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AN/0517/2026

Änderungsantrag zu Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln (3220/2025) betreffend Anlage 2 „Wohnungsbau-Turbo für Köln – Leitlinien zur Anwendung“

AfD Änderungsantrag nach § 13 17.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.03.2026

AfD Änderungsantrag nach § 13

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AfD Änderungsantrag nach § 13

2086 Zeichen

An den Oberbürgermeister der Stadt  
Köln Herrn Torsten Burmester  
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396  
 
Stephan.Boyens @stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 16.03.2026 
AN/0517/2026 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 19.03.2026 
 
Änderungsantrag zu Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – 
Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln (3220/2025) 
betreffend Anlage 2 „Wohnungsbau-Turbo für Köln – Leitlinien zur Anwendung„ 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die AfD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Änderungsantrag zu dem TOP 10.1 auf die Ta-
gesordnung der Ratssitzung vom 19.03.2026 zu setzen: 
 
 
Der Punkt 4.1 Öffentlichkeitsbeteiligung wird wie folgt neu gefasst: 
 
4.1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Bei Vorhaben mit 20 oder mehr neu zu schaffenden Wohneinheiten ist eine Öffentlichkeits-
beteiligung verpflichtend durchzuführen. 
 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Anschluss an die Vorabprüfung in Phase A des Ver-
fahrens. Sie dient der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über das Vorhaben sowie 
der Möglichkeit zur Stellungnahme. 
 
Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unabhängig von Sitzungsterminen 
politischer Gremien, sodass hierdurch keine Verzögerung des Genehmigungs- oder Zustim-
mungsverfahrens entsteht.

- 2 - 
 
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden der zuständigen Bezirksvertretung so-
wie dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit und dem Aus-
schuss für Bauen und Wohnen in der jeweils nächstfolgenden Sitzung als Mitteilung vorge-
legt. 
 
Die Mitteilung dient der Information der politischen Gremien über das Ergebnis der Öffent-
lichkeitsbeteiligung und hat keine aufschiebende Wirkung auf das laufende Verfahren nach 
dem Wohnungsbau-Turbo.  
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
 
gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

19.03.2026 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0517/2026
Typ
AfD Änderungsantrag nach § 13
Datum
17.03.2026
Erstellt
16.03.2026 18:08