A-W/0013/2016
Umsetzung Halbstundentakt Baumbergebahn RB 63
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Originalantrag
1276 Zeichen
CDU Bezirksvertretung Münster- West
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
A-W/0013/2016
Münster, 06.02.2016
Umsetzung Halbstundentakt Baumbergebahn RB 63
Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Münster West im
Februar 2016, mündlich den Zwischenstand der Umsetzung des Halbstundentaktes der
Baumbergebahn bezüglich der Realisierung und der Finanzierung darzustellen.
Begründung:
Bis zur Inbetriebnahme des neuen Stellwerks verkehrt die RB 63 nur im Stundentakt. Die
Umsetzung des Halbstundentaktes erhöht die Attraktivität des Angebots und den Umstieg
vom Individualverkehr auf den ÖPNV. Durch den Fokus auf nachhaltige Mobilität und
ambitionierte Klimaschutzziele sollen umweltverträgliche Alternativen zur Straße gestärkt,
die Effizienzvorteile der Eisenbahn besser entfaltet und so die Verkehrsverlagerung auf die
Schiene unterstützt werden.
Gezeichnet:
Bernd Krekeler Thomas Lilge
Peter Wolfgarten Peter Hamann
Nils Schappler Christian Hinzmann
Markus v. Diepenbroick-Grüter Christa Neugebauer
Stellungnahme der Verwaltung
3142 Zeichen
A-W | ©0/3]2 ©A& 10.03.2016 6155 61.41.00030 Frau Schepers Amt für Bürgerangelegenheiten Bezirksvertretung Münster-West I Bezirksverwaltung West | über Herrn Stadtdirektor Schultheiß Antrag Ifd. Nr. A-W/0013/2016 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 25.02.2016 Umsetzung Halbstundentakt Baumbergebahn RB 4 3 mit dem Antrag Ifd. Nr. A-W/0013/2016 vom 06.02.2016 wurde die Verwaltung gebeten, den Zwischenstand zur Realisierung und Finanzierung der Umsetzung des Halbstundentaktes auf der Baumbergebahn darzustellen. Zuständig für den Schienenpersonennahverkehr in Münster ist der Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM), dessen Stellungnahme ich Ihnen hiermit zur Kenntnis gebe: Die im Dezember 2014 in Betrieb genommene Station Münster-Roxel ist Teil eines Paketes zum Ausbau der Strecke Münster -— Coesfeld, in dem auch z.B. die Einrichtung des Kreu- zungsgleises in Lutum, der neue Haltepunkt Coesfeld Schulzentrum und der neue Halte- punkt Münster- Mecklenbeck als Kreuzungsbahnhof enthalten sind. Für den geplanten Hal- tepunkt Münster- Mecklenbeck hatte sich bei den Planungen der DB Netz AG im Sommer 2013 gezeigt, dass aufgrund veränderter technischer Rahmenbedingungen eine Erweiterung des bestehenden Stellwerks in Mecklenbeck nicht möglich ist und der Bau eines neuen Stellwerks erforderlich ist. Dadurch verzögert sich die Inbetriebnahme des neuen Haltepunk- tes Münster-Mecklenbeck bis zum Fahrplanwechsel 2018. Ohne die Umsetzung des Kreuzungsbahnhofs Mecklenbeck ist jedoch ein Halt aller Züge der RB 63 in Münster-Roxel nicht möglich. Die einzuhaltenden Zugbegegnungen auf der ein- gleisigen Strecke, die im Bahnhof Havixbeck und auf der Hauptstrecke im Bereich Mecklen- beck/Geist erfolgen, lassen hier keine Zeit für Halte der Verdichterzüge in Roxel. Die Stadt Münster, der ZVM und die DB haben sich daher abgestimmt, dass ab Dezember 2014 der Haltepunkt Münster-Roxel zunächst nur mit einem stündlichen Angebot in Betrieb geht. Erst mit der Inbetriebnahme von Münster-Mecklenbeck können dann alle Züge der RB 63 wie geplant Münster-Roxel in der Hauptverkehrszeit im Halbstundentakt bedienen. Auf- grund der Fahrgastnachfrage ist eine weitere Ausweitung des Halbstundentaktes außerhalb der Hauptverkehrszeit nach dem bestehenden Nahverkehrsplan des NWL nicht vorgesehen. Der Neubau der geplanten Verkehrsstation Münster-Mecklenbeck wird, wie auch der Neubau der Verkehrsstation Münster-Roxel, über die Rahmenvereinbarung vom 31.03.2010 zwi- schen dem Land NRW und der-DB AG finanziert. Die Plangenehmigung für die Verkehrssta- tion Münster- Mecklenbeck ist rechtskräftig. Die Finanzierung der Verkehrsstationen ist über eine 100 %-ige Landesfinanzierung und Eigenmittel der DB für Planung sichergestellt. Zur Finanzierung der Einrichtung des ESTW Mecklenbeck hat das Land NRW zwischenzeitlich in Abstimmung mit der DB Netz AG diese Maßnahme in der Länderliste zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LUFV Il) ab 2015 zwischen dem Land und der DB AG platziert. -2- Die Finanzierung und Bereitstellung der erforderlichen Mittel wird hiernach somit einver- mlich über die LuFV Il erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-W/0013/2016
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 10.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37