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0709/2026

Beantwortung einer Anfrage zum Sachstand der Wohnungsbauprojekte "Euroforum Nord"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 27.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bauen und Wohnen, Sitzung am 05.05.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5389 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 27.03.2026 
 0709/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 05.05.2026 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0424/2026 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum 
Sachstand der Wohnungsbauprojekte – hier: Stillstand im Plangebiet „Euroforum 
Nord“ und Anwendung eines Baugebotes 
Mit der Anfrage zum Sachstand der Wohnungsbauprojekte – hier: Stillstand im Plangebiet 
„Euroforum Nord“ und Anwendung eines Baugebotes (AN/0424/2026) bittet die Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Welche konkreten Gründe sind der Verwaltung für den vollständigen Stillstand der ge-
nehmigten Wohnungsbauprojekte im Plangebiet „Euroforum Nord“ bekannt? 
Antwort der Verwaltung: 
Seit dem Jahr 2020 hatte die Dynamik in den einzelnen Entwicklungsprojekten im Eu-
roforum Nord deutlich abgenommen und der Baufortschritt ist in den laufenden Vorha-
ben letztlich zum Erliegen gekommen. Konkrete Gründe wurden gegenüber der Stadt 
nicht benannt, auch erfolgte gegenüber der Stadt seinerzeit keine offizielle Mitteilung 
über den Stopp der Projektentwicklung im Bereich der Baufelder mit Wohnungsbau 
(MI 1, 2 und 3). Über die allgemein zugänglichen Informationen hinaus, liegen der Ver-
waltung zur wirtschaftlichen Lage der Projektentwickler Consus RE AG, Cologneo I 
GmbH & Co. KG, keine Informationen und detaillierte Hintergründe im Zusammenhang 
mit dem Entwicklungs- und Baustillstand im Euroforum Nord vor.  
Die Baufelder MI 1-3 mit der geplanten Wohnnutzung entlang der Deutz-Mülheimer 
Straße sollten gemäß dem zum Bebauungsplan geschlossenen städtebaulichen Ver-
trag von der Cologneo I GmbH & Co KG bebaut und schlüsselfertig an die Swiss Life 
Asset Managers Deutschland GmbH übergeben werden. Gemäß einer Mitteilung der 
Consus Real Estate im Jahre 2022 gegenüber der Stadt, sollte fortan die Swiss Life 
als Eigentümerin der Flächen die Bebauung selbst vorantreiben. Vor diesem Hinter-
grund war es in der Folge erforderlich, einen auf den bisher geltenden vertraglichen 
Regelungen basierenden neuen städtebaulichen Vertrag und Erschließungsvertrag mit 
der Swiss Life über die Entwicklung ihrer Baufelder und die Herstellung der erforderli-
chen Infrastruktur abzuschließen. 
Durch die komplexe Gemengelage der städtebaulichen Neuordnung im Mülheimer Sü-
den werden der Bebauungsplan im Rahmen einer Normenkontrolle beim Oberverwal-
tungsgericht und die erteilten Baugenehmigungen am Verwaltungsgericht zurzeit auf 
Antrag verschiedener Nachbarn gerichtlich überprüft.

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2. Welche Schritte unternimmt die Stadt Köln aktuell, um Druck auf die Eigentümer bzw. 
Vorhabenträger auszuüben und eine zügige Realisierung der genehmigten Bauvorha-
ben sicherzustellen? 
Antwort der Verwaltung: 
Nach Satzungsbeschluss im Jahr 2018 hat sich die Eigentümer- und Projektentwick-
lerstruktur im Geltungsbereich des Bebauungsplans verändert. Die zum Zeitpunkt des 
Satzungsbeschlusses vorgesehene Entwicklung aus einer Hand ist nicht mehr mög-
lich. 
Mit der Swiss Life wurde ein neuer Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Aufgrund 
der sehr komplexen Abhängigkeiten innerhalb des Bebauungsplans (u.a. Schallschutz-
bebauung, Stellplätze, Freiräume) und einem laufenden Normenkontrollverfahren so-
wie Klagen gegen erteilte Baugenehmigungen bestanden vielfältige vor allem rechtli-
che Fragestellungen und Unsicherheiten, welche zu bewältigen waren und in Teilen 
noch immer zu lösen sind. Dies unter anderem auch im Rahmen eines Mediationsver-
fahrens beim Oberverwaltungsgericht zur Beilegung des Normenkontrollverfahrens. 
Eine Wiederaufnahme der Planungs- und Bautätigkeiten ist vor einer Einigung in die-
sem Verfahren jedoch nicht zu erwarten. In Abhängigkeit von einer möglichen Eini-
gung sind daraufhin die erteilten Baugenehmigungen zu prüfen und ggf. anzupassen. 
 
3. Wurde seitens der Stadt Köln für einzelne oder alle betroffenen Grundstücke ein Bau-
gebot gemäß § 176 BauGB ausgesprochen? 
Antwort der Verwaltung: 
Nein, für keines der Grundstücke im Euroforum Nord wurde ein Baugebot nach § 176 
BauGB ausgesprochen. 
 
4. Falls bislang kein Baugebot erlassen wurde: Aus welchen Gründen wurde hiervon ab-
gesehen? 
Antwort der Verwaltung: 
Aufgrund des laufenden Normenkontrollverfahrens liegt derzeit kein rechtskräftiger Be-
bauungsplan vor, weshalb ein Baugebot nicht zielführend ist. Grundsätzlich wurde zu-
dem mit Swiss Life eine neue bauwillige Vertragspartnerin gefunden, die eine Bebau-
ung zeitnah ermöglichen möchte. Die unter 1 und 2 skizzierten komplexen Rahmenbe-
dingungen konnten gemeinsam von Stadt und Swiss Life konstruktiv angegangen wer-
den. Durch Abschluss eines neuen städtebaulichen Vertrags konnte eine einvernehm-
liche Lösung erzielt werden, wodurch auf ein Baugebot verzichtet werden konnte.  
 
5. Beabsichtigt die Stadt Köln, die Anwendung eines Baugebotes für die betroffenen 
Grundstücke zu prüfen, und kann eine entsprechende Prüfung innerhalb der nächsten 
drei Monate erfolgen? 
Antwort der Verwaltung: 
Ein Baugebot nach § 176 BauGB wird nicht beabsichtigt, da mit Swiss Life eine Ver-
tragspartnerin gefunden wurde, die die Bebauung im Euroforum Nord voranbringen 
möchte. Zudem soll der Ausgang der verschiedenen anhängigen Gerichtsverfahren 
abgewartet werden. 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

05.05.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Deutz-Mülheimer Straße

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Details

Aktenzeichen
0709/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
27.03.2026
Erstellt
10.03.2026 08:26