Mittel der KfW zur Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 0942/2022 vom 21.03.2022
Stand: Am 21.03.2022 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 21.03.2022 0942/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 21.03.2022 Mittel der KfW zur Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten Mit Anfrage AN/0623/2022 bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung von Fragen zu dem kurzfristig eingerichteten „Sonderprogramm Flüchtlingseinrichtungen“ der KfW. Die Verwaltung beantwortet die nachstehenden Fragen wie folgt: 1. Hat die Verwaltung bereits einen Antrag auf KfW-Mittel zur kurzfristigen Finanzierung notwen- diger Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung der Geflüchteten gestellt? Mit Schreiben vom 14.03.2022 hat der Deutsche Städtetag die unmittelbaren Mitgliedsstädte, so auch die Stadt Köln, über die kurzfristig aufgelegte Sonderförderung mit dem Verwen- dungszweck „Flüchtlingseinrichtungen“ informiert. Im Rahmen der Aufgabenerledigung hat die Verwaltung Kontakt zur KfW aufgenommen und selbstverständlich unverzüglich einen ent- sprechenden Antrag gestellt. 2. Plant die Verwaltung, einen solchen Antrag zu stellen? s. Antwort 1. 3. Welche kurzfristig notwendigen Investitionen könnten nach Einschätzung der Verwaltung aus diesem KfW-Programm getätigt werden. Das Förderprogramm sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Die Antragstellung erfolgt dabei zunächst ohne Angabe konkreter Einzelmaßnahmen bzw. ohne Nennung von einzelnen In- vestitionsvorhaben. Die Erteilung einer Förderberechtigung richtet sich dabei nach dem „Windhund-Prinzip“. Eine Förderung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Stadt Köln durch zeitnahe Antragstellung förderberechtigt ist. Der eigentliche Mittelabruf erfolgt in einem zweiten Schritt. Hier sind der KfW Nachweise über getätigte Investitionen darzulegen. Dementsprechend erfolgt eine sukzessive Auszahlung der Fördermittel erst nach Tätigung der Investitionen. gez. Reker
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz