.000 900.000 800.000 800.000 800.000 
     Instandhaltung technische Anlagen 350.000 450.000 350.000 350.000 350.000 
     Anteil Energiekosten Philharmonie 700.000 700.000 700.000 700.000 700.000 
     Versicherungen 98.400 110.000 110.000 120.000 120.000 
     Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 18.800 19.500 20.500 21.000 22.000 
     Leistungsentgelte Personalgestellung 58.000 65.000 67.000 69.000 72.000 
     Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 
     Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 
     Sonstige 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 
Summe 3.466.200 2.981.500 2.803.500 2.838.000 2.985.151 
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
     Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0
     Festgeldzinsen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen 
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.407.600 6.241.900 6.354.900 6.545.400 6.755.500 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
    Darlehenszinsen 3.020.000 3.600.000 4.720.000 5.490.000 5.730.000 
    Sonstige Zinsen 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 
Summe 3.140.000 3.720.000 4.840.000 5.610.000 5.850.000 
Ergebnis der gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit -1.674.881 -701.655 -1.899.400 -3.301.405 -4.216.421 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 0 0
Sonstige Steuern 3.235 3.235 3.235 3.235 3.235 
Jahresergebnis -1.678.115 -704.890 -1.902.635 -3.304.640 -4.219.656 
    Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 
     b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora 
     c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Tanzbrunnen

Anlage 3a - Vermögensplan 2024

1607 Zeichen

Wirtschaftsplan 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Anlage 3 
Vermögensplan 
Mittelbedarf 
A  Betriebsteil Gürzenich 
Erneuerung Klimatechnik 1.000.000 
Punktzuganlage 160.000 
Summe 1.160.000 
B  Betriebsteil Philharmonie 
Sanierung Klimaanlage/Gebäudeleittechnik 400.000 
Erneuerung Elektronische Schließanlage 800.000 
Beleuchtung Konzertsaaldecke 400.000 
Erneuerung Steuerungstechnik 260.000 
Anschluss Wärmepumpenanlage 32.200 
Austausch Universelle Gefahrenmeldeanlage 54.120 
Optimierung Abwassersystem 43.200 
Anschaffung Fernsteuerung fahrbare Bühnenpodien 38.700 
Anschaffung Stahlschränke 22.500 
Summe 2.050.720 
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen 
Sanierung Open Air-Bühne & Schirme 4.000.000 
Summe 4.000.000 
D Betriebsteil Flora 
Summe 0
E Betriebsteil Bastei 
Generalsanierung Bastei (Planungskosten Lph 1-3) 2.000.000 
Summe 2.000.000 
F Allgemeine Finanzwirtschaft 
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 10.960.000 
Jahresverlust 704.890 
Summe 11.664.890 
Gesamtmittelbedarf 20.875.610 
Mittelherkunft 
Liquide Mittel zum 01.01.2024 -9.067.378 
A Eigenmittel   
   Abschreibungen 2.350.000 
   Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.281.786 
     b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 1.625.000 
Summe 7.256.786 
B Neukreditaufnahmen 
Allgemein 23.000.000 
Summe 23.000.000 
Gesamtmittelherkunft 21.189.408 
Liquide Mittel zum 31.12.2024 313.799 
Die Ausgaben für die Investitionsaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. 
- 2-

Anlage 5 - Erläuterungen zur Mifrifi 2024ff

1675 Zeichen

Anlage 5 
 
 
 
Erläuterungen zur mittelfristigen Planung 2023-2027 
 
 
 
Gemäß § 12 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist zusammen mit 
dem Wirtschaftsplan eine 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen. 
 
Die mittelfristige Planung basiert unter Berücksichtigung moderater Kostenzuwächse wei- 
testgehend auf den Ansätzen für das Wirtschaftsjahr 2024. Die städtischen Betriebskosten- 
zuschüsse für die KölnMusik GmbH für die Jahre 2025 und 2026 hat der Rat der Stadt Köln 
mit seinen Beschlüssen vom 03.02.2022 (Vorlagen-Nr. 4464/2021) und 09.02.2023 (Vorla- 
gen-Nr. 4175/2022) auf 5.929.400 Euro festgelegt. Der Ansatz für das Jahr 2027 wurde ent- 
sprechend der Veranschlagung im Haushaltsplan in dieser Höhe fortgeschrieben. Ein Rats- 
beschluss zur Festlegung des städt. Zuschusses 2027 soll in gleicher Sitzung eingeholt wer- 
den (siehe Vorlagen-Nr. 0062/2024).  
 
Hinsichtlich der mittelfristigen Vermögensplanung beschränken sich die veranschlagten 
Maßnahmen angesichts der strukturell bedingten dauerdefizitären Lage der eigenbetriebs- 
ähnlichen Einrichtung weiterhin auf unabweisbare Investitionen in den einzelnen Betriebstei- 
len. Die Mittelfristplanung sieht im Wesentlichen bereits laufende, mehrjährige Sanierungs- 
maßnahmen, wie z.B. die Sanierung der Klimaanlage und die Erneuerung der Beleuchtung 
der Konzertsaaldecke in der Philharmonie vor. Ferner werden die Ertüchtigung der Open-Air-
Bühne und der Schirme im Tanzbrunnen in 2025 abgeschlossen. Darüber hinaus sind im 
Tanzbrunnen in 2026 die Erneuerung des Sternwellenzeltes (250 Tsd. €) und in 2027 die 
Erneuerung des Eingangszeltes (250 Tsd. Euro) geplant.

Anlage 1 - Vorbemerkungen Wirtschaftsplan 2024

6015 Zeichen

Anlage 1 
 
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2024
 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln betreibt im Wege von 
Vermietungen und Verpachtungen an die nachfolgend aufgeführten Betriebsgesellschaften folgende 
städtische Einrichtungen: 
 
 
Betriebsteil des Veranstaltun gs zen trums : 
 
Philharmonie 
 
Gürzenich 
Rheinterrassen/Tanzbrunnen 
Flora 
Betriebsg esellschaft  
 
KölnMusik GmbH 
 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
 
 
 
Die Beteiligungen der Stadt Köln an der KölnMusik GmbH und der Koelnmesse GmbH sind in das 
Vermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln eingelegt 
und begründen aus steuerlicher Sicht einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). 
 
Am Stammkapital der KölnMusik GmbH  ist die Stadt Köln mit 89,93%, der WDR mit 10,07% betei- 
ligt. Gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrages der KölnMusik GmbH ist jedoch nur die Gesellschafte- 
rin Stadt Köln (Veranstaltungszentrum der Stadt Köln) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die 
Mittel für den städtischen Betriebskostenzuschuss (BKZ) werden wegen der fehlenden Finanzkraft 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung seit 2005 wieder im städtischen Haushalt bereitgestellt und 
über das Veranstaltungszentrum an das Unternehmen weitergeleitet. Der städtische BKZ wird im 
Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums dabei unter den sonstigen betrieblichen Erträgen aus- 
gewiesen, während der Verlust der KölnMusik GmbH zu einer Abschreibung auf Finanzanlagen 
führt. Der 
 Ansatz zum Betriebskostenzuschuss enthält darüber hinaus einen anteiligen Ausgleich 
der Abschreibung des Philharmonie-Vordaches in Höhe von 10 Tsd. Euro. 
 
Die KölnMusik GmbH als Betreiberin der Kölner Philharmonie wurde von den Auswirkungen der 
Corona-Pandemie besonders stark betroffen. Die Geschäftsführung der KölnMusik GmbH geht in 
ihren Planungen für das Jahr 2024 weiterhin von einem zurückhaltenden Besucherverhalten aus. 
Sie prognostiziert ein nach Abzug des städt. Zuschusses verbleibendes Defizit von rd. 313 Tsd. Eu- 
ro, das die Gesellschaft allerdings durch vorhandene Rücklagen decken kann. Auf Seiten der ei- 
genbetriebsähnlichen Einrichtung führt die Rücklagenentnahme aber zu einer entsprechenden Ab- 
wertung der Finanzanlage. 
 
Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1995 wurde auch die städtische Beteiligung an der Koelnmesse 
GmbH  in Höhe von seinerzeit 79,02 % als sogenanntes „gewillkürtes Betriebsvermögen“ in das 
Sondervermögen des Eigenbetriebes eingebracht. In 2008 hat die Stadt Köln/Veranstaltungs-
zentrum zur Eigenkapitalstärkung der Gesellschaft eine Bareinlage von 22,7 Mio. Euro getätigt, 
die die eigenbetriebsähnliche Einrichtung über eine entsprechende Fremdmittelaufnahme finan- 
zieren musste.  
 
In 2018 wurden drei der zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Koelnmesse 
GmbH bestehenden Erbbaurechtsverträge, die Ende 2022 ausgelaufen wären, vorzeitig verlän- 
gert und zusammengefasst. Die Neuregelung der Erbbaurechte sieht im Gegensatz zu den Alt- 
verträgen einen nunmehr marktkonformen Erbbauzins vor, der mit 2,45 Mio. Euro um mehr als 
2,0 Mio. Euro über den bisherigen Pachtentgelten liegt und zu einer Entlastung der dauerdefizitä- 
ren Einrichtung führt.

Ferner wurden zum 01.01.2020 die städtischen Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH, 
die bis dahin in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehalten wurden, an die Koelnmesse 
GmbH veräußert. In dem Zuge wurde die KölnKongress GmbH auf die Koelnmesse Ausstellun- 
gen GmbH, eine weitere 100%-Tochter der Koelnmesse GmbH verschmolzen. Die verschmolze- 
ne Gesellschaft firmiert nunmehr unter dem Namen Koelncongress GmbH und hat alle Aufgaben 
der KölnKongress GmbH übernommen. Die mit der KölnKongress GmbH abgeschlossenen 
Pachtverträge über die Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen und Flora sind gleichfalls auf die neue 
Gesellschaft übergegangen. Das Veranstaltungszentrum wird seitdem von den Verlusten der de- 
fizitären Bereiche der KölnKongress GmbH, zu deren Ausgleich sie aufgrund des bis dahin be- 
stehenden Organschaftsvertrages verpflichtet war, dauerhaft entlastet.  
 
Auch die Messe- und Kongresswirtschaft wurde von den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit 
besonderer Härte getroffen. Die Corona-bedingten Verluste der Koelnmesse GmbH führten zu ei- 
nem so hohen Eigenkapitalverzehr, dass die Gesellschaft zur Weiterführung des Investitionspro- 
gramms Koelnmesse 3.0, hier insbesondere der Neubaumaßnahme der sog. Confex-Halle, von Sei- 
ten der beiden Hauptgesellschafter Stadt Köln und Land NRW in 2021 eine Eigenkapitalstärkung in 
Höhe von 120 Mio. Euro erhalten hat. Die Stadt Köln/Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat ent- 
sprechend der Kapitalanteile einen Anteil von 96 Mio. Euro übernommen. Das Veranstaltungszent- 
rum hat die Kapitalzuführung über eine Darlehensaufnahme finanziert, erhält hierfür jedoch, da die 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht über die erforderliche Finanzkraft zur Bedienung des Darle- 
hens verfügt, eine Schuldendiensthilfe aus dem städtischen Haushalt. Die Koelnmesse geht auch 
für das Jahr 2024 noch von einem Verlust aus, die weitere Prognose weist jedoch eine deutlich po- 
sitive Entwicklung aus. 
 
Trotz der Schuldendiensthilfe, der Anhebung der Erbbauzinsen und dem Wegfall der Ver- 
lustübernahme der KölnKongress GmbH ist das Veranstaltungszentrum auch weiterhin auf Zu- 
schüsse aus dem städtischen Haushalt angewiesen. Durch den städtischen Zuschuss wird eine – 
wenn auch nicht auskömmliche – Verbesserung der Ertragskraft der eigenbetriebsähnlichen Ein- 
richtung erzielt. Entsprechend den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung können nach Ab- 
lauf von fünf Jahren nicht ausgeglichene Verluste des Eigenbetriebes durch Abbuchung von der 
Rücklage ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der 
Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.

Anlage 3b - Erläuterungen zum Vermögensplan 2024

3828 Zeichen

2
 
 
 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2024 
 
 
Die über den Vermögensplan des Veranstaltungszentrums im Jahr 2024 zu finanzierenden 
Maßnahmen beschränken sich angesichts der finanziellen Lage der Einrichtung auf unab- 
weisbare Investitionen in den einzelnen Betriebsteilen. 
 
Die Investitionssumme für den Betriebsteil Philharmonie von 2.051 Tsd. Euro berücksichtigt 
im Wesentlichen mehrjährig andauernde oder fortgeschriebene Maßnahmen, die bereits in 
der Vorjahresplanung berücksichtigt waren. Im Wesentlichen betrifft dies die Erneuerung der 
Elektronischen Schließanlage (800 Tsd. Euro), die Sanierung der Klimaanlage/ Gebäudeleit- 
technik (400 Tsd. Euro) sowie die Umsetzung eines neues Beleuchtungskonzeptes für den 
Konzertsaal (400 Tsd. Euro). 
 
Im Betriebsteil Gürzenich sind in 2024 die Erneuerung der Klimatechnik und der Einbau einer 
neuen Punktzuganlage notwendig. Hierfür wurden insgesamt 1.160 Tsd. Euro veranschlagt. 
Im Tanzbrunnen wird nach Abschluss der Sommersaison 2024 mit der Sanierung der denk- 
malgeschützten Schirmaufbauten und der Ertüchtigung der Open-Air-Bühne begonnen. Die 
Investitionssumme beläuft sich auf insgesamt 8.000 Tsd. Euro, in 2024 sind hierfür Mittel in 
Höhe von 4.000 Tsd. Euro vorgesehen.  
 
Mit Beschluss vom 07.09.2020 hat der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln die 
Betriebsleitung mit der Planung und der Erstellung einer Kostenberechnung für die Gene- 
ralinstandsetzung der denkmalgeschützten Bastei beauftragt. Ferner hat er die Betriebslei- 
tung beauftragt, verschiedene mit dem Denkmalschutz abgestimmte Varianten zur Realisie- 
rung eines an diesem Standort angemessenen öffentlich zugänglichen Gastronomieangebo- 
tes zu ermitteln und darzustellen. Dabei sollen besondere Schwerpunkte auf die Realisierung 
von Außengastronomie-Flächen, die baulichen Erfordernisse für einen wirtschaftlichen Gast- 
ronomiebetrieb, funktionale Raumkonzepte sowie auf die haustechnischen Modernisierungs- 
bedarfe gelegt werden. Die Ergebnisse des Planungsauftrags sollen dem Ausschuss im 
Rahmen eines Workshops mit dem Ziel dargestellt werden, einen Baubeschluss vorzuberei- 
ten. Hierfür hat der Ausschuss die Betriebsleitung ermächtigt, Planungsleistungen bis zu 
einer Höhe von 600 Tsd. Euro in Anspruch zu nehmen.  
 
Dem Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Bastei wurde eine grobe Kostenprog- 
nose von rd. 9.900 Tsd. Euro zugrunde gelegt. Die kostenintensiven Maßnahmen zur Bau- 
werkserkundung, die durchgeführten Arbeiten zur Schadstoffbeseitigung sowie die erforderli- 
chen Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Bauwerks führten zu einer überschlägi- 
gen Fortschreibung der Prognose auf nunmehr rd. 11.200 Tsd. Euro. Davon sind für die vg. 
zwingend notwendigen Maßnahmen und erste Planungsüberlegungen bisher Mittel in Höhe 
von rd. 1.600 Tsd. Euro abgeflossen. 
 
Nach Abschluss aller statischen Messungen und Berechnungen ist zu konstatieren, dass die 
Bestandskonstruktion der Decke oberhalb des preußischen Unterbaus, die den Boden des 
Veranstaltungsbereichs bildet, eindeutige Defizite in allen tragenden Teilen aufweist. Auf- 
grund dessen ist nach derzeitigem Kenntnisstand ein Rückbau des Gebäudes bis zur Ka- 
ponniere und ein denkmalgerechter Wiederaufbau erforderlich.  
 
Derzeit wird ein Konzept erarbeitet, wie die Sanierung und der spätere Restaurantbetrieb der 
Bastei, bestenfalls aus einer Hand, organisiert werden kann. Hierfür werden aktuell Gesprä- 
che mit potentiellen Partnern geführt, die bis zur Vorlage des Wirtschaftsplans noch nicht 
abgeschlossen werden konnten. Daher sieht der Vermögensplan noch auf Basis des bishe- 
rigen groben Kostenrahmens zur Weiterführung der Maßnahme für das Jahr 2024 Mittel in 
Höhe von 2.000 Tsd. Euro und für die Jahre 2025 bis 2027 insgesamt weitere 7.600 Tsd. 
Euro vor.

Anlage 7 - mittelfristige Vermögensplanung 2024-2027

1792 Zeichen

Anlage 7 
Wirtschaftsplan 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
Mittelfristiger Vermögensplan 2024-2027 
Mittelbedarf 2024 2025 2026 2027 
A  Betriebsteil Gürzenich 
Gesamtinvestitionen 1.160.000 1.080.000 0 180.000 
B  Betriebsteil Philharmonie 
Gesamtinvestitionen 2.050.720 2.740.000 2.990.000 670.000 
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen 
Gesamtinvestitionen 4.000.000 4.000.000 250.000 250.000 
D Betriebsteil Flora 
Gesamtinvestitionen 0 0 0 50.000 
E Betriebsteil Bastei 
Generalsanierung Bastei 2.000.000 2.100.000 3.000.000 2.500.000 
F Allgemeine Finanzwirtschaft 
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 10.960.000 11.460.000 11.830.000 12.250.000 
Jahresverlust 704.890 1.902.635 3.304.640 4.219.656 
Summe 11.664.890 13.362.635 15.134.640 16.469.656 
Gesamtmittelbedarf 20.875.610 23.282.635 21.374.640 20. 119.656 
Mittelherkunft 
Liquide Mittel zum 01.01. -9.067.378 313.798 -122.661 -174.130 
A Eigenmittel   
   Abschreibungen 2.350.000 2.700.000 3.100.000 3.500.000 
   Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.281.786 3.295.176 3.308.770 3.322.570 
     b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora 1.625.000 1.631.000 1.637.400 1.643.900 
     c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Tanzbrunnen 0 220.000 277.000 289.000 
Summe 7.256.786 7.846.176 8.323.170 8.755.470 
B Neukreditaufnahmen 
Allgemein 23.000.000 15.000.000 13.000.000 10.000.000 
Summe 23.000.000 15.000.000 13.000.000 10.000.000 
Gesamtmittelbereitstellung 21.189.408 23.159.974 21.20 0.509 18.581.340 
Liquide Mittel zum 31.12. 313.798 -122.661 -174.130 -1.538.316 
Die Ausgaben für die Investitionsmaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich untereinander deckungsfähig.

Beschlussvorlage Rat

2807 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0063/2024 
Freigabedatum 
19.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
hier: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2024 in der zu diesem Be-
schluss paraphierten Fassung fest. 
 
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite 
bis zum Höchstbetrag von 20,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. 
 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermö-
gensplans erforderlich ist, wird auf 23,0 Mio. Euro festgesetzt. 
 
 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 05.02.2024 
Rat 06.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   4.906.786 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.973.552  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres ei-
nen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellen-
übersicht - aufzustellen, der gemäß § 4 der Satzung durch den Rat festgestellt wird. 
 
Neben der Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 durch den Rat bedarf die Betriebsleitung 
einer besonderen Ermächtigung gemäß § 97 Abs. 3 i.V.m. § 86 GO NRW für die Aufnahme 
von Kassenkrediten sowie für die Finanzierung der für Investitionsmaßnahmen notwendigen 
Kredite. 
 
Dieser Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:  
 
1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2024  
2. Erfolgsplan 2024 mit Erläuterungen 
3. Vermögensplan 2024 mit Erläuterungen  
4. Stellenübersicht 2024  
5. Erläuterung mittelfristige Planung  
6. Mittelfristiger Erfolgsplan 2023 -2027 
7. Mittelfristiger Vermögensplan 2024 -2027

Anlage 4 - Stellenübersicht 2024

1562 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der 
Stadt Köln 
 
 
Gemäß § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus zwei Personen. Ein 
Mitglied der Betriebsleitung wird vom Rat zum Ersten Betriebsleiter/zur ersten Be- 
triebsleiterin bestellt. Ist ein Beigeordneter/eine Beigeordnete Mitglied der Betriebslei- 
tung, so ist er/sie Erster Betriebsleiter/Erste Betriebsleiterin. 
Mit Beschluss des Rates vom 14.02.2019 ist für die Dauer ihrer Wahlzeit als Beigeord- 
nete der Stadt Köln Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Dörte Diemert zur Ersten Be- 
triebsleiterin bestellt worden. Als geschäftsführender Betriebsleiter wurde mit Be- 
schluss des Rates vom 15.11.2012 Herr Frank Höller bestellt. 
 
Die organisatorische Anbindung ist seinerzeit entsprechend der Empfehlung des 
Hauptausschusses am 29.06.1992 beim Finanzdezernat erfolgt. Durch die Einbrin- 
gung der Betriebsteile Kölner Philharmonie zum 01.01.1997 und Rheinterrassen/Tanz-
brunnen zum 01.01.1999 sowie die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen der Be- 
triebssatzung ergaben sich hier keine Änderungen. 
 
Die Abwicklung der laufenden Geschäfte der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird 
durch Personal des Finanzdezernates sichergestellt. Im Übrigen werden - soweit er- 
forderlich - auch Leistungen anderer städtischer Fachdienststellen gegen entspre- 
chende Betriebskostenerstattungen in Anspruch genommen. 
 
Somit sind für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt 
Köln keine Stellen auszuweisen.

Anlage 2a - Erfolgsplan 2024

2784 Zeichen

Anlage 2 
Wirtschaftsplan 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
Erfolgsplan 
Ansatz 2024 Ansatz 2023 Ergebnis 2022 Ergebnis 2021 Erg ebnis 2020 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.601.633 3.152.277 3.121.377 3.096.155 2.989.453 
Sonstige betriebliche Erträge 
    Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000 .000 3.000.000 2.300.000 2.300.000 
1.028.152 1.062.703 1.097.056 708.933 285.281 
1.016.000 635.900 720.701 743.876 766.698 
    Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 0 0 2 89.537 386.058 386.058 
    Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.929 .400 5.929.400 5.817.300 5.697.400 5.649.600 
    Sonstige Erträge 16.560 8.640 42.100 23.540 31.099 
Summe 10.990.112 10.636.643 10.966.694 9.859.806 9.418.736 
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 2.350.000 2.450.000 3.364.177 3.686.449 3.671.093 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
     Grünpflege Tanzbrunnen 138.000 72.000 72.000 72.000 72.000 
     Bewachung Heinrich-Böll-Platz 348.000 318.000 271.283 201.903 146.689 
     Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 900.000 1.600.000 767.384 593.411 817.428 
     Instandhaltung Bauten, technische Anlagen 450.000 350.000 243.165 302.120 799.070 
     Anteil Energiekosten Philharmonie 700.000 700.000 576.673 512.981 532.543 
     Versicherungen 110.000 98.400 98.400 90.411 91.311 
     Baubetreuungsentgelte 0 0 120.151 177.547 172.001 
     Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 19.500 18. 800 18.800 17.900 17.900 
     Leistungsentgelte Personalgestellung 65.000 58.0 00 54.521 31.182 24.120 
     Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 45.214 84.454 108.228 
     Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 735 14.784 700 
     Sonstige 150.000 150.000 139.874 125.783 187.379 
Summe 2.981.500 3.466.200 2.408.199 2.224.476 2.969.370 
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
     Bankzinsen, etc. 0 0 2.231 957 0
    Zinsertrag aus Abzinsung von Rückstellungen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 2.231 957 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen 
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.241.900 6.407.6 00 5.849.265 6.633.987 5.428.117 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
    Darlehenszinsen 3.600.000 3.020.000 2.847.773 2.860.127 2.701.636 
    Sonstige Zinsen 120.000 120.000 11.756 59.319 127.697 
Summe 3.720.000 3.140.000 2.859.529 2.919.446 2.829.333 
Ergebnis der gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit -701.655 -1.674.881 -390.870 -2.507.440 -2.489.723 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 54 -2 150.000 
Sonstige Steuern 3.235 3.235 3.235 3.235 3.235 
Jahresergebnis -704.890 -1.678.115 -394.158 -2.510.673 -2.642.958 
- 2 - 
    Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 
     b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung

Anlage 2b - Erläuterungen zum Erfolgsplan 2024

6328 Zeichen

2
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2024 
 
 
Allgemeines 
 
Nach § 15 Abs. 2 EigVO sind im Erfolgsplan zum Vergleich neben den aktuellen Veran- 
schlagungen auch die Vorjahresplanansätze sowie die Ist-Werte des letzten Jahresab- 
schlusses auszuweisen.  
 
 
Umsatzerlöse 
 
Ausgewiesen sind hier die von den Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und Koeln- 
congress GmbH an das Veranstaltungszentrum zu zahlenden Pachtentgelte. Ferner be- 
rücksichtigt der Ansatz die in den Vorbemerkungen dargestellte Neuregelung der Erbbau- 
rechte der Koelnmesse über das südliche Messegelände mit einem Erbbauzins nach In- 
dexanpassungen von nunmehr rd. 2,9 Mio. Euro und über das Parkhausgelände mit ei- 
nem Erbbauzins von rd. 300 Tsd. Euro. Darüber hinaus besteht noch ein Erbbaurechts- 
vertrag aus dem Jahre 1998 für das Rheinterrassengelände mit einem Erbbauzins von rd. 
80 Tsd. Euro.  
 
 
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil 
 
Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für den Um- und 
Erweiterungsbau Gürzenich in Höhe des insgesamt bewilligten Zuschusses von 
20.000.000,00 DM (10.225.837,62 Euro) sind seinerzeit in einen Sonderposten eingestellt 
worden. Die Aktivierung der Maßnahmen im Anlagevermögen erfolgte dementsprechend 
mit den vollen, nicht um die Zuschüsse gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten. 
Den Abschreibungen auf diesen Anlagegütern steht eine anteilige Auflösung des Sonder- 
postens für den Landeszuschuss gegenüber, der über den gleichen Zeitraum wie die Ab- 
schreibungen auf das bezuschusste Anlagevermögen verteilt wird und somit den Ab- 
schreibungsaufwand per Saldo vermindert. In 2022 wurde der Sonderposten mit letztma- 
liger Rate in Höhe von rd. 290 Tsd. Euro vollständig aufgelöst, so dass dieser Ertragspos- 
ten ab 2023 entfällt. Zugleich sind in 2022 auch letztmalig Abschreibungen für das Ge- 
bäude Gürzenich angefallen. 
 
 
Zuschuss der Stadt Köln 
 
Korrespondierend zu der Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2024 ist 
im Erfolgsplan ein Liquiditätszuschuss in Höhe von 3,0 Mio. Euro veranschlagt. Darüber 
hinaus erhält das Veranstaltungszentrum eine Schuldendiensthilfe für Darlehen, die das 
Veranstaltungszentrum im Rahmen von Kapitalzuführungen an die Koelnmesse GmbH (in 
2008: 22,7 Mio. Euro und in 2021: 96,0 Mio. Euro) und für die Generalsanierung der Flora 
(40 Mio. Euro) aufgenommen hat. Drei Alt-Darlehen in einer Gesamthöhe von 23,0 Mio. 
Euro mussten in 2023 zu einem deutlich höheren Zins als veranschlagt umgeschuldet 
werden. Der im Erfolgsplan abzubildende Zinsanteil der Schuldendiensthilfe liegt mit 2,0 
Mio. Euro damit um 0,4 Mio. Euro über dem Hpl.-Ansatz 2024. Zum Ausgleich der Unter- 
deckung ist eine überplanmäßige Bereitstellung der Mittel erforderlich. Der Tilgungsanteil 
der Schuldendiensthilfe (rd. 4,9 Mio. Euro) wurde im Vermögensplan ausgewiesen und 
entspricht dem für 2024 vorgesehenen Hpl-Ansatz.

3
Abschreibungen 
 
Ausgewiesen sind die für die Kölner Philharmonie sowie die auf das Sachanlagevermö- 
gen im Rheinpark entfallenden Abschreibungen. Mit Abschluss der Generalsanierung der 
Flora sind seit 2015 zusätzliche Abschreibungswerte von rd. 1,4 Mio. Euro p.a. anzuset- 
zen. Wie oben dargestellt entfällt seit 2023 die Gebäude-Abschreibung des Gürzenichs. 
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden weitestgehend bestimmt von den In- 
standhaltungsaufwendungen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Philharmonie 
inkl. Baubetreuungsentgelte, den Energiekosten Philharmonie (700 Tsd. Euro) sowie die 
Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes (348 Tsd. Euro). Hervorzuheben sind bei den In- 
standhaltungen u.a. die Instandsetzung der Treppen in der Philharmonie (200 Tsd. Euro), 
die Sanierung von Kanal- und Wasserleitungen (67 Tsd. Euro) sowie die Neuintonation 
der Orgel (150 Tsd. Euro). Ferner wurden für eine Sanierung der Abwasserkänale im Zu- 
ge der Erneuerung der Schirme im Tanzbrunnen vorsorglich 200 Tsd. Euro berücksichtigt. 
 
 
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 
 
Der Betrag betrifft die Abdeckung des Planverlustes 2024 der KölnMusik. Der in der Ge- 
sellschafterversammlung der KölnMusik GmbH am 14.12.2023 genehmigte Wirtschafts- 
plan der KölnMusik GmbH für das Geschäftsjahr 2024 geht von einem Jahresfehlbetrag 
von 6.242 
 Tsd. Euro aus. Dies führt zu einer entsprechenden Abschreibung des Beteili- 
gungswertes. Der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesene Betriebskos- 
tenzuschuss für die KölnMusik GmbH für das Jahr 2024, der mit Ratsbeschluss vom 
23.03.2021 auf 5.929 Tsd. Euro festgelegt wurde (Vorlage Nr. 0531/2021), wird damit um 
313 Tsd. Euro überschritten.  
 
 
Aufwendungen aus der Verlustübernahme 
 
Nach Veräußerung der städt. Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH entfallen die 
Aufwendungen aus Verlustübernahme.  
 
 
Jahresergebnis 
 
Trotz der Zuschüsse der Stadt Köln (allgemeiner Betriebskostenzuschuss und Schulden- 
diensthilfen) sowie der Übernahme des Verlustes der KölnMusik GmbH durch den allge- 
meinen Haushalt ergibt sich der ausgewiesene Planverlust, der vor allem auf die hohen 
Abschreibungen und die starke Zinsbelastung als Folge der mit Fremdmitteln finanzierten 
Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Betriebsteilen zurückzu- 
führen ist. Die Anhebung des Erbbauzinses durch die Neuregelung der Erbbaurechte der 
Koelnmesse GmbH sowie der Wegfall der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH 
führen im Vergleich zu den Vorjahren immerhin zu einer Entlastung des Ergebnisses. 
 
Gemäß § 10 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein etwaiger Jahresverlust, 
soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rech- 
nung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung 
zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch 
Abbuchung von Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung 
zulässt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde aus- 
zugleichen. Vor dem Hintergrund der erkennbaren Rahmendaten ist eine grundlegende 
Änderung der wirtschaftlichen Situation des Veranstaltungszentrums nicht zu erwarten.

Beratungsverlauf (2)

05.02.2024 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2024 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Heinrich-Böll-Platz 348

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0063/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.01.2024
Erstellt
04.01.2024 14:17