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0623/2026

Anfrage der Fraktion BSW zur Veröffentlichung der Corona-Protokolle der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 15.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.03.2026

Anlage Nachträgliche Beantwortung FRagen Rat 19.03.2026

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage Nachträgliche Beantwortung FRagen Rat 19.03.2026

1215 Zeichen

Anlage zu Session-Nr. 0623/2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der 
Gruppe BSW zur Sitzung des Rates am 19.03.2026 (AN/0266/2026) betreffend 
"Veröffentlichung der Corona-Protokolle der Stadt Köln" 
 
Auf die mündlichen Nachfragen von Ratsmitglied Lidija Rukavina aus der Gruppe 
BSW zur Veröffentlichung der Corona-Protokolle der Stadt Köln (Vorlage Nr. 
0623/2026) antwortet die Verwaltung wie folgt. 
 
Frage: 
Wie viele Nachrichten hat die Stadtverwaltung seit dem 29. März 2024, also seit der 
ersten Anfrage von Dr. René Röderstein, in dieser Sache bereits mit dem 
Antragsteller ausgetauscht? 
 
Antwort: 
Es wurden elf Nachrichten von der Verwaltung an den Antragsteller gesendet. Vom 
Antragsteller wiederum ergingen sieben Nachrichten an die Verwaltung.  
 
Frage: 
Wie viele bzw. wie viel Prozent der 203 Protokolle des Krisenstabs sind bereits 
bearbeitet, also nach Schwärzung persönlicher Daten bereits veröffentlichungsfähig? 
Wir erbitten hierzu entweder mündlich oder schriftlich eine Antwort.  
 
Antwort: 
Zwischenzeitlich wurden alle Protokolle des Krisenstabes Corona inkl. Anlagen 
(insgesamt 12.055 Seiten) geschwärzt und dem Antragsteller zur Verfügung gestellt.  
 
Gez. Burmester

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

766 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 13.03.2026 
 0623/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 19.03.2026 
 
Anfrage der Fraktion BSW zur Veröffentlichung der Corona-Protokolle der Stadt Köln 
Auf die Anfrage (AN/0266/2026) der Fraktion BSW zur Veröffentlichung der Corona-Protokolle 
der Stadt Köln antwortet die Verwaltung wie folgt. 
 
Der betreffende Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird bearbeitet und befindet 
sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Aufgrund des konkreten Unterlagenumfanges ist 
der Aufwand zur Bereitstellung nicht unerheblich. Die Verwaltung wird zum weiteren Bereit-
stellungsprozess mit dem Antragstellenden in Kontakt treten. 
 
gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

19.03.2026 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0623/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
15.05.2026
Erstellt
02.03.2026 14:49