AnH/0002/2021
Mehr Sauberkeit für Hiltrup
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Anregung AnH/0002/2021
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D #WIRINMÜNSTER AnH/0002/2021 CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup Anregung gem. 8 21 Abs. 4 Hauptsatzung an die Verwaltung Mehr Sauberkeit für Hiltrup Die Bezirksvertretung möge folgende Anregung beschließen: Stadt Münsier Amt für Bürger- und Rats» a arwaltung F' Schack Münster, 13.01.2021 Die AWM werden gebeten, den Müll unter der Osttorbrücke im Bereich An der Gräfte bis zum Vorplatz des Bahnhofes zu beseitigen und in Zukunft für eine monatliche Reinigung zu sorgen. Begründung: Obwohl schon mehrfach Kontakte und Begehungen mit dem Landwirtschaftsverlag, der Bahn und der Stadtverwaltung stattgefunden haben, ist nichts passiert. Die Straße An der Gräfte wird u.a. von den Senioren des dort befindlichen Seniorenheimes stark frequentiert. Denn viele der Senioren sind noch in der Lage bis zum Bahnhof zu laufen. Andere wiederum, die nicht so gut zu Fuß sind, laufen bis zur Brücke und dann wieder zurück. Auch besteht hier eine Verletzungsgefahr, wenn der Müll und auch Glasscherben bis hinunter auf den Weg fallen. Für die Fraktion gez. M. Schulze-Werner K. Meyerhoff CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de
Stellungnahme zur Anregung AnH/0002/2021
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ee / 70.01.00502 De 07.06.2021 Herr Homann i j 60 52 20 Amt 33 / Bezirksverwaltung Hiltrup Haronautı Sach Münster Dezernat VI sr. über Dez. VI D PN : PA iy e Anregung Nr. AnH/0002/2021 der CDU-Fraktion in der BV Münster-Hiltrup „Mehr Sauberkeit für Hiltrup“ Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) haben die o.g. Anregung geprüft. In einem ersten Schritt wurde der angesprochenen Bereich (unter der Osttorbrücke im Be- reich An der Gräfte bis zum Vorplatz des Bahnhofes) von den AWM begangen und gereinigt. In der Anregung wird eine monatliche Reinigung des genannten Bereiches angestrebt. Hier- bei handelt es sich nach Auffassung der AWM nicht mehr primär um die akute Entfernung von wilden Abfallablagerungen; die angestrebten Reinigungen dienen der regelmäßigen Pflege des Umfeldes. Dies führt dazu, dass die entstehenden Kosten (anders als die Beseiti- gung wilder Abfallablagerungen) nicht aus dem Abfallgebührenhaushalt getragen werden können. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sind gern bereit, die gewünschten Reinigungen durch- zuführen. Für eine monatliche Reinigung entstehen nach überschlägiger Kalkulation Kosten in Höhe von 100,00 € pro Reinigungsdurchgang. Der genannte Betrag beinhaltet die Reini- gung und die damit verbundene Entsorgung der Abfälle. Diese Kosten müssten vom Auftrag- geber dieser Reinigungsleistungen, evtl. aus dem Budget der Bezirksvertretung oder -ver- waltung Hiltrup, getragen werden. or Fo Tue z Hasenkamp v
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- An der Gräfte
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Details
- Aktenzeichen
- AnH/0002/2021
- Typ
- Anregung in der BV Hiltrup
- Datum
- 03.02.2021
- Erstellt
- 03.02.2021 10:38