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0686/2019

Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Stadtbezirk Chorweiler

Mitteilung BV 11.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 14.03.2019, TOP 10.2.12

Mitteilung BV

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BV 6 - Anlage 2 - Tödliche VU 2018

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BV 6 - Anlage 1 - Unfallhäufungen 2018

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Mitteilung BV

3875 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0686/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2019 
 
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Stadtbezirk Chorweiler 
In der als Anlage beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2018 im Gebiet des 
Bezirks Chorweiler aufgeführt. In der Anlage 2 sind die beiden tödlichen Verkehrsunfälle im Bezirk 
genannt. 
 
Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden 
alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, 
aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie 
und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der Einjahresbetrach-
tung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Katego-
rie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die 
Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung eines 
Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, 
erhöhen. 
 
Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: 
Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten 
Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten 
Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten 
Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden  
Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle  
 
Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und 
Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens 
unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfal-
laufkommens geeignet sind. 
 
Neben diesen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich seit dem 01.01.2018 Unfälle 
nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un-
fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise innerhalb eines Knotens innerhalb von drei 
Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zufußgehende leicht verletzt wurden, führt diese 
Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung 
innerhalb der Dreijahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn innerhalb dieses Zeitraums in einem Kno-
ten drei Verkehrsteilnehmende schwer verletzt oder getötet wurden. Im Jahr 2018 wurden für den 
Stadtbezirk Chorweiler keine Häufungen im Zuge der Dreijahresbetrachtung gemeldet.  
 
Im Jahr 2018 wurden in Chorweiler zwei Kreuzungen bzw. Einmündungen als Unfallhäufungen ge-
meldet. 
 
In Esch-Auweiler beruhte das Unfallgeschehen in der Kreuzung Am Baggerfeld/Auweiler Stra-
ße/Chorbuschstraße/Weiler Straße grundsätzlich auf Fehlern beim Abbiegen, erfolgte aber in unter-

2 
 
schiedlichen Fahrtrichtungen. Nach Möglichkeit soll hier noch in 2019 eine Sanierung der Fahrbahn 
erfolgen. Kleine Verbesserungen der Beschilderung wurden ebenfalls beschlossen.  
 
Im Bereich der Robert-Bosch-Straße/Feldkasseler Weg waren die Unfälle darauf zurückzuführen, 
dass Pkw-Fahrende aus dem untergeordneten Feldkasseler Weg ausfuhren, den Vorrang der Ver-
kehrsteilnehmen auf der Robert-Bosch-Straße missachteten und mit diesen kollidierten. Hier wurden 
bereits die beiden Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) der Straßenverkehrsordnung erneuert und deren 
Standorte verbessert. Die Polizei wurde um die Fortsetzung der Geschwindigkeitskontrollen auf der 
Robert-Bosch-Straße gebeten.  
 
Die beiden tödlichen Verkehrsunfälle, die sich im Stadtbezirk Chorweiler ereigneten, waren mit an-
gemessenen verkehrstechnischen Maßnahmen nicht zu verhindern.

BV 6 - Anlage 2 - Tödliche VU 2018

487 Zeichen

Anlage 2 
Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung Folgen Ursache 
18.06.2018 16:35 Chorweiler Stolpestraße 6 Lkw (38) - F (36) 1 T (38) 
Lkw bricht aus, streift F, Lkw-Fahrer wird aus 
dem Wagen geschleudert und verstirbt an der 
Unfallstelle, F unverletzt 
09.11.2018 00:00 Worringen Benderstraße 35 F (59) 1 T (59) 
Stark alkoholisierte F wird schwer verletzt 
aufgefunden 
F - Zufußgehende Person T - Getötete Person 
Tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Stadtbezirk Chorweiler

BV 6 - Anlage 1 - Unfallhäufungen 2018

624 Zeichen

Unfallhäufungsstellen 2018 im Bezirk Chorweiler Anlage 1 
Standort Stadtteil 
Verkehrs- 
unfälle der 
Kategorie      
1 - 4 
davon 
Verkehrs- 
unfälle                 
mit Zufuß- 
gehenden 
davon 
Verkehrs- 
unfälle mit 
Rad- 
fahrenden 
Unfallfolgen 
(SV - Schwer- 
verletzt, LV - 
Leicht- 
verletzt) 
Maßnahmen                    
sind erfolgt 
Maßnahmen in 
Vorbereitung/ 
werden geprüft 
Kreuzung 
wurde 
überprüft - 
keine 
geeigneten 
Maßnahmen 
ersichtlich 
Am Baggerfeld/Auweilerstraße/Chorbusch- 
straße/Weilerstraße Esch-Auweiler 3 1 0 1 SV, 4 LV X
Robert-Bosch-Straße/Feldkasseler Weg Merkenich 5 0 0 1 SV, 4 LV X

Beratungsverlauf (1)

14.03.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Robert-Bosch-Straße
  • Feldkasseler Weg
  • Am Baggerfeld
  • Chorbuschstraße
  • Auweilerstraße
  • Weilerstraße
  • Stolpestraße 6
  • Benderstraße 35f

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Details

Aktenzeichen
0686/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.03.2019
Erstellt
26.02.2019 12:49