4320/2019
Instandsetzung der Straßen "Mühlenbach" und "An der Malzmühle"
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Anlage 3- Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 3 66 07.02.2020 665/2 Herr xxx 00761333.docx 14 über Dezernat III An der Malzmühle - Mühlenbach Kostenberechnung zur Instandsetzung der Straßen Mühlenbach und An der Malzmüh- le RPA-Nr. KOB 2019/1588 Sehr geehrte Damen und Herren, gerne nehme ich Stellung zu Ihrem Schreiben vom 19.12.2019. Die Erneuerung der Lichtsignalanlagen wurde 2007 mit der Vorlage 4456/2007 als Gesamt- paket innerhalb des Förderpakets DIGI 3 FKZ: 16DKV30103 beschlossen. Die Kosten für die Erneuerung dieser Anlage betragen 601.000 € und werden in der Vorlage erwähnt. Der Übersichtsplan enthält den geplanten eingerahmten Fahrbahnbereich, da hier die ge- samte Fahrbahndecke erneuert werden soll. Die Grundlagenermittlung wird immer durchge- führt, aber nicht explizit erwähnt. Die mangelnde Griffigkeit ist als alleiniger Auslöser von Unfällen laut Polizeiinformationen bekannt und der Grund für die Fahrbahnsanierung außerhalb der Aufbruchflächen der Licht- signalerneuerungsbereiche. Es entsteht so eine zusammenhängende neue Fahrbahnober- fläche. Die Abstimmung mit allen Beteiligten bzgl. der weiteren Baumaßnahmen Treppe Pipinstraße mit Sanierung der Fahrbahn zur Deutzer Brücke ist natürlich erfolgt, da sie von den gleichen Beteiligten abgewickelt werden. Aufgrund des Förderprogramms muss die Lichtsignalerneu- erung bis Ende 2020 abgeschlossen sein und die Fahrbahnsanierung direkt im Anschluss im Sommer 2020 erfolgen. Die Lichtsignalerneuerung und die Fahrbahnsanierung werden nicht in einer Baumaßnahme sondern nacheinander über eigene Verfahren abgewickelt. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 - Sanierungsfläche Mühlenbach - Malzmühle
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80m604020 0 Mittelpunkt: [356559,5644478] 1:2000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 11.12.2019 Anlage 1
Anlage 2- Stellungnahme RPA
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/ 2 14 143 19.12.2019 Herr xxx / Herr xxx 66 über Dez. VIII An der Malzmühle/Mühlenbach in der Kölner Innenstadt Kostenberechnung zur Instandsetzung der Straßen „Mühlenbach“ und „An der Malz- mühle“ nach Erneuerung der Lichtsignalanlag RPA-Nr. KOB 2019/1588 Kosten eingereicht: ca. 462.200,00€ (netto) bzw. ca. 550.000,00€ (brutto) Kosten bestätigt: siehe Schreiben Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 15.11.2019, letztmalig ergänzt am 03.12.2019, legt 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung - die Kostenberechnung zur Instandsetzung der Straßen „Mühlenbach“ und „An der Malzmühle“ in der Kölner Innenstadt dem RPA zur Prüfung vor. Die Maßnahme wurde im Rahmen eines Ortstermins am 27.11.2019 in Augenschein genommen. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: Vor der Instandsetzung der Fahrbahn beabsichtigt 64 – Amt für Verkehrsmanagement – die Lichtsignalanlage (LSA) am Knoten Mühlenbach / An der Malzmühle / Matthiasstraße / Fil- zengraben im Rahmen des Förderprogramms DIGI3 zu erneuern. Die Kosten für die Erneue- rung der LSA einschließlich des dazugehörigen Tief- und Straßenbau sind in den vorgeleg- ten Unterlagen bisher nicht enthalten. Ich empfehle diese, zumindest nachrichtlich in der Be- schlussvorlage anzugeben. Die vorgelegten Unterlagen weisen wesentliche Merkmale einer Entwurfsplanung als Grund- lage für die Kostenberechnung nicht auf. So fehlen beispielsweise ein Lageplan, ein Bau- konzept oder die Bemessung bzw. Überprüfung des Oberbaus nach RStO1. Als Planunterla- ge wurde lediglich eine Lageskizze eingereicht. Das grob dargestellte Baufeld lässt nicht erkennen, welche Flächen saniert werden sollen. Eine Mengenberechnung liegt den Unter- lagen ebenfalls nicht bei. Die angegebenen Kosten können insofern nicht bestätigt werden. Im Weiteren liegen den vorgelegten Unterlagen Ergebnisse von Griffigkeitsmessungen bei. Aus diesen kann neben einer mangelhaften Griffigkeit der Fahrbahn eine nicht ausreichende Querneigung sowie ein handschriftlicher Eintrag über das Vorhandensein von Unfallhäu- fungsstelle(n) entnommen werden. Ob die fehlende Griffigkeit der Fahrbahn alleinige Ursa- che für eine Unfallhäufungsstelle ist, oder ob ggf. andere Mängel (z. B. straßenplanerische) ursächlich sind, kann nicht festgestellt werden. Zwei bei 66 angeforderte Vergaben (Vergabenummer 2019-0250-66 und 2019-0099-66), welche ggf. im Zusammenhang mit der vorliegenden Kostenberechnung stehen, konnten auch nach wiederholter Aufforderung, durch 66 nicht vorgelegt und in der elektronischen Vergabeassistenz (eVa) nicht eingesehen werden. Auch wenn ich grundsätzlich einen Handlungsbedarf erkenne, sehe ich die von 66 gewählte Vorgehensweise, ohne einen ordnungsgemäßen Entwurf, kritisch. Kostenrisiken ergeben sich u. a. aus einer nicht ausreichenden Grundlagenermittlung. 1 RStO: Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 Anlage 2 - 2 - Ich gehe davon aus, dass die vorliegende Maßnahme räumlich und zeitlich mit den tangie- renden Maßnahmen (z. B. Erneuerung der LSA [Vorlagennummer 0503/2019], Umgestal- tung der Pipinstraße [Vorlagennummer 1944/2017]) abgestimmt ist. Ich empfehle der Be- schlussvorlage einen Rahmenterminplan sowie die Gesamtkosten einschließlich den Kosten für die Lichtsignalanlage beizulegen. Bei Straßenerhaltungsmaßnahmen empfehle ich künftig die Richtlinien für die einheitliche Gestaltung von Erhaltungsentwürfen im Straßenbau, Ausgabe 2019 (RE Erhaltung 2019) anzuwenden. Mit freundlichen Grüßen Gez. Hemsing
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 09/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/66/665/2
Vorlagen-Nummer
4320/2019
Stand: 21.08.2023
Sachstandsbericht
Instandsetzung der Straßen "Mühlenbach" und "An der Malzmühle"
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Instandsetzung der Straßen „Mühlen-
bach“ und „An der Malzmühle“ nach Lichtsignalanlagenerneuerung im Stadtbezirk In-
nenstadt fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen in
Höhe von insgesamt 550.000 €.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Aufgrund fehlender personeller Ressourcen konnte die Maßnahme bisher nicht umgesetzt
werden.
Das Unfallgeschehen im Ausbaubereich wurde seit der Beschlussfassung kontinuierlich beo-
bachtet und neu bewertet. Seit Beginn des Jahres 2021 ist der Knotenpunkt Mühlenbach / An
der Malzmühle unfalltechnisch nicht mehr in Erscheinung getreten.
Aufgrund der Messergebnisse der Griffigkeitsmessungen aus dem Jahr 2017 besteht auch
weiterhin Bedarf an einer Oberflächensanierung, jedoch können aufgrund der zurückgegange-
nen Unfallzahlen andere priorisierte Maßnahmen vorrangig umgesetzt werden.
Nächste Schritte:
Weitere Beobachtung des Unfallgeschehens und ggf. bei negativer Entwicklung eine Verän-
derung in der Maßnahmenpriorisierung.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
August 2025
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer 4320/2019 Freigabedatum 27.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Instandsetzung der Straßen "Mühlenbach" und "An der Malzmühle" Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Instandsetzung der Straßen „Mühlenbach“ und „An der Malzmühle“ nach Lichtsignalanlagenerneuerung im Stadtbezirk Innenstadt fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen in Höhe von insgesamt 550.000 €. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 Verkehrsausschuss 12.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 550.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Instandsetzung des Mühlenbachs und An der Malzmühle ist nach Durchführung der Lichtsignal- anlagenerneuerung (im Rahmen des Förderprogramms DIGI3 gemäß Vorlage 4456/2007 mit Ge- samtkosten von 601.000 € für diesen Bereich) zwingend erforderlich, da die vorhandenen Straßen- oberflächen nach den zahlreichen neuen Leitungsgräben wieder ordnungsgemäß hergestellt werden müssen. Zusätzlich hat eine durchgeführte Griffigkeitsprüfung der Fahrbahnen akuten Handlungsbe- darf im geplanten Baubereich festgestellt, so dass die dortige gesamte Fahrbahndecke erneuert wer- den muss. Die Lichtsignalanlagenarbeiten und die Straßenbaumaßnahme sollen jeweils als Einzel- baumaßnahmen vergeben werden und müssen direkt aufeinander folgend ausgeführt werden. Eine Änderung der räumlichen Aufteilung des Verkehrsraums ist nicht vorgesehen. Eine Kostenbetei- ligung der Anliegerinnen und Anlieger ist aufgrund einer reinen Fahrbahnoberflächensanierung nicht vorgesehen. Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme belaufen sich auf 550.000 €. Die erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2020/2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 für Sach- und Dienstleitungen zur Verfügung. 3 Begründung der Dringlichkeit Die Maßnahmen sollen ab Sommer 2020 durchgeführt werden. Da zudem Fördermittel für die Licht- signalanlagenerneuerung in Anspruch genommen werden, kann die nächste fristgerecht zu errei- chende Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 27.04.2020 nicht abgewartet werden. Anlagen 1. Sanierungsfläche der Fahrbahnen Mühlenbach und An der Malzmühle 2. Stellungnahme RPA 3. Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4320/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.02.2020
- Erstellt
- 11.12.2019 11:54