1292/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ausweitung des Sperrbezirks auf den Stadtteil Köln-Kalk (Az.: 69/20)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/322/4 Vorlagen-Nummer 1292/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ausweitung des Sperrbezirks auf den Stadtteil Köln-Kalk (Az.: 69/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk bedankt sich bei dem Petenten für seine Eingabe, wird die Einrichtung oder Ausweitung eines Sperrbezirks für den Stadtteil Kalk jedoch nicht weiter verfolgen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent hat eine Ausweitung des Sperrbezirks für den Stadtteil Köln-Kalk, insbesondere für das „Quartier“ Istanbulstraße/Barcelona-Allee, Marie-Curie-Straße/Wipperführther Straße und Kalker Hauptstraße angeregt. Durch einen sogenannten Sperrbezirk wird in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets verboten, der Straßenprostitution nachzugehen. Die Landesregierung kann gemäß Art. 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) zum Schutze der Jugend oder des öffentlichen Anstandes durch Rechtsverordnung ein entsprechen- des Verbot erlassen. Durch § 1 der EGStGB-Zuständigkeitsverordnung NRW hat sie diese Befugnis auf die Regierungspräsidentin übertragen. Auf dem Gebiet der Stadt Köln hat die Bezirksregierung von dieser Befugnis in der Kölner Innenstadt sowie im Kölner Süden Gebrauch gemacht und die Straßenprostitution in Gebieten der Kölner Innenstadt gänzlich bzw. im Kölner Süden zwischen 6 und 20 Uhr untersagt. Der angeregte Erlass einer Sperrbezirksverordnung im Stadtteil Kalk, die sich insbesondere auch auf Wohnungsprostitution erstrecken soll, müsste daher zum Schutze der Jugend oder des öffentlichen Anstandes notwendig sein. Unabhängig von dem Umstand, dass die Bezirksregierung für die Ent- scheidung über eine Ausweitung der Sperrbezirke zuständig wäre, liegen diese Voraussetzungen aus Sicht der Verwaltung nicht vor. Wird der Prostitution in abgeschlossenen Wohnungen nachgegangen, handelt es sich nicht um einen öffentlichen Vorgang und gefährdet weder den Schutz der Jugend noch den öffentlichen Anstand in einer Art und Weise, die ein pauschales Ausübungsverbot rechtfer- tigen würden. Dass es im genannten Bereich zur Ausübung von Straßenprostitution gekommen wäre, ist der Verwaltung nicht bekannt. Insofern lagen der Verwaltung bislang keine Beschwerden vor. Auch die Kölner Polizei kann keine Beschwerdelage im Stadtteil Kalk verzeichnen. Hierzu hat sich die Poli- zei folgendermaßen geäußert: „Seit 2018 wurden lediglich drei Ermittlungsverfahren wegen Delikten im Zusammenhang mit der Prostitution (Zuhälterei, Zwangsprostitution, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung) mit Tatort Köln-Kalk eingeleitet. Ermittlungsverfahren wegen Ausübung der ver- botenen Prostitution waren nicht darunter, ebenso wenig solche wegen jugendgefährdender Prostitutionsausübung. Nach hiesiger Kenntnis ergeben sich durch die nach außen hin abge- schottete Wohnungsprostitution keinerlei Konfliktsituationen. Polizeiliches Einschreiten war nur in Einzelfällen erforderlich, zum Beispiel bei Zahlungsstreitigkeiten. Öffentlich erkennbare Werbung für die Prostitutionsausübung gibt es an den besagten Objekten nicht. Nach derzeitigen Erkenntnissen findet im öffentlichen Raum keine Prostitution statt. Ein Be- schwerdeaufkommen im Zusammenhang mit der Prostitutionsausübung ist nicht zu verzeich- nen.“ In diesem Zusammenhang beklagt der Petent am Beispiel des Gebäudes in der Kalk-Mülheimer- Straße 98, in dem es zur Ausübung von Prostitution komme, dass alkoholisierte und aggressive Frei- er sich abends in der näheren Umgebung aufhalten, während sich in unmittelbarer Nähe sowohl ein Kinderspielplatz als auch verschiedene Einrichtungen befinden, die der Religionsausübung dienen. 3 Zudem komme es in der Umgebung zum Verkauf von Betäubungsmitteln, wobei es sich um eine be- kannte Begleiterscheinung der Prostitution handele. Gegen regelwidrig ausgeübte Wohnungsprostitution stehen gegebenenfalls Maßnahmen des Bau- rechts zur Verfügung, soweit die Nutzungsart des jeweiligen Gebäudes die Ausübung der Prostitution nicht zulässt. Die Verwaltung geht Hinweisen auf regelwidrige Zustände im Einzelfall nach. Sollte es zu Straftaten – wie etwa Handel mit Betäubungsmitteln – in Verbindung mit der Ausübung von Prostitution kommen, obliegt die Verfolgung und Verhütung dieser Straftaten gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 des Polizeigesetzes NRW der Polizei. Einen solchen Zusammenhang zwischen der Prostituti- on und der Begehung von Straftaten sieht die Kölner Polizei in der Kalk-Mülheimer-Straße nach eige- nen Angaben jedoch nicht, obwohl sich der Stadtteil Kalk „durch eine im Vergleich mit anderen Stadt- teilen hohe Kriminalitätsbelastung und ein dadurch verursachtes erhöhtes Einsatzaufkommen“ aus- zeichne. Anlagen Schreiben des Petenten vom 16.04.2020
Anlage: Eingabe vom 16.04.2020
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Köln, den 16.04.2020 Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Postfach 10 35 64 50475 Köln Antrag auf Ausweitung des Sperrbezirks auf den Stadtteil Köln Kalk Sehr geehrte Mitglieder/innen des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, hiermit stelle ich einen Antrag auf Ausweitung des Sperrbezirks für den Stadtteil Köln Kal k, insbesondere das Quartiers, welches durch die Straßen Istanbulstraße/Barcelona-Allee, Marie- Curie-Straße/Wipperfürther-Straße und die Kalker H auptstraße eingegrenzt wird. Mein Antrag trägt der Tatsache Rechnung, dass der Stadtteil Kalk sich gegenwärtig und in den vergangenen Jahren verstärkt zu einem Viertel, welches überwiegend der Nutzung Wohnen dient, entwickelt hat. Die im Stadtteil ausgeübte Prostitution in entsprechenden Etablissements ist für eine Vielzahl der Bürger rund um die betroffenen Gebäude ein starkes Ärgernis und m.E. ein Relikt aus der Zeit, als Kalk noch vorwiegend industriell genutzt wurde. Dies möchte ich beispielhaft an dem in der Kalk-Mülheimer Straße 98 vorhandenen Bordell veranschaulichen. Das Bordell in der Kalk-Mülheimer Straße 98 befindet sich mitten im Wohngebiet in einem verwahrlosten Gebäude aus der Gründerzeit, welches bereits im Vorbeifahren als Schandfleck erkennbar ist. Im Erdgeschoss (!) des Gebäudes wird der Prostitution nachgegangen, wobei hierfür an manchen Tagen nicht einmal die Rollläden heruntergelassen werden. Gleichzeitig befindet sich keine 50 Meter entfernt ein viel genutzter Kinderspielplatz sowie ein Fußball- / Bolzplatz in der Engelstraße. Abends trifft man rund um das Gebäude auf Freier, die alkoholisiert und/oder aggressiv sind, was insbesondere für die umliegenden Anwohnerinnen äußerst unangenehm ist. Ebenfalls im direkten Umfeld des Bordells befinden sich die Joscphskirche sowie die Eyüp Sultan Camii Moschee. Dass die in direkter Nachbarschaft ausgeübte Prostitution für jeden Gläubigen höchst störend ist, versteht sich von selbst. Weiterhin kommt es unweit des Bordells (Ecke Kalk-Mülheimer Straße/Kalker Hauptstraße) zu Begleiterscheinungen der Prostitution, da dort - wie allgemein bekannt — täglich und offen Drogen verkauft werden. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag im nächsten Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu diskutieren und im Anschluss auf eine entsprechende Ratsentscheidung der Stadt Köln hinzuwirken. Durch Ihr Mitwirken können Sie die Lebensqualität aller betroffenen Anwohner erheblich verbessern und dazu beitragen, dass Kalk lebenswerter, attraktiver und drogenfreier wird. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich aufgrund der Brisanz des Themas und aus Angst verschiedener Anwohner vor möglichen Repressionen, als alleiniger Vertreter für dieses Thema aufirete. Sie können sich allerdings sicher sein, dass diesem Antrag eine Vielzahl an Unterstützern zu Grunde liegt. Aus den oben genannten Gründen möchte ich Sie weiterhin bitten, diesen Antrag mit der nötigen Diskretion und Dringlichkeit zu handhaben. Über eine kurze postalische Rückmeldung, wann der Antrag im Ausschuss diskutiert wird, freue ich mich sehr. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Istanbulstraße
- Marie-Curie-Straße
- Kalk-Mülheimer Straße 98
- Ludwigstraße 8
- Engelstraße
- Wipperfürther Straße
- Kalker Hauptstraße
- Barcelona-Allee
- Straße 9
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Details
- Aktenzeichen
- 1292/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.05.2020
- Erstellt
- 04.05.2020 11:06