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1536/2023

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln), Jahresabschluss 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.05.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 - Bilanz

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Ansehen

Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung

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Ansehen

Anlage 4 - Erläuterungen Plan-Ist 2022

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Ansehen

Anlage 3 - Bestätigungsvermerk Abschlussprüfer

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

5378 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1536/2023 
Freigabedatum 
25.05.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln), Jahresabschluss 2022  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem in der Begründung dargestellten Beschlussvorschlag zur 
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, für das Wirt-
schaftsjahr 2022 zu. 
Weiterhin stimmt der Rat der Stadt Köln dem Beschlussvorschlag zur Ergebnisverwendung 
zu: 
Gewinnausschüttung für das Wirtschaftsjahr 2022: 
Jahresüberschuss 2022 25.617.596,24 € 
Entnahme aus der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2022 + 2.636.149,87 € 
Vorabgewinnausschüttung an die Stadt Köln -               0,00 € 
Entnahme aus der Gewinnrücklage im Geschäftsjahr 2023 + 2.854.889,00 € 
        davon ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag 2022  2.854.889,00 €  
Zwischensumme 31.108.635,11 € 
Thesaurierung Ergebnis der Betriebe gewerblicher Art -    133.639,81 € 
Gewinnausschüttung in 2023 für 2022 30.974.995,30 € 
 
 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Jahresabschluss 2022 
Der Verwaltungsrat der StEB Köln stellte in seiner Sitzung am 10.05.2023 den Jahresab-
schluss für das Wirtschaftsjahr 2022 unter dem Vorbehalt der uneingeschränkten Zustimmung 
des Rates der Stadt Köln wie folgt fest: 
Bilanzgewinn per 31.12.2021 28.939.138,18 € 
Entnahme aus Gewinnrücklage im Jahr 2022 + 1.743.622,00 € 
Gewinnausschüttung für 2021 im Jahr 2022 - 30.402.995,85 € 
Verbleibender Gewinnvortrag 279.764,33 € 
Jahresüberschuss 2022 25.617.596,24 € 
Entnahme aus der Kapitalrücklage im Jahr 2022 + 2.636.149,87 € 
Bilanzgewinn zum 31.12.2022 28.533.510,44 € 
Die Entnahme aus der Kapitalrücklage von rd.  2.636 T€ erfolgt gemäß den öffentlich-
rechtlichen Verträgen zwischen der Stadt Köln und den StEB Köln zum Hochwasserschutz, 
zur Aufgabenübertragung der Sonstigen Gewässer, der Verantwortlichkeiten bei Planung, Bau 
und Betrieb der Straßenentwässerung (seit 2014) sowie in Ergänzung der bisherigen Aufga-
ben im Bereich der fließenden Gewässer im Hinblick auf stehende Gewässer (16 Parkweiher, 
Ergänzungsvertrag aus 2017). Demnach sind die jährlichen Abschreibungen aus den bei 
Gründung übertragenen Anlagen durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage zu decken. 
Diese setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Sparte Konstruktiver Hochwasser-
schutz 115 T€, Sparte Sonstige Gewässer 167 T€, Sparte Parkweiher 1.446 T€ sowie Sparte 
Straßenentwässerung investiv 908 T€. 
Seit der Neuregelung des §253 des Handelsgesetzbuchs (HGB) im Jahre 2016 soll bei der 
Ermittlung des Zinssatzes zur Bewertung von unmittelbaren und mittelbaren Altersversor-
gungs-verpflichtungen nicht mehr der Durchschnittszinssatz der vergangenen 7 Jahre, son-
dern der vergangenen 10 Jahre angewendet werden. Der Unterschiedsbetrag, der sich aus 
der veränderten Bewertung, zum einen zu einem durchschnittlichen Marktzinssatz der ver-
gangenen 7 Jahre, zum anderen zu einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 
10 Jahre, ergibt, ist nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in jedem Geschäftsjahr anzugeben. Ge-
winne dürfen nur ausgeschüttet werden, sofern die nach der Ausschüttung frei verfügbaren 
Rücklagen (zzgl. eines Gewinn- und abzgl. eines Verlustvortrags) mindestens dem nach § 
253 Abs. 6 Satz 1 HGB ermittelten Unterschiedsbetrag entsprechen. 
Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag gemäß §253 Abs. 2 S.1 entwickelte sich für 
die StEB Köln im Jahr 2022 auskunftsgemäß wie folgt: 
Unterschiedsbetrag zum 31.12.2021 8.893.048,00 € 
Unterschiedsbetrag zum 31.12.2022 6.038.159,00 € 
Minderung um 2.854.889,00 €

3 
Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2022 
In der Sitzung des Verwaltungsrates der StEB Köln am 26.10.2022 wurde die Ausschüttung 
des gesamten verbleibenden Gewinns bis auf den ausschüttungsgesperrten Differenzbetrag 
gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB und § 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB beschlossen. Somit soll ein 
Betrag von insgesamt 30.974.995,30 € an die Stadt Köln ausgeschüttet werden. 
Für die Ergebnisverwendung liegt folgender Beschlussvorschlag des Vorstandes vor: 
Jahresüberschuss 2022 25.617.596,24 € 
Entnahme aus der Kapitalrücklage  + 2.636.149,87 € 
Vorabgewinnausschüttung an die Stadt Köln -               0,00 € 
Entnahme aus der Gewinnrücklage im Geschäftsjahr 2023 + 2.854.889,00 € 
        davon ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag 2022  2.854.889,00 €  
Zwischensumme 31.108.635,11 € 
Thesaurierung Ergebnis der Betriebe gewerblicher Art -    133.639,81 € 
Gewinnausschüttung in 2022 für 2021 30.974.995,30 € 
Ein Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag der Betriebe gewerblicher Art wird thesauriert bzw. auf 
neue Rechnung vorgetragen. 
Nach § 7 Abs. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerungsbetriebe 
Köln bedürfen Entscheidungen des Verwaltungsrates über die Feststellung des Jahresab-
schlusses und der Ergebnisverwendung der Zustimmung des Rates der Stadt Köln. 
 
Anlage 1  Bilanz 
Anlage 2  Gewinn- und Verlustrechnung 
Anlage 3  Bestätigungsvermerk Abschlussprüfer 
Anlage 4  Erläuterungen Plan-Ist Vergleich

Anlage 1 - Bilanz

2819 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A K T I V S E I T E
Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten 1.057.958,10 969.199,07
2. Geleistete Anzahlungen 578.556,59 1.636.514,69 663.115,73
II. Sachanlagen
1.
316.995.019,60 324.122.131,33
2. Abwassertechnische Anlagen 1.225.700.515,95 1.237.696.404,49
3. Technische Anlagen und Maschinen 162.475.818,46 173.051.538,37
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.423.464,79 9.609.602,75
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 87.331.507,50 80.361.623,58
1.801.926.326,30 1.824.841.300,52
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 265.474,30 4.500,00
1.803.828.315,29 1.826.478.115,32
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.241.323,05 973.633,02
2. noch nicht abgerechnete Leistungen 103.992,79 101.330,79
1.345.315,84 1.074.963,81
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 866.332,31 1.125.463,43
2. Forderungen gegen die Stadt Köln 1.144.944,68 3.378.403,62
3. Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 136.777,52 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 538.938,36 515.719,67
2.686.992,87 5.019.586,72
III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten 3.360,23 4.383,34
4.035.668,94 6.098.933,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 286.851,43 445.500,90
1.808.150.835,66 1.833.022.550,09
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf 
eigenen und fremden Grundstücken
Anlage 1

P A S S I V S E I T E 
Vorjahr 
EUR EUR EUR 
A. Eigenkapital 
I. Stammkapital 500.000,00 500.000,00 
II. Kapitalrücklage 701.543.613,60 704.179.763,47 
III. Gewinnrücklage 67.760.192,18 69.503.814,18 
IV. Bilanzgewinn 28.533.510,44 28.939.138,18 
798.337.316,22 803.122.715,83 
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 254.036.084,26 259.212.490,04 
C. Rückstellungen 
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 
Verpflichtungen 73.250.000,00 68.210.000,00 
2. Steuerrückstellungen 1.333.606,00 1.348.366,21 
3. Sonstige Rückstellungen 36.318.400,00 36.846.297,84 
110.902.006,00 106.404.664,05 
D. Verbindlichkeiten 
1. Verbindlichkeiten aus Anleihen 110.000.000,00 150.000.000,00 
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 519.9 91.562,37 502.613.841,89 
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9 .504.890,23 7.440.143,64 
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 1.917. 746,81 591.026,73 
5. Sonstige Verbindlichkeiten 
davon aus Steuern EUR 587.020,99 
(Vorjahr EUR 334.178,37) 1.703.992,77 1.634.389,43 
643.118.192,18 662.279.401,69 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.757.237,00 2.003.278,48 
1.808.150.835,66 1.833.022.550,09

Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung

1792 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit 
v
om 1. Januar bis 31. Dezember 2022
2022 2021
€ €
1. 216.292.817,64 213.724.122,11
2. 2.662,00 2.085,87
3. 3.117.396,10 3.880.335,73
4. 14.634.886,67 15.488.585,36
234.047.762,41 233.095.129,07
5.
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 11.112.005,38 6.997.210,90
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 27.320.506,61 27.531.277,24
c) Abwasserabgabe 6.594.000,00 6.611.000,00
d) Umlagen an Verbände 5.379.240,29 4.941.391,39
50.405.752,28 46.080.879,53
6.
a) Löhne und Gehälter 40.246.294,57 40.208.828,42
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters-
versorgung und für Unterstützung 16.844.685,06 19.135.606,59
57.090.979,63 59.344.435,01
7.
78.594.726,96 78.289.889,37
8. 13.466.521,75 12.933.496,03
9. 338.367,92 367.778,34
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen 10.000,00 20.000,00
11. 8.868.463,32 9.993.452,63
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 93.717,48 39.463,04
13. 25.855.968,91 26.761.291,80
14. 238.372,67 182.265,06
15. 25.617.596,24 26.579.026,74
16. 28.939.138,18 25.906.028,84
17. 2.636.149,87 2.189.154,35
18. Zuführung/Entnahme Gewinnrücklage -1.743.622,00 934.514,00
19. Ausschüttung 30.402.995,85 24.800.557,75
20. 28.533.510,44 28.939.138,18
Personalaufwand
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bilanzgewinn
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis nach Steuern
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Entnahme aus der Kapitalrücklage
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Umsatzerlöse 
Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Anlage 2

Anlage 4 - Erläuterungen Plan-Ist 2022

34081 Zeichen

1 
Erläuterung zum 
Plan-Ist-Vergleich 
2022 
Anlage 4

2 
Inhaltsverzeichnis: 
 
1. Erträge _______________________________________________________________ 3 
1.1. Umsatzerlöse: _____________________________________________________________ 3 
1.2. Aktivierbare Eigenleistungen inkl. Bestandsveränderungen ________________________ 4 
1.3. Sonstige betriebliche Erträge _________________________________________________ 5 
2. Aufwendungen ________________________________________________________ 6 
2.1. Materialaufwand: __________________________________________________________ 6 
2.2. Personalaufwand: _________________________________________________________ 9 
2.3. Abschreibungen: __________________________________________________________ 9 
2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen: ________________________________________ 10 
3. Finanzergebnis: _______________________________________________________ 11 
4. Ergebnis: ____________________________________________________________ 12 
5. Fazit: _______________________________________________________________ 13 
Anhang 1: Spartenrechnung ______________________________________________________ 14 
Anhang 2: Erläuterungen zu den Sekundärkosten _____________________________________ 17

3 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 
Erläuterungen zu Plan- / Ist-Abweichungen 
 
Die Erläuterungen beziehen sich auf d as Gesamtgeschäftsergebnis der Stadten t-
wässerungsbetriebe Köln , AöR. Auf die Sparten wird in dem jeweiligen Erläut e-
rungsteil eingegangen. In den Erläuterungen werden die direkten Plan - und Ist -
Kosten der Sparten analysiert.  
 
 
1. Erträge 
 
1.1. Umsatzerlöse: 
Umsatzerlöse in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2021
Januar bis Dezember 2022 216.293 209.341 6.952 213.724
 
Die Umsatzerlöse liegen über dem Planansatz ( 7,0 Mio. €) und bewegen sich 2,6 
Mio. € über dem Vorjahreswert.  
Die Erträge aus den Abwassergebühren sind 2022 mit 195,4 Mio. € rund 3,6 Mio. € 
über dem Planwert.  Zusätzlich haben die StEB Köln 2,3 Mio. € Abwassergebühren 
aus Vorjahren erhalten. 
Die Schmutzwassermengen wurden für 2022 mit 65,0 Mio. m³ geplant. Der Ist -Wert 
liegt bei 66,8 Mio. m³. Die versiegelten Flächen wurden mit 7 2,2 Mio. m² geplant. 
Auch hier kam es zu einem leichten Anstieg auf 72,9 Mio. m².  
Der aus den höheren Mengen resultierende Umsatzzuwa chs liegt bei 3,6 Mio. €. Die 
Erträge aus der Stromeinspeisung größer 2 MW auf dem GKW liegen aufgrund der 
hohen Marktpreise um 477 T€ höher als geplant. Die manuellen und provisorischen 
Einleitungen liegen in Summe ebenfalls 487 T€ über dem Planwert. 
 
Im Detail gliedern sich die Plan/Ist- Abweichungen wie folgt: 
 
Umsatz nach Sparten in T€                          Ist Plan Abweichung Ist 2021
Sparte Abwasser 203.280 196.295 6.985 200.344
sonstige Gewässer 1.877 2.000 -123 1.963
Parkweiher 759 757 2 642
Hochwasserschutz 5.561 5.791 -230 5.794
Betriebsführung WBV 2.674 2.673 1 2.825
Betrieb gewerblicher Art 882 728 154 750
Straßenentwässerung investiv 1.259 1.097 162 1.405
 
Die den Umsatzerlösen aus der Großveranlagung zugrunde liegenden Mengen und 
Preise stellen sich wie folgt dar:

4 
Menge Mio. m² % Tarif in € % Menge Mio. m³ % Tarif in € %
2010 71,1 -0,1% 1,28 3,2% 64,6 -2,4% 1,49 4,2%
2011 70,8 -0,4% 1,29 0,8% 64,8 0,3% 1,52 2,0%
2012 70,9 0,1% 1,30 0,8% 64,3 -0,8% 1,56 2,6%
2013 70,9 0,0% 1,30 0,0% 63,8 -0,8% 1,56 0,0%
2014 70,9 0,0% 1,30 0,0% 62,9 -1,4% 1,56 0,0%
2015 70,8 -0,1% 1,31 0,8% 63,3 0,6% 1,58 1,3%
2016 71,3 0,7% 1,31 0,0% 63,5 0,4% 1,58 0,0%
2017 71,7 0,6% 1,27 -3,1% 63,4 -0,2% 1,54 -2,5%
2018 71,7 0,0% 1,27 0,0% 63,7 0,4% 1,54 0,0%
2019 71,8 0,1% 1,27 0,0% 64,0 0,5% 1,54 0,0%
2020 72,2 0,6% 1,27 0,0% 66,1 3,3% 1,54 0,0%
2021 72,4 0,3% 1,27 0,0% 66,4 0,5% 1,54 0,0%
2022 72,9 0,7% 1,27 0,0% 66,8 0,6% 1,54 0,0%
Plan 2023 72,4 -0,7% 1,27 0,0% 66,5 -0,5% 1,54 0,0%
Geschäftsjahr Gebühr Niederschlagswasser Gebühr Schmutzwasser
 
 
Erläuterungen zu den Umsatzabweichungen der  Sparten sonstige Gewässer, Par k-
weiher, Hochwasserschutz sowie der Straßenentwässerung investiv:  
Hinweis: Da sich die Sparten Hochwasser, sonstige Gewässer , Straßenentwäss e-
rung investiv und die Betriebsführung WBV Wahn im Ergebnis zu Null saldieren, h a-
ben Änderungen in den Kostenp ositionen einen direkten Effekt a uf die Umsatzerlöse 
der Sparten, da eine 100 %ige Kostenerstattung von der Stadt Köln (Ausnahme A b-
schreibungen auf Kapitalsacheinlage) bzw. dem WBV Wahn erfolgt.  
Die Sparte sonstige Gewässer  (Ist-Umsatz 1.877 T€/ Plan -Umsatz 2.000 T€) liegt 
2022 unter dem Plan. Dies liegt an um 317 T€ niedrigeren Instandhaltungen.  
Die Sparte Parkweiher schließt mit Umsatzerlösen in Höhe von 759 T€ ab (Plan 757 
T€).  
Die Sparte Hochwasserschutz (Ist-Umsatz 5.561 T€/ Plan-Umsatz 5.791 T€) liegt bei 
den Umsatzerlösen 230 T€ unter ihrem Planwert. Im Bereich betrieblicher Hochwas-
serschutz liegen die Instandhaltung 102 T€ und die bezogenen Leistungen 112 T€ 
unter Plan. 
In der Sparte Straßenentwässerung investiv  fällt der Umsatz 162 T€ höher als ge-
plant aus. Verantwortlich hierfü r sind um 172 T€ niedrigere aktivierte Eigenleistun-
gen. 
 
1.2. Aktivierbare Eigenleistungen inkl. Bestandsveränderungen 
 
Aktivierte Eigenleistungen in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2021
Januar bis Dezember 2022 3.086 3.917 -831 3.870
 
Die aktivierbaren Eigenleistungen  betreffen größtenteils eigene I ngenieurleistungen 
der Sparte Abwasser  (Ist: 2.413 T€ / Plan: 3.120 T€). Auf die Sparten  Hochwasser-
schutz (Ist: 291 T€ / Plan: 182 T€), sonstige Gewässer (Ist 37 T€ / Plan 90 T€) und 
die Straßenentwässerung investiv (Ist: 278 T€ / Plan 450 T€) entfallen lediglich klei-
nere Anteile. Zusätzlich dazu gab es im BGA Co -Fermentation 32 T€ aktivierte Ei-
genleistungen. Durch den Abgang der Planungskosten der ersten Planung von Esch-
Pesch aus den Jahren 2006 bis 2010 sowie der anstehenden Neuplanung der Godo-

5 
rfer-Hauptstraße wurden rund 0,4 Mio. € aktivierte Eigenleistungen aus Vorjahren 
aufwandswirksam aufgelöst. 
Bestandsveränderungen in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2021
Januar bis Dezember 2022 3 0 3 2
 
Die Bestände haben sich im Jahr 2022 um 3 T€ erhöht. Hierbei handelt es sich um 
Leistungen an die Stadt Köln (Anteil Sinkkästen oder KAG Abrechnungen an Amt 
66).  
 
 
1.3. Sonstige betriebliche Erträge 
 
Sonstige betriebliche Erträge in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2021
Januar bis Dezember 2022 14.635 13.086 1.549 15.489
 
Die sonstigen betrieblichen Ertr äge werden nicht regelmäßig geplant, da es sich bei 
diesen Erträgen größtenteils um nicht planbare Größen handelt.   
Verglichen mit dem Vorjahr fallen die sonstigen betrieblichen Erträge um 854 T€ 
niedriger aus.  
 
Sonstige betriebliche Erträge Januar 
bis Dezember 2022 in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2021
WB BKZ Geb. u.and.Bau 6.209 8.143 -1.934 6.176
WB BKZ andere Sachanlagen 439 0 439 435
Baukostenzuschüsse pauschal 310 400 -90 365
WB BKZ technische Anlagen 1.621 0 1.621 1.687
Erträge Auflösung Bauzuschüsse 8.578 8.543 36 8.663
Erträge Auflösung sonstige RST 4.707 4.165 542 5.168
Periodenfremde Erträge 2
Erträge aus Forschungsvorhaben 331 0 331 144
Erträge Zuschüsse Gewässer
Erträge Pauschalwertberichtigungen 498 0 498 834
Erträge aus Nachaktivierungen 15 0 15 0
Versicherungsentsch. Stadt Köln 105 0 105 60
Erträge Schadensersatz 27 0 27 69
sonstige Erträge 5.722 4.216 1.506 6.374
Erträge aus Anlagenabgang 67 0 67
Erträge PRAP Pumpwerk 27 27 0 27
Nebenforderungen § 6 228 300 -72 321
Sonstige betriebliche Erträge 14.635 13.086 1.549 15.489  
  
Die Erträge aus der Auflösung der son stigen Rückstellungen in Höhe von 4,7 Mio. € 
resultieren u. a. aus der Auflösung der Abwasserabgaberückstellung aufgrund der 
Abgabefreiheit für das Veranlagungsjahr 2021 in Höhe von 4,4 Mio. €. Die Auflösung 
von Rückstellungen für die Großveranlagung durch  die Stadt für das Jahr 2020  in 
Höhe von 186 T€ war nicht geplant.  
Bei den Erträgen aus Forschungsvorhaben (331 T€) sind 252 T€ Erträge für das For-
schungsprojekt 4. Reinigungsstufe enthalten. 
 
 
  
 In der Tabelle sind aufgrund einer Vielzahl von Einzelpositionen nur die wesentlichen Posten aufgeführt. Die Summierung enthält   
 dagegen alle Positionen.

6 
 
 
2. Aufwendungen 
 
2.1. Materialaufwand: 
Materialaufwand in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2021
Januar bis Dezember 2022 -50.406 -47.188 -3.218 -46.081 
Der Materialaufwand liegt 2022 3,2 Mio. € über dem Planwert. Dies liegt an zwei Ab-
gängen nicht aktivierter Anlagen im Bau (2,6 Mio. Euro), höheren Kosten für die be-
zogenen Leistungen (+0,6 Mio. Euro) sowie aufgrund der Energiekrise höheren Be-
schaffungskosten für Flockungshilfsmittel  (+0,4 Mio. Euro) und Fällmittel (+0,3 Mio. 
Euro). 
Vergleich der Materialkosten 2022 vs. 2021:  
Gegenüber 2021 kam es zu einer Steigerung des Materialaufwands in Höhe von 4,3 
Mio. €. Im Wesentlichen liegt dies am Abgang aus nicht aktivierten Anlagen im Bau  
sowie höheren Energiekosten direkt (Diesel für die Fahrzeuge) sowie indirekt durch 
höhere Fäll- und Flockungsmittelpreise. 
 
Materialaufwand in T€                          
Januar bis Dezember 2022 Ist Plan Abweichung Ist 2021
Nutriox und Sonstige -464 -805 341 -383 
Materialeinsatz -665 -375 -290 -341 
* Vorräte Verbrauch -1.273 -1.366 93 -910 
Laufende Betriebskosten Fahrzeuge -929 -759 -170 -821 
Gas Abt. T -148 -28 -120 -45 
Gas für Stromerzeugung -212 -250 38 -312 
Strom Abt. T -1.721 -1.461 -260 -1.744 
Wasser Abt. T -104 -172 68 -93 
Abgang aus nicht aktivierten AIB -2.606 0 -2.606 
* Direktverbrauch -6.079 -2.615 -3.464 -3.088 
** Materialeinsatz -7.352 -3.981 -3.371 -3.998 
** Materialaufwand aus SAP-MM -3.760 -3.234 -526 -2.999 
Instandhaltung Maschinentechnik -1.407 -1.875 468 -2.331 
Instandhaltung techn. Gebäude o. VW -8.535 -9.687 1.152 -9.295 
* Instandhaltung -9.942 -11.562 1.620 -11.626 
* bezogene Leistung -6.226 -5.595 -631 -5.136 
Schlammabfuhr TK -6.508 -6.655 147 -6.134 
Sandfanggut TK -57 -82 25 -72 
Rechengut TK -901 -1.007 107 -912 
Schlammabfuhr TB -91 -115 24 -84 
* Nebenstoffabfuhren -7.557 -7.859 302 -7.202 
** Inst. bezog. Leistung -23.726 -25.016 1.291 -23.963 
Benutzung fiskalischer Grundstücke -364 -365 1 -364 
Benutzung städtisches Straßenland -2.616 -2.618 1 -2.616 
Umlagen an Verbände -5.379 -4.770 -609 -4.941 
Bereitstellung Frischwasserverbrauchs. -524 -510 -14 -500 
** Sonstige Kosten Material -8.974 -8.354 -620 -8.509 
** Abwasserabgabe -6.594 -6.602 8 -6.611 
*** Materialaufwand -50.406 -47.188 -3.218 -46.081  
 
  In der Tabelle sind aufgrund einer Vielzahl von Einzelpositionen nur die wesentlichen Posten aufgeführt. Die Summierung enthält   
 dagegen alle Positionen.

7 
Im Folgenden werden die wesentlichen Abweichungen 2022 im Detail erläutert: 
Aufgrund der stark gestiegen Gaspreise war es in 2 022 nicht mehr wirtschaftlich 
Strom in den BHKWs mit Erdgas zu produzieren. Die BHKWs wurden sukzessive im 
ersten Quartal 2022 auf ausschließlichen Faulgasbetrieb umgestellt. Die zusätzlichen 
Strommengen wurden als Fremdstrom bezogen und erklären die erhöhten Stromkos-
ten (Ist 1.721 T€ / Plan 1.461 T€ / Abw. -260 T€). 
Die Fällmittel liegen 322 T€ über Plan. Langanhaltende Lieferengpässe, Verteuerun-
gen des Energiebezuges und daraus resultierende Verknappung von Fällmitteln für 
die Abwasserreinigung, die den G eschäftsbetrieb erheblich beeinflusst haben . Trotz 
gültigem Rahmenvertrag stiegen die Preise massiv.  Die Mitarbeitenden haben allein 
im GKW in den Monaten November und Dezember rund 180t Grünsalz durch einen 
intelligenten Streckbetrieb, unter Einhaltung der Ablaufwerte, eingespart. Dies konnte 
die enorme Preissteigerung jedoch nicht zu 100% auffangen. Ab März 2023 steigt 
der ursprüngliche Lieferant wieder in die Produktion ein.   
 
 
Die laufenden Kosten für Fahrzeuge liegen 170 T€ über Plan bzw. 108 T€ über dem 
Vorjahr. Kostentreiber waren hier die hohen Dieselpreise. 
Abgang aus nicht aktivierter AIB: Aufgrund von externen Faktoren musste beim Pro-
jekt Esch-Pesch der Ort an dem das Pumpwerk errichtet werden soll komplett geän-
dert werden. Dies hatte zur Folge, dass auch die gesamte Trasse geändert wurde. 
Die Planung der Jahre 2006 bis einschließlich 2010 (inkl. der aktivierten EILS) hat 
somit nicht mehr Bestand und muss daher von den investiven Maßnahmen ins ope-
rative Ergebnis umgebucht werden. Aufgrund inzwischen erhöhter hydraulischer An-
forderungen wird ebenfalls die Planung der Godorfer Hauptstraße ab 2008 abge-
schrieben.  
Im Bereich Instandhaltung wird der Planwert (Ist 10,0 Mio. € / Plan 11,6 Mio. €) um 
1,6 Mio. € unterschritten. Die Kanalsanierungen liegen mit 6,6 Mio. € rund 1,0 Mio. € 
unter dem Planwert. Der Bereich TB ist 233 T€ unter dem Planwert. Dies liegt zum

8 
Großteil an geringeren Instandhaltungen auf dem GKW ( -264 T€). Eine weitere Un-
terschreitung gibt es im Bereich betrieblichen Hochwasserschutz (-102 T€). 
Die bezogenen Leistungen (Ist 6,2 Mio. €/ Plan 5,6 Mio. €) sind 0,6 Mio. € über Plan. 
Während der Geschäftsbereich TP mit 388 T€ unter Plan liegt, wurden unterjährig 
weitere Mittel für den aktuellen  15-jährigen SüwVKan Zyklus bereitgestellt. Die StEB 
Köln konnten hier noch günstige Rahmenverträge ausschöpfen. Eine Planüber-
schreitung von maximal 300 T€ wurde TB3 unterjährig freigegeben (Ist -
Überschreitung 259 T€). Im GKW  werden die bezogenen Leistungen um 867 T€ 
überschritten. Aufgrund der Großprojekte auf dem GKW mussten dort vermehrt Rei-
nigungen durchgeführt werden. Sie liegen rund 0,2 Mio. € über dem Vorjahr. Des 
Weiteren sind 320 T€ für das Forschungsvorhaben 4. Reini gungsstufe angefallen. 
Die StEB Köln erhielten hier eine Kostenerstattung in Höhe von 80% in den sonsti-
gen betrieblichen Erträgen. 
Bei den Nebenstoffabfuhren ist der Planwert ( 7,9 Mio. €) um 302 T€ unterschritten. 
100% dieser Abweichung resultiert aus dem Großklärwerk in Köln Stammheim.  In 
Stammheim gab es leicht geringere Schlamm- und Rechengutmengen.

9 
 
2.2.  Personalaufwand: 
Personalkosten in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2021
Januar bis Dezember 2022 -57.091 -57.710 619 -59.344 
 
Die Personalkosten liegen  619 T€ (1,1 %) unter dem Planwert und 2,3 Mio. € unter 
dem Vorjahr (3,8 %). Die direkten Personalkosten liege n mit 1,5 Mio. € unter ihrem 
Planwert. Aufgrund einer hohen Fluktuationsquote von 7,25% konnten nicht alle Stel-
len zeitnah nachbesetzt werden.   
Die Rückstellungen liegen mit 0,5 Mio. € über dem Plan. Haupttreiber sind hier die 
Beihilfe- und Pensionsrückstellungen. Im Vergleich zum Vorjahr fallen die Zuführun-
gen deutlich geringer aus. Aufgrund steigender Zinsen erhöht sich der Diskontie-
rungssatz und dies hat dämpfende Wirkung auf dem Barwert zum 31.12.2022. 
Personalkosten in T€ 
per Dezember 2022 Ist Plan Abweichung Ist 2021
***   Alterteilzeit gesamt -1.563 -921 -642 -879 
***   Auszubildende gesamt -417 -493 76 -442 
***   Lohnkosten gesamt -14.013 -14.360 347 -14.390 
***   Gehälter gesamt -27.574 -29.380 1.806 -27.616 
***   Bezüge -1.071 -1.042 -29 -1.045 
***   Altersversorgung -3.418 -3.343 -76 -3.443 
***   Pauschale Lohnsteuer HR -139 -152 13 -136 
****  direkte Personalkosten -48.195 -49.691 1.495 -47.952 
****  Beihilfen -269 -200 -69 -251 
****  Versorgungsbezüge Beamte -712 -440 -272 -640 
****  Personalrückstellungen -7.773 -7.238 -535 -10.479 
****  sonstige Personalkosten -142 -141 -1 -23 
***** Summe -57.091 -57.710 619 -59.344 
 
Die Ist-Kosten für die Sparte Abwasser (Gebührenhaushalt) betrugen 53,7 Mio. €. 
Für die übrigen Sparten entstehen Ist-Kosten von rd. 3,4 Mio. € gegenüber einem 
Planwert von 3,4 Mio. €.  
 
 
2.3. Abschreibungen: 
Abschreibungen in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2021
Januar bis Dezember 2022 -78.595 -79.516 921 -78.290 
 
Die Abschreibungen liegen 0,9 Mio. € unter Plan (1,16%). Es kam zu einem geringe-
ren Inbetriebnahmevolumen (31 Mio. €) als geplant. Der Bestand der Anlagen im Bau 
(AIB) erhöhte sich von 81,0 Mio. € auf 87,9 Mio. € (inkl. Hochwasserschutz, sonstige 
Gewässer, Parkweiher und Straßenentwässerung).

10 
2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen: 
sonstiger betrieblicher Aufwand Ist Plan Abweichung Ist 2021
Januar bis Dezember 2022 -13.467 -11.765 -1.701 -12.933 
 
Der sonstige betriebliche Aufwand befindet sich 1,7 Mio. € über dem Planwert.  Ge-
genüber 2021 ist er um 534 T€ gestiegen.  
Die Hauptgründe für die Abweichung in 202 2 liegen im Verlust aus Anlagenabgang  
(0,5 Mio. €) sowie höheren Kosten für die Instandhaltung von Verwaltungsgebäuden 
und der Betriebs- und Geschäftsausstattung (+0,9 Mio. €).  
Innerhalb der EDV Kosten (Ist 4.225 T€ / Plan 4.559 T€ / Abw. -334 T€) liegt die IT -
Beratung 433 T€ unter ihrem Planwert.  
 
Die sonstigen Verwaltungskosten (Ist 520 T€ / Plan 368 T€ / Abw. -151 T€) liegen 
über Plan. A ufgrund der erhöhten Fluktuation fielen die Kosten für Stellenanzeigen 
mit 135 T€ höher als geplant aus.  
Die Kosten für Jahresabschluss, Beiträge, Gebühren und Rechtsanwälte sind mit 
1.514 T€ rund 389 T€ über ihrem Planwert. Hier sind höhere Aufwendungen für  For-
schungsvorhaben (Ist 187 T€/ Plan 35 T€ / Abw. -152 T€) enthalten. Daneben gab es 
höhere Kosten für den Jahresabschluss (+57 T€) sowie um 69 T€ höhere Rechts - 
und Beratungskosten. 
Betriebs- & Verwaltungskosten 
Januar bis Dezember 2022 in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2021
Fortbildung/Reise -811 -777 -33 -584 
nicht abzugsfähige BA -228 -135 -93 -135 
Raum-/Grundstückskosten -804 -743 -60 -753 
EDV -4.225 -4.559 334 -4.505 
Instandhaltung -1.292 -388 -904 -467 
Miete sonstige Geräte -211 -97 -114 -176 
sonstige VW-Kosten -520 -368 -151 -320 
Verluste aus Anlagenabgang -507 0 -507 -927 
Fremdarbeiten -501 -342 -159 -469 
Versandkosten -39 -42 3 -39 
Telefon, Fax -477 -403 -74 -433 
KFZ-Kosten -172 -150 -22 -179 
JAP, Beitr. Geb. RA -1.514 -1.126 -389 -1.287 
Umlage ggü. Stadt Köln -1.743 -1.970 227 -2.188 
Wertberichtigung Forderungen -22 0 -22 -62 
Betriebs-/Verwaltungskosten -13.064 -11.101 -1.963 -12.522 
 
Die Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit liegen mit 402 T€ rund 262 unter dem 
Planwert. Gegenüber dem Vorjahr ist der Aufwand um 9 T€ gesunken.  
Öffentlichkeitsarbeit / Vertrieb in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2021
Januar bis Dezember 2022 -402 -664 262 -411

11 
 
3.  Finanzergebnis: 
Finanzergebnis in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2021
Januar bis Dezember 2022 -8.540 -8.081 -459 -9.646 
 
Das Finanzergebnis ist 459 T€ schlechter als geplant . Während die StEB Köln im 
ersten Halbjahr noch von den Negativzinsen profitieren konnte ( 263 T€ Ert räge), 
wurden diese Einsparungen  von den  vier Leitzinserhöhungen der EZB im zweiten 
Halbjahr 2022  (+2,5%-Punkte) überkompensiert. Trotzdem  hat sich das Finanzer-
gebnis von 2021 nach 2022 um weitere 1,1 Mio. € verbessert.  
Die nachfolgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Höhe der Verbindlichkeiten g e-
genüber Kreditinstituten inkl. Trägerdarlehen in den Jahren 201 1 bis 20 22. Der 
durchschnittliche Zins wu rde durch den hohen Zinssatz für das Trägerdarlehen ge-
genüber der Stadt Köln in Höhe von 6,50 % negativ b eeinflusst. Dieser Effekt entfällt 
seit 2015 vollständig. Insgesamt ist zu sehen, dass die StEB  Köln die durchschnittli-
chen Ve rbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (inkl. Trägerdarlehen) stetig sen-
ken konnten. Des Weiteren konnte der durchschnittliche  Zinssatz ebenfalls reduziert 
werden.  
Das Finanzergebnis (ohne Rückstellungsanteile) ist seit 201 1 um 37,8 Mio. € bzw. 
84,1 % gesunken. 
 
 
 
 
Die Finanzierungsstrategie der StEB Köln ist nach wie vor eine möglichst langfristige 
Zinsbindung, analog zur Langlebigkeit des Anlagevermögens, herzustellen.  
81,7 % der Kredite haben eine Restlaufzeit von größer einem Jahr.  
 
in T€ 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
durchschnittliche Höhe der 
Verbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten inkl. Trägerdarlehen
649.570 670.032 700.488 756.772 782.712 817.604 820.707 857.269 890.429 937.449 978.622 995.208
Finanzergebnis ohne RST-Anteile 7.094 8.064 10.327 14.177 18.089 22.629 26.234 29.202 31.778 37.667 42.630 44.852
durschnittlicher Zins auf Portfolio 1,09% 1,20% 1,47% 1,87% 2,31% 2,77% 3,20% 3,41% 3,57% 4,02% 4,36% 4,51%
Anteil Festzinsvereinbarungen per 31.12 65,33% 67,65% 68,70% 82,43% 83,40% 92,89% 95,97% 91,76% 93,20% 86,48% 89,30% 88,52%
Anteil variable Kredite am 31.12. in T€ 218.388 211.147 213.660 124.213 123.291 54.997 32.180 67.656 58.608 120.010 90.832 93.139

12 
 
4. Ergebnis: 
Gesamtergebnis in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2021
Januar bis Dezember 2022 25.618 21.864 3.754 26.579
 
Der Jahresgewinn setzt sich aus dem Gewinn der Sparte Abwasser (Gebührenhau s-
halt) 30.236 T€ (Plan 25.615 T€), dem Verlust der Sp arte Straßenentwässerung in 
Höhe von 2.116 T€ (Planverlust 1.694 T€), dem Gewinn aus dem Betrieb gewer bli-
cher Art mit 134 T€ (Plangewinn 122 T€) sowie den Jahresfehlbeträgen in den Spar-
ten Hochwasser, Straßenentwässerung investiv, sonstige Gewässer und Parkweiher 
zusammen. Die Fehlbeträge der Sparten Hochwasser, Straßenentwässerung inves-
tiv, sonstige Gewässer und Parkweiher ergeben sich aus Abschreibungen in Höhe 
von 115 T€, 908 T€, 167 T€ sowie 1.446 T€. Diese resultieren aus dem von der Stadt 
unentgeltlich, im Wege einer Sacheinlage, übe rtragenen Vermögen. In Höhe der Ab-
schreibungen wurde ein gleich hoher Betrag aus der Kapitalrücklage entnommen. 
Dies führt zu einem ausgeglichenen Spartenergebnis. 
Insgesamt wurde das Planergebnis überschritten (+ 3.754 T€). In den einzelnen Kos-
tenarten gab es jedoch Planabweichungen, die aus der nachfolgenden Grafik ersicht-
lichen werden. Die Grafik bezieht sich auf das Gesamtunternehmensergebnis. 
Die wesentlichen ergebnisverbessernden Faktoren resultieren aus Umsatzerlösen 
inkl. aktivierter Eigenleistungen, sonstigen betrieblichen Erträge  sowie den Abschrei-
bungen. Negativ auf das Ergebnis, im Verhältnis zum Plan, haben sich die höheren  
Abschreibungen, Material- sowie die höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen 
ausgewirkt.   
0
2.500
5.000
7.500
10.000
12.500
15.000
17.500
20.000
22.500
25.000
27.500
30.000
32.500
Planergebnis 2022 
(21.864 T€)
Umsatzerlöse inkl. 
akt. EILS
(+6.155 T€)
sonstige 
Betriebliche 
Erträge (+1.549 
T€)
Materialaufwand
(+3.218 T€)
Personalkosten 
(-619 T€)
Abschreibungen
(-921 T€)
SBA inkl. Steuern 
(+1.813 T€)
Finanzergebnis
(+459 T€)
Istergebnis 2022 
(25.618 T€) 
Vom Plan 2022 zum Ist 2022

13 
5. Fazit: 
Das Planergebnis wurde übertroffen. Dies lag im Wesentlichen an höheren Kanalbe-
nutzungsgebühren geringeren Abschreibungen sowie Personalkosten. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute konnte n aufgrund des günstigen 
Cash Flows um 22,6 Mio. € gesenkt werden. Seit 2009 sanken die Verbindlichkeiten 
gegenüber Kreditinstituten um 381,0 Mio. €. Hätten die StEB Köln nicht Gewinne in 
Höhe von bislang 229,1 Mio. € an die Stadt Köln ausgeschüttet, lägen die Verbind-
lichkeiten gegenüber Kreditinstituten nur noch bei 400,9 Mio. € (statt 630,0 Mio. €).  
Die Vorteile aus den Kostenreduzierungen aufgrund der stetig gesunkenen Finanzie-
rungszinsen sind zu Ende. 2022 wird vorerst das Jahr mit dem niedrigsten Zinswauf-
wand sein . In den vergangenen 10 Jahren  entstand dadurch ein Kostenvorteil von 
inzwischen 37,8 Mio. € pro Jahr. Dieser wirkte entsprechend dämpfend auf die an-
derweitigen Kostenerhöhungen, z.B. Lohn- und Entsorgungskostensteigerungen, aus 
und ermöglichte dadurch die Abwassergebühren moderat zu g estalten. In Zukunft 
entfällt dieser Vorteil mit der Folge, dass Kostensteigerungen in Gebührenerhöhun-
gen münden werden.   
Bei der Risikoprüfung der prognostizierten Frischwassermengen stellte sich heraus, 
dass aufgrund der heißen Sommer die individuellen Frischwasserverbrauchsmengen 
auf 6 6,8. Mio. m³ gestiegen sind. Dies führte und führt in den Veranlagungsjahren 
2020 bis 2022 zu höheren Gebühreneinnahmen, einerseits. Andererseits besteht das 
Risiko eines verregneten Sommers und den damit verbundenen sinke nden Frisch-
wasserverbrauchsmengen. Dieses Risiko betrifft die Jahre  2023ff. 
Für das Wirtschaftsjahr 2023 wurden die Abwassergebührensätze konstant gehalten. 
Der Schmutzwassersatz beträgt weiterhin 1,54 Euro/m³. Der Niederschlagswasse r-
satz liegt bei 1,27 Euro/m².  
Nach den ersten Informationen des Steueramts der Stadt Köln werden die Erträge 
aus der Kanalbenutzungsgebühr für das Jahr 2023 gegenüber dem Planwert um 3,3 
Mio. Euro unterschritten. Die Frischwasserbezugsmengen ( -3.934 T€) sind gegen-
über dem Planw ert um 2,6 Mio. m³ gesunken. Nach Auskunft des Steueramts  sind 
jedoch noch nicht alle Bescheide verarbeitet. Belastend für 2023 sind weiterhin hohe 
Strompreise und hohe Preise für Fäll - und Flockungsmittel. Ein wahrscheinlicher Ta-
rifvertragsabschluss über den im Wirtschaftsplan 2023 verankerten 2,5% belastet 
das Ergebnis weiter. Deutlich höhere Zinsaufwendungen durch fortlaufende EZB 
Leitzinserhöhungen werden teilweise durch höhere Diskontierungsfaktoren bei den 
Personalrückstellungen kompensiert. Dennoch g ehen die StEB Köln aktuell davon 
aus, dass das Planergebnis 2023 in Höhe von 22,8 Mio. Euro erreicht wird.

14 
Anhangverzeichnis 
Anhang 1: Spartenrechnung 
 
Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€
203.280 196.295 0 0 1.259 1.097 1.877 2.000 759 757 2.643 2.668 2.312 2.476 607 647 2.674 2.673 882 728
3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
2.413 3.120 0 0 278 450 37 90 67 75 292 182 0 0 -2 0 0 0 32 0
11.923 10.625 7 0 80 22 42 0 5 5 2.460 2.430 23 4 48 0 8 0 39 0
217.619 210.040 7 0 1.617 1.569 1.956 2.090 831 837 5.395 5.280 2.335 2.480 653 647 2.682 2.673 953 728
-46.475 -43.056 -425 -38 -405 -425 -544 -788 -342 -333 -199 -255 -617 -835 -14 -105 -1.376 -1.331 -9 -22
-53.677 -54.265 -936 -897 0 0 -578 -531 -135 -122 -358 -338 -609 -608 -171 -221 -627 -727 0 0
-70.610 -71.919 0 0 -1.453 -1.200 -282 -290 -1.619 -1.480 -4.179 -4.200 -301 -307 -13 -16 -31 0 -106 -104
-12.895 -11.434 -13 -10 -161 0 -19 -21 -5 -4 -4 -7 -168 -138 -61 -80 -78 -70 -63 0
1.825 1.880 -166 -250 -408 -500 -195 -316 -64 -75 -310 -200 -96 -100 -8 60 -43 -55 -535 -444
1.326 1.165 -356 -275 0 0 -223 -200 -47 -40 -129 -130 -277 -250 -120 -80 -174 -190 0 0
1.511 1.215 -222 -220 -7 0 -293 -105 -30 -80 -96 -85 -264 -240 -266 -205 -333 -280 0 0
-203 -154 -3 -3 0 0 0 0 -10 -10 0 0 -3 -2 0 0 -19 -20 0 0
-179.198 -176.568 -2.121 -1.693 -2.434 -2.125 -2.134 -2.251 -2.252 -2.144 -5.275 -5.215 -2.335 -2.480 -653 -647 -2.681 -2.673 -713 -570
38.421 33.472 -2.114 -1.693 -817 -556 -178 -161 -1.421 -1.307 120 65 0 0 0 0 1 0 240 158
-8.185 -7.858 -2 0 -91 -25 11 -5 -25 -10 -235 -180 0 0 -1 -12 -3
30.236 25.614 -2.116 -1.693 -908 -581 -167 -166 -1.446 -1.317 -115 -115 0 0 0 0 0 0 228 155
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -94 -32
30.236 25.614 -2.116 -1.693 -908 -581 -167 -166 -1.446 -1.317 -115 -115 0 0 0 0 0 0 134 123
0 0 0 0 908 581 167 166 1.446 1317 115 115 0 0 0 0 0 0 0 0
30.236 25.614 -2.116 -1.693 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 134 123
Sonstige Steuern
Jahresergebnis
Entnahme aus der Kapitalrücklage
Spartenergebnis
Umlagen der Overheadkosten
Ordentliches 
Unternehmensergebnis
Übrige Umlagen
Finanzergebnis
Ordentliche betriebliche 
Aufwendungen
Abschreibungen
Sonstige betriebliche 
Aufwendungen
Interne Leistungsverrechnung
Bestandsveränderung
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Gesamtleistung
Hochwasser-
schutz-
zentrale
Betriebs-
führung
WBV Wahn
Betrieb gewerb-
licher Art
Straßenent-
wässerung 
investiv Parkweiher
betrieblicher
Hochwasser-
schutz
konstruktiver
Hochwasser-
schutz
sonstige 
Gewässer
Straßenent-
wässerung
Gebühren-
haushalt
Umsatzerlöse
Betriebsergebnis
Ertragssteuern
 
 
Ergebnisse Spartenrechnung: 
Während die Ergebnisse aus den Sparten Gebührenhaushalt, Straßenentwässerung 
und dem Betrieb gewerblicher Art in den StEB  Köln verbleiben, soll in den Sparten 
sonstige Gewässer, Parkweiher, Hochwasserschutz und Betriebsführung Wahn eine 
Kostendeckung erzielt we rden. Für die Hochwasserschutzzentrale werden die Kos-
ten nach einem  Schlüssel aufgeteilt und auf die Stadt Köln und die Sparte Abwas-
serbeseitigung umgelegt. 
So schließen die Sparten betrieblicher Hochwasserschutz, Hochwasserschutzzentr a-
le und Betriebsführung Wahn mit einem Jahresergebnis von Null ab. 
Der Jahresfehlbeträge der Sparte konstruktiver Hochwasserschutz, sonstige Gewä s-
ser, Straßenentwässerung investiv  sowie der Sparte Parkweiher resultieren aus der 
Abschreibung der Kapitalsacheinlage.

15 
Der kumulierte Spartenverlust der Straßenentwässerung, der aus der Sparte Abwa s-
ser getragen wird, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: 
Jahr Ergebnis der Straßenentwässerung 
2004 -1.500 T€ 
2005 -1.280 T€ 
2006 -   905 T€ 
2007 - 1.216 T€ 
2008 - 1.372 T€ 
2009 - 1.415 T€ 
2010 - 1.270 T€ 
2011 -1.371 T€ 
2012 -1.329 T€ 
2013 - 1.510 T€ 
2014 -1.822 T€ 
2015 - 1.900 T€ 
2016 -2.170 T€ 
2017 -1.740 T€ 
2018 -1.746 T€ 
2019 -1.714 T€ 
2020 -1.563 T€ 
2021 -1.796 T€ 
2022 -2.116 T€ 
Gesamt: - 29.735 T€

16 
 
Spartenergebnis HW, sonstige Gewässer, Parkweiher & Straßenentwässerung in-
vestiv / Entnahme aus Kapitaleinlage: 
Jahr  Ergebnis Sparte HW, Gewässer, Parkwei-
her & Straßenentwässerung investiv 
Entnahme aus 
Kapitaleinlage 
2005 -9 T€ 9 T€ 
2006 -23 T€ 23 T€ 
2007 -62 T€ 62 T€ 
2008 -62 T€ 62 T€ 
2009 -62 T€ 62 T€ 
2010  HW: -114 T€; Gewässer -228 T€ 342 T€ 
2011 HW: -115 T€; Gewässer -228 T€ 343 T€ 
2012  HW: -118 T€; Gewässer -228 T€ 346 T€ 
2013 HW: -118 T€; Gewässer -222 T€ 340 T€ 
2014 HW: -118 T€; Gewässer -222T€; 
 Straßenentwässerung investiv: -664 T€  
1.004 T€ 
2015  HW: -118 T€; Gewässer -222T€; 
 Straßenentwässerung investiv: -1.174 T€ 
1.514 T€ 
2016  HW: -118 T€; Gewässer -222T€; 
 Straßenentwässerung investiv: -1.609 T€ 
1.949 T€ 
2017  HW: -116 T€; Gewässer -221T€;  
Parkweiher -497 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -635 T€ 
1.469 T€ 
2018  HW: -116 T€; Gewässer -221T€;  
Parkweiher -852 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -648 T€ 
1.837 T€ 
2019  HW: -115 T€; Gewässer -203T€;  
Parkweiher -1.311 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -608 T€ 
2.237 T€ 
 
 
 
2020 HW: -115 T€; Gewässer -166T€;  
Parkweiher -1.312 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -642 T€ 
2.235 T€ 
2021 HW: -115 T€; Gewässer -166T€;  
Parkweiher -1.312 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -592 T€ 
2.185 T€ 
2022 HW: -115 T€; Gewässer -167 T€;  
Parkweiher -1.446 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -908 T€ 
2.636 T€ 
Gesamt:  -18.656 T€ 18.656 T€ 
Der Jahresfehlbetrag in der Sparte Hochwasser, sonstige Gewässer, Parkweiher und 
der investiven Straßenentwässerung resultiert aus Abschreibungen auf Anlagen (ins-
gesamt 69.017 T€ Anschaffungskosten), die von der  Stadt Köln unentgeltlich, im 
Wege einer Sacheinlage, übertragen wurden. In Höhe der Abschreibungen wurde ein 
gleich hoher Betrag aus der Kapitalrücklage entnommen. Dies führt zu einem ausg e-
glichenen Spartenergebnis. Der Stand der Kapitalrücklage, bezogen auf die von der 
Stadt Köln übertragenen Vermögen sgegenstände, beläuft sich per 31.12.20 22 auf 
50.357 T€.

17 
 
Anhang 2: Erläuterungen zu den Sekundärkosten 
 
Interne Leistungsverrechnung 
2022 2021
Sparte Abwasser 1.290 1.643
Straßenentwässerung -166 -238
Straßenentwässerung investiv -408 -548
sonstige Gewässer -195 -301
Parkweiher -64 -53
konstruktiver Hochwasserschutz -310 -379
betrieblicher Hochwasserschutz -96 -106
Hochwasserschutzzentrale -8 28
Betriebsführung WBV -43 -46
Summe -1.290 -1.643
Interne Leistungsverrechnung
 
 
Straßenentwässerung: Es gab einen Anstieg der verrechneten Stunden der Mitar-
beiter der Straßenentwässerung hin zu TB3. Dadurch sinkt der Saldo bei der Stra-
ßenentwässerung von 238 T€ auf 166 T€.  
Straßenentwässerung investiv: In 202 2 ist die interne Leistungsverrechnung um 
knapp 26% gesunken. Ein Großteil der Sanierungsprojekte ist abgeschlossen. 278 
T€ der 408 T€ waren aktivierte Eigenleistungen. 
Sonstige Gewässer : Aufgrund von verzögerten Förderzusagen für die Renaturie-
rung der sonstigen Gewässer konnten einige Projekte nicht begonnen werden. 
Dadurch sank die Anzahl der verrechneten Stunden.  
Hochwasserschutz: In der Sparte konstruktiver Hochwasserschutz gab es einen 
Anstieg (+50 T€) der für die Sparte Abwasser erbrachten Leistungen. Dadurch sank 
der Saldo der empfangen interne n Leistungsverrechnungen . In der Hochwasser-
schutzzentrale sanken die Leistungen für die Sparte Abwasser deutlich, sodass nun 
im Saldo Leistungen empfangen wurden. 
 
Umlagen 
2022 2021
Sparte Abwasser 1.326 1.280
Straßenentwässerung -356 -317
Straßenentwässerung investiv 0 0
sonstige Gewässer -223 -243
Parkweiher -47 -51
konstruktiver Hochwasserschutz -129 -122
betrieblicher Hochwasserschutz -277 -255
Hochwasserschutzzentrale -120 -82
Betriebsführung WBV -174 -210
Summe 0 0
Overheadkosten

18 
Die Umlagen sind im Vergleich zu 20 21 gestiegen. Deutliche Steigerungen gab es 
bei den sonstigen Gewässern und der Hochwasserschutzzentrale. 
Sonstige Gewässer: In 2021 hat die Sparte sonstige Gewässer die Reinigung Vor-
fluter Esch-Pesch-Auweiler (Sparte Abwasser) bearbeitet und koordiniert. Diese ha-
ben sich dann mit einem Wert von 125 T€  auf die Sparte Abwasser abgerechnet. 
Diese Arbeiten sind 2022 entfallen.  
Hochwasserschutzzentrale: Der Anstieg bei den Umlagen resultiert aus den deut-
lich höheren Kosten für das Gebäude 90. Hier wurde in 2022 die Elektrik im Foyer 
und die WC Anlagen saniert. 
 
Overheadkosten 
2022 2021
Sparte Abwasser 1.511 1.144
Straßenentwässerung -222 -190
Straßenentwässerung investiv -7 -7
sonstige Gewässer -293 -59
Parkweiher -30 -21
konstruktiver Hochwasserschutz -96 -75
betrieblicher Hochwasserschutz -264 -250
Hochwasserschutzzentrale -266 -182
Betriebsführung WBV -333 -360
Summe 0 0
Umlagen (inkl. KKP/PM)
 
Die Overheadkosten, die vom Overheadbereich in die anderen Sparten verrechnet 
wurden, veränderten sich leicht (+3,6%).  
Insgesamt betrugen die Overheadkosten aus dem M & V B ereich im Jahr 20 22 rund 
14,7 Mio. € (Vorjahr: 14,3 Mio. €) und stiegen somit um 2,1%.

Anlage 3 - Bestätigungsvermerk Abschlussprüfer

16219 Zeichen

[kpmg|logo] 
Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2 022 | 50084228-16129446 | 2 
 
2 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 
Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden  uneingeschränkten Bestätigungsver-
merk erteilt: 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfer s 
A
n die Stadtentwässerungsbetriebe Köln Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln 
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und d es 
Lageberichts 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerungs betriebe Köln Anstalt des öffentlichen 
Rechts, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und 
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem 
Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. 
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerungsbetriebe Köln Anstalt des 
öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestand-
teile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht 
inhaltlich geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen 
 Belangen den deutschen,
für 
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Anstalt des
öffentlichen Rechts zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Anstalt des öffentlichen Rechts. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungs-
urteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Infor-
mationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts.
Anlage 3

[kpmg|logo]  3 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2022 | 50084228-16129446  
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen 
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung 
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor- 
tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab- 
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestäti- 
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Anstalt des öffentlichen Rechts 
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs- 
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 
Sonstige Informationen 
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen 
Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lagebe- 
richts: 
• die Erklärung zur Unternehmensführung, die im Abschnitt „Personal“ des Lageberichts 
enthalten ist. 
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf 
die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch 
irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. 
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten 
sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen 
• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lagebe- 
richtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder 
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresab- 
schluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der 
den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen 
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt des öffentlichen 
Rechts vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrol- 
len, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh- 
rung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermögli- 
chen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen 
(d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort- 
lich, die Fähigkeit _der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Fortführung der Unternehmenstä-

[kpmg|logo]  Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2022 | 50084228-16129446 | 4 
 
tigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- 
hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber 
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes 
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder 
rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen Rechts vermittelt 
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deut- 
schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die 
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die 
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen 
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die 
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses 
der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe- 
richts. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss 
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen 
oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der 
Anstalt des öffentlichen Rechts vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jah- 
resabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den 
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü- 
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine 
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer 
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte 
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können 
aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, 
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der 
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei- 
dungen von Adressaten beeinflussen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahres- 
abschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen 
und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü- 
fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- 
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentli- 
che falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus 
Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da do- 
lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig- 
keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten 
können.

[kpmg|logo]  5 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2022 | 50084228-16129446  
 
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten 
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun- 
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um- 
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit 
dieser Systeme der Anstalt des öffentlichen Rechts abzugeben. 
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre- 
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig- 
keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi- 
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame 
Zweifel an der Fähigkeit der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Fortführung der Unterneh- 
menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche 
Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen 
Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese 
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen 
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs- 
vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön- 
nen jedoch dazu führen, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts ihre Unternehmenstätig- 
keit nicht mehr fortführen kann. 
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließ- 
lich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle 
und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- 
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt des öffentlichen Rechts 
vermittelt. 
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes- 
entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen 
Rechts. 
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten 
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter 
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga- 
ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und 
beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen An- 
nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu 
den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver- 
meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga- 
ben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten 
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- 
schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer 
Prüfung feststellen.

[kpmg|logo]  Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2022 | 50084228-16129446 | 6 
 
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen 
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b 
Abs. 3 EnWG 
Wir haben geprüft, ob die Anstalt des öffentlichen Rechts ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 
zum 31. Dezember 2022 eingehalten hat. 
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur 
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. 
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in 
Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prü- 
fung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere 
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend 
beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deut- 
schen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen 
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden 
als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstan- 
dards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. 
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und 
geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungsle- 
gungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als 
notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. 
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungsle- 
gungspflichten der Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 6b Abs. 3 EnWG. 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen 
Vertreter ihre Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Füh- 
rung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. 
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, 
der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 
EnWG beinhaltet.

[kpmg|logo]  7 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2022 | 50084228-16129446  
 
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung 
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten 
nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der 
Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. 
 
Köln, den 3. April 2023  
KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
gez. Hillesheim 
Wirtschaftsprüfer 
gez. Biermann 
Wirtschaftsprüfer

Beratungsverlauf (2)

12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.34 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Godorfer Hauptstraße
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
1536/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.05.2023
Erstellt
08.05.2023 15:55