2007/0219
2. Nachtragssatzung 2006 und 2. Nachtragshaushaltsplan 2006 hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
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2007/0219
2353 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 25.04.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Amt: Kämmerei an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: II 20 Stvv Vorlage-Nr. 2007/0219 Magistratsbeschluss-Nr. 283 Betreff: 2. Nachtragssatzung 2006 und 2. Nachtragshaushaltsplan 2006 hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde Vorlage vom: 23.04.2007 Beschlussvorschlag: 1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 27. März 2007 zur 2. Nachtragssatzung 2006 und zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Kenntnis genommen. 2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des Regie- rungspräsidiums vom 27. März 2007 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt. Anlagen: Genehmigung des Regierungspräsidiums mit Begleitverfügung, 2. Nachtrag 2006 Beschluss des Magistrats vom 02.05.2007 Der Magistrat nimmt von der Verfügung des Regierungspräsidenten Kenntnis. 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.04.2007 Mit Verfügung vom 27. März 2007 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde die 2. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2006 unter den bisher verfügten Auflagen genehmigt. Dies bedeutet, dass die Aufnahme von Krediten, wie bereits in den Vorjahren, der Einzelgenehmigung bedarf und die Verpflichtungsermächtigungen weiterhin nur für /head2right Fortsetzungsmaßnahmen /head2right für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes oder des Landes in Anspruch genommen werden dürfen. Die Genehmigung für eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen behält sich das Regierungspräsidium vor. Den gesamten Text der Genehmigung sowie die Einzelheiten aus der Begleitverfügung zur Geneh- migung sind in der Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Darmstadt, den 23. April 2007 Der Dezernent II Wolfgang Glenz Bürgermeister
anlage 1
11950 Zeichen
HESSEN
116 - 33 f 02 - 11
28. Dezember 2006,
21.,23.,28. Februar und 9. März 2007
Herr Nehrbaß
3.04
06151/12 - 5309
06151/12 ·4610
j. ne hrbass@rpda.hessen.de
027- März 2007
. ',.':~~r~rr.
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& 2. Aprn 21lD7 -€-tjlg, 0"",,,
t<aJllrfllsl;~4shalts- und Finani~~ der Wissenschaftsstadt Oarmstadt:-Lwelte"f\J'a"Entra'qS'sa'dung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2006
- Beschluss zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2006 -
- Beschluss zum zweiten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kulturinstitute der
Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2006 -
,
Regierungspräsidium DarJllstadt
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;'.~: '1<9 I. [l""~ I'''; I' .... I
L.•..__ ._.- ....Regier-ungsprä'sidium Darmstadt':'"642-r8"Darmstadt ,
.0 Wissenschaftsstadt Darmstadt Unser Zeichen:
Jl ": vertreten durch den MagistLat . Ihre Berichte vom:\f V (' Luisenplatz 5 WIssenschaftsstadt Darmstadt \
Der Magistrat Ihr Anjsprechpartner:64283 Darmstadt Zimmernummer:
:e~~Chaftsst;)ldtDarmst ~ : 2-9 MRZ 2007 Tele/on:
tfi1lltrat •.. g.• , Fax:
E·Mail:
I.
Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der zweiten
Nachtragssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2006
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der zweiten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2006 vorgesehenen Kredite in Höhe von
32.123.000.-- €
(i. W.: "Zweiunddreißig Millionen einhundertdreiundzwanzigtausend Euro"),
die durch die zweite Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2006 gegenüber der
Festlegung von 28.895.000", € in der ersten Nachtragssatzung um den Betrag von
3.228.000,-- € erhöht wurden, gemäß § 103 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils
meiner Genehmigung nach § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
Regierungspräsidium Darmstadt
Rhei nstraße 62
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp·darmstadt.hessen.de
Servicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: 06151 120 (Zentrale)
Telefax: 06151 126347 (allgemein)
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Öffentliche. Ve rke hrsmittel:
Haltestelle Berliner Allee· 2 .
2
2. zu den in § 3 der zweiten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das
Haushaltsjahr 2006 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
36.803.550.-- €
(i. W.: "Sechsunddreißig Millionen achthundertdreitausendfünfhundertfünfzig Euro"),
die durch die zweite Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2006 gegenüber der Fest
legung von 35.678.550,-- € in der ersten Nachtragssatzung 2006 um den Betrag von
1.125.000,-- € erhöht wurden, gemäß § 102 Absatz 4 HGO mit der Auflage, die Verpflich
tungsermächtigungen nur in Anspruch zu nehmen für
a) Fortsetzungsmaßnahmen und
b) neue Maßnahmen nur bei Vorliegen eines schriftlichen
Bewilligungsbescheides des Bundes oder Landes;
die Genehmigung für eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermäch
tigung behalte ich mir vor.
11.
Verfügung zu den genehmigungspflichtigen Teilen des Beschlussesdes
ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes IIAbfallwirtschaft
und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2006
Durch die zwischenzeitliche Abplanung des Investitionsprojektes "Knell Gelände", sind Kre
ditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebes gemäß Bericht des
Magistrates vom 9. März 2007 für das Wirtschaftsjahr 2006 nicht mehr erforderlich, eine Ge
nehmigung ist somit obsolet.
111.
Feststellung zum Beschluss über den zweiten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes
IIKulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2006
Der Beschluss zum zweiten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kulturinstitute der
Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2006 enthält keine genehmigungs
pflichtigen Teile.
IV.
Auflagen zur Haushaltsgenehmigung
Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation gelten die bereits bei Genehmi
gung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung für das Jahr 2006 vom
15. Februar 2006, Az.: w. 0., verfügten Auflagen unverändert weiter. Diese sollen die verant
wortlichen politischen Gremien der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Haushalts-
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sicherung unterstützen, in eigener Verantwortung und unter Beachtung von Artikel 28 Absatz
2 des Grundgesetzes Entscheidungen zu treffen, die mit den Grundsätzen einer geordneten
Haushaltswirtschaft im Sinne von § 92 HGO in Einklang stehen.
Gemäß § 92 Absatz 4 HGO ist ein von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenes
Haushaltskonsolidierungskonzept vorzuhalten. Dieses Konzept ist im Rahmen eines fortwäh
renden Prozesses jährlich weiter zu entwickeln, in die Haushalts- bzw. Finanzplanung einzu
arbeiten und an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Der jeweils überarbeitete Stand des
Haushaltssicherungskonzeptes ist spätestens mit der Haushaltssatzung des neuen Haushalts
jahres vorzulegen; gleichzeitig ist über den Stand der Umsetzung der Konsolidierungsmaß
nahmen und ihre finanziellen Auswirkungen zu berichten.
V.
Feststellungen zur Haushaltslage
Die Haushalts- und Finanzlage der Stadt hat sich im zweiten Nachtrag für das Haushaltsjahr
2006 gegenüber dem ersten Nachtrag nicht wesentlich verändert.
Der Verwaltungshaushalt schließt im zweiten Nachtrag des Haushaltsjahres 2006 bei unver
änderten Hebesätzen der Realsteuern mit einem Fehlbedarf in Höhe von 83,4 Mio. € ab. Da
der Fehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 2003 in Höhe von 44,6 Mio. € eingestellt wurde, ergibt
sich ein jahresbezogener Fehlbedarf in Höhe von 38,8 Mio. € für das Haushaltsjahr 2006.
Damit wird gegenüber dem Defizit im ersten Nachtrag 2006 in Höhe von 41,9 Mio. € eine als
geringfügig zu bewertende Planverbesserung in Höhe von 3,7 Mio. € erwartet. Ungeachtet
dessen ist die finanzielle Situation der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Hinblick auf den ho
hen Schuldenstand und die nach der Finanzplanung künftig prognostizierten Defizite als zu
nehmend angespannt zu bezeichnen.
Die beträchtlichen haushaltswirtschaftlichen Belastungen insbesondere im sozialen Bereich,
der Jugendhilfe, bei den Personalaufwendungen sowie beim SchUldendienst stehen unver
ändert in einem Missverhältnis zur Einnahmesituation.
Die Finanzstrukturen im Vermögenshaushalt und dabei insbesondere die Verschuldung der
Stadt sowohl im rentierlichen als auch im unrentierlichen Bereich geben weiterhin Anlass zur
Sorge. Es ist deshalb nachhaltig sicherzustellen, dass sich die Kreditbelastung verstärkt an
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Investitionsobjekte orientiert. Bei unveränderten
finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist eine Neuverschuldung künftig dem Grunde
nach nicht mehr zu verantworten. Es ist wichtig, die Verschuldung auf ein unabweisbares Maß
zu begrenzen, um in künftigen Jahren die Belastungen der Haushaltswirtschaft durch Zinsen
und Tilgungen in Grenzen zu halten. Dies bitte ich, im Zusammenhang mit der künftigen Prio
risierung der Maßnahmen im Investitionsprogramm entsprechend zu berücksichtigen.
VI.
Einschätzung des Konsolidierungspotentials
Es ist festzustellen, dass zwar Maßnahmen zur Haushaltssicherung seitens der Stadt ergriffen
wurden, diese jedoch bisher nicht in ausreichendem Maße zur nachhaltigen Sicherung der
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städtischen Finanzen beigetragen haben. Maßgeblich für den Erfolg der Konsolidierungs
bemühungen ist der konkrete politische Wille der verantwortlichen Gremien, beispielsweise
notwendige Einschnitte am Leistungsangebot bzw. dem Ausstattungsstandard vorzunehmen.
Eine konsequente Haushaltssicherung, die neben Einsparungsmaßnahmen auch die Aus
schöpfung aller Einnahmemöglichkeiten entsprechend § 93 HGO unter stetiger Beachtung
der Grundsätze der Kostendeckung und Überprüfung der Grenzen der Vertretbarkeit vor
sieht, ist in der aktuellen Haushaltssituation unverzichtbar, um mittel- und langfristig den fi
nanziellen Handlungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung wieder zu erlangen.
Nachhaltig wirkende Konsolidierungsschritte sind auch deshalb notwendig, weil mit bedeu
tenden finanziellen Hilfen von staatlicher Seite wegen der angespannten Finanzsituation auf
Bundes- oder Landesebene nicht gerechnet werden kann.
Insbesondere im Bereich der Personalbewirtschaftung sehe ich erhebliche Einsparungsmög
lichkeiten. Daher behalte ich mir für diesen Bereich bei unveränderten Rahmenbedingungen
ab dem Haushaltsjahr 2007 weitere einschränkende Auflagen im Haushaltsgenehmigungs
verfahren vor. In diesem Zusammenhang bitte ich, die dem städtischen Personal ggf. ge
währten über- und außertariflichen Leistungen sowie geldwerten Vergünstigungen im Hin
blick auf einen unverzüglichen Abbau zu überprüfen. Mit der Vorlage der Haushaltssatzung
2007 erwarte ich einen Bericht, der zum Umfang dieser Leistungen bzw. Vergünstigungen
und zum Stand Ihrer diesbezüglichen Konsolidierungsbemühungen Stellung nimmt. Dane
ben ist auch darzulegen, in welchem Umfang im Beamtenbereich Beförderungen in den letz
ten 60 Monaten durch die Stadt vorgenommen wurden. Dabei ist die jeweilige Verweildauer
in der vorhergehenden Besoldungsgruppe und die Auswirkung der internen Steilenbeset
zungssperre mit anzugeben.
VII.
Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig
neter Weise mitzuteilen.
VIII.
Öffentliche Bekanntmachung
Als Anlage übersende ich mit der Bitte um weitere Veranlassung gemäß den §§ 98 Absatz 4
und 97 A~~atz 5 HGO den Genehmigungstext zu den genehmigungspflichtigen Teilen der
zweiten I)d'achtragssatzungder Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2006.
Anlage
Regierungspräsidium Oarmstadt HESSEN
116 - 33 f 02 - 11 - Darmstadt, den~7. März 2007
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile der zweiten Nachtragssatzung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2006
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der zweiten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2006 vorgesehenen Kredite in Höhe von
32.123.000.-- €
(i. W.: "Zweiunddreißig Millionen einhundertdreiundzwanzigtausend Euro"),
die durch die zweite Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2006 gegenüber der
Festlegung von 28.895.000,-- € in der ersten Nachtragssatzung um den Betrag von
3.228.000,-- € erhöht wurden, gemäß § 103 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils
meiner Genehmigung nach § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
2. zu den in § 3 der zweiten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das
Haushaltsjahr 2006 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
36.803.550.-- €
(i. W.: "Sechsunddreißig Millionen achthundertdreitausendfünfhundertfünfzig Euro"),
die durch die zweite Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2006 gegenüber der Fest
legung von 35.678.550,-- € in der ersten Nachtragssatzung 2006 um den Betrag von
1.125.000,-- € erhöht wurden, gemäß § 102 Absatz 4 HGO mit der Auflage, die Verpflich
tungsermächtigungen nur in Anspruch zu nehmen für
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle Berliner Allee
Servicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: 06151120(Zentrale)
Telefax: 06151 126347 (allgemein)
a) Fortsetzungsmaßnahmen und
b) neue Maßnahmen nur bei Vorliegen eines schriftlichen
Bewilligungsbescheides des Bundes oder Landes;
die Genehmigung für eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermäch
tigut}g"behalte ich mir vor.
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Regierungspräsidium Darmstadf
Rhei nstraße 62
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Luisenplatz 5W
- Berliner Allee
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0219
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.04.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00