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AN/1632/2017

Vandalismus im Bezirk Nippes

Anfrage nach § 4 BV5 (pro Köln) 16.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.12.2017, TOP 7.2.4

Anfrage (pro Köln BV5)

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Anfrage (pro Köln BV5)

2227 Zeichen

Bürgerbewegung 
p
 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 13.11.2017 
AN/1632/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 
 
Vandalismus im Bezirk Nippes 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeister, 
Sehr geehrte Herr Bezirksbürgermeister, 
 
Am 10.11.2016 hat die Polizei in einer aktuellen Stunde über die Kriminalitätsentwicklung im 
Bezirk Nippes in der BV 5 referiert. 
Hierbei wurde von der Polizei 3 Angsträume entlang der U-Bahn Linie 13 im Bezirk Nippes 
angesprochen: Geldernstraße/Parkgürtel, Neusser Straße/Gürtel, Slabystraße. 
 
Neben, von der Polizei in der BV Sitzung erwähnten Überfall im Sommer 2016 auf einen 
behinderten Mann in dem Fahrstuhl der Straßenbahnhaltestelle Neusser Straße/Gürtel, hat 
zuletzt der durch Brandstiftung verursachte Brand eines Wohnmobils im 1. Quartal 2017 un-
ter der Hochbahn der Haltestelle das Interesse der Öffentlichkeit erregt. 
 
Der Antrag 1619/2017 hat sich in der BV Sitzung vom 09.11.2017 ebenfalls der Situation dort 
angenommen. 
Zuletzt sind an der Hochbahn  Mitte Oktober auf beiden Seiten der Zugänge die Scheiben 
eingeschlagen worden und Teile der Metalleinfassung herausgerissen worden. Fotos anbei. 
 
Vandalismus ist neben Ursache auch Auswirkung eines Angstraumes und trägt zu einem 
volkswirtschaftlichen Schaden bei. 
Deswegen möchten wir folgende Fragen beantwortet haben: 
 
1. Wie oft ist es im Jahre 2017 an der Haltestelle zu Vandalismus und Sachbeschädi-
gung gekommen? 
2. Werden diese Delikte bei der Polizei angezeigt? 
Michael Gabel 
Telefon: 0221 / 221 – 9 15 12 
Telefax: 0221 / 221 – 9 15 15 
Mail: nippes@pro-koeln.org

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3. Welche Kosten für Reparatur und Sachbearbeitung sind entstanden? 
4. Werden die Kosten im Rahmen einer Versicherung abgegolten? 
5. Welcher Schaden ist der KVB im Rahmen von Vandalismus in diesem Jahr im Bezirk 
Nippes bzw. im gesamten Stadtgebiet entstanden?   
6. Welche Möglichkeiten werden zur Verhinderung solcher Straftaten von Seiten der 
KVB gewünscht bzw. angedacht? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Michael Gabel 
PRO KÖLN

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Beratungsverlauf (1)

07.12.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1632/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (pro Köln)
Datum
16.11.2017
Erstellt
13.11.2017 10:14