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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Änderungsantrag zu Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln (3220/2025) betreffend Anlage 2 „Wohnungsbau-Turbo für Köln – Leitlinien zur Anwendung“

AfD Änderungsantrag nach § 13 AN/0517/2026 vom 17.03.2026

Stand: Am 19.03.2026 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • AfD Änderungsantrag nach § 13

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    An den Oberbürgermeister der Stadt Köln Herrn Torsten Burmester Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 16.03.2026 AN/0517/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 19.03.2026 Änderungsantrag zu Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln (3220/2025) betreffend Anlage 2 „Wohnungsbau-Turbo für Köln – Leitlinien zur Anwendung„ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die AfD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Änderungsantrag zu dem TOP 10.1 auf die Ta- gesordnung der Ratssitzung vom 19.03.2026 zu setzen: Der Punkt 4.1 Öffentlichkeitsbeteiligung wird wie folgt neu gefasst: 4.1 Öffentlichkeitsbeteiligung Bei Vorhaben mit 20 oder mehr neu zu schaffenden Wohneinheiten ist eine Öffentlichkeits- beteiligung verpflichtend durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Anschluss an die Vorabprüfung in Phase A des Ver- fahrens. Sie dient der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über das Vorhaben sowie der Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unabhängig von Sitzungsterminen politischer Gremien, sodass hierdurch keine Verzögerung des Genehmigungs- oder Zustim- mungsverfahrens entsteht. - 2 - Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden der zuständigen Bezirksvertretung so- wie dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit und dem Aus- schuss für Bauen und Wohnen in der jeweils nächstfolgenden Sitzung als Mitteilung vorge- legt. Die Mitteilung dient der Information der politischen Gremien über das Ergebnis der Öffent- lichkeitsbeteiligung und hat keine aufschiebende Wirkung auf das laufende Verfahren nach dem Wohnungsbau-Turbo. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 19.03.2026

    Rat

    Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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