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0942/2022

Mittel der KfW zur Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 21.03.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.03.2022

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

1999 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer  21.03.2022 
 0942/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 21.03.2022 
 
Mittel der KfW zur Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten 
Mit Anfrage AN/0623/2022 bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung von Fragen zu dem kurzfristig 
eingerichteten „Sonderprogramm Flüchtlingseinrichtungen“ der KfW. 
 
Die Verwaltung beantwortet die nachstehenden Fragen wie folgt: 
 
1. Hat die Verwaltung bereits einen Antrag auf KfW-Mittel zur kurzfristigen Finanzierung notwen-
diger Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung der Geflüchteten gestellt? 
 
Mit Schreiben vom 14.03.2022 hat der Deutsche Städtetag die unmittelbaren Mitgliedsstädte, 
so auch die Stadt Köln, über die kurzfristig aufgelegte Sonderförderung mit dem Verwen-
dungszweck „Flüchtlingseinrichtungen“ informiert. Im Rahmen der Aufgabenerledigung hat die 
Verwaltung Kontakt zur KfW aufgenommen und selbstverständlich unverzüglich einen ent-
sprechenden Antrag gestellt. 
 
 
2. Plant die Verwaltung, einen solchen Antrag zu stellen? 
 
s. Antwort 1. 
  
 
3. Welche kurzfristig notwendigen Investitionen könnten nach Einschätzung der Verwaltung aus 
diesem KfW-Programm getätigt werden.  
 
Das Förderprogramm sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Die Antragstellung erfolgt dabei 
zunächst ohne Angabe konkreter Einzelmaßnahmen bzw. ohne Nennung von einzelnen In-
vestitionsvorhaben. Die Erteilung einer Förderberechtigung richtet sich dabei nach dem 
„Windhund-Prinzip“. Eine Förderung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Stadt Köln 
durch zeitnahe Antragstellung förderberechtigt ist.  
Der eigentliche Mittelabruf erfolgt in einem zweiten Schritt. Hier sind der KfW Nachweise über 
getätigte Investitionen darzulegen. Dementsprechend erfolgt eine sukzessive Auszahlung der 
Fördermittel erst nach Tätigung der Investitionen. 
 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

21.03.2022 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0942/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
21.03.2022
Erstellt
17.03.2022 11:40