Mandari Insight

0079/2026

Neufassung der Eintrittspreise und Rabatte sowie Änderung der Geschäftsordnung über die Abgabe kostenloser bzw. ermäßigter Eintrittskarten bei den Bühnen der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.01.2026

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Anlage 5 Saalplaene

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Anlage 2 Rabattierungen und Gebuehren

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Anlage 6 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Geschaeftsordnung Dienstkarten

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Anlage 1 Preistableau Einzelkarten

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Anlage 4 Synopse GO Dienstkarten

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 Saalplaene

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ANLAGE 5  Saalpläne   OPERNHAUS                                    Legende   Platzkategorie 1 Platzkategorie 2 Platzkategorie 3 Platzkategorie 4 Platzkategorie 5 Platzkategorie 6 Platzkategorie 7

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 SCHAUSPIELHAUS  
   Legende   Platzkategorie 1 Platzkategorie 2 Platzkategorie 3 Platzkategorie 4 Platzkategorie 5

Anlage 2 Rabattierungen und Gebuehren

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Anlage 2  Rabatte, Dynamic Pricing & Gebühren bei den Bühnen Köln   RABATTE  1. Preise für Abonnements  • Fest- und Wahlabonnements der Bühnen Köln werden mit einem Rabatt von bis zu 20% angeboten.   Die Berechnungssystematik ist folgende:  - Anzahl der Abonnementvorstellungen  - mal Einzelpreis  - minus 20 Prozent  - gleich Abonnementpreis.  • Ausnahme: Premierenabonnements werden zum Vollpreis verkauft. • Da es aufgrund wechselnder Preisgruppen in den Veranstaltungen keine gleichbleibenden Abonnementpreise über alle Abonnements hinweg gibt, werden die Abonnementpreise ggf. auf- oder abgerundet.  • Wahlabonnements können für max. zwei Tickets pro Veranstaltung genutzt werden. Wahlabonnements finden keine Anwendung auf Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen. • Für Schulabonnements für Bildungseinrichtungen und für theaterpädagogische Workshops der Bühnen werden Sonderpreise in Abstimmung mit der GD festgelegt.  2. Cards und Mitgliedschaften  Die Bühnen Köln bieten folgende Cards und Mitgliedschaften an:  a) “Meine Bühnen Köln Card 10” o Kosten pro Jahr: 25,- € o Gültigkeitszeitraum: 365 Tage ab Buchung o 10% auf Einzelkarten in allen Sparten o Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen. o Je Card-Inhaber*in wird grundsätzlich pro Veranstaltung max. ein ermäßigtes Ticket ausgegeben.  b) “Meine Bühnen Köln Card 20” o Kosten pro Jahr: 49,- € o Gültigkeitszeitraum: 365 Tage ab Buchung o 20% auf Einzelkarten in allen Sparten  o Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen. o Je Card-Inhaber*in wird grundsätzlich pro Veranstaltung max. ein ermäßigtes Ticket ausgegeben.  c) “Meine Bühnen Köln Card U27” o Kosten pro Jahr: 1,- € o Gültigkeitszeitraum: 365 Tage ab Buchung – bis zum vollendeten 27. Lebensjahr

RABATTE, DYNAMIC PRICING & GEBÜHREN BEI DEN BÜHNEN KÖLN   2/3 
o 10,- für Einzelkarten in allen Sparten, auf ausgewählte Kontingente für spezielle Veranstaltungen auch im Vorfeld buchbar; ermöglicht Zugang auch zu Generalprobenkontingenten o Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen. o Je Card-Inhaber*in wird grundsätzlich pro Veranstaltung max. ein ermäßigtes Ticket ausgegeben.  d) “Meine Bühnen Köln Card U30” o Kosten pro Jahr: 29,- € o Gültigkeitszeitraum: 365 Tage ab Buchung – bis zum vollendeten 30. Lebensjahr o 30% auf Einzelkarten in allen Sparten, auf ausgewählte Kontingente für spezielle Veranstaltungen auch im Vorfeld buchbar o Je Card-Inhaber*in wird grundsätzlich pro Veranstaltung max. ein ermäßigtes Ticket ausgegeben.  e) “Meine Bühnen Köln Card Plus” o Kosten pro Jahr: 0,- € o Gültigkeitszeitraum: ohne Begrenzung o Nach der Buchung von vier verschiedenen Veranstaltungen innerhalb einer Saison erhalten Inhaber*innen dieser Card 15% auf max. 2 Einzelkarten je Veranstaltung in allen Sparten in der laufenden Saison. Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen.  3. Sonstige Ermäßigungen  a) Nachrichtlich: Die “Geschäftsordnung über die Abgabe kostenloser beziehungsweise ermäßigter Eintrittskarten bei den Bühnen der Stadt Köln” regelt die Ermäßigungen für „junge Erwachsene“ (bis 27 Jahre), KölnPass-Inhaber*innen, Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II, Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte und Personen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und ihnen gleichgestellte Personen sowie die Abgabe von kostenlosen Dienst- oder Ehrenkarten bzw. reduzierten Tickets für Mitarbeitende und Mitwirkende.  b) Publikumsorganisationen  Rabatte für gemeinnützige eingetragene Vereine, deren Zweck es ist, ein breites, spartenübergreifendes Angebot (d. h. über die Angebote der Bühnen Köln hinaus) für Besucher*innen der Bühnen Köln unabhängig von gesellschaftlicher oder sozialer Herkunft zu machen (sog. Publikumsorganisationen), erhalten einen Rabatt auf Einzeltickets bis maximal 40%. Die Angebote der Bühnen und der Publikumsorganisationen dürfen nicht vergleichbar sein.  Die konkrete Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung der Bühnen Köln mit den Publikumsorganisationen (Kontingente, Kategorien, Abwicklung etc.) bleibt laufendes Geschäft der Verwaltung.   DYNAMIC PRICING  Ab der Saison 2026/27 besteht für die Bühnen Köln die Möglichkeit, „Dynamic Pricing“ für den Einzelkartenverkauf nach den folgenden Prinzipien einzusetzen:  a) Plätze, die sich in Reihen am Rande einer Platzkategorie befinden, werden zu Beginn des VVK gesperrt. Je nach Verkaufssituation werden sie der niedrigeren oder höheren der beiden Platzkategorien zugeordnet.

RABATTE, DYNAMIC PRICING & GEBÜHREN BEI DEN BÜHNEN KÖLN   3/3 
b) Bei Auslastung einer Platzkategorie in Höhe von 70% können die Preise um 10% angehoben werden. Bei Auslastung einer Platzkategorie in Höhe von 90% können die Preise um 20% (basierend auf dem zu Beginn des Vorverkaufs angegebenen Preis) erhöht werden. Die beiden günstigsten Platzkategorien sind von dieser Regelung ausgenommen.   c) Sofern die Nachfrage geringer ist als erwartet, können Preise um 10% bzw. 20% vergünstigt werden.    GEBÜHREN  Folgende Gebühren werden ab der Spielzeit 2026/27 eingeführt und in den AGB der Bühnen bekanntgemacht werden:  GEBÜHR €/% ERLÄUTERUNG  Stornorecht  5,- € Mit Kartenkauf besteht die Möglichkeit, das Recht auf Stornierung des Tickets bis 48 Stunden vor der Veranstaltung zu erwerben. Im Falle der Inanspruchnahme des Rechts können Kund*innen entscheiden, ob sie Geld zurückerstattet oder einen Wertgutschein für den nächsten Kauf erhalten möchten.  Die Stornomöglichkeit innerhalb von 24 Stunden nach Kauf bleibt auch weiterhin gebührenfrei.  Ersatzkartendruck   2,50 € pro Ticket Ersatzausweis für Abonnements 2,50 € pro Ausweis Abonnement-Tausch im Fest-Abonnement  3,- € 2 x Tausch kostenlos, ab 3. Tausch jeweils Gebühr pro Ticket Versandgebühr  Abhängig vom Porto zzgl. 1,- € - Print@home und Wallet-Ticket: kostenfrei - Bei Postversand von Tickets oder Artikeln Porto pro Auftrag kostenpflichtig; Unterscheidung zwischen Inland und Ausland Bearbeitungsgebühr für Gruppen 1,50 € Pro Ticket für Gruppen, die keinen Bildungs- oder sozialen Kontext haben Kommissionsgebühr 5% Für Kund*innen, die Veranstaltungen nicht besuchen können und für die keine Stornorechte greifen, wird ein Kommissionsverkauf eingeführt. Dieser ermöglicht, Tickets in Kommission zu nehmen und für diesen Service eine entsprechende Gebühr zu erheben.

Anlage 6 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Erlösziele der Bühnen wurden durch actori, den Grundsatzbeschluss „Mindererträge führen zu 
Minderaufwendungen“, die beschlossenen „Obergrenzen“ und den Wirtschaftsplan der Bühnen für die 
Spielzeit 2025/26 und insbesondere dessen Mittelfristplanung (1613/2025 festgesetzt. Darüber hinaus 
steht die Zugänglichkeit im Vordergrund. Es gibt in diesem Kontext aktuell keinen Gestaltungsspielraum 
der Öffentlichkeit. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Geschaeftsordnung Dienstkarten

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Anlage 3  GESCHÄFTSORDNUNG ÜBER DIE ABGABE KOSTENLOSER BZW. ERMÄẞIGTER EINTRITTSKARTEN BEI DEN BÜHNEN DER STADT KÖLN  Stand: 19.01.2026  PRÄAMBEL Die Bühnen der Stadt Köln sind zur sparsamen Wirtschaftsführung und Verwendung der ihnen überlassenen Zuschüsse verpflichtet. Aus diesem Grund hat der Verkauf von Eintrittskarten zum regulären Preis Vorrang. Die Vergabe von kostenlosen bzw. ermäßigten Eintrittskarten ist grundsätzlich so zu gestalten, dass eine Minderung der Einnahmen möglichst gering bleibt. Sie hat auf der Grundlage nachfolgender Regelungen zu erfolgen. Es wird angestrebt, dass die Zahl dieser Eintrittskarten 7 % des Gesamtkartenangebotes eigener Veranstaltungen pro Spielzeit nicht übersteigt.   § 1 ABGABE VON KOSTENLOSEN BZW. ERMÄẞIGTEN EINTRITTSKARTEN Die Abgabe von kostenlosen bzw. ermäßigten Eintrittskarten zum Besuch von Aufführungen der Bühnen der Stadt Köln wird wie folgt geregelt:  Der*Die Geschäftsführende Direktor*in (im Folgenden „die Geschäftsführende Direktion, GD“) entscheidet anhand der Vorverkaufslage, ob und welche ermäßigten bzw. kostenlosen Karten zu den einzelnen Aufführungen ausgegeben werden. Die Betriebsleitung kann die Zuständigkeit für Teilbereiche dieser Geschäftsordnung einvernehmlich auf andere Bereiche innerhalb der Bühnen delegieren.  (1) Kostenlose und ermäßigte Karten  1. Ehrenkarten Ehrenkarten berechtigen zum kostenlosen Eintritt.  Auf Antrag können entsprechend der Verfügbarkeit je eine Ehrenkarte erhalten: a. vom Rat benannte Ehrenmitglieder der Bühnen der Stadt Köln b. Beigeordnete der Stadt Köln c. Mitglieder des Rates der Stadt Köln d. Gäste der Stadt Köln auf schriftliche Anweisung des*der Oberbürgermeisters*in e. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wichtige Medienvertreter*innen f. Intendant*innen bzw. Theaterleiter*innen anderer großer Theater sowie musikalische Leiter*innen großer Kulturorchester (Generalmusikdirektor*innen, Chefdirigent*innen etc.) in und außerhalb Köln(s)

GESCHÄFTSORDNUNG EINTRITTSKARTEN 01/2026   2/5 
 Zusätzlich haben die vorgenannten Personen Anrecht auf eine weitere, externe Gebührenkarte nach Verfügbarkeit.  2. Pressekarten Eine Pressekarte erhalten Medienvertreter*innen, von denen zu erwarten ist, dass sie über die jeweilige Aufführung berichten. Die Pressekarte wird kostenlos abgegeben. Eine zweite Karte für eine Begleitperson wird als externe Gebührenkarte nach Verfügbarkeit abgegeben.  3. Dienstkarten Dienstkarten sind kontingentiert und werden entsprechend der Verfügbarkeit kostenlos abgegeben.  Je zwei Dienstkarten pro Vorstellung können erhalten: a. der*die Oberbürgermeister*in b. der*die Beigeordnete für Kunst und Kultur c. Betriebsleiter*innen der Bühnen der Stadt Köln sowie des Gürzenich-Orchester Köln d. Mitglieder des Betriebsausschusses Bühnen der Stadt Köln.  Je eine Dienstkarte pro Vorstellung können erhalten: e. die im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgegebenen stellvertretenden Betriebsleiter*innen f. ein*e Mitarbeiter*in des Kulturdezernates der Stadt Köln, ein*e Mitarbeiter*in des Kulturamtes der Stadt Köln, der*die Fachreferent*in für Kultur des*der Oberbürgermeisters*in sowie die freigestellten Mitglieder des Personalrates Kunst und Kultur g. Vorstände von Besucherorganisationen h. der für den jeweiligen Abend der Aufführung eingesetzte Abenddienst i. darstellende Mitglieder und Gäste (Hauptmitwirkende / Solist*innen) laut Besetzungsliste (Mitwirkendenkarte). In Premieren erhalten sie eine weitere externe Gebührenkarte nach Verfügbarkeit.  Sämtliche Dienstkarten müssen angemeldet und gebucht werden. Zusätzlich können die unter § 1 Abs. 1 Buchst. e, f und g genannten Personen nach Verfügbarkeit eine externe Gebührenkarte für ihre Begleitung anmelden.  4. Mitarbeitendenkarten a. Für durch die GD freigegebene Vorstellungen können Mitarbeitende der Bühnen für den eigenen Besuch im Vorverkauf eine interne Gebührenkarte zu 10,- Euro im Schauspiel/Tanz und 20,- Euro in der Oper/Tanz je Veranstaltung erwerben. Die GD

GESCHÄFTSORDNUNG EINTRITTSKARTEN 01/2026   3/5 
kann die Entscheidungsbefugnis an die Betriebsleiter*innen der Sparten und die Leitung Tanz delegieren. b. Mitarbeitende, die aus dienstlichen Gründen Vorstellungen besuchen müssen, für deren Tätigkeit die Kenntnis von Bühnenproduktionen also unerlässlich ist, erhalten ein kostenloses Ticket als Dienstplatz. Die Freigabe erfolgt durch die GD. Tickets für Dienstplätze müssen angemeldet werden und sind begrenzt. Die Tickets sind personenbezogen und nicht übertragbar.  5. Externe Gebührenkarten Kolleg*innen von anderen Theatern und Orchestern, die Mitglied im Deutschen Bühnenverein sind, können je nach Verfügbarkeit auf Anfrage externe Gebührenkarten erhalten. Über die Abgabe von externen Gebührenkarten entscheidet die GD.  (2) Aus sozialen Gründen kostenlose bzw. ermäßigte Karten  a. Die GD kann, wenn es der Vorverkauf zulässt, ermäßigte bzw. kostenlose Karten (unter Ausschluss der Reduzierung des Umweltticket-Anteiles) an soziale Einrichtungen vergeben. b. Junge Erwachsene bis zu einem Alter von einschließlich 27 Jahren erhalten ein „U27 Ticket“ für 12,- Euro. Mit der Bühnen Köln Card U27 erhalten junge Erwachsene die Karten zum Preis von 10,- Euro. Die Ausgabe von U27-Tickets wird von der GD kontingentiert. c. Junge Erwachsene im Alter von 28 bis einschließlich 30 Jahren haben die Möglichkeit, eine Bühnen Köln Card U30 zu erwerben, und erhalten damit die Karten mit 30% Vergünstigung gegenüber dem Normalpreis. d. KölnPass-Inhaber*innen, Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II, Inhaber*innen der Ehrenamtskarte sowie Personen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und ihnen gleichgestellte Personen erhalten auf Nachweis die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung erhalten eine kostenlose Karte, wenn im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson eingetragen ist. e. Schüler*innen, Kinder sowie Lehr-/Begleitpersonen im Klassen- oder Kitaverband erhalten Karten zu 6,50 Euro (Kinderoper), 8,- Euro (Oper) und 7,- Euro (Schauspiel).  f. Ermäßigte Karten erhalten Lehr-/Begleitpersonen außerhalb eines Klassen- oder Kitaverbandes bzw. Referendar*innen / Lehramtsanwärter*innen im Rahmen von Workshops und Lehrveranstaltungen der Bühnen.  (3) Sonstige ermäßigte bzw. kostenlose Karten  Sonstige kostenlose bzw. ermäßigte Karten können nach Zustimmung durch die GD zur Anbahnung und Kompensation von Geschäften, für Marketingmaßnahmen, z. B. wenn der

GESCHÄFTSORDNUNG EINTRITTSKARTEN 01/2026   4/5 
Stand des Vorverkaufes besucher*innenfördernde Maßnahmen erfordert, für Werbezwecke (Theaterfest, Tombola etc.) sowie an Sponsor*innen vergeben werden.  § 2 BETRIEBSINTERNE ZUSTÄNDIGKEIT Die betriebsinternen Zuständigkeiten, das Antragsverfahren und die Kartenausgabe werden von der GD in Form einer Arbeitsanweisung bzw. Prozessen festgelegt.  § 3 GELDWERTER VORTEIL Alle Empfänger*innen von kostenlosen oder ermäßigten Karten werden durch die Verwaltung  pro Karte erfasst, da der geldwerte Vorteil von den Kartenempfänger*innen zu versteuern ist. Es erfolgt eine Meldung an die zuständige Stelle. Ausgenommen hiervon sind Dienstkarten und Karten, die der Fortbildung dienen.  § 4 MISSBRAUCH Die missbräuchliche Benutzung von kostenlosen/ermäßigten Eintrittskarten, insbesondere die Weitergabe von personenbezogenen Karten an Dritte oder die Weitergabe gegen Entgelt zur Benutzung durch unberechtigte Personen, führt zum Ausschluss von der Berechtigung zum Bezug von kostenlosen oder ermäßigten Eintrittskarten. Darüber hinaus liegt es im Ermessen der GD, Regressansprüche von Seiten der Bühnen der Stadt Köln geltend zu machen sowie arbeits- bzw. dienstrechtliche Maßnahmen einzuleiten.   § 5 INTERNE KONTROLLE UND BERICHTSPFLICHT GEGENÜBER DEM BETRIEBSAUSSCHUSS Die GD prüft regelmäßig, ob die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Karten zweckentsprechend ist und ob sie insbesondere unter Beachtung der Verpflichtung zur sparsamen Wirtschaftsführung gemäß dieser Geschäftsordnung erfolgt. Die GD unterrichtet den Betriebsausschuss im Rahmen des Jahresabschlusses über die Anzahl der abgegebenen kostenlosen und ermäßigten Eintrittskarten.  § 6 GELTUNG Diese Regelung gilt ab Beschluss durch den Rat der Stadt Köln und ersetzt alle vorherigen Regelungen.

GESCHÄFTSORDNUNG EINTRITTSKARTEN 01/2026   5/5 
 Übersicht der Verkaufsarten  Verkaufsart/Ticketname Preis Ehrenkarte 0,- Euro Pressekarte 0,- Euro Dienstkarte 0,- Euro Mitarbeitende 10,- Euro (Schauspiel)/20,- Euro (Oper) Interne Gebührenkarte Schauspiel/Tanz 10,- Euro Interne Gebührenkarte Oper/Tanz 20,- Euro Externe Gebührenkarte Schauspiel/Tanz 15,- Euro Externe Gebührenkarte Oper/Tanz 25,- Euro U27 Ticket 12,- Euro U27 Ticket mit Bühnen Köln Card U27 10,- Euro U30 Ticket mit Bühnen Köln Card U30 Normalpreis abzgl. 30% Rabatt Schüler*innen, Kinder sowie Lehr-/Begleit-personen im Klassen- oder Kitaverband 6,50 Euro (Kinderoper) 8,- Euro (Oper) 7,- Euro (Schauspiel) Lehr-/Begleitpersonen außerhalb eines Klassen- oder Kitaverbandes bzw. Referendar*innen / Lehramtsanwärter*innen im Rahmen von Workshops und Lehrveranstaltungen der Bühnen 
15,- Euro (Oper, Schauspiel) 7,- Euro (Kinderoper) 
Begleitperson von Menschen mit Behinderung Siehe aktuell gültige Regelungen der Stadt Köln

Anlage 1 Preistableau Einzelkarten

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Anlage 1  Preistableau Einzelkarten und nachrichtlich Hochrechnung Maximaleinnahmen  - Oper - Kinderoper - Schauspiel - Kleines Haus - Depot  Alle genannten Preise verstehen sich gemäß der jeweiligen Beschlusslage zzgl. 1,- € Kultursoli.  OPER  Preisgruppen  Preisgruppe Platzkat1 Platzkat2 Platzkat3 Platzkat4 Platzkat5 Platzkat6 Platzkat7 O 170,00 € 150,00 € 130,00 € 115,00 € 90,00 € 55,00 € 26,00 € N 155,00 € 135,00 € 115,00 € 100,00 € 80,00 € 50,00 € 23,00 € M 140,00 € 120,00 € 105,00 € 90,00 € 70,00 € 45,00 € 20,00 € L 125,00 € 105,00 € 90,00 € 75,00 € 60,00 € 40,00 € 18,00 € K 110,00 € 90,00 € 75,00 € 60,00 € 50,00 € 35,00 € 16,00 € J 95,00 € 80,00 € 65,00 € 55,00 € 45,00 € 30,00 € 15,00 € I 70,00 € 60,00 € 50,00 € 40,00 € 30,00 € 25,00 € 14,00 € H 65,00 € 55,00 € 45,00 € 36,00 € 29,00 € 20,00 € 12,00 € G 55,00 € 48,00 € 40,00 € 32,00 € 25,00 € 18,00 € 11,00 € F 50,00 € 44,00 € 38,00 € 30,00 € 23,00 € 15,00 € 10,00 € E 45,00 € 40,00 € 33,00 € 26,00 € 18,00 € 13,00 € 9,00 € D 40,00 € 35,00 € 28,00 € 21,00 € 15,00 € 12,00 € 8,00 € C 35,00 € 28,00 € 23,00 € 18,00 € 13,00 € 10,00 € 7,00 € B 30,00 € 25,00 € 20,00 € 15,00 € 12,00 € 9,00 € 6,00 € A 25,00 € 20,00 € 15,00 € 12,00 € 10,00 € 7,00 € 5,00 €   KINDEROPER  Für die Kinderoper gelten folgende Einheitspreise:  22,00 € Erwachsene 08,00 €   Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 11,50 € Personen ab einem GdB von 50 und ihnen gleichgestellte Personen (mit Ausweis), freier Eintritt für notwendige Begleitpersonen schwerbehinderter Personen 06,50 €  Schüler*in und Kind im Klassen- oder Kitaverband 06,50 € Lehr-/Begleitperson im Klassen- oder Kitaverband 07,00 € Lehr-/Begleitperson außerhalb eines Klassen- oder Kitaverbandes 07,00 € Referendar*innen/Lehramtsanwärter*innen i. R. v. Workshops/Lehrveranstaltungen der Bühnen

PREISTABLEAU BÜHNEN KÖLN    2/5 
NACHRICHTLICH: Auszug der Preisgruppenzuordnung Oper für die Spielzeit 2026/27 als Beispiel  Tag Datum Uhrzeit Spielstätte Produktion Preisgruppe So.   15.11.  18:00 Opernhaus  Prod.1 L Sa.   21.11.  19:30 Opernhaus  TanzG2_2627  G So.   22.11.  18:00 Opernhaus  TanzG2_2627  G Fr.   27.11.  19:30 Opernhaus  Prod.2 K Sa.   28.11.  18:00 Opernhaus  Prod.3 > PREM  N So.   29.11.  18:00 Opernhaus  Prod.2 L Mi.   02.12.  19:30 Opernhaus  Prod.3 J Fr.   04.12.  19:30 Opernhaus  Prod.2 K  NACHRICHTLICH: Maximaleinnahmen Oper ohne Reihe A   Platzkat1 Platzkat2 Platzkat3 Platzkat4 Platzkat5 Platzkat6 Platzkat7 Summe O 50.320 € 49.950 € 36.530 € 17.250 € 9.180 € 4.675 € 468 € 168.373 € N 45.880 € 44.955 € 32.315 € 15.000 € 8.160 € 4.250 € 414 € 150.974 € M 41.440 € 39.960 € 29.505 € 13.500 € 7.140 € 3.825 € 360 € 135.730 € L 37.000 € 34.965 € 25.290 € 11.250 € 6.120 € 3.400 € 324 € 118.349 € K 32.560 € 29.970 € 21.075 € 9.000 € 5.100 € 2.975 € 288 € 100.968 € J 28.120 € 26.640 € 18.265 € 8.250 € 4.590 € 2.550 € 270 € 88.685 € I 20.720 € 19.980 € 14.050 € 6.000 € 3.060 € 2.125 € 252 € 66.187 € H 19.240 € 18.315 € 12.645 € 5.400 € 2.958 € 1.700 € 216 € 60.474 € G 16.280 € 15.984 € 11.240 € 4.800 € 2.550 € 1.530 € 198 € 52.582 € F 14.800 € 14.652 € 10.678 € 4.500 € 2.346 € 1.275 € 180 € 48.431 € E 13.320 € 13.320 € 9.273 € 3.900 € 1.836 € 1.105 € 162 € 42.916 € D 11.840 € 11.655 € 7.868 € 3.150 € 1.530 € 1.020 € 144 € 37.207 € C 10.360 € 9.324 € 6.463 € 2.700 € 1.326 € 850 € 126 € 31.149 € B 8.880 € 8.325 € 5.620 € 2.250 € 1.224 € 765 € 108 € 27.172 € A 7.400 € 6.660 € 4.215 € 1.800 € 1.020 € 595 € 90 € 21.780 €  NACHRICHTLICH: Maximaleinnahmen Kinderoper  8 € 214 Plätze Im Falle einer reinen Kinderveranstaltung wird von 214 Plätzen in der Maximalbelegung ausgegangen.  
1.712 € zahlende Kinder pro Veranstaltung 
22 € 160 Plätze  Bei ausschließlicher Belegung mit Erwachsenen reicht die Platzkapazität für 160 Plätze aus. 3.520 € pro Veranstaltung (z.B. bei Kammeroper in der Kinderoper)

PREISTABLEAU BÜHNEN KÖLN    3/5 
SCHAUSPIEL  Preisgruppen Schauspiel Großes Haus  Preisgruppe Platzkat1 Platzkat2 Platzkat3 Platzkat4 Platzkat5 
O 128 € 120 € 115 € 98 € 38 € N 118 € 110 € 105 € 88 € 36 € M 108 € 100 € 95 € 78 € 34 € L 98 € 90 € 85 € 68 € 32 € K 88 € 80 € 75 € 58 € 30 € J 78 € 70 € 65 € 48 € 28 € I 68 € 60 € 55 € 44 € 26 € H 63 € 55 € 50 € 40 € 24 € G 58 € 50 € 45 € 36 € 22 € F 53 € 40 € 40 € 32 € 20 € E 48 € 40 € 35 € 28 € 18 € D 43 € 35 € 30 € 24 € 16 € C 38 € 30 € 25 € 20 € 14 € B 33 € 25 € 20 € 16 € 12 € A 28 € 20 € 15 € 12 € 10 €   KLEINES HAUS & ERFRISCHUNGSRAUM, DEPOT & FESTIVALS  Für das Kleine Haus, Veranstaltungen im Erfrischungsraum, das Depot und Festivals gelten folgende Einheitspreise:  5 € bis 45 € Einheitspreise und Verteilung je nach Produktion fixer Einheitspreis „Festivalpässe“ für Festivalveranstaltungen

PREISTABLEAU BÜHNEN KÖLN    4/5 
NACHRICHTLICH: Maximaleinnahmen Schauspiel ohne Reihen AA, BB sowie A bis E  Preisgruppe Platzkat 1 Platzkat 2 Platzkat 3 Platzkat 4 Platzkat 5 Summe O 18.688,00 € 18.960,00 € 5.865,00 € 13.328,00 € 1.862,00 € 58.703,00 € N 17.228,00 € 17.380,00 € 5.355,00 € 11.968,00 € 1.764,00 € 53.695,00 € M 15.768,00 € 15.800,00 € 4.845,00 € 10.608,00 € 1.666,00 € 48.687,00 € L 14.308,00 € 14.220,00 € 4.335,00 € 9.248,00 € 1.568,00 € 43.679,00 € K 12.848,00 € 12.640,00 € 3.825,00 € 7.888,00 € 1.470,00 € 38.671,00 € J 11.388,00 € 11.060,00 € 3.315,00 € 6.528,00 € 1.372,00 € 33.663,00 € I 9.928,00 € 9.480,00 € 2.805,00 € 5.984,00 € 1.274,00 € 29.471,00 € H 9.198,00 € 8.690,00 € 2.550,00 € 5.440,00 € 1.176,00 € 27.054,00 € G 8.468,00 € 7.900,00 € 2.295,00 € 4.896,00 € 1.078,00 € 24.637,00 € F 7.738,00 € 7.110,00 € 2.040,00 € 4.352,00 € 980,00 € 22.220,00 € E 7.008,00 € 6.320,00 € 1.785,00 € 3.808,00 € 882,00 € 19.803,00 € D 6.278,00 € 5.530,00 € 1.530,00 € 3.264,00 € 784,00 € 17.386,00 € C 5.548,00 € 4.740,00 € 1.275,00 € 2.720,00 € 686,00 € 14.969,00 € B 4.818,00 € 3.950,00 € 1.020,00 € 2.176,00 € 588,00 € 12.552,00 € A 4.088,00 € 3.160,00 € 765,00 € 1.632,00 € 490,00 € 10.135,00 €  NACHRICHTLICH: Maximaleinnahmen Schauspiel mit Reihen AA, BB sowie A bis E  Preisgruppe Platzkat 1 Platzkat 2 Platzkat 3 Platzkat 4 Platzkat 5 Summe O 40.192 € 18.960 € 5.865 € 13.328 € 1.862 € 80.207 € N 37.052 € 17.380 € 5.355 € 11.968 € 1.764 € 73.519 € M 33.912 € 15.800 € 4.845 € 10.608 € 1.666 € 66.831 € L 30.772 € 14.220 € 4.335 € 9.248 € 1.568 € 60.143 € K 27.632 € 12.640 € 3.825 € 7.888 € 1.470 € 53.455 € J 24.492 € 11.060 € 3.315 € 6.528 € 1.372 € 46.767 € I 21.352 € 9.480 € 2.805 € 5.984 € 1.274 € 40.895 € H 19.782 € 8.690 € 2.550 € 5.440 € 1.176 € 37.638 € G 18.212 € 7.900 € 2.295 € 4.896 € 1.078 € 34.381 € F 16.642 € 7.110 € 2.040 € 4.352 € 980 € 31.124 € E 15.072 € 6.320 € 1.785 € 3.808 € 882 € 27.867 € D 13.502 € 5.530 € 1.530 € 3.264 € 784 € 24.610 € C 11.932 € 4.740 € 1.275 € 2.720 € 686 € 21.353 € B 10.362 € 3.950 € 1.020 € 2.176 € 588 € 18.096 € A 8.792 € 3.160 € 765 € 1.632 € 490 € 14.839 €

PREISTABLEAU BÜHNEN KÖLN    5/5 
NACHRICHTLICH: Maximaleinnahmen Kleines Haus und Erfrischungsraum   Preise Anzahl Plätze inkl. Plätze für Rollstuhlfahrer*innen Ideal-einnahme Einheitspreis 45 € 140 6.300 € Einheitspreis 40 € 140 5.600 € Einheitspreis 35 € 140 4.900 € Einheitspreis 30 € 140 4.200 € Einheitspreis 25 € 140 3.500 € Einheitspreis 20 € 140 2.800 € Einheitspreis 15 € 140 2.100 € Einheitspreis 10 € 140 1.400 € Einheitspreis 5 € 140 700 €  NACHRICHTLICH: Maximaleinnahmen Depot 2   Preise Anzahl Plätze inkl. Plätze für Rollstuhlfahrer*innen Ideal-einnahme Einheitspreis 45 € 223 10.035 € Einheitspreis 40 € 223 8.920 € Einheitspreis 35 € 223 7.805 € Einheitspreis 30 € 223 6.690 € Einheitspreis 25 € 223 5.575 € Einheitspreis 20 € 223 4.460 € Einheitspreis 15 € 223 3.345 € Einheitspreis 10 € 223 2.230 € Einheitspreis 5 € 223 1.115 €

Anlage 4 Synopse GO Dienstkarten

18306 Zeichen

Anlage 4 
Seite 1 von 10  
Stand: 19.01.2026  Synopse zur Satzung über die Abgabe kostenloser und ermäßigter Karten der Bühnen der Stadt Köln Hinweis: Die jeweils geänderten, ergänzten oder entfallenen Passagen sind gelb markiert und in der Spalte 3 erläutert.  Aktuelle Fassung  Geschäftsordnung über die Abgabe kostenloser bzw. ermäßigter Eintrittskarten bei den Bühnen der Stadt Köln     vom 18.07.2013 
Beschlussvorschlag mit Änderungen  GESCHÄFTSORDNUNG   ÜBER DIE ABGABE KOSTENLOSER BZW. ERMÄẞIGTER EINTRITTSKARTEN BEI DEN BÜHNEN DER STADT KÖLN  Stand: 09.01.2026  
Änderungsbemerkung  
Präambel Präambel  Die Bühnen der Stadt Köln sind zur sparsamen Wirtschaftsführung und Verwendung der ihnen überlassenen Zuschüsse verpflichtet. Aus diesem Grund hat der Verkauf von Eintrittskarten zum regulären Preis Vorrang. Die Vergabe von kostenlosen bzw. ermäßigten Eintrittskarten ist grundsätzlich so zu gestalten, dass eine Minderung der Einnahmen möglichst gering bleibt. Sie hat auf der Grundlage nachfolgender Regelungen zu erfolgen. Es wird angestrebt, dass die Zahl dieser Eintrittskarten 7 % des Gesamtkartenangebotes eigener Veranstaltungen pro Spielzeit nicht übersteigt.  
Die Bühnen der Stadt Köln sind zur sparsamen Wirtschaftsführung und Verwendung der ihnen überlassenen Zuschüsse verpflichtet. Aus diesem Grund hat der Verkauf von Eintrittskarten zum regulären Preis Vorrang. Die Vergabe von kostenlosen bzw. ermäßigten Eintrittskarten ist grundsätzlich so zu gestalten, dass eine Minderung der Einnahmen möglichst gering bleibt. Sie hat auf der Grundlage nachfolgender Regelungen zu erfolgen. Es wird angestrebt, dass die Zahl dieser Eintrittskarten 7 % des Gesamtkartenangebotes eigener Veranstaltungen pro Spielzeit nicht übersteigt.

Anlage 4 
Seite 2 von 10  
§ 1 Abgabe von kostenlosen bzw. ermäßigten Eintrittskarten § 1 Abgabe von kostenlosen bzw. ermäẞigten Eintrittskarten  Die Abgabe von kostenlosen bzw. ermäßigten Eintrittskarten zum Besuch von Aufführungen der Bühnen der Stadt Köln wird wie folgt geregelt:  Die Geschäftsführende Direktorin/der Geschäftsführende Direktor (im Folgenden die Geschäftsführenden Direktion, GD, genannt) entscheidet durch Genehmigung anhand der Vorverkaufslage, ob und welche ermäßigten bzw. kostenlosen Karten zu den einzelnen Aufführungen ausgegeben werden. 
Die Abgabe von kostenlosen bzw. ermäßigten Eintrittskarten zum Besuch von Aufführungen der Bühnen der Stadt Köln wird wie folgt geregelt:  Der*Die Geschäftsführende Direktorin*in (im Folgenden „die Geschäftsführenden Direktion, GD, genannt) entscheidet durch Genehmigung anhand der Vorverkaufslage, ob und welche ermäßigten bzw. kostenlosen Karten zu den einzelnen Aufführungen ausgegeben werden. Die Betriebsleitung kann die Zuständigkeit für Teilbereiche dieser Geschäftsordnung einvernehmlich auf andere Bereiche innerhalb der Bühnen delegieren.  
         Ergänzung zur Vereinfachung betriebsinterner Prozesse. (1) Kostenlose Karten (1) Kostenlose und ermäßigte Karten Zusammenfassung von Punkt (1) und (2) a) Ehrenkarten 1. Ehrenkarten  Ehrenkarten berechtigen zum kostenlosen Eintritt.  Auf Antrag erhalten je eine Ehrenkarte  o vom Rat benannte Ehrenmitglieder der Bühnen der Stadt Köln o die Beigeordneten der Stadt Köln o Ratsmitglieder o Gäste der Stadt Köln auf schriftliche Anweisung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters o Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wichtige Medienvertreter/-innen o Intendantinnen/Intendanten bzw. Theaterleiter/-innen anderer, großer Theater sowie musikalische Leiter/innen 
Ehrenkarten berechtigen zum kostenlosen Eintritt.  Auf Antrag können entsprechend der Verfügbarkeit je eine Ehrenkarte erhalten a. vom Rat benannte Ehrenmitglieder der Bühnen der Stadt Köln b. Beigeordnete der Stadt Köln c. Mitglieder des Rates der Stadt Köln d. Gäste der Stadt Köln auf schriftliche Anweisung des*der Oberbürgermeisters*in  e. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wichtige Medienvertreter*innen f. Intendant*innen bzw. Theaterleiter*innen anderer, großer Theater sowie musikalische Leiter*innen großer Kulturorchester 
  Eingeschränkter Anspruch gemäß Verfügbarkeit und redaktionelle Änderungen

Anlage 4 
Seite 3 von 10  
großer Kulturorchester (Generalmusikdirektorinnen/ Generalmusikdirektoren, Chefdirigentinnen/Chefdirigenten) etc. in und außerhalb Kölns o Urheber/-innen, Verleger/-innen und Vertreter/-innen von Verwertungsgesellschaften o Beschäftigte von Agenturen, deren Künstler/-innen an der entsprechenden Produktion beteiligt sind  Zusätzlich haben die vorgenannten Personen Anrecht auf eine weitere, externe Gebührenkarte nach Verfügbarkeit.  
(Generalmusikdirektor*innen, Chefdirigent*innen etc.) in und außerhalb Köln(s)     Klarstellende Streichung, da der genannte Personenkreis Zugang zu Vorstellungen auf Basis eines bestehenden Vertragsverhältnisses erhält.   
b) Pressekarte 2. Pressekarten  Eine Pressekarte erhalten Medienvertreter/-innen, von denen zu erwarten ist, dass sie über die jeweilige Aufführung berichten. Die Pressekarte wird kostenlos abgegeben. Eine zweite Karte für eine Begleitperson wird als externe Gebührenkarte nach Verfügbarkeit abgegeben. 
Eine Pressekarte erhalten Medienvertreter*innen, von denen zu erwarten ist, dass sie über die jeweilige Aufführung berichten. Die Pressekarte wird kostenlos abgegeben. Eine zweite Karte für eine Begleitperson wird als externe Gebührenkarte nach Verfügbarkeit abgegeben.  
 
c) Dienstkarten 3. Dienstkarten  aa) Dienstkarten werden kostenlos abgegeben.   bb) Je zwei Dienstkarten pro Vorstellung erhalten  Ø die/der Oberbürgermeister/-in Ø die/der Kulturdezernent/-in Ø Betriebsleiter/-innen des Gürzenich-Orchesters 
Dienstkarten sind kontingentiert und werden entsprechend der Verfügbarkeit kostenlos abgegeben.   Je zwei Dienstkarten pro Vorstellung können erhalten  a. Der*die Oberbürgermeister*in b. Der*die Beigeordnete für Kunst und Kultur 
Eingeschränkter Anspruch gemäß Verfügbarkeit und Neusortierung.  Umsortierungen und Ergänzungen

Anlage 4 
Seite 4 von 10  
 cc) Je zwei Dienstkarten pro Vorstellung erhalten die die eigenbetriebsähnliche Einrichtung steuernden   Ø Betriebsleiter/-innen der Bühnen der Stadt Köln Ø Mitglieder des Betriebsausschusses der Bühnen der Stadt Köln   dd) Je eine Dienstkarte pro Vorstellung erhalten  Ø bei Premieren, die darstellenden Mitglieder (Hauptmitwirkende) der jeweiligen Produktion laut Besetzungsliste Ø der für den jeweiligen Abend der Aufführung eingesetzte Abenddienst Ø leitende künstlerische und technische Mitarbeiter/-innen (Vorstände), Abteilungsleiter/-innen, Beschäftigte der Bereiche Dramaturgie, Öffentlichkeitsarbeit, Künstlerisches Betriebsbüro, Abteilung Theater und Schule, Kassen etc. der Bühnen der Stadt Köln und des Gürzenich-Orchesters, für deren Tätigkeit die Kenntnis von Bühnenproduktionen unerlässlich ist Ø ein/-e Mitarbeiter/-in des Kulturdezernates der Stadt Köln, ein/e Mitarbeiter/in des Kulturamtes der Stadt Köln, die/der Fachreferent/-in des Oberbürgermeisters sowie die freigestellten Mitglieder des Personalrates Kunst und Kultur, zu deren dienstlichen Aufgaben der Besuch von Vorstellungen zählt, Ø Vorstände von Besucherorganisationen  
c. Betriebsleiter*innen der Bühnen der Stadt Köln sowie des Gürzenich-Orchesters d. Mitglieder des Betriebsausschusses Bühnen der Stadt Köln.  Je eine Dienstkarte können erhalten  e. die im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgegebenen stellvertretenden Betriebsleiter*innen f. ein*e Mitarbeiter*in des Kulturdezernates der Stadt Köln, ein*e Mitarbeiter*in des Kulturamtes der Stadt Köln, der*die Fachreferent*in für Kultur des*der Oberbürgermeisters*in sowie die freigestellten Mitglieder des Personalrates Kunst und Kultur g. Vorstände von Besucherorganisationen h. der für den jeweiligen Abend der Aufführung eingesetzte Abenddienst. i. darstellende Mitglieder und Gäste (Hauptmitwirkende / Solist*innen) laut Besetzungsliste (Mitwirkendenkarte). In Premieren erhalten sie eine weitere externe Gebührenkarte nach Verfügbarkeit.  Sämtliche Dienstkarten müssen angemeldet und gebucht werden. Zusätzlich können die unter § 1 Abs. 1 Buchst. e, f und g genannten Personen nach Verfügbarkeit eine externe Gebührenkarte für ihre Begleitung anmelden.  
     Ergänzung zur Klarstellung  Klarstellung zur Transparenz           Wechsel von intern auf extern

Anlage 4 
Seite 5 von 10  
ee) Zusätzlich haben die unter § 1 Abs 1 c) dd) genannten Personen Anrecht auf eine weitere, interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit.  (2) Ermäßigte Karten (Gebührenkarten)  Wird unter (1) geführt.  Gebührenkarten können nur für durch die GD freigegebene Vorstellungen an den nachstehenden Personenkreis ausgegeben werden, um für sonst unverkäufliche Plätze noch Einnahmen zu erzielen. Hiervon ausgenommen sind die jeweiligen Eleven des Opernstudios, die auch für gesperrte Vorstellungen eine interne Gebührenkarte erhalten.   
 Streichung wegen Redundanz gem. § 1 
a) Interne Gebührenkarten 4. Mitarbeitendenkarten  Auf Antrag erhalten die nachfolgenden Personenkreise bis zu zwei interne Gebührenkarten Ø alle in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit den Bühnen der Stadt Köln und dem Gürzenich-Orchester stehenden Personen Ø Kontaktlehrer/-innen der Abteilung Theater und Schule Interne Gebührenkarten kosten jeweils für die Oper 10,-- € und für das Schauspiel 7,-- €. 
a. Für durch die GD freigegebene Vorstellungen können Mitarbeitende der Bühnen für den eigenen Besuch im Vorverkauf eine interne Gebührenkarte zu 10,- Euro im Schauspiel/Tanz und 20,- Euro in der Oper/Tanz je Veranstaltung erwerben. Die GD kann die Entscheidungsbefugnis an die Betriebsleiter*innen der Sparten und die Leitung Tanz delegieren. b. Mitarbeitende, die aus dienstlichen Gründen Vorstellungen besuchen müssen, für deren Tätigkeit die Kenntnis von Bühnenproduktionen also unerlässlich ist, erhalten ein kostenloses Ticket als Dienstplatz. Die Freigabe erfolgt durch die GD. Tickets für Dienstplätze müssen angemeldet werden und sind begrenzt. Die Tickets sind personenbezogen und nicht übertragbar. 
Umfassende Neuformulierung der Regelung für intern zu vergebene Karten zur Klarstellung.

Anlage 4 
Seite 6 von 10  
b) Externe Gebührenkarten 5. Externe Gebührenkarten  a) Externe Gebührenkarten Auf Antrag erhalten die nachfolgenden Personenkreise bis zu zwei externe Gebührenkarten Ø ehemalige Beschäftigte der Bühnen der Stadt Köln und des Gürzenich-Orchesters, die nach einer mindestens 15-jährigen Betriebszugehörigkeit in den Ruhestand gewechselt sind, Ø Mitglieder anderer Bühnen/Orchester/Tanzkompanien, die Mitglied des deutschen Bühnenvereins sind.  Externe Gebührenkarten kosten jeweils 15,-- € für die Oper und 10,-- € für das Schauspiel. 
Kolleg*innen von anderen Theatern und Orchestern, die Mitglied im Deutschen Bühnenverein sind sowie Kontaktpersonen im dienstlichen Kontext erhalten auf Anfrage externe Gebührenkarten. Über die Abgabe von externen Gebührenkarten entscheidet die GD.           
Neuformulierung der Regelung.  Streichung der Regelung für ehemalige Mitarbeitende in Analogie zur Regelung des Gürzenich-Orchesters. 
(3) Aus sozialen Gründen kostenlose bzw. ermäßigte Karten (2) Aus sozialen Gründen kostenlose bzw. ermäßigte Karten Anpassung der Nummerierung a) Die GD kann, wenn es der Vorverkauf zulässt, ermäßigte bzw. kostenlose Karten (unter Ausschluss der Reduzierung des Umweltticket-Anteiles) an soziale Einrichtungen vergeben. b) Schüler/-innen, Studenten/Studentinnen, Auszubildende und Personen, die den Bundesfreiwilligendienst leisten, erhalten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils aktuellen Fassung. c) Kölnpassinhaber/-innen und Schwerbehinderte erhalten auf Nachweis die vom Rat der Stadt 
a. Die GD kann, wenn es der Vorverkauf zulässt, ermäßigte bzw. kostenlose Karten (unter Ausschluss der Reduzierung des Umweltticket-Anteiles) an soziale Einrichtungen vergeben. b. Junge Erwachsene bis zu einem Alter von einschließlich 27 Jahren erhalten ein „U27 Ticket“ für 12,- Euro. Mit der Bühnen Köln U27 Card erhalten junge Erwachsene die Karten zum Preis von 10,- Euro. Die Ausgabe von U27-Tickets wird von der GD kontingentiert. c. Junge Erwachsene im Alter von 28 bis einschließlich 30 Jahren haben die Möglichkeit eine Bühnen Köln Card U30 zu erwerben und 
Streichung von b) und Hinzufügung/Klarstellung von b. bis f.

Anlage 4 
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Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils aktuellen Fassung. Bedarf eine/ein Rollstuhlfahrer/-in oder eine/ein 100 % Schwerbehinderte/-r einer Begleitperson, erhält diese eine kostenlose Karte. 
erhalten damit die Karten mit 30% Vergünstigung gegenüber dem Normalpreis. d. KölnPass-Inhaber*innen, Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II, Inhaber*innen der Ehrenamtskarte sowie Personen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und ihnen gleichgestellte Personen erhalten auf Nachweis die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung erhalten eine kostenlose Karte, wenn im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson eingetragen ist. e. Schüler*innen, Kinder sowie Lehr-/Begleitpersonen im Klassen- oder Kitaverband erhalten Karten zu 6,50 Euro (Kinderoper), 8,- Euro (Oper) und 7,- Euro (Schauspiel).  f. Ermäßigte Karten erhalten Lehr-/Begleitpersonen außerhalb eines Klassen- oder Kitaverbandes bzw. Referendar*innen / Lehramtsanwärter*innen im Rahmen von Workshops und Lehrveranstaltungen der Bühnen.  (4) Sonstige ermäßigte bzw. kostenlose Karten (3) Sonstige ermäßigte bzw. kostenlose Karten  Sonstige kostenlose bzw. ermäßigte Karten können nach ausdrücklicher Genehmigung durch die GD zur Anbahnung und Kompensation von Geschäften, für Marketingmaßnahmen, z.B. wenn der Stand des Vorverkaufes Besucher fördernde Maßnahmen erfordert, für Werbezwecke (Theaterfest, Tombola, etc.) sowie an Sponsoren vergeben werden. 
Sonstige kostenlose bzw. ermäßigte Karten können nach Zustimmung durch die GD zur Anbahnung und Kompensation von Geschäften, für Marketingmaßnahmen, z.B. wenn der Stand des Vorverkaufes besucher*innenfördernde Maßnahmen erfordert, für Werbezwecke (Theaterfest, Tombola, etc.) sowie an Sponsoren*innen vergeben werden.

Anlage 4 
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§ 2 Betriebsinterne Zuständigkeit § 2 Betriebsinterne Zuständigkeit  Die betriebsinternen Zuständigkeiten, das Antragsverfahren und die Kartenausgabe werden von der GD in Form einer Arbeitsanweisung festgelegt. Die betriebsinternen Zuständigkeiten, das Antragsverfahren und die Kartenausgabe werden von der GD in Form einer Arbeitsanweisung bzw. Prozessen festgelegt. 
Formale Ergänzung zur Klarstellung 
 § 3 GELDWERTER VORTEIL   Alle Empfänger*innen von kostenlosen oder ermäßigten Karten werden durch die Verwaltung pro Karte erfasst, da der geldwerte Vorteil von den Kartenempfänger*innen zu versteuern ist. Es erfolgt eine Meldung an die zuständige Stelle. Ausgenommen hiervon sind Dienstkarten und Karten, die der Fortbildung dienen. 
Deklaratorische Ergänzung zur Klarstellung. 
§ 3 Missbrauch § 4 Missbrauch Neue Nummerierung Kostenlose bzw. ermäßigte Eintrittskarten - mit Ausnahme der aus sozialen Gründen ermäßigten Karten - werden zum persönlichen Gebrauch überlassen und sind nicht übertragbar.  Die missbräuchliche Benutzung von kostenlosen/ermäßigten Eintrittskarten, insbesondere die Weitergabe gegen Entgelt zur Benutzung durch unberechtigte Personen, führt zum Ausschluss von der Berechtigung zum Bezug von kostenlosen/ermäßigten Eintrittskarten.    Darüber hinaus liegt es im Ermessen der GD, Regressansprüche von Seiten der Bühnen der Stadt Köln geltend zu machen sowie arbeits- bzw. dienstrechtliche Maßnahmen einzuleiten. 
    Die missbräuchliche Benutzung von kostenlosen/ermäßigten Eintrittskarten, insbesondere die Weitergabe von personenbezogenen Karten an Dritte oder die Weitergabe gegen Entgelt zur Benutzung durch unberechtigte Personen, führt zum Ausschluss von der Berechtigung zum Bezug von kostenlosen oder ermäßigten Eintrittskarten.   Darüber hinaus liegt es im Ermessen der GD, Regressansprüche von Seiten der Bühnen der Stadt Köln geltend zu machen sowie arbeits- bzw. dienstrechtliche Maßnahmen einzuleiten.  
Streichung wegen rechtlicher Redundanz

Anlage 4 
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§ 4 Interne Kontrolle und Berichtspflicht gegenüber dem Betriebsausschuss § 5 Interne Kontrolle und Berichtspflicht gegenüber dem Betriebsausschuss Neue Nummerierung Die GD prüft regelmäßig, ob die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Karten zweckentsprechend ist und ob sie insbesondere unter Beachtung der Verpflichtung zur sparsamen Wirtschaftsführung gemäß dieser Geschäftsordnung erfolgt. Die GD unterrichtet den Betriebsausschuss im Rahmen des Jahresabschlusses über die Anzahl der abgegebenen, kostenlosen und ermäßigten Eintrittskarten.  
Die GD prüft regelmäßig, ob die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Karten zweckentsprechend ist und ob sie insbesondere unter Beachtung der Verpflichtung zur sparsamen Wirtschaftsführung gemäß dieser Geschäftsordnung erfolgt. Die GD unterrichtet den Betriebsausschuss im Rahmen des Jahresabschlusses über die Anzahl der abgegebenen kostenlosen und ermäßigten Eintrittskarten.  
 
 § 6 GELTUNG Ergänzung  Diese Regelung gilt ab Beschluss durch den Rat der Stadt Köln und ersetzt alle vorherigen Regelungen.

Anlage 4 
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Übersicht der Verkaufsarten  Verkaufsart/Ticketname Preis Ehrenkarte 0,- Euro Pressekarte 0,- Euro Dienstkarte 0,- Euro Mitarbeitende 10,- Euro (Schauspiel)/20,- Euro (Oper) Interne Gebührenkarte Schauspiel/Tanz 10,- Euro Interne Gebührenkarte Oper/Tanz 20,- Euro Externe Gebührenkarte Schauspiel/Tanz 15,- Euro Externe Gebührenkarte Oper/Tanz 25,- Euro U27 Ticket 12,- Euro U27 Ticket mit Bühnen Köln Card U27 10,- Euro U30 Ticket mit Bühnen Köln Card U30 Normalpreis abzgl. 30% Rabatt Schüler*innen, Kinder sowie Lehr-/Begleit-personen im Klassen- oder Kitaverband 6,50 Euro (Kinderoper) 8,- Euro (Oper) 7,- Euro (Schauspiel) Lehr-/Begleitpersonen außerhalb eines Klassen- oder Kitaverbandes bzw. Referendar*innen / Lehramtsanwärter*innen im Rahmen von Workshops und Lehrveranstaltungen der Bühnen 
15,- Euro (Oper, Schauspiel) 7,- Euro (Kinderoper) 
Begleitperson von Menschen mit Behinderung Siehe aktuell gültige Regelungen der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat

25354 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 0079/2026 
Freigabedatum 
 23.01.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neufassung der Eintrittspreise und Rabatte sowie Änderung der Geschäftsordnung 
über die Abgabe kostenloser bzw. ermäßigter Eintrittskarten bei den Bühnen der Stadt 
Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt  
 
 die Preisstruktur für Veranstaltungen der Bühnen Köln (Oper/Schauspiel/Tanz) ab Beginn 
des Spielbetriebs in den sanierten Häusern am Offenbachplatz zur Spielzeit 2026/27 ge-
mäß Anlage 1,  
 
 Rabatte für Abonnements, die Einführung von Dynamic Pricing und Gebühren für Veran-
staltungen der Bühnen Köln (Oper/Schauspiel/Tanz) ab Beginn des Spielbetriebs in den 
sanierten Häusern am Offenbachplatz zur Spielzeit 2026/27 gemäß Anlage 2,  
 
 die Geschäftsordnung über die Abgabe kostenloser bzw. ermäßigter Eintrittskarten ge-
mäß Anlage 3. 
 
 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 29.01.2026 
Finanzausschuss 02.02.2026 
Rat 05.02.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
HINTERGRUND 
 
Die aktuell gültigen Ticket- und Abonnementpreise für Vorstellungen von Oper, Schauspiel 
und Tanz wurden zuletzt mit Beginn der Spielzeit 2023/24 nach über 12 Jahren konstanter 
Preisgestaltung um durchschnittlich 11,5 % angehoben (0662/2023). Außerdem wurde das 
Preissystem auf die Kommunikation von sogenannten „Endpreisen“, also Preise für Tickets 
und Abonnements ohne Gebühren umgestellt.   
 
Mit Blick auf den Neustart der Bühnen am Offenbachplatz zur Spielzeit 2026/27 soll die aktu-
elle Preisstruktur den marktüblichen Entwicklungen angepasst, fairer und transparenter sowie 
wirtschaftlicher werden. Dabei werden folgende Ziele verfolgt: 
 
1. Die vom Betriebsausschuss Bühnen und vom Rat vorgegebenen Erlösziele sollen er-
reicht werden. Die entsprechenden Beschlüsse in diesem Kontext lauten: 
 
a. „Grundsatzbeschluss actori“ (1126/2023) vom 15.06.2023. Die Berechnungen der 
Preisstruktur erfolgen auf Basis der laut „actori 2020“ zu erzielenden Erlöse und der 
entsprechenden Mittelfristplanung (Beschlusspunkt 6 a). 
b. Der Grundsatz „Mindererträge führen zu Minderaufwendungen“, und die beschlossene 
„Obergrenze“ des Betriebskostenzuschusses sind zu beachten (ebenfalls Beschluss-
punkt 6 a). 
c. Die mit dem zuletzt beschlossenen Wirtschaftsplan der Bühnen für die Spielzeit 
2025/26 und insbesondere dessen Mittelfristplanung (1613/2025) vorgegebenen Erlö-
serwartungen werden umgesetzt. 
 
2. Diejenigen, die Vorstellungsangebote der Bühnen Köln nutzen, werden angemessen 
an den Kosten beteiligt. Allen Kölner*innen wird gleichwohl durch eine weit aufgefä-
cherte faire Preisstruktur und entsprechende Rabatte, die Möglichkeit eröffnet, die Vor-
stellungen der Bühnen besuchen zu können.  
 
3. Die Änderungen stellen ein modernes und flexibles Preissystem dar, dass sich mit an-
deren Kommunen vergleichen lässt und mittelfristig die Erreichung der beiden vorgenann-
ten Ziele ermöglicht. 
 
Schon 2014 und 2020 wurde durch die Unternehmensberatung actori GmbH eine umfassende 
Analyse der Situation der Bühnen Köln mit Handlungsempfehlungen für die Preisgestaltung 
für den Neustart am Offenbachplatz vorgelegt. 
  
Im Zeitraum von September bis November 2025 wurde darauf aufbauend ein Beratungsman-
dat an Anna Kleeblatt, Vertriebsexpertin im Kulturbereich, vergeben. Auf Basis verfügbarer 
Verkaufszahlen der letzten Jahre entwickelte sie gemeinsam mit den Sparten detaillierte Emp-
fehlungen, die in Workshops mit der Betriebsleitung weiter vertieft und abgestimmt wurden. 
 
Die Betriebsleitung der Bühnen empfiehlt dem Rat und den vorberatenden Gremien daher fol-
gende Neufassung der Eintrittspreise für Einzelkarten und Abonnements sowie Änderungen in

3 
der Geschäftsordnung zur Abgabe kostenloser bzw. ermäßigter Eintrittskarten. Das neue Sys-
tem ergibt sich aus den Anlagen 1 bis 3, die hier ausführlich erläutert werden: 
 
 
NEUES PREISSYSTEM / NEUE EINTRITTSPREISE 
 
1. Platz- und Preisverteilung und sozialverträgliche Zugänglichkeit 
 
Die bisherige Gebührenstruktur sieht sieben Platzkategorien in drei Preisgruppen (Oper) 
und fünf Platzkategorien in drei Preisgruppen (Schauspiel) vor. Reguläre Tickets sind „so-
zialverträglich“ bisher im Preisgefüge von 15,- bis 140,- Euro (Oper) und 10,- bis 62,- Euro 
(Schauspiel) erhältlich. Die Eintrittspreise für Tanzgastspiele orientieren sich an den Prei-
sen der Sparten Oper und Schauspiel.  
 
Auch die neue Preisstruktur für den Neustart am Offenbachplatz wird die Anzahl der Platz-
kategorien weiter vorsehen. Um die Zieleinnahmen zu erreichen, und um eine differen-
zierte Preisstrategie umzusetzen, werden die Bühnen Köln eine Auswahl an Preisgruppen 
einführen, die je nach Aufwand der Produktion, Wochentag, Nachfrage oder Status der 
Veranstaltung (Premiere, Repertoirevorstellung, Gastspiel, Sonderveranstaltung etc.) 
durch die Betriebsleitung angesetzt werden können. Außergewöhnliche Premieren, Son-
derveranstaltungen und Gastspiele können gemäß der neuen Struktur auch höher ein-
gruppiert werden. Die Preisgruppen ermöglichen in den Platzkategorien sechs und sieben 
immer einen sozialverträglichen Zugang. Dies entspricht der gängigen Praxis vergleichba-
rer Theater im deutschsprachigen Raum (z.B. München, Stuttgart, Hamburg). 
 
Preisgruppentabelle Oper 
 
Preisgruppe Platzkat1 Platzkat2 Platzkat3 Platzkat4 Platzkat5 Platzkat6 Platzkat7
O 170,00 € 150,00 € 130,00 € 115,00 € 100,00 € 55,00 € 26,00 €
N 155,00 € 135,00 € 115,00 € 100,00 € 85,00 € 50,00 € 23,00 €
M 140,00 € 120,00 € 105,00 € 90,00 € 70,00 € 45,00 € 20,00 €
L 125,00 € 105,00 € 90,00 € 75,00 € 60,00 € 40,00 € 18,00 €
K 110,00 € 90,00 € 75,00 € 60,00 € 50,00 € 35,00 € 16,00 €
J 95,00 € 80,00 € 65,00 € 55,00 € 45,00 € 30,00 € 15,00 €
I 70,00 € 60,00 € 50,00 € 40,00 € 30,00 € 25,00 € 14,00 €
H 65,00 € 55,00 € 45,00 € 36,00 € 29,00 € 20,00 € 12,00 €
G 55,00 € 48,00 € 40,00 € 32,00 € 25,00 € 18,00 € 11,00 €
F 50,00 € 44,00 € 38,00 € 30,00 € 23,00 € 15,00 € 10,00 €
E 45,00 € 40,00 € 33,00 € 26,00 € 18,00 € 13,00 € 9,00 €
D 40,00 € 35,00 € 28,00 € 21,00 € 15,00 € 12,00 € 8,00 €
C 35,00 € 28,00 € 23,00 € 18,00 € 13,00 € 10,00 € 7,00 €
B 30,00 € 25,00 € 20,00 € 15,00 € 12,00 € 9,00 € 6,00 €
A 25,00 € 20,00 € 15,00 € 12,00 € 10,00 € 7,00 € 5,00 €
 
 
 
Für die Kinderoper werden Einheitspreise zwischen 8,00 Euro und 22,- Euro aufgerufen. 
 
 
Preisgruppentabelle Schauspiel 
Großes Haus

4 
Preisgruppe Platzkat1 Platzkat2 Platzkat3 Platzkat4 Platzkat5
O 128,00 € 120,00 € 115,00 € 98,00 € 38,00 €
N 118,00 € 110,00 € 105,00 € 88,00 € 36,00 €
M 108,00 € 100,00 € 95,00 € 78,00 € 34,00 €
L 98,00 € 90,00 € 85,00 € 68,00 € 32,00 €
K 88,00 € 80,00 € 75,00 € 58,00 € 30,00 €
J 78,00 € 70,00 € 65,00 € 48,00 € 28,00 €
I 68,00 € 60,00 € 55,00 € 44,00 € 26,00 €
H 63,00 € 55,00 € 50,00 € 40,00 € 24,00 €
G 58,00 € 50,00 € 45,00 € 36,00 € 22,00 €
F 53,00 € 45,00 € 40,00 € 32,00 € 20,00 €
E 48,00 € 40,00 € 35,00 € 28,00 € 18,00 €
D 43,00 € 35,00 € 30,00 € 24,00 € 16,00 €
C 38,00 € 30,00 € 25,00 € 20,00 € 14,00 €
B 33,00 € 25,00 € 20,00 € 16,00 € 12,00 €
A 28,00 € 20,00 € 15,00 € 12,00 € 10,00 €
 
 
 
Im Kleinen Haus und im Erfrischungsraum werden Einheitspreise auf allen Plätzen zwischen 
0,- Euro und 45,- Euro angeboten. Darüber hinaus werden Festivalpässe für ausgewählte 
Festivals eingeführt, bei denen Kund*innen mit einem fixen Einheitspreis alle Festivalveran-
staltungen besuchen können.  
 
Alle genannten Preise verstehen sich gemäß aktueller Beschlusslage zzgl. 1,-  Euro Kultur-
soli. 
 
 
Saalpläne 
 
Im Zuge des Neustarts der Bühnen am Offenbachplatz werden die Platzzuteilungen in den 
Platzkategorien entsprechend der Sichtachsen und akustischen Qualität angepasst.  
 
Die neuen Saalpläne befinden sich in der Anlage 5. 
 
 
2. Neue Preisstruktur in der Hochrechnung 
 
a. Einführung in die Berechnungen 
 
Auf Basis der neuen Preisstruktur werden zukünftig jährlich wiederkehrend die geplan-
ten Vorstellungen der kommenden Saison den Preisgruppen zugeordnet und damit 
eine erste Hochrechnung der Maximaleinnahmen vorgenommen, welche einer theo-
retischen 100%igen Auslastung durch Vollzahlende entspricht (siehe Anlage 1 „Nach-
richtliche Maximaleinnahme“). Mit der Kennzahl Maximaleinnahme, bei der jeder ver-
fügbare Platz zum Vollpreis kalkuliert wird, ist eine erste grobe Abschätzung der maxi-
mal möglichen Umsätze darstellbar. Hierbei wird beispielsweise ersichtlich, dass die 
Maximaleinnahme für die Oper am Offenbachplatz bei ähnlichem Premierenpreis von 
72.147,- Euro im Staatenhaus auf 135.730,- Euro steigt. Dies ist vor allem der erhöh-
ten Platzkapazität zuzuschreiben.  
 
b. Erlösziele gemäß Mittelfristplanung Wirtschaftsplan 
 
Da Oper und Schauspiel die im actori-Musterspielplan vorgesehene Vorstellungsan-
zahl in der Spielzeit 2026/27 aus dispositionellen Gründen noch nicht erreichen wer-
den, liegen in der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes 2025/26 die geplanten 
Erlöse hier um 30 % in der Oper bzw. um 20 % im Schauspiel unter den actori-
Ansätzen. In den Spielzeiten 2027/28 ff. sollen die Erlöse sukzessive gesteigert wer-
den, um sich den actori-Zielen schnellstmöglich anzunähern.  
 
Gemäß actori-Konzept und -Berechnungen verbleiben die Erlöse aus Tanzgastspielen

5 
zu 30% im Budget des Tanzes und werden zu 70% den Erlösen der Sparte, in der das 
Gastspiel stattfindet, zugerechnet. 
 
Die Erlösziele aus Kartenverkäufen für die Spielzeit 2026/27 teilen sich gemäß Mittel-
fristplanung des Wirtschaftsplanes 2025/26 demnach wie folgt auf die Sparten auf:  
 
 Oper:   7.442.200,- Euro inkl. Cäcilia Wolkenburg 
 Schauspiel:  1.808.400,- Euro 
 Tanz:   158.800,- Euro  
 
Für die Spielzeit 2027/28 werden sodann folgende Erlöse avisiert: 
 
 Oper:   7.833.000,- Euro inkl. Cäcilia Wolkenburg 
 Schauspiel:  1.896.500,- Euro 
 Tanz:   158.800,- Euro 
 
Im Folgenden werden die Einnahmen je Sparte betrachtet: 
 
c. Erreichung der Ziele des Wirtschaftsplanes für die Oper 
 
Die Maximaleinnahme aus dem Spielplan der Oper für die Spielzeit 2026/27 kann kon-
kret berechnet werden (s. o.) und wird in Anlage 1 nachrichtlich dargestellt. Variabel 
sind die Anzahl verkaufter Abonnements, Preisnachlässe für Cards, für Publikumsor-
ganisationen, Dienst- und Ehrenkarten, weitere ermäßigte Karten und die sich daraus 
ergebende finanzielle Auslastung.  
 
An dieser Stelle wird ersichtlich, dass 50% der Maximaleinnahme in der Oper erwirt-
schaftet werden muss, um das Ziel gemäß Wirtschaftsplan zu erreichen: 
 
SUMME Maximaleinnahme  (exkl. Wolkenburg inkl. Tanz) 13.335.476 €
Anteil Maximaleinnahme  (exkl. Wolkenburg inkl. Tanz) 50% 6.667.738 €
zzgl. anteilige Einnahme Wolkenburg als Reinerlös mind. 700.000 €
SUMME inkl. Reinerlösanteil Wolkenburg 7.367.738 €
zzgl. Anteil Maximaleinnahme Kinderoper 80% 104.090 €
Gesamtsumme Zieleinnahme 2026/27 7.471.828 €
 
 
Die Sparte Oper wird in der aktuellen Planung mit einem Anteil der Maximaleinnahme 
in Höhe von 50% im Opernhaus und 80% in der Kinderoper die Zieleinnahme errei-
chen.Die Zieleinnahme von 50% der Maximaleinnahme wird dann kontinuierlich zu 
steigern sein, um die actori-Erlösziele zu erreichen. 
 
Der Vergleich mit anderen großen Opernhäusern zeigt, dass eine finanzielle Auslas-
tung auf Basis der Maximalerlöse von +/- 60% erreicht werden kann. Über die Spiel-
plangestaltung, die Anzahl der Vorstellungen und sonstige Erlösquellen sind die Erlös-
ziele damit mittelfristig erreichbar. 
 
d. Erreichung der Ziele des Wirtschaftsplanes für das Schauspiel 
 
Die Annahmen für das Schauspiel folgen dem gleichen Prinzip: 
 
SUMME Maximaleinnahme inkl. Tanz 3.878.361 €
Gesamtsumme Einnahme 2026/27 50% 1.939.181 €
 
 
Die Sparte Schauspiel wird in der aktuellen Planung mit einem Anteil von 50 % der 
Maximaleinnahme die Zieleinnahme erreichen. Auch im Schauspiel sind über die 
Spielplangestaltung, die Anzahl der Vorstellungen und sonstige Erlösquellen die Erlös-
ziele damit mittelfristig erreichbar.

6 
 
e. Erreichung der Ziele des Wirtschaftsplanes für die Tanzgastspiele 
 
Die Tanzgastspiele werden die Zieleinnahme planerisch erreichen. 
 
 
3. Rabatte 
 
a. Preise für Abonnements 
 
Bislang wurden Fest- und Wahlabonnements der Bühnen Köln mit einem Rabatt von 
20% angeboten. Ausnahme sind Premierenabonnements, die zum Vollpreis verkauft 
werden. Diese Grundsystematik, die im Kölner Publikum etabliert ist, wird beibehalten: 
 
 Anzahl der Vorstellungen  
 mal Einzelpreis  
 minus 20 Prozent  
 gleich Abonnementpreis. 
 
Da es aufgrund wechselnder Preisgruppen in den Veranstaltungen keine gleichblei-
benden Abonnementpreise über alle Abonnements hinweg geben wird, werden die 
Bühnen Köln, die Abonnementpreise ggf. auf- oder abrunden. Beispielsweise könnte 
es sein, dass eine Abonnementserie aus logistischen Gründen mehr hochpreisig kate-
gorisierte Veranstaltungen in einer Spielzeit hat als eine andere Abonnementserie. Um 
weiterhin einen attraktiven Preis im Abonnement anbieten zu können, wird in diesem 
Fall die preisliche Ersparnis nach oben gesetzt, um einen akzeptierten Preis anbieten 
zu können. 
 
Als Beispiel für die Oper in der Spielzeit 2026/27: 
 
Produktion Preis-gruppePlatz-kat1 Platz-kat2 Platz-kat3 Platz-kat4 Platz-kat5 Platz-kat6 Platz-kat7
Produktion 1 J 95 € 80 € 65 € 55 € 45 € 30 € 15 €
Produktion 2 J 95 € 80 € 65 € 55 € 45 € 30 € 15 €
Produktion 3 J 95 € 80 € 65 € 55 € 45 € 30 € 15 €
Produktion 4 K 110 € 90 € 75 € 60 € 50 € 35 € 16 €
Produktion 5 L 125 € 105 € 90 € 75 € 60 € 40 € 18 €
Produktion 6 L 125 € 105 € 90 € 75 € 60 € 40 € 18 €
Produktion 7 J 95 € 80 € 65 € 55 € 45 € 30 € 15 €
Preis regulär gesamt 740 € 620 € 515 € 430 € 350 € 235 € 112 €
Abonnement-Rabatt in % 20% 148 € 124 € 103 € 86 € 70 € 47 € 22 €
Abonnement-Preis berechnet 592 € 496 € 412 € 344 € 280 € 188 € 90 €
Abonnement-Preis gerundet 590 € 495 € 410 € 345 € 280 € 190 € 90 €
 
 
b. Einführung von Card-Modellen und Mitgliedschaften 
 
Die bisherigen Abonnements richteten sich vor allem an ein Publikum, welches zu Be-
ginn der Spielzeit bereit ist, eine Vielzahl an Veranstaltungen zu buchen. Um weitere 
Zielgruppen zu erreichen und an die Bühnen Köln zu binden, werden die bisherigen 
Abonnements um folgende Card-Modelle ergänzt. Diese fördern die Erfassung der Bu-
chungsdaten von Kund*innen, die wiederum wesentliche Grundlage für Kund*innen-
bindungsmaßnahmen sind. 
 
 Meine Bühnen Köln Card 10 
 Kosten pro Jahr: 25,- Euro 
 Gültigkeitszeitraum: 365 Tage ab Buchung 
 10% auf Einzelkarten in allen Sparten  
 Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen. 
 Je Card-Inhaber*in wird grundsätzlich pro Veranstaltung max. ein ermäßigtes Ti-
cket ausgegeben.

7 
 Meine Bühnen Köln Card 20 
 Kosten pro Jahr: 49,- Euro 
 Gültigkeitszeitraum: 365 Tage ab Buchung 
 20% auf Einzelkarten in allen Sparten  
 Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen. 
 Je Card-Inhaber*in wird grundsätzlich pro Veranstaltung max. ein ermäßigtes Ti-
cket ausgegeben. 
 
 Meine Bühnen Köln Card U27 
 Kosten pro Jahr: 1,- Euro 
 Gültigkeitszeitraum: 365 Tage ab Buchung – bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 
 10,- € für Einzelkarten in allen Sparten, auf ausgewählte Kontingente für spezielle 
Veranstaltungen auch im Vorfeld buchbar; ermöglicht Zugang auch zu Generalpro-
benkontingenten  
 Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen. 
 Je Card-Inhaber*in wird grundsätzlich pro Veranstaltung max. ein ermäßigtes Ti-
cket ausgegeben. 
 
 Meine Bühnen Köln Card U30 
 Kosten pro Jahr: 29,- Euro 
 Gültigkeitszeitraum: 365 Tage ab Buchung – bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 
 30% auf Einzelkarten in allen Sparten, auf ausgewählte Kontingente für spezielle 
Veranstaltungen auch im Vorfeld buchbar 
 Je Card-Inhaber*in wird grundsätzlich pro Veranstaltung max. ein ermäßigtes Ti-
cket ausgegeben. 
 
 Meine Bühnen Köln Card Plus 
 Kosten pro Jahr: 0,- Euro 
 Gültigkeitszeitraum: ohne Begrenzung 
 Nach der Buchung von vier verschiedenen Veranstaltungen innerhalb einer Saison 
erhalten Inhaber dieser Card 15% auf max. 2 Einzelkarten je Veranstaltung in allen 
Sparten in der laufenden Saison. Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und 
Sonderveranstaltungen. 
 
Um das maximale Ergebnis aus der geplanten Abonnementkampagne für die Bühnen 
Köln zu erzielen, sollen die Card-Modelle erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt 
werden, beispielsweise mit dem Start am Offenbachplatz im September 2026. 
 
 
4. Publikumsorganisationen 
 
Die Publikumsorganisationen Köln sind für die Bühnen Köln ein wichtiger Partner, um un-
terschiedliche Gesellschaftsschichten zu erreichen. Während der 15-jährigen Interimszeit 
wurde den Publikumsorganisationen allerdings im Schnitt ein Preisnachlass von bis zu 
70% gewährt.  
 
Um Zielvorgaben o. g. Beschlüsse des Rates zu erreichen, ist eine Anpassung der Kondi-
tionen notwendig. Vorgesehen ist, den Kartenrabatt für Publikumsorganisationen auf maxi-
mal 40% zu beschränken. Darüber hinaus sollen die Angebote der Bühnen und der Publi-
kumsorganisationen nicht vergleichbar sein. Publikumsorganisationen können im Vorfeld 
der Veranstaltungen aus vereinbarten Platzkontingenten Karten bestellen. Die konkrete 
Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung mit den Publikumsorganisationen bleibt laufendes 
Geschäft der Verwaltung. 
 
5. Sonstige Ermäßigungen  
 
Ermäßigungen für „junge Erwachsene“ (bis 27 Jahre), Köln-Pass-Inhaber*innen, Empfän-
ger*innen von Leistungen nach dem SGB II, Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte und

8 
Personen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und ihnen gleichgestellte Perso-
nen sowie die Abgabe von kostenlosen Dienst- oder Ehrenkarten bzw. reduzierten Ti-
ckets für Mitarbeitende und Mitwirkende sind in der „Geschäftsordnung über die Ab-
gabe kostenloser bzw. ermäßigter Eintrittskarten bei den Bühnen der Stadt Köln“ 
(Anlage 3) geregelt.  
 
Die Geschäftsordnung wurde zuletzt 2013 Beschlossen (1835/2013). Durch die neue Be-
rechnung der Eintrittspreise auf Basis der zu erzielenden Durchschnittserlöse wird eine 
Anpassung der Geschäftsordnung notwendig. Regelungen betreffen u.a.: 
 
 „U-27 Ticket“ 
Die bisherige Ermäßigung (50% Ermäßigung im Vorverkauf oder 7,- Euro bzw. 8,- 
Euro an den Abendkassen bis einschließlich 35 Jahre) entfällt. Stattdessen wird für die 
Zielgruppe „Junge Gäste“ das „U27 Ticket“ eingeführt: Alle Gäste im Alter bis zur Voll-
endung des 27. Lebensjahres erhalten kontingentierte Tickets für Vorstellungen der 
Bühnen für 12,- Euro im Vorverkauf oder an den Abendkassen. Relevant ist das Alter 
zum Zeitpunkt der Vorstellung.  
 
 50% Ermäßigung 
Inhaber*innen eines gültigen Köln-Passes, Empfänger*innen von Leistungen nach 
dem SGB II, Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte sowie Personen ab einem GdB von 
50 und ihnen gleichgestellte Personen erhalten weiterhin Tickets für Vorstellungen der 
Bühnen mit einer Ermäßigung von 50%. Notwendige Begleitpersonen von Schwerbe-
hinderten erhalten freien Eintritt. 
 
 Mitwirkende und Mitarbeitende 
Mitarbeitende und -wirkende der Bühnen Köln erhalten gemäß der Geschäftsordnung 
über die Abgabe kostenloser bzw. ermäßigter Eintrittskarten Gebührenkarten für den 
Besuch von Vorstellungen. Diese Maßnahme dient der Identifikation mit der Arbeitge-
berin „Bühnen Köln“ und trägt zur Motivationssteigerung bei. 
 
 Für Frei-, Ehren- und Gebührenkarten ist weiterhin eine Reservierung vorgesehen, die 
künftig jedoch frühzeitig abzurufen ist und damit die Möglichkeit gibt, Karten im regulä-
ren Verkauf noch absetzen zu können. 
 
Alle Änderungen sind in einer Synopse in Anlage 4 dargestellt. 
 
6. Einführung von Dynamic Pricing für den Einzelkartenverkauf 
 
Mit dem Neustart am Offenbachplatz möchten sich die Bühnen Köln als dynamischer Kul-
turbetrieb aufstellen. Im Zuge der neuen Preisstruktur wird die optionale Anwendung von 
„Dynamic Pricing“ eingeführt. Dieses Instrument dient zur weiteren Absicherung der Errei-
chung der geplanten Zieleinnahmen. Das Vorgehen ist in verschiedenen Stufen geplant, 
die je nach Situation genutzt werden können: 
 
 Plätze, die sich in Reihen am Rande einer Platzkategorie befinden, werden zu Beginn 
des VVK gesperrt. Je nach Verkaufssituation werden sie der niedrigeren oder höheren 
der beiden Platzkategorien zugeordnet. 
Beispiel: Reihe 12 ist die erste Reihe im Parkett, die der zweiten Platzkategorie zuge-
ordnet ist. Sie kann später entweder in der zweiten Platzkategorie verbleiben oder der 
ersten Platzkategorie zugeordnet werden. 
 Bei Auslastung einer Platzkategorie in Höhe von 70% werden die Preise um 10% an-
gehoben. Bei Auslastung einer Platzkategorie in Höhe von 90% werden die Preise um 
20% (basierend auf dem zu Beginn des Vorverkaufs angegebenen Preis) erhöht. Die 
beiden günstigsten Platzkategorien sind von dieser Regelung ausgenommen, um je-
derzeit einen sozialverträglichen Zugang sicherzustellen. 
 Sofern die Nachfrage geringer ist als erwartet, können Preise auch um 10% bzw. 20% 
nach unten korrigiert werden.

9 
Diese Regelung findet beispielsweise seit vielen Jahren erfolgreiche Anwendung im 
Theater Basel. 
 
Die Dynamisierung der Preise wird durch eine externe Software unterstützt, die platzgenau 
Vorschläge für die Anhebung oder Senkung der Preise macht. Die Preisvorschläge können 
je nach Software manuell oder automatisiert übernommen werden.  
Die Anwendung erfolgt beispielsweise in der Oper Amsterdam, in der Oper Genf und ab 
der Saison 2026/27 auch in der Deutschen Oper Berlin. 
 
Grundsätzlich gilt, je früher Kund*innen eine Karte erwerben, desto besser der Preis. Dies 
gilt für den Einzelkartenverkauf genauso wie für die Abonnementangebote. 
 
 
7. Gebühren 
 
Folgende branchenüblichen Gebühren werden ab der Spielzeit 2026/27 eingeführt und in 
den AGB der Bühnen bekanntgemacht werden: 
 
 Stornorecht 
Einführung einer Gebühr in Höhe von 5,- € für das Stornorecht: 
Mit Kartenkauf besteht die Möglichkeit, das Recht auf Stornierung des Tickets bis 48 
Stunden vor der Veranstaltung zu erwerben. Im Falle der Inanspruchnahme des 
Rechts können Kund*innen entscheiden, ob sie das Geld zurückerstattet oder einen 
Wertgutschein für den nächsten Kauf erhalten möchten. 
Die Stornomöglichkeit innerhalb von 24 Stunden nach Kauf bleibt auch weiterhin ge-
bührenfrei. Dies soll mit Beginn der Saison 2026/27 auf allen Kanälen möglich sein 
(Schalter, Telefon, Webshop). 
 
 Ersatzkartendruck: 2,50 Euro pro Ticket 
 
 Ersatzausweis für Abonnements: 2,50 Euro pro Ausweis 
 
 Abonnement-Tausch im Fest-Abonnement 
2 x Tausch kostenlos, 
ab 3. Tausch jeweils 3,- Euro Gebühr pro Ticket 
 
 Versandgebühr 
Print@home und Wallet-Ticket: kostenfrei 
Bei Postversand von Tickets oder Artikeln Porto kostenpflichtig (zzgl 1,- Euro); 
Unterscheidung zwischen Inland und Ausland 
 
 Bearbeitungsgebühr für Gruppen, die keinen Bildungs- oder sozialen Kontext ha-
ben: 1,50 Euro pro Ticket 
 
 Kommissionsgebühr 
Um Kund*innen, die Veranstaltungen nicht besuchen können und für die keine Storno-
rechte greifen, einen optimalen Service anzubieten, wird ab der Saison 2026/27 ein 
Kommissionsverkauf eingeführt. Dieser ermöglicht im Rahmen der genutzten Ticke-
ting-Software, Tickets in Kommission zu nehmen und für diesen Service eine entspre-
chende Gebühr zu erheben. Zudem werden Schwarzmarktaktivitäten vermieden. 
 
5% Kommissionsgebühr für den Weiterverkauf über die eigenen Vertriebskanäle der 
Bühnen Köln, Rückerstattung über den genutzten Zahlungsweg oder per Überweisung 
 
 Vorverkaufs- und Systemgebühren bei externen Ticketverkäufer*innen und -
plattformen 
Derzeit werden beim Absatz von Tickets über Drittanbietende oder Ticketingplattfor-
men wie eventim.de (etc.) die Kosten für den Verkauf von den Bühnen Köln übernom-
men. Dies sind in der Regel zwischen 10% und 14% des Verkaufspreises. Da es

10 
marktüblich ist, dass Kund*innen in diesen Absatzkanälen die Gebühren selbst zahlen, 
wird diese Vorgehensweise ab der Saison 2026/27 auch bei den Bühnen Köln einge-
führt. 
Zur Information: Im Falle der direkten Buchung bei den Bühnen Köln fallen weder Sys-
tem- noch VVK-Gebühren an. Es gelten dann die kommunizierten Endpreise.  
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die vorliegende Preis- und Rabattstruktur bildet die Grundlage für den Kartenverkauf zum 
Neustart am Offenbachplatz. Ein Beschluss im Sitzungslauf ist zwingend erforderlich, um die 
neuen Preise den einzelnen Vorstellungen zuzuordnen, diese im Ticketsystem anzulegen und 
anschließend den Vorverkauf zu starten. 
Die Nichteinhaltung der Vorlagefristen ist auf den hohen Abstimmungsbedarf innerhalb der 
Bühnen und der Verwaltung sowie auf krankheitsbedingte Ausfälle zentraler Bearbeiter*innen 
zurückzuführen. 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:  Preistableau Einzelkarten  
Anlage 2:  Rabatte, Dynamic Pricing & Gebühren  
Anlage 3:  Geschäftsordnung über die Abgabe kostenloser bzw. ermäßigter Eintrittskarten 
bei den Bühnen der Stadt Köln 
Anlage 4: Synopse „Geschäftsordnung über die Abgabe kostenloser bzw. ermäßigter Ein-
trittskarten bei den Bühnen der Stadt Köln“ 
Anlage 5:  Beispiele für Saalpläne

Beratungsverlauf (3)

02.02.2026 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
05.02.2026 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2026 Rat
TOP 6.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0079/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.01.2026
Erstellt
09.01.2026 12:25