0957/2017
Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen in Köln in freier und kommunaler Trägerschaft durch Ratsuchende im Jahr 2016
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Mitteilung Ausschuss
3294 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/5110 Vorlagen-Nummer 0957/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen in Köln in freier und kommunaler Trägerschaft durch Ratsuchende im Jahr 2016 Die Familienberatungsstellen in Köln in freier und kommunaler Trägerschaft wurden durch Ratsuchende 2016 in 7.238 Fällen in Anspruch genommen. Trotz dieser über die Jahre hin gleich bleibend hohen Klientenzahlen und einer zu nehmenden Verdichtung und Komplexität der Arbeit ergaben sich für Kölner Bürgerinnen und Bürger erfreulich nahezu keine Wartezeiten. - 68% der Anmeldungen erhielten innerhalb von 14 Tagen den ersten Termin , 90% waren innerhalb eines Monats in Beratungsprozesse eingebunden. - 84% der Beratungen haben unter neun Monaten gedauert und 54% hatten eine Beratungsdauer von unter drei Monaten. - 78 % der Beratungen wurden erfolgreich abgeschlossen. Für Familien mit Fluchterfahrung und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umfassen die Angebote der Familienberatungsstellen folgende Themen: - psychosoziale und pädagogische Begleitung, - Beratung und Therapie, - traumapädagogische Gruppenarbeit, - zugehende Kindergruppenarbeit, - Fallberatung und Fortbildung für Fachkräfte der Jugendhilfe, Kindertagesstätten und Schulen im Kontext Flucht und Trauma. In den Familienberatungsstellen wird außer auf Deutsch in über 16 verschiedenen Sprachen beraten. Entsprechend der Kölner Stadtgesellschaft finden sich fremdsprachliche Angebot e u.a. im türkischen, polnischen, und südeuropäischen Bereich. Zusätzlich werden Sprach - und Kulturmittler eingesetzt. Die Analyse der statistischen Daten ergibt, dass die Familienberatungsstellen überproportional sozial und ökonomisch belastete Familien mit ihren Angeboten erreichen: - Bei fast der Hälfte der Anmeldungen (47 %) sind Trennung und Scheidung und damit einhergehende Problemkonstellationen die Anmeldegründe. - Etwa 22 % der Klientinnen und Klienten sind Alleinerziehende. - Ca. 40% der angemeldeten Familien haben einen Migrationshintergrund. - Etwa 22% der Familien leben überwiegend von Transferleistungen. Der Anteil von ökonomisch prekären Arbeitsverhältnissen ist höher einzuschätzen. 2 Eine PLZ -basierte Überprüfung der Inanspruchnahme der verschieden en Beratungsstellen ergibt, dass Familien aus allen Stadtgebieten erreicht wurden und Familien aus Stadtgebieten mit beso n- ders hohen sozioökonomischen Belastungen überdurchschnittlich vertreten waren. Bezogen auf die erweiterten Aufgaben im Rahmen des neue n Bundeskinderschutzgesetzes (§§ 8a, 8b SGB8; §4 KKG)), übernehmen die Familienberatungsstellen die Beratung als „insoweit erfahre- ne Fachkräfte“ zu Risikoeinschätzungen bei Kindeswohlgefährdung . Darüber hinaus stellen die Familienberatungsstellen vielfältige Kooperationen mit Schulen, Familienzentren (z. Z. bestehen Kooperationen mit 119 Familienzentren), Netzwerken, „Frühe Hilfen“, etc. zur Verfügung. Im Kontext der Umsetzung der „Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“ gem. 3 Abs. 4 K KG- Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wirken die Familienberatungsstellen innerhalb der bezirklichen Netzwerke aktiv mit.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0957/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27