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0957/2017

Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen in Köln in freier und kommunaler Trägerschaft durch Ratsuchende im Jahr 2016

Mitteilung Ausschuss 02.05.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 8.5.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3294 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/5110 
 
Vorlagen-Nummer 
 0957/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 
 
Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen in Köln in freier und kommunaler Trägerschaft 
durch Ratsuchende im Jahr 2016 
Die Familienberatungsstellen in Köln in freier und kommunaler Trägerschaft wurden durch  
Ratsuchende 2016 in 7.238 Fällen in Anspruch genommen.  
Trotz dieser über die Jahre hin gleich bleibend hohen Klientenzahlen und einer zu nehmenden  
Verdichtung und Komplexität der Arbeit ergaben sich für Kölner Bürgerinnen und Bürger erfreulich 
nahezu keine Wartezeiten. 
- 68% der Anmeldungen erhielten innerhalb von 14 Tagen den ersten Termin , 90% waren  
innerhalb eines Monats in Beratungsprozesse eingebunden. 
 
- 84% der Beratungen haben unter neun Monaten gedauert und 54% hatten eine  
Beratungsdauer von unter drei Monaten. 
 
- 78 % der Beratungen wurden erfolgreich abgeschlossen. 
 
Für Familien mit Fluchterfahrung und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umfassen die  
Angebote der Familienberatungsstellen folgende Themen:  
- psychosoziale und pädagogische Begleitung,  
- Beratung und Therapie,  
- traumapädagogische Gruppenarbeit,  
- zugehende Kindergruppenarbeit,  
- Fallberatung und Fortbildung für Fachkräfte der Jugendhilfe, Kindertagesstätten und Schulen 
im Kontext Flucht und Trauma. 
In den Familienberatungsstellen wird außer auf Deutsch  in über 16 verschiedenen Sprachen   
beraten. Entsprechend der Kölner Stadtgesellschaft finden sich fremdsprachliche Angebot e u.a. im 
türkischen, polnischen, und südeuropäischen Bereich. Zusätzlich werden Sprach - und Kulturmittler 
eingesetzt. 
 
Die Analyse der statistischen Daten ergibt, dass die  Familienberatungsstellen überproportional 
sozial und ökonomisch belastete Familien mit ihren Angeboten erreichen: 
- Bei fast der Hälfte der Anmeldungen (47 %) sind Trennung und Scheidung  und damit  
einhergehende Problemkonstellationen die Anmeldegründe.  
- Etwa 22 % der Klientinnen und Klienten sind Alleinerziehende. 
- Ca. 40% der angemeldeten Familien haben einen Migrationshintergrund. 
- Etwa 22% der Familien leben überwiegend von Transferleistungen.  
Der Anteil von ökonomisch prekären Arbeitsverhältnissen ist höher einzuschätzen.

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Eine PLZ -basierte Überprüfung der Inanspruchnahme der verschieden en Beratungsstellen ergibt, 
dass Familien aus allen Stadtgebieten erreicht wurden und Familien aus Stadtgebieten mit beso n-
ders hohen sozioökonomischen Belastungen überdurchschnittlich vertreten waren. 
Bezogen auf die erweiterten Aufgaben im Rahmen des neue n Bundeskinderschutzgesetzes (§§ 8a, 
8b SGB8; §4 KKG)), übernehmen die Familienberatungsstellen die  Beratung als „insoweit erfahre-
ne Fachkräfte“ zu Risikoeinschätzungen bei Kindeswohlgefährdung . Darüber hinaus stellen die 
Familienberatungsstellen vielfältige Kooperationen mit Schulen, Familienzentren (z. Z. bestehen 
Kooperationen mit 119 Familienzentren), Netzwerken, „Frühe Hilfen“, etc. zur Verfügung. 
Im Kontext der Umsetzung der „Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen  und Familienhebammen“ 
gem. 3 Abs. 4 K KG- Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wirken die Familienberatungsstellen  
innerhalb der bezirklichen Netzwerke aktiv mit.

Beratungsverlauf (1)

09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0957/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27