Öffentlichkeitsbeteiligung für das Konzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025"
Beschlussvorlage Ausschuss 0494/2019 vom 07.03.2019
Stand: Am 21.03.2019 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ungeändert beschlossen.
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Anlage 3 Konzept zur Bürgerbeteiligung
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1 von 7 Öffentlichkeitsbeteiligung Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 Stand: 19.02.2019 Das Beteiligungsverfahren Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 findet im Rahmen der Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Beteiligungs- und Kommunikationsformate werden auf dieser Grundlage vor der Umsetzung weiter ausdetailliert. Entscheidungsgremium: Ausschuss Umwelt und Grün Beteiligungsspielraum: Anhörung / Beratung Komplexität des Verfahrens: komplex / individuell Kosten: ca. 72.000 € 1 Inhalte und Ziele 1.1 Beteiligungsgegenstand Die Kölner Friedhöfe sollen anhand des Nutzungskonzepts „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ weiterentwickelt werden. Die Anzahl und die Flächen der 55 Kölner Friedhöfe sind kein Beteiligungsgegenstand. Beteiligungsgegenstand innerhalb dieses umfassenderen Konzeptes sind die Nutzungswünsche der Friedhofsbesucherinnen und –besucher . Friedhof als kulturellen Raum wahrnehmen: Wie können die Grünflächen genutzt werden? Welche kulturellen Angebote könnten auf einem Friedhof stattfinden? Klärung von grundlegenden Pietätsfragen: Wie wollen die Kölner*innen ihre Friedhöfe zukünftig nutzen? Wofür sollen die Friedhöfe nicht genutzt werden? Was muss die Hausordnung für die zukünftige Nutzung der Friedhöfe leisten (z.B.: respektvolle Trauerkultur, Öffnung des Friedhofs für das Mitführen Haustiere)? Rückmeldung zu bereits umgesetzten und angedachten Nutzungsmöglichkeiten anhand thematisch strukturierter Diskussionen mit Nutzergruppen und der interessierten Öffentlichkeit. 1.2 Ziele und Beteiligungsphasen Für die Öffentlichkeitsbeteiligung werden drei Beteiligungsphasen mit folgenden Zielen vorgeschlagen: 2 von 7 Phase 1: Information und Sensibilisierung o Zielgruppen: spezifische Nutzergruppen1 (a) und breite Öffentlichkeit (b) o Ziele: - ÖB 1: Diskussion über und Sammlung von neuen Nutzungsvarianten mit spezifischen Nutzergruppen (Zielgruppe a) - Information und Sensibilisierung der Stadtgesellschaft: Das Tabu-Thema Friedhof in die Öffentlichkeit tragen (Zielgruppe b) o Vorgehensweise: - Aufsuchende Beteiligungsformate (Zielgruppe a) - Bereitstellung von generellen Informationen und Vorstellung der neuen Nutzungsvorschläge auf dem Mitwirkungsportal (Zielgruppe b) - Mediale Informations- und Sensibilisierungskampagne (Zielgruppe b) Phase 2: Hauptphase der Öffentlichkeitsbeteiligung o Zielgruppen: spezifische Nutzungsgruppen (a) und breite Öffentlichkeit (b) o Ziele: - Akzeptanz und Wahrnehmung der Friedhöfe als Kulturraum - Darstellung der möglichen Irritationen zwischen verschiedenen Nutzergruppen durch veränderte Nutzungsmöglichkeiten o Vorgehensweise: - ÖB 2: Online-Dialog zur Diskussion und Ergänzung der gesammelten neuen Nutzungsvarianten durch die breite Öffentlichkeit (Zielgruppe b) - ÖB 3: „Kölner Friedhofswoche“ mit Vor-Ort-Formaten auf ausgewählten Friedhöfen, z.B. Exkursionen oder Führungen (Zielgruppe b) Phase 3 (ÖB 4): Präsentation der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung o Zielgruppen: spezifische Nutzergruppen (a) und breite Öffentlichkeit (b) o Ziele: - Präsentation der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungsphasen - Information und Rechenschaft zur Weiterverarbeitung der Ergebnisse (Was wird weiterverfolgt? Was wird aus welchen Gründen nicht weiterverfolgt?) o Vorgehensweise: Präsentation der Ergebnisse bei 1-2 Abschlussveranstaltungen in Trauerhallen. Dokumentation der Ergebnisse auf dem Mitwirkungsportal. (Zielgruppen a/b) 1.3 Gestaltungsspielräume Komplexität des Beteiligungsverfahren: Komplex/Individuell Gestaltungsspielräume pro Phase und Zielgruppe: o Phase 1: Information und Sensibilisierung - Spezifische Nutzungsgruppen (Zielgruppe a): Anhörung/Beratung - Breite Öffentlichkeit (Zielgruppe b): Information 1 Abschnitt 3.2 veranschaulicht eine beispielhafte Sammlung von Nutzergruppen. 3 von 7 o Phase 2: Hauptphase Öffentlichkeitsbeteiligung - Spezifische Nutzungsgruppen (Zielgruppe a): Anhörung/Beratung - Breite Öffentlichkeit (Zielgruppe b): Anhörung/Beratung o Phase 3: Präsentation der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung - Breite Öffentlichkeit (Zielgruppe b): Information → über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung bei 1-2 Abschlussveranstaltungen 2 Rahmenbedingungen 2.1 Wie lauten die Rahmenbedingungen? Beschluss über die Durchführung des Beteiligungsverfahrens vom Ausschuss Umwelt und Grün erforderlich. Beschluss vom Ausschuss Umwelt und Grün zum Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“, in der die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung integriert werden, erforderlich. Voraussetzung für die Umsetzung ist nach Verabschiedung des Konzeptes ggf. ein Beschluss über eine angepasste Friedhofssatzung durch den Rat 2.2 Projektmanagement Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Zusammenarbeit mit dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung, Stadt Köln. 2.3 Ressourcen (notwendiges Personal und Budget) Amt für Landschaftspflege und Grünflächen: hat die Federführung im Projekt, sowohl personell als auch hinsichtlich des Budgets Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung: Unterstützung via Online-Plattform und Online-Dialog (Mitwirkungsportal), Konzept einer PR Kampagne Externes Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung (Kölner Freiwilligen Agentur e.V.): Aufsuchende Beteiligung Überschlägige Kalkulation (Anlage 1) 3 Kommunikations- und Beteiligungsplan 3.1 Vorgeschichte und bestehende Konflikte? Ein interdisziplinärer Arbeitskreis Kölner Friedhöfe beobachtet und bewertet die aktuelle Situation der 55 Kölner Friedhöfe. Innerhalb des Arbeitskreises arbeitet eine Arbeitsgruppe, die sich mit der aktuellen Situation des kulturellen Wandels auf den Friedhöfen auseinandersetzt. Der Arbeitskreis hat einen ersten Konzeptentwurf zur Weiterentwicklung erarbeitet. In dem Entwurf wird der Wandel der Trauerkultur dargestellt. Es lassen sich Trends ausmachen, die zur Entwicklung neuer potentieller Nutzungsmöglichkeiten führen. Durch unterschiedliche Auslegung der Trauerkultur kommt es bereits heute schon zu Irritationen zwischen den verschiedenen Nutzergruppen 4 von 7 3.2 Welche Zielgruppen werden mit dem Beteiligungsverfahren angesprochen? Jede Person wird im Laufe ihres Lebens mit den Themen Trauer und Friedhof in Berührung kommen. Daher sind potenziell alle Kölnerinnen und Kölner von diesem Thema betroffen und insofern eine Zielgruppe. Damit die Kölner Stadtgesellschaft möglichst breit an einer Diskussion über den Kulturraum Friedhof teilnehmen kann, soll mit einigen beispielhaft ausgewählten Personen- bzw. Interessengruppen (6-8) deren Nutzungsinteressen für den öffentlichen Raum Friedhof herausgearbeitet und dargestellt werden. Dies geschieht mit aufsuchenden Beteiligungsformaten (ÖB 1). Dabei sollen auch Videos entstehen. Die so aufbereiteten Nutzungsvorschläge werden auf dem Mitwirkungsportal dargestellt und können von Kölnerinnen und Kölnern kommentiert und ergänzt werden. Ziel ist es, herauszufinden, welche Nutzungsinteressen es gibt und welche Konflikte bestehen. Eine Entscheidung darüber, ob und welche erweiterten Nutzungsmöglichkeiten in Zukunft auf den Kölner Friedhöfen zugelassen werden sollen, treffen die verantwortlichen Gremien Ausschuss Umwelt und Grün und der Rat der Stadt Köln unter Beachtung der rechtlichen Grenzen. Mögliche Nutzungsinteressen (nicht abschließend): Erholungs- und ruhesuchende Anwohnende Freizeitsportler*innen (Jogging, Boule, Tai Chi, Gymnastik …). Der Friedhof als Bewegungs - und Freizeitraum Gruppen, die Friedhöfe derzeit nicht als Nutzungsraum verstehen (u.a. Schülerschaft) Menschen, die sich mit dem Tod auseinandersetzen (u.a. ältere Menschen, Bewohnende von Altenheimen, religiöse Menschen, Trauernde) Kulturszene und kulturelle Nutzung von Friedhöfen für Konzerte, Ausstellungen, Skulpturen ( vgl. Skulpturenpark) u.a. Kinder / Jugendliche / Nachbarn eines Friedhofs Erwachsene / Nachbarn (inklusive Migrant*innen) Senior*innen (z.B. im Seniorenheim), deren Angehörige nicht unbedingt auf dem benachbarten Friedhof liegen, für die aber eine Nutzung interessant sein könnte. Der Friedhof als sozialer Treffpunkt. Angehörige, die regelmäßig zur Pflege eines Grabes auf den Friedhof kommen. Frage nach einer möglichen Erhöhung der Aufenthaltsqualität Tier- / Naturschützer*innen, für die der Friedhof als Tierlebensraum / Biotop interessant sein könnte. Nutzung mit Bienenstöcken, Insektenhotels usw. Interreligiöse Vereinigungen Angehörige von „Sternenkindern“ (tot geborene Kinder) – Gelegenheiten zur Begegnung und Austausch mit gleichermaßen Betroffenen 3.3 Ablauf und Formate (siehe auch Zeitstrahl) Phase 1: Information und Sensibilisierung Als ersten Beteiligungsschritt – zeitnah nach der Ausschussentscheidung über das Beteiligungskonzept - werden 6-8 vor-Ort-Termine auf ausgewählten Friedhöfen mit beispielhaften potenziellen Nutzergruppen bzw. -perspektiven durchgeführt (ÖB 1, siehe zu den Gruppen auch 3.2). Auf dem Mitwirkungsportal werden diese Ideen redaktionell und visuell (z.B. Videos) aufbereitet und vorgestellt. Information und Sensibilisierung: Das Thema „Weiterentwicklung der Friedhöfe“ soll in die breite Öffentlichkeit getragen werden. Dazu werden folgende Kommunikationskanäle verwendet: 5 von 7 o Presse und Rundfunk: Mit Presse und Rundfunk wird eine Medienpartnerschaft angestrebt. Redakteur*Innen sollen angeschrieben und zu Presserundgängen (auch in Verbindung mit Erkundungsterminen der Nutzergruppen) eingeladen werden; nach Absprache mit Nutzergruppen erhalten sie die Ergebnisse der Erkundungen. o Plakate, Flyer und Nutzung der Werbeflächen im Kölner Stadtgebiet: Mit einer Vielzahl von Plakaten im Stadtgebiet (u.a. auf City Lights) soll auf das Thema hingewiesen werden. o Die Informations- und Sensibilisierungskampagne dient auch zur Bekanntmachung des Mitwirkungsportals. Phase 2: Hauptphase der Öffentlichkeitsbeteiligung Mitwirkungsportal (ÖB 2): Auf der Online-Plattform sollen die bereits vorgeschlagenen Ideen aus Stufe 1 in einem mehrwöchigen Online-Dialog diskutiert werden. Die Nutzungsideen sollen systematisch aufbereitet werden und bereits Einschätzungen der Nutzergruppen beinhalten. Zudem können Kölner*innen (breite Öffentlichkeit) weitere Ideen zur Weiterentwicklung der Kölner Friedhöfe vorschlagen und kommentieren. „Kölner Friedhofswoche“ (Arbeitstitel) (ÖB 3): Während der Online-Beteiligungsphase (ÖB 2) finden in einem begrenzten Zeitraum von einer Woche mehrere vor-Ort-Beteiligungen auf Friedhöfen statt. Auf verschiedenen Friedhöfen im Stadtgebiet werden Führungen angeboten, auf denen über etwaige weitere Nutzungsmöglichkeiten auf dem spezifischen Friedhof diskutiert werden können. Zudem sollen Friedhofsbesucher*Innen am Eingang, beispielweise an einem mobilen Aktionsstand, um ihre Meinung gebeten werden. Eine Zusammenarbeit mit potenziellen Nutzergruppen wird angestrebt. Fortlaufende Kommunikation: Vor und während der Phase 2 wird offline und online mittels Plakaten, Flyern, Medienpartnerschaften und Bekanntmachungen auf dem Mitwirkungsportal sowie der Webseite der Stadt Köln fortlaufend kommuniziert und mobilisiert. Phase 3: Präsentation der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung Nach Abschluss der Hauptphase der Beteiligung werden die Ergebnisse dokumentiert, aufbereitet und analysiert. Abschlussveranstaltungen (ÖB 4): Bei 1-2 Abschlussveranstaltungen in ausgewählten Trauerhallen werden die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie ein erster Entwurf des Nutzungskonzeptes „Kölner Friedhöfe 2025“ vorgestellt. 3.4 Dokumentation der Ergebnisse Nach Phase 2: Information und Kommunikation über die Ergebnisse der abgeschlossenen Beteiligungsformate: Die Beteiligungsformate werden mit Hilfe von Fotos, Protokollen etc. dokumentiert und u.a. auf den Informationsseiten des Mitwirkungsportal aufbereitet und präsentiert. Es ist auch ein Archiv des Online-Dialogs verfügbar. Aufbereitung und Analyse der Bürgerbeteiligungsergebnisse: Auf Grundlage der Beteiligung und den weiteren Vorplanungen wird ein Entwurf zur Weiterentwicklung der Kölner Friedhöfe formuliert, u.a. mit Leitlinien zur zukünftigen Nutzung, zu Nutzungskonzepten und zu Best-Practice-Modellen 3.5 Evaluation An folgenden Erfolgsfaktoren kann evaluiert werden, ob die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgreich war. Kennzahlen und Indikatoren zur Messung sind je Beteiligungsformat noch festzulegen: 6 von 7 Information und Sensibilisierung Hat das Thema Kölner Friedhöfe in den Medien eine Resonanz erzeugt (Wurde ein gr oßer Teil der Bevölkerung erreicht: Information; Indikatoren, z.B. Anzahl der Berichterstattung; Interaktion in Sozialen Medien)? Haben die eingesetzten Medien ihre spezifischen Ziele erreicht? Zielgruppen Wurden die (vorab) identifizierten Nutzungsgruppen (siehe auch Analyse-Stand unter 3.2) erreicht und mobilisiert? Wurden möglichst viele unterschiedliche Nutzungsperspektiven erreicht? (Erhebung von Besuchs- und Beitragszahlen, online und offline) Inhalte und Verfahren Wurden die Konzeptideen tatsächlich umgesetzt? (Falls dies im Evaluationszeitraum ermittelt werden kann) Wie offen ist das Verfahren für neue Ideen (Offenheit für Offenheit)? Inwieweit fließen die Ideen der Beteiligung in das Nutzungskonzept ein? Inwieweit wurde erläutert, ob und in welchem Maße Ergebnisse in das Nutzungskonzept (nicht) eingeflossen sind (Rückmeldung)? Gab es unterschiedliche oder widersprüchliche Anforderungen? Konnten diese bearbeitet, Konsens bzw. Übereinstimmung erzielt werden? 7 von 7 Abbildung 1: Karte der Kölner Friedhöfe, Quelle: Stadt Köln -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. -
Anlage 4 Budgetplanung zur Bürgerbeteiligung
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Budgetkalkulation auf Grundlage des Beteiligungskonzeptes (Fassung vom 20.02.19) Budgetkalkulation - Öffentlichkeitsbeteiligung „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 Budgetkalkulation auf Grundlage des Beteiligungskonzeptes (Fassung vom 20.02.19) Der Gesamtbetrag liegt bei 72.000,00 €. Aufgaben Verwaltung Budget Redaktionelle Aufbereitung der Nutzungsvarianten für die Bürgerbeteiligung vor Ort und online (X) 15.000,00 € Analyse der Nutzergruppen X Ausarbeitung (Feinkonzeption und Projektplanung) Beteiligung X Redaktionelle Aufbereitung des Beteiligungsprozess (Wie-Informationen) X 5.000,00 € Ausarbeitung (Feinkonzeption und Projektplanung) Kampagne X ÖB 1 - Aufsuchende Beteiligung / Einholung Feedback (Videos) zu 5 bis 7 Varianten X 10.000,00 € Umsetzung der Sensibilisierungs- und Mobilisierungskampagne (u.a. Medienpartnerschaften, Werbematerial / -flächen) (X) 20.000,00 € Aufbereitung Projektraum (Strukturierung und Redaktion) MWP X ÖB 2 - Online-Dialog: Vorbereitung und Durchführung X ÖB 3 - Friedhofswoche: Exkursionen, Führungen, Aktionen in verschieden Friedhöfen X 15.000,00 € Auswertung und Dokumentation der Beteiligungsergebnisse aus ÖB 1 bis ÖB 4 X Aufbereitung der Dokumentation für die Bürgerbeteiligung in verständlicher und Bildersprache (X) 4.000,00 € Abschlussveranstaltung in Trauerhalle X 3.000,00 € Laufende Information und Dokumentation des Prozesses auf dem MWP X Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Pressegespräche, …) X -
Anlage 2 Konzept Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025
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Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 1 Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 Entwurfsfassung - Bearbeitungsstand: 11.02.2019 Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 2 Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 Inhalt Vorwort 1. Kulturgut Friedhof 1.1. Aufgaben und Bedeutung von Friedhöfen 1.2. Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur 1.3. Aktuelle Anforderungen an den Friedhofsträger 2. Status quo in Köln 2.1. Übersicht über die städtischen Friedhöfe 2.2. Entwicklung der Bestattungen in den letzten 20 Jahren 2.3. Derzeitiges Bestattungsangebot der Friedhofsverwaltung Köln 2.3.1. Grabangebot 2.3.2. Bestattungsleistungen 2.3.3. Trauerhallen 2.3.4.Friedhofsgebühren 2.4. Mehrwert der Friedhöfe in Köln 3. Perspektiven für die städtischen Friedhöfe in Köln 3.1. Entwicklung der Friedhofsgebühren 3.2. Erhalt von Friedhöfen und Friedhofsflächen 3.3. Entwicklung neuer Grabangebote 3.4. Nachhaltigkeit 3.5. Friedhofsgebäude 3.6. Öffnung und Gestaltung von Friedhöfen 4. Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 3 Vorwort Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 In Köln haben wir mit 55 sehr unterschiedlichen kommunalen Friedhöfen eine bun- desweit fast einzigartige Situation. Der große, parkähnliche Friedhof trägt ebenso wie der kleine Dorffriedhof zu einer Trauer- und Bestattungskultur in Köln bei, die es un- bedingt zu bewahren, aber auch behutsam weiter zu entwickeln gilt. Der Arbeitskreis Friedhof, hat sich genau dies zum Ziel gesetzt. Gemeinsam die ak- tuelle Situation und den gesellschaftlichen Wandel zu beobachten und zu bewerten und in Respekt vor Tradition und Werten wichtige Impulse für die Zukunft der Kölner Friedhöfe zu geben. Für diese Aufgabe sind wir, der Arbeitskreis Friedhof, bereit, Verantwortung zu übernehmen. Dieses Konzeptpapier zeigt wo wir in Köln stehen und wo die Reise hingehen kann. Die Zeiten und die Menschen ändern sich und die Friedhöfe eben auch. Das Thema „Friedhof“ beschäftigt die Friedhofsverwaltung, es wird im Arbeitskreis Friedhof disku- tiert, die politischen Gremien befassen sich mit den Fragestellungen und müssen wichtige Entscheidungen für das Friedhofswesen in Köln treffen und schlussendlich sind es die Bürgerinnen und Bürger, die in vielfacher Weise betroffen sind. Gemein- sam ein Bild der zukünftigen Friedhöfe in Köln entwerfen ist eine ebenso spannende wie verantwortungsvolle und herausfordernde Aufgabe. Wir freuen uns auf viele Impulse, Meinungen, Positionen und auf gute Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Stadt Köln Bestatterverband Köln Genossenschaft der Friedhofsgärtner Steinmetzinnung Köln Floristenverband Katholische Kirche Evangelische Kirche Der Arbeitskreis Friedhofs ist ein Beratungsgremium, das sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Friedhofs- gewerke, der Kirchenverbände und dem Friedhofsträger, der Stadt Köln zusammensetzt. Ziel des Arbeitskreises ist es, die Bestattungs- und Friedhofskultur in Köln zu erhalten und zu fördern. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 4 1. Herausforderung Friedhof Gerade in den letzten Jahren sind im Friedhofswesen aufgrund gesellschaftli- cher Entwicklungen bedeutende Veränderungen festzustellen. Diese haben maßgebliche Auswirkungen auf die Gestaltung, die Verwaltung, die Bewirt- schaftung und vor allem auf die Finanzierung von Friedhöfen. 1.1. Aufgaben und Bedeutung von Friedhöfen Friedhöfe sind ein klassisches Beispiel für die kommunale Daseinsvorsorge. Doch Friedhöfe sind entgegen der überwiegenden Wahrnehmung mehr als nur Beisetzungsorte für Verstorbene. Sie sind darüber hinaus Orte der Lebenden. Sie sind nicht nur Orte der Totenruhe, sondern für die Hinterbliebenen auch Orte des Abschieds, der Trauerbewältigung, der Erinnerung und des Geden- kens, der Besinnung und der inneren Einkehr. Friedhöfe sind durch ihre Wid- mung und die damit sichergestellte Nachhaltigkeit unverwechselbare, einmalige Bereiche in einer Stadt. Über diese unmittelbaren Funktionen hinaus erfüllen die Friedhöfe für ihre Be- sucherinnen und Besucher weitere, wichtige und schützenswerte Funktionen. Friedhöfe stellen einen beachtlichen Erholungswert für die Bevölkerung – insbe- sondere für Großstadteinwohner - dar. Gerade im innerstädtischen Bereich übernehmen sie zugleich oftmals die wichtigen Funktionen von Grün- und Park- anlagen. Zudem sind die Friedhöfe ein wichtiger Bestandteil der Stadt- und Raumpla- nung, da sie für die Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und kli- matischen Beitrag leisten. Sie sind ein wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna. Friedhöfe fördern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation innerhalb des Gemeinwesens und sie stellen einen beachtlichen Wirtschafts- raum für lokal- und regionalarbeitende Betriebe dar. Für das kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind die Friedhöfe wich- tige Zeitzeugen, welche die gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt widerspie- geln. Viele Grabmäler und einige Friedhöfe in ihrer Gesamtheit stehen daher folgerichtig unter Denkmalschutz. Dies bezieht sich auf die Bau- und Grabmal- kunst und ebenso auf die Gartenbaukunst. Somit besteht eine besondere Ver- antwortung, das Kulturgut Friedhof in unseren Städten zu erhalten. 1.2. Wandel in der Bestattungs- und Friedhofskultur Das Bestattungs- und Friedhofswesen hat in den vergangenen zehn Jahren er- hebliche Veränderungen erfahren. Insbesondere geänderte Lebensformen und Lebensgewohnheiten hinterlassen ihre Spuren auf unseren Friedhöfen. Gerade die Gegenwart ist eine Zeit des Umbruchs. Lebensweisen und Lebenshaltun- gen sind einem rasanten Wandel unterworfen. Jeder einzelne spürt dies und die persönliche Lebensgeschichte ist oft ein Dokument dieser Veränderungen. Prägend für unsere Zeit ist die Mobilität der Gesellschaft. Sie ist ein fester Be- standteil der modernen Gesellschaft und begünstigt leider auch die Auflösung Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 5 traditioneller, ortsgebundener Familienstrukturen. Damit gewinnt für viele Men- schen die Frage der Grablegung und der Grabpflege eine neue Bedeutung. Auch fällt immer mehr Hinterbliebenen die Bezahlung der Kosten, die im Zu- sammenhang mit einer Beerdigung und auch dem Erhalt einer Grabstätte ent- stehen, schwer und oftmals wird auch daher der kulturelle Wert eines Friedhofs in Frage gestellt. Demografischer Wandel, verändertes Traditionsbewusstsein, flexibles Wohnen oder wirtschaftliche Engpässe führen zu vollkommen neuen Ansprüchen an un- sere Friedhöfe. Bereits seit Ende der 1990er war der Rückgang der traditionel- len Erdbestattung zu beobachten, der sich in den vergangenen 10 Jahren deut- lich fortgesetzt. Mit dem Trend zur Urne konnten sich zudem neue Grabarten etablieren, die eine Urnenbeisetzung überhaupt erst ermöglicht und für eine Erdbestattung ausgeschlossen wäre. Bestattungen an Bäumen oder im Kolum- barium sind hier beispielhaft. Der klassische Friedhof hat in den letzten zehn Jahren merklich Konkurrenz be- kommen. Es ist ein offener Markt entstanden, der auch als solcher wahrgenom- men und bearbeitet wird. Die ursprüngliche Monopolstellung vieler Friedhofsträ- ger ist aufgelöst. Es besteht ein breites und heutzutage verstärkt über die Me- dien und insbesondere über das Internet beworbenes Angebot alternativer Be- stattungsmöglichkeiten. Hierzu zählen Friedwälder, Seebestattungen sowie preiswerte Bestattungen im Ausland. 1.3. Aktuelle Anforderungen an den Friedhofsträger Bereits im Jahr 2008 wurde vor dem Hintergrund der beschriebenen gesell- schaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen ein „Positionspapier zur Struk- turdebatte im Friedhofswesen“ vom Arbeitskreis Friedhofs- und Bestattungskul- tur im Deutschen Städtetag erarbeitet und anschließend von der zuständigen Fachkommission verabschiedet. Hiernach müssen sich die städtischen Fried- hofsverwaltungen den erforderlichen Veränderungsprozessen stellen. In diesem Zusammenhang wurde die Schaffung einer höheren Kundenorientierung, die Bildung von Netzwerken rund um den Friedhof sowie eine erfolgreiche Informa- tions- und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch eine stärkere Gewichtung der Wertig- keiten des Friedhofs für die Allgemeinheit empfohlen. Die Weiterentwicklung dieser Empfehlungen erfolgte mit dem Positionspapier „Sicherung der Zukunft von kommunalen Friedhöfen“, das am 23.06.2016 vom Hauptausschuss des Deutschen Städtetages beschlossen worden ist. Im Fazit dieser Ausarbeitung wird festgestellt, dass neben der bereits vollzogenen Wei- terentwicklung von kommunalen Friedhöfen auch die Leistungs- und Finanz- strukturen anzupassen sind. Neben weiteren betriebswirtschaftlichen Anstren- gungen seien die Implementierung eines Marketings und insbesondere die wei- tere Steigerung der Attraktivität von Friedhöfen erforderlich. Um den Erhalt der kommunalen Friedhöfe mit ihren wichtigen öffentlichen Funk- tionen sicherzustellen, sollten die beschriebenen Funktionen und ihre entspre- chenden Wohlfahrtswirkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bedarf es einer nachfrageorientierten Weiterentwicklung des künftigen Leistungsange- bots. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 6 2. Status Quo in Köln 2.1. Übersicht über die städtischen Friedhöfe In Köln existieren 55 kommunale Friedhöfe unterschiedlicher Größe und Grab- belegungsdichte (Anlage 3). Die Gesamtfläche aller 55 Friedhöfe beträgt 485 ha. Mit 5 Großfriedhöfen (mehr als 40 ha), 9 mittelgroßen Friedhöfen (mehr als 10 ha) und 31 Kleinfriedhöfen (unter 10 ha) ergibt sich eine Heterogenität, die im Friedhofswesen bundesweit einzigartig ist. (Übersicht über die städtischen Friedhöfe im Kölner Stadtgebiet) Insgesamt werden ca. 400.000 Grabstätten verwaltet. In Köln werden jährlich zwischen 8.000 bis 8.500 Verstorbene beigesetzt. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 7 Der Anteil der Urnenbestattungen liegt derzeit bei ca. 64 % in Köln. In der Fried- hofsabteilung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sind derzeit 253 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 2.2. Entwicklung der Bestattungen in den letzten 20 Jahren In Köln hat man die Veränderungen in der Bestattungs- und Trauerkultur schon immer mit Interesse beobachtet und frühzeitig Maßnahmen entwickelt, um den Anforderungen aus diesem Wandel gerecht zu werden. Der Rückblick auf die Entwicklung der Friedhöfe in Köln beginnt mit der Einfüh- rung des sogenannten Kölner Gebührenmodells im Jahr 2001. Bedingt durch das zuvor verwendete Kalkulationsschema nach Flächenbedarf und Aufwands- gewichtung waren die errechneten Gebühren für die größeren Erdbestattungs- gräber deutlich teuer als die Nutzungsgebühren für die kleinflächigen Urnen- grabstätten. Mit der zum 01. September 2001 eingeführten Gebührensatzung auf Basis einer neuen Kalkulationsgrundlage wurde diese ungleiche Umvertei- lung beendet. Denn ein wesentliches Merkmal dieser Gebührensatzung war die vorrangige Kalkulation nach Fallzahlen. Schließlich nimmt jede nutzungsbe- rechtigte Person den Friedhof mit seinen Wege, sanitären Einrichtungen, Was- serentnahmestellen und sonstigen Einrichtungen gleichermaßen in Anspruch. Die Größe der jeweiligen Grabstätte spielt bei dieser Kostenumlage keine Rolle. Im Ergebnis führte das neue Kalkulationsschema zu einer Verteuerung der Grabnutzungsgebühren für die kleineren Urnengrabstätten bei gleichzeitiger Gebührenreduzierung für Nutzungsrechte an den größeren Wahlgrabstätten. Ebenfalls 2001 wurden die für die Hinterbliebenen pflegefreien Rasengräber eingeführt und zeitlich die bis dahin in Köln angebotenen Reihengrabstätten aus dem städtischen Grabangebot genommen. Die seinerzeit verhältnismäßig preis- wert angebotenen Reihengrabstätten wurden ausschließlich im Bestattungsfall vergeben. Ohne Auswahl-, Zubestattungs- oder Verlängerungsmöglichkeit, die nur bei den Wahlgrabstätten angeboten wurde, blieb das Engagement der Hin- terbliebenen für diese Grabstätte oftmals sehr beschränkt. Die Grabpflege wurde bereits wenige Wochen nach der Bestattung vernachlässigt. Großflächig ungepflegte Reihengrabfelder führten zu einem enormen Verwaltungsaufwand bei der Einforderung der satzungsrechtlich vorgegebenen Grabpflege und be- lasteten das Erscheinungsbild der Friedhöfe. Ab 2001 wurden bei der Entwick- lung des städtischen Grabangebotes verstärkt Grabstätten ohne Pflegever- pflichtung für den Hinterbliebenen berücksichtigt. In den Folgejahren hat sich die Situation auf den Kölner Friedhöfen durch den Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur weiter verändert. Der Trend zur Ur- nenbestattungen setzte sich weiter fort. Ab 2008 stieg der Anteil der Urnenbe- stattungen an den Gesamtbestattungen in Köln kontinuierlich und lag 2018 bei rund 64%. Neben den Kosten für den Graberwerb spielen für die Hinterbliebenen die Pflege- und Unterhaltungskosten eine immer größer werdende Rolle bei der Grabauswahl. Denn die Grabversorgung kann durch die Angehörigen immer seltener sichergestellt werden. Einerseits nimmt die Nachfrage nach günstigen Grabpflegeleistungen grundsätzlich zu. Andererseits waren bei einem anderen Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 8 Personenkreis aber auch der Wunsch nach verstärkter Individualität und auch die Bereitschaft für die Investition in eine anspruchsvollere Grabpflege erkenn- bar. Die Stadt Köln ist mit der zu Beginn 2009 in Kraft getretenen Friedhofssatzung auf die aktuelle Entwicklung der Zeit eingegangen. Mit neuen Grabangeboten wie der Naturwald- oder der Baumbestattung wurde der Nachfrage nach neuen, preiswerten und pflegefreien Grabstätten Rechnung getragen. Mit den ebenfalls 2009 eingeführten Kooperationsgrabfeldern bestand fortan eine weitere Möglichkeit, vielfältige Grabarten für die unterschiedlichen Bedürf- nisse anzubieten. Hierbei wird die für die Hinterbliebenen individuelle Wirkung einer Grabstätte mit verschiedenen Gestaltungs- und Pflegefaktoren und den hiermit verbundenen Kosten kombiniert. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Ko- operationspartner. Die Bestattungsgärten der Genossenschaft der Kölner Fried- hofsgärtner sowie der Ruhegarten der Steinmetz- und Bildhauergenossenschaft zeigen ein vielfältiges Angebot mit einer breiten Preisskala. In den letzten Jah- ren hat sich diese Bestattungsform erfolgreich in Köln etabliert. Vor diesem Hintergrund ist auch die in der Friedhofssatzung vom 08.04.2014 aufgenommene Öffnungsklausel zur Errichtung von Kolumbarien auf den Köl- ner Friedhöfen zu bewerten. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Bestat- tungen in Kolumbarien und der Entwicklung auf dem Bestattungsmarkt wurde die Möglichkeit der Errichtung eines Kolumbariums nun vom Rat der Stadt Köln grundsätzlich ermöglicht. Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Bestat- tungsform strebt die Friedhofsverwaltung nach dem bekannten und bisher sehr erfolgreichen Muster Kooperationen mit interessierten, friedhofsnahen Gewer- ken an. Dieses Angebot soll zunächst in den alten Trauerhallen auf dem Fried- hof Melaten und dem Friedhof Weiß realisiert werden. Darüber hinaus wurde auch das von der Friedhofsverwaltung unmittelbar offe- rierte Grabangebot überarbeitet bzw. erweitert. So wurde die bisher lediglich auf dem Kölner Ostfriedhof angebotene Baumgrabstätte ebenfalls auf dem Nord- friedhof und dem Friedhof Steinneuerhof eingerichtet. Bisher konnte das Bestat- tungsangebot in Köln entsprechend der Nachfrage angepasst werden, so dass in den letzten Jahren der Anteil der in Köln verstorbenen und auf den Kölner Friedhöfen bestatteten Person trotz der vielfältigen, auswärtigen Angebote auf dem Bestattungsmarkt bei annährend 90 % liegt. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 9 In der nachfolgenden Grafik ist der nach wie vor anhaltende Trend zur Urnen- bestattung in Köln in den letzten 20 Jahren dargestellt: (Der im roten Kurvenverlauf dargestellte Anteil an Sargbestattungen ist im Zeitraum von 1997 bis 2017 von knapp 6500 Bestattungen auf ca. 3000 Bestattungen zurückgegangen. Im glei- chen Zeitraum ist der in der grünen Kurve dargestellte Anteil von Urnenbestattungen von 3000 Beisetzungen auf ca. 5200 Fälle angestiegen.) Die folgende Grafik stellt die Entwicklung der Sterbezahlen im Verhältnis zu den Bestattungszahlen in Köln dar: (Der obere, blaue Kurvenverlauf gibt die Sterbezahlen in Köln im Zeitraum von 1997 bis 20017 wieder. Der untere, grau Kurvenverlauf stellt die Bestattungen auf den Kölner Friedhöfen da r. Die Differenz zwischen beiden Kurven stellt die Anzahl der in Köln verstorbenen und auswärtig bestatteten Personen dar.) 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 10 2.3. Derzeitiges Bestattungsangebot der Friedhofsverwaltung Köln 2.3.1. Grabangebot Das Grabangebot auf den Kölner Friedhöfen ist vielfältig und deckt die ver- schiedenen Bedürfnisse der Friedhofsnutzer weitestgehend ab. Folgende Hauptgrabarten werden angeboten: Wahlgrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen Bei dieser Art Grab haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit, ihrem Gedenken an die Verstorbenen einen besonderen Ausdruck zu verleihen. Die Wahlgrab- stätte bietet den entscheidenden Vorteil, das Beet des Grabes sehr individuell gestalten zu können. Im Gegensatz zu anderen Grabarten, die konkreten sat- zungsrechtlichen Gestaltungsvorgaben unterliegen, ist es den Angehörigen hier möglich, Grabsteine, Abdeckungen, Einfassungen oder auch Grabschmuck ganz nach ihrer Wahl aufzustellen. Wahlgrabstätten können bereits schon zu Lebzeiten erworben und dauerhaft im Nutzungsrecht verlängert werden. Sie gibt es auf allen städtischen Friedhöfen, der Standort ist frei wählbar. Wahlgrab- stätten können mehrstellig erworben werden – beispielsweise für größere Fami- liengrabstätten. Auch besteht die Möglichkeit, zwei Särge übereinander zu be- statten. Die Hinterbliebenen stellen die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte in eigener Verantwortung sicher. (Wahlgräber für Erdbestattungen) (Urnenwahlgräber) Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung für Särge und Urnen Diese Grabart steht für Sarg- und Urnenbestattungen zur Verfügung und entbin- det die Hinterbliebenen vor allem von der Verpflichtung, die Grabpflege sicher- zustellen. Die Friedhofsverwaltung legt das Gräberfeld hier als Rasenfläche an. Jede Grabstätte besteht aus einer bodenbündig verlegten Basisplatte, auf der anschließend ein liegender Grabstein mit bestimmten Maßvorgaben befestigt oder auch Grabschmuck abgelegt werden kann. Die Pflege der Rasenfläche rund um die Basisplatten stellt die Friedhofsverwaltung sicher. Die Grabstätten werden der Reihe nach und nur für einen konkreten Bestattungsfall vergeben. Somit ist es nicht möglich, mehre Bestattungen in einer Grabstätte ohne Pflege- verpflichtung zu vereinen. Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung werden auf den Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 11 meisten, größeren Friedhöfen im Kölner Stadtgebiet angeboten. Baumgrabstätte für Urnenbestattungen Eine Baumgrabstätte empfiehlt sich für alle Menschen, die sich einen Begräb- nisort im Schutze einer alten Buche, Birke oder Kiefer wünschen. Man kann sich schon zu Lebzeiten „seinen“ Platz am Baum aussuchen und die Grabstätte im Rahmen der Vorsorge erwerben. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre und kann beliebig verlängert werden. Baumgrabstätten, die aktuell auf den Friedhö- fen Steinneuerhof, dem Ost- und dem Nordfriedhof angeboten werden, sind eine hervorragende Alternative zu den im Umland angebotenen „Friedwaldbe- stattungen“. (Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung) (Baumgräber für Urnen) Anonymes Rasengrab für Urnenbestattungen Eine anonyme Bestattung ist in Köln ebenfalls nur für Urnen möglich. Derartige Begräbnisstätten legt die Friedhofsverwaltung ohne Kennzeichnung des einzel- nen Grabes als Rasenfläche an. Für alle dort anonym Bestatteten gibt es nur ein gemeinsames Denkmal. Die Lage der einzelnen Urnen innerhalb des Grä- berfeldes ist für die Hinterbliebenen nicht sichtbar. Anonyme Beisetzungen gibt es ausschließlich auf dem Nordfriedhof und den Friedhöfen Lehmbacher Weg und Steinneuerhof. Naturwaldbestattung für Urnenbestattungen am Kölner Ostfriedhof Diese sehr einfache Bestattungsform in noch relativ natürlicher Umgebung ist besonders preisgünstig. Zu einer günstigen Pauschalgebühr wird eine Urne ohne Namensnennung in einem separaten, vollkommen naturbelassenen Be- stattungswaldstreifen am Kölner Ostfriedhof beigesetzt. Dieser Bereich verfügt über einen separaten Zugang und erfährt keinerlei pfle- gerische Unterhaltung. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 12 (Anonymes Urnengrab) (Naturwaldbestattung am Ostfriedhof) Kooperationsgrabstätten In Zusammenarbeit mit dem friedhofsnahen Gewerbe (Friedhofsgärtnereien, Steinmetzbetrieben) bietet die Stadt Köln Wahlgrabstätten für Urnen und Sarg- bestattungen auf besonders gestalteten Friedhofsfluren an. Diese sind nach ei- nem gestalterischen Gesamtkonzept geplant und fügen die einzelnen Grabstel- len in eine gartenähnliche Anlage ein. Im Gegensatz zu der traditionellen Grab- feldgestaltung zeigen diese andersartigen Bestattungsflächen neue Wege der Trauerbewältigung auf und realisieren Wünsche nach außergewöhnlicher Äs- thetik. Voraussetzung für den Erwerb einer solchen Grabstätte ist der Ab- schluss eines Grabpflegevertrages mit dem eingebundenen Fachunternehmen. Aktuell existieren in Köln 16 Kooperationsfelder, auf denen insgesamt ca. 5000 Grabstätten angelegt worden sind. Zudem befinden sich 20 weitere Kooperati- onsvorhaben in konkreter Planung. Sonstige Grabstätten Zu den sonstigen Grabstätten gehören die Kindergrabstätten, die Sondergrab- stätten für Tot- und Fehlgeborene, die teilweise als gemeinschaftliche Gräber- felder angelegt worden sind sowie die Gemeinschaftsgrabstätten – beispiels- weise für Ordensgemeinschaften in Köln. Weiterhin sind die Ehrengrabstätten, die Gräber der Opfer von Krieg- und Ge- waltherrschaft zu nennen. Aufgrund entsprechender Rechtsgrundlagen (Fried- hofssatzung der Stadt Köln, Kriegsgräbergesetz) ist die Pflege dieser Grabstät- ten durch die Friedhofsverwaltung sicherzustellen. (Kooperationsgrabfeld) ( Kriegsgräber) (Sternenkinder) Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 13 2.3.2. Bestattungsleistungen Die Friedhofsverwaltung Köln führt die Bestattungen auf den städtischen Fried- höfen mit eigenem Personal durch. Zu den Bestattungsleistungen gehören das Öffnen und Schließen der jeweiligen Grabstätte sowie der Trägerdienst. Zu Koordination der über 8000 Bestattungen pro Jahr in Köln erfolgt die Vergabe von Bestattungsterminen von Montag bis Freitag grundsätzlich in ei- nem festgeschriebenen Terminraster. Mit einem entsprechend Kostenaufschlag werden Bestattungstermine zusätzlich an Samstagen angeboten. Im Jahr 2018 wurden 160 Bestattungen an Samstagen in Köln durchgeführt. Alle verstorbenen Kölner – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder kon- fessionellen Zugehörigkeit – können selbstverständlich auf jedem der Kölner Friedhöfe beigesetzt werden. Der letzte Wohnort hat keinen Einfluss auf die Auswahl des Friedhofs. Auch Verstorbene, die selbst nicht in Köln gewohnt ha- ben, können auf einen städtischen Friedhof beigesetzt werden – beispielsweise wenn die Hinterbliebenen in Köln leben. Überdies trägt die Stadt Köln besonderen Bestattungsritualen im Zusammen- hang mit unterschiedlichen Konfessionen weitgehend Rechnung. Auch bei der Einrichtung der Gräberfelder auf den Kölner Friedhöfen werden die verschiede- nen Glaubensausrichtungen berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die zahlreichen Mitbürgerinnen und Mitbürger hinzuweisen, die der muslimischen Glaubensrichtung angehören. Vor vielen Jahren war es üblich, dass sich die meisten Muslime für eine Beiset- zung in ihrem Heimatland entschieden haben. Doch im Laufe der Zeit haben sich einige muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger für eine Beisetzung in ih- rer zweiten Heimat Köln entschieden. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln ein entsprechendes Grabangebot für die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Köln geschaffen. Bereits im Jahr 1968 wurden auf dem Kölner Westfriedhof die ersten Grabfelder für muslimische Bestattungen eingerichtet. Im Vorfeld erfolgte ein intensiver Informationsaustausch mit den maßgeblichen islamischen Einrichtungen, um die in dem Zusammenhang zu beachtenden Er- fordernisse abzustimmen. Dies hat insbesondere dazu geführt, dass diese Grä- ber nach Mekka ausgerichtet sind. Auch wenn 1972 auf dem rechtsrheinisch gelegenen Friedhof Lehmbacher Weg ein weiteres, muslimisches Gräberfeld angelegt worden ist, ob bleibt der Westfriedhof nach wie vor der Hauptfriedhof für muslimische Bestattungen in Köln. Auch sind auch die von Muslimen ge- wünschten Beisetzungen im Leinentuch auf den städtischen Friedhöfen in Köln möglich. 2.3.3. Trauerhallen Die Friedhofsverwaltung Köln verfügt über stadtweit über 46 Trauerhallen, die sich im Eigentum der städtischen Gebäudewirtschaft befinden. Ein Teil der in der Regel sehr alten und teilweise unter Denkmalschutz stehenden Trauerhal- len befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Vor diesem Hinter- Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 14 grund ist eine Bestandsaufnahme aller Trauerhallen im Stadtbezirk Köln zu ver- anlassen. Ziel ist es, alle Trauerhallen nach einem einheitlichen Fragenkatalog zu begutachten und mit entsprechenden Maßnahmen zu hinterlegen. Nach die- ser für 2019 vorgesehenen Bestandsaufnahme kann dann im bei der städti- schen Gebäudewirtschaft entschieden werden, ob und in welchem Umfang Sa- nierungsmaßnahmen vorgenommen werden. In den vergangenen drei Jahren wurde von der Friedhofsverwaltung eine Quali- tätsoffensive initiiert, um die Situation in den Trauerhallen kurzfristig, aber den- noch spürbar zu verbessern. So wurden für zahlreiche, größeren Trauerhallen in 2017 neue Kunstbäume sowie eine neue Bestuhlung angeschafft, Malerar- beiten beauftragt sowie Familien- und Nebenräume renoviert und mit entspre- chenden Wandbildern aufgewertet. Bei rund 60% der auf den Kölner Friedhöfen durchgeführten Bestattungen wird eine städtische Trauerhalle in Anspruch genommen. In anderen Fällen ent- scheiden sich die Hinterbliebenen für eine entsprechende Trauerzeremonie am Grab oder greifen auf das wachsende Angebot privater Verabschiedungsräume von Bestattungsunternehmen zurück oder entscheiden sich für eine Trauerfeier in einer Kirche. 2.3.4. Friedhofsgebühren Bei Friedhofsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inan- spruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Friedhof“. Die Kosten dieser öffentli- chen Einrichtungen sollen zum größten Teil durch die Nutzer getragen werden. Die Benutzungsgebühren können jedoch nicht nach Belieben durch den Fried- hofsträger festgesetzt werden, sondern müssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden. Von grundsätzlicher Bedeutung ist bei der Kalkulation die Beachtung des Äqui- valenzprinzips, nachdem die Benutzungsgebühren nicht in einem groben Un- gleichgewicht zur Gegenleistung stehen dürfen. Dies ist vergleichbar mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Gebührenkalkulation und Gebühren- maßstäbe müssen dabei sachlich nachvollziehbar sein und zudem eine Ermes- sensausübung erkennen lassen. Die klassische Berechnung mit der Grabgröße als Verteilungsmaßstab führt bei der Friedhofsgebührenkalkulation in der Vergangenheit nicht nur in Köln häufig zu großen Differenzen zwischen den Gebührentarifen. Aus dieser Entwicklung heraus wurde – wie bereits erläutert – das Kölner Gebührenmodell erarbeitet, durch das extreme Schwankungen bei den Tarifen abgemildert und mehr Ge- bührengerechtigkeit erzielt werden konnten. Zudem stellt die hohe Anzahl der Friedhöfe den Friedhofsträger Stadt Köln vor besondere, betriebswirtschaftliche Herausforderungen. Die Friedhofsgebühren in Köln wurden letztmalig mit der Friedhofsgebührensat- zung vom 14.02.2013 angepasst. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 15 Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 16 Gebührenvergleich – Beisetzung in einer Sarg-Wahlgrabstätte inklusive Bestattungsgebühren: (Stand 2018) Gebührenvergleich – Beisetzung in eine Urnenwahlgrab inklusive Bestattungsgebühren: (Stand 2018) Friedhöfe stehen als Naherholungsgebiete der Allgemeinheit zur Verfügung und müssen somit auch teilweise aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert wer- den. Dieser Anteil für die Pflege der Grünflächen („Grünanteil“) betrug auf den Friedhöfen in Köln im Jahr 2003 noch 2,85 Millionen Euro und reduzierte sich im Jahre 2004 aufgrund haushaltswirtschaftlicher Probleme auf nur noch 2.090.600 Millionen Euro im Jahr. Dieser über viele Jahre festgeschriebene Be- trag wurde im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung durch den Rat im Haus- haltsjahr 2019 um eine weitere Million auf insgesamt 3.090.600 Euro aufge- stockt. Diese Anhebung des Grünanteils von 12,7 % auf 18,2 % ist gerechtfer- tigt, da die städtischen Friedhöfe als ansprechende Parkanlagen und oftmals auch als einzige, zusammenhängende Grünfläche im Kölner Stadtgebiet als Nacherholungsgebiet von den Kölner Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können. €2.720,00 €3.057,07 €3.460,13 €4.903,29 €4.150,00 €3.710,00 €- €1.000,00 €2.000,00 €3.000,00 €4.000,00 €5.000,00 €6.000,00 €2.254,00 €1.708,36 €2.044,54 €1.043,36 €2.936,00 €2.050,00 €- €500,00 €1.000,00 €1.500,00 €2.000,00 €2.500,00 €3.000,00 €3.500,00 Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 17 2.4. Mehrwert der Friedhöfe in Köln In § 2 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Köln ist unter dem Titel „Fried- hofszweck“ geregelt, dass Friedhöfe der Bestattung von Toten dienen. In Ab- satz 2 wird ergänzt, dass „Friedhöfe den Hinterbliebenen einen Ort der Besin- nung bieten. Die parkähnliche Gestaltung der Friedhöfe und ihre Pflege sind Ausdruck der Bestattungskultur. Sie stellen einen erheblichen Freizeit- und Er- holungswert für die Bevölkerung dar. Friedhöfe erfüllen darüber hinaus eine wichtige ökologische Funktion und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei.“ Die zahlreichen Funktionen von Friedhöfen wurden bereits unter 1.1. angespro- chen. Entscheidend für die zukünftige Ausrichtung der städtischen Friedhöfe ist es, diesen Mehrwert anzureichern und in das allgemeine Bewusstsein zu trans- portieren. Denn um den Erhalt der Friedhöfe mit ihren wichtigen öffentlichen Funktionen sicherzustellen, sollten die beschriebenen im Haushalt entspre- chend abgebildet werden. 3. Perspektiven für die städtischen Friedhöfe in Köln Die zukünftige Ausrichtung der städtischen Friedhöfe wird unter den nachfol- genden Überschriften betrachtet. 3.1. Entwicklung der Friedhofsgebühren Friedhöfe wurden in der Vergangenheit zunächst von Kirchen und dann zuneh- mend von Städten und Gemeinden als öffentliche Einrichtung angelegt und mit öffentlichen Mitteln unterhalten. Gründe für die öffentliche Trägerschaft war der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Ziel, jedem Menschen, unabhängig von wirtschaftlichen Möglichkeiten oder religiöser Zugehörigkeit, die Teilnahme an diesem öffentlichen Gut sicherzustellen, also eine angemessene, würdige Bei- setzung zu ermöglichen. Viele Bestattungsleistungen von Kirchen und von Städten waren bis weit in die 60er Jahre kostenlos. Zu nennen wäre das kos- tenfreie Reihengrab oder die einfache Bestattung ohne weitere Kosten für die Angehörigen. Zudem wurden Angehörige früher fast ausnahmslos von der Großfamilie, Nachbarn und Vereinen im Trauerfall entsprechend unterstützt. Die Art der Bereitstellung bzw. die Finanzierung der entsprechenden Leistun- gen im Friedhofswesen haben in der Folgezeit verschiedene, sowohl für den Friedhofsträger, als auch für die Friedhofsnutzer belastende Entwicklungen durchlaufen. Insbesondere stehen den Hinterbliebenen immer weniger Mittel zur Durchführung einer Bestattung zur Verfügung Das nach dem 2. Weltkrieg von den Gesetzlichen Krankenkassen eingeführte Sterbegeld wurde 1989 auf 2.100,-- DM gekürzt, 2002 weiter reduziert und 2004 gänzlich gestrichen. Mit zunehmender Lebenserwartung wird das im Alter zur Verfügung stehende Vermögen für die Pflege- und Heimunterbringungskosten eingesetzt, so dass oftmals nur noch ein geringeres oder im schlimmsten Fall gar kein Erbe mehr Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 18 im Todesfall zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die zunehmende Altersarmut in Deutschland hingewiesen. Hinzu kommen die veränderten Ansprüche an eine Grabstätte, die bereits unter dem Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur und die im Zusammenhang stehende, gesellschaftliche Entwicklung angesprochen worden sind. Da sich die ortsgebundenen Familienstrukturen zunehmend auflösen und die Pflege der Grabstätte immer weniger in Eigenregie sichergestellt werden kann, müssen die Grabpflegekosten zusätzlich im Budget für eine Beisetzung berücksichtigt wer- den. Begrenzte finanzielle Mittel der Hinterbliebenen und die gesellschaftliche Ent- wicklung führen dazu, dass die Leistungen der Friedhöfe nicht mehr wie in den vergangenen Zeiten abgerufen werden. Der Bedarf an Friedhofsfläche für Be- stattungen nimmt ab. Große Familiengrabanlagen werden zunehmend aufgege- ben, es erfolgen immer weniger Verlängerungen von Grabnutzungsrechten. Neue Grabstätten werden immer häufiger als kleine Urnengräber angelegt. Mit der bereits angesprochenen Gebührenkalkulation nach dem Kölner Modell sowie der Entwicklung neuer Grabangebote und der Einführung der Kooperati- onsgrabfelder wurde in Köln bereits erfolgreich auf die geschilderten Entwick- lungen reagiert. Dennoch stellt sich mit jeder Gebührenkalkulation die Frage, ob eine Umlage der gestiegenen Kosten auf den Gebührenzahler noch zumutbar ist und die ne- gative Entwicklung dadurch nicht zusätzlich begünstigt wird. Denn sinkende Nutzungs- und Bestattungszahlen und vor allem die zunehmend geringeren Zahlen bei der Verlängerung von Nutzungsrechten führen gebührenrechtlich dazu, dass auf immer weniger Nutzer die gesamten Kosten über Gebühren um- zulegen sind. Durch die abnehmende Anzahl von gebührenzahlenden Nutzern steigt die Belastung für den einzelnen zusätzlich und kann mit Einsparungen auch nur bedingt kompensiert werden. Denn Kostenreduzierungen durch massive Einsparungen bei der Friedhofsun- terhaltung führen zu einem schlechteren Pflegestandard der Friedhöfe und der Gebäude und somit zwangsweise zu einem verringerten Interesse am Friedhof und somit weiter sinkenden Nutzungszahlen. Vor diesem Hintergrund stellt die Gebührenerhebung den Friedhofsträger im- mer wieder vor Herausforderungen. Natürlich wird der Friedhof durch eine Be- stattung und die hiermit verbundene Nutzung einer Grabstätte in einem beson- deren Verhältnis in Anspruch genommen, so dass eine Gebührenerhebung nach § 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz erfolgen muss. Demnach sind Be- nutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwie- gend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Allerdings wurde ebenfalls bereits sehr ausführlich dargelegt, dass die städti- schen Friedhöfe zahlreiche Funktionen erfüllen, die allen Bürgerinnen und Bür- gern zugutekommen. Friedhöfe sind somit nicht nur für die gebührenzahlenden Friedhofsnutzer zu erhalten. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 19 Daher muss es Ziel sein, die Gebührenbelastung für den einzelnen Friedhofs- nutzer in einem annehmbaren und zumutbaren Rahmen zu halten, um die Friedhöfe mit ihren zahlreichen Funktionen insgesamt dauerhaft zu erhalten. 3.2. Erhalt von Friedhöfen und Friedhofsflächen Die Gründe für den sinkenden Flächenverbrauch auf den meisten Kölner Fried- höfen liegen nicht an sinkenden Bestattungszahlen in Köln, sondern sind im Zu- sammenhang mit einem veränderten Bestattungsverhalten zu sehen. Durch die mittlerweile stark gestiegene Akzeptanz der Einäscherung und den Ansprüchen aus dem Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur haben die platzsparenden Urnenbestattungen in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. Der Anteil an Urnenbestattungen auf den Kölner Friedhöfen beträgt derzeit 64 % und spie- gelt ziemlich genau den bundesweiten Durchschnitt wider. Der tatsächliche Bedarf an Bestattungsfläche unterschreitet deutlich das vor- handene Angebot an ausgebauter Friedhofsfläche. Die Idee der Verkleinerung von Friedhofsflächen oder sogar Schließung von Friedhöfen zur Erleichterung der Pflege und zur allgemeinen Kostensenkung liegt daher auf der Hand. Dem- entsprechend wurden die größten Kölner Friedhöfe bereits einer Analyse unter- zogen, ob und wie dies konkret erreicht werden kann. Es zeigte sich, dass die zahlenmäßig auf den ersten Blick so eindeutige Situation eine enorme Proble- matik in sich birgt und Lösungen nur langfristig erzielt werden können. Da jetzt schon die Kosten für Pflegemaßnahmen kaum noch zu bewältigen sind, steht die Kommune vor der Herausforderung, bei sinkenden Einnahmen das von der Bevölkerung eingeforderte gepflegte Erscheinungsbild der Friedhöfe weiterhin zu gewährleisten, die Bestattungskultur zu wahren und gleichzeitig die Kosten für die Pflege einzudämmen. Dies ist unter den derzeitigen Bedingungen kaum zu erreichen. Die verstärkte Rückgabe von Wahl- und Urnenwahlgräbern, deren Lage frei auf dem Friedhof gewählt werden konnte, hat in den vergangenen Jahren zu einer unregelmäßi- gen Belegung der Bestattungsfelder geführt, so dass mittlerweile viele Gräber in Streulage zu verzeichnen sind. Um diese Grabstellen erreichen zu können und die Pflege der Grabstätten sicher zu stellen, ist die notwendige Infrastruktur Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 20 zwangsläufig aufrecht zu erhalten. Dies gleichermaßen für die Friedhofsbesu- cher wie für die Friedhofsgärtner. Gleichzeitig erfordern Gräber in Streulage häufig einen erhöhten Pflegeaufwand. Ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Situation besteht also darin, neue Streu- lagen auszuschließen und die älteren auslaufen zu lassen. Dies wird bereits in- tern praktiziert. Eine Konzentration der Bestattungsflächen in gut erreichbare „Kernzonen“ wird grundsätzlich angestrebt, ist jedoch nur sehr langfristig - als Generationenaufgabe - zu erzielen. Zu beachten ist allerdings, dass die meisten großen Kölner Friedhöfe unter Denkmalschutz stehen, ein Eingriff in die gestal- teten Anlagen ist nicht ohne weiteres möglich. Um Friedhofsflächen zu verkleinern und an Flächengrößen geknüpfte Gebüh- ren zu verringern, müssten Friedhofsflächen aus der Nutzung genommen und entwidmet werden. Dies wäre jedoch nur bei noch nicht für Bestattungen ge- nutzten Flächen in entsprechender Lage – also freie Randflächen in geeigneter Größe - bedenkenlos möglich. Solche Flächen sind auf den Kölner Friedhöfen nicht vorhanden. Eine Ausgliederung von Teilflächen würde zudem an der Tat- sache scheitern, dass der Großteil der städtischen Friedhöfe in ihrer Gesamt- heit unter Denkmalschutz steht. Zur Entschärfung der Situation werden seitens der Friedhofsverwaltung zusam- menhängende, freie Flächen geschaffen, die einfacher gepflegt werden können. Ungenutzte Flächen werden vereinfacht gestaltet, um den Aufwand möglichst gering zu halten. Einer Entwidmung und Reduzierung von Friedhofsflächen kann ungeachtet der oben genannten Einwände auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Be- völkerungsentwicklung in der wachsenden Stadt Köln nicht befürwortet werden. Auch die Aufgabe kleinerer Ortsfriedhöfe zur betriebswirtschaftlich günstigeren Zentralisierung der Bestattungen auf die größeren Friedhöfe scheitert an star- ken Identifikation der Kölnerinnen und Kölner mit ihrem „Veedel“. Als „Veedel“ bezeichnet der Kölner liebevoll seinen Stadtteil bzw. sein Stadtviertel in dem er zu Hause ist. In Köln zählt man insgesamt 86 „offizielle“ Stadtteile und daneben noch einige „gefühlte“ Viertel, die nicht amtlich erfasst sind. Die Friedhöfe sind fester Bestandteil dieser Veedel und werden von den dort lebenden Bürgerin- nen und Bürger ebenso wahrgenommen. 3.3. Entwicklung neuer Grabangebote Angehörige werden in der Phase ihrer Trauer wesentlich von den Auswirkungen ihres Verlustschmerzes geleitet und geführt. Da die trauernde Person von ihrer Intuition geleitet, jedoch ein starkes Handlungsbedürfnis hat, kommt es zu so- genannten Ersatzhandlungen an der Grabstätte. Die bei allen Beisetzungsarten an den meisten Beisetzungsorten abgelegten Trauergrüße unterschiedlichster Art, sind deutliche Zeichen und Beleg dieses Bedürfnisses nach Trauerhand- lung, in diesem besonderen Moment des Grabbesuchs. Die Bedeutung und erforderliche Wirkung von Grabstätten wird den neuen Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 21 Maßstäben unserer modernen und vor allem mobilen Gesellschaft nach- bzw. untergeordnet. Die entscheidenden Kriterien für eine Grabauswahl ergeben sich aus den Ansprüchen aus der Pflege und Unterhaltung einer Grabstätte sowie den Kosten. Neue Grabangebote müssen die aktuellen Bedürfnisse der Hinterbliebenen mit der Bedeutung und Wirkung einer Grabstätte kombinieren. Die von den Hinter- bliebenen getroffenen Entscheidungen auf Basis möglichst individueller und passender Angebote müssen im Hinblick auf die langen Laufzeiten eines Grab- nutzungsrechtes bestandkräftig und langfristig tragbar sein. Gewünscht wird im- mer mehr das individuelle Grab bei gleichzeitiger Sicherstellung der Grabpflege zu einem annehmbaren Preis – also das Rund-um-Sorglos-Paket für die Hinter- bliebenen. Basisgrabstätten ohne Regelungen hinsichtlich der Pflege sowie Grabangebote mit einem einfachen Pflegestandard werden von der Stadt Köln offeriert. Dar- über werden weitergehende Ansprüche in den Kooperationsgrabfeldern be- dient. Zur Optimierung des Grabangebotes ergeben sich für die Friedhofsverwaltung folgende Ziele: Förderung von weiteren Kooperationen unter hinreichender Berücksichti- gung der jeweiligen Friedhofsanlagen und den Anforderungen des Denkmal- schutzes (ein Großteil der städtischen Friedhöfe steht in der Gesamtheit un- ter Denkmalschutz). Auf diesem Wege werden ohne wirtschaftliches Risiko für den Friedhofsträger weitere, attraktive Grabfelder geschaffen. Hinzu kommt eine Entlastung von der Friedhofspflege. Zu beachten ist hierbei grundsätzlich die Schnittstelle zwischen Friedhofsträger und Kooperations- partner. Dies betrifft beispielsweise die Vergabe von Nutzungsrechten, Grabmalgenehmigungen, Anforderungen an die Grabumgebung hinsichtlich des Grabaushubes und des Einsatzes entsprechender Fahrzeuge. Entwicklung von neuen Grabangeboten und Durchführung von Pilotprojek- ten zur Erprobung neuer Grab- und Bestattungsformen. Nur so kann der Friedhofsträger nachfragegerechte und zukunftweisende Grabangebote ent- weder selbst entwickeln und umsetzen oder initiieren. Im Hinblick auf den fortwährenden Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur ist dieser dyna- mische Prozess unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund ist auch die in der Friedhofssatzung vom 08.04.2014 aufgenommene Öffnungsklausel zur Er- richtung von Kolumbarien auf den Kölner Friedhöfen zu bewerten. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Bestattungen in Kolumbarien und der Ent- wicklung auf dem Bestattungsmarkt wurde die Möglichkeit der Errichtung ei- nes Kolumbariums vom Rat der Stadt Köln grundsätzlich ermöglicht. Da zwi- schenzeitlich mit der Sankt Bartholomäus Kirche in Köln Ehrenfeld und dem Ahlbach-Columbarium – einer Kooperation zwischen Bestatter und der Alt- Katholischen Kirchengemeinde - konkrete Bestattungsangebote in Kolumba- rien in Köln offeriert werden, war in einem ersten Schritt die satzungsmäßige Erweiterung des städtischen Grabangebotes erforderlich, um auf diesen Be- Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 22 stattungstrend und auf die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger zu reagie- ren und somit die Bestattungszahlen auf den Kölner Friedhöfen stabil halten zu können. Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Bestattungsform strebt die Friedhofsverwaltung nach dem bekannten und bisher sehr erfolg- reichen, oben genannten Vorgehen Kooperationen mit interessierten, fried- hofsnahen Gewerken an. Darüber hinaus wird auch das von der Friedhofsverwaltung unmittelbar of- ferierte Grabangebot überarbeitet, angepasst bzw. erweitert. So wurde die bisher lediglich auf dem Kölner Ostfriedhof angebotene Baumgrabstätte ebenfalls auf dem linksrheinischen Nordfriedhof und dem Friedhof Stein- neuerhof eingerichtet. Die Einbindung weiterer Friedhöfe für dieses stark nachgefragte Grabangebot wird fortlaufend geprüft. Nach Einschätzung der aktuellen Nachfrage sowie der aktuellen, gesellschaftli- chen Entwicklung wird in den kommenden Jahren die Einrichtung von Gemein- schaftsgrabfeldern beispielsweise für Vereine, Freundeskreise oder sonstige In- teressensgemeinschaft geprüft. 3.4. Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip zur Ressourcen-Nutzung, bei dem die Bewahrung der wesentlichen Eigenschaften, der Stabilität und der natürlichen Regenerationsfähigkeit des jeweiligen Systems im Vordergrund steht. Nachhaltigkeit ist zu einem Schlüsselbegriff für verantwortungsvolles Manage- ment in Verwaltungen, Organisationen und Unternehmen geworden. Auch im Friedhofswesen müssen heute Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden. In den vergangenen Jahren wurden mehrere Projekte zur Verbesserung der Biodiversität auf verschiedenen Friedhöfen realisiert. Hierzu zählen die Ansaat blütenreicher Wiesen, Langgraswiesen sowie Streuobstwiesen, die Pflanzung von freiwachsenden Hecken, der Einsatz sowie die Verwendung von Totholz beispielsweise bei Pflanzbeet- und Wegeeinfassungen oder bei der Errichtun- gen von Vogel- Nisthilfen. Geplant sind zudem die Gewässerreaktivierung auf dem Friedhof Leidenhausen sowie die Errichtung eines Naturlehrpfades auf dem Nordfriedhof. Im Rahmen der verschiedenen Projekte erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit dem NABU. Bei der Schadwildbejagung auf den Friedhö- fen steht der Einsatz natürlicher Feinde im Vordergrund. Durch die zunehmend praktizierte Falken- und Frettchenjagd konnte der Schusswaffengebrauch auf den Friedhöfen deutlich reduziert werden. Ziel ist es, weitere Projekte zu initiieren, um die Friedhöfe als natürliche Erleb- nisräume in städtischer Umgebung sowie deren ökologische, stadtweite Bedeu- tung zu erhalten und auszubauen. Hierbei können insbesondere Maßnahmen der Biodiversität, der Vielfalt und des Artenreichtum initiiert und gefördert wer- den, da die Friedhöfe im Kölner Stadtgebiet als eingefriedete Schutzräume die besten Vorrausetzungen für gute Entwicklungschancen bieten. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 23 3.5. Friedhofsgebäude In Abstimmung mit der städtischen Gebäudewirtschaft konnten in den vergan- genen Jahren mehrere Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Fried- hofsgebäuden umgesetzt werden. Der nach wie vor bestehende Sanierungs- stau an einigen Gebäuden wird mit entsprechenden Priorisierungen nachgehal- ten und die zeitnahe Abarbeitung bei der Gebäudewirtschaft mit Nachdruck ein- gefordert. In den vergangenen Jahren wurden die für den Friedhofsbetrieb entbehrlichen Gebäude im Rahmen der Kostenreduzierung bereits abgemietet. Natürlich müs- sen auch die städtischen Trauerhallen mit Blick auf ihre Nutzung bzw. Auslas- tung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Allerdings han- delt es sich bei den Trauerhallen und einen festen Bestandteil der Friedhöfe, so dass sie ebenfalls unter die in 3.2 beschriebene Identifikation der Kölnerinnen und Kölner mit ihrem Friedhof fallen. Aufgrund dieser emotionalen Bindung sollte die Schließung einer Trauerhalle unter wirtschaftlichen Aspekten das letzte Mittel sein. Vorrangig sollte eine Optimierung der Auslastung einherge- hend mit neuen Nutzungsmöglichkeiten für die Trauerhalle angestrebt werden. So können friedhofsaffine Umnutzungen beispielsweise unter Einbeziehungen von Bürgervereinen in Betracht entwickelt werden. Das Vorhaben des Bürger- vereins Weiß zur Errichtung eines Kolumbariums in der alten Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof ist hier beispielhaft. Ziel ist es somit, die bestehenden Trauerhallen in einem ansprechenden Zu- stand zu präsentieren und dauerhaft zu erhalten. 3.6. Öffnung und Gestaltung von Friedhöfen Auf einem Friedhof finden Verstorbene ihre letzte Ruhestätte. Der Friedhof ist immer ein Ort der Stille, an dem Angehörige trauern und Abschied nehmen kön- nen. Es gebietet sich daher schon fast von selbst, dass ein ruhiges Verhalten oberstes Gebot ist. Den Friedhof als Ort der Ruhe und des Friedens zu bewah- ren und zu schützen, muss daher höchste Priorität haben. Wer durch ein Friedhofstor geht, betritt einen geschützten Raum. Bei einem Friedhofsspaziergang wird der Kreislauf der Natur, die Vergänglichkeit des Seins, aber auch die Vielfalt des Lebens erfahrbar. Die Bedürfnisse der Trau- ernden und Hinterbliebenen, aber auch die Würde des Ortes stehen im Vorder- grund. Die Beziehungen zwischen dem Friedhofsträger Stadt Köln und den Friedhofs- nutzern und auch zwischen den Friedhofsnutzern werden durch die Friedhofs- satzung definiert. Regeln und Gebote sind Teil dieser Satzung und zur Wah- rung der Würde der Verstorbenen sowie im Interesse der Trauernden unbedingt einzuhalten. Damit die Friedhöfe als geschützte und zugleich offene Räume er- halten werden können, sind nicht nur gegenseitige Rücksichtnahme und Acht- samkeit, sondern auch konkrete Verhaltensgrundregeln erforderlich. Denn ne- ben der augenscheinliche Gestaltung und dem Zustand der Friedhöfe wird ihr Wert auch durch den dort stattfindenden Umgang der Menschen untereinander Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 24 definiert. In § 6 der Friedhofssatzung der Stadt Köln ist vorrangig das Verhalten auf dem Friedhof geregelt. Die hier aufgeführten Vorgaben können als Hausordnung der Kölner Friedhöfe verstanden werden. Satzungsauszug (Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014): § 6 Verhalten auf dem Friedhof (Absatz 1 bis 2) (1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der Per- sönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern entsprechend zu verhalten. (2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen hiervon sind Kin- derwagen, Rollstühle und Fahrräder sowie Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Die hiernach zugelassenen Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren, b) der Verkauf von Waren aller Art sowie das Anbieten von Dienstleistungen ohne vorherige Genehmigung der Friedhofsverwaltung c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten aus- zuführen, d) Werbedruckschriften und sonstige Druckschriften, die nicht dem Friedhofszweck entsprechen, zu verteilen, e) Abfall einzubringen oder Abfälle sowie Erdabraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulegen sowie Fundament-, Grabstein- oder Einfassungsreste auf dem Friedhof zu belassen, f) nicht geräuschregulierte Maschinen und Geräte auf Grabstätten und Wegen einzu- setzen, g) den Friedhof, seine Einrichtungen, seine Anlagen, Grabstätten oder ihre baulichen Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, h) Tiere, ausgenommen Blindenhunde und Schwerbehindertenbegleithunde mitzu- führen, i) zu lärmen, zu spielen, zu joggen oder sonstige sportliche Aktivitäten mit oder ohne Sportgerät zu betreiben. j) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen ohne vorherige Genehmigung der Verwaltung, außer zu privaten Zwecken. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. Die Friedhofssatzung der Stadt Köln orientiert sich grundsätzlich an der Leitfas- sung des Deutschen Städtetages NRW. Selbstverständlich erfolgt eine Anpas- sung aufgrund der besonderen Voraussetzungen und Gegebenheiten der Köl- ner Friedhöfe. Im Hinblick auf den Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur und den zu- nehmenden Konkurrenzdruck auf dem Bestattungsmarkt ist zu überprüfen, ob die Vorgaben des § 6 der Friedhofssatzung noch den Maßstäben eines moder- nen und kundenorientierten Friedhofsträgers entspricht. Schließlich haben sich im Laufe der Zeit die Bedürfnisse der Friedhofsnutzer sowie der Anspruch an den Mehrwert eines Friedhofs erheblich verändert. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 25 4. Öffentlichkeitsbeteiligung Bei der weiteren Erarbeitung der Perspektiven für die städtischen Friedhöfe werden die Ergebnisse einer hierzu vorgenommenen Öffentlichkeitsbeteiligung auf Basis des als Anlage 3 beigefügten Konzeptes zur Durchführung der Bür- gerbeteiligung einfließen. Die geplante Öffentlichkeitsbeteiligung hat insbesondere die „Hausordnung der Friedhöfe“ im Fokus. Welchen Nutzergruppen soll der Friedhof im Jahr 2015 als öffentlicher Raum zur Verfügung stehen? Ist eine „Öffnung der Kölner Fried- höfe“ für weitere Nutzergruppen gewünscht? Auf diese und ähnliche Fragestel- lungen sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Antworten geben. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/672 Vorlagen-Nummer 0494/2019 Freigabedatum 07.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Öffentlichkeitsbeteiligung für das Konzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025" Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt den aktuellen Entwurf des Konzeptes „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ des Arbeitskreises Friedhof (Anlage 2) zur Kenntnis. Zur Fortschrei- bung und Fertigstellung des Konzeptes ist hinsichtlich der aktuellen Nutzungswünsche der Friedhofsbesucherinnen und -besucher eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung zur zukünfti- gen Ausrichtung der städtischen Friedhöfe in Köln vorgesehen. 2. Der Ausschuss für Umwelt und Grün beschließt die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteili- gung gemäß Anlage 1. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt auf Basis des in der Anlage 3 bei- gefügten Beteiligungskonzeptes. Die Ergebnisse werden in das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ aufgenommen. Das so ergänzte Konzept wird dem Ausschuss für Umwelt und Grün voraussichtlich im 4. Quartal 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 72.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Bestattungs- und Friedhofswesen hat in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Veränderun- gen erfahren. Demografischer Wandel, verändertes Traditionsbewusstsein, der Wunsch nach alterna- tiven Bestattungsformen, flexibles Wohnen oder wirtschaftliche Engpässe führen zu neuen Ansprü- chen an unsere Friedhöfe. Zudem hat der klassische Friedhof in den letzten zehn Jahren merklich Konkurrenz bekommen. Es ist ein offener Markt entstanden, der auch als solcher wahrgenommen und bearbeitet wird. Friedhöfe sind nicht nur Bestattungsflächen, sie erfüllen für ihre Besucherinnen und Besucher weite- re, wichtige und schützenswerte Funktionen. Friedhöfe stellen einen beachtlichen Erholungswert für die Kölner Bevölkerung dar. Gerade im innerstädtischen Bereich übernehmen sie zugleich oftmals die wichtigen Funktionen von Grün- und Parkanlagen. Zudem sind die Friedhöfe ein wichtiger Bestandteil der Stadt- und Raumplanung, da sie für die Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und klimatischen Beitrag leisten und ein wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna sind. Friedhöfe för- dern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation innerhalb des Gemeinwesens und sie stel- len einen beachtlichen Wirtschaftsraum für lokal- und regionalarbeitende Betriebe dar. Auch für das kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind die Friedhöfe wichtige Zeitzeugen, welche die gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt widerspiegeln. Die Bedeutung und Entwicklung der städtischen Friedhöfe wird seit vielen Jahren von den Mitgliedern des Arbeitskreises Friedhof beobachtet. Der Arbeitskreis Friedhof ist ein Beratungsgremium, das sich aus den Vertreterinnen und Vertretern des Bestatterverbandes, der Steinmetzgenossenschaft sowie der Steinmetzinnung, der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner, des Fachverbandes der Flo- risten, der Kirchenverbände und dem Friedhofsträger, der Stadt Köln zusammensetzt. Ziel des Ar- beitskreises ist es, die Bestattungs- und Friedhofskultur in Köln zu erhalten, zu fördern und weiterzu- entwickeln. Vor diesem Hintergrund wurde das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ im Ar- beitskreis erarbeitet. In diesem Konzept werden mit Blick auf den Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur und unter Berücksichtigung der vielfältigen Funktionen von Friedhöfen Strategien für die 3 zukünftige Gestaltung und Ausrichtung der städtischen Friedhöfe erarbeitet. Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ansprüche der Kölnerinnen und Kölner an die Friedhöfe, die Bedürfnisse und Wünsche sowie die allgemeine Wahrnehmung abgefragt. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in den Konzeptentwurf eingearbeitet. Anschließend wird das Kon- zept dem Ausschuss für Umwelt und Grün zur Beschlussfassung vorgelegt. Sollten sich Änderungen für die aktuell gültige Friedhofssatzung daraus ergeben, wird eine entsprechende Neufassung der Satzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Spätere, konkrete Maßnahmen für einzelne Fried- höfe werden den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen zur Entscheidung vorgelegt. Für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen entsprechend der Budgetplanung zum Beteiligungskonzept (Anlage 4) Mittel in Höhe von 25.000,00 Euro aus dem Teilergebnisplan 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten sowie 47.000 Euro aus dem Teilergebnisplan 1303, Friedhöfe und Krematorium, jeweils Teilplanzeile 16, Sonstige ordentli- che Aufwendungen bereit. Anlagen: Anlage 1: Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Friedhofskonzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ Anlage 3: Konzept zur Bürgerbeteiligung Anlage 4: Budgetplanung zur Bürgerbeteiligung
Beratungsverlauf
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21.03.2019
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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