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0292/2018

Anfrage der SPD Fraktion vom 16.01.2018, Entwicklung des Grundstücks Krefelder Straße/Innere Kanalstraße

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.01.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2018, TOP 17.13

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5558 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23 
 
Vorlagen-Nummer 24.01.2018 
 0292/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 25.01.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 
 
Anfrage der SPD Fraktion vom 16.01.2018, Entwicklung des Grundstücks Krefelder 
Straße/Innere Kanalstraße - AN/0073/2018 
Die SPD-Fraktion stellt folgende Fragen: 
 
 
1. Welchen Vorschlag inhaltlicher und finanzieller Art für die Umsiedlung der 
Bauwagenbewohner hat der ASB Ende September 2017 an die Verwaltung 
herangetragen? Wie erklärt die Verwaltung vor diesem Hintergrund ihre eigene 
Mitteilung in der Ratssitzung am 14.11.2017, dass seitens des ASB oder Dritten keine 
Vorschläge zu Standortalternativen für den Bauwagenplatz vorlägen (Beantwortung 
einer Anfrage 3501/2017)? 
2. Der Liegenschaftsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 04.07.2017 wie 
folgt beauftragt (Beschluss zu TOP 1.13): 
„a. für das 5.928 qm große städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanal Str. 
das planungsrechtlich maximale Potenzial für Geschosswohnungsbau, 
insbesondere unter Berücksichtigung der Restriktionen durch Lärmemissionen, zu 
ermitteln und dem Ausschuss darzustellen, 
  
b. darüber hinaus darzustellen, welches maximale Potenzial für 
Geschosswohnungsbau an diesem Standort erzielt werden könnte, wenn das 
benachbarte im Eigentum der Stadtwerke Köln (SWK) befindliche ca. 2.800 qm 
große Grundstück unter der Voraussetzung einbezogen würde, dass dort die AWB 
ihren geplanten Betriebshof errichten und z.B. seitens der SWK Wohnungen 
geschaffen würden; zusätzlich soll alternativ dargestellt werden, wie viel 
zusätzlicher Wohnraum möglich wäre, wenn der Betriebshof der AWB nicht 
auf diesem Grundstück angesiedelt wäre. Dazu soll auch die AWB Stellung 
nehmen. 
  
c. darzustellen, welche Vorteile sich aus einer gemeinsamen Entwicklung beider 
Grundstücke ergeben könnten.

2 
 
d. die ermittelten Fakten fristgerecht zur Sitzung des Liegenschaftsausschusses 
möglichst am 19.09.2017 vorzulegen und anschließend dem 
Stadtentwicklungsausschuss mitzuteilen.“ 
 
In der Sitzung am 19.09.2017 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass eine Darstellung in 
der Sitzung des Liegenschaftsausschuss am 07.11.2017 und anschließend im 
Stadtentwicklungsausschuss erfolgen sollte. Dies ist weder in der v.g. Sitzung noch in 
anschließenden Sitzungen schriftlich erfolgt. 
Die Verwaltung wird nunmehr um die beauftragte Darlegung der ermittelten Fakten 
einschließlich einer planungsrechtlichen Bewertung zur Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses am 25.01.2018 gebeten.  
3. Inwiefern verfolgen die Verwaltung oder stadtnahe Unternehmen anderweitige Ziele 
mit dem Grundstück, die nicht im Einklang mit dem vom Liegenschaftsausschuss 
beschlossenen Erstandienungsrecht für den ASB stehen? Welche Ziele sind das? Wie 
verhält sich die Verwaltung dazu? 
4. Welche Maßnahmen verfolgt die Verwaltung, um die Gespräche mit dem ASB zu 
einem für beide Seiten erfolgreichen Abschluss zu bringen (neue Geschäftsstelle für 
den ASB einschl. Wohnungsbau für die Allgemeinheit)? Welchen Zeithorizont verfolgt 
sie dabei? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
 
Zu 1. Der ASB hat bereits mit der ersten Kaufanfrage klargestellt, dass er bereit ist, nach 
dem Ankauf des Geländes Krefelder Str./ Innere Kanalstraße zusammen mit der Stadt 
eine sozialverträgliche Freistellung des Grundstücks vorzunehmen. Da er erst aus der 
Stellung als Eigentümer heraus entsprechende alternative Modelle entwickeln möchte, 
liegen konkrete Standortalternativen noch nicht vor. Der ASB geht allerdings davon 
aus, dass er Zugriff auf Flächen und Unterbringungsmöglichkeiten nehmen kann. 
 
Der ASB betrachtet die Kosten der Freistellung des Grundstücks als solche, die der 
Verkäufer zu tragen hat. Dieser Argumentation kann die Verwaltung grundsätzlich fol-
gen. In Zusammenhang mit einem Kaufvertrag sind die Modalitäten der sozialverträg-
lichen alternativen Unterbringung der Bewohner des Bauwagenplatzes und die Vertei-
lung der entsprechenden Kosten zwischen Käufer und Verkäufer zu bestimmen. 
 
Es ergibt sich insoweit kein Widerspruch zu bisherigen Aussagen der Verwaltung. 
 
Zu 2. Dazu liegt dem Ausschuss eine Mitteilung (3795/2017) vor, die die Fragen nach dem 
Planungskonzept und dem zu realisierenden Wohnungsbaupotential dieser Fläche 
beantwortet. 
 
Zu 3. Der Verwaltung liegt keine konkrete Ankaufsanfrage stadtnaher Gesellschaften für das 
städtische Grundstück Krefelder Str./ Innere Kanalstraße vor. Der ASB hat allerdings 
erklärt, dass er im Fall eines Ankaufes gerne für eine Kooperation und Entwicklung ei-
nes Gesamtkonzeptes unter Einbeziehung des benachbarten, im Eigentum einer 
stadtnahen Gesellschaft stehenden Grundstücks zur Verfügung steht. Dies gilt insbe-
sondere für die Planung und den Bau einer sein Konzept ergänzenden Wohnbebau-
ung.

3 
 
Zu 4. Die Verhandlungen mit dem ASB sind bereits sehr weit fortgeschritten. Es ist beab-
sichtigt, sie in nächster Zeit abzuschließen und dem Ausschuss in der Märzsitzung ei-
ne entsprechende Verkaufsvorlage vorzulegen.  
 
Es ist beabsichtigt, im Kaufvertrag eine enge Abstimmung zwischen dem Erwerber 
und der Stadt zur Konkretisierung der städtebaulichen Planung und eine Qualitätssi-
cherung der Architektur zu vereinbaren. Ferner wird die sozialverträgliche Umsiedlung 
der Bewohner der auf dem Gelände befindlichen Bauwagen zu regeln sein. 
 
Gez. BG Blome

Beratungsverlauf (3)

25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 13.11 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
25.01.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0292/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.01.2018
Erstellt
22.01.2018 17:54