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0494/2019

Öffentlichkeitsbeteiligung für das Konzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025"

Beschlussvorlage Ausschuss 07.03.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 21.03.2019, TOP 4.2.2

Anlage 3 Konzept zur Bürgerbeteiligung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)

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Anlage 4 Budgetplanung zur Bürgerbeteiligung

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Anlage 2 Konzept Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Konzept zur Bürgerbeteiligung

14054 Zeichen

1 von 7 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 
Stand: 19.02.2019 
Das Beteiligungsverfahren Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 findet im Rahmen der Pilotphase 
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung statt. 
Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die 
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen 
Beteiligungs- und Kommunikationsformate werden auf dieser Grundlage vor der Umsetzung weiter 
ausdetailliert. 
Entscheidungsgremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Beteiligungsspielraum:  Anhörung / Beratung 
Komplexität des Verfahrens:  komplex / individuell 
Kosten:   ca. 72.000 €  
 
1 Inhalte und Ziele 
1.1 Beteiligungsgegenstand 
Die Kölner Friedhöfe sollen anhand des Nutzungskonzepts „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ 
weiterentwickelt werden. Die Anzahl und die Flächen der 55 Kölner Friedhöfe sind kein 
Beteiligungsgegenstand. Beteiligungsgegenstand innerhalb dieses umfassenderen Konzeptes 
sind die Nutzungswünsche der Friedhofsbesucherinnen und –besucher . 
 
 Friedhof als kulturellen Raum wahrnehmen: Wie können die Grünflächen genutzt werden? 
Welche kulturellen Angebote könnten auf einem Friedhof stattfinden? 
 Klärung von grundlegenden Pietätsfragen: Wie wollen die Kölner*innen ihre Friedhöfe zukünftig 
nutzen? Wofür sollen die Friedhöfe nicht genutzt werden?  
 Was muss die Hausordnung für die zukünftige Nutzung der Friedhöfe leisten (z.B.: respektvolle 
Trauerkultur, Öffnung des Friedhofs für das Mitführen  Haustiere)? 
 Rückmeldung zu bereits umgesetzten und angedachten Nutzungsmöglichkeiten anhand 
thematisch strukturierter Diskussionen mit Nutzergruppen und der interessierten Öffentlichkeit. 
1.2 Ziele und Beteiligungsphasen  
Für die Öffentlichkeitsbeteiligung werden drei Beteiligungsphasen mit folgenden Zielen  
vorgeschlagen:

2 von 7 
Phase 1: Information und Sensibilisierung 
o Zielgruppen: spezifische Nutzergruppen1 (a) und breite Öffentlichkeit (b)  
o Ziele: 
- ÖB 1: Diskussion über und Sammlung von neuen Nutzungsvarianten mit spezifischen 
Nutzergruppen (Zielgruppe a) 
- Information und Sensibilisierung der Stadtgesellschaft: Das Tabu-Thema Friedhof in 
die Öffentlichkeit tragen (Zielgruppe b) 
o Vorgehensweise:  
- Aufsuchende Beteiligungsformate (Zielgruppe a) 
- Bereitstellung von generellen Informationen und Vorstellung der neuen 
Nutzungsvorschläge auf dem Mitwirkungsportal (Zielgruppe b) 
- Mediale Informations- und Sensibilisierungskampagne (Zielgruppe b) 
 
Phase 2: Hauptphase der Öffentlichkeitsbeteiligung 
o Zielgruppen: spezifische Nutzungsgruppen (a) und breite Öffentlichkeit (b) 
o Ziele: 
- Akzeptanz und Wahrnehmung der Friedhöfe als Kulturraum 
- Darstellung der möglichen Irritationen zwischen verschiedenen Nutzergruppen durch 
veränderte Nutzungsmöglichkeiten 
o Vorgehensweise:  
- ÖB 2: Online-Dialog zur Diskussion und Ergänzung der gesammelten neuen 
Nutzungsvarianten durch die breite Öffentlichkeit (Zielgruppe b) 
- ÖB 3: „Kölner Friedhofswoche“ mit Vor-Ort-Formaten auf ausgewählten Friedhöfen, 
z.B. Exkursionen oder Führungen (Zielgruppe b) 
 
Phase 3 (ÖB 4): Präsentation der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung 
o Zielgruppen: spezifische Nutzergruppen (a) und breite Öffentlichkeit (b) 
o Ziele:  
- Präsentation der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungsphasen 
- Information und Rechenschaft zur Weiterverarbeitung der Ergebnisse (Was wird 
weiterverfolgt? Was wird aus welchen Gründen nicht weiterverfolgt?)  
o Vorgehensweise: Präsentation der Ergebnisse bei 1-2 Abschlussveranstaltungen in 
Trauerhallen. Dokumentation der Ergebnisse auf dem Mitwirkungsportal. (Zielgruppen a/b) 
1.3 Gestaltungsspielräume 
 Komplexität des Beteiligungsverfahren: Komplex/Individuell 
 Gestaltungsspielräume pro Phase und Zielgruppe: 
o Phase 1: Information und Sensibilisierung 
- Spezifische Nutzungsgruppen (Zielgruppe a): Anhörung/Beratung  
- Breite Öffentlichkeit (Zielgruppe b): Information 
                                                      
1 Abschnitt 3.2 veranschaulicht eine beispielhafte Sammlung von Nutzergruppen.

3 von 7 
o Phase 2: Hauptphase Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Spezifische Nutzungsgruppen (Zielgruppe a): Anhörung/Beratung 
- Breite Öffentlichkeit (Zielgruppe b): Anhörung/Beratung 
o Phase 3: Präsentation der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Breite Öffentlichkeit (Zielgruppe b): Information → über die Ergebnisse der 
Öffentlichkeitsbeteiligung bei 1-2 Abschlussveranstaltungen 
2 Rahmenbedingungen 
2.1 Wie lauten die Rahmenbedingungen? 
 Beschluss über die Durchführung des Beteiligungsverfahrens vom Ausschuss Umwelt und Grün 
erforderlich. 
 Beschluss vom Ausschuss Umwelt und Grün zum Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“, 
in der die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung integriert werden, erforderlich. 
 Voraussetzung für die Umsetzung ist nach Verabschiedung des Konzeptes ggf. ein Beschluss 
über eine angepasste Friedhofssatzung durch den Rat 
2.2 Projektmanagement 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Zusammenarbeit mit dem Büro für 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Stadt Köln. 
2.3 Ressourcen (notwendiges Personal und Budget) 
 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen: hat die Federführung im Projekt, sowohl personell 
als auch hinsichtlich des Budgets 
 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung: Unterstützung via Online-Plattform und Online-Dialog 
(Mitwirkungsportal), Konzept einer PR Kampagne 
 Externes Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung (Kölner Freiwilligen Agentur e.V.):  
Aufsuchende Beteiligung 
 Überschlägige Kalkulation (Anlage 1) 
3 Kommunikations- und Beteiligungsplan 
3.1 Vorgeschichte und bestehende Konflikte? 
 Ein interdisziplinärer Arbeitskreis Kölner Friedhöfe beobachtet und bewertet die aktuelle 
Situation der 55 Kölner Friedhöfe. Innerhalb des Arbeitskreises arbeitet eine Arbeitsgruppe, die 
sich mit der aktuellen Situation des kulturellen Wandels auf den Friedhöfen auseinandersetzt.  
 Der Arbeitskreis hat einen ersten Konzeptentwurf zur Weiterentwicklung erarbeitet. In dem 
Entwurf wird der Wandel der Trauerkultur dargestellt. Es lassen sich Trends ausmachen, die zur 
Entwicklung neuer potentieller Nutzungsmöglichkeiten führen. 
 Durch unterschiedliche Auslegung der Trauerkultur kommt es bereits heute schon zu Irritationen 
zwischen den verschiedenen Nutzergruppen

4 von 7 
3.2 Welche Zielgruppen werden mit dem Beteiligungsverfahren angesprochen?  
Jede Person wird im Laufe ihres Lebens mit den Themen Trauer und Friedhof in Berührung 
kommen. Daher sind potenziell alle Kölnerinnen und Kölner von diesem Thema betroffen und 
insofern eine Zielgruppe. Damit die Kölner Stadtgesellschaft möglichst breit an einer Diskussion über 
den Kulturraum Friedhof teilnehmen kann, soll mit einigen beispielhaft ausgewählten Personen- bzw. 
Interessengruppen (6-8) deren Nutzungsinteressen für den öffentlichen Raum Friedhof 
herausgearbeitet und dargestellt werden. Dies geschieht mit aufsuchenden Beteiligungsformaten 
(ÖB 1). Dabei sollen auch Videos entstehen. Die so aufbereiteten Nutzungsvorschläge werden auf 
dem Mitwirkungsportal dargestellt und können von Kölnerinnen und Kölnern kommentiert und 
ergänzt werden. Ziel ist es, herauszufinden, welche Nutzungsinteressen es gibt und welche Konflikte 
bestehen. Eine Entscheidung darüber, ob und welche erweiterten Nutzungsmöglichkeiten in Zukunft 
auf den Kölner Friedhöfen zugelassen werden sollen, treffen die verantwortlichen Gremien 
Ausschuss Umwelt und Grün und der Rat der Stadt Köln unter Beachtung der rechtlichen Grenzen.  
Mögliche Nutzungsinteressen (nicht abschließend): 
 Erholungs- und ruhesuchende Anwohnende  
 Freizeitsportler*innen (Jogging, Boule, Tai Chi, Gymnastik …). Der Friedhof als Bewegungs - und 
Freizeitraum 
 Gruppen, die Friedhöfe derzeit nicht als Nutzungsraum verstehen (u.a. Schülerschaft) 
 Menschen, die sich mit dem Tod auseinandersetzen (u.a. ältere Menschen, Bewohnende von 
Altenheimen, religiöse Menschen, Trauernde) 
 Kulturszene und kulturelle Nutzung von Friedhöfen für Konzerte, Ausstellungen, Skulpturen ( vgl. 
Skulpturenpark) u.a. 
 Kinder / Jugendliche / Nachbarn eines Friedhofs  
 Erwachsene / Nachbarn (inklusive Migrant*innen)  
 Senior*innen (z.B. im Seniorenheim), deren Angehörige nicht unbedingt auf dem benachbarten 
Friedhof liegen, für die aber eine Nutzung interessant sein könnte. Der Friedhof als sozialer 
Treffpunkt. 
 Angehörige, die regelmäßig zur Pflege eines Grabes auf den Friedhof kommen. Frage nach 
einer möglichen Erhöhung der Aufenthaltsqualität  
 Tier- / Naturschützer*innen, für die der Friedhof als Tierlebensraum / Biotop interessant sein 
könnte. Nutzung mit Bienenstöcken, Insektenhotels usw. 
 Interreligiöse Vereinigungen  
 Angehörige von „Sternenkindern“ (tot geborene Kinder) – Gelegenheiten zur Begegnung und 
Austausch mit gleichermaßen Betroffenen 
  
3.3 Ablauf und Formate (siehe auch Zeitstrahl) 
Phase 1: Information und Sensibilisierung  
 Als ersten Beteiligungsschritt – zeitnah nach der Ausschussentscheidung über das 
Beteiligungskonzept - werden 6-8 vor-Ort-Termine auf ausgewählten Friedhöfen mit 
beispielhaften potenziellen Nutzergruppen bzw. -perspektiven durchgeführt (ÖB 1, siehe zu 
den Gruppen auch 3.2). Auf dem Mitwirkungsportal werden diese Ideen redaktionell und 
visuell (z.B. Videos) aufbereitet und vorgestellt. 
 Information und Sensibilisierung: Das Thema „Weiterentwicklung der Friedhöfe“ soll in die 
breite Öffentlichkeit getragen werden. Dazu werden folgende Kommunikationskanäle 
verwendet:

5 von 7 
o Presse und Rundfunk: Mit Presse und Rundfunk wird eine Medienpartnerschaft 
angestrebt. Redakteur*Innen sollen angeschrieben und zu Presserundgängen 
(auch in Verbindung mit Erkundungsterminen der Nutzergruppen) eingeladen 
werden; nach Absprache mit Nutzergruppen erhalten sie die Ergebnisse der 
Erkundungen. 
o Plakate, Flyer und Nutzung der Werbeflächen im Kölner Stadtgebiet: Mit einer 
Vielzahl von Plakaten im Stadtgebiet (u.a. auf City Lights) soll auf das Thema 
hingewiesen werden.  
o Die Informations- und Sensibilisierungskampagne dient auch zur Bekanntmachung 
des Mitwirkungsportals.  
 
Phase 2: Hauptphase der Öffentlichkeitsbeteiligung 
 Mitwirkungsportal (ÖB 2): Auf der Online-Plattform sollen die bereits vorgeschlagenen 
Ideen aus Stufe 1 in einem mehrwöchigen Online-Dialog diskutiert werden. Die 
Nutzungsideen sollen systematisch aufbereitet werden und bereits Einschätzungen der 
Nutzergruppen beinhalten. Zudem können Kölner*innen (breite Öffentlichkeit) weitere Ideen 
zur Weiterentwicklung der Kölner Friedhöfe vorschlagen und kommentieren. 
 „Kölner Friedhofswoche“ (Arbeitstitel) (ÖB 3): Während der Online-Beteiligungsphase (ÖB 
2) finden in einem begrenzten Zeitraum von einer Woche mehrere vor-Ort-Beteiligungen 
auf Friedhöfen statt. Auf verschiedenen Friedhöfen im Stadtgebiet werden Führungen 
angeboten, auf denen über etwaige weitere Nutzungsmöglichkeiten auf dem spezifischen 
Friedhof diskutiert werden können. Zudem sollen Friedhofsbesucher*Innen am Eingang, 
beispielweise an einem mobilen Aktionsstand, um ihre Meinung gebeten werden. Eine 
Zusammenarbeit mit potenziellen Nutzergruppen wird angestrebt. 
 Fortlaufende Kommunikation: Vor und während der Phase 2 wird offline und online mittels 
Plakaten, Flyern, Medienpartnerschaften und Bekanntmachungen auf dem 
Mitwirkungsportal sowie der Webseite der Stadt Köln fortlaufend kommuniziert und 
mobilisiert. 
 
Phase 3: Präsentation der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung 
 Nach Abschluss der Hauptphase der Beteiligung werden die Ergebnisse dokumentiert, 
aufbereitet und analysiert. 
 Abschlussveranstaltungen (ÖB 4): Bei 1-2 Abschlussveranstaltungen in ausgewählten 
Trauerhallen werden die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie ein erster Entwurf 
des Nutzungskonzeptes „Kölner Friedhöfe 2025“ vorgestellt. 
3.4 Dokumentation der Ergebnisse 
Nach Phase 2: 
 Information und Kommunikation über die Ergebnisse der abgeschlossenen 
Beteiligungsformate: Die Beteiligungsformate werden mit Hilfe von Fotos, Protokollen etc. 
dokumentiert und u.a. auf den Informationsseiten des Mitwirkungsportal aufbereitet und 
präsentiert. Es ist auch ein Archiv des Online-Dialogs verfügbar. 
 Aufbereitung und Analyse der Bürgerbeteiligungsergebnisse: Auf Grundlage der 
Beteiligung und den weiteren Vorplanungen wird ein Entwurf zur Weiterentwicklung der 
Kölner Friedhöfe formuliert, u.a. mit Leitlinien zur zukünftigen Nutzung, zu 
Nutzungskonzepten und zu Best-Practice-Modellen 
3.5 Evaluation 
An folgenden Erfolgsfaktoren kann evaluiert werden, ob die Öffentlichkeitsbeteiligung 
erfolgreich war. Kennzahlen und Indikatoren zur Messung sind je Beteiligungsformat noch 
festzulegen:

6 von 7 
Information und Sensibilisierung 
 Hat das Thema Kölner Friedhöfe in den Medien eine Resonanz erzeugt (Wurde ein gr oßer 
Teil der Bevölkerung erreicht: Information; Indikatoren, z.B. Anzahl der Berichterstattung; 
Interaktion in Sozialen Medien)? 
 Haben die eingesetzten Medien ihre spezifischen Ziele erreicht? 
Zielgruppen 
 Wurden die (vorab) identifizierten Nutzungsgruppen (siehe auch Analyse-Stand unter 3.2) 
erreicht und mobilisiert? 
 Wurden möglichst viele unterschiedliche Nutzungsperspektiven erreicht? (Erhebung von 
Besuchs- und Beitragszahlen, online und offline) 
Inhalte und Verfahren 
 Wurden die Konzeptideen tatsächlich umgesetzt? (Falls dies im Evaluationszeitraum 
ermittelt werden kann) 
 Wie offen ist das Verfahren für neue Ideen (Offenheit für Offenheit)? Inwieweit fließen die 
Ideen der Beteiligung in das Nutzungskonzept ein? 
 Inwieweit wurde erläutert, ob und in welchem Maße Ergebnisse in das Nutzungskonzept 
(nicht) eingeflossen sind (Rückmeldung)? 
 Gab es unterschiedliche oder widersprüchliche Anforderungen? Konnten diese bearbeitet, 
Konsens bzw. Übereinstimmung erzielt werden?

7 von 7 
 
Abbildung 1: Karte der Kölner Friedhöfe, Quelle: Stadt Köln

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits  beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 4 Budgetplanung zur Bürgerbeteiligung

1531 Zeichen

Budgetkalkulation auf Grundlage des Beteiligungskonzeptes (Fassung vom 20.02.19) 
 
 
Budgetkalkulation -  Öffentlichkeitsbeteiligung „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 
 
 
Budgetkalkulation auf Grundlage des Beteiligungskonzeptes (Fassung vom 20.02.19) 
Der Gesamtbetrag liegt bei 72.000,00  €. 
Aufgaben Verwaltung  Budget  
Redaktionelle Aufbereitung der Nutzungsvarianten für die 
Bürgerbeteiligung vor Ort und online 
(X) 15.000,00 € 
Analyse der Nutzergruppen  X 
 
Ausarbeitung (Feinkonzeption und Projektplanung) Beteiligung X 
 
Redaktionelle Aufbereitung des Beteiligungsprozess (Wie-Informationen) X 5.000,00 € 
Ausarbeitung (Feinkonzeption und Projektplanung) Kampagne X 
 
ÖB 1 - Aufsuchende Beteiligung / Einholung Feedback (Videos) zu 5 bis 7 
Varianten 
X 10.000,00 € 
Umsetzung der Sensibilisierungs- und Mobilisierungskampagne (u.a. 
Medienpartnerschaften, Werbematerial / -flächen) 
(X) 20.000,00 € 
Aufbereitung Projektraum (Strukturierung und Redaktion) MWP X 
 
ÖB 2 - Online-Dialog: Vorbereitung und Durchführung X 
 
ÖB 3 -  Friedhofswoche: Exkursionen, Führungen, Aktionen in verschieden 
Friedhöfen 
X 15.000,00 € 
Auswertung und Dokumentation der Beteiligungsergebnisse aus ÖB 1 bis 
ÖB 4 
X 
 
Aufbereitung der Dokumentation für die Bürgerbeteiligung in 
verständlicher und Bildersprache 
(X) 4.000,00 € 
Abschlussveranstaltung in Trauerhalle X 3.000,00 € 
Laufende Information und Dokumentation des Prozesses auf dem MWP X 
 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Pressegespräche, …) X

Anlage 2 Konzept Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025

54544 Zeichen

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kulturraum  
Kölner Friedhöfe  
2025  
 
Entwurfsfassung - Bearbeitungsstand: 11.02.2019

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 2 
 
Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 
 
Inhalt  
 
Vorwort 
 
 
1. Kulturgut Friedhof 
 
1.1. Aufgaben und Bedeutung von Friedhöfen 
 
1.2. Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur 
 
1.3. Aktuelle Anforderungen an den Friedhofsträger 
 
2. Status quo in Köln 
 
2.1. Übersicht über die städtischen Friedhöfe 
 
2.2. Entwicklung der Bestattungen in den letzten 20 Jahren 
 
2.3. Derzeitiges Bestattungsangebot der Friedhofsverwaltung Köln 
 
2.3.1. Grabangebot 
 
2.3.2. Bestattungsleistungen 
 
2.3.3. Trauerhallen 
 
2.3.4.Friedhofsgebühren 
 
2.4. Mehrwert der Friedhöfe in Köln 
 
3. Perspektiven für die städtischen Friedhöfe in Köln 
 
3.1. Entwicklung der Friedhofsgebühren 
 
3.2. Erhalt von Friedhöfen und Friedhofsflächen 
 
3.3. Entwicklung neuer Grabangebote 
 
3.4. Nachhaltigkeit 
 
3.5. Friedhofsgebäude 
 
3.6. Öffnung und Gestaltung von Friedhöfen 
 
4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 3 
 
 
Vorwort 
 
Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 
In Köln haben wir mit 55 sehr unterschiedlichen kommunalen Friedhöfen eine bun-
desweit fast einzigartige Situation. Der große, parkähnliche Friedhof trägt ebenso wie 
der kleine Dorffriedhof zu einer Trauer- und Bestattungskultur in Köln bei, die es un-
bedingt zu bewahren, aber auch behutsam weiter zu entwickeln gilt. 
Der Arbeitskreis Friedhof, hat sich genau dies zum Ziel gesetzt. Gemeinsam die ak-
tuelle Situation und den gesellschaftlichen Wandel zu beobachten und zu bewerten 
und in Respekt vor Tradition und Werten wichtige Impulse für die Zukunft der Kölner 
Friedhöfe zu geben. Für diese Aufgabe sind wir, der Arbeitskreis Friedhof, bereit, 
Verantwortung zu übernehmen. 
Dieses Konzeptpapier zeigt wo wir in Köln stehen und wo die Reise hingehen kann. 
Die Zeiten und die Menschen ändern sich und die Friedhöfe eben auch. Das Thema 
„Friedhof“ beschäftigt die Friedhofsverwaltung, es wird im Arbeitskreis Friedhof disku-
tiert, die politischen Gremien befassen sich mit den Fragestellungen und müssen 
wichtige Entscheidungen für das Friedhofswesen in Köln treffen und schlussendlich 
sind es die Bürgerinnen und Bürger, die in vielfacher Weise betroffen sind. Gemein-
sam ein Bild der zukünftigen Friedhöfe in Köln entwerfen ist eine ebenso spannende 
wie verantwortungsvolle und herausfordernde Aufgabe. 
Wir freuen uns auf viele Impulse, Meinungen, Positionen und auf gute Ergebnisse für 
die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. 
 
 
Stadt Köln Bestatterverband Köln   Genossenschaft der Friedhofsgärtner 
Steinmetzinnung Köln  Floristenverband Katholische Kirche Evangelische Kirche 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Der Arbeitskreis Friedhofs ist ein Beratungsgremium, das sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Friedhofs-
gewerke, der Kirchenverbände und dem Friedhofsträger, der Stadt Köln zusammensetzt. Ziel des Arbeitskreises ist 
es, die Bestattungs- und Friedhofskultur in Köln zu erhalten und zu fördern.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 4 
 
1. Herausforderung Friedhof 
 
Gerade in den letzten Jahren sind im Friedhofswesen aufgrund gesellschaftli-
cher Entwicklungen bedeutende Veränderungen festzustellen. Diese haben 
maßgebliche Auswirkungen auf die Gestaltung, die Verwaltung, die Bewirt-
schaftung und vor allem auf die Finanzierung von Friedhöfen. 
 
1.1. Aufgaben und Bedeutung von Friedhöfen 
 
Friedhöfe sind ein klassisches Beispiel für die kommunale Daseinsvorsorge. 
Doch Friedhöfe sind entgegen der überwiegenden Wahrnehmung mehr als nur 
Beisetzungsorte für Verstorbene. Sie sind darüber hinaus Orte der Lebenden. 
Sie sind nicht nur Orte der Totenruhe, sondern für die Hinterbliebenen auch 
Orte des Abschieds, der Trauerbewältigung, der Erinnerung und des Geden-
kens, der Besinnung und der inneren Einkehr. Friedhöfe sind durch ihre Wid-
mung und die damit sichergestellte Nachhaltigkeit unverwechselbare, einmalige 
Bereiche in einer Stadt. 
 
Über diese unmittelbaren Funktionen hinaus erfüllen die Friedhöfe für ihre Be-
sucherinnen und Besucher weitere, wichtige und schützenswerte Funktionen. 
Friedhöfe stellen einen beachtlichen Erholungswert für die Bevölkerung – insbe-
sondere für Großstadteinwohner - dar. Gerade im innerstädtischen Bereich 
übernehmen sie zugleich oftmals die wichtigen Funktionen von Grün- und Park-
anlagen.  
 
Zudem sind die Friedhöfe ein wichtiger Bestandteil der Stadt- und Raumpla-
nung, da sie für die Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und kli-
matischen Beitrag leisten. Sie sind ein wichtiger Lebensraum für Flora und 
Fauna. Friedhöfe fördern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation 
innerhalb des Gemeinwesens und sie stellen einen beachtlichen Wirtschafts-
raum für lokal- und regionalarbeitende Betriebe dar.  
 
Für das kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind die Friedhöfe wich-
tige Zeitzeugen, welche die gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt widerspie-
geln. Viele Grabmäler und einige Friedhöfe in ihrer Gesamtheit stehen daher 
folgerichtig unter Denkmalschutz. Dies bezieht sich auf die Bau- und Grabmal-
kunst und ebenso auf die Gartenbaukunst. Somit besteht eine besondere Ver-
antwortung, das Kulturgut Friedhof in unseren Städten zu erhalten. 
 
1.2. Wandel in der Bestattungs- und Friedhofskultur 
 
Das Bestattungs- und Friedhofswesen hat in den vergangenen zehn Jahren er-
hebliche Veränderungen erfahren. Insbesondere geänderte Lebensformen und 
Lebensgewohnheiten hinterlassen ihre Spuren auf unseren Friedhöfen. Gerade 
die Gegenwart ist eine Zeit des Umbruchs. Lebensweisen und Lebenshaltun-
gen sind einem rasanten Wandel unterworfen. Jeder einzelne spürt dies und die 
persönliche Lebensgeschichte ist oft ein Dokument dieser Veränderungen.  
 
Prägend für unsere Zeit ist die Mobilität der Gesellschaft. Sie ist ein fester Be-
standteil der modernen Gesellschaft und begünstigt leider auch die Auflösung

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 5 
 
traditioneller, ortsgebundener Familienstrukturen. Damit gewinnt für viele Men-
schen die Frage der Grablegung und der Grabpflege eine neue Bedeutung. 
Auch fällt immer mehr Hinterbliebenen die Bezahlung der Kosten, die im Zu-
sammenhang mit einer Beerdigung und auch dem Erhalt einer Grabstätte ent-
stehen, schwer und oftmals wird auch daher der kulturelle Wert eines Friedhofs 
in Frage gestellt.  
 
Demografischer Wandel, verändertes Traditionsbewusstsein, flexibles Wohnen 
oder wirtschaftliche Engpässe führen zu vollkommen neuen Ansprüchen an un-
sere Friedhöfe. Bereits seit Ende der 1990er war der Rückgang der traditionel-
len Erdbestattung zu beobachten, der sich in den vergangenen 10 Jahren deut-
lich fortgesetzt. Mit dem Trend zur Urne konnten sich zudem neue Grabarten 
etablieren, die eine Urnenbeisetzung überhaupt erst ermöglicht und für eine 
Erdbestattung ausgeschlossen wäre. Bestattungen an Bäumen oder im Kolum-
barium sind hier beispielhaft. 
 
Der klassische Friedhof hat in den letzten zehn Jahren merklich Konkurrenz be-
kommen. Es ist ein offener Markt entstanden, der auch als solcher wahrgenom-
men und bearbeitet wird. Die ursprüngliche Monopolstellung vieler Friedhofsträ-
ger ist aufgelöst. Es besteht ein breites und heutzutage verstärkt über die Me-
dien und insbesondere über das Internet beworbenes Angebot alternativer Be-
stattungsmöglichkeiten. Hierzu zählen Friedwälder, Seebestattungen sowie 
preiswerte Bestattungen im Ausland. 
 
1.3. Aktuelle Anforderungen an den Friedhofsträger 
 
Bereits im Jahr 2008 wurde vor dem Hintergrund der beschriebenen gesell-
schaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen ein „Positionspapier zur Struk-
turdebatte im Friedhofswesen“ vom Arbeitskreis Friedhofs- und Bestattungskul-
tur im Deutschen Städtetag erarbeitet und anschließend von der zuständigen 
Fachkommission verabschiedet. Hiernach müssen sich die städtischen Fried-
hofsverwaltungen den erforderlichen Veränderungsprozessen stellen. In diesem 
Zusammenhang wurde die Schaffung einer höheren Kundenorientierung, die 
Bildung von Netzwerken rund um den Friedhof sowie eine erfolgreiche Informa-
tions- und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch eine stärkere Gewichtung der Wertig-
keiten des Friedhofs für die Allgemeinheit empfohlen. 
 
Die Weiterentwicklung dieser Empfehlungen erfolgte mit dem Positionspapier 
„Sicherung der Zukunft von kommunalen Friedhöfen“, das am 23.06.2016 vom 
Hauptausschuss des Deutschen Städtetages beschlossen worden ist. Im Fazit 
dieser Ausarbeitung wird festgestellt, dass neben der bereits vollzogenen Wei-
terentwicklung von kommunalen Friedhöfen auch die Leistungs- und Finanz-
strukturen anzupassen sind. Neben weiteren betriebswirtschaftlichen Anstren-
gungen seien die Implementierung eines Marketings und insbesondere die wei-
tere Steigerung der Attraktivität von Friedhöfen erforderlich.  
 
Um den Erhalt der kommunalen Friedhöfe mit ihren wichtigen öffentlichen Funk-
tionen sicherzustellen, sollten die beschriebenen Funktionen und ihre entspre-
chenden Wohlfahrtswirkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bedarf es 
einer nachfrageorientierten Weiterentwicklung des künftigen Leistungsange-
bots.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 6 
 
 
2. Status Quo in Köln 
 
2.1. Übersicht über die städtischen Friedhöfe 
 
In Köln existieren 55 kommunale Friedhöfe unterschiedlicher Größe und Grab-
belegungsdichte (Anlage 3).  
 
Die Gesamtfläche aller 55 Friedhöfe beträgt 485 ha.  
 
Mit 5 Großfriedhöfen (mehr als 40 ha), 9 mittelgroßen Friedhöfen (mehr als 10 
ha) und 31 Kleinfriedhöfen (unter 10 ha) ergibt sich eine Heterogenität, die im 
Friedhofswesen bundesweit einzigartig ist. 
 
(Übersicht über die städtischen Friedhöfe im Kölner Stadtgebiet) 
 
Insgesamt werden ca. 400.000 Grabstätten verwaltet. In Köln werden jährlich 
zwischen 8.000 bis 8.500 Verstorbene beigesetzt.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 7 
 
Der Anteil der Urnenbestattungen liegt derzeit bei ca. 64 % in Köln. In der Fried-
hofsabteilung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sind derzeit 
253 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 
 
2.2. Entwicklung der Bestattungen in den letzten 20 Jahren 
 
In Köln hat man die Veränderungen in der Bestattungs- und Trauerkultur schon 
immer mit Interesse beobachtet und frühzeitig Maßnahmen entwickelt, um den 
Anforderungen aus diesem Wandel gerecht zu werden.  
 
Der Rückblick auf die Entwicklung der Friedhöfe in Köln beginnt mit der Einfüh-
rung des sogenannten Kölner Gebührenmodells im Jahr 2001. Bedingt durch 
das zuvor verwendete Kalkulationsschema nach Flächenbedarf und Aufwands-
gewichtung waren die errechneten Gebühren für die größeren Erdbestattungs-
gräber deutlich teuer als die Nutzungsgebühren für die kleinflächigen Urnen-
grabstätten. Mit der zum 01. September 2001 eingeführten Gebührensatzung 
auf Basis einer neuen Kalkulationsgrundlage wurde diese ungleiche Umvertei-
lung beendet. Denn ein wesentliches Merkmal dieser Gebührensatzung war die 
vorrangige Kalkulation nach Fallzahlen. Schließlich nimmt jede nutzungsbe-
rechtigte Person den Friedhof mit seinen Wege, sanitären Einrichtungen, Was-
serentnahmestellen und sonstigen Einrichtungen gleichermaßen in Anspruch. 
Die Größe der jeweiligen Grabstätte spielt bei dieser Kostenumlage keine Rolle. 
Im Ergebnis führte das neue Kalkulationsschema zu einer Verteuerung der 
Grabnutzungsgebühren für die kleineren Urnengrabstätten bei gleichzeitiger 
Gebührenreduzierung für Nutzungsrechte an den größeren Wahlgrabstätten.  
 
Ebenfalls 2001 wurden die für die Hinterbliebenen pflegefreien Rasengräber 
eingeführt und zeitlich die bis dahin in Köln angebotenen Reihengrabstätten aus 
dem städtischen Grabangebot genommen. Die seinerzeit verhältnismäßig preis-
wert angebotenen Reihengrabstätten wurden ausschließlich im Bestattungsfall 
vergeben. Ohne Auswahl-, Zubestattungs- oder Verlängerungsmöglichkeit, die 
nur bei den Wahlgrabstätten angeboten wurde, blieb das Engagement der Hin-
terbliebenen für diese Grabstätte oftmals sehr beschränkt. Die Grabpflege 
wurde bereits wenige Wochen nach der Bestattung vernachlässigt. Großflächig 
ungepflegte Reihengrabfelder führten zu einem enormen Verwaltungsaufwand 
bei der Einforderung der satzungsrechtlich vorgegebenen Grabpflege und be-
lasteten das Erscheinungsbild der Friedhöfe. Ab 2001 wurden bei der Entwick-
lung des städtischen Grabangebotes verstärkt Grabstätten ohne Pflegever-
pflichtung für den Hinterbliebenen berücksichtigt. 
 
In den Folgejahren hat sich die Situation auf den Kölner Friedhöfen durch den 
Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur weiter verändert. Der Trend zur Ur-
nenbestattungen setzte sich weiter fort. Ab 2008 stieg der Anteil der Urnenbe-
stattungen an den Gesamtbestattungen in Köln kontinuierlich und lag 2018 bei 
rund 64%.  
 
Neben den Kosten für den Graberwerb spielen für die Hinterbliebenen die 
Pflege- und Unterhaltungskosten eine immer größer werdende Rolle bei der 
Grabauswahl. Denn die Grabversorgung kann durch die Angehörigen immer 
seltener sichergestellt werden. Einerseits nimmt die Nachfrage nach günstigen 
Grabpflegeleistungen grundsätzlich zu. Andererseits waren bei einem anderen

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 8 
 
Personenkreis aber auch der Wunsch nach verstärkter Individualität und auch 
die Bereitschaft für die Investition in eine anspruchsvollere Grabpflege erkenn-
bar. 
 
Die Stadt Köln ist mit der zu Beginn 2009 in Kraft getretenen Friedhofssatzung 
auf die aktuelle Entwicklung der Zeit eingegangen. Mit neuen Grabangeboten 
wie der Naturwald- oder der Baumbestattung wurde der Nachfrage nach neuen, 
preiswerten und pflegefreien Grabstätten Rechnung getragen.  
 
Mit den ebenfalls 2009 eingeführten Kooperationsgrabfeldern bestand fortan 
eine weitere Möglichkeit, vielfältige Grabarten für die unterschiedlichen Bedürf-
nisse anzubieten. Hierbei wird die für die Hinterbliebenen individuelle Wirkung 
einer Grabstätte mit verschiedenen Gestaltungs- und Pflegefaktoren und den 
hiermit verbundenen Kosten kombiniert. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Ko-
operationspartner. Die Bestattungsgärten der Genossenschaft der Kölner Fried-
hofsgärtner sowie der Ruhegarten der Steinmetz- und Bildhauergenossenschaft 
zeigen ein vielfältiges Angebot mit einer breiten Preisskala. In den letzten Jah-
ren hat sich diese Bestattungsform erfolgreich in Köln etabliert.  
 
Vor diesem Hintergrund ist auch die in der Friedhofssatzung vom 08.04.2014 
aufgenommene Öffnungsklausel zur Errichtung von Kolumbarien auf den Köl-
ner Friedhöfen zu bewerten. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Bestat-
tungen in Kolumbarien und der Entwicklung auf dem Bestattungsmarkt wurde 
die Möglichkeit der Errichtung eines Kolumbariums nun vom Rat der Stadt Köln 
grundsätzlich ermöglicht. Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Bestat-
tungsform strebt die Friedhofsverwaltung nach dem bekannten und bisher sehr 
erfolgreichen Muster Kooperationen mit interessierten, friedhofsnahen Gewer-
ken an. Dieses Angebot soll zunächst in den alten Trauerhallen auf dem Fried-
hof Melaten und dem Friedhof Weiß realisiert werden. 
 
Darüber hinaus wurde auch das von der Friedhofsverwaltung unmittelbar offe-
rierte Grabangebot überarbeitet bzw. erweitert. So wurde die bisher lediglich auf 
dem Kölner Ostfriedhof angebotene Baumgrabstätte ebenfalls auf dem Nord-
friedhof und dem Friedhof Steinneuerhof eingerichtet. Bisher konnte das Bestat-
tungsangebot in Köln entsprechend der Nachfrage angepasst werden, so dass 
in den letzten Jahren der Anteil der in Köln verstorbenen und auf den Kölner 
Friedhöfen bestatteten Person trotz der vielfältigen, auswärtigen Angebote auf 
dem Bestattungsmarkt bei annährend 90 % liegt.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 9 
 
 
In der nachfolgenden Grafik ist der nach wie vor anhaltende Trend zur Urnen-
bestattung in Köln in den letzten 20 Jahren dargestellt: 
 
 
(Der im roten Kurvenverlauf dargestellte Anteil an Sargbestattungen ist im Zeitraum von 1997 
bis 2017 von knapp 6500 Bestattungen auf ca. 3000 Bestattungen zurückgegangen. Im glei-
chen Zeitraum ist der in der grünen Kurve dargestellte Anteil von Urnenbestattungen von 3000 
Beisetzungen auf ca. 5200 Fälle angestiegen.) 
 
Die folgende Grafik stellt die Entwicklung der Sterbezahlen im Verhältnis zu den 
Bestattungszahlen in Köln dar: 
 
 
(Der obere, blaue Kurvenverlauf gibt die Sterbezahlen in Köln im Zeitraum von 1997 bis 20017 
wieder. Der untere, grau Kurvenverlauf stellt die Bestattungen auf den Kölner Friedhöfen da r. 
Die Differenz zwischen beiden Kurven stellt die Anzahl der in Köln verstorbenen und auswärtig 
bestatteten Personen dar.) 
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 10 
 
 
 
2.3. Derzeitiges Bestattungsangebot der Friedhofsverwaltung Köln 
 
2.3.1. Grabangebot 
 
Das Grabangebot auf den Kölner Friedhöfen ist vielfältig und deckt die ver-
schiedenen Bedürfnisse der Friedhofsnutzer weitestgehend ab. Folgende 
Hauptgrabarten werden angeboten: 
 
Wahlgrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen 
 
Bei dieser Art Grab haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit, ihrem Gedenken 
an die Verstorbenen einen besonderen Ausdruck zu verleihen. Die Wahlgrab-
stätte bietet den entscheidenden Vorteil, das Beet des Grabes sehr individuell 
gestalten zu können. Im Gegensatz zu anderen Grabarten, die konkreten sat-
zungsrechtlichen Gestaltungsvorgaben unterliegen, ist es den Angehörigen hier 
möglich, Grabsteine, Abdeckungen, Einfassungen oder auch Grabschmuck 
ganz nach ihrer Wahl aufzustellen. Wahlgrabstätten können bereits schon zu 
Lebzeiten erworben und dauerhaft im Nutzungsrecht verlängert werden. Sie 
gibt es auf allen städtischen Friedhöfen, der Standort ist frei wählbar. Wahlgrab-
stätten können mehrstellig erworben werden – beispielsweise für größere Fami-
liengrabstätten. Auch besteht die Möglichkeit, zwei Särge übereinander zu be-
statten. Die Hinterbliebenen stellen die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte 
in eigener Verantwortung sicher.  
 
   
         (Wahlgräber für Erdbestattungen)                                   (Urnenwahlgräber) 
 
Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung für Särge und Urnen 
 
Diese Grabart steht für Sarg- und Urnenbestattungen zur Verfügung und entbin-
det die Hinterbliebenen vor allem von der Verpflichtung, die Grabpflege sicher-
zustellen. Die Friedhofsverwaltung legt das Gräberfeld hier als Rasenfläche an. 
Jede Grabstätte besteht aus einer bodenbündig verlegten Basisplatte, auf der 
anschließend ein liegender Grabstein mit bestimmten Maßvorgaben befestigt 
oder auch Grabschmuck abgelegt werden kann. Die Pflege der Rasenfläche 
rund um die Basisplatten stellt die Friedhofsverwaltung sicher. Die Grabstätten 
werden der Reihe nach und nur für einen konkreten Bestattungsfall vergeben. 
Somit ist es nicht möglich, mehre Bestattungen in einer Grabstätte ohne Pflege-
verpflichtung zu vereinen. Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung werden auf den

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 11 
 
meisten, größeren Friedhöfen im Kölner Stadtgebiet angeboten. 
 
Baumgrabstätte für Urnenbestattungen 
 
Eine Baumgrabstätte empfiehlt sich für alle Menschen, die sich einen Begräb-
nisort im Schutze einer alten Buche, Birke oder Kiefer wünschen. Man kann 
sich schon zu Lebzeiten „seinen“ Platz am Baum aussuchen und die Grabstätte 
im Rahmen der Vorsorge erwerben. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre und 
kann beliebig verlängert werden. Baumgrabstätten, die aktuell auf den Friedhö-
fen Steinneuerhof, dem Ost- und dem Nordfriedhof angeboten werden, sind 
eine hervorragende Alternative zu den im Umland angebotenen „Friedwaldbe-
stattungen“.  
 
   
   (Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung)                        (Baumgräber für Urnen) 
 
Anonymes Rasengrab für Urnenbestattungen 
 
Eine anonyme Bestattung ist in Köln ebenfalls nur für Urnen möglich. Derartige 
Begräbnisstätten legt die Friedhofsverwaltung ohne Kennzeichnung des einzel-
nen Grabes als Rasenfläche an. Für alle dort anonym Bestatteten gibt es nur 
ein gemeinsames Denkmal. Die Lage der einzelnen Urnen innerhalb des Grä-
berfeldes ist für die Hinterbliebenen nicht sichtbar. Anonyme Beisetzungen gibt 
es ausschließlich auf dem Nordfriedhof und den Friedhöfen Lehmbacher Weg 
und Steinneuerhof. 
 
Naturwaldbestattung für Urnenbestattungen am Kölner Ostfriedhof 
 
Diese sehr einfache Bestattungsform in noch relativ natürlicher Umgebung ist 
besonders preisgünstig. Zu einer günstigen Pauschalgebühr wird eine Urne 
ohne Namensnennung in einem separaten, vollkommen naturbelassenen Be-
stattungswaldstreifen am Kölner Ostfriedhof beigesetzt.  
Dieser Bereich verfügt über einen separaten Zugang und erfährt keinerlei pfle-
gerische Unterhaltung.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 12 
 
    
                 (Anonymes Urnengrab)                         (Naturwaldbestattung am Ostfriedhof) 
 
Kooperationsgrabstätten 
 
In Zusammenarbeit mit dem friedhofsnahen Gewerbe (Friedhofsgärtnereien, 
Steinmetzbetrieben) bietet die Stadt Köln Wahlgrabstätten für Urnen und Sarg-
bestattungen auf besonders gestalteten Friedhofsfluren an. Diese sind nach ei-
nem gestalterischen Gesamtkonzept geplant und fügen die einzelnen Grabstel-
len in eine gartenähnliche Anlage ein. Im Gegensatz zu der traditionellen Grab-
feldgestaltung zeigen diese andersartigen Bestattungsflächen neue Wege der 
Trauerbewältigung auf und realisieren Wünsche nach außergewöhnlicher Äs-
thetik. Voraussetzung für den Erwerb einer solchen Grabstätte ist der Ab-
schluss eines Grabpflegevertrages mit dem eingebundenen Fachunternehmen. 
Aktuell existieren in Köln 16 Kooperationsfelder, auf denen insgesamt ca. 5000 
Grabstätten angelegt worden sind. Zudem befinden sich 20 weitere Kooperati-
onsvorhaben in konkreter Planung. 
 
Sonstige Grabstätten 
 
Zu den sonstigen Grabstätten gehören die Kindergrabstätten, die Sondergrab-
stätten für Tot- und Fehlgeborene, die teilweise als gemeinschaftliche Gräber-
felder angelegt worden sind sowie die Gemeinschaftsgrabstätten – beispiels-
weise für Ordensgemeinschaften in Köln.  
Weiterhin sind die Ehrengrabstätten, die Gräber der Opfer von Krieg- und Ge-
waltherrschaft zu nennen. Aufgrund entsprechender Rechtsgrundlagen (Fried-
hofssatzung der Stadt Köln, Kriegsgräbergesetz) ist die Pflege dieser Grabstät-
ten durch die Friedhofsverwaltung sicherzustellen. 
 
     
          (Kooperationsgrabfeld)                       ( Kriegsgräber)                  (Sternenkinder)

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 13 
 
 
2.3.2. Bestattungsleistungen 
 
Die Friedhofsverwaltung Köln führt die Bestattungen auf den städtischen Fried-
höfen mit eigenem Personal durch. Zu den Bestattungsleistungen gehören das 
Öffnen und Schließen der jeweiligen Grabstätte sowie der Trägerdienst.  
 
Zu Koordination der über 8000 Bestattungen pro Jahr in Köln erfolgt die 
Vergabe von Bestattungsterminen von Montag bis Freitag grundsätzlich in ei-
nem festgeschriebenen Terminraster. Mit einem entsprechend Kostenaufschlag 
werden Bestattungstermine zusätzlich an Samstagen angeboten. Im Jahr 2018 
wurden 160 Bestattungen an Samstagen in Köln durchgeführt.  
 
Alle verstorbenen Kölner – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder kon-
fessionellen Zugehörigkeit – können selbstverständlich auf jedem der Kölner 
Friedhöfe beigesetzt werden. Der letzte Wohnort hat keinen Einfluss auf die 
Auswahl des Friedhofs. Auch Verstorbene, die selbst nicht in Köln gewohnt ha-
ben, können auf einen städtischen Friedhof beigesetzt werden – beispielsweise 
wenn die Hinterbliebenen in Köln leben.  
 
Überdies trägt die Stadt Köln besonderen Bestattungsritualen im Zusammen-
hang mit unterschiedlichen Konfessionen weitgehend Rechnung. Auch bei der 
Einrichtung der Gräberfelder auf den Kölner Friedhöfen werden die verschiede-
nen Glaubensausrichtungen berücksichtigt.  
 
In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die zahlreichen Mitbürgerinnen 
und Mitbürger hinzuweisen, die der muslimischen Glaubensrichtung angehören. 
Vor vielen Jahren war es üblich, dass sich die meisten Muslime für eine Beiset-
zung in ihrem Heimatland entschieden haben. Doch im Laufe der Zeit haben 
sich einige muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger für eine Beisetzung in ih-
rer zweiten Heimat Köln entschieden. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt 
Köln ein entsprechendes Grabangebot für die muslimischen Mitbürgerinnen und 
Mitbürger in Köln geschaffen. Bereits im Jahr 1968 wurden auf dem Kölner 
Westfriedhof die ersten Grabfelder für muslimische Bestattungen eingerichtet. 
Im Vorfeld erfolgte ein intensiver Informationsaustausch mit den maßgeblichen 
islamischen Einrichtungen, um die in dem Zusammenhang zu beachtenden Er-
fordernisse abzustimmen. Dies hat insbesondere dazu geführt, dass diese Grä-
ber nach Mekka ausgerichtet sind. Auch wenn 1972 auf dem rechtsrheinisch 
gelegenen Friedhof Lehmbacher Weg ein weiteres, muslimisches Gräberfeld 
angelegt worden ist, ob bleibt der Westfriedhof nach wie vor der Hauptfriedhof 
für muslimische Bestattungen in Köln. Auch sind auch die von Muslimen ge-
wünschten Beisetzungen im Leinentuch auf den städtischen Friedhöfen in Köln 
möglich.  
 
2.3.3. Trauerhallen 
 
Die Friedhofsverwaltung Köln verfügt über stadtweit über 46 Trauerhallen, die 
sich im Eigentum der städtischen Gebäudewirtschaft befinden. Ein Teil der in 
der Regel sehr alten und teilweise unter Denkmalschutz stehenden Trauerhal-
len befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Vor diesem Hinter-

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 14 
 
grund ist eine Bestandsaufnahme aller Trauerhallen im Stadtbezirk Köln zu ver-
anlassen. Ziel ist es, alle Trauerhallen nach einem einheitlichen Fragenkatalog 
zu begutachten und mit entsprechenden Maßnahmen zu hinterlegen. Nach die-
ser für 2019 vorgesehenen Bestandsaufnahme kann dann im bei der städti-
schen Gebäudewirtschaft entschieden werden, ob und in welchem Umfang Sa-
nierungsmaßnahmen vorgenommen werden.  
 
In den vergangenen drei Jahren wurde von der Friedhofsverwaltung eine Quali-
tätsoffensive initiiert, um die Situation in den Trauerhallen kurzfristig, aber den-
noch spürbar zu verbessern. So wurden für zahlreiche, größeren Trauerhallen 
in 2017 neue Kunstbäume sowie eine neue Bestuhlung angeschafft, Malerar-
beiten beauftragt sowie Familien- und Nebenräume renoviert und mit entspre-
chenden Wandbildern aufgewertet.  
 
Bei rund 60% der auf den Kölner Friedhöfen durchgeführten Bestattungen wird 
eine städtische Trauerhalle in Anspruch genommen. In anderen Fällen ent-
scheiden sich die Hinterbliebenen für eine entsprechende Trauerzeremonie am 
Grab oder greifen auf das wachsende Angebot privater Verabschiedungsräume 
von Bestattungsunternehmen zurück oder entscheiden sich für eine Trauerfeier 
in einer Kirche. 
 
2.3.4. Friedhofsgebühren 
 
Bei Friedhofsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inan-
spruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Friedhof“. Die Kosten dieser öffentli-
chen Einrichtungen sollen zum größten Teil durch die Nutzer getragen werden. 
Die Benutzungsgebühren können jedoch nicht nach Belieben durch den Fried-
hofsträger festgesetzt werden, sondern müssen nach betriebswirtschaftlichen 
Grundsätzen kalkuliert werden.  
 
Von grundsätzlicher Bedeutung ist bei der Kalkulation die Beachtung des Äqui-
valenzprinzips, nachdem die Benutzungsgebühren nicht in einem groben Un-
gleichgewicht zur Gegenleistung stehen dürfen. Dies ist vergleichbar mit dem 
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Gebührenkalkulation und Gebühren-
maßstäbe müssen dabei sachlich nachvollziehbar sein und zudem eine Ermes-
sensausübung erkennen lassen.  
 
Die klassische Berechnung mit der Grabgröße als Verteilungsmaßstab führt bei 
der Friedhofsgebührenkalkulation in der Vergangenheit nicht nur in Köln häufig 
zu großen Differenzen zwischen den Gebührentarifen. Aus dieser Entwicklung 
heraus wurde – wie bereits erläutert – das Kölner Gebührenmodell erarbeitet, 
durch das extreme Schwankungen bei den Tarifen abgemildert und mehr Ge-
bührengerechtigkeit erzielt werden konnten.  
 
Zudem stellt die hohe Anzahl der Friedhöfe den Friedhofsträger Stadt Köln vor 
besondere, betriebswirtschaftliche Herausforderungen. 
 
Die Friedhofsgebühren in Köln wurden letztmalig mit der Friedhofsgebührensat-
zung vom 14.02.2013 angepasst.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 15

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 16 
 
 
 
Gebührenvergleich – Beisetzung in einer Sarg-Wahlgrabstätte inklusive Bestattungsgebühren: 
(Stand 2018) 
 
 
Gebührenvergleich – Beisetzung in eine Urnenwahlgrab inklusive Bestattungsgebühren: 
(Stand 2018) 
 
 
Friedhöfe stehen als Naherholungsgebiete der Allgemeinheit zur Verfügung und 
müssen somit auch teilweise aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert wer-
den. Dieser Anteil für die Pflege der Grünflächen („Grünanteil“) betrug auf den 
Friedhöfen in Köln im Jahr 2003 noch 2,85 Millionen Euro und reduzierte sich 
im Jahre 2004 aufgrund haushaltswirtschaftlicher Probleme auf nur noch 
2.090.600 Millionen Euro im Jahr. Dieser über viele Jahre festgeschriebene Be-
trag wurde im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung durch den Rat im Haus-
haltsjahr 2019 um eine weitere Million auf insgesamt 3.090.600 Euro aufge-
stockt. Diese Anhebung des Grünanteils von 12,7 % auf 18,2 % ist gerechtfer-
tigt, da die städtischen Friedhöfe als ansprechende Parkanlagen und oftmals 
auch als einzige, zusammenhängende Grünfläche im Kölner Stadtgebiet als 
Nacherholungsgebiet von den Kölner Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden 
können. 
 
 
  
€2.720,00 €3.057,07 
€3.460,13 
€4.903,29 
€4.150,00 
€3.710,00 
€-
€1.000,00 
€2.000,00 
€3.000,00 
€4.000,00 
€5.000,00 
€6.000,00 
€2.254,00 
€1.708,36 
€2.044,54 
€1.043,36 
€2.936,00 
€2.050,00 
€-
€500,00 
€1.000,00 
€1.500,00 
€2.000,00 
€2.500,00 
€3.000,00 
€3.500,00

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 17 
 
 
2.4. Mehrwert der Friedhöfe in Köln 
 
In § 2 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Köln ist unter dem Titel „Fried-
hofszweck“ geregelt, dass Friedhöfe der Bestattung von Toten dienen. In Ab-
satz 2 wird ergänzt, dass „Friedhöfe den Hinterbliebenen einen Ort der Besin-
nung bieten. Die parkähnliche Gestaltung der Friedhöfe und ihre Pflege sind 
Ausdruck der Bestattungskultur. Sie stellen einen erheblichen Freizeit- und Er-
holungswert für die Bevölkerung dar. Friedhöfe erfüllen darüber hinaus eine 
wichtige ökologische Funktion und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas 
bei.“  
 
Die zahlreichen Funktionen von Friedhöfen wurden bereits unter 1.1. angespro-
chen. Entscheidend für die zukünftige Ausrichtung der städtischen Friedhöfe ist 
es, diesen Mehrwert anzureichern und in das allgemeine Bewusstsein zu trans-
portieren. Denn um den Erhalt der Friedhöfe mit ihren wichtigen öffentlichen 
Funktionen sicherzustellen, sollten die beschriebenen im Haushalt entspre-
chend abgebildet werden. 
 
3. Perspektiven für die städtischen Friedhöfe in Köln 
 
Die zukünftige Ausrichtung der städtischen Friedhöfe wird unter den nachfol-
genden Überschriften betrachtet. 
 
3.1. Entwicklung der Friedhofsgebühren 
 
Friedhöfe wurden in der Vergangenheit zunächst von Kirchen und dann zuneh-
mend von Städten und Gemeinden als öffentliche Einrichtung angelegt und mit 
öffentlichen Mitteln unterhalten. Gründe für die öffentliche Trägerschaft war der 
Gleichbehandlungsgrundsatz und das Ziel, jedem Menschen, unabhängig von 
wirtschaftlichen Möglichkeiten oder religiöser Zugehörigkeit, die Teilnahme an 
diesem öffentlichen Gut sicherzustellen, also eine angemessene, würdige Bei-
setzung zu ermöglichen. Viele Bestattungsleistungen von Kirchen und von 
Städten waren bis weit in die 60er Jahre kostenlos. Zu nennen wäre das kos-
tenfreie Reihengrab oder die einfache Bestattung ohne weitere Kosten für die 
Angehörigen. Zudem wurden Angehörige früher fast ausnahmslos von der 
Großfamilie, Nachbarn und Vereinen im Trauerfall entsprechend unterstützt.  
 
Die Art der Bereitstellung bzw. die Finanzierung der entsprechenden Leistun-
gen im Friedhofswesen haben in der Folgezeit verschiedene, sowohl für den 
Friedhofsträger, als auch für die Friedhofsnutzer belastende Entwicklungen 
durchlaufen. Insbesondere stehen den Hinterbliebenen immer weniger Mittel 
zur Durchführung einer Bestattung zur Verfügung 
 
Das nach dem 2. Weltkrieg von den Gesetzlichen Krankenkassen eingeführte 
Sterbegeld wurde 1989 auf 2.100,-- DM gekürzt, 2002 weiter reduziert und 
2004 gänzlich gestrichen.  
 
Mit zunehmender Lebenserwartung wird das im Alter zur Verfügung stehende 
Vermögen für die Pflege- und Heimunterbringungskosten eingesetzt, so dass 
oftmals nur noch ein geringeres oder im schlimmsten Fall gar kein Erbe mehr

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 18 
 
im Todesfall zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die 
zunehmende Altersarmut in Deutschland hingewiesen. 
 
Hinzu kommen die veränderten Ansprüche an eine Grabstätte, die bereits unter 
dem Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur und die im Zusammenhang 
stehende, gesellschaftliche Entwicklung angesprochen worden sind. Da sich die 
ortsgebundenen Familienstrukturen zunehmend auflösen und die Pflege der 
Grabstätte immer weniger in Eigenregie sichergestellt werden kann, müssen die 
Grabpflegekosten zusätzlich im Budget für eine Beisetzung berücksichtigt wer-
den. 
 
Begrenzte finanzielle Mittel der Hinterbliebenen und die gesellschaftliche Ent-
wicklung führen dazu, dass die Leistungen der Friedhöfe nicht mehr wie in den 
vergangenen Zeiten abgerufen werden. Der Bedarf an Friedhofsfläche für Be-
stattungen nimmt ab. Große Familiengrabanlagen werden zunehmend aufgege-
ben, es erfolgen immer weniger Verlängerungen von Grabnutzungsrechten. 
Neue Grabstätten werden immer häufiger als kleine Urnengräber angelegt. 
 
Mit der bereits angesprochenen Gebührenkalkulation nach dem Kölner Modell 
sowie der Entwicklung neuer Grabangebote und der Einführung der Kooperati-
onsgrabfelder wurde in Köln bereits erfolgreich auf die geschilderten Entwick-
lungen reagiert.  
 
Dennoch stellt sich mit jeder Gebührenkalkulation die Frage, ob eine Umlage 
der gestiegenen Kosten auf den Gebührenzahler noch zumutbar ist und die ne-
gative Entwicklung dadurch nicht zusätzlich begünstigt wird. Denn sinkende 
Nutzungs- und Bestattungszahlen und vor allem die zunehmend geringeren 
Zahlen bei der Verlängerung von Nutzungsrechten führen gebührenrechtlich 
dazu, dass auf immer weniger Nutzer die gesamten Kosten über Gebühren um-
zulegen sind. Durch die abnehmende Anzahl von gebührenzahlenden Nutzern 
steigt die Belastung für den einzelnen zusätzlich und kann mit Einsparungen 
auch nur bedingt kompensiert werden.  
 
Denn Kostenreduzierungen durch massive Einsparungen bei der Friedhofsun-
terhaltung führen zu einem schlechteren Pflegestandard der Friedhöfe und der 
Gebäude und somit zwangsweise zu einem verringerten Interesse am Friedhof 
und somit weiter sinkenden Nutzungszahlen.  
 
Vor diesem Hintergrund stellt die Gebührenerhebung den Friedhofsträger im-
mer wieder vor Herausforderungen. Natürlich wird der Friedhof durch eine Be-
stattung und die hiermit verbundene Nutzung einer Grabstätte in einem beson-
deren Verhältnis in Anspruch genommen, so dass eine Gebührenerhebung 
nach § 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz erfolgen muss. Demnach sind Be-
nutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwie-
gend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.  
 
Allerdings wurde ebenfalls bereits sehr ausführlich dargelegt, dass die städti-
schen Friedhöfe zahlreiche Funktionen erfüllen, die allen Bürgerinnen und Bür-
gern zugutekommen. Friedhöfe sind somit nicht nur für die gebührenzahlenden 
Friedhofsnutzer zu erhalten.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 19 
 
Daher muss es Ziel sein, die Gebührenbelastung für den einzelnen Friedhofs-
nutzer in einem annehmbaren und zumutbaren Rahmen zu halten, um die 
Friedhöfe mit ihren zahlreichen Funktionen insgesamt dauerhaft zu erhalten. 
 
3.2. Erhalt von Friedhöfen und Friedhofsflächen 
 
Die Gründe für den sinkenden Flächenverbrauch auf den meisten Kölner Fried-
höfen liegen nicht an sinkenden Bestattungszahlen in Köln, sondern sind im Zu-
sammenhang mit einem veränderten Bestattungsverhalten zu sehen. Durch die 
mittlerweile stark gestiegene Akzeptanz der Einäscherung und den Ansprüchen 
aus dem Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur haben die platzsparenden 
Urnenbestattungen in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. Der Anteil 
an Urnenbestattungen auf den Kölner Friedhöfen beträgt derzeit 64 % und spie-
gelt ziemlich genau den bundesweiten Durchschnitt wider. 
 
 
Der tatsächliche Bedarf an Bestattungsfläche unterschreitet deutlich das vor-
handene Angebot an ausgebauter Friedhofsfläche. Die Idee der Verkleinerung 
von Friedhofsflächen oder sogar Schließung von Friedhöfen zur Erleichterung 
der Pflege und zur allgemeinen Kostensenkung liegt daher auf der Hand. Dem-
entsprechend wurden die größten Kölner Friedhöfe bereits einer Analyse unter-
zogen, ob und wie dies konkret erreicht werden kann. Es zeigte sich, dass die 
zahlenmäßig auf den ersten Blick so eindeutige Situation eine enorme Proble-
matik in sich birgt und Lösungen nur langfristig erzielt werden können. Da jetzt 
schon die Kosten für Pflegemaßnahmen kaum noch zu bewältigen sind, steht 
die Kommune vor der Herausforderung, bei sinkenden Einnahmen das von der 
Bevölkerung eingeforderte gepflegte Erscheinungsbild der Friedhöfe weiterhin 
zu gewährleisten, die Bestattungskultur zu wahren und gleichzeitig die Kosten 
für die Pflege einzudämmen. 
 
Dies ist unter den derzeitigen Bedingungen kaum zu erreichen. Die verstärkte 
Rückgabe von Wahl- und Urnenwahlgräbern, deren Lage frei auf dem Friedhof 
gewählt werden konnte, hat in den vergangenen Jahren zu einer unregelmäßi-
gen Belegung der Bestattungsfelder geführt, so dass mittlerweile viele Gräber in 
Streulage zu verzeichnen sind. Um diese Grabstellen erreichen zu können und 
die Pflege der Grabstätten sicher zu stellen, ist die notwendige Infrastruktur

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 20 
 
zwangsläufig aufrecht zu erhalten. Dies gleichermaßen für die Friedhofsbesu-
cher wie für die Friedhofsgärtner. Gleichzeitig erfordern Gräber in Streulage 
häufig einen erhöhten Pflegeaufwand.  
 
Ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Situation besteht also darin, neue Streu-
lagen auszuschließen und die älteren auslaufen zu lassen. Dies wird bereits in-
tern praktiziert. Eine Konzentration der Bestattungsflächen in gut erreichbare 
„Kernzonen“ wird grundsätzlich angestrebt, ist jedoch nur sehr langfristig - als 
Generationenaufgabe - zu erzielen. Zu beachten ist allerdings, dass die meisten 
großen Kölner Friedhöfe unter Denkmalschutz stehen, ein Eingriff in die gestal-
teten Anlagen ist nicht ohne weiteres möglich. 
 
Um Friedhofsflächen zu verkleinern und an Flächengrößen geknüpfte Gebüh-
ren zu verringern, müssten Friedhofsflächen aus der Nutzung genommen und 
entwidmet werden. Dies wäre jedoch nur bei noch nicht für Bestattungen ge-
nutzten Flächen in entsprechender Lage – also freie Randflächen in geeigneter 
Größe - bedenkenlos möglich. Solche Flächen sind auf den Kölner Friedhöfen 
nicht vorhanden. Eine Ausgliederung von Teilflächen würde zudem an der Tat-
sache scheitern, dass der Großteil der städtischen Friedhöfe in ihrer Gesamt-
heit unter Denkmalschutz steht.  
 
Zur Entschärfung der Situation werden seitens der Friedhofsverwaltung zusam-
menhängende, freie Flächen geschaffen, die einfacher gepflegt werden können. 
Ungenutzte Flächen werden vereinfacht gestaltet, um den Aufwand möglichst 
gering zu halten.  
 
Einer Entwidmung und Reduzierung von Friedhofsflächen kann ungeachtet der 
oben genannten Einwände auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Be-
völkerungsentwicklung in der wachsenden Stadt Köln nicht befürwortet werden.  
 
Auch die Aufgabe kleinerer Ortsfriedhöfe zur betriebswirtschaftlich günstigeren  
Zentralisierung der Bestattungen auf die größeren Friedhöfe scheitert an star-
ken Identifikation der Kölnerinnen und Kölner mit ihrem „Veedel“. Als „Veedel“ 
bezeichnet der Kölner liebevoll seinen Stadtteil bzw. sein Stadtviertel in dem er 
zu Hause ist. In Köln zählt man insgesamt 86 „offizielle“ Stadtteile und daneben 
noch einige „gefühlte“ Viertel, die nicht amtlich erfasst sind. Die Friedhöfe sind 
fester Bestandteil dieser Veedel und werden von den dort lebenden Bürgerin-
nen und Bürger ebenso wahrgenommen.  
 
 
3.3. Entwicklung neuer Grabangebote 
 
Angehörige werden in der Phase ihrer Trauer wesentlich von den Auswirkungen 
ihres Verlustschmerzes geleitet und geführt. Da die trauernde Person von ihrer 
Intuition geleitet, jedoch ein starkes Handlungsbedürfnis hat, kommt es zu so-
genannten Ersatzhandlungen an der Grabstätte. Die bei allen Beisetzungsarten 
an den meisten Beisetzungsorten abgelegten Trauergrüße unterschiedlichster 
Art, sind deutliche Zeichen und Beleg dieses Bedürfnisses nach Trauerhand-
lung, in diesem besonderen Moment des Grabbesuchs.  
 
Die Bedeutung und erforderliche Wirkung von Grabstätten wird den neuen

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 21 
 
Maßstäben unserer modernen und vor allem mobilen Gesellschaft nach- bzw. 
untergeordnet. Die entscheidenden Kriterien für eine Grabauswahl ergeben sich 
aus den Ansprüchen aus der Pflege und Unterhaltung einer Grabstätte sowie 
den Kosten.  
 
Neue Grabangebote müssen die aktuellen Bedürfnisse der Hinterbliebenen mit 
der Bedeutung und Wirkung einer Grabstätte kombinieren. Die von den Hinter-
bliebenen getroffenen Entscheidungen auf Basis möglichst individueller und 
passender Angebote müssen im Hinblick auf die langen Laufzeiten eines Grab-
nutzungsrechtes bestandkräftig und langfristig tragbar sein. Gewünscht wird im-
mer mehr das individuelle Grab bei gleichzeitiger Sicherstellung der Grabpflege 
zu einem annehmbaren Preis – also das Rund-um-Sorglos-Paket für die Hinter-
bliebenen. 
 
Basisgrabstätten ohne Regelungen hinsichtlich der Pflege sowie Grabangebote 
mit einem einfachen Pflegestandard werden von der Stadt Köln offeriert. Dar-
über werden weitergehende Ansprüche in den Kooperationsgrabfeldern be-
dient.  
 
Zur Optimierung des Grabangebotes ergeben sich für die Friedhofsverwaltung 
folgende Ziele: 
 
 Förderung von weiteren Kooperationen unter hinreichender Berücksichti-
gung der jeweiligen Friedhofsanlagen und den Anforderungen des Denkmal-
schutzes (ein Großteil der städtischen Friedhöfe steht in der Gesamtheit un-
ter Denkmalschutz). Auf diesem Wege werden ohne wirtschaftliches Risiko 
für den Friedhofsträger weitere, attraktive Grabfelder geschaffen. Hinzu 
kommt eine Entlastung von der Friedhofspflege. Zu beachten ist hierbei 
grundsätzlich die Schnittstelle zwischen Friedhofsträger und Kooperations-
partner. Dies betrifft beispielsweise die Vergabe von Nutzungsrechten, 
Grabmalgenehmigungen, Anforderungen an die Grabumgebung hinsichtlich 
des Grabaushubes und des Einsatzes entsprechender Fahrzeuge. 
 
 Entwicklung von neuen Grabangeboten und Durchführung von Pilotprojek-
ten zur Erprobung neuer Grab- und Bestattungsformen. Nur so kann der 
Friedhofsträger nachfragegerechte und zukunftweisende Grabangebote ent-
weder selbst entwickeln und umsetzen oder initiieren. Im Hinblick auf den 
fortwährenden Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur ist dieser dyna-
mische Prozess unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund ist auch die in der 
Friedhofssatzung vom 08.04.2014 aufgenommene Öffnungsklausel zur Er-
richtung von Kolumbarien auf den Kölner Friedhöfen zu bewerten. Aufgrund 
der steigenden Nachfrage nach Bestattungen in Kolumbarien und der Ent-
wicklung auf dem Bestattungsmarkt wurde die Möglichkeit der Errichtung ei-
nes Kolumbariums vom Rat der Stadt Köln grundsätzlich ermöglicht. Da zwi-
schenzeitlich mit der Sankt Bartholomäus Kirche in Köln Ehrenfeld und dem 
Ahlbach-Columbarium – einer Kooperation zwischen Bestatter und der Alt-
Katholischen Kirchengemeinde - konkrete Bestattungsangebote in Kolumba-
rien in Köln offeriert werden, war in einem ersten Schritt die satzungsmäßige 
Erweiterung des städtischen Grabangebotes erforderlich, um auf diesen Be-

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 22 
 
stattungstrend und auf die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger zu reagie-
ren und somit die Bestattungszahlen auf den Kölner Friedhöfen stabil halten 
zu können. Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Bestattungsform 
strebt die Friedhofsverwaltung nach dem bekannten und bisher sehr erfolg-
reichen, oben genannten Vorgehen Kooperationen mit interessierten, fried-
hofsnahen Gewerken an. 
 
 Darüber hinaus wird auch das von der Friedhofsverwaltung unmittelbar of-
ferierte Grabangebot überarbeitet, angepasst bzw. erweitert. So wurde die 
bisher lediglich auf dem Kölner Ostfriedhof angebotene Baumgrabstätte 
ebenfalls auf dem linksrheinischen Nordfriedhof und dem Friedhof Stein-
neuerhof eingerichtet. Die Einbindung weiterer Friedhöfe für dieses stark 
nachgefragte Grabangebot wird fortlaufend geprüft.  
 
Nach Einschätzung der aktuellen Nachfrage sowie der aktuellen, gesellschaftli-
chen Entwicklung wird in den kommenden Jahren die Einrichtung von Gemein-
schaftsgrabfeldern beispielsweise für Vereine, Freundeskreise oder sonstige In-
teressensgemeinschaft geprüft. 
 
 
3.4. Nachhaltigkeit 
 
Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip zur Ressourcen-Nutzung, bei dem die 
Bewahrung der wesentlichen Eigenschaften, der Stabilität und der natürlichen 
Regenerationsfähigkeit des jeweiligen Systems im Vordergrund steht. 
Nachhaltigkeit ist zu einem Schlüsselbegriff für verantwortungsvolles Manage-
ment in Verwaltungen, Organisationen und Unternehmen geworden. Auch im 
Friedhofswesen müssen heute Belange des Umweltschutzes berücksichtigt 
werden. 
 
In den vergangenen Jahren wurden mehrere Projekte zur Verbesserung der 
Biodiversität auf verschiedenen Friedhöfen realisiert. Hierzu zählen die Ansaat 
blütenreicher Wiesen, Langgraswiesen sowie Streuobstwiesen, die Pflanzung 
von freiwachsenden Hecken, der Einsatz sowie die Verwendung von Totholz 
beispielsweise bei Pflanzbeet- und Wegeeinfassungen oder bei der Errichtun-
gen von Vogel- Nisthilfen. Geplant sind zudem die Gewässerreaktivierung auf 
dem Friedhof Leidenhausen sowie die Errichtung eines Naturlehrpfades auf 
dem Nordfriedhof. Im Rahmen der verschiedenen Projekte erfolgt eine intensive 
Zusammenarbeit mit dem NABU. Bei der Schadwildbejagung auf den Friedhö-
fen steht der Einsatz natürlicher Feinde im Vordergrund. Durch die zunehmend 
praktizierte Falken- und Frettchenjagd konnte der Schusswaffengebrauch auf 
den Friedhöfen deutlich reduziert werden.  
 
Ziel ist es, weitere Projekte zu initiieren, um die Friedhöfe als natürliche Erleb-
nisräume in städtischer Umgebung sowie deren ökologische, stadtweite Bedeu-
tung zu erhalten und auszubauen. Hierbei können insbesondere Maßnahmen 
der Biodiversität, der Vielfalt und des Artenreichtum initiiert und gefördert wer-
den, da die Friedhöfe im Kölner Stadtgebiet als eingefriedete Schutzräume die 
besten Vorrausetzungen für gute Entwicklungschancen bieten.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 23 
 
 
3.5. Friedhofsgebäude 
 
In Abstimmung mit der städtischen Gebäudewirtschaft konnten in den vergan-
genen Jahren mehrere Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Fried-
hofsgebäuden umgesetzt werden. Der nach wie vor bestehende Sanierungs-
stau an einigen Gebäuden wird mit entsprechenden Priorisierungen nachgehal-
ten und die zeitnahe Abarbeitung bei der Gebäudewirtschaft mit Nachdruck ein-
gefordert.  
 
In den vergangenen Jahren wurden die für den Friedhofsbetrieb entbehrlichen 
Gebäude im Rahmen der Kostenreduzierung bereits abgemietet. Natürlich müs-
sen auch die städtischen Trauerhallen mit Blick auf ihre Nutzung bzw. Auslas-
tung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Allerdings han-
delt es sich bei den Trauerhallen und einen festen Bestandteil der Friedhöfe, so 
dass sie ebenfalls unter die in 3.2 beschriebene Identifikation der Kölnerinnen 
und Kölner mit ihrem Friedhof fallen. Aufgrund dieser emotionalen Bindung 
sollte die Schließung einer Trauerhalle unter wirtschaftlichen Aspekten das 
letzte Mittel sein. Vorrangig sollte eine Optimierung der Auslastung einherge-
hend mit neuen Nutzungsmöglichkeiten für die Trauerhalle angestrebt werden. 
So können friedhofsaffine Umnutzungen beispielsweise unter Einbeziehungen 
von Bürgervereinen in Betracht entwickelt werden. Das Vorhaben des Bürger-
vereins Weiß zur Errichtung eines Kolumbariums in der alten Trauerhalle auf 
dem Weißer Friedhof ist hier beispielhaft.  
 
Ziel ist es somit, die bestehenden Trauerhallen in einem ansprechenden Zu-
stand zu präsentieren und dauerhaft zu erhalten.  
 
3.6. Öffnung und Gestaltung von Friedhöfen 
Auf einem Friedhof finden Verstorbene ihre letzte Ruhestätte. Der Friedhof ist 
immer ein Ort der Stille, an dem Angehörige trauern und Abschied nehmen kön-
nen. Es gebietet sich daher schon fast von selbst, dass ein ruhiges Verhalten 
oberstes Gebot ist. Den Friedhof als Ort der Ruhe und des Friedens zu bewah-
ren und zu schützen, muss daher höchste Priorität haben. 
 
Wer durch ein Friedhofstor geht, betritt einen geschützten Raum. Bei einem 
Friedhofsspaziergang wird der Kreislauf der Natur, die Vergänglichkeit des 
Seins, aber auch die Vielfalt des Lebens erfahrbar. Die Bedürfnisse der Trau-
ernden und Hinterbliebenen, aber auch die Würde des Ortes stehen im Vorder-
grund. 
 
Die Beziehungen zwischen dem Friedhofsträger Stadt Köln und den Friedhofs-
nutzern und auch zwischen den Friedhofsnutzern werden durch die Friedhofs-
satzung definiert. Regeln und Gebote sind Teil dieser Satzung und zur Wah-
rung der Würde der Verstorbenen sowie im Interesse der Trauernden unbedingt 
einzuhalten. Damit die Friedhöfe als geschützte und zugleich offene Räume er-
halten werden können, sind nicht nur gegenseitige Rücksichtnahme und Acht-
samkeit, sondern auch konkrete Verhaltensgrundregeln erforderlich. Denn ne-
ben der augenscheinliche Gestaltung und dem Zustand der Friedhöfe wird ihr 
Wert auch durch den dort stattfindenden Umgang der Menschen untereinander

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 24 
 
definiert. 
 
In § 6 der Friedhofssatzung der Stadt Köln ist vorrangig das Verhalten auf dem 
Friedhof geregelt. Die hier aufgeführten Vorgaben können als Hausordnung der 
Kölner Friedhöfe verstanden werden. 
 
Satzungsauszug (Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014): 
 
§ 6 Verhalten auf dem Friedhof 
(Absatz 1 bis 2) 
 
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der Per-
sönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern entsprechend zu verhalten. 
 
(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet: 
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen hiervon sind Kin-
derwagen, Rollstühle und Fahrräder sowie Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit 
Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Die hiernach zugelassenen Fahrzeuge 
dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren, 
b) der Verkauf von Waren aller Art sowie das Anbieten von Dienstleistungen ohne 
vorherige Genehmigung der Friedhofsverwaltung  
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten aus-
zuführen, 
d) Werbedruckschriften und sonstige Druckschriften, die nicht dem Friedhofszweck 
entsprechen, zu verteilen, 
e) Abfall einzubringen oder Abfälle sowie Erdabraum außerhalb der dafür bestimmten 
Stellen abzulegen sowie Fundament-, Grabstein- oder Einfassungsreste auf dem 
Friedhof zu belassen, 
f)   nicht geräuschregulierte Maschinen und Geräte auf Grabstätten und Wegen einzu-
setzen, 
g) den Friedhof, seine Einrichtungen, seine Anlagen, Grabstätten oder ihre baulichen 
Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, 
h) Tiere, ausgenommen Blindenhunde und Schwerbehindertenbegleithunde mitzu-
führen, 
i) zu lärmen, zu spielen, zu joggen oder sonstige sportliche Aktivitäten mit oder ohne 
Sportgerät zu betreiben. 
j) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen ohne 
vorherige Genehmigung der Verwaltung, außer zu privaten Zwecken. 
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck 
des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. 
 
Die Friedhofssatzung der Stadt Köln orientiert sich grundsätzlich an der Leitfas-
sung des Deutschen Städtetages NRW. Selbstverständlich erfolgt eine Anpas-
sung aufgrund der besonderen Voraussetzungen und Gegebenheiten der Köl-
ner Friedhöfe.  
 
Im Hinblick auf den Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur und den zu-
nehmenden Konkurrenzdruck auf dem Bestattungsmarkt ist zu überprüfen, ob 
die Vorgaben des § 6 der Friedhofssatzung noch den Maßstäben eines moder-
nen und kundenorientierten Friedhofsträgers entspricht. Schließlich haben sich 
im Laufe der Zeit die Bedürfnisse der Friedhofsnutzer sowie der Anspruch an 
den Mehrwert eines Friedhofs erheblich verändert.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 25 
 
 
4. Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Bei der weiteren Erarbeitung der Perspektiven für die städtischen Friedhöfe 
werden die Ergebnisse einer hierzu vorgenommenen Öffentlichkeitsbeteiligung 
auf Basis des als Anlage 3 beigefügten Konzeptes zur Durchführung der Bür-
gerbeteiligung einfließen.  
 
Die geplante Öffentlichkeitsbeteiligung hat insbesondere die „Hausordnung der 
Friedhöfe“ im Fokus. Welchen Nutzergruppen soll der Friedhof im Jahr 2015 als 
öffentlicher Raum zur Verfügung stehen? Ist eine „Öffnung der Kölner Fried-
höfe“ für weitere Nutzergruppen gewünscht? Auf diese und ähnliche Fragestel-
lungen sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Antworten geben.

Beschlussvorlage Ausschuss

5724 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 
 0494/2019 
Freigabedatum  07.03.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Öffentlichkeitsbeteiligung für das Konzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025" 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt den aktuellen Entwurf des Konzeptes „Kulturraum 
Kölner Friedhöfe 2025“ des Arbeitskreises Friedhof (Anlage 2) zur Kenntnis. Zur Fortschrei-
bung und Fertigstellung des Konzeptes ist hinsichtlich der aktuellen Nutzungswünsche der 
Friedhofsbesucherinnen und -besucher eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung zur zukünfti-
gen Ausrichtung der städtischen Friedhöfe in Köln vorgesehen.  
 
2. Der Ausschuss für Umwelt und Grün beschließt die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteili-
gung gemäß Anlage 1. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt auf Basis des in der Anlage 3 bei-
gefügten Beteiligungskonzeptes. Die Ergebnisse werden  in das Konzept „Kulturraum Kölner 
Friedhöfe 2025“ aufgenommen. Das so ergänzte Konzept wird dem Ausschuss für Umwelt 
und Grün voraussichtlich im 4. Quartal 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  72.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Das Bestattungs- und Friedhofswesen hat in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Veränderun-
gen erfahren. Demografischer Wandel, verändertes Traditionsbewusstsein, der Wunsch nach alterna-
tiven Bestattungsformen, flexibles Wohnen oder wirtschaftliche Engpässe führen zu neuen Ansprü-
chen an unsere Friedhöfe. Zudem hat der klassische Friedhof in den letzten zehn Jahren merklich 
Konkurrenz bekommen. Es ist ein offener Markt entstanden, der auch als solcher wahrgenommen 
und bearbeitet wird.  
 
Friedhöfe sind nicht nur Bestattungsflächen, sie erfüllen für ihre Besucherinnen und Besucher weite-
re, wichtige und schützenswerte Funktionen. Friedhöfe stellen einen beachtlichen Erholungswert für 
die Kölner Bevölkerung dar. Gerade im innerstädtischen Bereich übernehmen sie zugleich oftmals die 
wichtigen Funktionen von Grün- und Parkanlagen. Zudem sind die Friedhöfe ein wichtiger Bestandteil 
der Stadt- und Raumplanung, da sie für die Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und 
klimatischen Beitrag leisten und ein wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna sind. Friedhöfe för-
dern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation innerhalb des Gemeinwesens und sie stel-
len einen beachtlichen Wirtschaftsraum für lokal- und regionalarbeitende Betriebe dar. Auch für das 
kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind die Friedhöfe wichtige Zeitzeugen, welche die 
gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt widerspiegeln.  
 
Die Bedeutung und Entwicklung der städtischen Friedhöfe wird seit vielen Jahren von den Mitgliedern 
des Arbeitskreises Friedhof beobachtet. Der Arbeitskreis Friedhof ist ein Beratungsgremium, das sich 
aus den Vertreterinnen und Vertretern des Bestatterverbandes, der Steinmetzgenossenschaft sowie 
der Steinmetzinnung, der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner, des Fachverbandes der Flo-
risten, der Kirchenverbände und dem Friedhofsträger, der Stadt Köln zusammensetzt. Ziel des Ar-
beitskreises ist es, die Bestattungs- und Friedhofskultur in Köln zu erhalten, zu fördern und weiterzu-
entwickeln. Vor diesem Hintergrund wurde das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ im Ar-
beitskreis erarbeitet. In diesem Konzept werden mit Blick auf den Wandel in der Bestattungs- und 
Trauerkultur und unter Berücksichtigung der vielfältigen Funktionen von Friedhöfen Strategien für die

3 
zukünftige Gestaltung und Ausrichtung der städtischen Friedhöfe erarbeitet.  
 
Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ansprüche der Kölnerinnen und Kölner an die Friedhöfe, 
die Bedürfnisse und Wünsche sowie die allgemeine Wahrnehmung abgefragt. Die Ergebnisse der 
Öffentlichkeitsbeteiligung werden in den Konzeptentwurf eingearbeitet. Anschließend wird das Kon-
zept dem Ausschuss für Umwelt und Grün zur Beschlussfassung vorgelegt. Sollten sich Änderungen 
für die aktuell gültige Friedhofssatzung daraus ergeben, wird eine entsprechende Neufassung der 
Satzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Spätere, konkrete Maßnahmen für einzelne Fried-
höfe werden den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen zur Entscheidung vorgelegt.  
 
Für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen entsprechend der Budgetplanung zum 
Beteiligungskonzept (Anlage 4) Mittel in Höhe von 25.000,00 Euro aus dem Teilergebnisplan 0101, 
Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten sowie 47.000 Euro aus 
dem Teilergebnisplan 1303, Friedhöfe und Krematorium, jeweils Teilplanzeile 16, Sonstige ordentli-
che Aufwendungen bereit.  
 
Anlagen: 
Anlage 1: Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Friedhofskonzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ 
Anlage 3: Konzept zur Bürgerbeteiligung 
Anlage 4: Budgetplanung zur Bürgerbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

21.03.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Lehmbacher Weg
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0494/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.03.2019
Erstellt
11.02.2019 07:42