3604/2020
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0412 - Historisches Archiv im Haushaltsjahr 2020 - K³ Ausstellungs- und Veranstaltungsort
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Dringlichkeitsvorlage Rat
5335 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/4 Vorlage-Nummer 3604/2020 Freigabedatum 17.12.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0412 - Historisches Archiv im Haushaltsjahr 2020 - K³ Ausstellungs- und Veranstaltungsort Gremium Datum Rat 04.02.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Die nächste Sitzung des Rates der Stadt Köln findet erst am 04.02.2021 statt. Eine Abwicklung ist zwingend noch im Haushaltsjahr 2020 vorzunehmen, da andernfalls eine Verwendung der erhaltenen Vergleichsmittel zur Refinanzierung des Ausstellungs- und Veranstaltungsortes K³ nicht ohne weite- res möglich ist. Beschluss: Wir beschließen gem. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW einen überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwand in Höhe von 9 Mio. € gem. § 83 GO NRW im Teilergebnisplan 0412 – Historisches Archiv, Teilplan- zeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Gewährung eines nicht rückzahlbaren Investitions- zuschusses an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge aus der Schadenregulierung in gleicher Höhe im Teilergebnisplan 0412 – Historisches Archiv in Teilplanzeile 7 – Sonstige ordentliche Erträ- ge, Haushaltsjahr 2020. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 17.12.2020 Gez. Reker Gez. Hammer 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 9 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 150.000 € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat am 29.06.2020 dem Vergleich mit der ARGE Los-Süd zugestimmt (Vorlage 1887/2020), auf dessen Basis die Stadt Köln zur Regulierung der mit dem Unglück am Waidmarkt zusammenhän- genden Schäden einen Betrag in Höhe von 600 Mio. € erhalten hat. Es besteht Einigkeit, dass diese Schadensregulierung in höchstmöglichem Maße zur Beseitigung der mit dem Einsturz des Stadtar- chivs am 03.03.2009 entstandenen Schäden einzusetzen ist. Dementsprechend haben die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP sowie RM Gerlach mit der gemeinsamen „Resolution zum Vergleichsvorschlag zu den Folgen des Stadtarchiveinsturzes“ (AN/0867/2020) die Notwendigkeit eines Konzeptes zur Verwendung der Ver- gleichsmittel hervorgehoben, welches die Verausgabung der Mittel adäquat für die Beseitigung der entstandenen Schäden sicherstellt. Zudem wurde mit Ratsbeschluss vom 04.04.2019 (Vorlage 0089/2019) sowie vom 29.06.2020 (Vorlagen 1887/2020 sowie AN/0867/2020) die Bereitstellung des Ausstellungs- und Veranstaltungsortes K³ beschlossen, der als Ausstellungsort Anteil an dem Geden- ken an die Katastrophe haben soll. Im o. g. Vergleich wurde festgelegt, dass die ARGE den Rohbau für diesen Raum auf eigene Kosten errichtet. Für die Ausstattung dieses Raumes (z. B. Innenausbau, Ausstellungsarchitektur und technische Ge- 3 bäudeausstattung) ist jedoch die Stadt Köln zuständig und dies soll von der Gebäudewirtschaft über- nommen werden. Ein konkretes Konzept für den Innenausbau und die Gestaltung des Raumes liegt noch nicht vor. In Vorbereitung ist die Erstellung eines inhaltlichen Nutzungskonzeptes. Dieses wird unter der Federfüh- rung des Dezernates VII entwickelt. Das Nutzungskonzept und der daraus resultierende Innenausbau werden mit den politischen Gremien sowie der Öffentlichkeit bis zur Fertigstellung des Rohbaus ab- gestimmt. Mittels eines Investitionszuschusses besteht die Möglichkeit, für die konkrete Umsetzung bereits jetzt aus den Vergleichsmitteln die finanzwirtschaftliche Vorsorge zu treffen und somit einen weiteren Teil der zu behebenden Schadensfolgen aus der Vergleichssumme zu finanzieren. Die Höhe der Summe wurde auf Basis bisheriger Vergleichswerte eines Museumsbauvorhabens anhand des Raumvolu- mens und unter Berücksichtigung der Bau- und Planungskosten (Kostenorientierungswert) abge- schätzt. Die Gebäudewirtschaft wird diesen Zuschuss zunächst als erhaltene Anzahlung in der Bilanz auswei- sen. Hierzu sollen im Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 9 Mio. € überplanmäßig im Teilplan 0412 – Historisches Archiv, Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge aus der Schadensregulierung im Haus- haltsjahr 2020 in gleicher Höhe im Teilergebnisplan 0412 – Historisches Archiv, Teilplanzeile 7 – Sonstige ordentliche Erträge.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Waidmarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 3604/2020
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 17.12.2020
- Erstellt
- 11.12.2020 07:23