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A-W/0013/2016

Umsetzung Halbstundentakt Baumbergebahn RB 63

Antrag an die BV West 10.02.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 21.04.2016, TOP 9.13

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung

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Originalantrag

1276 Zeichen

CDU Bezirksvertretung Münster- West 
 
 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
                   A-W/0013/2016 
 
 
                                                Münster, 06.02.2016 
 
Umsetzung Halbstundentakt Baumbergebahn RB 63 
 
Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Münster West im 
Februar 2016, mündlich den Zwischenstand der Umsetzung des Halbstundentaktes der 
Baumbergebahn bezüglich der Realisierung und der Finanzierung darzustellen. 
 
Begründung: 
Bis zur Inbetriebnahme des neuen Stellwerks verkehrt die RB 63 nur im Stundentakt. Die 
Umsetzung des Halbstundentaktes erhöht die Attraktivität des Angebots und den Umstieg 
vom Individualverkehr auf den ÖPNV. Durch den Fokus auf nachhaltige Mobilität und 
ambitionierte Klimaschutzziele sollen umweltverträgliche Alternativen zur Straße gestärkt, 
die Effizienzvorteile der Eisenbahn besser entfaltet und so die Verkehrsverlagerung auf die 
Schiene unterstützt werden. 
 
 
 
Gezeichnet: 
Bernd Krekeler                          Thomas Lilge 
Peter Wolfgarten    Peter Hamann 
Nils Schappler                            Christian Hinzmann 
Markus v. Diepenbroick-Grüter   Christa Neugebauer

Stellungnahme der Verwaltung

3142 Zeichen

A-W | ©0/3]2 ©A&

10.03.2016
6155

61.41.00030
Frau Schepers

Amt für Bürgerangelegenheiten
Bezirksvertretung Münster-West

I
Bezirksverwaltung West |

über Herrn Stadtdirektor Schultheiß

Antrag Ifd. Nr. A-W/0013/2016 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West
vom 25.02.2016
Umsetzung Halbstundentakt Baumbergebahn RB 4 3

mit dem Antrag Ifd. Nr. A-W/0013/2016 vom 06.02.2016 wurde die Verwaltung gebeten, den
Zwischenstand zur Realisierung und Finanzierung der Umsetzung des Halbstundentaktes
auf der Baumbergebahn darzustellen.

Zuständig für den Schienenpersonennahverkehr in Münster ist der Zweckverband SPNV
Münsterland (ZVM), dessen Stellungnahme ich Ihnen hiermit zur Kenntnis gebe:

Die im Dezember 2014 in Betrieb genommene Station Münster-Roxel ist Teil eines Paketes
zum Ausbau der Strecke Münster -— Coesfeld, in dem auch z.B. die Einrichtung des Kreu-
zungsgleises in Lutum, der neue Haltepunkt Coesfeld Schulzentrum und der neue Halte-
punkt Münster- Mecklenbeck als Kreuzungsbahnhof enthalten sind. Für den geplanten Hal-
tepunkt Münster- Mecklenbeck hatte sich bei den Planungen der DB Netz AG im Sommer
2013 gezeigt, dass aufgrund veränderter technischer Rahmenbedingungen eine Erweiterung
des bestehenden Stellwerks in Mecklenbeck nicht möglich ist und der Bau eines neuen
Stellwerks erforderlich ist. Dadurch verzögert sich die Inbetriebnahme des neuen Haltepunk-
tes Münster-Mecklenbeck bis zum Fahrplanwechsel 2018.

Ohne die Umsetzung des Kreuzungsbahnhofs Mecklenbeck ist jedoch ein Halt aller Züge der
RB 63 in Münster-Roxel nicht möglich. Die einzuhaltenden Zugbegegnungen auf der ein-
gleisigen Strecke, die im Bahnhof Havixbeck und auf der Hauptstrecke im Bereich Mecklen-
beck/Geist erfolgen, lassen hier keine Zeit für Halte der Verdichterzüge in Roxel.

Die Stadt Münster, der ZVM und die DB haben sich daher abgestimmt, dass ab Dezember
2014 der Haltepunkt Münster-Roxel zunächst nur mit einem stündlichen Angebot in Betrieb
geht. Erst mit der Inbetriebnahme von Münster-Mecklenbeck können dann alle Züge der RB
63 wie geplant Münster-Roxel in der Hauptverkehrszeit im Halbstundentakt bedienen. Auf-
grund der Fahrgastnachfrage ist eine weitere Ausweitung des Halbstundentaktes außerhalb
der Hauptverkehrszeit nach dem bestehenden Nahverkehrsplan des NWL nicht vorgesehen.

Der Neubau der geplanten Verkehrsstation Münster-Mecklenbeck wird, wie auch der Neubau
der Verkehrsstation Münster-Roxel, über die Rahmenvereinbarung vom 31.03.2010 zwi-
schen dem Land NRW und der-DB AG finanziert. Die Plangenehmigung für die Verkehrssta-
tion Münster- Mecklenbeck ist rechtskräftig. Die Finanzierung der Verkehrsstationen ist über
eine 100 %-ige Landesfinanzierung und Eigenmittel der DB für Planung sichergestellt. Zur
Finanzierung der Einrichtung des ESTW Mecklenbeck hat das Land NRW zwischenzeitlich in
Abstimmung mit der DB Netz AG diese Maßnahme in der Länderliste zur Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LUFV Il) ab 2015 zwischen dem Land und der DB AG platziert.

-2-

Die Finanzierung und Bereitstellung der erforderlichen Mittel wird hiernach somit einver-
mlich über die LuFV Il erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

21.04.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.13 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-W/0013/2016
Typ
Antrag an die BV West
Datum
10.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37