Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: "Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung" (AN/0960/2018)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3619/2018 vom 06.12.2018
Stand: Am 24.01.2019 im Wirtschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 06.12.2018 3619/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 11.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 Wirtschaftsausschuss 24.01.2019 Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Gründen betr.: „Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“ (AN/0960/2018) Mit Anfrage AN/0960/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 13.06.2018 im Ausschuss Kunst und Kultur wird um einen Sachstand zur Umsetzung des Ratsbe- schlusses 0149/2018 zur „Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadt- planung“ gebeten. 1. Wie ist der Umsetzungsgrad und Zeitplan zu den vom Rat beauftragten Handlungsem- pfehlungen und Instrumenten? Antwort der Verwaltung: Für die Erstellung eines Clubkatasters soll in einem ersten Schritt zusammen mit der Industrie- und Handelskammer, der Medien- und Internetwirtschaft, dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik und dem Kulturamt geklärt werden, wie sich die Datenbasis des IHK-Clubkatasters zusammensetzt sowie deren Herkunft. Im Rahmen dieses Termins wird ebenfalls besprochen, wie die Überführung der Da- ten in das städtische GIS-System erfolgen kann. Die von der IHK zur Verfügung gestellten Daten werden geprüft und mit den bereits existierenden Daten zur Clubförderung bei der Medien- und Internetwirtschaft und dem Kulturamt abgeglichen. In einem nächsten Schritt wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Clubkulturszene, vertreten durch Klubkomm, eine Kriterienmatrix erstellen. Diese Matrix legt fest, um welche Orte und Institutio- nen das Clubkataster erweitert werden soll. Im Anschluss an diesen Prozess definiert die Verwaltung den Datenrahmen, in Hinblick auf eine perspektivische Nutzung. Hierauf erfolgt eine mögliche Erwei- terung der Datensätze sowie deren inhaltliche Füllung. Folgend werden durch Kulturamt und Medienstabsstelle Mitglieder aus der Kultur und Kreativszene identifiziert, welche in Form eines Beirates an der Erarbeitung eines Konzeptes zur Ausweitung zu einem Gesamtkataster Kultur- und Kreativszene mitwirken. Dieses Gesamtkataster soll sich anhand des Beispiels Clubkataster orientieren. Es ist beabsichtigt, diese Konzeption Ende des 2. Quartals 2019 den Gremien vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Katasterkomprimierung und –aktualisierung wird das Amt für Stadtentwick- lung und Statistik im Rahmen der Konzeptphase zur Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ das Ziel der Sicherung von Eroberungs- und Erprobungsräumen für kreative Szenen erörtern und geeig- nete Strategien diskutieren. Das Stadtplanungsamt beteiligt sich, um ggf. vorausschauend auf eine erforderliche Bauleitplanung an der Konzepterarbeitung mitzuwirken. Die Dauer dieses Arbeitspro- 2 zesses hängt von den vorhergehenden Schritten ab und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht be- lastbar kalkuliert werden. 2. Wurde bereits eine externe fachliche Beratung gefunden, wenn ja welche und seit wann ist diese im Einsatz? Wenn nein, warum nicht? Antwort der Verwaltung: In Hinblick auf den Gesamtprozess ist keine externe fachliche Beauftragung beabsichtigt. Die Verwaltung plant gegebenenfalls eine externe Beauftragung zu Einzelthemen, wie beispielsweise einer Recherche zur Komplettierung der Datensätze für das Clubkataster. Überdies plant die Verwal- tung/ das Kulturamt ein interkommunales Arbeitstreffen. Ziel dieses Treffens soll es sein „Best prac- tice“-Beispiele für Instrumente der Stadtplanung zur Integrierung von kulturellen Raumbedarfen aus Kommunen wie beispielsweise Hamburg, Berlin, München, Nürnberg und Leipzig und deren Über- tragbarkeit auf Köln zu analysieren. Zur fachgerechten und zielführenden Umsetzung soll für die Rea- lisierung dieses Treffens eine externe Beratung in Anspruch genommen werden. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf
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11.12.2018
TOP 10.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
13.12.2018
TOP 17.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
24.01.2019 zuletzt
TOP 14.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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